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1802/2025

Aktuelle Stunde zur Situation der Händler am Großmarkt in Raderberg - Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 05.06.2025

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 05.06.2025

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

11406 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 05.06.2025 
 1802/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 
 
Aktuelle Stunde zur Situation der Händler am Großmarkt in Raderberg - Stellungnahme 
der Verwaltung 
Mit Antrag (AN/0747/2025) vom 2. Juni 2025 beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die 
Grünen, CDU und Volt die aktuelle Stunde zur Situation der Händler am Großmarkt in Ra-
derberg auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 05.06.2025 zu setzen. 
 
Dabei sind folgende Punkte zu beantworten: 
 
 
a) Sachstand zur Situation der Händler am Großmarkt in Raderberg (Unterstützungs-
angebote und begleitende Maßnahmen an die dort ansässigen Unternehmen) 
b) Überblick über die Rückbauverpflichtungen (in Bezug auf die Auflösung des Groß-
marktbetriebes bis zum 31.12.2025) 
c) Sachstand Umsetzung Nutzungskonzept „Modernes Frischezentrum bzw. Groß-
markt“ (Vorgehensweise und Zeit-Maßnahmenplan im Überblick) 
 
 
Zu a) Unterstützungsangebote Händlerschaft 
 
Die KölnBusiness hat die Standortsuche der Händlerschaft des Großmarktes in Zusam-
menarbeit mit der Stadtverwaltung, verwaltungsseitig koordiniert durch IX/3 – Stabsstelle 
Wirtschaftsförderung, seit 2023 aktiv unterstützt. Den Bemühungen einen Standort für eine 
Mehrheit der Händlerschaft auf Kölner Stadtgebiet zu finden, steht die Knappheit an geeig-
neten Gewerbeflächen entgegen. Es wurden daher verschiedene Lösungswege in Abspra-
che mit der IG Großmarkt sowie mit Einzelunternehmen verfolgt. 
 
 Unterstützung der Händlerschaft bei gemeinsamen Ersatzstandort 
 Unterstützung der Händlerschaft/IG bei Gesprächen mit Projektentwicklern 
 Vernetzung mit Projektentwicklern 
 Vernetzung mit Wirtschaftsförderungen benachbarter Kommunen 
 Unterstützung einzelner/mehrere Händler bei der Standortsuche 
 Vermarktung städtischer Grundstücke an Einzelbetriebe 
 
 
2023  
 
 Erfolgreiche Vermarktung eines städtischen Gewerbegrundstücks in Porz-Wahn und 
Unterstützung bei der Umsiedlung der Karadag GmbH von 4.000 m2 im Großmarkt auf 
ein städtisches Grundstück mit rd. 1 ha; Sicherung von rd. 100 Arbeitsplätzen.

2 
 
 Weitervermittlung einer privaten Kühlhalle im Bezirk Chorweiler an einen Fleischzerle-
gebetrieb nach nicht erfolgreichem Vermittlungsversuch eines städtischen Grundstücks 
in Lövenich und Bocklemünd. Durch erfolgreiche Vermittlung auf Privatmarkt Sicherung 
von rd. 30 Mitarbeitenden. 
 Erfolgreiche Unterstützung bei der Suche nach einer Lagerhalle für eine Designagentur 
mit 13 festangestellten und rd. 30 freien Mitarbeitenden und Unterstützung bei Mietver-
tragsverlängerung zur Abfederung der Übergangszeit (Umbau, Genehmigung). 
 Fortlaufende Unterstützung eines Konsortiums von drei Unternehmen am Großmarkt 
bei der Suche nach einer Bestandsimmobilie (aktuell noch nicht abgeschlossen). 
 
2024  
 
 Unterstützung von Obst- und Gemüsehändler*innen bei der Verlängerung des Mietver-
trags eines Interimsstandortes, bis ein Bezug in eine andere Liegenschaft möglich ist 
(Umbau), Sicherung von rd. 7-8 festen Mitarbeitenden. 
 Einladung von KölnBusiness an die IG Großmarkt. Vorstellung verfügbarer städtischer 
Flächenangebote sowie des Immobilienportals der KölnBusiness zur Durchdringung 
des Privatmarktes, zusätzliches Angebot der KölnBusiness zur Ansprache von Makler-
häusern. Seitens der IG wurde im Nachgang keine Checkliste von Such- und Standort-
kriterien zurückgesendet. 
 Sitzung der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe auf Einladung von IX/3 – Stabs-
stelle Wirtschaftsförderung zur Suche nach Interimslösungen auf städtischen Grundstü-
cken am 09.07.2024. Unter Beteiligung von VIII, 23, 61, 63 und KölnBusiness wurden 
die verbleibenden gewerblichen Restgrundstücke im städtischen Eigentum wie auch 
ausgewählte Gewerbeimmobilien in Privateigentum mit Prüfauftrag versehen. 
 Erneute Sitzung der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe auf Einladung von IX/3 – 
Stabsstelle Wirtschaftsförderung am 18.07.2024 zur Identifizierung von möglichen Inte-
rimslösungen auf städtischen Grundstücken. Im Ergebnis stehen keine Gewerbeflä-
chen in städtischem Eigentum zur Vermittlung an eine größere Anzahl von Händlern in 
Standortgemeinschaft zur Verfügung, die sich für eine gemeinsame und kurzfristige An-
siedlung der aktuell noch am Großmarkt befindlichen Händler*innen eignen würde. Er-
gänzend wurden bekannte private Grundstücke geprüft. Ebenso konnte für die geprüf-
ten Gewerbeimmobilien in Privateigentum eine uneingeschränkte Eignung als (Inte-
rims-)Lösung nicht festgestellt werden. 
 Einladung von IX-3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung an alle Händler auf dem Groß-
markt am 24.07.2024 zur Vorstellung der Zwischenergebnisse zum Food Hub und Zeit-
plan der Abwicklung Großmarkt und Entwicklung Parkstadt Süd.- Ebenso Vorstellung 
der Ansprechpartner*innen und Services der KölnBusiness zur Standortsuche. Check-
listen wurden an die Händler verteilt. 58 Unternehmen haben teilgenommen, im Nach-
gang haben wird jedoch nur 6 ausgefüllte Checklisten erhalten. Für diese wurden Mak-
lerabfragen gestartet und den jeweiligen Unternehmen wurden Standortoptionen zuge-
schickt. Mit einem dieser Unternehmen befinden wir uns heute im Verkaufsverfahren 
eines städtischen Gewerbegrundstücks in Porz-Wahn. 
 Termin mit IX/3-Stabsstelle Wirtschaftsförderung, KölnBusiness, IG Großmarkt, HGK 
und Projektentwickler, mit dem Bestreben auf einer privaten Fläche der HGK einen pri-
vat initiierten Großmarkt zu entwickeln. Das Projekt wurde seitens des Projektentwick-
lers nicht weiterverfolgt. 
 Nach Veränderungen im Vorstand der IG Großmarkt werden als konkrete Größenord-
nung der verbliebenen Händler für einen Alternativstandort 30.000 m² GI-Fläche kom-
muniziert. Auf dieser Basis hat KölnBusiness eine Marktsondierung durchgeführt und 
die IG mit Projektentwicklern vernetzt. 
 Vernetzung IG Großmarkt mit der Wirtschaftsförderung in Bornheim bzgl. eines 5 ha 
großen ehemaligen Fabrikareals ist erfolgt 
2025 
 
 Projekt in Bornheim wird nicht weiterverfolgt. 
 Gesprächstermin IX/3-Stabsstelle Wirtschaftsförderung mit 23 – Amt für Liegenschaften 
zur Liegenschaft Liebigstraße 232 ergab, dass eine Nutzung durch einen städtischen 
Eigenbetrieb vorgesehen ist. In welcher Art die Nutzung erfolgen wird befindet sich in 
Klärung. Erst danach kann über weitere mögliche Nutzungen nachgedacht werden.

3 
 
 IG Großmarkt teilt mit, dass die große gemeinsame Lösung aufgrund der schwierigen 
Umsetzbarkeit nicht mehr verfolgt wird und ca. 10 der größeren Händler bereits Alter-
nativen in 2-3er Konstellationen in Ossendorf, Gremberghoven und Niehl gefunden ha-
ben; KölnBusiness unterbreitet noch einmal Angebot an IG Großmarkt, die noch nicht 
fündig gewordenen Händler bei der Suche zu unterstützen 
 
 
Zu b) Rückbauverpflichtungen 
 
Die Marktverwaltung hat im Oktober 2024 alle ansässigen Betriebe, welche Verträge mit der 
Stadt Köln haben, über den Beschluss zum Betriebsende des Großmarktes am 31.12.2025 in 
Form eines Rundschreibens informiert. Darauf aufbauend erhielten alle Vertragspartner im 
November 2024 ein individuelles Schreiben, in welchem die jeweiligen Vertragsobjekte zum 
31.12.2025 gekündigt (bzw. bei befristeten Verträgen ausdrücklich auf die Beendigung bei 
Fristende hingewiesen wurde) und auf eine gegebenenfalls bestehende Rückbauverpflichtung 
verwiesen wurde. Frist für die vertragsgemäße Rückgabe ist stets der 31.12.2025. 
 
Seitdem befindet sich die Marktverwaltung mit allen zur Niederlegung verpflichteten Vertrags-
partnern in Gesprächen, um das Vorgehen gemeinsam zu planen und ggf. zusätzlich vertrag-
lich zu fixieren. Seitens der Verwaltung wird angeboten, die Verpflichtung zur Niederlegung 
gegen Zahlung einer dem Aufwand angemessenen Entschädigung zu übernehmen. Die Höhe 
der Entschädigung wird durch Prüfung vorzulegender Angebote von zertifizierten Abbruchun-
ternehmen individuell ermittelt und vertraglich fixiert. 
 
In Einzelfällen konnte bereits eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass die Vertrags-
partner die Kosten für die Niederlegung nach Vorlage und Prüfung eines Angebotes an die 
Stadt Köln gezahlt haben, sodass die Objekte nach Räumung und Herausgabe zeitgerecht 
und zentral organisiert durch die Verwaltung unter Inanspruchnahme der eingezahlten Be-
träge niedergelegt werden können. Es zeigt sich gleichwohl, dass einige der Betriebe keine 
Rücklagen für die seit Vertragsbeginn bestehenden Verpflichtungen zur Niederlegung ge-
schaffen haben. 
Seitens der Verwaltung ist nicht vorgesehen auf die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen 
zur Niederlegung bzw. eine adäquate Entschädigungszahlung zu verzichten. 
 
 
Zu c) Umsetzung Nutzungskonzept 
 
Mit Beschluss am 01.10.2024 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, für die konzeptionellen 
Überlegungen aus dem erarbeiteten Nutzungskonzept „Modernes Frischezentrum bzw. Food 
Hub“ verschiedene Standortoptionen aufzuzeigen und dem Rat vorzustellen mit dem Ziel, Pla-
nungs- und Baurecht für die Erstellung eines modernen Frischezentrums bzw. Food Hubs zu 
schaffen.  
 
Nach Beschlussfassung hat IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung die Leistungsbeschrei-
bung für ein entsprechendes Leistungsverzeichnis noch im Jahr 2024 vorbereitet. Aufgrund 
des schon begonnen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens war eine Ausschreibung in 2024 
nicht mehr möglich, sodass der Beschluss des Haushalts 2025/2026 abzuwarten war. 
 
Am 31. März 2025 wurde der Haushalt durch die Bezirksregierung genehmigt und im März die 
Freigabe des Leistungsverzeichnisses durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Wirt-
schaft, Digitalisierung und Regionales erteilt. Nach Genehmigung des Haushalts wurde die 
Bedarfsprüfung für die Vergabe des Auftrags erfolgreich abgeschlossen und die Vergabeun-
terlagen sind in das zentrale Vergabemanagement bei 30 – Amt für Rechtsfragen und 
Vergabe eingestellt. Da die Vergabe den Auftragswert des jeweiligen EU-Schwellenwerts 
übersteigt ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.

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Die Vergabe befindet sich derzeit in der abschließenden rechtlichen Prüfung und geht spätes-
tens in den nächsten zwei Wochen in die Veröffentlichung. 
 
Ausschreibung und weitere Planung: 
 
 europaweite Ausschreibung mit gesetzlich vorgeschriebener Ausschreibungsdauer von 
35 Tagen; Zuschlagerteilung voraussichtlich Ende Juli.2025. 
 Ausschreibungsgegenstand: Es soll auf Grundlage des ausgearbeiteten Nutzungskon-
zeptes „Modernes Frischezentrum bzw. Food Hub“ eine entsprechende Marktrecherche 
durchgeführt werden (voraussichtlich ab Vergabe 2-3 Monate). 
 Ziel ist es, potenzielle Betreiber:innen und Nutzer:innen für ein innovatives Ernährungs-
zentrum zusammenzubringen. 
 Sollte die Marktrecherche ergeben, dass ausreichend Interessent:innen am Projekt mit-
wirken, wird in die Planungsprozesse (Projektentwicklung und Planungswerkstätten) 
eingestiegen. 
 Es erfolgt in diesem Zusammenhang eine erneute Standortanalyse, um den optimalen 
Standort für ein „Modernes Frischezentrum bzw. Food Hub“ im Stadtgebiet zu finden. 
 Im Rahmen der Vergabe erfolgt als Auftrag die Projektsteuerung und Durchführung der 
Marktrecherche. Die Projektentwicklung ist ein optionaler Leistungsbaustein, der ab-
hängig von der Anzahl der Interessenten abgerufen und in Auftrag gegeben wird. 
 
 
Folgende Zeitplanung ist vorgesehen: 
 
 
 Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1802/2025
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
05.06.2025
Erstellt
04.06.2025 09:56