Logo für den Stadtbezirk Nippes – Verteilung der Preisgelder
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3676/2023 vom 09.11.2023
Stand: Am 30.11.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es hat ein Jurywettbewerb stattgefunden, deswegen ist der für eine Bürgerbeteiligung notwendige Gestaltungsspielraum nicht vorhanden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3676/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Logo für den Stadtbezirk Nippes – Verteilung der Preisgelder Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Preisgelder werden wie folgt festgelegt: Der/die Gewinner*in des Wettbewerbs erhält ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro, der/die Zweitplatzierte erhält 300 Euro und der/die Drittplatzierte 200 Euro. Die Finanzierung der Preisgelder für Platz 2 und 3 erfolgt durch die Mittel, die dadurch frei geworden sind, dass keine Schule einen Entwurf eingereicht hat. Alternative: Lediglich der 1. Preisträger erhält eine Prämie in Höhe von 500 Euro. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 9. Juni 2022 wurde die Auslobung für einen Wettbewerb für ein Logo für den Stadtbezirk Nippes beschlossen. In der Ausschreibung des Wettbewerbs war festgelegt, dass der von der Bezirksvertretung Nippes ausgewählte Beitrag mit einem Preis in Höhe von 500 Euro ausgezeichnet werden soll. Darüber hinaus war beab- sichtigt, dass der beste Beitrag einer Schule oder Jugendeinrichtung ebenfalls mit einem Preis in Höhe von 500 Euro ausgezeichnet werden soll. Da weder eine Schule noch eine Jugendeinrichtung einen Entwurf eingereicht haben, kann das für diesen Zweck vorgesehene Preisgeld in Höhe von 500 zusätzlich als Preisgeld für am Wett- bewerb Teilnehmende verwendet werden, so dass auch der/die Zweitplatzierte und der/die Drittplatzierte eine Prämie erhalten.
Beratungsverlauf
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