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AN/0667/2025

Höhen(entwicklungs)konzept Innere Stadt / Innenstadt

SPD Anfrage nach § 4 19.05.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 2.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2123 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.05.2025 
 
AN/0667/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
 
Höhen(entwicklungs)konzept Innere Stadt / Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung.  
 
Im Rahmen der Beratungen zur Vorlage 3029/2024 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt – 
Beschluss eines Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt Köln in der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 6.2.2025 wurden einige Fragen aufgeworfen.  
 
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
 
1. Welchen rechtlichen Status hat das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt 2025 
(3029/2024) im Verhältnis zum Höhenkonzept Innenstadt 2007(3951/2006)? 
 
2. Die Verwaltung führte in der Sitzung vom 6.2.2025 nach der Abstimmung aus, dass 
aus ihrer Sicht bestimmte Regelung aus dem HK 2007 durch das HEK 2025 ersetzt 
werden sollen. Insbesondere die detaillierten Höhenfestlegungen im HK 2007 wurden 
genannt. Das HEK 2025 wiederum nimmt an mehreren Stellen ausdrücklich Bezug 
auf die gültige Regelung im HK 2007. Wo werden in der Beschlussvorlage 3029/2024 
diejenigen Bestimmungen aus dem HK 2007 genannt, welche ihre Gültigkeit behal-
ten, und welche entfallen bzw. außer Kraft gesetzt werden? 
 
3. Kann ein Ratsbeschluss, wie im vorliegenden Fall der Beschluss zu 3951/2006, 
durch einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, im vorliegenden Fall zu

- 2 - 
 
3029/2024, verfahrensrechtlich aufgehoben oder geändert werden oder braucht es 
dazu einen gesonderten, erneuten Ratsbeschluss? 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Thomas Breustedt    
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0667/2025
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
19.05.2025
Erstellt
19.05.2025 09:36