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2422/2017

Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.09.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7023 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2422/2017 
Freigabedatum 
05.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt,  
 
einen Betrag in Höhe von 1.000 € an das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminie-
rung, vertreten durch Caritasverband der Stadt Köln e.V./Antidiskriminierungsbüro, für ein 
Coaching der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsorganisationen im Kölner Forum ge-
gen Rassismus und Diskriminierung  
 
zu vergeben. 
 
Es handelt sich dabei um Teilbeträge aus den verbliebenen Mitteln für 2017 im Teilergebnisplan 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, „Antirassismustraining“ unter Zeile 15, Transferleis-
tungen. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Integrationsrat 11.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismus-Training. Sowohl die 
zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli-
chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der 
bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen 
in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me-
thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche Debatte um den verstärkten 
Zuzug von Geflüchteten nach Deutschland und auch nach Köln in den letzten Monaten zeigt, dass 
der Bedarf nach solchen Maßnahmen nach wie vor hoch ist.  
 
Der Haushaltsplan 2016/2017 sieht 10.000 € pro Jahr originär für Antirassismus-Projekte vor. Dar-
über hinaus hat der Rat am 10.09.2015 im Rahmen der Verteilung der Mittel aus dem erstmals ver-
anschlagten „Integrationsbudget“ eine „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus-
Training“ beschlossen. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Rahmen des Integrationsbudgets die Auf-
stockung der Antirassismusgelder um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (vgl. Ratsbeschluss vom 
20.12.2016 zu Vorlage 3686/2016), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Davon 
wurden per Ratsbeschlüsse vom 04.04.2017, vom 18.05.2017 und vom 11.07.2017 insgesamt 34.725 
€ bereits vergeben.  
Für 2017 stehen demnach noch 15.275 € zur Verfügung.  
 
Die zur Förderung vorgeschlagene Maßnahme soll dazu beitragen, das Kölner Forum gegen Rassis-
mus und Diskriminierung als ein gemeinsam handelndes, aus unterschiedlichen Akteuren bestehen-
des Team zu stärken, um seine Arbeit effizienter, nachhaltiger und öffentlich wahrnehmbar zu ma-
chen. 
 
Im Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung haben sich unterschiedliche nichtstädtische 
Organisationen und städtische Dienststellen zusammengeschlossen, um Rassismus und Diskriminie-
rung in Köln entgegen zu wirken. Diese Expert/-innenrunde setzt sich mit Schwerpunktthemen aus

3 
der täglichen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit und den Beratungserfahrungen der Anti-
diskriminierungsbüros auseinander, bündelt sie, erarbeitet Handlungsempfehlungen und setzt diese 
in Form verschiedener Aktivitäten um.  
 
Die zentrale Aufgabe ist der Abbau und die Verhinderung von Rassismus und Diskriminierung insbe-
sondere in den Bereichen Bildung, Ämter und Behörden, öffentlicher/nicht öffentlicher Wohnraum, 
Arbeit, Güter/Dienstleistungen und Polizei, das heißt in den Bereichen, auf die sich die Beschwerden 
von Betroffenen konzentrieren. Aber auch die Aufklärung und Sensibilisierung der breiten Kölner Öf-
fentlichkeit in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung im Alltag der Stadtgesellschaft gehören zum 
Aufgabenspektrum des Forums. 
 
Da im Laufe des vergangenen Jahres die Anzahl der Akteure im Forum gewachsen ist, bedeutet dies 
für die Zusammenarbeit, sich neu zu finden, die Zielvorgaben zu überprüfen, Arbeitsschwerpunkte zu 
aktualisieren, Prioritäten zu setzen, Handlungs- und Verantwortungsmöglichkeiten sowie Grenzen 
des gemeinsamen Agierens auszuloten und auf dieser Basis Handlungsschritte des Forums neu zu 
definieren. Dieses Ziel will das Forum mit Unterstützung eines Coachings erreichen, bevor es (weite-
re) Maßnahmen zur Prävention von Rassismus und Diskriminierung plant und umsetzt. 
 
Die im „Integrationsbudget“ beschlossene „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus-
Training“ sieht die Förderung von Aktivitäten des Kölner Forums gegen Rassismus und Diskriminie-
rung ausdrücklich vor. 
 
Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht erzielte und (länger-
fristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. 
 
Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) 
Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos-
senen Fassung: 
„(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über 
alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun-
gen machen. 
Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei-
ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb-
ständig vergeben kann. 
Dabei handelt es sich insbesondere um 
• Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In-
tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, 
• Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des 
friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die 
Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich 
zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ 
 
Zur Dringlichkeit:  
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem vorgesehenen kurzfristigen Beginn der Maßnahme. Beschluss-
fassung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme soll dem 
auf die Deckung der Kosten aus dem städtischen Zuschuss dringend angewiesenen Träger die Pla-
nungssicherheit für den erforderlichen Vorlauf zur Maßnahmenvorbereitung geben.

Beratungsverlauf (4)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Integrationsrat
TOP 8.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2422/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.09.2017
Erstellt
04.08.2017 12:28