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3614/2024

Beantwortung einer Anfrage: Teilnahme am Start-Chancen-Programm von Bund und Land

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.12.2024, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3330 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3614/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage: Teilnahme am Start-Chancen-Programm von Bund und 
Land 
In der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 07.11.2024 stellte die Fraktion Bündnis 
´90 / Die Grünen die Anfrage AN/1497/2024 nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates. 
 
Die Verwaltung dankt für das Interesse am Startchancen-Programm und beantwortet im Fol-
genden die in der Anfrage enthaltenen Fragen: 
 
1. Sind Schulen aus dem Stadtbezirk Chorweiler unter den 31 ausgewählten Schulen in 
Köln im Start-Chancen-Programm von Bund und Land? siehe Vorlage 1744/2024 vom 
10.06.2024 im Schulausschuss 
a) Wenn ja, welche und wurden dort Maßnahmen der Stufe 1 konkret eingeleitet? 
b) Wenn nein, warum nicht? 
Antwort: Die Auswahl der zur Teilnahme am Startchancen-Programm aufgeforderten Schulen 
erfolgte durch das Land Nordrhein-Westfalen. Für die Schulen besteht keine Verpflichtung, an 
dem Programm teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Grundschulen mit einem 
Schulsozialindex von 6 oder höher sowie alle weiterführenden Schulen mit einem Schulsozia-
lindex von 7 oder höher. Zum Schuljahr 2024/25 startete eine erste Gruppe in das Programm, 
eine weitere Gruppe wird zum Schuljahr 2025/26 folgen. 
In dieser ersten Gruppe sind folgende Chorweiler Schulen enthalten: 
 GGS Ernstbergstr., Blumenberg 
 GGS Riphahnstr., Seeberg 
 GGS Merianstr., Chorweiler 
 Henry-Ford-Realschule, Seeberg 
 Gemeinschaftshauptschule Gustav-Heinemann-Schule, Seeberg. 
 
Es ist absehbar, dass weitere Chorweiler Schulen zur Teilnahme in der zweiten Gruppe einge-
laden werden. 
 
Das Startchancen-Programm baut auf unterschiedlichen Säulen auf. Säule I umfasst das so 
genannte Investitionsbudget, durch welches Bau- sowie Ausstattungsmaßnahmen finanziert 
werden können, die eine lernförderliche Umgebung im Sinne der Ziele des Programms schaf-
fen. 
Bevor Förderanträge zu konkreten Maßnahmen aus dieser Säule gestellt werden können,

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sind die Schulen dazu angehalten, in enger Begleitung durch die jeweils zuständige Schulauf-
sicht zunächst eine Standortbestimmung, sprich eine Analyse des Ist-Zustands der jeweiligen 
Schule, durchzuführen und schließlich eine verbindliche Zielvereinbarung zu den anvisierten 
Maßnahmen zu schließen. Erst nachdem diese Zielvereinbarung, in die auch die Verwaltung 
insbesondere mit Bezug zu Säule I einbezogen wird, feststeht, ist die Beantragung von För-
dermaßnahmen praktisch möglich. Voraussichtlich wird dies Anfang des Jahres 2025 der Fall 
sein. 
Bis dahin und bereits seit Beginn des Programms steht die Verwaltung in engem regelmäßi-
gen Austausch mit der Schulaufsicht und startet in Erstgesprächen den Dialog mit den teilneh-
menden Schulen, um frühzeitig Ideen und Bedarfe in Erfahrung zu bringen. 
 
2. Ist die kommunale Beteiligung von 30% an den Kosten in der Laufzeit des Förderpro-
gramms gesichert? 
Antwort: Der Eigenanteil des Programms ist für die Stadt Köln zweifelsohne eine Herausforde-
rung. Gleichwohl ist die Verwaltung entschlossen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Pro-
gramm zum Gelingen zu bringen und für alle Parteien gewinnbringende Lösungen zu finden.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3614/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.11.2024
Erstellt
14.11.2024 09:39