0902/2017
Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe Köln e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter Mülheim" und Städtischer Zuschuss an den Träger "FIZ e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter Chorweiler" im Haushaltsjahr 2017
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Beschlussvorlage Ausschuss
4269 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0902/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe Köln e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter Mülheim" und Städtischer Zuschuss an den Träger "FIZ e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter Chorweiler" im Haushaltsjahr 2017 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dem Träger „Christliche Sozialhilfe Köln e.V.“ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 235.712,00 Euro für das Projekt / die Maßnahme „Stadtteilmütter Mülheim“ und dem Träger „FIZ e.V.“ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 18.000,00 Euro für das Projekt / die Maßnahme „Stadtteilmütter Chorweiler“ für das Haushaltsjahr 2017 zu gewähren. Integrationsrat 25.04.2017 Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 253.712,00 Euro € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Problemstellung / Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 30.09.2014 in Bezug auf die „Verstetigung der Erfolge des integrierten Handlungsprogramm MÜLHEIM 2020“ beschlossen, mehrere Maßnahmen aus dem Programm nunmehr aus kommunalen Mitteln weiter zu fördern. Zu diesem Paket gehört auch das Projekt der „Stadtteilmütter Mülheim“. Das Projekt Stadtteilmütter MÜLHEIM 2020 hatte in diesem Rahmen zwei wesentliche Aufgabenstellungen zur Umsetzung des Leitkonzeptes: die unterstützende Begleitung des prekären Migrantenmilieus in Hinblick auf die persönliche, schulische und berufliche Entwicklung der Kinder und die begleitete Qualifizierung und anschließende Beschäftigung benachteiligter Frauen aus dem ambitionierten Migrantenmilieu. Mit Datum vom 15.12.2016 wurde der zum 31.12.2016 auslaufende Vertrag bis zum 31.12.2017 verlängert. Der Träger soll vertragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 232.000,00 Euro erhalten. Hinzu kommen pauschale Erhöhungen aus Vorjahren in Höhe von 3.712,00 Euro. Der Zuschuss beläuft sich somit auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 235.712,00 Euro. Die pauschale Erhöhung für 2017 wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2017 beschlossen und wird gesondert ausgezahlt. Seit 2011 gibt es weiterhin in Chorweiler ein Projekt „Stadtteilmütter“, das zum Großteil aus Stif- tungsmitteln bzw. Sozialraummitteln finanziert wurde. 15 Frauen durchliefen dafür die Qualifikation bei der VHS. Durch die Stadtteilmütter werden nieder- schwellig insbesondere Migranten- und Flüchtlingsfamilien gut erreicht. Die Stadtteilmütter haben eine Lotsenrolle für die Integration eingenommen. Die Stadtteilmütter unterstützen Familien mit Migra- tionshintergrund und / oder geflüchtete Familien beispielsweise durch die Begleitung zu Ämtern, Ein- richtungen oder Angeboten der Gesundheitsfürsorge, führen niedrigschwellige Gruppenangebote durch, wie z.B. ein Eltern-Café. 3 Das Projekt soll in das neue Programm „Stadtteileltern“ im Rahmen des stadtweiten integrierten Handlungskonzepts (IHK) übergeführt werden. Damit keine weiteren Lücken entstehen, soll das Pro- jekt „Stadtteilmütter“ in 2017 weitergeführt werden. Der Projektträger FIZ e.V., Freunde des Interkulturellen Zentrums, soll für die Durchführung in 2017 die Fördersumme in Höhe von 18.000 ,00 Euro erhalten. Die Mittel stehen im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfen), Produktgruppe 0606 (Hilfe für junge Menschen und ihre Familien), Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0902/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27