Mandari Insight

2838/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Derichsweg Rücknahme Verkehrsberuhigung (Az.: 02-1600-110/21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.09.2021, TOP 4.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2- Antwortschreiben der Verwaltunng

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1- Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6058 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2838/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Derichsweg Rücknahme Verkehrsberuhigung (Az.: 02-
1600-110/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt der Petentin für die Eingabe und lehnt die Rücknahme des 
verkehrsberuhigten Bereichs seitens der Stadt Köln ab. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin beantragt die Rücknahme der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im 
Derichsweg. Es liegt eine Unterschriftenliste mit ca. 31 Unterschriften vor.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der verkehrsberuhigte Bereich im Derichsweg wurde im Jahr 2004 auf der Grundlage des Beschlus-
ses der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.11.2002 als solcher mit Aufpflasterungen und ausge-
wiesenen Parkständen in geringer Anzahl ausgebaut. Eine entsprechende Beschilderung unterblieb 
jedoch zunächst.  
 
In einer Bürgereingabe aus dem Jahr 2020 wurde die Verwaltung auf die fehlende Beschilderung 
aufmerksam gemacht. Nach eingehender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen durch die Verwal-
tung erfolgte am 28.01.2021 die Anordnung der von der Petentin beanstandeten Verkehrszeichen VZ 
325.1 respektive 325.2 Straßenverkehrsordnung (StVO).  Die heutige Beschilderung ist die Folge des 
verkehrsberuhigten Ausbaus des Derichsweges. 
 
Die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) zu § 42 normierten Voraussetzungen für 
die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs fordern insbesondere eine sehr geringe verkehrli-
che Frequentierung, die eine untergeordnete Bedeutung für den Fahrzeugverkehr indiziert, sowie 
eine überwiegende Aufenthaltsfunktion der betroffenen Straße. Regelmäßig ist ein niveaugleicher 
Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. 
 
Die genannten gesetzlichen Voraussetzungen sind im Falle des Derichswegs erfüllt: 
Da es sich zudem um eine Sackgasse handelt, herrscht auch – wie die Petentin zutreffend anmerkt – 
kein Durchgangsverkehr. Demnach ist davon auszugehen, dass eine Befahrung ausschließlich durch 
Anliege*innen erfolgt. Mit Blick auf die vergleichsweise geringe Anwohnerzahl im Derichsweg wird die 
Straße nur von sehr geringem Verkehr frequentiert. 
Ferner weist der Derichsweg seit der Umbaumaßnahme im Zuge der Umwidmung keine Gehwege 
mehr auf. Der Fahrgasse ist hier eine Mischfunktion – wie sie für einen verkehrsberuhigten Bereich 
typisch ist - inhärent, demzufolge keine „Fahrbahnen“ und ebenfalls kein „rechter Fahrbahnrand“ vor-
zufinden sind. Durch den niveaugleichen Ausbau bewegen sich alle Verkehrsteilnehmenden gemein-
sam auf einer Fläche, sodass in Verbindung mit der weiteren baulichen Gestaltung (partielle Aufpflas-
terung) der Derichsweg den Eindruck überwiegender Aufenthaltsfunktion vermittelt. Die rechtlichen 
Voraussetzungen sind mithin gegeben.  
 
Die Petentin führt an, dass im Derichsweg nach ihrer Kenntnis lediglich 3 Kinder leben und die An-
wohner*innen über hinreichend große Gärten verfügen würden, sodass die Nutzung der Straße als 
Spiel- und Begegnungsfläche nicht notwendig sei. Dem ist zu entgegnen, dass durch die Anordnung 
des verkehrsberuhigten Bereichs vorrangig der Verkehrssicherheit im Derichsweg Rechnung getra-
gen wird. Bedingt durch fehlende Gehwege besteht insbesondere für zu Fuß Gehende, aber auch für 
alle anderen Verkehrsteilnehmenden ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial. Daran vermag 
auch der Umstand, dass nach Angaben der Petentin eine hinsichtlich der Sicherheitssituation prob-
lematische Lage bisher nicht feststellbar sei, nichts zu ändern, da die Mitarbeitenden der Straßenver-

3 
kehrsbehörde der Stadt Köln nicht allein repressiv, sondern vornehmlich präventiv und nachhaltig die 
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen haben. Darüber hin-
aus sinkt das Konfliktpotenzial durch verbesserte Rangiermöglichkeiten jeglicher Kraftfahrzeugfüh-
renden. Dass den Kindern der Anwohnenden zudem nun die Möglichkeit offeriert wird, neben den 
eigenen Gärten auch die Straße als Spielfläche zu nutzen, ist durchaus positiv zu bewerten.  
 
Weiter gibt die Petentin zu Bedenken, dass sich die Parksituation durch den Wegfall von Parkplätzen 
infolge der Umwidmung verschlechtert habe. Diesbezüglich ist zu konstatieren, dass in Teilen des 
Derichswegs ein Halten am Fahrbahnrand bereits vor Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs 
ordnungswidrig war, da die nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) geforderte und durch ständige Rechtsprechung konkretisierte Rest-
fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht gewährleistet werden konnte. Ebenso war zuvor das Parken vor 
Grundstücksein- und ausfahrten untersagt. Insofern waren die Parkmöglichkeiten im öffentlichen 
Straßenraum des Derichswegs bereits vor der Neubeschilderung begrenzt.  
 
In Anbetracht der Umstände, dass ein Großteil der Anwohner-Grundstücke über private Parkflächen 
respektive Garagen verfügt, nach Angaben der Mitarbeitenden im Bereich der Verkehrsüberwachung 
in der Vergangenheit nur wenige am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge festgestellt werden konnten 
und das Halten, Be- und Entladen nach wie vor rechtskonform ist, fällt der Wegfall vormals bestehen-
der Parkmöglichkeiten hier nicht ins Gewicht.  
 
Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass durch die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs 
der bestehenden baulichen Gestaltung des Derichswegs unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben 
entsprochen wird und der Bitte der Petentin um Rücknahme des verkehrsberuhigten Bereichs seitens 
der Stadt Köln nicht entsprochen werden kann. 
 
 
Anlage 
1. Eingabe 
2. Antwortschreiben der Verwaltung

Anlage 2- Antwortschreiben der Verwaltunng

1898 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau xxx, Zimmer xx
Telefon 0221 221-xxx, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
xxxx
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1-0 De 12.05.2021 
Beschwerde Derichsweg  
Aktenzeichen 110/21 S 
Sehr geehrte Frau xxxx, 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.05.2021, in der Sie die Entfernung des Schildes „Ver-
kehrsberuhigter Bereich“ im Derichsweg fordern. 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung informiert, dass der Derichsweg in der Ver-
gangenheit als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wurde. Dieser Ausbau erfolgte zur 
Erhöhung der Wohnqualität der Anwohnenden und unterstützt zudem die Anforderungen im 
Rahmen des Klimaschutzes, insbesondere bezogen auf Lärmschutz und Verringerung der 
CO2-Emissionen. Aus diesem Grund musste in der Örtlichkeit die notwendige Beschilderung 
nach der Straßenverkehrsordnung erfolgen. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Frau xxx, 
Rufnummer 0221-221  wenden. 
Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chor-
weiler, Herr Zöllner, zur Kenntnisnahme. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. xxxx

Anlage 1- Eingabe

2860 Zeichen

Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner 
Bezirksvertretung Chorweiler 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Köln, den 07. Mai 2021 
Beschwerde nach § 24 GO über die Einrichtung der eines verkehrsberuhigten Bereiches in 
der Straße „Derichsweg" in Köln- Merken ich und Antrag auf Wiederherstellung des 
Ursprungszustandes 
Sehr geehrte Damen und Herren! 
Vor etwa zwei Wochen wurde an der Zufahrt zu unserer Straße (Sackgasse) ein 
Verkehrszeichen (VZ325.l) angebracht, dass unsere Straße nun als verkehrsberuhigten 
Bereich ausweist. Zu diesem Vorgehen wurden die Anwohner der Straße weder befragt noch 
informiert. 
Einige Anwohner hätten dieses Schild auch nicht bemerkt, wenn nicht am 5. Mai 2021 das 
Ordnungsamt der Stadt Köln begonnen hätte die parkenden Autos der Anwohner mit 
Strafzetteln zu versehen. 
Gegen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in unserer Straße möchte ich 
hiermit Beschwerde einreichen und die Entfernung des Verkehrszeichens, und damit die 
Wiederherstellung des Ursprungszustandes, beantragen. 
Ich möchte dazu folgende Gründe erläutern: 
• Die Notwendigkeit einen verkehrsberuhigten Bereich zu errichten ist im Derichsweg
kaum gegeben, da es sich um eine Sackgasse handelt und es keinen
Durchgangsverkehr gibt.
• Im gesamten Derichsweg leben (nach meiner Information) lediglich drei Kinder in
zwei Haushalten (wobei eins davon mein eigenes Kind ist). Zudem sind wir alle hier in
der glücklichen Position, dass jedes Haus über einen großen Garten verfügt, sodass
die Nutzung der Straße als Spiel- und Begegnungsfläche gar nicht notwendig ist.
Anlage 1
1

• Viele Familien und Anwohner haben bereits ihr ganzes Leben in unserer Straße
verbracht, ihre Kinder sind hier groß geworden und das Zusammenleben war immer
von großer Rücksichtnahme und Kommunikation geprägt. Eine problematische Lage
bezüglich der Park- oder Sicherheitssituation, insbesondere für Kinder, wurde dabei
nicht festgestellt.
• Die Anwohner des Derichswegs und deren Gäste müssten ihre Autos mindestens auf
der Straße „Am Höfenweg" abstellen. Die Straße „Am Höfenweg" ist bereits durch
den Wegfall von Parkplätzen, der durch das Neubaugebiet „In den Kämpen"
entstanden ist, enorm belastet. Gerade für ältere oder eingeschränkte Menschen ist
der Weg einfach nicht zumutbar.
• Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Maßnahmen wie die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs, der ja alle Anwohner der Straße (und auch der
angrenzenden Straßen, z.B. ,,Am Höfenweg") betrifft ohne Rücksprache mit den
Anwohnern getroffen werden, zumal der Großteil diese ablehnen.
Im Anhang sende ich zudem noch eine Unterschriftenliste der Anwohner des Derichswegs, 
welche diese Beschwerde und den Antrag auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes 
unterstützen. 
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
2

Beratungsverlauf (1)

23.09.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 4.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ludwigstraße 8
  • Derichsweg
  • Am Höfenweg
  • In den Kämpen
  • Heumarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2838/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.08.2021
Erstellt
10.08.2021 13:58