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2007/0328

Fällung einer Eiche und eines Apfelbaums im Baugebiet E44 in Darmstadt-Eberstadt

Magistratsvorlage 31.05.2007

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2007/0328

3181 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat III 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
II                       III 
VI                     20 
66                    67 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0328  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Fällung einer Eiche und eines Apfelbaums im Baugebiet E44 in Darmstadt-Eberstadt 
 
Vorlage vom: 31.05.200719.06.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Fällung der beiden oben genannten 
Bäume zu. 
 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Beschluss des Magistrats vom 04.07.2007 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der Fällung zu.

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.06.2007  
 
 
Begründung: 
 
 
Bei den beiden genannten Bäumen handelt es sich um eine doppelstämmige Stiel-Eiche im Bereich 
des neu geplanten Abschnittes der Daniel-Greiner-Straße und um einen Apfelbaum in der geplanten 
Louise-Dittmer-Straße. Beide Bäume sind im Bebauungsplan E44 als zu erhaltend gekennzeichnet. 
 
Die Fällung der Bäume ist aus folgenden Gründen notwendig: Die doppelstämmige Eiche liegt mittig 
in einem Gehweg des geplanten Ausbauabschnitts. Der Apfelbaum ist zwischen einer geplanten 
Pflanzinsel und einem geplanten Gehweg positioniert. Aufgrund der großen Stamm- und 
Kronendurchmesser würden die Fußgänger in beiden Fällen beeinträchtigt bzw. stark beeinträchtigt. 
Auch durch Wurzeln hervorgerufene Unebenheiten sind vor allem im Bereich der Gehwege zu 
erwarten. 
 
Unter diesen Voraussetzungen werden Bäume „zur Gefahr“. Ein Verschieben des Gehweges ist 
aufgrund der privaten Grundstücksgrenzen nicht möglich. Zudem würden mit hoher 
Wahrscheinlichkeit sowohl Wurzeln als auch Äste zu einer Beschädigung der geplanten 
Wohnbebauung führen. Weiterhin ist durch die Herstellung der Straße eine Beschädigung des 
Wurzelwerkes zu erwarten. Die sich nach Aussage des Grünflächen- und Umweltamtes bereits in 
einem altersbedingt schlechten Zustand befindlichen Bäume gefährden zudem durch morsches 
Geäst sowohl Personen als auch Gegenstände. 
 
Im Ergebnis ist eine Fällung der beiden Bäume unbedingt notwendig. 
 
Weitere Bäume, die sich im geplanten Straßen- und Gehwegbereich befinden, werden im Zuge der 
Räumung des Baufeldes entfernt. 
 
Ein Ausgleich wird im Rahmen der neu zu pflanzenden Bäume hergestellt. 
 
Die Kosten werden über die bereits beschlossene Finanzierung der Erschließung des Baugebietes 
E44 durch Mittel der Haushaltsstelle 02.6300001.960544 gedeckt. 
 
Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
Darmstadt, 19.06.2007 
VI-66/2 S-Kä-Wg 
Nst. 2860 
 
Der Dezernent II  Der Dezernent III   Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister   Stadtrat    Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 7
TOP 415 beschließend

Orte (1)

  • Daniel-Greiner-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0328
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.05.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00