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2353/2019

Flugscham - Städtische Flugreisen vermeiden

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 08.07.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

4176 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/113/2/22 
AN/0958/2019 
Vorlagen-Nummer 08.07.2019 
 2353/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 09.07.2019 
 
Flugscham - Städtische Flugreisen vermeiden 
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.02.2019 hat sich 11/Personal- und Verwaltungsmanagement 
mit dem Auftrag befasst und in Abstimmung mit Dezernat I folgende Leitlinien erstellt. 
 
Leitlinien zur Durchführung von umweltverträglichen Dienstgän-
gen/Dienstreisen/Fortbildungen bei der Stadt Köln 
Die Stadt Köln setzt sich ein nachhaltiges und stadtverträgliches Mobilitätsverhalten ihrer Mitarbeiten-
den zum Ziel. Die Stadtverwaltung nimmt eine Vorbildfunktion ein, indem sie Nachhaltigkeit im tägli-
chen Handeln fördert.  
Zur Erfüllung der Aufgaben unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln zahlrei-
che Dienstgänge, Dienstreisen und Fortbildungen. Hierbei wird sich an den Grundsätzen einer nach-
haltigen Mobilität orientiert und die Stadt Köln verpflichtet sich zu folgenden Leitsätzen für ein um-
weltverträgliches Dienstreisemanagement:  
a) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln verringern den durch Dienstgänge und 
Dienstreisen erzeugten Verkehrsaufwand, indem sie 
- möglichst kritisch prüfen, ob der Dienstgang/die Dienstreise vermeidbar ist 
- mehrere Dienstgeschäfte zu einem Dienstgang/einer Dienstreise verknüpfen 
- bei der Wahl der Besprechungs- und Veranstaltungsorte den Teilnehmenden kurze 
  und umweltverträgliche Anreisen ermöglichen 
- Dienstreisen durch moderne Kommunikationsmittel wie Telefon und Videokonferenz  
  ersetzen 
b) Für Dienstreisen benutzen sie bevorzugt umweltverträgliche öffentliche Verkehrsmittel und 
versuchen Flugreisen zu vermeiden. 
- bei Fernreisen mit dem Flugzeug bevorzugen sie Direktflüge ohne klimaschädliche 
  zusätzliche Starts und Landungen 
- bei Bahnreisezeiten unter 3 Stunden oder bei mehrtägigen Dienstreisen geben sie 
  der Bahn den Vorrang 
- Bahnreisen im Fernverkehr werden CO2-frei durchgeführt 
- für die Mobilität am Dienstort bevorzugen sie Bus und Bahn, das Fahrrad oder 
  gehen zu Fuß 
c) Es werden Unterkünfte vor Ort danach ausgesucht, den Verkehrsaufwand so gering wie mög-
lich zu halten.  
 
Nachhaltige Mobilität beginnt mit der Wahl des Beförderungsmittels. Für Fahrten, die betrieblich not-
wendig sind, wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das ökologisch und finanziell sinnvollste

2 
 
Beförderungsmittel. Dienstgänge innerhalb des Stadtgebietes werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder 
dem öffentlichen Nahverkehr zurückgelegt. Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes ist der öffentli-
che Nahverkehr primäres Beförderungsmittel. Die Nutzung von Personenkraftwagen (PKW) stellt eine 
Ausnahme und nicht die Regel dar. Sie erfolgt, wenn der Einsatz auf Grund des Auftrags gerechtfer-
tigt ist (bspw. für Transportaufgaben) und die Benutzung anderer Beförderungsmittel organisatorisch 
unverhältnismäßig wäre. 
Dienstreisen sind nicht nur teuer und zeitintensiv, sondern belasten durch den CO2-Ausstoß auch die 
Umwelt. 
Kompensationsmaßnahmen neutralisieren durch die finanzielle Unterstützung bestimmter Klima-
schutzprojekte den eigenen CO2-Ausstoß. Die Stadt Köln geht mit gutem Beispiel voran und kom-
pensiert die Flugkilometer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Dienstreisen durch die Unterstüt-
zung ausgewählter Projekte. 
Gemäß Ratsbeschluss vom 14.02.2019 hat die Verwaltung entschieden, dass künftig für alle Flüge, 
die Ratsmitglieder und Angehörige der Verwaltung der Stadt Köln unternehmen müssen, ein Beitrag 
an „atmosfair“ gezahlt wird. Damit werden Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern finanziert. Die 
Höhe des jeweiligen Betrages pro Flugreise richtet sich nach den jeweiligen Berechnungskriterien der 
Initiativen und ermöglicht die Einsparung der durch den Flug verursachten CO2-Emissionen an ande-
rer Stelle.  
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Kompensationszahlungen sind geschaffen worden 
und bereits in den Haushaltsplan 2020/2021 eingeflossen. Die Zahlung erfolgt gesamtstädtisch aus 
dem Hpl. 11 zentral. 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

09.07.2019 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2353/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
08.07.2019
Erstellt
01.07.2019 10:26