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2454/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anlegen einer Ladezone Markgrafenstr. (Az.: 02-1600-105/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.09.2018, TOP 2.5

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

1742 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren! 
 
Folgende Anregung bitte ich an die Bezirksvertretung Mülheim weiterzuleiten: 
 
Vor den Häusern Markgrafenstraße 81-83 werden Fuß- und Radweg sehr häufig 
(täglich) durch Lieferverkehr behindert oder blockiert. Hier besteht meines Erachtens 
Handlungsbedarf, etwa durch das Anlegen einer Ladezone. 
 
In der Anlage finden Sie eine etwas ausführlichere Darstellung der Problemlage 
einschließlich einer kleinen Fotodokumentation. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Bedarf einer Ladezone im Bereich Markgrafenstraße 81-83
Dieser Straßenabschnitt wurde 2014 im Rahmen des Projekts „MÜLHEIM 2020“ angelegt. Gleichzeitig
wurde die Zufahrt von der Berliner Straße zum Marktplatz (der sich hinter den o.g. Häusern befindet) ge -
sperrt. Die Anlieferung für den Discounter Netto und zum Markt geschieht seitdem über die Markgrafen -
straße. Da die Zufahrt jedoch durch eine Hausdurchfahrt führt, die für LKW zu klein ist, werden diese
zum Ent- und Beladen regelmäßig auf dem Geh- und/oder Radweg abgestellt; aber auch einige PKW-
Fahrer tun dasselbe. Fußgänger und Radfahrer werden genötigt, den jeweils für sie nicht vorgesehenen
Straßenteil (Rad- oder Gehweg) zu nutzen. Insbesondere an Markttagen (mit starkem Fußgängerverkehr)
führt das zu erheblichen Behinderungen, wenn nicht gar Gefährdungen.
Es besteht daher der dringende Bedarf, für die LKW eine andere Möglichkeit zur Anlieferung zu schaf -
fen. Die Stadtverwaltung sollte, im Dialog mit dem Discounter Netto und einschlägigen Verbänden (wie
dem ADFC), Möglichkeiten wie die Schaffung einer Ladezone an der Markgrafenstraße prüfen und die
am besten geeignete umsetzen.
Köln, 23.06.2018

Einige Fotos zur Dokumentation der Situation an der Markgrafenstraße 81-83

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1444 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2454/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anlegen einer Ladezone Markgrafenstr. (Az.: 02-1600-
105/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen die 
Einrichtung einer Ladezone in der Markgrafenstraße aus.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018

2 
Begründung: 
Der Petent regt die Einrichtung einer Ladezone in der Markgrafenstraße an (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, 
wenn der Bereich ausdrücklich für Gehwegparken freigegeben und entsprechend beschildert oder 
markiert worden ist. Da das Gehwegparken im Bereich Markgrafenstr. 81-83 nicht explizit zugelassen 
worden ist, besteht hier ein Verstoß nach § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO.  
 
Die Anlieferung von Lastkraftwagen bis 16 t kann über die Markgrafenstraße erfolgen. Eine Anliefe-
rung durch größere Lastkraftwagen wurde über die Berliner Straße geplant. Die Einrichtung einer 
Ladezone auf der Markgrafenstraße kann daher nicht erfolgen. 
 
Die Verwaltung wird das Ordnungsamt bitten, im Bereich der Markgrafenstr. 81-83 Kontrollen durch-
zuführen. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Markgrafenstraße 81
  • Berliner Straße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2454/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.08.2018
Erstellt
25.07.2018 10:58