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2772/2021

Vergabe der Strukturförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2022 bis 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.08.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

12431 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/ 
 
Vorlagen-Nummer 
 2772/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Strukturförderung im Filmbereich, Haushaltsjahre 2022 bis 2025 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – für den 
Zeitraum vom 01.Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 nachfolgende Zuschüsse zur Strukturförderung 
(Institutionelle Förderung) zu gewährleisten: 
 
 „Köln im Film“ von Köln im Film e.V. 32.000 € p.a. 
 „Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ von Kurzfilmfreunde Köln e.V. 35.000 € p.a.  
 „SoundTrack_Cologne“ von Televisor Troika GmbH  43.000 € p.a. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ab 2022:110.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    110.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
1. Ausgangssituation 
In Umsetzung des vom Ausschuss Kunst und Kultur am 28.10.2014 beschlossenen Filmkulturförder-
konzepts (Nr. 2418/2014) sollen Strukturförderungen in der Sparte Filmkultur für den Förderzeitraum 
2022 bis 2025 vergeben werden. Die Strukturförderung dient der Planungssicherheit für die Dauer 
des Förderzeitraums. Im Fokus der Strukturförderung stehen klar formulierte Maßnahmen mit einem 
darzustellenden Nachhaltigkeitseffekt und weniger die Ausweitung der bisherigen Programmarbeit. Im 
Projekt geplante Angebote der Filmbildung sollten sich auf aktuelle professionelle Formen der Ver-
mittlung konzentrieren. Ziel der Strukturförderung ist die Profilstärkung und inhaltliche Konzentration 
für die geförderten Projekte. Die Strukturförderung wird in einer Größenordnung von 25.000 bis ma-
ximal 50.000 Euro pro Initiative vergeben.  
 
2. Antragsverfahren 
Mit einer Laufzeit von ca. sechs Wochen wurde mit Fristende 12.07.2021 zur Einreichung von Anträ-
gen auf Strukturförderung für die Förderperiode 2022 bis 2025 aufgerufen. Die Strukturförderung ist 
als Betriebskostenzuschuss mit strukturellen Auflagen verbunden: Antragsberechtigt waren erfahrene

3 
Initiativen der Filmkultur mit mindestens einjährigem Bestehen und nachgewiesenen Kenntnissen im 
Bereich künstlerische Leitung, professionelle Geschäftsführung, Buchhaltung und Fördermittelabwick-
lung und PR und Öffentlichkeitsarbeit mit Fachpersonal. Einzureichen waren gemäß Ausschreibung 
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, das anhand von Zahlen und frei formulierten Texten ein 
(oder mehrere) konkretes Entwicklungsziel für das Vorhaben im Förderzeitraum erkennen lässt. Fer-
ner war ein vierjähriger Wirtschaftsplan einzureichen. 
Bei der Vergabe der Strukturförderung Filmkultur wird das Kulturamt durch den Beirat Filmkultur bera-
ten. 
 
3. Antragslage 
Für die Förderperiode 2022 bis 2025 sollen zur Umsetzung der Strukturförderung im Bereich Filmkul-
tur 110.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Die Anzahl und Höhe der zu vergebenden Struktur-
förderungen hängt entscheidend von den jeweiligen verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Es wurden 
fristgerecht fünf Anträge mit einem Antragsvolumen von insgesamt 195.000 Euro gestellt: 
„edimotion“ über 25.000 Euro von tricollage gUG 
„Filmbüro NW“ über 25.000 Euro von Filmbüro NW e.V. 
„Köln im Film“ über 50.000 Euro von Köln im Film e.V. 
„Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ über 45.000 Euro von Kurzfilmfreunde Köln e.V. 
„SoundTrack_Cologne“ über 50.000 Euro von Televisor Troika GmbH 
Der Rat hat mit Beschluss Nr. 3619/2019 zur „Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Köln für 
die Haushaltsjahre 2020/2021 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2024“ vom 07.11.2019 die 
Rahmenbedingung für eine Institutionelle Förderung des „Afrika Film Festivals“ von FilmInitiativ Köln 
e.V. geschaffen. In Punkt III. des Beschlusses heißt es: „Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die 
in der Anlage zum Antrag AN/1372/2019 enthaltenen Maßnahmen, die in der Spalte „Haushaltsver-
merk“ den Hinweis „Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend in 
den Jahren 2022 bis 2024 zu veranschlagen sind.“ Dieser Sachverhalt trifft auf das „Afrika Film Festi-
val“ zu, welches dort mit einer mittelfristig einzuplanenden Institutionellen Förderung 100.000 Euro 
p.a. vermerkt ist. Mit Beschluss Nr. 0413/2020 vom 23.03.2020 hat der Finanzausschuss diese Ver-
anschlagung zumindest bis 2023 festgelegt.  
Aufgrund dieser Absicherung bis Ende 2023 hat die Träger*in FilmInitiativ Köln e.V. keinen Antrag auf 
Strukturförderung für das „Afrika Film Festival“ 2022 bis 2025 gestellt. Für eine fortgesetzte Institutio-
nelle Förderung des Festivals ab 2024 ist zu gegebener Zeit ein entsprechender neuer Beschluss zu 
fassen. 
 
4. Auswahlentscheidung 
Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat Filmkultur hat am 
22.07.2021 über die eingereichten Unterlagen beraten und seine Voten abgegeben. Dem Beirat Film-
kultur gehören folgende Mitglieder an: Beigeordnete Susanne Laugwitz-Aulbach (Vorsitzende), Dr. 
Melanie Andernach, Stephan Holl, Silke Johanna Räbiger. Die Kulturdezernentin wurde gemäß Ge-
schäftsordnung des Beirats durch den Fachreferenten Till Kniola vertreten. 
Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge zur Strukturförderung hat sich der Beirat eng an die 
Vorgaben des Filmkulturförderkonzepts gehalten. Maßgebend für die Entscheidung war die Vollstän-
digkeit und Qualität der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung zur Nachhaltigkeit der 
geplanten strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen im Zeitraum der Förderperiode 2022 bis 2025. 
Der Beirat schlägt unter Anwendung der oben genannten Kriterien die folgenden Förderungen für den 
Zeitraum 2022 bis 2025 vor: 
1) Das Projekt „Köln im Film“ des Köln im Film e.V. soll eine Strukturförderung in Höhe von 32.000 
Euro p.a. erhalten. 
Aus dem Antrag wurden als nachhaltige Maßnahmen die Verstärkung des Einsatzes von Audio und 
Bewegtbild in Öffentlichkeitsarbeit und Social Media Präsenz und die Konzeption und Umsetzung 
eines rezeptiven und aktiven Filmbildungsangebots identifiziert. Besonders im Filmbildungsaspekt 
wird viel Potenzial zur Erschließung neuer Zielgruppen gesehen. Eine Wirkung als Modellprojekt 
scheint möglich, zusätzliche Drittmittelakquise zum Thema ebenfalls. Die Bedeutung der Arbeit in

4 
Recherche, Zugänglichmachung und Präsentation von stadtgeschichtlichen Filmen wird herausge-
stellt und als qualitätvoll und lebendig wahrgenommen. Des Weiteren positiv wird die Umsetzung der 
großen Ausstellung „Grosses Kino! 120 Jahre Kölner Kinogeschichte“ im Kölnischen Stadtmuseum 
und die Herausgabe von Publikationen bewertet, die einen hohen Output im Verhältnis zu den einge-
setzten Mitteln zeigen. Für die Filmprogramme wird eine gute inhaltliche Entwicklung festgestellt. Die 
Abbildung aktueller Filme mit Kölnbezug auf der Website könnte verbessert werden. 
 
2) Das Projekt „Kurzfilmfestival Köln (KFFK)“ des Kurzfilmfreunde Köln e.V. soll eine Strukturförde-
rung in Höhe von 35.000 Euro p.a. erhalten. 
Aus dem Antrag wurden als nachhaltige Maßnahmen die Verstärkung der Online-Präsenz durch Auf-
bau einer Mediathek und die Verbesserung der internationalen Wahrnehmung und Vernetzung des 
Festivals (Website und Programme auch in englischer Sprache, internationales Gastprogramm) iden-
tifiziert. Positiv bewertet der Beirat Filmkultur zudem die gute Vernetzung des Festivals mit anderen 
Veranstaltungen in Köln, den Hochschulen und der jungen Szene der Filmemacher*innen. Nach Auf-
fassung des Beirats Filmkultur sind die nachhaltigen Maßnahmen mit recht geringem finanziellen 
Aufwand umzusetzen, dem „jungen“ Festival soll mit der Strukturförderung weitere Stabilität gegeben 
werden. Die geplante kostenlose Bereitstellung von Filmen in der Mediathek wird kritisch diskutiert. 
 
3) Das Projekt „SoundTrack_Cologne“ der Televisor Troika GmbH soll eine Strukturförderung in Höhe 
von 43.000 Euro p.a. erhalten. 
Aus dem Antrag wurden als nachhaltige Maßnahmen unter anderen die Intensivierung der Hoch-
schulkooperationen, die Umsetzung der Summerschool für Frauen in der Medienmusik, die Einfüh-
rung einer neuen Programmsäule zum Thema Musikverlage, der Aufbau einer Streaming-Plattform 
und die Abbildung divers-alternativer Themen im Programm des Musikfilmfestivals See The Sound 
identifiziert. Der Beirat Filmkultur stellt die hohe fachliche Reputation und internationale Bedeutung 
von SoundTrack_Cologne vor allem bezogen auf den Branchenteil der Veranstaltung fest. Lobend 
erwähnt wird die Kooperation mit dem WDR Rundfunkorchester und die positiven Effekte, die sich für 
die Komponist*innen u. a, daraus ergeben. Für das Filmprogramm See The Sound wird eine Redukti-
on und Konzentration und eine Präsentationsform mit mehr Filmgästen empfohlen. 
 
4) „Reserveliste“: edimotion und Filmbüro NW 
Die Vorhaben „Filmbüro NW“ und „edimotion“ wie auch „SoundTrack_Cologne“ sind von einem mög-
lichen Ende der bisher regelmäßigen Unterstützung seitens der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH (KBW) ab 2022 betroffen. Generell plädiert der Beirat Filmkultur für eine fortgesetzte Unter-
stützung derjenigen Projekte, die auch bisher verlässlich durch die KBW unterstützt worden sind. Da 
zum Zeitpunkt der Beratungen die Haushaltsplanung 2022 noch nicht abgeschlossen war, hat sich 
der Beirat Filmkultur entschlossen, auch über die nicht direkt für eine Strukturförderung vorgeschla-
genen Projekte zu votieren um somit auf die Dringlichkeit in der Sache hinzuweisen. Es handelt sich 
um die Projekte „edimotion“ von tricollage gUG und „Filmbüro NW“ von Filmbüro NW e.V., die ihre 
erstmalige Antragsstellung zur Strukturförderung vorrangig mit dem drohenden Wegfall ihrer Unter-
stützung seitens der KBW begründet hatten. 
Der Beirat Filmkultur votiert für die Fortführung der jährlichen Förderungen für „edimotion“ und „Film-
büro NW“, mindestens in der hier beantragten Höhe von je 25.000 EUR ab 2022. Eine Finanzierung 
müsste entweder durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in Fortführung ihres bisheri-
gen Engagements geleistet oder sonst seitens der Stadt Köln realisiert werden. 
 
Fazit 
Der Beirat Filmkultur hat alle oben genannten Voten einstimmig gefällt. 
Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die Verwaltung 
den Beiratsempfehlungen an und schlägt dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung vor. Mit 
Blick auf die „Reserveliste“ und der dargelegten Empfehlung bittet die Verwaltung den Rat um Kennt-
nisnahme.

5 
 
Finanzierung 
 
Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von 110.000 Euro p.a. im Rahmen des Haushaltsaufstel-
lungsprozesses 2022 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen berücksichtigt. Die Aufwendungen für das Jahr 2022 stehen unter dem Vorbehalt des Inkraft-
tretens der Haushaltssatzung 2022. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2023-2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel unter Berücksichtigung von Prioritätensetzungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Bewirtschaftungsverfügung: 
Die Vorlage folgt dem Filmkulturförderkonzept und generell dem kulturfachlichen Ziel, die freie Szene 
strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Mit dem angestrebten Beschluss sollen die 
vorgeschlagenen Zuschussnehmenden substanziell in die Lage versetzt werden, die in der Begrün-
dung beschriebenen Entwicklungen zu erreichen. Dies dient der Stärkung der Fördermittelnehmen-
den und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kulturszene.

Beratungsverlauf (3)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2772/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.08.2021
Erstellt
04.08.2021 12:46