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Beantwortung einer Anfrage: Teilnahme am Start-Chancen-Programm von Bund und Land

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3614/2024 vom 22.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3614/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Beantwortung einer Anfrage: Teilnahme am Start-Chancen-Programm von Bund und Land In der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 07.11.2024 stellte die Fraktion Bündnis ´90 / Die Grünen die Anfrage AN/1497/2024 nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates. Die Verwaltung dankt für das Interesse am Startchancen-Programm und beantwortet im Fol- genden die in der Anfrage enthaltenen Fragen: 1. Sind Schulen aus dem Stadtbezirk Chorweiler unter den 31 ausgewählten Schulen in Köln im Start-Chancen-Programm von Bund und Land? siehe Vorlage 1744/2024 vom 10.06.2024 im Schulausschuss a) Wenn ja, welche und wurden dort Maßnahmen der Stufe 1 konkret eingeleitet? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Auswahl der zur Teilnahme am Startchancen-Programm aufgeforderten Schulen erfolgte durch das Land Nordrhein-Westfalen. Für die Schulen besteht keine Verpflichtung, an dem Programm teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Grundschulen mit einem Schulsozialindex von 6 oder höher sowie alle weiterführenden Schulen mit einem Schulsozia- lindex von 7 oder höher. Zum Schuljahr 2024/25 startete eine erste Gruppe in das Programm, eine weitere Gruppe wird zum Schuljahr 2025/26 folgen. In dieser ersten Gruppe sind folgende Chorweiler Schulen enthalten:  GGS Ernstbergstr., Blumenberg  GGS Riphahnstr., Seeberg  GGS Merianstr., Chorweiler  Henry-Ford-Realschule, Seeberg  Gemeinschaftshauptschule Gustav-Heinemann-Schule, Seeberg. Es ist absehbar, dass weitere Chorweiler Schulen zur Teilnahme in der zweiten Gruppe einge- laden werden. Das Startchancen-Programm baut auf unterschiedlichen Säulen auf. Säule I umfasst das so genannte Investitionsbudget, durch welches Bau- sowie Ausstattungsmaßnahmen finanziert werden können, die eine lernförderliche Umgebung im Sinne der Ziele des Programms schaf- fen. Bevor Förderanträge zu konkreten Maßnahmen aus dieser Säule gestellt werden können, 2 sind die Schulen dazu angehalten, in enger Begleitung durch die jeweils zuständige Schulauf- sicht zunächst eine Standortbestimmung, sprich eine Analyse des Ist-Zustands der jeweiligen Schule, durchzuführen und schließlich eine verbindliche Zielvereinbarung zu den anvisierten Maßnahmen zu schließen. Erst nachdem diese Zielvereinbarung, in die auch die Verwaltung insbesondere mit Bezug zu Säule I einbezogen wird, feststeht, ist die Beantragung von För- dermaßnahmen praktisch möglich. Voraussichtlich wird dies Anfang des Jahres 2025 der Fall sein. Bis dahin und bereits seit Beginn des Programms steht die Verwaltung in engem regelmäßi- gen Austausch mit der Schulaufsicht und startet in Erstgesprächen den Dialog mit den teilneh- menden Schulen, um frühzeitig Ideen und Bedarfe in Erfahrung zu bringen. 2. Ist die kommunale Beteiligung von 30% an den Kosten in der Laufzeit des Förderpro- gramms gesichert? Antwort: Der Eigenanteil des Programms ist für die Stadt Köln zweifelsohne eine Herausforde- rung. Gleichwohl ist die Verwaltung entschlossen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Pro- gramm zum Gelingen zu bringen und für alle Parteien gewinnbringende Lösungen zu finden.

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.8, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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