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2107/2019

Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern - Sachstand zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.08.2019

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Sachstandsbericht-08-08-2019

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht-08-08-2019

79686 Zeichen

1 / 46 
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern                     August 2019 
 
 
 
 
Sachstand zum  
1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan  
2016 -2020 
WIR IN KÖLN FÜR GLEICHSTELLUNG!

2 / 46 
Inhalt:  
 
 
Vorwort……………………………………………………………………………….……………….3 
 
1. Sachstand………………………………………………….……………….………..………….4 
 
1.1   Gesamtüberblick…………………………………………………………………………4 
 
1.2   Überblick in den einzelnen Handlungsfeldern……………..………….….………..4 
 
 
2. Hinweis zum Aktionsfeld „Sicherheit / Partysicherheit für Jungen und Mäd-
chen“…………………………………………………………………………………………..…5 
 
 
3. Hinweis zum Aktionsfeld „Arbeitgeberin Stadt Köln“    ………………………….…….6 
 
 
4. Fazit und Ausblick……………………………………………………………………….…….6 
 
5. Tabellen…………………………………………………………………………………………..6

3 / 46 
 
 
 
Vorwort 
 
Liebe Leserinnen, liebe Leser, 
die Stadt Köln hat nach einem Ratsbeschluss vom 7.4.2011 am 8.8.2011 die Europäische 
Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Damit 
ist sie verpflichtet, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen 
und Männern zu bekennen und Aktionspläne für mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erstel-
len.  
Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am 
22.09.2016 vom Rat verabschiedet. Er beinhaltet 126 konkrete Maßnahmen in unterschiedli-
chen Aktionsfeldern wie zum Beispiel Frauenförderung, Entgeltgerechtigkeit, Partysicherheit, 
sexistische Werbung, Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen. 
Ein Zwischencontrolling der Maßnahmen sollte 2019 erfolgen.   
Dazu hat das Amt für Gleichstellung 2018 die Sachstände zu den einzelnen Maßnahmen bei 
den federführenden Ämtern und Institutionen abgefragt. Die Akteurinnen und Akteure haben 
die Aktionen je nach Sachstand mit unterschiedlichen Ampeln gekennzeichnet.  
Das Ergebnis kann sich auch heute schon sehen lassen. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist 
bereits umgesetzt. 
In 2021 ist ein abschließendes Controlling des 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplans vorge-
sehen. 
 
 
 
 
Bettina Mötting 
Gleichstellungsbeauftragte und Amtsleiterin

4 / 46 
 
1. Sachstand  
 
1.1   Gesamtüberblick 
 
 
Von insgesamt 126 formulierten Maßnahmen haben 
 
 91 Maßnahmen eine grüne Ampel 
 20,5 Maßnahmen eine gelbe Ampel1,2 
 14,5 Maßnahmen eine rote Ampel erhalten. 
Das heißt, 
72 % der Maßnahmen wurden abgeschlossen bzw. umgesetzt. 
16 % der Maßnahmen wurden bereits begonnen und sie können voraussichtlich bis 2021 mit 
einer grünen Ampel versehen werden. 
12 % der Maßnahmen wurden als nicht umsetzbar eingestuft. 
 
1.2   Überblick in den einzelnen Handlungs- und Aktionsfeldern 
 
Handlungs- und Aktionsfelder grün gelb  rot  gesamt 
Arbeitgeberin Stadt Köln 31 10 4 45 
Sicherheit 22 4,5 3,5 30 
Geschlechterspezifische Gewalt 19 2 3 24 
Sport und Freizeit 11 0 0 11 
Städtepartnerschaften und internati-
onale Kooperationen 8 4 4 16 
 
 
 
 
 
                                                      
1 Die Maßnahme 46 enthält zwei Aktionen, die verschieden eingestuft wurden, mit je einer gelben und 
je einer roten Ampel. Dies wurde zu jeweils 0,5 berücksichtigt, damit sich die Gesamtzahl der Maß-
nahmen nicht erhöht.  
2 Es gab insgesamt drei Maßnahmen, die mit einer Ampel grün-gelb gekennzeichnet wurden. Für den 
1. Controllingbericht wurden die Maßnahmen als gelb gewertet bzw. gezählt. Sie werden im abschlie-
ßenden Controlling noch einmal abgefragt.

5 / 46 
2. Hinweis zum Aktionsfeld „Sicherheit / Partysicherheit für Jungen und Mädchen“ 
Frauen und Mädchen waren schon immer auch im öffentlichen Raum von Übergriffen und 
Belästigungen bedroht. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hatte daher im 
1. Kölner Aktionsplan das Thema „Partysicherheit“ aufgegriffen.  
Die Silvesterübergriffe 2015/2016 haben die Stadt Köln jedoch nochmals vor besondere 
Herausforderungen gestellt. Das Thema „Sicherheit“ musste noch umfassender angegangen 
werden. Hier galt es, zeitnah zusätzliche Konzepte für mehr Sicherheit bei Großveranstal-
tungen im öffentlichen Raum zu entwickeln und das besondere Sicherheitsgefühl von Frauen 
und Mädchen in den Focus zu nehmen. 
Diese zusätzlichen Maßnahmen konnten bei der Aufstellung des 1. Kölner Aktionsplanes 
nicht mehr berücksichtigt werden. Daher wurde nachfolgende Aussage in den Aktionsplan 
aufgenommen:  
„Das Aktionsfeld „Sicherheit / Partysicherheit für Jungen und Mädchen“ resultiert aus 
der Situationsbeschreibung vor dem 31.12.2015. 
Das Aktionsfeld wird im Rahmen des weiteren Prozesses für mehr Sicherheit in Köln 
um Maßnahmen ergänzt, die sich aus den abschließenden Erkenntnissen der Silves-
tervorfälle ergeben. 
Unter Beteiligung aller Akteure und Akteurinnen (Polizei, KVB, 15, 32, 37, 42, 51, 61, 68 
etc.) erfolgt daher eine Aktualisierung dieses Teilaktionsplanes in Anlehnung an den 
neuen Sicherheitsprozess.“ 
 
Wichtige Maßnahmen wurden unabhängig vom Aktionsplan initiiert. 
Das Thema „Sicherheit für Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum“ hat seit 2016 bei der 
Stadt Köln und insbesondere auch beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
eine hohe Priorität. Es wurden zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfü-
gung gestellt. 
Infolgedessen konnten zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen gestartet werden, die im Sin-
ne von „Artikel 21 – Sicherheit“ der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und 
Männern auf lokaler Ebene zu werten sind. 
Die Aktualisierung des Aktionsfeldes mit abschließendem Controlling wird im Abschlussbe-
richt (2021) dargestellt. 
 
Folgende zusätzliche, nicht im Aktionsplan der Charta erfasste Maßnahmen werden 
seit 2016 kontinuierlich umgesetzt: 
 Mitwirken des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern bei allen Sicherheits-
konzepten im Vorfeld von Großevents und städtischen Veranstaltungen.  
Ziel ist, die besondere Sichtweise von Frauen und Mädchen in die Planungen einzube-
ziehen. 
 Teilnahme des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern an den städtischen 
Koordinierungsstäben während Großveranstaltungen.  
 Unter Beteiligung des Amtes für Gleichstellung wurde die Kölner Initiative gegen sexua-
lisierte Gewalt im öffentlichen Raum (KIGSG) gegründet, ein Zusammenschluss von 
Stadt Köln, Polizei, großen Sozialträgern, dem ev. Kirchenverband und den Frauenbera-
tungseinrichtungen.

6 / 46 
 Die Initiative hat die öffentlichkeitswirksame Plakatkampagne „Die „Würde von Frauen 
und Mädchen ist unantastbar. In Köln und überall.“ konzipiert und mehrfach durchge-
führt. Ziel der Kampagne ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema „Ge-
walt gegen Frauen und Mädchen“. 
Die Plakatkampagne wurde inzwischen von mehreren Städten bundesweit übernom-
men. 
 
 Die Initiative hat das Projekt EDELGARD, das mit drei Bausteinen für mehr Sicherheit 
und ein besseres Sicherheitsgefühl von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum 
sorgt, entwickelt und umgesetzt. (EDELGARD mobil, EDELGARD schützt, EDELGARD 
informiert) 
 
3. Hinweis zum Aktionsfeld „Arbeitgeberin Stadt Köln“ 
Die Maßnahmen im Aktionsfeld „Arbeitgeberin Stadt Köln“ wurden aus dem 5. Frauenförder-
plan übernommen. Im Rahmen des Berichtes zum Frauenförderplan wurden diese Maßnah-
men bereits Ende 2017 evaluiert. Das abschließende Controlling wird Ende 2021 durchge-
führt.  
 
 
4. Fazit und Ausblick 
 
Bis heute hat sich viel in Sachen Gleichstellung getan. 91 umgesetzte Maßnahmen sind als 
Erfolg zu werten. 
Natürlich gibt es auch gelbe und rote Ampeln. Ob und inwieweit diese Maßnahmen endgültig 
nicht oder möglicherweise doch noch umgesetzt werden können, wird in dem abschließen-
den Controlling 2021 dargestellt.  
Ziel ist, bis dahin die Anzahl der rot bewerteten Maßnahmen zu verringern bzw. die mit gelb 
bewerteten Maßnahmen als vollständig umgesetzt kennzeichnen zu können. 
 
 
5. Tabellen

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 
 
7 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
1 Die Stadt Köln wurde 2013 zum ersten Mal mit dem TOTAL  
E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet. 
TOTAL E-QUALITY steht für Total Quality Management (TQM), er-
gänzt um die Gender-Komponente (Equality) und zeichnet Organisa-
tionen aus, die eine Personalpolitik der Chancengleichheit umsetzen 
und auch aktiv leben. Die Initiative vergibt für jeweils drei Jahre das 
TOTAL E-QUALITY-Prädikat. Da das Prädikat nachhaltig für eine 
Imagesteigerung und Attraktivitätsgewinnung sorgt, hat sich die 
Stadt Köln 2016 erneut beworben. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Dauer 
 
Erneute Auszeichnung in 2016 mit dem TOTAL 
E-QUALITY Prädikat - Engagement für Chan-
cengleichheit von Frauen und Männern und 
dem Zusatzprädikat „DIVERSITY“. 
Für 2019 hat sich die Stadt Köln ein weiteres 
Mal beworben. 
2 Projekt „Incentive“: Anreiz und Ansporn für die besten Frauenförder-
konzepte 
Die vorgesehene Auszeichnung erhalten Dezernate oder Ämter mit 
den besten Ideen und Konzepten zur Frauenförderung.  
Hier sind alle Führungskräfte aufgerufen.  
Das erfolgreichste Konzept wird nach Ablauf des 5. Frauenförder-
planes ausgewählt. Über die Kriterien entscheidet der Stadtvorstand. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Neu 
 
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die 
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frau-
enförderplans bis Ende 2018 nicht umgesetzt 
werden. 
3 Für den Managementbereich informiert das Personal- und Verwal-
tungsmanagement mindestens ein Jahr vor altersbedingtem Eintritt 
einer Vakanz die Gleichstellungsbeauftragte. Die jeweils verantwort-
liche Führungskraft motiviert potentielle Nachfolgerinnen, sich auf 
die freigewordene Funktion zu bewerben.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
alle Führungskräfte 
Dauer 
 
 
4 Es folgt ein weiteres Cross-Mentoring mit mindestens drei Teilneh-
merinnen der Stadt Köln aus den oberen Führungsebenen. 
Das Cross Mentoring wird in Kooperation mit sechs großen Kölner 
Unternehmen durchgeführt. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
Die Stadt Köln ist Ende 2016 dem Bündnis „Mit 
Frauen in Führung“ von FEMALE RE-
SOURCES beigetreten. Dem Bündnis gehören 
aktuell 15 Unternehmen an. In 2019 startete 
das 4. Cross Mentoring mit erneut zwei Teil-
nehmerinnen der Stadt Köln.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 
 
8 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
5 Ein weiteres stadtinternes Mentoringprojekt für 15 Frauen ab Besol-
dungsgruppe A 12 bzw. EG 11 TVöD wird aufgelegt.  
 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Dauer 
 
Im Februar 2018 ist ein weiteres stadtinternes 
Mentoringprojekt mit 15 Frauen gestartet, wel-
ches im September 2019 endet. Zielgruppe 
sind Frauen in der Besoldungsgruppe 
A10/A11, EG 9c/EG10, S12, 14, 15 TVöD. 
6 Für ein Pilotprojekt „Kollegiale Karriereberatung“ stellen sich vier 
Amtsleiterinnen bzw. Amtsleiter zur Verfügung. Sie werden Teil ei-
nes „Beratungsquartetts“, zu dem jeweils eine Abteilungsleiterin, 
eine Gruppenleiterin und eine Sachbearbeiterin gehören. Die Mit-
glieder des Quartetts betreuen, beraten und trainieren sich gegen-
seitig.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Neu 
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die 
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frau-
enförderplans bis Ende 2018 nicht umgesetzt 
werden. Die Maßnahme wurde im 1. Gleich-
stellungsplan unter „Kollegiales Mentoring“ neu 
aufgegriffen.  
7 Zur weiteren Unterstützung ihrer beruflichen Entwicklung können 
Frauen in Leitungsfunktionen ab Besoldungsgruppe A14 bzw.  
EG 14 TVöD über ein Gutscheinbuch anonym Coaching in Anspruch 
nehmen. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
Die Organisation von Coachings für weibliche 
Führungskräfte ist laufendes Geschäft der 
Personalentwicklung. Ein anonymes Gut-
scheinbuch konnte nicht ausgehändigt werden.  
8 Die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags aus dem Grundgesetz und 
die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sind besondere 
Aufgaben für Führungskräfte. 
Der gesetzliche Auftrag wird durch folgende Maßnahmen erfüllt: 
 Ausschreibungstexte für Führungskräfte enthalten die „Erfül-
lung des Gleichstellungsauftrages“ als Sollkriterium. 
 Die Teilnahme an Genderseminaren soll für alle Führungskräf-
te verpflichtend sein. 
 Die Themen „Frauenförderung“ und „Gender Mainstreaming“ 
werden Gegenstand künftiger Amtsleiterinnen- und Amtsleiter-
tage. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
 
Das Genderseminar ist fester Bestandteil der 
systematischen Führungskräfteentwicklung.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Frauenförderung (Aktionen 1 – 12) 
 
9 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
9 Alle Fortbildungen, die der Vorbereitung auf Führungsaufgaben die-
nen, sind auszuschreiben. 
Bei der Vergabe von Plätzen für Fortbildungsmaßnahmen sind weib-
liche Beschäftigte mindestens entsprechend ihres Anteils an den 
Bewerbungen zu den Fortbildungsmaßnahmen zuzulassen.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
 
Dauer 
 
 
10 Um die Sichtbarkeit von Frauen zu fördern, trifft sich die Oberbür-
germeisterin einmal im Jahr mit Mitarbeiterinnen aus den oberen 
Führungsebenen zu einem Arbeitsaustausch.  
Amt der Ober-
bürgermeisterin (01) 
Neu 
 
 
11 Um die bestehenden Netzwerke von Frauen bei der Stadt Köln zu 
festigen und zu fördern, lädt die Gleichstellungsbeauftragte regel-
mäßig zu Fortbildungen und Treffen für Frauen ein.  
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Dauer 
 
 
12 Die Führungskräfte sind aufgefordert, Mitarbeiterinnen - sofern deren 
Themenbereich tangiert ist - beispielsweise im Verwaltungsvorstand 
oder in den Fachausschüssen hospitieren oder eigene Projekte prä-
sentieren zu lassen. 
Dezernentinnen/ Dezernen-
ten 
Amtsleiterinnen und -leiter 
Dauer

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
10 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
13 Führungskräfte sprechen Frauen gezielt an, damit sie sich auf bes-
ser dotierte Stellen bewerben. 
Bei öffentlichen Auswahlverfahren erstellt das Personal- und Verwal-
tungsmanagement bzw. das Fachamt geschlechterdifferenzierte 
Rankinglisten für die Vorauswahl. 
Zu Vorstellungsgesprächen sind in unterrepräsentierten Bereichen 
mindestens ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Frauen einzu-
laden, wenn sie die geforderte Qualifikation erbringen (§ 9 Abs. 1 
LGG). 
alle Dezernate 
alle Dienststellen 
alle Organisationseinheiten 
alle Führungskräfte 
Dauer 
 
 
14 In den Einkommensebenen des mittleren Dienstes gibt es keine 
Unterrepräsentanz von Frauen.  
Dennoch soll die berufliche Entwicklung von Frauen im mittleren 
Dienst gefördert werden. 
 Führungskräfte, aber auch betroffene Frauen selbst, sind auf-
gefordert, im Personalentwicklungs- und Klimagespräch (PEK) 
die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung explizit zu 
thematisieren. 
 Weiterhin wird das Amt für Gleichstellung von Frauen und 
Männern über die Reihe „Wissen to go“ zusätzlich zielgrup-
pengenaue Informationen anbieten. 
 Das Personal- und Verwaltungsmanagement bietet jährlich ei-
ne themenbezogene Fortbildung (berufliche Entwicklung für 
Frauen) im mittleren Dienst an. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
alle Führungskräfte 
Neu

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
11 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
15 Die berufliche Entwicklung (= Beförderung bzw. Höhergruppierung) 
von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch zwei 
Wege bestimmt 
 durch den Wechsel auf eine höherwertige Stelle im Rahmen 
eines Auswahlverfahrens 
oder 
 die eigene Stelle erfährt eine Aufgabenanreicherung und 
wird aufgewertet. 
Die verantwortlichen Führungskräfte sind aufgefordert, Wettbe-
werbssituationen zu schaffen, damit bei der Beantragung von Stel-
lenaufwertungen mindestens die gesetzlich vorgegebene Quote von 
50 % erreicht wird. 
alle Dezernentinnen und 
Dezernenten 
alle Führungskräfte 
Dauer 
 
Mit dem neuen Gleichstellungsplan 2019 – 
2023 wurde zudem die Ausschreibung von 
Beförderungsstellen als eine Möglichkeit zur 
Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen 
aufgenommen. 
16 Zur Kontrolle wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales die Anzahl der Anträge auf 
Stellenhebungen und alle Ergebnisse zu Stellenneubewertungen je 
Laufbahn geschlechterdifferenziert dargelegt. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Dauer 
 
 
 
17 Im Reinigungsbereich werden Vakanzen ausschließlich in EG 1 
TVöD besetzt. 
Die Tätigkeit als Reinigungskraft ist vielfach der (Wieder-) Einstieg in 
eine Erwerbstätigkeit von Frauen oder die eingesetzten Reinigungs-
kräfte kommen von privaten Reinigungsfirmen. 
Die Reinigungsfrauen werden bedarfsorientiert gefördert und können 
sich in finanzierten Fortbildungen weiter qualifizieren, um sich erfolg-
reich auf höher bewertete Stellen bewerben zu können.  
Zentrale Dienste (1000) 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
Es erfolgte eine Neubewertung der Stellen. Die 
Reinigungskräfte wurden rückwirkend zum 
01.01.2017 in die EG 2 TVöD eingruppiert. 
 
18 Können Frauen und Männer von ihrem Erwerbseinkommen leben? 
Sind wirtschaftliche Aspekte, z. B. bei der Eigenreinigung, sozialver-
tretbar in Bezug auf eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit? Füh-
ren Herabgruppierungen von Leistungsgeminderten und verwal-
tungsfremden Beschäftigten (z. B. Erzieherinnen) zu Existenz be-
Arbeitskreis aus: 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Gesundheitsmanagement 
Neu 
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konnte die 
Maßnahme im Geltungszeitraum des 5. Frau-
enförderplans bis Ende 2018 nicht umgesetzt 
werden.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
12 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
drohenden Einkommen? Sind Beschäftigte zusätzlich zu ihrem Ein-
kommen auf weitere Leistungen angewiesen? 
In einem Kooperationsprojekt „Existenz sichernde Erwerbstätigkeit“ 
mit der Fachhochschule / Universität oder einer politischen / gewerk-
schaftlichen Stiftung soll die Einkommenssituation von Frauen und 
Männern dargestellt werden. Aus den Ergebnissen sind entspre-
chende Maßnahmen abzuleiten. 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Zentrale Dienste (1000) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
19 Die Tarifvertragsverantwortlichen der Stadt Köln nutzen ihren Ein-
fluss auf das Tarifgefüge und wirken darauf hin, die Eingruppie-
rungsmerkmale der neuen Entgeltordnung weiterhin diskriminie-
rungsfrei und zeitgemäß zu formulieren, damit sich die veränderten 
Anforderungen an die weiblich dominierten Berufsbilder bemerkbar 
machen. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Dauer 
 
 
20 Die Aktionen zum Equal Pay Day sollen die Mitarbeiterinnen einbe-
ziehen.  
Mit Blick auf ein Existenz sicherndes Einkommen und Alterssiche-
rung soll eine Sensibilisierung und Selbstreflexion erfolgen, ebenso 
eine Motivation zur beruflichen Entwicklung. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Dauer 
 
 
21 Vor dem Hintergrund einer gesicherten Altersvorsorge wird aktuell 
geprüft, wie den beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Beamtinnen 
und Beamten regelmäßig alle vier Jahre eine automatisierte Auswer-
tung ihrer aktuellen Pensionsansprüche analog der Mitteilung des 
Rentenversicherungsträgers für Beschäftigte zur Verfügung gestellt 
werden kann.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
Ab dem 01.01.2021 ist für Beamtinnen und 
Beamte ab 55 Jahren eine fiktive Ruhege-
haltsberechnung auf Antrag zu erstellen. 
Perspektivisch ist weiterhin beabsichtigt, auto-
matisierte Ruhegehaltsberechnungen zu ver-
senden, hierfür müssen jedoch zunächst die 
technischen Voraussetzungen geschaffen 
werden.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
13 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
22 Die Auswertungen zu den Versorgungsbezügen der Beamtinnen und 
Beamten liegen regelmäßig vor. 
Nun soll ein Gesamtüberblick helfen, die Thematik „Alterssicherung“ 
umfassend zu beleuchten und ggf. Maßnahmen zu entwickeln. Dazu 
erstellt die Zusatzversorgungskasse jährlich eine geschlechterdiffe-
renzierte Auswertung der gewährten Betriebsrenten an ehemalige 
städtische Beschäftigte und an deren Hinterbliebene. 
Zusatzversorgung und Bei-
hilfe (1100) 
Neu 
 
 
23 Eine gezielte Personalmarketing- und -gewinnungsstrategie des 
Personalamtes soll den weiblichen Anteil in IT- und gewerblich-
technischen Bereichen steigern. 
Ebenso wird geprüft, inwieweit durch eine gewerblich-technische 
Ausbildung bei der Stadt Köln junge Frauen die Voraussetzung für 
den feuerwehrtechnischen Dienst erlangen und nahtlos übergeleitet 
werden können. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Berufsfeuerwehr (37) 
Neu 
 
Nach wie vor unternimmt die Verwaltung große 
Anstrengungen, junge Frauen zu gewinnen. So 
z.B. über Personal- und Azubi-Messen, Poster 
Aktionen, Flyer, Praktikumsangebote, Internet.  
24 Die Stadt Köln macht sich stark für „Mehr Frauen in MINT-Berufen“ 
und prüft – in Anlehnung an das Freiwillige Soziale bzw. Ökologi-
sche Jahr – ein Technisches Jahr für junge Frauen und Wiederein-
steigerinnen mit Praktika in den sog. MINT-Bereichen. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
(Siehe 23) 
Für junge Frauen existiert der direkte Einstieg 
in technische Berufe über eine Ausbildung. Ein 
technisches Jahr ist derzeit nicht vorgesehen. 
Der Anteil weiblicher Nachwuchskräfte im 
technischen Ausbildungsbereich liegt in den 
Jahren von 2016 – 2018 bei 31 %. 
25 Das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelt Maßnahmen zur 
Gewinnung von Erziehern und Berufspraktikanten für die städtischen 
Kitas und nutzt dabei die Erkenntnisse aus dem bundesweiten Mo-
dellprogramm "Mehr Männer in Kitas". 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Neu 
 
Mit Stand Mai 2019 sind in den städtischen 
Kindertageseinrichtungen 184 Männer be-
schäftigt (4,33 %). In 2017 betrug die Quote 
2,7 %). 
Nach derzeitigen Stand werden zum neuen 
Kindergartenjahr 13 Männer als Berufsprakti-
kanten bzw. im Rahmen der praxisintegrierten 
Ausbildung eingestellt, dies entspricht einer 
Quote von 12,87 %.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
14 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
26 Bis 2020 werden rund 1.850 Beschäftigte aller Laufbahnen altersbe-
dingt die Stadt Köln verlassen – im Fachbereich Technik 160 Perso-
nen, ganz überwiegend aus dem gehobenen Dienst. 
Verschiedene Fachämter setzen gemeinsam innovative Maßnahmen 
zur Anwerbung und Erhaltung von Fachkräften – insbesondere von 
Frauen - um. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Verschiedene Dezernate, 
insbes. Dez. VI und VIII 
(Stadtentwicklung, Planen 
und Bauen sowie Mobilität 
und Verkehrsinfrastruktur) 
Amt für Informationsverar-
beitung (12) 
Neu 
 
 
27 Studentinnen und Studenten im Masterstudiengang der Fachrich-
tungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung sollen 
frühzeitig auf die Stadt Köln als potentielle Arbeitgeberin aufmerk-
sam werden. 
Dazu prüft das Baudezernat die Möglichkeit, bevorzugt Studentinnen 
dieser Fachrichtungen als Werkstudierende mit geringem Stunden-
umfang zu beschäftigen. Ziel ist, die Besten der Studierenden für 
eine Bewerbung im Unternehmen zu gewinnen. 
Nach erfolgreicher Pilotierung werden die Fachrichtungen bei Bedarf 
und nach Möglichkeit in den Ämtern um das Ingenieurwesen erwei-
tert.  
Dezernat VI und VIII (Stadt-
entwicklung, Planen und 
Bauen sowie Mobilität und 
Verkehrsinfrastruktur) 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
 
Neu 
 
 
28 Für interessierte und geeignete Fachfrauen aus den Ingenieurberu-
fen und Verwaltungsfachkräfte mit langjährigen Erfahrungen im 
technischen Bereich wird eine berufsbegleitende Qualifizierung zu 
Facility Managerin angeboten, deren Abschluss eine Fachkarriere 
mit höherwertiger Eingruppierung ermöglicht. 
Gebäudewirtschaft (26) Neu 
 
Die Maßnahme konnte nicht realisiert werden, 
da sich der Bedarf geändert hat. Der  Fokus 
liegt stattdessen auf dem Thema „Modulare 
Qualifizierung für Mitarbeitende aus techni-
schen Berufen“. Weiterhin nimmt 26 mit zwei 
Fachfrauen an dem 3. Cross-Mentoring Pro-
gramm teil.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
15 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
29 Die Stadt Köln nimmt als einzige Kommune am Messe-Kongress 
„women&work“ im Umfeld von knapp 100 Unternehmen im World 
Conference Center in Bonn teil. 
Das Messeumfeld bietet eine unmittelbare Informationsmöglichkeit 
über Berufseinstiegs- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten und über 
Karrierewege in die Führungsetagen.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Neu 
 
 
Hinweis: Die Messe „women&work“ findet seit 
2018 in Frankfurt statt. 
30 Als einziges Unternehmen des öffentlichen Dienstes hat die Stadt 
Köln auf der Firmenkontaktmesse „meet@th-koeln“ ein Alleinstel-
lungsmerkmal und kann frühzeitig Studierende ansprechen und für 
eine Karriere im Unternehmen gewinnen.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Technische Ämter 
Neu 
 
 
 
31 Trotz großer Bemühungen gelingt es der Berufsfeuerwehr Köln 
nicht, mehr Frauen für eine Ausbildung im feuerwehrtechnischen 
Bereich zu gewinnen. 
Die Berufsfeuerwehr will die Potentiale von Frauen für sich nutzen 
und beschreibt in einem Marketingkonzept, mit welchen Maßnahmen 
dies gelingen kann. Denkbar ist eine wie in anderen Städten prakti-
zierte kombinierte Ausbildung in einem technischen oder anderen 
geeigneten Berufsbild mit lückenlosem Anschluss als Brandmeister-
Anwärterin. 
Berufsfeuerwehr (37) Neu 
 
Durch das neue Angebot der Ausbildung zu 
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern wird 
ein Einstieg in den feuerwehrtechnischen 
Dienst über die rettungsdienstliche Ausbildung 
ermöglicht. Derzeit befinden sich 18 Frauen in 
der Ausbildung zur Notfallsanitäterin, weitere 
werden zum 01.10.2019 folgen.  
Den Auszubildenden zur Notfallsanitäterin bzw. 
zum Notfallsanitäter wird eine lückenlos an-
schließende, auf 12 Monate verkürzte, Ausbil-
dung als Brandmeisteranwärter/in (BMA) an-
geboten. 
Aus dem ersten Lehrgang, der im September 
2019 endet, haben 7 Auszubildende ihr Inte-
resse an einer BMA-Ausbildung bei der Berufs-
feuerwehr Köln erklärt, darunter 2 Frauen.  
37 hat ihr Engagement im Bereich der  
Personalwerbung in den letzten Jahren deut-
lich gesteigert und ist regelmäßig auf verschie-
denen Ausbildungsmessen und bei sonstigen

1. Arbeitgeberin Stadt Köln –  
Entgeltgerechtigkeit, Einkommen und Alterssicherung (Aktionen 13 – 31) 
16 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
 
Veranstaltungen (z.B. Girlsday, meet@TH, 
etc.) präsent. Bei diesen Aktivitäten werden 
regelmäßig weibliche und männliche NotSan-
Auszubildende mit eingebunden, um eine ad-
ressatengerechte Ansprache für junge Frauen 
und Männer zu bieten. 
Bei der Jobmesse Köln wurde der Publikums-
Preis für den besten Messestand an 37 verlie-
hen.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
17 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Einordnung in 
Ampelsystem  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
32 Im Journal „Stadt intern“ werden regelmäßig Erfolgsberichte über 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht, die erkennbar nach 
modernen Rollenbildern leben. Ihnen gelingt die Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf und sie dienen damit als Vorbilder. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Amt für Presse- und  
Öffentlichkeitsarbeit (13) 
Neu 
 
 
33 Eine stärkere Beteiligung von Vätern an den Familienpflichten 
wird gefördert.  
Ein Seminar für die Zielgruppe „Väter“ soll Rollenbilder hinterfr a-
gen und Ansätze für ein besseres Gleichgewicht von Partner-
schaft, Familie und Beruf aufzeigen. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
 
34 Bei anstehender Elternschaft soll sowohl für die Stadt als auch für 
die Beschäftigten eine weitgehende Planungssicherheit geschaf-
fen werden. Deswegen führen Vorgesetzte frühzeitig Perspektiv-
gespräche zur Elternzeit, zum Wiedereinstieg und zur weiteren 
beruflichen Entwicklung. 
Im Rahmen individueller Führung und lebensphasenorientierter 
Beratung zeigen Führungskräfte insbesondere Frauen die Vorteile 
einer zügigen Rückkehr auf und motivieren Väter, Elternzeit zu 
nehmen. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
alle Führungskräfte 
Neu 
 
Die Perspektivgespräche sind in einem 
vertraulichen Termin der Führungskraft mit 
der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter zu füh-
ren. Beschäftigte haben zudem seit Au-
gust 2015 die Möglichkeit, das Beratungs-
angebot bei 11 zu LebensLangesLernen in 
Anspruch zu nehmen. 
35 Bereits im Vorfeld der anstehenden Elternzeit stellen sich zahlrei-
che Fragen zu Elterngeld und Wiedereinstieg. 
Auf Wunsch erhalten die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sowie 
der jeweilige Partner oder die jeweilige Partnerin die Möglichkeit 
einer umfassenden und ganzheitlichen Beratung durch eine pro-
fessionelle externe Beratung.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
Eine Wiedereinstiegsberatung erfolgt 
durch 11. Eine externe umfassende und 
ganzheitliche Beratung konnte noch nicht 
umgesetzt werden.

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
18 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Einordnung in 
Ampelsystem  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
36 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat ein For-
schungsprojekt zum Thema „Unterbrochene Erwerbsverläufe“ 
durchgeführt.  
Die Ergebnisse des Projektes geben Anlass, die Integration der 
Beschäftigten mit unterbrochenen Erwerbsverläufen und deren 
Betreuung nach der Rückkehr zu verbessern.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
Entsprechende Maßnahmen fließen in das 
Konzept Wiedereinstieg ein und befinden 
sich in der Vorbereitung. 
37 Mit Blick auf den Fachkräftemangel, den demographischen Wan-
del, aber auch auf eine ausreichende Alterssicherung darf das 
Potential von rund 900 beurlaubten Beschäftigten nicht ungenutzt 
bleiben. Das Thema „schnelle Rückkehr“ ist als Grundsatzaufga-
be installiert und soll Fragen klären und Maßnahmen entwickeln. 
Ziel ist ein professionelles städtisches Wiedereingliederungsma-
nagement. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
Entsprechende Maßnahmen fließen in das 
Konzept Wiedereinstieg ein und befinden 
sich in der Vorbereitung. 
38 Es soll ein innovatives Teilzeitkonzept in der Stadtverwaltung 
verankert werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung 
des Teilzeitklimas, die Formulierung von Schwachstellen, Chan-
cen und Erwartungshaltungen, aber auch das Hinterfragen von 
Präsenzkultur im Unternehmen.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
11 entwickelt mit I/1 und der Personalver-
tretung ein Konzept zum flexiblen Arbei-
ten, dass über die Teilzeitwünsche hinaus 
auch den geänderten Anforderungen der 
Beschäftigten an die zeitliche und räumli-
che Gestaltung ihrer Arbeit entgegen-
kommen soll. 
39 Als Anreiz für eine vollzeitnahe Beschäftigung anstelle einer Halb-
tagstätigkeit wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – bei einer 
Reduzierung auf 32 Stunden und mehr - die flexible Rückkehr zur 
ehemaligen Stundenzahl zugesichert, soweit organisatorisch 
sinnvoll und möglich.  
Die Dienststellen werden befähigt, die offenen Stundenkontingen-
te - in Abstimmung mit 11- durch personalwirtschaftliche Maß-
nahmen aufzufangen. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
19 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Einordnung in 
Ampelsystem  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
40 Um die beruflichen Perspektiven von Teilzeitbeschäftigten zu 
verbessern, wird 12 teilzeitbeschäftigten (weniger als 37 Wochen-
stunden) Frauen und Männern ab BGr. A 12 BBO bzw. E 11 
TVöD ein Mentoring angeboten.  
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu 
 
 
41 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Feuerwehr wird 
gefördert. Den besonderen beruflichen Herausforderungen wird 
mit einem innovativen Konzept für Feuerwehrmänner und Feuer-
wehrfrauen Rechnung getragen. 
Berufsfeuerwehr (37) Neu 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
Einsatzdienst bei 37 nehmen regelmäßig 
die Möglichkeit wahr, Elternzeit zu neh-
men. Für ein spezielles Konzept besteht 
aufgrund der bestehenden Arbeitszeit-
modelle derzeit kein Handlungsbedarf.  
42 Es wird geprüft, welche kostengünstigen Lösungen städtischen 
Beschäftigten zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehöri-
gen zur Verfügung gestellt werden können (z.B. Betriebskita, 
Vermittlung von Tagesmüttern/-vätern) 
 
I –Allgemeine Verwaltung, 
Ordnung, Recht  
IV – Bildung, Jugend und 
Sport 
V – Soziales, Integration 
und Umwelt 
Neu 
 
Entsprechende Maßnahmen befinden sich 
in Vorbereitung. 
43 Führungskräfte entscheiden, inwieweit in Ausnahmesituationen 
Kinder am Arbeitsplatz der Eltern verweilen dürfen. 
Die Möglichkeiten zur Einrichtung je eines Eltern-Kind-Büros in 
den beiden größten Dienstgebäuden - Stadthaus Deutz und Kalk-
Karree – werden geprüft. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
 
Neu 
 
 
44 Alle personenbezogenen Daten werden geschlechterdifferenziert 
dargestellt. Gremien wie z.B. Lenkungsgruppen, Gesundheitszir-
kel u. a. sind nach Möglichkeit paritätisch zu besetzen. 
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Neu

1. Arbeitgeberin Stadt Köln – Lebensverläufe und Lebensqualität (Aktionen 32 - 45) 
 
20 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Einordnung in 
Ampelsystem  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
45 Erkenntnisse aus der geschlechterdifferenzierten Analyse der 
städtischen Beschäftigtenbefragung sollen in Maßnahmen einflie-
ßen, die insbesondere den Auswirkungen der Mehrfachbelastung 
von Frauen Rechnung tragen.  
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Neu 
 
Aus Gründen der Prioritätensetzung konn-
te die Maßnahme im Geltungszeitraum 
des 5. Frauenförderplans bis 2018 nicht 
umgesetzt werden.

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
21 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
46 
 
 
Auswerten der Polizeimeldungen 
Die Geschehnisse in Gaststätten und Diskotheken werden ge-
schlechtsspezifisch ausgewertet, um mit geeigneten Maßnahmen 
für den Schutz der Gäste zu sorgen. 
 
 
Auswerten der Rettungsdiensteinsätze 
Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 
wertet Rettungsdiensteinsätze für Mädchen und Jungen nach den 
Kriterien Geschlecht, Alter, Einsatzort und Einsatzzeit aus. 
Weitere Auswertungskriterien sind im noch einzurichtenden Ar-
beitskreis „Partysicherheit“ abzustimmen. 
 
 
 
 
 
Amt für öffentliche  
Ordnung (32)  
Polizei 
 
 
 
 
Feuerwehr (37) 
 
Dauer 
 
 
 
 
Neu 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine Auswertung nach den hier genannten 
Kriterien ist derzeit nur durch händische 
Nachführung der einzelnen Rettungswagen-
besatzungen mittels dienstlicher Verfügung 
und Vordruck möglich.  
Perspektivisch ist diese Auswertung mit Ein-
führung einer elektronischen Datenaufnahme 
und -verarbeitung im Rettungsdienst möglich. 
Die Kriterien müssen spezifiziert werden, 
Alter der Personen (unter 18, unter 14?), 
Einsatzort muss eingegrenzt werden z.B. 
Hohenzollernring und Umgebung (ugs. Par-
tymeile Köln), die Art des Ereignisses muss 
beschrieben werden (z.B. aus Disko geholt, 
vor Kneipe gefunden, von Party abgeholt 
usw.) sonst tauchen alle Kindernotfälle auf. 
47 Umfrage „Leben in Köln“ 
Die Bevölkerung wurde zu ihrem Sicherheitsgefühl befragt. Die 
Umfrage erfolgte geschlechts- und altersspezifisch. 
Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik (15)  
Polizei 
umge-
setzt

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
22 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
48 Frauen und Männer in der Stadt 
Die Bebauungspläne werden zur Kriminalprävention unter 
Gendergesichtspunkten mit der Polizei abgestimmt.  
Stadtplanungsamt (61) 
Polizei  
Dauer 
 
Eingeübte und dauerhafte Kooperation mit 
Polizei im Rahmen der Bauleitplanung 
 
49 Mehr Sicherheit am Dom  
und in seiner Umgebung – auch durch bessere Beleuchtung (Öst-
liche Domumgebung, Dionysoshof/ Baptisterium) 
Der Tunnel wird mit hellen übersichtlichen Fußgängerbereichen 
umgebaut. Dunkle, uneinsehbare Nischen werden zurückgebaut, 
Angsträume werden beseitigt. 
Über große Schaufensterflächen werden in die Domhütte und zu 
den Räumen des Römisch-Germanischen Museums Einblicke in 
Ausstellungsräume geschaffen. Diese großflächigen, gut ausge-
leuchteten Ausstellungsbereiche führen in den Abendstunden zu 
einer besseren Belichtung der Fußgängerbereiche. 
Stadtplanungsamt (61)  
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66)  
Amt für Brücken- und 
Stadtbahnbau (69) 
Amt für Öffentliche  
Ordnung (32) 
umge-
setzt 
 
Im November 2017 wurde am Roncalliplatz 
eine täglich geöffnete Anlaufstelle von 
32/Ordnungsdienst und der Polizei Köln für 
Bürgerinnen und Bürger sowie Köln-
Besucher und -Besucherinnen eröffnet. 
 Fördermittel für nationale UNESCO-Welterbestätten      
50 Die Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtge-
biet wird sukzessiv optimiert. 
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66) 
Stadtplanungsamt 61) 
RheinEnergie 
Dauer 
 
 
Es handelt sich um einen dauerhaften Pro-
zess. 
51 Arbeitskreis „Partysicherheit“  
Um den unterschiedlichen Gefahren, denen Mädchen und Jungen 
ausgesetzt sind, zielorientiert Rechnung zu tragen, wird ein AK 
eingerichtet. 
Jugendamt (51)  Neu 
 
51 hat die verschiedenen AkteurInnen zu-
sammengebracht. Die im Workshop am 
29.10.2013 formulierten Vorschläge wurden 
geprüft und als nicht umsetzbar bewertet.

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
23 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
Mitglieder: 
 Jugendamt (klärt Federführung) 
 Amt für öffentliche Ordnung 
 Polizei 
 Freie Träger 
 Jugendliche 
 Eltern 
 Clubs, Diskotheken, Bars 
 Veranstalter bzw. Veranstalterinnen 
 Rettungsdienst Feuerwehr 
Aufgaben: 
 Ideen des Workshops aufgreifen und Realisierbarkeit prüfen 
 Geschlechtsspezifische Analyse 
 Ausbau von geschlechtsspezifischen Präventionsmaßnah-
men  
 Öffentlichkeitsarbeit 
 weitere Vernetzung fördern 
Ein AK „Partysicherheit“ wird daher nicht 
eingerichtet.“ 
 
52 Veranstaltung zu Partysicherheit für Mädchen 
Mädchen erfahren, welchen besonderen Gefahren sie ausgesetzt 
sind und wie sie sich schützen können. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Neu 
 
Das Projekt wurde zu einem Training „Nicht 
mit mir!“ weiterentwickelt. Es wird nun drei-
mal pro Jahr in Schulen angeboten.  
53 Es werden folgende Jugendschutzmaßnahmen kontrolliert: 
 Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak 
 Angebot und Abgabe jugendgefährdender Bilddatenträger  
 Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen 
Amt für öffentliche  
Ordnung (324, 321)  
Polizei 
Dauer

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
24 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
54 Bewachungspersonal und Einlasskontrollen 
Das Verhalten des Bewachungspersonals (Türsteher, Türstehe-
rinnen) wird intensiv kontrolliert und überwacht (z.B. Einlasskon-
trolle in Diskotheken).  
Die Betreiber werden aufgefordert, vor einer Einstellung die per-
sönliche Eignung als Bewacher oder Bewacherin zu prüfen.  
Amt für öffentliche  
Ordnung (321) 
Polizei 
Dauer 
 
Das Verhalten von Bewachungspersonal wird 
im Rahmen polizeilicher und ordnungsbe-
hördlicher Kontrollaktivität (OPARI) beobach-
tet. Zur Intensität kann 321 keine Angaben 
machen. Hier muss die Polizei oder 324/3 
befragt werden. 
Eigenes Personal fällt nicht unter die Vor-
schriften des § 34a GewO i. V. m. der Be-
wachV. Bei  Bewachungsunternehmen ist 
Standard die Erlaubnispflicht und die vorge-
schaltete Wächtermeldung. 
In Einzelfällen führt auch 321/3 Kontrollen 
durch, insbesondere mit Blick auf die soge-
nannten „11 Gebote“ für die Kölner Ringe. 
55 Einlasskontrollen 
Es werden Anzeigen und Videoaufzeichnungen an Diskotheken-
eingängen ausgewertet. Bei Vergehen werden ordnungsbehördli-
che Maßnahmen eingeleitet, von der mündlichen Verwarnung bis 
zum Beschäftigungsverbot als Bewacher oder Bewacherin.  
Amt für öffentliche  
Ordnung (32) 
Polizei 
Dauer 
 
Sollten im Rahmen von Straftaten auch Vi-
deoaufzeichnungen für die Ordnungsbehörde 
zur Verfügung stehen und auswertbar sein, 
werden auch diese zur Beurteilung der Zu-
verlässigkeit von Bewacherinnen und Bewa-
chern herangezogen. 
56 Basistraining „WenDO“ 
Es werden WenDo-Trainings für Mädchen und Frauen angeboten.  
Inhalt ist ein Basistraining zur Selbstbehauptung und Selbstvertei-
digung. 
Amt für Weiterbildung (42) Dauer 
 
Kontinuierlich seit 2016

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
25 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
57 „WenDO“- Training für spezielle Zielgruppen 
Auf Anfrage von Gruppen und Kollegen werden WenDo- Trainings 
speziell für die Zielgruppe „Lehrerinnen“ angeboten. 
Amt für Weiterbildung (42) Dauer 
 
Das Training wurde angeboten, fand aber 
nicht die gewünschte Resonanz. 
58 Informationsabend der Polizei 
Die Polizei Köln veranstaltet einen Informationsabend für Frauen 
und Mädchen unter dem Titel „Selbstbehauptung und Selbstver-
teidigung beginnen im Kopf“. 
Amt für Weiterbildung (42)  
Polizei  
Dauer 
 
 
59 Internetinformationen 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert im 
Internet über das umfangreiche Beratungs- und Hilfesystem in 
Köln, das Mädchen und jungen Frauen Hilfe und Unterstützung in 
Notfallsituationen anbietet: 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gleichstellung 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
 
Dauer 
 
 
60 Anonyme Spurensicherung (ASS) 
In Köln wurde ein Verfahren zur anonymen und gerichtsfesten 
Dokumentation von Spuren im Zusammenhang mit Sexualstrafta-
ten etabliert. Opfer von Sexualstraftaten haben so die Möglichkeit, 
nicht sofort Anzeige erstatten zu müssen, sondern darüber ggf. 
erst später zu entscheiden.  
AK „Gegen Gewalt an 
Frauen und Kindern“ 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Dauer 
 
 
61 Analyse von Unfallgeschehen 
Unfallgeschehen werden geschlechtsspezifisch analysiert. Bei 
Auffälligkeiten werden Gegenmaßnahmen entwickelt (z. B. alko-
holisierte, Auto fahrende Jugendliche nach Diskobesuch). 
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66)  
Polizei  
Bezirksregierung  
Neu 
 
Es ist nicht bekannt, dass es besondere  
„geschlechtsspezifische“ Unfälle gibt.  
 
Möglicherweise und nach persönlicher  
Einschätzung ist die Klientel der „Tuning-
Szene“ eher bei der männlichen Bevölkerung

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
26 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
u.a. anzusetzen.  
 
Möglicherweise sind an diesen Gruppierun-
gen aber auch Frauen/Mädchen beteiligt. 
Hier ist auch nur ein Bruchteil des besonde-
ren Unfallaufkommens – bedingt durch vor-
sätzliche Verstöße – berücksichtigt. Generell 
werden Unfälle geschlechtsneutral unter-
sucht. Sicherlich sind aber dennoch die Ge-
schlechtsmerkmale in den Verkehrsunfall-
Anzeigen festgehalten. Auf sie kann bei Be-
darf zurückgegriffen werden. 
62 Ausweiten des öffentlichen Nahverkehrs 
Das Verkehrsangebot wird kontinuierlich optimiert und weiterent-
wickelt.  
Das Abend- und Nachtangebot wurde bereits in zwei Schritten 
ausgeweitet und die Anschlüsse regelmäßig gesichert. 
Kölner Verkehrsbetriebe 
(KVB) 
Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik (15) 
Dauer 
umge-
setzt 
 
 
63 Kontrollieren von „Problemhaltestellen“ 
In enger Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt werden 
Haltestellen und Anlagen, bei denen besondere Problemlagen 
bekannt sind, im Rahmen der Ordnungspartnerschaft präventiv 
verstärkt kontrolliert.  
KVB 
Ordnungsamt 
Polizei 
Dauer 
 
 
64 Reinigen 
Fahrzeuge und Haltestellen werden verstärkt gereinigt, Graffiti- 
und Vandalismusschäden schnell entfernt. 
KVB 
KASA (Kölner Anti Spray 
Aktion) 
Dauer

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
27 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
65 Gestalten 
Haltestellen und Zwischenebenen werden hell, freundlich und 
barrierefrei gestaltet. 
Amt für Brücken- und 
Stadtbahnbau (69) 
Dauer 
 
Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen 
wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. 
Rampen sowie die Anhebung von Bahnstei-
gen gemäß Prioritätenliste hergestellt. 
66 Überwachen der Fahrzeuge 
Alle Fahrzeuge der KVB werden mit Videoüberwachung ausge-
stattet. 
KVB umge-
setzt 
 
 
67 Überwachen der Haltestellen 
Nach Abschluss der Ausstattung der Bahnsteigebenen in U-
Bahnhaltestellen mit digitalen Videokameras durch die KVB sind 
jetzt die Zwischen- (Verteiler-) ebenen dieser Haltestellen sukzes-
siv mit digitalen Videokameras auszustatten (vorbehaltlich der 
noch ausstehenden Klärung der rechtlichen Zulässigkeit.) 
 
Amt für Brücken- und 
Stadtbahnbau (69) 
Dauer 
 
Die Anlagen zur Videoüberwachung in den 
Zwischenebenen der beiden Haltestellen 
Rudolfplatz und Friesenplatz wurden aufge-
baut. Der Aufbau an weiteren Standorten ist 
vorgesehen, wobei die Planungen hierzu 
jedoch noch nicht abgeschlossen sind. 
68 Informieren der Fahrgäste  
Bei der Betriebssteuerung/Leitstelle werden zusätzliche Infoma-
nagerinnen und -manager eingestellt, um die Fahrgäste besser zu 
informieren. 
KVB umge-
setzt 
 
 
69 Kontrollieren des Vordereinstiegs 
Der kontrollierte Vordereinstieg in Bussen nach 20.00 Uhr wird 
wieder eingeführt. 
KVB umge-
setzt

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
28 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
70 Verstärkter Einsatz von Mitarbeiterinnen 
In allen Bereichen mit direktem Kundenkontakt werden verstärkt 
Frauen eingesetzt (Fahrerinnen, Kontrolleurinnen, Aufsicht etc.) 
KVB umge-
setzt 
 
 
71 Toiletten im öffentlichen Raum für Männer und Frauen 
Um „Wildpinkeln“ zu vermeiden, werden  
 bei Veranstaltungen ausreichend mobile Toiletten bzw. Pin-
kelrinnen für Männer zur Verfügung gestellt, 
 im Stadtgebiet zukünftig weitere WC´s dauerhaft installiert, 
 weitere Hinweisschilder angebracht, die auf die Standorte 
der WC`s aufmerksam machen. 
Amt für öffentliche  
Ordnung (327) - Veranstal-
tungen 
Amt für Brücken- und 
Stadtbahnbau (69) 
Amt für Straßen- und  
Verkehrstechnik (66) – 
gen. im Straßenland 
Amt für Landschaftspflege  
und Grünflächen (67) 
AWB 
Veranstalter von Großver-
anstaltungen 
Dauer 
 
 
72 Glasverbot  
Im Bereich der Altstadt und im Zülpicher Viertel besteht ein allge-
meines Glasverbot an Karneval (Weiberfastnacht, Karnevals-
samstag, Rosenmontag und 11.11.), d. h. es dürfen nur Flaschen 
und Gläser aus Kunststoff, Pappbecher etc. benutzt werden. 
Amt für öffentliche  
Ordnung (32) 
Dauer

2. Sicherheit - Partysicherheit für Jungen und Mädchen (Aktionen 46 - 75) 
 
29 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
73 Entfernung von Graffiti 
Die KASA (Kölner Anti Spray Aktion) setzt sich für ein sauberes 
und sicheres Köln ein. Die Stadt Köln hat die Graffitientfernung 
durch die AWB weiter optimiert und lässt jährlich rund 20.000 qm 
Graffiti an städtischen Objekten reinigen. 
Amt für öffentliche  
Ordnung  (32) mit  
36 KASA-Partnerinnen und 
Partnern 
Dauer 
 
Der KASA-Vertrag wird ab 2019 bei 66 ge-
führt. Auf das operative und strategische 
Geschäft hat das keine Auswirkung. 
74 „Haus des Jugendrechts“  
Das „Haus des Jugendrechts“, ein Kooperationsprojekt von Poli-
zei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwalt, kümmert sich um ju-
gendliche Intensivtäter und –täterinnen.  
Die Analyse der Straftaten erfolgt geschlechtsspezifisch. 
Stadt Köln 
Polizei 
Staatsanwaltschaft 
Amtsgericht 
umge-
setzt 
 
neu 
  
 
75 Analyse von Straftaten 
Die Straftaten im Zusammenhang mit Party-, Disko- oder Clubbe-
suchen werden geschlechtsspezifisch ausgewertet. 
Polizei Neu 
 
Die Polizei unterstützt die identifizierten 
Maßnahmen für mehr Geschlechtergerech-
tigkeit im Rahmen ihrer Zuständigkeit und 
Möglichkeiten.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79) 
 
30 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Einordnung in 
Ampelsystem  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
76 Mädchen und Frauen sind in vielfältiger Art und Intensität der 
Gewalt von Männern ausgesetzt: in sexistischer Werbung, in der 
Sprache, in der Schule, bei der Ausbildung, am Arbeitsplatz, zu 
Hause und in der Familie. 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat am 16.11.2000 folgende Re-
solution beschlossen: 
1. „……………………… 
2. Keine Toleranz für Männergewalt an Frauen in Köln. In 
Köln soll ein Klima geschaffen werden, in dem Gewalt an 
Mädchen und Frauen geächtet wird. 
3. ……………………… 
4. Maßnahmen zur wirksamen Vorbeugung und Bekämp-
fung von Gewalt müssen gestärkt und ausgebaut wer-
den.“ 
Der Beschluss wird um folgenden Leitgedanken erweitert: 
Die Stadt Köln spricht sich für eine differenzierte, pluralistische 
Darstellung von Menschen in der Werbung aus. Sie ist sensibili-
siert gegenüber Werbung, die traditionelle Rollenbilder und Stere-
otypen festigt und engagiert sich gegen sexualisierte Darstellun-
gen.  
Sie verpflichtet sich, im öffentlichen Raum keine Werbung für 
Bordelle, Erotikmessen etc. zu dulden. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
neu 
 
 
77 Seit 01.01.2015 gilt in Köln ein neuer Werbevertrag. Erstmalig 
sind darin Werbeverbote aufgenommen, um diskriminierende und 
die Würde des Menschen verletzende Werbung im Stadtgebiet zu 
verhindern.  
Konkret heißt es im Werbevertrag: 
„SWK wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen die nachfolgen-
Dez. I, II, IV, VI 
Stadtwerke GmbH 
JC Decaux 
Ströer Media Deutschland 
GmbH 
Dauer 
 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern hat einen Handlungsleitfa-
den zum Umgang mit sexistischer und 
sexualisierter Werbung in Köln erstellt.  
Er hilft beim Umgang mit Beschwerden 
von Bürgerinnen und Bürgern.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Sexistische Werbung (Aktionen 76 - 79) 
 
31 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Einordnung in 
Ampelsystem  
Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
den Verpflichtungen beachten bzw. den Konzessionären auferle-
gen: 
Werbung ist zu unterlassen, welche  
 Menschen u. a. aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Haut-
farbe, Rasse, Herkunft oder Religion diskriminiert 
 sexistische Darstellungen und Botschaften enthält 
 in unzulässiger Weise abstoßend ist 
 Menschen als käufliche Ware darstellt 
 kriegsverherrlichend ist 
 gewaltverherrlichend ist 
 sich an Kinder richtet“. 
Der Handlungsleitfaden enthält einen Ka-
talog, woran sexistische und sexualisierte 
zu erkennen ist.  
 
78 Laut Werbevertrag kann der Verwaltungsvorstand ein Votum zu 
Werbung, die gegen die genannten Grundsätze verstößt, abge-
ben, mit dem Ziel, dass solche Werbung künftig zu unterlassen 
ist.  
Auszug aus dem Werbevertrag  : 
„Darüber hinaus behält sich der Stadtvorstand der Stadt Köln vor, 
ein Votum zu solcher Werbung gegenüber der Geschäftsführung 
der SWK abzugeben, die aus seiner Sicht gegen die Grundsätze 
der Ziff. 12.1 verstößt, mit dem Ziel, das solche Werbung künftig 
zu unterlassen ist.“ 
Verwaltungsvorstand Neu 
 
 
79 Die Stadt Köln prüft, ggf. auch interkommunal, inwieweit die recht-
liche Möglichkeit besteht, Werbung für Einrichtungen und Stätten, 
die sexuelle Dienstleistungen anbieten oder zur Schau stellen 
sowie Werbung für entsprechende Messen zu verbieten. 
Rechtsamt (30) 
Amt für öffentliche  
Ordnung (32) 
Neu 
 
Die Rechtslage ist durch das Prostituti-
onsgesetz von 2002 und das Prostituier-
tenschutzgesetz von 2017 geregelt. Da 
Prostitution grundsätzlich erlaubt ist, kann 
Werbung dafür nicht verboten werden.

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
32 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
80 Kölnerinnen und Kölner werden informiert und sensibilisiert, um das 
Thema „Gewalt in Partnerschaften“ aus der Tabuzone zu holen. 
Punktuell finden, neben dem Internationalen Tag gegen Gewalt an 
Frauen und Mädchen am 25. November jeden Jahres,  
 Veranstaltungen 
 Straßenaktionen 
 Kampagnen 
 Ausstellungen 
statt. 
Außerdem werden Informationen digital und in den Printmedien zur 
Verfügung gestellt. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Netzwerk Häusliche Gewalt 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
AK „Gegen Gewalt an Frau-
en“ 
Dauer/ 
Neu 
 
 
81 Die Ausstellung zu Häuslicher Gewalt „ANGST trifft MUT“ ist eine 
Installation von zwölf Schaufensterpuppen, die stellvertretend für 
Frauenschicksale stehen, die sich von häuslicher Gewalt befreit 
haben und heute ein selbstbestimmtes Leben führen.  
Die Ausstellung wird in öffentlichen Gebäuden in Köln präsentiert 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
SKF 
Diakonie 
Dauer 
 
 
82 Die Ausstellung „ANGST trifft MUT“ wird in anderen Kommunen 
präsentiert. Die Finanzierung erfolgt über die ausstellenden Kommu-
nen. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
SKF 
Diakonie  
Neu 
 
 
83 Medizinisches Personal wird bei der Aus- und Fortbildung kontinuier-
lich darin geschult, Gewaltverletzungen zu erkennen, zu dokumen-
tieren und Betroffene angemessen anzusprechen.  
In Ergänzung hierzu erhalten Ärztinnen und Ärzte eine komprimierte 
Information („Kittelkarte“) mit Handlungsempfehlungen für eine sen-
sible Ansprache Betroffener. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Arbeitskreis „Gegen Gewalt 
an Frauen“ 
Rechtsmedizin Uniklinik 
Köln 
Dauer

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
33 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
KooperationspartnerInnen sind Krankenhäuser, Krankenpflegeschu-
len, Ärztekammer, kassenärztliche Vereinigung. 
84 Die Schulung für Personal in Familienzentren, mit der für Häusliche 
Gewalt sensibilisiert werden soll, wird weiterhin durchgeführt 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Arbeitskreis „Gegen Gewalt 
an Frauen“ 
Dauer 
 
Die Maßnahme konnte wegen bestehender 
Prioritätensetzung nicht gestartet werden.  
 
85 Die Schulung zum Sensibilisieren gegenüber Häuslicher Gewalt wird 
weiterentwickelt und für neue Zielgruppen, z. B.: 
 Lehrerinnen und Lehrer 
 Erzieherinnen und Erzieher in Kitas 
angeboten. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Arbeitskreis „Gegen Gewalt 
an Frauen“ 
Neu 
 
Die Maßnahme konnte wegen bestehender 
Prioritätensetzung nicht gestartet werden. 
86 Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden darin geschult, 
häusliche Gewalt bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei Kolle-
ginnen und Kollegen zu erkennen. Sie sollen in der Lage sein, Be-
troffene auf das bestehende Unterstützungsnetzwerk hinzuweisen. 
Vorgesetzte werden im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht geschult. 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
AK „Gegen Gewalt an  
Frauen“ 
Neu 
 
Im Rahmen des städtischen Fortbildungskata-
logs stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern wie auch Führungskräften der Verwaltung 
mehrere Seminarangebote des Themenbe-
reichs zur Verfügung. 
Die Seminare und Workshops 
 Konfliktmanagement für Frauen  
 Der richtige Umgang mit verhaltensauffälli-
gen Kundinnen und Kunden 
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie 
auch die Angebote für Führungskräfte 
 Führungsworkshop: Konflikte bearbeiten 
 Sensibler Umgang mit verhaltensauffälligen 
Beschäftigten 
behandeln bereits unter anderem das Erken-
nen von und den Umgang mit häuslicher

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
34 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
 
Gewalt sowie Möglichkeiten zur Hilfestellung. 
Es gilt, dieses Angebot ggfs. bedarfsgerecht 
weiterzuentwickeln und die bestehenden An-
gebote innerhalb der Stadt Köln bestmöglich 
zu verzahnen 
87 Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstüt-
zungsbedarf erhalten Fortbildungen zur sexuellen Bildung. 
Gesundheitsamt (53) Dauer 
 
53 bietet Schulungen für Schülergruppen und 
Jugendliche zum Thema sexuelle Bildung an. 
88 Erzieherinnen, Erzieher und Eltern werden zu Multiplikatorinnen und 
Multiplikatoren ausgebildet. Dazu werden Fortbildungsveranstaltun-
gen zur sexuellen Bildung durchgeführt 
Gesundheitsamt (53) Dauer 
 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sozialen 
und pädagogischen Arbeit werden regelmäßig 
zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus-
gebildet. Sowohl Multiplikatorenveranstaltun-
gen als auch Fortbildungen finden statt. Erzie-
herinnen und Erzieher sowie Eltern werden nur 
noch sehr vereinzelt zu Multiplikatoren ausge-
bildet.  
89 Die Infrastruktur zur Unterstützung, Beratung und Krisenintervention 
für Frauen mit (sexualisierten) Gewalterfahrungen wird kontinuierlich 
finanziell abgesichert und weiterentwickelt.  
Die spezifische Situation von Frauen mit Migrationshintergrund wird 
berücksichtigt. 
Amt für Soziales und  
Senioren (50) 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51), Federführung 
Netzwerk Häusliche Gewalt 
Dauer 
 
In den kommenden Jahren werden die Projek-
te fortgeführt unter der Prämisse, dass sie 
jeweils für die Dauer eines Jahres bewilligt 
werden entsprechend des Haushaltsplans der 
Stadt.  
 
90 Die Hilfsangebote für Mädchen und Jungen mit Gewalterfahrungen 
orientieren sich am Bedarf und werden weiterhin finanziell abgesi-
chert. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Dauer

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
35 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
91 Die Internetseite http://www.koelner-hilfe-bei-gewalt.de/ informiert in 
10 Sprachen über die Rechtslage und Hilfsangebote bei Häuslicher 
Gewalt und Stalking.  
Die Informationen werden ggf. mit einer Finanzierung über Landes-
zuwendungen weiterentwickelt und aktualisiert. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51),  
Federführung Netzwerk 
Häusliche Gewalt 
Dauer 
 
 
92 Folgende Broschüren werden im Internet und in Printform zur Verfü-
gung gestellt und ständig aktualisiert: 
 Hilfen für von Gewalt Betroffene in Köln 
 Stalking 
 Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat 
 K. O.-Tropfen 
 Vergewaltigung- Wie kann ich mich wehren 
 STARK trifft SICHER 
 Zwangsheirat: Du kannst Nein sagen! 
 MUT trifft HILFE- Beratung für Frauen und ihre Kinder in Notsi-
tuationen. 
 Partysicherheit 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1)  
in Kooperation mit  
unterschiedlichen Einrich-
tungen 
Dauer 
 
 
93 Es gibt in Köln die Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung nach 
einer Sexualstraftat. 
Opfer einer Sexualstraftat können Spuren sichern und anonym as-
servieren lassen. So können sie auch erst später entscheiden, ob sie 
Strafanzeige erstatten wollen, ohne zu riskieren, dass wichtige Tat-
spuren verloren gehen. 
AK „Gegen Gewalt an  
Frauen“ 
Rechtsmedizin Köln 
Dauer 
 
 
94 Das Programm „MannSein ohne Gewalt“ richtet sich an Männer ab 
18 Jahre, die gegen ihre Partnerin oder Kinder Gewalt ausgeübt 
haben.  
Hauptziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Männer in Konflikt-
situationen in Partnerschaft und Familie zu erweitern, um ihnen ein 
gewaltfreies Leben zu ermöglichen und die Familien vor weiterer 
Arbeiterwohlfahrt 
Fachstelle für Gewalt-
prävention 
Dauer

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
36 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
Gewalt zu schützen. 
Das Angebot umfasst: 
 persönliche Beratungsgespräche  
 Gruppenprogramm  
 Krisengespräche 
95 In Köln haben sich verschiedene Ämter der Stadtverwaltung, Polizei, 
Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen zu dem „Netzwerk 
Häusliche Gewalt“ (Federführung Amt für Kinder, Jugend und Fami-
lie) zusammengeschlossen. Aufgabenschwerpunkt des Netzwerkes 
ist es, die Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen zu ver-
bessern und Hilfsstrukturen zu optimieren.  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Dauer 
 
 
96 Das „Netzwerk Häusliche Gewalt“ prüft die Vorschläge aus dem 
Workshop des Dialogs mit der Stadtgesellschaft auf ihre Machbar-
keit. 
Netzwerk Häusliche Gewalt  Neu 
 
 
97 In Köln haben sich das städtische Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern, Polizei, Justiz, Gewaltschutzzentren und Beratungs-
stellen zu dem Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ zusammen-
geschlossen. 
Der Arbeitskreis greift neben „Häuslicher Gewalt“ auch folgende 
Themen auf:  
 Stalking 
 Vergewaltigung 
 Zwangsheirat  
 K.O.-Tropfen etc.  
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1), 
Federführung, 
in Kooperation mit  
verschiedenen Institutionen  
 
Dauer

3. Geschlechterspezifische Gewalt - Gewalt in häuslichen Partnerschaften (Aktionen 80 - 99) 
 
37 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
98 Die folgenden in Köln bestehenden Netzwerke werden fortgeführt:  
 AK Prostitution (53) 
 AK Rote Karte -sexuelle Gewalt gegen Mädchen, Jungen und 
Frauen im Sport (Stadtsportbund, AK tagt regelmäßig) 
 AK „Schwanger und Gewalt“ (53) 
 AK „Schwanger und Alleinerziehend“ (53) 
Das Gesundheitsamt nimmt darüber hinaus am Runden Tisch NRW 
gegen weibliche Genitalbeschneidung teil. 
Gesundheitsamt (53) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Beratungseinrichtungen, 
Stadtsportbund, Polizei, 
Deutsche Sporthochschule 
u. a.  
Dauer 
 
Netzwerke 53: 
Der Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit 
(536/2) beteiligt sich regelmäßig am AK Sexar-
beit.  
Die Beratungsstelle für Familienplanung 
(536/1) nimmt am AK „Schwanger und alleiner-
ziehend teil. 
Der AK „Schwanger und Gewalt“ kann wegen 
Personalengpässen von 53 nicht besucht wer-
den.  
Das Sachgebiet „Frühe Hilfen“ (536/3) nehmen 
am „Runden Tisch NRW gegen weibliche Geni-
talverstümmelung teil.  
Stadtsportbund:  
AK Rote Karte tagt regelmäßig. 
99 Die Stadt Köln positioniert sich als Arbeitgeberin gegen Gewalt in 
Partnerschaften, bietet Hilfe an und sensibilisiert ihre Beschäftigten. 
Von dieser Aktion soll eine Signalwirkung auf städtische Gesell-
schaften und Kölner Unternehmen ausgehen. 
 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Personal- und Verwal-
tungsmanagement (11) 
Gesundheitsmanagement 
und Arbeitsschutz (I/2) 
GPR 
Städtische Gesellschaften, 
IHK, Handwerkskammer 
Neu 
 
Das Thema wird ab 2019 aufgegriffen.

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
38 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
100 Der Stadtsportbund Köln (SSBK e.V.) ist der größte und älteste 
Stadtsportbund in Nordrhein-Westfalen. Er ist Sprachrohr für neun 
Stadtbezirkssportverbände, für 57 Sportfachverbände, für ca. 800 
Sportvereine und damit für ca. 220.000 aktive Sportler und Sportle-
rinnen in Köln.  
In seinem Leitbild hat sich der SSBK e.V. zu Offenheit, Gleichbe-
rechtigung und Gender Mainstreaming verpflichtet. Dadurch wirkt er 
auf alle angebundenen Sportvereine ein. 
Auszug Leitbild Stadtsportbund: 
Offenheit: 
„Aus unserem demokratischen Grundverständnis heraus stehen 
unsere Angebote allen Menschen, unabhängig von ethnischer oder 
religiöser Herkunft, Geschlecht und Alter zur Verfügung.“ 
Gleichberechtigung: 
„Unsere Aufmerksamkeit richten wir unter Berücksichtigung der 
sozialen und geschlechtsspezifischen Bedürfnisse auf Schwache 
und Starke, Jungen und Mädchen sowie Menschen jeglicher Her-
kunft.“ 
Gender Mainstreaming: 
„Wir setzen uns dafür ein, dass in Entscheidungs- und Entwick-
lungsprozessen die Sichtweisen beider Geschlechter gleicherma-
ßen beachtet werden.“ 
Im Übrigen ist es dem SSBK e.V. wichtig, auf den Vorstandsebenen 
der Vereine und Verbände mehr Frauen in verantwortliche Positio-
nen zu wählen und Frauen in Führungspositionen langfristig zu 
etablieren. 
Stadtsportbund e.V. Dauer

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
39 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
101 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Lobby für Mädchen e.V.“, 
der sich kommunal und auf Landesebene für die Interessen von 
Mädchen und jungen Frauen einsetzt.  
Mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit werden Kölnerinnen und 
Kölner für die Lebenslage von Mädchen und jungen Frauen sensibi-
lisiert. Chancengleichheit soll hergestellt werden. 
Die Angebote des Vereins wirken der durch Geschlecht und sozia-
len Status bedingten Benachteiligung der Mädchen entgegen.  
Beispielhafte Maßnahmen:  
 Beratung für Mädchen und junge Frauen von 12 - 27 Jahren  
 Interkultureller Mädchentreff: 
Offene Tür für Mädchen ab 10 Jahren  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
Lobby für Mädchen e.V. 
 
Dauer 
 
 
102 Die Stadt Köln kooperiert mit dem Verein „Kääls e.V.“, der Beratung 
für Männer und Jungen in Krisensituationen anbietet.  
In Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren für Multiplikato-
rInnen, Jungenprojekten und Vater-Kind-Workshops werden u.a. 
moderne Rollenbilder für Männer diskutiert.  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (51)  
Kääls e.V. - Kölner Männer-
forum 
Dauer 
 
 
103 Der Mädchenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit ver-
schiedenen Jugendeinrichtungen aus allen Stadtgebieten im Kölner 
Jugendpark einmal jährlich angeboten. Die Interessen der Mädchen 
und jungen Frauen stehen dabei an erster Stelle.  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
Jugendzentrum Köln 
gGmbH 
Kölner Jugendpark 
Dauer 
 
 
104 Der Jungenaktions-/kulturtag wird in Zusammenarbeit mit verschie-
denen Jugendeinrichtungen einmal jährlich veranstaltet. Die Inte-
ressen von Jungen und jungen Männern stehen im Mittelpunkt. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
Jugendzentrum Köln 
gGmbH 
Kölner Jugendpark 
Dauer

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
40 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
105 Zu besonderen Anlässen finden Mädchentage in/für die einzelnen 
Stadtbezirke der bestehenden Mädchenarbeitskreise statt (z.B. zum 
Weltmädchentag)  
 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit  
Kölner Jugendpark 
Arbeitskreise Mädchen in 
den Stadtbezirken  
Dauer 
 
 
106 In den meisten Jugendeinrichtungen in Köln gibt es wöchentlich 
einen Mädchentag und einen Jungentag 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
Einrichtungen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit 
Dauer 
 
 
107 Das Handwerkerinnenhaus Köln e.V. verfolgt das Ziel, Zugangswe-
ge für Mädchen und Frauen in handwerklich-technische Berufe zu 
ebnen. 
Spezifische Angebote für Mädchen 
 Ferien- und Freizeitangebote 
 Angebote zur beruflichen Orientierung in handwerklichen Beru-
fen (z.B. Holly Wood, Mädchenprojekt Zukunft) 
 Angebote für MultiplikatorInnen (LehrerInnen und Aktive in der 
Jugendhilfe) 
Das Handwerkerinnenhaus Köln knüpft ein starkes Netz für Mäd-
chen und Frauen im Handwerk – an der Schnittstelle zwischen 
Schule und Beruf, in Kooperation mit Betrieben, (Hoch-)Schulen und 
Jugendhilfe. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
Handwerkerinnenhaus Köln 
e. V. (HWH) 
Dauer

4. Sport und Freizeit – Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im Sport und in der Freizeit  
(Aktionen 100 - 110) 
41 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel  Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
108 In Kooperation mit KIDsmiling e.V. (Projekt für hilfsbedürftige Kinder 
und Jugendliche e.V.) und den Mitgliedern der örtlichen Netzwerke 
wird ein offenes kostenloses Fußballtraining für Mädchen und Jun-
gen angeboten.  
Das KIDsmiling-Fußballprojekt in Köln wird in enger Zusammenar-
beit mit der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des 
städtischen Amtes für Kinder, Jugend und Familie, sowie mit Unter-
stützung des 1. FC Köln und der Bundesliga-Stiftung durchgeführt. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
KIDsmiling e.V. 
 
Dauer 
 
 
109 Die Rheinflanke gGmbH bietet spezielle Gruppen für Mädchen- und 
Jungenfußball (Köln kickt) an sowie für gemischte Gruppen. Ziel der 
Rheinflanke ist, dauerhaft beiderlei Geschlechter so anzusprechen, 
das traditionelle Rollenmuster aufgebrochen werden.  
 Fußballgruppen für Jungen und Mädchen 
 Mädchenarbeit z.B. in Kooperation mit den Abenteuerhallen Kalk 
der Jugendzentren und beteiligten Jugendeinrichtungen und in 
Kooperation mit örtlichen Fußballvereinen 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512) 
Rheinflanke gGmbH 
 
Dauer 
 
 
110 Beim Mitternachtssport handelt es sich um ein nächtliches Sportan-
gebot, welches von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter 
von 16 bis 27 Jahren genutzt wird. 
In verschiedenen Stadtbezirken gibt es unterschiedliche Sportange-
bote, so z. B. in Ehrenfeld ein spezielles Fußballangebot für Mäd-
chen und zwei Angebote für Jungen. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512)  
Sportamt (52) 
Stadtsportbund 
Sportjugend Köln 
Dauer

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
42 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
111 Kölner Delegationen tauschen sich zu kommunalen Themen in 
Partnerstädten aus. 
Ist-Analyse und Fortschreibung: Die seit 2014 erfolgten Delegati-
ons- und Repräsentationsbesuche der Stadt Köln werden nach 
ihrem Anteil Frauen / Männer ausgewertet.  
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
KölnBusiness Wirtschaftsför-
derungs-GmbH (ehemals Amt 
für Wirtschaftsförderung-80)  
Neu 
 
 
 
112 Künftig werden die Delegationen zunehmend paritätisch mit Frau-
en und Männern besetzt, insbesondere sofern dies in der Ent-
scheidungskompetenz der Stadt liegt. An Dritte, wie z.B. Universi-
täten und Unternehmen appelliert die Stadt Köln im Sinne der 
Charta. Bis 2020 wird bei allen Besuchen eine Geschlechterpari-
tät von 50:50 angestrebt. 
Unter anderem wird über die Themenauswahl eine höhere Betei-
ligung von Frauen forciert. 
Die Stadt Köln thematisiert die Charta bei diesen Treffen. 
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
KölnBusiness Wirtschaftsför-
derungs-GmbH (ehemals Amt 
für Wirtschaftsförderung-80)  
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512) 
Neu 
 
 
Oft werden Delegationen nach Dienststellen 
bzw. Aufgabenprofilen zusammengestellt. Im 
pädagogischen Bereich sind oft eher Frauen 
beteiligt. 
113 Bis zum Erreichen einer Geschlechterparität soll möglichst jährlich 
eine ausschließlich weibliche Delegation in eine der Partnerstädte 
entsandt werden, sofern dies fachspezifisch möglich ist.  
Im Vordergrund sollen Themen wie Unternehmensgründungen 
von Frauen, politische Partizipation, Gewalt gegen Frauen stehen. 
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
KölnBusiness Wirtschaftsför-
derungs-GmbH (ehemals Amt 
für Wirtschaftsförderung-80)  
Neu 
 
 
 
114 Jede städtische Repräsentation auf internationaler Ebene (z.B. 
Entsendung in Europäische Netzwerke wie RGRE) soll ge-
schlechtsparitätisch besetzt sein. Bis 2020 soll eine Parität von 
50:50 sichergestellt werden.  
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
 
Neu 
 
 
Eine Parität wird angestrebt umzusetzen. 
Diese wird jedoch nicht immer möglich sein, 
da fachliche Qualifikation und andere Aus-
wahlkriterien maßgebend sein können.

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
43 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
115 Die Freundeskreise der Städtepartnerschaften erhalten die Emp-
fehlung, als „Botschafterinnen und Botschafter der Gleichstellung“ 
zu handeln.  
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
 
Neu 
 
 
 
116 Die Stadt Köln wird bei Besuchsdelegationen aus Kölner Partner-
städten die Kernziele der EU-Charta und das Thema der Beset-
zung der Delegationen in geeigneter Form thematisieren.   
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
 
Neu 
 
 
 
117 EU-Projekte und Anträge beziehen die Strategie „Gender Main-
streaming“ ein. Dadurch werden Qualität und Exzellenz gesteigert. 
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
 
Dauer 
 
 
 
118 Das Netzwerk „Eine-Welt Stadt Köln“ zur Unterstützung der Mil-
lenniumsentwicklungsziele hat ein Teilnetzwerk „Gleichstellung 
der Geschlechter“. In diesem Teilnetzwerk werden Veranstaltun-
gen zur Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit 
durchgeführt und Projekte zur Frauenförderung in Entwicklungs-
ländern geplant. 
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
 
Dauer / 
Neu

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
44 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
119 Zur Förderung der Kölner Wirtschaft sollen Wirtschaftsbotschafte-
rinnen und – botschafter bei internationalen Kontakten für den 
Standort Köln werben. 
Die Botschafterinnen und Botschafter werden der Oberbürger-
meisterin benannt. Derzeit gibt es 150 Botschafter und 21 Bot-
schafterinnen (12%). 
Ziel ist es, den Anteil der Kölner Wirtschaftsbotschafterinnen mög-
lichst bis 2020 auf 50 % zu erhöhen. 
Amt der Oberbürgermeisterin 
(01-3) 
 
KölnBusiness Wirtschaftsför-
derungs-GmbH (ehemals Amt 
für Wirtschaftsförderung-80) 
Neu 
 
 
 
120 Es wird ein Kompetenzpool für weibliche Fach- und Führungskräf-
te aus Köln implementiert. 
Dieser soll eine geschlechtsparitätische Besetzung in zahlreichen 
Gremien (z. B. Aufsichtsräte, Beiräte, Gremien der IHK und 
Handwerkskammer) und auch der Wirtschaftsbotschafterinnen 
sichern. 
KölnBusiness Wirtschaftsför-
derungs-GmbH (ehemals Amt 
für Wirtschaftsförderung-80) 
mit Kammern 
Neu 
 
 
Mit der IHK Köln war besprochen, das Vor-
haben in der nun begonnenen Förderphase 
der Landesinitiative „Frau und Wirtschaft“ 
(Competentia NRW) umzusetzen. Da sich im 
Rahmen der EFRE Förderung Maßnahmen 
seitens des Kompetenzzentrums Frau & 
Beruf ausschließlich an KMU richten dürfen, 
ist dies nicht mehr möglich. Andere Förder-
möglichkeiten für Konzeption, Umsetzung mit 
software- Lösung und Pflege der Datenbank 
„Kompetenzpool“ stehen nach eingängiger 
Prüfung aktuell nicht zur Verfügung. 
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
(ehemals Amt für Wirtschaftsförderung-80) wird 
aber weiterhin Recherche zu Fördermöglich-
keiten betreiben.  
121 Zur finanziellen Förderung der Frauenhäuser in Bethlehem und 
Köln wird die Kooperation mit dem Partnerschaftsverein Bethle-
hem institutionalisiert und weiter ausgebaut. 
Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern (I/1) 
Verein zur Förderung der 
Städtepartnerschaft Köln – 
Bethlehem e.V. 
Frauen helfen Frauen  
e. V. 
Dauer / 
Neu 
 
 
 
Das Projekt wurde zurückgestellt aufgrund 
der prioritär bei I/1 zu bearbeitenden Aufga-
ben.

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
45 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
122 Bei allen Jugend- und Sportbegegnungen mit interkulturellem 
Austausch und bei Angeboten zur politischen, kulturellen und 
ökologischen Bildung wird insgesamt eine genderausgeglichene 
Besetzung von Mädchen und Jungen sowie Begleiterinnen und 
Begleitern sichergestellt. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512/2) 
Freie Träger der Jugendhilfe 
Dauer 
 
 
 
123 Zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit finden bereits seit 
2005 spezielle Sportprojekte für Frauen in Kooperation mit Kölner 
Partnerstädten statt (z. B. Freundschaftsspiele in Köln, Tel Aviv, 
Bethlehem, Begegnungswoche mit Austausch, Besichtigungspro-
gramm). 
Sportamt (52) Dauer 
 
 
 
Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchge-
führt, wegen bestehender Prioritätensetzung 
zunächst beendet. Mittelfristig ist die Fortfüh-
rung des Projektes angestrebt. 
124 Im Rahmen der weiteren Förderung von Sportprojekten ist vorge-
sehen, die Fußballerinnen in Palästina durch einen Kölner Trainer 
zu fördern. 
Sportamt (52) Neu 
 
 
 
Das Projekt wurde bis Ende 2017 durchge-
führt, wegen bestehender Prioritätensetzung 
zunächst beendet. Mittelfristig ist die Fortfüh-
rung des Projektes angestrebt. 
125 Bereits jetzt tauschen sich internationale Fachkräfte zu Themen 
wie z. B. Junge Frauen im Strafvollzug, Häusliche und familiäre 
Gewalt, Angebote für Mädchen und junge Frauen in der offenen 
Jugendarbeit aus. 
Dieser Austausch wird weitergeführt und intensiviert. 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512/2)  
Fachdienststellen 
Freie Träger der Jugendhilfe 
Dauer

5. Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen –  
Geschlechterdemokratie bei internationalen Kooperationen  (Aktionen 111 – 126) 
46 / 46 
 Aktion Wer handelt:  Ampel Begründung bei roter Ampel bzw.  
sonstige Erläuterungen 
126 Bei gegenseitigen Besuchen tauschen sich die Fachkräfte der 
Partnerstädte Köln und Tel Aviv kontinuierlich aus zu unterschied-
lichen Angeboten der Jugendhilfe, darunter auch genderbezogene 
Themen ( z. B. zur Arbeit mit Mädchen, jungen Frauen und männ-
lichen Jugendlichen, berufliche Eingliederung junger Frauen, 
Missbrauch und sexualisierte Gewalt; Beratung und Betreuung in 
Fällen von Bulimie). 
Amt für Kinder, Jugend und 
Familie (512/2)  
Kölner Jugendring 
Partnerschaftsverein Köln -Tel 
Aviv 
Freie Träger der Jugendhilfe 
Dauer

Beschlussvorlage Rat

1462 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1/I/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2107/2019 
Freigabedatum 
 16.08.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Europäische Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern 
Sachstand zum 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Sachstandsbericht zum 1. Kölner Gleichstellungsaktions-
plan im Rahmen der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis.  
Der Abschlussbericht wird 2021 vorgelegt. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist nach einem Ratsbeschluss am 8.8.2011 der „Europäischen Charta für die Gleich-
stellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ beigetreten und hat sich damit verpflichtet, Akti-
onspläne mit Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit unter Beteiligung von Verwal-
tung, Politik und Stadtgesellschaft aufzustellen. 
Der 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 wurde am 22.09.2016 
vom Rat verabschiedet.  
Im Jahr 2018 wurden die Sachstände zu den 126 Maßnahmen bei den betroffenen Dezernaten und 
Institutionen abgefragt. Die Ergebnisse wurden mit einem Ampelsystem gekennzeichnet und in einem 
Sachstandsbericht zusammengefasst.  
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

16.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hohenzollernring
  • Roncalliplatz
  • Friesenplatz
  • Rudolfplatz

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Details

Aktenzeichen
2107/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.08.2019
Erstellt
13.06.2019 09:36