3065/2025
Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH" zur Durchführung des Rosenmontagszuges 2025
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3065/2025 Freigabedatum 05.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH" zur Durchführung des Rosenmontagszuges 2025 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Kulturförderabgabe in Form eines Zuschusses an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ in Höhe von 242.500,00 € zur Durchführung des Rosenmontagszugs 2025. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnisches Stadtmuseums in der Produkt- gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ in Höhe von 242.500,00 € Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 242.500,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bedeutung und historische Verankerung Seit 1823 findet in Köln ein Rosenmontagszug statt – der älteste und bekannteste der Rosen- montagszüge Deutschlands. Das jährlich wechselnde Sessionsmotto spiegelt sich in der Ge- staltung des Zugs wider: Populäre und aktuelle Themen aus Politik, Sport und Wirtschaft, aber auch Gesellschaft und Stadtleben werden auf den Persiflagewagen parodiert. Fest- und Prunkwagen vieler Gesellschaften vervollständigen das Bild. Unter dem diesjährigen Motto „FasteLOVEnd – Wenn Dräum widder blöhe“ führt der Zug vom Chlodwigplatz durch die Alt- stadt bis zur Mohrenstraße. Beim Rosenmontagszug handelt es sich um das zentrale Ereignis des Kölner Karnevals, das weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt und einen nachweisbaren Beitrag zur städtischen Wirtschaft leistet. Der Rosenmontagszug ist nicht nur die traditionsreichste, sondern auch die publikumsstärkste Karnevalsveranstaltung Deutschlands. Mehr als 12.500 ehrenamtliche Teil- nehmer*innen engagieren sich jedes Jahr im Rosenmontagszug. Hunderttausende Tourist*in- nen aus dem In- und Ausland besuchen am Rosenmontag die Stadt, um den Zug zu erleben. Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt 3 Zusätzlich hat der Kölner Karneval eine überragende soziale Funktion. Zahlreiche Vereine und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ihren Projekten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschüsse sichern die Teilhabe breiter Be- völkerungsgruppen, fördern Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit und tragen zur sozia- len Stabilität in den Veedeln bei. Der traditionelle Umzug durch die Stadt wird von der „Ge- meinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ organisiert und durchgeführt. Unabweisbarkeit im Rahmen der Haushaltssperre Zugesagte Struktursicherung Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbh“ trägt als Veranstalterin die Ver- antwortung für die umfassende Organisation, darunter Sicherheits- und Sanitätsdienste, Stra- ßensperrungen, Reinigung sowie zahlreiche logistische Maßnahmen. Steigende Kostenstruk- turen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie veränderte ehrenamtliche Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährli- chen Förderungen sind obligatorischer Bestandteil der Kalkulation des Vereins. Für 2025 wurde eine erhöhte Förderung mit Blick auf die massiven Kostensteigerungen und strukturellen Veränderungen zugesagt und von den Veranstaltern einkalkuliert. Akuter Finanzierungsbedarf und Planungssicherheit Das Ausbleiben der Zahlungen würde den Verein in finanzielle Notlagen für die kommende Session führen. Diese Beschlussvorlage schafft die Grundlage, um die notwendigen Struktu- ren zu sichern ebenso wie die Zukunftsfähigkeit des immateriellen Kulturerbes Kölns. Finanzierung Der Haushaltsplan 2025 beinhaltet im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in Pro- duktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses in Höhe von 242.500,00 € an die „Gemeinnüt- zige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszu- ges und zur Aufstellung der Straßendekoration. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Rosenmontagszug 218.722,00 € Aufstellung der Straßendekoration 23.778,00 € Dringlichkeitsbegründung Aufgrund notwendiger hausinterner Abstimmungen war eine Neufassung der Vorlage erfor- derlich, wodurch die Frist nicht eingehalten werden konnte. Um dem Verein die Fördermittel zuverlässig für das Jahr 2025 bereitstellen zu können, ist eine Behandlung der Vorlage in der kommenden Sitzungsfolge zwingend erforderlich.
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3065/2025 Freigabedatum 26.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zur Durchführung des Rosenmontagszuges 2026 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Kulturförderabgabe in Form eines Zuschusses an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ in Höhe von 195.813,00 € zur Durchführung des Rosenmontagszugs. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnisches Stadtmuseums in der Produkt- gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ in Höhe von 195.813,00 € zur Durchführung des Rosenmontagszugs. Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 195.813,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bedeutung und historische Verankerung Seit 1823 findet in Köln ein Rosenmontagszug statt – der älteste und bekannteste der Rosen- montagszüge Deutschlands. Das jährlich wechselnde Sessionsmotto spiegelt sich in der Ge- staltung des Zugs wider: Populäre und aktuelle Themen aus Politik, Sport und Wirtschaft, aber auch Gesellschaft und Stadtleben werden auf den Persiflagewagen parodiert. Fest- und Prunkwagen vieler Gesellschaften vervollständigen das Bild. Unter dem diesjährigen Motto „FasteLOVEnd – Wenn Dräum widder blöhe“ führt der Zug vom Chlodwigplatz durch die Alt- stadt bis zur Mohrenstraße. Beim Rosenmontagszug handelt es sich um das zentrale Ereignis des Kölner Karnevals, das weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt und einen nachweisbaren Beitrag zur städtischen Wirtschaft leistet. Der Rosenmontagszug ist nicht nur die traditionsreichste, sondern auch die publikumsstärkste Karnevalsveranstaltung Deutschlands. Mehr als 12.500 ehrenamtliche Teil- nehmerinnen und Teilnehmer engagieren sich jedes Jahr im Rosenmontagszug. Hunderttau- sende Touristinnen und Touristen aus dem In- und Ausland besuchen am Rosenmontag in die Stadt, um den Zug zu erleben. 3 Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt Zusätzlich hat der Kölner Karneval eine überragende soziale Funktion. Zahlreiche Vereine und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ihren Projekten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschüsse sichern die Teilhabe breiter Be- völkerungsgruppen, fördern Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit und tragen wesentlich zur sozialen Stabilität in den Veedeln bei. Der traditionelle Umzug durch die Stadt wird von der „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ organisiert und durchgeführt. Unabweisbarkeit Struktursicherung Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbh“ trägt als Veranstalterin die Ver- antwortung für die umfassende Organisation, darunter Sicherheits- und Sanitätsdienste, Stra- ßensperrungen, Reinigung sowie zahlreiche logistische Maßnahmen. Steigende Kostenstruk- turen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie veränderte ehrenamtliche Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährli- chen Förderungen sind obligatorischer Bestandteil der Kalkulation des Vereins. Die inhaltliche und zeitliche Unabweisbarkeit der erhöhten Förderung ergibt sich aus der exis- tenziellen Bedrohung dieser Veranstaltung durch massive Kostensteigerungen und struktu- relle Veränderungen. Zur Sicherung der erforderlichen Strukturen und um einen erfolgreichen und reibungslosen Ablauf sicherzustellen, werden zwingend beständige und planbare finanzi- elle Mittel benötigt. Akuter Finanzierungsbedarf und Planungssicherheit Seit dem Jahr 2014 beträgt der Zuschuss unverändert 153.425,00 €, ohne dass den teilweise erheblichen Kostensteigerungen Rechnung getragen worden ist. Das so entstandene Defizit kann durch den Verein mittlerweile nicht mehr kompensiert werden. Eine spitz eingerechnete Kostensteigerung (Inflationsrate) von 2014 bis 2025 ergibt einen notwendigen Förderbetrag für das Jahr 2025 in Höhe von 195.813,00 € (Kommastellen gerundet). Das Ausbleiben der Zahlungen führt den Verein in finanzielle Notlagen für die kommende Session. Diese Beschlussvorlage schafft die Grundlage, um die notwendigen Strukturen zu sichern, ebenso wie die Zukunftsfähigkeit des immateriellen Kulturerbes Kölns. Vermeidung sozialer und kultureller Nachteile Die Nichtauszahlung würde zudem das ehrenamtliche Engagement schwächen, bestehende soziale Strukturen gefährden und insbesondere sozial schwächer gestellte Gruppen vom kul- turellen Leben ausschließen. Darüber hinaus hätte der Wegfall der Förderung negative Aus- wirkungen auf das Gemeinschaftsgefühl und die Integrationsarbeit in der Stadt. Die Auszah- lung der Zuschüsse ist daher auch unabweisbar, um erhebliche soziale Nachteile für die Stadtgesellschaft zu vermeiden und das geordnete Funktionieren des kulturellen Lebens in Köln sicherzustellen. Finanzierung Die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 195.813,00 € stehen im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produktgruppe 0408 - Kölnisches Stadtmuseum, Teilplan- zeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Ver- fügung.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, es besteht keine inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3065/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.12.2025
- Erstellt
- 28.10.2025 10:17