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2491/2021

Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der FDP "Haus der psychischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre" (AN/1297/2021)

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 18.08.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 31.08.2021, TOP 5.4

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

6614 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/535 
 
Vorlagen-Nummer  18.08.2021 
 2491/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der FDP "Haus der psychischen 
Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre" (AN/1297/2021) 
Der vorliegende Antrag der FDP zielt auf einen niedrigschwelligen Zugang zum psychotherapeu-
tischen und psychiatrischen Behandlungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
mit psychischen Beeinträchtigungen in Köln ab. Er stimmt damit in wesentlichen Eckpunkten mit 
der konzeptionellen Ausrichtung der kommunalen Gesundheitsplanung überein. Ziel der Stadt-
verwaltung Köln ist es, dass eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung 
für alle Menschen erreichbar ist (siehe Mitteilung 0190/2021 vom 27.05.2021, Masterplan Dezer-
nat V, Strategisches Ziel G1 im Handlungsfeld Gesundheit).  
Ein Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen gesundheitlichen Versorgung ist je-
doch nicht für alle jungen Menschen gleichermaßen gegeben: 
 
Kinder und Jugendliche: 
 
Durch Ergebnisse des bundesweiten Kinder- und Jugendsurveys im Auftrag des Robert Koch-
Instituts aus 2007 wurde bereits belegt, dass sich nur etwa die Hälfte der Kinder und Jugendli-
chen mit Entwicklungsauffälligkeiten in Behandlung befand. Dies bestätigte unter anderem die 
Notwendigkeit, für Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen, die keinen Zugang zu ei-
nem geeigneten Angebot haben, ein komplementäres Angebot vorzuhalten, das den nied-
rigschwelligen Zugang zum psychotherapeutischen und psychiatrischen Gesundheitssystem er-
möglicht. In Köln wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2008 der „Kinder- und Jugendpsy-
chiatrische Dienst“ des Gesundheitsamtes eingerichtet, der sich sowohl an Kinder und Jugendli-
che mit psychischen Problemen und deren Eltern oder Angehörigen als auch an pädagogisches 
und medizinisches Fachpersonal richtet. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist nied-
rigschwellig in Einrichtungen vor Ort, zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen, und auch 
aufsuchend in Familien tätig. Zu dem Angebot gehören eine sozial-psychiatrische Ersteinschät-
zung, die Empfehlung angemessener Hilfsmaßnahmen, die Unterstützung und Begleitung von 
betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bei Kontaktaufnahme zu angemessenen Hil-
fen sowie Beratungsgespräche, um zu einer psychiatrischen/ psychotherapeutischen Behandlung 
zu motivieren oder um die Wartezeit auf eine Hilfsmaßnahme als ersten Schritt zur Problembear-
beitung zu nutzen.  
 
Junge Menschen im Erwachsenenalter: 
 
In der Praxis hat sich gezeigt, dass auch junge Menschen im Erwachsenenalter bei psychischen 
Krisen oder Erkrankungen häufig nicht in der Lage sind, ein psychotherapeutisches und psychiat-
risches Angebot für sich zu nutzen. Gerade in dieser Lebensphase kann durch richtige Hilfestel-
lungen den häufig lebenslangen Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf die Erwerbsfähig-
keit und die Teilhabemöglichkeiten wirksam begegnet werden. Ein passendes und lückenloses 
Versorgungssystem in Köln erweist sich an dieser Stelle als dringend erforderlich und entfaltet 
nachhaltige Wirkung. Daher wurde die Koordinierungsgruppe „U27“, unter anderem mit Vertre-

2 
 
ter*innen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, des Gesundheitsamtes, des Jobcenters und 
des LVR gegründet, mit dem Ziel, für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in 
Köln fachlich orientierte Handlungsoptionen aufzuzeigen. Am Anfang des Jahres 2016 erarbeite-
te diese Koordinierungsgruppe, die sich zwischenzeitlich unter dem Dach der Kommunalen Ge-
sundheitskonferenz als „AG U27“ eingebunden hat, „Handlungsempfehlungen zur Versorgung 
von jungen Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre“. Diese sehen die Realisierung 
eines spezifischen Gesamtangebots „U27“ für die jungen Menschen mit psychischen Problemen 
in Köln vor, das als Bausteine ein aufsuchendes Angebot, ein Beratungsangebot sowie eine ar-
beitsfördernde Maßnahme umfasst. Dieses Angebot wurde schrittweise in Projektform erprobt 
und evaluiert, es befindet sich gegenwärtig auf dem Wege der Verstetigung.  
 
Der vorliegende Antrag sieht ein stationäres Angebot sowie therapeutische Behandlung gebün-
delt an zwei Standorten in Köln vor: 
 
• Die Planung von Krankenhäusern steht jedoch in der Verantwortung der Bundesländer, die 
damit die Entscheidungsgewalt über stationäre Kapazitäten haben. Im Krankenhausgestaltungs-
gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Krankenhausplanung und Voraussetzungen 
für die Zulassungsbedingungen für Kliniken und die stationären Kapazitäten geregelt. 
 
• Die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung obliegt der kassenärztlichen 
Vereinigung Nordrhein und damit die Zulassung und Verteilung von psychotherapeutischen und 
psychiatrischen Praxissitzen in Köln. 
 
Handlungsansätze:  
 
In Gremien wie der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln und ihren Arbeitsgruppen „Kran-
kenhausplanung“ „Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung“ und „U27“ werden laufend die 
Planungsprozesse der ambulanten und stationären Versorgung des Gesundheitswesens mit der 
kommunalen Planung der Stadt Köln abgestimmt. Sollte von Seiten des Landes NRW und der 
kassenärztlichen Vereinigung ein Haus der psychischen Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene bis 27 Jahre mit stationärem und ambulantem Angebot unter einem Dach avisiert 
werden, wird dies von der Verwaltung begrüßt und das bestehende komplementäre Angebot in 
Abstimmung mit den Trägern dieser Angebote entsprechend eingebracht und konzeptionell ein-
gebunden. 
Im vorliegenden Antrag aus der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Porz wird ausgeführt, dass es 
zu monatelangen Wartezeiten auf Therapieplätze kommen kann. Auch aus Bereichen der psy-
chosozialen Versorgung für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene wird von den Ak-
teur*innen über Zunahmen der Zahl von Krisen, erhöhtem Bedarf an Beratung sowie erheblich 
verlängerten Wartezeiten berichtet. Dies wird unter anderem auf die aktuelle Situation durch 
Corona zurückgeführt. Die Verwaltung wird dem nachgehen und ist bestrebt, wirksame, jedoch 
befristete Angebote wie „Plan27“, aufsuchendes Angebot für junge Menschen mit psychischen 
Problemen, fortzuführen. Auch der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheits-
amts Köln sieht sich in der Verantwortung, den erkrankten Kindern und Jugendlichen passge-
naue Hilfen zu vermitteln. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2491/2021
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
18.08.2021
Erstellt
06.07.2021 09:00