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AN/0792/2022

Routen für den Schwerlastverkehr

Die Linke. Anfrage nach § 4 06.04.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 5.2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4464 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Lino Hammer 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.04.2022 
AN/0792/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
 
Routen für den Schwerlastverkehr 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Hammer, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Verkehrsausschusses zu setzen:  
 
Seit dem 22. August 2019 gilt in der Kölner Innenstadt sowie in Teilen von Deutz und Mülheim eine 
Durchfahrtverbotszone für Lastkraftwagen (Lkw) mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. 
“Ausgenommen ist der Anlieferverkehr innerhalb der genannten Zone. Ausweichrouten für die von 
dem Verbot betroffenen Lkw befinden sich auf dem übergeordneten Straßennetz.” Die 
Ausweichrouten werden im  Verkehrskalender-Logistik der Stadt Köln angegeben. Hier werden 
auch die Gefahrgut Routen durch die Stadt aufgeführt. Die Logistik-Unternehmen nutzen jedoch 
weniger den städtischen Kalender als vielmehr das offizielle Lkw Navigationsroutensystem des 
Landes NRW - SEVAS: “Mit Unterstützung des Ministeriums für Verkehr NRW digitalisiert das 
Projekt SEVAS Lkw-relevante Daten für die künftige Routenwahl der Schwerlastverkehre. 
Restriktionen (Gewichts-, Höhen-, Längen- und Breitenbegrenzung sowie Lkw-Durchfahrtsverbote) 
und Vorrangrouten werden über das Web-basierte Portal SEVAS kommunal erfasst und der 
weiteren Wertschöpfungskette zur Verfügung gestellt.” 
 
Die Daten hierfür liefert das Amt für Verkehrsmanagement. Die Routenangaben der beiden 
Kalender sind nicht identisch. Strecken, die im Kölner Verkehrskalender verboten sind, werden im 
offiziellen Navigations-Leitsystem als Transitstrecken angegeben, u. a. die Kyotostraße, entlang 
der die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) mit über 2000 Schüler*innen liegt. Auf Anfrage der 
Schulpflegschaften wurde erwidert, dass der Verkehrsfluss oberste Priorität hat. Tempo 50 stehe 
nicht zur Disposition. Die Stadt erklärte, dass es sich bei der (sehr lauten) Kyotostraße, um eine 
Straße handelt, die dem “Vorbehaltsnetz” angehört: “Die Erschließung der Innenstadt durch den 
Lieferverkehr, auch und gerade mit Lastkraftwagen, ist vorwiegend über diese Straße möglich. Da 
andere Verbindungen und auch Gewichtsbegrenzungen der Kölner Rheinbrücken kaum mögliche

alternative Wege ermöglichen, ist die Kyotostraße auch für den Schwerlastverkehr eine wichtige 
Hauptroute”.  
 
Aus den geschilderten Sachverhalten ergeben sich eine Reihe von Fragen.  
 
1. Die Kyotostraße ist eine Gemeindestraße. Die Einrichtung von streckenbezogenen 
Geschwindigkeitsreduzierungen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in 
Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden 
Verwaltung. Welches Gesetz sieht es vor, dass auf einer Straße des Vorbehaltsnetzes 
Tempo 50 gelten muss? Zumal es ein Bundesgesetz gibt das Tempo 30 vor Schulen 
vorsieht. Warum wendet die Stadt nicht das weitergehende Gesetz an und kommt seiner 
Pflicht nach Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung nach? Wir bitten um Klarstellung, 
insbesondere der Frage, welches Gesetz hier Anwendung finden sollte. 
 
2. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den offiziellen Daten, die für den 
Verkehrskalender Logistik der Stadt Köln gelten und jenen des offiziellen LKW-
Navigationssystems des Landes NRW SEVAS?. 
 
3. Wir bitten um Ausweisung der Anlieferungszonen für den Schwerlastverkehr der Gewerbe- 
und Industriebetriebe und der Händler*innen in der LKW-Verbotszone in einer Karte 
(linksrheinischer Innenstadtbereich und rechtsrheinischer Innenstadtbereich). 
 
4. Wie wird sichergestellt, dass  kein reiner Transitverkehr durch die Kölner Innenstadt geführt 
wird? 
 
5. Die Gefahrgut-Strecken führen mitten durch die Innenstadt, entlang von Wohngebieten und 
durch den Campus der BAN. Wie kann das sein und wie kann eine Änderung der Strecke 
erreicht werden kann, so dass weniger bewohnte Gebiete durchfahren werden müssen? 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0792/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
06.04.2022
Erstellt
06.04.2022 17:14