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0715/2023

Neu gepflanzte Bäume im Stadtbezirk Nippes - AN/2267/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2566 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
 
Vorlagen-Nummer 
 0715/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 
 
Neu gepflanzte Bäume im Stadtbezirk Nippes - AN/2267/2022 
Bündnis 90 / Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Wieviel Bäume wurden im Auftrag oder mit Hilfe des Grünflächenamts und des Amts für 
Landschaftspflege und Grünflächen in der Zeit von November 2020 und November 2022 neu 
gepflanzt? 
 
Wir bitten das etwas aufzuschlüsseln, z.B.  
Friedhöfe / Straßenbäume / andere öffentliche Flächen und  
Eigenregie / Unterstützung Dritter. 
 
 
Hierzu nimmt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wie folgt Stellung: 
 
Die gewünschte statistische Auswertung ohne eine nachträgliche Summierung aller Pflanz-
vorgänge und die manuelle Zuordnung zu den Bezirksgrenzen der Bezirkes 5 ist derzeit nicht 
automatisiert möglich.  
 
Neu gepflanzte Straßenbäume wurden bisher erst nach Ablauf der dreijährigen Herstellungs-
pflege (für die private Firmen beauftragt werden) in das alte Baumkataster übernommen, weil 
erst zu diesem Zeitpunkt (der Abnahme der Leistung) die Verkehrssicherungs- und Kontroll-
pflicht auf die Stadt Köln übergeht. Das bedeutet, dass diese Bäume erst nach einer Standzeit 
von drei Jahren im Kataster erfasst werden und somit auch erst dann über eine Abfrage statis-
tisch ermittelt werden können. 
Primär diente das alte Baumkataster der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und 
erst nachgeordnet als Grundlage für Statistiken. 
 
Im neu eingeführten Baumkataster (Einführung Juli 2022) werden zukünftig neu gepflanzte 
Bäume sofort erfasst, sodass statistische Abfragen künftig möglich werden.  
Die Nacherfassung neu gepflanzter Bäume in der Zuständigkeit des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen im Rahmen der laufenden 
Regelkontrollen vorgenommen. Das bedeutet, dass die gewünschten Informationen frühes-
tens im Sommer 2024 vollständig vorliegen, weil das längste Regelkontrollintervall 18 Monate 
beträgt. Die Personalsituation lässt eine Sonder-Erfassung nicht zu. 
 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat die Zahlen aus Aufträgen für Baumpflan-
zungen an Straßen, in Parks und auf Friedhöfen manuell aus den Papierakten herausgesucht 
und bezirksspezifisch zugeordnet.

2 
 
Gepflanzt wurden in der Zeit von November 2020 bis November 2022: 
 
Straßenbäume: 52 Stück 
Bäume auf Friedhöfen: 289 Stück 
Bäume in Grünanlagen: 77 Stück

Beratungsverlauf (1)

16.03.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0715/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.03.2023
Erstellt
24.02.2023 15:12