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0729/2020

Einrichtung von Radfahrstreifen auf dem Ubierring

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 09.03.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 12.03.2020, TOP 6.8

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 09.03.2020 
 0729/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
 
Einrichtung von Radfahrstreifen auf dem Ubierring 
hier: Mündliche Anfrage in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2019, TOP 7.2.6 
„SE Kissenbeck kritisiert, dass die Radfahrenden vom Ubierring zur Rheinuferstraße – vom Chlod-
wigplatz kommend – auf einer Strecke von ca. 30-40 m nochmals auf den baulichen Radweg geführt 
werden und dort zwei Linksabbiegespuren vorhanden seien. Er bittet um Mitteilung, warum dort nicht 
ähnlich wie an der Barbarastraße/Boltensternstraße eine Radwegeführung auf der Straße erfolgen 
könne.  
 
SE Dr. Herrndorf weist darauf hin, dass die Radschutzstreifen teilweise zu eng seien und Kompro-
misse zu Lasten des Radverkehrs gemacht werden. Die Ladezone sei 2 m breit, der Schutzstreifen 
an dieser Stelle nur 1,50 m; dies werde zu gefährlichen Situationen führen. Er wünsche sich eine al-
ternative Planung. 
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, weist darauf hin, dass die 
gewünschte Verbreiterung der Schutzstreifen zu Lasten der zu Fuß Gehenden führen würde oder 
alternativ die Verlegung einer Gleisanlage auf kompletter Länge zur Folge hätte. Die hier vorgestellte 
Lösung sei in der Tat nicht ideal, stelle aber eine deutliche Verbesserung gegenüber heute dar.  
 
Die von Herrn Kissenbeck aufgeworfenen Fragen werde er mitnehmen und prüfen.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die von SE Kissenbeck genannte Führung über die Nebenanlage ist für Radfahrende nicht komforta-
bel. Daher wurde bereits im letzten Jahr im Zuge der Einrichtung von Tempo 30 die Benutzungspflicht 
des baulichen Radwegs aufgehoben. 
 
Im Zuge der Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur auf den Kölner Ringen werden für die 
Zuführung zum Rheinradweg verschiedene Varianten geprüft. Dabei werden sowohl verkehrstechni-
sche als auch bauliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sein. Derzeit werden an den Kölner 
Ringen andere Maßnahmen mit höherer Priorität bearbeitet. Die Maßnahmenprioritäten für die Kölner 
Ringe wurden am 18.02.2020 mit Vertretern der BV Innenstadt und der Initiativen und Verbände be-
sprochen und werden dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Innenstadt in einer geson-
derten Mitteilung vorgestellt. 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Barbarastraße
  • Ubierring
  • Boltensternstraße

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Details

Aktenzeichen
0729/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
09.03.2020
Erstellt
03.03.2020 11:53