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2515/2025

Einrichtung einer Fahrradstraße in der Petersbergstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 01.09.2025, TOP 9.1.4

Anlage 2 Stellplatzbilanz

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Ansehen

Anlage 3 Mobilität im Viertel, ÖPNV, Carsharing

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 Stellplatzbilanz

265 Zeichen

1
Umwandlung Parken 
Parkraumbilanz (Petersbergstraße Gottesweg/Gürtel)
Bestand Variante 1 Variante 2 Variante 3
Legal 52 86 (+45%) 65 (+33%) 101 (+47%)
Illegal 106 - - -
Summe 158 86 (-46%) 65 (-58%) 101 (-43%)
Ursprünglich
geplant
89 86 (-3%) 65 (-27%) 101 (+ 2%)

Anlage 3 Mobilität im Viertel, ÖPNV, Carsharing

201 Zeichen

Sülzgürtel 
Klettenbergpark 
Sülzburgstraße 
Bahn 18 
Bahn 13 
Bus 134 
Bus 131 
Carsharing- 
Station 
Rhöndorfer Straße 
Siebengebirgsallee 
Gerolsteiner Straße 
Berrenrather Straße/ 
Gürtel 
Anlage 3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1179 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bei der Konzeption des Fahrradstraßennetzes Lindenthal 
stattgefunden. Im Juni 2025 hat zusätzlich eine Bürgerveranstaltung auf Einladung der 
Bezirksvertretung vor Ort stattgefunden. Zudem ist eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung 
durch den geringen Gestaltungsspielraum nicht gerechtfertigt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

13892 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2515/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung einer Fahrradstraße in der Petersbergstraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der 
Petersbergstraße zwischen Gottesweg und Klettenberggürtel nach dem Prinzip des Quer-
schnitts 1. Die Kosten für die Umsetzung betragen 53.000 €. 
 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der 
Petersbergstraße zwischen Gottesweg und Klettenberggürtel nach dem Prinzip des Quer-
schnitts 2. Die Kosten für die Umsetzung betragen 23.000 €. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  53.000, 
altenativ: 23.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird 
geprüft      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Rahmenbedingungen 
 
Bedeutung im Radverkehrsnetz 
 
Das beschlossene Fahrradstraßenkonzept für den Bezirk Lindenthal sieht vor, dass in Kletten-
berg eine Fahrradstraße in der Petersbergstraße eingerichtet wird. Die Einrichtung dieser 
Fahrradstraße soll nun für einen Teilabschnitt beschlossen werden. 
 
Die Petersbergstraße ist Teil einer Fahrradstraßenachse in Klettenberg, die parallel zur Lu-
xemburger Straße verläuft. Die Achse kann zumindest abschnittsweise zur Umfahrung der Lu-
xemburger Straße genutzt werden und stellt eine sichere Alternative für Radfahrende dar. Au-
ßerdem ist die Petersbergstraße eine wichtige Verbindung für den Schülerverkehr zum Hilde-
gard-von-Bingen-Gymnasium. Die Fahrradstraße soll als attraktive Verbindung den Fuß- und 
Radverkehr im Veedel stärken.

3 
 
Die Fahrradstraßenachse in Klettenberg erstreckt sich über den gesamten Verlauf der Peters-
bergstraße und Linzer Straße. Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist zunächst der Ab-
schnitt zwischen Klettenberggürtel und Gottesweg. Die weiteren Teile der Fahrradstraßen-
achse sollen in einem zweiten Schritt geplant und umgesetzt werden. 
 
Die Bezirksvertretung hat am 24.03.2025 den Beschluss (BV3/0035/2025) gefasst, die Peters-
bergstraße im Abschnitt zwischen dem Gottesweg und dem Klettenberggürtel zu asphaltieren 
sowie Ausbesserungen im Abschnitt Klettenberggürtel bis Nassestraße umzusetzen. Damit 
wird die bauliche Grundlage geschaffen, um eine Fahrradstraße mit komfortablem Straßenbe-
lag einzurichten. Mit einer Umsetzung kann ab 2027 gerechnet werden.  
 
Verkehrliche Rahmenbedingungen auf der Fahrradstraße 
 
Bei Verkehrszählungen wurde 2022 festgestellt, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) 
mit einem Wert von ca. 500 Kfz/24h ca. doppelt so hoch ist wie der Radverkehr (ca. 250 
Rad/24h). 
 
Messungen der Verwaltung haben gezeigt, dass sich der Radverkehrsanteil nach der Einrich-
tung einer Fahrradstraße zwischen 50 % und 100 % erhöht. Das Amt für nachhaltige Mobili-
tätsentwicklung geht davon aus, dass sich diese Entwicklung auch auf der Petersbergstraße 
ergeben wird, da mit der Umsetzung der Standards für Fahrradstraßen attraktivere Bedingun-
gen (insbesondere in Bezug auf den Belag und die Fahrbahnbreite) geschaffen werden.  
 
Aus verkehrsrechtlichen Gründen erfordert eine Bevorrechtigung des Radverkehrs in Fahr-
radstraßen zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen. Auf die bereits bestehende Geschwindig-
keitsbegrenzung hat die Einrichtung der Fahrradstraße keinen Einfluss, da in Fahrradstraßen 
grundsätzlich Tempo 30 gilt. Die Befahrbarkeit für den Kfz-Verkehr wird durch entsprechende 
Zusatzschilder weiterhin ermöglicht, sodass die Erschließung für Anlieger weiterhin gewähr-
leistet ist.  
 
2. Bestand 
 
Auf der Petersbergstraße ist die Fahrbahn aktuell mit Kopfsteinpflaster bestückt. Dies hat zur 
Folge, dass die Befahrbarkeit für den Radverkehr unzureichend und die Attraktivität gering ist. 
Das Parken in dem Gebiet ist nicht bewirtschaftet. Der Abschnitt ist geprägt von einer unge-
ordneten Parkpraxis. Bei einer stichprobenartigen Erhebung waren von insgesamt 158 ge-
zählten PKWs 106 regelwidrig und 52 regulär geparkt. Der erhebliche Anteil an unzulässigem 
Parken ist auf viele schräg parkende Fahrzeuge zurückzuführen. Dieser Zustand führt zu ei-
ner großen Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmenden. Der Kfz-Verkehr kann sich in 
dem Abschnitt zwischen Gottesweg und Siebengebirgsallee, der keine Einbahnstraße ist, 
nicht begegnen. Für den Radverkehr ist wenig Raum auf der Fahrbahn verfügbar. Oft verblei-
ben nur 3,50 Meter Fahrbahnbreite für den Verkehr (siehe Abbildung 1). Außerdem ist das 
Angebot an Fahrradabstellanlagen nicht ausreichend. Nach fachlicher Einschätzung fehlen 
ca. 100 Abstellplätze. Für zu Fuß Gehende führt das regelwidrige Parken aufgesetzt auf dem 
Gehweg zu einer geringen verfügbaren Bürgersteigbreite. Zudem erschweren die parkenden 
Fahrzeuge sowohl im Kreuzungsbereich als auch auf gerader Strecke für zu Fuß Gehende 
aufgrund schlechter Sichtbeziehungen das Queren der Straße.

4 
Abbildung 1: Bestand in der Petersbergstraße 
 
3. Planung 
 
Kreuzungsbereiche 
 
Die Kreuzung über den Gürtel wurde bereits für den Radverkehr optimiert. Die Parkplätze auf 
dem „Klettenplätzchen“ (Ecke Breibergstraße und Hardtstraße) sollen inklusive des Parklets 
erhalten bleiben. Die Markierung soll versetzt werden, um eine möglichst gerade Furt für die 
Fahrradstraße zu ermöglichen. Anstelle der Richtungstafeln sollen Poller als modaler Filter 
eingerichtet werden. An der Kreuzung zur Siebengebirgsallee soll nach dem Prinzip der 
Freien Ecke das Parken neu geordnet und die Sichtbeziehungen freigehalten werden. Es wird 
noch geprüft, ob die Vorfahrtsregelung an dieser Kreuzung zugunsten der Fahrradstraße ge-
ändert werden kann. Zudem wird noch abgestimmt, ob eine Einbahnstraßenregelung zwi-
schen dem Gottesweg und der Siebengebirgsallee eingeführt werden kann.

5 
Querschnitt 1: 
 
Mit dem Querschnitt 1 wird das Parken einseitig längs auf der Fahrbahn angeordnet. Auf der 
jeweiligen anderen Seite wird ein 1 Meter breiter Multifunktionsstreifen eingerichtet. (Abbil-
dung 2). In diesem Streifen können unterschiedliche Stadtmöbel untergebracht werden, wie 
zum Beispiel Fahrradabstellanlagen, Verkehrszeichen oder Abfallbehälter. 
 
 
Abbildung 2: Querschnitt 1 
 
Durch diese Variante verbleiben ca. 82 Parkplätze für Pkw. Damit sind ca. 48 % weniger Park-
plätze verfügbar als aktuell (inkl. geduldetem Parken, siehe Anlage 2). Dafür bietet dieser 
Querschnitt die höchstmögliche Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Für den 
Radverkehr stehen 4,0 Meter und ein Sicherheitsabstand von 50 cm zum parkenden Verkehr 
zur Verfügung. 
 
Querschnitt 2:  
 
Mit dem Querschnitt 2 wird das Parken ebenfalls einseitig längs auf der Fahrbahn angeordnet. 
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird das Parken halbseitig auf der so genannten 
Nebenanlage zwischen den Baumscheiben eingerichtet. (Abbildung 3)

6 
 
Abbildung 3: Querschnitt 2 
 
Im Vergleich zu Querschnitt 1 werden durch das halbseitige Parken 33 zusätzliche Parkplätze 
geschaffen. Es ergeben sich in Summe 115 Parkplätze bei diesem Querschnitt. Damit sind ca. 
27 % weniger Parkplätze verfügbar als aktuell (inkl. geduldetem Parken, siehe Anlage 2). Für 
den Radverkehr stehen 4,5 Meter Fahrbahnbreite zur Verfügung, allerdings ohne Sicherheits-
abstand zu parkenden Fahrzeugen, was von den Empfehlungen für Fahrradstraßen abweicht. 
Auch bei diesem Querschnitt sind Fahrradabstellanlagen geplant, unter anderem auf der 
Fahrbahn neben den Bäumen (nach dem Beispiel der Fahrradstraße in der Maybachstraße). 
 
Parkregelung:  
 
Es wird noch geprüft, ob die Reduzierung des Parkangebots für Anwohnende durch die Ein-
führung von Abschnitten mit bewirtschaftetem Parken gemildert werden kann. Außerdem soll 
das Parken auf Pkw durch das Zusatzschild 1010-58 (nur Pkw) begrenzt werden. Damit soll 
erreicht werden, dass keine Wohnmobile den Parkraum über einen längeren Zeitraum blockie-
ren. Zudem ist in Anlage 3 dargestellt, dass das Gebiet eine vorteilhafte Anbindung an öffentli-
che Mobilitätsangebote (ÖPNV und Carsharing) hat. 
Im Planungsgebiet soll perspektivisch ein Bewohnerparkgebiet entstehen. In diesem Zusam-
menhang wird in der Regel das Parken neu sortiert und es ist dann mit einer deutlichen Redu-
zierung der Parkmöglichkeiten zu rechnen, da zum Beispiel heute illegal Parkplätze nicht 
mehr zur Verfügung stehen werden. Die vorliegende Planung kann insofern als Vorgriff hie-
rauf verstanden werden. 
Um ein regelwidriges Parken nach Umsetzung der Maßnahme möglichst zu vermeiden, sollen 
verstärkt Kontrollen durch den Ordnungsdienst nach Einrichtung der Fahrradstraße durchge-
führt werden. Um den Lieferverkehr zu regeln, wird in der Nähe des Kreuzungsbereiches Sie-
bengebirgsallee ein Ladebereich vorgesehen. 
 
4. Öffentliche Beteiligung 
 
Am 27.06.2025 erfolgte eine Bürgerinformationsveranstaltung auf Einladung der Bezirksver-
tretung. Ein Stimmungsbild hat ergeben, dass der hier präsentierte Querschnitt 1 bevorzugt

7 
wird. Dieses Votum ist nicht repräsentativ und als informelles Meinungsbild zu betrachten. Es 
ergab sich bei der Veranstaltung der Eindruck, dass sich viele Anwohnende grundsätzlich 
Verbesserungen für den Rad-und Fußverkehr wünschen. 
 
5. Finanzierung  
 
Für die Einrichtung der Fahrradstraße im Abschnitt Gottesweg/Klettenberggürtel sind Kosten 
von ca. 53.000 € für den Beschluss bzw. 23.000 € für die Alternative einzuplanen. Die Verwal-
tung prüft, ob Fördermittel für diese Maßnahme beantragt werden können. Nach Umsetzung 
der bereits durch die BV 3 beschlossenen Asphaltierung der Petersbergstr. soll die Einrich-
tung der Fahrradstraße (Markierung, Beschilderung, Abstellanlagen) ebenfalls in 2027 erfol-
gen. 
 
Die für das Jahr 2027 erforderliche Aufwandsermächtigung wird das Dezernat für Mobilität im 
Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für 
Straßen und Radwegebau in der Produkt-gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
6. Begründung zur Umsetzung anlässlich der Bewirtschaftungsverfügung zum Haus-
halt 2025/2026 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Klimaziele 2030 zu erfüllen. Hierbei 
hat der Verkehrssektor einen erheblichen Einfluss. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße in 
diesem Abschnitt der Petersbergstraße wird der Radverkehr gestärkt und damit die Errei-
chung der Klimaziele 2030 im Bereich des Verkehrssektors hin zur Verkehrswende unter-
stützt. 
 
Basierend auf dem Radverkehrskonzept Lindenthal stellt diese Fahrradstraße eine attraktive 
Verbindung für die Nahmobilität im Veedel und darüber hinaus dar. Sie verbessert insbeson-
dere die Verkehrssicherheit für den Schülerverkehr des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums 
und behebt damit ein bislang bestehendes Defizit. 
 
Zudem hat sich ein verkehrswidriges Parken etabliert, das quer zur Fahrbahn und halbseitig 
auf dem Gehweg stattfindet. Dadurch wird die nutzbare Fahrgassenbreite drastisch verringert 
- so sehr, dass die Anfahrbarkeit durch Rettungsdienste potenziell eingeschränkt ist. Für den 
Radverkehr ist die Verkehrssicherheit in dem aktuellen Zustand ebenfalls eingeschränkt, da 
dieser gezwungen ist, überwiegend im Dooring-Bereich der parkenden Fahrzeuge zu verkeh-
ren. Auch für den Fußverkehr stellt das verkehrswidrige Parken eine erhebliche Beeinträchti-
gung der Gehwegbreite sowie eine Einschränkung der Barrierefreiheit dar. 
 
Das Projekt wurde im November 2024 sowie im Juli 2025 im Runden Tisch Lindenthal bespro-
chen. Im März 2025 wurde die Asphaltierung des Kopfsteinpflasters auf der Fahrbahn von der 
Bezirksvertretung Lindenthal beschlossen. Im Juni 2025 fand auf Einladung der Bezirksvertre-
tung eine Bürgerveranstaltung vor Ort statt, um die Gestaltungsvariante der Fahrradstraße mit 
den Anliegern zu besprechen. 
 
Insofern sind bereits personelle Kapazitäten in die Maßnahme geflossen und auch Zusagen 
an die Politik getroffen worden. 
 
Bei der Umsetzung dieses Beschlusses wird sich auf einen minimal notwendigen Aufwand be-
stehend aus Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen beschränkt, um die Kosten gering 
zu halten. Ein Hinauszögern der genannten sowie ähnlicher radverkehrsfördernder Maßnah-
men hätte folgenreiche Auswirkungen auf die so notwendige Verkehrswende, ohne die die Kli-
maziele nicht zu erreichen sind.

8 
7. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr. 
Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier 
dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Stellplatzbilanz Petersbergstraße 
Anlage 3: Mobilität im Viertel, ÖPNV, Carsharing

Beratungsverlauf (1)

01.09.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2515/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.08.2025
Erstellt
11.08.2025 14:40