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2966/2023

Überleitung der Maßnahme "Zuhause im Veedel" in das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 10.10

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

8099 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 
 2966/2023 
Freigabedatum 
 30.10.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überleitung der Maßnahme "Zuhause im Veedel" in das Förderprogramm 
Gemeinwesenarbeit  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die bislang innerhalb des Projektes „Zuhause im Vee-
del – Aktivierung und Beteiligung im Quartier“ im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs-
konzepts (ISEK) in den Sozialräumen „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ stattfin-
dende Stadtteilarbeit zum 01.01.2024 für die Laufzeit bis zum 30.06.2025 in das Förderpro-
gramm Gemeinwesenarbeit integriert und dort weitergeführt wird.  
 
Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 54.614 € aus veranschlagten Mit-
teln im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 
1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die für die 
Fortführung bis zum 30.06.2025 erforderlichen Mittel in Höhe von 27.853 €, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme                         
siehe Abschnitt „Finanzierung“ in der Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:        € 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Am 10.09.2020 (Vorlage 4455/2020) bzw. 06.05.2021 (Vorlage 0949/2021) beschloss der Rat 
der Stadt Köln das neue Förderprogramm Gemeinwesenarbeit für 14 Quartiere. Der Be-
schluss umfasst auch die Quartiere Finkenberg sowie die Siedlung Gernsheimer Straße. In 
diesem beauftragte der Rat zugleich die Verwaltung, die insgesamt 14 Quartiere in das neu 
entwickelte Förderprogramm Gemeinwesenarbeit mit einer vierjährigen Laufzeit vom 
01.07.2021 bis zum 30.06.2025 zu integrieren und zu evaluieren.  
 
Nach der Durchführung des Vergabeverfahrens wurden für alle 14 Quartiere Träger der freien 
Wohlfahrtspflege zur Umsetzung der Gemeinwesenarbeit ausgewählt.  
 
Mit Ausnahme des Quartiers Finkenberg, für das der Rheinflanke e.V. den Zuschlag erhalten 
hatte, und des Quartiers Gernsheimer Straße erhielten die zwölf verbleibenden Quartiere ei-
nen Zuwendungsbescheid für die städtische Förderung der Gemeinwesenarbeit ab dem 
01.07.2021.  
Bereits in der Sitzung vom 14.02.2019 (Vorlage 3777/2018) hatte der Rat der Stadt Köln die 
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ für

3 
den Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil beschlossen. Er beauftragte 
die Verwaltung u.a. mit der Umsetzung der Einzelmaßnahme „Zuhause im Veedel – Aktivie-
rung und Beteiligung im Quartier“ im Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und 
Eil, Quartier Finkenberg“. Seit Erteilung des Zuwendungsbescheides setzt der Rheinflanke 
e.V. seit dem 01.12.2020 die Maßnahme um. Die damit einhergehende wissenschaftliche Be-
gleitung wird seit dem 01.03.2021 durch die Hochschule Bochum durchgeführt.  
 
In der Sitzung vom 16.09.2021 (Vorlage 2675/2021) hatte der Rat beschlossen, die vorgese-
hene Förderung einer klassischen Gemeinwesenarbeit in den Gebieten Finkenberg und 
Gernsheimer Straße in Abänderung der Ratsbeschlüsse vom 10.09.2020 und 06.05.2021 be-
fristet zurückzustellen. Für die Förderung der Maßnahme in Finkenberg bedeutet dies konkret 
die Zurückstellung bis zum Ende der Laufzeit des Förderbescheids, also bis zum 31.12.2023. 
Gleichzeitig hatte der Rat beschlossen, dass im Anschluss daran die aktivierende Arbeit im 
Rahmen des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit fortgeführt werden soll, sofern die Evalu-
ation von „Zuhause im Veedel Finkenberg“ als Pilotprojekt in einer Großwohnsiedlung deutli-
che Ansätze für eine Fortsetzung zeigt.  
 
Großwohnsiedlungen wie in Finkenberg haben eine besondere soziale und bauliche Struktur, 
die besondere Anforderungen an aktivierende Quartiersarbeit stellt. Die städtebaulich geför-
derte Maßnahme „Zuhause im Veedel“ bietet die Möglichkeit, diese Bedarfe über speziell da-
raufhin ausgerichtete methodische Ansätze hinsichtlich aktivierender Arbeit abzudecken. 
Letztendlich sollen daraus abgeleitete Erfahrungen die Grundlage für eine zielgerichtete, klas-
sische Gemeinwesenarbeit bilden, wie sie im Rahmen des städtischen Förderprogramms Ge-
meinwesenarbeit konzeptionell angelegt ist. Die Ergebnisse aus „Zuhause im Veedel“ werden 
über die wissenschaftliche Begleitung herausgearbeitet und qualifiziert gesichert.  
 
Als Ergebnis sieht die wissenschaftliche Begleitung deutlich einen weiteren Bedarf der aktivie-
renden und partizipativen Arbeit im Quartier Finkenberg und empfiehlt die Integration bzw. die 
Überleitung der Maßnahme „Zuhause im Veedel“ in das städtische Förderprogramm Gemein-
wesenarbeit. Die wissenschaftliche Begleitung hatte konkret zum Ziel, für die Bewohnerschaft 
der besonders benachteiligten Großwohnsiedlung entsprechende Instrumente zur Befragung 
sowie Ansätze zur Beteiligung zu entwickeln, auszuwerten und zu interpretieren. Trotz pande-
miebedingter erschwerter Zugangsvoraussetzungen konnten inzwischen passgenaue Ange-
bote im Fördergebiet installiert werden. Die weitere Etablierung dieser Angebotsstruktur soll in 
die Zielsetzung der städtisch geförderten Gemeinwesenarbeit einfließen und so zur weiteren 
Stabilisierung des Quartiers beitragen.  
 
Darüber hinaus signalisiert das kleinräumige Monitoring unverändert einen erheblichen För-
derbedarf des Quartiers. Die dabei erhobenen quantitativen Indikatoren (Transferleistungs-
dichte, Arbeitslosenanteil SGB II, Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Abhängigkeitsquoti-
ent und Einwohnerdichte) weisen nach wie vor auf die Notwendigkeit partizipativer Quartiers-
arbeit hin.  
 
Ab dem 01.01.2024 wird der Rheinflanke e.V., der bereits im Zuge des allgemeinen Vergabe-
verfahrens zur Ausweitung der Gemeinwesenarbeit den Zuschlag für das Quartier Finkenberg 
erhalten hatte, die Maßnahme im Rahmen des Förderprogramms Gemeinwesenarbeit bis 
zum 30.06.2025 durchführen. Ein erneutes Vergabeverfahren ist demnach nicht angezeigt.  
 
Finanzierung: 
 
Das Förderprogramm Gemeinwesenarbeit ist gemäß Ratsbeschluss zunächst bis zum 
30.06.2025 befristet. 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024 ff. sind im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, 791.023 € für Zuschüsse an Träger von Projekten der 
Gemeinwesenarbeit im Haushaltsjahr 2024 veranschlagt. Hiervon sind 54.614 € zur Fortset-
zung der Einzelmaßnahme „Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung im Quartier“ im 
Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil, Quartier Finkenberg“ vorgesehen.

4 
Im Haushaltsjahr 2025 fallen für das Gebiet Finkenberg Kosten in Höhe von 27.853 € an. Das 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (4)

16.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2966/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.10.2023
Erstellt
13.09.2023 09:14