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AN/0387/2024

Folgen des Starkregenereignisses im Sommer 2021 in Bickendorf – Lindweiler Hof und Umgebung

SPD Anfrage nach § 4 05.03.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 17.06.2024, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2488 Zeichen

An die Vorsitzende des  
Bauausschusses  
Frau Stefanie Ruffen 
  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0387/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.03.2024 
 
Folgen des Starkregenereignisses im Sommer 2021 in Bickendorf – Lindweiler Hof 
und Umgebung 
Sehr geehrte Frau Ruffen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
am 14. Juli 2021 sorgte das Starkregenereignis in Bickendorf, bei dem auch ein Mensch ums 
Leben kam, für Überflutungen in einigen Häusern. Ein betroffenes Wohnhaus steht weiterhin 
leer. Auch das Gebäude der Förderschule Lindweiler Hof wurde derart beschädigt, dass es 
abgerissen werden muss. An Stelle der Förderschule Lindweiler Hof, die derzeit im Interim 
läuft und perspektivisch ins Schulgebäude Borsigstraße miteinziehen wird, ist ein Schulneu-
bau für eine Gesamtschule geplant.  
Um sowohl den geplanten Schulneubau als auch die umliegende, gefährdete Wohnbebau-
ung vor zukünftigen Schäden bei vergleichbaren Starkregenereignissen zu schützen und 
Schäden abzuwenden, haben Bürgerinnen und Bürger vor Ort bereits Vorschläge bezüglich 
einer verbesserten baulichen Sicherheit bei Starkregenereignissen vorgebracht, unter ande-
rem die Anlage eines Retentionsbeckens bzw. einer Retentionsmulde. Bisher liegen vor Ort 
aber keine Informationen vor, wie die Verwaltung mit diesen Vorschlägen umgehen wird 
bzw. welche Maßnahmen sie selber plant.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
1. Steht die Verwaltung in Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort 
und sind ihr deren Vorschläge (z.B. Retentionsbecken) zu einer baulichen Sicherung 
vor Starkregenereignissen der Verwaltung bekannt?  
2. Wie schätzt die Verwaltung die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger vor Ort be-
züglich Umsetzbarkeit und Wirksamkeit ein?

- 2 - 
 
3. Welche eigenen Maßnahmen plant die Verwaltung, um den seinerzeit betroffenen 
Bereich durch bauliche oder andere Maßnahmen vor den Folgen zukünftiger Starkre-
genereignisse zu schützen?  
4. Wann ist mit einer Umsetzung der unter 3. genannten Maßnahmen zu rechnen?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0387/2024
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
05.03.2024
Erstellt
05.03.2024 08:51