2401/2018
Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke, hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gem. §24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018
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Beschlussvorlage Rat
9861 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/693/1
Vorlagen-Nummer
2401/2018
Freigabedatum
22.10.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke, hier: Mitteilung über die Erhöhung der
Investitionsauszahlungen gem. §24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung
der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Realisierung der Maßnahme „Er-
neuerung der Fahrbahnabdichtung Zoobrücke (Strombrücke, Los A und Betonbauwerk, Los B)“ von
maximal 2.390.850 € zur Kenntnis. Die Kosten dieser Investitionsmaßnahme erhöhen sich somit von
6.175.865 € auf nunmehr maximal 8.566.715 €. Der bisher beschlossene Gesamtkostenrahmen der
Maßnahme in Höhe von 9.608.405 € wird nicht überschritten.
Verkehrsausschuss 13.11.2018
Finanzausschuss 19.11.2018
Rat 22.11.2018
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 8.566.715 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 4.874.760 €
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 428.335,75 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 243.738 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Zur o. g. Baumaßnahme erfolgte in der Sitzung des Rates am 04.04.2017 (Vorlagen-Nr. 0497/2017)
der Beschluss zur Erneuerung/Sanierung der Asphaltdeckschicht Zoobrücke / Stadtautobahn in einer
Höhe von insgesamt 9.608.405 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
LOS A Strombrücke und LOS B Betonbauwerk (investiv) 6.175.865 €
Vorlandbrücken (Lose Z1, Z2, C, D, E).: (konsumtiv) 3.432.540 €
Im Zuge der Durchführung der investiven Maßnahme sind nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare
Zusatzleistungen erforderlich geworden.
Die hauptsächlichen und im Rahmen der Ausführung festgestellten Abweichungen bzw. aufgetrete-
nen Änderungen sind u. a. zurückzuführen auf:
die über die Gesamtfläche der Strombrücke festgestellten unterschiedlichen Asphaltdicken im
Bereich der vorhandenen Abläufe der Fahrbahnentwässerung:
So mussten beispielsweise zusätzliche, provisorische Asphaltarbeiten durchgeführt werden, um
die Fahrbahnentwässerung während der Bauzeit zu gewährleisten. Dabei konnte sich nicht nur
punktuell auf die Bereiche an den Straßenabläufen beschränkt werden.
Nachtragsangebot in Höhe von: 441.715,22 €
die im Zuge der Maßnahme angetroffenen, verschiedenen Abdichtungssysteme, welche sich
von dem im Vorfeld ermittelten und ausgeschriebenen System hinsichtlich Temperartureinflüs-
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sen deutlich unterscheiden:
In punkto Temperaturanfälligkeit waren die vorgesehenen und ausgeschriebenen Verfahren
zum Lösen der Abdichtung von den Stahloberflächen für sich alleine nicht ausreichend, sondern
wegen der Verschiedenartigkeit der Systeme mussten zusätzliche Verfahren, wie Hochdruck-
wasserstrahlen, ergänzt werden.
Nachtragsangebot in Höhe von: 608.642,16 €
die Massenmehrung von in hohem Maße gesundheitsgefährdenden, schadstoffbelasteten Ma-
terialien, wie Asbest bzw. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK):
Die festgestellten und auszubauenden schadstoffbelasteten Materialien bedurften, nach Ein-
schaltung der Bezirksregierung Köln, einer gesonderten Behandlung und Vorgehensweise hin-
sichtlich Abbruch, Aufnahme, Transport und Entsorgung.
Nachtragsangebot in Höhe von: 67.502,32 €
die Witterungsbedingungen in der zurückliegenden Bauzeit, die nicht vom Bauherrn zu vertre-
tende Begleitumstände waren und zu Verzögerungen im Bauablauf führten:
Der Bauvertrag sah ein ursprünglich vorgesehenes Bauende im November vergangenen Jahres
und demzufolge grundsätzlich keine Winterbaustelle vor.
Um die Größenordnung der aus oben stehender Aufzählung resultierenden Mehrkosten jedoch
in einem für das Projekt wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten und die Baustelle im Win-
ter nicht zum Erliegen zu bringen, wurde ferner eine großflächige, dauerhafte und klimatisierte
Einhausung als Witterungsschutzeinrichtung erforderlich. Nur so konnten die Arbeiten weiterge-
führt werden, es kam zu keinem jahreszeitbedingten Stillstand und es wurde keine zusätzliche,
verkehrlich relevante Überschneidung hinsichtlich des Maßnahmenbeginns „Gesamtinstandset-
zung der Mülheimer Brücke“ geschaffen.
Auftragssumme in Höhe von : 429.794,30 €
die nicht vorhersehbaren Abweichungen zwischen den Bestandsunterlagen und der Örtlichkeit
bzw. im Vorfeld nicht einsehbare Bereiche an kleineren Bauteilen, wie z.B. Stirnbleche der
Stahltrennschwellen sowie deren Anschlusspunkte am Überbau, Schrammbord- bzw. Mittel-
kappenübergang zum Überbau, etc.
Nachtragsangebote in Höhe: 843.196,00 €
Die so für die investive Maßnahme entstandenen, zusätzlichen Kosten, die auf die vorgenannten Aus-
führungen zurückgehen, lassen sich aufgrund der Nachtragsforderungen des Auftraggebers mit ma-
ximal 2.390.850 € beziffern.
Die Erneuerung der Asphaltdeckschicht an den übrigen Bereichen der Zoobrücke (Vorlandbrücken),
vom Rat als konsumtiver Teil der Gesamtmaßnahme mit Kosten in Höhe von 3.432.540 € beschlos-
sen, wird nicht wie geplant durchgeführt werden. Aufgrund neuer Erkenntnisse, resultierend aus ver-
tiefenden Untersuchungen, werden auch in den übrigen Losen der Stadtautobahn mittelfristig investi-
ve Maßnahmen wie auf der Strombrücke erforderlich. Bis zur Durchführung solcher Maßnahmen
werden bei Bedarf ausschließlich unumgängliche Kleinstinstandhaltungen durchgeführt, um den Ver-
kehr aufgrund anderer Großmaßnahmen nicht zusätzlich zu belasten und zu beeinträchtigen.
Für die Durchführung der vorgenannten Investitionsmaßnahme an den übrigen Bereichen der Zoo-
brücke (Vorlandbrücken) kann derzeit kein konkreter Zeit-/Maßnahmenplan vorgelegt werden. Zu
gegebener Zeit werden dem Rat separate Beschlussvorlagen vorgelegt.
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Finanzen
Die Investitionsauszahlungen für die Maßnahme „Erneuerung der Fahrbahnabdichtung Zoobrücke
(Strombrücke, Los A und Betonbauwerk, Los B)“ erhöhen sich von 6.175.865 € auf nunmehr maximal
8.566.715 €. Der im Rahmen der bisherigen Beschlussfassung genehmigte Gesamtkostenrahmen
der Maßnahme in Höhe von 9.608.405 € erhöht sich nicht, da die ursprünglich vorgesehene kon-
sumtive Teilmaßnahme in Höhe von 3.432.540 € nicht realisiert wird.
Da die Kostenerhöhung von 2.390.850 € bereits alle durch die bauausführende Firma vorgelegten
Nachtragsforderungen beinhaltet, handelt es sich um eine maximal mögliche Kostenerhöhung. Die
Prüfung von Nachtragsforderungen hat bisher immer zum Ergebnis geführt, dass es noch intensiver
Verhandlungen mit der Bauunternehmung bedarf, um die Forderungen dem Grunde und der Höhe
nach abschließend bewerten zu können. Die exakte Höhe lässt sich demzufolge derzeit nicht seriös
beziffern. Jedoch ist davon auszugehen, dass dieser finanzielle Rahmen nicht ausgeschöpft werden
muss und die Kostenerhöhung schlussendlich niedriger als hier dargestellt ausfallen wird.
Die noch maximal erforderlichen Restmittel in Höhe von 2.390.850 € werden im Teilfinanzplan 1202 -
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung - zugunsten
der Finanzstelle 6901-1202-0-0220, Erneuerung Asphaltdecke Zoobrücke in Teilplanzeile 8 - Auszah-
lungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen
Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung Mülheimer Brücke, Haus-
haltsjahr 2018. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung des Beginns der Grunderneuerung der Mülhei-
mer Brücke ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel nicht wie ursprünglich geplant in voller
Höhe im Haushaltsjahr 2018 abfließen werden. Die zur Deckung bereitgestellten Haushaltsmittel
müssen jedoch im Zuge der zukünftigen Haushaltsplananmeldungen bedarfsgerecht nachveran-
schlagt werden.
Die erwarteten Aufwendungen in Höhe von 428.335,75. € für die bilanziellen Abschreibungen sind im
Haushaltsplanentwurf 2019 (inkl. der Finanzplanung 2020 – 2022) im Teilergebnisplan 1202 - Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen, berücksichtigt.
Förderung:
Die Erneuerung der Asphaltdeckschicht auf der Strombrücke und dem LOS B (investiver Teil der
Maßnahme) der Zoobrücke ist gemäß Entflechtungsgesetz (EntflechtG) in Verbindung mit den Richt-
linien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau-FöRi-
Kom-Stra) grundsätzlich förderfähig.
Die Maßnahme ist von der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Verkehr des Landes Nord-
rhein-Westfalen (VM NRW) als Zuwendungsgeber mit in das Programm „Stadtverkehrsförderung –
kommunaler Straßenbau 2018“ aufgenommen worden.
Der erste Förderantrag wurde am 16.03.2017 gestellt. Gleichzeitig wurde eine Ausnahme nach Nr.
1.3 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VVLHO) zu § 44 Landeshaushaltsord-
nung (LHO) hinsichtlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns
beantragt. Diese wurde von der Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom 30.03.2017 erteilt.
Die Verwaltung hat im Juni 2018 einen überarbeiteten Förderantrag der Maßnahme mit den aktuellen
Kosten bei der Bezirksregierung Köln gestellt.
Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid vor. Er weist eine Fördersumme in Höhe von
4.874.760 € aus.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2401/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.10.2018
- Erstellt
- 20.07.2018 14:44