CO2-Belastung Bau Ost-West-Achse
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4071/2021 vom 19.01.2022
Stand: Am 20.01.2022 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 06.01.2022 4071/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 CO2-Belastung Bau Ost-West-Achse hier: Anfrage der Volt-Fraktion zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.11.2021, TOP 5.2.1 Die Anfrage lautet: 1. „Wie viele CO2-Äquivalente werden durch den Bau (Brennstoff sowie Baumittel), inkl. Gewinnung der Baustoffe der oberirdischen Lösung der Ost-West Achse, der sich ak- tuell in der Prüfung befindlichen Variante voraussichtlich ausgestoßen? 2. Mit welchen Einsparungen in CO2-Äquivalenten durch beispielsweise ein geringeres Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs auf Kölner Stadtgebiet wird gerech- net? 3. Welche den CO2-Ausstoß ausgleichende Aktivitäten durch die Baumaßnahmen und Baumaterialien sind geplant? 4. Wir bitten um eine Stellungnahme des Klimarats zu beiden sich in der Prüfung befin- denden Varianten. 5. Inwieweit fließen voraussichtlich wachsende Preise im europäischen Emissionshan- del, sowie im nationalen CO2-Preis mit in die Kosten-Nutzen-Rechnungen mit ein?“ Antworten der Verwaltung: Antwort zu Frage1: Aus heutiger Sicht und auf Grundlage des derzeitigen Planungsstands, der noch keine Men- genangaben ermöglicht, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. . Zu betrachten sind insbesondere die Bauwerke aus Stahlbeton, da aus Klimasicht insbesondere der Ze- ment im Fokus steht. Die notwendige Gesamtbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus reicht von der Gewinnung/Herstellung der Bauprodukte, dem Transport der Materialien, der Errichtung der Bauwerke, deren Nutzung und die daraus resultierenden Folgewirkungen bis schließlich hin zum Abbruch und Entsorgung. Gegenwärtig existieren kein gültiger Rechts- rahmen und kein allgemein anerkanntes Berechnungsmodell für die Darstellung der CO2- Äquivalente bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Die Verwaltung wird die- sen Punkt jedoch aufgreifen und den politischen Gremien, soweit dies fachlich möglich ist, zu dem Variantenentscheid entsprechende Daten mit Bezug zum aktuellen Entwicklungsstand zur CO2-Reduzierung vorlegen. 2 Antwort zu Frage 2: Die Einsparpotenziale in CO2-Äquivalenten durch eine Reduktion des motorisierten Individu- alverkehrs im Kölner Stadtgebiet bedingt durch die Kapazitätserweiterung der Ost-West- Achse sind Gegenstand der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU). Die NKU wird im Rahmen der aktuellen Planungen für beide Planungsalternativen erstellt und danach fortgeschrieben. Antwort zu Frage 3: Auf Grundlage des gegenwärtigen Stands der Planungen kann die Verwaltung dazu keine Aussage treffen. Ob ein Ausgleich des CO2-Austoßes durch die Baumaßnahmen möglich ist, kann auf Grundlage des heutigen Planungsstandes auch nicht beurteilt werden. Die Verwal- tung strebt eine Reduktion des CO2-Austoßes an. Entsprechende Aktivitäten können Gegen- stand der Ausführungsplanung nach dem Variantenentscheid sein. Antwort zu Frage 4: Der Klimarat wurde als Einrichtung mit Akteur*innen aus Wirtschaft, Bürger*innenschaft, Be- teiligungsunternehmen und Verwaltung gegründet und macht mit seinen verschiedenen Ar- beitsgruppen Vorschläge zur Erreichung der Klimaziele. Der Klimarat kann aber nicht pro- jektbezogen, wie etwa eine Dienststelle, beauftragt werden. Hierfür fehlen ihm Mandat und Zuständigkeit. Antwort zu Frage 5: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) wird auf Grundlage der laufenden Planungen und in Vorbereitung eines Variantenentscheids erstellt. In die NKU fließen alle Parameter der Pla- nung nach einem vorgegebenen standardisierten Verfahren ein, an das die Verwaltung ge- bunden ist. Es ist absehbar, dass sich die steigende Abgabenlast durch den nationalen CO2- Preis auf die Baupreise auswirken und damit auch in die standardisierte NKU-Betrachtung einfließen wird. Inwieweit die Preisentwicklung des europäischen Emissionshandels sowie die nationale CO2-Preisentwicklung sich zukünftig auf den NKU auswirken wird, kann aus heutiger Sicht nicht konkret beantwortet werden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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20.01.2022 zuletzt
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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