V/0030/2005
Landwirtschaftliche Klärschlammentsorgung
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Beschlussvorlage
3538 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Landwirtschaftliche Klärschlammentsorgung Beratungsfolge 25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme von der Hauptkläranlage und von der Kläranlage Am Loddenbach für 5 Jahre europaweit öffentlich auszu- schreiben. Die landwirtschaftliche Verwertung ist auf das Bundesgebiet zu beschränken. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bislang jährlich Kosten in Höhe von ca. 1.300.000 € ent- standen sind. Begründung: Der AUB hat in seiner Sitzung vom 24.11.1992 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, den Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten (Vorlage AUB 1143/92). Diese Verwertung wird seit dem 01.06.1993 erfolgreich praktiziert. In der Sitzung vom 18.01.2000 (Vorlage AUB 21/2000) be- schloss der AUB, die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung mit der Zielsetzung der ortsna- hen Verwertung neu auszuschreiben. Seitdem werden die Klärschlämme der Hauptkläranlage in einem Umkreis von 200 km und die der KA „Am Loddenbach“ in einem Umkreis von 80 km verwer- tet. Die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes muss zum 01.07.2005 neu vergeben wer- den. Das Tiefbauamt beabsichtigt, die öffentliche europaweite Ausschreibung nach neuen Kriterien durchzuführen. Vorgesehen ist jetzt, für die Verwertung beider Klärschlämme einen gemeinsamen Auftrag zu vergeben und die Verwertungsentfernungen nur noch auf das Bundesgebiet zu begren- zen. Die Diskussionen der vergangenen Jahre über die landwirtschaftliche Verwertung des Klär- schlammes haben dazu geführt, dass einige Landwirte aufgrund der Vorgaben ihrer Produktab- nehmer aus der landwirtschaftlichen Verwertung ausgestiegen sind. Eine ortsnahe Verwertung Vorlagen-Nr.: V/0030/2005 Auskunft erteilt: Herr Rüller Ruf: 492 69 20 E-Mail: Gerhard.Rueller@stadt-muenster.de Datum: 10.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen - 2 - erscheint zwar immer noch möglich, aus vergaberechtlichen Gründen ist die Beschränkung der Verwertung auf eine vorgegebene Verwertungsentfernung jedoch nicht mehr sinnvoll. Da durch die Einführung der LKW-Maut erhebliche Kosten für den Verwerter entstehen, wird er daran interes- siert sein, eine ortsnahe Verwertung zu realisieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Kilome- terbegrenzung aus dem Ausschreibungstext herauszunehmen. Folgende Positionen werden in der Ausschreibung beschrieben: Position 1: ca. 24 000 t entwässerter Klärschlamm der Hauptkläranlage Vertragsdauer: 5 Jahre mit der Option einer jeweils jährlichen Verlängerung für max. drei Jahre. Eine Verwertung soll innerhalb Deutschlands stattfinden. Position 2: ca. 3 500 t entwässerter Klärschlamm der Kläranlage „Am Loddenbach“ Vertragsdauer: 5 Jahre mit der Option einer jeweils jährlichen Verlängerung für max. drei Jahre. Eine Verwertung soll innerhalb Deutschlands stattfinden. Unabhängig von der erneuten Ausschreibung der landw irtschaftlichen Klärschlammverwertung für die nächsten fünf Jahre erarbeitet die Verwaltung vorsorglich alternative Konzepte der Verwertung. Untersucht werden z.B. Möglichkeiten der Vererdung sowie der Mitbehandlung in der Mechanisch- biologischen Restabfallbehandlungsanlage der AWM. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung den AUB in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 informieren. I.V. Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0030/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 10.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37