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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anlegen einer Ladezone Markgrafenstr. (Az.: 02-1600-105/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2454/2018 vom 06.08.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

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    Sehr geehrte Damen und Herren! Folgende Anregung bitte ich an die Bezirksvertretung Mülheim weiterzuleiten: Vor den Häusern Markgrafenstraße 81-83 werden Fuß- und Radweg sehr häufig (täglich) durch Lieferverkehr behindert oder blockiert. Hier besteht meines Erachtens Handlungsbedarf, etwa durch das Anlegen einer Ladezone. In der Anlage finden Sie eine etwas ausführlichere Darstellung der Problemlage einschließlich einer kleinen Fotodokumentation. Mit freundlichen Grüßen, Bedarf einer Ladezone im Bereich Markgrafenstraße 81-83 Dieser Straßenabschnitt wurde 2014 im Rahmen des Projekts „MÜLHEIM 2020“ angelegt. Gleichzeitig wurde die Zufahrt von der Berliner Straße zum Marktplatz (der sich hinter den o.g. Häusern befindet) ge - sperrt. Die Anlieferung für den Discounter Netto und zum Markt geschieht seitdem über die Markgrafen - straße. Da die Zufahrt jedoch durch eine Hausdurchfahrt führt, die für LKW zu klein ist, werden diese zum Ent- und Beladen regelmäßig auf dem Geh- und/oder Radweg abgestellt; aber auch einige PKW- Fahrer tun dasselbe. Fußgänger und Radfahrer werden genötigt, den jeweils für sie nicht vorgesehenen Straßenteil (Rad- oder Gehweg) zu nutzen. Insbesondere an Markttagen (mit starkem Fußgängerverkehr) führt das zu erheblichen Behinderungen, wenn nicht gar Gefährdungen. Es besteht daher der dringende Bedarf, für die LKW eine andere Möglichkeit zur Anlieferung zu schaf - fen. Die Stadtverwaltung sollte, im Dialog mit dem Discounter Netto und einschlägigen Verbänden (wie dem ADFC), Möglichkeiten wie die Schaffung einer Ladezone an der Markgrafenstraße prüfen und die am besten geeignete umsetzen. Köln, 23.06.2018 Einige Fotos zur Dokumentation der Situation an der Markgrafenstraße 81-83
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2454/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anlegen einer Ladezone Markgrafenstr. (Az.: 02-1600- 105/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen die Einrichtung einer Ladezone in der Markgrafenstraße aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 2 Begründung: Der Petent regt die Einrichtung einer Ladezone in der Markgrafenstraße an (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn der Bereich ausdrücklich für Gehwegparken freigegeben und entsprechend beschildert oder markiert worden ist. Da das Gehwegparken im Bereich Markgrafenstr. 81-83 nicht explizit zugelassen worden ist, besteht hier ein Verstoß nach § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO. Die Anlieferung von Lastkraftwagen bis 16 t kann über die Markgrafenstraße erfolgen. Eine Anliefe- rung durch größere Lastkraftwagen wurde über die Berliner Straße geplant. Die Einrichtung einer Ladezone auf der Markgrafenstraße kann daher nicht erfolgen. Die Verwaltung wird das Ordnungsamt bitten, im Bereich der Markgrafenstr. 81-83 Kontrollen durch- zuführen. Anlage 1. Eingabe

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 2.5, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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