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3336/2019

Stadtautobahn B55a/Zoobrücke Los D, Erneuerung der innenliegenden Brückenentwässerungsleitung und Elektroanlage,Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.24

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

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Ansehen

Anlage 2 - Bauwerksübersicht Zoobrücke-Stadtautobahn

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Anlage 1 - RPA-Stellungnahme zu den Kosten

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5505 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/69/1 
69-1-04-2019-05.5 
Vorlagen-Nummer 
 3336/2019 
Freigabedatum 
29.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtautobahn B55a/Zoobrücke Los D, Erneuerung der innenliegenden 
Brückenentwässerungsleitung sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage, 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Erneuerung der innenliegenden Entwässerungsleitungen sowie der 
Licht- und Stromversorgungsanlage in der Zoobrücke -Los D- bei Gesamtkosten von rund 
2.830.125,00 € (brutto) zu und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltsatzung mit der Umsetzung.  
 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 2.830.125,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Im Rahmen durchgeführter Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden in den Hohlkörpern des Lo-
ses D der Zoobrücke/Stadtautobahn B55a (siehe Anlage 2) ein Komplettausfall der Strom- und Licht-
versorgung, sowie bereichsweise schwerwiegende Schädigungen an den innenliegenden Entwässe-
rungsleitungen festgestellt. Die Leitungen sind stellenweise durchrostet und gerissen, so dass Ober-
flächenwasser der Fahrbahnen in die Hohlkästen der Spannbetonbrücke gelangt und weitere Schä-
den am Beton der Brücke verursacht. Die über Jahre hinweg fortgeschrittene und festgestellte Scha-
densprogression nimmt durch die Art der Schädigung mittlerweile auch negativen Einfluss auf stand-
sicherheitsrelevante Bauteile des Bauwerks (Koppelfugen).  
Um einer weiteren Verschlechterung des Zustandes entgegenzuwirken ist eine schnellstmögliche 
Instandsetzung zwingend erforderlich. Aufgrund des Alters der Leitungen von über 40 Jahren wird in 
den nächsten Jahren mit einer weiteren Verschlechterung des Bauteilzustandes bis hin zum Kom-
plettausfall und somit negativen Einfluss auf den Gesamtbauwerkszustand gerechnet, wodurch um-
fangreichere Sanierungen und Baumaßnahmen notwendig würden.  
Durch die ebenfalls erforderliche Sanierung der Anschlussleitungen, diese führen das Oberflächen-
wasser der Brücke in das innenliegende Leitungssystem, werden verkehrliche Einschränkungen unter 
Aufrechterhaltung der Richtungsverkehre in den verkehrsarmen Zeiten unvermeidbar. Dies wird sich 
jedoch weitestgehend auf einzelne, nächtliche Fahrstreifenreduzierungen beschränken. Eine Ab-
stimmung mit der anordnenden Behörde im Vorfeld sowie fortwährende Gespräche u. a. mit der 
Koelnmesse im Zuge der Ausführungsplanung und der Durchführung selbst sind als weitere Randbe-
dingungen gegeben und werden umgesetzt. 
Die Maßnahme soll im I. Quartal 2020 ausgeschrieben und sofort nach Auftragsvergabe durchgeführt 
werden. Es wird eine voraussichtliche Dauer der Ausführung von rd. einem Jahr angesetzt.

3 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 11.07.2019 unter der Nr. 2019/0096 die Notwendig-
keit dieser Leistungen bestätigt. Die Zustimmung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anmerkungen des 
Rechnungsprüfungsamtes werden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Die Vorgehensweise, 
die Maßnahme nun erst durchzuführen, obwohl der Bedarf bereits 2008 festgestellt wurde, liegt letzt-
endlich begründet in den personalbedingten Priorisierungen und Abwägungen in Abhängigkeit zu den 
einzelfallbezogenen, technisch-wirtschaftlichen Erfordernissen aller anstehenden Aufgaben.  
 
Kosten und Vergabe 
Die Baukosten liegen gemäß geprüfter Kostenberechnung bei: 
 
   netto  2.378.256,00 €  
   zzgl. MwSt.    451.868,64 €  
   brutto             2.830.124,64 € 
 
Die Höhe der Baukosten ergibt sich durch die erschwerte Materialandienung bzw. die Materialvertei-
lung in den Hohlkammern, sowie durch die Montage unter erschwerten Bedingungen aufgrund der 
dort geringen Kopfhöhe (0,9 m – 1,4 m). Darüber hinaus erschwerend und kostentreibend ist der Um-
stand, dass die Beschichtung der Entwässerungsrohre und Rinnen auf der gesamten Länge der Zoo-
brücke/Stadtautobahn aus einem schadstoffbelasteten Anstrich besteht. Dadurch sind die anfallenden 
Arbeiten nur in einer sogenannten Schwarz-Weiß-Anlage und mit persönlicher Schutzausrüstung 
(PSA) möglich. Im Los D werden insgesamt rund 1,5 km Entwässerungsleitung erneuert.  
 
Finanzierung 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 2.830.125,00 € (brutto) zur Realisierung der Maßnahme sind in der 
städtischen Doppelhaushaltsplanung 2020/2021 incl. der Finanzplanung 2022 bis 2024 im Teilergeb-
nisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021  berücksichtigt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: RPA-Stellungnahme zu den Kosten 
Anlage 2: Bauwerksübersicht Zoobrücke/Stadtautobahn

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

839 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/69/1 
69-1-04-2019-05.5 
 
Vorlagen-Nummer 
3336/2019
Stand: 25.09.2023 
Sachstandsbericht  
Stadtautobahn B55a/Zoobrücke Los D, Erneuerung der innenliegenden 
Brückenentwässerungsleitung sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage, 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Erneuerung der innenliegenden Entwässerungsleitungen 
sowie der Licht- und Stromversorgungsanlage in der Zoobrücke -Los D- bei Gesamtkosten 
von rund 2.830.125,00 € (brutto) zu und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttre-
tens der Haushaltsatzung mit der Umsetzung.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme ist abgeschlossen. 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 2 - Bauwerksübersicht Zoobrücke-Stadtautobahn

141 Zeichen

Anlage 2 Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Übersicht Zoobrücke / Stadtautobahn B55a

Anlage 1 - RPA-Stellungnahme zu den Kosten

1270 Zeichen

Anlage 1

14 v4 97.2019

143/2
RPA- Nr.: 2019/0996

69 über Dezernat VIII

Zoobrücke, Sanierung der Entwässerungsleitungen und der elektrischen Anlage im
Los D, Stellungnahme zur Kostenschätzung

Eingereichte Kosten 2.378.256,00 € (netto), 2.830.124,64 € (brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Fortführung der Maßnahme wird grundsätzlich zugestimmt.

Da die eingereichten Unterlagen ein frühes Planungsstadium wiedergeben, kann die Höhe
der Kosten nicht bestätigt werden. Erfahrungsgemäß können sich die Kosten durch
Fortschreibung der Planung und z. B. durch Auflagen hinsichtlich der Ausführung erheblich
ändern. Auf meine Anmerkungen (Blaueintragungen) in den Unterlagen wird hingewiesen.
Zu der geplanten Maßnahme wurde bereits 2008 und letztmalig 2009 Kostenermittlungen
vorgelegt. Ich bitte um Stellungnahme, warum die Maßnahme nicht umgesetzt und
stattdessen eine Verschlechterung des technischen Zustandes hingenommen wurde.

Künftig bitte ich Kostenermittlung ausschließlich über das Dezernat vorzulegen. Hierbei sind
die Unterlagen durch die Beschlussvorlage zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

| ' I stadt kön

Dezerrat VI! i m [
Eingang 16, Juli 2019 ; A
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Juli 209

Eingang 26. 4

| Amt für Brücken, Tunnel und ni

1

Beratungsverlauf (3)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3336/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.11.2019
Erstellt
23.09.2019 14:14