V/0387/2016
Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster
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Übersicht umA 30.05.2016
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Übersicht UMA Unterbringung in Münster Stand 30.05.2016 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Diakonie Münster Blaukreuzwäldchen 10 3 25 25 Sleep-in 0 0 Trinitatis (P-UMA) 10 7 Vinzenzwerk Handorf Gruppenplätze 6 7 Kumrin 10 3 Die Werse 9 9 Vinzenz 9 8 Paul 9 8 Kinderheim St. Mauritz KriHi 0 0 1 1 Joseph-Haydn Straße 8 7 Outlaw gGmbH Mädchenhaus MIA 2 0 Anschlussmaßnahme 4 4 Alexianer Martinistift 9 6 8 8 6 6 LER Heithorn 2 2 Amelsbüren Kettelerhaus Jugendwohnen 12 12 Bistum Münster/Caritasverband betreutes Wohnen (in Planung) 20 Kasernen ASB - Yorkkaserne 15 8 JUH - Oxfordkaserne 15 11 Landeseinrichtung Wartburgschule 3 3 VSE stationär 2 2 Pflegefamilien 15 5 ambulant 3 3 Evang. Jugendhilfe MSland stationär 1 1 ambulant 1 1 anderweitige Unterbringung Verwandte / Bekannte 61 61 2 2 Wohngruppe Ostbevern stationär 1 1 Diakonissenmutterhaus stationär 2 2 St. Klara Warendorf stationär 2 2 Gegenstrom stationär 2 2 Zuweisung LVR 1 Summe 137 105 89 87 23 13 4 4 32 12 285 222 30 Platzkapazitäten gesamt incl Planung Belegte Plätze aktuell incl Zuweisung aktuell freie Plätze § 42 § 42/§42a § 34 § 33 § 30 § 13 Fachcontrolling
V-0387-Verteilung_umA_Kosten_auf_Hilfearten_01-05_2016
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§13 ABS. 3 - Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen; 165.708,72; 8% §27 VAR.1 - Ambulant betreutes Wohnen; 4.483,35; 0% §30 - Erziehungsbeistand; 4.860,17; 0% §33 SATZ 1 - Vollzeitpflege; 18.694,16; 1% §33 SATZ 2 - Vollzeitpflege; 78.522,68; 4% §34 VAR.1 - Reguläre Heimerziehung; 1.290.356,87; 61% §42 - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen; 485.176,99; 23% §42a - Inobhutnahme unbegleiteter Ausländer; 69.936,87; 3% Verteilung der umA-Kosten auf Hilfearten (Januar - Mai 2016) Gesamtsumme: 2.117.739,81
Berichtsvorlage
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V/0387/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in Münster Beratungsfolge 08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: 1. Aktuelle Situation in Münster Der aktuelle Aufnahmeschlüssel ergibt sich au s der Bevölkerungszahl und liegt bei 1:1. 320 Per- sonen. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 229 umA (optional gemäß 5. AG KJHG zzgl. 15% = 263 umA). Der Aufnahmeschlüssel wird derzeit monat- lich aktualisiert mit zum ersten Mal leicht sinkender Tendenz. Mit Stand 30.05.2016 wurden dem Bundesverwaltungsamt (BVA) folgende Zahlen aus Münster gemeldet: Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 48 unbegleitete Minderjährige 19 junge Volljährige 14 UMA - Vorläufige Inobhutnahme 84 UMA - Inobhutnahme 43 UMA - Anschlussmaßnahmen 13 UMA – junge Volljährige 1 UMA – angemeldete Verteilung Summe 222 Gegenwärtig befinden sich 105 umA in der Inobhutnahme (§ 42 und § 42a SGB VIII), davon sind 67 Personen in Inobhutnahmeeinrichtungen untergebracht, weitere 38 Personen bei geeigneten Personen und anderweitigen Unterbringungen. Anschlussmaßnahmen (§§ 13, 33, 34 und 41 SGB VIII) bei den freien Trägern der Jugendhilfe sind aktuell für 117 umA umgesetzt. Die Geschlechterverteilung ist wie folgt: 217 männlich, 5 weiblich. Vorlagen-Nr.: V/0387/2016 Auskunft erteilt: Herr Vogt Ruf: 492 51 75 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 06.05.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0387/2016 2. Unterbringung Siehe Anlage 1 Die Unterbringung von umA in Hotels wurde im April 2016 aufgegeben, weil in den Jugendhi l- feeinrichtungen genügend freie Plätze geschaffen wurden. 3. Nationalität Für das Jahr 2015 ergibt sich für 249 aufgenommene umA in Bezug auf die Nationalität folge n- de Aufstellung: afghanisch 79 syrisch 75 marokkanisch 24 irakisch 16 eritreisch 11 algerisch 9 somalisch 5 weitere 15 Nationalitäten mit 1-4 umA, 2 Nationalitäten waren ungeklärt. Verteilung UMA nach Nationalität in Münster (Schwerpunkte) Nationalität 2015, in % 2016, in % afghanisch 32% 34% syrisch 30% 29% marokkanisch 10% 10% irakisch 6% 7% eritreisch 4% 4% algerisch 4% 3% somalisch 2% 2% 4. Entwicklung der Finanzdaten Die Verteilung der Kosten auf die Hilfearten für den Zeitraum Januar bis Mai 2016 ergibt sich aus der beigefügten Anlage 2. Rund ein Viertel der Kosten sind in der Inobhutnahme (§§ 42 und 42 a SGB VIII) angefallen, drei Viertel der Kosten entfallen auf Anschlussmaßna hmen (§§ 34, 33 und 13 III SGB VIII). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass noch nicht alle Kosten, sowohl in der Inobhutnahme als auch bei Anschlüssen, abgerechnet wurden, w eil die Entgeltverhandlun- gen mit Trägern erhebliche Zeit in Anspruch nahmen bzw. nehmen. 5. Einführung der Gesundheitskarte Die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenersta t- tung regelt § 264 SGB V. Unterschieden w erden Empfänger von Leistungen nach dem Asylb e- werberleistungsgesetz (Absatz 1: in der Regel Sozialamt, aber auch die umA, die bei Verwan d- ten / Bekannten leben und keine Leistungen nach SGB VIII erhalten, Anzahl: rund 30 - 40) und Empfänger von Leistungen n ach SGB VIII (Absatz 2: umA gemäß §§ 42, 42a SGB VIII und in Anschlussmaßnahmen gem. §§ 34, 33 und 13 SGB VIII, Anzahl: rund 180). Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in Absprache mit dem Sozialamt das Verfah- ren umstellen, die Behandlungssc heine ablösen und durch die elektronische Gesundheitska rte 3 V/0387/2016 ersetzen. Dies geschieht zu einem Quartalsende und ist ab 01.10.2016 vorgesehen. 6. Starterkarte Bildung Aktuell wird vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Amt für Schule und Weiter bil- dung und dem Jobcenter an der Starterkarte Bildung gearbeitet. Die Starterkarte ist eine gr a- phisch gestaltete Terminübersichtskarte, sowohl für den jungen Menschen, als auch für die b e- treuende Jugendhilfeeinrichtung, um die anstehenden und notwendigen T ermine schnell und in der richtigen Reihenfolge im Blick halten zu können. Als Zielsetzung soll der strukturierte Zugang zunächst zur Bi ldungsberatung des Amtes 40 und dann ggf. zu weiterführenden Angeboten unterstützt und begle itet werden. „Bildung von Anfang an“ soll das Ankommen, Mitkommen und Weiterkommen von unbegleiteten minderjährigen Au s- ländern verbessern und den Integrationsprozess unterstützen. 7. Zusammenfassung Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist weiterhin mit den bisher bete iligten Trägern in regelmäßigen Gesprächen, um die erforderliche Platzzahl für die Unterbringung und Verso r- gung und vor allem auch die weiterführenden Anschlusshilfen nach der Inobhutnahme zu schaf- fen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Träger mi t hohem Engagement, Spontanität und Au f- wand die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen, um gemei nsam eine gute und passende Unterbringung und Versorgung bereitzustellen. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlagen: A 1 – Übersicht UMA – Unterbringung in Münster A 2 – Verteilung der UMA-Kosten auf Hilfearten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Joseph-Haydn-Straße 8
- Werse 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0387/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37