Mandari Insight

1406/2020

Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke

Mitteilung Ausschuss 08.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 15.06.2020, TOP 10.2.3.1

Anlage 3 - Auszuführende Arbeiten in den einzelnen Bauphasen

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Anlage 4 - Bilder der Arbeiten in der KVB-Sperrpause

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020

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Anlage 2 - Verkehrsführung während der einzelnen Bauphasen

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Anlage 1 - Teilbauwerke Mülheimer Brücke

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 6 - Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 3 - Auszuführende Arbeiten in den einzelnen Bauphasen

1748 Zeichen

Anlage 3 
Generalsanierung Mülheimer Brücke – Bauphasen 
 
Bauphase 0: 
• Kampfmittelräumung 
• Umlegung der Versorgungsleitungen 
• Errichtung der Baustellenflächen 
• Entkernungsarbeiten 
Bauphase 1: 
• Sperrung der kompletten Südseite; einspuriger Verkehr in beide Fahrtrichtungen auf der 
Nordseite 
• gemeinsamer Fuß-und Radverkehr auf der Nordseite 
• Abbruch und Neubau der südlichen Bereiche der rechtsrheinischen Rampe und Deichbrücke 
• Sanierung und Verstärkung des südlichen Bereichs der Strom-und Flutbrücke inklusive des 
Korrosionsschutzes 
• Austausch der Hängerseile auf der Südseite 
Bauphase 2: 
• Einspuriger Verkehr auf jeder Seite der Brücke 
• Fuß- und Radverkehr verbleibt auf der Nordseite 
• Schienenersatzverkehr für die Linien 13 und 18 der Stadtbahn 
• Entfernung der Gleisanlage 
• Erneuerung des Korrosionsschutzes 
• Abbruch und Neubau des mittleren Teils der Deichbrücke und der rechtsrheinischen Rampe 
• Wiederaufbau der Gleisanlage 
Bauphase 3: 
• Sperrung der kompletten Südseite; einspuriger Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf der 
Nordseite 
• Restarbeiten des Hängeraustausches auf der Südseite 
• Straßenarbeiten (Erneuerung der Fahrbahn) auf der Südseite 
Bauphase 4: 
• Sperrung der kompletten Nordseite; einspuriger Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf der 
Südseite 
• Verlagerung des Fuß- und Radverkehrs auf die Südseite 
• Abbruch und Neubau der nördlichen Bereiche der rechtsrheinischen Rampe und Deichbrücke 
• Sanierung und Verstärkung des nördlichen Bereichs der Strom- und Flutbrücke 
• Austausch der Hängerseile auf der Nordseite 
Bauphase 5: 
• Verkehrliche Einschränkungen unterhalb der Brücke 
• Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen 
• Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

Anlage 4 - Bilder der Arbeiten in der KVB-Sperrpause

1396 Zeichen

1 
 
                                                                                                                                                       Anlage 4 
Arbeiten in KVB Sperrpause vom 14. bis 20. April 2020

2 
 
                                                                                                                                                      Anlage 4 
Arbeiten in KVB Sperrpause vom 14. bis 20. April 2020 
Schadensbild Bodenblech

3 
 
                                                                                                                                                       Anlage 4 
Arbeiten in KVB Sperrpause vom 14. bis 20. April 2020 
Schadensbild Nieten

4 
 
                                                                                                                                                       Anlage 4 
Schadensbild entschichteter Bereich Strombrücke

5 
 
                                                                                                                                                       Anlage 4 
Schadensbild entschichteter Bereich Strombrücke

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                                                                                                                                                       Anlage 4 
Schadensbild entschichteter Bereich Strombrücke 
Risse im Anschlussprofil Verstärkungsträger

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020

1432 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 02.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 57. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 26.05.2020  
öffentlich 
7.2.5 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke 
1406/2020 
RM Pöttgen bittet, die Mitteilung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung erneut 
aufzunehmen. Er habe noch keine Gelegenheit gehabt, diesen sehr ausführlichen 
Sachstand zu lesen.  
 
RM Weisenstein erinnert an die seinerzeitige Diskussion zur Radwegeführung auf 
der Mülheimer Brücke, d.h. zur Umfahrung bzw. Auskragung der Pylone. Die Verwal-
tung habe dies damals unter Hinweis auf statische Gründe verneint. Da sich nun o f-
fensichtlich ein weites Zeitfenster mit intensiveren statischen Untersuchungen öffne, 
bittet er – unter den neuen Gegebenheiten - um nochmalige Prüfung.  
 
Ausschussvorsitzender Wolter wirft die Frage auf, ob alternativ zur Sanierung im lau-
fenden Betrieb durch eine komplette Vollsperrung der Brücke Zeit und Kosten ge-
spart werden könnten. Aus seiner Sicht sei dies durchaus eine Überlegung und Dis-
kussion wert.  
 
BG Blome räumt ein, dass sie diese Fragestellung nicht adhoc beantworten und 
auch nicht einfach mitnehmen könne; hierüber könne nur eine zu beauftragende 
Machbarkeitsstudie bzw. weitere vertiefende Planung Aufschluss geben.

Anlage 2 - Verkehrsführung während der einzelnen Bauphasen

55 Zeichen

Anlage 2 
Generalsanierung Mülheimer Brücke – Bauphasen

Anlage 1 - Teilbauwerke Mülheimer Brücke

39 Zeichen

Anlage 1 
Teilbauwerke Mülheimer Brücke

Mitteilung Ausschuss

16774 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/1 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2020 
 1406/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
 
 
Generalsanierung Mülheimer Brücke  
 
Sachstand 
 
Mit dem Planungsbeschluss (Vorlage 1951/2009) aus dem Jahr 2009 startete das Projekt zur Gene-
ralsanierung der Mülheimer Brücke. Der ca. 1 km lange Brückenzug besteht aus vier Teilbauwerken. 
Die beiden außenliegenden Bauwerke (linksrheinisch die Deichbrücke und die Rechtsrheinische 
Rampe) werden abgebrochen und komplett erneuert. Die dazwischen liegenden Teilbauwerke Strom- 
und Flutbrücke werden grundhaft saniert und verstärkt.  
 
In der Planungsphase wurden bereits umfangreiche Voruntersuchungen der Bestandsbauwerke 
durchgeführt. Über Betonbohrkernproben wurden Chloridgehalte analysiert. Entsorgungsklassen des 
bei den Entschichtungsarbeiten anfallenden Strahlschutts wurden bestimmt. Gutachterliche Stellung-
nahmen zur Schweißbarkeit des Bestandsstahls wurden aufgestellt. Außerdem wurden umfangreiche 
geotechnische Erkundungen durchgeführt. Viele weitere Untersuchungen konnten jedoch aufgrund 
der baulichen Gegebenheiten erst mit und nach dem tatsächlichen Beginn der Generalsanierung 
stattfinden. 
 
Nach dem Baubeschluss (Vorlage 1105/2016) im Juni 2016 startete die Vorbereitung des Vergabe-
verfahrens. Die Baumaßnahme wurde im Januar 2017 öffentlich ausgeschrieben. Im Februar 2018 
konnte die Stadt Köln den Bauauftrag zur Generalsanierung der Mülheimer Brücke auf das wirtschaft-
lichste Angebot vergeben und mit den vorbereitenden Arbeiten der Bauphase 0 starten. 
 
Am 15. April 2019 startete die Bauphase 1 während der die Arbeiten auf der Südseite des Brücken-
zugs durchgeführt werden. Dabei wurden die vorhandenen 2 Fahrspuren pro Richtung auf 1 Fahr-
spur pro Richtung reduziert. Die beiden Richtungsverkehre werden auf der Nordseite des Brücken-
zuges abgewickelt. Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende werden ebenfalls über die Nordseite der 
Brücke im Begegnungsverkehr geführt. 
 
Eine besondere Herausforderung ist es, die Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Verkehrs umzu-
setzen. Um die Südseiten der Deichbrücke und der Rechtsrheinischen Rampe abbrechen zu können, 
müssen die Bereiche, die sich unter Verkehr befinden (Mitte KVB, Nordseite Individualverkehr, Fahr-
radfahrende und zu Fuß Gehende) temporär unterstützt werden. Die Aufrechterhaltung der Ver-
kehrssicherheit hat immer höchste Priorität. 
 
In der Mitteilung 0805/2019 wurde bereits über den schlechten Bauwerkszustand der Rechtsrheini-

2 
 
schen Rampe berichtet. Erläuterungen zu den baulichen und terminlichen Auswirkungen finden sich 
im Abschnitt Rechtsrheinische Rampe dieser Mitteilung. Durch die Verzögerungen zum Abbruch und 
Neubau der Rechtsrheinischen Rampe muss die für 2021 angekündigte 19-wöchige KVB-
Sperrpause, die für die Erneuerung des Brückenüberbaus im KVB-Bereich geplant war, verschoben 
werden. Voraussetzung für die Sperrpause ist die Herstellung der erforderlichen Unterkonstruktion im 
KVB-Bereich. Aufgrund der terminlichen Auswirkungen infolge des schlechten Bauwerkszustandes 
kann deren Fertigstellung voraussichtlich erst Ende 2022/Anfang 2023 erfolgen.  
 
 
Baugrundsituation  
 
Im Zeitraum vom Frühjahr 2019 bis Sommer 2019 wurden an Einzelpfählen und Pfahlgruppen Probe-
belastungen für die vorgesehene Mikropfahlgründung der beiden Neubauten ausgeführt und ausge-
wertet. Hierdurch konnten höhere ansetzbare Mantelreibungen ermittelt werden. Das bedeutet, dass 
der Boden über eine bessere Tragfähigkeit verfügt als angenommen. Dies führte im Ergebnis dazu, 
dass gegenüber der ursprünglichen Ausführungsplanung eine Optimierung der Länge der Mikropfähle 
möglich war.  
 
Im Oktober 2019 wurde mit der Herstellung der Mikropfahlgründung im Bereich der Deichbrücke be-
gonnen. Die letzten vor Abbruch des Bestandsbauwerks ausführbaren Pfähle wurden Ende Ap-
ril/Anfang Mai diesen Jahres hergestellt. 
 
Im Anschluss an die Deichbrücke wird mit den Mikropfahlgründungen im Bereich der Rechtsrheini-
schen Rampe begonnen. Hier war es durch die Pfahlprobebelastung möglich, die Pfahllängen so ein-
zukürzen, dass ein ausreichend großer Abstand zu einem unterlagernden Braunkohleflöz eingehalten 
werden kann. In Teilbereichen, insbesondere für die temporären Unterstützungen der Rechtsrheini-
schen Rampe, wurde die Mikropfahlgründung auf eine Flachgründung umgestellt. 
 
Parallel zu der Mikropfahlgründung wurde auch die vorgesehene Gründung auf Großbohrpfählen für 
das endgültige Bauwerk angepasst. In der ursprünglichen Ausführungsplanung war es vorgesehen, 
diese bis in Tiefen unterhalb der Braunkohleschicht einzubringen. In engen Abstimmungen mit dem 
Planer, Prüfingenieur, Bodensachverständigen und dem Auftragnehmer war es möglich, diese zu 
optimieren, so dass nun mantelverpresste Großbohrpfähle mit teilweise größeren Durchmessern zur 
Ausführung kommen. Hierdurch lässt sich die Länge der Pfähle so sehr einkürzen, dass ein ausrei-
chend großer Abstand zur Braunkohleschicht eingehalten werden kann. 
 
Auch aufgrund der Umplanungen, die aus den Ergebnissen aus den Pfahlprobebelastungen resultie-
ren, ist es zu Verzögerungen gekommen.  
 
 
Ausführungsplanung durch den Auftraggeber 
 
Im Jahr 2009 wurde die Ingenieurgemeinschaft Mülheimer Brücke mit der Planung – auch der Aus-
führungsplanung – zur Generalsanierung Mülheimer Brücke beauftragt. Mit der Entscheidung, die 
Ausführungsplanung durch den Auftraggeber aufstellen zu lassen und diese dem Auftragnehmer zur 
Ausführung zu übergeben, entfällt der Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers bei der Fortführung 
und Vertiefung der Planung (von der Entwurfsplanung zur vertieften Ausführungsplanung, Werks- 
und Montageplanung). Auftretende detaillierte Fragestellungen zur vom Auftraggeber vorgesehenen 
Ausführung führten zu einer Vielzahl an Behinderungsanzeigen (113 Behinderungsanzeigen wurden 
eingereicht, davon sind 74 offen bzw. konnten noch nicht ausgeräumt werden) und Bedenkenanmel-
dungen (78 Bedenkenanzeigen wurden eingereicht, davon sind 54 offen, bzw. konnten noch nicht 
ausgeräumt werden). Zur Ausräumung von Behinderungen und Bedenken ist die Abstimmung mit 
allen Beteiligten (Planer, Prüfingenieur, Bauoberleitung, Sachverständige, Gutachter) erforderlich. 
Diese Abstimmungsprozesse nehmen entsprechend viel Zeit in Anspruch und führen zu Verzöge-
rungen des Bauablaufs.

3 
 
Sachstände der einzelnen Teilbauwerke 
 
Deichbrücke  
 
Im Bereich der Deichbrücke wurden die Gründungsarbeiten, die für die bauzeitliche Unterstützung 
notwendig sind, weitestgehend abgeschlossen. Hierzu zählen die Fertigstellung der endgültigen 
Tiefgründung mit Pfahlkopfbalken unterhalb des KVB-Bereiches und die temporären Gründungen, 
bestehend aus Tiefgründungen mit Pfahlkopfbalken und Flachgründungen im Nordbereich der 
Deichbrücke. Darüber hinaus wurden, soweit zurzeit möglich, auf der Südseite in zwei von vier Bau-
werksachsen die endgültigen Tiefgründungen vollständig und im Widerlagerbereich teilweise herge-
stellt.  
 
Weitere Gründungsarbeiten unterhalb des Bauwerks können vor dem Teilabriss der Südseite noch 
nicht ausgeführt werden oder sind erst in späteren Bauphasen vorgesehen.  
 
Die für den vorgesehenen Längstrennschnitt erforderlichen Stahlbauverstärkungsarbeiten am Über-
bau (Südseite) sind abgeschlossen. Die temporären Unterstützungen für den ersten Trennschnitt 
sind in Teilbereichen noch fertigzustellen. 
 
Die Oberleitung der Stadtbahn wurde auf die bauzeitlich errichteten Masten und Mastbrücke umge-
spannt, so dass im nächsten Schritt im Bereich der Südseite alle Lasten vom abzubrechenden Teil 
herunter genommen werden können. Hierbei handelt es sich unter anderem um alle Belagsschichten 
und Aufbauten. Im Zuge dieser sogenannten Leichterung wurden die ersten Fahrbahnschichten ab-
gefräst. Für den nachfolgenden Trennschnitt wurde in der Ostersperrpause der KVB entlang der 
Südseite der KVB-Gleise ein Schutzzaun als Absturzsicherung errichtet. Für den unterhalb der Brü-
cke querenden Geh-und Radweg entlang des Deiches wurde unterhalb des abzubrechenden südli-
chen Teils ein Schutztunnel umgesetzt. 
 
In den nächsten Wochen sollen weitere Aufbauten der Südseite demontiert werden und weitere 
Schichten des Geh- und Radwegbereiches sowie des Fahrbahnbereiches entfernt werden. Hierdurch 
sollen die Voraussetzungen für den Trennschnitt geschaffen werden. Der Trennschnitt wird im Som-
mer 2020 erfolgen. Im Zuge der Arbeiten wird es wieder notwendig werden, den Kuhweg unter der 
Deichbrücke zeitweise zu sperren.  
 
Im Zuge der Arbeiten in der KVB-Sperrpause nach Ostern wurden im bituminösen Aufbruch Gefahr-
stoffe wie PAK und Asbest festgestellt. Die weitere Vorgehensweise wird mit der Bezirksregierung 
und der Berufsgenossenschaft Bau abgestimmt. 
 
Unter der Brücke werden aktuell Stahlbetonbauteile, z.B. Pfahlkopfbalken des endgültigen Bauwerks 
hergestellt. Außerdem soll die Herstellung des ersten Abschnitts des südlichen Treppenaufgangs im 
Bereich des Trennpfeilers erfolgen. 
 
 
Strombrücke und Flutbrücke 
 
Trotz umfangreicher Voruntersuchungen ist mittlerweile ersichtlich, dass sich auch die Strombrücke 
in einem schlechteren Bauwerkszustand befindet als angenommen. Die tatsächlich vorhandenen 
Schäden wurden erst nach Entfernung des Korrosionsschutzes deutlich sichtbar. Aktuell werden die 
Schäden (Risse in Stahlprofilen, Schäden und Abweichungen an Nieten und Schweißnähten) aufge-
nommen und das Sanierungs-Soll definiert. Dieses weicht maßgeblich von den Annahmen der Aus-
schreibung ab. 
 
Die grundsätzliche Schweißbarkeit des vorhandenen Stahls wurde über eine Bedenkenanmeldung 
des Auftragnehmers infrage gestellt. Über weitere Materialproben und die Bewertung dieser durch 
Hinzuziehung von externen Sachverständigen, konnten diese Bedenken mittlerweile ausgeräumt 
werden.  
 
Die KVB Sperrpause in der Zeit vom 14. - 20. April konnte erfolgreich dazu genutzt werden, um im

4 
 
Bereich der Strom- und der Flutbrücke Entschichtungsarbeiten und eine Prüfung tragender Konstruk-
tionselemente, z.B. Bleche und Nieten, vorzunehmen. Die derzeit andauernde Auswertung der Er-
kenntnisse aus dieser zusätzlichen Sperrpause dient dazu, den weiteren Bauablauf, insbesondere die 
große KVB-Sperrpause, zur Erneuerung der Überbauten im KVB-Bereich, zu optimieren. 
 
Der grüne Korrosionsschutz “Kölner Brückengrün“ an der Mülheimer Brücke enthält Blei. Das wurde 
auch in der Ausschreibung so berücksichtigt. Die erforderliche Entschichtung des Korrosionsschut-
zes kann aus diesem Grund nur in geschützten Bereichen (Schwarzbereiche) mit Absaugung des 
Strahlgutes erfolgen. Im Schwarzbereich, der durch Schleusen von den anderen Bereichen abge-
grenzt wird, muss mit persönlicher Schutzausrüstung gearbeitet werden. Während der laufenden 
Baumaßnahme und im Zuge zusätzlicher Beprobungen wurden teilweise weitere Gefahrstoffe wie 
krebserregende Metallverbindungen und Asbest festgestellt. Bauabläufe mussten daraufhin verän-
dert und der vorgefundenen Situation angepasst werden. Der Arbeits- und Sicherheitsplan stellt die 
Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung der vorgesehenen Arbeiten dar. Die Gefährdungsbeurtei-
lung wird zum Schutz der Arbeiter vor Ort aufgestellt. Bezirksregierung und Berufsgenossenschaft 
Bau sind zu beteiligen. Im Sinne des Arbeitsschutzes werden alle Erfordernisse abgestimmt und um-
gesetzt. 
 
Zur Vermeidung von juristischen Auseinandersetzungen wurde im Zuge des Bauvertrages zwischen 
Auftragnehmer und Auftraggeber ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart. Zur Beilegung von 
Streitfällen wurde die Adjudikationsvereinbarung gemäß der SL Bau (Streitlösungsordnung für das 
Bauwesen) beidseitig unterzeichnet. Ein erstes Adjudikationsverfahren läuft aktuell in Bezug auf die 
Fortführung der Arbeiten zur Entschichtung im Zusammenhang mit den Gefahrstoffen im Bestand. 
Uneinigkeit herrschte bezüglich der Erfordernis zur Anpassung des Arbeits- und Sicherheitsplans. 
Zum 4. Mai 2020 wurde die, seitens des Auftragnehmers angemeldete, Behinderung ausgeräumt. 
 
 
Rechtsrheinische Rampe 
 
Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten wurde die Rechtsrheinische Rampe, ein rund 220 Meter langes 
Betonbauwerk, entkernt. Dabei wurden unter anderem die Bodenplatte, nicht tragende Wände und 
sonstige Einbauten entfernt. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Inaugenscheinnahme von vielen, auch 
tragenden Bauteilen der Fahrbahnplatte nicht möglich. Erst nach der Entkernung des 1929 fertigge-
stellten Bauwerks traten massive Schädigungen verschiedenster Art am Bauwerk und auch letztend-
lich erst das – sich im Laufe der Jahre –  veränderte Tragverhalten zutage.  
 
Da auch an den Tragelementen starke Schädigungen festgestellt wurden, erfolgten als Sofortmaß-
nahmen der Einbau von Notunterstützungen, der Stopp weiterer Abbruchmaßnahmen und die Um-
setzung erforderlicher Gewichtsbeschränkungen; zuletzt auf 3,5 Tonnen. 
 
Seit Ende 2018 werden zusätzliche materialtechnische Begutachtungen an den Bauteilen und weite-
re Abstimmungen und ergänzende Untersuchungen hinsichtlich des Baugrundes durchgeführt. Suk-
zessive der jeweils vorliegenden Erkenntnisse erfolgte durch alle Beteiligten (Planungsbüro, Gutach-
ter, Prüfingenieure, Baufirma, Projektteam und Projektsteuerung) die Entwicklung einer Unterstüt-
zungskonstruktion für die Nordseite unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehrs.  
Ausführungsplanungen und statische Berechnungen, auch für eine Vielzahl von Bauzuständen, wur-
den neu erstellt bzw. angepasst. Dieser komplexe Prozess der Änderungsplanung der Unterstüt-
zungskonstruktion – erforderlich aufgrund der schlechten Bestandssituation –  wird in Kürze abge-
schlossen sein.  
 
Zurzeit werden weitere Sicherungs- und andere Vorabmaßnahmen (Teilabbruch Fassaden, Teilver-
stärkung Wandelemente, Ertüchtigung Bestandsstützen) durchgeführt. Nachfolgend werden auf der 
Nordseite die Tiefgründungsmaßnahmen (Mikropfahlherstellung) mit vorheriger Kanalsicherung, so-
wie der Aushub der Baugruben zur Errichtung der Fundamente der Unterstützungskonstruktionen 
durchgeführt. Aktuell wurde mit der Mikropfahlherstellung unterhalb des KVB Bereichs begonnen.

5 
 
Fazit 
 
Die beschriebenen Herausforderungen der Generalsanierung führen zu Bauzeitverzögerungen. Die 
Verkehrsbeeinträchtigungen werden nach aktuellem Stand bis Mitte 2025 andauern. Verkehrsunab-
hängige Restarbeiten werden voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen.  
 
Die bisher für 2021 angekündigte 19-wöchige Sperrung für den Stadtbahnbetrieb der KVB verschiebt 
sich voraussichtlich um zwei Jahre, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Erneuerung des 
Überbaus im Bereich der Deichbrücke und der Rechtsrheinischen Rampe zu schaffen. Zur weiteren 
Erkundung und Ertüchtigung der KVB-Bereiche auf der Flut- und Strombrücke sind zusätzliche Sper-
rungen im KVB-Bereich erforderlich. Die Zeitfenster dafür befinden sich zurzeit in der Abstimmung 
mit der KVB. Eine weitere Änderung der Bau- bzw. Verkehrsphasen ist nicht vorgesehen. 
 
Die Auswirkungen auf die Kostenentwicklung der Maßnahme, mit einer Vielzahl an zusätzlichen und 
geänderten Leistungen, können erst mit dem Vorliegen geprüfter und verhandelter Nachträge zu-
sammengefasst werden. Mit einer deutlichen Kostenerhöhung ist allein aufgrund der Bauzeitverlän-
gerung zu rechnen.  
 
Seit 2004 steht die Mülheimer Brücke unter Denkmalschutz. Sie war, bei ihrer Fertigstellung 1951, die 
erste Brücke in Deutschland, die mit der anschließend führenden Leichtbauweise der orthotropen 
Platte umgesetzt wurde. Die orthotrope Platte zeichnet sich durch dichte Quer- und Längsversteifun-
gen aus. Als statisches System für die neue Strombrücke wurde eine “echte“ erdverankerte Kabel-
hängebrücke gewählt. Unter diesen Voraussetzungen konnte das Stahlgewicht im Vergleich zum 
Vorgängerbauwerk (einer unechten Kabelhängebrücke) um 45% gemindert werden. Eine Gesamtin-
standsetzung in dieser Dimension an einem denkmalgeschützten Bauwerk ist bisher nicht durchge-
führt worden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Planung und Ausführung der mittelfristig 
ebenfalls zur Sanierung anstehenden städtischen Rheinbrücken (Severinsbrücke, Zoobrücke, Deut-
zer Brücke) berücksichtigt und realistischere Bauzeitansätze ermittelt. Umfangreichere Bestandsana-
lysen müssen bereits im Zuge der Planung durchgeführt werden.  
 
 
Gez. Blome 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Teilbauwerke Mülheimer Brücke 
Anlage 2 – Verkehrsführung während der einzelnen Bauphasen 
Anlage 3 – Auszuführende Arbeiten in den einzelnen Bauphasen 
Anlage 4 – Bilder der Arbeiten in der KVB-Sperrpause

Anlage 6 - Stellungnahme der Verwaltung

740 Zeichen

Anlage 6 
 
/ 2 
 
 
 
 
Zur Fragestellung im Verkehrsausschuss am 26.05.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt 
Stellung: 
Die seinerzeitigen Ausführungen der Verwaltung haben nach wie vor Bestand. Aus dem nun 
vorhandenen Zeitfenster können auch heute keine weiteren Vorteile für die zukünftigen 
Gehwegbreiten abgeleitet werden. Mit den im Zuge der Planung berücksichtigten Verbreite-
rungen im Bereich der Pylone wird das vertretbare Maximum hergestellt. Außerhalb dieser 
Abschnitte wird, soweit statisch-konstruktiv umsetzbar, ebenfalls mehr Breite für die zu Fuß 
Gehenden und Radfahrenden zur Verfügung gestellt werden. Zur Veranschaulichung des 
zukünftigen Flächenangebotes auf dem Brückenzug dienen die folgenden Darstellungen:

/ 3

Beratungsverlauf (3)

04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mülheimer Brücke 1406
  • Severinsbrücke
  • Kuhweg
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1406/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.06.2020
Erstellt
12.05.2020 12:01