2010/0184
Förderung betriebsnaher Kinderbetreuung im U 3-Bereich
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2010/0184
6584 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.05.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat I
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0184
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Förderung betrie bsnaher Kinderbetreuung im U 3-Bereich
Vorlage vom: 20. 4.2010
Beschlussvorschlag:
I. Dem beschriebenen Finanzierungsmodell zur Förderung betriebsnaher Kinderbetreuung im U 3-
Bereich wird zugestimmt.
II. Über die Bereitstellung der erforderlichen städtischen Haushaltsmittel für die
Anschlussfinanzierung wird im Einzelfall entschieden.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.04.2010:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat es sich zum Ziel gesetzt, eine familienfreundliche und wirt-
schaftsstarke Stadt zu sein. Familienfreundlichkeit und in Folge die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ist damit ein wichtiger Standortfaktor für Darmstadt. Dies wird auch durch die Bürgerumfrage
von 2006 gestützt. Dort nahmen die Themen Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf Platz 2 und 3 ein (Platz 1 Arbeitsplatzsicherheit).
Der vom Magistrat am 4.3.2009 beschlossene Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bis
zum Jahr 2013 um 500 Plätze im Kindertagesstättenbereich und um 100 Plätze in Tagespflege ist ein
wichtiger Meilenstein bei der Erreichung dieses Ziels.
Ein Teil des geplanten Ausbaus des Betreuungsangebots soll sich gemäß dieses Beschlusses am
Arbeitsplatz in Form von betriebsnahen Einrichtungen orientieren.
Diese Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt geht Hand in Hand mit der Erkenntnis bei Unter-
nehmen, dass familienfreundliche Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, qualifizierte Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und an sich zu binden. Der demographische Wandel und
der Fachkräftemangel werden verstärkt Motor für den Ausbau familienfreundlicher und –bewusster
Maßnahmen an Unternehmen sein. Die Bereitstellung betrieblicher Kinderbetreuung bildet einen Bau-
stein solcher Maßnahmen.
Strategisch wird der betriebsnahe Ausbau des Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen durch
ein Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Das Programm richtet sich an alle Wirtschaftsun-
ternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, die für ihre
Beschäftigten – bei Hochschulen auch für die Studierenden – Betreuungsplätze für unter Dreijährige
einrichten möchten. Ziel des Programms ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit
auch die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern zu erhöhen.
Durch das Programm erfolgt eine Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre in Höhe von maximal 50
% der zuwendungsfähigen Betriebskosten. Die maximale Obergrenze beträgt dabei 6.000 Euro pro
Platz und Jahr. Die Unternehmen sind bei Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet, min-
destens 25 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten zu übernehmen. Eine Kombination mit öffentli-
chen Mitteln der Länder und Kommunen zur Kofinanzierung der Betriebskosten ist seit dem 1.10.2009
möglich. Die Förderung sollte bis spätestens 1. Januar 2011 beginnen.
Um Unternehmen in Darmstadt für eine Beteiligung an dem Ausbau von Betreuungsplätzen für die
unter Dreijährigen anzuwerben, sichert die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Unternehmen bei Inan-
spruchnahme der ESF-Mitteln nach Ablauf des Förderprogramms eine Anschlussfinanzierung zu.
Diese soll in Höhe von max. 50 % erfolgen, bei gleichzeitiger Verpflichtung der Unternehmen sich an
den Kosten mit mindestens 25 % zu beteiligen. Die Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von
max. 50 % orientiert sich an den nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckten Ausgaben (insbe-
sondere der Landesmittel) und an dem durchschnittlichen Darmstädter Erfahrungswert.
Die Anschlussfinanzierung an die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Die maßgebliche Beteiligung der Betriebe an der Finanzierung der Betreuungsangebote
(mind. 25 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten) wird fortgesetzt.
2. Mindestens 50 % der neu geschaffenen Plätze sollen mit Kindern der Beschäftigten
belegt, die einen Wohnsitz in Darmstadt haben.
3. Bis zu 50 % der belegten Plätze werden unabhängig vom Wohnort der Kinder bezuschusst.
Die Refinanzierung des städtischen Betriebskostenzuschusses erfolgt durch den Kostenaus-
gleich gemäß § 28 HKJGB.
4. Die Unternehmen verpflichten sich zu weiteren Maßnahmen der familienorientierten Perso-
nalpolitik, wie sie beispielsweise im Rahmen des Audits Beruf und Familie aufgeführt sind
(z.B. flexibilisierte Arbeitszeitmodelle, Telearbeit etc.).
3
...
5. Durch das Betriebserlaubnisverfahren erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt Kenntnis über
das geplante Projekt. Bereits zu diesem Zeitpunkt erklären die Firmen ihre Absicht die An-
schlussfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt ist Voraussetzung für die städtische Bezuschussung.
Modellhaft könnten sich die Betriebskosten eines Betreuungsplatzes als betriebsnahes Angebot bei
einer Öffnungszeit von mehr als 7 Stunden wie folgt zusammensetzen:
Phasen
Betriebskosten
~ 13.000 € pro Jahr/Platz
(durchschnittlicher Darmstädter Erfahrungswert)
Phase I
ESF-Mittel 5.190 €/Jahr (max. 6.000 €/Jahr)
Land Hessen 3.000 €/Jahr
Elternbeiträge 1.560 €/Jahr
Unternehmen 3.250 €/Jahr
Phase II
Land Hessen 3.000 €/Jahr
Darmstadt 5.190 €/Jahr
Elternbeiträge 1.560 €/Jahr
Unternehmen 3.250 €/Jahr
Darmstadt, 20.04.2010
52 Ste-Vö
Dezernat I Dezernat II Dezernat V
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0184
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.04.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00