2515/2025
Einrichtung einer Fahrradstraße in der Petersbergstraße
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Anlage 2 Stellplatzbilanz
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1 Umwandlung Parken Parkraumbilanz (Petersbergstraße Gottesweg/Gürtel) Bestand Variante 1 Variante 2 Variante 3 Legal 52 86 (+45%) 65 (+33%) 101 (+47%) Illegal 106 - - - Summe 158 86 (-46%) 65 (-58%) 101 (-43%) Ursprünglich geplant 89 86 (-3%) 65 (-27%) 101 (+ 2%)
Anlage 3 Mobilität im Viertel, ÖPNV, Carsharing
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Sülzgürtel Klettenbergpark Sülzburgstraße Bahn 18 Bahn 13 Bus 134 Bus 131 Carsharing- Station Rhöndorfer Straße Siebengebirgsallee Gerolsteiner Straße Berrenrather Straße/ Gürtel Anlage 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bei der Konzeption des Fahrradstraßennetzes Lindenthal stattgefunden. Im Juni 2025 hat zusätzlich eine Bürgerveranstaltung auf Einladung der Bezirksvertretung vor Ort stattgefunden. Zudem ist eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung durch den geringen Gestaltungsspielraum nicht gerechtfertigt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 2515/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung einer Fahrradstraße in der Petersbergstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Petersbergstraße zwischen Gottesweg und Klettenberggürtel nach dem Prinzip des Quer- schnitts 1. Die Kosten für die Umsetzung betragen 53.000 €. Alternative: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Petersbergstraße zwischen Gottesweg und Klettenberggürtel nach dem Prinzip des Quer- schnitts 2. Die Kosten für die Umsetzung betragen 23.000 €. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 53.000, altenativ: 23.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird geprüft % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Rahmenbedingungen Bedeutung im Radverkehrsnetz Das beschlossene Fahrradstraßenkonzept für den Bezirk Lindenthal sieht vor, dass in Kletten- berg eine Fahrradstraße in der Petersbergstraße eingerichtet wird. Die Einrichtung dieser Fahrradstraße soll nun für einen Teilabschnitt beschlossen werden. Die Petersbergstraße ist Teil einer Fahrradstraßenachse in Klettenberg, die parallel zur Lu- xemburger Straße verläuft. Die Achse kann zumindest abschnittsweise zur Umfahrung der Lu- xemburger Straße genutzt werden und stellt eine sichere Alternative für Radfahrende dar. Au- ßerdem ist die Petersbergstraße eine wichtige Verbindung für den Schülerverkehr zum Hilde- gard-von-Bingen-Gymnasium. Die Fahrradstraße soll als attraktive Verbindung den Fuß- und Radverkehr im Veedel stärken. 3 Die Fahrradstraßenachse in Klettenberg erstreckt sich über den gesamten Verlauf der Peters- bergstraße und Linzer Straße. Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist zunächst der Ab- schnitt zwischen Klettenberggürtel und Gottesweg. Die weiteren Teile der Fahrradstraßen- achse sollen in einem zweiten Schritt geplant und umgesetzt werden. Die Bezirksvertretung hat am 24.03.2025 den Beschluss (BV3/0035/2025) gefasst, die Peters- bergstraße im Abschnitt zwischen dem Gottesweg und dem Klettenberggürtel zu asphaltieren sowie Ausbesserungen im Abschnitt Klettenberggürtel bis Nassestraße umzusetzen. Damit wird die bauliche Grundlage geschaffen, um eine Fahrradstraße mit komfortablem Straßenbe- lag einzurichten. Mit einer Umsetzung kann ab 2027 gerechnet werden. Verkehrliche Rahmenbedingungen auf der Fahrradstraße Bei Verkehrszählungen wurde 2022 festgestellt, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) mit einem Wert von ca. 500 Kfz/24h ca. doppelt so hoch ist wie der Radverkehr (ca. 250 Rad/24h). Messungen der Verwaltung haben gezeigt, dass sich der Radverkehrsanteil nach der Einrich- tung einer Fahrradstraße zwischen 50 % und 100 % erhöht. Das Amt für nachhaltige Mobili- tätsentwicklung geht davon aus, dass sich diese Entwicklung auch auf der Petersbergstraße ergeben wird, da mit der Umsetzung der Standards für Fahrradstraßen attraktivere Bedingun- gen (insbesondere in Bezug auf den Belag und die Fahrbahnbreite) geschaffen werden. Aus verkehrsrechtlichen Gründen erfordert eine Bevorrechtigung des Radverkehrs in Fahr- radstraßen zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen. Auf die bereits bestehende Geschwindig- keitsbegrenzung hat die Einrichtung der Fahrradstraße keinen Einfluss, da in Fahrradstraßen grundsätzlich Tempo 30 gilt. Die Befahrbarkeit für den Kfz-Verkehr wird durch entsprechende Zusatzschilder weiterhin ermöglicht, sodass die Erschließung für Anlieger weiterhin gewähr- leistet ist. 2. Bestand Auf der Petersbergstraße ist die Fahrbahn aktuell mit Kopfsteinpflaster bestückt. Dies hat zur Folge, dass die Befahrbarkeit für den Radverkehr unzureichend und die Attraktivität gering ist. Das Parken in dem Gebiet ist nicht bewirtschaftet. Der Abschnitt ist geprägt von einer unge- ordneten Parkpraxis. Bei einer stichprobenartigen Erhebung waren von insgesamt 158 ge- zählten PKWs 106 regelwidrig und 52 regulär geparkt. Der erhebliche Anteil an unzulässigem Parken ist auf viele schräg parkende Fahrzeuge zurückzuführen. Dieser Zustand führt zu ei- ner großen Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmenden. Der Kfz-Verkehr kann sich in dem Abschnitt zwischen Gottesweg und Siebengebirgsallee, der keine Einbahnstraße ist, nicht begegnen. Für den Radverkehr ist wenig Raum auf der Fahrbahn verfügbar. Oft verblei- ben nur 3,50 Meter Fahrbahnbreite für den Verkehr (siehe Abbildung 1). Außerdem ist das Angebot an Fahrradabstellanlagen nicht ausreichend. Nach fachlicher Einschätzung fehlen ca. 100 Abstellplätze. Für zu Fuß Gehende führt das regelwidrige Parken aufgesetzt auf dem Gehweg zu einer geringen verfügbaren Bürgersteigbreite. Zudem erschweren die parkenden Fahrzeuge sowohl im Kreuzungsbereich als auch auf gerader Strecke für zu Fuß Gehende aufgrund schlechter Sichtbeziehungen das Queren der Straße. 4 Abbildung 1: Bestand in der Petersbergstraße 3. Planung Kreuzungsbereiche Die Kreuzung über den Gürtel wurde bereits für den Radverkehr optimiert. Die Parkplätze auf dem „Klettenplätzchen“ (Ecke Breibergstraße und Hardtstraße) sollen inklusive des Parklets erhalten bleiben. Die Markierung soll versetzt werden, um eine möglichst gerade Furt für die Fahrradstraße zu ermöglichen. Anstelle der Richtungstafeln sollen Poller als modaler Filter eingerichtet werden. An der Kreuzung zur Siebengebirgsallee soll nach dem Prinzip der Freien Ecke das Parken neu geordnet und die Sichtbeziehungen freigehalten werden. Es wird noch geprüft, ob die Vorfahrtsregelung an dieser Kreuzung zugunsten der Fahrradstraße ge- ändert werden kann. Zudem wird noch abgestimmt, ob eine Einbahnstraßenregelung zwi- schen dem Gottesweg und der Siebengebirgsallee eingeführt werden kann. 5 Querschnitt 1: Mit dem Querschnitt 1 wird das Parken einseitig längs auf der Fahrbahn angeordnet. Auf der jeweiligen anderen Seite wird ein 1 Meter breiter Multifunktionsstreifen eingerichtet. (Abbil- dung 2). In diesem Streifen können unterschiedliche Stadtmöbel untergebracht werden, wie zum Beispiel Fahrradabstellanlagen, Verkehrszeichen oder Abfallbehälter. Abbildung 2: Querschnitt 1 Durch diese Variante verbleiben ca. 82 Parkplätze für Pkw. Damit sind ca. 48 % weniger Park- plätze verfügbar als aktuell (inkl. geduldetem Parken, siehe Anlage 2). Dafür bietet dieser Querschnitt die höchstmögliche Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Für den Radverkehr stehen 4,0 Meter und ein Sicherheitsabstand von 50 cm zum parkenden Verkehr zur Verfügung. Querschnitt 2: Mit dem Querschnitt 2 wird das Parken ebenfalls einseitig längs auf der Fahrbahn angeordnet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird das Parken halbseitig auf der so genannten Nebenanlage zwischen den Baumscheiben eingerichtet. (Abbildung 3) 6 Abbildung 3: Querschnitt 2 Im Vergleich zu Querschnitt 1 werden durch das halbseitige Parken 33 zusätzliche Parkplätze geschaffen. Es ergeben sich in Summe 115 Parkplätze bei diesem Querschnitt. Damit sind ca. 27 % weniger Parkplätze verfügbar als aktuell (inkl. geduldetem Parken, siehe Anlage 2). Für den Radverkehr stehen 4,5 Meter Fahrbahnbreite zur Verfügung, allerdings ohne Sicherheits- abstand zu parkenden Fahrzeugen, was von den Empfehlungen für Fahrradstraßen abweicht. Auch bei diesem Querschnitt sind Fahrradabstellanlagen geplant, unter anderem auf der Fahrbahn neben den Bäumen (nach dem Beispiel der Fahrradstraße in der Maybachstraße). Parkregelung: Es wird noch geprüft, ob die Reduzierung des Parkangebots für Anwohnende durch die Ein- führung von Abschnitten mit bewirtschaftetem Parken gemildert werden kann. Außerdem soll das Parken auf Pkw durch das Zusatzschild 1010-58 (nur Pkw) begrenzt werden. Damit soll erreicht werden, dass keine Wohnmobile den Parkraum über einen längeren Zeitraum blockie- ren. Zudem ist in Anlage 3 dargestellt, dass das Gebiet eine vorteilhafte Anbindung an öffentli- che Mobilitätsangebote (ÖPNV und Carsharing) hat. Im Planungsgebiet soll perspektivisch ein Bewohnerparkgebiet entstehen. In diesem Zusam- menhang wird in der Regel das Parken neu sortiert und es ist dann mit einer deutlichen Redu- zierung der Parkmöglichkeiten zu rechnen, da zum Beispiel heute illegal Parkplätze nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die vorliegende Planung kann insofern als Vorgriff hie- rauf verstanden werden. Um ein regelwidriges Parken nach Umsetzung der Maßnahme möglichst zu vermeiden, sollen verstärkt Kontrollen durch den Ordnungsdienst nach Einrichtung der Fahrradstraße durchge- führt werden. Um den Lieferverkehr zu regeln, wird in der Nähe des Kreuzungsbereiches Sie- bengebirgsallee ein Ladebereich vorgesehen. 4. Öffentliche Beteiligung Am 27.06.2025 erfolgte eine Bürgerinformationsveranstaltung auf Einladung der Bezirksver- tretung. Ein Stimmungsbild hat ergeben, dass der hier präsentierte Querschnitt 1 bevorzugt 7 wird. Dieses Votum ist nicht repräsentativ und als informelles Meinungsbild zu betrachten. Es ergab sich bei der Veranstaltung der Eindruck, dass sich viele Anwohnende grundsätzlich Verbesserungen für den Rad-und Fußverkehr wünschen. 5. Finanzierung Für die Einrichtung der Fahrradstraße im Abschnitt Gottesweg/Klettenberggürtel sind Kosten von ca. 53.000 € für den Beschluss bzw. 23.000 € für die Alternative einzuplanen. Die Verwal- tung prüft, ob Fördermittel für diese Maßnahme beantragt werden können. Nach Umsetzung der bereits durch die BV 3 beschlossenen Asphaltierung der Petersbergstr. soll die Einrich- tung der Fahrradstraße (Markierung, Beschilderung, Abstellanlagen) ebenfalls in 2027 erfol- gen. Die für das Jahr 2027 erforderliche Aufwandsermächtigung wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 6. Begründung zur Umsetzung anlässlich der Bewirtschaftungsverfügung zum Haus- halt 2025/2026 Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Klimaziele 2030 zu erfüllen. Hierbei hat der Verkehrssektor einen erheblichen Einfluss. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße in diesem Abschnitt der Petersbergstraße wird der Radverkehr gestärkt und damit die Errei- chung der Klimaziele 2030 im Bereich des Verkehrssektors hin zur Verkehrswende unter- stützt. Basierend auf dem Radverkehrskonzept Lindenthal stellt diese Fahrradstraße eine attraktive Verbindung für die Nahmobilität im Veedel und darüber hinaus dar. Sie verbessert insbeson- dere die Verkehrssicherheit für den Schülerverkehr des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums und behebt damit ein bislang bestehendes Defizit. Zudem hat sich ein verkehrswidriges Parken etabliert, das quer zur Fahrbahn und halbseitig auf dem Gehweg stattfindet. Dadurch wird die nutzbare Fahrgassenbreite drastisch verringert - so sehr, dass die Anfahrbarkeit durch Rettungsdienste potenziell eingeschränkt ist. Für den Radverkehr ist die Verkehrssicherheit in dem aktuellen Zustand ebenfalls eingeschränkt, da dieser gezwungen ist, überwiegend im Dooring-Bereich der parkenden Fahrzeuge zu verkeh- ren. Auch für den Fußverkehr stellt das verkehrswidrige Parken eine erhebliche Beeinträchti- gung der Gehwegbreite sowie eine Einschränkung der Barrierefreiheit dar. Das Projekt wurde im November 2024 sowie im Juli 2025 im Runden Tisch Lindenthal bespro- chen. Im März 2025 wurde die Asphaltierung des Kopfsteinpflasters auf der Fahrbahn von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossen. Im Juni 2025 fand auf Einladung der Bezirksvertre- tung eine Bürgerveranstaltung vor Ort statt, um die Gestaltungsvariante der Fahrradstraße mit den Anliegern zu besprechen. Insofern sind bereits personelle Kapazitäten in die Maßnahme geflossen und auch Zusagen an die Politik getroffen worden. Bei der Umsetzung dieses Beschlusses wird sich auf einen minimal notwendigen Aufwand be- stehend aus Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen beschränkt, um die Kosten gering zu halten. Ein Hinauszögern der genannten sowie ähnlicher radverkehrsfördernder Maßnah- men hätte folgenreiche Auswirkungen auf die so notwendige Verkehrswende, ohne die die Kli- maziele nicht zu erreichen sind. 8 7. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Stellplatzbilanz Petersbergstraße Anlage 3: Mobilität im Viertel, ÖPNV, Carsharing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2515/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.08.2025
- Erstellt
- 11.08.2025 14:40