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3781/2018

Mikroplastik in unsren Gewässern - Kann eine Geschwemmselanlage für den Rhein helfen?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 17.12.2018, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5815 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2018 
 3781/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 17.12.2018 
 
Mikroplastik in unsren Gewässern - Kann eine Geschwemmselanlage für den Rhein helfen? 
Die Ratsgruppe Bunt fragt vor dem Hintergrund der Studie „Mikroplastik in Binnengewässern Süd- 
und Westdeutschlands“ an: 
 
1. Wird Mikroplastik in den Kläranlagen der Stadt aus dem Abwasser und bei der Aufbereitung 
von Trinkwasser herausgefiltert? 
2. Wenn die Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Gibt es Pläne für eine verbesserte Filterung 
von Mikroplastik bei der Trinkwassergewinnung und Abwasserklärung? 
3. Für ein Budget von ca. 100.000 Euro könnten Geschwemmselanlagen angeschafft werden. 
Diese könnten an geeigneter Stelle im Uferbereich des Rheins installiert werden, um dort 
Plastikteilchen aus dem Strom zu fischen. Kann nach Auffassung der Verwaltung die Anschaf-
fung einer Geschwemmselanlage für die Kölner Region sinnvoll sein? (Bitte mit Begründung.) 
 
Die Verwaltung antwortet nach Einbindung der RheinEnergie AG, der Stadtentwässerungsbetriebe 
Köln und der Bezirksregierung Köln wie folgt: 
 
Zu 1. Wird Mikroplastik in der Kläranlagen der Stadt aus dem Abwasser und bei der Aufberei-
tung von Trinkwasser herausgefiltert? 
 
Bei Mikroplastik handelt es sich laut allgemeinem Sprachgebrauch um Plastikteilchen mit einer Größe 
zwischen 20μm und 5 mm. Dabei kann es sich sowohl um Primärplastik (industriell hergestelltes Mik-
roplastik) als auch um Sekundärplastik (Zersetzungsprodukt von größeren Kunststoffteilen) handeln. 
Es bestehen keinerlei Zweifel darüber, dass in Oberflächengewässern Mikroplastik-Partikel vorkom-
men. Der Forschungsstand zu Mikroplastik ist jedoch noch nicht sehr weit.  
 
So ist nach Angabe der RheinEnergie AG die analytische Bestimmung von Mikroplastik mit Partikel-
größen zwischen 0,1 µm bis 5 mm anspruchsvoll. Die Verfahren sind wegen des ubiquitären Vor-
kommens sehr anfällig für falsch-positive Ergebnisse durch unbeabsichtigte Verunreinigungen. Es 
existieren noch keinerlei standardisierte Methoden zur Probenahme, Aufreinigung und Analytik. Die 
besonderen Schwierigkeiten liegen in der Hintergrundbelastung von Wässern mit natürlichen partiku-
lären Wasserinhaltsstoffen. Mikroplastikpartikel kommen im Vergleich dazu um Größenordnungen 
seltener vor. 
Für Trinkwasser in Deutschland gibt es bislang nur vereinzelte Befunde aus Forschungsprojekten, die 
zeigen, dass Trinkwasser keine signifikante Belastung mit Mikroplastik aufweist. Bei der Trinkwasser-
aufbereitung nach dem Stand der Technik werden mineralische Partikel und Mikroorganismen mit 
Durchmessern in vergleichbarer Größe zu den Mikroplastikpartikeln effektiv zurückgehalten. Dies 
sollte entsprechend auch für Mikroplastikpartikel zutreffen.  
In Köln stammt das Trinkwasser aus Grundwasser, das durch mächtige Bodenschichten sickert und 
dabei hervorragend gefiltert wird. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Trinkwasser mit 
Mikroplastik verunreinigt ist. Laut Aussagen des Umweltbundesamtes, ist das Trinkwasser für die 
Aufnahme von Mikroplastik beim Menschen mit Sicherheit der am wenigsten relevante Pfad.

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Auch nach Aussage der Stadtentwässerungsbetriebe Köln liegen noch keine allgemein gültigen Defi-
nitionen und Messverfahren zur Feststellung von Mikroplastik vor. Die mechanischen Reinigungsstu-
fen der Kläranlagen lassen mit einer Lochweite der Rechen bzw. Siebe von 10 mm nur sehr grobe 
Plastikteile zurück. Der Großteil der Kunststoffe lagert sich aber an die Belebtschlammflocken an und 
sedimentiert in der Nachklärung und wird mit dem Klärschlamm aus dem System abgezogen und mit 
dem Klärschlamm verbrannt. 
 
Zu 2. Wenn die Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Gibt es Pläne für eine verbesserte Filte-
rung von Mikroplastik bei der Trinkwassergewinnung und Abwasserklärung? 
 
Da die Aufbereitung in den Wasserwerken der RheinEnergie AG nach dem Stand der Technik erfolgt 
und bereits auf Partikelentfernung abgestellt ist, gibt es dort keinerlei Pläne für ein verbesserte Filte-
rung bei der Trinkwassergewinnung. 
 
Wie unter 1 beschrieben, ist nach Auffassung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln die Datenlage zu 
den tatsächlich im gereinigten Abwasser verbleibenden Partikeln unsicher. Um den Anteil von Plastik 
im Abwasserstrom zu untersuchen, werden zurzeit im Großklärwerk Stammheim Versuche mit einem 
Tuchfilter durchgeführt, um den Plastikanteil aus dem Teilstrom der Schlammwässerung zu erfassen 
und abzutrennen. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Klärwerk Rodenkirchen den Anteil von Plastik-
partikeln im Ablauf der Nachklärung über ein Trommelsieb versuchsweise zu erfassen und abzutren-
nen. Feinere Plastikpartikel, die beispielsweise als Nanopartikel in Kosmetika, Haushalts- und Indust-
rieprodukten verwendet werden, lassen sich über derartige Verfahren nicht entfernen. Hier ist eine 
Vermeidung an der Quelle erforderlich. 
 
Zu 3. Für ein Budget von ca. 100.000 Euro könnten Geschwemmselanlagen angeschafft wer-
den. Diese könnten an geeigneter Stelle im Uferbereich des Rheins installiert werden, um dort 
Plastikteilchen aus dem Strom zu fischen. Kann nach Auffassung der Verwaltung die Anschaf-
fung einer Geschwemmselanlage für die Kölner Region sinnvoll sein? (Bitte mit Begründung) 
 
Der Bezirksregierung Köln als zuständiger Zulassungsbehörde gemäß §36 WHG i.V.m. § 22 LWG 
ist keine Anlage bekannt, die geeignet ist, Geschwemmsel oder sogar Mikroplastik aus dem Rhein mit 
einem mittleren Abfluss von 2000m3/s zu entfernen.  
Die Bezirksregierung Köln wird als Zulassungsbehörde tätig, wenn die Errichtung einer derartigen 
Anlage am Rhein beantragt werden würde.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3781/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.11.2018
Erstellt
15.11.2018 16:33