Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2018
Beschlussvorlage Ausschuss 2490/2018 vom 15.08.2018
Stand: Am 06.09.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Anlage 01_Förderübersicht SHG 2018
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2018 - Fördervorschläge der Verwaltung* 1 Aktives Leben e.V. 1.890,00 1.780,00 1.780,00 12.800,00 480,00 1.300,00 1.780,00 2 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 7.800,00 7.760,00 7.760,00 6.200,00 1.560,00 6.200,00 7.760,00 3 Bürgertreff 1006 e.V. 9.800,00 16.324,00 11.904,00 13.500,00 1.800,00 8.000,00 9.800,00 4 Deutscher Schwerhörigenbund e.V.(DSB) 8.898,00 8.898,00 8.898,00 5.460,00 3.556,00 5.342,00 8.898,00 5 Frauengruppe Rhein-Peri-Kreis 1.910,00 3.280,00 3.280,00 0,00 2.000,00 0,00 2.000,00 6 Initiative Dritte Lebensphase e.V. 4.500,00 4.500,00 4.606,00 5.396,00 2.000,00 2.500,00 4.500,00 7 Junge Alte e.V. 1.528,00 3.406,98 3.406,98 1.323,60 200,00 1.000,00 1.200,00 8 "Küchengespräche", Angehörige Demenzkranker 2.556,00 2.556,00 4.153,50 0,00 1.300,00 0,00 1.300,00 9 Leben mit Anderen e.V. 2.556,00 3.651,28 3.651,28 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 10 Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. ◊ 0,00 5.908,00 5.908,00 4.380,00 500,00 2.500,00 3.000,00 11 Neues Wohnen im Alter e.V. 1.985,00 6.000,00 6.172,00 6.150,00 485,00 1.500,00 1.985,00 12 Pro Retina e.V., Regionalgruppe Köln 3.056,00 4.370,00 4.370,00 0,00 3.056,00 0,00 3.056,00 13 Selbsthilfegruppe Frontotemporale & Alzheimer Demenz 1.550,00 1.900,00 1.900,00 0,00 700,00 0,00 700,00 14 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) 5.750,00 5.750,00 5.750,00 16.300,00 2.556,00 3.194,00 5.750,00 15 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus ● 0,00 1.500,00 4.105,50 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00 16 Unter einem Dach in Köln e.V. ◊ 0,00 3.804,68 3.804,68 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 17 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.000,00 3.500,00 3.500,00 1.200,00 2.000,00 1.200,00 3.200,00 18 Verband zur Förderung der Gehörlosen e.V. 3.996,00 11.390,00 11.390,00 1.440,00 3.056,00 1.440,00 4.496,00 19 Zurück in die Zukunft e.V. 9.300,00 9.500,00 9.500,00 7.800,00 1.500,00 7.800,00 9.300,00 20 50 plus/minus, Schwules Forum Köln 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 70.075,00 105.778,94 105.839,94 81.949,60 32.861,00 41.976,00 74.837,00 Haushaltsansatz 2018 (2017: 92.262,00 €) 92.500,00 € Fördervorschlag 2018 (2017: 71.075,00 €) 74.837,00 € Restsumme 2018 (2017: 21.187,00 €) = 17.663,00 € Z an KISS-Gruppen (2017: 21.187,00 €) 17.663,00 € Anlage 01 Miete oder Mietanteil (€) Fördervor- schlag 2018 insgesamt (€) Fördervor- schlag Sachkosten (€) Fördervor- schlag Miete (€) Selbsthilfegruppe bzw. Verein ( ● Neuantrag; ◊ Förderpause im Jahr 2017 ) Finanzie- rungslücke lt. Antrag (€) Zuschuss 2017 (€) * 50 plus/minus hat seinen Antrag zurückgezogen, und finanziert sich künftig aus Eigenmitteln bei reduzierten Ausgaben. "Verstoßene Eltern" stellte eine allgemeine Förderanfrage, reichte dann aber keinen Förderantrag ein. Der Verband für Gebärdensprachenkultur (VGKU) hat wichtige Angaben zu seinem Förderantrag 2018, insbesondere die Höhe des Krankenkassenzuschusses, auch auf Anforderung nicht vorgelegt, weshalb kein Fördervorschlag erstellt werden konnte. In den vergangenen Jahren hatte er wegen auskömmlicher Krankenkassenförderung jeweils kurzfristig seinen Antrag zurückgezogen. Beantragter Zuschuss 2018 (€) -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2490/2018 Freigabedatum 15.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2018 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Ausschusses Soziales und Senioren sowie des Gesund- heitsausschusses, im Haushaltsjahr 2018 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beige- fügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt er- halten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) gefördert werden Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2018, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendun- gen), für 2018 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 € veran- schlagt. Die für 2018 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfe- gruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 erfasst. Wenn der För- dervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzierungslücke unter- schreitet, liegt z.B. folgendes vor: 1. Teilausgaben sind nicht förderfähig. 2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 2.556,00 €. 3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, als der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte. 4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat der Antragsteller mit sehr gro- ßer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten, z.B. durch Krankenkassen oder Drittzu- schüsse. Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2018 die verbleibenden Mittel gemäß der Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln (ehemals KISS) zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfe- gruppen zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf
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06.09.2018
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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