2772/2021
Vergabe der Strukturförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2022 bis 2025
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/ Vorlagen-Nummer 2772/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Strukturförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2022 bis 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – für den Zeitraum vom 01.Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 nachfolgende Zuschüsse zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) zu gewährleisten: „Köln im Film“ von Köln im Film e.V. 32.000 € p.a. „Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ von Kurzfilmfreunde Köln e.V. 35.000 € p.a. „SoundTrack_Cologne“ von Televisor Troika GmbH 43.000 € p.a. Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ab 2022:110.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 110.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangssituation In Umsetzung des vom Ausschuss Kunst und Kultur am 28.10.2014 beschlossenen Filmkulturförder- konzepts (Nr. 2418/2014) sollen Strukturförderungen in der Sparte Filmkultur für den Förderzeitraum 2022 bis 2025 vergeben werden. Die Strukturförderung dient der Planungssicherheit für die Dauer des Förderzeitraums. Im Fokus der Strukturförderung stehen klar formulierte Maßnahmen mit einem darzustellenden Nachhaltigkeitseffekt und weniger die Ausweitung der bisherigen Programmarbeit. Im Projekt geplante Angebote der Filmbildung sollten sich auf aktuelle professionelle Formen der Ver- mittlung konzentrieren. Ziel der Strukturförderung ist die Profilstärkung und inhaltliche Konzentration für die geförderten Projekte. Die Strukturförderung wird in einer Größenordnung von 25.000 bis ma- ximal 50.000 Euro pro Initiative vergeben. 2. Antragsverfahren Mit einer Laufzeit von ca. sechs Wochen wurde mit Fristende 12.07.2021 zur Einreichung von Anträ- gen auf Strukturförderung für die Förderperiode 2022 bis 2025 aufgerufen. Die Strukturförderung ist als Betriebskostenzuschuss mit strukturellen Auflagen verbunden: Antragsberechtigt waren erfahrene 3 Initiativen der Filmkultur mit mindestens einjährigem Bestehen und nachgewiesenen Kenntnissen im Bereich künstlerische Leitung, professionelle Geschäftsführung, Buchhaltung und Fördermittelabwick- lung und PR und Öffentlichkeitsarbeit mit Fachpersonal. Einzureichen waren gemäß Ausschreibung ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, das anhand von Zahlen und frei formulierten Texten ein (oder mehrere) konkretes Entwicklungsziel für das Vorhaben im Förderzeitraum erkennen lässt. Fer- ner war ein vierjähriger Wirtschaftsplan einzureichen. Bei der Vergabe der Strukturförderung Filmkultur wird das Kulturamt durch den Beirat Filmkultur bera- ten. 3. Antragslage Für die Förderperiode 2022 bis 2025 sollen zur Umsetzung der Strukturförderung im Bereich Filmkul- tur 110.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Die Anzahl und Höhe der zu vergebenden Struktur- förderungen hängt entscheidend von den jeweiligen verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Es wurden fristgerecht fünf Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 195.000 Euro gestellt: „edimotion“ über 25.000 Euro von tricollage gUG „Filmbüro NW“ über 25.000 Euro von Filmbüro NW e.V. „Köln im Film“ über 50.000 Euro von Köln im Film e.V. „Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ über 45.000 Euro von Kurzfilmfreunde Köln e.V. „SoundTrack_Cologne“ über 50.000 Euro von Televisor Troika GmbH Der Rat hat mit Beschluss Nr. 3619/2019 zur „Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2024“ vom 07.11.2019 die Rahmenbedingung für eine Institutionelle Förderung des „Afrika Film Festivals“ von FilmInitiativ Köln e.V. geschaffen. In Punkt III. des Beschlusses heißt es: „Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die in der Anlage zum Antrag AN/1372/2019 enthaltenen Maßnahmen, die in der Spalte „Haushaltsver- merk“ den Hinweis „Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend in den Jahren 2022 bis 2024 zu veranschlagen sind.“ Dieser Sachverhalt trifft auf das „Afrika Film Festi- val“ zu, welches dort mit einer mittelfristig einzuplanenden Institutionellen Förderung 100.000 Euro p.a. vermerkt ist. Mit Beschluss Nr. 0413/2020 vom 23.03.2020 hat der Finanzausschuss diese Ver- anschlagung zumindest bis 2023 festgelegt. Aufgrund dieser Absicherung bis Ende 2023 hat die Träger*in FilmInitiativ Köln e.V. keinen Antrag auf Strukturförderung für das „Afrika Film Festival“ 2022 bis 2025 gestellt. Für eine fortgesetzte Institutio- nelle Förderung des Festivals ab 2024 ist zu gegebener Zeit ein entsprechender neuer Beschluss zu fassen. 4. Auswahlentscheidung Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat Filmkultur hat am 22.07.2021 über die eingereichten Unterlagen beraten und seine Voten abgegeben. Dem Beirat Film- kultur gehören folgende Mitglieder an: Beigeordnete Susanne Laugwitz-Aulbach (Vorsitzende), Dr. Melanie Andernach, Stephan Holl, Silke Johanna Räbiger. Die Kulturdezernentin wurde gemäß Ge- schäftsordnung des Beirats durch den Fachreferenten Till Kniola vertreten. Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge zur Strukturförderung hat sich der Beirat eng an die Vorgaben des Filmkulturförderkonzepts gehalten. Maßgebend für die Entscheidung war die Vollstän- digkeit und Qualität der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung zur Nachhaltigkeit der geplanten strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen im Zeitraum der Förderperiode 2022 bis 2025. Der Beirat schlägt unter Anwendung der oben genannten Kriterien die folgenden Förderungen für den Zeitraum 2022 bis 2025 vor: 1) Das Projekt „Köln im Film“ des Köln im Film e.V. soll eine Strukturförderung in Höhe von 32.000 Euro p.a. erhalten. Aus dem Antrag wurden als nachhaltige Maßnahmen die Verstärkung des Einsatzes von Audio und Bewegtbild in Öffentlichkeitsarbeit und Social Media Präsenz und die Konzeption und Umsetzung eines rezeptiven und aktiven Filmbildungsangebots identifiziert. Besonders im Filmbildungsaspekt wird viel Potenzial zur Erschließung neuer Zielgruppen gesehen. Eine Wirkung als Modellprojekt scheint möglich, zusätzliche Drittmittelakquise zum Thema ebenfalls. Die Bedeutung der Arbeit in 4 Recherche, Zugänglichmachung und Präsentation von stadtgeschichtlichen Filmen wird herausge- stellt und als qualitätvoll und lebendig wahrgenommen. Des Weiteren positiv wird die Umsetzung der großen Ausstellung „Grosses Kino! 120 Jahre Kölner Kinogeschichte“ im Kölnischen Stadtmuseum und die Herausgabe von Publikationen bewertet, die einen hohen Output im Verhältnis zu den einge- setzten Mitteln zeigen. Für die Filmprogramme wird eine gute inhaltliche Entwicklung festgestellt. Die Abbildung aktueller Filme mit Kölnbezug auf der Website könnte verbessert werden. 2) Das Projekt „Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ des Kurzfilmfreunde Köln e.V. soll eine Strukturförde- rung in Höhe von 35.000 Euro p.a. erhalten. Aus dem Antrag wurden als nachhaltige Maßnahmen die Verstärkung der Online-Präsenz durch Auf- bau einer Mediathek und die Verbesserung der internationalen Wahrnehmung und Vernetzung des Festivals (Website und Programme auch in englischer Sprache, internationales Gastprogramm) iden- tifiziert. Positiv bewertet der Beirat Filmkultur zudem die gute Vernetzung des Festivals mit anderen Veranstaltungen in Köln, den Hochschulen und der jungen Szene der Filmemacher*innen. Nach Auf- fassung des Beirats Filmkultur sind die nachhaltigen Maßnahmen mit recht geringem finanziellen Aufwand umzusetzen, dem „jungen“ Festival soll mit der Strukturförderung weitere Stabilität gegeben werden. Die geplante kostenlose Bereitstellung von Filmen in der Mediathek wird kritisch diskutiert. 3) Das Projekt „SoundTrack_Cologne“ der Televisor Troika GmbH soll eine Strukturförderung in Höhe von 43.000 Euro p.a. erhalten. Aus dem Antrag wurden als nachhaltige Maßnahmen unter anderen die Intensivierung der Hoch- schulkooperationen, die Umsetzung der Summerschool für Frauen in der Medienmusik, die Einfüh- rung einer neuen Programmsäule zum Thema Musikverlage, der Aufbau einer Streaming-Plattform und die Abbildung divers-alternativer Themen im Programm des Musikfilmfestivals See The Sound identifiziert. Der Beirat Filmkultur stellt die hohe fachliche Reputation und internationale Bedeutung von SoundTrack_Cologne vor allem bezogen auf den Branchenteil der Veranstaltung fest. Lobend erwähnt wird die Kooperation mit dem WDR Rundfunkorchester und die positiven Effekte, die sich für die Komponist*innen u. a, daraus ergeben. Für das Filmprogramm See The Sound wird eine Redukti- on und Konzentration und eine Präsentationsform mit mehr Filmgästen empfohlen. 4) „Reserveliste“: edimotion und Filmbüro NW Die Vorhaben „Filmbüro NW“ und „edimotion“ wie auch „SoundTrack_Cologne“ sind von einem mög- lichen Ende der bisher regelmäßigen Unterstützung seitens der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs- GmbH (KBW) ab 2022 betroffen. Generell plädiert der Beirat Filmkultur für eine fortgesetzte Unter- stützung derjenigen Projekte, die auch bisher verlässlich durch die KBW unterstützt worden sind. Da zum Zeitpunkt der Beratungen die Haushaltsplanung 2022 noch nicht abgeschlossen war, hat sich der Beirat Filmkultur entschlossen, auch über die nicht direkt für eine Strukturförderung vorgeschla- genen Projekte zu votieren um somit auf die Dringlichkeit in der Sache hinzuweisen. Es handelt sich um die Projekte „edimotion“ von tricollage gUG und „Filmbüro NW“ von Filmbüro NW e.V., die ihre erstmalige Antragsstellung zur Strukturförderung vorrangig mit dem drohenden Wegfall ihrer Unter- stützung seitens der KBW begründet hatten. Der Beirat Filmkultur votiert für die Fortführung der jährlichen Förderungen für „edimotion“ und „Film- büro NW“, mindestens in der hier beantragten Höhe von je 25.000 EUR ab 2022. Eine Finanzierung müsste entweder durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in Fortführung ihres bisheri- gen Engagements geleistet oder sonst seitens der Stadt Köln realisiert werden. Fazit Der Beirat Filmkultur hat alle oben genannten Voten einstimmig gefällt. Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Verwaltung den Beiratsempfehlungen an und schlägt dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung vor. Mit Blick auf die „Reserveliste“ und der dargelegten Empfehlung bittet die Verwaltung den Rat um Kennt- nisnahme. 5 Finanzierung Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von 110.000 Euro p.a. im Rahmen des Haushaltsaufstel- lungsprozesses 2022 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen berücksichtigt. Die Aufwendungen für das Jahr 2022 stehen unter dem Vorbehalt des Inkraft- tretens der Haushaltssatzung 2022. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2023-2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel unter Berücksichtigung von Prioritätensetzungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Bewirtschaftungsverfügung: Die Vorlage folgt dem Filmkulturförderkonzept und generell dem kulturfachlichen Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Mit dem angestrebten Beschluss sollen die vorgeschlagenen Zuschussnehmenden substanziell in die Lage versetzt werden, die in der Begrün- dung beschriebenen Entwicklungen zu erreichen. Dies dient der Stärkung der Fördermittelnehmen- den und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kulturszene.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2772/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 04.08.2021 12:46