0496/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg und Überquerung Ostheimer Straße (Az.: 02-1600-175/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 Vorlagen-Nummer 0496/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg und Überquerung Ostheimer Straße (Az.: 02-1600- 175/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt folgende Punkte: 1. Ein zusätzlicher befestigter Gehweg wird als nicht erforderlich abgelehnt. 2. Eine weitere Querungshilfe auf der Ostheimer Straße wird abgelehnt. 3. Die Säuberung und Entfernung des Grünwuchses, wie unter Punkt 3 genannt, wird beauftragt. Alternative: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt folgende Punkte: 1. Ein zusätzlicher befestigter Gehweg soll eingerichtet werden und die dafür erforderlichen Mittel können dem Stadtverschönerungsprogramm entnommen werden. 2. Eine weitere Querungshilfe auf der Ostheimer Straße wird abgelehnt. 3. Die Säuberung und Entfernung des Grünwuchses, wie unter Punkt 3 genannt, wird beauftragt. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.03.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt verschieden Maßnahmen zu Verbesserung der Wohnqualität und Sauberkeit (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1: Die Befestigung des durch die Marktbesucher angelegten Trampelpfads (schwarze Strecke) über die vorhandene Grünfläche wird vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung als nicht erforderlich an- gesehen. Grund hierfür ist die bereits vorhandene befestigte Wegeverbindung (rote Strecke) zur Ostheimer Straße in einer Entfernung von ca. 35 m, welche zu einer sicheren Querung der Osthei- mer Straße führt (blaue Kreise). Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen teilte weiterhin mit, dass eine zusätzlicher befestigter Gehweg nur auf Beschluss der Bezirksvertretung umgesetzt und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Stadtverschönerungsprogramm entnommen werden könnten. Zu Punkt 2: Die Herstellung einer zusätzlichen Querungshilfe auf der Ostheimer Straße in Form einer Mittelinsel lässt sich, aufgrund der vorhandenen Straßenbreite von ca. 6,80 m nicht realisieren. Für eine den Richtlinien entsprechende Querungshilfe ist eine Breite von 2,50 m erforderlich. Aufgrund der Befah- rung der Ostheimer Straße mit Schwerverkehr ist eine Fahrstreifenbreite von mindestens 3,00 m not- wendig. Ohne die Errichtung einer zusätzlichen Querungshilfe empfiehlt die Verwaltung den Trampel- pfad (schwarze Strecke) ebenfalls nicht zu befestigen, da hierdurch die unerlaubte Querung der Ostheimer Straße lediglich gefördert werden könnte. In näherer Umgebung des Vingster Marktes existieren zwei bereits bestehende Querungsanlagen, welche die sichere Querung der Ostheimer Straße ermöglichen. Zu Punkt 3: Bezüglich der Säuberung und Entfernung des Grünwuchses entlang der Poll-Vingster-Straße sowie dem Alten Deutzer Postweg ist das zuständige Amt für Landschaftspflege und Grünflächen einge- schaltet worden. Der baulich angelegte Gehweg auf der Poll-Vingster-Straße endet im Kurvenbereich und wird als ni- veaugleicher abmarkierter Gehweg beidseitig fortgeführt. Der im Norden derzeit aufgrund der gerin- gen Nutzung überwachsene Gehweg, wird infolge des Rückschnitts durch das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen mit freigeschnitten und gesäubert. Der im Süden bestehende Gehweg bietet alleine ausreichend Platz um eine sichere Wegeverbindung entlang der Kleingärten bis zur Homar- straße zu gewährleisten. 3 Anlage Eingabe
Anlage- Eingabe
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27.09.2018 l Herrn Bezirks-Bürgermeis ter Marco Pagano Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln Bürgerantrag Sehr geehrter Herr Pagano! Bei meinen Touren mit dem Auto und zu Fuß in Vingst und Umgebung ist mir einiges aufgefallen, was zur Verbesserung der Wohnqualität und Sauberkeit beitragen könnte. Antrag 1 Gehweg von Ostheimer Str. über die Wiese zum Marktplatz, Vingst Der von den Marktbesuchern angelegte Trampelpfad ist sehr uneben und bei Nässe eine einzige Katastrophe. (s. Foto 1) Mit einem befestigten Weg (eventl. Platten) wäre den Marktbesuchern, auch mit Rollator oder Kinderwagen, sehr geholfen. (s. Foto 2) Antrag 2 Überquerungsinsel auf der Ostheimer Str. Zur gefahrlosen Überquerung der Ostheimer Str. (Nähe ALDI) könnte im Anschluss an den Weg vom Marktplatz, zur gegenüberliegenden Straßenseite, eine kleine Insel in der Fahrbahnmitte angelegt werden. (s. Foto 3 u. 4) Der vor 2 Jahren gepflanzte junge Baum kann sicher noch verpflanzt werden. (s. Foto 3) Die nächsten Fußgängerampeln sind viel zu weit weg und werden nicht aufgesucht. Mehrere solcher Inseln wurden in Ostheim schon vor Jahren angelegt. (s. Foto 5) Antrag 3 Grünschnitt und Sauberkeit An dem Straßenstück Homarstr. zur Poll-Vingster Str., an den beiden Unterführungen, wächst das Grünzeug in die Fahrbahn und beschädigt den Autolack an den vorüber fahrenden Fahrzeugen. Das Grundstück entlang der Mauer gehört möglicherweise der Bundesbahn. Eine Aufforderung zur regelmäßigen Säuberung und Entfernung des Grünwuchses wäre dringend angebracht. (s. Foto 6- 8) Warum wurde der Gehweg nicht weiter fortgeführt? (s. Foto 6) f, Am Alten Deutzer Postweg (von Hardtgenbuscher Kirchweg in Richtung Waldbadviertel) wächst das Grün ebenfalls bis in die Fahrbahn. Die Bäume und Büsche werden in Höhe und Breite durch die vorbei fahrenden LKW und den KVB-Bus beschnitten. Lackschäden sind dabei nicht ausgeschlossen. (s. Foto 9 - 11) Ich bitte um wohlwollende Prüfung und mögliche Umsetzung meiner Anträge. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Ostheimer Straße
- Poll-Vingster Straße
- Kalker Hauptstraße 247
- Hardtgenbuscher Kirchweg
- Homarstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0496/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.02.2019
- Erstellt
- 11.02.2019 11:30