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3232/2023

Radverkehrsfreundliche Umgestaltung in der Gummersbacher Straße

Mitteilung Ausschuss 07.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.11.2023, TOP 10.2.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8801 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.11.2023 
 3232/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
 
Radverkehrsfreundliche Umgestaltung in der Gummersbacher Straße 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 folgenden geänderten Beschluss 
gefasst: 
 
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung damit, die Gummersbacher Straße unter 
Umwandlung der jeweils rechten Autospur gemäß vorgelegter Planung fahrradfreundlich um-
zugestalten. Dabei soll in Fahrtrichtung Kalk ein durchgängiger Radfahrstreifen eingerichtet 
werden. In Fahrtrichtung Deutz soll eine Wechselnutzungsspur eingerichtet werden, die per 
Klappbeschilderung im Alltagsverkehr als Radfahrstreifen und zu jährlich circa 50 größeren 
Veranstaltungen der LANXESS Arena als Mischfahrstreifen ausgewiesen werden soll. 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Teilabschnitte ggfs. als vorgezogene Maßnahme 
umgesetzt werden können. 
 
Weiterhin beauftragt der Ausschuss die Verwaltung mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage 
im Bereich des Parkhauses P 3/4 der Lanxess-Arena. Für die Umsetzung der Maßnahme ent-
stehen Kosten in Höhe von rund 440.000 €. Davon sind 175.000 € ergebniswirksam und 
265.000 € investiv. 
 
mit folgenden Ergänzungen: 
 
1.  Im Abschnitt zwischen Deutz-Kalker-Straße und der Ein-/Ausfahrt zum Parkhaus werden 
die Breiten der MIV-Spuren so weit wie möglich reduziert, um den Radschutzstreifen zu ver-
breitern. 
 
2.  An der Kreuzung zur Deutz-Kalker-Straße wird auf der Busspur eine Radaufstellfläche ein-
gerichtet. Die Verschwenkung des Radschutzstreifens auf den gemeinsamen Geh- und Rad-
weg entfällt. 
 
3.  Die Radfahrstreifen werden baulich gesichert. 
 
4.  Es wird geprüft, ob die freilaufenden Rechtsabbieger entfallen können oder wenn nicht zu-
mindest entschärft werden können. 
 
5.  Ein Jahr nach der Umsetzung erfolgt eine Evaluation incl. Verkehrszählungen.“

2 
 
 
 
Die Verwaltung teilt zu den ergänzten Beschlusspunkten folgenden Sachstand mit: 
 
Zu 1.: 
Eine Verschmälerung der Kfz-Fahrspuren zugunsten eines verbreiterten Schutzstreifens ist in 
die Planung mit aufgenommen worden. Entsprechend sollen die beiden Kfz-Fahrspuren auf 
eine Breite von jeweils 2,75 m reduziert werden, um einen 50 Zentimeter breiteren und somit 
2,00 m messenden Schutzstreifen umsetzen zu können. Der Schutzstreifen ist im Bedarfsfall 
durch den rechten Kfz-Fahrstreifen nutzende Fahrzeuge befahrbar. 
 
 
Zu 2.: 
Die Einrichtung einer Rad-Aufstellfläche auf der Fahrbahn am Knotenpunkt Gummersbacher 
Straße / Deutz-Kalker Straße ist obsolet, wenn im direkten Anschlussbereich in der Nebenan-
lage eine Radverkehrsanlage mit Radwegebenutzungspflicht besteht und die Führung über 
die Fahrbahn somit nicht freigegeben ist. Voraussetzung für eine Rad-Aufstellfläche von der 
Gummersbacher Straße (Fahrtrichtung Opladener Straße) zur Deutz-Kalker-Straße wäre, 
dass der Radverkehr auf der Deutz-Kalker-Straße im Abschnitt zwischen Gummersbacher 
Straße und Opladener Straße auf der Fahrbahn geführt wird. Dazu bedürfte es einer Aufhe-
bung der Benutzungspflicht in der Nebenanlage. 
 
Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Verwaltungsvorschriften Stra-
ßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht an der Örtlich-
keit jedoch nicht erfolgen: 
 
Eine Benutzungspflicht ist dort aufrechtzuerhalten, wo es die Verkehrssicherheit oder der Ver-
kehrsablauf erfordern. Dies gilt insbesondere für innerstädtische Vorfahrtsstraßen mit starkem 
Kraftfahrzeugverkehr. 
 
Die Deutz-Kalker-Straße wird rege von Berufs- und Schwerlastverkehr (unter anderem durch 
den Anlieferverkehr der Lanxess-Arena) frequentiert. Drei Buslinien befahren den in Rede ste-
henden Abschnitt der Deutz-Kalker-Straße. Die Abbiegesituation ist komplex, zumal im Kreu-
zungsbereich ein Spurwechsel erforderlich wird, wenn man von der Gummersbacher Straße 
bzw. Deutz-Kalker-Straße auf die Opladener Straße auffahren will. Auf diese Spur wird jedoch 
auch der einfahrende Busverkehr aus dem Bus-Sonderfahrstreifen geleitet. 
Insgesamt weist der Abschnitt ein hohes Verkehrsaufkommen auf, da die Verkehre von Gum-
mersbacher Straße und Deutz-Kalker-Straße hier zusammenlaufen.  
 
Dementsprechend kann der Radverkehr hier nicht sicher auf der Fahrbahn geführt werden, 
sodass die Benutzungspflicht des Radweges auf der Nebenanlage aufrechterhalten werden 
muss. Folglich ist auch eine Aufstellfläche auf der Fahrbahn obsolet. 
 
 
Zu 3.: 
In Fahrtrichtung Kalk soll ein Radfahrstreifen, in Fahrtrichtung Deutz eine Wechselnutzungs-
spur umgesetzt werden. Die Wechselnutzungsspur kann baulich nicht gesichert werden, weil 
sie während Veranstaltungen durch den Kfz-Verkehr befahren werden soll. Für eine bauliche 
Sicherung des Radfahrstreifens kommt nur der Abschnitt auf Höhe des Parkplatzes P 5 sowie 
der zwischen P 2 der LANXESSArena und der Ampelanlage an der Einmündung gegenüber 
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung infrage.  
Getrennt werden in der weiteren Umsetzung des Projekts die beiden grundsätzlich für eine 
bauliche Trennung geeigneten Abschnitte durch eine Bushaltestelle der Linie 150 und zwei 
Zufahrten. Eine bauliche Trennung des Radfahrstreifens soll im Rahmen der ersten Umset-
zungsstufe jedoch noch nicht erfolgen. Dadurch wird eine zeitnahe Umsetzung der ersten Um-
setzungsschritte ermöglicht.  Die in beschriebenen Abschnitten vorgesehenen 75 Zentimeter 
breiten Sicherheitsräume zwischen Rad- und Kfz-Fahrstreifen werden imfolgenden Umset-
zungsschritt mit entsprechenden Trennelementen aufgefüllt werden.

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Zu 4.: 
Im Rahmen der ursprünglichen Planung sollten zwei der drei freilaufenden Rechtsabbieger im 
überplanten Abschnitt mit einfachen Markierungsmaßnahmen aus dem bewährten Baukasten-
system optimiert werden (vgl. Mitteilung 0779/2023, Anlage 1). Nach vertiefter Prüfung würde 
das Baukastenprinzip nun auf alle drei freilaufenden Rechtsabbieger angewandt werden: 
 
- von der Geschwister-Katz-Straße in die Straße des 17. Juni: 
Von Osten kommend sollen im Rahmen der Maßnahme zur fahrradfreundlichen Umgestaltung 
in der Geschwister-Katz-Straße lediglich vorgezogene Radaufstellflächen sowie eine kurze 
Hinführung markiert werden. Der freilaufende Rechtsabbieger soll nun im Unterschied zur ur-
sprünglich vorgestellten Planung mit den folgenden beiden Markierungsmaßnahmen gesichert 
werden: Reduzierung des fahrbaren Radius durch Sperrflächen sowie Ergänzen eines 
Radpiktogramms mit Pfeil (vgl. Abb. 1). Da der Knotenpunkt im Rahmen der Planungen zum 
Mülheimer Süden umgestaltet werden soll, wird ein kompletter Rückbau für einen späteren 
Umsetzungsschritt geprüft. 
 
- von der Straße des 17. Juni in die Gummersbacher Straße: 
An diesem freilaufenden Rechtsabbieger wurde sich an die Vorgaben des Beschlusses der 
BV Kalk vom 08.03.2018 gehalten (vgl. AN/0268/2018). So soll eine in Rot eingefärbte Furt 
die Fahrlinie der Radfahrenden von Osten verdeutlichen. Darüber hinaus wurde sich bei der 
Planung gleich mehrerer Elemente des o.g. Baukastens bedient: Reduzierung des fahrbaren 
Radius durch Sperrflächen, Beschilderung „Achtung querender Radverkehr“ sowie Erneue-
rung der bestehenden Markierungen (Radfurt und Fußgängerüberweg) (vgl. Abb. 2). Auch 
hier wird ein kompletter Rückbau für einen späteren Umsetzungsschritt im Rahmen der Pla-
nungen zum Mülheimer Süden geprüft. 
 
Abbildung 1: Sicher ung der freilaufenden Rechtsabbieger am Walter -Pauli-Ring 
 
- von der westl. Gummersbacher Straße in die Sackgasse (auf Höhe des B&B): 
Dieser (schwach frequentierte) freilaufende Rechtsabbieger soll im Unterschied zur ur-
sprünglichen Planung gänzlich entfallen. Die Befahrung durch Kfz soll mit Pollern unter-
bunden werden. Die verbliebene Kfz-Fahrspur soll für rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr ge-
öffnet und somit in einen Mischfahrstreifen umgewandelt werden (vgl. Abb. 2). Die ur-
sprünglich vorgesehene Roteinfärbung des Radfahrstreifens im überfahrbaren Bereich 
entfällt damit.

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Abbildung 2: Entfall des freilaufenden Rechtsabbiegers auf Höhe des B&B  
 
Zu 5.: 
Vonseiten der Verwaltung ist nach Umsetzung der Maßnahme eine Evaluation vorgesehen. 
So soll unter anderem untersucht werden, 
- ob die Beschilderung rechtzeitig durch Mitarbeitende der LANXESS Arena um- und zu-
rückgeklappt wird 
- ob es sich bei der Zahl der Großveranstaltungen letztlich tatsächlich um ca. 50 handelt 
- ob im Rahmen der wechselnden Nutzung Konflikte zwischen Rad- und Kfz-Verkehr auftre-
ten 
- ob im Zuge der Maßnahme maßgebliche Leistungsfähigkeitseinbußen für den Kfz-Verkehr 
entstehen und insofern Korrekturmaßnahmen notwendig sind. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (3)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3232/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.11.2023
Erstellt
10.10.2023 15:09