V/0046/2006
Robert-Bosch-Straße - Ausbau von Radwegen zwischen Siemensstraße und B 51
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Anlage 1: Querschnitte
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Robert-Bosch-Straße (in Höhe Hs.- Nr. 7/9) Querschnitte Maßstab 1 : 100 Anlage 1
Beschlussvorlage
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V/0046/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Robert-Bosch-Straße - Ausbau von Radwegen zwischen Siemensstraße und B 51 sowie Anlegung eines Verbindungsweges südlich der B 51zwischen Robert-Bosch-Straße und dem Betriebsweg am Dortmund-Ems-Kanal Beratungsfolge 27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Planung (verkehrstechnischer Entwurf vom Januar 2006) von beidseitigen Radwegen an der Robert-Bosch-Straße sowie einer Anlegung eines Verbindungsweges südlich der B 51 zwischen Robert-Bosch-Straße und dem Betriebsweg am Dortmund-Ems-Kanal wird zugestimmt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Kosten in Höhe von 1.120.000,00 € entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zur Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt ein Grundsatzbeschluss zur Anlage von Radwe- gen in der Robert-Bosch-Straße im Zusammenhang mit den notwendigen Erneuerungsarbeiten, aber noch kein Beschluss über die Finanzierung bzw. den Realisierungszeitpunkt der Maßnahme. Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2007 bzw. der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen nach Aufbereitung durch das Tiefbauamt. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung bedarf es aber der Festlegung der Grundsätze der Straßengestaltung durch den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. Für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege sowie für die erstmalige Anlegung von beidseitigen Radwegen sind Anliegerbeiträge nach § 8 KAG zu erheben (ca. 640.000 €). Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Für die Ro- bert-Bosch-Straße werden Zuwendungen in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten er- wartet (Zuwendungen ca. 275.000 €). Vorlagen-Nr.: V/0046/2006 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 25.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0046/2006 Zurzeit ist die Maßnahme bei der Bezirksregierung als Zuwendungsgeber für das Jahr 2010 ein- geplant. Sie müsste, bei entsprechender Priorisierung anderer Maßnahmen durch die Stadt, zu Lasten bereits angemeldeter und neuer Zuschussmaßnahmen, mit einer Bewilligung in 2008 vor- gezogen werden. Für einen aus Sicht der Straßenunterhaltung erforderlichen Baubeginn in 2008 ist ein Zuwen- dungsantrag zum 01.06.2007 zu stellen. Bestandteil der Antragsunterlagen sind baureife Pläne. Um diese fristgerecht erstellen zu können, ist ein Beschluss zum verkehrstechnischen Entwurf jetzt erforderlich. Eine entspr. Baukostenanmeldung kann dann zum Haushaltsplan 2007 erfolgen. Befristung Keine Begründun g: Ausgangssituation Die Robert-Bosch-Straße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund dieses schlechten Zustandes musste die zulässige Geschwindigkeit in Teilbereichen bereits auf 30 km/h reduziert werden. Umfangreiche Erneuerungsarbeiten sind daher unerlässlich. Im Zusammenhang mit den Erneuerungsarbeiten soll der Straßenquerschnitt neu aufgeteilt werden, um so an der Ro- bert-Bosch-Straße beidseitig Radwege anzulegen. Die Robert-Bosch-Straße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes und dient der verkehrlichen Er- schließung des Gewerbegebietes, das sich von der Trauttmansdorffstraße bis zur Umgehungs- straße B 51 erstreckt. Darüber hinaus bestehen Wegebeziehungen von der Hammer Straße über Trauttmansdorffstraße, Siemensstraße und Robert-Bosch-Straße zur B51 und zum Albersloher Weg/Halle Münsterland und umgekehrt, so dass der Robert-Bosch-Straße auch eine Verbindungsfunktion zuzuschreiben ist. Die Robert-Bosch-Straße wird zurzeit täglich von ca. 10.500 Kfz/24h befahren. In dem Gesamtver- kehr ist der Anteil des Schwerverkehrs von 7,3 % enthalten (Morgenspitze 12 %). Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 9,00 m. Die Gehwege verfügen über eine Breite zwischen 1,60 m und 2,50 m. Radfahrer müssen in der Robert-Bosch-Straße die Fahrbahn benutzen. Die derzeitige Situation ist für den Radfahrer außerordentlich problematisch und für münstersche Verhältnisse äußerst unbefriedigend. Durch die starke Lkw-Belastung sind die Radfahrer häufig Gefahren ausgesetzt. Nebenanlagen für den Radfahrer sind dringend erforderlich. Durch den Ausbau von Radwegen an der Robert-Bosch-Straße wird die Radwegenetzlücke zwi- schen der Siemensstraße und der B 51 geschlossen. Außerdem könnten die Radfahrer, die diese Verbindung benutzen, nicht nur sicherer sondern auch komfortabler ihre Ziele erreichen. Planung Radwege an der Robert-Bosch-Straße zwischen Siemensstraße und B 51 Um Radwege anlegen zu können wird die vorhandene Fahrbahnbreite von 9,00 m auf 7,00 m re- duziert. Ausnahme ist der rechtwinkelige Kurvenbereich, in dem die Aufweiterung der Fahrbahn- - 3 - V/0046/2006 breite auf 9,00 m erforderlich ist. Da der vorhandene Straßenquerschnitt hierfür nicht ausreichend ist, ist ein Grunderwerb erforderlich. Die Radwege erhalten durchgehend eine Breite von 1,50 m. Die Gehwege erhalten eine Breite zwischen 1,45 m und 1,50 m (Querschnitt Anlage 1). Die Straßenbeleuchtung auf der Nordseite der Robert-Bosch-Straße muss versetzt werden. Die Lage der vorhandenen Bushaltestellen bleibt unverändert. Der Baum im Bereich des Gehweges, vor dem H aus Robert-Bosch-Straße Nr. 2 (Naturdenkmal), bleibt durch Einrichtung von Schutzmaßnahmen erhalten. Die Robert-Bosch-Straße ist wegen fehlender Begrünung und der massiven Baukörper, die dicht an den Straßenraum gebaut sind, in Teilen sehr unattraktiv. Eine Begrünung mit Bäumen zwi- schen der Fahrbahn und den Nebenanlagen könnte eine Aufwertung des Straßenraumes bedeu- ten. Da aber für einen Grünstreifen keine öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung steht und Grunderwerb erforderlich wäre, wird aufgrund der zusätzlichen Kosten auf die Anlegung von Grün- streifen verzichtet. Mit dem Neubau des Fachmarktzentrums an der Robert-Bosch-Straße Nr. 4 wird eine Linksabbie- gehilfe vorgesehen. Die liegenschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Anlegung der Abbieghilfe werden mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung abgewickelt. Verbindungsweg zwischen der Robert-Bosch-Straße und dem Betriebsweg am Dortmund- Ems-Kanal Mit dem Bau der Radwege an der Robert-Bosch-Straße wird südlich der B 51 eine Verbindung zu dem Betriebsweg auf der Westseite des DEK geschaffen. Der Betriebsweg wird sowohl als Fahr- radroute von Freizeitradfahrern als auch von Radfahrern im Berufsverkehr, zwischen Hiltrup und der Innenstadt genutzt. Derzeit befindet sich etwa in der Mitte des städtischen Grundstücks in Höhe der Bushaltestelle „Umgehungsstraße“ ein provisorischer Verbi ndungsweg zwischen der Robert-Bosch-Straße und dem Betriebsweg. Dieser Verbindungsweg muss jedoch bei einer Bebauung des Grundstücks ent- fallen. Der südlich des städtischen Grundstücks im Bebauungsplan Nr. 434 ausgewiesene Zufahrtsweg zum Liegehafen ist für den Radfahrerverkehr nur bedingt tauglich, da Querungsvorgänge im Be- reich der rechtwinkeligen Kurve für Radfahrer gefährlich sind. Eine Verbreiterung des geplanten Radweges auf der Ostseite der Robert-Bosch-Straße für einen Zweirichtungsverkehr würde die Bebaubarkeit des ohnehin recht schmalen Grundstücks weiter einschränken. Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, vor, einen zusätzlichen Verbindungsweg südlich der B 51 zwischen dem Betriebsweg am Dortmund- Ems-Kanal und der Robert-Bosch-Straße zu schaff en. Der Weg soll als gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 3,00 m ausgebaut werden. Neben dem gemeinsamen Geh- und Rad- weg werden beidseitig Bankette in einer Breite von 0,70 m, Entwässerungsmulden in einer Breite von 1,00 m sowie Böschungen zur Anpassung an das vorhandene Gelände vorgesehen. Der gemeinsame Geh- und Radweg an der Ostseite der Robert-Bosch-Straße wird zwischen den vorhandenen Lichtzeichenanlagen an der Robert-Bosch-Straße / Abfahrt / Auffahrt Umgehungs- straße bis zum neuen Verbindungsweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben. Radfahrer haben damit die Möglichkeit, die Robert-Bosch-Straße signalgeregelt zu überqueren. Auch die Radfahrer, die über die Brücke im Zuge der B 51 die Kanalseite wechseln wollen, haben die Möglichkeit, den DEK wieder auf kurzem Weg zu erreichen. - 4 - V/0046/2006 Eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 434 ist für die Umsetzung dieser Maß- nahme nicht erforderlich. Der Lageplan für die Ausbaumaßnahmen im Maßstab 1:1000 wird den Fraktionen je einmal zur Verfügung gestellt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Querschnitt im Maßstab 1:100
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Robert-Bosch-Straße
- Siemensstraße
- Trauttmansdorffstraße
- Hammer Straße
- Albersloher Weg
- Umgehungsstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0046/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37