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4071/2021

CO2-Belastung Bau Ost-West-Achse

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.01.2022, TOP 7.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4229 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer  06.01.2022 
 4071/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.01.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 
 
CO2-Belastung Bau Ost-West-Achse 
hier: Anfrage der Volt-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021, TOP 
5.2.1 
Die Anfrage lautet: 
1. „Wie viele CO2-Äquivalente werden durch den Bau (Brennstoff sowie Baumittel), inkl. 
Gewinnung der Baustoffe der oberirdischen Lösung der Ost-West Achse, der sich ak-
tuell in der Prüfung befindlichen Variante voraussichtlich ausgestoßen? 
 
2. Mit welchen Einsparungen in CO2-Äquivalenten durch beispielsweise ein geringeres 
Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs auf Kölner Stadtgebiet wird gerech-
net? 
 
3. Welche den CO2-Ausstoß ausgleichende Aktivitäten durch die Baumaßnahmen und 
Baumaterialien sind geplant? 
 
4. Wir bitten um eine Stellungnahme des Klimarats zu beiden sich in der Prüfung befin-
denden Varianten. 
 
5. Inwieweit fließen voraussichtlich wachsende Preise im europäischen Emissionshan-
del, sowie im nationalen CO2-Preis mit in die Kosten-Nutzen-Rechnungen mit ein?“  
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage1: 
Aus heutiger Sicht und auf Grundlage des derzeitigen Planungsstands, der noch keine Men-
genangaben ermöglicht, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. . Zu betrachten 
sind insbesondere die Bauwerke aus Stahlbeton, da aus Klimasicht insbesondere der Ze-
ment im Fokus steht. Die notwendige Gesamtbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus 
reicht von der Gewinnung/Herstellung der Bauprodukte, dem Transport der Materialien, der 
Errichtung der Bauwerke, deren Nutzung und die daraus resultierenden Folgewirkungen bis 
schließlich hin zum Abbruch und Entsorgung. Gegenwärtig existieren kein gültiger Rechts-
rahmen und kein allgemein anerkanntes Berechnungsmodell für die Darstellung der CO2-
Äquivalente bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Die Verwaltung wird die-
sen Punkt jedoch aufgreifen und den politischen Gremien, soweit dies fachlich möglich ist, zu 
dem Variantenentscheid entsprechende Daten mit Bezug zum aktuellen Entwicklungsstand 
zur CO2-Reduzierung vorlegen.

2 
 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
Die Einsparpotenziale in CO2-Äquivalenten durch eine Reduktion des motorisierten Individu-
alverkehrs im Kölner Stadtgebiet bedingt durch die Kapazitätserweiterung der Ost-West-
Achse sind Gegenstand der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU). Die NKU wird im Rahmen 
der aktuellen Planungen für beide Planungsalternativen erstellt und danach fortgeschrieben.  
 
 
Antwort zu Frage 3: 
Auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Planungen kann die Verwaltung dazu keine 
Aussage treffen. Ob ein Ausgleich des CO2-Austoßes durch die Baumaßnahmen möglich ist, 
kann auf Grundlage des heutigen Planungsstandes auch nicht beurteilt werden. Die Verwal-
tung strebt eine Reduktion des CO2-Austoßes an. Entsprechende Aktivitäten können Gegen-
stand der Ausführungsplanung nach dem Variantenentscheid sein. 
 
 
Antwort zu Frage 4: 
Der Klimarat wurde als Einrichtung mit Akteur*innen aus Wirtschaft, Bürger*innenschaft, Be-
teiligungsunternehmen und Verwaltung gegründet und macht mit seinen verschiedenen Ar-
beitsgruppen Vorschläge zur Erreichung der Klimaziele. Der Klimarat kann aber nicht pro-
jektbezogen, wie etwa eine Dienststelle, beauftragt werden. Hierfür fehlen ihm Mandat und 
Zuständigkeit.  
 
Antwort zu Frage 5: 
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) wird auf Grundlage der laufenden Planungen und in 
Vorbereitung eines Variantenentscheids erstellt. In die NKU fließen alle Parameter der Pla-
nung nach einem vorgegebenen standardisierten Verfahren ein, an das die Verwaltung ge-
bunden ist. Es ist absehbar, dass sich die steigende Abgabenlast durch den nationalen CO2-
Preis auf die Baupreise auswirken und damit auch in die standardisierte NKU-Betrachtung 
einfließen wird. Inwieweit die Preisentwicklung des europäischen Emissionshandels sowie 
die nationale CO2-Preisentwicklung sich zukünftig auf den NKU auswirken wird, kann aus 
heutiger Sicht nicht konkret beantwortet werden. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

18.01.2022 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
20.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4071/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.01.2022
Erstellt
18.11.2021 12:52