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V/0206/2026

Verkehrssicherheit am Kreisverkehr Ludgeriplatz

Vorlagen 20.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 17.06.2026, TOP 5.8

Anlage 1: Markierungs- und Beschilderungsplan

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Berichtsvorlage

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Anlage 1: Markierungs- und Beschilderungsplan

282 Zeichen

HLudgeriplatzLudgeristraßePromenade
vorh. MarkierungentfernenVZ 245 (neu)ZZ 1022-10 (neu)B
Plot 22.10.2025
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_11250Okt. 2025StrothteicherOkt. 2025HechtLudgeriplatz / Ludgeristraße (UHS 09/03)Markierungsplan

Berichtsvorlage

3626 Zeichen

V/0206/2026 
V/0206/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Verkehrssicherheit am Kreisverkehr Ludgeriplatz 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
Einleitung 
Der Kreisverkehr Ludgeriplatz einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte in Münster, an dem sechs 
Straßen mit zum Teil sehr hohen Pkw -Aufkommen sowie zahlreichen Radfahrenden und Zufußge-
henden aufeinandertreffen. Der Kreisverkehr ist bereits seit mehreren Jahren unfallauffällig. In den 
vergangenen Jahren wurden bereits bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit vorgenommen. Dazu gehört z.B. die Einrichtung von Stop-Schildern (VZ 205) anstatt 
Vorfahrt-Beschilderung (VZ 206) oder auch die Einrichtung von Rüttel -Streifen im Einmündungsbe-
reich der Zufahrten zur Verringerung des toten Winkels, in dem Radfahrende beim Abbiegen überse-
hen wurden. Die Unfallschwere hat sich durch diese Maßnahmen reduziert, die Zufahrten, insbeson-
dere der Arme Hafenstraße, Moltkestraße und Ludgeristraße, gehen jedoch unverändert als Unfall-
häufungsstellen aus der Unfalltypensteckkarte hervor. 
 
Beschluss der Unfallkommission 
Im Rahmen der Unfallkommissionsitzung am 16.10.2025 wurde festgestellt, dass aufgrund der oben 
beschriebenen Unfallhäufungen an den Zufahrten in die Kreisfahrbahn weitere Maßnahmen erforder-
lich sind.  
 
Festgelegt wurde als erste weitere Maßnahme, dass die Zufahrt Ludgeristraße ummarkiert wird, so-
dass der rechte Fahrstreifen als Bussonderfahrstreifen mit Fahrrad frei dem Bus - und Radverkehr 
vorbehalten ist. Der linke Fahrstreifen kann durch den weiteren Kfz-Verkehr genutzt werden [vgl. An-
lage 1]. 
 
Der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen wird somit so auf die Kreisfahrbahn zugeführt, dass er auf 
den inneren Fahrstreifen der Kreisfahrbahn geführt wird. 
Nur für den Fall, dass kein Bus- und Radverkehr parallel abbiegt, können Kraftfahrzeuge auch direkt 
auf den äußeren Fahrstreifen der Kreisfahrbahn einfahren.  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
28.05.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lange 
Telefon: 492-6508 
LangePeter@stadt -
muenster.de

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V/0206/2026 
Mit dieser Maßnahme kann der Radverkehr im Sichtbereich des motorisierten Verkehrs und mit aus-
reichendem eigenständigem Raum sicher vorfahren, der Busverkehr wird mit einer eigenen Zufahrt 
beschleunigt.  
 
Bei der geplanten Markierung handelt es sich um eine regelwerkskonforme Zuführung eines Busson-
derfahrstreifen auf einen Kreisverkehr entsprechend dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren 
[Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2006].  
 
Bei der Zufahrt Ludgeristraße handelt es sich, neben der Zufahrt Am Kanonengraben, um den am 
geringsten belasteten Knotenpunktarm. Im Querschnitt treten hier am Werktag ca. 5.700 Kfz auf, in 
den Spitzenstunden fahren im Querschnitt ca. 450 Kfz/h über diesen Arm. Eine zweistreifige Zufahrt 
ist dementsprechend aus Kapazitätsgründen nicht erforderlich. Zu den Armen Moltkestraße und 
Schorlemer Straße besteht ein räumlicher Abstand, sodass erwartet wird, dass auch der Fahrstrei-
fenwechsel in der Kreisfahrbahn möglich ist.  
 
In der Zufahrt Ludgeristraße sollen Erfahrungen mit der veränderten Zuführung in die Kreisfahrbahn 
und dem sich daraus veränderten Verkehrsfluss gesammelt werden. Der Fokus liegt dabei auf der 
Verkehrssicherheit sowie auf der Wirkung auf den Verkehrsfluss.  
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: 
Anlage 1: Markierungs- und Beschilderungsplan

Beratungsverlauf (2)

02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.8 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0206/2026
Typ
Vorlagen
Datum
20.03.2026
Erstellt
20.03.2026 08:51