AN/0387/2024
Folgen des Starkregenereignisses im Sommer 2021 in Bickendorf – Lindweiler Hof und Umgebung
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SPD Anfrage nach § 4
2488 Zeichen
An die Vorsitzende des Bauausschusses Frau Stefanie Ruffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0387/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.03.2024 Folgen des Starkregenereignisses im Sommer 2021 in Bickendorf – Lindweiler Hof und Umgebung Sehr geehrte Frau Ruffen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, am 14. Juli 2021 sorgte das Starkregenereignis in Bickendorf, bei dem auch ein Mensch ums Leben kam, für Überflutungen in einigen Häusern. Ein betroffenes Wohnhaus steht weiterhin leer. Auch das Gebäude der Förderschule Lindweiler Hof wurde derart beschädigt, dass es abgerissen werden muss. An Stelle der Förderschule Lindweiler Hof, die derzeit im Interim läuft und perspektivisch ins Schulgebäude Borsigstraße miteinziehen wird, ist ein Schulneu- bau für eine Gesamtschule geplant. Um sowohl den geplanten Schulneubau als auch die umliegende, gefährdete Wohnbebau- ung vor zukünftigen Schäden bei vergleichbaren Starkregenereignissen zu schützen und Schäden abzuwenden, haben Bürgerinnen und Bürger vor Ort bereits Vorschläge bezüglich einer verbesserten baulichen Sicherheit bei Starkregenereignissen vorgebracht, unter ande- rem die Anlage eines Retentionsbeckens bzw. einer Retentionsmulde. Bisher liegen vor Ort aber keine Informationen vor, wie die Verwaltung mit diesen Vorschlägen umgehen wird bzw. welche Maßnahmen sie selber plant. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Steht die Verwaltung in Kontakt mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und sind ihr deren Vorschläge (z.B. Retentionsbecken) zu einer baulichen Sicherung vor Starkregenereignissen der Verwaltung bekannt? 2. Wie schätzt die Verwaltung die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger vor Ort be- züglich Umsetzbarkeit und Wirksamkeit ein? - 2 - 3. Welche eigenen Maßnahmen plant die Verwaltung, um den seinerzeit betroffenen Bereich durch bauliche oder andere Maßnahmen vor den Folgen zukünftiger Starkre- genereignisse zu schützen? 4. Wann ist mit einer Umsetzung der unter 3. genannten Maßnahmen zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0387/2024
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 05.03.2024
- Erstellt
- 05.03.2024 08:51