Mandari Insight

0382/2023

Projektauswahlgremium "un:box cologne"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.05.2023

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Anlage 3 Kriterienkatalog unbox cologne

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Fördermittelprogramm unbox cologne

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Anlage 1 unbox cologne Geschäftsordnung

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Anlage 3 Kriterienkatalog unbox cologne

9069 Zeichen

Kriterienkatalog zur Auswahl der un:box cologne Projekte
Anlass und Zielstellungen für den Kriterienkatalog
Beteiligung und Teilhabe sind der zentrale Hebel für den un:box cologne Prozess und eine transparente Durchführung des Auswahlverfahrens 
der Projektideen beinhaltet die Offenlegung der Auswahlkriterien und Mindestanforderungenfür eine Qualifizierung und potenzielle Förderung 
der Projekte. Das zentrale Instrument im un:box cologne Prozess zur Auswahl der Projekte ist ein Kriterienkatalog, der sich aus folgenden 
Quellen bzw. Förderrichtlinien zusammensetzt:
● Den Umsetzungskriterien für den un:box cologne Prozess (un:box cologne Strategieentwicklung in Anlehnung an die Stadtstrategie
Kölner Perspektiven 2030+)
● Den Förderrichtlinien derStadt Köln
● Den Kriterien für die Modellprojekte Smart Cities,
● Den Zielbildern für un:box cologne und den davon abgeleiteten Mehrwerten
Der Kriterienkatalog soll als unterstützendes Werkzeug zur Auswahl, Konkretisierung und Qualifizierung der un:box cologne Ideen, Projekte 
und Maßnahmen dienen. Im Rahmen der Strategiephase wurde der Kriterienkatalog in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle 
Digitalisierung erarbeitet. Die Anwendung dieses Kriterienkatalogs erfolgt das erste Mal im ersten Jahr der Umsetzungsphase B. Anpassungen 
des Kriterienkatalogs sind im Laufe der Umsetzungsphase B des Modellprojektes Smart Cities made in Germany zu erwarten und auch 
beabsichtigt.
Anlage 1 - zum Förderprogramm unbox cologne

Nutzer*innen
● Ideengeber*innen (z.B. Bürger*innen, Verwaltungsmitarbeitendeim Rahmen des Projektaufrufes) können den Kriterienkatalog zur 
Orientierung während der Ideensammlung, Projektkonkretisierungund Maßnahmenqualifizierung nutzen.
● Die Spurgruppe konkretisiert die Ideen gemeinsam mit den Ideengeber*innen anhand der aus den Zielbild-Kriterien abgeleiteten 
Mehrwerte in der Phase der Projektkonkretisierung zu Projekten und gibt eine Empfehlung für die weitere Bewertung durch die 
Geschäftsstelle un:boxcologne ab.
● Die Geschäftsstelle un:box cologne bewertet die Projekte nach Abschluss der Projektkonkretisierungsphaseanhand der Kriterien der 
Projektkonkretisierung im Projektsteckbrief.
● Die Geschäftsstelle un:box cologne bewertet die daraus entstandenen Maßnahmen nach Abschluss der 
Maßnahmenqualifizierungsphaseanhand der Kriterien im Maßnahmensteckbrief.
● Der Lenkungsausschuss entscheidet auf Basis des Kriterienkatalogs und der Empfehlung durch die Geschäftsstelle un:box cologne und
der Spurgruppe über die Auswahl der Projekte, die zu integrierten Maßnahmen zusammengeführt werden.
Anwendungsmomente des Kriterienkatalogs
● Collect - Ideensammlung (Phase1):
○ Anwendung der Kriterien als Rahmenbedingung für die Phase der Ideensammlung
■ Übersetzung der Kriterien in die erste Fassung des Projektsteckbrief
■ zur Sicherstellung der Umsetzung des Jahresthemas und den grundsätzlichen Zielbildern von un:box cologne
● Filter - Projektkonkretisierung (Phase 2):
○ Anwendung der Kriterien als Rahmenbedingung für die Phase der Projektkonkretisierung
■ Übersetzung der Kriterien in die zweite Fassung des Projektsteckbriefs
■ als Hilfsmittel während der Konkretisierung der Ideen zum Projekt
■ als Bewertungsgrundlage für die Auswahl von Projekten, die integrativ zu Maßnahmen weiterentwickelt werden sollen
■ zur Verleihung des un:box cologne Siegels als Gütesiegel
● Qualify - Maßnahmenqualifizierung (Phase3):
○ Anwendung der Kriterien als Rahmenbedingung für die Phase der Maßnahmenqualifizierung
■ Übersetzung der Kriterien in den Maßnahmensteckbrief, der sich aus mehreren Projektsteckbriefen zusammensetzt
■ als Hilfsmittel während der Qualifizierung zur integrierten Maßnahme
■ als Bewertungsgrundlage für die Einschätzung der Umsetzungsreife von Maßnahmen

Nr. Kriterien Ebene
/Relevanz
Titel des 
Kriterium
Beschreibung des Kriterium
1. COLLECT - Ideensammlung
1.1 Gesamtstadtebene Jahresthema Passt die Idee zum diesjährigen Jahresthema?
1.2 Gesamtstadtebene Ziele der 
Stadtpolitik 1
Orientiert sich die Idee an den Zielbildern von un:box cologne und trägtdamit zum 
Zielgerüst der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ bei?
2. FILTER - Projektkonkretisierung
2.1 MPSC - Förderfähigkeit Modellhaftigkeit Bietet das Projekt im Kontext der Modellprojekte Smart Cities eine zukunftsorientierte
und innovative Lösung?
2.2 MPSC - Förderfähigkeit Skalierbarkeit Kann das Projekt in andere Kommunen & Regionen übertragen werden, durch die 
Bereitstellung von Lösungen, Werkzeugen und freier Software oder Ähnlichem?
Ist das Projekt vom Prototyp ausgehend in die breite kommunale Umsetzung 
reproduzierbar?
2.3 MPSC - Förderfähigkeit Open Source Entsprechen die eingesetzten Softwarelösungen den Open Source Standards der 
MPSC Förderrichtlinie?
(= die Software soll auf OpenCode.de eingestelltund veröffentlicht und eine der dafür 
zulässigen Lizenzen genutzt werden).
2.4 MPSC - Förderfähigkeit Selbst-
verwaltung 
(kommunal)
Handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe (keine Selbstverwaltungsaufgabeder 
Kommune)?

2.5 Gesamtstadtebene Ziele der 
Stadtpolitik 2
Orientiert sich das Projekt an den übergeordneten stadtpolitischen Zielen der Stadt 
Köln? Zahlt das Projekt auf die Erreichung des Jahresthemas,des Zielbilds der 
Kategorie Raum und weiterer un:box cologne Zielbilder der Stadt Köln ein?
2.6 Gesamtstadtebene Mehrwerte für 
die Stadt-
gesellschaft& 
Zielgruppen
Ist die beabsichtigte Wirkungklar dargestellt? Zahlt das Projekt auf die Erreichung 
des Zielbilds der Kategorie Raum und weiterer un:box cologne Zielbilder der Stadt 
Köln ein? Bringt das Projekt Mehrwerte für die Stadtgesellschaft (z.B. mehr 
Lebensqualität, mehr Zeit, mehr Sicherheit, mehr Gemeinsamkeit, mehr Effizienz)?
Ist die Zielgruppe definiert, für die das Projekt einen besonderen Nutzen generiert?
2.7 Qualifizierungs-
Anforderung
Teilhabe Bietet das Projekt die Möglichkeit, kollaborativ und unter Einbezug der 
Stadtgesellschaft qualifiziert und umgesetzt zu werden?
2.8 Qualifizierungs-
Anforderung
Akzeptanz Führt das Projekt zur Steigerung der Akzeptanz für Digitalisierung und zur Erweiterung 
digitaler Kompetenzenbei der Kölner Stadtgesellschaft?
2.9 Qualifizierungs-
Anforderung
Lern- und 
Lehrkultur
Trägt das Projekt zur Lern- und Lehrkultur bei? (z.B. Wissenstransfer,…)
2.10 Qualifizierungs-
Anforderung
Raumbezug Ist bereits angedacht, in welchem räumlichen Kontext das Projekt umgesetzt wird 
(Quartier, Stadtteil, Gesamtstadt)?
2.11 Qualifizierungs-
Anforderung
Daten-
generierung
Werden durch das Projekt Daten generiert, die perspektivisch in die Kölner Urbane 
Datenplattform KUDOS bzw. das Open Data Portal eingespeist werden können?
2.12 Qualifizierungs-
Anforderung
Liegt ein Ansatz einer Meilensteinplanung vor?

Projekt-
management
Liegt ein Ansatz einer Personalaufstellung vor?
Liegt ein Ansatz einer Managementstruktur im Projekt vor?
Liegt eine Schätzung der zu erwartenden Kosten vor?
2.13 Qualifizierungs-
Anforderung
Unterstützungs-
bedarf
Gibt es einen klaren Unterstützungsbedarf für das Projekt durch un:box cologne? In 
welcher Form (räumlich, monetäretc.)?
3. QUALIFY - Maßnahmenqualifizierung
3.1 Umsetzbarkeit Anforderungen  
an Räume 
(Raum-
ressourcen)
Wird ein konkreter Ort für die Umsetzung der Maßnahme vorgeschlagen und wurden 
dabei potenzielle Herausforderungen berücksichtigt?
Welche Akteur*innen verantworten die Umsetzung vor Ort? (Rollenverteilung)
Welcher Art von Unterstützung bedarf es für die Nutzung und Herrichtung von 
Räumen?
3.2 Umsetzbarkeit Anforderungen  
an Daten
Werden durch die Maßnahme Daten generiert, die perspektivisch in die Kölner Urbane 
Datenplattform KUDOSbzw. das OpenData Portal eingespeist werden können?
Welche Art von Daten wird gesammelt?
Liegt ein Mash-Up-Ansatz zur synergetischen Generierungund Nutzung von Daten vor?
Welcher Art von Unterstützung bedarf es für die Nutzung und Prozessierung von 
Daten?

3.3 Umsetzbarkeit Anforderungen 
an 
Kommunikation
Welcher Art von Unterstützung bedarf es für die Kommunikation und Akzeptanz der 
Maßnahme?
3.4 Umsetzbarkeit Anforderungen  
zur 
Sicherstellung 
des 
Projekterfolgs 
(Evaluation)
Ist die nachhaltige Wirkung der Maßnahme gewährleistet (ökologisch, ökonomisch, 
sozial)?
Wie und zu welchem Zeitpunkt sollen die “Lessons Learned” erhoben werden? (u.a. 
als Grundlage für die jährliche Bestandsaufnahme zur umfassenden Prozessoptimierung 
(Innovations- und Optimierungskonzept))
Wie soll mit potentiellen Risiken umgegangen werden? Wie wird mit dem Ausfall eines 
Projektes einer integrierten Maßnahme umgegangen?
3.5 Umsetzbarkeit Maßnahmen-
management
Haben sich die Projekte vertraglich, bspw. über die Nutzung von Produkten geeinigt?
Haben sich die Projekte über die Kommunikation abgestimmt und Verantwortlichkeiten 
benannt?
Liegen Erfolgskriterien und Messwerte / Vergleichswerte für die Projekt- bzw. 
Maßnahmenevaluation vor?
Liegt eine Meilensteinplanung für die Maßnahme vor?

Liegt eine Aufstellung zur Managementstrukturvor?
Liegt eine konkrete Personalplanung (intern, extern) vor?
Liegt eine Kostenaufstellung vor?

Beschlussvorlage Rat

9840 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0382/2023 
Freigabedatum 
 10.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Projektauswahlgremium "un:box cologne"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines Lenkungsausschusses für das Projekt un:box 
cologne und die als Anlage 1 beiliegende Geschäftsordnung für den Lenkungsaus-
schuss un:box cologne. 
 
Der Lenkungsausschuss entscheidet über die Förderung der eingegangenen Projekte 
und legt das Rankingraster sowie das Budget für Schnellspurprojekte (Projektideen mit 
einem hohen Mehrwert und Aktualität, die vorgezogen werden können) fest.  
 
Dem Lenkungsausschuss gehören an: 
Für die Stadtgesellschaft: 
Sechs aus der Spurgruppe gewählten Expert*innen für das Jahresthema  
Für die Politik: 
jeweils eine/ein Vertreter*in der im Digitalisierungsausschuss stimmberechtigten 
vertretenen Fraktionen 
Verwaltung: 
Stadtdirektor*in; Fachdezernent*in für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisie-
rung und Regionales und Fachdezernent*in für das jeweilige Jahresthema, sowie 
bis zu drei Dienststellenleitungen mit Bezug zum Jahresthema.  
 
2. Weiterhin beschließt der Rat das als Anlage 2 beigefügte Förderprogramm „un:box co-
logne - Deine Stadt, Deine Ideen“. 
 
3. Für den weiteren Projektverlauf beschließt der Rat ferner die Weitergabe des mit Be-
schluss vom 08.12.2022 anerkannten und unveränderten Eigenanteils (35% über den 
gesamten Projektzeitraum) zusammen mit den mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 ak-
quirierten Fördermitteln des Bundes an Dritte zur Umsetzung der förderfähigen Projek-
te. Daraus ergibt sich das Erfordernis, die im Haushaltsplan 2023/2024 für diesen 
Zweck veranschlagten Finanzmittel in Höhe von jährlich 500.000 € von Teilplanzeile 
Digitalisierungsausschuss 22.05.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Teilplanzeile 15 - Transferauf-
wendungen umzuschichten.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 325.000 €  65 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    500.000  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. 
a) Erträge    325.000  € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Am 18. Juni 2020 hat der Rat der Stadt Köln in seiner 60. Sitzung unter Punkt 18.1 einstimmig 
die Teilnahme der Stadt Köln an der Förderrunde „Modellprojekte Smart Cities made in Ger-
many“ des BMI mit dem Projekt „un:box cologne - Deine Stadt, Deine Ideen“ genehmigt (Vor-
lage 0970/2020). Ende 2020 teilte das Bundesministerium des Inneren mit, dass die Bewer-
bung erfolgreich war.  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 das vom Fördergeber geforderte Umsetzungs-
konzept in Form eines Prozesspapiers als Ergebnis der Strategiephase A zur Kenntnis ge-
nommen und die Verwaltung – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Fördermittelgeber – 
mit der Umsetzung der Phase B beauftragt (Vorlage 3343/2022). 
 
Um die digitale Zukunft Kölns zu entwickeln ist die Beteiligung der Stadtgesellschaft von be-
sonderer Bedeutung. Daher ist das Ziel von un:box cologne, in der fünfjährigen Umsetzungs-
phase Ideen zu fördern, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Das Ziel ist, die Stadt in 
eine lebenswerte, digitale Zukunft zu führen.  
un:box cologne bringt die Ideengeber*innen mit Expert*innen aus Wirtschaft, Politik, Verwal-
tung und Bildung zusammen und begleitet und unterstützt während der gesamten Zeit. 
Von der Einreichung der Idee bis zur Umsetzung durchlaufen Ideengeber*innen einen Pro-
zess mit insgesamt vier Phasen. Diese vier Phasen bauen aufeinander auf. 
Der Prozess wiederholt sich jährlich (ab März), insgesamt fünf Mal. Nicht nur die Ideen wer-
den dadurch verbessert, vielmehr soll auch der Prozess selbst von Jahr zu Jahr besser wer-

4 
den, in dem eine ausführliche Evaluation eingeplant ist. 
Pro Jahreszyklus werden 10 Projekte ausgewählt und mit bis zu 50.000 EUR gefördert. 
 
Basierend auf obigen Ratsbeschluss soll ein Lenkungsausschuss eingerichtet werden. Er hat 
die Aufgabe, die eingehenden Projektideen fachlich zu bewerten und den Prozess un:box 
cologne zu steuern. 
 
Die Verwaltung konkretisiert und priorisiert die eingegangenen Projektideen und bereitet die 
Entscheidungsvorlage für den Lenkungsausschuss zur Auswahl der förderfähigen Projekte im 
jeweiligen Prozesszyklus vor. 
 
Der Lenkungsausschuss soll die eingereichten und als grundsätzlich förderfähig im Sinne von 
un:box cologne geprüften Projektideen sichten und zur Projektförderung auswählen. In der 
aktuellen Förderperiode wird dazu ein Termin Ende KW 24 / Anfang KW 25 anvisiert, um den 
Jahreszyklus den Fördervorgaben entsprechend einzuhalten. 
Im Sinne der Ausgewogenheit der Entscheidungen wurde bereits im Prozesspapier eine pari-
tätische Besetzung des Lenkungsausschusses mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und 
Stadtgesellschaft angestrebt. 
Der Lenkungsausschuss soll aus 
- Stadtgesellschaft - Expert*innen für das Jahresthema aus der Spurgruppe,  
- von der Kommunalpolitik entsandten Vertreter*innen aus dem Digitalisierungsaus-
schuss,  
- Verwaltung - Stadtdirektor*in; Fachdezernent*in für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digita-
lisierung und Regionales und Fachdezernent*in für das jeweilige Jahresthema, sowie 
bis zu drei Dienststellenleitungen mit Bezug zum Jahresthema 
bestehen. 
Um im ersten Jahr eine breite Beteiligung zu erreichen, wurde als Jahresthema  
„Köln. Vielfältig. Vernetzt. Digitalisierung für alle. Inklusiv, digital und nachhaltig“ gewählt und 
bereits festgelegt. Künftig obliegt die Festlegung des Jahresthemas dem Lenkungsausschuss 
auf Basis des Vorschlages aus der Spurgruppe. 
Neben dem Lenkungsausschuss wird die so genannte Spurgruppe den Gesamtprozess be-
gleiten. Die Spurgruppe ist dabei das Netzwerk aus Vertreter*innen der Stadtgesellschaft, der 
Fachöffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung, sowie des Stadtwerkekonzerns und bündelt 
somit für den Projekterfolg grundlegende Erfahrungen und Kompetenzen. Sie hat keine eigne 
Entscheidungskompetenz, sondern berät und unterstützt den Prozess und die Ideenge-
ber*innen durch Vernetzung oder direkte Kooperation. Sie entsendet pro Jahr sechs Mitglie-
der in den Lenkungsausschuss. 
Der einzurichtende Lenkungsausschuss entscheidet je Prozesszyklus über das Jahresthema, 
die sich aus den regelmäßigen Evaluationen ergebenden Prozessänderungen, das Gesamt-
budget für die Projektideen der „Schnellspurprojekte“ (Projektideen mit einem hohen Mehrwert 
und Aktualität können vorgezogen werden), die Priorisierung und die grundsätzliche Förderfä-
higkeit der Projekte. 
Die vom Rat gleichzeitig mit der Einrichtung des Lenkungsausschusses zu beschließende 
Geschäftsordnung (Anlage 1) steckt die Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen des Len-
kungsausschusses ab. Außerdem dient sie der Regelung der Besetzung und der Arbeitsweise 
des Lenkungsausschusses. 
 
Die vom Lenkungsausschuss zu treffenden Entscheidungen basieren auf dem als Anlage 2 
beigefügten Förderprogramm „un:box cologne - Deine Stadt, Deine Ideen“ zum zielgerichteten 
Einsatz und zur Gestaltung digitaler Technologien in Köln und zur Steigerung der Akzeptanz 
digitaler gemeinwohlorientierter Lösungen in der Stadtgesellschaft. Das Förderprogramm re-
gelt die Bedingungen und die Voraussetzungen einer Anschubfinanzierung für digitale Projek-
te und/oder kommunale Services und Infrastrukturen im Rahmen des vom Bund geförderten 
Beteiligungsprojektes un:box cologne.

5 
Finanzierung 
Die erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von 500.000 € p.a. steht im Haushaltsplan 
2023/2024 im Teilergebnisplan der Stabsstelle Digitalisierung in der Produktgruppe 0104 – IT- 
und Kommunikationsdienste in den Jahren 2023 und 2024 in der Teilplanzeile 13 – Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung und wird aus finanzstatistischen Grün-
den in die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. 
Die darüber hinaus erforderlichen Aufwandsermächtigungen wird das Dezernat für Stadtent-
wicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Eines der Ziele des Prozessansatzes von un:box cologne ist die Ausgestaltung und Um-
setzung von digitalen Lösungen im Kontext „Smart City“. Dies schließt insbesondere das 
Themenfeld Umwelt und Klimaschutz, ebenso wie Verkehr und Mobilität ein. Die Umset-
zung von Projekten und die Vernetzung unterschiedlicher Akteur*innen bieten die Mög-
lichkeit, Anpassungsstrategien im Bereich Klimaschutz frühzeitig gezielt a uf Nutzen und 
Aufwand zu validieren und eine Skalierung auf das Stadtgebiet vorzubereiten.  
 
Anlagen 
Anlage 1: Geschäftsordnung Lenkungsausschuss un:box cologne 
Anlage 2: Förderprogramm „un:box cologne - Deine Stadt, Deine Ideen“ zum zielgerichteten  
      Einsatz und zur Gestaltung digitaler Technologien in Köln und zur Steigerung der  
      Akzeptanz digitaler gemeinwohlorientierter Lösungen in der Stadtgesellschaft 
Anlage 3: Kriterienkatalog zum Förderprogramm un:box cologne

Anlage 2 Fördermittelprogramm unbox cologne

21350 Zeichen

Förderprogramm 
„un:box cologne - Deine Stadt, Deine Ideen“ 
Anschubfinanzierung für digitale Projekte und/oder kommunale Services und 
Infrastrukturen 
zum zielgerichteten Einsatz und zur Gestaltung digitaler Technologien in Köln und zur 
Steigerung der Akzeptanz digitaler gemeinwohlorientierter Lösungen in der 
Stadtgesellschaft 
1. un:box cologne – ein Projekt aus der Förderreihe „Smart Cities made in
Germany“
un:box cologne ist ein Projekt aus der 2. Phase der Förderreihe „Smart Cities made in
Germany“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(
BMWSB).
Mit un:box cologne sollen in den nächsten Jahren transparent, im öffentlichen Raum,
in Kooperation und im Dialog mit allen Akteur*innen der Stadtgesellschaft Ideen aus
unterschiedlichen Lebens- und Fachbereichen gesammelt und daraus bis zu 50
g
emeinwohlorientierte Lösungen entwickelt werden.
2. Zi
el des Programmes
a) E
in Ziel ist es, in nur 6 bis 9 Monaten aus der qualifizierten Projektidee einen
um
setzungsfähigen Prototyp zu entwickeln.
Aus den Projektideen sollen im Rahmen der Qualifizierung (in einem sogenannten 
Mash Up Prozess) durch Verknüpfung von Inhalten und Daten integrierte un:box 
cologne Maßnahmen entstehen.  
Diese sollen das Potential haben, die Lebensqualität in Köln zu verbessern, der 
Stadtgesellschaft als Gemeinschaft zu nutzen und dabei auf die Ziele der 
Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ und der daraus abgeleiteten strategischen 
Zielbilder un:box cologne einzuzahlen. 
Dieses Potential ist bereits bei der Antragstellung mit zu denken. 
b) Ein weiteres Ziel ist die Einrichtung und Bereitstellung neuer kommunaler
Services und Infrastrukturen. Diese sollen zum einen die Qualität der Projekte
und der integrierten Maßnahmen sichern und zum anderen die Skalierbarkeit des
un:box cologne Prozesses für andere Kommunen ermöglichen.
3. S
trategische Zielbilder un:box cologne
a) Zielbild Digitales: „Game Changer“
un:box cologne schafft Möglichkeiten zur Entwicklung digitaler Lösungen für
die analogen Probleme der Kölner*innen.
b) Zielbild Teilhabe: „Selbst ist die/der Kölner*in“
un:box cologne ermöglicht es Kölner*innen ihre Stadt mit zu gestalten und an
Prozessen der Stadt teilzuhaben.
c) Zielbild Nachhaltigkeit „Utopia: Zukunft ist jetzt“
un:box cologne schafft optimale und sich stetig verbessernde
Lebensbedingungen für gegenwärtige und künftige Generationen.

d) Zielbild Transformation „Ich sehe was, was du nicht siehst“ 
un:box cologne deckt (städtebauliche) Belange auf und unterstützt durch 
verstärkte Innovation und kontinuierliche Optimierung Lösungen und 
Akteur*innen.  
e) Zielbild Raum: „Platz da“ 
un:box cologne erweitert den erlebbaren Raum und erhöht die Lebensqualität 
für Kölner*innen. 
 
4. Handlungsfeld und Zielgruppe 
un:box cologne unterstützt die Ziele der städtischen Strategien. Der Fokus liegt hier 
insbesondere auf der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ und der 
Digitalstrategie.  
In einem jährlich wiederkehrenden Prozesszyklus werden zum jeweiligen 
Jahresthema passende Ideen aus der Stadtgesellschaft (Bürgerschaft, Institutionen, 
Wirtschaft und Wissenschaft) gesammelt, aus denen Projekte entstehen können.  
Das Programm zielt in Abhängigkeit des Jahresthemas auf alle Stadtbezirke, Sozial- 
und Planungsräume ab. Nach Ablauf eines jeden Prozesszyklus wird das 
Förderprogramm dahingehend evaluiert, ob die Ziele der Förderung durch un:box 
cologne mit Fokus auf das Jahresthema erreicht wurden.  
Das Programm ist durch seine räumlichen Zusammenhänge dem Handlungsfeld 
"Urbanes Köln" und gleichzeitig durch seinen Bezug zur Digitalisierung dem 
Handlungsfeld "Vernetztes Köln" der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ 
zuzuordnen.  
 
5. Fördergegenstand 
Fördergegenstand ist  
a) eine Anschubfinanzierung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung für die 
Erarbeitung von vornehmlich digitalen Prototypen mit unmittelbarer oder 
mittelbarer Auswirkung auf die Stadtgesellschaft (Projektförderung). Hierbei muss 
sichergestellt sein, dass aus den Projektideen im Rahmen der Qualifizierung 
durch Verknüpfung von Inhalten und Daten integrierte un:box cologne 
Maßnahmen entstehen.  
 
Dabei ist stets die Option zu berücksichtigen, dass die im Projekt verwendeten 
oder generierten Datensätze mit anderen verknüpft und die dadurch 
entstehenden Mehrwerte im o.g. Sinne als Geschäftsmodell weiterentwickelt 
werden können. 
 
b) eine Anschubfinanzierung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung für die 
Einrichtung und Bereitstellung neuer kommunaler Services und 
Infrastrukturen. Diese sollen dazu beitragen, die Qualität der Projekte und der 
integrierten Maßnahmen im Sinne der Zielsetzung un:box cologne zu sichern.

Die Ergebnisse müssen dabei 
 skalierbar und- 
 reproduzierbar sein, 
 in die Breite getragen werden können und 
 auf andere Kommunen übertragbar (modellhaft) sein. 
Sofern es sich um Software-Lösungen handelt, die gefördert werden sollen, sind 
diese als Open-Source bzw. freie Software öffentlich zur Verfügung zu stellen. Dabei 
sind offene standardisierte (nicht-proprietäre) Schnittstellen zu nutzen. 
Gefördert wird jeweils die Erarbeitung eines umsetzungsfähigen Prototyps innerhalb 
von 6 bis 9 Monaten.  
6. Wer sich beteiligen darf 
Im Rahmen des Förderprogramms un:box cologne sind antragsberechtigt: 
 Natürliche Personen 
 
 Juristische Personen, eingetragene oder gemeinnützige Vereine und 
Verbände 
 
 private Unternehmen bis zu einer Größe von 20 Mitarbeitenden, sonstige 
Selbstständige und Freiberufler (Firmensitz oder Niederlassung in Köln, 
unabhängig in ihrer Rechtsform) 
 
 Bildungseinrichtungen 
 
 Einrichtungen der Kinder -und Jugendhilfe und Schulen 
 
7. Was gefördert werden kann 
Gefördert werden innovative Projekte in Köln zum jeweiligen Jahresthema. Die 
Projekte müssen in Köln durchgeführt und umgesetzt werden. Möglich ist auch eine 
Förderung im angrenzenden Umland, z.B. durch Kooperationen mit Randgemeinden, 
sofern das zur Förderung beantragte Projekt maßgeblich zu Verbesserung der 
Lebensqualität in Köln beiträgt. 
Weiterhin wird die Einrichtung und Bereitstellung neuer kommunaler Services und 
Infrastrukturen gefördert, die die Qualität der Projekte und integrierten Maßnahmen 
sichern und die Skalierbarkeit des un:box cologne Prozesses ermöglichen. 
Dies können zum Beispiel innovative Kommunikationsformate und Angebote zur 
Bewusstseinsbildung und/oder Wissensvermittlung oder Digitale Anwendungen sein.  
Förderfähig sind Vorhaben, die den Kriterien aus dem Kriterienkatalog entsprechen 
(s. Anlage 1- Kriterienkatalog).  
 
8. Was nicht gefördert werden kann 
Nicht gefördert werden Projekte/kommunale Services und Infrastrukturen 
 die parteipolitisch ausgerichtet sind

 die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den Werten des
Grundgesetzes nicht vereinbar sind
 mit deren praktischer Umsetzung schon begonnen wurde
9. H
öhe der Fördersumme
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Fehlbetrag zur Finanzierung des 
Vorhabens, den der /die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde 
Mittel decken kann (Fehlbedarfsfinanzierung).  
Das Programm bietet eine punktuelle und gezielte Unterstützung für bis zu 10 
Projekte pro Jahr von bis zu maximal einmalig 50.000 € pro Projekt. 
10% der förderfähigen Projektkosten müssen durch einen Eigenanteil erbracht 
werden. Der Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen und 
Eigenleistungen zusammensetzen.  
Der Eigenanteil kann durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern dies 
nach den Bestimmungen des Dritten möglich ist.  
Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen der 
Fördermittelempfängerin oder des Fördermittelempfängers anerkannt werden 
(ehrenamtliche Leistungen). Pro Arbeitsstunde wird hierbei eine pauschale 
Vergütung von 10 Euro als Bemessungsgrundlage festgelegt.  
Ehrenamtliche Eigenleistungen können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn 
seitens der Fördermittelempfängerin oder des Fördermittelempfängers hierfür weder 
ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.  
Der Eigenanteil kann auch vollständig durch ehrenamtliche Eigenleistung erbracht 
werden. Die ehrenamtliche Eigenleistung darf jedoch 10% der förderfähigen 
Projektkosten nicht überschreiten. 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, einen Nachweis über die 
Eigenleistung vorz
ulegen. 
10. För
derung als Fehlbedarfsfinanzierung
D
ie Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Es handelt sich dabei um einen echten nichtsteuerbaren Zuschuss im
umsatzsteuerlichen Sinne, da eine Leistung ohne Abhängigkeit einer Gegenleistung
g
ewährt wird.
Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben
g
ewährt (Projektförderung). Förderfähig sind grundsätzlich die bei der Durchführung
des
 Projektes entstehenden Personal- (z.B. Honorare) und Sachkosten
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich. Es darf
unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen wie Sponsorengelder, Förderung durch
Stiftungen, andere Fördermittel nicht zu einer Überfinanzierung führen.

11. Nicht förderfähig sind
 Lau
fende Personalkosten des/der Fördermittelempfänger/in
 A
nschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Durchführung eines
Projektes (zum Beispiel Laptop, Beamer, etc.)
 Kos
ten für laufenden Bürobetrieb
 Zu
führung von Rücklagen aus der städtischen Förderung
 N
icht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen,
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen)
 S
penden an Dritte
 Zi
nskosten der Refinanzierung
 K
osten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des/die
För
dermittelempfänger/in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühr,
Bußgelder, Gebühren, Geldstrafen)
 A
ufwandsentschädigungen ohne vertragliche Grundlage (z.B: Catering,
Arbeitsessen, Präsente, Reisekosten, sofern sie nicht in Zusammenhang mit
den geforderten Präsentationen des Projektes im Rahmen von un:box cologne
stehen)
 I
nvestitionskosten
 S
onstige Kosten (z.B.: Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, Steuern,
Telefonkosten, Versicherungen)
13. Vor
aussetzungen für die Förderung
 G
efördert werden nur Projekte/ kommunale Services und Infrastrukturen
deren Inhalte nicht unter die Pflichtaufgaben einer Kommune fallen.
 D
er/Die Antragsteller/in weist/weisen die Finanzierbarkeit des Projektes/ der
kommunalen Services und Infrastrukturen durch Vorlage eines Kosten- und
Fi
nanzierungsplanes nach.
 De
r/Die Antragsteller/in bzw. deren Kooperationspartner*in /Unterstützer*in
besitzen die für die Erfüllung der Aufgaben und Ziele notwendigen fachlichen
K
ompetenzen.
 E
s können nur Projekte/ kommunale Services und Infrastrukturen gefördert
werden, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Kosteneffizienz entsprechen.
 D
er/die Fördermittelempfänger/in verpflichtet sich an mindestens einer
Veranstaltung im Rahmen des Erfahrungsaustauschs der Modellprojekte
S
mart Cities made in Germany aktiv teilzunehmen.

 Der/die Fördermittelempfänger/in verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass 
das Projekt/ die kommunalen Services und Infrastrukturen im Rahmen von 
un:box cologne mindestens 1 Mal vorgestellt werden. 
 
 Der/die Fördermittelempfänger/in teilt alle im Projekt verwendeten Daten, 
Lizenzen und Arbeitsschritte und stellt diese uneingeschränkt dem nationalen 
Wissenstransfer zur Verfügung, indem Software, die mit den Fördermitteln 
finanziert wird, auf OpenCode.de eingestellt und veröffentlicht und eine der 
dafür zulässigen Lizenzen genutzt wird. 
 
 Der/die Fördermittelempfänger/in stimmt der Veröffentlichung der Ergebnisse 
und der damit verbundenen Berichterstattung in allen gängigen Medien, 
einschließlich Social Media, durch den Fördermittelgeber zu. 
 
14. Zeitraum zur Durchführung des Projektes 
 
Das Projektvorhaben muss zeitnah nach Bewilligung begonnen werden und dann  
innerhalb von 6 - 9 Monaten bis zur Prototypreife fertiggestellt sein. 
 
15. Rechtsanspruch auf Förderung und Rückforderung von Förderungen 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderungen können nur gewährt 
werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt und die zur Verfügung 
stehenden städtischen Mittel und die akquirierten Drittmittel noch nicht aufgebraucht 
sind bzw. die Drittmittelgewährung nicht ausgelaufen ist. 
Die Förderung muss ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, wenn  
 das Projekt/die kommunalen Services und Infrastrukturen nicht durchgeführt 
wurden 
 
 das Projekt/ die kommunalen Services und Infrastrukturen im Ergebnis keine 
Prototypreife erreicht haben 
 
 das Projekt/ die kommunalen Services und Infrastrukturen nicht fristgerecht 
begonnen oder beendet wurden 
 
 die Mittel entgegen der Angaben im Antrag nicht gemäß dem Förderzweck 
verwendet wurden 
 
 sich nach der Durchführung des Projektes/ der kommunalen Services und 
Infrastrukturen Umstände herausstellen, die eine Förderung von vorneherein 
ausgeschlossen hätten 
 
 es zu einer Überfinanzierung kommt 
 
 wesentliche Bestimmungen verletzt wurden. 
 
 Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder gar nicht 
vorgelegt werden. 
 
16. Hinweis auf den/die Fördermittelgeber/in

Der/die Fördermittelempfänger/in verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die 
Förderung hinzuweisen.  
Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel Pressemitteilungen, 
Broschüren, Plakate, Rundfunk und Fernsehen, Online-Medien). Hierbei sind die 
jeweils aktuellen Logos der Stadt Köln, des Projektes un:box cologne, des 
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung, und Bauwesen und der KfW 
Bank zu verwenden. 
17. Mitteilungspflichten gegenüber der Stadt Köln 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet mitzuteilen, wenn sich wesentliche 
Änderungen bei dem geförderten Projekt/ den geförderten kommunalen Services und 
Infrastrukturen ergeben, wenn 
 sich der Förderungszweck ändert 
 
 der/die Fördermittelempfänger/in seine/ihre Tätigkeit einstellt bzw. sich die 
Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern. 
 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden 
 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird 
 
 wenn sich die Finanzierung ändert. 
 
 Der/die Fördermittelempfänger/in die aktive Teilnahme am 
Erfahrungsaustausch der Modellprojekte Smart Cities made in Germany nicht 
gewährleisten kann 
 
 Der/die Fördermittelempfänger/in die Vorstellung des Projektes/ der 
kommunalen Services und Infrastrukturen im Rahmen von un:box cologne 
nicht sicherstellen kann. 
 
18. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt zum 01.03.2023 in Kraft. Es verlängert sich jährlich 
vorbehaltlich der Drittmittelförderung um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens 
29.02.2028. 
 
Verfahrensablauf 
1. Inhalte des Antrages 
Anträge auf Förderung von un:box cologne - Projekten/ kommunalen Services und 
Infrastrukturen gemäß dieses Förderprogrammes sind schriftlich oder elektronisch zu 
stellen. Sie müssen folgende Angaben enthalten: 
 Projektname 
 
 Name der Antragstellerin oder des Antragstellers 
 
 Zu nennen sind die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen

 Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail, gegebenenfalls Homepage) 
 
 Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers bzw. der 
vertretungsberechtigten Personen 
 
 Name und Kontaktdaten von Projektpartnern oder Partnerinnen, sofern das 
Projekt/  die kommunalen Services und Infrastrukturen in Kooperation mit 
einer anderen Einrichtung o.ä. stattfinden 
 
 Bankverbindung (IBAN) 
 
 Eine ausführliche und nachvollziehbare Projektbeschreibung 
 
 Kosten- und Finanzierungsplan 
 
 Angaben zu beantragten oder bereits bewilligten Förderungen/Zuschüssen 
von Dritten und/oder der Stadt Köln. Vorlage von Nachweisen 
 
 Erklärung, dass mit der praktischen Umsetzung des Vorhabens noch nicht 
begonnen wurde 
 
 Hinsichtlich von Lieferungen und sonstigen Leistungen Dritter im Rahmen des 
Projektes muss der/die Antragstellerin angeben, ob er/sie 
 
o zum Steuerabzug nach § 15 UStG nicht berechtigt ist, 
o zum Steuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist oder 
o zum Steuerabzug nach § 15 UStG nur teilweise berechtigt ist. 
 Aussagekräftige Referenzen und ggfs. Einsicht in die Satzungen oder 
vergleichbare Dokumente 
 
Folgende Fragen müssen bei Antragstellung (ggf. in Abstimmung mit der 
Geschäftsstelle un:box cologne) beantwortet werden: 
a) Zielsetzung (Welche Verbesserungen werden durch das Projekt/ die kommunalen 
Services und Infrastrukturen erwartet?)  
 
b) Wer ist die Zielgruppe? 
 
c) Was ist an der Idee innovativ für Köln? 
 
d) Ist das Projekt/ sind die kommunalen Services und Infrastrukturen 
transformationsfähig oder haben das Potential dazu? 
 
e) Geplantes Vorgehen 
 
f) Festlegung der Verantwortlichkeiten 
 
g) Geplante Aufwände 
 
h) Geplante Ressourcen

i) Wo in Köln soll der Prototyp vorgestellt, eingesetzt und getestet werden? 
 
j) Wie zahlt das Projekt/ die kommunalen Services und Infrastrukturen auf die 
Zielbilder von un:box cologne ein? 
 
k) Wie wird sichergestellt, dass das Projekt/ die kommunalen Services und 
Infrastrukturen skalierbar und modellhaft sind und somit in die Breite getragen 
werden können und auf andere Kommunen übertragbar sind? 
 
Der Kosten- und Finanzierungsplan muss folgende Angaben enthalten: 
 Gesamtkosten und Einzelkosten detailliert aufgestellt nach Sachkosten, 
Personalkosten, sonstige Kosten 
 
 Weitere bewilligte oder beantragte Förderungen/Zuschüsse, 
Förderungen/Zuschüsse auch von der Stadt Köln 
 
 Andere Einnahmen, beispielsweise Teilnahmegebühren, Sponsorengelder, 
Spenden 
 
 Der zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Projektkosten 
(diese errechnen sich aus Gesamtkosten des Projektes abzüglich aller 
Förderungen/Zuschüsse und Einnahmen) 
 
2. Wann und wie ein Antrag gestellt werden kann 
Anträge können nach Aufruf schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Sie sind 
zu richten an: 
Stadt Köln 
 Stabsstelle Digitalisierung 
Geschäftsstelle un:box cologne 
 Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
 
oder an: 
unbox@stadt-koeln.de
  
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.  
Der/die Absender/in muss klar erkennbar sein und im Antrag folgende Eigenerklärung 
abgeben: 
„Hiermit bestätige ich, dass ich mit der im Formular bezeichneten Person identisch 
oder berechtigte Vertreterin bzw. Vertreter dieser Person bin. Ich versichere ferner, 
dass die Anschrift korrekt angegeben ist. Im Falle der Vertretung versichere ich, dass 
ich über entsprechende Vertretungsvollmacht verfüge. Mir ist bewusst, dass ich bei 
Falschangaben nach § 269 StGB wegen Fälschung beweiserheblicher Daten 
strafrechtlich verfolgt werden kann.“ 
 
3. Entscheidung über die Gewährung von Förderungen

Über die Gewährung von Förderungen entscheidet abschließend der 
Lenkungsausschuss von un:box cologne. Dieser ist paritätisch besetzt aus 
Vertreter*innen der Stadtgesellschaft, der Politik und der Verwaltung.  
Das Ergebnis wird den Antragsteller/innen schriftlich mitgeteilt. 
 
Beantragte Förderungen werden erst nach Rechtskraft des Förderbescheides 
überwiesen. Die Überweisung kann nur auf ein in Deutschland geführtes Konto 
erfolgen. Eine Barauszahlung von Fördermitteln ist nicht möglich. 
Im ersten Jahr der Umsetzungsphase wird die Entscheidung des 
Lenkungsausschusses zusätzlich dem Fördermittelgeber BMWSB / der KfW zur 
abschließenden Prüfung und Bestätigung vorgelegt. 
 
4. Vorzulegende Unterlagen nach Abschluss des Projektes 
(Abrechnungen oder Verwendungsnachweise) 
Nach Abschluss der Maßnahme ist der /die Fördermittelempfänger/in verpflichtet, 
innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss 
 einen Sach- und Erfahrungsbericht in nicht festgelegter Form (max. 5 Seiten) 
unter Darstellung der erfüllten Kriterien des städtischen Förderprogramms „un:box 
cologne“  
 
 einen zahlenmäßiger Nachweis der detaillierten Einzelauflistung der angefallenen 
Maßnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplans 
mit Vorlage von Belegen (weitere Zuschüsse, Teilnahmebeiträge, Eintrittsgelder, 
etc.), 
 
 und eine Versicherung über die Richtigkeit der Angaben, der sachgerechten 
Verwendung und Aufbewahrung von Einzelnachweisen, der Einhaltung der 
gesetzlichen Regelungen für z.B. Beschäftigungsverhältnisse 
 
vorzulegen. 
Der Sachbericht muss die Durchführung darstellen und es muss erkennbar sein, ob 
und in welchem Umfang die Förderziele erreicht worden sind. 
Der zahlenmäßige Nachweis muss die Summe der Einnahmen sowie die Summe der 
entstandenen Kosten getrennt nach Personal- Sachkosten und sonstigen Kosten 
entsprechend des bei der Antragstellung vorgelegten Kosten- und 
Finanzierungsplans enthalten. Dazu ist eine unterschriebene Erklärung mit der 
Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten und der Bestätigung der 
sachgerechten Verwendung vorzulegen. 
Der/die Fördermittelempfänger/in verpflichtet sich, alle Unterlagen und Nachweise 10 
Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung 
vorzulegen. 
Bei Nichteinreichung oder unvollständiger Einreichung des Verwendungsnachweises 
kann der Förderbetrag ganz oder anteilig zurückgefordert werden. 
Im Rahmen der Bewilligung können von den vorangegangenen Regelungen 
abweichende Bestimmungen festlegt werden.

Anlage 1 unbox cologne Geschäftsordnung

15045 Zeichen

Anlage 1 
  
un:box cologne – Deine Stadt, Deine Ideen 
Geschäftsordnung 
un:box cologne Lenkungsausschuss 
IX-2 Stabsstelle Digitalisierung 
10.2.2023

Inhalt 
Präambel ................................ ................................ ................................ ........................... 3 
§ 1 Organe zur Begleitung und Steuerung des un:box cologne Prozesses ................... 4 
§ 2 Lenkungsausschuss ................................ ................................ ................................  4 
§ 3 Spurgruppe ................................ ................................ ................................ ............. 4 
§ 4 Aufgaben und Funktionen des Lenkungsausschusses ................................ ............ 4 
§ 5 Grundsätze des Lenkungsausschusses ................................ ................................ .. 5 
§ 6 Zusammensetzung des Lenkungsausschusses ................................ ...................... 5 
§ 7 Stellvertretungen ................................ ................................ ................................ ..... 6 
§ 8 Besetzungsverfahren und Amtszeit ................................ ................................ ......... 6 
§ 9 Arbeitsweise und Organisation des Lenkungsausschusses ................................ ..... 6 
§ 10 Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ ............. 7

HINWEIS 
 
Details zum Förderprojekt un:box cologne sind dem vom Rat beschlossenen Prozesspapier in 
der Fassung vom 08.12.2022 zu entnehmen.  
Online können aktuelle Informationen über unbox.cologne abgerufen werden.

Präambel 
un:box cologne wird gefördert vo m Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen (BMWSB ) und KfW und ist Teil der "Modellprojekte Smart Cities". Mit den 
„Modellprojekten Smart Cities" hatte der Bund vor zwei Jahren einen entsprechenden 
Förderaufruf gestartet. Zukunftsfähige  Ideen der Bürgerinnen und Bürger für den Digitalen 
Wandel sollen unterstützt werden. Die Stadt Köln hatte sich so beim Bundesministerium des 
Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem heutigen Bundesministerium BMWSB, beworben und 
den Zuschlag erhalten. 
 
Die digitale Zukunft Kölns soll demnach nicht nur für, sondern mit der Stadtgesellschaft 
nachhaltig entwickelt we rden. Es werden in der fünfjährigen Umsetzungsphase von un:box 
cologne umsetzungsstarke Ideen gefördert, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen und 
das Leben, die Nachbarschaften, das Klima, mithin alle Themen, die die Kölner*innen 
bewegen, betreffen.  Deswegen sind Gespräche, gemeinsame Ideenentwicklungen, 
interdisziplinäre, kreative Lösungswege und digitale Umsetzungskompetenz Kernbausteine 
von un:box cologne. Das Ziel ist, Köln in eine lebenswerte, digitale Zukunft zu führen.  
Alle Menschen, die eine  Idee einreichen, bringt un:box cologne mit Expert*innen aus 
Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Bildung zusammen und unters tütz und begleitet die 
Menschen bei der Entwicklung ihrer Idee.  
“unboxing” (vom Englischen “to unbox” für „auspacken“) ist ein Begriff aus der Netzkultur und 
beschreibt, wie ein Produkt der Verpackung entnommen und vorgestellt wird. In diesem Sinne 
“packt” un:box cologne die Ideen der Stadtgesellschaft aus, um sie in die Umsetzung zu 
bringen. Ob digitale Verwaltung, gemeinwohlorienti erte Stadtentwicklung, innovative Umwelt 
oder vernetzte Mobilität: 
Der Gedanke von un:box cologne ist, Köln in eine digitale, lebenswerte Zukunft zu führen.  
 
Ein unabhängiges Gremium unter Beteiligung der Stadtgesellschaft prüft alle eingereichten 
Ideen. Die Ideengeber*innen werden, neben finanzieller Förderung, bis zur Marktreife ihrer 
Idee mit Expert*innen aus Verwaltung, Wirtschaft, Politik und Bildung vernetzt. Mit un:box 
cologne engagiert sich die Stadt Köln für digitale Inklusion, Nachhaltigkeit und I nnovation. 
Gemeinsam mit den Menschen in Köln machen wir unsere Stadt digitaler, lebenswerter und 
nachhaltiger. un:box cologne ist keine Smart City-Strategie, sondern widmet sich vielmehr dem 
Ziel, verschiedene Ansätze und Strategien aus unterschiedlichen Bereichen wie Stadtplanung, 
Digitalisierung und Klimaschutz, alle unter dem Begriff Smart City zusammenzubringen. 
Das Ziel ist es, mit dem un:box cologne Prozess eine starke weitere Dynamisierung und 
Verankerung digitaler Prozesse für die Stadtgesellschaft  und die Stadt Köln zu ermöglichen. 
un:box cologne soll hierfür die Freiräume schaffen, die notwendig sind, um diesem Anspruch 
durch Erfolg gerecht zu werden.

§ 1 Organe zur Begleitung und Steuerung des un:box cologne Prozesses 
Für die Begleitung und die Steuerung des un:box cologne Prozesses wurden während der 
Strategiephase zwei zentrale Organe konzipiert und in Teilen schon etabliert. Die Spurgruppe 
ist das Organ für die Prozessbegleitung, während der Lenkungsausschuss vornehmlich für die 
Steuerung verantwortlich ist.  
§ 2 Lenkungsausschuss 
Der Lenkungsausschuss ist ein unabhängiges Gremium. Die Mitarbeit im Lenkungsausschuss 
ist mit Ausnahme für die bei der Stadt Köln Beschäftigten ein Ehrenamt. 
Seine Mitglieder entscheiden über das Jahresthema im un:box cologne Prozess und die 
endgültige Auswahl der im Jahr zu fördernden Projekte. 
§ 3 Spurgruppe  
Die Spurgruppe ist ein Netzwerk aus Vertreter*innen der Stadtgesellschaft, der 
Fachöffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung, sowie des Stadtwerkekonzerns und bündelt 
für den Projekterfolg grundlegende Erfahrungen und Kompetenzen. Sie berät die 
Geschäftsstelle un:box cologne und unterstützt die Projektideengeber*innen durch 
Vernetzung oder direkte Kooperation. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis. Die Spurgruppe 
steht allen Akteur*innen, die den Prozess un:box cologne unterstützen möchten, offen. Die 
Mitgliedschaft ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Es können im Prozessverlauf 
neue Mitglieder*innen hinzukommen. Die Spurgruppe tagt regulär viermal im Jahr. 
§ 4 Aufgaben und Funktionen des Lenkungsausschusses  
Der Lenkungsausschuss entscheidet je Prozesszyklus (ein Prozesszyklus dauert ein Jahr, 
insoweit insgesamt 5 Zyklen) über das Jahresthema, die Prozessa npassungen, das 
Gesamtbudget für die Schnellspur, bei der Ideen gefördert werden die , die Priorisierung und 
die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projekte sowie über die maximale Höhe des 
Projektbudgets und die maximale Förderhöhe je Projekt. 
Zu seinen weiteren Aufgaben gehören:  
 den Auftrag an die Projektleitung un:box cologne zur Verteilung des Projektbudgets auf 
die einzelnen Projekte und daraus resultierenden integrierten Maßnahmen zu erteilen  
 die Unterstützung, zum Beispiel bei der Vernetzung mit fachlichen Vertreter*innen der 
Fachdienststellen, innerhalb der Verwaltung sicherzustellen (ggf. bezogen auf das 
Jahresthema)  
 als Kontaktpunkt und Vermittlung in die Politik und den Verwaltungsvorstand zu wirken 
 
Der Lenkungsausschuss tagt regulär zweimal jährlich im un:box cologne Prozess:  
 Am Ende der Phase 2 - Filter: Entscheidung über Förderfähigkeit und Priorisierung der 
konkretisierten Projektideen.  
 Mitte/ Ende Phase 4  - Implement: Entscheidung über das neue Jahresthema, 
Verabschiedung von Prozessanpassungen und Freigabe des Budgets für die 
Schnellspur 
 Die vier Phasen des Jahreszyklus gestalten sich wie folgt: 
Phase 1: Collect – Sammeln von Ideen 
Dauer: Zwei Monate

In dieser Phase werden Ideen gesammelt und es erfolgt eine erste Auswertung und 
Vorsortierung.  
Phase 2: Filter – Konkretisieren der Ideen 
Dauer: Zwei Monate 
In dieser Phase erfolgt Vernetzung, Unterstützung und Beratung der Ideengeber*innen, 
um die Ideen weiter zu entwickeln.  
Phase 3: Qualify – Qualifizieren der Projekte 
Dauer: Zwei Monate 
In dieser Phase werden die Projekte weiter voran und auch mit anderen Projekten 
zusammen gebracht.  
Phase 4: Implement – Umsetzen der Projekte und Maßnahmen 
Dauer: Sechs Monate 
In der letzten Phase erfolgt Unterstützung, um das jeweilige Projekt weiterzuführen. 
Ziel ist es, ein einfaches Versuchsmodell zu erstellen oder sogar einen Prototyp.  
§ 5 Grundsätze des Lenkungsausschusses   
(1) Der Lenkungsausschuss handelt entlang folgender Grundsätze:  
(2) Die Zusammenarbeit im Lenkungsausschuss ist insbesondere durch Respekt, 
Offenheit und Toleranz gekennzeichnet. Es wird ein wertschätzender Umgang 
gepflegt.  
(3) Die Lenkungsausschussmitglieder beraten und empfehlen, indem sie ihre fachliche 
Expertise einbringen.  
(4) Relevante Informationen, insbesondere für die Sitzungen, werden zwischen allen 
Beteiligten möglichst frühzeitig ausgetauscht.  
(5) Die Lenkungsausschussmitglieder nehmen nach Möglichkeit regelmäßig an den 
Sitzungen teil und sind für die gesamte Dauer anwesend. Bei Verhinderung wird eine 
Vertretung benannt, die an der Sitzung teilnimmt . Hierüber wird  die Projektleitung  
rechtzeitig informiert.  
§ 6 Zusammensetzung des Lenkungsausschusses  
Dem Lenkungsausschuss sollen Personen angehören, die fachliche Qualifikationen bzw. 
Aktivitäten in den Bereichen der Digitalisierung nachweisen können.  
Der Lenkungsausschuss wird auf maximal 18 Mitglieder beschränkt, um schnell zu 
Entscheidungen zu kommen. Die Besetzung wird im Rahmen der jährlichen Reflektion 
analysiert und kann sich insbesondere im Kontext des jeweiligen Jahresthemas in den 
Folgejahren ändern. 
Für das erste Umsetzungsjahr gehören dem Lenkungsausschuss an:  
- Stadtgesellschaft: sechs Expert*innen für das Jahresthema aus der Spurgruppe  
- Von der Kommunalpolitik entsprechend der stimmberechtigten Fraktionen entsandte 
Mitglieder aus dem Digitalisierungsausschuss der Stadt Köln  
- Verwaltung: Stadtdirektor*in; Fachdezernent*in für Stadtentwicklung, Wirtschaft,  
Digitalisierung und Reg ionales; Fachdezernent*in für das jeweilige Jahresthema . 
Zusätzlich bis zu drei Dienststellenleitungen auf Empfehlung aus der Spurgruppe mit 
Fokus auf das Jahresthema.

Stimmrecht haben alle Mitglieder des Lenkungsausschusses. Bei Bedarf können zu speziellen 
Themen Gäste als externe, nicht stimmberechtigte Sachverständige hinzugezogen werden.  
§ 7 Stellvertretungen  
Jedes Mitglied des Lenkungsausschusses hat nach Möglichkeit eine Stellvertretung zu 
benennen. Diese nimmt nur an den Lenkungsausschusssitzungen teil, sofern das Mitglied 
verhindert ist. Sie hat dann stellvertretend für das Mitglied  ein entsprechendes Stimmrecht . 
Darüber hinaus nimmt die Stellvertretung den Platz des Mitglieds ein, wenn dieses vorzeitig 
ausscheidet.  
§ 8 Besetzungsverfahren und Amtszeit  
Im Sinne der Ausgewogenheit der Entscheidungen soll das Gremium paritätisch mit 
Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft besetzt sein.  
Stadtgesellschaft 
Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Spurg ruppe durch Mehrheitsbeschluss des 
Lenkungsausschusses.  
 
Politik 
Die im Digitalisierungsausschuss stimmberechtigt vertretenen Fraktionen benennen 
jeweils eine(n) Vertreter*in. Die Amtszeiten sind an die Ratsperioden gebunden.  
 
Verwaltung 
Feste Mitglieder des Lenkungsausschusses sind: Stadtdirektor*in; Fachdezernent*in 
für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales; Fachdezernent*in für 
das jeweilige Jahresthema . Zusätzlich erfolgt auf Vorschlag der Spurgruppe die 
Besetzung durch Mehrheitsbesc hluss des Lenkungsausschusses von bis zu drei 
Dienststellenleitungen mit Bezug zum Jahresthema.  
Der Lenkungsausschuss löst sich spätestens dann auf, wenn das Modellprojekt Smart Cities 
un:box cologne offiziell nach Ablauf der fünf Jahre beendet wurde.  
Im Sinne der Ausgewogenheit der Entscheidungen soll das Gremium paritätisch mit 
Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft besetzt sein.  
Eine geschlechtergerechte Besetzung wird angestrebt. Darüber hinaus werden bei der 
Besetzung Diversitätsaspekte (Alter, Herkunft, etc.) berücksichtigt. 
§ 9 Arbeitsweise und Organisation des Lenkungsausschusses  
Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung und 
Nachbereitung der Sitzungen des Lenkungsausschusses obliegen der Geschäftsstelle un:box 
cologne. Die Geschäftsstelle un:box cologne betreut den Prozess in allen Phasen operativ und 
ist die dauerhafte und verlässliche Ansprechpartnerin für alle Beteiligten . Sie wurde bei IX-2 
Stabsstelle Digitalisierung eingerichtet.  
Der Lenkungsausschuss tagt zwei Mal pro Jahr . Bei Bedarf können Sondersitzungen 
einberufen werden.  
Die Sitzungstermine, die Tagesordnung und die Festlegung von Sondersitzungen werden auf 
Vorschlag der Geschäftsstelle un:box cologne in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden des 
Lenkungsausschusses oder deren Vertretung festgelegt.

In der ersten Sitzung wird ein*e Vorsitzende*r und eine Vertretung gewählt , der*die die 
Sitzungen leitet. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss. 
Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Lenkungsausschusses spätestens  
7 Tage elektronisch vor der Sitzung zugestellt. Weitere Tagesordnungspunkte und Unterlagen, 
die nicht innerhalb der 7 Tages Frist eingebracht werden, müssen zu Beginn einer Sitzung 
durch Mehrheitsbeschluss angenommen werden, um Gegenstand der Beratung zu sein.  
Die Sitzungen werden durch die*den Vorsitzende*n des Lenkungsausschusses oder die 
Vertretung geleitet. 
Die Geschäftsstelle un:box cologne gibt die Entscheidungen des Lenkungsausschusses dem 
Digitalisierungsausschuss und bei Bedarf anderen tangierten Gremien zur Kenntnis.  
Die Lenkungsausschusssitzungen sind nicht öffentlich.  
Die Lenkungsausschussmitglieder können für die jeweils nächste Sitzung 
Tagesordnungspunkte vorschlagen. Dabei sind die oben genannten Fristen zu 
berücksichtigen.  
(1) Beschlussfähigkeit 
Der Lenkungsausschuss un:box cologne ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte 
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er gilt als besc hlussfähig, solange 
seine Beschlussunfähigkeit nicht  durch mehrheitlichen Beschluss der anwesenden 
Mitglieder festgestellt ist. 
(2) Abstimmungen  
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vertretungen haben ein Stimmrecht, wenn sie das 
Mitglied in der jeweiligen Sitzung vertreten oder dessen Platz bei Ausscheiden 
einnehmen.  
Die Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Eine Abstimmung wird durch die 
Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.  
Die jeweiligen Abstimmungsergebnisse werden in der Niederschrift festgehalten.  
(3) Niederschrift  
Die Sitzungen werden von der Geschäftsstelle un:box cologne in Form eines 
Ergebnisprotokolls festgehalten. Diese wird im Nachgang der Sitzungen innerhalb von 
14 Tagen an die Lenkungsausschussmitglieder versendet.  
Die Lenkungsausschussmitglieder haben die Möglichkeit, innerhalb von zehn 
Arbeitstagen nach Zusendung der Niederschrift schriftlich Rückmeldungen 
beziehungsweise Änderungswünsche mitzuteilen. 
Die finale Niederschrift wird den Lenkungsausschussmitgliedern per E-Mail zugesandt.  
§ 10 Inkrafttreten  
Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln 
in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

22.05.2023 Digitalisierungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0382/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.05.2023
Erstellt
25.01.2023 13:17