V/0949/2013
Kampfmittelerkundung im Südpark
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Berichtsvorlage
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V/0949/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Kampfmittelerkundung im Südpark Beratungsfolge 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Im Südpark wird aufgrund vorhandener Verdachtspunkte im ersten Quartal 2014 eine Kampfmi t- telerkundung durchgeführt. Der Südpark ist zwischen den Jahren 1975 und 1979 auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne des westfälischen Trainbataillons Nr. 7 errichtet worden. Nach 1945 wurde die Kaserne gewerb- lich genutzt, u. a. als Kfz. -Betriebshof der DB. Konkrete weitergehende Unterlagen über die Kriegsauswirkungen und die Kampfmittelräumung liegen nicht vor. Aus einer Altlastenuntersuchung ist bekannt, dass man die Abbruchmaterialien der ehemaligen Kasernengebäude/der ehemaligen gewerblichen Nutzung zur Modellierung von Teilen des G e- ländes genutzt hat. Nicht völlig auszuschließen ist auch, dass sich im Untergrund noch Fund a- mentreste oder Ähnliches befinden. Das Ergebnis der Altlasten - Untersuchungen ließ aber keine Gefährdung für die Schutzgüter erkennen, die Nutzung als Park / Kinderspielplatz kann uneingeschränkt von der Altlastensituati- on durchgeführt werden. Im Rahmen der Grundlagenermittlung für den geplanten , inzwischen aber wieder aufgegebenen Bau einer KiTa im Bereich des Spielplatzes Josef -Kirchplatz, im Südpark, wurde durch die Feu- erwehr eine Anf rage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen -Lippe (KBD) gestellt. Aus der Stellungnahme des KBD ging hervor, das s für das Plangebiet und auf einem benachbarten Grundstück eindeutige Hinweise auf Kampfmittelbelastung (mittlere Bombardierung, drei Blin d- gängerverdachtspunkte) vorliegen, die im Rahmen der Baumaßnahme weiter erkundet werden sollten. Da die Baumaßnahme nicht zur Ausfü hrung kommen wird, aber das Wissen über die Verdachtspunkte vorhanden war, sah die Verwaltung die Notwendigkeit, die Kampfmit teleinwir- kung für den ga nzen Südpark erkunden zu lassen. Ausschlaggebend hierfür war vor allem die sensible Nutzung in Verbindung mit der Tatschache, dass es sich um ein ehemaliges Kaserne n- gelände handelt und es keine D okumentation zur Beseitigung von Kamp fmitteln nach dem 2. Weltkrieg gibt. Im Ergebnis sind neben dem bekannten Verdachtspunkt im Bereich des Spielpla t- zes weitere acht Stellen mit dem Verdacht auf Kampfmittelbelastung vorhanden. Vorlagen-Nr.: V/0949/2013 Auskunft erteilt: Herr Hoffmann Ruf: 492-6732 E-Mail: HoffmannJoerg@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0949/2013 Die Räumung von Kampfmitteln direkt nach dem 2. Weltkrieg wurde nicht dokumentiert. Z udem wurde die Räumung damals nicht systematisch durchgeführt. Im 2. Weltkrieg wurden ca. 680.000 Bomben auf Münster abgeworfen. Derzeit wird noch von mehreren tausend Verdachtspunkten im Stadtgebiet ausgegangen. Ca. 20 % der Verdachts punkte sind wirklich Blindgänger. Als Beispiel sei die Baumaßnahme Ludgeri -Kreisel genannt. Hier war einer von 14 Verdachtspunkten ein Kampfmittelfund. Das Potenzial, dass ein Blindgänger explodiert, nimmt aufgrund der Alterung der Kampfmittel zu. Eine allgemeine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Untersuchung aller Kampfmittelve r- dachtspunkte gibt es nicht. Eine Untersuchung auf Kampfmittelverdachtspunkte muss nur im Zu- sammenhang mit geplanten Baumaßnahmen oder bei Eingriffen in die Bodenoberfläche, die tie- fer als 80 cm gehen, durchgeführt werden. Auf dem Gelände des Südparks werden immer wieder Unterhaltungsarbeiten (z. B. Ausfräsen von Baumstubben nach Baumfällungen, Baumneupflanzungen oder auch Fundamentarbeiten für Spielgeräte) durchgeführt, die in den Bereich tiefer als 80 c m gehen können. Darüber hinaus e r- scheint es aus Sicht der Verwaltung wegen der intensiven und sensiblen Nutzung sinnvoll, die bestehenden Kampfmittelverdachtspunkte im Südpark konkret zu untersuchen und gegebenen- falls aufgefundene Kampfmittel zu beseitigen. Zwar gilt grundsätzlich, dass die Kosten für die reine Kampfmittel erkundung und -beseitigung vom Kampfmittelbeseitigungsdienst getragen werden. Da es sich um eine ehemalige Bundesli e- genschaft handelt, übernimmt das Land di e Kosten der Untersuchung nicht. Daher sind diese, wie alle Vorbereitungskosten sowie die Kosten für die Wiederherstellung von dem Veranla sser (also in diesem Fall der Stadt Münster) zu tragen. Die Kampfmittelerkundung wird mit Hilfe von Bohrkernsondierungen durchgeführt. Dabei erfolgen in verschiedenen Radien um den Verdachtspunkt Erdbohrungen sowie eine Sondierung auf fe r- romagnetische Störungen. Die Schäden, die durch die Kampfmittelerkundung an den einzelnen Punkten im Südpark entstehen, werden anschlie ßend vom Amt für Grünflächen und Umwel t- schutz beseitigt. Für die Kampfmittelerkundung werden ca. zwei bis drei Wochen benötigt. In diesem Zeitraum wird der Südpark immer wieder in Teilabschnitten für Besucher gesperrt. Die Anwohner im Südviertel werden vor der Kampfmittelerkundung über die Medien informiert. Eine direkte Gefahr für die Anwohner während der Kampfmittelsuche besteht nicht. Das Umfeld des Südparks muss während der Kampfmittelerkundung nicht evakuiert werden. Im Fall eines Kampfmittelfundes werden der KBD und die Feuerwehr die notwendigen Maßnahmen einleiten. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kirchplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0949/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37