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Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2422/2017 vom 05.09.2017

Stand: Am 28.09.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 2422/2017 Freigabedatum 05.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, einen Betrag in Höhe von 1.000 € an das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminie- rung, vertreten durch Caritasverband der Stadt Köln e.V./Antidiskriminierungsbüro, für ein Coaching der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsorganisationen im Kölner Forum ge- gen Rassismus und Diskriminierung zu vergeben. Es handelt sich dabei um Teilbeträge aus den verbliebenen Mitteln für 2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, „Antirassismustraining“ unter Zeile 15, Transferleis- tungen. Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Integrationsrat 11.09.2017 Finanzausschuss 25.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismus-Training. Sowohl die zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli- chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me- thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche Debatte um den verstärkten Zuzug von Geflüchteten nach Deutschland und auch nach Köln in den letzten Monaten zeigt, dass der Bedarf nach solchen Maßnahmen nach wie vor hoch ist. Der Haushaltsplan 2016/2017 sieht 10.000 € pro Jahr originär für Antirassismus-Projekte vor. Dar- über hinaus hat der Rat am 10.09.2015 im Rahmen der Verteilung der Mittel aus dem erstmals ver- anschlagten „Integrationsbudget“ eine „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus- Training“ beschlossen. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Rahmen des Integrationsbudgets die Auf- stockung der Antirassismusgelder um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (vgl. Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zu Vorlage 3686/2016), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Davon wurden per Ratsbeschlüsse vom 04.04.2017, vom 18.05.2017 und vom 11.07.2017 insgesamt 34.725 € bereits vergeben. Für 2017 stehen demnach noch 15.275 € zur Verfügung. Die zur Förderung vorgeschlagene Maßnahme soll dazu beitragen, das Kölner Forum gegen Rassis- mus und Diskriminierung als ein gemeinsam handelndes, aus unterschiedlichen Akteuren bestehen- des Team zu stärken, um seine Arbeit effizienter, nachhaltiger und öffentlich wahrnehmbar zu ma- chen. Im Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung haben sich unterschiedliche nichtstädtische Organisationen und städtische Dienststellen zusammengeschlossen, um Rassismus und Diskriminie- rung in Köln entgegen zu wirken. Diese Expert/-innenrunde setzt sich mit Schwerpunktthemen aus 3 der täglichen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit und den Beratungserfahrungen der Anti- diskriminierungsbüros auseinander, bündelt sie, erarbeitet Handlungsempfehlungen und setzt diese in Form verschiedener Aktivitäten um. Die zentrale Aufgabe ist der Abbau und die Verhinderung von Rassismus und Diskriminierung insbe- sondere in den Bereichen Bildung, Ämter und Behörden, öffentlicher/nicht öffentlicher Wohnraum, Arbeit, Güter/Dienstleistungen und Polizei, das heißt in den Bereichen, auf die sich die Beschwerden von Betroffenen konzentrieren. Aber auch die Aufklärung und Sensibilisierung der breiten Kölner Öf- fentlichkeit in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung im Alltag der Stadtgesellschaft gehören zum Aufgabenspektrum des Forums. Da im Laufe des vergangenen Jahres die Anzahl der Akteure im Forum gewachsen ist, bedeutet dies für die Zusammenarbeit, sich neu zu finden, die Zielvorgaben zu überprüfen, Arbeitsschwerpunkte zu aktualisieren, Prioritäten zu setzen, Handlungs- und Verantwortungsmöglichkeiten sowie Grenzen des gemeinsamen Agierens auszuloten und auf dieser Basis Handlungsschritte des Forums neu zu definieren. Dieses Ziel will das Forum mit Unterstützung eines Coachings erreichen, bevor es (weite- re) Maßnahmen zur Prävention von Rassismus und Diskriminierung plant und umsetzt. Die im „Integrationsbudget“ beschlossene „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus- Training“ sieht die Förderung von Aktivitäten des Kölner Forums gegen Rassismus und Diskriminie- rung ausdrücklich vor. Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht erzielte und (länger- fristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos- senen Fassung: „(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun- gen machen. Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei- ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb- ständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um • Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In- tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, • Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ Zur Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem vorgesehenen kurzfristigen Beginn der Maßnahme. Beschluss- fassung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme soll dem auf die Deckung der Kosten aus dem städtischen Zuschuss dringend angewiesenen Träger die Pla- nungssicherheit für den erforderlichen Vorlauf zur Maßnahmenvorbereitung geben.

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2017

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.15, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 11.09.2017

    Integrationsrat

    TOP 8.12, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 25.09.2017

    Finanzausschuss

    TOP 12.24, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 28.09.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 10.27, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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