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Neu gepflanzte Bäume im Stadtbezirk Nippes - AN/2267/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0715/2023 vom 15.03.2023

Stand: Am 16.03.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67/673 Vorlagen-Nummer 0715/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 Neu gepflanzte Bäume im Stadtbezirk Nippes - AN/2267/2022 Bündnis 90 / Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Wieviel Bäume wurden im Auftrag oder mit Hilfe des Grünflächenamts und des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen in der Zeit von November 2020 und November 2022 neu gepflanzt? Wir bitten das etwas aufzuschlüsseln, z.B. Friedhöfe / Straßenbäume / andere öffentliche Flächen und Eigenregie / Unterstützung Dritter. Hierzu nimmt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wie folgt Stellung: Die gewünschte statistische Auswertung ohne eine nachträgliche Summierung aller Pflanz- vorgänge und die manuelle Zuordnung zu den Bezirksgrenzen der Bezirkes 5 ist derzeit nicht automatisiert möglich. Neu gepflanzte Straßenbäume wurden bisher erst nach Ablauf der dreijährigen Herstellungs- pflege (für die private Firmen beauftragt werden) in das alte Baumkataster übernommen, weil erst zu diesem Zeitpunkt (der Abnahme der Leistung) die Verkehrssicherungs- und Kontroll- pflicht auf die Stadt Köln übergeht. Das bedeutet, dass diese Bäume erst nach einer Standzeit von drei Jahren im Kataster erfasst werden und somit auch erst dann über eine Abfrage statis- tisch ermittelt werden können. Primär diente das alte Baumkataster der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und erst nachgeordnet als Grundlage für Statistiken. Im neu eingeführten Baumkataster (Einführung Juli 2022) werden zukünftig neu gepflanzte Bäume sofort erfasst, sodass statistische Abfragen künftig möglich werden. Die Nacherfassung neu gepflanzter Bäume in der Zuständigkeit des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen im Rahmen der laufenden Regelkontrollen vorgenommen. Das bedeutet, dass die gewünschten Informationen frühes- tens im Sommer 2024 vollständig vorliegen, weil das längste Regelkontrollintervall 18 Monate beträgt. Die Personalsituation lässt eine Sonder-Erfassung nicht zu. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat die Zahlen aus Aufträgen für Baumpflan- zungen an Straßen, in Parks und auf Friedhöfen manuell aus den Papierakten herausgesucht und bezirksspezifisch zugeordnet. 2 Gepflanzt wurden in der Zeit von November 2020 bis November 2022: Straßenbäume: 52 Stück Bäume auf Friedhöfen: 289 Stück Bäume in Grünanlagen: 77 Stück

Beratungsverlauf

  1. 16.03.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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