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AAB/0001/2005

Berücksichtigung von Menschen ausländischer Herkunft bei Personaleinstellungen

Anregungen des ALBR 14.04.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2005, TOP 7.1

Beschluss des ALBR vom 13.04.2005

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Beschluss des ALBR vom 13.04.2005

1973 Zeichen

Beschluss des Ausländerbeirates vom 13.04.2005 (Antrag an den Rat)  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Bei künftigen Personaleinstellungen (Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, zeitlich 
befristete Arbeitsverträge, Projektarbeitsverträge etc.) werden bei gleicher Eignung 
und Befähigung Menschen ausländischer Herkunft bevo rzugt berücksichtigt. Dabei 
soll ein Modus ausgearbeitet werden, der stufenweis e gewährleistet, dass eine 
angemessene und repräsentative Quote dieses Persone nkreises an der Gesamtzahl 
der Beschäftigten erreicht wird. 
Eine rechtzeitige, regelmäßige Einbeziehung des Aus länderbeirates halten wir dabei 
für sehr wichtig. 
 
2. Darüber hinaus möge der Rat darauf hinwirken, da ss nach diesem Modus auch die 
städtischen Gesellschaften verfahren. 
 
 
Begründung 
 
 
Münster wird zunehmend eine Stadt mit international er Beachtung. Dies wird durch 
zahlreiche Preise deutlich, mit denen Münster in de r letzten Zeit ausgezeichnet wurde. Nicht 
zuletzt der Titel „lebenswerteste Stadt der Welt“, welcher im Oktober 2004 in Kanada 
verliehen wurde, zeigt die wachsende Bedeutung der Stadt auf internationaler Ebene. Somit 
wird sie auch Anziehungspunkt für Menschen aus ande ren Ländern, die ihren 
Lebensmittelpunkt hierher verlegen. Gerade die Zahl  von Akademiker/innen steigt in den 
letzten Jahren stetig. 
 
Aufgrund dieses Umstandes hält es der Ausländerbeir at für geboten, dieser Entwicklung 
auch auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Vorbi ldhaft sollte daher die Stadt Münster 
den Menschen ausländischer Herkunft Arbeitsmöglichk eiten anbieten. Aus Sicht des 
Ausländerbeirates besteht gar eine Verpflichtung, d ie Internationalität der Stadt durch ihre 
Personalpolitik zu unterstreichen. 
 
Den Mitgliedern des Ausländerbeirates ist bekannt, dass zur Zeit keine oder nur wenige 
Neueinstellungen vorgenommen werden. Dennoch sollte  eine grundsätzliche 
Willenserklärung das zukünftige Ziel und Bestreben der Stadt verdeutlichen.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2005 Rat
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AAB/0001/2005
Typ
Anregungen des ALBR
Datum
14.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37