4020/2023
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zu den Niehler Auen
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024
725 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69
Vorlagen-Nummer
4020/2023
Stand: 04.11.2024
Sachstandsbericht
Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zu den
Niehler Auen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung
am 30.11.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung der Umgehung zu optimieren und die ge-
nutzten Geh- und Radwege zu verbessern.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Umleitungsbeschilderung der Geh- und Radwege ist optimiert worden.
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 4020/2023 Freigabedatum 19.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zu den Niehler Auen Beschlussorgan Rat - Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 30.11.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 30.11.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrs- ausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Rat 21.03.2024 Verkehrsausschuss 23.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 30.11.2023 unter TOP 8.2.1 auf den ge- meinsamen Antrag von Grünen, SPD, GUT & Klima Freunden, FDP und Linken, AN/2023/2023 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=962645&type=do) einstim- mig den folgenden Beschluss gefasst: Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz-Fähr- verbindung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe des Nie- hler Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu angesichts der Dringlichkeit einer Ausschreibung und einer temporären Ausnahmegenehmigung vom Gebietsschutz bedarf. Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu be- schließen. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 30.11.2023
Anlage 3 Stellungnahme zum BV-Beschluss 4020-2024
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Stellungnahme des Dezernates für Mobilität zu Vorlage 4020/2023: Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zu den Niehler Auen Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 30.11.2023 unter TOP 8.2.1 auf den gemeinsamen Antrag von Grünen, SPD, GUT & Klima Freunden, FDP und Linken, AN/2030/2023 (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=118566) einstimmig de n folgenden Beschluss gefasst: Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz- Fährverbindung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe des Niehler Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu angesichts der Dringlichkeit einer Ausschreibung und einer temporären Ausnahmegenehmigung vom Gebietsschutz bedarf. Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu beschließen. Die Anregung der Bezirksvertretung Nippes wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem derzeitigen Sachstand wurde die Brücke über die Niehler Hafeneinfahrt durch einen Schiffsanprall am 18.10.2023 so stark beschädigt, dass eine Erneuerung erforderlich wird. Das Bauwerk ist seit dem Vorfall für Zufußgehende und Radfahrende gesperrt und kann nach Abstimmungen mit Gutachter und Prüfstatiker derzeit auch nicht für den Verkehr freigegeben werden. Auf Grund der Bedeutung des Verkehrsweges als überregionaler Radweg des Rheintourismus und der regionalen Erschließung (z. B. Radpendlerroute zu den Fordwerken) sowie auch der Bedeutung des Verkehrsweges für die Anlieger*innen, die das Rheinufer erreichen wollen, ist aus Sicht der Verwaltung eine schnellstmögliche Erneuerung der Brücke erforderlich. Unabhängig von einer erforderlichen Schadensregulierung mit dem Schiffseigner werden daher derzeit die Optionen einer Vorfinanzierung und beschleunigten Vergabe des Brückenneubaus geprüft. Ziel der Verwaltung ist es den Verkehrsweg in ca. 2 Jahren mit einem neuen Bauwerk zu eröffnen. In Anbetracht dieser Fakten ist daher aus Sicht der Verwaltung eine Fährverbindung nicht erforderlich, zumal hier diverse Probleme zu lösen wären: - Abklärung der Genehmigungsfähigkeit des Fährbetriebes mit zuständigen Behörden (z.B. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Bezirksregierung, Umwelt- und Verbraucherschutzamt) - Ausschreibungsverfahren für die Durchführung eines Fährverkehrs mit vorheriger Klärung der Betriebszeiten, der erforderlichen Kapazitäten (stark Jahreszeiten und witterungsabhängig) und der Kostendeckung bzw. Kostenübernahme bei evtl. Verlusten. Zur Genehmigungsfähigkeit der landseitigen Anlagen ist anzumerken, dass eine barrierefreie bzw. radverkehrstaugliche Zuwegung erforderlich wäre, die bauliche Eingriffe erfordert. Das Rheinufer bzw. die Niehler Auen sind geschützter Landschaftsbestandteil. Ob hier temporäre Ausnahmen von gesetzlichen Regelungen möglich sind, müsste mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Es liegen seitens der Verwaltung derzeit keine Erfahrungen mit dem Betrieb bzw. der Organisation eines Fährbetriebes vor. Es ist aber auf Grund der genannten Problemstellungen davon auszugehen, dass zumindest mit einem zeitlichen Vorlauf von ca. 1-1 ½ Jahren bis zu einer möglichen Inbetriebnahme einer Fährverbindung zu rechnen ist. Dazu kommt die Frage der Wirtschaftlichkeit. Es ist voraussichtlich nicht davon auszugehen, dass alle Folgekosten des Schiffsanpralls von dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung widerspruchlos übernommen werden. Hinzu kommen begrenzte Personal- und Finanzressourcen der Verwaltung, die aus Sicht der Fachverwaltung eine Konzentration auf den anstehenden Brückenneubau erfordern. Insofern wird seitens der Verwaltung davon abgeraten, die Frage einer Fährverbindung weiterzuverfolgen.
Anlage 1: Beschluss BV Nippes vom 30.11.2023, TOP 8.2.1
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 05.12.2023 Auszug aus der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 30.11.2023 öffentlich 8.2.1 Prüfauftrag: Ersatz-Fährverbindung von Alt-Niehl zur den Niehler Auen - Gemeinsamer Antrag von Grüne, SPD, Gut/Klima Freunde, FDP und Linke - AN/2030/2023 Frau Vogel, Herr Müller und Herr Urmetzer begründen den gemeinsamen Antrag. Herr Schmitz unterstützt die Sache, würde aber zusätzlich einen Anlegepunkt auf der anderen Rheinseite begrüßen. Beschluss: Wir beauftragen daher die Verwaltung zu prüfen, bis wann eine temporäre Ersatz- Fährverbindung von der alten Bootsanlegestelle in Alt-Niehl zur Halbinselspitze nahe des Niehler Damms (Niehler Auen) eingerichtet werden kann und ob es dazu ange- sichts der Dringlichkeit einer Ausschreibung und einer temporären Ausnahmegeneh- migung vom Gebietsschutz bedarf. Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, das Vorhaben entsprechend zu be- schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 2: Vorabauszug Rat 21.03.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 25.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 21.03.2024 öffentlich 3.2 Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Ab- satz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 3.2.1 Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Ersatz-Fährverbindung von Alt- Niehl zu den Niehler Auen 4020/2023 Beschluss in der Fassung der Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Nippes aus ihrer Sitzung am 30.11.2023, TOP 8.2.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4020/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 05.12.2023 14:56