2377/2024
Anfrage des Sprechers der Seniorenvertretung Chorweiler zur Sperrung eines Fußwegs neben dem Gebäude Haselnussweg 5
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1496 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 2377/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.08.2024 Anfrage des Sprechers der Seniorenvertretung Chorweiler zur Sperrung eines Fußwegs neben dem Gebäude Haselnussweg 5 Der Sprecher der Seniorenvertretung im Stadtbezirk Chorweiler, Herr Friedhelm Ottenberg, bat in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 30.11.2023 unter TOP 11.3.2 unter Bezugnahme auf die Sperrung eines Fußwegs neben dem Gebäude Haselnussweg 5 um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Darf ein Hausbesitzer einen jahrzehntelang öffentlich nutzbaren Fußweg neben sei- nem Haus einfach sperren? 2. Was kann die Stadtverwaltung unternehmen, dass dieser Weg wieder der Öffentlich- keit zur Verfügung steht? 3. Was kann die Stadtverwaltung zukünftig unternehmen, um solch willkürliche Sperrun- gen von öffentlich nutzbarem Grund zu verhindern? Stellungnahme der Verwaltung: Es handelt sich nicht um eine städtische Fläche. Vielmehr ist der Weg Privateigentum. Der Weg ist auch nicht gewidmet und damit kein öffentlicher Weg. Es gibt auch kein (durch eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit oder eine im Baulastenkataster eingetragene Bau- last gesichertes) Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit bzw. der Stadt Köln. Damit ist es allein der Entscheidung des privaten Eigentümers überlassen, ob er diesen Weg offenhält bzw. schließt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2377/2024
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 07.08.2024
- Erstellt
- 01.08.2024 15:25