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V/0046/2006

Robert-Bosch-Straße - Ausbau von Radwegen zwischen Siemensstraße und B 51

Vorlage 17.01.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 08.06.2006, TOP 7.1

Anlage 1: Querschnitte

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1: Querschnitte

80 Zeichen

Robert-Bosch-Straße
(in Höhe Hs.- Nr. 7/9)
Querschnitte
Maßstab 1 : 100
Anlage 1

Beschlussvorlage

9044 Zeichen

V/0046/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Robert-Bosch-Straße - Ausbau von Radwegen zwischen Siemensstraße und B 51 sowie 
Anlegung eines Verbindungsweges südlich der B 51zwischen Robert-Bosch-Straße und dem 
Betriebsweg am Dortmund-Ems-Kanal 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Planung (verkehrstechnischer Entwurf vom Januar 2006) von beidseitigen Radwegen an der 
Robert-Bosch-Straße sowie einer Anlegung eines Verbindungsweges südlich der B 51 zwischen 
Robert-Bosch-Straße und dem Betriebsweg am Dortmund-Ems-Kanal wird zugestimmt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Kosten in Höhe von 
1.120.000,00 € entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
zur Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt ein Grundsatzbeschluss zur Anlage von Radwe-
gen in der Robert-Bosch-Straße im Zusammenhang mit den notwendigen Erneuerungsarbeiten, 
aber noch kein Beschluss über die Finanzierung bzw. den Realisierungszeitpunkt der Maßnahme. 
Hierüber entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2007 bzw. der Ausschuss für 
Umweltschutz und Bauwesen nach Aufbereitung durch das Tiefbauamt. Zur Vorbereitung dieser 
Entscheidung bedarf es aber der Festlegung der Grundsätze der Straßengestaltung durch den 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. 
 
Für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege sowie für die erstmalige Anlegung 
von beidseitigen Radwegen sind Anliegerbeiträge nach § 8 KAG zu erheben (ca. 640.000 €). Die 
Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Für die Ro-
bert-Bosch-Straße werden Zuwendungen in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten er-
wartet (Zuwendungen ca. 275.000 €). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0046/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
WittG@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0046/2006 
 
Zurzeit ist die Maßnahme bei der Bezirksregierung als Zuwendungsgeber für das Jahr 2010 ein-
geplant. Sie müsste, bei entsprechender Priorisierung anderer Maßnahmen durch die Stadt, zu 
Lasten bereits angemeldeter und neuer Zuschussmaßnahmen, mit einer Bewilligung in 2008 vor-
gezogen werden.  
Für einen aus Sicht der Straßenunterhaltung erforderlichen Baubeginn in 2008 ist ein Zuwen-
dungsantrag zum 01.06.2007 zu stellen. Bestandteil der Antragsunterlagen sind baureife Pläne. 
Um diese fristgerecht erstellen zu können, ist ein Beschluss zum verkehrstechnischen Entwurf jetzt 
erforderlich. Eine entspr. Baukostenanmeldung kann dann zum Haushaltsplan 2007 erfolgen. 
 
Befristung 
Keine 
 
 
Begründun
g: 
 
Ausgangssituation 
 
Die Robert-Bosch-Straße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund dieses 
schlechten Zustandes musste die zulässige Geschwindigkeit in Teilbereichen bereits auf 30 km/h 
reduziert werden. Umfangreiche Erneuerungsarbeiten sind daher unerlässlich. Im Zusammenhang 
mit den Erneuerungsarbeiten soll der Straßenquerschnitt neu aufgeteilt werden, um so an der Ro-
bert-Bosch-Straße beidseitig Radwege anzulegen.  
 
Die Robert-Bosch-Straße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes und dient der verkehrlichen Er-
schließung des Gewerbegebietes, das sich von der Trauttmansdorffstraße bis zur Umgehungs-
straße B 51 erstreckt.  
 
Darüber hinaus bestehen Wegebeziehungen von der Hammer Straße über Trauttmansdorffstraße, 
Siemensstraße und Robert-Bosch-Straße zur B51 und zum Albersloher Weg/Halle Münsterland 
und umgekehrt, so dass der Robert-Bosch-Straße auch eine Verbindungsfunktion zuzuschreiben 
ist. 
 
Die Robert-Bosch-Straße wird zurzeit täglich von ca. 10.500 Kfz/24h befahren. In dem Gesamtver-
kehr ist der Anteil des Schwerverkehrs von 7,3 % enthalten (Morgenspitze 12 %). 
 
Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 9,00 m. Die Gehwege verfügen über eine Breite zwischen 
1,60 m und 2,50 m. Radfahrer müssen in der Robert-Bosch-Straße die Fahrbahn benutzen. 
 
Die derzeitige Situation ist für den Radfahrer außerordentlich problematisch und für münstersche 
Verhältnisse äußerst unbefriedigend. Durch die starke Lkw-Belastung sind die Radfahrer häufig 
Gefahren ausgesetzt. Nebenanlagen für den Radfahrer sind dringend erforderlich. 
 
Durch den Ausbau von Radwegen an der Robert-Bosch-Straße wird die Radwegenetzlücke zwi-
schen der Siemensstraße und der B 51 geschlossen. Außerdem könnten die Radfahrer, die diese 
Verbindung benutzen, nicht nur sicherer sondern auch komfortabler ihre Ziele erreichen. 
 
 
Planung 
 
Radwege an der Robert-Bosch-Straße zwischen Siemensstraße und B 51 
 
Um Radwege anlegen zu können wird die vorhandene Fahrbahnbreite von 9,00 m auf 7,00 m re-
duziert. Ausnahme ist der rechtwinkelige Kurvenbereich, in dem die Aufweiterung der Fahrbahn-

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V/0046/2006 
breite auf 9,00 m erforderlich ist. Da der vorhandene Straßenquerschnitt hierfür nicht ausreichend 
ist, ist ein Grunderwerb erforderlich. 
 
Die Radwege erhalten durchgehend eine Breite von 1,50 m. Die Gehwege erhalten eine Breite 
zwischen 1,45 m und 1,50 m (Querschnitt Anlage 1). 
 
Die Straßenbeleuchtung auf der Nordseite der Robert-Bosch-Straße muss versetzt werden. Die 
Lage der vorhandenen Bushaltestellen bleibt unverändert. 
 
Der Baum im Bereich des Gehweges, vor dem H aus Robert-Bosch-Straße Nr. 2 (Naturdenkmal), 
bleibt durch Einrichtung von Schutzmaßnahmen erhalten. 
 
Die Robert-Bosch-Straße ist wegen fehlender Begrünung und der massiven Baukörper, die dicht 
an den Straßenraum gebaut sind, in Teilen sehr unattraktiv. Eine Begrünung  mit Bäumen zwi-
schen der Fahrbahn und den Nebenanlagen könnte eine Aufwertung des Straßenraumes bedeu-
ten. Da aber für einen Grünstreifen keine öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung steht und 
Grunderwerb erforderlich wäre, wird aufgrund der zusätzlichen Kosten auf die Anlegung von Grün-
streifen verzichtet. 
 
Mit dem Neubau des Fachmarktzentrums an der Robert-Bosch-Straße Nr. 4 wird eine Linksabbie-
gehilfe vorgesehen. Die liegenschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Anlegung der 
Abbieghilfe werden mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung abgewickelt. 
 
 
Verbindungsweg zwischen der Robert-Bosch-Straße und dem Betriebsweg am Dortmund-
Ems-Kanal  
 
Mit dem Bau der Radwege an der Robert-Bosch-Straße wird südlich der B 51 eine Verbindung zu 
dem Betriebsweg auf der Westseite des DEK geschaffen. Der Betriebsweg wird sowohl als Fahr-
radroute von Freizeitradfahrern als auch von Radfahrern im Berufsverkehr, zwischen Hiltrup und 
der Innenstadt genutzt. 
 
Derzeit befindet sich etwa in der Mitte des städtischen Grundstücks in Höhe der Bushaltestelle 
„Umgehungsstraße“ ein provisorischer Verbi ndungsweg zwischen der Robert-Bosch-Straße und 
dem Betriebsweg. Dieser Verbindungsweg muss jedoch bei einer Bebauung des Grundstücks ent-
fallen. 
 
Der südlich des städtischen Grundstücks im Bebauungsplan Nr. 434 ausgewiesene Zufahrtsweg 
zum Liegehafen ist für den Radfahrerverkehr nur bedingt tauglich, da Querungsvorgänge im Be-
reich der rechtwinkeligen Kurve für Radfahrer gefährlich sind. Eine Verbreiterung des geplanten 
Radweges auf der Ostseite der Robert-Bosch-Straße für einen Zweirichtungsverkehr würde die 
Bebaubarkeit des ohnehin recht schmalen Grundstücks weiter einschränken. 
 
Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine, vor, 
einen zusätzlichen Verbindungsweg südlich der B 51 zwischen dem Betriebsweg am Dortmund-
Ems-Kanal und der Robert-Bosch-Straße zu schaff en. Der Weg soll als gemeinsamer Geh- und 
Radweg in einer Breite von 3,00 m ausgebaut werden. Neben dem gemeinsamen Geh- und Rad-
weg werden beidseitig Bankette in einer Breite von 0,70 m, Entwässerungsmulden in einer Breite 
von 1,00 m sowie Böschungen zur Anpassung an das vorhandene Gelände vorgesehen. 
 
Der gemeinsame Geh- und Radweg an der Ostseite der Robert-Bosch-Straße wird zwischen den 
vorhandenen Lichtzeichenanlagen an der Robert-Bosch-Straße / Abfahrt / Auffahrt Umgehungs-
straße bis zum neuen Verbindungsweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben. Radfahrer haben 
damit die Möglichkeit, die Robert-Bosch-Straße signalgeregelt zu überqueren. Auch die Radfahrer, 
die über die Brücke im Zuge der B 51 die Kanalseite wechseln wollen, haben die Möglichkeit, den 
DEK wieder auf kurzem Weg zu erreichen.

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V/0046/2006 
 
Eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 434 ist für die Umsetzung dieser Maß-
nahme nicht erforderlich. 
 
Der Lageplan für die Ausbaumaßnahmen im Maßstab 1:1000 wird den Fraktionen je einmal zur 
Verfügung gestellt. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Querschnitt im Maßstab 1:100

Beratungsverlauf (2)

27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Robert-Bosch-Straße
  • Siemensstraße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Hammer Straße
  • Albersloher Weg
  • Umgehungsstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0046/2006
Typ
Vorlage
Datum
17.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37