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3510/2020

Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74410/02 Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.02.2021

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Anlage 4 TÖBs Anregungen

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Ansehen

Anlage 2 FOEB Niederschrift

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Ansehen

Anlage 7 textl. Festsetzungen

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Ansehen

Anlage 8 verkleinerter B-Plan

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Anlage 6 Satzungsbegründung

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Anlage 5 Anregungen Offenlage

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Anlage 3 FOEB schriftlich

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 4 TÖBs Anregungen

8125 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum einfachen Bebauungsplan Nr. 7410/02 –Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-
Gremberghoven eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher 
Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte parallel zur 
Offenlage. Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 22.01.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und 
im Stadtplanungsamt (Stadthaus Deutz) vom 30.01. bis zum 02.03.2020 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 4 Stellungnahmen 
eingegangen die zu berücksichtigen sind. 
Da sich einige Darstellungen im Bebauungsplan-Entwurf aufgrund der Anregungen verschiedener Träger öffentlicher Belange geändert haben 
bzw ergänzt wurden, fand eine erneute Offenlage in der Zeit vom 01.10-18.11.2020 (Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.09.2020) statt. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
1.1 
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
 
Von der Planung sind die Belange der Denkmalpflege 
betroffen. 
Die sogenannte Eisenbahnersiedlung ist unter der 
Bezeichnung Siedlung Gremberghoven gemäß § 3 
Denkmalschutzgesetz DSchG NRW als Denkmal 
geschützt und unter derselben Nummer (A 8640) in die 
Denkmalliste eingetragen. Daher handelt es sich bei der 
gesamten Siedlung Gremberghoven nur um ein Denkmal. 
Dementsprechend ist im Planwerk die gesamte Siedlung 
nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen und 
gemäß Planzeichenverordnung PlanV Nr. 14.3 mit einem 
D im Quadrat zu kennzeichnen. 
Den Anregungen 
wird gefolgt. 
Auf die Unterscheidung der einzelnen Grundstücke wird 
verzichtet. Die einzelnen Blöcke (begrenzt durch die öffentlichen 
Verkehrsflächen) werden entsprechend der Vorgaben des LVR 
mit einem D im Quadrat gekennzeichnet.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
1.2 
 
Die Siedlung ist zwischen 1919 und 1929 entstanden und 
wurde nach Zerstörungen des zweiten Weltkrieges wieder 
aufgebaut. Die wesentlichen charakteristischen Merkmale 
sind im Textteil entsprechend ausreichend zu würdigen. 
Insbesondere ist auf die städtebauliche Anlage, die auf 
der Idee der Gartenstadt basiert einzugehen, wie auch auf 
die Platzgestaltungen, die Begleitung der Straßen durch 
Bäume, die Vorgärten, die Haus- und Nutzgärten , die 
Fußwege usw. 
 
Den Anregungen 
wird teilweise 
gefolgt. 
Da es sich nicht um eine Denkmalbereichssatzung sondern um 
einen einfachen Bebauungsplan handelt, werden die 
wesentlichen städtebaulichen Merkmale hervorgehoben. 
Die aus England stammende Idee „Gartensiedlung“ griff der 
zum Bau der Eisenbahnersiedlung in Gremberghoven 
beauftragte Architekt und Hochbaudezernent der 
Reichsbahndirektion Köln Martin Kießling auf. Die ab 1919 
auf freiem Feld am Rangierbahnhof „Gremberg“ gebaute 
Wohnsiedlung für Arbeiter und Beamte der Reichsbahn 
zählt zu den schönsten Gartenstadt-Siedlungen im heutigen 
Kölner Stadtgebiet. 
1.3 Zu den gestalterischen Festsetzungen erfolgen 
Anregungen, die Größe der Ziegel festzusetzen sowie 
weitere Festsetzungen zu der Ausgestaltung der Fenster. 
Des Weiteren sollten die privaten Grünflächen nicht nur 
straßenbegleitend sondern in Gänze dargestellt werden. 
Die rückwärtigen Anbauten sollten mit einer geeigneten 
Festsetzung hinsichtlich ihrer Kubatur, insbesondere der 
Dachform und Höhe festgesetzt werden. 
Angeregt wird für die Dächer: Neben der Farbe und dem 
Typ des zu verwendenden Ziegels soll auch die Größe 
festgesetzt werden (ca. 16 Stück/qm).  
Für die Fenster sollen die wesentlichen Teilungs- und 
Gestaltungsmerkmale festgesetzt werden. 
Private Grünflächen sollen nicht nur straßenbegleitend, 
sondern in Gänze als solche dargestellt werden. Das 
betrifft also auch die aus städtebaulichen Gründen 
denkmalswerten Vor-, Nutz- und Hausgärten. 
 
Den Anregungen 
wird nicht gefolgt 
Es ist nicht möglich mit einem einfachen Bebauungsplan 
Denkmalschutz zu betreiben. (siehe Bundesverwaltungsgericht 
Urt.v.18.05.2011, Az BVerwG 4 CN 4/00) 
Aus diesem Grund wird auf vertiefende Festsetzungen betreffend 
den Denkmalschutz verzichtet. 
 
Im Rahmen von Bauanträgen für die Eisenbahnersiedlung wird 
der Denkmalschutz, Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz 
und Denkmalpflege beteiligt. Seitens dieser Fachdienststelle wird 
dann eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2 Bezirksregierung Düsseldorf 
Kampfmittelbeseitigungsdienst/Stadt Köln-Amt für 
öffentliche Ordnung 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt 
grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw in einem 
Gebiet wo vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden 
haben. Insbesondere existiert konkreter Verdacht auf 
Kampmittel bzw Militäreinrichtungen des 2 Weltkrieges 
(Bombenblindgänger)p 
Die Anregungen 
werden 
berücksichtigt 
Unter Hinweise werden auf dem Bebauungsplan die 
Empfehlungen der Bezirksregierung aufgeführt. 
 
Kampfmittelbeseitigungsdienst 
 
Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ 
Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von 
Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der 
Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung 
Düsseldorf unter der Benennung des Aktenzeichens 
22.5-3-5315000-71/20 sowie der Beba uungsplan-
Nummer 74410/02 einzuschalten. 
 
 
3 
 
Stadtentwässerungsbetriebe –StEB- 
 
Aus Sicht der StEB bestehen keine Bedenken. 
Da 3 Platzflächen neu gestaltet werden sollen, bittet die 
StEB um Beteiligung, da ein Musterprojekt gesucht wird 
für die eine wassersensible Platzgestaltung unter 
Gesichtspunkten des Klimawandels (Hitzeperioden). 
Die Anregungen 
werden 
berücksichtigt 
Im weiteren Verlauf wird die StEB bei der Planung der Plätze mit 
eingebunden. 
4 Deutsche Bahn AG, DB 
 
Der Bebauungsplan grenzt an den Ausbaubereich Ende 
ASG Abzweigung Steinstraße für die weitere Planungen 
erarbeitet werden. 
Insoweit können keine Inhalte akzeptiert werden, die ein 
späteres Bauen der Eisenbahnstruktur erschweren. 
Weiterhin ist auf die erwartete Verkehrsentwicklung 
hinzuweisen. 
Im Bereich links und rechts der Sachsenstraße tangiert 
der Geltungsbereich des Bebauungsplanes den 
Die Anregungen 
werden 
berücksichtigt 
Bei dem einfachen Bebauungsplan orientieren sich die 
Baugrenzen eng am Bestand. 
Damit werden die Belange der DB nicht berührt. 
Auf die vorhandene Bahnstrecke wird im Bebauungsplan 
hingewiesen. 
Die Denkmalgeschütze Gebäudespange im Bereich der 
Sachsenstraße ist über 60 m von der Bahnstromleitung entfernt. 
Auf dem Bebauungsplan wird auf die Bahnstromleitung und den 
Schutzstreifen hingewiesen. 
Ebenfalls wird auf die planfestgestellte Bahnstrecke hingewiesen

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Schutzstreifen der 110 kv Bahnstromleitung 580 Orscheid 
Köln. Sofern im Rahmen der Realisierung von 
Baumaßnahmen Baugeräte zum Einsatz kommen, die 
über die Grenze des Geltungsbereiches heraus und somit 
in den Bereich des Schutzstreifens hereinragen (z.B. 
Baukräne o.ä.) ist die DB Energie GmbH mit prüffähigen 
Planunterlagen zu beteiligen. 
Bei konkreten Bauvorhaben zur Bahntrasse ist die DB 
Netz AG zu beteiligen. 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der 
Betriebsanlagen entstehen Immissionen. 
Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- 
der Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht 
geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine 
planfestgestellte Anlage ist. 
Es entsteht mit dem einfachen Bebauungsplan inhaltlich kein 
Konflikt mit dem besonderen Charakter der Bahnanlage. 
Die Anregungen der Deutschen Bahn AG werden berücksichtigt 
und auf dem Bebauungsplan unter Hinweise aufgeführt

Anlage 2 FOEB Niederschrift

22616 Zeichen

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
1 
 
Anlage 2 
 
Die Oberbürgermeisterin   11.01.2018 
Stadtplanungsamt   Frau Seibüchler 
61, 61/1   Tel. 0221 221-22867 
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2    Fax 0221 221-22450 
50679 Köln  
 
 
        N I E D E R S C H R I F T  
 
über die Bürgerinformationsveranstaltung  im Rahmen de r frühzeitigen Öffentlic h-
keitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
 
Veranstaltungsort:         Gemeinschaftsgrundschule „Friedrich List“  
   Breitenbachstraße 2,  
   51149 Köln 
 
Termin:                              19.10.2017 
 
Beginn:                              19:00 Uhr 
 
Ende:                                 21:00 Uhr 
 
Besucher:                          ca. 80 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/innen               Vorsitzender: 
                                           Herr Henk van Benthem, Bezirksbürgermeister Porz 
  
                                           Verwaltung: 
  Frau Pesch-Beckers, Amt für Denkmalpflege 
  Frau Fohlmeister Amt für Stadtentwicklung 
  Herr Hülsebusch, Sta dtplanungsamt  
   
    Niederschrift: 
                                    Frau Seibüchler, Stadtplanungsamt 
 
 
Herr van Benthem begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podium 
vor. Er erläutert den Ablauf der Veranstaltung und weist darauf hin, dass Tonaufzeichnungen 
gemacht werden. 
 
Herr Hülsebusch gibt eine kurze fachliche Einführung und erläutert das Bebauungsplan-
Verfahren bezogen auf das Thema Nachverdichtung. 
 
Frau Pesch-Beckers, Gebietsreferentin Denkmalschutz, referiert kurz zum Thema Denk-
malpflege in der Siedlung.  
 
Frau Fohlmeister stellt kurz die Stadtentwicklung in der Region dar.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
2 
 
Nun besteht die Möglichkeit der Meinungsäußerung; Herr van Benthem bittet um Wortmel-
dungen: 
 
 
Anonym 1: greift das Thema auf, dass im Bebauungsplan-Entwurf festgelegt werden soll, 
wo und in welcher Form in den Gärten Gartenhütten aufgestellt werden dürfen. Er fragt, 
wann der Plan in Kraft tritt, bzw. wie lange er noch Zeit hat um derartige Bauten nach seinen 
Vorstellungen aufzustellen.  
 
Herr Hülsebusch: Es existiert eine Veränderungssperre, die zur Sicherung der Pla-
nungsziele erlassen worden ist. Sofern die Genehmigung vor Erlass der Verände-
rungssperre erteilt wurde, ist diese auch noch anzuhalten. Trotzdem besteht die Mög-
lichkeit der Einzelfallentscheidung, die ggf. im Rahmen eines persönlichen Gesprächs 
erörtert werden kann.  
 
 
Anonym 2: bittet, die Powerpoint-Präsentation zur Verfügung gestellt zu bekommen. 
 
Es wird eine Liste ausgelegt. (Nachtrag: Die Präsentation wurde am 25.10.2017 per 
Mail versandt.) 
 
Wann sollen die Mehrfamilienhäuser renoviert werden? Speziell an der Hohenstaufenstraße 
stehen Mehrfamilienhäuser, die nicht gerade in Schuss sind. 
 
Frau Pesch-Beckers: Es ist vorgesehen, die Fassaden und damit auch die Gebäude 
in den nächsten Jahren in Anlehnung an die denkmalpflegerischen Vorgaben zu sa-
nieren. Dennoch ist die Planung von den Eigentümern abhängig. 
 
 
Anonym 3: Anwohner Hohenstaufenstraße. Es wurde gesagt, dass bei einem Ausbau nach 
hinten nur ein eingeschossiger Anbau möglich ist. Er fragt, warum das so ist, da die Anbau-
Geschossigkeit von vorne nicht sichtbar ist. 
 
Herr Hülsebusch: Es wurde eine eingeschossige und drei Meter lange Anbaumög-
lichkeit für die gesamte Siedlung festgelegt, um die dreidimensionale Wirkung der 
Siedlung nicht zu beeinträchtigen. Die Häuser in der Eisenbahnersiedlung sind 
grundsätzlich sehr klein. Aus diesem Grunde sind Anbauten lediglich in Form eines 
Wintergartens als Erweiterung für den Wohnraum erlaubt. Diese Vorgabe ist als An-
gebot zu sehen um überhaupt Anbauten möglich zu machen.  
 
Weiterhin wird die schwierige Verkehrsführung angesprochen. Zum einen ist das Parken ein 
großes Problem, zum zweiten der durchfahrende Verkehr. Die Hohenstaufenstraße ist eine 
Durchfahrtstraße in der nicht selten mit Geschwindigkeiten von 100 bis 120 km/h durchge-
fahren wird. Dadurch kommt es zu Erschütterungen, die man im Haus spürt, aber auch häu-
fig zu Beschädigungen der parkenden Autos (z.B. abgefahrene Spiegel). 
 
Herr Hülsebusch: Das Thema und die Situation mit den engen Straßenverhältnissen 
sind bekannt. Es haben bereits Gespräche mit dem Amt für Straßen und Verkehrs-
technik stattgefunden. Fragen der Verkehrsführung und Verkehrsberuhigung müssen 
in das Gesamtkonzept integriert werden. Aufgrund der heutigen Wortmeldungen wird 
das Thema nochmals an das zuständige Amt weitergeleitet.  
Zudem wird das Thema für das integrierte Handlungskonzept von Städtebauförder-
mitteln vorgemerkt.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
3 
 
Anonym 4: Es soll eine Nachverdichtung erfolgen, aber man sieht sich nicht im Stande, ein 
Nahversorgungskonzept zu erstellen. Zudem wird durch mehr Anwohner in der Siedlung 
befürchtet, dass die bereits jetzt hohe Kriminalität weiter ansteigen wird. 
 
Frau Fohlmeister: Ja, ein Bevölkerungszuwachs ist zu erwarten. Das Wachstum ist 
aber nicht so stark, dass ein Nahversorger Veranlassung sieht, sich aufgrund dieses 
einen Kriteriums anzusiedeln. Sobald ein Betrieb Interesse an einer Ansiedlung hat, 
wird er zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Aufgrund des Kauf-
kraftpotentials wird sich kein Einzelhändler ansiedeln. Dennoch haben bereits viele 
Gespräche stattgefunden und es wird weiterhin daraufhin gearbeitet, da das Erfor-
dernis aus Sicht der Anwohner gesehen wird. Ziel der Stadt ist es, die Nahversor-
gungssituation in Gremberghoven zu verbessern.  
Starkes Veedel – starkes Köln: Förderungspakt vom Land zur Verschönerung der 
Viertel und Verbesserung des Wohlfühlfaktors. Anwohner können einen Antrag stel-
len auf Fördermittel um die Fassade zu verschönern. Ein Quartiersmanagement soll 
eingerichtet werden, wo Anwohner ihre Probleme und Bedenken äußern und zu-
sammen mit der Stadt Köln und anderen Trägern eine Lösungsmöglichkeit finden 
können. 
 
Er fragt sich, wie die Umsetzung erfolgen soll. Die Anwohner wollen Taten, nicht Worte. 
 
Sofern die Förderung vom Land erfolgt, soll ein Quartiersbüro eingerichtet werden 
und ein Quartiersmanager vor Ort sein, um das Konzept umsetzen zu können. 
 
 
Anonym 5: (Bürgerverein) bestätigt, dass aufgrund der Zahlen der Machbarkeitsstudie eine 
Ansiedlung von Nahversorgern nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht möglich ist. Er 
bittet aber das Thema aufgrund der Notwendigkeit im Auge zu behalten.  
Letzte Woche wurden die Baupläne der Vonovia vorgestellt. Sie sind bereit an der Franken-
straße einen Nahversorgungsbetrieb anzusiedeln, sofern sich einer bereit erklärt.  
 
 
Anonym 6:, Anwohner des Frankenplatzes, fragt, wie Herr Hülsebusch auf die drei Meter 
Abstand zu den Nachbar-Gebäuden kommt.  
 
Herr Hülsebusch gibt zunächst den Hinweis, dass alles Bestehende Bestandsschutz 
hat und von der neuen Regelung nicht direkt betroffen ist. Alles was neu gebaut wer-
den soll unterliegt dem neuen Recht. Die drei Meter Abstand wurden festgelegt, da 
sie denkmalverträglich und denkmalrechtlich haltbar und zudem genehmigungsfrei 
sind. 
 
Frau Pesch-Beckers bittet bei Abweichungen von den drei Metern um schriftlichen 
Antrag, so dass darüber im Einzelfall entschieden werden kann. 
 
Anonym 6 ist überrascht über die geplante Nachverdichtung, da 2010 gesagt wurde, dass 
die Grünflächen klarer Bestandteil der Siedlung seien. Die Genehmigung für die Nachver-
dichtung wurde dann 2014 vom Amt für Denkmalschutz gegeben. Wie kann das sein? 
 
Frau Pesch-Beckers: Nach der Unter-Schutzstellung 2003 wurde festgelegt, welche 
Grünflächen erhalten bleiben sollen und welcher der Bebauung zugefügt werden 
können. Dazu gibt es einen mit den Beteiligten Stellen abgestimmten Plan. Daraufhin 
wurden Baugenehmigungen erteilt, so dass kein Handlungsspielraum mehr besteht.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
4 
 
Anonym 7: Die Grundstücke Hohenstaufenstraße 21-23 und 25-27 sollen bebaut werden. 
Die denkmalgeschützten Bäume wurden allesamt gefällt. Wurde für die Rodung der Bäume 
eine Genehmigung erteilt? 
 
Frau Pesch-Beckers erläutert, dass nicht alle Bäume an der Hohenstaufenstraße un-
ter Denkmalschutz stehen. Mit der Erteilung der Baugenehmigung erfolgt auch die 
Genehmigung zur Fällung des Baumbestandes auf dem betroffenen Grundstück. 
 
Werden dort Sozialwohnungen gebaut? 
 
Frau Pesch-Beckers: Sie meint, dass es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau 
handelt. 
 
Es besteht ein großes Parkraumproblem in der Hohenstaufenstraße. Stellplätze können auf-
grund von Platzmangel nicht errichtet werden. Letztendlich wird geduldet, dass die Autos 
halb auf dem Bürgersteig parken dürfen.  
Dennoch ist es eng. Neue Wohneinheiten bedeuten auch mehr Autos. 50 neue Wohnungen 
würden Minimum 50 weitere Autos bedeuten. Wie soll das gehen? 
 
Herr Hülsebusch: Nach neuem Recht müssen bei Neubauten Stellplätze auf dem 
Grundstück nachgewiesen werden.50 neue Wohneinheiten sind zu hoch gegriffen. Es 
werden Häuser mit maximal 12 Wohnungen entstehen. Entsprechende Stellplätze 
werden auf dem Grundstück zur Verfügung stehen.  
Der Bebauungsplan wurde genutzt um festzulegen, dass die denkmalgeschützten 
Bäume entlang der Hohenstaufenstraße, die Ligusterhecke und Eingrünungen erhal-
ten bleiben müssen.  
 
 
Anonym 8: Was ist mit den Grünflächen vor und hinter den Häusern? Stehen sie auch unter 
Denkmalschutz? 
 
Frau Pesch-Becker bestätigt, dass Gärten also sogenannte Freiflächen unter Denk-
malschutz stehen.  
 
Durch die Vonovia wurden denkmalgeschützte Türen weggebrochen und durch weiße er-
setzt. Durch Einschreiten der Bürger ist es nur zu wenigen Türaustäuschen gekommen. Die 
Anwohner haben das Amt für Denkmalschutz eingeschaltet. Was passiert mit den ersetzten 
Türen? Werden die alten wieder eingesetzt? 
 
Frau Pesch-Becker bittet um schriftliche Mitteilung um welche Türen es sich handelt, 
dann wird der Sache nachgegangen. 
 
 
Anonym 9: unterstützt die Äußerungen der Vorrednerinnen und Vorredner bezogen auf das 
Verkehrskonzept. Es gibt zu wenig Parkraum. Die Autos fahren trotz enger Straßen Tempo 
30 und Zebrastreifen viel zu schnell. Beim Einfahren in die Siedlung wird verkehrswidrig ab-
gebogen. Er bestätigt, dass die Anwesenden hier keinerlei Schuld triff, rät aber zu verstärk-
ten Kontrollen, um das Problem in Griff zu bekommen. 
Er betont die Wichtigkeit der Überarbeitung des Verkehrskonzeptes. 
Weiterhin spricht er zusätzliche geplante Bauplätze an (z.B. bei evangelischer Kirche). Auch 
hier mangelt es an Parkplatzmöglichkeiten. 
 
Herr Hülsebusch erläutert, dass es sich bei den kleineren Bauvorhaben Martin-
Luther-Straße, Frankenplatz, Hochkreuz um Flächen außerhalb des Geltungsberei-
ches des Bebauungsplanes handelt. Aus diesem Grunde können dort Baulücken auf

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
5 
 
Grundlage von § 34 BauGB (Innenbereich) geschlossen werden. Auch hier gilt je-
doch, dass auf den Grundstücken Stellplätze eingeplant werden müssen, im Zweifel 
zu Lasten von Wohnraum.  
Zum zeitlichen Ablauf wird gesagt, dass an der Martin-Luther-Straße Seniorenwoh-
nungen für betreutes Wohnen angedacht sind und diese innerhalb von ca. drei bis 
vier Jahren erstellt werden sollen. 
Die Baulücken Frankenplatz, Am Hochkreuz plant die Vonovia mit Wohnraum zu 
schließen. Am Frankenplatz ist beabsichtigt, einen Nahversorgungsbetrieb zu integ-
rieren. Zunächst wird abgewartet, dass die Pläne für die Eisenbahnersiedlung umge-
setzt werden und die Städtebauförderung in Kraft tritt. Für Gremberghoven sind ganz 
neue Konzepte geplant, eventuell auch ein Pilotprojekt. 
 
 
Anonym 10: Anwohnerin Frankenplatz, spricht erneut Verkehr und Parkplatzsituation an, Es 
soll ein neuer Kindergarten angesiedelt werden. Was ist hier mit Parkraum? Das Lehrerkol-
legium der ansässigen Schule parkt in der genannten Straße, so dass die Anwohner keine 
Parkmöglichkeit mehr haben. 
 
Herr Hülsebusch: Die neu geplante Kindertagesstätte am Bahnhofsplatz erhält eine 
eigene Zufahrt und auch hier müssen entsprechende Stellplätze sowohl für das Kol-
legium als auch für den Hol- und Bringverkehr auf dem Grundstück zur Verfügung 
gestellt werden. 
Die angesprochene Schule zieht um und wird neu gebaut, so dass mit dem Neubau 
auch hier Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück gefordert werden. 
 
Die Gothenstraße ist dermaßen beschädigt, dass man Angst haben muss, sich Schäden am 
Auto zuzuziehen. Zudem gibt es keine Fahrradwege in der Siedlung. Sie bittet, diese beiden 
Anliegen an das entsprechende Amt für Verkehr weiterzugeben.  
 
 
Anonym 11: Sicherheits- und Verkehrsthema: warum wird nicht mehr durch das Ordnungs-
amt kontrolliert?  
Die großen Straßen werden alle zwei Tage gesäubert. Warum durchfahren keine Kehrma-
schinen die kleineren Straßen? 
Das Ordnungsamt kommt nicht, wenn man sie anruft. Erst nach mehreren Kellereinbrüchen 
ist die Polizei öfter präsent. 
Fünf Kindergärten sind geplant, aber die Autos rasen mit 60 / 70 km/h schnell. Somit sieht er 
den ersten Unfall als vorprogrammiert. Warum sind nie mobile Blitzer in der Siedlung im Ein-
satz? 
Die Autos werden auch in Verbotszonen geparkt. 
Autos fahren entgegen der Einbahnstraße. 
 
Herr Hülsebusch bittet, das ganze schriftlich einzureichen, so dass die Anliegen an 
entsprechende Stellen weitergegeben werden können. 
 
 
Herr NN: Er spricht an, dass durch die Versiegelung aufgrund von Stellplätzen auf den 
Grundstücken Grünflächen wegfallen. Wie kann dem entgegengewirkt und die Begrünung 
erhalten werden? 
 
Frau Pesch-Beckers: Aufgrund der beschlossenen Nachverdichtung und der ande-
rerseits festgesetzten Stellplatzschaffung auf dem Grundstück muss diese kleine 
Versiegelung hingenommen werden.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
6 
 
Herr NN: Bezieht sich der Bebauungsplan nur auf die denkmalgeschützte Siedlung?   
 
Herr Hülsebusch bejaht. 
 
Reicht es bei Erstellung eines Gesamtverkehrs- und Gesamtbebauungskonzeptes nur das 
denkmalgeschützte Gebiet zu betrachten?   
 
Herr Hülsebusch verneint. Deshalb ist Frau Fohlmeister anwesend. Anliegen ist, eine 
Gesamtentwicklungsstrategie für den gesamten Stadtteil aufzustellen. Die Aufstellung 
des Bebauungsplanes ist hierfür nur ein Baustein von vielen. 
 
Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan erfolgen, wird dann alles andere bisher geplante 
und angedachte für immer gestoppt? 
 
 Herr Hülsebusch bejaht. 
 
Frage an Denkmalschutz: Er sieht einen Verstoß gegen den Denkmalschutz, wenn man 
überlegt, wie viele Gärten durch die Bebauung wegfallen werden. Gärten stehen unter 
Denkmalschutz. Die Hausgärten sind besonders erhaltenswürdig. 
 
Frau Pesch-Beckers: Indem ein Gebiet als Baugrundstück rechtlich klassifiziert wird, 
fällt natürlich die Begrünung weg. Das ist leider nicht anders vereinbar. 
 
Gemäß Kleingartengesetz ist die Bebauung des geplanten Kindergartens dort nicht haltbar. 
Zumal für den fünften Kindergarten kein Bedarf besteht. Eine Mitarbeiterin des Landschafts-
verbandes hat gesagt, dass es eine Schande wäre, wenn an der Stelle die Gärten wegkom-
men. 
 
 
Anonym 12: Anwohnerin Rather Straße: Östlich der Hohenstaufenstraße sind Neubauten im 
Hinterland der bestehenden Bebauung geplant. Wie sollen die Zugänge erfolgen? Das geht 
ja nur durch die Gärten der besehenden Bebauung,  
 
Herr Hülsebusch. Es handelt sich teilweise um langgezogene und breite Grundstü-
cke, die gegebenenfalls auch zusammengelegt werden müssen. Es kann durchaus 
sein, dass die Zuwegung über die Grundstücke von Anliegern erfolgen muss. Er be-
tont, dass es lediglich ein Angebot zum Bauen darstellt; nicht, dass es auch umge-
setzt wird,  
Kein Eigentümer kann zu Lasten einer Zufahrt von Teilen seines Grundstückes ent-
eignet werden. Hier muss immer eine Einwilligung des Eigentümers erfolgen. 
Es existiert eine Baufreiheit nach dem Grundgesetz, die es nicht erlaubt Tiefgaragen 
zu fordern. 
 
Wie viele Geschosse sollen die geplanten Mehrfamilienhäuser haben bei 12 Parteien? 
 
Herr Hülsebusch: 12 Parteien sind nicht fix, das war eine Ersteinschätzung. 
Geplant sind zwei Vollgeschosse und ein Satteldach. 
 
Bei der Stadtentwicklung war Klimaschutz ein Thema. Es ist unlogisch Grünflächen zu ver-
nichten und andrerseits wieder Geld in den Klimaschutz zu stecken. 
 
Herr Hülsebusch: Der Ratsbeschluss der Stadt Köln, mehr Wohnraum zu schaffen ist 
nicht möglich ohne, ergänzend zu anderen Maßnahmen, Grünflächen zu bebauen. 
Hier ergibt sich zwingend ein Interessenskonflikt. Somit ist es erforderlich mit der Kli-
mastelle der Stadt Köln zusammenzuarbeiten. Es wird in Einzelfallentscheidungen

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
7 
 
Auflagen geben, Grünflächen zu erhalten beziehungsweise offenporige Oberflächen 
zu erstellen.  
 
Mehr Wohnraum hin oder her, aber warum muss das in einer denkmalgeschützten Siedlung 
erfolgen? 
 
Frau Pesch-Beckers: Alles was vorgestellt wird ist mit dem Landschaftsverband ab-
gestimmt. Auch im übrigen Stadtgebiet gibt es durchaus Nachverdichtung in denk-
malgeschützten Gebieten.  
Es wurden 2005 Baugenehmigungen erteilt. Um Weiteren vorzubeugen wurde be-
schlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen um das Gesamtensemble zu schützen 
und weitere Nachverdichtungen endgültig zu verhindern. 
 
 
Herr NN: Es liegt einiges im Argen in der Siedlung, was nicht unbedingt die heute vorgestell-
te Thematik betrifft. Wenn man noch was loswerden will, wo kann man sich allgemein hin-
wenden? 
 
Herr Hülsebusch bietet nochmals an bis zum 10.11.2017 Stellungnahmen an den Be-
zirksbürgermeister zu richten. Er hat Kontakt zu vielen Stellen. Hier und heute aufge-
griffenes wird im Rahmen des Bebauungsplanes an die Fachdienststellen weiterge-
geben.  
Unter der genannten Telefonnummer steht Herr Hülsebusch gerne zur Unterstützung 
zur Verfügung. 
 
 Herr van Benthem bietet ebenfalls an, bei Problemen sich an ihn zu wenden.  
 
Es wird gebeten, den Bürgern Informationen, die in den Ämtern eingehen, zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Herr Hülsebusch weist auf die ausgelegte E-Mail-Liste hin.  
Aber auch regelmäßige Treffen und ein Austausch vor Ort soll zukünftig eingeführt 
werden. 
 
 
Anonym 1 fragt nochmals wegen seiner Gartenhütte:  
 
Im Rahmen der Gleichberechtigung und einer Einzelfallentscheidung bietet Herr Hül-
sebusch an, den Fall in einem Einzeltermin zu besprechen. 
 
 
Anonym 13: Die kleinen Häuser sind alle sehr alt. Die Neubauten der Vonovia sind nach 
energetisch neustem Stand gebaut. Wann und wie kann man die Außendämmung der alten 
Häuser erneuern? 
 
Frau Pesch-Beckers: Eine Außendämmung ist aufgrund dem Erhalt der Fassaden bei 
den alten Häusern gar nicht möglich. Die Fenster können nach den Vorgaben des 
Denkmalschutzes erneuert werden. Eine Dämmung ist erlaubnisfähig.  
 
Die Ligusterhecke bleibt bestehen, ist das richtig? 
 
Frau Pesch-Beckers: Es könnte sein, dass sie im Rahmen der Bauphase entfernt 
werden muss, Aber Bauauflage ist, dass der Sockel bestehen bleibt und nach Fertig-
stellung wieder eine zwei Meter hohe Ligusterhecke gepflanzt werden muss.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichke itsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln -Porz-Gremberghoven  
 
8 
 
 
Anonym 14: Es gibt ein Problem, dass Gärten nicht gepachtet sind, aber trotzdem genutzt 
werden. Es wäre fast ein Haus quer durch die Gärten erbaut worden.  
Können die Anwohner die Gärten jetzt endlich pachten? 
 
Herr Hülsebusch kann in die liegenschaftliche Betrachtung nicht einsteigen, da sich 
diese privatrechtlich darstellt. Er würde Hilfestellung geben bei der Prüfung, ob die 
Grundstücke der Vonovia gehören beziehungsweise an wen man sich wenden kann. 
 
 
Anonym 15: Anwohner der Hohenstaufenstraße: Hinter seinem Grundstück wird der Kin-
dergarten gebaut, Er möchte nicht, dass im Sommer die ganzen Kinder an seinem Zaun ste-
hen und zuschauen, wie er in seinem Pool plantscht. Er möchte, dass ein Sichtschutz aufge-
stellt wird. 
 
Frau Pesch-Beckers: Auflage ist auch hier die Eingrünung des Grundstücks mit einer 
Hecke. 
 
Es gibt einen Lärmatlas, bei dem ist Gremberghoven an oberster Stelle. Wird das auch bei 
dem Verkehrskonzept in Betracht gezogen? 
 
Herr Hülsebusch: Das ist sicherlich eine Rahmenbedingung, die in das Verkehrskon-
zept hineinspielt. 
Die Lärmbelastung ist in der ganzen Stadt ein Thema. Derzeit wird ein Gesamtver-
kehrskonzept entwickelt. Es wird gebeten, die Problematik schriftlich einzureichen. 
 
 
Anonym 16: Anwohnerin der Hohenstaufenstraße: Warum wird nicht anstatt von Häusern 
ein Spielplatz gebaut? Man braucht auch eine Bäckerei. 
 
Herr Hülsebusch: Bitte die Eingabe schriftlich einreichen. Der Vorschlag wird an die 
Abteilung für Spielplatzplanung im Jugendamt weitergegeben. 
Die Bäckerei gehört zur Nahversorgung. Es wurde bereits erläutert, dass die Stadt 
das Thema aufgegriffen hat. 
 
 
Herr van Benthem bedankt sich bei den anwesenden Bezirksvertreterinnen und Bezirksver-
tretern, bei den Vorstellerinnen und Vorstellern der Verwaltung und bei den Bürgerinnen und 
Bürgern für die angeregte Diskussion. Er schließt die Veranstaltung um 21:00 Uhr. 
 
 
 
 
gez.        gez. 
Herr Henk van Benthem     Frau Claudia Seibüchler 
(Bezirksbürgermeister)     (Schriftführerin)

Anlage 7 textl. Festsetzungen

4386 Zeichen

Anlage 7 
 
Textliche Festsetzungen  
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB werden die privaten Grünflächen festgesetzt.  
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB werden die öffentlichen Grünflächen festgesetzt. 
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 4 BauGB i. V. m. 
 
§ 12 Abs. 6 BauNVO sind auf den Grundstücken keine Carports oder Garagen zulässig. In 
Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde können Stellplätze zugelassen werden  
 
Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 4 BauGB i. V. m. 
 
§ 14 Abs.1 BauNVO wird die Zulässigkeit der Nebenanlagen eingeschränkt.  
Die Zulässigkeit von Nebenanlagen erfordert die Zustimmung der unteren Denkmalbehörde. 
Die Nebenanlagen dürfen jeweils einen umbauten Raum von 30 m³ nicht überschreiten. 
 
 
Gestalterische Festsetzungen  
 
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden 
folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 
 
Die gestalterischen Festsetzungen haben den Zweck, die städtebaulich gewünschte Einheit 
der Eisenbahnersiedlung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu erreichen.  
 
1. Dächer 
Neue Eindeckungen sind in naturroten oder engobierten Tonziegeln des Typs Doppelmulde 
auszuführen. 
 
2. Außenhaut / Farbgestaltung 
Außenanstriche dürfen nur in Mineralfarbe ausgeführt werden, in einem Farbton, der dem ur-
sprünglichen Ton des Putzes entspricht. Die Farbgebung ist mit der Unteren Denkmalbehörde 
abzustimmen. 
 
 
3. Schlagläden 
Die vorhandenen Schlagläden sind zu erhalten. Neue Schlagläden sind nach dem originalen 
Vorbild anzufertigen und nach Farbbefund zu streichen. Die Farbgebung ist mit der Unteren 
Denkmalbehörde abzustimmen. 
 
 
4. Fenster 
Die Aufteilung der Fenster ist entsprechend des originalen Bestandes auszuführen. 
Die Fenster müssen weiß (RAL 9010) gestrichen werden. 
Die Gaubenfenster sind, dem Original entsprechend, zweiflügelig auszubilden. 
 
 
5. Einfriedungen 
Einfriedungen der privaten Grünflächen sind  nur in Gestalt von standortgerechten Hecken von 
maximal 1,40 m Höhe und Mauern mit einer Höhe von maximal 0,60 m zulässig, oder wo

historisch belegt, als Kombination aus Mauer und Holzzaun. Als unterer Bezugspunkt gilt die 
mittlere Höhenlage des Geländes. 
Die vorhandenen Bruchsteinmauern und Betoneinfriedungen zu den Gehwegen sind zu erhal-
ten. 
 
 
6. Abstellplätze 
Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen einzuhausen 
oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten Anlagen können in die 
Grundstückseinfriedungen integriert werden. 
 
 
Nachrichtliche Übernahme 
 
gemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz 
gestellten Baudenkmäler und Grundstücke nachrichtlich übernommen. 
 
Rechtsgrundlagen  
 
a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-
vember 2017 (BGBl. I S. 3634).  
b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl. I S. 132) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). 
c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58). 
d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 - 
(BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421). 
e) Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung  
 
 
Hinweise 
 
Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von 
Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung 
Düsseldorf unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-71/20 sowie der Be-
bauungsplan-Nummer 74410/02 einzuschalten. 
 
DB Deutsche Bahn AG 
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes grenzt an den Ausbaubereich Ende 
Abzweig Steinstraße. Weitere Planungen befinden sich im Bundesverkehrswegeplan –
BVWP- 
Insoweit darf ein späteres Bauen die Eisenbahninfrastruktur nicht erschweren. 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. 
Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können ge-
gen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine planfestgestellte An-
lage ist. 
 
Wasserschutzzone  
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes West-
hoven. 
Jegliche Vorhaben dürfen den entsprechenden wasserrechtlichen Schutzfestsetzungen nicht 
entgegenstehen.

Anlage 8 verkleinerter B-Plan

832 Zeichen

Anlage 8
Stadtplanungsamt
Ausschnitt des Bebauungsplanes 74410/02
Eisenbahnersiedlung
in Köln - Porz-Gremberghoven
unmaßstäblich
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Gehrecht zu 
Gunstender 
Öffentlichkeit
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öfftl.
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Park
Fläche für 
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Gemeinbeda
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Jugendeinrichtung -
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5,00
3,00
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3,00
5,00
3,00
3,00
5,00
4,00
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5,00
4,00
4,00
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5,00
5,00
3,00
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4,00
5,00
5,00
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I
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private 
Grünfläche
Langobardenpla
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Gehrecht zu 
Gunstender 
Öffentlichkeit
Gehrecht zu 
Gunsten
der 
Öffentlichkeit
Gehrecht zu 
Gunsten
der 
Öffentlichkeit
Gehrecht zu 
Gunsten
der 
Öffentlichkeit
öffentlicher 
Platz
Dorfplat
z
Gehrecht zu 
Gunstender 
Öffentlichkeit
Gehrecht zu 
Gunsten
der 
Öffentlichkeit
4,00
4,00
4,00
4,00
J
öffentliche 
Grünfläche
Park

Anlage 6 Satzungsbegründung

22875 Zeichen

A N L A G E  6  
Dint 74410 -02 Eisenbahnersiedlung Sa 
Satzungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) zum einfachen Bebauungsplan Nr. 74410/02  
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven 
  
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines 
einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Eisenbah-
nersiedlung in Gremberghoven gefasst. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept  in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 vor-
gestellt und mit den Anwesenden diskutiert. 
 
Die Offenlage erfolgte vom 30.01.-02.03.2020. 
Es sind vier Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Während der Offenlage wurden auch Anregungen von den Behörden, den Trägern öffentlicher 
Belange sowie den Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den Bebau-
ungsplan eingearbeitet wurden. 
 
So wurde unter anderem vom LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland- angemerkt, dass 
die gesamte Siedlung nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und gemäß der Plan-
zeichenverordnung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich wird. 
Der Geltungsbereich wurde geringfügig verkleinert, so dass er jetzt die nachrichtlich als Denk-
mal gekennzeichnete Siedlung umfasst. 
 
Des Weiteren sieht der Bebauungsplan die Ausweisung zweier kleiner Flächen (Frankenplatz, 
Hohenstaufenstraße), im Bestand Rasenflächen zum Teil mit Bäumen und Wegen, als öffent-
liche Grünfläche vor. 
Über beide Platzflächen verlaufen jeweils die Zuwegungen zu den Wohnhäusern. 
Da aus rechtlichen Gründen eine Zuwegung zu den privaten Wohnhäusern über eine öffentli-
che Grünfläche nicht erfolgen kann (Verpflichtungen insbesondere Winterdienst sind mit den 
Verpflichtungen für öffentliche Grünanlagen nicht vereinbar und auch nicht leistbar), sind für 
die beiden Plätze die notwendigen Erschließungswege eingetragen worden. 
Mit den Änderungen wurden die Grundzüge der Planung berührt, so dass der Bebauungsplan-
Entwurf erneut in der Zeit vom 01.10-18.11.2020 offengelegt wurde. In dieser Zeit wurden zwei 
weitere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht. 
 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Köln-Gremberghoven verdankt seine Existenz der Entstehung des Rangierbahnhofs, der wäh-
rend des Ersten Weltkriegs gebaut wurde. Die Angestellten der Bahn und des Bahnhofs muss-
ten dringend Unterkünfte bekommen, sodass beschlossen wurde, nahe dem Bahnhof ein 
Quartier in Köln-Gremberghoven für sie einzurichten. 
Daraus entwickelte sich eine durch großzügige Hausgärten geprägte Gartenstadt. Die Sied-
lung in Köln-Gremberghoven bestand aus vielen kleinen Häuschen mit großen Gärten, die den 
Angestellten und Arbeitern zur Selbstversorg ung dienen sollten. Die Eisenbahnersiedlung 
wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Angestellte der Reichsbahn in den Jahren 
1919 bis 1929 erbaut sowie nach dem zweiten Weltkrieg, nach starker Zerstörung, auf den

Grundrissen der ursprünglichen Siedlung in der Formensprache der 50er Jahre wieder aufge-
baut. Wichtige Elemente der Siedlung sind die bogenförmigen Gebäudespangen sowie die 
großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die deutlich die Verbindung zum städtebaulichen 
Leitbild der Gartenstadt erkennen lassen.  
 
Neben den Grünanlagen sind es einige Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den 
Charakter der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstaufen-
straße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem späthistorischen Heimatstil zuge-
ordnet.  
 
Die Siedlung mit den historischen Baustrukturen ist eine besondere schützenswerte städte-
bauliche Rarität in Köln. 
 
Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem starken Ver-
änderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Modernisierung und Wohnraumerwei-
terung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren die 
Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden Grün- und Freiflächen gestellt.  
 
 
1.2 Ziel der Planung 
 
Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundstücke dokumentieren 
die baugeschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen die Gebäudestrukturen der vielen noch 
vorhandenen, kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum Teil noch vorhandenen klein-
teiligen Anbauten zu bewahren, ist der Schutz vor substanzgefährdenden Eingriffen oder ver-
fälschenden baulichen Veränderungen von städtebaulicher Bedeutung. Das bezieht sich so-
wohl auf die Gebäude sowie die Grundstücke. 
 
Die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die privaten 
quartiersbezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbindungen in ihrer Be-
ziehung zur Stadtstruktur und der stadträumlichen Funktion werden durch den Bebauungsplan 
gesichert. 
 
Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. 
 
Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechtslage (§ 34 Baugesetzbuch - Zu-
lässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ermöglichen 
keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines unwiederbring-
lichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale besteht.  
 
Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zielsetzungen 
ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig. 
Der Bebauungsplan dient somit dem Erhalt des historisch gewachsenen denkmalgeschützten, 
erhaltenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung Gremberghoven. 
 
Um keine weitere Bebauung in der durch großzügige Gärten geprägten Eisenbahnersiedlung 
zu ermöglichen wurden die wenigen neuen angedachten Baufenster wieder zurück genom-
men. 
Das begründet sich zum einen aus dem Denkmalschutz und zum anderen aus städtebaulichen 
Gründen, da ansonsten in dem einfachen Bebauungsplan auch das Recht abgeleitet werden 
könnte weitere Bauflächen zu erschließen. 
Damit könnte der Siedlungscharakter nicht mehr erhalten werden. 
 
Die wenigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen bestimmen die städtebauliche Qua-
lität des Orts- aber auch Straßenbildes.

2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Die Eisenbahnersiedlung umfasst das Gebiet betreffend der Häuser beidseitig der Hohenstau-
fenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des 
Bahnhofplatzes, der Rather Straße (sowie Teile Fahrweg Sachsenstraße), einschließlich des 
Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist-Straße 23 und 25, die 
Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließender Einbezie-
hung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven. 
 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
 
Wichtige Elemente der Siedlung die auf der Idee der Gartenstadt basiert, sind die städtebau-
lich prägenden bogenförmigen Gebäudespangen, die die Einheit und Gemeinschaft betonen 
sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zur Idee der Garten-
stadt erkennen lassen. 
 
Die übrige geplante Infrastruktur entwickelt sich nur langsam beziehungsweise gar nicht (Nah-
versorgung, Kirche, Gemeinschaftshaus etc.).  
 
Neben den Grünanlagen sind es auch die Platzsituationen und Fußwege, die den Charakter 
der symmetrisch aufgebauten Siedlung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstaufenstraße und 
Frankenplatz ausmachen.  
 
Bei den Gebäuden handelt es sich um Ein- und Mehrfamilienhäuser (ein- und zweistöckig) mit 
relativ schlichten Putzfassaden. 
 
Schmuckelemente bei den Ursprungsgebäuden sind die im Erdgeschoss angebrachten Fens-
terläden sowie die aufwendige Dachgestaltung mit zahlreichen Gauben. 
 
Im Zweiten Weltkrieg wurde die Siedlung aufgrund der Nähe zum Rangierbahnhof stark zer-
stört. Der folgende Wiederaufbau der 50er Jahre ist nur in wenigen Fällen ein Wiederaufbau 
in alten Formen. Die meisten zerstörten Gebäude wurden im Stil der 50er Jahre wiedererrich-
tet, aber durch die Orientierung an den historischen Proportionen und/oder Raumkanten blieb 
der Charakter der Siedlung weitgehend erhalten. 
 
Starke Veränderungen im Bild von Gremberghoven ergeben sich vor allem durch die Anbauten 
an die Häuser Talweg 16 und Frankenplatz 11. In den sechziger Jahren wurde zudem am 
Bahnhofsplatz ein flachgedeckter Kiosk mit mehreren Garagen errichtet, die sich weder in Pro-
portion noch Gestaltung in die Siedlung einfügen und dem städtebaulichen Gesamtbild wider-
sprechen. 
 
Die Fassadengliederung der ursprünglichen Gebäude ist weitgehend erhalten geblieben. 
 
 
2.3 Denkmalschutz 
 
Der Denkmalschutz ist auf die Erhaltung der  baulichen Anlagen aus historischen Gründen 
ausgerichtet. Damit wird hier die geschichtliche, insbesondere die architekturgeschichtliche 
Epoche dokumentiert.

Die sogenannte Eisenbahnersiedlung ist unter der Bezeichnung "Siedlung Gremberghoven" 
gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW- (Denkmalliste) als Denkmal geschützt. Zu-
gehörig sind folgende Adressen: 
- Bahnhofplatz 1-7, 13,14 
- Bahnhofplatz ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerweiterung 
- Frankenplatz 1-11 und 4-16 
- Gotenstraße 2 und 4 
- Heilig-Geist-Straße ohne Hausnummer: Grünanlage/bepflanzte Straßenerweiterung 
- Hohenstaufenstraße 1-33 und 2-64 
- Langobardenplatz 1-4 
- Rather Straße 1-35 und 4-66 
- Talweg 1-45 und 2a-36 
 
Sämtliche Adressen sind unter derselben Nummer (A 8640) in die Denkmalliste eingetragen, 
daher handelt es sich bei der gesamten Siedlung Gremberghoven nur um ein Denkmal. 
Explizit heißt es im Unterschutzstellungstext: "Die Kernsiedlung Gremberghoven ist ein Bau-
denkmal im Sinn von § 2 Abs.1 und 2 DSchG NRW. 
 
Ortsgeschichtlich ist die Kernsiedlung zudem bedeutend als Ausgangspunkt für den heutigen 
Ortsteil Gremberghoven, der sich ab den 50er Jahren um die ursprüngliche Anlage entwickelt 
hat. In städtebaulicher Hinsicht sind vor allem die starken Symmetrieachsen und die Betonung 
der Einheit trotz verschiedener Haustypen wichtig. Bauliche Einheit symbolisiert in den 20er 
Jahren auch den Gemeinschaftsgedanken.  
 
Gremberghoven als Gartensiedlung 
Die aus England stammende Idee "Gartensiedlung" griff der zum Bau der Eisenbahnersied-
lung in Gremberghoven beauftragte Architekt und Hochbaudezernent der Reichsbahndirektion 
Köln Martin Kießling auf. Die ab 1919 auf freiem Feld am Rangierbahnhof "Gremberg" gebaute 
Wohnsiedlung für Arbeiter und Beamte der Reichsbahn zählt zu den schönsten Gartenstadt-
Siedlungen im heutigen Kölner Stadtgebiet. Es entstand eine durchgrünte Siedlungsanlage 
mit relativ geringer Wohndichte in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Arbeitsplätzen. Die 
Wohnsiedlung zeigt einen neoklassizistischen Grundriss. 
 
Der ursprüngliche Charakter von Gremberghoven ist auch durch Kriegszerstörungen und an-
schließenden Wiederaufbau nicht verloren gegangen, denn die wieder aufgebauten Gebäude 
passen sich trotz neuer Formen sehr gut an die vorhandenen Strukturen an. 
 
Eine Ausnahme stellen hier nur die Gebäude Rather Straße 5/7 und 25/27/29 sowie Talweg 
6/8 und 26/28/30 dar, die im Rahmen des Flüchtlingsprogramms 1951 als Neubauten errichtet 
worden sind.  
 
Sie passen sich weder in Form noch in Proportion an die alte Bebauung an . Die ebenfalls 
neugeschaffene Zeilenbebauung am Bahnhofplatz gibt dagegen trotz anderer Proportionen 
zumindest die ursprünglichen Platzkanten wieder. 
 
 
3. Planungsvorgaben 
 
 
3.1 Flächennutzungsplan  
 
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Eisenbahnersiedlung Wohnbaufläche (W) 
dar.

3.2 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan trifft für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes keine 
Festsetzungen. 
 
 
4. Begründung der Planinhalte  
 
 
4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung,  
 
Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, wird weder Art und Maß der baulichen 
Nutzung festgesetzt. 
 
 
4.2 überbaubare Grundstücksflächen 
 
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des baukulturellen Erbes, Eisenbahnersied-
lung in Gremberghoven zu gewährleisten, sind Anbauoptionen notwendig. Zum einen wird so-
mit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann der verhältnismäßig un-
kontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfristig Einhalt geboten werden. Dar-
über hinaus sollen die Anbauoptionen aufzeigen, wie mit den gering dimensionierten Wohnun-
gen der historischen Bestandsgebäude Erweiterungsmöglichkeiten angeboten werden kön-
nen, die mit den Zielen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege einhergehen.  
 
Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eingerückte An-
bauoption von 3 m Tiefe mit einem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Aufgrund der Anregungen 
in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die zulässige Anbautiefe auf 4 m vergrößert worden, 
da sich die Betroffenen für eine Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksfläche ausgespro-
chen hatten. 
  
Die Differenzierung, welches Gebäude eine Anbauoption erhält, richtet sich nach der Klassifi-
zierung anhand des Baujahres. 
  
Die in den Kriegsfolgejahren 1949-1951 auf dem historischen Grundriss errichteten Neubau-
ten erhalten keine aktive Anbauoption.  
 
Untergeordnete, rückwärtige Maßnahmen, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. Bestands-
bauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gesichert werden, 
unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis zur Nutzungsaufgabe in 
Anspruch genommen werden. 
  
Nicht abschließend regelbare Vorhaben innerhalb der Anbauoptionen werden einzelfallbezo-
gen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) beurteilt und konkretisiert. 
 
Die für die Formensprache der Siedlung wichtigen bogenförmigen Gebäudespangen Rather 
Straße und Talweg sind aufgrund der starken Zerstörung im Zweiten Weltkrieg von unter-
schiedlicher Gebäudestruktur. Bei der Bebauung westlich der Rather Straße handelt es sich 
um die Ursprungsbebauung mit überwiegender Einfamilienhausnutzung. Hier sind auch An-
bauten bzw Erweiterungen entsprechend der Baugrenzen in Absprache mit dem Denkmal-
schutz zulässig. 
 
Die bogenförmige Bebauung östlich des Talweges wurde, bis auf wenige Ausnahmen, Talweg 
5, 7, 9, 11, 13 und 37, nach starker Zerstörung in den 50er Jahren  als mehrgeschossiger

Wohnungsbau auf dem alten Grundriss wiederaufgebaut. Eine Erweiterung der Baugrenzen 
ist hier nicht vorgesehen. 
 
 
4.3 private Grünflächen 
 
Die städtebaulich-denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so entwickelt, dass die Siedlung 
prägenden gärtnerischen Grünflächen entlang den Straßen und Wege durch die Festsetzung 
als private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass keine baulichen Anlagen zuge-
lassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind nur Hecken (Liguster) und nicht versiegelte Bereiche 
und Pflanzungen zulässig.  
 
Die Hecken bilden zudem insbesondere Vögeln einen hochwertigen Lebens- und Brutraum 
und sind sogleich Futterquelle. Daher ist es aus Sicht von Natur und Landschaft wichtig die 
vorhandenen Grünstrukturen zu erhalten und zu sichern. 
 
Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen einzuhausen 
oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten Anlagen können in die 
Grundstückseinfriedungen integriert werden. 
 
Der Langobardenplatz mit seinem Sportplatz dient als charakteristischer begrünter Stadtplatz  
der temporär genutzten Fläche für die gemeinnützige Gesellschaft RheinFlanke. (Die Rhein-
Flanke gGmbH wurde 2006 in Köln gegründet und ist heute anerkannte Trägerin für sportbe-
zogene Jugendhilfe an acht Standorten im Rheinland und in Berlin. Die gemeinnützige Orga-
nisation legt einen besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche mit vermindertem Zugang 
zu Bildung und Ausbildung und damit auch zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mit einer innovati-
ven Kombination aus sportpädagogischen Angeboten und kompetenzfördernden Maßnahmen 
hilft die RheinFlanke jungen Menschen dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und unterstützt 
sie auf ihrem Weg in die Ausbildung und den Beruf.) 
 
Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und der bis 2025 datierte Ge-
stattungsvertrag zwischen der Stadt und der Grundstückseigentümerin verlängert werden. Aus 
diesem Grund wird für die private Grünfläche ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit fest-
gesetzt. 
 
 
4.4 öffentliche Grünflächen 
 
Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Aktivierung der drei öffentliche Platzsequenzen Bahn-
hofplatz, Frankenstraße, Hohenstaufenstraße jeweils als Quartierspark und Dorfplatz. 
 
Die drei öffentlichen Plätze spiegeln den Leitgedanken der Gartenstadt verbunden mit der 
städtebaulichen Figur wider. Der Bahnhofsplatz befindet sich am mittleren Ortseingang der 
"Eisenbahnersiedlung" und wird durch eine Straße im südlichen Bereich flankiert. Hauptnut-
zung stellt eine stellplatzorientierte Ausrichtung dar. Der Frankenplatz liegt innerhalb einer hof-
artigen Bebauungsstruktur und wird durch eine Straße im südlichen Bereich begrenzt. Der 
kleine Platz an der Hohenstaufenstraße liegt innerhalb einer hofartigen Bebauungsstruktur und 
wird durch eine Straße im östlichen Bereich gefasst. Diese beiden Grünflächen sind ungestal-
tet und weisen ebenfalls eine abgängige Bausubstanz auf. Ziel der Maßnahme ist es, das 
ungenutzte Potential als zentrale Stadtplätze im historischen Kontext zu heben und unter zeit-
gemäßen und bürgerorientierten Anforderungen nutzbar zu machen.

Ausgehend von den verschiedenen Gestaltungsvarianten ist beabsichtigt, repräsentative 
Stadtplätze mit unterschiedlichen Nutzungsarten zu etablieren. Hierbei sind folgende Funktio-
nen zu berücksichtigen: 
- Mehrfachnutzung und Multifunktionalität hinsichtlich der Parkraummöglichkeiten, als 
Stadtplatz und Veranstaltungsort, 
- Gärtnerische Gestaltung und Installation von Aufenthaltsmöglichkeiten, 
- Berücksichtigung von K limawandel und folge relevanten Aspekten (Starkregenvor-
sorge, Überhitzung etc.) 
- Barrierefreiheit, 
- Erschließungsfunktion zu den Wohnungen, 
- Schaffung von Spielmöglichkeiten. 
 
Ziel ist es, neben der Transformation einer 100 Jahre alten Siedlungskultur in die Neuzeit, die 
Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Eisenbahnersiedlung zu sichern und zu entwickeln.  
Da die Plätze (städtische Grundstücke) unmittelbar an die privaten Grundstücksgrenzen an-
schließen, werden Wege zur Erschließung der Hauseingänge eingetragen. Diese Wege sind 
notwendig, um neben der Erschließung auch Fragen zur Verkehrssicherungspflicht im Winter 
zu klären. 
 
Normalerweise werden die städtischen Plätze im Winter nicht geräumt, so dass die jeweiligen 
Hauseigentümer für die Sicherheit der Wege zuständig sind. 
 
 
4.5 private Fußwege  
 
Die charakteristischen Fußwegeverbindungen werden gesichert. Hierzu werden bestehende 
Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Nach Rechtskraft des 
Bebauungsplans bedürfen die planungsrechtlich festgesetzten Geh -, Fahr - und Leitungs-
rechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten im Grundbuch be-
ziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich rechtlich er Baulasten im Baulastenver-
zeichnis. Der Bebauungsplan dient als Ermächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche 
Vorgehensweise, sofern erforderlich, einzuleiten und Gespräche mit den Grundstückseigen-
tümern zu führen.  
 
 
4.6 Stellplätze 
 
Die Grundstücke als auch die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Um eine geordnete städ-
tebauliche Entwicklung der Eisenbahnersiedlung zu gewährleisten sind auf den Grundstücken 
keine Carports oder Garagen zulässig. In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde kön-
nen Stellplätze zugelassen werden. Hier sollen nach Möglichkeit klimaschonende Beläge be-
rücksichtigt werden, um der vollständigen Versiegelung weiterer Flächen entgegen zu wirken. 
 
 
4.7 Nebenanlagen 
 
Die denkmalgeschützten Nebenanlagen sind im Bebauungsplan mit Baugrenzen dargestellt. 
Diese Nebenanlagen mit Satteldach haben in der Grundfläche ein Maß von 4,00 m x 4,00 m. 
Weitere Nebenanlagen müssen sich in das Ortsbild einfügen und können in Abstimmung mit 
der Unteren Denkmalbehörde  bis max .30 m³ in den hinteren Bereichen der Grundstücke 
zugelassen werden. Vor und neben den Häusern sind die Nebenanlagen nicht zulässig.

4.8 gestalterische Festsetzungen  
 
Um das städtebauliche Gesamtbild sicherzustellen, wird ein Mindestmaß an Anforderungen 
an die Gestaltung der baulichen Anlagen gestellt. Aus diesem Grund werden örtliche Bauvor-
schriften über die äußere Gestaltung (insbesondere Dächer, Fassaden und Einfriedungen) 
aufgenommen. 
 
Sie greifen die Form und Gestalt der vorhandenen Bebauung auf, damit die städtebauliche  
Einheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten bleibt. 
 
Um die vorhandenen Einfriedungen zu erhalten, werden hier ebenfalls gestalterische Festset-
zungen getroffen. Die Höhe der festzusetzenden Hecken ist bezogen auf den Bestand. In der 
Hohenstaufenstraße, straßenseitig, bestehen die Einfriedungen überwiegend aus einer Kom-
bination Mauer (0,60m) und Hecke (1,40 m). Am Bahnhofsplatz, Rather Straße und Talweg 
waren historisch Mauern (0,60 m) und Holzzäune (0,50 m) = max 1,10 m vorherrschend.  
 
 
4.9 Flächen für den Gemeinbedarf 
 
Im Stadtteil Gremberghoven besteht ein erheblicher Bedarf an öffentlichen Spiel-, Bewegungs-
, und Aktionsflächen für die hier lebenden Kinder und Jugendlichen. 
Um den jungen Menschen im Wohnumfeld alters- und bedarfsgerechte Spielräume anzubie-
ten, wurde 2017 eine Spiel- und Bolzplatzfläche auf dem Langobardenplatz errichtet. 
Da sich in der privaten Grünfläche Langobardenplatz die temporär genutzte Fläche der ge-
meinnützigen Gesellschaft ReinFlanke mit dem Sportplatz befindet, wird für den Standort 
"Grembox" eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. 
Damit wird das Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 5-25 Jah-
ren weiter ausgebaut. Hier bietet die RheinFlanke ein Freizeitprogramm mit z.B. Fußballtrai-
ning, Zirkus, Hüpfburg und Handwerkskurse an. 
 
 
5. Umweltbericht  
 
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 13 BauGB kann von einer formalen Umweltprüfung 
und der Erarbeitung eines Umweltberichtes abgesehen werden. 
Durch die ausschließlich bestandssichernden Festsetzungen und Darstellungen des einfa-
chen Bebauungsplanes werden keine erheblichen Auswirkungen auf die Umweltbelange ge-
mäß § 1 Abs. 6 und 7 und § 1a BauGB ausgelöst. 
Daher sind keine Umweltuntersuchungen erforderlich. 
 
 
6. Kosten  
 
Durch den einfachen Bebauungsplan entstehen direkt keine Kosten. 
Die Kosten der Umgestaltung der öffentlichen Plätze Bahnhofsvorplatz, Frankenplatz und der 
Platz an der Hohenstaufenstraße werden dann bei der Umsetzung ermittelt und in den politi-
schen Gremien beraten.

Anlage 5 Anregungen Offenlage

12058 Zeichen

/ 2 
 
Anlage 5 
 
Darstellung und Bewertung der zum einfachen Bebauungsplan Nr. 7410/02 –Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-
Gremberghoven eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage  
Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 22.01.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtpla-
nungsamt (Stadthaus Deutz) vom 30.01. bis zum 02.03.2020 durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind 4 Stellungnahmen eingegangen. 
Da einige Darstellungen/Festsetzungen/Hinweise im Bebauungsplan-Entwurf aufgrund der Anregungen verschiedener Behörden bzw Träger öffentli-
cher Belange geändert und ergänzt wurden, fand eine erneute Offenlage in der Zeit vom 01.10 bis zum 18.11.2020 (Bekanntmachung im Amtsblatt am 
23.09.2020) statt. 
Während der erneuten Offenlage wurden drei Anregungen aus der Öffentlichkeit vorgebracht; eine Anregung davon mit gleichem Inhalt. 
Nachfolgend werden die sechs fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in 
Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie die Entscheidung durch den Rat dargestellt. Bei inhaltlich 
gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Entscheidung durch den Rat verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
1 Ein Wohnungsunternehmen ist nach dem Zurückstel-
lungsbescheid nicht von dem Verlust eines Baugrundstü-
ckes ausgegangen. 
Es wird gebeten, das während der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung eingeplante Baufenster östlich der Ho-
henstaufenstraße wieder zu berücksichtigen. 
Den Anregungen 
wird nicht gefolgt 
 
 
Die Struktur dieser für die Stadt Köln städtebaulich bedeutsamen  
Gartenstadt soll bewahrt werden. 
Die für die Eigenart der Eisenbahnersiedlung charakteristischen 
Grünanlagen werden somit langfristig von der Bebauung freige-
halten. 
Die Belange der Erhaltung der Eisenbahnersiedlung mit ihrer 
prägenden Baukultur sowie die Unterschutzstellung (Die Eisen-
bahnersiedlung ist unter der Bezeichnung „Siedlung Gremberg-
hoven“ gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW- als 
Denkmal geschützt) dieser Siedlung sind von besonderer städte-
baulicher Bedeutung und werden über die neue Schaffung von 
neuem Wohnraum gestellt. 
Damit kann hier die geschichtliche, insbesondere die architektur-
geschichtlichen Epoche der Siedlung dokumentiert werden.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
Vereinzelte Festsetzungen von Baufeldern in dem einfachen Be-
bauungsplan sind aus städtebaulicher und denkmalpflegerischer 
Sicht nicht begründbar.  
Aus Gründen der Gleichbehandlung werden (abweichend von 
dem Entwurf der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) keine 
neuen Baufelder zugelassen. Da es sich um einen einfachen Be-
bauungsplan handelt, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben 
im Übrigen nach § 34 BauGB.  
Wenn zusätzliche Baufelder festgesetzt würden, wären bei der 
Beurteilungsgrundlage des § 34 BauGB weitere Baufelder nicht 
zu verhindern.  
Die städtebauliche Zielsetzung, Erhaltung der Eisenbahnersied-
lung, könnte damit nicht umgesetzt werden. 
 
2 
 
Eine durchgehende private Grünfläche widerspricht der 
Anlage von Stellplätzen, obwohl bereits die Örtlichkeiten 
heute nicht der planerischen Darstellung entsprechen. 
Das Amt für Denkmalpflege verweist darauf, dass das 
Grundstück auch von der Rückseite her angefahren wer-
den kann, was aus Sicht der Denkmalpflege unproblema-
tisch wäre. 
Wenn der Denkmalschutz berücksichtigt werden soll, 
muss zwangsläufig die Erschließung vom rückwärtigen 
Bereich sichergestellt werden. 
Auf diesen Konflikt geht der Bebauungsplan nicht ein, da 
der Feld- bzw Wirtschaftsweg außerhalb des Plangebietes 
liegt. 
Die Erschließung einzelner Grundstücke des Talweges 
müsste zwangsläufig vom rückwärtigen Bereich sicherge-
stellt werden. Diese Erschließungsmöglichkeit (Feld- und 
Wirtschaftsweg) liegt aber außerhalb der Plangrenzen des 
Bebauungsplanes. Auf diesen Konflikt geht der Bebau-
ungsplan nicht ein. 
Den Anregungen 
wird nicht gefolgt 
Die städtebaulich-denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so 
entwickelt, dass die die Siedlung prägenden gärtnerischen Grün-
flächen entlang den Straßen und Wege durch die Festsetzung als 
private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass keine 
baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind 
nur Hecken (Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflan-
zungen zulässig. 
Aus städtebaulicher Sicht sind die Vorgartenflächen zu erhalten. 
Sie dienen nicht dem Stellplatznachweis. Weitere Stellplätze wä-
ren nicht zulässig. 
Die Erschließung der Gebäude am Talweg ist gesichert. 
Die Grenzen des Bebauungsplanes berücksichtigen den unter 
Schutz gestellten Denkmalbereich. 
Da die Erschließung der Gebäude am Talweg gesichert ist, 
kommt es auch zu keinem Konflikt betreffend einer Erschließung 
der Grundstücke über den rückwärtigen Bereich.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
3 Der Bürgerverein begrüßt den einfachen Bebauungsplan 
mit seinen Festsetzungen. 
Es wird aber auch gefordert, dass die aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung dargestellten denkmalgeschütz-
ten Gehwege von der Breitenbachstraße mit der Festle-
gung der „Nutzungsrechte zu Gunsten der Öffentlichkeit“ 
ergänzt werden. 
Den Anregungen 
wird nicht gefolgt 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bezieht sich auf die 
denkmalgeschützte Siedlung mit seinen historischen Wegebezie-
hungen. 
Die angesprochenen sogenannten „Mistwege“ entlang der rück-
wärtigen Grundstücke der Hohenstaufenstraße bis zum Franken-
platz verlaufen direkt auf der städtischen Fläche unmittelbar am 
Schulgrundstück und liegen nicht im räumlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes. Das Schulgrundstück ist eingezäunt, da-
zwischen verläuft der Weg. 
Es handelt sich um private Erschließungen der hinteren Garten-
grundstücke auf dem städtischen Schulgrundstück. 
4.1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es wird angeregt, durch moderate Nachverdichtung 
Wohnraum zu schaffen, da der Standort durch den ÖPNV 
gut erschlossen ist, sich vier Kitas in fußläufiger Entfer-
nung befinden und eine Schule neu gebaut wird. 
Es sind in Baulücken westlich der Hohenstaufenstraße 
große Mehrfamilienhäuser entstanden, deswegen ist es 
unverhältnismäßig auf der anderen Straßenseite Nach-
verdichtungen auszuschließen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Den Anregungen 
wird nicht gefolgt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Struktur dieser für die Stadt Köln städtebaulich bedeutsamen  
Gartenstadt soll bewahrt werden.(siehe Nr. 1) 
Die für die Eigenart der Eisenbahnersiedlung charakteristischen 
Grünanlagen werden somit langfristig von der Bebauung freige-
halten. 
Die Belange der Erhaltung der Eisenbahnersiedlung mit ihrer 
prägenden Baukultur sowie die Unterschutzstellung (Die Eisen-
bahnersiedlung ist unter der Bezeichnung „Siedlung Gremberg-
hoven“ gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW- als 
Denkmal geschützt) dieser Siedlung sind von besonderer städte-
baulicher Bedeutung und werden über die neue Schaffung von 
neuem Wohnraum gestellt. 
Damit kann hier die geschichtliche, insbesondere die architektur-
geschichtliche Epoche der Siedlung dokumentiert werden. 
 
Vereinzelte Festsetzungen von Baufeldern in dem einfachen Be-
bauungsplan sind aus städtebaulicher und denkmalpflegerischer 
Sicht nicht begründbar.  
Aus Gründen der Gleichbehandlung werden (abweichend von 
dem Entwurf der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) keine 
neuen Baufelder zugelassen. Da es sich um einen einfachen Be-
bauungsplan handelt, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben 
im Übrigen nach § 34 BauGB.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
 
 
 
 
 
 
 
4.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4.3 
 
 
 
 
 
 
 
Im Bereich der Hohenstaufenstraße 24-30 könnte der 
vorhandene öffentliche Weg entlang des Schulgrundstü-
ckes zu Lasten der Anwohner um einen Meter verbreitert 
werden, um eine Pkw-Zufahrt zu schaffen. Die Pkw Er-
schließung wäre aber nicht unbedingt erforderlich, da die 
notwendigen Stellplätze auch auf den zur Hohenstaufen-
straße 24-30gelegenen Grundstücksteilen nachgewiesen 
werden könnten. 
 
 
Die Pkw Erschließung der neuen Doppelhäuser wäre aber 
nicht unbedingt erforderlich, da die notwendigen Stellplät-
ze auch auf den zur Hohenstaufenstraße gelegenen 
Grundstücksteilen nachgewiesen werden. Die Häuser dort 
haben bereits 2 Stellplätze (oder genug Platz dafür) 
 
 
 
 
 
 
 
Den Anregungen 
wird nicht gefolgt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Den Anregungen 
wird nicht gefolgt 
Wenn zusätzliche Baufelder festgesetzt würden, wären bei der 
Beurteilungsgrundlage des § 34 BauGB weitere Baufelder nicht 
zu verhindern.  
Die städtebauliche Zielsetzung, Erhaltung der Eisenbahnersied-
lung, könnte damit nicht umgesetzt werden. 
 
 
Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Weg. Der angespro-
chene „Mistweg“ entlang der rückwärtigen Grundstücke der Ho-
henstaufenstraße, verläuft direkt auf der städtischen Fläche un-
mittelbar am Schulgrundstück. 
Es gibt keine Möglichkeit der Erschließung über die städtische 
Fläche, die zum einen zum Schulgrundstück gehört und auch 
nicht gewidmet ist. 
Es handelt sich um einen zurzeit privat genutzten Weg auf dem 
städtischen Schulgrundstück. 
 
Wie oben aufgeführt, ist aus städtebaulichen Gründen keine Ver-
dichtung in der Eisenbahnersiedlung möglich. 
Die städtebaulich-denkmalpflegerischen Zielsetzungen sind so 
entwickelt, dass die Siedlung prägenden gärtnerischen Grünflä-
chen entlang der Straßen und Wege durch die Festsetzung als 
private Grünfläche gesichert werden. Dies bedeutet, dass keine 
baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m sind 
nur Hecken (Liguster) und nicht versiegelte Bereiche und Pflan-
zungen zulässig. 
Aus städtebaulicher Sicht sind die Vorgartenflächen zu erhalten. 
Sie dienen nicht dem Stellplatznachweis. Weitere Stellplätze wä-
ren nicht zulässig 
5.1 Bei der Neugestaltung der öffentlichen Fläche in der Ho-
henstaufenstraße soll das historische Grün (der Rasen 
und die beiden Bäume) erhalten bleiben. Eventuell sollen 
öffentliche Bänke installiert werden. 
Die Anregungen 
werden zur Kennt-
nis genommen 
Die spätere Gestaltung der festgesetzten öffentlichen Flächen 
erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. 
Die Anregungen werden an das Fachamt weiter gegeben.

- 5 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Entscheidung durch 
den Rat 
Begründung 
5.2 Die Fußwegeverbindungen sollten im Sinne des Denk-
malschutzes und entsprechend der Idee einer Gartenstadt 
aufrecht erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich sein. 
Den Anregungen 
wird gefolgt 
Der Bebauungsplan setzt die historischen Wegeverbindungen 
fest. 
Die Wegeverbindungen sollen über die Eintragung von Baulasten 
zugunsten der Öffentlichkeit später gesichert werden. 
5.3 Es fehlen Fahrradabstellplätze z.B. in der Hohenstaufen-
straße oder am Bahnhofsplatz. Wünschenswert wären 
auch Fahrradboxen und Fahrradnadeln. 
Die Anregungen 
werden zur Kennt-
nis genommen 
Der Bebauungsplan kann nur die Straßenbegrenzungslinien fest-
setzen. 
Für den öffentlichen Straßenraum und die Möblierung ist das Amt 
für Straßen und Verkehrsentwicklung zuständig. 
Die Anregungen werden an die zuständige Fachdienststelle  wei-
tergegeben. 
 
6 Die Gestaltung der städtischen Laternen soll aufgenom-
men werden, damit sich diese in das Siedlungsbild einfü-
gen. 
Die Anregungen 
werden zur Kennt-
nis genommen 
Die Gestaltung der Straßenlaternen kann nicht im Rahmen der 
Bauleitplanung erfolgen. 
Für die Straßenlaternen ist die Rheinenergie zuständig. 
Die Anregung wird weitergegeben.

Anlage 3 FOEB schriftlich

41301 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven eingegangenen 
planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.  
 
 
In der Zeit vom 20. Oktober bis zum 10. November 2017 sind im Bezirksrathaus Porz folgende zwölf Stellungnahmen eingegangen: 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingaben- 
steller 
Eingang Stellungnahme  Berück-
sichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung  
1 
1.1 
NN 20.10.2017 Kommunikation  
Die Öffentlichkeitsveranstaltung am 19.10.2017 in 
der Friedrich-List Grundschule  sei zu spät abge-
halten worden, da bereits mehrere Ba uvorhaben 
in der Cheruskerstraße und der Hohenstaufe n-
straße sich in der Realisierung b efänden. Die 
Anwohner seien somit zu spät i nformiert worden.  
Kenntnis-
nahme 
Die in Rede stehenden Bauvorhaben sind auf Grundlage 
von § 34 Baugesetzbuch (BauGB), Zulässigkeit von Vo r-
haben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Or t-
steile, beurteilt und genehmigt worden. Eine förmliche 
Beteiligung sieht das Baugesetz buch nicht vor. Die Ge-
nehmigung für die Wohnbebauung an der Hohensta u-
fenstraße wurde bereits vor Einleitung des Bebauung s-
plan-Verfahrens erteilt. Die Errichtung der K indertages-
stätte an der Ecke Cheruskerstraße / Teutonenstraße 
wird zum Großteil auf Fläche n umgesetzt, die außerhalb 
des Plangeltungsbereichs gemäß Anlage 1 li egen.  
Darüber hinaus ist es Ziel der frühzeitigen Beteil igung 
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB  (Bauge-
setzbuch) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung zu informieren und nicht über einzelne Ba u-
maßnahmen.  
Folgende Maßgaben aus dem Kölner Stadtrecht bleiben 
unberührt: 
Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln, 
Zuständigkeiten der Bezirksvertr etungen Abs. (2) Ziffer 
6.7, ist der Bezirksvertretung die Möglichkei t zur Ste l-
lungnahme zu geben, bzgl. Bauvorhaben nach § 34 
BauGB, wenn die Größe des zu bebauenden Grun d-
stücks 3.000 qm übersteigt oder von besonderem öffen t-
lichen Interesse ist.

2 
 
 
1.2   Denkmalschutz 
Die Verdichtungsmaßnahmen würden dem 
Denkmalschutz widersprechen. Die Veräuß erung 
von Baugrundstücken in der Eisenbahne rsiedlung 
vor der Denkmalfestsetzung hätte zur Folge, dass 
der Denkmalschutz keine Anwe ndung findet.  
 
 
ja Die Verdichtungsmöglichkeiten, wie im Bebauung splan-
Entwurf vorgeschlagen, wurden einv ernehmlich mit dem 
Stadtkonservator und dem LVR ( Amt für Denkmalpflege 
im Rheinland) abgestimmt. Trotz der Nachverdichtung, 
ist der Denkmalschutz nicht gefährdet. Der Denkmal-
schutz bleibt gewahrt. Nicht-denkmalverträgliche Nac h-
verdichtungen konnten auf Gru ndlage des sich in Au f-
stellung befindlichen Bebauungsplans verhindert werden  
(Bebauung Langobardenplatz etc.) .  
Die Siedlung Gremberghoven wurde am 06.11.2003 in 
die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die Eintr a-
gung umfasst die Gebäude Bahnhofsplatz 1 bis 7, 13, 
14; Frankenplatz 1 bis 11 und 4 bis 16; Gotenstraße 2, 
4; Hohenstaufenstraße 1 bis 33 und 2 bis 64; Langoba r-
denplatz 1, 2, 3, 4; Rather Straße 1 bis 35 und 4 bis 66; 
Talweg 1 bis 45 und 2 a bis 36 in Köln -Porz-
Gremberghoven.  
Die Siedlung wurde schon vor der Veräußerung der 
Grundstücke unter Schutz gestellt . Der Bebauungsplan-
Entwurf konkretisiert lediglich die städtebaulichen Par a-
meter, die nicht abschließend durch das Denkma lrecht 
gesteuert werden können. Durch die Aufstellung des 
Bebauungsplans kann der Denkmalschutz auf Basis von 
gemeinschaftlichen Regeln effektiver umgesetzt werden.  
 
1.3   Nachverdichtungen westlich der Hohensta u-
fenstraße 
Eine Erschließung der Baugrundstücke durch 
Gehwege über gepachtete Gärten hinweg wird in 
Frage gestellt. Insbesondere vor dem Hinte rgrund 
der notwendigen Erreichbarkeit für Fe uerwehr 
und Rettungskräfte sowie die Unterbri ngung der 
erforderlichen Stellplätze sei diese Form der E r-
schließung mangelhaft. 
  
 
ja Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über a ls 
Wohnwege ausgestaltete Stichstraßen, die allen Anfo r-
derungen an eine Erschließungsanlage entsprechen. 
Hierbei sind zum einem die technischen Kriterien zu e r-
füllen (Radien, Aufbau, Entwässerung, Leitungen etc.) 
zum anderen dienen die Zuwegungen der Unter bringung 
von Stellplätzen auf dem Baugrundstück. Die Stellplätze 
dürfen erst hinter einer 5 m tiefen Grünzone, bestehend 
aus Bestandsgrün, angeordnet werden.  
Die privat verpachteten Gärten sind im Zivilrecht vera n-
kert. Das Baurecht gehört zum öffentlichen  Recht. Ent-
sprechende privatrechtliche Vereinbarungen werden

3 
 
nicht geprüft.  
 
 
1.4   Kindergartenbedarfsplanung  
Es wird Bezug genommen auf die beabsic htigte 
Errichtung einer Kindertagesstätte Unter welchen 
Voraussetzungen wird das Vorhaben g enehmigt. 
Liegt für die Anerkennung des Bedarfs eine G e-
samtprognose vor? 
 
ja Der Bedarf wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie  
förmlich anerkannt und bestätigt und ist damit auch V o-
raussetzung zur Erteilung der Baugenehmigung. Von 
dort aus werden in einer perspekti vischen Sicht auf die 
Jahre 2020 und 2025, auch unter Berücksichtigung von 
Kinderzahlen der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln 
nach, wohnortnahe Bedarfe analysiert.  Dabei werden im 
wohnortnahen Umfeld bereits bestehe nde oder auch 
ggfls. perspektivisch abg ängige Kindertageseinrichtu n-
gen berücksichtigt. Die Bedarfsberechnungen beziehen 
sich im Grundsatz auf Stadtteile. Da es nicht immer mö g-
lich ist, die Bedarfe im Stadtteil selber zu decken, we r-
den auch Flächen in Nachbarstadtteilen zur Bedarfsd e-
ckung genutzt, soweit sie in zumutbarer Entfernung li e-
gen. So soll die neue Kita Bahnhofplatz in Grember g-
hoven vor allem Bedarfe in den Stadtteilen Finkenberg 
und Porz decken. Mit Blick auf das Jahr 2020 bestehen 
in diesen beiden Stadtteilen Ausbaubedarfe von insg e-
samt 14 Gruppen. 
Des Weiteren richtet sich die Beurteilung der Vorhabe n-
zulässigkeit nach den Regelungen des § 34 Baugeset z-
buch (BauGB), Zulässigkeit von Vo rhaben innerhalb der 
im Zusammenhang bebauten Or tsteile. Hierbei wurde 
ein sog. „Einfügen“ hinsichtlich den Kriterien Art, Maß, 
Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in 
Verbindung mit den Zielsetzungen des sich in Aufste l-
lung befindlichen Bebauungsplans attestiert. Ebenfalls 
wurde durch das Amt des Stadtkonservators eine Ve r-
träglichkeit mit dem D enkmalschutz unter Auflagen be-
stätigt. Die Erschließung ist über die Straße Am Bahnhof 
gesichert. Alle erforderlichen Stellplätze werden auf dem 
Baugrundstück untergebracht.  
 
1.5   Verkehr: Hohenstaufenstraße 
Der Parkdruck in der Hohenstaufenstraße sei 
Prüfung Die Sachlage vor Ort bestätigt die vorgebrachten Eing a-
ben. Hierzu werden alle verkehrsrelevanten Stellun g-

4 
 
sehr hoch. Es werde beidseitig geparkt. Daher sei 
es sinnvoller neue Parkmöglichkeiten zu scha f-
fen, als weitere Wohneinheiten zu realisi eren. Die 
somit eingeschränkte Fahrbahn stelle ein Hinde r-
nis für den Ve rkehrsfluss und der Durchfahrung 
durch den Linienbus 152 dar. Die verengten 
Gehwege würden die Sicherheit für die Fußgä n-
ger gefährden. 
 
nahmen mit der Bitte um Behandlung und B eantwortung 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik übergeben 
sowie den Kölner Verkehrsbetreiben (KVB).  
Des Weiteren werden die entsprechenden Eingaben an 
das Amt für Stadtentwicklung überstellt mit der Bitte, 
entsprechende Aufgabenstellungen in die Erarbeitung 
des zu entwickelnden Städtebauförderkonzepts im Ra h-
men des Programms Starke Veedel – Starkes Köln, So-
zialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil, 
aufzunehmen.  
  
1.6   Verkehr: Rather Straße  
Die Rather Straße wurde mit einem Zebrastre ifen 
und einer Tempo 30  Zone ausgestattet.   
Die ordnerischen Maßnahmen fänden kaum B e-
rücksichtigung, da mit erhöhter Geschwindi gkeit 
(bis zu 100 km/h) gefahren würde und der Zebr a-
streifen keine Beachtung fä nde.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik sowie dem Ordnungsamt mit der Bitte 
um Erhöhung der Kontrollen übergeben.  
2 
2.1 
NN 21.10.2017 
 
Vordächer 
Für den Erhalt der besonders denkmalwü rdigen 
Holztüren und der umgebenden Fassadenb ereich 
sollte der Bebauungsplan Vordächer festschre i-
ben, um Schutz vor Witterung zu gewäh rleisten. 
Die derzeitigen Vo rdächer seien nur im Rahmen 
des Bestandsschutzes geduldet . Die hierbei ve r-
wandten Materialien (Eisenstangenträger, Pla s-
tikwelldach) seien nicht im Sinne der Gesta l-
tungszielsetzungen.  
Die mit dem S iedlungsbild in Einklang stehe nden 
Vordächer (Holzdach, ggf. mit Ziegelko nstruktion) 
sollten im Bebauungsplanentwurf vorgesehen 
und somit planungsrechtlich ges ichert werden.  
 
ja Die Notwendigkeit zur Verwendung von Vordächern ist 
nachvollziehbar. Hierzu w ird ein einheitlicher Typus z u-
gelassen. Vordächer sind im Eingangsbereich über der 
Tür möglich, wenn es sich um eine aufgehängt e Glas-
dachkonstruktion handelt. Die Aufhängung ist über dem 
Vordach anzubringen. Das Glasvordach muss 0,4 m 
über dem Türrahmen mi t einer Breite von 1,60 m zentral 
angebracht sein. Die Neigung des Daches ist mit 15 
°Grad auszurichten. Die Vordachkonstruktion ist mit e i-
ner Tiefe von 1 m vorzusehen. Eine graphische Darste l-
lung zur Verdeutlichung der Maßgabe  ist der Anlage 5 zu 
entnehmen. Bei der Gestaltung und der Materialwahl des 
Vordaches kam es darauf an, ein schlichtes, unauffäll i-
ges und nicht historisierendes Vordach auszuwä hlen. 
Andere Typen von Vordächern sind vor der Unterschut z-
stellung angebracht worden.  
Für Sondertypen mit ge bündelten Hauseingängen wie 
z.B. in der Hohenstaufenstraße sind Ei nzelfalllösungen 
abzustimmen. Das Material ist dabei den übrigen Vord ä-

5 
 
chern anzupassen. 
 
2.2   Anbauten 
Die im Bebauungsplan-Entwurf vorges ehene 
Möglichkeit zur Erweiterung bestimmter Gebä ude 
um bis zu 3 m im rückwärtigen Bereich re iche 
nicht aus, um den Bedarf hinsichtlich der Woh n-
qualität vor dem Hintergrund der techn ischen 
Anforderungen (Dämmung, Brandschutz etc.) 
gerecht zu werden. Durch die tiefen Grundstücke 
sei nicht von einer Störung  des Denkmalcharak-
ters auszugehen, wenn Anba uten bis zu 5 m, wie 
im Bestand, zugelassen würden.  Dies umfasst 
ebenfalls die bereits e rrichteten Waschküchen in 
den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke an 
der Hohenstaufenstraße.  
Es sei unverhältnismäßig, d ass umfangreiche 
Neubauten tendenziell größeren Spielraum erha l-
ten und bei Umbaumaßnahmen im B estand nur 
kleinere Maßnahmen zu Lasten der Nutzbarkeit 
erlaubt seien. 
Ausgehend von den technischen Anforderu ngen 
wird eine Erweiterungsoption von bis zu 5 m g e-
fordert. Die gestalterische Einbindung in das G e-
samtkonzept sei möglich und im Sinne der A n-
wohner.  
Es wird angeregt, die Anbauten bis zu zwei Vol l-
geschossen, wie die Neubauten, zuzula ssen 
sowie die bereits gebauten Waschküchen pl a-
nungsrechtlich zu sichern.   
 
 
teilweise Die funktionale Notwendigkeit von Anbauten  (Material: 
Glas, Metall) vor dem Hintergrund der gering dimensi o-
nierten Grundrisse im Bestand ist nachvollziehbar. Daher 
wird die bisher vorgesehene Möglichkeit, eingerückte 
Anbauten bis zu einer Tie fe von 3 m vorzusehen, modif i-
ziert. Denkmalpflegerisches Ziel ist es, dass mögliche 
Anbauten klar untergeordnet sind, um das Gesamte n-
semble nicht zu stören. Bei einer mittleren Tiefe von 9 m 
der bestehenden Hauptgebäude sollen nun unter Würdi-
gung der v.g. Zielsetzungen eingerückte Anbauten bis zu 
4 m Tiefe zulässig sein. Weitergehende Abstimmungen 
werden anhand von Einzelfallentscheidungen nach 
Denkmalschutzgesetz getroffen.  
 
 
 
 
 
 
Eine Ausweitung der zuläs sigen Anbautiefe von bis zu 5 
m würde das Erscheinu ngsbild verunklaren und stellt 
sich gegenüber dem Denkmal nicht mehr als unterg e-
ordnet dar.  
Aus den gleichen Gründen wird eine Erhöhung der z u-
lässigen Vollgeschossanzahl abgelehnt. Der Anbau ist 
lediglich im Erdgeschoss möglich. Die Öffnungen der 
Außenwand müssen erhalten bleiben.  
 
2.3   Gartengestaltung 
Die im Bebauungsplan-Entwurf vorgeschl agene 
Regelung von Gartenhütten und Geräteschu ppen 
(genehmigungsfreie Anlagen) sei eine verhäl t-
nismäßig zu erhebliche Ei nschränkung, da diese 
Nebenanlagen nicht den C harakter oder den 
nein Die unkoordinierte Verortung von größeren Gartenhütten 
etc. im Bestand führt zu einer Störung des Erschei-
nungsbildes der Siedlung . Insbesondere in Bereichen, in 
denen Gartenzonen vorgelagert sind, wie z.B. an der 
Rather Straße , ist es notwendig einheitliche R egeln zu 
definieren. Die Verortung von Gartenhütten, Lagerplät-

6 
 
Wert der Grundstücke beeinflussen würden. In s-
besondere Gartengeräte zur Pflege der Grüna n-
lagen bringen das Erfordernis mit sich, trocken 
und geschützt gelagert zu werden.  
Darüber hinaus würde diese Reg elung zu einer 
zunehmenden Unklarheit führen, welche Anl agen 
genehmigungspflichtig sind und welche nicht. Als 
Beispiele werden folgende Nutzungen angeführt: 
Geräteschuppen, Bänke, Sitzecken, Swimmin g-
pools, Teichanlagen, Blumenbeete, Kleintiersta l-
lungen, Gartendekor. 
 
  
zen etc. im Rahmen der zulässigen Bereiche betrifft alle 
Nebenanlagen (rot gestri chelte Linie). Somit kann jedem 
Grundstück ein Bereich zugeordnet werden, in dem N e-
benanlagen zulässig sind. Weitergehende Abst immun-
gen werden anhand von Einzelfallentscheidungen nach 
Denkmalschutzgesetz getroffen. 
 
2.4   Verkehr: Hohenstaufenstraße 
Die Verkehrssituation soll durch bauliche Ma ß-
nahmen (Straßeneinkerbungen, Zebr astreifen 
etc.) verbessert werden.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen  und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.  
2.5  22.10.2017 Ausweitung des infrastrukturellen Ang ebots 
In Anbetracht des baulich bedingten Einwohne r-
zuwachses sollte die Ausstattung des Qua rtiers 
mit familienfreundlichen Angeboten gestärkt we r-
den. Insbesondere das Kinderspie lplatzangebot 
in der Hohenstaufenstraße sei ungenügend. Da r-
über hinaus sollen zusätzliche Stellplatzanlagen 
geschaffen werden, um eine weitere Ve rengung 
der Hohenstaufenstraße zu ve rhindern.  
 
ja Die im Bebauungsplan-Vorentwurf dargestellten öffentl i-
chen Grünflächen am Frankenplatz und in der Hohe n-
staufenstraße werden als öffentliche Parkanlage aufg e-
wertet und gestaltet. Hierbei können auch untergeordnete 
Spielmöglichkeiten umgesetzt werden . Auch soll die Mö g-
lichkeit geprüft werden, den Parkplatz am Bahnhofplatz 
als Dorfplatz mit Aufenthaltsqualität umzugestalten.  
3 
3.1 
NN 21.10.2017 
 
Vordächer 
gleichlautend wie lfd. Nr. 2.1. 
 
vgl. 2.1. vgl. 2.1.   
3.2   Anbauten 
gleichlautend wie l fd. Nr. 2.2. 
 
vgl. 2.2. vgl. 2.2. 
3.3   Gartengestaltung 
gleichlautend wie l fd. Nr. 2.3. 
vgl. 2.3. vgl. 2.3.

7 
 
 
3.4   Erhaltung von Verbindungswegen  
Die für die Siedlung typischen Wege seien größ-
tenteils überformt und nicht erkenn - und wahr-
nehmbar. Eine weitere Ü berformung sollte ve r-
hindert werden. Bereits überformte Wege und 
damit in Verbindung stehende Grenzveränderu n-
gen müssten zurückentwickelt we rden. 
 
ja Die entsprechenden Verbindungswege sollen als Ge h-
recht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert werden. Die 
planungsrechtlich festgesetzten Geh -, Fahr- und Lei-
tungsrechte sowie die im Plangebiet  verlaufenden Leitu n-
gen bedürfen später zu ihrer Wir ksamkeit der Eintragung 
entsprechender Dienstbarkeiten im Grundbuch bezi e-
hungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentli ch rechtli-
cher Baulasten im Baulastenverzeichnis.  
 
3.5   Sanierung abgängiger privater Häuser  
In der Eisenbahnersiedlung befänden sich pr ivate 
Bestandsgebäude (Mehrfamilienhäuser) die stark 
abgängig se ien. Es wird um Prüfung gebeten, 
welche Möglichkeiten bestehen eine Aufwertung 
dieser Häuser in Gang zu setzen. Eine Anspr a-
che von Wohnungsbaugesellschaften wird vorg e-
schlagen. 
 
Prüfung Im Rahmen des Städtebauförderprojekts „Starke Veedel“ 
sollen entsprechende Instrumente bereitgestellt werden, 
die eine finanzielle Unterstützung ermöglichen  (Fassa-
densanierung etc.). Die Verwaltung hat parallel dazu 
Kontakt zu den betroffenen Eigentümern aufgenommen. 
Es wurde mitgeteilt, dass die abgängige Substanz in der 
Hohenstaufenstraße, am Talweg und am Langobarde n-
platz 2020 saniert werden soll.  
3.6   Verkehr 
Gremberghoven sei ein Quartier, welches insb e-
sondere durch Durc hgangsverkehre geprägt sei. 
Innerhalb der historischen Ba usubstanz führe 
dies zu erheblichen Erschü tterungen und Lärm. 
Verschärft würde die Situation dur ch verkehrswid-
riges Verhalten durch Autofahrer in den bereits 
sehr beengten Straßenräumen. Im Ergebnis sei 
die Verkehrssicherheit insbesondere für Minde r-
jährige äußert gefährdet. Sofern der Bebauung s-
plan eine Regelungsmöglichkeit entfalten könnte, 
sollte eine Einbahnstraßenregelung geplant wer-
den.  
Weitere Eingaben gleichlautend wie l fd. Nr. 2.4. 
 
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.  
3.7   Bevölkerungsentwicklung  
Vor dem Hintergrund der älter werdenden Bevöl-
Kenntnis-
nahme 
vgl. 2.1.

8 
 
kerungsstruktur sollte es Ziel sein, ein ad äquates 
Angebot für Familien in Form von nutzbaren 
Wohnräumen bereitzustellen. Die heutigen 
Grundrisse der denkmalgeschützten Su bstanz 
würden lediglich bis 90 m² Grundfläche schaffen, 
was zu wenig sei. Auch aus Sicht der demogr a-
phischen Entwicklung, müssten die vorgeschl a-
genen Anbauten zur Vergrößerung der Wohnfl ä-
che zugelassen werden.  
Bei der Zusammensetzung der Bevölkerung sol l-
te auf eine gemischte Bewo hnerstruktur Wert 
gelegt werden.  
 
4 
4.1 
NN 09.11.2017 Folgende Vorschläge sollen in den  Bebau-
ungsplan eingebracht werden : 
 Anbauten, die  bis zu einer Tiefe v on 5 m über 
die gesamte Hausbreite in zweig eschossiger 
Ausführung zuläs sig sind; 
 Vordächer, die in witterungs beständiger Au s-
führung zulässig sein sollen;  
 Gartenhäuser, die errichtet werden dü rfen; 
 Verbindungswege, die zw ischen den Gärten 
wiederhergestellt werden so llen; 
 Neuregelung der Verkehrssituation und Ver-
kehrsberuhigung; 
 Ausschluss v on Nachv erdichtungsmöglichkei-
ten auf denkmalgeschützten Gä rten; 
 direkte Bürgerbeteiligung bei zukünft igen 
Bauv orhaben. 
 
 s.u. 
 
4.2   Information über beabsichtigte Bauvo rhaben 
Es wird gefordert, über die gestalt erischen und 
denkmalpflegerischen Vorgaben betre ffend der 
sich in Realisierung befindlichen Bauvorhaben 
informiert zu werden. 
 
ja Die Neubauten müssen sich in der Dachform, Dachei n-
deckung und der Farbgebung an die denkmalgeschüt z-
ten Gebäude anpassen. Hinsichtlich der Eingrünung en t-
lang der Hohenstaufenstraße werden Hecken im Bebau-
ungsplan festgesetzt. Die Zufahrten auf das Grundstück 
werden ebenfalls festgesetzt.  
Die Maßgaben werden im ausstehenden Rechtsplan

9 
 
dargelegt. Dieser wird öffentlich ausgelegt und ist nach 
Abschluss des Verfahrens öffentlich (auch digital) z u-
gänglich.  
 
4.3   Anbauten 
gleichlautend wie l fd. Nr. 2.2. 
 
 vgl. 2.2.  
4.4   Vordächer 
gleichlautend wie l fd. Nr. 2.1. 
 
 vgl. 2.1. 
 
4.5   Gartengestaltung 
gleichlautend wie l fd. Nr. 2.3. 
 
 vgl. 2.3. 
4.6   Erhaltung von Verbindungswegen  
gleichlautend wie l fd. Nr. 3.4. 
 
 vgl. 3.4. 
4.7   Verkehr 
gleichlautend wie l fd. Nr. 3.6. 
 
 vgl. 3.6. 
5 
 
NN 08.11.2017 gleichlautend wie l fd. Nr. 4.1. bis einschlie ßlich 
4.7. 
 
 vgl. 4.1. bis einschließlich 4.7.  
6 
6.1 
NN 08.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung 
Bei der Öffentlichkeitsveranstaltung am 
19.10.2017 sei zu wenig auf die graphische E r-
klärung der Planinhalte eingegangen wo rden, so 
dass die Verständlichkeit für die Bürgerinnen und 
Bürger erschwert worden sei.  
Des Weiteren hätte es einer Erläut erung zu den 
Bauvorhaben (Anzahl Wohneinheiten, Auss ehen 
etc.) sowie zum Umgang mit dem Baumb estand 
bedurft.  
 
Kenntnis-
nahme 
Bei zukünftigen Veranstaltungen werden die Planzeichen 
gesondert erklärt.  
6.2   Nachverdichtung 
Die Schaffung von Wohnraum sei ein nachvol l-
vgl.  
1.2., 1.3. 
vgl. 1.2., 1.3.

10 
 
ziehbares Ziel der Stadt. Jedoch störe die Nac h-
verdichtung in Gremberghoven die Attra ktivität 
des denkmalgeschützten Areals. Das Instrument 
zur Plansicherung (Veränderungssperre) sei zu 
spät aktiviert worden. 
Im Verhältnis stünde eine Genehmigungsl age 
z.B. für eine Zaunanlage mit einer Dauer von vier 
Jahren in keinem Verhäl tnis.  
 
6.3   Verkehr  
Die Rather Straße und die Hohenstaufenstraße 
seien durch ein erhebliches Verkehrsaufko mmen 
geprägt, welches mit  dem einer Auto-
bahn/Umgehungsstraße sei. 
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden 
stets überschritten. Darüber hinaus werde die 
Situation durch ungeordnet parkende Autos g e-
prägt. Hier sollten die Verkehrs kontrollen insbe-
sondere in den Aben dstunden verstärkt werden.   
Auch werde die H ohenstaufenstraße durch Li e-
ferverkehre in Anspruch genommen, obwohl di e-
se für LKW-Verkehre gesperrt ist. Die Situation in 
der Hohenstaufenstraße werde durch den durc h-
fahrenden ÖPNV zusätzlich ve rschärft.  
Es wird die Anregung gegeben, die Verkehrssit u-
ation in der Hohenstaufenstraße und der Rather 
Straße durch bauliche Maßnahmen (Parkbuchten 
etc.) zu verbessern, ohne die Anwohner finanziell 
zu belasten.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung überg eben. 
6.4   Bewohnerstruktur  
Anteilig auf das Stadtgebiet verteilt würden in s-
besondere in Gremberghoven überdurchschnit t-
lich viele Asylsuchende und Migranten unterg e-
bracht. 
Die Stadt würde Wohnungen in der Hohensta u-
fenstraße beschlagnahmen und diese für Flücht-
linge und Migranten bereitstellen.  
nein Im gesamten Stadtbezirk Porz stehen zurzeit 1.300 b e-
legbare Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten 
zur Verfügung. Bei 113.611 Einwohnern in Porz beträgt 
die Flüchtlingsquote 1,14%. Zum Vergleich: die Stadtb e-
zirke Innenstadt, Rodenkirchen, Ehrenfeld und Kalk we i-
sen eine höhere Quote zwischen 1,26% bis 1,50% aus. 
In den übrigen Stadtbezir ken liegt die Quote unter dem 
Wert von Porz.

11 
 
Die vom Amt für Stadtentwicklung vorgeschlag e-
nen Maßnahmen (Hausaufgabenbetreuung, A r-
beitsmarktförderung) seien nicht problemor ientiert 
ausgerichtet.  
Die ebenfalls vorgeschlagenen Sanierungsz u-
schüsse zur Verbesserung der Bausubstanz wür-
den keine Hilfestellung für die Anwohner darste l-
len.  
Grundsätzlich wird gefordert, die soziale Durc h-
mischung des Gebietes zu verbessern.  
 
Im Stadtteil Gremberghoven stehen insgesamt 96 bele g-
bare Plätze zur Verfügung. Bei 3.057 Einwohner n be-
trägt die Flüchtlingsquote 3,14%. Das ist im Stadtb ezirk 
Porz die derzeit höchste Quote. Werte über 2% werden  
ferner noch in den Stadtteilen Poll, E nsen, Eil und Wahn 
erreicht. An zwei Standorten im Bezirk Porz (Urbach und 
Lind) werden aktuell noch Unterkünfte errichtet, die 400 
bzw. 320 Plätze beherbergen sollen. Bei einer Vollbel e-
gung - die angesichts von derze it sinkenden Flüchtling s-
zahlen wohl nicht mehr zu erwarten ist - würde die 
Flüchtlingsquote in Urbach rund 3,80 % und in Lind 
knapp unter 10% betragen. Ziel der Verwa ltung bleibt 
eine dezentrale und möglichst gleic hmäßige Verteilung 
aller Geflüchteten im K ölner Stadtgebiet. Dies ist aber 
nicht überall umsetzbar, da es in vielen Stadtteilen an 
entsprechenden Baugrundstücken ma ngelt und/oder 
keine anderen Objekte beispielsweise zur Anmietung 
akquiriert werden können.  
Es ist nicht zutreffend, dass die Stadt Kö ln Wohnungen 
in der Hohenstaufenstraße beschlagnahmt, um dort G e-
flüchtete unterzubringen. Dies würde eine Enteignung 
darstellen und hierzu gelten rechtlich sehr hohe Hürden.  
 
6.5   Nahversorgung, Einzelhandel  etc. 
Das Quartier sei hinsichtlich der Nahver sorgung 
ungenügend ausgestattet. Es fehle insbesondere 
den älteren Bewohnern an einem Bäcker, einem 
Supermarkt etc.  
Die Stadt soll das Umfeld für interessierte Inve s-
toren stärken, um die Realisierung eines  Bäckers, 
eines Supermarkts und/oder eines Ärztehauses 
zu fördern  
 
Prüfung Die Verwaltung prüft aktuell neue Konzepte zur wohnor t-
nahen Versorgung. Hierbei werden entsprechende B e-
treibermodelle mit Bauinteressierten und Händlern g e-
führt. Die Verbesserung der Nahversorgungssituation in 
Gremberghoven g enießt höchste Priorität.  
6.6   Denkmalschutz 
Der Denkmalschutz für Grember ghoven sei sehr 
wichtig. Die Regelung von Dacheind eckungen, 
Fassadenfarben etc. sei richtig. J edoch stelle die 
Steuerung von Gartenhütten etc. eine unverhäl t-
Kenntnis-
nahme 
Vgl. 1.2., 2.3.

12 
 
nismäßig starke B eeinflussung dar. Standort und 
Ausführung von Gerät eschuppen etc. sei für den 
Denkmalschutz in Gremberghoven unerheblich.  
Grundsätzlich zeige sich die Anwe ndung des 
Denkmalschutzes in Gremberghoven durch lange 
Genehmigungsdauern und strikte Reg elungen.  
Dies führe in Summe beim Bürger zu Unver-
ständnis. 
 
6.7   VEP Hohenstaufenstraße 
Die Bebauung (74 Wohneinheiten im Einfamilie n-
hausbau der Deutschen Reihe nhaus) auf der 
Fläche des Birkenwäldchens wird begrüßt. Je-
doch erhöhe sich dadurch d er Verkehr, so dass 
über eine zweite Erschließungsstraße nachg e-
dacht werden sollte. Die Pläne sehen zu rzeit nur 
eine Zufahrt über die Ci mbernstraße vor.  
 
nein Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Ci m-
bernstraße. Eine Anbindung an die Stein straße als auch 
die Hohenstaufenstraße ist aus verkehrstechnischer 
Sicht nicht möglich. Es ist geplant die Cimbernstraße zu 
Lasten des Plangebietes zu verbreitern und damit neu 
auszubauen. 
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über 
öffentliche Misc hverkehrsflächen als auch privaten nicht 
befahrbaren Wohnwegen. Nördlich des Plangebietes 
trifft die Straße Im Brücherfeld auf die Cimbernstraße. 
Diese wird in das Plangebiet als Mischverkehrsfläche 
verlängert und dient als Haupterschließung. Nach Süden 
setzt sie sich als Fußverbindung fort. Über eine geplante 
Querungshilfe an der Hohenstaufenstraße wird der A n-
schluss an die KVB -Bushaltestelle und den S -
Bahnhaltepunkt der Linie S 12 ermöglicht.  
Die privaten Stellplätze sind oberirdisch in Form von 
Sammelstellplätzen und Carports angeordnet und so 
konzentriert, dass große Teile des Plangebietes nahezu 
autofrei werden. 
 
6.8   Nachverdichtung der Vonovia  
Die geplanten Neubauvorhaben der Von ovia 
würden aufgrund der Schaffung von öffen tlich 
geförderten Wohneinheiten die soziale M ischung 
des Quartiers negativ beeinflussen.  
Es wird die Frage gestellt, was aus der beabsic h-
tigten Niederlegung des Garagenh ofes an der 
Gotenstraße geworden sei.  
ja Die Niederlegung des Garagenhofes in Kombination mit 
einer städtebaulichen Neuordnung der Fläche an der 
Gotenstraße ist weiterhin b eabsichtigt. Die Planungen 
werden im laufenden Jahr konkretisiert.

13 
 
 
6.9   Kindergartenbedarfsplanung  
Es wird in Frage gestellt, ob fünf Kindergä rten in 
Gremberghoven zweckdienlich se ien. Es soll en 
Ersatzkapazitäten für die entfall enen Parkplätze 
geprüft werden. 
 
ja vgl. 1.4 
6.10   Sauberkeit im Quartier  
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) führen 
im Stadtteil Finkenberg regelmäßige und häuf iger 
den Müll ab. In Gremberghoven seien die A b-
fuhrintervalle seltener bemessen. Daher steige 
die Vermüllung im öffentlichen Raum ve rstärkt 
durch eine stetig zunehmende Anzahl  abgeme l-
deter Autos etc.  
Insbesondere im Bereich des Garagenhofs an 
der Gotenstraße sei ein akuter Handlungsb edarf 
zu unterstellen. 
Auch der Bereich der Deutschen Bahn an der 
Hohenstaufenstraße (Zuwegung Bahnsteig) sei 
ein solchen Ort mit Handlungsbedarf.  
Es wird angeregt, die Reinigung der öffentlichen 
Flächen durch die AWB zu verbessern.  
 
 Die Stellungnahme wird an die Abfallwirtsc haftsbetriebe 
und an das Ordnungsamt mit der Bitte um Prüfung übe r-
geben. 
6.11   Informationspolitik 
Grundsätzlich wird gefordert, besser informiert zu 
werden. Die Anregung umfasst die Bereiche:  
Bautätigkeiten sowie Denkmalschutz und de ssen 
Anwendung. 
 
Kenntnis-
nahme 
Vgl. 1.1., 4.2. 
7 
7.1 
NN 09.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung 
Nach Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens 
am 28.01.2016 hätte die erforderliche Information 
der Öffentlichkeit (Abendveranstaltung am 
19.10.2017) zu spät stattgefunden. Auch sei die 
Kenntnis über die Wohnbauvorhaben der Vortr a-
genden unzureichend gewesen.  
Kenntnis-
nahme 
Vgl. 1.1., 6.1.

14 
 
 
7.2   Nachverdichtung  
Die temporäre Inanspruchnahme der präge nden 
Hecken- und Mauerstrukturen würde lange Zeit 
dauern, bis diese wieder hergest ellt seien. Die 
neuen Häuser seien Fremdkörper. Die Reduzi e-
rung der Grünflächen wird kritisch ges ehen, insb. 
bieten die Gartenstrukturen Leben sräume für 
Tiere.  
Kenntnis-
nahme 
vgl. 1.3. 
7.3   Regelung von Gartenlauben  
Die Regelung zur Verortung von Gartenh ütten 
etc. betrifft die Grundstücke an der Rather Str aße 
(linke Seite, gerade Hausnummern) und alle 
Grundstücke auf der rechten Seite des Ta lwegs. 
Dies führe zu einer Ungleichbehandlung.  
 
nein vgl. 2.3. 
7.4   Anbauten 
Die im Bebauungsplan zulässigen Anba uten wür-
den eine Erweiterung der Bestandsgebä ude um 3  
m in die Tiefe und ein Vollgeschoss in die Höhe 
ermöglichen. Ziel sei es, diese Anbauten als Wi n-
tergärten zuzulassen. Die Neubauten würden 
jedoch mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Dac h-
geschoß errichtet. Die unterschiedliche Regelung 
sei unverhältnismäßig. Der Bebauungsplan -
Entwurf sollte in dieser Hinsicht angepasst we r-
den und ebenfalls zweigeschossige Anbauten 
zulassen. 
 
teilweise vgl. 2.2. 
7.5   Städtebauförderung  
Die vom Amt für Stadtentwicklung vorg estellten 
Maßnahmen würden den richtigen Ansatz da r-
stellen, um das Quartier zu stärken. Jedoch sei 
eine bisher ausstehende Förderzusage de s Lan-
des enttäuschend. Durch die Vorstellung gepla n-
ter Maßnahmen, die noch nicht beim Land ane r-
kannt seien, entstünde der Eindruck, dass von 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik mit der Bitte um Prüfung und Berücksicht i-
gung übergeben.

15 
 
der eigentlichen Thematik (Denkmalschutz in 
Gremberghoven) abgelenkt werden so llte.  
Grundsätzlich solle Gremberghoven ein leben s-
wertes, vielfältiges Quartier sein mit einem au s-
geprägten gemeinschaftlichen Zusammenhalt. 
Die Maßnahmen  zur Städtebauförderung würden 
dazu einen Beitrag leisten, da die Bewohner 
selbst dadurch profitierten. 
 
7.6   Verkehr 
Im Bereich der Rather Straße fehle auf Höhe des 
Kiosks und der Bushaltestelle ein Zebrastreifen, 
um sicher die Straße queren zu können. Die 
Rather Straße solle zu einer Tempo 30 Zone 
erklärt werden, um den Autorennen und der e r-
höhten Fahrgeschwindigkeit entg egenzuwirken.  
Im Bereich des Frankenplatzes sei durch parke n-
de Autos die Situation des Gegenverkehrs nicht 
verkehrssicher zu bewältigen. Insbesondere im 
Mündungsbereich der Kurve komme es zu g e-
fährlichen Situationen. Während Bauarbeiten war 
der Bereich um  den Frankenplatz als Einbah n-
straßensystem geregelt worden. Dies hätte zu 
einer Entschärfung der Situation geführt. Dieses  
Vorgehen sollte zu einer dauerhaften Lösung 
erhoben werden. 
Ansonsten gleichlautend wie l fd. Nr. 1.5., 1.6., 
3.6. und 6.3. 
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.  
7.7   Grundstücksverhältnisse 
Die von den Nachverdichtungsoptionen betroff e-
nen Grundstücke sollen im Wesentlichen der 
Vonovia (Wohnungsunternhemen) gehören. Der 
Bebauungsplan-Entwurf diene zur Verwirklichung 
der wirtschaftlichen Interessen der Vonovia.  
Die erteilten Baugenehmigungen, die aufgrund 
von positiven Bauvorbescheiden vor Einleitung 
des Bebauungsplan -Verfahrens beschieden wu r-
Kenntnis-
nahme 
Einzelne Grundstückseigentümer werden im Rahmen 
der Bautätigkeit nicht bevorteilt. Die Kriterien für geei g-
nete Nachverdichtungsoptionen richten sich ausschlie ß-
lich nach baurechtlich-städtebaulichen Gesichtspunkten.

16 
 
den, würden daher zu M isstrauen führen. Die 
rechtliche Abhängigkeit zur Genehmigung sei 
unverständlich.  
 
8 
8.1 
NN 02.11.2017 Kreuzungsfreier Ausbau der Bahngleise zu 
einer Schnellfahrstrecke 
Im Bereich der Abzweigstelle Steinstraße endet 
die Schnellfahrstrecke Frankfurt Flughafen – Köln 
Steinstraße und mündet in die Fernbahnstrecke 
auf der sich bis Köln HBF regionale Züge und 
ICE Züge die Strecke teilen. Diese Kombination 
führe zu Verspätungen im Bahnverkehr. Daher ist 
es beabsichtigt, die Streckenführung auszuba u-
en, um den Übergang kreuzungsfrei zu ge stalten. 
Die Nachverdichtungsmaßnahmen parallel zu der 
Bahnstrecke stehen diesen Ausbauabsichten 
entgegen. Der notwendige Raum zur Gleiskö r-
pererweiterung werde dadurch eingeschränkt.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Eisenbahn -Bundesamt 
mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
9 
9.1 
NN 06.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung 
Es wird der Verwaltung gedankt, dass die Vera n-
staltung am 19.10.2017 durchgeführt wurde, da 
somit die Stadt erforderliche persönliche Arbeit 
vor Ort leiste und durch den direkten Kont akt 
ansprechbar wird. Auch entstünde der Eindruck, 
dass für Gremberghoven gearbeitet werde.  
 
Kenntnis-
nahme 
 
9.2   Verkehr: Humboldtstraße / Am Hochkreuz  
Es wird um Informationen zum Sachstand geb e-
ten, wie weit die Ausbauplanung am Kreuzung s-
punkt B 8 / St einstraße und Maarhäuser Weg 
sind. Die Straßenbereich sei hoch frequentiert, so 
dass regelmäßig ein Rückstau bis in die Siedlung 
erfolgt. Auch führe dies zur Missachtung der Ve r-
kehrsregelung, dass eine direkte Einfahrt von der 
Humboldtstraße nach Gremberghoven verboten 
sei. Insbesondere die Straße Am Hochkreuz sei 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straß en und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.

17 
 
durch diese Situation stark belastet. In diesem 
Bereich müsste eine Verbreiterung erfolgen, d a-
mit ein geradeausfahren nicht mehr möglich w ä-
re.  
 
9.3   Verkehr: Parkplatz Gastronomie Nirvana  
Die abfahrenden Gäste des Betriebs Nirvana 
(Frankfurter Str. 725 ) würden die Verkehrssiche r-
heit gefährden. Hierzu müsste eine Beschilde-
rung des Parkplatzes installiert werden, durch 
welche die Gäste dazu angehalten würden, au s-
schließlich in Richtung Eil zu fahren. Durch die 
Abfahrbewegung Richtung B 8 werde die rote 
Ampel sowie eine durchgezogene Linie stets 
außer Acht gelassen.  Es soll ein Gespräch mit 
dem Pächter geführt werden.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen  und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.  
9.4   Verkehr: Tempo 30 Zone 
Es wird auf das verkehrswidrige Verhalten der 
Straßenverkehrsteilnehmer hingewiesen. D ie 
Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgaben 
sei auch in den Straßen Auf dem Streitacker und 
dem Brücherfeld festzustellen. Außerdem sei der 
öffentliche Raum (inkl. Straße) auch ein Spielort 
für Kinder, die durch das Verkehrsverhalten einer 
vermeidbaren Gefahr ausgesetzt würden.  
Die Verkehrskontrollen (auch mobil) sollen erhöht 
werden. 
Ansonsten gleichlautend wie l fd. Nr. 1.5., 1.6., 
3.6. und 6.3. 
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen  und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergebe n. 
9.5   Verkehr: Einbahnstraßenregelung  
Insbesondere Im Bereich der Breitenbachstraße 
sowie der Straße Am Hochkreuz werde regelm ä-
ßig entgegen der vorgeschriebenen Richtung 
gefahren.  
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen  und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.  
9.6   Verkehr: Abfallbewirtschaftung Prüfung Die Stellungnahme wird an die Abfallwirtschaftsbetriebe

18 
 
Die Fahrzeuge der AWB führen regelmäßig mit 
hoher Geschwindigkeit entgegen der vorg e-
schriebenen Fahrtrichtung. Gerade städtischen 
Betrieben käme eine Vorbildwirkung zu. Es wird 
gefordert, diesem Verhalten Einhalt zu gebieten.  
 
mit der Bitte um Prüfung übergeben.  
10 
 
NN 07.11.2017 Ausbau der Wegeverbindung an der Schule  
Die Anlieger angrenzend der Hohenstaufenstraße 
28 erbeten eine Verbreiterung des Weges im 
Übergang zum Schulgrundstück. Der Weg führt 
von der Breitenbachstraße nach Norden. Die 
Anwohner könnten somit die Grundstücke anfa h-
ren und Stellplätze auf dem Grundstück nachwe i-
sen. Dies würde zu einer Entlastung d er Ver-
kehrssituation führen. 
 
Prüfung Es wird geprüft, ob im Rahmen der Schulneubauplanung 
an der Breitenbachstraße eine Abtretung bzw. Einbezi e-
hung des Weges möglich ist.  
 
vgl. 3.4. 
11 
 
NN 07.11.2017 Anbauten 
Die Eigentümer beabsichtigen einen Wintergar ten 
anzubauen. Hierfür ist eine gemeinsame Ko n-
struktion über die Grundstücksgrenzen hi nweg 
erforderlich, da es sich um ein Doppelhaus ha n-
delt. Bisherige und zukünftige Sanierungen se ien 
mit dem Denkmalamt abgestimmt worden  (Orts-
termin 2013). Hierbei wurde stets mitgeteilt, dass 
ein Anbau, von den Giebelseiten um 0,5 m eing e-
rückt, bis zu 4 m zulässig sei. Entspreche nde 
Anpassungen im Garten (Terrasse, Teich etc.) 
sind aufgrund dieser Grundannahme baulich 
angepasst worden.  
Die Herleitung einer baulichen Tief e von 4 m 
trage auch der Bestandssituation (Stall, Fra nken-
platz 16) Rechnung.  
Durch die vorgeschlagene Anbauoption mit einer 
Tiefe von 3 m, wäre an dieser Stelle einheitliche 
Raumkante möglich und das Siedlungsbild sei 
gestört.  
Diese Problemstellung würd e auch andere 
Grundstücke betreffen: Frankenplatz 9 und 11, 
 
 
 
 
 
vgl. 2.2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
vgl. 2.2.

19 
 
Frankenplatz 1 und 3 und Talweg 5. Im Bereich 
des Frankenplatzes 6 – 12 sowie der Hohenstau-
fenstraße gebe es historische Stallungen, die 
dieser Regelung ebenfalls entgegenstünden. 
Beigefügt ist  eine Karte, in der in rot betro ffene 
Situationen gekennzeichnet sind.  
Es wird darum gebeten, den Bebauungsplan -
Entwurf dahingehend zu ändern, dass diesem 
Konflikt (zulässige Anbauten vs. Stallungen) 
Rechnung getragen wird. Folgender Formuli e-
rungsvorschlag w ird unterbreitet: 
„Zur Gewährleistung eines einheitlichen, anspr e-
chenden Gesamtbildes der Siedlung ist bei G e-
bäuden (Reihen- und Doppelhäuser), zu denen 
historische Stallungen / Anbauten gehören, ein 
Bezug für die Anbautiefe potentieller Anbauten 
auf diese Stallungen / Anbauten maßgeblich. 
Teilen sich Stallung und Haus eine Wand, so ist 
eine Anbautiefe des Anbaus der Länge der Sta l-
lung abzüglich 0,5 m zwingend einzuhalten. B e-
sitzt die Stallung keine gemeinsame Wand mit 
dem Haus, so ist die Anbautiefe 0,5 m länger als 
der maximale Abstand zwischen Haus und Sta l-
lung. Bei Häusern ohne zugehörige Anbauten 
beträgt die Anbautiefe einheitlich 3 m.“  
.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die zulässige Anbauti efe wird auf 4 m erhöht. Weiterg e-
hende Abstimmungen werden anhand von Einzelfallen t-
scheidungen nach Denkmalschutzgesetz getroffen.  
12 
12.1 
NN 09.11.2017 Verkehr: Kitaneubau am Bahnhofplatz 7  
Die sich in der Realisierung befindliche Kindert a-
gesstätte am Ba hnhofplatz war im Rahmen der 
Öffentlichkeitsveranstaltung Gegenstand der 
Diskussion. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass 
die erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrun d-
stück selbst nachgewiesen würden. Auf der 
Homepage des Projektentwicklers (die kitabau)  
seien diese Parkplätze auf der entsprechenden 
Planungsskizze nicht e rsichtlich.  
Es wird die Frage gestellt, wie viele Parkplätze 
eingeplant sind und wo sich diese befinden.  
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen  und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.

20 
 
Gremberghoven sei durch starke Durchgang s-
verkehre geprägt, die Staus erzeugen wür den. 
Die mit der Kita in Verbindung stehenden Hol - 
und Bringverkehre würden diese Situation ve r-
schärfen.  
Der Stellungnahme sind Anlagen beig efügt aus 
denen ersichtlich ist, dass rechtswidrig LKWs das 
Quartier durchfahren und das die lichte Straße n-
breite nur 5,76 m beträgt. Durch die Nutzung der 
Straße als ÖPNV-Route (Bus) sei insgesamt eine 
Situation entstanden, die untra gbar sei und die 
Verkehrssicherheit gefährde.  
Der Eingeber bittet um Nachweis, dass auch die 
parkenden Eltern in das Konzept einbezogen 
wurden und um Entlastung der Situation.  
 
12.2   Öffentliche Grünflächen  
In dem Bebauungsplan-Entwurf sind öffentliche 
Grünflächen gekennzeichnet (Hohenstaufenstra-
ße 17 und 19, Frankenstraße 5). Der Stellun g-
nahme ist eine Anlage beigefügt, aus der hervo r-
geht dass die Anlage am Frankenplatz ungesta l-
tet und ungepflegt wirkt. Die baulichen Anlagen 
(Mauern) seien abgängig. Die Rasenflächen wü r-
den nur selten gemäht und das Schnittgut ve r-
bliebe vor Ort.  
Es wird die Frage gestellt, was die Ausweisung 
„Öffentliche Grünfläche“ bedeute und ob eine 
Kostentragung durch die Stadt beabsichtigt sei 
oder ob die Bürger mit einer Kostenbeteiligung 
rechnen müssten.  
Prüfung vgl. 2.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird im Realisierungsfall die Notwendi g-
keit zur Beitragserhebung anhand einer Vorentwurfspl a-
nung gemäß Leistungsphase 2, Leistungsbild Freianl a-
gen der HOAI (Honorarordnung für  Architekten und Inge-
nieure), prüfen.

Beschlussvorlage Rat

5675 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Dint Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3510/2020 
Freigabedatum 
 18.02.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74410/02  
Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt 
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74410/02 für das Gebiet betreffend die Häuser 
beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die 
Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße (sowie Teile Fahrweg 
Sachsenstraße), einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken 
Heilig-Geist-Straße 23 und 25, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes 
unter abschließender Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16  
— Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven — abgegebenen Stellung-
nahmen gemäß Anlage 5; 
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74410/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu än-
dern; 
3. den Bebauungsplan Nr. 74410/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 
BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als 
Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. 
4. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die Bezirksvertretung 7 
(Porz) dem Beschluss ungeändert zustimmt 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines einfa-
chen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für die Eisenbahnersiedlung in 
Gremberghoven gefasst. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
wurde das Städtebauliche Konzept  in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 vorgestellt und mit 
den Anwesenden diskutiert. 
 
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes wurde dem denkmalgeschützten Bereich zur 
Offenlage angepasst. 
 
Die Offenlage erfolgte vom 30.01.-02.03.2020. 
Es sind vier Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Während der Offenlage wurden auch Anregungen von den Behörden, den Trägern öffentlicher Be-
lange sowie den Fachdienststellen vorgebracht, die geprüft und teilweise in den Bebauungsplan ein-
gearbeitet wurden. 
 
So wurde unter anderem vom LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland- angemerkt, dass die ge-
samte Siedlung nachrichtlich als ein Denkmal zu kennzeichnen ist und gemäß der Planzeichenver-
ordnung dieser Bereich mit einem D im Quadrat deutlich wird. 
 
Mit den Änderungen wurden die Grundzüge der Planung berührt, so dass der Bebauungsplan-
Entwurf erneut in der Zeit vom 01.10-18.11.2020 offengelegt wurde. In dieser Zeit wurden zwei weite-
re Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgebracht. 
 
Die Vielzahl der unter Denkmalschutz gestellten Gebäude und Grundstücke dokumentieren die bau-
geschichtliche Bedeutung. Für das Bemühen, die Gebäudestrukturen der vielen noch vorhandenen, 
kleinmaßstäblichen Wohngebäude mit ihren zum Teil noch vorhandenen kleinteiligen Anbauten zu 
bewahren, ist der Schutz vor substanzgefährdenden Eingriffen oder verfälschenden baulichen Verän-
derungen von städtebaulicher Bedeutung. Das bezieht sich sowohl auf die Gebäude sowie die 
Grundstücke. 
 
Die Belange der Baukultur betreffend das Ortsbild mit den baulichen Anlagen, die privaten quartiers-
bezogenen und öffentlichen Grünflächen sowie die Wegeverbindungen in ihrer Beziehung zur Stadt-
struktur und der stadträumlichen Funktion werden durch den Bebauungsplan gesichert. 
 
Der Erhalt historischer Baustrukturen stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. 
 
Zur Umsetzung der vorgenannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zielsetzungen ist die 
Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes notwendig.

3 
Der Bebauungsplan dient somit dem Erhalt des historisch gewachsenen denkmalgeschützten, erhal-
tenswerten Ortsteiles Eisenbahnersiedlung Gremberghoven. 
 
Um keine weitere Bebauung in der durch großzügige Gärten geprägte Eisenbahnersiedlung zu er-
möglichen wurden die wenigen neuen angedachten Baufenster wieder zurück genommen. 
Das begründet sich zum einen aus dem Denkmalschutz und zum anderen aus städtebaulichen Grün-
den, da ansonsten aus dem einfachen Bebauungsplan auch das Recht abgeleitet werden könnte wei-
tere Bauflächen zu erschließen. 
Damit wäre der schützenswerte Siedlungscharakter nicht mehr erhalten. 
 
Die wenigen textlichen und gestalterischen Festsetzungen bestimmen die städtebauliche Qualität des 
Orts- aber auch Straßenbildes. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Niederschrift der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB) 
Anlage 3 schriftliche Stellungnahmen zur FÖB 
Anlage 4 Anregungen der Träger öffentlicher Belange (TÖBs) 
Anlage 5 Anregungen aus der Offenlage 
Anlage 6 Satzungsbegründung 
Anlage 7 textliche Festsetzungen 
Anlage 8 verkleinerter Bebauungsplan (unmaßstäblich) 
Anlage 9 Entschlüsselungstabelle (nicht-öffentlich)

Anlage 1 Geltungsbereich

382 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 74410/02 Eisenbahnersiedlungin Köln - Porz - Gremberghoven
Maßstab  1 : 7 500015075300450 Meter

Beratungsverlauf (3)

04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 12.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3510/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.02.2021
Erstellt
03.12.2020 08:16