2838/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Derichsweg Rücknahme Verkehrsberuhigung (Az.: 02-1600-110/21)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2838/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Derichsweg Rücknahme Verkehrsberuhigung (Az.: 02- 1600-110/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler dankt der Petentin für die Eingabe und lehnt die Rücknahme des verkehrsberuhigten Bereichs seitens der Stadt Köln ab. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin beantragt die Rücknahme der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Derichsweg. Es liegt eine Unterschriftenliste mit ca. 31 Unterschriften vor. Stellungnahme der Verwaltung: Der verkehrsberuhigte Bereich im Derichsweg wurde im Jahr 2004 auf der Grundlage des Beschlus- ses der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.11.2002 als solcher mit Aufpflasterungen und ausge- wiesenen Parkständen in geringer Anzahl ausgebaut. Eine entsprechende Beschilderung unterblieb jedoch zunächst. In einer Bürgereingabe aus dem Jahr 2020 wurde die Verwaltung auf die fehlende Beschilderung aufmerksam gemacht. Nach eingehender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen durch die Verwal- tung erfolgte am 28.01.2021 die Anordnung der von der Petentin beanstandeten Verkehrszeichen VZ 325.1 respektive 325.2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die heutige Beschilderung ist die Folge des verkehrsberuhigten Ausbaus des Derichsweges. Die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) zu § 42 normierten Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs fordern insbesondere eine sehr geringe verkehrli- che Frequentierung, die eine untergeordnete Bedeutung für den Fahrzeugverkehr indiziert, sowie eine überwiegende Aufenthaltsfunktion der betroffenen Straße. Regelmäßig ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Die genannten gesetzlichen Voraussetzungen sind im Falle des Derichswegs erfüllt: Da es sich zudem um eine Sackgasse handelt, herrscht auch – wie die Petentin zutreffend anmerkt – kein Durchgangsverkehr. Demnach ist davon auszugehen, dass eine Befahrung ausschließlich durch Anliege*innen erfolgt. Mit Blick auf die vergleichsweise geringe Anwohnerzahl im Derichsweg wird die Straße nur von sehr geringem Verkehr frequentiert. Ferner weist der Derichsweg seit der Umbaumaßnahme im Zuge der Umwidmung keine Gehwege mehr auf. Der Fahrgasse ist hier eine Mischfunktion – wie sie für einen verkehrsberuhigten Bereich typisch ist - inhärent, demzufolge keine „Fahrbahnen“ und ebenfalls kein „rechter Fahrbahnrand“ vor- zufinden sind. Durch den niveaugleichen Ausbau bewegen sich alle Verkehrsteilnehmenden gemein- sam auf einer Fläche, sodass in Verbindung mit der weiteren baulichen Gestaltung (partielle Aufpflas- terung) der Derichsweg den Eindruck überwiegender Aufenthaltsfunktion vermittelt. Die rechtlichen Voraussetzungen sind mithin gegeben. Die Petentin führt an, dass im Derichsweg nach ihrer Kenntnis lediglich 3 Kinder leben und die An- wohner*innen über hinreichend große Gärten verfügen würden, sodass die Nutzung der Straße als Spiel- und Begegnungsfläche nicht notwendig sei. Dem ist zu entgegnen, dass durch die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs vorrangig der Verkehrssicherheit im Derichsweg Rechnung getra- gen wird. Bedingt durch fehlende Gehwege besteht insbesondere für zu Fuß Gehende, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial. Daran vermag auch der Umstand, dass nach Angaben der Petentin eine hinsichtlich der Sicherheitssituation prob- lematische Lage bisher nicht feststellbar sei, nichts zu ändern, da die Mitarbeitenden der Straßenver- 3 kehrsbehörde der Stadt Köln nicht allein repressiv, sondern vornehmlich präventiv und nachhaltig die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen haben. Darüber hin- aus sinkt das Konfliktpotenzial durch verbesserte Rangiermöglichkeiten jeglicher Kraftfahrzeugfüh- renden. Dass den Kindern der Anwohnenden zudem nun die Möglichkeit offeriert wird, neben den eigenen Gärten auch die Straße als Spielfläche zu nutzen, ist durchaus positiv zu bewerten. Weiter gibt die Petentin zu Bedenken, dass sich die Parksituation durch den Wegfall von Parkplätzen infolge der Umwidmung verschlechtert habe. Diesbezüglich ist zu konstatieren, dass in Teilen des Derichswegs ein Halten am Fahrbahnrand bereits vor Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs ordnungswidrig war, da die nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) geforderte und durch ständige Rechtsprechung konkretisierte Rest- fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht gewährleistet werden konnte. Ebenso war zuvor das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten untersagt. Insofern waren die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum des Derichswegs bereits vor der Neubeschilderung begrenzt. In Anbetracht der Umstände, dass ein Großteil der Anwohner-Grundstücke über private Parkflächen respektive Garagen verfügt, nach Angaben der Mitarbeitenden im Bereich der Verkehrsüberwachung in der Vergangenheit nur wenige am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge festgestellt werden konnten und das Halten, Be- und Entladen nach wie vor rechtskonform ist, fällt der Wegfall vormals bestehen- der Parkmöglichkeiten hier nicht ins Gewicht. Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass durch die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs der bestehenden baulichen Gestaltung des Derichswegs unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entsprochen wird und der Bitte der Petentin um Rücknahme des verkehrsberuhigten Bereichs seitens der Stadt Köln nicht entsprochen werden kann. Anlage 1. Eingabe 2. Antwortschreiben der Verwaltung
Anlage 2- Antwortschreiben der Verwaltunng
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau xxx, Zimmer xx Telefon 0221 221-xxx, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln xxxx Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-0 De 12.05.2021 Beschwerde Derichsweg Aktenzeichen 110/21 S Sehr geehrte Frau xxxx, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.05.2021, in der Sie die Entfernung des Schildes „Ver- kehrsberuhigter Bereich“ im Derichsweg fordern. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung informiert, dass der Derichsweg in der Ver- gangenheit als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wurde. Dieser Ausbau erfolgte zur Erhöhung der Wohnqualität der Anwohnenden und unterstützt zudem die Anforderungen im Rahmen des Klimaschutzes, insbesondere bezogen auf Lärmschutz und Verringerung der CO2-Emissionen. Aus diesem Grund musste in der Örtlichkeit die notwendige Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung erfolgen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Frau xxx, Rufnummer 0221-221 wenden. Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chor- weiler, Herr Zöllner, zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. xxxx
Anlage 1- Eingabe
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Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Bezirksvertretung Chorweiler Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Köln, den 07. Mai 2021 Beschwerde nach § 24 GO über die Einrichtung der eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße „Derichsweg" in Köln- Merken ich und Antrag auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes Sehr geehrte Damen und Herren! Vor etwa zwei Wochen wurde an der Zufahrt zu unserer Straße (Sackgasse) ein Verkehrszeichen (VZ325.l) angebracht, dass unsere Straße nun als verkehrsberuhigten Bereich ausweist. Zu diesem Vorgehen wurden die Anwohner der Straße weder befragt noch informiert. Einige Anwohner hätten dieses Schild auch nicht bemerkt, wenn nicht am 5. Mai 2021 das Ordnungsamt der Stadt Köln begonnen hätte die parkenden Autos der Anwohner mit Strafzetteln zu versehen. Gegen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in unserer Straße möchte ich hiermit Beschwerde einreichen und die Entfernung des Verkehrszeichens, und damit die Wiederherstellung des Ursprungszustandes, beantragen. Ich möchte dazu folgende Gründe erläutern: • Die Notwendigkeit einen verkehrsberuhigten Bereich zu errichten ist im Derichsweg kaum gegeben, da es sich um eine Sackgasse handelt und es keinen Durchgangsverkehr gibt. • Im gesamten Derichsweg leben (nach meiner Information) lediglich drei Kinder in zwei Haushalten (wobei eins davon mein eigenes Kind ist). Zudem sind wir alle hier in der glücklichen Position, dass jedes Haus über einen großen Garten verfügt, sodass die Nutzung der Straße als Spiel- und Begegnungsfläche gar nicht notwendig ist. Anlage 1 1 • Viele Familien und Anwohner haben bereits ihr ganzes Leben in unserer Straße verbracht, ihre Kinder sind hier groß geworden und das Zusammenleben war immer von großer Rücksichtnahme und Kommunikation geprägt. Eine problematische Lage bezüglich der Park- oder Sicherheitssituation, insbesondere für Kinder, wurde dabei nicht festgestellt. • Die Anwohner des Derichswegs und deren Gäste müssten ihre Autos mindestens auf der Straße „Am Höfenweg" abstellen. Die Straße „Am Höfenweg" ist bereits durch den Wegfall von Parkplätzen, der durch das Neubaugebiet „In den Kämpen" entstanden ist, enorm belastet. Gerade für ältere oder eingeschränkte Menschen ist der Weg einfach nicht zumutbar. • Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Maßnahmen wie die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, der ja alle Anwohner der Straße (und auch der angrenzenden Straßen, z.B. ,,Am Höfenweg") betrifft ohne Rücksprache mit den Anwohnern getroffen werden, zumal der Großteil diese ablehnen. Im Anhang sende ich zudem noch eine Unterschriftenliste der Anwohner des Derichswegs, welche diese Beschwerde und den Antrag auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes unterstützen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Ludwigstraße 8
- Derichsweg
- Am Höfenweg
- In den Kämpen
- Heumarkt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2838/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.08.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 13:58