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V/0030/2005

Landwirtschaftliche Klärschlammentsorgung

Vorlage 10.01.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 25.01.2005, TOP 5.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3538 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Landwirtschaftliche Klärschlammentsorgung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die landwirtschaftliche Verwertung der Klärschlämme von der 
Hauptkläranlage und von der Kläranlage Am Loddenbach für 5 Jahre europaweit öffentlich auszu-
schreiben. Die landwirtschaftliche Verwertung ist auf das Bundesgebiet zu beschränken. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bislang jährlich Kosten in Höhe von ca. 1.300.000 € ent-
standen sind. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der AUB hat in seiner Sitzung vom 24.11.1992 dem  Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, den  
Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten (Vorlage AUB 1143/92). Diese Verwertung wird seit 
dem 01.06.1993 erfolgreich praktiziert. In der Sitzung vom 18.01.2000 (Vorlage AUB 21/2000) be-
schloss der AUB, die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung mit der Zielsetzung der ortsna-
hen Verwertung neu auszuschreiben. Seitdem werden die Klärschlämme der Hauptkläranlage in 
einem Umkreis von 200 km und die der KA „Am Loddenbach“ in einem Umkreis von 80 km verwer-
tet. 
 
Die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes muss zum 01.07.2005 neu vergeben wer-
den. Das Tiefbauamt beabsichtigt, die öffentliche europaweite Ausschreibung nach neuen Kriterien 
durchzuführen. Vorgesehen ist jetzt, für die Verwertung beider Klärschlämme einen gemeinsamen 
Auftrag zu vergeben und die Verwertungsentfernungen nur noch auf das Bundesgebiet zu begren-
zen. 
 
Die Diskussionen der vergangenen Jahre über die landwirtschaftliche Verwertung des Klär-
schlammes haben dazu geführt, dass einige Landwirte aufgrund der Vorgaben ihrer Produktab-
nehmer aus der landwirtschaftlichen Verwertung ausgestiegen sind. Eine ortsnahe Verwertung 
Vorlagen-Nr.: 
V/0030/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Rüller 
Ruf: 
492 69 20 
E-Mail: 
Gerhard.Rueller@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage an den 
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen

- 2 - 
erscheint zwar immer noch möglich, aus vergaberechtlichen Gründen ist die Beschränkung der 
Verwertung auf eine vorgegebene Verwertungsentfernung jedoch nicht mehr sinnvoll. Da durch die 
Einführung der LKW-Maut erhebliche Kosten für den Verwerter entstehen, wird er daran interes-
siert sein, eine ortsnahe Verwertung zu realisieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Kilome-
terbegrenzung aus dem Ausschreibungstext herauszunehmen. 
 
Folgende Positionen werden in der Ausschreibung beschrieben: 
 
Position 1: ca. 24 000 t entwässerter Klärschlamm der Hauptkläranlage 
Vertragsdauer: 5 Jahre mit der Option einer jeweils jährlichen Verlängerung für max. drei Jahre. 
Eine Verwertung soll innerhalb Deutschlands stattfinden. 
 
Position 2: ca. 3 500 t entwässerter Klärschlamm der Kläranlage „Am Loddenbach“ 
Vertragsdauer: 5 Jahre mit der Option einer jeweils jährlichen Verlängerung für max. drei Jahre. 
Eine Verwertung soll innerhalb Deutschlands stattfinden. 
 
Unabhängig von der erneuten Ausschreibung der landw irtschaftlichen Klärschlammverwertung für 
die nächsten fünf Jahre erarbeitet die Verwaltung vorsorglich alternative Konzepte der Verwertung. 
Untersucht werden z.B. Möglichkeiten der Vererdung sowie der Mitbehandlung in der Mechanisch-
biologischen Restabfallbehandlungsanlage der AWM. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung 
den AUB in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 informieren.   
 
I.V. 
 
 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

25.01.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0030/2005
Typ
Vorlage
Datum
10.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37