3232/2023
Radverkehrsfreundliche Umgestaltung in der Gummersbacher Straße
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 07.11.2023 3232/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 Radverkehrsfreundliche Umgestaltung in der Gummersbacher Straße Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 folgenden geänderten Beschluss gefasst: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, die Gummersbacher Straße unter Umwandlung der jeweils rechten Autospur gemäß vorgelegter Planung fahrradfreundlich um- zugestalten. Dabei soll in Fahrtrichtung Kalk ein durchgängiger Radfahrstreifen eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Deutz soll eine Wechselnutzungsspur eingerichtet werden, die per Klappbeschilderung im Alltagsverkehr als Radfahrstreifen und zu jährlich circa 50 größeren Veranstaltungen der LANXESS Arena als Mischfahrstreifen ausgewiesen werden soll. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Teilabschnitte ggfs. als vorgezogene Maßnahme umgesetzt werden können. Weiterhin beauftragt der Ausschuss die Verwaltung mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage im Bereich des Parkhauses P 3/4 der Lanxess-Arena. Für die Umsetzung der Maßnahme ent- stehen Kosten in Höhe von rund 440.000 €. Davon sind 175.000 € ergebniswirksam und 265.000 € investiv. mit folgenden Ergänzungen: 1. Im Abschnitt zwischen Deutz-Kalker-Straße und der Ein-/Ausfahrt zum Parkhaus werden die Breiten der MIV-Spuren so weit wie möglich reduziert, um den Radschutzstreifen zu ver- breitern. 2. An der Kreuzung zur Deutz-Kalker-Straße wird auf der Busspur eine Radaufstellfläche ein- gerichtet. Die Verschwenkung des Radschutzstreifens auf den gemeinsamen Geh- und Rad- weg entfällt. 3. Die Radfahrstreifen werden baulich gesichert. 4. Es wird geprüft, ob die freilaufenden Rechtsabbieger entfallen können oder wenn nicht zu- mindest entschärft werden können. 5. Ein Jahr nach der Umsetzung erfolgt eine Evaluation incl. Verkehrszählungen.“ 2 Die Verwaltung teilt zu den ergänzten Beschlusspunkten folgenden Sachstand mit: Zu 1.: Eine Verschmälerung der Kfz-Fahrspuren zugunsten eines verbreiterten Schutzstreifens ist in die Planung mit aufgenommen worden. Entsprechend sollen die beiden Kfz-Fahrspuren auf eine Breite von jeweils 2,75 m reduziert werden, um einen 50 Zentimeter breiteren und somit 2,00 m messenden Schutzstreifen umsetzen zu können. Der Schutzstreifen ist im Bedarfsfall durch den rechten Kfz-Fahrstreifen nutzende Fahrzeuge befahrbar. Zu 2.: Die Einrichtung einer Rad-Aufstellfläche auf der Fahrbahn am Knotenpunkt Gummersbacher Straße / Deutz-Kalker Straße ist obsolet, wenn im direkten Anschlussbereich in der Nebenan- lage eine Radverkehrsanlage mit Radwegebenutzungspflicht besteht und die Führung über die Fahrbahn somit nicht freigegeben ist. Voraussetzung für eine Rad-Aufstellfläche von der Gummersbacher Straße (Fahrtrichtung Opladener Straße) zur Deutz-Kalker-Straße wäre, dass der Radverkehr auf der Deutz-Kalker-Straße im Abschnitt zwischen Gummersbacher Straße und Opladener Straße auf der Fahrbahn geführt wird. Dazu bedürfte es einer Aufhe- bung der Benutzungspflicht in der Nebenanlage. Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Verwaltungsvorschriften Stra- ßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht an der Örtlich- keit jedoch nicht erfolgen: Eine Benutzungspflicht ist dort aufrechtzuerhalten, wo es die Verkehrssicherheit oder der Ver- kehrsablauf erfordern. Dies gilt insbesondere für innerstädtische Vorfahrtsstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr. Die Deutz-Kalker-Straße wird rege von Berufs- und Schwerlastverkehr (unter anderem durch den Anlieferverkehr der Lanxess-Arena) frequentiert. Drei Buslinien befahren den in Rede ste- henden Abschnitt der Deutz-Kalker-Straße. Die Abbiegesituation ist komplex, zumal im Kreu- zungsbereich ein Spurwechsel erforderlich wird, wenn man von der Gummersbacher Straße bzw. Deutz-Kalker-Straße auf die Opladener Straße auffahren will. Auf diese Spur wird jedoch auch der einfahrende Busverkehr aus dem Bus-Sonderfahrstreifen geleitet. Insgesamt weist der Abschnitt ein hohes Verkehrsaufkommen auf, da die Verkehre von Gum- mersbacher Straße und Deutz-Kalker-Straße hier zusammenlaufen. Dementsprechend kann der Radverkehr hier nicht sicher auf der Fahrbahn geführt werden, sodass die Benutzungspflicht des Radweges auf der Nebenanlage aufrechterhalten werden muss. Folglich ist auch eine Aufstellfläche auf der Fahrbahn obsolet. Zu 3.: In Fahrtrichtung Kalk soll ein Radfahrstreifen, in Fahrtrichtung Deutz eine Wechselnutzungs- spur umgesetzt werden. Die Wechselnutzungsspur kann baulich nicht gesichert werden, weil sie während Veranstaltungen durch den Kfz-Verkehr befahren werden soll. Für eine bauliche Sicherung des Radfahrstreifens kommt nur der Abschnitt auf Höhe des Parkplatzes P 5 sowie der zwischen P 2 der LANXESSArena und der Ampelanlage an der Einmündung gegenüber der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung infrage. Getrennt werden in der weiteren Umsetzung des Projekts die beiden grundsätzlich für eine bauliche Trennung geeigneten Abschnitte durch eine Bushaltestelle der Linie 150 und zwei Zufahrten. Eine bauliche Trennung des Radfahrstreifens soll im Rahmen der ersten Umset- zungsstufe jedoch noch nicht erfolgen. Dadurch wird eine zeitnahe Umsetzung der ersten Um- setzungsschritte ermöglicht. Die in beschriebenen Abschnitten vorgesehenen 75 Zentimeter breiten Sicherheitsräume zwischen Rad- und Kfz-Fahrstreifen werden imfolgenden Umset- zungsschritt mit entsprechenden Trennelementen aufgefüllt werden. 3 Zu 4.: Im Rahmen der ursprünglichen Planung sollten zwei der drei freilaufenden Rechtsabbieger im überplanten Abschnitt mit einfachen Markierungsmaßnahmen aus dem bewährten Baukasten- system optimiert werden (vgl. Mitteilung 0779/2023, Anlage 1). Nach vertiefter Prüfung würde das Baukastenprinzip nun auf alle drei freilaufenden Rechtsabbieger angewandt werden: - von der Geschwister-Katz-Straße in die Straße des 17. Juni: Von Osten kommend sollen im Rahmen der Maßnahme zur fahrradfreundlichen Umgestaltung in der Geschwister-Katz-Straße lediglich vorgezogene Radaufstellflächen sowie eine kurze Hinführung markiert werden. Der freilaufende Rechtsabbieger soll nun im Unterschied zur ur- sprünglich vorgestellten Planung mit den folgenden beiden Markierungsmaßnahmen gesichert werden: Reduzierung des fahrbaren Radius durch Sperrflächen sowie Ergänzen eines Radpiktogramms mit Pfeil (vgl. Abb. 1). Da der Knotenpunkt im Rahmen der Planungen zum Mülheimer Süden umgestaltet werden soll, wird ein kompletter Rückbau für einen späteren Umsetzungsschritt geprüft. - von der Straße des 17. Juni in die Gummersbacher Straße: An diesem freilaufenden Rechtsabbieger wurde sich an die Vorgaben des Beschlusses der BV Kalk vom 08.03.2018 gehalten (vgl. AN/0268/2018). So soll eine in Rot eingefärbte Furt die Fahrlinie der Radfahrenden von Osten verdeutlichen. Darüber hinaus wurde sich bei der Planung gleich mehrerer Elemente des o.g. Baukastens bedient: Reduzierung des fahrbaren Radius durch Sperrflächen, Beschilderung „Achtung querender Radverkehr“ sowie Erneue- rung der bestehenden Markierungen (Radfurt und Fußgängerüberweg) (vgl. Abb. 2). Auch hier wird ein kompletter Rückbau für einen späteren Umsetzungsschritt im Rahmen der Pla- nungen zum Mülheimer Süden geprüft. Abbildung 1: Sicher ung der freilaufenden Rechtsabbieger am Walter -Pauli-Ring - von der westl. Gummersbacher Straße in die Sackgasse (auf Höhe des B&B): Dieser (schwach frequentierte) freilaufende Rechtsabbieger soll im Unterschied zur ur- sprünglichen Planung gänzlich entfallen. Die Befahrung durch Kfz soll mit Pollern unter- bunden werden. Die verbliebene Kfz-Fahrspur soll für rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr ge- öffnet und somit in einen Mischfahrstreifen umgewandelt werden (vgl. Abb. 2). Die ur- sprünglich vorgesehene Roteinfärbung des Radfahrstreifens im überfahrbaren Bereich entfällt damit. 4 Abbildung 2: Entfall des freilaufenden Rechtsabbiegers auf Höhe des B&B Zu 5.: Vonseiten der Verwaltung ist nach Umsetzung der Maßnahme eine Evaluation vorgesehen. So soll unter anderem untersucht werden, - ob die Beschilderung rechtzeitig durch Mitarbeitende der LANXESS Arena um- und zu- rückgeklappt wird - ob es sich bei der Zahl der Großveranstaltungen letztlich tatsächlich um ca. 50 handelt - ob im Rahmen der wechselnden Nutzung Konflikte zwischen Rad- und Kfz-Verkehr auftre- ten - ob im Zuge der Maßnahme maßgebliche Leistungsfähigkeitseinbußen für den Kfz-Verkehr entstehen und insofern Korrekturmaßnahmen notwendig sind. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3232/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.11.2023
- Erstellt
- 10.10.2023 15:09