0431/2026
Mitteilung zur Errichtung eines Suchthilfezentrums am Perlengraben - Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss
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Auszug 10.1
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Geschäftsführung Rat Annika Eurich Telefon: (0221) 221 22061 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 06.02.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung des Rates vom 05.02.2026 öffentlich 10.1 Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln - Bedarfsfeststellungs- und Vorpla- nungsbeschluss 0184/2026 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, Volt und FDP/KSG AN/0243/2026 Vertagungsantrag der Gruppe BSW I. Abstimmung über den Vertagungsantrag der Gruppe BSW Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, Volt, FDP/KSG und von RM Jüde (GUT & KLIMA FREUNDE) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Die PARTEI abgelehnt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: 3a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vorlage des Baubeschlusses ein umfassen- des Konzept für den Betrieb des SHZ mit erforderlichen Hilfsangeboten und Per- sonalbedarf vorzulegen. Die sozialen Träger sind in die Umsetzung dieses Kon- zeptes einzubinden. Zu den Hilfsangeboten gehören, neben den Konsumräumen und psychosozialer sowie medizinischer Beratung, tagesstrukturierende Maß- nahmen (Aufenthaltsräume, Ruheräume, Verpflegungsmöglichkeiten, Wasch- möglichkeiten etc.) und Notschlafstellen in ausreichender Zahl. Der Betrieb muss an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden täglich jederzeit sichergestellt sein. Die hierfür benötigten Finanzmittel werden in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung für den kommenden Haushalt berücksichtigt. 5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Sicherheitskonzeptes und in Ab- sprache mit Polizei, Streetwork, Rettungskräften und KVB zu berücksichtigen, dass die Reaktionszeiten der Sicherheitspartner bedarfsgerecht sichergestellt werden können. 6) Der Rat stellt den Bedarf mindestens zwei weiterer SHZ zur sinnvollen Ergän- zung des Standorts am Perlengraben entsprechend dem Suchthilfekonzept fest und stellt ausreichende Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung bereit. 7) Die Verwaltung intensiviert ihre Bestrebungen in der Suchtprävention (in Koope- ration mit der Sozialen Trägerlandschaft) durch Aufstockung der Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2027. 8) Die zwei in der unmittelbaren Umgebung liegenden Spielplätze werden spätes- tens bis zur Inbetriebnahme des SHZ ertüchtigt und mit Blick auf Vermüllung und Fehlnutzung verstärkt überprüft. 9) Mit Start des SHZ am Perlengraben ist ein Evaluations- und Anpassungsma- nagement einzuführen. 10) Der Beschluss der BV 1 ist bei den weiteren Planungen zu würdigen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt. III. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf zur Errichtung und zum Betrieb eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm- Hoßdorfstr., 50676 Köln zwecks Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekon- zepts fest. Es ist vorgesehen, die Einrichtung durch einen Totalunternehmer er- richten zu lassen. 2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Vorplanung des Grund- stücks in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Maßnahme und aller notwendigen Grundlagenermittlungen und Voruntersuchungen, die zur Vorbereitung der Vergabe an den Totalunternehmer notwendig sind (Leistungsphase 1-2). 3. Der Rat stimmt der zur Verfügungstellung der hierfür notwendigen Finanzmittel von zunächst rund 150.000 € inklusive Eigenleistung der Gebäudewirtschaft zu. Hierzu beschließt der Rat außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in der Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen bei der neuen Finanzstelle 5302-0701-1-0003, Suchthil- fezentrum Perlengraben i.H.v. 150.000 €, im Haushaltsjahr 2026. Die Deckung erfolgt im Teilfinanzplan des Amts für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1601 in der Teilplanzeile 12, Investitionsauszahlungen bei der Finanzstelle 5600 - 1601-0-1000, Wohnungsbauprogramm. 3a. Die Verw altung w ird beauftragt, mit Vorlage des Baubeschlusses ein umfas- sendes Konzept für den Betrieb des SHZ mit erforderlichen Hilfsangeboten und Personalbedarf vorzulegen. Die sozialen Träger sind in die Umsetzung dieses Konzeptes einzubinden. Zu den Hilfsangeboten gehören, neben den Konsum- räumen und psychosozialer sow ie medizinischer Beratung, tagesstrukturierende Maßnahmen (Aufenthaltsräume, Ruheräume, Verpflegungsmögl ichkeiten, Waschmöglichkeiten etc.) und Notschlafstellen in ausreichender Zahl. Der Be- trieb muss an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden täglich jederzeit si- chergestellt sein. Die hierfür benötigten Finanzmittel w erden in der kurz- und mit- telfristigen Finanzplanung für den kommenden Haushalt berücksichtigt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das beigefügte Kommunikations- und Beteili- gungskonzept (Anlage 2) umzusetzen. Dafür wird die Verwaltung ermächtigt, die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 8.800 € im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb der Produktgruppe 0701 von Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen umzuschichten. 5. Die Verw altung w ird beauftragt, im Rahmen des Sicherheitskonzeptes und in Ab- sprache mit Polizei, Streetw ork, Rettungskräften und KVB zu berücksichtigen, dass die Reaktionszeiten der Sicherheitspartner bedarfsgerecht sichergestellt w erden können. 6. Der Rat stellt den Bedarf mindestens zw ei w eiterer SHZ zur sinnvollen Ergän- zung des Standorts am Perlengraben entsprechend dem Suchthilfekonzept fest und stellt ausreichende Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung bereit. 7. Die Verw altung intensiviert ihre Bestrebungen in der Suchtprävention (in Koope- ration mit der Sozialen Trägerlandschaft) durch Aufstockung der Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2027. 8. Die zw ei in der unmittelbaren Umgebung liegenden Spielplätze w erden spätes- tens bis zur Inbetriebnahme des SHZ ertüchtigt und mit Blick auf Vermüllung und Fehlnutzung verstärkt überprüft. 9. Mit Start des SHZ am Perlengraben ist ein Evaluations- und Anpassungsma- nagement einzuführen. 10. Der Beschluss der BV 1 ist bei den w eiteren Planungen zu w ürdigen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt. __________ Anmerkung: Vertagungsantrag von RM Guido Spinnen. Oberbürgermeister Torsten Burmester und Beigeordneter Dr. Harald Rau nehmen zu diesem Tagesordnungspunkt Stellung. Die Tagesordnungspunkte 3.5 und 10.1 werden gemeinsam behandelt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 05.03.2026 0431/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 Mitteilung zur Errichtung eines Suchthilfezentrums am Perlengraben - Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss Die Beschlussvorlage zur Errichtung eines Suchthilfezentrums (SHZ) auf dem Grundstück Perlengraben/ Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln - Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbe- schluss (0184/2026) konnte wegen der kurzfristigen Vorbereitung nicht mehr im Jugendhil- feausschuss sowie im Ausschuss für Bauen und Wohnen vorberaten werden. Daher anbei ein Auszug zu diesem TOP aus der Ratssitzung vom 05.02.2026 zur Information im Nachgang. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0431/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 12:03