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V/0253/2007

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 499 Gelmer - westlich Schifffahrter Damm/ südlich Hakenesheide

Vorlagen 02.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.05.2007, TOP 4.15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3600 Zeichen

V/0253/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 499 Gelmer - westlich Schifffahrter Damm/ südlich 
Hakenesheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem Bau und der Übernahme des vom 
Planungsteam Thomas & Bökamp Ingenieurgesellschaft mbH und der Planungsgruppe Rein 
GmbH aufgestellten Entwurf und den Kanalisationsarbeiten zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baumaßnahme wird von der Erschließungstr ägerin, der Holz GmbH/ Emsdetten auf der 
Grundlage des Durchführungsvertrages vom 30.11.2006 erstellt und finanziert. Entwässerungsbei-
träge für die Schmutzwasserkanalisation werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich 
um keine Beihilfemaßnahme. 
Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o. g. Vertrag nicht an. 
Der Investitionswert der zukünftig städtische Schmutzwasserkanalisation liegt bei 176.000,00 Eu-
ro. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Für die o. g. Sachentscheidung müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines
 
 
Der Bebauungsplan Nr. 499 Münster-Gelmer, westlich Schifffahrter Damm/ südlich Hakenesheide 
liegt am Südrand des Stadtteiles Gelmer, westlich des Schifffahrter Dammes. Derzeit wird die Flä-
che als Ackerland genutzt. Das Planungsgebiet hat eine Gesamtgröße von 4,24 ha. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0253/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0253/2007 
 
Das Plangebiet schließt über ein neu zu errichtendes Schmutzwasserschachtpumpwerk und 
Druckrohrleitung an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation in der Straße „Hakenesheide“ an. 
 
Das anfallende Regenwasser der befestigten Flächen ist ortsnah zu versickern, da weder die Re-
genwasserkanalisation noch ein Vorfluter an das Gebiet angrenzen. 
 
 
Schmutzwasserkanalisation
 
 
Das anfallende Schmutzwasser der geplanten 21 Einfamilienhäuser und der Gemeinschaftsreitan-
lage wird mittels Freigefällekanäle DN 250  von Süden nach Norden in das geplante Schacht-
pumpwerk in der Hakenesheide abgeleitet. 
Das zu planende Pumpwerk und die erforderliche Druckrohrleitung liegen außerhalb des Vertrags-
gebietes. Das vorhandene Pumpwerk Hakenesheide wird zurückgebaut. 
Die Behandlung des Schutzwassers aus dem Stadtteil Gelmer erfolgt in der Hauptkläranlage in 
Coerde. 
 
 
Regenwasserversickerung
 
 
Die gemäß §51 Landeswassergesetz (LWG) anzustrebende Regenwasserversickerung kommt im 
Gebiet zur Anwendung.  
Der anstehende Boden (Sand-Schluff Formationen) weisen gute Versickerungseigenschaften auf. 
Der erforderliche Grundwassersohlabstand von min 1,00 m wird durch entsprechende Geländean-
höhungen im Gebiet eingehalten. 
 
Das Regenwasser der befestigten Straßen, Gebäude und Hofflächen wird über 30,00 cm tiefe 
Mulden in den Untergrund versickert.  
 
 
Genehmigungen
 
 
Der Entwurf wird nach § 58. 1 Landeswassergesetz (LWG)  bei der Bezirksregierung angezeigt. 
 
Für die Versickerung des Niederschlagswassers aus dem Planungsgebiet wird eine Einleitungser-
laubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der Unteren Wasserbehörde gestellt. 
 
 
Ausschreibung und Bau
 
 
Der Investor beabsichtigt mit der Baumaßnahme im III. Quartal 2007 beginnen. Es wird mit einer 
Bauzeit von rund 5 Monaten gerechnet. 
 
 
i.V. 
 
gez.  
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 499 (amtlicher Umring) amtlich
  • Schifffahrter Damm
  • Hakenesheide

Bebauungsplan Nr. 499

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gelmer - Westlich Schifffahrter Damm / Südlich Hakenesheide

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0253/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37