3551/2021
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg
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Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Adalbertstraßein Köln - Höhenberg Maßstab 1 : 2 500
Anlage 2 Erläuterung
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- 1 - A N L A G E 2 Tuch081021Sa1Sb Adalbertstraße Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorhabenbezogener) Bebauungsplan; Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand: 06.10.2021 1 Anlass und Ziel der Planung Die Projekton Immobilien GmbH, Köln, im folgenden Vorhabenträgerin genannt, hat am 15.07.2021 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) auf der Grundlage des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt. Ziel der Planung ist es, auf den Grundstücken östlich der Adalbertstraße 11-15 (Gemarkung Vingst, Flur 30, Flurstücke 2/10, 1077/2, 2/22, 2/23, 427 und 453) in Köln-Höhenberg, Wohnbebau- ung in einem bislang gewerblich genutzten Blockinnenbereich (Nachverdichtung) zu entwickeln. Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung der umliegenden Nutzungen zu schaf- fen. Es ist davon auszugehen, dass auf dem Plangrundstück durch die Wohnbebauung insgesamt circa 80 Wohneinheiten entstehen. Zur weiteren Vertiefung der Planung sowie zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wird für das Plangebiet durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die Wohnungsnachfrage in Köln Höhenberg ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr hoch. Das Vorhaben trägt damit zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es ent- spricht auch der städtischen Zielsetzung, Grundstücke nach Aufgabe der bisherigen Nutzung im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden qualifiziert zu entwickeln. Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des ko- operativen Baulandmodells der Stadt Köln vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll sich aktuell ausschließlich auf die Grundstücke der Projekton Immobilien GmbH beziehen. Für das Plangebiet besteht aktuell kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Wohnnutzung zu schaffen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans er- forderlich. 2 Verfahren Es ist beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens der Innenentwicklung ge- mäß § 13 a BauGB werden als gegeben angesehen: Der Bebauungsplan wird für die Nachverdichtung und als Maßnahme der Innenentwicklung für bisher gewerblich genutzte Flächen aufgestellt und soll die Flächen einer wohnbauli- chen Entwicklung zuführen. Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 2 Die Größe der Grundfläche liegt unter 20.000 m² (5.220 m² Geltungsbereich, auch unter Berücksichtigung des in direkter Nachbarschaft befindlichen Bebauungsplanverfahrens Ol- pener Str. 250–252 mit 8.730 m²), so dass keine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB erfolgen muss. Durch die Planung werden keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH-oder Vogel- schutzrichtlinie betroffen. Und es sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfahrenserleichterungen des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Es kann abgese- hen werden von: der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und dem Monitoring nach § 4c BauGB. Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwartenden Eingriffe gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als be- reits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl werden die relevanten Umweltbelange im weite- ren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. 3 Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet in Köln-Höhenberg grenzt im Westen an die Adalbertstraße, im Norden an die Ol- pener Straße im Osten an eine unbebaute, bewaldete Grünfläche (Flurstück 1465) und im Süden an ein städtisches Schulgrundstück. Es umfasst die Adalbertstraße 11–15 Flur 30, Gemarkung Vingst mit den Flurstücken 2/10,1077/2,2/2 2,2/2 3,427, 453 und 1871 (teilweise), und hat eine Größe von circa 5.700 m² (Davon circa 500 m² öffentliche Verkehrsfläche in der Adalbertstraße). 3.2 Vorhandene Struktur Die Bestandsbebauung auf dem Plangrundstück wird aktuell als Gewerbehof benutzt. Die einzel- nen Hallen sind an verschiedene Gewerbetreibende und Handwerksunternehmen vermietet. Ur- sprünglich befand sich auf dem Gelände eine Lackfabrik. Das Grundstück ist fast vollständig be- festigt oder überbaut. Nach Aufgabe der ursprünglichen gewerblichen Nutzung werden die bestehenden eingeschossi- gen Gebäude durch verschiedene Kleinbetriebe genutzt. Auf Grund der Insellage (Blockinnenbe- reich) verfügen die ansässigen Gewerbe- und Handwerksbetriebe am derzeitigen Standort weder über eine nutzungsspezifische Adressbildung noch über potenzielle Entwicklungs- und Erweite- rungsflächen. Eingebettet in ein maßgeblich von Wohnnutzungen geprägtes Umfeld wird plane- risch nicht von einer langfristigen gewerblichen Nutzungskonzeption im Plangebiet ausgegangen. Eine Kombination aus emittierenden Gewerbe- bzw. Handwerksbetrieben und Wohnbebauung wird für das Plangebiet als nicht zielführend angesehen. Darüber hinaus wäre die gemeinsame Er- schließung als konfliktträchtig zu bewerten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde von zwei Trägern öffentlicher Belange eine mögli- che Entwicklung zu Wohnen und damit der Aufgabe der gewerblichen Nutzung kritisch beurteilt und ein Erhalt der bestehenden Struktur angeregt. Unter Berücksichtigung der genannten räumlichen Rahmenbedingungen, des Umfangs der ge- werblichen Nutzungen und des hohen Bedarfs an Wohnraum wird in diesem Falle eine Entwick- lung für den Wohnungsbau planerisch als zielführend angesehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 3 In der näheren Umgebung befinden sich vorwiegend zwei- bis fünfgeschossige Baukörper, im Schwerpunkt Wohnnutzungen. Westlich der Adalbertstraße befinden sich auch acht- und neunge- schossige Gebäude. Im Süden grenzt eine städtische Schule (Katharina-Henoth-Gesamtschule) an das Plangebiet. Auf den östlich gelegenen Grundstücken Olpener Straße 250-252 wird aktuell ein vorhabenbezo- gener Bebauungsplan zur Realisierung einer Wohnnutzung aufgestellt. Geplant sind fünfgeschos- sige Gebäude. Das Plangebiet liegt circa 300 m östlich des Stadtteilzentrums Höhenberg, Olpener Straße, im Grenzbereich zu den Stadtteilzentren Vingst und Ostheim. Die Nahversorgung des Plangebiets ist damit gesichert. 3.3 Erschließung 3.3.1 Äußere Erschließung Das Plangebiet ist durch eine Anbindung an die Adalbertstraße unmittelbar an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz (Olpener Straße) angeschlossen. 3.3.2 ÖPNV Das Plangebiet ist über die Haltestelle Höhenberg, Frankfurter Straße der Buslinie 151 und 152 an das Busnetz angeschlossen sowie über die Stadtbahnlinie 1 an den Bahnhof Deutz/Messe. 3.3.3 Fuß-und Radverkehr Auf der Olpener Straße gibt es eigenständige Radwege beziehungsweise im weiteren Verlauf Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Die Adalbertstraße weist als einen durch die angrenzende Wohn- bebauung geprägten Charakter auf. Neben Gehwegen, straßenbegleitenden Parkmöglichkeiten besteht keine besondere Verkehrsinfrastruktur für den Radverkehr. 3.3.4 Ver- und Entsorgung Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets wird an das bestehende Netz angeschlossen. 3.4 Soziale Infrastruktur 3.4.1 Kindertageseinrichtungen Wird im weiteren Verfahren auf Grundlage der Beurteilung durch das zuständige Dezernat IV für Bildung, Jugend und Sport geprüft. 3.4.2 Schulen Wird im weiteren Verfahren auf Grundlage der Beurteilung durch das zuständige Dezernat IV für Bildung, Jugend und Sport geprüft. 3.4.3 Flächen für Jugendarbeit Wird im weiteren Verfahren auf Grundlage der Beurteilung durch das zuständige Dezernat IV für Bildung, Jugend und Sport geprüft. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 4 4 Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet als "Allgemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 4.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Südlich des Plangebiets befindet sich eine Gemeinbedarfsfläche mit einer Schulnutzung (Katharina-Henoth- Gesamtschule). Der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine wei- teren Aussagen. 4.4 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die planungsrechtliche Beur- teilung erfolgt auf Grundlage von § 34 BauGB. 4.6 Denkmalschutz Vorgaben des Denkmalschutzes sind für die Bestandsnutzungen nicht zu beachten. 4.7 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh- nungsmarktsegment zu stärken als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Es ist Teil des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraus- setzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Bau- recht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Die Anwendung erfolgt unter den nachfolgend benannten Aspekten, die in der weiteren Planung vertieft werden. 4.7.1 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Bei Vorhaben, bei denen eine Geschossfläche von mindestens 1.800 m² oder mindestens 20 Wohneinheiten entstehen, sind mindestens 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 5 Mit der geplanten Geschossfläche Wohnen (ca. 8.000 m²) und der daraus resultierenden Anzahl an Wohneinheiten (ca. 80) liegt das Vorhaben über der Bagatellgrenze für das kooperative Bau- landmodell. Die Vorhabenträgerin plant diesen Anteil aufgrund der in der weiteren Planung zu ermittelnden Ge- schossfläche für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. Die Anwen- dungszustimmung der Vorhabenträgerin zum kooperativen Baulandmodell liegt seit dem 15.07.2021 vor. 4.7.2 Soziale Infrastruktur Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertageseinrichtung soll nachgewiesen werden, wenn im Stadtteil keine ausreichenden Kapazitäten im Bestand verfügbar sind. Unterhalb des maßgebli- chen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. Der ursächliche Bedarf für das Vorhaben und Möglichkeiten zur Deckung unter Berücksichtigung der Situation im Stadtteil werden vom Dezernat IV für Bildung, Jugend und Sport ermittelt. 4.6.3 Öffentliche Spielplätze Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen soll innerhalb des Plangebiets nach den Vorgaben der Stadt Köln hergestellt werden und unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die Stadt Köln übertragen werden. Je Einwohner ist eine öffentliche Spielplatzfläche von 2 m² vorzusehen. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro Wohnein- heit ausgegangen. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 500 m². Ausgehend von einer aktuell geplanten Geschossfläche Wohnen von circa 8.000 m² für alle Voll- geschosse läge die Größe des zu errichtenden Spielplatzes bei einer durchschnittlichen Woh- nungsgröße von 90 m² (Berechnungsschlüssel Kooperatives Baulandmodell) bei circa 410 m². Der Flächenbedarf liegt somit unter dem vorhergenannten Schwellenwert von 500 m² und kann dem- entsprechend abgelöst werden. Unter Berücksichtigung des noch ausstehenden Qualifizierungsverfahrens ist eine abschließende Prüfung mit der Verwaltung abzustimmen. Die genaue Umsetzung beziehungsweise der Umfang ist Gegenstand des weiteren Bebauungsplanverfahrens. 4.6.4 Öffentliche Grünflächen Gemäß Kooperativem Baulandmodell ist der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentli- chen Grünflächen zu ermitteln und möglichst innerhalb des Plangebiets nachzuweisen. Es wird da- von ausgegangen, dass je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner im Plangebiet ein Bedarf von 10 m² öffentliche Grünfläche begründet wird. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro Wohneinheit ausgegangen. Die Mindestgröße einer öffentlichen Grünfläche, die zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 5.000 m². Die Prüfung der aktuell vorliegenden städtebaulichen Kennzahlen für das Kooperative Baulandmo- dell hat ergeben, dass ein rechnerischer Mehrbedarf von circa 2.050 m² an öffentlichen Grünflä- chen gegeben ist. Der Flächenbedarf liegt somit unter dem vorhergenannten Schwellenwert von 5.000 m² und kann dementsprechend abgelöst werden. Auch unter Berücksichtigung des noch ausstehenden Qualifizierungsverfahrens ist eine Über- schreitung des Schwellenwertes von 5.000 m² unwahrscheinlich. Die Umsetzung einer öffentlichen Grünfläche ist darüber hinaus auch aufgrund der Lage sowie der geringen Grundstücksgröße nicht realisierbar. Entsprechend der bisherigen Abstimmungen mit der Verwaltung wird der ursächliche Bedarf an öffentlichen Grünflächen abgelöst werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 6 4.7.2 Qualifizierungsverfahren Bei Vorhaben, bei denen Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten oder unabhängig von der An- zahl der Wohneinheiten eine Geschossfläche für Wohnzwecke von 6.750 m² geschaffen werden, ist ein Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. Aufgrund der geplanten Anzahl von circa 80 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von circa 8.000 m² wird im weiteren Verlauf der Planung ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die ge- nauen Inhalte und Aufgaben werden im weiteren Verfahren zwischen der Stadt Köln und der Vor- habenträgerin abgestimmt und definiert. 4.8 Stadtentwicklungskonzept Wohnen In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautä- tigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern an. Hierzu wird das Vor- haben mit circa 80 Wohneinheiten einen Beitrag leisten. 5 Städtebauliches Konzept Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die genauen Inhalte und Aufgaben werden im weiteren Verfahren zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin abgestimmt und definiert. Geplant sind zwei V-geschossige Gebäudekörper mit circa 80 Wohneinheiten, die eine grüne Mitte einfassen, aber eine Sicht- und Wegeachse von der Adalbertstraße in die östlich angrenzende Grünfläche freilassen. Von den insgesamt circa 80 Wohneinheiten sollen circa 24 als öffentlich- geförderter Wohnraum errichtet werden. Die Gebäude orientieren sich an der Kubatur und der Höhe der näheren, sehr heterogenen, Umgebung. Ebenfalls orientiert sich die geplante Gebäude- höhe an den Inhalten des benachbarten Planverfahrens Olpener Str. 250-252. Ein zurückspringen des obersten Geschosses bricht die Höhe auf und bietet Platz für großzügige Dachterrassen. Den Erdgeschosseinheiten sollen Freibereiche in Form von Terrassen und/oder privaten Gärten zugeordnet werden. In den Wohnungen der Obergeschosse sollen Balkone (Dachterrassen) ange- ordnet werden. In Richtung der Adalbertstraße bilden die Baukörper einen grünen Hof, in Richtung der östlich gelegenen Grünfläche orientieren sich ruhig gelegene private Gärten. Der ruhende Ver- kehr soll in einer Tiefgarage unter den neu zu errichtenden Gebäuden untergebracht werden, die über eine Rampe angefahren wird. Hier sollen fast alle notwendigen Stellplätze (circa 42 Stell- plätze), die aus dem Neubauvorhaben resultieren, untergebracht werden. Die Zufahrt zur Tiefga- rage erfolgt über die Adalbertstraße. Der Innenbereich des Quartiers ist weitgehend autofrei ge- plant. Der nördliche Baukörper soll einen Anteil mit oberirdischen Stellplätzen (circa 15 Stellplätze) be- kommen. Beide Baukörper werden barrierefrei erschlossen. Die Flächen für die Feuerwehr (Feuer- wehraufstellflächen) liegen jeweils an den hofseitigen Fassaden. Der zentrale grüne Platz ist ein integrativ genutzter Raum, der der Kommunikation sowie dem Zusammentreffen und verweilen der Bewohner dienen soll. Ebenfalls geplant sind großzügige Spielflächen. Das Motiv des Erlebens von grüner Pflasterung nimmt die Idee des vernetzen privater und öffentlicher Flächen auf. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 7 6 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Num- mer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: - Artenschutz - Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) - Boden - Immissionsschutz (Lärm) - Verkehr - Klima Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 6.1 Artenschutz Das Erfordernis einer Artenschutzprüfung wird m weiteren Verfahren geprüft. 6.2 Natur und Landschaft Die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren ermittelt. Aufgrund der derzeitigen Nutzung und des Versiegelungsgrades des Plangebiets sind nach § 13a BauGB Eingriffe in den Naturhaushalt bereits durch die Vornutzung vollzogen und daher keine Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 BauGB erforderlich. 6.3 Boden Auf Grund der gewerblichen Nutzung sowie insbesondere der ehemaligen Lackfabrik, welche auf einer circa 2.500 m² großen Fläche innerhalb des Plangebietes betrieben wurde, wird eine umwelt- technische Untersuchung des Bodens im Rahmen des weiteren Verfahrens durchgeführt. Eine erste Überprüfung bezüglich umweltrelevanter Rückstände die gegebenenfalls ein Risiko für die Schutzgüter Boden, Grundwasser und menschliche Gesundheit darstellen, wurde für Teilberei- che des Plangebietes bereits geführt (Stand: Oktober 1997). Die Erkenntnisse werden im Rahmen der weiteren Planung bzw. bei Fortführung des Bodengutachtens berücksichtigt. 6.4 Immissionsschutz Die Umgebung des Plangebietes ist durch Wohnnutzung und die Katharina-Henoth-Gesamtschule geprägt. Die Einwirkungen durch die Sportfelder auf das Plangebiet werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immissionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 8 6.5 Verkehr Aufgrund der Ansiedlung neuer Nutzungen im Plangebiet werden die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastungen der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld sowie die Parkplatzsitua- tion im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und gegebenenfalls Maßnahmen zur verträgli- chen Abwicklung der Verkehre aufgezeigt. Zur Förderung alternativer Mobilitätsformen wird zudem ein Mobilitätskonzept erstellt. 6.6 Klima 6.6.1 Klimaschutz Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zu Energieeinsparung und CO2-Minderung entwickelt und dargestellt. Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes kön- nen nach dem derzeitigen Kenntnisstand positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt wer- den. Hoch verdichtete Gewerbeflächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt, die aufgrund der heute geltenden Regelwerke zur Energieeinsparung und durch einen deutlichen höheren Anteil an Vegetationsflächen geringe Emissionen erwarten lassen. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Ener- giekonzept erstellt werden. 6.7.2 Klimawandelanpassung, lokales Klima Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekte, eine tagsüber hohe Auf- heizung, sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Die Planung führt zu einer Verringerung der derzeitigen Flächenversiegelung im Plangebiet und wirkt sich somit positiv auf das lokale Versickerungspotenzial und die Verdunstung aus. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 7 Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert. Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfah- rens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Zur Realisierung der Planung sind keine Bodenordnungsverfahren erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Adalbertstr. 11-15 in Köln-Höhenberg Erläuterungen zur Planaufstellung – Stand 06.10.2021 9 8 Städtebauliche Kenndaten Größe des Plangebiets in ha ca. 0,52 ha (VEP); 0,57 ha (VBP BGF R oberirdisch gesamt in m² ca. 8.000 m² − BGF R oberirdisch Wohnen ca. 8.000 m² BGF R unterirdisch gesamt in m² ca. 2.240 m² Anzahl der geplanten WE ca. 80 WE davon öffentlich gefördert ca. 24 WE Grün- und Spielfläche in m² ca. 1.790 m² davon öffentlich ca. 0 m² davon privat ca. 1.790 m² Öffentliche Spielfläche 0 m² Verkehrsfläche in m² ca. 1.135 m² (Erschließung und oberirdische Stellplätze) davon öffentlich ca. 500 m² davon privat ca. 635 m²
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Sa Vorlagen-Nummer 3551/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Adalbertstraße 11–15 Flur 30, Gemarkung Vingst mit den Flurstücken 2/10, 1077/2, 2/2 2, 2/2 3, 427, 453 und 1871 (teilweise) – Arbeitstitel: Adalbertstraße – in Köln-Höhenberg – einzuleiten mit dem Ziel etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungs- bau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 8 Kalk ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: Beibehaltung der bisherigen gewerblichen Nutzung und Beurteilung neuer Vorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Projekton Immobilien GmbH, Köln (Vorhabenträgerin) hat die circa 0,52 ha große Fläche im Stadtteil Höhenberg östlich der Adalbertstraße 2021 mit der Zielsetzung Wohnungsbau erworben. Ziel der Vorhabenträgerin ist es circa 80 Wohnungen in Form von Mehrfamilienhäusern zu bauen. Derzeit ist das Grundstück mit kleinteiligen, eingeschossigen Hallen bebaut, die gewerblich genutzt werden. Die Freiflächen sind als Verkehrs- und Parkplatzflächen nahezu komplett befestigt. Der Vorhabenträger hat am 15.07.2021 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt. Das Plangebiet liegt südlich der Olpener Straße und östlich der Adalbertstraße im Innenbereich eines großzügigen Blocks, der im Osten durch die Schleuterstraße und im Süden durch die Katharina- Henoth-Gesamtschule begrenzt wird. Aktuell liegt kein Bebauungsplan vor. Die Beurteilung von Vor- haben im Plangebiet würde auf Grundlage von § 34 BauGB erfolgen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebau- ungsplans (hier als Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) erforderlich. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) aufgestellt werden. Die Voraus- setzungen hierfür liegen vor (vgl. Anlage 2), Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag. Die relevanten Umweltbe- lange werden im weiteren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan (Wohnbaufläche) lassen die planungsrechtliche Entwick- lung der geplanten Nutzungen zu. Aufgrund des enormen Bedürfnisses nach Wohnraum wurde am 27.11.2017 das Kölner Wohnbünd- nis von der Stadt Köln und der Wohnungswirtschaft unterzeichnet. Neben der zu erreichenden Quali- tät der Wohnbauten ist es Ziel des Bündnisses 6.000 Wohnungen im Jahr herzustellen. Das geplante Vorhaben kann hierzu einen Beitrag durch die Nachnutzung einer bislang gewerblichen Fläche in zentraler Lage in Köln-Höhenberg leisten. Geplant ist die Realisierung von circa insgesamt 80 Wohneinheiten im freifinanzierten und geförder- ten Segment. Die geplante Geschossfläche liegt bei circa 8.000 m² für alle Vollgeschosse. Städtebau- lich soll sich das neue Gebiet in die Umgebungsbebauung einfügen. Erschlossen werden soll das Gebiet über die Adalbertstraße. Es wird eine Durchgrünung auf Grundlage einer qualifizierten Frei- raumplanung erfolgen. Damit soll, gemeinsam mit weiteren Maßnahmen, auch den Belangen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Städtebau begegnet werden. Zudem wird so die Wohnquali- tät erhöht und die Artenvielfalt in der Stadt unterstützt. Für die weitere städtebauliche Ausarbeitung des Vorhabens wird der Vorhabenträger ein städtebauli- ches Qualifizierungsverfahren mit 4 Planungsbüros unter Beteiligung des Stadtentwicklungsaus- schusses und der Bezirksvertretung Kalk in enger Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen. Die städtebauliche Machbarkeitsstudie (Anlage 3) zeigt die grundsätzliche Umsetzbarkeit der Planungs- 3 ziele auf. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB fließen in die Aufgabenstellung ein. Für das Vorhaben findet das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 Anwendung. Die Anwendungszustimmung des Vorhabenträgers zum Kooperativen Baulandmodell liegt seit dem 15.07.2021 vor. Da mehr als 20 Wohneinheiten beziehungsweise mehr als 1.800 m² Geschossfläche Wohnen vorge- sehen sind, fällt das Vorhaben unter die Regelungen des kooperativen Baulandmodells. 30 % der Geschossfläche Wohnen sind als öffentlich geförderter Wohnraum zu errichten. Aufgrund der geringen Plangebietsgröße ist davon auszugehen, dass keine öffentlichen Grün- und Spielflächen in der geforderten Mindestgröße von 5.000 m² beziehungsweise 500 m² im Plangebiet realisiert werden müssen, sondern eine Ablösung zur Umsetzung an anderer Stelle erfolgt. Im weite- ren Verfahren wird die genaue Umsetzung der Grünflächenbedarfe sowie der Spielflächen nach Ko- opBLM vorhabenbezogen geprüft. Um den Anschluss an die Adalbertstraße verkehrsplanerisch qualifiziert entwickeln zu können, wird der Einmündungsbereich der geplanten privaten Erschließung in die Adalbertstraße in den Geltungs- bereich (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) aufgenommen. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: - Artenschutz - Natur- und Landschaft (Eingriffsbewertung) - Boden - Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe) - Verkehr - Klima Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Im beschleunigten Verfahren wird von einer formellen Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB abgesehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet jedoch eine Bewertung der Umweltbe- lange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Als Projekt der Innenentwicklung trägt das Vorhaben zum schonenden Umgang mit Grund und Boden bei. Die intensivere Nutzung einer bereits bebauten und befestigten Fläche in zentraler Lage des Stadtteils Höhenberg entspricht der Idee des Flächenrecyclings und der bestmöglichen Ausnutzung der bereits vorhandenen äußeren Erschließungsinfrastruktur. Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept
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$QODJH 1 8 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 139 14 15 2 2 2 760 427 Wohnbaufläche 45.846 45.846 48.095 48.036 48.036 47.730 47.990 47.985 47.797 47.797 47.797 47.99047.990 48.591 48.591 48.698 48.344 48.221 48.039 48.039 48.065 48.065 48.545 48.095 48.161 48.161 Adalbertstr. 13Adalbertstr. 11 Adalbertstr. 15Adalbertstr. 9 Garage Schuppen IV +STG. IV +STG. -14.00m- -14.15m- -14.00m- -35.65m- 504m² 1179m² 48.698 48.698 48.655 48.734 P r i v a t e G ä r t e n EINGANG EINGANG EINGANG EINGANG 3-ZI 3-ZI 4-ZI 2-ZI 4-ZI 3-ZI 4-ZI 3-ZI 4-ZI 2-ZI 1-ZI EINGANG 3-ZI 3-ZI 2-ZI 2-ZI 4-ZI Aufzug KONE MONOSPACE 500 6/680 o. gl. wwww w w w w w Aufzug KONE MONOSPACE 500 6/680 o. gl. w w w w w w w Erschließung freie Fallhöhe max. 1, 30m Sicherheitsbereich mit Anforderung an Fallschutz Platzbedarf ohne Anforderung an den Fallschutz Kleinkinder- Schaukelsitze 02 0386 Schaukelsitz 02 0380 freie Fallhöhe max. 1,20m Fensteröffnung Rampe Eingang Podestmaß 1,30m 1,70m +0,5 8 Kleinkinderrutsche 60 Sand- aufzug Sand- schütte Lei ter Umlaufraum ohne Anf orderung an den Fall schutz freie Fall höhe max. 0,58m50 1,70 DRAUFSICHT SB min. 2,00 Haus 1 Haus 2 Haus 4 Haus 5 TG Grenze Haus 3 Müllstandort Zentrale Mitte Parkplatz Kispi Kispi Kispi Zentrale MitteTG-Einfahrt Müllstandort offene Terrasse Wartebereich 12m 9m 3,00 12m 9m 3,00 12m 9m 3,00 12m 9m 3,00 12m 9m 3,00 4Z I4-Z4 2-ZI 2-ZI ZIZ Fensteröffnung Rampe Eingang PodestmaßPodestmaßP 1,30m 1,30mßß 1,70m 0m 1,70m +0,5 8 +0 Kleinkinderrutsche 6060 Sand- aufzug Sand- schütte Lei ter Umlaufraum ohnem Anf orderung an den Fall schutz freie Fall höhe max.he 0,58m5050 1,70 DRA SBSB min.min.BB 2,00 2,00 Kispipip 47.98 freiefreie Fallhöhe max.he 1, 30m Sicherheitsbereich heits mit Anforderung derun an Fallschutz c PlatzbedarfPlaPlat ohnerf Anforderung an dendenen Fallschutz ennn Kleinkinder- Schaukelsitze 02 0386 SchaukelsitzSc 0202 0380 02 freie FallhöheFa max.he 1,20m Kispisps 9m 47.9907 KispiK 12m 9mm 2m 9m 1 0 33,03,0 1 3, 1 1 11 1-ZI1-Z- 1ZI 11 EINGANG EINGANG EINGANG EINGANG 3-ZI 3-ZI 4-ZI 2-ZI 4-ZI 3-ZI 4-ZI 3-ZI 4-ZI 2-ZI 1-ZI EINGANG 3-ZI 3-ZI 2-ZI 2-ZI 4-ZI Aufzug KONE MONOSPACE 500 6/680 o. gl. wwww w w w w w Aufzug KONE MONOSPACE 500 6/680 o. gl. w w w w w w w 3-ZI3-ZI 3-ZI3-ZI3-Z 48.221448.2214 48.6558..655 484 34 591 Wa44 7373 48.7 48.6984848 3333 5 WaWa 5 WaWa 47.797 85 12m 1 797 1111 9797 11 5 3-ZI3-ZI 3-ZI3-ZI 4-ZI4-ZI 2-ZI2-ZI 4-ZI4-ZI3-ZI3-ZI4-ZI4-ZI3-ZI3-ZI TTT TererTer rrasrasrras sss oooo TTT offeoffeoffeffeffe T eneeneenenene e ss eee s s s e e e 2-22 2-22 2- 2 2- 2 2- 2 222 222 2 2 2 2 2 2 -Z-ZI-ZI -Z-ZI-ZI I III III I I II II III ZIZZ ZIZZ 4-ZI4-ZI4-Z Landgrenze Spielplatz Grundstück 1 Grundstück 2 1 mm 12m 1 m 12mm 5 55 5 5 00000 3,000 0 Grüflächenplan Maßstab: 1:5001 PLAN PROJ. NR. PLAN NR. BAUHERRBEARBEITER PROJEKT GEZEICHNET LEISTUNGSPHASE M. 221012 221012-1B LI 1:500 auf DIN A3 JW/LI IIWohnbebauung Adalbertstraße 9-15, Köln Höhenberg Grünflächennachweis (Grundstück 1 und 2 - auf TG und nicht auf TG) W. FRIEDRICH H. SPARLA D - 51105 KÖLN MAIL@LILL-SPARLA.DE L I L L + S P A R L A DILLENBURGER STR. 71 TEL. 0221/93755-0 LANDSCHAFTSARCHITEKTEN J. WAKOB PARTNERSCHAFT MBB DATUM GEÄNDERT 25.05.202112.04.2021 Salierring 32, 50667 Köln Grundstück 1 Grundstück 2 Grundstück 1+2 nicht auf TG auf TG Total Grundstücksfläche 1.598,0m² 3.621,0m² 5.219,0m² Grünfläche soll (1/3) 532,7m² 1.207,0m² 1.739,7m² Grünfläche ist 474,2m² 735m² 196m² 930,9m² 1.405,1m² Differenz -58m² -276m² -335m² Grünfläche in % 30% 26% 27% Sand 53,9m² 232m² 2m² 234,5m² 286,3m² Grünfläche + Sand 528,2m² 1.165,4m² 1.691,4m² Grünfläche +Sand in % 33% 32% 32% Spielplatz soll 140,0m² 300,0m² 440,0m² Spielplatz ist 89,3m² 370m² 7m² 377,1m² 466,5m² Differenz -50,7m² 77,1m² 26,5m² ● ● x x x x x x x x x ● ●
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3551/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.11.2021
- Erstellt
- 08.10.2021 09:51