2008/0318
Regionale Kooperation zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
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K o o p e r a t i o n s v e r t r a g
über die vertiefte Zusammenarbeit in den Aufgabenfeldern
"Schulentwicklungsplanung", "Mobilität und Verkehrsinfrastruktur"
und "Einzelhandelsentwicklung"
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
vertreten durch den Kreisausschuss
dem Odenwaldkreis
vertreten durch den Kreisausschuss
§ 1
Kooperationspartner und Ziele der Zusammenarbeit
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der
Odenwaldkreis vereinbaren eine vertiefte Zusammenarbeit in den Aufgabenfeldern
"Schulentwicklungsplanung", "Mobilität und Verkehrsinfrastruktur“ sowie
"Einzelhandelsentwicklung".
(2) Ziel ist es, durch ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen die Effektivität und
Qualität der jeweiligen kommunalen Planungen und Entscheidungen in den
Aufgabenfeldern "Schulentwicklungsplanung", "Mobilität und Verkehrsinfrastruktur"
sowie "Einzelhandelsentwicklung" zu erhöhen und dadurch ein Beitrag zu einer
zukunftsfähigen Regionalentwicklung zu leisten. Die bestehenden Kompetenzen der
kommunalen Parlamente und Gremien sowie die Zuständigkeiten der kommunalen
Verwaltungen bleiben unberührt.
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(3) Weitere Landkreise oder kreisfreie Städte mit regionalem Bezug können sich diesem
Kooperationsvertrag anschließen.
§ 2
Inhalte der Zusammenarbeit
(1) Die vertiefte Zusammenarbeit der Kooperationspartner erstreckt sich auf die
Aufgabenfelder "Schulentwicklungsplanung", "Mobilität und Verkehrsinfrastruktur"
sowie "Einzelhandelsentwicklung".
(2) Zum Aufgabenfeld "Schulentwicklungsplanung" zählt die durch das Hessische
Schulgesetz verpflichtend vorgeschriebene Erstellung von Plänen, in denen der
gegenwärtige und künftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen
werden, sowie alle darüber hinausgehenden überörtlich relevanten Positionen,
Planungen und Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Schulen einschließlich der
Berufsschulen.
(3) Zum Aufgabenfeld "Mobilität und Verkehrsinfrastruktur" zählen insbesondere alle
überörtlich relevanten Positionen, Planungen und Maßnahmen der Weiterentwicklung
im Luft-, Schienen-, Straßen- und Fahrradverkehr sowie im Bereich der
Breitbandversorgung.
(4) Zum Aufgabenfeld "Einzelhandelsentwicklung" zählen insbesondere alle überörtlich
relevanten Positionen, Planungen und Maßnahmen der weiteren Entwicklung der
Standorte des großflächigen Einzelhandels und zur Sicherstellung einer
bedarfsgerechten Versorgung in allen Stadt- und Ortsteilen.
(5) Die Kooperationspartner verpflichten sich, alle anstehenden Entscheidungen über
Positionen, Planungen und Maßnahmen in diesen Aufgabenfeldern gemeinsam
vorzubereiten und soweit wie möglich aufeinander abzustimmen bzw. miteinander zu
verzahnen. Hierzu können auch gemeinsame Konzepte und Planungen erstellt
werden. Einseitige Entscheidungen zu Lasten eines Kooperationspartners sind zu
vermeiden.
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§ 3
Organisation der Zusammenarbeit
(1) Die kontinuierliche Abstimmung wird über die Projektgruppen
"Schulentwicklungsplanung", "Mobilität und Verkehrsinfrastruktur" sowie
"Einzelhandelsentwicklung" sichergestellt.
(2) Die Projektgruppen setzen sich aus den jeweils fachlich zuständigen Dezernenten
sowie den fachlich zuständigen Vertretern der Verwaltungen der Kooperationspartner
zusammen.
(3) Die Projektgruppen tagen mindestens einmal pro Quartal. Der Vorsitzende lädt zu
den Sitzungen ein und stellt die Tagesordnung auf. Bei Bedarf können Gäste zu den
Sitzungen geladen werden. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich.
(4) Zur Vorbereitung der Sitzungen der Projektgruppen und zur Bearbeitung konkreter
Themen können Unterarbeitsgruppen gebildet werden.
(5) Die Bestimmung eines Vorsitzenden, die konkrete Festlegung der Einzelthemen der
Zusammenarbeit in den jeweiligen Aufgabenfeldern, die Einsetzung von
Unterarbeitsgruppen sowie die Vereinbarung weitergehender Regelungen zur
Arbeitsweise obliegt den Projektgruppen.
§ 4
Kündigung und Vertragsanpassung
(1) Dieser Kooperationsvertrag kann von jedem Partner mit einer Frist von 6 Monaten
zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Falls der Vertrag nicht fristgerecht
gekündigt wird, gilt er unverändert for t. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
(2) Die Kooperationspartner verpflichten sich, die Angemessenheit der Regelungen
dieses Vertrages fortwährend zu prüfen und, wenn erforderlich, zu ergänzen oder den
veränderten Verhältnissen anzupassen.
(3) Ist oder wird eine in diesem Kooperationsvertrag getroffene Regelung unwirksam
oder undurchführbar, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
Die Kooperationspartner sind verpflichtet, eine wirksame Regelung zu vereinbaren,
die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung gerecht wird.
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lnkrafttreten
Dieser Vertrag tritt am Tage nach der Unterzeichnung durch die Vertreter der
Kooperationspartner in Kraft .
Ober-Ramstadt, den 20. Mai2008
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt:
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ll .l-Walter Hoffmann t, \Oberüürgermeister I
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Dr. Dierk Molter
Stadtrat
DieterWenzel
Stadtrat
Für den
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Dietrich Kübler
Erster Kreisbeigeordneter
Horct Schnur
Landrat
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xrar{s
Der Kooperationsvertrag über die vertiefte Zusammenarbeit in den Aufgabenfeldern
"Schulentwicklungsplanung", "Mobilität und Verkehrsinfrastruktur" und "Einzelhan-
delsentwicklung" zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darm-
stadt-Dieburg und dem Odenwaldkreis wird gemäß § 4 Abs. 2 um folgende Punkte er-
gänzt:
1. Ergänzend zu dem Kooperationsvertrag über die vertiefte Zusammenarbeit in den
Aufgabenfeldern Schulentwicklungsplanung, Mobilität und Verkehrsinfrastruktur und
Einzelhandelsentwicklung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Land-
kreis Darmstadt-Dieburg und dem Odenwaldkreis ist das Thema Biomassentech-
nologie zu ergänzen und im Sinne einer Kompetenzzuordnung dem Odenwaldkreis
zuzurechnen.
2. Die Fragen der Tourismusförderung und der Tourismuswirtschaft sind im Sinne
einer Abstimmung gemeinsam zu erörtern.
3. Die Förderabsichten aus den EU-Programmen ELER und EFRE sind gemeinsam zu
erörtern und inhaltlich abzustimmen.
4. Vereinbart wird ein enger Informationsaustausch über die Zusammenarbeit in der
FrankfurtRheinMain GmbH, International Marketing of the Region, in der die
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Kreis Darmstadt-Dieburg Anteilseigner und in
den Gremien vertreten sind. Der Odenwaldkreis wird durch die beiden Partner konti-
nuierlich informiert.
5. Mit Blick auf das bestehende "lokale Bündnis für Familie" der Stadt Darmstadt, des
Landkreises Darmstadt-Dieburg und des Odenwaldkreises wird angestrebt, die Zu-
sammenarbeit dieser lokalen Bündnisse zwischen den kommunalen Gebietskörper-
schaften weiter auszubauen.
Ober-Ramstadt, den 20. Mai 2008
2008/0318
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.07.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: I III IV V VI 40 390 66 561 20 15 Stvv. Vorlage-Nr. 2008/0318 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Regionale Kooperation zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg Vorlage vom: 04.07.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Bericht über die Aufgabenfelder und Aktivitäten im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Landkreis Darmstadt- Dieburg und dem Odenwaldkreis zur Kenntnis. Anlagen: Kooperationsvertrag vom 20.05.08 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Der von der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dez. 2007 beschlossene Kooperationsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt- Dieburg wurde am 20. Mai 2008 in Ober-Ramstadt unterschrieben. Nach Auflösung des Zweckverbandes „Region Starkenburg“ haben die Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Odenwaldkreis und der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine vertiefte Zusammenarbeit in unterschiedlichen Kooperationsformen beschlossen. In den Aufgabenfeldern „Schulentwicklungsplanung„, „Mobilität und Verkehrsinfrastruktur„ sowie „Einzelhandelsentwicklung„ sollte ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden, mit dem Ziel, anstehende Entscheidungen gemeinsam vorzubereiten und abzustimmen. Der Odenwaldkreis hat seine Beteiligung am Kooperationsvertrag unter der Maßgabe beschlossen, die Aufgabenfelder um das Thema Biomassetechnologie zu erweitern. Der Odenwaldkreis hat darüber hinaus eine Ausweitung der Aufgabenfelder auf die Bereiche „Tourismus und Standortmarketing„, „EU-Förderprogramme ELER und EFRE„ sowie „Lokale Bündnisse für Familien„ angeregt. Bereits vor der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages wurden Aktivitäten in den Aufgabenfeldern – wie nachfolgend beschrieben – aufgenommen: /square4 Schulentwicklungsplanung Die Dezernenten Dr. Molter und Fleischmann haben mit den Schulämtern eine „kick off- Veranstaltung“ zur Erstellung einers gemeinsamen Schulentwicklungsplans für Allgemeinbildende Schulen durchgeführt. In einem ersten Schritt sollen unter Einbeziehung einer externen Moderation die Schnittstellen insbesondere bei den Übergängen an weiterführende Schulen in die Jahrgangsstufe 5, bei der Beschulung von Bildungsgangwechslern sowie bei der Beschulung von Schüler/innen an Förderschulen herausgearbeitet werden. /square4 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Bereits 2007 wurden Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt und im Kreistag des Kreises Darmstadt-Dieburg zum Thema „Gemeinsames Verkehrsmanagement“ und zur Zusammenarbeit bei dem neu zu erstellenden Verkehrsentwicklungsplan des Landkreises gefasst. Zum Verkehrsmanagement, das vom „ivm Rhein-Main“ moderiert wird, haben schon allgemeine Veranstaltungen zur Zukunft des Verkehrs in der Region stattgefunden, wozu der Odenwaldkreis jeweils eingeladen war. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes des Landkreises laufen derzeit verschiedene Projekte in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. /square4 Einzelhandelsentwicklung Neben den genannten Kooperationspartnern werden auch der Kreis Groß-Gerau und der Kreis Bergstraße in dem Aufgabenfeld „Einzelhandelsentwicklung“ mitarbeiten. Zusagen liegen dafür vor. Zu einem ersten Treffen wurde eingeladen. 3 ... Der Stand zu weiteren Projekten, die in den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur „Zukunft der regionalen Zusammenarbeit“ vom 18. Dez. 2007 einbezogen wurden, stellt sich wie folgt dar: /square4 Regionales Medienzentrum Ziel ist die Beschaffung und den Support der Medienausstattung für alle Schulen zentral für die drei Schulträger Wissenschaftsstadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis in einem Medienzentrum - IT zu organisieren. Der noch von dem Zweckverband „Region Starkenburg“ vergebene Auftrag zur Erstellung eines Grundkonzeptes an an externes Unternehmen ist noch nicht vollständig abgearbeitet. In den Zwischenzeit liegt aber der Entwurf des Grundkonzeptes vor, der in den nächsten Wochen von den Dezernenten Dr. Molter, Fleischmann und Dr. Reuter sowie in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und dem Staatlichen Schulamt zu bewerten ist. /square4 Standortmarketing und Tourismusmarketing Die gemeinsame Präsentation auf der Touristica 2008 im darmstadtium hat stattgefunden. Die Expo Real 2008 ist in Vorbereitung. Der Kreis Darmstadt-Dieburg und der Kreis Groß-Gerau werden sich wieder an dem gemeinsamen Auftritt beteiligen. /square4 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Das Hauptamt der Stadt Darmstadt ist weiter in Gesprächen mit der Kreisverwaltung Darmstadt- Dieburg mit dem Ziel zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit der Veterinärämter der Stadt und des Landkreises zu gelangen. /square4 Regionales Nachhaltigkeitskonzept Ein erstes Sondierungsgespräch zum Thema hat zwischen Stadtrat Feuchtinger und Kreisbeigeordneten Fleischmann am 29.04.08 stattgefunden. Geplant ist eine enge Kooperation bei Agenda 21-Projekten, insbesondere die aktive Mitwirkung in Kooperationsprojekten (Bsp.: BioRegio Holz), die energetische Vermarktung von Holzschnitzeln, Durchführung von Hearings und Informationsveranstaltungen, die Förderung von Photovoltaik-Anlagen (Investoren- und Bürgersolaranlagen), gemeinschaftliche Medien (Internet- Portal). Darmstadt, den 4. Juli 2008 Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Oberbürgermeister Stadtrat Dr. Dierk Molter Dieter Wenzel Stadtrat S t a d t r a t
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0318
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00