2007/0328
Fällung einer Eiche und eines Apfelbaums im Baugebiet E44 in Darmstadt-Eberstadt
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 27.06.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat III Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: II III VI 20 66 67 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0328 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Fällung einer Eiche und eines Apfelbaums im Baugebiet E44 in Darmstadt-Eberstadt Vorlage vom: 31.05.200719.06.2007 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Fällung der beiden oben genannten Bäume zu. Anlagen: Lageplan Beschluss des Magistrats vom 04.07.2007 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der Fällung zu. 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.06.2007 Begründung: Bei den beiden genannten Bäumen handelt es sich um eine doppelstämmige Stiel-Eiche im Bereich des neu geplanten Abschnittes der Daniel-Greiner-Straße und um einen Apfelbaum in der geplanten Louise-Dittmer-Straße. Beide Bäume sind im Bebauungsplan E44 als zu erhaltend gekennzeichnet. Die Fällung der Bäume ist aus folgenden Gründen notwendig: Die doppelstämmige Eiche liegt mittig in einem Gehweg des geplanten Ausbauabschnitts. Der Apfelbaum ist zwischen einer geplanten Pflanzinsel und einem geplanten Gehweg positioniert. Aufgrund der großen Stamm- und Kronendurchmesser würden die Fußgänger in beiden Fällen beeinträchtigt bzw. stark beeinträchtigt. Auch durch Wurzeln hervorgerufene Unebenheiten sind vor allem im Bereich der Gehwege zu erwarten. Unter diesen Voraussetzungen werden Bäume „zur Gefahr“. Ein Verschieben des Gehweges ist aufgrund der privaten Grundstücksgrenzen nicht möglich. Zudem würden mit hoher Wahrscheinlichkeit sowohl Wurzeln als auch Äste zu einer Beschädigung der geplanten Wohnbebauung führen. Weiterhin ist durch die Herstellung der Straße eine Beschädigung des Wurzelwerkes zu erwarten. Die sich nach Aussage des Grünflächen- und Umweltamtes bereits in einem altersbedingt schlechten Zustand befindlichen Bäume gefährden zudem durch morsches Geäst sowohl Personen als auch Gegenstände. Im Ergebnis ist eine Fällung der beiden Bäume unbedingt notwendig. Weitere Bäume, die sich im geplanten Straßen- und Gehwegbereich befinden, werden im Zuge der Räumung des Baufeldes entfernt. Ein Ausgleich wird im Rahmen der neu zu pflanzenden Bäume hergestellt. Die Kosten werden über die bereits beschlossene Finanzierung der Erschließung des Baugebietes E44 durch Mittel der Haushaltsstelle 02.6300001.960544 gedeckt. Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, 19.06.2007 VI-66/2 S-Kä-Wg Nst. 2860 Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Daniel-Greiner-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0328
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.05.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00