V/0206/2026
Verkehrssicherheit am Kreisverkehr Ludgeriplatz
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Anlage 1: Markierungs- und Beschilderungsplan
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HLudgeriplatzLudgeristraßePromenade vorh. MarkierungentfernenVZ 245 (neu)ZZ 1022-10 (neu)B Plot 22.10.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_11250Okt. 2025StrothteicherOkt. 2025HechtLudgeriplatz / Ludgeristraße (UHS 09/03)Markierungsplan
Berichtsvorlage
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V/0206/2026 V/0206/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Verkehrssicherheit am Kreisverkehr Ludgeriplatz Beratungsfolge 02.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Einleitung Der Kreisverkehr Ludgeriplatz einer der zentralen Verkehrsknotenpunkte in Münster, an dem sechs Straßen mit zum Teil sehr hohen Pkw -Aufkommen sowie zahlreichen Radfahrenden und Zufußge- henden aufeinandertreffen. Der Kreisverkehr ist bereits seit mehreren Jahren unfallauffällig. In den vergangenen Jahren wurden bereits bauliche oder betriebliche Maßnahmen zur Erhöhung der Ver- kehrssicherheit vorgenommen. Dazu gehört z.B. die Einrichtung von Stop-Schildern (VZ 205) anstatt Vorfahrt-Beschilderung (VZ 206) oder auch die Einrichtung von Rüttel -Streifen im Einmündungsbe- reich der Zufahrten zur Verringerung des toten Winkels, in dem Radfahrende beim Abbiegen überse- hen wurden. Die Unfallschwere hat sich durch diese Maßnahmen reduziert, die Zufahrten, insbeson- dere der Arme Hafenstraße, Moltkestraße und Ludgeristraße, gehen jedoch unverändert als Unfall- häufungsstellen aus der Unfalltypensteckkarte hervor. Beschluss der Unfallkommission Im Rahmen der Unfallkommissionsitzung am 16.10.2025 wurde festgestellt, dass aufgrund der oben beschriebenen Unfallhäufungen an den Zufahrten in die Kreisfahrbahn weitere Maßnahmen erforder- lich sind. Festgelegt wurde als erste weitere Maßnahme, dass die Zufahrt Ludgeristraße ummarkiert wird, so- dass der rechte Fahrstreifen als Bussonderfahrstreifen mit Fahrrad frei dem Bus - und Radverkehr vorbehalten ist. Der linke Fahrstreifen kann durch den weiteren Kfz-Verkehr genutzt werden [vgl. An- lage 1]. Der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen wird somit so auf die Kreisfahrbahn zugeführt, dass er auf den inneren Fahrstreifen der Kreisfahrbahn geführt wird. Nur für den Fall, dass kein Bus- und Radverkehr parallel abbiegt, können Kraftfahrzeuge auch direkt auf den äußeren Fahrstreifen der Kreisfahrbahn einfahren. Amt für Mobilität und Tiefbau 28.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lange Telefon: 492-6508 LangePeter@stadt - muenster.de - 2 - V/0206/2026 Mit dieser Maßnahme kann der Radverkehr im Sichtbereich des motorisierten Verkehrs und mit aus- reichendem eigenständigem Raum sicher vorfahren, der Busverkehr wird mit einer eigenen Zufahrt beschleunigt. Bei der geplanten Markierung handelt es sich um eine regelwerkskonforme Zuführung eines Busson- derfahrstreifen auf einen Kreisverkehr entsprechend dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren [Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2006]. Bei der Zufahrt Ludgeristraße handelt es sich, neben der Zufahrt Am Kanonengraben, um den am geringsten belasteten Knotenpunktarm. Im Querschnitt treten hier am Werktag ca. 5.700 Kfz auf, in den Spitzenstunden fahren im Querschnitt ca. 450 Kfz/h über diesen Arm. Eine zweistreifige Zufahrt ist dementsprechend aus Kapazitätsgründen nicht erforderlich. Zu den Armen Moltkestraße und Schorlemer Straße besteht ein räumlicher Abstand, sodass erwartet wird, dass auch der Fahrstrei- fenwechsel in der Kreisfahrbahn möglich ist. In der Zufahrt Ludgeristraße sollen Erfahrungen mit der veränderten Zuführung in die Kreisfahrbahn und dem sich daraus veränderten Verkehrsfluss gesammelt werden. Der Fokus liegt dabei auf der Verkehrssicherheit sowie auf der Wirkung auf den Verkehrsfluss. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlage: Anlage 1: Markierungs- und Beschilderungsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0206/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2026
- Erstellt
- 20.03.2026 08:51