AN/0559/2020
Trifft die "nicht pauschale Haushaltssperre" den Stadtbezirk Kalk pauschal?
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Anfrage LINKE AN-0559-2020
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 07.05.2020 AN/0559/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.05.2020, TOP 9.2.3 Trifft die „nicht pauschale Haushaltssperre“ den Stadtbezirk Kalk pauschal? Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 03.03.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, am 30. März 2020 teilte die Stadt Köln in einer Pressemeldung mit, dass sie mit einer neu zusammengestellten "Bew irtschaftungsverfügung" den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise begegnen wolle. Diese soll der Konzentration der Mittel auf die notwendige Krisenbewältigung und der Sicherung von vielen für das Kölner Gemeinwesen wichtigen Strukturen im Sport-, Kultur-, Jugend und auch Sozialbereich dienen. Gleichzeitig wurden aber alle Dezernate und Dienststellen aufgefordert, ihre Verantwor- tung zur Ausgabendisziplin wahrzunehmen und "gründlich zu prüfen, w elche Leistungen tatsächlich durchgeführt w erden müssen und w elche – zumindest zeitw eise – eingestellt oder zurückgestellt w erden können." Neue Projekte und Verträge sollen zurückgestellt und auf ein Minimum beschränkt werden. Die Bezirksvertretung Kalk wurde über diesen Zustand bisher nicht unterrichtet. So ist völ- lig unklar, welche Ausgaben im Einzelnen wegfallen sollen und welche unter die Ausnah- meregelungen fallen und wie der Stadtbezirk Kalk davon betroffen sein wird. Darüber macht die Kämmerei bislang keine Aussage. Dafür lodern zwischenzeitlich die Gerüchte, dass Beschlüsse der Bezirksvertretungen hin- sichtlich der Verwendung der Stadtverschönerungsmittel 2020 nicht abschließend dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Umwelt und Grün zur Beschlussfassung vorge- legt werden könnten, da dies nicht der Verfügung seitens der Kämmerei entspräche. DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Auch ist auf Umwegen zu erfahren, dass von der Stadt nur noch Auszahlungen geleistet würden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Die Verpflichtung kann dabei auf der Grundlage eines Gesetzes beruhen oder durch das Eingehen von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder Vereinbarungen geschaffen worden sein. Daher erbitten wir die unverzügliche Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche durch die Bezirksvertretung Kalk getroffenen Entscheidungen bezüglich Sportmittel, Kulturmittel, Stadtverschönerungsmittel und bezirksorientierte Mittel sind durch die Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin wegen Beschluss- verhinderung in den Ratsausschüssen oder Auszahlungsstopp betroffen? 2. Welche durch die Bezirksvertretung Kalk noch zu treffenden Entscheidungen be- züglich Sportmittel, Kulturmittel, Stadtverschönerungsmittel und bezirksorientierte Mittel wären durch die Bewirtschaftungsverfügung der Stadtkämmerin wegen Be- schlussverhinderung in den Ratsausschüssen oder Auszahlungsstopp betroffen? 3. Welche weiteren den Stadtbezirk Kalk betreffenden Mittel, wie Förderungen oder Gelder für den Straßenbau, sind durch die Bewirtschaftungsverfügung der Stadt- kämmerin betroffen? 4. Wodurch kommt die Kämmerei zu dem Schluss, dass durch Einsparungen in den, durch die Einschränkungen wegen der Seuche stark betroffenen Bezirke, der städ- tische Haushalt die Einnahmeverluste und Mehrausgaben ausgleichen könnte? 5. Warum wurde die Bezirksvertretung Kalk nicht unmittelbar informiert und wie sollen die Bezirkspolitiker der Bevölkerung erklären, dass es kein Geld für Bänke, Brun- nen, Bäume und Mülleimer gibt, während gleichzeitig die Hafen- und Güterver- kehrsgesellschaft HGK, des Stadtwerkekonzerns zum Preis von 176 Millionen Euro eine Flotte von 400 Schiffen erwerben möchte? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsv orsitzender Stellv ertretende Fraktionsv orsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0559/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 07.05.2020
- Erstellt
- 07.05.2020 10:36