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0871/2023

Anstieg der Baunebenkosten - zur Anfrage AN/0444/2023 der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.05.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 05.06.2023, TOP 7.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4602 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  05.05.2023 
 0871/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 
 
Anstieg der Baunebenkosten - zur Anfrage AN/0444/2023 der SPD-Fraktion 
Text der Anfrage: 
 
1. Steigen die Honorare für Planungsleistungen als Teil der KG 700er Kosten, ohne dass dem 
ein entsprechender Mehraufwand gegenüber steht?  
2. Werden auch Planungsleistungen, Bauleitungsaufgaben und Projektsteuerungen im eige-
nen Haus erbracht und wirkt sich das positiv auf die jeweiligen Baunebenkosten aus? Wenn 
ja, wird regelmäßig überprüft, ob Vergaben von externen Leistungen tatsächlich günstiger sind 
als eigene Leistungen?  
3. Wie und von wem werden Qualität und Quantität der externen Leistungen überprüft und 
welche Vorteile hat die externe Bearbeitung im Vergleich zur Eigenbearbeitung?  
4. Wie hoch ist der Vergabe- und Betreuungsaufwand bei externen Dienstleistern?  
5. Wären die vorhandenen Mitarbeitenden der Gebäudewirtschaft oder auch der anderen pla-
nenden Ämter in der Lage, die extern vergebenen Aufgaben selber zu erbringen und könnte 
es ein Anreiz sein, um dem Fachkräftemangel in diesem Bereich zu begegnen, wenn wieder 
mehr Leistungen selbst erbracht werden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Eine Einschätzung ist nur bei Bauprojekten möglich, die in Einzelvergabe durchgeführt  
wurden. In dem zitierten Prüfbericht (Vorlagen-Nummer 3998/2022) sind weder Hinweise 
noch Beanstandungen aufgeführt, die explizit darauf hinweisen, dass die Baunebenkosten 
(Kostengruppe 700 + 900) im Verhältnis zu den Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) über-
proportional ansteigen. Das deckt sich im Übrigen mit den Zahlen der Verwaltung.  
Demnach betragen die anteiligen Baunebenkosten für die abgerechneten Bauvorhaben ziem-
lich konstant zwischen 22 und 23 %. 
  
Zu 2.) 
Diese Frage ist sehr gut nachzuvollziehen, stellt sich für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
aber aktuell nicht. Insbesondere gegenüber unserem größten Kunden, dem Dezernat IV,  
Bildung, Jugend und Sport besteht eine klare Zeitvorgabe, bis wann eine große Anzahl an 
Schulen zu sanieren beziehungsweise zu bauen ist, damit der Bedarf an Schulplätzen  
befriedigt werden kann. Wesentliches Steuerungskriterium ist demnach die Einhaltung der 
Zeitschiene. Genau daran orientiert sich die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bei der Wahl 
der passenden Einkaufsstrategien. Dazu wurde in 2016 das erste GU/TU Paket (Sonderpro-
gramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulge-
bäuden durch Total- oder Generalunternehmen) politisch entschieden. GU/TU-Maßnahmen 
zeichnen sich gerade dadurch aus, dass ab der Leistungsphase 5 (LPH 5) bei Generalunter-
nehmen beziehungsweise ab der LPH 2 bei Totalunternehmen ein Großteil der Baunebenkos-

2 
 
ten in den GU/TU Leistungen bereits eingepreist sind und nicht gesondert ausgewiesen wer-
den. 
  
Zu 3.) 
Die Qualität der externen Leistungen wird durch die Projektverantwortlichen plausibilisiert. Es 
wird insbesondere darauf geachtet, dass die erforderlichen Prüfungen und Zeichnungen der 
Externen (insbesondere Planer*innen und Projektsteuer*innen) ordnungsgemäß erfolgen be-
ziehungsweise erfolgt sind. Eine erneute komplette Prüfung durch die Projektverantwortlichen 
würde zu Doppelarbeit führen und kontraproduktiv auf die Produktivität der Verwaltung wirken. 
Zum Vergleich: die Benchmarks der steuerbaren Leistungen bei Umsetzung nach der  
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also in Abhängigkeit zur  
Projektgröße, liegen zwischen 450.000 bis 1 Mio. Euro jährlich, steuerbare Leistungen gemäß 
dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die  
Honorarordnung e.V. (AHO)  zwischen 3 und 4 Mio. Euro jährlich und steuerbare Leistungen 
bei GU/TU-Vergaben zwischen 9 und 11 Mio. Euro im Jahr. 
 
Zu 4.) 
Bei der Einkaufsstrategie Einzelvergabe wird eine Baumaßnahme in Abhängigkeit von der 
Projektgröße durch zwei bis fünf Person aus der Bauherrenvertretung bei der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln betreut beziehungsweise gesteuert. Bei GU/TU –Projekten liegt der 
Durchschnitt zwischen 0,7 und 1 Person. 
  
Zu 5.) 
Grundsätzlich könnten die Mitarbeitenden der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die  
Planungs- und Steuerungsaufgaben selbst erledigen. Das hätte aber zur Folge, dass die unter 
2) gesetzten Ziele nicht erreicht würden. Die Alternative, zusätzliche Mitarbeitende einzustel-
len, erlaubt aktuell die Marktlage nicht. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0871/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.05.2023
Erstellt
08.03.2023 14:52