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2010/0184

Förderung betriebsnaher Kinderbetreuung im U 3-Bereich

Magistratsvorlage 20.04.2010

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2010/0184

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2010/0184

6584 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.05.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat I 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0184 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Förderung betrie bsnaher Kinderbetreuung im U 3-Bereich 
 
Vorlage vom: 20. 4.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Dem beschriebenen Finanzierungsmodell zur Förderung betriebsnaher Kinderbetreuung im U 3- 
    Bereich wird zugestimmt.  
II. Über die Bereitstellung der erforderlichen städtischen Haushaltsmittel für die 
    Anschlussfinanzierung wird im Einzelfall entschieden. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.04.2010:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat es sich zum Ziel gesetzt, eine familienfreundliche und wirt-
schaftsstarke Stadt zu sein. Familienfreundlichkeit und in Folge die Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf ist damit ein wichtiger Standortfaktor für Darmstadt. Dies wird auch durch die Bürgerumfrage 
von 2006 gestützt. Dort nahmen die Themen Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf Platz 2 und 3 ein (Platz 1 Arbeitsplatzsicherheit). 
Der vom Magistrat am 4.3.2009 beschlossene Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bis 
zum Jahr 2013 um 500 Plätze im Kindertagesstättenbereich und um 100 Plätze in Tagespflege ist ein 
wichtiger Meilenstein bei der Erreichung dieses Ziels.  
Ein Teil des geplanten Ausbaus des Betreuungsangebots soll sich gemäß dieses Beschlusses am 
Arbeitsplatz in Form von betriebsnahen Einrichtungen orientieren.  
 
Diese Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt geht Hand in Hand mit der Erkenntnis bei Unter-
nehmen, dass familienfreundliche Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, qualifizierte Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und an sich zu binden. Der demographische Wandel und 
der Fachkräftemangel werden verstärkt Motor für den Ausbau familienfreundlicher und –bewusster 
Maßnahmen an Unternehmen sein. Die Bereitstellung betrieblicher Kinderbetreuung bildet einen Bau-
stein solcher Maßnahmen.  
 
Strategisch wird der betriebsnahe Ausbau des Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen durch 
ein Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Das Programm richtet sich an alle Wirtschaftsun-
ternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, die für ihre 
Beschäftigten – bei Hochschulen auch für die Studierenden – Betreuungsplätze für unter Dreijährige 
einrichten möchten. Ziel des Programms ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit 
auch die berufliche  Chancengleichheit von Frauen und Männern zu erhöhen. 
Durch das Programm erfolgt eine Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre in Höhe von maximal 50 
% der zuwendungsfähigen Betriebskosten. Die maximale Obergrenze beträgt dabei 6.000 Euro pro 
Platz und Jahr. Die Unternehmen sind bei Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet, min-
destens 25 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten zu übernehmen. Eine Kombination mit öffentli-
chen Mitteln der Länder und Kommunen zur Kofinanzierung der Betriebskosten ist seit dem 1.10.2009 
möglich. Die Förderung sollte bis spätestens 1. Januar 2011 beginnen. 
 
Um Unternehmen in Darmstadt für eine Beteiligung an dem Ausbau von Betreuungsplätzen für die 
unter Dreijährigen anzuwerben, sichert die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Unternehmen bei Inan-
spruchnahme der ESF-Mitteln nach Ablauf des Förderprogramms eine Anschlussfinanzierung zu. 
Diese soll in Höhe von max. 50 % erfolgen, bei gleichzeitiger Verpflichtung der Unternehmen sich an 
den Kosten mit mindestens 25 % zu beteiligen. Die Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von 
max. 50 % orientiert sich an den nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckten Ausgaben (insbe-
sondere der Landesmittel) und an dem durchschnittlichen Darmstädter Erfahrungswert.   
 
Die Anschlussfinanzierung an die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an folgende Bedingungen geknüpft: 
 
1. Die maßgebliche Beteiligung der Betriebe an der Finanzierung der Betreuungsangebote 
(mind. 25 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten) wird fortgesetzt. 
2. Mindestens 50 % der neu geschaffenen Plätze sollen mit Kindern der Beschäftigten 
belegt, die einen Wohnsitz in Darmstadt haben. 
3. Bis zu 50 % der belegten Plätze werden unabhängig vom Wohnort der Kinder bezuschusst. 
Die Refinanzierung des städtischen Betriebskostenzuschusses erfolgt durch den Kostenaus-
gleich gemäß § 28 HKJGB. 
 
 
 
 
 
4. Die Unternehmen verpflichten sich zu weiteren Maßnahmen der familienorientierten Perso-
nalpolitik, wie sie beispielsweise im Rahmen des Audits Beruf und Familie aufgeführt sind 
(z.B. flexibilisierte Arbeitszeitmodelle, Telearbeit etc.).

3 
... 
5. Durch das Betriebserlaubnisverfahren erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt Kenntnis über 
das geplante Projekt. Bereits zu diesem Zeitpunkt erklären die Firmen ihre Absicht die An-
schlussfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt ist Voraussetzung für die städtische Bezuschussung. 
 
Modellhaft könnten sich die Betriebskosten eines Betreuungsplatzes als betriebsnahes Angebot bei 
einer Öffnungszeit von mehr als 7 Stunden wie folgt zusammensetzen: 
 
 
 
Phasen 
 
Betriebskosten 
~ 13.000 € pro Jahr/Platz 
(durchschnittlicher Darmstädter Erfahrungswert) 
 
 
Phase I 
 
             ESF-Mittel         5.190 €/Jahr     (max. 6.000 €/Jahr) 
             Land Hessen     3.000 €/Jahr 
             Elternbeiträge   1.560 €/Jahr 
             Unternehmen    3.250 €/Jahr 
 
Phase II 
             
             Land Hessen      3.000 €/Jahr  
             Darmstadt          5.190 €/Jahr 
             Elternbeiträge    1.560 €/Jahr 
             Unternehmen     3.250  €/Jahr 
 
 
 
 
Darmstadt, 20.04.2010 
52 Ste-Vö 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0184
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.04.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00