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0902/2017

Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe Köln e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter Mülheim" und Städtischer Zuschuss an den Träger "FIZ e.V." für die Maßnahme "Stadtteilmütter Chorweiler" im Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorlage Ausschuss 10.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 2.2.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 0902/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtischer Zuschuss an den Träger "Christliche Sozialhilfe Köln e.V." für die Maßnahme 
"Stadtteilmütter Mülheim" und Städtischer Zuschuss an den Träger "FIZ e.V." für die 
Maßnahme "Stadtteilmütter Chorweiler" im Haushaltsjahr 2017 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dem Träger 
„Christliche Sozialhilfe Köln e.V.“ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 235.712,00 Euro für das 
Projekt / die Maßnahme „Stadtteilmütter Mülheim“ und dem Träger „FIZ e.V.“ einen Zuschuss in Höhe 
von insgesamt 18.000,00 Euro für das Projekt / die Maßnahme „Stadtteilmütter Chorweiler“ für das 
Haushaltsjahr 2017 zu gewähren. 
 
Integrationsrat 25.04.2017 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  253.712,00 Euro € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Problemstellung / Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 30.09.2014 in Bezug auf die „Verstetigung der 
Erfolge des integrierten Handlungsprogramm MÜLHEIM 2020“ beschlossen, mehrere Maßnahmen 
aus dem Programm nunmehr aus kommunalen Mitteln weiter zu fördern. Zu diesem Paket gehört 
auch das Projekt der „Stadtteilmütter Mülheim“. 
Das Projekt Stadtteilmütter MÜLHEIM 2020 hatte in diesem Rahmen zwei wesentliche 
Aufgabenstellungen zur Umsetzung des Leitkonzeptes: 
 die unterstützende Begleitung des prekären Migrantenmilieus in Hinblick auf die persönliche, 
schulische und berufliche Entwicklung der Kinder und 
 die begleitete Qualifizierung und anschließende Beschäftigung benachteiligter Frauen aus dem 
ambitionierten Migrantenmilieu. 
Mit Datum vom 15.12.2016 wurde der zum 31.12.2016 auslaufende Vertrag bis zum 31.12.2017 
verlängert. Der Träger soll vertragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 232.000,00 Euro erhalten. 
Hinzu kommen pauschale Erhöhungen aus Vorjahren in Höhe von 3.712,00 Euro. Der Zuschuss 
beläuft sich somit auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 235.712,00 Euro. Die pauschale Erhöhung 
für 2017 wurde bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2017 beschlossen und 
wird gesondert ausgezahlt. 
Seit 2011 gibt es weiterhin in Chorweiler ein Projekt „Stadtteilmütter“, das zum Großteil aus Stif-
tungsmitteln bzw. Sozialraummitteln finanziert wurde. 
15 Frauen durchliefen dafür die Qualifikation bei der VHS. Durch die Stadtteilmütter werden nieder-
schwellig insbesondere Migranten- und Flüchtlingsfamilien gut erreicht. Die Stadtteilmütter haben 
eine Lotsenrolle für die Integration eingenommen. Die Stadtteilmütter unterstützen Familien mit Migra-
tionshintergrund und / oder geflüchtete Familien beispielsweise durch die Begleitung zu Ämtern, Ein-
richtungen oder Angeboten der Gesundheitsfürsorge, führen niedrigschwellige Gruppenangebote 
durch, wie z.B. ein Eltern-Café.

3 
Das Projekt soll in das neue Programm „Stadtteileltern“ im Rahmen des stadtweiten integrierten 
Handlungskonzepts (IHK) übergeführt werden. Damit keine weiteren Lücken entstehen, soll das Pro-
jekt „Stadtteilmütter“ in 2017 weitergeführt werden. 
Der Projektträger FIZ e.V., Freunde des Interkulturellen Zentrums, soll für die Durchführung in 2017 
die Fördersumme in Höhe von  18.000 ,00 Euro erhalten. 
Die Mittel stehen im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfen), Produktgruppe 0606 
(Hilfe für junge Menschen und ihre Familien), Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur 
Verfügung. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

25.04.2017 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0902/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27