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0840/2023

Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen

Beschlussvorlage Ausschuss 10.03.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 14.03.2023, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

6663 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/516/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0840/2023 
Freigabedatum 
 10.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII - Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt die Ge-
währung von Zuschüssen in Höhe von 468.263,80 Euro aus dem Teilergebnisplan 0603 –
Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen), Haushaltsjahr 2023 für die 
Zeit vom 01.01.2023 – 31.12.2023.  
 
Gemäß den Anträgen der freien Träger verteilen sich die Mittel wie folgt:  
 
PEV – Familienbildung (Qualifizierung/ Fortbildung)                                108.400,00 Euro 
Sportjugend Köln (Fortbildung)      31.000,00 Euro 
Malteser Hilfsdienst e.V. (1. Hilfe-Kurse)       7.000,00 Euro 
Familien Forum Deutz Mülheim (Qualifizierung/ Fortbildung)  68.130,00 Euro 
Evangelische Familienbildungsstätte (Qualifizierung/ Fortbildung)  68.698,80 Euro 
Freies Bildungswerk Rheinland (Qualifizierung/ Fortbildung)  97.875,00 Euro 
PME Familienservice (Fortbildung)      20.160,00 Euro 
PME Familienservice (Praktikumsbegleitung)    60.000,00 Euro 
Kontaktstelle Kindertagespflege (Fachtag Kindertagespflege)    7.000,00 Euro 
 
Gesamt:                   468.263,80 Euro 
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  468.263,80      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 23 SGB VIII stellt die Kindertagespflege ein geeignetes Betreuungsangebot –
vorrangig für Kinder unter 3 Jahren- dar. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung 
der Kinder – und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 wird für die Ausübung der Kindertages-
pflege eine Qualifizierung der Kindertagespflegeperson vorausgesetzt, sowie die fachliche 
Fortbildung während der Ausübung der Kindertagespflege als weitere Maßgabe gesetzlich 
vorgeschrieben. Die v.g. Träger bieten eine Qualifizierung für zukünftige Kindertagespflege-
personen, sowie an den Bedarfen der Tagespflegepersonen angelegte Fortbildungsangebote 
zum Ausbau und zur Sicherung der Qualität in Kindertagespflegestellen an.  
 
Da der nach Ratsbeschluss von 2009 zunächst anvisierte institutionelle Ausbau der Betreu-
ungsplätze für Kinder unter drei Jahren nicht im gewünschten Maß erreicht werden konnte, 
beschloss der Rat der Stadt Köln am 24.11.2011 den Ausbau von Betreuungsplätzen im Be-
reich U3 vermehrt über Kindertagespflege zu steuern. Der bestehende Beschluss wurde da-
hingehend geändert, dass über die Kindertagespflege insgesamt 30 % (vorher 20%) des Auf-
baus getragen werden sollen. 
 
Inzwischen wurde durch eine flächendeckend durchgeführte Elternbefragung zum Versor-
gungsbedarf U3 deutlich, dass eine Versorgungsquote von 40% nicht ausreicht. Die Eltern

3 
wünschen sich eine Versorgungsquote von 52%, und zwar in einem Verhältnis von institutio-
neller Kindertagesbetreuung in Kitas zu Kindertagespflege von 89:11. Ein entsprechender 
Beschluss des Rates der Stadt Köln erfolgte am 28.06.2016 (Session Vorlage 2877/2015). 
Der Rat beschloss, dass bis zum Abschluss des Kindergartenjahres 2020/2021 eine Zielquote 
von 50% aller U3-Kinder in der Kindertagesbetreuung erreicht werden sollen. Hier wird ein 
Verhältnis von 83% der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu 17% der Kinder in Kinderta-
gespflege angestrebt.  
 
Die in der vorliegenden Beschlussvorlage in Rede stehende Qualifizierung und Fortbildung 
von Tagespflegepersonen ist in jedem Fall notwendig, um der gegebenen Fluktuation von 
Tagespflegepersonen in Höhe von jährlich rund 20% zu begegnen und das gegebene Ange-
bot aufrecht zu erhalten. Auf Grund gestiegener Geburten reichen die eingeplanten Plätze, 
trotz massiven Kitaausbaus, voraussichtlich nicht aus. 
 
Mit Blick auf den zu erfüllenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ab 1-Jährige 
und massiv steigender Kinderzahlen sollten zusätzliche Potenziale in der Kindertagespflege 
eingelöst werden. 
 
Hierzu muss neuen Kindertagespflegepersonen eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erteilt wer-
den. Eine der Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ist der 
Nachweis der fachlichen Eignung, die in qualifizierten Lehrgängen erworben wird. Die Ausbil-
dung der neuen Kindertagespflegepersonen erfolgt über Qualifizierungskurse der angeführten 
Träger. Sie ist somit Voraussetzung zur Erreichung des vom Rat der Stadt Köln angelegten 
Zielerreichungsgrades zur Umsetzung des Rechtsanspruches 2013. Klageverfahren von El-
tern bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches mit daraus entstehenden Kosten für die Stadt 
Köln wird somit vorgebeugt. 
 
Das KiBiz sieht zudem vor, dass ab dem 01.08.2022 alle neu beginnenden Kindertagespfle-
gepersonen nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch Kindertagespflege (QHB) 
qualifiziert sein müssen. Dies bedeutet, dass sich die Gesamtstunden der Ausbildung von 
bisher 160 Stunden auf insgesamt 300 Stunden erhöhen. 
Daneben benötigen sozialpädagogische Fachkräfte, die erstmalig als Kindertagespflegeper-
sonen tätig werden, einen Qualifizierungsnachweis von 80 Unterrichtseinheiten.  
Die Stadt Köln kommt mit ihrer anteiligen Kostenübernahme für die Qualifizierung und Fortbil-
dung von Kindertagespflegepersonen ihrem gesetzlichen Auftrag nach. 
 
Die für 2023 erforderlichen zahlungswirksamen Aufwendungen i. H. v. 468.263,80 € werden 
aus dem verfügbaren Budget im Teilergebnisplan 0603, Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 
15 (Transferaufwendungen), finanziert. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Vorlage muss in die Sitzung vom März eingebracht werden, damit die Qualifizierungsträ-
ger eine Rechts- und Planungssicherheit für die Durchführung der vorgenannten Kurse und 
Qualifizierungsmaßnahmen haben und diese entsprechend umsetzen können.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0840/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.03.2023
Erstellt
06.03.2023 14:59