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3231/2020

Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2905 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/322/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3231/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitgliederwahl Beirat Sperrbezirk 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen wählt als Mitglieder und Stellvertreter/innen für den Beirat zur 
Begleitung der Entwicklung im Zusammenhang mit der unbefristeten Fortführung der Sperrbezirksre-
gelungen im Kölner Süden: 
 
Mitglied      Stellvertreter/in 
 
1. ____________________   ____________________ 
 
2. ____________________   ____________________ 
 
3. ____________________   ____________________ 
 
4. ____________________   ____________________ 
 
5. ____________________   ____________________ 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat mit der Einrichtung zweier Sperrbezirke im Kölner Süden im Jahr 2011 
gleichzeitig die Bildung eines Beirates beschlossen, dessen Geschäftsführung beim Bürgeramt Ro-
denkirchen liegt. Der Beirat hat die Aufgabe, die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Sperrbe-
zirksregelungen zu begleiten, Auswirkungen zu beobachten und ggf. Verbesserungsvorschläge zu 
unterbreiten. Die Bezirksregierung Köln hat die zunächst befristet ausgesprochenen Sperrgebietsver-
ordnungen für den Kölner Süden (temporärer Sperrbezirk) und für Köln-Meschenich (24-Stunden 
Sperrbezirk) entfristet. Die unbefristeten Verordnungen traten am 23.04.2014 in Kraft. 
 
Dem Beirat gehören an: 
 
 Fünf vom Rat gewählte/entsandte Ratsmitglieder,  
 fünf von der Bezirksvertretung Rodenkirchen gewählte/entsandte Mitglieder der Bezirksvertre-
tung, 
 die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, 
 der Bürgeramtsleiter des Stadtbezirkes Rodenkirchen, 
 ein vom Polizeipräsidenten Köln benanntes Mitglied, 
 ein von der Bundeswehrverwaltung benanntes Mitglied,  
 vom Oberbürgermeister benannte Mitarbeiter/innen des Amtes für öffentliche Ordnung, des 
Sozialamtes und des Gesundheitsamtes der Stadt Köln. 
 
Bedarfsorientiert können Vertreter/innen der Städte Brühl und Hürth zu den Sitzungen hinzugezogen 
werden, da das Gesamtkonzept der Sperrgebietsverordnungen auch diese beiden Städte betrifft. 
 
Die Wahl der Beiratsmitglieder aus dem Rat der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
wird nach den Regelungen über die Wahl der Ausschussmitglieder gemäß § 50 Abs. 3 Gemeinde-
ordnung NRW durchgeführt. 
 
Die Bezirksvertretungsmitglieder sind von der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu wählen. Nach der 
Kommunalwahl vom 13.09.2020 ist daher die Neuwahl der Mitglieder aus der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen notwendig.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3231/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.11.2020
Erstellt
04.11.2020 13:23