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3065/2025

Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH" zur Durchführung des Rosenmontagszuges 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 05.12.2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

5671 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer 
 3065/2025 
Freigabedatum 
05.12.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH" zur 
Durchführung des Rosenmontagszuges 2025  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Kulturförderabgabe in 
Form eines Zuschusses an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals 
mbH“ in Höhe von 242.500,00 € zur Durchführung des Rosenmontagszugs 2025. 
 
Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnisches Stadtmuseums in der Produkt-
gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses an die „Gemeinnützige 
Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ in Höhe von 242.500,00 €  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  242.500,00  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bedeutung und historische Verankerung  
Seit 1823 findet in Köln ein Rosenmontagszug statt – der älteste und bekannteste der Rosen-
montagszüge Deutschlands. Das jährlich wechselnde Sessionsmotto spiegelt sich in der Ge-
staltung des Zugs wider: Populäre und aktuelle Themen aus Politik, Sport und Wirtschaft, aber 
auch Gesellschaft und Stadtleben werden auf den Persiflagewagen parodiert. Fest- und 
Prunkwagen vieler Gesellschaften vervollständigen das Bild. Unter dem diesjährigen Motto 
„FasteLOVEnd – Wenn Dräum widder blöhe“ führt der Zug vom Chlodwigplatz durch die Alt-
stadt bis zur Mohrenstraße. 
Beim Rosenmontagszug handelt es sich um das zentrale Ereignis des Kölner Karnevals, das 
weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt und einen nachweisbaren Beitrag zur städtischen 
Wirtschaft leistet. Der Rosenmontagszug ist nicht nur die traditionsreichste, sondern auch die 
publikumsstärkste Karnevalsveranstaltung Deutschlands. Mehr als 12.500 ehrenamtliche Teil-
nehmer*innen engagieren sich jedes Jahr im Rosenmontagszug. Hunderttausende Tourist*in-
nen aus dem In- und Ausland besuchen am Rosenmontag die Stadt, um den Zug zu erleben. 
Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt

3 
Zusätzlich hat der Kölner Karneval eine überragende soziale Funktion. Zahlreiche Vereine 
und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ihren Projekten einen wichtigen 
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschüsse sichern die Teilhabe breiter Be-
völkerungsgruppen, fördern Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit und tragen zur sozia-
len Stabilität in den Veedeln bei. Der traditionelle Umzug durch die Stadt wird von der „Ge-
meinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ organisiert und durchgeführt.  
Unabweisbarkeit im Rahmen der Haushaltssperre 
Zugesagte Struktursicherung 
Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbh“ trägt als Veranstalterin die Ver-
antwortung für die umfassende Organisation, darunter Sicherheits- und Sanitätsdienste, Stra-
ßensperrungen, Reinigung sowie zahlreiche logistische Maßnahmen. Steigende Kostenstruk-
turen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie veränderte ehrenamtliche 
Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährli-
chen Förderungen sind obligatorischer Bestandteil der Kalkulation des Vereins.  
Für 2025 wurde eine erhöhte Förderung mit Blick auf die massiven Kostensteigerungen und 
strukturellen Veränderungen zugesagt und von den Veranstaltern einkalkuliert. 
Akuter Finanzierungsbedarf und Planungssicherheit 
Das Ausbleiben der Zahlungen würde den Verein in finanzielle Notlagen für die kommende 
Session führen. Diese Beschlussvorlage schafft die Grundlage, um die notwendigen Struktu-
ren zu sichern ebenso wie die Zukunftsfähigkeit des immateriellen Kulturerbes Kölns. 
Finanzierung  
Der Haushaltsplan 2025 beinhaltet im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in Pro-
duktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, eine 
Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses in Höhe von 242.500,00 € an die „Gemeinnüt-
zige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszu-
ges und zur Aufstellung der Straßendekoration. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 
Rosenmontagszug                         218.722,00 €  
Aufstellung der Straßendekoration   23.778,00 € 
Dringlichkeitsbegründung 
Aufgrund notwendiger hausinterner Abstimmungen war eine Neufassung der Vorlage erfor-
derlich, wodurch die Frist nicht eingehalten werden konnte. Um dem Verein die Fördermittel 
zuverlässig für das Jahr 2025 bereitstellen zu können, ist eine Behandlung der Vorlage in der 
kommenden Sitzungsfolge zwingend erforderlich.

Beschlussvorlage Ausschuss_Version alt

6311 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer 
 3065/2025 
Freigabedatum 
26.11.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zur 
Durchführung des Rosenmontagszuges 2026  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Kulturförderabgabe in 
Form eines Zuschusses an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals 
mbH“ in Höhe von 195.813,00 € zur Durchführung des Rosenmontagszugs. 
 
Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnisches Stadtmuseums in der Produkt-
gruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im 
Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses an die „Gemeinnützige 
Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ in Höhe von 195.813,00 € zur Durchführung 
des Rosenmontagszugs. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  195.813,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bedeutung und historische Verankerung  
Seit 1823 findet in Köln ein Rosenmontagszug statt – der älteste und bekannteste der Rosen-
montagszüge Deutschlands. Das jährlich wechselnde Sessionsmotto spiegelt sich in der Ge-
staltung des Zugs wider: Populäre und aktuelle Themen aus Politik, Sport und Wirtschaft, aber 
auch Gesellschaft und Stadtleben werden auf den Persiflagewagen parodiert. Fest- und 
Prunkwagen vieler Gesellschaften vervollständigen das Bild. Unter dem diesjährigen Motto 
„FasteLOVEnd – Wenn Dräum widder blöhe“ führt der Zug vom Chlodwigplatz durch die Alt-
stadt bis zur Mohrenstraße. 
Beim Rosenmontagszug handelt es sich um das zentrale Ereignis des Kölner Karnevals, das 
weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlt und einen nachweisbaren Beitrag zur städtischen 
Wirtschaft leistet. Der Rosenmontagszug ist nicht nur die traditionsreichste, sondern auch die 
publikumsstärkste Karnevalsveranstaltung Deutschlands. Mehr als 12.500 ehrenamtliche Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer engagieren sich jedes Jahr im Rosenmontagszug. Hunderttau-
sende Touristinnen und Touristen aus dem In- und Ausland besuchen am Rosenmontag in die 
Stadt, um den Zug zu erleben.

3 
Soziokulturelle Funktion und Ehrenamt 
Zusätzlich hat der Kölner Karneval eine überragende soziale Funktion. Zahlreiche Vereine 
und Initiativen engagieren sich ehrenamtlich und leisten mit ihren Projekten einen wichtigen 
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Zuschüsse sichern die Teilhabe breiter Be-
völkerungsgruppen, fördern Inklusion sowie Jugend- und Familienarbeit und tragen wesentlich 
zur sozialen Stabilität in den Veedeln bei. Der traditionelle Umzug durch die Stadt wird von der 
„Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ organisiert und durchgeführt.  
Unabweisbarkeit 
Struktursicherung 
Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbh“ trägt als Veranstalterin die Ver-
antwortung für die umfassende Organisation, darunter Sicherheits- und Sanitätsdienste, Stra-
ßensperrungen, Reinigung sowie zahlreiche logistische Maßnahmen. Steigende Kostenstruk-
turen, wachsende Anforderungen an Sicherheit und Logistik sowie veränderte ehrenamtliche 
Strukturen erfordern eine systematische und planbare Förderung. Die jahrzehntelangen jährli-
chen Förderungen sind obligatorischer Bestandteil der Kalkulation des Vereins.  
Die inhaltliche und zeitliche Unabweisbarkeit der erhöhten Förderung ergibt sich aus der exis-
tenziellen Bedrohung dieser Veranstaltung durch massive Kostensteigerungen und struktu-
relle Veränderungen. Zur Sicherung der erforderlichen Strukturen und um einen erfolgreichen 
und reibungslosen Ablauf sicherzustellen, werden zwingend beständige und planbare finanzi-
elle Mittel benötigt. 
Akuter Finanzierungsbedarf und Planungssicherheit 
Seit dem Jahr 2014 beträgt der Zuschuss unverändert 153.425,00 €, ohne dass den teilweise 
erheblichen Kostensteigerungen Rechnung getragen worden ist. Das so entstandene Defizit 
kann durch den Verein mittlerweile nicht mehr kompensiert werden. Eine spitz eingerechnete 
Kostensteigerung (Inflationsrate) von 2014 bis 2025 ergibt einen notwendigen Förderbetrag 
für das Jahr 2025 in Höhe von 195.813,00 € (Kommastellen gerundet).  
Das Ausbleiben der Zahlungen führt den Verein in finanzielle Notlagen für die kommende 
Session. Diese Beschlussvorlage schafft die Grundlage, um die notwendigen Strukturen zu 
sichern, ebenso wie die Zukunftsfähigkeit des immateriellen Kulturerbes Kölns. 
Vermeidung sozialer und kultureller Nachteile  
Die Nichtauszahlung würde zudem das ehrenamtliche Engagement schwächen, bestehende 
soziale Strukturen gefährden und insbesondere sozial schwächer gestellte Gruppen vom kul-
turellen Leben ausschließen. Darüber hinaus hätte der Wegfall der Förderung negative Aus-
wirkungen auf das Gemeinschaftsgefühl und die Integrationsarbeit in der Stadt. Die Auszah-
lung der Zuschüsse ist daher auch unabweisbar, um erhebliche soziale Nachteile für die 
Stadtgesellschaft zu vermeiden und das geordnete Funktionieren des kulturellen Lebens in 
Köln sicherzustellen.  
Finanzierung  
Die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 195.813,00 € stehen im Teilergebnisplan des 
Kölnischen Stadtmuseums in der Produktgruppe 0408 - Kölnisches Stadtmuseum, Teilplan-
zeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 im Haushaltsplan 2025/2026 zur Ver-
fügung.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

882 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine rein finanzielle Entscheidung, es besteht keine 
inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

09.12.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3065/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.12.2025
Erstellt
28.10.2025 10:17