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0431/2026

Mitteilung zur Errichtung eines Suchthilfezentrums am Perlengraben - Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss

Mitteilung Ausschuss 05.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 10.03.2026, TOP 8.6

Auszug 10.1

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Mitteilung Ausschuss

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Auszug 10.1

6768 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Annika Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 06.02.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung des Rates vom 
05.02.2026  
öffentlich 
10.1 Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ 
Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln - Bedarfsfeststellungs- und Vorpla-
nungsbeschluss 
0184/2026 
   Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die 
Linke, Volt und FDP/KSG 
AN/0243/2026 
Vertagungsantrag der Gruppe BSW 
I. Abstimmung über den Vertagungsantrag der Gruppe BSW 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die 
Linke, Volt, FDP/KSG und von RM Jüde (GUT & KLIMA FREUNDE) bei Enthaltung 
der AfD-Fraktion und der Gruppe Die PARTEI abgelehnt. 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag 
 
Beschluss: 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:  
 
3a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vorlage des Baubeschlusses ein umfassen-
des Konzept für den Betrieb des SHZ mit erforderlichen Hilfsangeboten und Per-
sonalbedarf vorzulegen. Die sozialen Träger sind in die Umsetzung dieses Kon-
zeptes einzubinden. Zu den Hilfsangeboten gehören, neben den Konsumräumen 
und psychosozialer sowie medizinischer Beratung, tagesstrukturierende Maß-
nahmen (Aufenthaltsräume, Ruheräume, Verpflegungsmöglichkeiten, Wasch-
möglichkeiten etc.) und Notschlafstellen in ausreichender Zahl. Der Betrieb muss 
an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden täglich jederzeit sichergestellt 
sein. Die hierfür benötigten Finanzmittel werden in der kurz- und mittelfristigen 
Finanzplanung für den kommenden Haushalt berücksichtigt.

5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Sicherheitskonzeptes und in Ab-
sprache mit Polizei, Streetwork, Rettungskräften und KVB zu berücksichtigen, 
dass die Reaktionszeiten der Sicherheitspartner bedarfsgerecht sichergestellt 
werden können. 
 
6) Der Rat stellt den Bedarf mindestens zwei weiterer SHZ zur sinnvollen Ergän-
zung des Standorts am Perlengraben entsprechend dem Suchthilfekonzept fest 
und stellt ausreichende Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung bereit. 
 
7) Die Verwaltung intensiviert ihre Bestrebungen in der Suchtprävention (in Koope-
ration mit der Sozialen Trägerlandschaft) durch Aufstockung der Finanzmittel ab 
dem Haushaltsjahr 2027. 
 
8) Die zwei in der unmittelbaren Umgebung liegenden Spielplätze werden spätes-
tens bis zur Inbetriebnahme des SHZ ertüchtigt und mit Blick auf Vermüllung und 
Fehlnutzung verstärkt überprüft. 
 
9) Mit Start des SHZ am Perlengraben ist ein Evaluations- und Anpassungsma-
nagement einzuführen. 
 
10) Der Beschluss der BV 1 ist bei den weiteren Planungen zu würdigen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt. 
 
III. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage  
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Errichtung und zum 
Betrieb eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-
Hoßdorfstr., 50676 Köln zwecks Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekon-
zepts fest. Es ist vorgesehen, die Einrichtung durch einen Totalunternehmer er-
richten zu lassen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Vorplanung des Grund-
stücks in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Maßnahme und aller notwendigen 
Grundlagenermittlungen und Voruntersuchungen, die zur Vorbereitung der 
Vergabe an den Totalunternehmer notwendig sind (Leistungsphase 1-2). 
  
3. Der Rat stimmt der zur Verfügungstellung der hierfür notwendigen Finanzmittel 
von zunächst rund 150.000 € inklusive Eigenleistung der Gebäudewirtschaft zu. 
Hierzu beschließt der Rat außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan des 
Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in der Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen bei der neuen Finanzstelle 5302-0701-1-0003, Suchthil-
fezentrum Perlengraben i.H.v. 150.000 €, im Haushaltsjahr 2026. Die Deckung 
erfolgt im Teilfinanzplan des Amts für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1601 in der Teilplanzeile 12, Investitionsauszahlungen bei der Finanzstelle 5600 -
1601-0-1000, Wohnungsbauprogramm. 
 
3a. Die Verw altung w ird beauftragt, mit Vorlage des Baubeschlusses ein umfas-
sendes Konzept für den Betrieb des SHZ mit erforderlichen Hilfsangeboten und 
Personalbedarf vorzulegen. Die sozialen Träger sind in die Umsetzung dieses

Konzeptes einzubinden. Zu den Hilfsangeboten gehören, neben den Konsum-
räumen und psychosozialer sow ie medizinischer Beratung, tagesstrukturierende 
Maßnahmen (Aufenthaltsräume, Ruheräume, Verpflegungsmögl ichkeiten, 
Waschmöglichkeiten etc.) und Notschlafstellen in ausreichender Zahl. Der Be-
trieb muss an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden täglich jederzeit si-
chergestellt sein. Die hierfür benötigten Finanzmittel w erden in der kurz- und mit-
telfristigen Finanzplanung für den kommenden Haushalt berücksichtigt. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das beigefügte Kommunikations- und Beteili-
gungskonzept (Anlage 2) umzusetzen. Dafür wird die Verwaltung ermächtigt, die 
hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 8.800 € im Rahmen der Bewirtschaftung 
innerhalb der Produktgruppe 0701 von Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen umzuschichten. 
 
5. Die Verw altung w ird beauftragt, im Rahmen des Sicherheitskonzeptes und in Ab-
sprache mit Polizei, Streetw ork, Rettungskräften und KVB zu berücksichtigen, 
dass die Reaktionszeiten der Sicherheitspartner bedarfsgerecht sichergestellt 
w erden können. 
 
6. Der Rat stellt den Bedarf mindestens zw ei w eiterer SHZ zur sinnvollen Ergän-
zung des Standorts am Perlengraben entsprechend dem Suchthilfekonzept fest 
und stellt ausreichende Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung bereit. 
 
7. Die Verw altung intensiviert ihre Bestrebungen in der Suchtprävention (in Koope-
ration mit der Sozialen Trägerlandschaft) durch Aufstockung der Finanzmittel ab 
dem Haushaltsjahr 2027. 
 
8. Die zw ei in der unmittelbaren Umgebung liegenden Spielplätze w erden spätes-
tens bis zur Inbetriebnahme des SHZ ertüchtigt und mit Blick auf Vermüllung und 
Fehlnutzung verstärkt überprüft. 
 
9. Mit Start des SHZ am Perlengraben ist ein Evaluations- und Anpassungsma-
nagement einzuführen. 
 
10. Der Beschluss der BV 1 ist bei den w eiteren Planungen zu w ürdigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt. 
 
__________ 
Anmerkung:  
Vertagungsantrag von RM Guido Spinnen. 
Oberbürgermeister Torsten Burmester und Beigeordneter Dr. Harald Rau nehmen zu 
diesem Tagesordnungspunkt Stellung. 
 
Die Tagesordnungspunkte 3.5 und 10.1 werden gemeinsam behandelt.

Mitteilung Ausschuss

776 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 05.03.2026 
 0431/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 
 
Mitteilung zur Errichtung eines Suchthilfezentrums am Perlengraben - 
Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss 
 
Die Beschlussvorlage zur Errichtung eines Suchthilfezentrums (SHZ) auf dem Grundstück 
Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln - Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbe-
schluss (0184/2026) konnte wegen der kurzfristigen Vorbereitung nicht mehr im Jugendhil-
feausschuss sowie im Ausschuss für Bauen und Wohnen vorberaten werden.  
 
Daher anbei ein Auszug zu diesem TOP aus der Ratssitzung vom 05.02.2026 zur Information 
im Nachgang. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

10.03.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0431/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.03.2026
Erstellt
11.02.2026 12:03