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4020/2023

Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zu den Niehler Auen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.03.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.06.2024, TOP 2.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Stellungnahme zum BV-Beschluss 4020-2024

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Anlage 1: Beschluss BV Nippes vom 30.11.2023, TOP 8.2.1

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Anlage 2: Vorabauszug Rat 21.03.2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

725 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4020/2023
Stand: 04.11.2024 
Sachstandsbericht  
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zu den 
Niehler Auen 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung 
am 30.11.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung der Umgehung zu optimieren und die ge-
nutzten Geh- und Radwege zu verbessern.  
 
 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Umleitungsbeschilderung der Geh- und Radwege ist optimiert worden. 
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-

Beschlussvorlage Rat

1991 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4020/2023 
Freigabedatum 
19.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zu den 
Niehler Auen 
Beschlussorgan 
Rat - Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 30.11.2023, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. 
 
Alternative:  
 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 30.11.2023, 
TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs-
ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
 
 
 
Rat 21.03.2024 
Verkehrsausschuss 23.04.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 30.11.2023 unter TOP 8.2.1 auf den ge-
meinsamen Antrag von Grünen, SPD, GUT & Klima Freunden, FDP und Linken, 
AN/2023/2023 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=962645&type=do) einstim-
mig den folgenden Beschluss gefasst: 
Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz-Fähr-
verbindung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe des Nie-
hler Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu angesichts der 
Dringlichkeit einer Ausschreibung und einer temporären Ausnahmegenehmigung vom 
Gebietsschutz bedarf. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu be-
schließen. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
 
 
 
Anlage 
 
Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
30.11.2023

Anlage 3 Stellungnahme zum BV-Beschluss 4020-2024

3949 Zeichen

Stellungnahme des Dezernates für Mobilität zu Vorlage 4020/2023: 
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl 
zu den Niehler Auen 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 30.11.2023 unter TOP 8.2.1 auf 
den gemeinsamen Antrag von Grünen, SPD, GUT & Klima Freunden, FDP und 
Linken, AN/2030/2023 (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=118566) einstimmig de n folgenden Beschluss 
gefasst: 
 
Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz-
Fährverbindung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe 
des Niehler Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu 
angesichts der Dringlichkeit einer Ausschreibung und einer temporären 
Ausnahmegenehmigung vom Gebietsschutz bedarf. 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu 
beschließen.  
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat 
vorgelegt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Nach dem derzeitigen Sachstand wurde die Brücke über die Niehler Hafeneinfahrt 
durch einen Schiffsanprall am 18.10.2023 so stark beschädigt, dass eine Erneuerung 
erforderlich wird. Das Bauwerk ist seit dem Vorfall für Zufußgehende und 
Radfahrende gesperrt und kann nach Abstimmungen mit Gutachter und Prüfstatiker 
derzeit auch nicht für den Verkehr freigegeben werden. 
Auf Grund der Bedeutung des Verkehrsweges als überregionaler Radweg des 
Rheintourismus und der regionalen Erschließung (z. B. Radpendlerroute zu den 
Fordwerken) sowie auch der Bedeutung des Verkehrsweges für die Anlieger*innen, 
die das Rheinufer erreichen wollen, ist aus Sicht der Verwaltung eine 
schnellstmögliche Erneuerung der Brücke erforderlich. 
Unabhängig von einer erforderlichen Schadensregulierung mit dem Schiffseigner 
werden daher derzeit die Optionen einer Vorfinanzierung und beschleunigten 
Vergabe des Brückenneubaus geprüft. 
Ziel der Verwaltung ist es den Verkehrsweg in ca. 2 Jahren mit einem neuen 
Bauwerk zu eröffnen.

In Anbetracht dieser Fakten ist daher aus Sicht der Verwaltung eine Fährverbindung 
nicht erforderlich, zumal hier diverse Probleme zu lösen wären: 
- Abklärung der Genehmigungsfähigkeit des Fährbetriebes mit zuständigen 
Behörden (z.B. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Bezirksregierung, 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt) 
- Ausschreibungsverfahren für die Durchführung eines Fährverkehrs mit 
vorheriger Klärung der Betriebszeiten, der erforderlichen Kapazitäten (stark 
Jahreszeiten und witterungsabhängig) und der Kostendeckung bzw. 
Kostenübernahme bei evtl. Verlusten. 
Zur Genehmigungsfähigkeit der landseitigen Anlagen ist anzumerken, dass eine 
barrierefreie bzw. radverkehrstaugliche Zuwegung erforderlich wäre, die bauliche 
Eingriffe erfordert. Das Rheinufer bzw. die Niehler Auen sind geschützter 
Landschaftsbestandteil. Ob hier temporäre Ausnahmen von gesetzlichen 
Regelungen möglich sind, müsste mit den zuständigen Behörden abgestimmt 
werden. 
Es liegen seitens der Verwaltung derzeit keine Erfahrungen mit dem Betrieb bzw. der 
Organisation eines Fährbetriebes vor. Es ist aber auf Grund der genannten 
Problemstellungen davon auszugehen, dass zumindest mit einem zeitlichen Vorlauf 
von ca. 1-1 ½ Jahren bis zu einer möglichen Inbetriebnahme einer Fährverbindung 
zu rechnen ist. 
Dazu kommt die Frage der Wirtschaftlichkeit. Es ist voraussichtlich nicht davon 
auszugehen, dass alle Folgekosten des Schiffsanpralls von dem Unfallverursacher 
bzw. dessen Versicherung widerspruchlos übernommen werden. 
Hinzu kommen begrenzte Personal- und Finanzressourcen der Verwaltung, die aus 
Sicht der Fachverwaltung eine Konzentration auf den anstehenden Brückenneubau 
erfordern. 
Insofern wird seitens der Verwaltung davon abgeraten, die Frage einer 
Fährverbindung weiterzuverfolgen.

Anlage 1: Beschluss BV Nippes vom 30.11.2023, TOP 8.2.1

1157 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 05.12.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 30.11.2023 
öffentlich 
8.2.1 Prüfauftrag: Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zur den Niehler Auen  
- Gemeinsamer Antrag von Grüne, SPD, Gut/Klima Freunde, FDP und 
Linke - 
AN/2030/2023 
Frau Vogel, Herr Müller und Herr Urmetzer begründen den gemeinsamen Antrag. 
 
Herr Schmitz unterstützt die Sache, würde aber zusätzlich einen Anlegepunkt auf der 
anderen Rheinseite begrüßen. 
 
Beschluss: 
 
Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz-
Fährverbindung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe 
des Niehler Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu ange-
sichts der Dringlichkeit einer Ausschreibung und einer temporären Ausnahmegeneh-
migung vom Gebietsschutz bedarf. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu be-
schließen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 2: Vorabauszug Rat 21.03.2024

809 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 25.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 
21.03.2024  
öffentlich 
3.2 Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Ab-
satz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 
3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-
Niehl zu den Niehler Auen 
4020/2023 
Beschluss in der Fassung der Alternative: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 
30.11.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera-
tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

21.03.2024 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4020/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.03.2024
Erstellt
05.12.2023 14:56