Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3231/2020 vom 05.11.2020
Stand: Am 14.12.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/322/4 Vorlagen-Nummer 3231/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wählt als Mitglieder und Stellvertreter/innen für den Beirat zur Begleitung der Entwicklung im Zusammenhang mit der unbefristeten Fortführung der Sperrbezirksre- gelungen im Kölner Süden: Mitglied Stellvertreter/in 1. ____________________ ____________________ 2. ____________________ ____________________ 3. ____________________ ____________________ 4. ____________________ ____________________ 5. ____________________ ____________________ Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat mit der Einrichtung zweier Sperrbezirke im Kölner Süden im Jahr 2011 gleichzeitig die Bildung eines Beirates beschlossen, dessen Geschäftsführung beim Bürgeramt Ro- denkirchen liegt. Der Beirat hat die Aufgabe, die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Sperrbe- zirksregelungen zu begleiten, Auswirkungen zu beobachten und ggf. Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Die Bezirksregierung Köln hat die zunächst befristet ausgesprochenen Sperrgebietsver- ordnungen für den Kölner Süden (temporärer Sperrbezirk) und für Köln-Meschenich (24-Stunden Sperrbezirk) entfristet. Die unbefristeten Verordnungen traten am 23.04.2014 in Kraft. Dem Beirat gehören an: Fünf vom Rat gewählte/entsandte Ratsmitglieder, fünf von der Bezirksvertretung Rodenkirchen gewählte/entsandte Mitglieder der Bezirksvertre- tung, die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, der Bürgeramtsleiter des Stadtbezirkes Rodenkirchen, ein vom Polizeipräsidenten Köln benanntes Mitglied, ein von der Bundeswehrverwaltung benanntes Mitglied, vom Oberbürgermeister benannte Mitarbeiter/innen des Amtes für öffentliche Ordnung, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes der Stadt Köln. Bedarfsorientiert können Vertreter/innen der Städte Brühl und Hürth zu den Sitzungen hinzugezogen werden, da das Gesamtkonzept der Sperrgebietsverordnungen auch diese beiden Städte betrifft. Die Wahl der Beiratsmitglieder aus dem Rat der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Rodenkirchen wird nach den Regelungen über die Wahl der Ausschussmitglieder gemäß § 50 Abs. 3 Gemeinde- ordnung NRW durchgeführt. Die Bezirksvertretungsmitglieder sind von der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu wählen. Nach der Kommunalwahl vom 13.09.2020 ist daher die Neuwahl der Mitglieder aus der Bezirksvertretung Ro- denkirchen notwendig.
Beratungsverlauf
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14.12.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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