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2490/2018

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2018

Beschlussvorlage Ausschuss 15.08.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 01_Förderübersicht SHG 2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

2935 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 2490/2018 
Freigabedatum 
15.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2018 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen 
Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren sowie des Gesund-
heitsausschusses, im Haushaltsjahr 2018 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beige-
fügten Anlage 1 zu fördern. 
 
Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er-
halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) gefördert werden 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  92.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2018, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendun-
gen), für 2018 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 € veran-
schlagt. 
 
Die für 2018 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe-
gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst. Wenn der För-
dervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslücke unter-
schreitet, liegt z.B. folgendes vor:  
1. Teilausgaben sind nicht förderfähig.  
2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 €.  
3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als der 
spätere Verwendungsnachweis belegen konnte.  
4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat der Antragsteller mit sehr gro-
ßer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten, z.B. durch Krankenkassen oder Drittzu-
schüsse. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2018 die verbleibenden Mittel gemäß der Anlage 1 der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfe-
gruppen zur Verfügung zu stellen.

Anlage 01_Förderübersicht SHG 2018

3232 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2018 - Fördervorschläge der Verwaltung* 
1 Aktives Leben e.V. 1.890,00 1.780,00 1.780,00 12.800,00 480,00 1.300,00 1.780,00 
2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 7.800,00 7.760,00 7.760,00 6.200,00 1.560,00 6.200,00 7.760,00 
3 Bürgertreff 1006 e.V. 9.800,00 16.324,00 11.904,00 13.500,00 1.800,00 8.000,00 9.800,00 
4 Deutscher Schwerhörigenbund e.V.(DSB) 8.898,00 8.898,00 8.898,00 5.460,00 3.556,00 5.342,00 8.898,00 
5 Frauengruppe Rhein-Peri-Kreis 1.910,00 3.280,00 3.280,00 0,00 2.000,00 0,00 2.000,00 
6 Initiative Dritte Lebensphase e.V. 4.500,00 4.500,00 4.606,00 5.396,00 2.000,00 2.500,00 4.500,00 
7 Junge Alte e.V. 1.528,00 3.406,98 3.406,98 1.323,60 200,00 1.000,00 1.200,00 
8 "Küchengespräche", Angehörige Demenzkranker 2.556,00 2.556,00 4.153,50 0,00 1.300,00 0,00 1.300,00 
9 Leben mit Anderen e.V. 2.556,00 3.651,28 3.651,28 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
10 Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. ◊ 0,00 5.908,00 5.908,00 4.380,00 500,00 2.500,00 3.000,00 
11 Neues Wohnen im Alter e.V. 1.985,00 6.000,00 6.172,00 6.150,00 485,00 1.500,00 1.985,00 
12 Pro Retina e.V., Regionalgruppe Köln 3.056,00 4.370,00 4.370,00 0,00 3.056,00 0,00 3.056,00 
13 Selbsthilfegruppe Frontotemporale & Alzheimer Demenz 1.550,00 1.900,00 1.900,00 0,00 700,00 0,00 700,00 
14 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) 5.750,00 5.750,00 5.750,00 16.300,00 2.556,00 3.194,00 5.750,00 
15 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus ● 0,00 1.500,00 4.105,50 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00 
16 Unter einem Dach in Köln e.V. ◊ 0,00 3.804,68 3.804,68 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
17 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.000,00 3.500,00 3.500,00 1.200,00 2.000,00 1.200,00 3.200,00 
18 Verband zur Förderung der Gehörlosen e.V. 3.996,00 11.390,00 11.390,00 1.440,00 3.056,00 1.440,00 4.496,00 
19 Zurück in die Zukunft e.V. 9.300,00 9.500,00 9.500,00 7.800,00 1.500,00 7.800,00 9.300,00 
20 50 plus/minus, Schwules Forum Köln 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe 70.075,00 105.778,94 105.839,94 81.949,60 32.861,00 41.976,00 74.837,00 
Haushaltsansatz 2018 (2017: 92.262,00 €) 92.500,00 €
Fördervorschlag 2018 (2017: 71.075,00 €) 74.837,00 €
Restsumme 2018 (2017: 21.187,00 €) = 17.663,00 €  
Z an KISS-Gruppen (2017:  21.187,00 €) 17.663,00 €
               Anlage 01 
Miete oder 
Mietanteil (€) 
Fördervor- 
schlag 2018 
insgesamt (€) 
Fördervor- 
schlag 
Sachkosten (€) 
Fördervor- 
schlag Miete 
(€) 
Selbsthilfegruppe bzw. Verein 
( ● Neuantrag; ◊ Förderpause im Jahr 2017 )  
Finanzie- 
rungslücke lt. 
Antrag (€) 
Zuschuss 
2017 (€) 
*  50 plus/minus  hat seinen Antrag zurückgezogen, und finanziert sich künftig aus Eigenmitteln bei reduzierten Ausgaben.  "Verstoßene Eltern"  stellte eine 
allgemeine Förderanfrage, reichte dann aber keinen Förderantrag ein. Der  Verband für Gebärdensprachenkultur (VGKU)  hat wichtige Angaben zu seinem 
Förderantrag 2018, insbesondere die Höhe des Krankenkassenzuschusses, auch auf Anforderung nicht vorgelegt, weshalb kein Fördervorschlag erstellt werden 
konnte. In den vergangenen Jahren hatte er wegen auskömmlicher Krankenkassenförderung jeweils kurzfristig seinen Antrag zurückgezogen. 
Beantragter 
Zuschuss 
2018 (€)

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2490/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.08.2018
Erstellt
26.07.2018 13:46