1406/2020
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 - Auszuführende Arbeiten in den einzelnen Bauphasen
1748 Zeichen
Anlage 3 Generalsanierung Mülheimer Brücke – Bauphasen Bauphase 0: • Kampfmittelräumung • Umlegung der Versorgungsleitungen • Errichtung der Baustellenflächen • Entkernungsarbeiten Bauphase 1: • Sperrung der kompletten Südseite; einspuriger Verkehr in beide Fahrtrichtungen auf der Nordseite • gemeinsamer Fuß-und Radverkehr auf der Nordseite • Abbruch und Neubau der südlichen Bereiche der rechtsrheinischen Rampe und Deichbrücke • Sanierung und Verstärkung des südlichen Bereichs der Strom-und Flutbrücke inklusive des Korrosionsschutzes • Austausch der Hängerseile auf der Südseite Bauphase 2: • Einspuriger Verkehr auf jeder Seite der Brücke • Fuß- und Radverkehr verbleibt auf der Nordseite • Schienenersatzverkehr für die Linien 13 und 18 der Stadtbahn • Entfernung der Gleisanlage • Erneuerung des Korrosionsschutzes • Abbruch und Neubau des mittleren Teils der Deichbrücke und der rechtsrheinischen Rampe • Wiederaufbau der Gleisanlage Bauphase 3: • Sperrung der kompletten Südseite; einspuriger Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf der Nordseite • Restarbeiten des Hängeraustausches auf der Südseite • Straßenarbeiten (Erneuerung der Fahrbahn) auf der Südseite Bauphase 4: • Sperrung der kompletten Nordseite; einspuriger Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf der Südseite • Verlagerung des Fuß- und Radverkehrs auf die Südseite • Abbruch und Neubau der nördlichen Bereiche der rechtsrheinischen Rampe und Deichbrücke • Sanierung und Verstärkung des nördlichen Bereichs der Strom- und Flutbrücke • Austausch der Hängerseile auf der Nordseite Bauphase 5: • Verkehrliche Einschränkungen unterhalb der Brücke • Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
Anlage 4 - Bilder der Arbeiten in der KVB-Sperrpause
1396 Zeichen
1
Anlage 4
Arbeiten in KVB Sperrpause vom 14. bis 20. April 2020
2
Anlage 4
Arbeiten in KVB Sperrpause vom 14. bis 20. April 2020
Schadensbild Bodenblech
3
Anlage 4
Arbeiten in KVB Sperrpause vom 14. bis 20. April 2020
Schadensbild Nieten
4
Anlage 4
Schadensbild entschichteter Bereich Strombrücke
5
Anlage 4
Schadensbild entschichteter Bereich Strombrücke
6
Anlage 4
Schadensbild entschichteter Bereich Strombrücke
Risse im Anschlussprofil Verstärkungsträger
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020
1432 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 02.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 57. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 öffentlich 7.2.5 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke 1406/2020 RM Pöttgen bittet, die Mitteilung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung erneut aufzunehmen. Er habe noch keine Gelegenheit gehabt, diesen sehr ausführlichen Sachstand zu lesen. RM Weisenstein erinnert an die seinerzeitige Diskussion zur Radwegeführung auf der Mülheimer Brücke, d.h. zur Umfahrung bzw. Auskragung der Pylone. Die Verwal- tung habe dies damals unter Hinweis auf statische Gründe verneint. Da sich nun o f- fensichtlich ein weites Zeitfenster mit intensiveren statischen Untersuchungen öffne, bittet er – unter den neuen Gegebenheiten - um nochmalige Prüfung. Ausschussvorsitzender Wolter wirft die Frage auf, ob alternativ zur Sanierung im lau- fenden Betrieb durch eine komplette Vollsperrung der Brücke Zeit und Kosten ge- spart werden könnten. Aus seiner Sicht sei dies durchaus eine Überlegung und Dis- kussion wert. BG Blome räumt ein, dass sie diese Fragestellung nicht adhoc beantworten und auch nicht einfach mitnehmen könne; hierüber könne nur eine zu beauftragende Machbarkeitsstudie bzw. weitere vertiefende Planung Aufschluss geben.
Anlage 2 - Verkehrsführung während der einzelnen Bauphasen
55 Zeichen
Anlage 2 Generalsanierung Mülheimer Brücke – Bauphasen
Anlage 1 - Teilbauwerke Mülheimer Brücke
39 Zeichen
Anlage 1 Teilbauwerke Mülheimer Brücke
Mitteilung Ausschuss
16774 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691/1 Vorlagen-Nummer 19.05.2020 1406/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 26.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Generalsanierung Mülheimer Brücke Sachstand Mit dem Planungsbeschluss (Vorlage 1951/2009) aus dem Jahr 2009 startete das Projekt zur Gene- ralsanierung der Mülheimer Brücke. Der ca. 1 km lange Brückenzug besteht aus vier Teilbauwerken. Die beiden außenliegenden Bauwerke (linksrheinisch die Deichbrücke und die Rechtsrheinische Rampe) werden abgebrochen und komplett erneuert. Die dazwischen liegenden Teilbauwerke Strom- und Flutbrücke werden grundhaft saniert und verstärkt. In der Planungsphase wurden bereits umfangreiche Voruntersuchungen der Bestandsbauwerke durchgeführt. Über Betonbohrkernproben wurden Chloridgehalte analysiert. Entsorgungsklassen des bei den Entschichtungsarbeiten anfallenden Strahlschutts wurden bestimmt. Gutachterliche Stellung- nahmen zur Schweißbarkeit des Bestandsstahls wurden aufgestellt. Außerdem wurden umfangreiche geotechnische Erkundungen durchgeführt. Viele weitere Untersuchungen konnten jedoch aufgrund der baulichen Gegebenheiten erst mit und nach dem tatsächlichen Beginn der Generalsanierung stattfinden. Nach dem Baubeschluss (Vorlage 1105/2016) im Juni 2016 startete die Vorbereitung des Vergabe- verfahrens. Die Baumaßnahme wurde im Januar 2017 öffentlich ausgeschrieben. Im Februar 2018 konnte die Stadt Köln den Bauauftrag zur Generalsanierung der Mülheimer Brücke auf das wirtschaft- lichste Angebot vergeben und mit den vorbereitenden Arbeiten der Bauphase 0 starten. Am 15. April 2019 startete die Bauphase 1 während der die Arbeiten auf der Südseite des Brücken- zugs durchgeführt werden. Dabei wurden die vorhandenen 2 Fahrspuren pro Richtung auf 1 Fahr- spur pro Richtung reduziert. Die beiden Richtungsverkehre werden auf der Nordseite des Brücken- zuges abgewickelt. Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende werden ebenfalls über die Nordseite der Brücke im Begegnungsverkehr geführt. Eine besondere Herausforderung ist es, die Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Verkehrs umzu- setzen. Um die Südseiten der Deichbrücke und der Rechtsrheinischen Rampe abbrechen zu können, müssen die Bereiche, die sich unter Verkehr befinden (Mitte KVB, Nordseite Individualverkehr, Fahr- radfahrende und zu Fuß Gehende) temporär unterstützt werden. Die Aufrechterhaltung der Ver- kehrssicherheit hat immer höchste Priorität. In der Mitteilung 0805/2019 wurde bereits über den schlechten Bauwerkszustand der Rechtsrheini- 2 schen Rampe berichtet. Erläuterungen zu den baulichen und terminlichen Auswirkungen finden sich im Abschnitt Rechtsrheinische Rampe dieser Mitteilung. Durch die Verzögerungen zum Abbruch und Neubau der Rechtsrheinischen Rampe muss die für 2021 angekündigte 19-wöchige KVB- Sperrpause, die für die Erneuerung des Brückenüberbaus im KVB-Bereich geplant war, verschoben werden. Voraussetzung für die Sperrpause ist die Herstellung der erforderlichen Unterkonstruktion im KVB-Bereich. Aufgrund der terminlichen Auswirkungen infolge des schlechten Bauwerkszustandes kann deren Fertigstellung voraussichtlich erst Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen. Baugrundsituation Im Zeitraum vom Frühjahr 2019 bis Sommer 2019 wurden an Einzelpfählen und Pfahlgruppen Probe- belastungen für die vorgesehene Mikropfahlgründung der beiden Neubauten ausgeführt und ausge- wertet. Hierdurch konnten höhere ansetzbare Mantelreibungen ermittelt werden. Das bedeutet, dass der Boden über eine bessere Tragfähigkeit verfügt als angenommen. Dies führte im Ergebnis dazu, dass gegenüber der ursprünglichen Ausführungsplanung eine Optimierung der Länge der Mikropfähle möglich war. Im Oktober 2019 wurde mit der Herstellung der Mikropfahlgründung im Bereich der Deichbrücke be- gonnen. Die letzten vor Abbruch des Bestandsbauwerks ausführbaren Pfähle wurden Ende Ap- ril/Anfang Mai diesen Jahres hergestellt. Im Anschluss an die Deichbrücke wird mit den Mikropfahlgründungen im Bereich der Rechtsrheini- schen Rampe begonnen. Hier war es durch die Pfahlprobebelastung möglich, die Pfahllängen so ein- zukürzen, dass ein ausreichend großer Abstand zu einem unterlagernden Braunkohleflöz eingehalten werden kann. In Teilbereichen, insbesondere für die temporären Unterstützungen der Rechtsrheini- schen Rampe, wurde die Mikropfahlgründung auf eine Flachgründung umgestellt. Parallel zu der Mikropfahlgründung wurde auch die vorgesehene Gründung auf Großbohrpfählen für das endgültige Bauwerk angepasst. In der ursprünglichen Ausführungsplanung war es vorgesehen, diese bis in Tiefen unterhalb der Braunkohleschicht einzubringen. In engen Abstimmungen mit dem Planer, Prüfingenieur, Bodensachverständigen und dem Auftragnehmer war es möglich, diese zu optimieren, so dass nun mantelverpresste Großbohrpfähle mit teilweise größeren Durchmessern zur Ausführung kommen. Hierdurch lässt sich die Länge der Pfähle so sehr einkürzen, dass ein ausrei- chend großer Abstand zur Braunkohleschicht eingehalten werden kann. Auch aufgrund der Umplanungen, die aus den Ergebnissen aus den Pfahlprobebelastungen resultie- ren, ist es zu Verzögerungen gekommen. Ausführungsplanung durch den Auftraggeber Im Jahr 2009 wurde die Ingenieurgemeinschaft Mülheimer Brücke mit der Planung – auch der Aus- führungsplanung – zur Generalsanierung Mülheimer Brücke beauftragt. Mit der Entscheidung, die Ausführungsplanung durch den Auftraggeber aufstellen zu lassen und diese dem Auftragnehmer zur Ausführung zu übergeben, entfällt der Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers bei der Fortführung und Vertiefung der Planung (von der Entwurfsplanung zur vertieften Ausführungsplanung, Werks- und Montageplanung). Auftretende detaillierte Fragestellungen zur vom Auftraggeber vorgesehenen Ausführung führten zu einer Vielzahl an Behinderungsanzeigen (113 Behinderungsanzeigen wurden eingereicht, davon sind 74 offen bzw. konnten noch nicht ausgeräumt werden) und Bedenkenanmel- dungen (78 Bedenkenanzeigen wurden eingereicht, davon sind 54 offen, bzw. konnten noch nicht ausgeräumt werden). Zur Ausräumung von Behinderungen und Bedenken ist die Abstimmung mit allen Beteiligten (Planer, Prüfingenieur, Bauoberleitung, Sachverständige, Gutachter) erforderlich. Diese Abstimmungsprozesse nehmen entsprechend viel Zeit in Anspruch und führen zu Verzöge- rungen des Bauablaufs. 3 Sachstände der einzelnen Teilbauwerke Deichbrücke Im Bereich der Deichbrücke wurden die Gründungsarbeiten, die für die bauzeitliche Unterstützung notwendig sind, weitestgehend abgeschlossen. Hierzu zählen die Fertigstellung der endgültigen Tiefgründung mit Pfahlkopfbalken unterhalb des KVB-Bereiches und die temporären Gründungen, bestehend aus Tiefgründungen mit Pfahlkopfbalken und Flachgründungen im Nordbereich der Deichbrücke. Darüber hinaus wurden, soweit zurzeit möglich, auf der Südseite in zwei von vier Bau- werksachsen die endgültigen Tiefgründungen vollständig und im Widerlagerbereich teilweise herge- stellt. Weitere Gründungsarbeiten unterhalb des Bauwerks können vor dem Teilabriss der Südseite noch nicht ausgeführt werden oder sind erst in späteren Bauphasen vorgesehen. Die für den vorgesehenen Längstrennschnitt erforderlichen Stahlbauverstärkungsarbeiten am Über- bau (Südseite) sind abgeschlossen. Die temporären Unterstützungen für den ersten Trennschnitt sind in Teilbereichen noch fertigzustellen. Die Oberleitung der Stadtbahn wurde auf die bauzeitlich errichteten Masten und Mastbrücke umge- spannt, so dass im nächsten Schritt im Bereich der Südseite alle Lasten vom abzubrechenden Teil herunter genommen werden können. Hierbei handelt es sich unter anderem um alle Belagsschichten und Aufbauten. Im Zuge dieser sogenannten Leichterung wurden die ersten Fahrbahnschichten ab- gefräst. Für den nachfolgenden Trennschnitt wurde in der Ostersperrpause der KVB entlang der Südseite der KVB-Gleise ein Schutzzaun als Absturzsicherung errichtet. Für den unterhalb der Brü- cke querenden Geh-und Radweg entlang des Deiches wurde unterhalb des abzubrechenden südli- chen Teils ein Schutztunnel umgesetzt. In den nächsten Wochen sollen weitere Aufbauten der Südseite demontiert werden und weitere Schichten des Geh- und Radwegbereiches sowie des Fahrbahnbereiches entfernt werden. Hierdurch sollen die Voraussetzungen für den Trennschnitt geschaffen werden. Der Trennschnitt wird im Som- mer 2020 erfolgen. Im Zuge der Arbeiten wird es wieder notwendig werden, den Kuhweg unter der Deichbrücke zeitweise zu sperren. Im Zuge der Arbeiten in der KVB-Sperrpause nach Ostern wurden im bituminösen Aufbruch Gefahr- stoffe wie PAK und Asbest festgestellt. Die weitere Vorgehensweise wird mit der Bezirksregierung und der Berufsgenossenschaft Bau abgestimmt. Unter der Brücke werden aktuell Stahlbetonbauteile, z.B. Pfahlkopfbalken des endgültigen Bauwerks hergestellt. Außerdem soll die Herstellung des ersten Abschnitts des südlichen Treppenaufgangs im Bereich des Trennpfeilers erfolgen. Strombrücke und Flutbrücke Trotz umfangreicher Voruntersuchungen ist mittlerweile ersichtlich, dass sich auch die Strombrücke in einem schlechteren Bauwerkszustand befindet als angenommen. Die tatsächlich vorhandenen Schäden wurden erst nach Entfernung des Korrosionsschutzes deutlich sichtbar. Aktuell werden die Schäden (Risse in Stahlprofilen, Schäden und Abweichungen an Nieten und Schweißnähten) aufge- nommen und das Sanierungs-Soll definiert. Dieses weicht maßgeblich von den Annahmen der Aus- schreibung ab. Die grundsätzliche Schweißbarkeit des vorhandenen Stahls wurde über eine Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers infrage gestellt. Über weitere Materialproben und die Bewertung dieser durch Hinzuziehung von externen Sachverständigen, konnten diese Bedenken mittlerweile ausgeräumt werden. Die KVB Sperrpause in der Zeit vom 14. - 20. April konnte erfolgreich dazu genutzt werden, um im 4 Bereich der Strom- und der Flutbrücke Entschichtungsarbeiten und eine Prüfung tragender Konstruk- tionselemente, z.B. Bleche und Nieten, vorzunehmen. Die derzeit andauernde Auswertung der Er- kenntnisse aus dieser zusätzlichen Sperrpause dient dazu, den weiteren Bauablauf, insbesondere die große KVB-Sperrpause, zur Erneuerung der Überbauten im KVB-Bereich, zu optimieren. Der grüne Korrosionsschutz “Kölner Brückengrün“ an der Mülheimer Brücke enthält Blei. Das wurde auch in der Ausschreibung so berücksichtigt. Die erforderliche Entschichtung des Korrosionsschut- zes kann aus diesem Grund nur in geschützten Bereichen (Schwarzbereiche) mit Absaugung des Strahlgutes erfolgen. Im Schwarzbereich, der durch Schleusen von den anderen Bereichen abge- grenzt wird, muss mit persönlicher Schutzausrüstung gearbeitet werden. Während der laufenden Baumaßnahme und im Zuge zusätzlicher Beprobungen wurden teilweise weitere Gefahrstoffe wie krebserregende Metallverbindungen und Asbest festgestellt. Bauabläufe mussten daraufhin verän- dert und der vorgefundenen Situation angepasst werden. Der Arbeits- und Sicherheitsplan stellt die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung der vorgesehenen Arbeiten dar. Die Gefährdungsbeurtei- lung wird zum Schutz der Arbeiter vor Ort aufgestellt. Bezirksregierung und Berufsgenossenschaft Bau sind zu beteiligen. Im Sinne des Arbeitsschutzes werden alle Erfordernisse abgestimmt und um- gesetzt. Zur Vermeidung von juristischen Auseinandersetzungen wurde im Zuge des Bauvertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart. Zur Beilegung von Streitfällen wurde die Adjudikationsvereinbarung gemäß der SL Bau (Streitlösungsordnung für das Bauwesen) beidseitig unterzeichnet. Ein erstes Adjudikationsverfahren läuft aktuell in Bezug auf die Fortführung der Arbeiten zur Entschichtung im Zusammenhang mit den Gefahrstoffen im Bestand. Uneinigkeit herrschte bezüglich der Erfordernis zur Anpassung des Arbeits- und Sicherheitsplans. Zum 4. Mai 2020 wurde die, seitens des Auftragnehmers angemeldete, Behinderung ausgeräumt. Rechtsrheinische Rampe Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten wurde die Rechtsrheinische Rampe, ein rund 220 Meter langes Betonbauwerk, entkernt. Dabei wurden unter anderem die Bodenplatte, nicht tragende Wände und sonstige Einbauten entfernt. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Inaugenscheinnahme von vielen, auch tragenden Bauteilen der Fahrbahnplatte nicht möglich. Erst nach der Entkernung des 1929 fertigge- stellten Bauwerks traten massive Schädigungen verschiedenster Art am Bauwerk und auch letztend- lich erst das – sich im Laufe der Jahre – veränderte Tragverhalten zutage. Da auch an den Tragelementen starke Schädigungen festgestellt wurden, erfolgten als Sofortmaß- nahmen der Einbau von Notunterstützungen, der Stopp weiterer Abbruchmaßnahmen und die Um- setzung erforderlicher Gewichtsbeschränkungen; zuletzt auf 3,5 Tonnen. Seit Ende 2018 werden zusätzliche materialtechnische Begutachtungen an den Bauteilen und weite- re Abstimmungen und ergänzende Untersuchungen hinsichtlich des Baugrundes durchgeführt. Suk- zessive der jeweils vorliegenden Erkenntnisse erfolgte durch alle Beteiligten (Planungsbüro, Gutach- ter, Prüfingenieure, Baufirma, Projektteam und Projektsteuerung) die Entwicklung einer Unterstüt- zungskonstruktion für die Nordseite unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehrs. Ausführungsplanungen und statische Berechnungen, auch für eine Vielzahl von Bauzuständen, wur- den neu erstellt bzw. angepasst. Dieser komplexe Prozess der Änderungsplanung der Unterstüt- zungskonstruktion – erforderlich aufgrund der schlechten Bestandssituation – wird in Kürze abge- schlossen sein. Zurzeit werden weitere Sicherungs- und andere Vorabmaßnahmen (Teilabbruch Fassaden, Teilver- stärkung Wandelemente, Ertüchtigung Bestandsstützen) durchgeführt. Nachfolgend werden auf der Nordseite die Tiefgründungsmaßnahmen (Mikropfahlherstellung) mit vorheriger Kanalsicherung, so- wie der Aushub der Baugruben zur Errichtung der Fundamente der Unterstützungskonstruktionen durchgeführt. Aktuell wurde mit der Mikropfahlherstellung unterhalb des KVB Bereichs begonnen. 5 Fazit Die beschriebenen Herausforderungen der Generalsanierung führen zu Bauzeitverzögerungen. Die Verkehrsbeeinträchtigungen werden nach aktuellem Stand bis Mitte 2025 andauern. Verkehrsunab- hängige Restarbeiten werden voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen. Die bisher für 2021 angekündigte 19-wöchige Sperrung für den Stadtbahnbetrieb der KVB verschiebt sich voraussichtlich um zwei Jahre, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Erneuerung des Überbaus im Bereich der Deichbrücke und der Rechtsrheinischen Rampe zu schaffen. Zur weiteren Erkundung und Ertüchtigung der KVB-Bereiche auf der Flut- und Strombrücke sind zusätzliche Sper- rungen im KVB-Bereich erforderlich. Die Zeitfenster dafür befinden sich zurzeit in der Abstimmung mit der KVB. Eine weitere Änderung der Bau- bzw. Verkehrsphasen ist nicht vorgesehen. Die Auswirkungen auf die Kostenentwicklung der Maßnahme, mit einer Vielzahl an zusätzlichen und geänderten Leistungen, können erst mit dem Vorliegen geprüfter und verhandelter Nachträge zu- sammengefasst werden. Mit einer deutlichen Kostenerhöhung ist allein aufgrund der Bauzeitverlän- gerung zu rechnen. Seit 2004 steht die Mülheimer Brücke unter Denkmalschutz. Sie war, bei ihrer Fertigstellung 1951, die erste Brücke in Deutschland, die mit der anschließend führenden Leichtbauweise der orthotropen Platte umgesetzt wurde. Die orthotrope Platte zeichnet sich durch dichte Quer- und Längsversteifun- gen aus. Als statisches System für die neue Strombrücke wurde eine “echte“ erdverankerte Kabel- hängebrücke gewählt. Unter diesen Voraussetzungen konnte das Stahlgewicht im Vergleich zum Vorgängerbauwerk (einer unechten Kabelhängebrücke) um 45% gemindert werden. Eine Gesamtin- standsetzung in dieser Dimension an einem denkmalgeschützten Bauwerk ist bisher nicht durchge- führt worden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Planung und Ausführung der mittelfristig ebenfalls zur Sanierung anstehenden städtischen Rheinbrücken (Severinsbrücke, Zoobrücke, Deut- zer Brücke) berücksichtigt und realistischere Bauzeitansätze ermittelt. Umfangreichere Bestandsana- lysen müssen bereits im Zuge der Planung durchgeführt werden. Gez. Blome Anlagen Anlage 1 – Teilbauwerke Mülheimer Brücke Anlage 2 – Verkehrsführung während der einzelnen Bauphasen Anlage 3 – Auszuführende Arbeiten in den einzelnen Bauphasen Anlage 4 – Bilder der Arbeiten in der KVB-Sperrpause
Anlage 6 - Stellungnahme der Verwaltung
740 Zeichen
Anlage 6 / 2 Zur Fragestellung im Verkehrsausschuss am 26.05.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die seinerzeitigen Ausführungen der Verwaltung haben nach wie vor Bestand. Aus dem nun vorhandenen Zeitfenster können auch heute keine weiteren Vorteile für die zukünftigen Gehwegbreiten abgeleitet werden. Mit den im Zuge der Planung berücksichtigten Verbreite- rungen im Bereich der Pylone wird das vertretbare Maximum hergestellt. Außerhalb dieser Abschnitte wird, soweit statisch-konstruktiv umsetzbar, ebenfalls mehr Breite für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zur Verfügung gestellt werden. Zur Veranschaulichung des zukünftigen Flächenangebotes auf dem Brückenzug dienen die folgenden Darstellungen: / 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Mülheimer Brücke 1406
- Severinsbrücke
- Kuhweg
- Zoobrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1406/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 12.05.2020 12:01