0095/2018
Neubau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle und Remise an eine bestehende Halle, Senfweg, K-Worringen, Landschaftsschutzgebiet LSG L 3, EZ 1, Bezirk 6
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Anlage 2:LBP_lwHallenbau_PlanNr.1-Bestandsplan
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.-nmnmnn.-n.D.-.... 1.0.1... ni non LEGENDE Bestand (Naturraum 3 - Lössbörden) BB1 Gebüsche und Einzelsträucher mit standorttypischen Gehölzen, BW 19 nd Eu BB1.1 _ Strauchhecken 3-reihig, mit standorttypischen Gehölzen, BW 19 6505 BB1.2 Strauchhecken 1.reihig, mit standorttypischen Gehölzen, BW 19 BF31 Baumreihen und Einzelbäume mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, geringes Baumholz, BW 14 000% [®] BF32 Baumreihen und Einzelbäume mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mittleres Baumholz, BW 17 BFS1 Obstbäume, geringes Baumholz, BW 13 EB31 Intensiv genutzte Weide, BW 12 zz FD3 Stehende Kleingewässer, ständig oder zeitweise wasserführend, eutroph, BW 20 HAO ‚Ackerfläche ohne Wildkrautfluren, BW 7 HM51 _ Rasenfläche, BW 7 Hw3 Holzlagerfläche, Brachfläche, BW 10 HY2.1 _ Wege- und Platzflächen unbefestigt oder geschottert, mit < 50 % Bewuchs, BW3 HY2.2 _Wege- und Platzflächen unbefestigt oder geschottert, mit > 50 % Bewuchs, BW5 Flächen für festgesetzte Kompensations- und Einbindemaßnahmen im Zuge der Bebauung der bestehenden Iw. Halle 7 HYi Straßen-, Wege-, Platz- und Gebäudeflächen versiegelt, BW 0 Kompensationsmaßnahme umgesetzt Kompensationsmaßnahme unvollständig umgesetzt (keine altersgerechte und fachgerechte Entwicklung der durchgeführten Pflanzung) Kompensationsmaßnahme nicht umgesetzt (dargestellte Fläche entspricht nicht der derzeitigen Nutzung) Versiegelung, Umwandlung oder Inanspruchnahme von Fläche im Zuge der Baumaßnahme geplante Rodung von Gehölzen im Zuge der Baumaßnahme HEISST: ‚geplante Ausgleichsfläche angrenzend zum Eingriffsbereich Empfohlene Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ® Schutz der vorhandenen Gehölze gemäß DIN 18920 während der gesamten Bauzeit. 73 Schutz der Ausgleichsflächen durch Aufstellung eines Bauzaunes während der gesamten Ba LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN ERRICHTUNG EINER LANDWIRTSCHAFTLICHEN HALLE UND EINER REMISE ALS ANBAU AN EINE BESTEHENDE HALLE IN KÖLN-WORRINGEN BESTANDS- UND KONFLIKTPLAN Maßstab: 1:250 Datum: 11. Januar 2018 Plan Nr: Bearbeitet: J. Gisbertz INGENIEURBÜRO FÜR GARTEN- UND LANDSCHAFTSPLANUNG. . RIETMANN SIEGBURGER STR. 2632, 53630 KÖNIGSWINTER -UTHWEILER, STEL 02244101 2026, Fax on 2027 Eatal ifo@buereyieimann.de NALPLANUNGIPROJEKTE.A01TKBLNKANALNALLENBAUNESSELER.LFB-ASPIORLAKTUELLIANA NALLENBAUNESSELER.BRWPLANG BERENIGTBERATDNG Slungrönse:420430 __11Janzei,
Anlage 3:LBP_lwHallenbau_Maßnahmenplan
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Beton H 20 In I 000000000000 LEGENDE Planung (Wiederherstellung und Neuanlage) BB1 Gebüsche und Einzelsträucher mit standorttypischen Gehölzen, BW19 BB1.1 Strauchhecken 3-reihig, mit standorttypischen Gehölzen, BW 18 BF31 _ Baumreihen und Einzelbäume mit überwiegend standort« typischen Gehölzen, geringes Baumholz, BW 13 EB31 Intensiv genutzte Weide, BW 11 FD3 Stehende Kleingewässer, ständig oder zeitweise wasserführend, eutroph, BW 19 HM51 _ Baumbeete und Abstandsgrün, Grünfläche geringer Ausdehnung, BW7 HYi Straßen-, Wege-, Platz- und Gebäudeflächen versiegelte, BWO Ausgleich angrenzend zum Plangebiet F BB1.1 _ Strauchhecken 3-reihig, mit standorttypischen Gehölzen, BW 19 .. ] EA1 Krautsaum, extensiver Wiesensaum, BW 15 Sonstige Planzeichen - der Baumaßnahme Pearl ‚Ausgleichsfläche angrenzend zum Eingriffsbereich Empfohlene Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ® Bauzeit, K der gesamten Bauzeit. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN ERRICHTUNG EINER LANDWIRTSCHAFTLICHEN HALLE UND EINER REMISE ALS ANBAU AN EINE BESTEHENDE HALLE IN KÖLN-WORRINGEN Maßnahmenplan Maßstab: 1:250 Datum: 11. Januar 2018 Plan Nr: Bearbeitet: J.Gisbertz INGENIEURBÜRO FÜR GARTEN- UND LANDSCHAFTSPLANUNG. L RIETMANN SIEGBURGER STR. 263, 53630 KÖNIGSWINTER -UTHWEILER, TEL. 022441912626, Fax. 012627 Eatal ito@buerosieimann.de Plangrundlage: Architekturbüro Konrad Güsgen, Köln NALPLANUNGIPROJEKTE.A011KBLNKANALNALLENBAUNESSELER.LFB"ASPIORLAKTUELLINA NALLENBAUNESSELER-BWPLANG BERENIGTBERATDNG Bgrösse: 420130 11Janze
Anlage 4:LBP-lwHallenbau_Ausgleichsflächenplan
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NALPLANUNG\PROJEKTE_2017\KÖLNIK-NA_HALLENBAU-NESSELER_LFB+ASP\O1_AKTUELLIK-NA_HALLENBAU-NESSELER_BKM-PLAN-4_BEREINIGTBEIRAT.DWG 7 z L LEGENDE Ausgleichsplanung Bestandsbiotop BF31 Einzelbaum, standorttypisch, geringes Baumholz, BW 14 HAO Ackerfläche, BW 7 HH7 Grasflur an Böschungen, Straßen- und Wegrändern, BW 14 BA11 Feldgehölze, standorttypisch, geringes Baumholz, BW 21 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN ERRICHTUNG EINER LANDWIRTSCHAFTLICHEN HALLE UND EINER REMISE ALS ANBAU AN EINE BESTEHENDE HALLE IN KÖLN-WORRINGEN EA1 Krautsaum, extensiver Wiesenstreifen, BW 15 Ausgleichsflächenplan Maßstab: 1:500 Datum: 11. Januar 2018 Plan Nr.: 3 Bearbeitet: J. Gisbertz INGENIEURBÜRO FÜR GARTEN- UND LANDSCHAFTSPLANUNG SIEGBURGER STR. 243, 53639 KÖNIGSWINTER - UTHWEILER, TEL. 02244/912626, FAX. 912627 E-Mail: info@buero-rietmann.de Plangrundlage: Geoportal NRW Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten sind Eigentum des Ing.-Büro Ingrid Rietmann. Kein Teil Copwigntzus (© Blattgrösse: 297 x 420 11 Jan 2018
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 571/13/6/2017-55 Vorlagen-Nummer 0095/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle und Remise an eine bestehende Halle, Senfweg, K-Worringen, Landschaftsschutzgebiet LSG L 3, EZ 1, Bezirk 6 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplan gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung der geplanten landwirtschaftli- chen Halle und Remise, Senfweg o. Nr., im Landschaftsschutzgebiet L 3 einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 75 LG NW von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Auf dem Grundstück am Senfweg ist der Neubau einer ca. 360 qm großen, 8 m hohen Halle als An- bau an die südöstliche Längsseite einer bereits bestehenden Halle geplant. Darüber hinaus soll eine ca. 24,5 x 6 qm große, 4,5 m hohe Remise ebenfalls an derselben Seite der bestehenden Halle an- gebaut werden. Die äußere Gestaltung beider Bauten erfolgt in Anlehnung an die bestehende Halle. Die beanspruchte, z.T. als versiegelte, z.T. als nicht versiegelte und ehemals als Wiese geplante Ausgleichsfläche wird derzeit als Rangier- und Abstellfläche genutzt und ist im Bereich des geplanten Hallenstandortes mit einer nicht genehmigten Folienhalle bestanden. In 2011 wurde bereits ein Bauantrag für eine ca. 1150 qm große freistehende Halle mit einer ca. 215 qm großen Remise beantragt, die auf Grund des Standortes (Umgebungsschutz des FFH- Gebietes, Verhinderung der Öffnung des Gebietes für weitere Bebauung) naturschutzrechtlich durch die UNB abgelehnt wurde. Die eingereichte Klage zum Ablehnungsbescheid wurde in 2013 vom Verwaltungsgericht Köln mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Grundstück unzweifelhaft im Landschaftsschutzgebiet befände, und der Ausnahmecharakter einer Befreiung nur in atypischen Fällen zum Tragen kommen würde. Mit dem Bauverbot solle die bauliche Nutzung generell ausgeschlossen werden und gelte somit für alle Landwirte, die ihre Hofstelle aus dem Ortsbereich auslagern würden. Hinzu käme, dass die alte Hofstelle vor Stellung des (damaligen) Bauantrages aufgegeben worden sei und somit auf die (einge- schränkte) Nutzung der Hofstelle verzichtet wurde. Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: Die geplante, auf gut ein Drittel zum Antrag aus 2011 verkleinerte Bebauung soll als Anbau, haupt- sächlich auf versiegelten bzw. verdichteten, teilversiegelten Freifläche stattfinden. Bis auf drei selbstgesäte Ahornbäume können ökologisch hochwertige Gehölzstrukturen erhalten werden. Die angrenzende Vegetation, insbesondere die als Ausgleichsmaßnahme angelegte, als freiwach- send festgelegte, jedoch temporär geschnittene Hecke soll während der Bauphase mit einem Bau- zaun geschützt und mit vorgelagerten Kompensationsmaßnahmen ergänzt werden. Die in den 1990er Jahren für den damaligen Hallenneubau durch die Bezirksregierung festgesetzte, jedoch nicht zeitnah und fachgerecht umgesetzte Ausgleichsmaßnahme einer einreihigen Hecke wird in dem für dieses Bauvorhaben erstellten landschaftspflegerischen Begleitplan erneut aufgenommen und durch weitere Kompensationsmaßnahmen ergänzt. In dem Baugenehmigungsverfahren für die alte Halle war die Bezirksregierung für die Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen zuständig, da der damalige Beirat die naturschutzrechtliche Befreiung abgelehnt, der Ausschuss Umwelt und Grün zugestimmt hatte und somit die endgültige Entscheidung durch die Bezirksregierung herbeigeführt wurde. Ergänzt werden die im direkten Umfeld der Baumaßnahme vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen durch eine Teilumsetzung der Landschaftsplanmaßnahme 6.2-59, die die Anlage von Feldgehölz- gruppen auf jeweils 10 qm Pflanzfläche südwestlich des Erdweges / nordwestlich des Senfweges vorsieht. Artenschutz: Es wurde ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt (Stand 18.10.2017, ergänzt mit Unterlage vom 24.12.2017), in dem Maßnahmen vorgesehen sind zur Vermeidung der Tötung von Individuen, der Inanspruchnahme von benachbarten Fortpflanzungs- und Ruhestätten, der Störung durch Licht- /Lärmemissionen und vorgezogene Vermeidungsmaßnahmen (CEF) für Haussperling und Mehl- schwalben. Das Maßnahmenpaket ist insgesamt geeignet, den Eintritt der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände wirksam zu vermeiden. Das Vorhaben wird daher als zulässig betrachtet. 3 Befreiungsvoraussetzungen: Der geplante Hallen- und Remisenanbau ist für den Antragsteller betriebswirtschaftlich erforderlich, da er seine alte Betriebsstätte im Ortszentrum von Worringen aufgegeben und veräußert hat. Die alte Hofanlage wurde in ihrem Gebäudebestand den heutigen Anforderungen an einen modernen landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr gerecht und konnte unter betriebswirtschaftlichen Gesichts- punkten nicht umgebaut werden. Der Neubau nimmt nur einen untergeordneten Teil der Anfang der 1990er Jahre errichteten Betriebs- stätte ein. Durch die äußere Gestaltung der Anbauten wird das Landschaftsbild nicht über die beste- hende Situation hinaus beeinträchtigt und der Eingriff in Natur und Landschaft wird durch geeignete Maßnahmen kompensiert, so dass das Vorhaben mit den Belangen von Natur und Landschaft ver- einbar ist. Die im Genehmigungsverfahren befindliche Retentionsraumplanung berücksichtigt in der aktuellen Planung die Ausdeichung dieser Betriebsstätte aus dem Retentionsraum. Sofern die vorliegende Pla- nung umgesetzt wird, unterstreicht dies vorgreifend die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Natur- schutzbelangen. Die Untere Naturschutzbehörde sieht vor diesem Hintergrund die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG als gegeben an, da die Durchführung der Vorschriften in diesem Einzelfall – den Hallen– und Remisenanbau zu untersagen - zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Anlagen
Anlage 1: LP mit EZ
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E 32351508 N 5658601 E 32350258N 5657876 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Entwicklungsziele, EZ6, Hilfslinien u.a. Maßstab 1:5000 Datum: 06.12.2016 KölnGIS 100 m
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0095/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.01.2018
- Erstellt
- 09.01.2018 12:18