2306/2025
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
121921 Zeichen
Rechnungsprüfungsamt
Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes
der Stadt Köln zum 31.12.2022
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 2 von 39
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Tel.: 0221/ 221 - 25015
E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de
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Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort ............................................................................................................... 5
2. Prüfungsauftrag ................................................................................................ 5
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... 6
4. Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................ 7
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen .................. 7
4.1.1 Qualität des Rechnungswesens ............................................................ 8
4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement ........................................................ 9
4.1.3 Inventuren allgemein ........................................................................... 10
4.1.4 Grundbesitz ......................................................................................... 10
4.1.5 Straßenvermögen ............................................................................... 11
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2022 ........................... 11
4.2.1 CA-Belegarten ..................................................................................... 11
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 12
4.2.3 System der Belegablage ..................................................................... 13
4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt ..................... 14
4.2.5 Qualität der Belege ............................................................................. 14
4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO ................................................ 14
5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten .............................................. 14
5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
(Bilanzierungshilfe)................................................................................................ 15
5.2 Finanzanlagen ............................................................................................ 18
5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen .............................................................. 19
5.4 Liquide Mittel .............................................................................................. 24
5.5 Eigenkapital ................................................................................................ 25
5.6 Liquiditätskredite ........................................................................................ 28
5.7 Sonstige ordentliche Erträge ...................................................................... 29
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen .......................................................... 31
5.9 Anhang ....................................................................................................... 32
5.10 Lagebericht ................................................................................................ 34
5.11 Von der Kämmerei nicht gebuchte Geschäftsvorfälle ................................. 37
6. Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 38
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Abkürzungsverzeichnis
AO Abgabenordnung
CA CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchungen aus
dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt
werden
GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen
GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
HGB Handelsgesetzbuch
KomHVO Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
NKF-CUIG Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie
und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
PSCD SAP Modul im Bereich Kassen- und
Einnahmemanagement (Nebenbuchhaltung)
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1. Vorwort
Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) muss jeweils bis zum 31. März
des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt und durch die
Oberbürgermeisterin bestätigt werden.
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß
§ 59 Abs. 3 GO zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden der Finanzausschuss
und der Rat im Rahmen einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die Vorlage
des Entwurfs im Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet.
Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist gemäß
§ 96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den
Jahresabschluss prüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2024
beschlossen, den von der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 zur Kenntnis zu
nehmen und gemäß § 59 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO, 14
Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung der Prüfung
des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.
Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach
abgeschlossener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen.
Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2023
gewesen. Eine fristgerechte Feststellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich
vorgeschrieben und von erheblicher Relevanz, da die Bezirksregierung dieser im
Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe Bedeutung beimisst.
2. Prüfungsauftrag
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung,
den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht
beizufügen.
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
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Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
(GoBD) ergibt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung mit
einzubeziehen. Des Weiteren erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). Der Lagebericht hingegen
ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu
nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO).
Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des
Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 59 Abs. 3 S. 2 GO.
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus der Bilanz, der Finanz- und
Ergebnisrechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss für das zum
31. Dezember 2022 beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der Stadt Köln.
Die Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand
darin, die Unterlagen und Angaben im Rahmen der pflichtgemäßen Prüfung zu
beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben.
Die Stadt Köln liegt mit ihrer nach § 95 Abs. 5 GO geforderten Pflicht, den Entwurf
des Jahresabschlusses bis Ende März des Folgejahres aufzustellen, weit hinter der
gesetzlichen Regelung zurück. Somit wurden mit Verfügung von 141/4
Betriebswirtschaftliche Prüfungen und Grundsatzangelegenheiten vom 07.08.2023
und in Abstimmung mit 20 Kämmerei (Kämmerei) die Jahresabschlüsse 2021 und
2022 parallel geprüft.
Die Prüfungsarbeiten wurden in den Monaten April bis September 2024
durchgeführt. Mit Versand der Prüfungsfeststellungen Ende September wurde die
Prüfung vorläufig beendet. Die Beantwortung durch die Kämmerei erfolgte in den
darauffolgenden Monaten sukzessive. Die Prüfung konnte somit erst im April 2025
final abgeschlossen werden.
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Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes
geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein
hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind.
Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahrensprüfungen sowie
Belegprüfungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Sie stützt
sich ferner auf Erkenntnisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse
sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes.
Trotz Bemühungen, den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen,
besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristgerechten Vorlage von
Unterlagen durch die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der
Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Die angespannte Personalsituation in vielen Finanzbereichen führte bereits in
vergangenen Jahren dazu, dass sich Dienststellen in der Aufgabenwahrnehmung auf
das absolut Notwendige beschränken mussten. So wurden auch für die aktuelle
Prüfung benötigte Unterlagen teilweise verspätet, häufig nicht in der erforderlichen
Qualität und in mehreren Fällen gar nicht zur Verfügung gestellt.
Der Aufbau der Feststellungen aus der Prüfung ändert sich gegenüber den Vorjahren
seit der Jahresabschlussprüfung 2021. Die Ergebnisse der einzelnen Prüffelder
werden nunmehr kompakter und übersichtlicher in zwei Komponenten dargestellt.
Einzelne Feststellungen werden in den Textbeiträgen nicht mehr detailliert
dargestellt, sondern beispielsweise nur noch die gesetzlichen, systemischen oder
buchhalterischen Mängel. Als zweite Komponente werden als Anlagen Ergebnislisten
beigefügt, die Feststellungen enthalten, die sich anhand konkreter Beträge benennen
lassen.
4. Grundsätzliche Feststellungen
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen
Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den
vergangenen Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im
Prüfungszeitraum weiterhin aktuell waren.
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4.1.1 Qualität des Rechnungswesens
Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen
Prüfungen erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel
durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen
nachzukommen, hat der Stadtvorstand im Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur
Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den Sachstand
wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im
Rechnungsprüfungsausschuss (letztmalig im Ausschuss am 12.11.2024) berichtet.
Zu den Maßnahmen zählen:
Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen
Rechnungslegung
Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation
Forcierung der Personalentwicklung
Elektronische Rechnungsbearbeitung
Internes Kontrollsystem (IKS)
Maßnahmen für den Jahresabschluss
Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit-
Maßnahmen-Plans weiterhin von Verzögerungen geprägt.
Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der
Qualität des Rechnungswesens
Zur Optimierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen hat der
Verwaltungsvorstand am 11.12.2019 folgende Punkte beschlossen:
1. Innerhalb der Abteilung 200 NKF-Finanzbuchhaltung wird ein zentrales
Finanzserviceteam aufgebaut. Die Prozesse der Finanz- und
Anlagenbuchhaltung werden mit dem Ziel standardisiert, eine zeitgerechte und
ordnungsgemäße Buchhaltung durchzuführen.
2. Parallel erfolgt eine systematische Strukturierung der dezentralen
Finanzbereiche, um diese optimal in der Wahrnehmung ihrer dezentralen
Ressourcenverantwortung zu stärken. Diese werden durch eine gezielte
Personalentwicklung und ein Wissensmanagement unterstützt.
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3. In einem begleitenden Beirat, unter Leitung der Stadtkämmerin, soll halbjährlich
über den Projektstand berichtet werden.
Laut Mitteilung der Kämmerei sind die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung seit Mai
2023 final zentralisiert. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch weiterhin dezentral.
Organisatorische Maßnahmen zur Personalentwicklung
Ausreichend qualifiziertes Personal, das mit der Buchhaltung im System des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vertraut ist, ist eine grundlegende
Voraussetzung, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Im
Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Personalentwicklung, wie sie etwa zur
Stärkung der dezentralen Finanzbereiche vorgesehen sind, sollen auch die
Personalbemessung und Stellenbewertung berücksichtigt werden, um insbesondere
der hohen Fluktuation im Finanzbereich entgegenzuwirken.
Die Kämmerei hat ein Personal- und Entwicklungskonzept für die zentrale
Finanzbuchhaltung im ersten Quartal fertiggestellt. Das Konzept liegt dem
Rechnungsprüfungsamt nicht vor.
Für die dezentralen Finanzbereiche liegt ein derartiges Konzept noch nicht vor, da
vorab die Strukturen und die Abläufe der Finanzprozesse optimiert werden sollen.
Elektronische Rechnungsbearbeitung
Die Stadt Köln muss nach europäischer Vorgabe seit dem 18.04.2020 der
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, elektronische Rechnungen, sogenannte
e- Rechnungen, annehmen und bearbeiten zu können.
Die Umsetzung der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ist seit Mai 2024
abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität von Baurechnungen, sollen diese erst
nach Einführung von SAP S4/HANA digital erfasst werden können.
4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement
Lizenzmanagement
Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das
Rechnungsprüfungsamt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen
(Lizenzmanagement), zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung einzelner
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Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. Derartige
Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin.
Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren
Kosten vollständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt
werden, welche Software-Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese
tatsächlich genutzt werden.
Das Projekt ist weiterhin nicht abgeschlossen.
Vertragsmanagement
Das Projekt ist abgeschlossen. Eine weitergehende Prüfung war nicht Gegenstand
der Jahresabschlussprüfung.
4.1.3 Inventuren allgemein
Die Testate für die vergangenen Jahresabschlüsse wurden auch wegen der
Thematik der Inventuren immer wieder eingeschränkt. Inventuren wurden nicht im
gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine
Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch
aussteht. Dies gilt insbesondere für das Anlagevermögen, so dass hier ein
wesentlicher Betrag in der Bilanz nicht nachgewiesen ist.
Ein von der Kämmerei bereits im Jahr 2019 angekündigtes Gesamtkonzept für die
Inventuren liegt auch weiterhin nicht vor.
4.1.4 Grundbesitz
Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von
Grundstücken durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt.
Bilanzierung und buchhalterische Abwicklung
Die Überarbeitung und Dokumentation der Bilanzierungsregelungen zum
Grundbesitz wurden begonnen und sollen fortlaufend nach aktuellen Erkenntnissen
angepasst werden. Die Feststellung von Optimierungsbedarfen und Rückständen in
der laufenden Buchhaltung, sowie die Erarbeitung von Soll-Prozessen und
Anforderungen an die buchhalterische Abwicklung, werden derzeit durch die
Projektgruppe Grundbesitz erarbeitet.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
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Für das Teilprojekt der unbebauten Grundstücke hat die Verwaltung die rechtlichen
Voraussetzungen der Anwendung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem
Rechnungsprüfungsamt ein Konzept zur Stellungnahme vorgelegt. Hierzu hat das
Rechnungsprüfungsamt mit wenigen Anmerkungen eine Stellungnahme im
Dezember 2023 abgegeben. Seit dem 01.01.2024 wird das Verfahren laut Kämmerei
angewandt.
Inventur Grundbesitz
Für das Teilprojekt der Inventur von unbebauten Grundstücken hat das
Rechnungsprüfungsamt auch im Dezember 2023 eine Stellungnahme an die
Kämmerei gegeben.
Ein Konzept zur Inventur der bebauten Grundstücke liegt noch nicht vor.
4.1.5 Straßenvermögen
Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz
der Einzelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen
wiesen zudem Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im
Bestätigungsvermerk des Berichts über die Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu
den Wertabschlägen bei Straßen sind immer noch nicht ausgeräumt. Eine Erfassung
der Straßenflächen und -zustände, die für mögliche Abschreibungen oder die Bildung
von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut Kämmerei erst bis 2027
erfolgen.
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2022
4.2.1 CA-Belegarten
Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application =
anwendungsübergreifend) existieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten
Belege, da diese ausschließlich die automatische Überleitung der Einzelbuchungen
aus der Nebenbuchhaltung, dem SAP-Modul PSCD, ins Hauptbuch darstellen. Dabei
handelt es sich teilweise um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen),
das heißt, dass mit einer Buchungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in
zweistelliger Millionenhöhe gebucht werden, für die inhaltlich und sachlich kein
Zusammenhang besteht.
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In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen finden sich die
entsprechenden CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der
Unterlagen zu den automatisierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen.
Gemäß § 28 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) muss die
Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb
angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der
Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer
Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen. Umfasst eine Buchung
mehrere Geschäftsvorfälle, indem sie verdichtet über Fachsysteme bzw. die
Nebenbuchhaltung in das Hauptbuchführungssystem gelangt, hat die
Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die den einzelnen Geschäftsvorfall
begründenden Belege.
Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können,
ist eine Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den
Hauptbuchführungskonten erforderlich. Die Zuordnungs- und
Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder
Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um eine progressive
(chronologische) und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu
ermöglichen.
Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht
gewährleistet. Eine gesetzeskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet
werden.
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer wieder Feststellungen
getroffen, die Korrekturbuchungen notwendig machen. In der Privatwirtschaft werden
erforderliche Korrekturbuchungen im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung
umgesetzt. Die Stadt Köln hat seit der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine
Korrekturen im zu prüfenden Jahresabschluss durchgeführt. Falls
Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, erfolgten diese erst nachträglich in
Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des aufgestellten Jahresabschlusses
in Teilen fehlerbehaftet und somit auch der Entwurf des folgenden
Jahresabschlusses.
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Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderungen bzw. Korrekturen
müssen in der Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein.
4.2.3 System der Belegablage
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das
Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet
aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle
erklärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen
systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der
einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß § 28
KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist einen
Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu erhalten.
Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine GoBD-
konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig.
Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der
Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine
entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrelevant. Die Suche bei
der Stadtkasse läuft damit ins Leere.
Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an
unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise
nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende
Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer
digitalen Belegablage ist dringend geboten.
Beispielhaft wurden bei 53 Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) Rechnungsbelege in
24 Kartons à acht Ordner ausgelagert, die aufgrund dessen in der Prüfung nicht
vorgelegt wurden. Das entsprechende Gesamtvolumen beträgt rund 17,9 Mio. €. Das
Gesundheitsamt war nicht bereit, die Originalbelege herauszusuchen. Dies entspricht
keiner ordnungsmäßigen Belegorganisation.
Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle
Auffindbarkeit von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese
ist dann noch um die restlichen Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (z. B.
Eigenbelege für Umbuchungen, außerplanmäßige Abschreibungen,
Verschrottungsbelege).
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4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt
Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buchungen auf, bei denen Aufwand
gegen Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschäftsvorfälle existieren
nicht und es wird gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. Demnach sind Erträge und
Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen und dürfen nicht miteinander
verrechnet werden.
4.2.5 Qualität der Belege
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zählt u. a. das
Belegprinzip wie oben bereits dargestellt. Hiernach benötigt jede Buchung einen
Beleg. Als buchungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung
zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die
eine eindeutige Zuordnung möglich machen. Hierzu zählen Datum, Kontierung,
Betrag, Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren soll ersichtlich sein, wer die
Buchung des Geschäftsvorfalls veranlasst hat.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt,
dass Belege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum Teil keine
Betragsangaben sowie Angaben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen Belegen
fehlen Unterschriften oder die Angabe eines Datums.
Es ist zwingend geboten, eine einheitliche Belegstruktur zu installieren, in der alle
Angaben vollständig und gesetzeskonform abgebildet werden.
4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO
In § 42 KomHVO ist eine Mindestgliederung der Bilanz vorgeschrieben. Im Rahmen
der Prüfung ist aufgefallen, dass die Bilanzposition 2.1.1 Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe nicht ausgewiesen wurde.
Zusätzlich fehlt bei der Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen die Bezeichnung.
5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu den einzelnen
Prüffeldern des Jahresabschlusses erläutert:
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Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
(Bilanzierungshilfe)
Finanzanlagen
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Liquide Mittel
Eigenkapital
Liquiditätskredite
Sonstige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anhang
Lagebericht
5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
(Bilanzierungshilfe)
Die Prüfung der Bilanzierungshilfe wurde bereits vor dem offiziellen Prüfungsstart im
April 2024 initiiert und begann am 22.01.2024. Die folgende Tabelle gibt eine
Übersicht über die Anforderungszeitpunkte der Unterlagen sowie deren tatsächlichen
Eingang.
Anforderungs-
datum
Rückmelde-
datum
Rückmeldung Sachverhalt
Arbeits-
tage
Kalender-
tage
22.01.2024 / / / Termin zwischen 141/4 und
200; Eingang Unterlagen
24.01.2024 25.01.2024 1 1 Aufgrund von unverwertbaren
Unterlagen erneute
Anforderung
31.01.2024 22.02.2024 15 22 Erste Anforderung seitens
141/4 von Unterlagen
15.03.2024 05.04.2024 13 21 Anforderung von Unterlagen
zu den indirekten
Ertragsausfällen
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25.03.2024 21.05.2024 36 57 Anforderung von Unterlagen
zur Stichprobe von
Mehraufwendungen
13.06.2024 10.07.2024 19 27 Rückfragen zu den
eingereichten Unterlagen vom
21.05.2024
26.09.2024 04.02.2025 83 131 Übersendung der
Korrekturliste
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt:
Systemische Fehler
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2022 wurde festgestellt, dass viele Ämter
keine ausreichenden buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht haben. Dies
führte dazu, dass eine nachvollziehbare und transparente Prüfung der isolierten
coronabedingten Ertragsausfälle und Mehraufwendungen nicht in allen Fällen
gewährleistet werden konnte. Insbesondere fehlen detaillierte Nachweise zur
Isolierung dieser Erträge und Aufwendungen. Diese Mängel verstoßen gegen die
GoB, wonach eine vollständige, richtige, zeitgerechte und nachvollziehbare
Erfassung aller Geschäftsvorfälle erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung,
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet
werden.
Beispielhaft ist das Gesundheitsamt zu nennen. Das Gesundheitsamt hat keinerlei
Nachweise erbracht, die COVID-bedingte Mehraufwendungen oder Ertragsausfälle
nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg
gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG) rechtfertigen. Rechnungsbuchungen wurden
ausgelagert in Kartons, die aufgrund dessen in der Prüfung nicht vorgelegt wurden.
Dies entspricht keiner ordnungsmäßigen Belegorganisation. Stattdessen wurden
Rechnungskopien als buchungsbegründende Unterlagen von Lieferanten
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 17 von 39
angefordert. Da es sich hierbei lediglich um eine Stichprobe handelt, kann daraus
geschlossen werden, dass das Gesundheitsamt zu sämtlichen Buchungen keine
Nachweise für einen Mehraufwand erbringen kann. Das Gesundheitsamt buchte im
Jahr 2022 pandemiebedingte Mehraufwendungen in Höhe von rund 17,2 Mio. € und
die ukrainischen Flüchtlinge betreffend nochmals 726.582,82 €.
Die Aufbewahrungspflicht nach § 59 KomHVO steht im engen Zusammenhang mit
den Regelungen zur Buchführung gemäß § 28 Abs. 1 KomHVO. Entsprechend den
dortigen Bestimmungen sind alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und
Schuldenlage in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen. Die
Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen gewährleistet die dauerhafte
Nachprüfbarkeit. Beide gesetzlich geregelten Verpflichtungen sollen die Einhaltung
des von den Kommunen zu erfüllenden Dokumentationserfordernisses und die
Beweissicherungsfunktion sicherstellen. Die Buchungsbelege sind demnach sechs
Jahre nach Feststellung des Jahresabschlusses aufzubewahren. Ein Verstoß gegen
die Vorschriften des § 59 KomHVO stellt einen Verstoß gegen die GoB dar und ist
entsprechend im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf die Wesentlichkeit des
Verstoßes hin zu bewerten.
Des Weiteren wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass 51 Amt für Kinder,
Jugend und Familie Unterlagen unvollständig eingereicht hat.
Unvollständige oder fehlende Belege führen eine Abschlussprüfung ad absurdum.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung,
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet
werden.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde in mehreren Fällen festgestellt, dass
Beträge gerundet wurden, obwohl dies anhand der buchungsbegründenden
Unterlagen nicht erforderlich war. Die exakten Werte lagen vor, so dass eine
Rundung nicht sachgerecht ist. Dadurch kann es zu Abweichungen in der
Darstellung der Finanzlage kommen und die Nachvollziehbarkeit der Buchungen
beeinträchtigen. Im Hinblick auf die GoB ist es essenziell, dass die im
Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge die tatsächlichen Werte korrekt und
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
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unverändert wiedergeben. Rundungen sind nur dort zulässig, wo sie ausdrücklich
erforderlich oder durch kaufmännische oder bilanzielle Vorschriften gedeckt sind.
Eine weitere Feststellung betrifft einen systemischen und buchhalterischen Fehler.
Demnach werden nach Vorgabe der Kämmerei Rechnungen, die mehrere
Sachkonten betreffen, nach dem sogenannten „Maßgeblichkeitsprinzip" auf ein
einzelnes Sachkonto gebucht. Hierbei ist der größte Einzelbetrag auf der Rechnung
ausschlaggebend. Im Nachgang erfolgt die Aufteilung auf die korrekten
Aufwandskonten durch die Buchungen: Aufwand an Aufwand.
Das „Maßgeblichkeitsprinzip“ kennzeichnet das Verhältnis von Handels- und
Steuerbilanz. Nach dem Gesetzeswortlaut sind die handelsrechtlichen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich für die Steuerbilanz. Folglich kann es
sich nicht um eine Buchungsvorschrift der Kämmerei handeln. Dieses von der
Kämmerei vorgegebene Buchungsverfahren bedeutet nach § 28 KomHVO einen
groben Verstoß gegen eine ordnungsmäßige Buchführung und ist umgehend zu
korrigieren.
In der Stichprobe wurden Verstöße gegen das sogenannte „Maßgeblichkeitsprinzip“
in Höhe von rund 3,1 Mio. € festgestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass
dieser Betrag noch wesentlich höher ist.
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 1
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der
beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 71.431.128,40 €.
5.2 Finanzanlagen
Die Bilanzposition Finanzanlagen ist ein Prüffeld in der Jahresabschlussprüfung
2022 gewesen. Die Bilanzposition setzt sich aus den Anteilen an verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens
und Ausleihungen zusammen. Im Rahmen der Prüfung der Finanzanlagen wurden
die im Jahresabschluss 2022 genannten Bewegungen (Zu- und Abgänge,
Umbuchungen) auf den Unterpositionen betrachtet. Zudem wurden stichprobenartig
Dokumentationen über die Werthaltigkeitsprüfung einzelner Finanzanlagen
angefordert, auf denen die Zu- und Abschreibungen basieren. Auf Kontenebene
wurde stichprobenartig eine Belegprüfung durchgeführt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 19 von 39
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 16.04.2024, woraufhin weitere Rück-
und Anfragen an die Kämmerei gestellt wurden. Die letzte und abschließende
Rückmeldung seitens der Kämmerei erfolgte am 22.08.2024. Die Beantwortung
seitens der Kämmerei erfolgte in einer Zeitspanne von einem bis 34 Arbeitstagen.
Aufgrund nachfolgend dargestellter Prüfergebnisse wurde zu diesem Prüffeld keine
Ergebnisliste angefertigt:
Systemische Fehler
Im Rahmen der Prüfung wurden keine systemischen Fehler vorgefunden.
Einzelfeststellungen
Im Rahmen der Prüfung konnten Rückfragen zu einzelnen Sachverhalten
nachvollziehbar beantwortet werden. Das Prüffeld weist keine wesentlichen
Einzelfeststellungen auf.
5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen
Im Rahmen der Prüfung wurden die Bilanzposition Forderungen betrachtet. Die
Prüfung wurde in folgende Schwerpunkte unterteilt:
Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten
Forderungsinventur der PSCD-Konten
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen
(Einzelwertberichtigung)
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen
(Pauschwalwertberichtigung)
Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen
Die Forderungen setzen sich aus öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen sowie
sonstigen Vermögensgegenständen zusammen. Aufgrund des hohen Anteils der
öffentlich-rechtlichen Forderungen an der Bilanzposition wurde der Schwerpunkt der
Prüfung auf diese Forderungsart gelegt. Privatrechtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände waren nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, woraufhin weitere Rück-
und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung seitens
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
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der Kämmerei erfolgte am 13.09.2024. Die Beantwortung der Anfragen erfolgte in
einer Zeitspanne von fünf bis 36 Arbeitstagen.
Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Für das
Prüffeld Forderungen wurde die Ergebnisliste entsprechend der
Prüfungsschwerpunkte aufgebaut. Da die stichprobenartige Belegprüfung einzelner
Forderungen zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt hat, wurde hierfür keine
Ergebnisliste angefertigt. Für den Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur der
PSCD-Konten erfolgte die Beantwortung der Ergebnisliste am 12.11.2024. Die
Rückmeldung zu den Schwerpunkten Forderungsinventur der sechsstelligen
Forderungskonten und Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen
(Pauschwalwertberichtigung) erfolgte jeweils am 19.11.2024. Eine Rückmeldung
zum Prüfungsschwerpunkt Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner
Forderungen (Einzelwertberichtigung) erfolgte nicht. Somit bestehen die
Beanstandungen für diese Teilprüfung weiterhin.
Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten
Nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegenstände und Schulden
zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Hierzu zählen auch die Forderungen.
Zum Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur wurde zunächst das grundsätzliche
Verfahren in Bezug auf die sechsstelligen Bestandskonten betrachtet.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden den Dienststellen seitens der
Kämmerei die Bestände der sechsstelligen Forderungskonten (160100 bis 174500,
175100 bis 175400 und 175900) mit der Bitte um Bestandsüberprüfung zugesandt.
Nach Angaben der Kämmerei haben 19 von 86 Dienststellen keine Rückmeldung
übersandt. Zusätzlich wurde die Rückmeldung von 29 Dienststellen verfristet
eingereicht. Zudem erfolgte die Rückmeldung bei zwei Dienststellen unvollständig.
Im Rahmen der Prüfung konnten Feststellungen durch Rücksprache mit der
Kämmerei ausgeräumt werden. Allerdings ist im Vergleich zum Vorjahr eine
deutliche Verringerung der Rücklaufquote der angeforderten Meldungen zu
erkennen; die Kämmerei hat zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die
Meldepflichten verstärkt geachtet werden und diese im gesetzlich vorgeschriebenen
Zeitrahmen erfolgen.
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Forderungsinventur der PSCD-Konten
Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO bezieht
sich auch auf Forderungen, die über das SAP-Modul PSCD abgebildet werden. Das
Prüfvorgehen ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Daher sind die
Anmerkungen im Prüfbericht 2021 in Bezug auf die Neuregelung des Verfahrens und
der Dokumentation der Inventur der Forderungen sowie möglicher Risiken bei der
Forderungsbewertung innerhalb von PSCD weiterhin gültig. Eine technische Prüfung
hat nicht stattgefunden.
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen
(Einzelwertberichtigung)
Gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KomHVO sind bei der Bewertung des im
Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, zu berücksichtigen. Wenn für eine Forderung ein Ausfallrisiko besteht, ist der
Nominalbetrag nach § 34 Abs. 5 KomHVO entweder durch Einzelwertberichtigung,
Pauschalwertberichtigung oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu
korrigieren.
Im Rahmen der Prüfung der Forderungen wurde das aktuelle Verfahren zur
Einzelwertberichtigung betrachtet. Gemäß den Buchungsinformationen werden
Forderungen zunächst in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche
Forderungen unterteilt. Je nach Klassifizierung erfolgt der Ausweis in voller Höhe, in
Höhe des werthaltigen Teils oder ein Ausweis unterbleibt. Forderungen mit einem
Volumen von über 50.000 € werden grundsätzlich einer Einzelfallbetrachtung
unterzogen. Hierbei wird von den Dienststellen eine Einschätzung über die
prozentuale Realisierungshöhe zum Abschlussstichtag seitens der Kämmerei
angefordert. Anhand der Rückmeldung erfolgt zentral die entsprechende bilanzielle
Abbildung der Forderung.
Anhand der geprüften Unterlagen wurden diverse Sachverhalte bekannt, die zu
Feststellungen führten. So ist nicht ersichtlich, ob die Kämmerei eine inhaltliche
Qualitätssicherung bezüglich der eingebrachten Realisierungshöhen durchgeführt
hat. In einigen Fällen wurden durch die Dienststellen Realisierungshöhen
angegeben, die wiederum von der Kämmerei eigenständig bewertet und aufgrund
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dessen geändert wurden (siehe lfd. Nr. 7 und 8 der Ergebnisliste). In anderen Fällen
wurde die Einschätzung der Dienststelle über die Realisierungshöhe übernommen,
ohne eine entsprechende Bemerkung der Dienststelle zu würdigen (siehe lfd. Nr. 1, 9
und 25 bis 41 der Ergebnisliste). Auf ein einheitliches Vorgehen ist zu achten.
Eine weitere Feststellung betrifft die unterschiedliche Festlegung von
Realisierungsquoten bei Insolvenzverfahren. Hierbei werden Forderungen mit
unterschiedlichen Realisierungsquoten belegt, obwohl inhaltlich derselbe Grund für
eine Forderungsabwertung vorliegt (siehe lfd. Nr. 3, 8, 10 bis 12, 18 und 22 der
Ergebnisliste). Auf ein einheitliches Vorgehen ist zu achten.
In einigen Sachverhalten wurden Realisierungsquoten angehoben und dadurch ein
Ertrag erfasst, obwohl der Schuldner nicht mehr existent bzw. aus dem
Handelsregister gelöscht wurde oder ins Ausland verzogen ist (siehe lfd. Nr. 2, 4 bis
7 der Ergebnisliste).
Weiterhin wurde in einigen Sachverhalten festgestellt, dass Forderungen anfänglich
zu hoch eingebucht wurden und deren Korrektur über eine Aufwandsbuchung
(Herabsetzung der Realisierungsquote) erfolgte. Die Korrektur hätte richtigerweise
über eine Stornobuchung und anschließende neue Buchung in zutreffender Höhe
erfolgen müssen (siehe lfd. Nr. 13 bis 17 sowie 19 bis 21 der Ergebnisliste).
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen
(Pauschwalwertberichtigung)
Zusätzlich zu der Einzelwertberichtigung muss der Forderungsbestand der Stadt
Köln einer pauschalen Wertberichtigung unterzogen werden. Dadurch wird
sichergestellt, dass das allgemeine Ausfallrisiko, welches ein inhärentes Risiko des
Prüffelds Forderungen darstellt, berücksichtigt wird. Durch die
Pauschalwertberichtigung wird der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
wirklichkeitsgetreuen Bewertung entsprochen.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgt zunächst eine Auswertung aller
offenen Forderungen. Dieser ausgewertete Forderungsbestand wird im Anschluss
um die Forderungen bereinigt, die bereits einer Einzelfallbetrachtung unterzogen
wurden. Zusätzlich werden Forderungen ausgeschlossen, die gegenüber
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder) bestehen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
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Die Forderungsausfallquoten wurden für den Jahresabschluss 2022 differenziert
nach dem Alter der Forderung (Fälligkeit) festgelegt und staffeln sich wie folgt:
Forderungsalter bis zu 30 Tage
Forderungsalter bis zu einem Jahr
Forderungsalter über ein Jahr bis unter zwei Jahre
Forderungsalter zwei Jahre bis unter vier Jahre
Forderungsalter ab vier Jahre und älter
Weitere Gründe für eine pauschale Korrektur des Forderungsbestands müssen
berücksichtigt werden, wenn aufgrund dieser Gründe eine erhöhte Ausfallquote zu
erwarten ist. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für Forderungen mit einer
Fälligkeit bis zu einem Jahr eine erhöhte Forderungsausfallquote angenommen.
Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld der Jahresabschlussarbeiten mit dem
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Wie eingangs dargestellt, wird durch die Pauschalwertberichtigung das allgemeine
Ausfallrisiko abgebildet. Somit müssen auch Forderungen, die im Rahmen der
Einzelfallbetrachtung als (teilweise) werthaltig eingestuft wurden, aufgrund des
allgemeinen Ausfallrisikos (z. B. aufgrund von Insolvenz) trotzdem einer
Pauschalwertberichtigung unterzogen werden Daher ist das Vorgehen der
Verwaltung, diese als (teilweise) risikofrei eingestuften Forderungen im Rahmen der
Pauschalwertberichtigung nicht zu berücksichtigen, nicht zulässig und stellt damit
einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 KomHVO dar.
Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen
Auf Basis einer Stichprobe sollte die Werthaltigkeit einzelner offener Forderungen
geprüft werden. Hierfür wurde im Rahmen der Prüfung eine Auswertung aller offenen
Forderungen (Grundgesamtheit) angefordert. Aufgrund der Anzahl der
Einzelbuchungen hätte die Auswertung die Verwaltung vor technische Probleme
gestellt, die zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Prüfung geführt hätte. In
Rücksprache mit der Kämmerei erfolgte daher lediglich eine Auswertung der offenen
Forderungen für die drei Dienststellen mit dem betragsmäßig größten Anteil am
Forderungsbestand.
Die Unterlagen zu den angeforderten Sachverhalten wurden vollständig zur
Verfügung gestellt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
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Einzelfeststellungen – siehe Anhang 2
Die Summe der dort aufgeführten Einzelfeststellungen beträgt 6.034.736,85 €.
5.4 Liquide Mittel
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, die Rückmeldung
erfolgte nach 18 Tagen (14 Arbeitstagen) am 26.04.2024. Die zweite Anforderung
wurde am 15.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die vollständige Rückmeldung
erfolgte erst nach 56 Tagen (38 Arbeitstagen) am 10.07.2024.
Die Gesamtergebnisliste wurde der Kämmerei am 26.09.2024 übermittelt. Auf das
Prüffeld Liquide Mittel hat die Kämmerei am 31.10.2024 geantwortet.
Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen der Kämmerei,
Saldenbestätigungen diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle und Kontoauszüge
als Nachweise herangezogen.
Im Rahmen der Prüfung hat die Kämmerei am 17.04.2024 mitgeteilt, dass trotz
Aufforderungen von den Dienststellen und Ämtern 403 Rheinische Musikschule,
5111 Kinder und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln – Ki d S, 50 Amt
für Soziales, Arbeit und Senioren, 44 Historisches Archiv mit Rheinischem Bildarchiv
und 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt keine Nachweise zu den
Bargeldbeständen, Gelderhebern und Kassen eingereicht wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung,
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet
werden.
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt:
Systemische Fehler
Der Nachweis über das von der GAG Immobilien AG verwaltete Konto konnte
seitens der Kämmerei nicht erbracht werden. Vielmehr wird anhand eines
Kontoauszuges vom 31.12.2021 der Betrag nachgewiesen, der am Bilanzstichtag vor
einem Jahr maßgeblich war. Dieser wurde dann zum 31.12.2022 bilanziert. Da
offensichtlich ein Kontoauszug zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegt, wird dennoch
jedes Jahr aufs Neue ein falscher Betrag in der städtischen Bilanzposition der
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liquiden Mittel ausgewiesen. Dieses Vorgehen seitens der Kämmerei ist weder
korrekt noch nachvollziehbar.
Des Weiteren wurde bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 von der
Kämmerei mitgeteilt, dass die Auflösung des Kontos kurzfristig erfolgen sollte. Diese
Mitteilung war offensichtlich auch nicht korrekt, da bis dato eine Auflösung nicht
erfolgte.
Eine weitere Feststellung betrifft die Nachweise der Bargeldbestände. Als
Prüfungsunterlagen wurden dem Prüfteam u. a. Dezember Einnahmen,
Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto und Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich
sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Dieses Verfahren könnte
nachvollzogen werden, wenn ein bestätigter Anfangsbestand mitgeteilt worden wäre.
Gemäß Punkt 14.3.3.2 der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln
(GAFin) sind Handvorschüsse mindestens einmal jährlich von der Amtsleitung oder
einer von ihr beauftragen Person unvermutet zu prüfen. Die Prüfungsniederschrift ist
in 3-facher Ausfertigung auf den vorgesehenen Vordrucken zu erstellen.
Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei erhalten unverzüglich je eine Ausfertigung.
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 3
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der
beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 814.775,36 €.
5.5 Eigenkapital
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2022 Gegenstand einer
näheren Betrachtung.
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen
1.1 Allgemeine Rücklage,
1.2 Sonderrücklagen,
1.3 Ausgleichsrücklage und
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Die Prüfung konzentriert sich aus folgenden Gründen ausschließlich auf das Konto
200100 – Allgemeine Rücklage:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 26 von 39
Die Ausgleichsrücklage wurde im Jahr 2022 auf 0,00 € reduziert. Die Minderung in
Höhe von 27.828.046,26 € gegenüber dem Vorjahr wurde gemäß Ratsbeschluss
vom 08.09.2022 zum anteiligen Ausgleich des Jahresfehlbetrags aus 2019
verwendet.
Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Ergebnisrechnung entnommen und
stellt den Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres dar.
Das Konto 202220 – Sonderrücklagen weist lediglich eine Buchung in Höhe von
81.263,06 € aus. Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen der
Stiftung Stadtgedächtnis, die in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt wurde. Dieser
Sachverhalt wurde in der Jahresabschlussprüfung 2020 aufgegriffen und kann an
dieser Stelle vernachlässigt werden.
Prüfung des Kontos 200100 – Allgemeine Rücklage
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus
Wertänderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu
verrechnen. § 90 Abs. 3 S. 1 GO legt fest, dass die Verrechnung mit der Allgemeinen
Rücklage nur bei Vermögensgegenständen in Frage kommt, die die Kommune zur
Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht und daher veräußert.
Das Konto 200100 – Allgemeine Rücklage weist im Jahr 2022 Buchungen mit einem
Gesamtvolumen in Höhe von 30.542.357,88 € aus.
In einer ersten Stichprobe wurden seitens der Kämmerei für Geschäftsvorfälle mit
einem Gesamtvolumen von rund 17,7 Mio. € lediglich die Summenwerte erläutert.
Diese Summenwerte beinhalten folgende Arten von Geschäftsvorfällen:
zum Abgang von Anlagevermögen durch Verschrottung,
zur Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden,
zur Veräußerung beweglicher Vermögensgegenstände und
zur außerplanmäßigen Auflösung korrespondierender Sonderposten.
Da sich diese Summenwerte aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen
zusammensetzen, war eine zweite Stichprobe erforderlich. Der Umfang dieser
zweiten Stichprobe betrug in Summe rund 11,0 Mio. € und deckte damit ca. 62 % der
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Buchungsbeträge aus der ersten Stichprobe ab. Insgesamt wurden 45
Einzelbuchungen ausgewertet.
Im Rahmen der Prüfung sollte nachgewiesen werden, dass die Buchungen gegen
die Allgemeine Rücklage im Sinne des § 44 Abs. 3 KomHVO dem Grunde und der
Höhe nach korrekt erfolgten.
Ergebnis der Prüfung
Die Auswertung der 45 Sachverhalte aus der zweiten Stichprobe hat zu folgenden
Ergebnissen geführt:
Bei sechs von acht betrachteten Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden
und bei allen zwölf betrachteten Veräußerungen beweglicher
Vermögensgegenstände konnte keine Umbuchung vom Anlage- in das
Umlaufvermögen der Stadt Köln vor dem Verkauf nachgewiesen werden. Sobald
eine Verkaufsabsicht in Form eines Gremienbeschlusses vorliegt, ist eine solche
Umbuchung zwingend erforderlich, da das Anlagevermögen per Definition nur solche
Vermögensgegenstände umfasst, die dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der
Kommune dauernd zu dienen (§ 34 Abs. 1 S. 1 KomHVO). Mit Vorliegen einer
Verkaufsabsicht ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt.
Bei acht der insgesamt 45 Sachverhalten fehlten bei den buchungsbegründenden
Unterlagen die dazugehörigen Buchungsbelege.
In sieben weiteren Sachverhalten wurde das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip
nicht beachtet.
Da es sich bei den vorgenannten Ergebnissen um Feststellungen formeller Art
handelt, die Buchungen gegen die Allgemeinen Rücklage inhaltlich jedoch als
zutreffend bewertet wurden, sind die entsprechenden Buchungsbeträge nicht
Bestandteil der beigefügten Ergebnisliste.
Bei 17 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar.
In diesen Fällen ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende
Begründung für eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage. In einem weiteren
Fall erfolgte die Buchung nicht periodengerecht und in einem anderen Fall lag kein
Sachverhalt des § 44 Abs. 3 KomHVO vor, der eine Buchung gegen die Allgemeine
Rücklage gerechtfertigt hätte.
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Einzelfeststellungen – siehe Anhang 4
Diese 19 Sachverhalte weisen ein Gesamtvolumen von 4.810.007,74 € auf und
finden sich dementsprechend auf der Ergebnisliste wieder.
5.6 Liquiditätskredite
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2022 Gegenstand einer
näheren Betrachtung.
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit angesetzt.
Laut Angaben im Verbindlichkeitenspiegel bestanden zum 31.12.2022 vom privaten
Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 874.677.378,38 € und
vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt
277.200.000,00 € zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem
Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Im Bestand sind Liquiditätskredite in
Höhe von 55.643.612,70 € im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule
2020“ enthalten.
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt:
Für die Prüfung wurden unterschiedliche Nachweise angefordert, so unter anderem
die Mitteilung der Stadtkasse. Diese bildet den Kontostand des Vortages sowie die
zu erwartenden Ein- und Ausgaben des Tages ab. Die vorliegenden Meldungen der
Stadtkasse wurden uneinheitlich ausgefüllt. So wurde der Zusatz „Soll“ oder „Haben“
beim Kontostand des Vortages nicht immer angeführt. Diese Angabe sollte immer
erfolgen, um die ermittelten Kreditbedarfe nachvollziehbar darzustellen.
Die eingereichten Rechnungsvorblätter weisen weder eine Belegnummer noch die
Unterschrift des Anordnungsbefugten aus.
Auf dem Angebotsformular zur Tagesgeldaufnahme, welches von der Stadt Köln
selbst erstellt wird, fehlt teilweise der Genehmigungsvermerk.
Diese Angebotsformulare und die Bestätigungsschreiben an die jeweiligen
Banken/Makler wurden laut Auskunft der Kämmerei zwischenzeitlich wegen
unübersichtlicher Darstellung und Fehleranfälligkeit überarbeitet.
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Aus systemischen Überlegungen wurde ein Sachverhalt in Höhe von 33.000,00 € in
die Stichprobe mit aufgenommen. Hierzu wurden die angeforderten Unterlagen nicht
eingereicht. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen lässt sich der Sachverhalt
nicht abschließend nachvollziehen.
Die täglichen Verhandlungen mit den Banken/Maklern wurden telefonisch
durchgeführt und auf Band aufgenommen. Diese Bandaufzeichnungen werden
lediglich für einen Monat gespeichert. Laut Aussage der Kämmerei übersenden
zudem nicht alle Makler/Finanzinstitute Bestätigungen zu den
Geschäftsabschlüssen. Die Beteiligungen übersenden ebenfalls keine Bestätigungen
zum Abschluss.
Die Aufbewahrung der Bandaufzeichnungen von einem Monat entspricht nicht den
Bestimmungen des § 59 KomHVO. Demnach muss gewährleistet werden, dass die
auf Bild- oder Datenträger gesicherten Bücher oder Belege während der Dauer der
maßgeblichen Aufbewahrungsfrist, also mindestens sechs Jahre, verfügbar und
maschinell auswertbar sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt einen
Verstoß gegen die GoB dar.
5.7 Sonstige ordentliche Erträge
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Erträge (Kontengruppe 45) wurde zunächst
auf folgende Konten eingegrenzt:
452300 – Erstattung von Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre
(Kapitalertragsteuer)
454100 – Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
459100 – Drittmittel für Festwerte
459600 – Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233a AO
Auf Grundlage der genannten Konten wurden stichprobenartig für einzelne
Sachverhalte die buchungsbegründenden Unterlagen angefordert.
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 17.04.2024, woraufhin weitere Rück-
und Anfragen an die Kämmerei gestellt wurden. Die letzte und abschließende
Rückmeldung seitens der Kämmerei erfolgte am 21.08.2024. Die Beantwortung
seitens der Kämmerei erfolgte in einer Zeitspanne von eins bis 26 Arbeitstagen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
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Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Eine
Rückmeldung erfolgte nicht. Somit bestehen folgende Feststellungen weiterhin:
Systemische Fehler
In der aktuellen Prüfung wurden Sachverhalte beanstandet, welche bereits in
vorangegangen Jahresabschlüssen festgestellt wurden. Bei den genannten
Sachverhalten handelt es sich um Teilaspekte einer hoheitlichen Aufgabe (Regelung
des ruhenden Verkehrs; hier: Abschleppleistungen), welche zwar auf
Privatunternehmen übertragen werden, der Geschäftsvorfall jedoch in der
Ergebnisrechnung der Stadtverwaltung Köln abgebildet wurde. Da die Aufgabe an
die Privatunternehmen übertragen wurde, tragen diese die Chancen und Risiken
(Generierung von Erträgen und Aufwendungen), welche mit der Aufgabe
einhergehen. Die angefallenen Erträge und Aufwendungen werden richtigerweise
nicht an die Stadt Köln überwiesen bzw. in Rechnung gestellt, so dass diese nicht in
der Ergebnisrechnung auszuweisen sind. Es erfolgt lediglich eine Meldung der
Privatunternehmen, aus der ersichtlich wird, in welcher Höhe Erträge bzw.
Aufwendungen entstanden sind. Unzulässigerweise wurden jedoch auch im
Haushaltsjahr 2022 auf Grundlage dieser Meldung erneut monatlich Erträge und
Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung ausgewiesen (lfd. Nr. 1 und 2
der Ergebnisliste). Zudem verstoßen die vorgenommenen Buchungen (Aufwand an
Ertrag) gegen § 39 Abs. 1 KomHVO, wonach Aufwand und Ertrag getrennt
voneinander auszuweisen sind.
Einzelfeststellungen
Im Rahmen der Prüfung wurden Sachverhalte beanstandet, in denen (bereits in
Vorjahren) seitens des Finanzamtes Grundlagenbescheide vollständig oder teilweise
von der Vollziehung ausgesetzt wurden. Dadurch bestanden gegenüber den
Schuldnern seitens der Stadtverwaltung Köln niedrigere oder gar keine Forderungen
mehr. Dementsprechend hätten zum Zeitpunkt der vollständigen oder teilweisen
Aussetzung der Vollziehung Ertragsminderungen gebucht werden müssen. Da diese
Buchungen unterblieben sind, wurde das Jahresergebnis der Vorjahre zu hoch
ausgewiesen.
In den vorliegenden Fällen hat das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung im
Jahr 2022 aufgehoben. Somit ist im Haushaltsjahr 2022 wieder ein Ertrag in Höhe
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
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des ursprünglichen Forderungsbetrages einzubuchen. Parallel dazu wurden von
Seiten der Kämmerei jedoch auch fälschlicherweise die in den Vorjahren
unterbliebenen Ertragsminderungen gebucht. Somit wird das Jahresergebnis 2022
entsprechend zu gering ausgewiesen. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen
das Periodisierungsprinzip gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KomHVO dar. Das Volumen
der beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 2.030.223,00 €.
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 5
Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 2.178.793,01 €.
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Kontengruppe 54) wurde im
Rahmen einer Stichprobenprüfung. Dazu wurden aus der Kontengruppe 54 sechs
Konten ausgewählt, die stichprobenartig einer näheren Betrachtung unterzogen
wurden.
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 11.04.2024, die Rückmeldung
erfolgte nach 26 Tagen (17 Arbeitstagen) am 07.05.2024. Die zweite Anforderung
wurde am 23.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die Rückmeldung erfolgte nach 14
Tagen (9 Arbeitstagen) am 06.06.2024.
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt:
Systemische Fehler
Bereits in der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde das folgende
Buchungsverfahren im Bereich der Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle
und auch für arbeitsrechtliche Fälle bei 30 Rechtsamt beanstandet.
Demnach werden sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (so z. B.
Rentenzahlungen) alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand und nicht
direkt gegen die Rückstellung gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert.
Dieses Verfahren entspricht immer noch nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung
nach § 28 KomHVO und ist umgehend zu korrigieren.
Einzelfeststellungen
Im Rahmen der Prüfung wurden Einzelfeststellungen nachvollziehbar ausgeräumt.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 32 von 39
5.9 Anhang
Der Anhang ist nach § 38 Abs. 1 Nr.5 KomHVO Pflichtbestandteil des
Jahresabschlusses. In § 45 KomHVO werden die Mindestangaben und
Erläuterungspflichten im Anhang festgelegt.
Im Anhang werden die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu
den einzelnen Positionen der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie die in der
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit angegeben. Diese sind so zu
erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Zusammensetzung der
Bilanzpositionen und die Bewertung des Vermögens und der Schulden
nachvollziehen kann. Zudem ergänzt der Anhang die Bilanz, die Ergebnis- und
Finanzrechnung, gibt Auskünfte, die über diese Zahlenwerke hinausgehen und
ermöglicht so eine qualifiziertere Einschätzung der Vermögen-, Finanz- und
Ertragslage der Kommune. Der Anhang gibt somit unverzichtbare Auskünfte für die
Bilanzanalyse.
Die Prüfung hat zu den nachfolgenden Feststellungen geführt:
Fehlende Angaben
Wahlrechte
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 KomHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben.
In § 34 Abs. 3 und 4 und in § 36 Abs. 2 und 7 KomHVO werden Wahlrechte eröffnet.
Sobald ein Wahlrecht eröffnet wird, muss im Anhang dargestellt werden, wie das
Wahlrecht ausgeübt wird. Dies beinhaltet eine Angabe, ob und inwieweit von der sich
eröffnenden Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Entsprechende Angaben wurden
nicht vorgenommen.
Bewertungsvereinfachungsverfahren
Gemäß § 45 Abs. 1 S.3 KomHVO ist die Anwendung von Vereinfachungsregelungen
und Schätzungen im Anhang zu beschreiben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 33 von 39
Von den Vereinfachungsregelungen in § 35 KomHVO wird bei mehreren
Sachverhalten Gebrauch gemacht. Zu den Sachverhalten finden sich jedoch keine
entsprechenden Erläuterungen im Anhang.
Gesonderte Erläuterungen
In § 45 Abs. 2 KomHVO ist festgelegt, welche Sachverhalte im Anhang gesondert
anzugeben und zu erläutern sind.
Davon umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 KomHVO die noch nicht
erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen. Vorgenommene
Schätzungen in diesem Zusammenhang sind gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO zu
beschreiben. Der Gesamtbetrag der noch nicht erhobenen Beiträge für fertig
gestellte Erschließungsmaßnahmen wird im Anhang mit rund 9,6 Mio. € angegeben
und wurde „soweit möglich sachgerecht geschätzt“. Erläuterungen zu den noch nicht
erhobenen Beiträgen sowie den Schätzungen fehlen.
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 KomHVO sind auch die Verpflichtungen aus
Leasingverträgen gesondert zu erläutern. Zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen
findet sich im Anhang eine unzureichende tabellarische Darstellung zu
Leasingverträgen.
Gleichstellungsplan
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 KomHVO ist im Anhang anzugeben, ob und für welchen
Zeitraum ein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt. Eine entsprechende Angabe fehlt.
Individualgewährleistungen
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 KomHVO sind die im Verbindlichkeitenspiegel
auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalten, aus denen sich
künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können, zu erläutern.
Die im Verbindlichkeitenspiegel aufgeführten Individualgewährleistungen werden
nicht erläutert.
Außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 6, 7 und 9 KomHVO sind
sämtliche Fälle von außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen sowie der Grund für
entsprechende Wertverluste beziehungsweise Wertsteigerungen zu erläutern.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 34 von 39
Laut Kämmerei werden Bewegungen erst ab einer Mio. € erläutert. Für diese
Einschränkung fehlt eine rechtliche Grundlage, da der Verordnungsgeber die
Erläuterungspflicht nicht auf wesentliche Beträge beschränkt. Sachverhalte, die den
gleichen Grund für Wertänderungen haben, können aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes zusammen erläutert werden.
Berichtigungen der Eröffnungsbilanz
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 KomHVO sind Berichtigungen
oder Wertnachholungen eines in der Eröffnungsbilanz festgesetzten Wertansatzes
eines Vermögensgegenstandes, eines Sonderpostens oder der Schulden zu
erläutern. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wurden Nachaktivierungen in Höhe von
insgesamt 1.779.288,67 € mit Aktivierungsdatum vor oder zur Eröffnungsbilanz
vorgenommen. Hierzu finden sich keine Angaben im Anhang.
Fehlerhafte Angaben
Im Jahresabschluss wird fälschlicherweise auf die gewährten Bürgschaften des
Vorjahres, zum Bilanzstichtag 31.12.2021, abgestellt.
5.10 Lagebericht
§ 49 KomHVO legt den Mindestumfang des Lageberichtes fest. Bei der Aufstellung
des Lageberichtes müssen die GoB beachtet werden. Die Angaben im Lagebericht
müssen vollständig, wesentlich, wahr, klar und übersichtlich sein. Auch der
Grundsatz der Stetigkeit ist bei der Aufstellung des Lageberichtes zu
berücksichtigen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Kommune vermittelt.
Gemäß § 49 S. 4 und 5 KomHVO hat der Lagebericht eine ausgewogene und
umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Kommune zu enthalten. In der Analyse sollen produktorientierte Ziele
und Kennzahlen einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss
enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 35 von 39
Kennzahlen
Zur Analyse ist das durch den Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008
vorgegebene und durch ein Handbuch aus dem Jahr 2012 ergänzte NKF-
Kennzahlenset NRW heranzuziehen. Insgesamt umfasst dieses 18 Kennzahlen, die
die Analysebereiche haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation, Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage umfassen.
Der von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf enthält lediglich 13 Kennzahlen.
Es fehlen die Kennzahlen Abschreibungsintensität, Personalintensität, Sach- und
Dienstleistungsintensität, Transferaufwandsquote und Zinslastquote.
Wie zuvor angeführt, sollen die einbezogenen Kennzahlen unter Bezugnahme auf
die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Bei fünf der von
der Kämmerei ermittelten Kennzahlen wurde eine Erläuterung beziehungsweise
Einordnung der Werte vorgenommen.
Von den im Lagebericht dargestellten Kennzahlen entsprechen drei Kennzahlen
nicht den Vorgaben des NKF-Kennzahlensets:
Fehlbetrags-/Überschussquote
Die Kennzahl wurde für das Jahr 2022 nicht ermittelt. Abweichend von dem
ursprünglichen Erlass des Innenministeriums ist in einer aktuelleren Version des
NKF-Kennzahlensets aus dem Jahr 2012 neben einer Fehlbetragsquote die
Kennzahl "Überschussquote" enthalten. Im Fall eines positiven Jahresergebnisses,
wie im Jahr 2022, ist diese statt der Fehlbetragsquote zu ermitteln.
Da Kennzahlen unter anderem für interkommunale Vergleiche herangezogen
werden, sind Weiterentwicklungen des Kennzahlensets zu berücksichtigen.
Drittfinanzierungsquote
Die Kennzahl wurde falsch berechnet, da die Abschreibungen auf Finanzanlagen in
die Kennzahlenermittlung der Kämmerei nicht einbezogen wurden. Laut
Anlagenspiegel betragen die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Jahr 2022
3.697.736,63 €. Dieser Wert ist gemäß der Berechnungsvorlage des NKF-
Kennzahlensets zu berücksichtigen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 36 von 39
Im Jahr 2022 sind unzweifelhaft Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von
rund 3,7 Mio. € angefallen. Diese dürfen bei der Kennzahlenermittlung nicht ignoriert
werden, da andernfalls ein unvollständiges Bild der Gesamtsituation vermittelt wird.
In einem 2023 von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlichten Dokument
zur Anwendung des NKF-Kennzahlensets werden die Abschreibungen auf
Finanzanlagen ebenfalls in die Berechnung der Kennzahl einbezogen. Auch vor dem
Hintergrund geänderter Rechtsvorschriften zur Verrechnung von Aufwendungen aus
der Wertänderung von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage (§ 44 Abs. 3
KomHVO) gelten die bisherigen Berechnungsformeln somit weiterhin.
Die korrekte und einheitliche Ermittlung der Kennzahl ist zwingend erforderlich, um
einen interkommunalen Vergleich gewährleisten zu können.
Bei der Berechnung der Drittfinanzierungsquote wurde das Konto 438100 -
Auflösung Sopo für Gebührenausgleich (3.534.615,00 €), abweichend vom NKF-
Kennzahlenset, nicht berücksichtigt. Bei korrekter Ermittlung erhöht sich die
Drittfinanzierungsquote von 49,02 % auf 49,98 %.
Investitionsquote
Gemäß NKF-Kennzahlenset sind zur Ermittlung der Kennzahl lediglich die im
Anlagenspiegel aufgeführten Werte maßgeblich. Abweichend hiervon hat die
Kämmerei zusätzlich Abschreibungen aus Nachaktivierungen und Abgängen
berücksichtigt.
Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Kennzahlen mit denen anderer
Kommunen ist zwingend auf eine einheitliche Ermittlung der Kennzahlen zu achten.
Hierfür stellt das NKF-Kennzahlenset die Grundlage dar und ist somit als
Berechnungsvorgabe heranzuziehen.
Ohne Berücksichtigung der Abschreibungen auf Nachaktivierungen beziehungsweise
Abgängen verringert sich die Kennzahl von 191,48 % auf 155,24 %.
Die fehlerhafte Ermittlung der Kennzahlen hat zur Folge, dass die Darstellung der
Vermögenslage und der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation nicht den
tatsächlichen Verhältnissen zum 31.12.2022 entspricht.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 37 von 39
Fehlerhafte Angaben
Der Lagebericht enthält die Aussage, dass die Auszahlungen für Investitionen im
Jahr 2022 rund 50 % des fortgeschriebenen Planwertes erreichen. Rechnerich
handelt es sich aber nur um 43,7 % des fortgeschriebenen Planwertes. Der
angegebene Prozentsatz ist nicht nachvollziehbar und insbesondere die
Gegenüberstellung zum Anteil aus 2021 ist irreführend.
Laut Lagebericht betragen die Auszahlungen für Baumaßnahmen 55,6 % des
fortgeschriebenen Planwertes. Rechnerisch ergibt sich jedoch ein Wert von 52,0 %.
Der angegebene Prozentsatz von 55,6 % ist nicht nachvollziehbar.
Risikomanagement
Gemäß § 49 Satz 6 KomHVO ist auf die Chancen und Risiken für die künftige
Entwicklung der Kommune einzugehen.
Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage wird ein Überblick zu
Chancen und Risiken benötigt. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit
einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension. Ein solches
Risikomanagementsystem existierte zum Bilanzstichtag 31.12.2022 bei der Stadt
Köln lediglich in Ansätzen.
Aus dem Fehlen eines vollumfänglichen Risikomanagementsystems folgt, dass ein
planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und
Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken derzeit nicht möglich ist.
5.11 Von der Kämmerei nicht gebuchte Geschäftsvorfälle
Im Jahresabschluss 2022 wurden insgesamt drei Geschäftsvorfälle mit einem
Buchungsvolumen von über 1 Mio. € bekannt, deren Buchungen nicht mehr in 2022
erfolgt sind. Hierbei handelt es sich um:
Zuführung zu Drohverlustrückstellungen: 3.694.432,14 €
Treuhandabrechnung Deutzer Hafen: 10.012.536,32 €
Betriebskostenzuschuss Gürzenich Orchester: 1.040.000,00 €
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 38 von 39
6. Bestätigungsvermerk
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2022 wurde, einschließlich des
Lageberichts, nach § 102 GO geprüft.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu
vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat
einzuschränken ist:
a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin erheblichen
Verbesserungsbedarf. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden,
auch aufgrund der dezentralen Buchführung, stadtweit nur unvollständig
umgesetzt. Die Prüfung zeigte, dass die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu
den entsprechenden Ergebniskonten optimierungsbedürftig ist.
b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver
Bemühungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im
Prüfungszeitraum notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen. Die Buchführung der Stadt Köln ist in Teilen und das System der
Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass sie einem sachverständigen Dritten
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und
über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022
Rechnungsprüfungsamt Seite 39 von 39
c) Im Bereich der Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)“ war es der Verwaltung nicht möglich, die
Werthaltigkeit für den überwiegenden Teil dieser Bilanzposition nachzuweisen.
d) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
aufgeführten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum
Jahresabschluss 2022 nicht ausgeräumt.
e) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und
Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und
Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der
Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht, mit den vorstehenden
Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln.
Köln, den 01.07.2025
Ralf Jülich
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
1 3267542 2.195,84 € 40-Schulverwaltungsamt indirekte E rtragsausfälle
COVID
Eine Berechnung konnte seitens der Kämmerei nicht vorgelegt werden.
2 3267555 53.766,00 € 506-Bürgerzentren indirekte Ertra gsausfälle
COVID
Die Begründungen der Dienststelle sind nachvollziehbar.
Die Berechnung ist aufgrund fehlendem begründendem Zahlenwerk nicht nachvollziehbar und
somit die Buchung auch nicht.
3 3267587 87.864,00 € 4511-MuseumLudwig indirekte Ertra gsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und
stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für
welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit
dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
4 3267592 65.874,00 € 3114-MAK indirekte Ertragsausfäll e
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und
stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für
welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit
dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
5 2970189 +
2970190
-1.050.923,62 € 40-Schulamt Mehraufwendungen
COVID
Unter den beiden Buchungsnummern wurden 1.000.000,00 € und 76.335,38 € gebucht.
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass die Summe der Rückzahlung 2.127.258,47 € beträgt. Es
wurden allerdings nur 1.076.335,38 € verbucht. Die Differenz zwischen der Rückzahlungssumme
und den 1.076.335,38 € ergeben eine Differenz in Höhe von 1.050.923,62 €.
6 23014312 90.890,36 € 56-Amt für
Wohnungswesen
Mehraufwendungen
COVID
1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so dass die Buchung das
falsche Jahr betrifft.
2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, die einen Ukraine-bedingten Mehraufwand
darstellt. Begründet wird dies seitens der Kämmerei damit, dass "der grundsätzliche Ukraine
Bezug aus Sicht der Verwaltung unstrittig ist". Da der Leistungszeitraum das Jahr 2021 betrifft, ist
ein Ukraine bedingter Mehraufwand nicht möglich.
7 23154193 10.309,18 € 56-Amt für
Wohnungswesen
Mehraufwendungen
COVID
Es handelt sich um Wartungskosten. Das Bestelldatum für den Wartungsauftrag liegt im Jahr
2018. Es besteht somit kein COVID-Zusammenhang, da die Kosten jährlich unabhängig von
Corona entstehen.
8 24127825 5.758,96 € 56-Amt für
Wohnungswesen
Mehraufwendungen
COVID
Es handelt sich um Grundbesitzabgaben eines Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei
handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte
Mehraufwendungen.
9 23975314 76.679,41 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendung en
COVID
Es handelt sich um einen Zuwendungsbescheid im Förderprogramm: Bürgerbeteiligung und
Aktivierung. Aufgrund der Beschreibung im Bescheid handelt es sich nicht um einen COVID
bedingten Sachverhalt.
Seite 1 von 10
Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
10 23085752 11.306,93 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendun gen
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der
Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen
und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-
Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein
und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar.
11 23015988 4.149,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendung en
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der
Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen
und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-
Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein
und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar.
12 22911286 214.212,25 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen
COVID
1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so dass die Buchung das
falsche Jahr betrifft.
2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, deren "COVID Bezug unstrittig" ist. Eine
derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar.
13 22942676 3.210,60 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendung en
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der
Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen
und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-
Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein
und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar.
14 23349899 4.560.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
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Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
15 23349900 3.805.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
16 24342287 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
17 23349898 2.985.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
18 24342290 1.920.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
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Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
19 24342288 1.630.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
20 23349897 1.150.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
21 24342286 1.100.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
22 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
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Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
23 24342289 285.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
24 24342292 165.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
25 24342292
-1.400.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt
sich der Sachverhalt derzeit - immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung - nicht weiter
aufklären.".
26 24342294 -1.600.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt
sich der Sachverhalt derzeit - immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung - nicht weiter
aufklären.".
27 24342287 -1.793.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
Seite 5 von 10
Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
28 24342284 -3.622.500,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
29 24342286
-8.286.500,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
30 24342285
-8.710.875,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und
nachweisen.
31 24342292 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
32 24342294 2.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
Seite 6 von 10
Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
33 24342288 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
34 24342289 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
35 24342290 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
36 24342292 700.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
37 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
38 24342290 400.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
Seite 7 von 10
Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
39 24342289 250.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
40 24342288 150.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
41 24342288 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
42 24342289 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
43 24342290 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
44 24342294 -1.232.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
Seite 8 von 10
Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
45 24342292 -1.848.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
46 24342301 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
47 24342301 800.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
48 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
49 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
50 24342301 -3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden
konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein
auch nichts mehr ändern.".
Seite 9 von 10
Anhang 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
51 23259222 25.149,99 € 15-Amt für
Stadtentwicklung und
Statistik
Mehraufwendungen
UKRAINE
Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische Mitarbeitenden ins
Welcome Center abgeordnet wurden.
Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. Die Personalkosten
der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an.
52 23259218 17.033,33 € 15-Amt für
Stadtentwicklung und
Statistik
Mehraufwendungen
UKRAINE
Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische Mitarbeitenden ins
Welcome Center abgeordnet wurden.
Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. Die Personalkosten
der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an.
53 ohne Buchungs-
Nr.
213.346,00 € 51-Kinder und
Jugendamt
Mehraufwendungen
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
54 ohne Buchungs-
Nr.
20.193,54 € 51-Kinder und
Jugendamt
Mehraufwendungen
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
55 2005033901 20.023,32 € 51-Kinder und
Jugendamt
Mehraufwendungen
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
56 ohne Buchungs-
Nr.
17.367,07 € 51-Kinder und
Jugendamt
Mehraufwendungen
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
Gesamtvolumen 71.431.128,40 €
Positive Beträge 37.039.329,78 €
Negative Beträge
-34.391.798,62 €
Seite 10 von 10
Anhang 2 - Einzelfallbetrachtung öffentlich-rechtliche Forderungen
lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 52000141736 55.644,83 20-Kämmerei Laut Meldung der Di enststelle betrug die Einschätzung der Realisierungshöhe in 2021 0%. Daher wurde durch die Anhebung ein Ertrag i. H. v. 30.604,66 € eingebucht. Bei
der getroffenen Aussage "Im Jahr zuvor wurde die Realisierungsquote nach Aktenlage mit 50% angegeben." hätte also im Vorjahr ein geringerer Aufwand eingebucht werden
müssen sowie in 2022 die Differenz aus den Realisierungshöhen (50% zu 45%) als weiterer Aufwand. Insofern ist entweder die Aktenlage oder die Buchung in 2022 nicht
nachvollziehbar.
2 52008221562 56.525,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und
wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
3 52008228770 72.136,96 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings liegen über den Schuldner nach Aussage von 204 umfassende
Erkenntnisse aus dem Vollstreckungsverfahren vor, die darauf schließen lassen, dass auch im Rahmen der Insolvenz nicht (mal) mit einer Teilrealisierung zu rechnen ist. Die
Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
4 52008505914 55.641,50 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet
und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
5 52008505915 57.437,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet
und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
6 52012650802 56.525,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und
wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
7 52012650803 106.400,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und
wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
8 52020989748 178.799,50 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 auf 10 % wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass sich der
Schuldner in einem Insolvenzverfahren befindet und somit lediglich eine Realisierungsquote von 5 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag eingebucht.
9 52021134609 75.325,50 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote von 10 auf 20 % wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine
Realisierungsquote von 10 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag eingebucht.
10 5740173135 435.261,00 20-Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 3 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
11 52023229116 157.937,50 20-Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
12 52024959334 61.189,00 20-Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
13 52025248121 200.745,00 20-Kämmerei
14 52025248122 251.460,00 20-Kämmerei
15 52025248124 266.818,00 20-Kämmerei
16 52025248126 495.113,00 20-Kämmerei
17 52025248127 75.021,00 20-Kämmerei
18 52025248503 50.741,00 20-Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
19 52025282349 71.235,75 20-Kämmerei
20 52025282351 79.249,00 20-Kämmerei
21 52025282352 108.993,50 20-Kämmerei
22 52025353267 1.158.178,25 20-Kämmerei Nach Einschätzu ng der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
23 52025441819 55.294,75 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 50 % vorgenommen und ein entsprechender Aufwand eingebucht. Allerdings wird
seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine Realisierungsquote von 0 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht.
24 52025573306 72.686,00 20-Kämmerei Nach Meldung der D ienststelle wurde die Realisierungsquote auf 50 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204
sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht.
25 52025594143 94.097,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der
Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der
Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe nicht entstanden wäre, ausgewiesen
Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der
Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der
Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe nicht entstanden wäre, ausgewiesen
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lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
26 52025657657 97.139,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
27 52025721555 179.284,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
28 52025777840 107.568,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
29 52025811181 148.076,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
30 52025907554 52.017,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
31 52025907579 234.825,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
32 52025921685 60.296,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
33 52025921717 119.614,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
34 52025938767 107.850,56 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % werthaltig ist. Somit hätte keine Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen.
35 52025995268 99.218,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
36 52026020032 97.555,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
37 52026032709 58.187,50 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % werthaltig ist. Somit hätte keine Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen.
38 52026048945 142.523,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
39 52026049665 59.368,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
40 52026075752 58.866,75 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
41 52026127849 63.894,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung.
Gesamtvolumen 6.034.736,85 €
Seite 2 von 2
Anhang 3 - Liquide Mittel
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 180100 781.032,51 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es si ch um den Bestand eines von der GAG geführten
Treuhandkontos. Der vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand
per 31.12.2021 aus.
Der Bestand vom 31.12.2022 ist somit nicht nachgewi esen.
2 180501 28.432,35 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunt erlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen,
Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt.
Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer
fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
3 180501 5.310,50 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wur den u. a. Dezember Einnahmen,
Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt.
Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer
fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
Gesamtvolumen 814.775,36 €
Seite 1 von 1
Anhang 4 - Eigenkapital
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 200100 4.810.007,74 € 20-Kämmerei Bei 17 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig
nachvollziehbar. In diesen Fällen ergab sich aus de n vorgelegten Unterlagen
keine ausreichende Begründung für eine Buchung gege n die Allgemeine
Rücklage. In einem weiteren Fall erfolgte die Buchu ng nicht periodengerecht
und in einem anderen Fall lag kein Sachverhalt des § 44 Abs. 3 KomHVO vor.
Gesamtvolumen 4.810.007,74 €
Anhang 5 - Sonstige ordentliche Erträge
lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 2929193 -79.357,91 € 20-Kämmerei
2 2799659 -69.212,10 € 20-Kämmerei
3 9001924031 741.066,00 € 20-Kämmerei
4 9001853242 1.289.157,00 € 20-Kämmerei
Gesamtvolumen 2.178.793,01 €
Summe positiv 2.030.223,00 €
Summe negativ
-148.570,01 €
Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden berei ts im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfberi cht 2020 unter
Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Ertr äge, wie folgt dargestellt:
"Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen über tragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanze n der jeweiligen
Privatunternehmen abzubilden. Die den Privatunterne hmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nich t in Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnu ngsfälle
vorliegen."
Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weite rhin zutreffend.
In den vorliegenden Sachverhalten wurden seitens de s Finanzamtes Grundlagenbescheide vollständig oder teilweise von der Vollziehung ausgesetzt. Die Ausse tzung geschah
bereits in den Vorjahren. Jedoch erfolgte die Buchu ng einer Ertragsminderung infolge dieser Aussetzung nicht im entsprechenden Haushaltsjahr. Dadurch wur de das
Jahresergebnis der Vorjahre zu hoch ausgewiesen.
Die Aussetzung der Vollziehung wurde von Seiten des Finanzamtes im Jahr 2022 aufgehoben. Somit ist im Jahr 2022 wieder ein Ertrag in Höhe des ursprünglic hen
Forderungsbetrages einzubuchen. Parallel dazu wurde n von 20 die hier aufgeführten Ertragsminderungen g ebucht, die sich allerdings auf die Vorjahre bezieh en. Somit wird
das Jahresergebnis 2022 entsprechend zu gering ausg ewiesen.
Darüber hinaus stellt dieses Vorgehen einen Verstoß gegen das Periodisierungsprinzip gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO dar.
Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022 Teil 1
493348 Zeichen
Entwurf
Jahresabschluss 2022
Teil 1
• Bilanz
• Ergebnisrechnung
• Finanzrechnung
• Anhang
Lagebericht zum Jahr
esabschluss 2022
Dezernat II – Kämmerei
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste
440-23/20/11.2023
Teil 1
- Bilanz
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2022
Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet:
Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen)
Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen
Inhaltsverzeichnis
Bilanz 31.12.2022 5
davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 9
Ergebnisrechnung 11
Finanzrechnung 15
Anhang 19
1. Vorbemerkung 19
2. Bilanz 23
2.1 Aktiva 23
2.2 Passiva 52
2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 72
3. Ergebnisrechnung 74
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 74
3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 84
3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 91
3.4 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen
(Zeile 27-31) 95
4. Finanzrechnung 95
4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 96
4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 108
5. Ermächtigungsübertragung 110
Anlagen 111
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 172
1. Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen in 2022 172
2. Analyse der Haushaltswirtschaft 174
2.1 Vermögenslage 174
2.2 Schuldenlage 176
2.3 Ertragslage 177
2.4 Aufwandslage 179
2.5 Finanzlage 180
2.6 Personalbestand und –entwicklung 181
2.7 Gesamtbeurteilung 182
3. Prognosen, Chancen und Risiken 184
3.1 Entwicklung Folgejahre 187
3.1.1 Ergebnisplan 2023/2024 187
3.1.2 Finanzplan 2023/2024 191
3.1.3 Reduzierung der Fehlbetragsquoten 191
3.2 Ausgewählte Strategiefelder und Projekte 198
3.2.1 Klimaschutz 198
3.2.2 Digitalisierung 198
3.2.3 Schulbau 200
3.2.4 Wohnen und Stadtteilentwicklung 200
3.2.5 Wirkungsorientierter Haushalt – Nachhaltigkeitshaushalt 201
3.2.6 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 202
3.3 Entwicklung in den Beteiligungen 203
3.3.1 Überblick 203
3.3.2 Einzelne Beteiligungen 204
4. Kennzahlen 210
4.1 Bilanzkennzahlen 210
4.2 Ergebniskennzahlen 213
4.3 Kennzahlenentwicklung 2018 bis 2022 214
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 215
Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und
der Ratsmitglieder 217
Bilanz 31.12.2022
5
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davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen
9
Aktiva Passiva
Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 17.537.671,85 16.432.970,53
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.4. Jahresüberschuss 32.981,92 3.154.392,82
1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00
1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00 2. Sonderposten 0,00 0,00
1.2.1.3 Wald, Forsten 0,00 0,00
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 444.600,00 444.600,00 2.1 für Zuwendungen 136.382,06 159.156,79
2.4 Sonstige Sonderposten 75.594.052,92 76.427.320,54
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und
Jugendeinrichtungen 760.207,20 775.738,00 3. Rückstellungen
1.2.2.3 Wohnbauten 58.210.925,97 59.261.645,64
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude 383.625,
31 387.329,97 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 0,00 0,00
und 5 GemHVO 0,00 0,00
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
4. Verbindlichkeiten
1.3 Finanzanlagen 0,00 0,00
1.3.2 Beteiligungen 9.842.030,00 9.842.030,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 29.090.086,88 9.244.703,60 4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 849.530,93 877.173,52 *
1.3.5 Ausleihungen 0,00 0,00 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 25.793.702,25 26.505.454,24
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene
Unternehmen 322.114,03 326.715,65
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
203.485,72 46.108,99
2. Umlaufvermögen
5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 35.012,70
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 471.134,76 1.970.443,43
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00
2.4 Liquide Mittel 20.411.601,50 41.172.901,84
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
120.147.807,65 123.637.590,13 120.147.807,65 123.637.590,13
* davon Verbindlichkeiten gegen Stadt Köln 849.530,93 877.173,52
Unselbstständige Stiftungen der Stadt Köln
Schlussbilanz 31.12.2022
10
Ergebnisrechnung
11
12
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EĂĐŚƌŝĐŚƚůŝĐŚ͗sĞƌƌĞĐŚŶƵŶŐǀŽŶƌƚƌćŐĞŶƵŶĚƵĨǁĞŶĚƵŶŐĞŶŵŝƚĚĞƌĂůůŐĞŵĞŝŶĞŶZƺĐŬůĂŐĞ
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ĚĂǀŽŶmΎΎ
ĂƵƐsŽƌũĂŚƌ
13
14
Finanzrechnung
15
16
:ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐϮϬϮϮ ϭ Ϯ ϯ ϰ ϱ ϲ ϳ ϴ
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ϭϮͲƵƐnjĂŚůƵŶŐĞŶĨƺƌ^ĂĐŚͲƵŶĚŝĞŶƐƚůĞŝƐƚƵŶŐĞŶ ϲϰϵ͘ϮϬϱ͘ϴϵϱ͕ϯϮ ϳ ϮϮ͘ϱϰϱ͘ϲϵϮ͕ϰϮ ϴϱϭ͘ϳϰϭ͘ϬϮϬ͕ϱϮ Ϯϲ͘ϭϲϯ͘ϱϭϲ͕ϰϵ ϲϵϬ͘ϵϱϱ͘ϴϬϯ͕ϭϴ ϯϭ͘ϱϴϵ͘ϴϴ ϵ͕Ϯϰ ϭϲϬ͘ϳϴϱ͘Ϯϭϳ͕ϯϰ Ϯϲ͘ϭϲϯ͘ϱϭϲ͕ϰϵ
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ϭϱͲ^ŽŶƐƚŝŐĞƵƐnjĂŚůƵŶŐĞŶ ϵϲϵ͘ϵϵϰ͘ϭϬϮ͕ϵϭ ϵϰϵ͘ϰϳϱ͘ϴϳϴ͕ϲϱ ϭ͘ϭϮϲ͘ϱϮϰ ͘Ϭϰϱ͕ϴϲ ϯ͘ϲϳϱ͘ϳϰϲ͕Ϭϰ ϵϴϭ͘ϭϵϭ͘ϭϮϰ͕ϱϬ Ͳϯϭ͘ϳϭϱ͘Ϯϰϱ͕ϴϱ ϭϰϱ͘ϯϯϮ͘ϵϮϭ͕ϯϲ ϯ͘ ϲϳϱ͘ϳϰϲ͕Ϭϰ
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ϭϳс^ĂůĚŽĚĞƌůĨĚ͘sĞƌǁĂůƚƵŶŐƐƚćƚŝŐŬĞŝƚ;ϵƵŶĚϭϲͿ Ϯϲϭ͘Ϭϯϵ͘ϱϬϭ͕ ϲϳ ͲϭϬϰ͘ϮϰϮ͘ϳϭϱ͕Ϭϳ ͲϮϴϮ͘ϰϱϯ͘Ϯϵϭ͕Ϯϲ Ͳϰϳ͘ϮϮϳ͘ϭϯϮ͕ϰϭ ϭϬϭ͘ϯϮϳ͘ϰϬϯ͕ϭϲ ϮϬϱ ͘ϱϳϬ͘ϭϭϴ͕Ϯϯ ϯϴϯ͘ϳϴϬ͘ϲϵϰ͕ϰϮ Ͳϰϳ͘ϮϮϳ͘ϭϯϮ͕ϰϭ
ϭϴнƵǁĞŶĚƵŶŐĞŶĨƺƌ/ŶǀĞƐƚŝƚŝŽŶƐŵĂƘŶĂŚŵĞŶ ϭϯϲ͘ϴϱϯ͘ϵϰϴ͕Ϯϰ ϭϮϳ͘ϬϱϮ ͘ϯϮϲ͕ϬϬ ϭϯϭ͘Ϭϱϵ͘Ϭϭϰ͕ϵϭ Ϭ͕ϬϬ ϭϰϴ͘ϰϳϱ͘ϯϴϯ͕ϰϭ Ϯϭ͘ϰϮϯ͘Ϭϱϳ͕ϰϭ ϭϳ͘ϰϭϲ͘ϯϲϴ͕ ϱϬ Ϭ͕ϬϬ
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ϯϭс^ĂůĚŽĂƵƐ/ŶǀĞƐƚŝƚŝŽŶƐƚćƚŝŐŬĞŝƚ;ϮϯƵŶĚϯϬͿ ͲϭϬϰ͘ϯϳϰ͘ϱϮϳ͕ϭϬ ͲϳϯϮ͘ϲϬϯ͘Ϯϰϲ͕ϯϬ ͲϴϱϮ͘Ϭϴϵ͘ϭϲϵ͕ϵϴ ͲϭϯϬ͘ϰϮϰ͘ϳϳϭ͕ϵϮ ͲϮϴϵ͘ϵϲϭ͘ϭϮϳ͕ϳϬ ϰϰϮ ͘ϲϰϮ͘ϭϭϴ͕ϲϬ ϱϲϮ͘ϭϮϴ͘ϬϰϮ͕Ϯϴ Ϭ͕ϬϬ
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17
18
Anhang
1. Vorbemerkung
Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile ergeben sich
insbesondere aus der GO und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (KomHVO).
Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahresabschlusses gibt auf der Aktivseite einen
Überblick über das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten und auf der Passivseite über das Eigenkapital, die Son-
derposten, das Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2022 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO.
Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever-
mögen ab dem Jahresabschluss 2020 der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilan-
zierungshilfe, mit de r Mehrbelastungen aufgrund der Covid -19-Pandemie (ab
2020) und aufgrund des Krieges in der Ukraine (ab 2022) gemäß § 5 des NKF -
Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) isoliert werden.
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul-
den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Bewertungsvereinfa-
chungsverfahren gemäß § 35 KomHVO werden im Erläuterungsteil unter den be-
troffenen Bilanzpositionen dargestellt.
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An-
schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden in Höhe der Restbuchwerte berücksichtigt. Falls nichts Abweichendes
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei ab-
nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wu rden die Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.
In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs - und Herstellungskosten be-
reits in Vorjahren hätten aktiviert werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfal-
lende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung bei der Zugangsbu-
chung berücksichtigt. Zutreffender Weise ist diese nicht Bestandteil der Abschrei-
bungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Haushaltsjahr,
wurde jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde gelegt und
daher unter der Entwicklung der Bilanzposition gesondert dargestellt. In den Erläu-
terungen selbst werden Bewegungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte we-
sentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die plan-
mäßigen Abschreibungen wurden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von ab-
nutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlage-
vermögen werden gemäß § 36 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der
Ergebnisrechnung erläutert , zudem werden die wesentli chen außerplanmäßigen
Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt.
Die Nutzungsdauern orientieren sich an der von der Stadt Köln erstellten Nut-
zungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen basiert.
Abweichungen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.
19
Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanz-
positionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten, der Entwicklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, Ab-
schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts-
jahres.
Für Teilbereiche der Bilanzpositionen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte und 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
wurden in 2022 Pilotinventuren durchgeführt. Konkret handelt es sich um den Be-
reich der Gemarkung Meschenich sowie einen Teilbereich der Gemarkung Rondorf-
Land. Für die beweglichen Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschi-
nen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“
wird stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren angewendet. Im Drei -Jahres-
Zeitraum soll jährlich bei circa einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorge-
lagerte Inventur (Oktober bis Dezember des Haushaltsjahres) durchgeführt werden.
Durch die Verteilung der Inventuren auf drei Jahre soll eine Entzerrung der Inven-
turarbeiten erreicht werden.
Bei den Werten für Vorräte ist das strenge Niederstwertprinzip nach
§ 36 Abs. 8 KomHVO beachtet.
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier -
baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt.
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe-
stände sowie der EC -Cash-Einzahlungsbeträge und die als Handvorschüsse und
Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die erforderlichen perio-
dengerechten Abgrenzungen von Aufwand und Auszahlung gemäß
§ 43 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Darüber hinaus werden unter dieser Position nach
§ 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwendungen an Dritte aktiviert. Vorausset-
zung für die Abbildung solcher aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist eine ein-
klagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung.
Das Eigenkapital wird grundsätzlich durch das Jahresergebnis und die mit der all-
gemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fort-
geschrieben.
Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän-
den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö-
gensgegenstandes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendun-
gen und aus Beiträgen sowie die sons tigen Sonderposten. Die Sonderposten wer-
den, soweit sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entspre-
chend der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände er trags-
wirksam aufgelöst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).
Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen un-
ter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 44 Abs. 6 KomHVO
die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu-
20
nalabgabengesetz und damit der öffentlich- rechtlich erhobenen Gebühren geson-
dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi-
tion sind unter der Bilanzposition dargestellt.
Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag
31.12.2022. Sie sind mit ihren Restlaufzeiten im Rückstellungsspiegel abgebildet.
Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Bewegungen
im Haushaltsjahr. Dabei handelt es sich um Zuführungen, Auflösungen und Inan-
spruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d. h. die Neubildung einer Rückstel-
lung bzw. die Erhöhung einer bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, wenn
die Voraussetzungen gemäß § 37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist aufzu-
lösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan-
spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu
einer Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung gelangen. Die Instandhaltungs-
rückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitraum von grundsätzlich bis
zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu
erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten-
spiegel dargestellt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der R ege-
lung in § 43 Abs. 3 Satz 2 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haus-
haltsjahre entfallenden Erträge aus bereits eingegangenen Einzahlungen. Passive
Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom-
mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag-
bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese
werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO entsprechend der korres pondierenden
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst.
21
Im Folgenden werden
- die Bilanzpositionen (Kapitel 2),
- die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und
- die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert.
Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen erfolgen die Angaben in T€. Planmäßige
Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen
(Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden in der Regel dann erläutert, wenn die
Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als
Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs - und Geschäftsausstattung, bei der bei-
spielsweise die Zugänge in der Regel vernachlässigbare Einzelwerte umfassen.
Bei der Erläuterung der Ergebnis - und Finanzrechnungszeilen sind Beträge
in Mio. € angegeben.
Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil-)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen-
zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen
entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte.
22
2. Bilanz
2.1 Aktiva
Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit
Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CUIG ist die Summe der infolge der Covid- 19-Pandemie
und des Krieges in der Ukraine entstandenen Haushaltsbelastung im Jahresab-
schluss als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und ge-
mäß § 6 NKF-CUIG gesondert zu aktivieren. Die Belastung des städtischen Haus-
halts setzt sich aus Mindererträgen und Mehraufwendungen zusammen.
31.12.2022 31.12.2021
Bilanzierungshilfe 368.129 T€ 305.588 T€
Im Jahr 2022 hat sich die Bilanzierungshilfe insgesamt um 62.542 T€ erhöht. Dabei
entfällt ein Anteil in Höhe von 4.519 T€ auf die Covid-19-Pandemie und 59.107 T€
auf den Krieg in der Ukraine. Zusätzlich erfolgte eine Minderung in Höhe von
1.084 T€ aufgrund von in 2020 unzutreffender Weise isolierten Mehraufwendungen.
Die Bilanzierungshilfe für 2022 setzt sich zusammen aus isolierten Erträgen in Höhe
von per Saldo 17.591 T€ und isolierten Mehraufwendungen in Höhe von 81.217 T€.
Im Rahmen der Covid -19-Pandemie wurden Erträge in Höhe von 24.609 T€ und
Mehraufwendungen in Höhe von 28.819 T€ isoliert. 7.018 T€ isolierte Mindererträge
und 52.398 T€ isolierte Mehraufwendungen sind aufgrund der Auswirkungen des
Krieges in der Ukraine aktiviert worden.
Die durch die Aktivierung isolierten Beträge sind gemäß § 6 NKF-CUIG ab dem
Haushaltsjahr 2026 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen-
kapital auszubuchen bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben.
Auch außerplanmäßige Abschreibungen wären im Einklang mit der dauernden Leis-
tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen
ist ab 2025 bei der Stadt Köln zu treffen.
Bilanzposition 1. Anlagevermögen
Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den im materi-
ellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanz anla-
gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie
dauerhaft dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Kommune zu dienen
(§ 34 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) und deren Anschaffungs - und Herstellungskosten
nach den Festlegungen der Stadt Köln in Anlehnung an § 30 Abs. 4 KomHVO min-
destens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen.
Vom Wahlrecht gem äß § 30 Abs. 4 KomHVO wird dahingehend Gebrauch ge-
macht, dass abnutzbare Vermögensgegenstände, die selbstständig genutzt werden
können, erst ab einem Wert von 800 € netto in der Anlagenbuchhaltung geführt wer-
den.
23
Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe-
sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge-
mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind unter dieser Bilanzposition nur entgeltlich erwor-
bene immaterielle Vermögensg egenstände zu ihren Anschaffungs - und Herstel-
lungskosten aktiviert worden.
Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Rechte, Konzessionen 4.520 T€ 4.799 T€
Softwarelizenzen 12.722 T€ 8.534 T€
nicht abnutzbare Rechte 642 T€ 606 T€
Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände 5.553 T€ 4.616 T€
Summe 23.437 T€ 18.555 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 18.555 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.111 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -4.900 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.673 T€
Stand am 31.12.2022 23.439 T€
Die Umbuchungen in diese Bilanzposition in Höhe von insgesamt 4.673 T€ sind auf
die Fertigstellung der beiden Softwareanwendungen der Berufsfeuerwehr Köln für
die Leitstelle 2020 - IT-Plattform in Höhe von 3.132 T€ sowie für die Leitstelle 2020
- Leitstellensoftware IGNIS-P in Höhe von 1.541 T€ zurückzuführen, die im Rahmen
von zugehende n Umbuchungen aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete
Anzahlungen, Anlagen im Bau erfolgten.
Bilanzposition 1.2 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materielle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn
sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände, geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau.
Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be-
wertungsgesetz (BewG)).
24
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an
Grundstücken.
Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus
Nutzungsänderungen von Flurstücken und bestandkorrigierenden Umbuchungen
aufgrund der in 2022 erstmalig durchgeführten Pilotinventuren von Teilbereichen
des unbebauten Grundbesitzes und werden insoweit unter den nachfolgenden Po-
sitionen grundsätzlich nicht einzeln erläutert.
Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die
Aufbauten auf Grünflächen.
Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.085 T€ 324.840 T€
Aufwuchs Grünflächen 375.614 T€ 375.764 T€
Grund und Boden Friedhöfe 58.984 T€ 61.516 T€
Grund und Boden Kleingärten 44.116 T€ 44.162 T€
Grund und Boden Sportflächen 98.613 T€ 96.654 T€
Grund und Boden Kinderspielplätze 20.130 T€ 20.062 T€
Wasserflächen 1.631 T€ 1.617 T€
Summe 924.173 T€ 924.615 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 924.615 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 197 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-417 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -87 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -134 T€
Stand am 31.12.2022 924.174 T€
D
ie Aufwuchs - und die dazugehörigen Nebenflächen sind entsprechend
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert
basiert auf 50% der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde
liegenden Flächen.
Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der
Stadt Köln.
31.12.2022 31.12.2021
Ackerland 159.594 T€ 162.025 T€
25
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 162.025 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 6 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-1.300 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -894 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -242 T€
Stand am 31.12.2022 159.595 T€
Im
Jahr 2022 erfolgten im Bereich des Grund und Bodens Ackerland
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.300 T€. D ie Wertminderungen
setzen sich größenteils aus einer Fortführung im Bereich der Liegenschaften in
Höhe von 698 T€ sowie Korrekturen im Rahmen der Pilotinventuren des
unbebauten Grundbesitzes in Höhe von 602 T€ zusammen.
Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes
Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs).
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Grund und Boden 36.200 T€ 36.178 T€
Aufwuchs Wald 33.460 T€ 31.647 T€
Summe 69.660 T€ 67.825 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 67.825 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.850 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
0 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -5 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -10 T€
Stand am 31.12.2022 69.660 T€
D
er Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Daher ist der Wert
des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech-
nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen
(§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der
26
Festwert Forst bis zum 31.12.2027 insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die
Erhöhung erfolgt über den zehnjährigen Inventurzeitraum entsprechend der jährli-
chen Aufwendungen. Für das Jahr 2022 beträgt der Zugang zur Position Aufwuchs
Wald (Festwert Forst) 1. 812 T€. Die Erhöhung des Festwertes spiegelt somit den
wesentlichen Anteil an den gesamten Zugängen der Bilanzposition in Höhe von
1.850 T€ wider.
Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet
werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken befinden sich nicht im
wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln, sodass die Erbbaugrundstücke unter den
sonstigen unbebauten Grundstücken abgebildet werden. Bei den sonstigen Sport-
anlagen handelt es sich um Anlagen der Kernverwaltung der Stadt Köln, nur diese
werden innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Rohbauland 32.473 T€ 32.403 T€
Bauerwartungsland 98.435 T€ 76.236 T€
Bauland 74.641 T€ 73.295 T€
Grund und Boden sonstige Freiflächen 39.059 T€ 40.927 T€
Grund und Boden Betriebsflächen 58.780 T€ 72.096 T€
Grund und Boden sonstige Sportflächen 655 T€ 655 T€
Erbbaugrundstücke 179.773 T€ 180.013 T€
Sonstige Sportanlagen 21.762 T€ 23.682 T€
Summe 505.578 T€ 499.307 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 499.306 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 401 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -2.275 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -1.818 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 9.963 T€
Stand am 31.12.2022 505.577 T€
Die Umbuchungen in Höhe von 9.963 T€ beziehen sich hauptsächlich auf
zugehende Umbuchungen aus der Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst -,
Geschäfts- und Bet riebsgebäude in Höhe von 10.411 T€. Diese resultieren aus
einer Nutzungsänderung der Grundstücke im Bezirk Rodenkirchen in der
Marktstraße 10 in Höhe von 5.882 T€ und der Bonner Straße in Höhe von 4.529 T€.
27
Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude.
Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die
sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der
Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst , da
sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtun-
gen 5.145 T€ 5.145 T€
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 29.309 T€ 14.455 T€
Summe 34.454 T€ 19.600 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 19.601 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 189 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-661 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 15.326 T€
Stand am 31.12.2022 34.455 T€
Die Umbuchungen in Höhe von im Saldo 15.326 T€ sind auf die Generalsanierung
der Gebäude der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung (KidS) am Stand-
ort Köln-Brück zurückzuführen und erfolgten nach Fertigstellung aus der Bilanzpo-
sition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.
Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen
Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei
Schulgebäude im wirtschaftlichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver-
band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€
Schulgebäude 1.401 T€ 1.463 T€
Summe 2.827 T€ 2.889 T€
28
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 2.890 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 972 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-63 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -972 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2022 2.827 T€
B
ilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten
Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbauten, wie z. B.
Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Grund und Boden Wohnbauten 84.592 T€ 85.717 T€
Wohnbauten 200.649 T€ 209.056 T€
Außenanlagen Wohnbauten 19.354 T€ 20.770 T€
Summe 304.595 T€ 315.543 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 315.542 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.164 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-10.813 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -4.180 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.881 T€
Stand am 31.12.2022 304.594 T€
B
ei den Abgängen ist in Höhe von 3.564 T€ ein Flurstück im Bezirk Rodenkirchen
enthalten, das aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht im
Umlaufvermögen unter der Bilanzposition 2.1 Vorräte auszuweisen ist.
Eine wesentliche Umbuchung in dieser Bilanzposition ist auf den Ankauf des
Grundstückes in der Brühler Landstraße 2 zurückzuführen, in de ssen
Zusammenhang eine zugehende Umbuchung in Höhe von 1.294 T€ aus der
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erfolgte.
29
Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport - und Erholungsstätten,
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Museen 177.829 T€ 184.944 T€
Begegnungsstätten 28.216 T€ 29.315 T€
Sport- und Erholungsstätten 16.543 T€ 17.268 T€
sonstige Gebäude 135.402 T€ 143.457 T€
Betriebs- und Geschäftsgebäude 67.721 T€ 53.022 T€
Parkhäuser/Tiefgaragen 6.304 T€ 7.009 T€
gebäudeähnliche Teile 15.578 T€ 16.043 T€
Summe 447.593 T€ 451.058 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 451.058 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.735 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -15.359 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -2 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 10.159 T€
Stand am 31.12.2022 447.591 T€
Die Zugänge in Höhe von 1.735 T€ betreffen im Wesentlichen die Fertigstellung des
Gebäudes in der Deutz-Mülheimer-Straße 137- 155 in Höhe von 1.446 T€. Die
Umbuchungen in diese Bilanzposition von insgesamt 10.159 T€ netto sind im
Wesentlichen auf das gleiche Objekt zurückzuführen, bei dem im Zusammenhang
mit dem Ankauf eine zugehende Umbuchung in Höhe von 20.990 T€ aus der
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erfolgte.
Dem stehen im Wesentlichen abgehende Umbuchungen in die Bilanzposition
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke in Höhe von 10. 411 T€ infolge einer
Änderung der Nutzungsart in der Marktstraße 10 in Höhe von 5.882 T€ und in der
Bonner Straße in Höhe von 4.529 T€ im Bezirk Rodenkirchen gegenüber.
Unter den Abschreibungen im Haushaltsjahr in Höhe von 15.359 T€ sind
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.644 T€ enthalten. Diese
resultieren aus einer dauerhaften Wertminderung des Gebäudes für das Museum
für angewandte Kunst.
30
Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen In-
frastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei-
ner gesonderten Bilanzposition dargestellt.
Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen
Infrastrukturvermögens erfasst.
31.12.2022 31.12.2021
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 884.696 T€ 883.012 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 883.012 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.964 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -361 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -272 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 353 T€
Stand am 31.12.2022 884.696 T€
Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Brückenbauwerke 142.146 T€ 148.247 T€
Tunnelbauwerke 1.035.796 T€ 1.067.088 T
€ Unterführungen 12.726 T€ 13.184 T€
Summe 1.190.668 T€ 1.228.519 T
31
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 1.228.519 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 43 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -37.942 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 49 T€
Stand am 31.12.2022 1.190.669 T€
Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits-
anlagen
Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.
31.12.2022 31.12.2021
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und
Sicherheitsanlagen 44.746 T€ 49.441 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 49.441 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) -397 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -4.299 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2022 44.745 T€
Bei den (per Saldo negativen) Zugängen von -397 T€ ist eine nachträgliche Erstat-
tung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für einen in Vorjahren bilanzierten
Vermögensgegenstand in Höhe von 425 T€ berücksichtigt.
Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der
32
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR ausgewiesen sind.
31.12.2022 31.12.2021
Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen 2.191 T€ 1.669 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 1.669 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 549 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -45 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 17 T€
Stand am 31.12.2022 2.190 T€
Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrs
lenkungsanlagen
Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den
öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und durch Fußgänger errichtet worden sind.
Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson-
dere Vario-Schilder sowie Park- und Verkehrsleitsysteme.
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Straßen, Wege 453.485 T€ 480.904 T€
Plätze 19.385 T€ 8.970 T€
Verkehrslenkungsanlagen, Straßen-
mobiliar, Parkscheinautomaten 40.465 T€ 33.864 T€
Summe 513.335 T€ 523.738 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 523.739 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.872 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -29 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -41.584 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -628 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 27.965 T€
Stand am 31.12.2022 513.335 T€
33
Die Zugänge in Höhe von 3.872 T€ umfassen im W esentlichen einen Zugang in
Höhe von 1.359 T€. Bei diesem handelt es sich um die Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten einer Straße, die im Rahmen eines Erschließungsvertrages unentgelt-
lich an die Stadt Köln übertragen wurde. In entsprechender Höhe wurde ein Son-
derposten unter der Bilanzposition 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen angesetzt.
Die Umbuchungen in Höhe von 27.965 T€ netto setzen sich im Wes entlichen aus
den folgenden Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Fertigstellung der Ver-
mögensgegenstände aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau zusammen:
- Liverpooler Platz (7.484 T€),
- Stadtautobahn (Kalk-Mülheimer Straße - Buchheimer Ring; 5.804 T€),
- Pariser Platz (3.450 T€) und
- Lichtsignalanlage Deutz-Mülheimer Straße/Messekreisel (1.060 T€).
Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu-
ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei-
nigte Ville.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Haltestellen 27.297 T€ 30.536 T€
Sonstige technische Anlagen des Infra-
strukturvermögens 40.475 T€ 33.566 T€
Wasserbauwerke 21.866 T€ 22.609 T€
Lärmschutzwände 4.323 T€ 3.599 T€
Stützmauer/Treppenanlagen 8.318 T€ 8.950 T€
Schlinggruben, Sinkkästen 57 T€ 0 T€
Summe 102.336 T€ 99.260 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 99.260 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.577 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -43 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -9.775 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 10.317 T€
Stand am 31.12.2022 102.336 T€
34
Bei den Umbuchungen in Höhe von 10.317 T€ handelt es sich hauptsächlich um
die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Aufzüge in der Haltestelle Vingst in
Höhe von 7.941 T€ nach deren Fertigstellung aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleis-
tete Anzahlungen, Anlagen im Bau.
Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund
und Boden befinden sowie Mietereinbauten.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Mietereinbauten 6.906 T€ 8.048 T€
Gebäude auf fremdem Grund und Boden 5.188 T€ 6.265 T€
Außenanlagen auf fremdem Grund und Boden 3.609 T€ 3.106 T€
Summe 15.703 T€ 17.419 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 17.419 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.555 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-3.410 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -1 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 140 T€
Stand am 31.12.2022 15.703 T€
B
ilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt.
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst - und Museumsbib-
liothek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS -Dokumentationszentrums und des
Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk-
mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.772.395 T€ 1.769.519 T€
Kulturdenkmäler 22.703 T€ 22.648 T€
Summe 1.795.098 T€ 1.792.167 T€
35
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 1.792.167 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.131 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -200 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2022 1.795.098 T€
Bilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung dienen. Sie sind
als Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und vom unbeweglichen Ver-
mögen abgegrenzt. Beispiel für eine technische Anlage ist eine Klimaanlage im Mu-
seum.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Maschinen und Geräte 41.344 T€ 36.991 T€
Technische Anlagen 18.891 T€ 18.489 T€
Fahrzeuge 43.465 T€ 39.824 T€
Summe 103.700 T€ 95.304 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 95.305 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 21.764 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -2.125 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-16.892 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 652 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.995 T€
Stand am 31.12.2022 103.699 T€
Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z . B.
Büromöbel und EDV-Hardware.
36
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO seit
dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern
ergebniswirksam abgebildet.
31.12.2022 31.12.2021
Betriebs- und Geschäftsausstattung 72.279 T€ 70.363 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 70.363 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 24.086 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -4.521 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -19.005 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 834 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 523 T€
Stand am 31.12.2022 72.280 T€
Unter dieser Bilanzposition ist der Medienbestand der Stadtbibliothek unverändert
in Höhe von 3.922 T€ als Festwert nach § 29 Abs. 1 KomHVO bilanziert.
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Diese Bilanzposition beinhaltet Anlagen im Bau und g eleistete Anzahlungen auf
Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertiggestellter
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind
geldliche Vor ausleistungen der Stadt Köln auf den Kaufpreis von
Sachanlagevermögen.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Anlagen im Bau 633.598 T€ 555.016 T€
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 34.025 T€ 52.412 T€
Summe 667.623 T€ 607.428 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 607.428 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 148.367 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -1 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -1.197 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -86.974 T€
Stand am 31.12.2022 667.623 T€
37
Von den Zugängen zu dieser Bilanzposition in Höhe von insgesamt 148.367 T€
entfallen 143.392 T€ auf die Anlagen im Bau. Diese sind auf folgende wesentliche
Einzelpositionen zurückzuführen:
- Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke (35.099 T€),
- Museumsneubau MiQua - LVR -Jüdisches Museum im Archäologischen
Quartier Köln (9.048 T€),
- Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn - 3. Baustufe (6.333 T€),
- Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse - Stadtbahn (5.897 T€),
- Ersatzneubau Kragplatte Altstadtufer (4.941 T€),
- W iederherstellung der Verkehrsanlagen Nord -Süd Stadtbahn - 3. Baustufe
(4.216 T€),
- Generalsanierung der Feuerwache 5, Scheibenstraße 13 (3.500 T€),
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen, Sürther Straße 167 (3.000 T€),
- Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Deutzer Brücke und
Malakoffturm (2.795 T€),
- Errichtung eines Übergangwohnheims zur Unterbringung von Geflüchteten,
Friedrichstraße 45 (2.680 T€),
- Neubau einer Rettungswache in Worringen, Sankt -Tönnis-Straße 60
(2.574 T€),
- Klimaanlage Römisch-Germanisches Museum, Cäcilienstraße 46 (2.204 T€),
- Bezirkssportanlage Bocklemünd; Umwandlung in Kunstrasenplatz;
(2.187 T€),
- Erweiterung der Feuerwache 9, Bergisch Gladbacher Straße 179 (2.000 T€),
- Sportanlage Humboldtstraße; Kunstrasenplatz (1.885 T€),
- Neubau von Mehrfamilienhäuser n im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
Pater-Prinz-Weg (1.715 T€),
- Umgestaltung der Pipinstraße mit Treppenaufgang zu St. Maria im Kapitol
(1.494 T€),
- Wasserleitung Nordfriedhof (1.409 T€),
- Sportanlage Fühlinger Weg; Kunstrasenplatz (1.380 T€),
- Neugestaltung der Gürzenichstraße (1.377 T€),
- Erweiterung der Südseite der Hohenzollernbrücke (1.372 T€),
- Generalsanierung Park-Café im Rheinpark, Auenweg (1.352 T€),
- Generalsanierung der Vogelsanger Straße ( Innere Kanalstraße bis
Ehrenfeldgürtel; 1.147 T€),
- Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
Houdainer Straße 72 (1.141 T€),
- Tunnel Grenzstraße - Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzersicherheit
(1.100 T€),
- Verlängerung der Industriestraße (Merianstraße bis Menneweg) (1.011 T€).
38
Die Zugänge betreffen in Höhe von 4.975 T€ die geleisteten Anzahlungen. Bei
diesen handelt es sich hauptsächlich um Zahlungen für das geplante Neubauprojekt
Historische Mitte Köln (4.210 T€).
Die Umbuchungen mindern die Bilanzposition insgesamt um 86.974 T€. Diese
abgehenden Umbuchungen resultieren überwiegend aus der Inbetriebnahme von
Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln
nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden
Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind.
Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an
privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich- rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden
sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei-
gene Rechtspersönlichkeit.
Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei-
det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln.
Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom-
munale Aufgaben erfüllt werden.
Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be-
teiligung. Die konk rete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch
aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Zu den Finanzanlagen
zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände so-
wie die Ausleihungen.
Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an K apitalgesellschaften und
sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich- rechtlichen Organisati-
onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.
31.12.2022 31.12.2021
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.314.657 T€ 5.283.282 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 5.283.282 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 30.723 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -250 T€
Zuschreibungen 902 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2022 5.314.657 T€
39
Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen
ausgewiesen:
- AchtBrücken GmbH,
- Akademie der Künste der Welt Köln GmbH,
- BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG,
- BioCampus Cologne Management GmbH,
- Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG,
- GAG Immobilien AG,
- GEW Köln AG,
- Grund und Boden GmbH,
- Hafen- und Güterverkehr Köln AG,
- Jugendzentren Köln gGmbH,
- Kliniken der Stadt Köln gGmbH,
- KölnBäder GmbH,
- KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH,
- Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH,
- Kölner Sportstätten GmbH,
- Kölner Verkehrsbetriebe AG,
- Köln Tourismus GmbH,
- Krankenhausstiftung Porz am Rhein,
- Kunststiftung Museum Ludwig,
- MAKK Förderstiftung,
- Moderne Stadt GmbH,
- Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH,
- Kölner Schulbaugesellschaft mbH
- Sozialbetriebe Köln gGmbH,
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR,
- Stadtwerke Köln GmbH,
- Zoo AG und
- Zweckverband „Stöckheimer Hof“.
Zugänge waren insgesamt in Höhe von 30.723 T€ zu verzeichnen. Diese begrün-
den sich in erster Linie aus den in 2022 erfolgten Zahlungen an die Kölner Verkehrs-
betriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau in
Höhe von 28.951 T€, die dort als Kapitalzuführung in die Kapitalrücklage eingestellt
werden. Der Gesamtbetrag beinhaltete eine Nachzahlung der zweiten Rate für 2021
und die gesamte Ausgleichszahlung für 2022. Ebenso erfolgte eine weitere Kapital-
zuführung bei der Zoo AG in Höhe von 1.000 T€ aufgrund der Finanzierung des neu
errichteten Südamerika-Hauses.
40
Mit Gründung der Schulbaugesellschaft mbH als hundertprozentige Tochtergesell-
schaft der Stadt Köln erfolgte die Bilanzierung der Gesellschaft zum 14.12.2022 un-
ter der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe des Stamm-
kapitals und der Einlage in die Kapitalrücklage von insgesamt 525 T€.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 250 T€ basieren
auf kleineren Wertkorrekturen bei einzelnen bilanzierten Unternehmensbeteiligun-
gen. Zuschreibungen erfolgten auf der Basis geringfügiger Wertaufholungen hin-
sichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschrei-
bungen auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Unternehmensbeteiligungen in ei-
ner Gesamthöhe von 902 T€.
Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20% , aber unter 50 %, so wird diese
unter den Beteiligungen i . e. S. - nach der handelsrechtlichen Definition des
§ 271 Handelsgesetzbuch (HGB) - ausgewiesen. Dabei wird unterstellt, dass eine
dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt.
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen
der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen.
31.12.2022 31.12.2021
Beteiligungen 184.010 T€ 184.091 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 184.091 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA) -81 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2022 184.010 T€
Das Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend
aufgelisteten Gesellschaften:
- Flughafen Köln Bonn GmbH,
- La Salle Aureum GmbH & Co. KG,
- Mediengründerzentrum NRW GmbH,
- Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L.,
- Stiftung Stadtgedächtnis,
- Zweckverband Naturpark Rheinland und
- Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg.
41
Die im Jahresabschluss 2021 bilanzierte Beteiligung am Gründer- und Innovations-
zentrum im Technologiepark Köln GmbH wurde rückwirkend zum 31.12.2021 liqui-
diert und ist daher zum 31.12.2022 nicht mehr als Finanzanlage vorhanden.
Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen
Wirtschaftlich eigenständige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen-
betriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit verwal tungstechnischer Ei-
genständigkeit in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die wie eine
GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.
31.12.2022 31.12.2021
Sondervermögen 556.636 T€ 544.061 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 544.061 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.743 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
0 T€
Zuschreibungen 6.837 T€
Abgänge (Restbuchwerte) -5 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2022 556.636 T€
Zum Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften:
- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E.,
- Bühnen der Stadt Köln e. E.,
- Ernst-Wendt-Stiftung,
- Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E.,
- Gürzenich-Orchester Köln e. E.,
- Veranstaltungszentrum Köln e. E. und
- Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E.
Zugänge auf dieser Position resultieren in erster Linie aus der an das Ver anstal-
tungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe von
4.455 T€.
Die Zuschreibungen erfolgten auf der Basis einer Wertaufholung hinsichtlich der in
der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf den
Buchwert der als Sondervermögen bilanzierten Bühnen der Stadt Köln e. E in Höhe
von 6.837 T€.
42
Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.
31.12.2022 31.12.2021
Wertpapiere des Anlagevermögens 97.428 T€ 77.590 T€
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2021 77.590 T€
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 23.204 T€
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€
Abschreibungen im Haushaltsjahr
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-3.366 T€
Zuschreibungen 0 T€
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€
Stand am 31.12.2022 97.428 T€
Zugänge ergeben sich auf dieser Position aus den Zukäufen bereits gehaltener
Wertpapiere sowie de m Ankauf und Eigentumsübergang neuer Wertpapiere im
Rahmen der Nachlassverwaltung und dem hieraus stammenden und in rechtlich
unselbständige Stiftungen überführten Kapital. Bei den Wertpapieren ergab sich zu
diesem Jahresabschluss die Notwendigkeit, im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung
Wertkorrekturen durchzuführen. Diese erfolgten als außerplanmäßige
Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 3.366 T€.
Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile des
Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds ist ein individuelle s Spezialfondmandat der
Stadt Köln und umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fondsanteile
in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% Rentenpapieren und rd.
19% Aktien zusammen. Der Wert der Fondsanteile liegt weiterhin über dem derzeit
bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung erforderlich ist.
Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen
Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. an verbundene Unternehmen, Beteiligungs -
gesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind.
Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Lauf zeit dem
Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu
tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Im Rahmen der Förderung des Woh-
nungsbaus werden zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mietpreis- und Belegungs-
bindung ausgegeben. Daher sind diese zutreffenderweise mit den entsprechenden
Werten bilanziert.
Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und
werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls
43
unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a.
die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren
Zweckverbänden.
Die Aufteilung erfolgt gemäß § 42 Abs. 3 KomHVO:
31.12.2022 31.12.2021
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 499.029 T€ 422.859 T€
1.3.5.3 an Sondervermögen 485 T€ 621 T€
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 17.064 T€ 18.173 T€
Summe 516.578 T€ 441.653 T€
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich insgesamt um
79.682T€ erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus gewährten Gesellschafterdar-
lehen über insgesamt 74.682 T€. Dem gegenüber stehen Tilgungsleistungen i. H. v
3.513 T€.
Die Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen hat sich in 2022 im Wesentlichen
durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgungen um 1.110 T€ reduziert.
Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell-
schaften:
- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR,
- d- NRW AöR,
- Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G.,
- GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G.,
- Govdigital e.G.,
- GWG Rhein-Erft GmbH,
- KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln,
- Münchener Hypothekenbank e.G.,
- Regionalverkehr Köln GmbH,
- Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und
- Zweckverband Naturpark Bergisches Land.
Bilanzposition 2. Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen werden alle Forderungen sowie die Vermögensgegenstände
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen
sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige
Nutzung vorgesehen sind.
Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte,
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.
44
Bilanzposition 2.1 Vorräte
Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und
fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. Derartige Vorräte werden zum kurzfristi-
gen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Waren 16.036 T€ 12.411 T€
Sonstige Vorräte 1.696 T€ 1.862 T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 56 T€ 59 T€
Summe 17.788 T€ 14.332T€
D
en Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum
Verkauf bestimmt sind (16. 008 T€). Bei diesen Grundstücken und Gebäuden sind
Zugänge in Höhe von 4. 017 T€ zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um
Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem Anlagevermögen zugeordnet waren
und die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht zum 31.12.2022 unter
den Vorräten (Waren) auszuweisen sind.
Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich- rechtli-
chen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er-
füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung.
Die Bilanzposition gliedert sich in:
31.12.2022 31.12.2021
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Transferleistungen 803.119 T€ 794.913 T€
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 119.188 T€ 18.876 T€
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 44.721 T€ 24.691 T€
Summe 967.028 T€ 838.480 T€
D
ie Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Zum Jahresabschluss 2022 erfolgen
je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen Einzelwertberichtigungen
(EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) gesondert bei den jeweiligen
Forderungsarten. Der Bestand der EWB hat sich um 6.207 T€ erhöht. Die PWB auf
die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hat sich um 9.293 T€
erhöht.
45
Die Forderungsausfallquoten wurden für 2022 wie folgt angewendet:
Forderungsalter Quote
bis zu 30 Tage 2%
mehr als 30 Tage bis zu einem Jahr 12%
über ein Jahr bis unter zwei Jahre 70%
über zwei Jahre bis unter vier Jahre 85%
vier Jahre und älter 100%
Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde-
rungen aus Transferleistungen
In dieser Position sind offene Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und
Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen.
Gebühren entstehen au fgrund besonderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge
werden insbesondere für Straßenbaumaßnahmen erhoben. Steuerforderungen
bestehen überwiegend aus der Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B.
Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber;
hier sind beispielsweise Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich
herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der
Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren.
Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte und
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger gegenüber den verb undenen
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dritten. Bei den Dritten
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben.
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2022 zusammen aus:
31.12.2022 31.12.2021
2.2.1.1 Gebühren 111.521 T€ 79.128 T€
2.2.1.2 Beiträgen 225.160 T€ 222.396 T€
2.2.1.3 Steuern 87.044 T€ 73.984 T€
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 256.490 T€ 273.996 T€
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forde-
rungen 122.904 T€ 145.408 T€
Summe 803.119 T€ 794.912 T€
Gebührenforderungen
Eine Erhöhung des Bestandes an Gebührenforderungen erfolgte insbesondere im
Bereich der Berufsfeuerwehr Köln ( 30.708 T€) und im Bereich Wohnungswesen
(2.866 T€).
46
Beitragsforderungen
Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich saldiert vor Wertbericht igung um
2.733 T€ erhöht. Davon entfällt ein Betrag von 2.873 T€ auf die Aufzinsung der Bei-
tragsforderungen aus Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnah-
men im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme
„Deutzer Hafen“. Die Forderungen in Höhe von 223. 910 T€ ergeben sich aus der
Bewertung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 1 BauGB für die Wertsteige-
rung des veräußerten Grund und Bodens, die durch die städtebauliche Entwick-
lungsmaßnahme Deutzer Hafen erzielt wird. Die Stadt Köln bilanziert in diesem Zu-
sammenhang eine entsprechende Verbindlichkeit in gleicher Höhe unter der Bilanz-
position „4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen“, weil die Stadt Köln verpflichtet ist, die Aufwendungen für die erfor-
derlichen Leistungen im Rahmen dieser Entwicklungsmaßnahme zu tragen.
Steuerforderungen
Der Bestand an Steuerforderung en hat sich saldiert vor Wertberichtigung um
24.277 T€ erhöht. Veränderungen des Bestandes an Steuerforderungen ergaben
sich insbesondere aus der Minderung der Einzelwertberichtigung (6.044 T€) und
der Pauschalwertberichtigung (5.174 T€).
Forderungen aus Transferleistungen
Die Forderungen aus Transferleistungen er höhten sich i nsbesondere in den
Bereichen (saldiert vor Wertberichtigung):
- Soziales, Arbeit und Senioren um 23.128 T€, insbesondere aus Forderungen
gegenüber dem Bund für Grundsicherungsleistungen und
- Kinder, Jugend und Familie um 4.002 T€.
Eine Minderung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte
insbesondere in den Bereichen:
- Schulentwicklung um 9.113 T€, insbesondere im Rahmen des Fördermittel-
programms „Gute Schule“ und
- Straßen- und Radwegebau um 34.006 T€.
Eine Minderung ergab sich zudem aufgrund der Erhöhung der Pauschalwertberich-
tigungen um insgesamt 2.044 T€.
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen haben sich saldiert vor
Wertberichtigung um 10.133 T€ vermindert.
Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen
erfolgte insbesondere im Bereich Personal um 2.884 T€.
Eine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderungen
ergab sich im Bereich der Berufsfeuerwehr Köln um 19.742 T€, insbesondere durch
Zahlungen des Landes NRW aus der Spitzabrechnung Impfzentren (17.907 T€) und
im Bereich Kassen- und Steuerangelegenheiten (1.409 T€).
Zudem ergaben sich Veränderungen des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtli-
chen Forderungen aus der Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (1.427 T€).
47
Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
Die privatrechtlichen Forderungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:
31.12.2022 31.12.2021
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 21.619 T€ 4.335 T€
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.556 T€ 1.463 T€
2.2.2.3 gegenüber verbundenen Unternehmen 89.289 T€ 7.091 T€
2.2.2.4 gegenüber Beteiligungen 32 T€ 36 T€
2.2.2.5 gegenüber Sondervermögen 6.693 T€ 5.951 T€
Summe 119.189 T€ 18.876 T€
Eine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
erfolgte insbesondere im Bereich Wohnungswesen aus vorgeleisteten
Hotelrechnungen für Geflüchtete in Höhe von 16.447 T€. Zudem haben sich die
privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
insbesondere durch die Gewährung eines Darlehens an die Koelnmesse GmbH um
rund 84.000 T€ erhöht.
Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge-
gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen
zugeordnet werden können.
31.12.2022 31.12.2021
Sonstige Vermögensgegenstände 44.721 T€ 24.691 T€
Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „ei-
serner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit
Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bilden
dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw.
Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Im Wesentlichen sind Bestandserhöhungen in
Höhe von 24.130 T€ und Minderungen von insgesamt 2.080 T€ zu verzeichnen. Die
KVB hat eine Neubewertung der Erneuerungspflicht aufgrund von gesetzlichen Än-
derungen im Brandschutz für Haltestellen vorgenommen. Dadurch begründet sich
eine Zuführung von 22.229 T€ für den Bereich der technischen Gebäudeausrüs-
tung. Die Minderung des Forderungsbestandes erfolgte im Wesentlichen durch die
Aktivierung von Fahrtreppen unter der Bilanzposition Anlagen im Bau. Der Bestand
zum 31.12.2022 beträgt 35.650 T€.
Im Bereich der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (hier: Waisenhausstiftung) re-
duzierte sich der unter dieser Bilanzposition ausgewiesene Bestand (2021:
1.919 T€) der sonstigen Vermögensgegenstände um 1.488 T€ auf 431 T€. Diese
Veränderung ist auf eine gegenüber dem Vorjahr angepasste Abbildung eines
Rückgabeanspruchs für ein Gebäude im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zu-
rückzuführen.
48
Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wertpapiere anzusetzen,
die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen.
31.12.2022 31.12.2021
Wertpapiere des Umlaufvermögens 479 T€ 630 T€
B
ilanzposition 2.4 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla-
gen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie
stimmen mit den Bankkontoauszügen überein.
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten
Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in
einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen
eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck - und EC-Cash-Bestände
enthalten.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Städtische liquide Mittel 13.289 T€ 20.380 T€
Davon rechtlich unselbst-
ständige Stiftungen 20.412 T€ 41.173 T€
Fremde Kassenmittel 7.915 T€ 5.710 T€
Summe 21.204 T€ 26.090 T€
De
r Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt
20.412 T€.
Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt,
sondern sind Bestandteil des gesamten Geldbestandes. Sie bestehen im
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (4.935 T€) und
den Beträgen aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der
Grundbesitzabgaben ( 2.081 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR.
Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet,
ist aufgrund der in 202 2 eingegangenen Treuhandabrechnung für 2021 auf den
Bestand zum 31.12. 2021 fortgeschrieben. Die weitere Fortschreibung dieses
Bestandes und der damit unmittelbar zusammenhängenden Bilanzpositionen
(Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands - und Ertragspositionen der
Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung für 2022
erfolgen.
Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind die geleisteten
Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag
31.12.2022 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO).
49
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus:
31.12.2022 31.12.2021
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit
Gegenleistungsverpflichtung 496.083 T€ 409.006 T€
davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 346.730 T€ 274.116 T€
davon Maßnahmen des Kinder - und Jugend-
bereiches 27.759 T€ 28.649 T€
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 133.356 T€ 119.534 T€
Summe 629.439 T€ 528.540 T€
N
ach § 44 Abs. 2 KomHVO ist bei geleisteten Zuwendungen, die mit einer
mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung
verbunden sind, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die so
bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs -
verpflichtung aufwandswirksam vergleichbar mit den Abschreibungen bei
Vermögensgütern aufzulösen.
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
- Es wurden insgesamt 78.959 T€ an die Gebäudewirtschaft weitergeleitet.
Hierbei handelt es sich um Mittel der Bildungspauschale aus den Jahren
2019 und 2020. Die aufwandswirksame Au flösung der bisher
weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale beträgt für das Jahr 2022
6.345 T€ und entspricht insoweit der ertragswirksamen Auflösung der
Sonderposten für die entsprechenden Schulgebäude bei der
Gebäudewirtschaft.
- Für Maßnahmen des Kinder - und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe
von 3.149 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von
Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige sowie um Mittel für die
Kindertagespflege.
- Im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 3.760 T€
insbesondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen
aufwandswirksam aufgelöst.
- Der Anteil der ÖPNV -Pauschale wurde in Höhe von 14.344 T€ an die KVB
AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Bei
Maßnahmen von insgesamt 24.891 T€ ist in diesem Zusammenhang die
Gegenleistungsverpflichtung eingetreten. Die aufwandswirksame Auflösung
der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus Vorjahren beträgt 8.874 T€.
- Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe
von 2.299 T€ eingesetzt.
- Die Förderung zum Bau eines Radstadions wird über drei Jahre ausgezahlt.
Der zweite Teilbetrag in Höhe von 1.200 T€ wurde in 2022 an die Kölner
Sportstätten GmbH weitergeleitet.
50
- Für die Förderung zum Ausbau eines Breitbandnetzes wurden Mittel in Höhe
von 1.582 T€ ausgezahlt.
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im
Wesentlichen um folgende Sachverhalte:
- Sozialhilfeleistungen, die im Dezember 2022 für Januar 202 3 ausgezahlt
werden (67.091 T€),
- Auszahlungen im Dezember 202 2 für die Januarbezüge 202 3 der aktiven
Beamtinnen und Beamten (20.847 T€),
- die Auszahlung von Zuschüssen für 2023 unter anderem an die KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH(13.523 T€) sowie die Bühnen der Stadt Köln
(7.391 T€),
- Kinder- Jugendhilfeleistungen, die im Dezember 202 2 für Januar 202 3
ausgezahlt werden (12.653 T€),
- Auszahlungen für IT -Leistungen in Folgejahren, insbesondere
Softwarelizenzen (5.821 T€) und
- Auszahlungen für Januar-Mieten des Folgejahres im Bereich der
Liegenschaften (4.559 T€).
51
2.2 Passiva
Bilanzposition 1. Eigenkapital
Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen:
- 1.1 Allgemeine Rücklage,
- 1.2 Sonderrücklagen,
- 1.3 Ausgleichsrücklage und
- 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Bilanzposition 1.1 Allgemeine Rücklage
31.12.2022 31.12.2021
Allgemeine Rücklage 5.243.269 T€ 5.231.452 T€
Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv-
posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.
Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie
aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Dies führt in 2022 zu einer Erhöhung um 16.307 T€.
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 13.355 T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens (11.693 T€).
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von
4.439 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 352 T€ und Er-
träge in Höhe von 7.743 T€ bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bi-
lanzpositionen dargestellt.
Auf Grundlage des mit Ratsbeschluss vom 08.09.2022 festgestellten Jahresab-
schlusses 2019 erfolgte eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von
4.572 T€ zum Ausgleich des - die mögliche Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
übersteigenden – Fehlbetrages.
Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres-
abschluss 2022 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2023/2024 nachfolgend
dargestellt. In der Darstellung für die Jahre 2022 bis 2026 ist die jeweilige Entnahme
aus und die Zuführung zu der Allgemeinen Rücklage aus dem Vorjahresergebnis
berücksichtigt.
Entwicklung Allgemeine Rücklage 2022-2026
(in T€ jeweils zum 31.12.)
Ist 2022 Plan 2023* Plan 2024* Plan 2025* Plan 2026*
Allgemeine
Rücklage 5.403.381 5.422.395 5.441.409 5.460.423 5.479.437
* Die Verrechnungsbeträge 2023 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen.
52
Bilanzposition 1.2 Sonderrücklagen
31.12.2022 31.12.2021
Sonderrücklagen 5.922 T€ 6.003 T€
Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt
Köln eingebrachten Vermögensanteile an den rechtlich selbständigen Stiftungen
„Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung
Stadtgedächtnis in Höhe von 1.675 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische
Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Krankenhausstiftung) bzw.
bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert.
Bilanzposition 1.3 Ausgleichsrücklage
31.12.2022 31.12.2021
Ausgleichsrücklage 0 T€ 27.828 T€
Die Ausgleichsrücklage weist in 2022 einen Bestand in Höhe von 0 T€ aus. Die
Minderung in Höhe von 27.828 T€ wurde gemäß Ratsbeschluss vom 08.09.2022
zum anteiligen Ausgleich des Jahresfehlbetrags aus 2019 verwendet.
Bilanzposition 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
31.12.2022 31.12.2021
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
511.880 T€ 378.980 T€
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des
aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2022 noch nicht förm-
lich durch den Rat festgestellt sind. Enthalten ist somit im Jahresüberschuss in Höhe
von 511.880 T€ neben dem Überschuss des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von
100.500 T€ die noch nicht durch den Rat festgestellten Überschüsse der Jahre 2020
in Höhe von 232.931 T€ sowie 2021 in Höhe von 178.449 T€. Sobald der Rat die
Jahresabschlüsse 2020 und 2021 festgestellt hat, können die Jahresüberschüsse -
wie vorgesehen - in die Ausgleichsrücklage sowie in die Allgemeine Rücklage um-
gebucht werden.
Die Veränderung in Höhe von 132.900 T€ gegenüber dem Vorjahr ( 378.980 T€)
entspricht dem Ausgleich des Jahresfehlbetrages aus 2019 in Höhe von 32.400 T€
sowie dem Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 100.500 T€.
Dies ist im Anschluss unter der Überschrift „Eigenkapitalentwicklung“ zur besseren
Nachvollziehbarkeit tabellarisch dargestellt. Der Überschuss gemäß Ergebnisrech-
nung 2022 in Höhe von 100.533 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldier-
ten Ergebnisüberschüsse der rechtlich - unselbstständigen Stiftungen (Teilergeb-
nisse 1701 bis 1724) in Höhe von 33 T € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im
Sinne der/des Stifter*in im Jahresabschluss 2022 in die Sonderposten eingestellt.
53
Eigenkapitalentwicklung
Ausgehend vom Jahresabschluss 2022 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals der letzten drei Jahre dargestellt.
Entwicklung Eigenkapital 2019 - 2022 (in T€)
2019 2020 2021 2022
1.1. Allgemeine Rücklage 5.157.078 5.207.032 5.231.452 5.243.269
1.2. Sonderrücklagen 6.147 6.085 6.003 5.922
1.3. Ausgleichsrücklage 111.776 27.828 27.828 0
1.4. Jahresüberschuss/
-fehlbetrag -116.348 200.531 378.980 511.880
davon:
Ergebnis aktuelles Jahr -32.400 232.931 178.449 100.500
Ergebnis Vorjahr -83.948 -32.400 232.931 178.449
Ergebnis Vorvorjahr -32.400 232.931
Stand Eigenkapital 31.12. 5.158.653 5.441.476 5.644.263 5.761.071
Auswirkung des Jahresabschlusses 2022 auf die Eigenkapitalentwicklung
Ausgehend vom Jahresabschluss 2022 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals für den Zeitraum bis 2026 dargestellt.
Eigenkapital 31.12.2022 5.761.071 T€
+ geplanter Jahresüberschuss 2023* 2.880 T€
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€
Planeigenkapital 31.12.2023 5.782.965 T€
- geplanter Jahresfehlbetrag 2024* -286.025T€
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€
Planeigenkapital 31.12.2024 5.515.954 T€
- geplanter Jahresfehlbetrag 2025* -61.878 T€
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€
Planeigenkapital 31.12.2025 5.473.090 T€
- geplanter Jahresfehlbetrag 2026* -31.108T€
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€
Planeigenkapital 31.12.2026 5.460.996 T€
* Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2023 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen.
Bilanzposition 2. Sonderposten
Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (Zuweisungen,
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten zu bilden
(§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO).
54
Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos-
ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des
Vermögensgegenstandes entsprechen.
Zuwendungen, die auf Anlagen im Bau entfallen, werden unter der Bilanzposition
4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet.
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bezuschussten Vermögensgegenstände
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).
Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen
Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der
vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist.
31.12.2022 31.12.2021
Sonderposten für Zuwendungen 2.490.681 T€
2.505.084 T€
We
sentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8 Erhal-
tene Anzahlungen. Diese ergeben sich durch die Fertigstellung von geförderten
Baumaßnahmen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- Brücker Mauspfad 646 Gebäude (11.677 T€ Investitionspauschale),
- Liverpooler Platz (5.311 T€, davon 3.060 T€ Investitionspauschale),
- Haltestelle Vingst (4.511 T€),
- Pariser Platz (2.545 T€,davon 1.238 T€ Investitionspauschale) und
- Stadtautobahn Kalk-Mülheimer Straße – Buchheimer Straße (1.863 T€).
Aus einem Erschließungsvertrag resultiert die Bilanzierung einer Straße, die unent-
geltlich an die Stadt Köln übertragen wurde, mit Anschaffungs - und Herstellungs-
kosten sowie Sonderposten in Höhe von 1.359 T€ (vgl. Bilanzposition 1.2.3.5 Stra-
ßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrs lenkungsanlagen).
Bilanzposition 2.2 für Beiträge
Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch
(BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü-
mern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben.
Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi-
tion ausgewiesen.
31.12.2022 31.12.2021
Sonderposten für Beiträge 157.525 T€ 168.077 T€
D
ie noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen
gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 9.615 T€; dieser Betrag ist , soweit
möglich, sachgerecht geschätzt worden. Dies betrifft 26 Erschließungsanlagen.
55
Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich
Nach § 4 4 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden
Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 KAG
ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich
anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im
Anhang anzugeben.
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls
innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Eine Auflösung des
Sonderpostens darf allerdings nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen
Gebührensatzung festgelegt wurde. Eine Inanspruchnahme des Sonderpostens
über den in der Gebührensatzung festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer im
Jahresabschluss festgestellten Kostenunterdeckung nicht zulässig.
31.12.2022 31.12.2021
Sonderposten für den Gebührenausgleich 545 T€ 3.607 T€
Kostenunterdeckungen, Zuführungen und Auflösungen der kostenrechnenden
Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind zum
31.12.2022 Kostenüberdeckungen aus den Wochenmarktgebühren und den
Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In den folgenden Tabellen ist jeweils der
Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des
festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses und ggf. einer
satzungsmäßigen Auflösung.
Gebühren Wochenmärkte
Stand 31.12.2021 21 T€
Auflösung 0 T€
Zuführung 0 T€
Unterdeckung aus Nachkalkulation 149 T€
Stand 31.12.2022 21 T€
Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entstand durch stetig steigende
Kosten wie Reinigungsgebühren, Energiekosten und Kosten für mobile Toiletten
sowie geringere Erträge bedingt durch weniger Marktverkäufer.
Luftrettungsdienstgebühren
Stand 31.12.2021
3.585 T€
Auflösung 3.535 T€
Zuführung 472 T€
Unterdeckung aus Nachkalkulation 0 T€
Stand 31.12.2022 522 T€
Die seit dem 17.03.2022 geltenden Gebührentarife im Luftrettungsbereich führten
in 2022 zu einer Kostenüberdeckung, da Verluste aus Vorjahren in die Kalkulation
eingeflossen sind.
56
Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen ohne Bestand im
Sonderposten für den Gebührenausgleich
In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich-
tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor-
herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist.
Bodenrettungsdienstgebühren
Unterdeckung aus Nachkalkulation 589 T€
Ursache für die Unterdeckung in 2022 sind gestiegene Kosten im Rahmen der Um-
setzung des Rettungsdienstbedarfsplans und des Notfallsanitätergesetzes. Diese
Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 22.12.2021 gel-
tenden höheren Gebührentarife gedeckt werden.
Friedhofsgebühren
Unterdeckung aus Nachkalkulation 4.330 T€
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil
aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten, aus intensivierter Baum-
pflanzung sowie gestiegenen Wegeunterhaltungskosten.
Gebühren für die Unterbringung von Obdachlo-
sigkeit bedrohter Personen
Unterdeckung aus Nachkalkulation 4.555 T€
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be-
drohten Personen resultiert aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch die
hohe Fluktuation der von Obdachlosigkeit bedrohten Personen und regelmäßige
Renovierungsarbeiten entstanden.
Gebühren für die Unterbringung von geflüchte-
ten Personen
Unterdeckung aus Nachkalkulation 37.138 T€
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re-
sultiert aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch hohe Fluktuation der ge-
flüchteten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden.
Unterrichtsgebühren
der Rheinischen Musikschule
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.389 T€
Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr w urde zur Vermeidung eines
Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes-
ses der Einrichtung abgesehen.
Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten
Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu-
zuordnenden Förderungen dar.
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch
nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.
57
Darüber hinaus sind für rechtlich unselbständige Stiftungen, bei denen durch
die/den Stifter *in Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
(Wille der/des Stifter*in) der Kommune übertragen worden sind, Sonderposten in
der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich
rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.
31.12.2022 31.12.2021
Sonstige Sonderposten 106.392 T€ 110.985 T€
Die rechtlich unselbstständigen Stiftungen haben zu Beginn des Jahres 22.000 T€
in einen eigenen Spezialfonds investiert. Im gleichen Jahr wurde jedoch ein
Wertrückgang dieses Fonds in Höhe von 3.358 T€ verzeichnet, der zu
außerplanmäßigen Abschreibungen geführt hat. Bei einer Weraufholung kann ggf.
eine entsprechende Zuführung erfolgen. Zusätzlich wirkt sich das negative Ergebnis
der Waisenhausstiftung i n H öhe von 1.104 T€ auf das Ergebnis aus , da eine
aufwandswirksame Wertkorrektur über 1.488 T€ eines sonstigen
Vermögensgegenstandes enthalten ist (vgl. Bilanzposition 2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände).
Bilanzposition 3. Rückstellungen
Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige
Entstehung einer Verbindlichkeit sowie deren Inanspruchnahme müssen jedoch
wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de-
ren wirtschaftliche Verursachung vor dem Abschlussstichtag liegt . Aus § 88 GO
ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich
des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo-
raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1-2 KomHVO genannt.
Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die
Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und
Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die
als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Nachholung
von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen, für die erhöhte Heranziehung
zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften und laufenden Verfahren.
Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger wurden mit Hilfe der Haessler
Software Version 6.0. 8.1 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT 2018G
ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die
vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen-
sionsverpflichtungen“ vom 13.12.2021 (MBl. NRW. 20 21, S. 1106 ff.) wurden bei
der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet.
31.12.2021 31.12.2020
Pensionsrückstellungen 2.629.492 T€ 2.499.430 T€
58
Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten
Beamtinnen und Beamten, die der Dienstherrin Stadt Köln zugerechnet werden. Für
die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der
durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre
2020-2022 ein Zuschlag von 27,69% angesetzt.
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.319.172 T€ auf die Aktiven und 1.310.319 T€ auf die
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger. Der Saldo der Veränderung en
resultiert aus Zuführungen in Höhe von 166.424 T€, Inanspruchnahmen in Höhe
von 25.314 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von - 120.386 T€, die sich aufgrund
des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben. Als Umbuchung ist zudem
ein Betrag von 11.047 T€ berücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven
Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren nun unter den sonstigen
Rückstellungen ausgewiesen wird.
Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellun-
gen für die Sanierung der Altlasten (einschließlich der Beseitigung von sonstigen
Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden
Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge bzw. Sanierung
anzusetzen.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Rückstellungen für Deponien 157.416 T€ 156.617 T€
Rückstellungen für Altlasten 57.779 T€ 56.441 T€
Summe 215.195 T€ 213.058 T€
D
ie Rückstellungen für Deponien beinhaltet ausschließlich die Deponie Vereinigte
Ville.
Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind bei Erfüllung der Vorausset-
zungen entsprechend § 37 Abs. 4 KomHVO bei Sachanlagen zu bilden. Gemäß
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet
worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages gesondert angegeben und
erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage „Instandhaltungsrückstellungen“ zu
entnehmen.
31.12.2022 31.12.2021
Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung 14.019 T€ 14.976 T€
B
ilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen gemäß § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen:
59
31.12.2022 31.12.2021
Rückstellungen für nicht genomme-
nen Urlaub 90.201 T€ 88.994 T€
Rückstellungen für geleistete Über-
stunden 18.658 T€ 18.061 T€
Rückstellungen für die Inanspruch-
nahme von Altersteilzeit 10.606 T€ 7.388 T€
Rückstellungen für die Verpflichtung
gegenüber anderen Dienstherren 87.166 T€ 78.365 T€
Rückstellung für Prozesskosten 889 T€ 1.117 T€
Rückstellung für ausstehende Rech-
nungen 42.138 T€ 41.261 T€
Rückstellung für drohende Verluste 92.623 T€ 113.576 T€
Rückstellungen für Leistungsorien-
tierte Bezahlung 20.000 T€ 20.000 T€
Andere sonstige Rückstellungen 770.732 T€ 743.731 T€
Summe 1.133.013 T€ 1.112.493 T€
N
achfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen
erläutert:
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 90.201 T€
Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 36.533 T€ auf die Beamtinnen und Beamten
und 53.668 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Bestandsänderung ergibt sich als
Saldo aus Zuführungen in Höhe von 7.519 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von
6.312 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Urlaubsansprüche auf
insgesamt 295.983 Tage; davon entfallen 98.933 Tage auf die verbeamteten und
197.050 Tage auf die tariflich Beschäftigten.
Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.658 T€
Der Unterschiedsbetrag resultiert aus Zuführungen in Höhe von 3.696 T€ und
Inanspruchnahmen in Höhe von 3.099 T€.
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 10.606 T€
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zuschlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag
entfallen 5.428 T€ auf die verbeamteten und 5.177 T€ auf die tariflich Beschäftigten.
Es haben sich Zuführungen in Höhe von 5.429 T€, und Inanspruchnahmen in Höhe
von 2.211 T€ ergeben.
Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 87.166 T€
Die Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren
beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels
oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen
Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungs aus-
gleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 2.519 T€, Inanspruchnahmen
60
in Höhe von 4.766 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund
von Fluktuationen in Höhe von 11.047 T€ zu verzeichnen.
Rückstellungen für Prozesskosten 889 T€
Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen Aktiv - und Passivklagen werden
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im
Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwalts -, Gerichts-, Gutachterkosten und
ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die
unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu
berücksichtigen.
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften und laufenden Verfahren 92.623 T€
Im Rahmen dieser Rückstellungen sind in einem Gewerbesteuerfall 25.226 T€ auf-
gelöst worden. Damit besteht die Rückstellung i n Höhe von 9.913 T€ fort und wird
voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre vollständig in Anspruch genom-
men. Zusätzlich wurden Rückstellungen i n H öhe v on 2.679 T€ inklusive Zinsen
nach § 233a AO sowie 3.068 T€ aufgrund angefochtener Gewerbesteuerbescheide
zugeführt. Zum 31.12.2022 ergibt sich im Bereich der Gewerbesteuer eine Rück-
stellung von insgesamt 89.060 T€.
Zum Jahresende 2022 betragen die Rückstellungen im Bereich der Vergnügungs-
steuer 1.540 T€. Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe bestehen zum
31.12.2022 in Höhe von 1.644 T€.
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 42.138 T€
Die Zuführung in Höhe von 14.469 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehen-
den Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführun-
gen für ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen:
- Wohnungswesen (8.791 T€) und
- Straßen und Radwegebau (1.812 T€).
Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von
3.709 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung en
entfallen war. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag
niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist.
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 9.883 T€,
hauptsächlich in folgenden Bereichen:
- Umwelt- und Verbraucherschutz (1.934 T€),
- Berufsfeuerwehr Köln (1.697 T€) und
- Schulentwicklung (1.454 T€).
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 20.000 T€
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier-
ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi-
cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 4. 000 T€ auf
die verbeamteten und 16.000 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es sind Rückstel-
lungszuführungen in Höhe von 17.701 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von
17.701 T€ zu verzeichnen.
61
Andere sonstige Rückstellungen 770.732 T€
Davon entfallen auf:
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des
Historischen Archivs 585.570 T€
31.12.2022 31.12.2021
Bau des Besichtigungsbauwerks 1.185 T€ 2.000 T€
Ausgleich der Kosten der KVB 30.489 T€ 34.345 T€
Wiedernutzbarmachung der Archivalien 553.896 T€ 559.216 T€
Summe 585.570 T€ 595.561 T€
Nach dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung im gerichtlichen
Beweisverfahren ist die S tadt Köln zum Ausgleich weiterer Kosten
(vertraglich) verpflichtet, die der KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz
des Historischen Archivs entstehen und nicht von Dritten übernommen
werden. Hierfür wurden die Rückstellungen in Höhe von 3.849 T€ in
Anspruch genommen.
Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche
Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor
Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für die Deposita, sondern
auch für die eigenen Archivalien. D ie Rückstellung für die
Wiedernutzbarmachung der Archivalien wurde in Höhe von 5.320 T€ in
Anspruch genommen.
- Rückstellungen für Schadenersatz und
Versicherungsleistungen 2.893 T€
Das Leistungsspektrum der Eigenversicherung umfasst die Bereiche
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung.
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In
den Bereichen Allgemeine Haftpflicht und Kfz -Haftpflicht werden
Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten erfasst, die nicht im
Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen
Verhandlungen mit der Versicherung des Geschädigten, ausstehendem
Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange
rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte ( 1.481 T€). Für diese
Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen
berechnet.
- Rückstellung für den voraussichtlich zu
zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 7.300 T€
Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen
Dienstleistungsbedarfen (Vermietung und sonstige Dienstleistungen) der
Fachdienststellen der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen des städtischen
Finanz- und Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft am Ende des jeweiligen
Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service.
Für das voraussichtlich bei der Gebäudewirtschaft zu erwartende
Abrechnungsergebnis 2022 erfolgte die Bildung einer Rückstellung in Höhe
62
der voraussichtlichen Zahlung der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft
von 7.300 T€.
Die im Vorjahr bestehende Rückstellung für den Ausgleich des
Abrechnungsergebnisses 2021 an die Gebäudewirtschaft in Höhe von
18.000 T€ wurde in 2022 zu einem Anteil von 13.611 T€ in Anspruch
genommen und unter der Bilanzposition 4.7 Sonstige Ver bindlichkeiten
bilanziert. Der verbleibende Bestand der Rückstellung in Höhe von 4.389 T€
wurde ergebniswirksam aufgelöst.
- Rückstellung für die Abrechnung der Mehrkosten
in Zusammenhang mit dem Clouth-Gelände 7.466 T€
Die Rückstellung in Höhe von 7.466 T€ für zu erwartende Mehrkosten in
Zusammenhang mit dem Clouth-Gelände besteht in gleicher Höhe fort.
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen
Finanzierungsanteils des JobCenters 1.603 T€
Die Rückstellung für den zu zahlenden städtischen Anteil an den Verwal-
tungskosten des JobCenters des Jahres 2021 in Höhe von 1.170 T€ wurde
in Anspruch genommen. Für den städtischen Anteil des Jahres 2022 wurde
eine Rückstellung in Höhe von 1.603 T€ gebildet.
- Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 4.017 T€
Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen
zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich. Eine Zuführung in 2022
in Höhe von 3.000 T€ ist für weitere Sanierungsmaßnahmen erfolgt.
- Rückstellung für die Rückforderung aus der
Schlüsselzuweisung 2022 5.584 T€
Nach dem Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-
Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022
(GFG 2022) besteht eine Rückforderung sanspruch seitens des Landes
gegenüber der Stadt Köln für das Jahr 2022. Dafür ist die Zuführung einer
Rückstellung in Höhe von 5.584 T€ erfolgt. Ursache dafür ist, dass nach dem
Berechnungsstichtag neue zu berücksichtigende Erkenntnisse hinsichtlich
der Steuerkraft der Stadt Köln für den zurückliegenden Zeitraum bekannt
geworden sind.
- Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 21.322 T€
Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des
Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den
noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden Verpflichtungen der Jahre
2017 bis 2021 waren zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von 42.383 T€
bilanziert.
Diese wurden in 202 2 in Höhe von 25.995 T€ in Anspruch
genommen. Für die aus den noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden
Verpflichtungen des Jahres 2022 ist eine Rückstellung in Höhe von 4.934 T€
zugeführt worden.
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund
Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung 1.476 T€
Im Zeitraum 2018 bis einschließlich 2022 führte die Deutsche
Rentenversicherung Bund bei der Stadt Köln eine Betriebsprüfung nach
63
§ 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen
wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Bestandsänderung
zum Vorjahr ergibt sich aus Zuführungen in Höhe von 0 T€ und Inanspruch-
nahmen in Höhe von 24 T€.
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund von
Versorgungsausgleichsanforderungen der Deutschen
Rentenversicherung 1.200 T€
Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen infolge der Übersendung von
Anforderungsbescheiden der Deutschen Rentenversicherung zum
Versorgungsausgleich wurde in 2022 eine Rückstellung in Höhe von
1.161 T€ vollständig in Anspruch genommen.
Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen in 2023 wurde in 2022 eine
Rückstellung in Höhe von 1.200 T€ gebildet.
- Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen
Verpflichtung 1.000 T€
Die Stadt Köln ist ihrer Verpflichtung als Mieterin zur Sanierung der
Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht
nachgekommen, sodass der Vermieter mit der Ersatzvornahme begonnen
hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich
der entstandenen Aufwendungen wurde zum 31.12.2020 eine Rückstellung
in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Die Rückstellung besteht zum 31.12.2022
fort.
- Rückstellungen für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen 126.472 T€
31.12.2022 31.12.2021
Landschaftsumlage 2022/2023 66.272 T€ 66.272 T€
Landschaftsumlage 2023/2024 60.200 T€ 0 T€
Summe 126.472 T€ 66.272 T€
Aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen des
Haushaltsjahres, die in die Berechnungen der Umlagegrundlage nach dem
jeweils geltenden Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes
Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände
einbezogen werden, können gemäß § 37 Abs. 5 S. 3 KomHVO
Rückstellungen gebildet werden. Für hieraus zu erwartende
Zahlungsverpflichtungen für d ie Landschaftsumlage erfolgte in 2022 die
Zuführung einer Rückstellung in Höhe von 60.200 T€. Die in 2021 gebildete
Rückstellung in Höhe von 66.272 T€ besteht in 2022 fort.
Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden, konkreten Zahlungsver-
pflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwen-
dungen.
64
Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Kre diten für Investi tionen,
aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen,
sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 48 Abs. 1 KomHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewiesen. In diesem werden ergänzend die Haftungsverhält -
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den
Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen.
Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit va-
riable Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit-
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit.
Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt:
31.12.2022 31.12.2021
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 839 T€ 908 T€
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 73 T€ 77 T€
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 1.301.216 T€ 1.456.900 T€
Summe 1.302.128 T€ 1.457.885 T€
D
ie Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen ge-
genüber dem Kreditmarkt (156.717 T€) und Zugängen in Höhe von 959 T€.
Bilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen.
31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung 1.151.877 T€ 735.151 T€
Davon Corona- und Ukrainekrieg bedingt 62.541 T€ 292.123 T€
Z
um 31.12.2022 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite
in Höhe von insgesamt 874.677 T€ und vom öffentlichen Bereich aufgenommene
Kredite in Höhe von insgesamt 277.200 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität,
die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein-
zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 6.816. 232 T€ und
Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 6.399.506 T€. Im Be-
stand sind Liquiditätskredite in Höhe von 55.644 T€ im Zusammenhang mit dem
Programm „Gute Schule 2020“ enthalten.
Der Anteil des Bestandes an Corona bedingten Liquiditätskrediten entspricht der
maximal zulässigen Höhe entsprechend der Bilanzierungshilfe in Bilanzposi-
tion 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit.
65
Der Veränderungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Kreditbedarf für
Zahlungswirksame Mehraufwendungen (nach Abzug zahlungs-
wirksamer Erträge) 27.111 T€
Mindereinzahlungen aus indirekten Ertragsausfällen (u.a. im Be-
reich der Einkommenssteuer und der Vergnügungssteuer) 89.652 T€
Summe Veränderung 62.541 T€
B
ilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung
städtebaulicher Maßnahmen, Leibrentenverträge, Leasing verträge sowie
Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften.
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
Verträge über die Durchführung städtebaulicher
Maßnahmen 223.910 T€ 221.037 T€
Leibrentenverträge 809 T€ 815 T€
Sonstiges 40 T€ 78 T€
Summe 224.759 T€ 221.930 T€
E
ine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch-
führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug
auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 2.873 T€ auf 223.910 T€. In
gleicher Höhe ist unter der Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Transferleistungen eine Forderung für diese städtebauliche
Maßnahme bilanziert.
Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die
gegenüber Dritten zum 31.12.2022 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie-
ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswech-
sel durch Zahlung abgelöst werden.
Die Bestände setzen sich insbesondere wie folgt zusammen:
31.12.2022 31.12.2021
gegenüber verbundene Unternehmen 4.783 T€ 39.328 T€
gegenüber Beteiligungen 203 T€ 0 T€
gegenüber Sondervermögen 18.940 T€ 5.167 T€
gegenüber öffentlichen Bereich 492 T€ 627 T€
gegenüber privaten Bereich 42.224 T€ 39.354 T€
gegenüber dem ausländischen Bereich 11 T€ 11 T€
Summe 66.653 T€ 84.487 T€
66
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich in
Höhe von 34.546 T€.
Verringerungen erfolgten insbesondere:
- durch Auszahlungen im Rahmen von Billigkeitsleistungen zum Corona- Ret-
tungsschirm 2021 und 2022 in Höhe von 32.740 T€,
- im Bereich Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in Höhe von 1.823 T€,
- im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Errichtung von Tank E-
Anschlüssen der RheinEnergie in Höhe von 1.822 T€ und
- im Bereich Bereich Schulentwicklung in Höhe von 1.300 T€.
Eine Erhöhung des Bestandes erfolgte insbesondere im Bereich Umwelt- und
Verbraucherschutz in Höhe von 1.364 T€.
Eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte insbe-
sondere für den Ergebnisausgleich 2021 der Gebäudewirtschaft in Höhe von
13.611 T€ aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen unter der Bilanzposition
3.4 Sonstige Rückstellungen.
Eine Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte ins-
besondere im Bereich Wohnungswesen in Höhe von 1.093 T€.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich erhöhten sich per Saldo um
2.870 T€.
Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere im Bereich Wohnungswesen
um 7.693 T€.
Verringerungen erfolgten insbesondere in den Bereichen:
- Berufsfeuerwehr Köln in Höhe von 2.710 T€,
- Gesundheitswesen in Höhe von 1.622 T€,
- Liegenschaften und Kataster in Höhe von 1.366 T€,
- Kinder, Jugend und Familie in Höhe von 1.241 T€ und
- Museum Ludwig in Höhe von 1.049 T€.
Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen
keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- und
Jugendhilfeleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam-
men aus:
31.12.2022 31.12.2021
gegenüber verbundene Unternehmen 1.580 T€ 3.963 T€
gegenüber Sondervermögen 1.040 T€ 6.201 T€
gegenüber öffentlichen Bereich 4.975 T€ 4.103 T€
gegenüber übrigen Bereich 2.289 T€ 2.725 T€
Summe 9.884 T€ 16.992 T€
67
Die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 3.484 T€ erfolgte insbesondere durch entsprechende Auszahlungen für
im Vorjahr gebildete Verbindlichkeiten im Bereich der Straßen- und
Verkehrsentwicklung ( 1.181 T€) und für Betriebskostenzuschuss an den
BioCampus (1.200 T€).
Die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber den Sondervermögen in Höhe
von 5.161 T€ erfolgte durch Auszahlung des Betriebskostenzuschusses an die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gürzenich-Orchester“.
Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Unter dem Sammelposten „sonstige Verbindlichkeiten“ sind Verpflichtungen an
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenbilanz posi-
tionen zugeordnet werden können.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus:
31.12.2022 31.12.2021
Steuerverbindlichkeiten 29.611 T€ 27.305 T€
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter,
Organmitglieder, Gesellschafter 32.795 T€ 33.967 T€
andere sonstige Verbindlichkeiten 108.153 T€ 219.251 T€
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 7.915 T€ 5.710 T€
Summe 178.474 T€ 286.233 T€
Die Erhöhung des Bestandes an Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2.682 T€
resultiert insbesondere aus der Schlussabrechnung 2022 zur Gewerbesteuerum-
lage von IT.NRW (7.908 T€).
Die Minderung der anderen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
111.098 T€ ist im Wesentlichen auf die Einzahlungen zurückzuführen, die zum Jah-
resende nicht sachgerecht zum Ausgleich von Forderungen zugeordnet werden
können. Diese haben sich um 109.908 T€ verringert.
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln
Es handelt sich im Wesentlichen um Drittmittelbestände auf Schulgi rokonten
(4.935 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, so-
wie noch an die Abfallwirtschaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe wei-
terzuleitende Beträge aus der Fremd forderungsverwaltung im Bereich der Grund-
besitzabgaben in Höhe von zusammen 2.081 T€.
Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen sind geldliche Vorauszahlungen von Dritten an die Stadt
Köln, bei der die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht
durchgeführt wurde. Die Rückzahlungsverpflichtung bei erhaltenen Zuwendungen
besteht gegenüber dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweck entspre-
chenden Verwendung der erhaltenen Finanzmittel.
68
Die erhaltenen Anzahlungen setzen sich zusammen aus:
31.12.2022 31.12.2021
Erhaltene Anzahlungen 422.850 T€ 428.187 T€
Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 5.041 T€ 4.599 T€
konsumtive Zuwendungen mit Rückzah-
lungsverpflichtung 80.550 T€ 61.539 T€
Summe 508.441 T€ 494.325 T€
I
n dieser Bilanzposition werden Mittel für Investitionen ( 422.850 T€), davon Mittel
für die Archäologische Zone ( 24.121 T€) sowie Stellplatzablösemittel ( 17.313 T€),
und für ergebniswirksame Zwecke ( 61.539 T€) abgebildet. Weiterhin werden Ver-
bindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und verwendeten Nach-
lässen (5.041 T€) ausgewiesen.
Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 227.693 T€
bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den
erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr.
Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen,
denen die Mittel der Investitionspauschale zugeordnet worden sind, im
Wesentlichen folgende zu nennen:
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen, Sürther Straße 167
(3.000 T€),
- Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Deutzer Brücke und Ma-
lakoffturm (2.745 T€),
- Errichtung eines Übergangwohnheims zur Unterbringung von Geflüchteten,
Friedrichstr. 45 (2.680 T€),
- Neubau einer Rettungswache in Worringen, Sankt -Tönnis-Straße 60
(2.574 T€),
- Klimaanlage Römisch -Germanisches Museum, Cäcilienstraße 46
(2.204 T€),
- Bezirkssportanlage Bocklemünd, Kunstrasenplatz (2.187 T€),
- Erweiterung Feuerwache 9, Bergisch Gladbacher Straße 179 (2.000 T€),
- Generalsanierung Feuerwache 5, Scheibenstraße 13 (1.757 T€),
- Neubau von Mehrfamilienhäusern im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
Pater-Prinz-Weg (1.651 T€),
- Wasserleitung Friedhof Nord (1.409 T€),
- Sportanlage Fühlinger Weg, Kunstrasenplatz (1.380 €) und
- Neubau Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten
Wohnungsbau, Houdainer Straße 72 (1.141 T€).
Der Zugang für die Sportpauschale beläuft sich auf 3.668 T€.
69
Darüber hinaus sind folgende weitere Zugänge zu nennen:
- ÖPNV-Pauschale (8.906 T€) und
- Feuerschutzpauschale – Generalsanierung Feuerwache 5 (1.743 T€).
Insgesamt wurden abgehende Umbuchungen i. H. v. 35.673 T€ zur Bilanzposition
2.1 Sonderposten für Zuwendungen vorgenommen. Wesentlich sind hiervon:
- Brücker Mauspfad 646, Gebäude (11.677 T€ Investitionspauschale),
- Liverpooler Platz (5.311 T€, davon 3.060 T€ Investitionspauschale),
- Haltestelle Vingst (4.511 T€),
- Pariser Platz (2.545 T€, davon 1.238 T€ Investitionspauschale) und
- Stadtautobahn Kalk-Mülheimer Straße – Buchheimer Straße (1.863 T€).
Ein Abgang betrifft die Sportpauschale, die in Höhe von 1.103 T€ in 2022 konsumtiv
verwendet wurde.
Der Bestand an Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine
zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind, setzt sich insbesondere
zusammen aus solchen für:
- Zwecke der Altenhilfe/-pflege (19.910 T€),
- Zwecke der Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen (inklu-
sive Ukraine) aus Bundesmitteln (16.359 T€),
- den Bereich der Schulentwicklung (11.685 T€), davon in Höhe von 3.35 8 T€
für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“,
in Höhe von 3.87 8 T€ für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und in
Höhe von 1.654 T€ für das Förderprogram „Infrastrukturausbau der Ganz-
tagsbetreuung für Grundschüler“,
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie ( 9.557 T€), davon in Höhe von
1.692 T€ für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Ju-
gendliche“,
- Zwecke der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
(4.078 T€) im Personalbereich den Bereich Landschaftspflege und Grünflä-
chen 2.925 T€),
- Zwecke der entwicklungsbezogenen Bildung (1.968 T€),
- den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale
(1.870 T€) und
- den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (1.869 T€).
Die Zugänge der konsumtiven Zuwendungen resultieren insbesondere aus den
folgenden Positionen:
- im Bereich Wohnungswesen aus Bundesmitteln zur Betreuung und Unter-
bringung geflüchteter Personen (inklusive Ukraine) von 16.359 T€,
- im Bereich der Sozialbetriebe Köln für Zwecke der Altenhilfe/-pflege
(6.620 T€) und
- im Personalbereich in Höhe von 4.078 T€ aus Bundesmitteln für den Stär-
kungspakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).
70
Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung in 20 22 resultieren
daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt wurden. Insbesondere
handelt es sich um Mittel für:
- Zwecke des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ (6.490 T€),
- Zwecke des Förderprogramms „DigitalPakt Schule NRW“ (3.118 T€),
- Zwecke des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (2.632 T€) und
- Zwecke des Förderprogramms „Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
für Grundschüler“ (2.746 T€).
Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor
dem Bilanzstichtag 31.12. 2022, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden
(§ 43 Abs. 3 KomHVO).
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus:
31.12.2022 31.12.2021
Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge-
genleistungsverpflichtung 457.586 T€ 376.249 T€
Davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 333.074 T€ 260.460 T€
Davon Maßnahmen des Kinder-und Jugendbe-
reichs 29.316 T€ 30.151 T€
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 129.929 T€ 128.849 T€
Summe 587.515 T€ 505.098 T€
Nach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit
einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich-
tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan-
zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung
analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten ertragswirksam abzu-
bauen.
Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs-
abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus
folgenden Sachverhalten:
- Im Rahmen der Bildungspauschale wurden 78.959 T€ verwendet. Die er-
tragswirksame Auflösung der bisher weitergeleiteten Mittel aus der Bildungs-
pauschale beträgt 6.345 T€.
- Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 24.891 T€ zweckentsprechend zur
Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa-
men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 8.953 T€.
- Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugend-
bereiches hat sich der Bestand um 6.396 T€ erhöht. Hiervon entfallen
2.160 T€ auf die Förderung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Ostheim.
71
Die restlichen Mittel entfallen auf die Förderung des Ausbaus der U3- und U6-
Betreuungsplätze. Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt
3.547 T€.
Bei den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im
Wesentlichen um folgende Sachverhalte:
- Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (117.274 T€),
- Verbilligungsabschlag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die er-
worbenen Liegenschaften Ikarosstraße 5, 10, 17, 27 und 29, Buschdorfer
Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportplatz straße 121 sowie Ma-
gazinstraße 109 zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsu-
chenden über 20 Jahre (5.066 T€),
- Einzahlungen von Beiträgen für Beleuchtungsanlagen sowie „Freilegungen“,
d. h. Aufräumarbeiten als Vorbereitung für Straßenbaumaßnahmen in den
Jahren 2008 bis 202 2. Diese passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen (3.427 T€),
- Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportvereine zur Schaffung von
Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung
der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils
entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstande s
ertragswirksam aufzulösen (1.998 T€),
- E inzahlungen von Personalaufwandserstattungen Dritter, für die die Stadt
Köln die Januarbezüge 2023 bereits im Dezember 2022 ausgezahlt hat
(1.099 T€).
2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen
Bürgschaften
Hierunter werden nachrichtlich Verpflichtungen aus der Gewährung von
Bürgschaften ausgewiesen. Die Beträge entsprechen den Restschulden der
Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern
Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalten. Zum 31.12.20 21
wurden Bürgschaften insgesamt in Höhe von 924.400 T€ für nachfolgende Bereiche
gewährt:
31.12.2022 31.12.2021
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.407 T€ 362.883 T€
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 427.805 T€ 454.603 T€
Sportstätten 75.294 T€ 79.909 T€
Gesundheits- und Sozialwesen 1.621 T€ 1.841 T€
Versorgungsbetriebe 9.930 T€ 10.393 T€
Individualgewährleistungen 1.183 T€ 1.690 T€
sonstige 9.811 T€ 13.081 T€
Summe 875.051 T€ 924.400 T€
72
Leasing
Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9
KomHVO
Zum 31.12.2022 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen:
Geleaste
Gegenstände
Laufzeit Jahresbetrag
2023
Betrag
2024 ff.
Kopierer/Drucker ver-
schiedener Ausstat-
tung
01.04.2020-31.03.2025 397 T€ 794 T€
Hardware IT/TK-An-
lagen
verschiedene Laufzeiten 0,8 T€ 3,2 T€
Fahrzeuge verschiedene Laufzeiten 59,3 T€ 111,8 T€
73
3. Ergebnisrechnung
Es werden alle Ergebnisrechnungszeilen erläutert. Zusätzlich wird das Finanzer-
gebnis erläutert.
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Ergebnisplan werden
nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Ergebnisrechnung – erläutert. Er-
gänzende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse
entnommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei
werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun-
gen dargestellt. Die übrigen Produktgruppen werden in der Position „Sonstige Pro-
duktgruppen“ zusammengefasst.
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 2.598.067 2.729.312 +131.244 +5,1% 2.478.664 +250.648 +10,1%
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB
II 43.060 43.511 +451 +1,0% 36.500 +7.011 +19,2%
sonstige Produktgrup-
pen 40 38 -2 -4,4% 34 +3 +9,8%
Summe 2.641.167 2.772.861 +131.693 +5,0% 2.515.198 +257.663 +10,2%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschafts-
steuern, sonstige Gemeindesteuern, z. B. Kulturförderabgabe, sonstige Vergnü-
gungssteuer auf Geldspielautomaten, steuerähnliche Erträge und Ausgleichsleis-
tungen ausgewiesen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 257,7 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1601 All-
gemeine Finanzwirtschaft in Höhe von 250,6 Mio. €. Diese ergeben sich aus Mehr-
erträgen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 240,6 Mio. €, bei dem Gemeindeanteil
der Umsatzsteuer in Höhe von 10,1 Mio. €, bei den Kompensationszahlungen Fa-
milienlastenausgleich in Höhe von 6,9 Mio. € sowie bei der Kulturförderabgabe in
Höhe von 3,0 Mio. €, welche durch Minderträge bei dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer in Höhe von 6,7 Mio. €, bei der Vergnügungssteuer in Höhe von
3,0 Mio. € und bei der Grundsteuer B in Höhe von 0,9 Mio. € gemindert werden.
Im Vergleich zum Vorjahres -Ist ist insgesamt eine Steigerung um 131,2 Mio. € zu
verzeichnen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die um rund 141,3 Mio. € höhe-
ren Gewerbesteuererträge.
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0502 Kommunale Leistungen
nach dem SGB II in Höhe von 7,0 Mio. € zu verzeichnen. Die Zuweisung des Lan-
des aus erspartem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen
durch Leistungen nach dem SGB II fiel deutlich höher als erwartet aus.
74
Die wesentlichen Steuerarten und Abgaben stellen sich in der Entwicklung wie
folgt dar:
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
Gewerbesteuer 1.483.213 1.624.540 +141.327 +9,5% 1.383.900 +240.640 +17,4%
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer 194.354 174.366 -19.988 -10,3% 164.300 +10.066 +6,1%
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer 621.250 604.822 -16.428 -2,6% 611.532 -6.710 -1,1%
Grundsteuer 231.793 232.308 +515 +0,2% 233.242 -934 -0,4%
sonstige Steuern und
ähnliche Abgaben 110.557 136.824 +26.267 +23,8% 122.224 +14.601 +11,9%
Summe 2.641.167 2.772.861 +131.693 +5,0% 2.515.198 +257.663 +10,2%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 2)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV 131.719 167.968 +36.249 +27,5% 59.977 +107.991 +180,1%
0503 Weitere soziale
Pflichtleistungen 31.114 66.264 +35.150 +113,0% 36.752 +29.512 +80,3%
1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung
von Wohnraum 8.414 32.429 +24.015 +285,4% 3.700 +28.728 +776,3%
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 532.517 565.088 +32.570 +6,1% 544.420 +20.667 +3,8%
0603 Kindertagesbe-
treuung 340.679 339.970 -709 -0,2% 324.945 +15.025 +4,6%
0301 Schulträgerauf-
gaben 73.020 82.274 +9.254 +12,7% 107.928 -25.654 -23,8%
sonstige Produktgrup-
pen 61.348 85.671 +24.323 +39,6% 69.407 +16.264 +23,4%
Summe 1.178.812 1.339.664 +160.852 +13,6% 1.147.130 +192.534 +16,8%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt
oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse
für laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen ausgewiesen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 192,5 Mio. € vor.
Zu einem Teil resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von 108,0 Mio. € in der
Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV . Die Gewährung einer
Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahver-
kehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führte zu Mehrerträgen in Höhe
75
von rund 103,0 Mio. €. Eine weitere Zuwendung in Höhe von rund 4,4 Mio. € wurde
seitens des Landes für die Förderung zusätzlicher Busverkehre im Rahmen der
Schüler*innenbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes bereitgestellt.
Daneben stehen höheren Erstattungen der Verkehrsunternehmen verschiedener
Umlandgemeinden aufgrund der Ausweitung des Leistungsumfanges der KVB für
die Durchführung interlokaler Verkehre von rund 5,6 Mio. € Mindererträge von rund
5,0 Mio. € aufgrund von Verzögerungen bei der Realisierung geförderter Baumaß-
nahmen gegenüber.
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0503 Weitere soziale Pflicht-
leistungen in Höhe von 29,5 Mio. € angefallen. Die Erträge aus der Kostenpau-
schale nach §§ 4 ff. Flüchtlingsaufnahmegesetz fielen insgesamt höher aus. Dies
ist vor allem auf die Erstattung für Geflüchtete aus der Ukraine im Leistungsbezug
nach dem AsylbLG zurückzuführen.
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 28,7 Mio. € in der Produktgruppe 1004
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum angefallen. Die ausgewiesenen
Mehrerträge stammen überwiegend aus Zuweisungen des Bundes zur Beteiligung
an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und der Be-
treuung von Flüchtlingen aus der Ukraine (1. und 2. Tranche).
In der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft sind Mehrerträge in Höhe
von 20,7 Mio. € entstanden. Diese resultieren aus der Landeszuweisung Corona-
hilfe in Höhe von rund 29,4 Mio. € und stehen Mindererträgen von rund 4,9 Mio. €
im Vergleich zum Plan bei den Schlüsselzuweisungen gegenüber. Weiterhin ver-
schieben sich Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket III in das Folgejahr. Dies führt
zu Mindererträgen in Höhe von 2,3 Mio. € im Vergleich zum Plan. Im Vergleich zu
2021 sind Mehrerträge festzustellen. Wesentlich für die Steigerung sind die im Ver-
gleich zu 2021 um 83,1 Mio. € höheren Schlüsselzuweisungen. Dagegen war in
2021 ein einmaliger Mehrertrag in Höhe von rund 68,7 Mio. € aus dem Einheitslas-
tenabrechnungsgesetz zu verzeichnen.
Weitere Mehrerträge sind in der Produktgruppe 0603 Kindertagesbetreuung in
Höhe von 15,0 Mio. € angefallen. Bei den ausgewiesenen Mehrerträgen handelt es
sich im Wesentlichen um Zuschüsse, welche aufgrund kurzfristiger Entscheidungen
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nord-
rhein-Westfalen vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie gewährt wurden und
zeitlich nicht mehr in die Haushaltsplanung mit einfließen konnten. Dazu zählen die
Finanzierung und Durchführung von Testverfahren in Kindertagesstätten und Ta-
gespflege für den Zeitraum 01.01. bis 03.04.2022 in Höhe von rund 3,7 Mio. € sowie
die weitere Zuschussgewährung zur Fortführung der Billigkeitsleistungen des sog.
Alltagshelferprogramms in Kindertageseinrichtungen, für das im Haushaltsjahr 2022
rund 7,4 Mio. € gewährt wurden. Weitere Mehrerträge in Höhe von 3,9 Mio. € wur-
den für Zuschüsse für Sprachförderung und für Familienzentren sowie für die Be-
treuung von Kindern aus Umlandgemeinden generiert. Diesen nicht im Haushalts-
plan 2022 eingeplanten Zuschüssen von rund 15,0 Mio. € stehen korrespondie-
rende Aufwendungen in Zeile 15 gegenüber.
Dem gegenüber stehen 25,7 Mio. € Mindererträge in der Produktgruppe 0301
Schulträgeraufgaben. Die Ertragsreduzierung gegenüber dem Planansatz ist im
Wesentlichen auf eine veränderte buchhalterische Abwicklung der Bildungspau-
schale des Landes NRW zurückzuführen. Abweichend von der Planung werden
diese Mittel in 2022 erneut nicht zur teilweisen Refinanzierung der Schulmieten in
der Teilergebnisrechnung, sondern zur Finanzierung investiver Schulneubauten
76
und Schulerweiterungsbauten eingesetzt, was hier zu einer Verschlechterung von
rund 44,9 Mio. € führt. Obwohl das Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ in 2022
mit höchster Priorität vorangetrieben wurde, kam es zu Verzögerungen im Beschaf-
fungsprozess und Fördermittel konnten nicht wie geplant abgerufen werden; dies
führte zu einer weiteren Verschlechterung von rund 6,3 Mio. €. Gleichzeitig konnten
jedoch Mehrerträge u. a. aus Corona- bedingten Landeszuweisungen in Höhe von
rund 13,8 Mio. € generiert werden (z. B. Aktionsprogramm Aufholen nach Corona
für Kinder und Jugendliche, Helferprogramm im Ganztagsbereich, Zuweisungen für
außerschulische Bildungsangebote). Auch die Verbesserungen aufgrund des För-
derprogrammes „Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung“ von rund 2,4 Mio. €, der
Förderprogramme „REACT-EU“ sowie „Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen
in NRW“ zur Finanzierung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schü-
ler*innen in Höhe von rund 6,8 Mio. € und der Förderung im Rahmen des Belas-
tungsausgleichs G9 in Höhe von rund 3,6 Mio. € für die Abfederung der Kosten, die
im Zusammenhang mit der Einführung des neunjährigen Bildungsganges (G9) ent-
stehen, haben dazu beigetragen, dass die Ertragsreduzierung insgesamt abgemil-
dert ist.
S
onstige Transfererträge (Zeile 3)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] -
[2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3]
/ [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] -
[2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] /
[5]
Sonstige Transferer-
träge (Zeile 03) 94.250 96.532 -2.282 -2,4% 76.445 +20.087 +26,3%
Summe 94.250 96.532 -2.282 -2,4% 76.445 +20.087 +26,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden der Ersatz von sozialen Leistungen, Schuldendiensthilfen
und andere sonstige Transfererträge, wie z. B. Erträge aus der Rückzahlung von
durch die Stadt Köln ausgezahlten Zuwendungen, ausgewiesen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 20,1 Mio. € vor.
Zum Teil resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von 6,8 Mio. € in der Produkt-
gruppe 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II. Im Rahmen der Jahresab-
schlussarbeiten wurden Erträge aus Forderungen des Jobcenters in Zusammen-
hang mit kommunalen Leistungen gebucht, die bei Realisierung dem kommunalen
Träger zustehen.
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0503 Weitere soziale Pflicht-
leistungen in Höhe von 5,4 Mio. € angefallen. Ursächlich hierfür sind höhere Erträge
aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen nach Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 0606 Hilfe
für junge Menschen und ihre Familien entstanden. Diese wurden im Bereich der
wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgrund einer anhaltenden Rückstandsaufarbeitung in
der Kostenheranziehung erzielt.
77
Öffentl. rechtl. Leistungsentgelte (Zeile 4)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1201 Straßen, Wege,
Plätze 36.996 43.126 +6.129 +16,6% 34.527 +8.599 +24,9%
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 81.159 98.738 +17.578 +21,7% 92.128 +6.609 +7,2%
1001 Baugenehmigun-
gen, Bauordnungsbe-
hörliche Maßnahmen 15.205 16.889 +1.684 +11,1% 11.614 +5.275 +45,4%
1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung
von Wohnraum 28.853 34.290 +5.437 +18,8% 32.538 +1.752 +5,4%
0204 Verkehrs- und
Kfz.-Wesen 13.516 13.474 -42 -0,3% 16.062 -2.588 -16,1%
0603 Kindertagesbe-
treuung 42.112 58.410 +16.299 +38,7% 72.913 -14.502 -19,9%
sonstige Produktgrup-
pen 68.226 79.119 +10.892 +16,0% 76.637 +2.482 +3,2%
Summe 286.068 344.045 +57.976 +20,3% 336.418 +7.626 +2,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche
Entgelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
für Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebüh-
renaus-gleich ausgewiesen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 7,6 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von rund 8,6 Mio. € in
der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze aus einem zu geringen Planansatz
der Sondernutzungsgebühren. Darüber hinaus sind Mehrerträge bei den Parkge-
bühren im öffentlichen Straßenland zu verzeichnen. Mit Auslaufen der Pandemie-
bedingten Einschränkungen hat sich das Parkverhalten, insbesondere in der Innen-
stadt, wieder normalisiert.
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0212 Brand- u. Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst in Höhe von 6,6 Mio. € angefallen. Ursächlich für das posi-
tive Ergebnis ist vor allem die ertragswirksame Auflösung des gebuchten Sonder-
postens für den Bereich Luftrettung für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von rund
3,5 Mio. € gem. Ratsbeschluss vom 08.12.2022. Zudem ergeben sich Verbesserun-
gen bei den Rettungsdienstgebühren.
Außerdem sind Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,3 Mio. €
in der Produktgruppe 1001 Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnah-
men angefallen. Die Entgelte hängen von der Anzahl und dem Inhalt der Bauan-
träge ab. Sie sind nicht genau planbar.
Weitere Mehrerträge in Höhe von 1,8 Mio. € sind in der Produktgruppe 1004 Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum zu verzeichnen. Im Zusammenhang
mit dem Ukraine-Krieg stieg die Anzahl der unterzubringenden Geflüchteten in den
78
städtischen Einrichtungen stark an. Damit einher gehen entsprechende Mehrer-
träge bei den Benutzungsgebühren.
Dem gegenüber stehen unter anderem rund 14,5 Mio. € Mindererträge in der Pro-
duktgruppe 0603 Kindertagesbetreuung . Grund für diese Wenigererträge im Be-
reich der Elternbeiträge ist überwiegend der Umstand, dass sich die Einkommens-
situation der Eltern wegen der Corona- Krise zunehmend verschlechtert hat, was
unter anderem auch zu Niederschlagungen in Höhe von rund 1,0 Mio. €. führt. Zu-
dem konnte das zweite beitragsfreie Jahr vor der Einschulung bei der Planung für
das Haushaltsjahr 2022 nicht berücksichtigt werden.
Des Weiteren sind Mindererträge in der Produktgruppe 0204 Verkehrs - und Kfz.-
Wesen in Höhe von rund 2,6 Mio. € angefallen. Aufgrund der allgemein bestehen-
den Konjunkturkrise und den damit verbundenen Auswirkungen bzw. der auch wei-
terhin anhaltenden außergewöhnlichen Situation konnten die insgesamt geplanten
Verwaltungsgebühren für Zulassungsangelegenheiten, Maßnahmen zur Erhaltung
von Halterpflichten sowie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen
nicht erzielt werden.
Privatrechtl. Leistungsentgelte (Zeile 5)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
Privatrechtl. Leis-
tungsentgelte (Zeile
05) 76.540 87.661 -11.121 -14,5% 93.385 -5.724 -6,1%
Summe 76.540 87.661 -11.121 -14,5% 93.385 -5.724 -6,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden Erträge aus Verkäufen von beweglichen Sachen, die nicht
als Anlagevermögen erfasst waren, sowie Mieten ausgewiesen. Die Abweichung
innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des Haushalts der Stadt Köln als geringfügig
zu bewerten.
79
Kostenerstattungen und Umlagen (Zeile 6)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung
von Wohnraum 315 16.920 +16.604 +5267,2% 1.311 +15.609 +1190,6%
0508 Leistungen für
Bildung und Teilhabe 29.804 33.361 +3.557 +11,9% 28.767 +4.594 +16,0%
0501 Leistungen nach
dem SGB XII 219.143 223.151 +4.007 +1,8% 218.609 +4.541 +2,1%
0603 Kindertagesbe-
treuung 5.567 8.938 +3.371 +60,6% 4.970 +3.968 +79,8%
0701 Gesundheits-
dienste 2.007 3.455 +1.447 +72,1% 619 +2.835 +457,7%
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB
II 294.128 265.535 -28.593 -9,7% 274.154 -8.619 -3,1%
sonstige Produktgrup-
pen 107.868 78.722 -29.146 -27,0% 77.649 +1.074 +1,4%
Summe 658.833 630.081 -28.752 -4,4% 606.079 +24.002 +4,0%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kos-
tenerstattungen und -umlagen, z. B. vom Bund für die Kosten der Unterkunft nach
SGB II.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 24,0 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von rund 15,6 Mio. €
in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum. Im
Zuge der Unterbringung geflüchteter Personen aus der Ukraine mussten 2022 in
Köln zeitnah viele Hotelzimmer angemietet werden. Dabei ging die Stadt bei den
Unterbringungskosten vielfach in Vorleistung. Die Mehrerträge in Höhe von rund
15,6 Mio. € resultieren aus Rückerstattungen der maßgeblichen Hotelbesitzer*in-
nen für die von der Stadt vorgeleisteten Hotelrechnungen.
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0508 Leistungen für Bildung
und Teilhabe in Höhe von 4,6 Mio. € angefallen. Diese resultieren aus einer höheren
Bundeserstattung zum Ausgleich der Bildung und Teilhabe (BuT )-Aufwendungen
für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Erstattung des Bundes zur Beteili-
gung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beinhaltet einen bestimmten
Anteil zum Ausgleich der BuT -Aufwendungen. Nach Planaufstellung erhöhte sich
der Erstattungsanteil des Bundes von 5,4 % auf 5,6 % der Kosten der Unterkunft.
Gleichzeitig erhöhte sich der für die Stadt Köln geltende kommunalspezifische An-
teil von rund 9,6 % auf rund 10,7 %.
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 4,5 Mio. € in der Produktgruppe 0501 Leis-
tungen nach dem SGB XII angefallen. Zum einen verringern sich mit dem Inkraft-
treten des § 43c SGB XI zum 01.01.2022 die Aufwendungen für die stationäre Hilfe
zur Pflege und die damit zusammenhängenden Erträge aus der Heranziehung von
Kostenerstattungen. Ebenso fielen die Aufwendungen, wenn die Stadt Köln Leis-
80
tungen aufgrund einer Heranziehung durch den Landschaftsverband Rheinland er-
bringt, sowie die daraus resultierenden Erträge aus der Kostenerstattung des LVR
geringer aus. Dem gegenüber führ en Mehraufwendungen bei Leistungen der
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu identischen Mehrerträgen bei
der Erstattung der Nettoaufwendungen durch den Bund.
Weitere Mehrerträge in Höhe von 4,0 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe
0603 Kindertagesbetreuung. Die hier erzielten Mehrerträge setzen sich hauptsäch-
lich aus nicht geplanten Erstattungen vom Bund (für den Bundesfreiwilligendienst)
und der nicht geplanten Vereinnahmung der Fink -Pauschalen (Inklusion in städti-
schen Kitas) des Landschaftsverbandes Rheinland zusammen.
In der Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste sind weitere Mehrerträge in Höhe
von 2,8 Mio. € entstanden. Im Jahr 2022 wurden höhere Erträge vom Land NRW
erzielt, welche die gestiegenen Aufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie auf-
fangen sollten.
Dem gegenüber stehen rund 8,6 Mio. € Mindererträge in Produktgruppe 0502 Kom-
munale Leistungen nach dem SGB II . Aufgrund einer günstigeren Fallzahlentwick-
lung als erwartet fielen die Kosten der Unterkunft und Heizung geringer aus. Damit
reduzieren sich auch die Erträge aus der Kostenbeteiligung des Bundes.
Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV 16.206 38.827 +22.621 +139,6% 14.399 +24.428 +169,6%
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 48.898 41.692 -7.206 -14,7% 30.200 +11.492 +38,1%
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 15.108 8.396 -6.712 -44,4% 539 +7.857 +1458,8%
0205 Verkehrsüberwa-
chung 35.813 51.302 +15.489 +43,3% 44.675 +6.627 +14,8%
1101 Ver- und Entsor-
gung 71.464 72.576 +1.112 +1,6% 66.615 +5.961 +8,9%
0110 Controlling, Fi-
nanzsteuerung, Rech-
nungswesen, Kasse
und Vollstreckung 18.198 13.762 -4.436 -24,4% 8.421 +5.341 +63,4%
sonstige Produktgrup-
pen 92.197 61.797 -30.400 -33,0% 46.147 +15.650 +33,9%
Summe 297.885 288.352 -9.533 -3,2% 210.996 +77.356 +36,7%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von
Steuern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließender und ruhender Verkehr, Erträge aus
der Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderun-
81
gen, Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge aus Zu-
schreibungen, z. B. auf restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung
oder Herabsetzung von Rückstellungen, ausgewiesen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 77,4 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträge n in Höhe von rund 24,4 Mio. €
in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Durch die gestie-
genen Anforderungen an den Brandschutz in U -Bahnanlagen, insbesondere auf-
grund von kapazitätserweiternden Maßnahmen (z. B. Einbau zusätzlicher Aufzüge
und Treppenanlagen, Einsatz von Langzügen) wurde die Erneuerungsverpflichtung
der KVB im Rahmen der eisernen Verpachtung zum 31.12.2022 neu bewertet. Die
daraus resultierenden Korrekturbuchungen führten zu den ausgewiesenen Mehrer-
trägen.
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft in Höhe von 11,5 Mio. € angefallen. Durch die Herabsetzung bzw. Auflösung
von Rückstellungen im Bereich der Gewerbesteuer und den Steuern auf sonstige
Vergnügungen sind Mehrerträge in Höhe von 29,3 Mio. € entstanden. Weitere
Mehrerträge in Höhe von 12,2 Mio. € sind durch die Auflösung bzw. Herabsetzung
auf Wertberichtungen auf Forderungen im Rahmen der Abfrage der offenen und
zweifelhaften Forderungen festzustellen. Mindererträge in Höhe von rund
30,5 Mio. € im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer reduzieren den Mehrer-
trag teilweise. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 08.
Juli 2021 wurden im Jahr 2022 keine Nachzahlungszinsen auf die Gewerbesteuer
festgesetzt. Die Festsetzung der Zinsen erfolgt mit der vom Bundesverfassungsge-
richt geforderten Neuregelung der Abgabenordnung.
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 7,9 Mio. € in der Produktgruppe 0108
Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten angefallen. Diese Mehrerträge resultieren
im Wesentlichen aus der Entschädigung für die Bereitstellung eines Grundstücks
als externe Ausgleichsfläche. Diese Entschädigung wird zum Ausgleich für die
Wertminderung des Grundstücks geleistet. Außerdem wird im Rahmen der Abwick-
lung des Ergebnisausgleichs 2021 bei der Gebäudewirtschaft ein geringerer Rück-
stellungsbetrag als geplant benötigt.
Weitere Mehrerträge in Höhe von 6,6 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe
0205 Verkehrsüberwachung . Diese sind insbesondere dadurch begründet, dass
durch eine Änderung des Bußgeldkataloges die Verstöße gegen das Verkehrsrecht
mit deutlich höheren Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.
In der Produktgruppe 1101 Ver- und Entsorgung sind weitere Mehrerträge in Höhe
von 6,0 Mio. € entstanden. Es handelt sich hier um die verbrauchsabhängigen Er-
träge aus der Konzessionsabgabe der RheinEnergie AG, die in 2022 höher ausfie-
len als geplant.
Außerdem sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0110 Controlling, Finanzsteue-
rung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung in Höhe von 5,3 Mio. € angefal-
len. Hierbei handelt es sich um Mehrerträge im Bereich der Säumniszuschläge und
Entgelte für Vollstreckungsleistungen.
82
Die Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 7.743 T€ betreffen in 2022 folgende
Bilanzpositionen:
Bilanzposi-
tion Bezeichnung Werte in T€
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 902
1.3.3 Sondervermögen* 6.837
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen * 4
Summe *
7.743
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF wer-
den ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Diese Erträge wurden in 2022 vollständig mit der allgemeinen Rücklage verrech-
net.
A
ktivierte Eigenleistungen (Zeile 8)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] -
[2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3]
/ [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] -
[2]
Ver-
gleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
Aktivierte Eigenleis-
tungen (Zeile 08) 0 8 -8 13 -5 -40,9%
Summe 0 8 -8 13 -5 -40,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In Zeile 8 werden Erträge aus aktivierten Eigenleistungen abgebildet. Diesen stehen
Aufwendungen (z. B. Personalaufwand) gegenüber, die zur Erstellung von Vermö-
gensgegenständen des Anlagevermögens eingesetzt wurden. Einzubeziehen sind
Aufwendungen, die Herstellungskosten darstellen (z. B. Materialaufwand und Per-
sonalaufwand für selbst erstellte Gebäude oder Maschinen). Die Abweichung inner-
halb dieser Zeile ist im Kontext des Gesamthaushalts der Stadt Köln als geringfügig
zu bewerten.
B
estandsveränderungen (Zeile 9)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] -
[2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] /
[1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] -
[2]
Ver-
gleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
Bestandsveränderun-
gen (Zeile 09) 1.915 1.812 +103 +5,4% 1.400 +412 +29,5%
Summe 1.915 1.812 +103 +5,4% 1.400 +412 +29,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
83
In dieser Zeile werden Bestandsveränderungen, also Erhöhungen bzw. Verminde-
rungen des Bestands anfertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum
Vorjahr, ausgewiesen. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des
Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten.
3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen
Personalaufwendungen (Zeile 11)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Ver-
gleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
Personal-
aufwendungen
(Zeile 11) 1.192.724 1.275.364 -82.640 -6,9% 1.236.162 -39.202 -3,2%
Summe 1.192.724 1.275.364 -82.640 -6,9% 1.236.162 -39.202 -3,2%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die
Beamt*innen und die tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige
Beschäftigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Auf-
wendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals.
Bei den Personalaufwendungen ergeben sich gegenüber der Planung Mehraufwen-
dungen in Höhe von 39,2 Mio. €. Dies resultiert vor allem aus Mehraufwendungen
bei Zuführungen für Pensionsrückstellungen in Höhe von 29,0 Mio. € und Beihilfe-
rückstellungen in Höhe von 12,4 Mio. € sowie gegenläufigen Minderaufwendungen
bei den tariflichen Überstunden in Höhe von 5,4 Mio. €. Die Zuführungen zu den
Rückstellungen können erst im Rahmen des Jahresabschlusses genau beziffert
werden und unterliegen starken Schwankungen in beide Richtungen (teils starkes
Über- als auch Unterschreiten des Planwertes.)
Versorgungsaufwendungen (Zeile 12)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
Versorgungs-
aufwendungen
(Zeile 12) 54.486 98.643 -44.157 -81,0% 58.842 -39.801 -67,6%
Summe 54.486 98.643 -44.157 -81,0% 58.842 -39.801 -67,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In der Produktgruppe 0103 werden alle gesamtstädtischen Versorgungsaufwendun-
gen abgebildet. Sie beinhalten ausschließlich die Belastungen, die nicht durch die
Inanspruchnahme der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen abgedeckt wer-
den konnten.
84
Gegenüber dem Plan ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von
rund 40,0 Mio. €. Diese resultieren insbesondere aus der Erhöhung der Versor-
gungsbezüge sowie der Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Bewertung
der Beihilferückstellung (Anstieg von 27,11 % auf 27,69 %).
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung
von Wohnraum 47.706 83.058 -35.352 -74,1% 54.447 -28.611 -52,5%
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 63.776 61.268 +2.508 +3,9% 52.481 -8.787 -16,7%
0106 Zentrale Dienst-
leistungen 37.793 45.323 -7.530 -19,9% 37.323 -8.000 -21,4%
0401 Museumsreferat 776 941 -165 -21,3% 5.267 +4.326 +82,1%
0901 Stadtplanung 1.719 2.927 -1.208 -70,3% 7.823 +4.896 +62,6%
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste 9.124 8.551 +572 +6,3% 24.602 +16.050 +65,2%
sonstige Produktgrup-
pen 487.808 507.861 -20.053 -4,1% 516.780 +8.920 +1,7%
Summe 648.701 709.929 -61.228 -9,4% 698.723 -11.206 -1,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung
der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden
sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von Projek-
ten.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 11,2 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund
28,6 Mio. € in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum. Bedingt durch den Krieg in der Ukraine ist die Zahl der geflüchteten
Personen in Köln stark gestiegen. Damit gehen insbesondere Mehraufwendungen
bei den Kostenerstattungen an freie Träger zur Übernahme städtischer Aufgaben
(rund 9,5 Mio. €), für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (rund 5,3 Mio. €),
für Honorare (rund 3,5 Mio. €), für Energie (rund 3,0 Mio. €), für sonstige Sachleis-
tungen (rund 1,8 Mio. €) und für die Gebäudeunterhaltung (rund 1,7 Mio. €) einher.
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Rettungsdienst in Höhe von 8,8 Mio. € angefallen. Maßgeblich für
die Ergebnisverschlechterung sind vor allem höhere Aufwendungen für Kostener-
stattungen an private Unternehmen. Die Verträge mit den Leistungserbringern im
bodengebundenen Rettungsdienst und dem ADAC im Luftrettungsdienst wurden in
2021 und 2022 mit entsprechenden Preissteigerungen angepasst. Die Leistungs-
ausweitung und eine Preissteigerung wurden zwar im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsplanes berücksichtigt, allerdings liegt die tatsächliche Preiserhöhung
deutlich höher, sodass sich insgesamt Mehraufwendungen ergeben haben. Zudem
85
sind die Aufwendungen zur Unterhaltung von Fahrzeugen erheblich angestiegen.
Gründe dafür sind erheblich gestiegene Kosten für die Betankung von Fahrzeugen
sowie die Preissteigerung bei Ersatzteilen zur Instandhaltung älterer Fahrzeuge.
Diese Problematik wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich mittlerweile die Lie-
ferzeiten für neu bestellte Fahrzeuge erheblich verlängern. Darüber hinaus sah die
Planung der Unterhaltung der Geschäftsausstattung eine günstigere Aufwandsent-
wicklung vor, die so nicht eingetreten ist.
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 8,0 Mio. € in der Produktgruppe
0106 Zentrale Dienstleistungen angefallen. Infolge steigender Flüchtlingszahlen
entsteht ein höherer Reinigungsbedarf in Unterkünften für Geflüchtete. Auch in
Folge der Corona-Pandemie fallen weiterhin Mehrleistungen im Reinigungsbereich
an. Ferner führt eine Tarifanpassung im Gebäudereinigungshandwerk zu Mehrauf-
wendungen.
Dem gegenüber stehen unter anderem 16,1 Mio. € Minderaufwendungen in der
Produktgruppe 0104 IT- und Kommunikationsdienste. Diese Minderaufwendungen
sind auf das Projekt "Breitbandausbau" zurückzuführen. Dieses wurde im Haus-
haltsplan 2022 zunächst konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch her-
ausgestellt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. Die
Auszahlungen für das Projekt werden daher in der investiven Finanzrechnung ab-
gebildet.
Des Weiteren sind Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0901 Stadtplanung
in Höhe von 4,9 Mio. € angefallen. Im Wesentlichen sind sie auf Verzögerungen bei
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Hafen“ und dem Großprojekt
„Parkstadt Süd“ zurückzuführen.
In der Produktgruppe 0401 Museumsreferat sind weitere Minderaufwendungen in
Höhe von 4,3 Mio. € entstanden, die auf die Verzögerungen im Ausbau der IT -Inf-
rastruktur sowie der Maßnahmen des Renovierungsprogramms der Museen zu-
rückzuführen sind. Mittel aus dem Sonderausstellungsetat sowie für Projekte (z. B.
„Museumsnacht“, „Langer Donnerstag“) sind unterjährig sachgerecht in die Teiler-
gebnispläne der Museen umgeschichtet worden.
86
Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] -
[2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] /
[1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] -
[2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] /
[5]
0110 Controlling, Fi-
nanzsteuerung, Rech-
nungswesen, Kasse
und Vollstreckung 6.073 3.520 +2.552 +42,0% 598 -2.922 -488,4%
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 5.609 6.770 -1.161 -20,7% 4.029 -2.741 -68,0%
0405 Museum für An-
gewandte Kunst 370 2.109 -1.739 -470,0% 47 -2.062 -4349,5%
1703 Waisenhausstif-
tung 374 1.845 -1.471 -393,3% 375 -1.471 -392,3%
1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV 50.549 50.135 +413 +0,8% 52.075 +1.939 +3,7%
0603 Kindertagesbe-
treuung 4.405 4.263 +143 +3,2% 6.469 +2.207 +34,1%
sonstige Produktgrup-
pen 139.747 117.249 +22.499 +16,1% 118.001 +752 +0,6%
Summe 207.128 185.892 +21.236 +10,3% 181.594 -4.298 -2,4%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden planmäßige Abschreibungen, Forderungsverluste und au-
ßerplanmäßige Abschreibungen ausgewiesen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. € vor.
Zu einem Teil resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 2,9 Mio. €
in der Produktgruppe 0110 Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse
und Vollstreckung. Hierbei handelt es sich um Forderungsverluste von nicht reali-
sierten Ertragsbuchungen im Bereich der Säumniszuschläge, die im Vorhinein nur
schwer kalkulierbar sind.
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenheiten in Höhe von 2,7 Mio. € angefallen. Die Abweichung resul-
tiert im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Abschreibungen, welche im Vor-
feld nicht geplant werden können.
Außerdem sind Me hraufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. € in der Produktgruppe
0405 Museum für Angewandte Kunst angefallen. Im Wesentlichen begründen sich
die Mehraufwendungen in Rückstellungskorrekturen im Rahmen der Fenstersanie-
rung, die zu bilanziellen Korrekturen geführt haben.
In der Produktgruppe 1703 Waisenhausstiftung sind weitere Mehraufwendungen in
Höhe von 1,5 Mio. € entstanden. Im Jahr 2022 musste die buchungstechnische Um-
setzung eines Erbpachtvertrages umgestellt werden, sodass eine Forderungskor-
rektur erforderlich war.
87
Dem gegenüber stehen rund 2,2 Mio. € Minderaufwendungen in der Produktgruppe
0603 Kindertagesbetreuung. Ursprünglich war die investive Anschaffung von Luft-
reinigungsgeräten in Kindertagesstätten geplant, für die auch bilanzielle Abschrei-
bungen im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt worden sind. Die Anschaffung wurde
letztendlich nicht umgesetzt, wodurch sich die Abschreibungsaufwendungen verrin-
gern. Weiterhin fielen die nicht kalkulierbaren Forderungsverluste aus den Vorjah-
ren aus dem Bereich der Elternbeiträge geringer als geplant aus.
In der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV sind weitere Min-
deraufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. € entstanden. Dies liegt in Verzögerungen
bei der Realisierung diverser Investitionsmaßnahmen begründet.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach § 36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu er-
läutern; diese setzen sich in 2022 wie folgt zusammen:
Bilanzposition Bezeichnung Werte in T€
1.2.1.1 Grünflächen 417
1.2.1.2 Ackerland 1.300
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 210
1.2.2.4 Sonstige Gebäude 1.648
1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen 361
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 250
1.3.2 Beteiligungen * 81
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens * 3.366
Summe 7.633
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden
ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Transferaufwendungen (Zeile 15)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV 99.519 134.903 -35.383 -35,6% 22.007 -112.896 -513,0%
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 589.420 606.487 -17.067 -2,9% 532.837 -73.650 -13,8%
0606 Hilfe für junge
Menschen und ihre Fa-
milien 239.485 254.899 -15.414 -6,4% 231.952 -22.946 -9,9%
0603 Kindertagesbe-
treuung 400.028 422.960 -22.932 -5,7% 401.860 -21.100 -5,3%
0501 Leistungen nach
dem SGB XII 401.078 387.885 +13.192 +3,3% 397.498 +9.613 +2,4%
0503 Weitere soziale
Pflichtleistungen 99.223 110.453 -11.230 -11,3% 122.522 +12.069 +9,9%
sonstige Produktgrup-
pen 315.699 325.966 -10.267 -3,3% 330.049 +4.083 +1,2%
Summe 2.144.452 2.243.552 -99.100 -4,6% 2.038.725 -204.827 -10,0%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
88
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende Zwecke
wie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger, allgemeine Um-
lagen, Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und allgemeine Zuweisun-
gen, ausgewiesen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 204,8 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund
112,9 Mio. € in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Diese
stehen im Zusammenhang mit der Gewährung von Landeszuwendungen im Rah-
men der Corona-Pandemie zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personen-
nahverkehr und zur Förderung zusätzlicher Busverkehre, die an die KVB weiterge-
leitet wurden (107,4 Mio. €, vgl. korrespondierende Mehrerträge in Zeile 2). Dane-
ben trugen Erstattungen der Verkehrsunternehmen verschiedener Umlandgemein-
den für die Durchführung der interlokalen Verkehre, die ebenfalls der KVB zugeleitet
wurden, zu den Mehraufwendungen bei.
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft in Höhe von 73,7 Mio. € angefallen. Die Gewerbesteuerumlage in
2022 ist im Vergleich um 17,6 Mio. € hö her als der Planansatz. Bei der Land-
schaftsumlage ist ein um 48,4 Mio. € höherer Aufwand als geplant zu verzeichnen.
Dieser resultiert aus einer Rückstellung für die Landschaftsumlage, die gebildet
wurde, da im Haushaltsjahr 2022 ungewöhnlich hohe Steuereinzahlungen zu ver-
zeichnen sind, die eine entsprechend höhere Heranziehung zur Landschaftsumlage
in künftigen Jahren nach sich ziehen.
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 22,9 Mio. € in der Produktgruppe
0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien angefallen. Grund hierfür waren
erhöhte Fallzahlen (u. a. auch Corona-bedingt) wie auch allgemeine Kostensteige-
rungen bei Personal- und Sachaufwendungen, die sich in den gewährten Hilfeleis-
tungen für junge Menschen und ihre Familien wiederfinden und zu der Ergebnisver-
schlechterung führen.
Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 21,1 Mio. € sind in der Produktgruppe
0603 Kindertagesbetreuung zu verzeichnen. Diese resultieren unter anderem aus
generell höher ausfallenden Betriebskostenzuschüssen aufgrund konju nkturbe-
dingter Preissteigerungen bei Personalkosten, Energie, Mieten etc. für Kitas von
freien Trägern. Weiterhin erfolgte korrespondierend zur Bezuschussung des Lan-
des die Weiterleitung weiterer Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 7,4 Mio. € an
die freien Träger im Haushaltsjahr 2022 (vgl. Zeile 2).
Dem gegenüber stehen rund 12,1 Mio. € Minderaufwendungen in der Produkt-
gruppe 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen. Aufgrund der besonders hohen Zahl
ukrainischer Geflüchteter fielen die Aufwendungen für Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) höher aus als geplant. Gleichzeitig blieben die
Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) hinter
dem Ansatz zurück.
Des Weiteren sind Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0501 Leistungen
nach dem SGB XII in Höhe von 9,6 Mio. € angefallen. Hauptursache ist die Ände-
rung des § 43c SGB XI, aufgrund dessen die Aufwendungen für stationäre Hilfe zur
Pflege deutlich zurückgegangen sind. Dem stehen allerdings auch geringere antei-
lige Erträge gegenüber. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen für Grundsiche-
89
rungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII und für Leistungen zur Resozialisie-
rung nach dem 8. Kapitel SGB XII aufgrund höherer Fallzahlen. Leistungen der
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden allerdings vollständig vom
Bund erstattet, weshalb diese Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrer-
träge ausgeglichen werden (vgl. Zeile 6).
Sonstige ordentl. Aufwendungen (Zeile 16)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Ver-
gleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung
von Wohnraum 31.425 80.675 -49.250 -156,7% 36.735 -43.940 -119,6%
0301 Schulträgerauf-
gaben 194.840 226.513 -31.673 -16,3% 207.998 -18.515 -8,9%
0701 Gesundheits-
dienste 10.633 14.101 -3.469 -32,6% 5.960 -8.141 -136,6%
0508 Leistungen für
Bildung und Teilhabe 19.218 22.405 -3.187 -16,6% 17.760 -4.645 -26,2%
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 12.021 7.765 +4.255 +35,4% 3.865 -3.901 -100,9%
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB
II 397.140 382.598 +14.542 +3,7% 406.183 +23.585 +5,8%
sonstige Produktgrup-
pen 340.150 316.857 +23.293 +6,8% 316.995 +138 +0,0%
Summe 1.005.427 1.050.915 -45.488 -4,5% 995.496 -55.419 -5,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für die Kosten der Un-
terkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen sowie weitere sonstige Auf-
wendungen.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 55,4 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund
43,9 Mio. € in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum. Die ausgewiesenen Mehraufwendungen beruhen insbesondere auf der
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Perso-
nen. Hierzu mussten in 2022 zeitnah erhebliche Unterbringungskapazitäten ge-
schaffen werden. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Messehallen der Fa.
Koelnmesse GmbH angemietet sowie eine Zeltstadt am Südst adion in Köln- Zoll-
stock errichtet. Weiterhin wurden Hotels und große Zimmerkontingente fest ange-
mietet sowie alte Gebäude reaktiviert und für die Unterbringung geflüchteter Perso-
nen ertüchtigt.
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0301 Schulträgerauf-
gaben in Höhe von rund 18,5 Mio. € angefallen. Die Verschlechterung gegenüber
dem Planansatz 2022 begründet sich im Wesentlichen durch Mehrbedarfe bei den
Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude. Die Erhöhung der Flächenverrech-
90
nungspreise zum 01.01.2022 führten zu einer erhöhten Kaltmiete. Weiterhin be-
gründen die kontinuierliche Ausweitung der Schulmietflächen sowie die Erhöhung
der Nebenkostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten die
Aufwandssteigerung.
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 8,1 Mio. € in der Produktgruppe
0701 Gesundheitsdienste angefallen. Die Verschlechterung zum Plan 2022 und
dem Ergebnis 2021 ist im Wesentlichen auf Aufwendungen für das Projekt Me-
dis4ÖGD im Rahmen der Corona-Pandemie zurückführen.
Weiterhin sind Mehraufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. € in der Produktgruppe
0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe entstanden. Ursächlich für die Ergebnis-
verschlechterung sind inflationsbedingte Preissteigerungen bei der Schul- und Kin-
dergartenspeisung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Darüber hinaus re-
sultieren Mehraufwendungen aus einer erst nach Haushaltsplanaufstellung wirksam
gewordenen Erhöhung der Leistungsansprüche für Lernförderung als auch aus ei-
nem erhöhten Bedarf an Lernförderung zur Beseitigung von Lernschwächen. Ferner
verursachte der starke Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine Mehraufwendun-
gen bei allen BuT-Leistungsarten.
In der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten sind weitere
Mehraufwendungen in Höhe von 3,9 Mio. € entstanden. Für den vom Rat noch zu
beschließenden Ergebnisausgleich 2022 wurde für die zu erstattenden Mieten an
die Gebäudewirtschaft eine Rückstellung gebildet. Zudem wurden aufgrund eines
Grundstücksgeschäftes Korrekturen notwendig. Entsprechender Aufwand war nicht
eingeplant. Außerdem resultieren die Abweichungen aus Verlustanteilen im Rah-
men eines Vermietungsgeschäftes und Steueraufwendungen aus 2019.
Dem gegenüber stehen 23,6 Mio. € Minderaufwendungen in der P roduktgruppe
0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II. Trotz der Überleitung des Großteils
der aus der Ukraine Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB II fielen die Kosten
der Unterkunft geringer aus, da sich die Fallzahlen günstiger entwickelten als er-
wartet.
3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses
Finanzerträge (Zeile 19)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] -
[1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] /
[1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] -
[5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] /
[5]
1101 Ver- und Entsor-
gung 24.801 30.403 +5.602 +22,6% 21.769 +8.634 +39,7%
0901 Stadtplanung 0 2.873 +2.873 0 +2.873
sonstige Produktgrup-
pen 74.627 40.311 -34.316 -46,0% 41.222 -911 -2,2%
Summe 99.428 73.588 -25.840 -26,0% 62.991 +10.597 +16,8%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligun-
gen, verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Ausleihungen, sonstige Fi-
nanzerträge und Zinserträge abgebildet.
91
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 10,6 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von rund 8,6 Mio. €
in der Produktgruppe 1101 Ver- und Entsorgung. Diese ergeben sich zum einen aus
einer deutlich höheren Gewinnausschüttung gegenüber der Planung und zum an-
deren aufgrund von höheren Erträgen bei Frischwassereinspeisungen.
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0901 Stadtplanung in Höhe
von 2,9 Mio. € angefallen. Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Deut-
zer Hafen“ wird der städtebauliche Vertrag mit moderne stadt abgebildet. Darin wird
die Verrechnung des Ausgleichbetrags, welcher der durch die Entwicklungsmaß-
nahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts der Grundstücke entspricht, mit den
erbrachten Leistungen der modernen stadt für die städtebauliche Maßnahme gere-
gelt. Um die Entwicklung des Preisniveaus bis zur geplanten vollständigen Realisie-
rung darzustellen, werden die in der Bilanz gebuchte Forderung und Verbindlichkeit
jährlich aufgezinst.
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen (Zeile 20)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 46.206 26.388 +19.817 +42,9% 66.495 +40.106 +60,3%
0109 Veranlagung ge-
meindl. Abgaben 1 1.543 -1.542 -171536,2% 0 -1.543
-
361650,1%
0901 Stadtplanung 0 2.875 -2.875 0 -2.875
sonstige Produktgrup-
pen 4.215 1.509 +2.706 +64,2% 1.704 +194 +11,4%
Summe 50.421 32.316 +18.106 +35,9% 68.198 +35.883 +52,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
Die Position besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Investitions - und
Kassenkredite sowie Aufwendungen für eine Wertverbesserung aufgrund einer
Stadtentwicklungsmaßnahme.
Im Vergleich zur Planung liegen Minderaufwendungen in Höhe von 35,9 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderaufwendungen in Höhe von rund
40,1 Mio. € aus der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft . Die Min-
deraufwendungen ergeben sich durch das vorwiegend niedrige Zinsniveau in 2022
sowohl im Bereich der Zinsen für Investitionskredite als auch bei den Zinsen für
Kassenkredite.
92
Dem gegenüber stehen unter anderem 2,9 Mio. € Mehraufwendungen in der Pro-
duktgruppe 0901 Stadtplanung. Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
„Deutzer Hafen“ wird der städtebauliche Vertrag mit moderne stadt abgebildet. Da-
rin wird die Verrechnung des Ausgleichbetrags, welcher der durch die Entwicklungs-
maßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts der Grundstücke entspricht, mit
den erbrachten Leistungen der modernen stadt für die städtebauliche Maßnahme
geregelt. Um die Entwicklung des Preisniveaus bis zur geplanten vollständigen Re-
alisierung darzustellen, werden die in der Bilanz gebuchte Forderung und Verbind-
lichkeit jährlich aufgezinst.
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. € in der Produktgruppe
0109 Veranlagung gemeindliche Abgaben angefallen. Aufgrund einer Fehlbuchung
wurden die Mehraufwendungen nicht in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft gebucht.
Außerordentliches Ergebnis (Zeile 23 und 24)
Im Jahr 2022 resultiert das außerordentliche Ergebnis aus Corona - und Ukraine-
Kriegsbedingten Sachverhalten. Es setzt sich zusammen aus außerordentlichen Er-
trägen in Höhe von 89,7 Mio. € und außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von
27,1 Mio. €.
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Ver-
gleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 63.685 -18.979 -82.664 -129,8% 184.268 -203.247 -110,3%
0301 Schulträgerauf-
gaben 6.431 1.213 -5.218 -81,1% 5.298 -4.085 -77,1%
0501 Leistungen nach
dem SGB XII 2.741 2.589 -152 -5,5% 0 +2.589
0106 Zentrale Dienst-
leistungen 4.877 8.393 +3.516 +72,1% 0 +8.393
0701 Gesundheits-
dienste 31.587 17.907 -13.681 -43,3% 0 +17.907
1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung
von Wohnraum 1.295 42.894 +41.599 +3211,2% 0 +42.894
sonstige Produktgrup-
pen 39.429 8.526 -30.904 -78,4% 700 +7.826 +1118,1%
Summe 150.045 62.542 -87.504 -58,3% 190.266 -127.724 -67,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
Nach § 5 Abs. 2 NKF -COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) sind bei
der Aufstellung der Jahresabschlüsse die infolge der Corona- Pandemie und dem
Ukraine-Krieg entstandenen Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln.
Die Summe der ermittelten Haushaltsbelastungen ist nach § 5 Abs. 5 NKF -CUIG
separat in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gesondert zu aktivieren.
Der für das Haushaltsjahr 2022 ermittelte Isolierungsbetrag liegt bei 62,5 Mio. €.
Dieser setzt sich zusammen aus einer erg ebnisverbessernden Korrekturbuchung
93
aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 1,1 Mio. € in der Produktgruppe 0108
Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten und dem zu isolierenden Schaden 2022 in
Höhe von 63,6 Mio. €, wovon 59,1 Mio. € auf Ukraine-Krieg-bedingte und 4,5 Mio. €
auf Corona-bedingte Belastungen zurückzuführen sind. Der Netto-Gesamtschaden
wird über das außerordentliche Ergebnis dargestellt, durch die Bildung der Bilanzie-
rungshilfe isoliert und belastet somit das Jahresergebnis nicht. Die Bilanzier ungs-
hilfe wird gemäß § 6 NKF CUIG ab dem Haushaltsjahr 2026 linear abgeschrieben
oder alternativ in 2026 ganz oder anteilig unmittelbar gegen das Eigenkapital aus-
gebucht.
In der Produktgruppe 1601 Zentrale Finanzwirtschaft ergibt sich in Höhe von rund
19,0 Mio. € per Saldo eine kriseninduzierte Haushaltsverbesserung, die den ge-
samtstädtischen Isolierungsbetrag mindert. Ausschlaggebend dafür sind zusätzli-
che Erträge im Zusammenhang mit einer Landeshilfe zur Krisenbewältigung der
Corona-Pandemie in Höhe von 29,6 Mio. €, die in der Zeile 2 gebucht wurde. Diesen
Erträgen stehen Belastungen durch Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Steuer-
ausfälle im Bereich der Einkommensteuer, der sonstigen Vergnügungssteuer und
der Steuer auf sexuelle Vergnügungen in Höhe von insgesamt 10,3 Mio. € entge-
gen. Insgesamt führen diese Positionen somit zu einer Reduzierung des Gesamt-
schadens um 19,0 Mio. €, welche über die außerordentlichen Aufwendungen iso-
liert wird.
Demgegenüber stehen in verschiedenen Produktgruppen jeweils saldiert krisenin-
duzierte Haushaltsverschlechterungen, die über die außerordentlichen Erträge iso-
liert und im Folgenden sortiert nach Höhe der aus dem Saldo von Erträgen und
Aufwendungen resultierenden Netto-Belastung erläutert werden:
Der Großteil entfällt auf die Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum. Für die Unterbringung der im Rahmen des Angriffskrieges auf die
Ukraine geflüchteten Personen entsteht eine Netto- Belastung in Höhe von
42,9 Mio. €.
In der Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste führt insbesondere die Einstellung
von zusätzlichem Personal im Rahmen der Corona-Pandemie für die Kontaktperso-
nennachverfolgung, für Impfzentren und für den Betrieb von Corona-Testzentren zu
einer Netto-Belastung von insgesamt rund 17,9 Mio. €.
Durch die Corona-Pandemie und den Ukraine- Krieg ist zudem ein erhöhter Reini-
gungsbedarf entstanden. Für Corona-bedingte Reinigungen in öffentlichen Gebäu-
den sowie den Verwaltungsgebäuden ist eine Netto- Belastung in Höhe von
3,9 Mio. € zu verzeichnen. Die Ukr aine-Krieg-bedingte Reinigung von Flüchtlings-
unterkünften führt zu Aufwendungen von rund 4,5 Mio. €. Insgesamt entsteht eine
Netto-Belastung von rund 8,4 Mio. € in der Produktgruppe 0106 Zentrale Dienstleis-
tungen.
Zudem führt die Gewährung von Sozialleistungen überwiegend im Rahmen des Uk-
raine-Krieges zu weiteren Belastungen. Als Netto-Belastung werden 2,6 Mio. € bei
der Produktgruppe 0501 Leistungen nach dem SGB XII ausgewiesen.
Weitere Positionen innerhalb der Produktgruppen des Produktbereichs 05 Soziale
Leistungen gleichen sich weitgehend aus und werden daher nicht einzeln in der
Tabelle ausgewiesen. Unter Berücksichtigung insbesondere der Produktgruppen
0502 Leistungen nach dem SGB II und 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen sind
in diesem Produktbereich insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund 39,4 Mio. €
entstanden, denen rund 34,2 Mio. € an Erträgen entgegenstehen. Die Netto-Belas-
tung beträgt hier somit per Saldo 5,2 Mio. €.
94
In Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben ist das Aktionsprogram m „Aufholen
nach Corona“ sowie die Gewährung von Bildungsgutscheinen ursächlich für die
Netto-Belastung in Höhe von 1,2 Mio. €.
Die übrigen Belastungen sind geprägt von sich summierenden geringfügigen Auf-
wendungen für die Beschaffung von Hygieneartikeln für die städtischen Dienststel-
len im Zuge der Corona- Pandemie. Zudem ist für die Betreuung der Geflüchteten
aus der Ukraine zusätzliches Personal eingestellt worden, was zu weiteren Aufwen-
dungen führt.
3.4 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen
(Zeile 27-31)
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermö-
gensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomHVO unmittelbar mit der allgemei-
nen Rücklage zu verrechnen.
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 13,4 Mio. € re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens in Höhe von 11,7 Mio. €.
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von
4,4 Mio. € entstanden.
Bei den Finanzanlagen ergeben sich verrechnete Aufwendungen in Höhe von
0,4 Mio. € und Erträge in Höhe von 7,7 Mio. €. Die verrechneten Erträge sind auf
Zuschreibungen auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Anteile an verbundenen
Unternehmen zurückzuführen. Im Wesentlichen ist die Zuschreibung auf den Betei-
ligungswert der Kölner Bühnen mit 6,8 Mio. € zu nennen.
Im Ergebnis ergibt sich der das Eigenkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von
16,3 Mio. €; dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel aufgeführt.
4. Finanzrechnung
Es werden die nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investi-
tionstätigkeit erläutert. Zusätzlich wird die Finanzierungstätigkeit erläutert.
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Finanzplan werden
nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Finanzrechnung – erläutert. Ergän-
zende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse ent-
nommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei
werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun-
gen dargestellt. Die übrigen Produktgruppen werden in der Position „sonstige Pro-
duktgruppen“ zusammengefasst.
95
4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] -
[1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] /
[1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] -
[5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] /
[5]
1201 Straßen, Wege,
Plätze 5.999 1.866 -4.133 -68,9% 12.920 -11.054 -85,6%
1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV 20.109 31.935 +11.826 +58,8% 38.191 -6.256 -16,4%
0603 Kindertagesbe-
treuung 7.179 2.862 -4.317 -60,1% 7.750 -4.888 -63,1%
0902 Stadtentwick-
lung 2.284 3.169 +885 +38,7% 6.925 -3.756 -54,2%
1301 Öffentliches
Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen 1.057 3.729 +2.672 +252,8% 792 +2.938 +371,0%
0301 Schulträgerauf-
gaben 43.587 47.098 +3.512 +8,1% 5.051 +42.047 +832,5%
sonstige Produktgrup-
pen 56.638 57.815 +1.177 +2,1% 55.424 +2.391 +4,3%
Summe 136.854 148.475 +11.621 +8,5% 127.052 +21.423 +16,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von unterschied-
lichen Zuwendungsgebern, z.B. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden,
dargestellt.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 21,4 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehreinzahlungen in der Produktgruppe
0301 Schulträgeraufgaben in Höhe von rd. 42,0 Mio. €. Abweichend von der Pla-
nung wurde in 2022 die Bildungspauschale des Landes NRW erneut nicht als kon-
sumtive Zuwendung zur teilweisen Refinanzierung der Mieten inkl. Nebenkosten für
Schulgebäude, sondern als investive Zuwendung zur Gegenfinanzierung für inves-
tive Schulneu- und Erweiterungsbauten bei der Gebäudewirtschaft eingesetzt.
Außerdem sind Mehreinzahlungen in Höhe von 2,9 Mio. € in der Produktgruppe
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu verzeich-
nen. Die Mehreinzahlungen beruhen überwiegend auf Zuweisungen für das Förder-
projekt EFRE Grüne Infrastruktur, Ausgleichsgeldern nach Bebauungsplan sowie
Förderung der E-Mobilität.
Demgegenüber stehen Mindereinzahlungen in Höhe von 11,1 Mio. € in der Produkt-
gruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze. Hier hat sich die Umsetzung von diversen zu-
wendungsfähigen Investitionsmaßnahmen des Infrastrukturvermögens verzögert.
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 6,3 Mio. € angefallen. Dies liegt ebenfalls in Ver-
zögerungen bei der Realisierung diverser zuwendungsfähiger Investitionsmaßnah-
men des Infrastrukturvermögens begründet.
96
Außerdem sind Mindereinzahlungen in Höhe von 4,9 Mio. € in der Produktgruppe
0603 Kindertagesbetreuung zu verzeichnen. Im Haushaltsjahr 2022 wurde haupt-
sächlich aus dem Förderpaket „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ beschieden
und somit beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) entsprechende Mittel durch
die Stadt Köln abgerufen. Einige wenige Abrufe fanden für das Förderpaket „Kin-
derbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ statt. Für alle anderen Förderpakete fand
entgegen dem Haushaltsjahr 2021 keine weitere Bescheidung bzw. Abruf beim LVR
statt. Insgesamt war eine geringere Zuschussnachfrage zu verzeichnen. Grundsätz-
lich ist zu erwähnen, dass die Nachfrage nach investiven Zuschüssen Schwankun-
gen unterliegt. Ebenfalls führen Unvorhersehbarkeiten bei (Neu- )Baumaßnahmen,
bei denen die Zuschussauszahlung nach Baufortschritt erfolgt, zu schwankenden
Zahlen bei der Betrachtung von mehreren Haushaltsjahren.
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0902 Stadtentwick-
lung in Höhe von 3,8 Mio. € angefallen. Die ausgewiesenen Mindereinzahlungen
beruhen insbesondere auf der Aufgabe von Einzelmaßnahmen aus Stadtentwick-
lungsprogrammen. Infolgedessen wurden maßnahmenbezogene Fördergelder
nicht mehr abgerufen. Beispielhaft für diese Entwicklung wird auf Mindereinzahlun-
gen bei den Einzelmaßnahmen „Lindweiler Stadtsanierung“ (rund 2,2 Mio. €), „Bür-
gerhaus MüTZe“ (rund 1,0 Mio. €) und „Kulturbunker Mülheim“ (rund 0,4 Mio. €) ver-
wiesen.
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenheiten 39.712 11.110 -28.602 -72,0% 50.000 -38.890 -77,8%
sonstige Produktgrup-
pen 1.752 2.541 +789 +45,0% 48 +728 +40,2%
Summe 41.464 13.650 -27.813 -67,1% 51.812 -38.162 -73,7%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Ge-
bäuden und beweglichem Anlagevermögen, z.B. Büroausstattung, technischen An-
lagen oder immateriellen Vermögensgegenständen wie vertraglich vereinbarten
Rechten, Konzessionen und Lizenzen, abgebildet.
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 38,2 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mindereinzahlungen in Höhe von 38,9 Mio. €
in der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Im Jahr 2022
sind die Verkäufe von Grundstücken im Vergleich zu den Vorjahren weiter zurück-
gegangen.
97
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen (Zeile 20)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
Einzahlungen aus der
Veräußerung von Fi-
nanzanlagen (Zeile
20) 10 14 -4 -39,1% 0 +14
Summe 10 14 -4 -39,1% 0 +14
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag)
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen, z.
B. für den Verkauf von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen
Unternehmen, abgebildet. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des
Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten.
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten (Zeile 21)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1001 Baugenehmi-
gungen, Bauord-
nungsbehörliche Maß-
nahmen 881 1.817 +937 +106,4% 600 +1.217 +202,8%
1201 Straßen, Wege,
Plätze 4.597 4.810 +213 +4,6% 4.500 +310 +6,9%
sonstige Produktgrup-
pen 0 0 +0 0 +0
Summe 5.477 6.627 +1.150 +21,0% 5.100 +1.527 +29,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus Beiträgen, die zur (Re-)Finanzierung kom-
munaler Maßnahmen erhoben wurden (insbesondere Erschließungsbeiträge) ab-
gebildet.
Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 1,5 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehreinzahlungen in Höhe von 1,2 Mio. € in
der Produktgruppe 1001 Baugenehmigungen, Bauordnu ngsbehördliche Maßnah-
men. Die Einzahlungen aus der Stellplatzablöse sind schwer planbar. Das Ergebnis
weicht regelmäßig von der Planung ab.
Des Weiteren sind Mehreinzahlungen in der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege,
Plätze in Höhe von 0,3 Mio. € erzielt worden. Die Erschließungsbeitragsverfahren
sind komplex und von vielen Faktoren abhängig. Oftmals sind langwierige Klärun-
gen notwendig. Dies führt im Ergebnis zu zeitlichen Verzögerungen bei der Heran-
ziehung von Erschließungsbeiträgen.
98
Sonstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 22.026 4.761 -17.265 -78,4% 15.379 -10.618 -69,0%
0603 Kindertagesbe-
treuung 103 82 -22 -20,9% 2.360 -2.278 -96,5%
0701 Gesundheits-
dienste 0 0 +0 1.676 -1.676 -100,0%
1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV 0 425 +425 1.530 -1.105 -72,2%
sonstige Produktgrup-
pen 349 42 -58 -16,0% 561 -257 -45,9%
Summe 22.491 5.572 -16.919 -75,2% 21.506 -15.934 -74,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Rückflüsse von Ausleihungen, Rückzahlun-
gen investiver Auszahlungen und Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaß-
nahmen abgebildet.
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 15,9 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mindereinzahlungen in Höhe von 10,6 Mio. €
in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Die Rückzahlung der Aus-
leihungen sind wesentlich geringer ausgefallen als geplant. Unter den Ausleihungen
werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an
Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, Beteiligungsgesellschaften sowie private ju-
ristische und natürliche Personen, entstanden sind. Korrespondierend werden Min-
derauszahlungen in Finanzplanzeile 29 ausgewiesen, da weniger Ausleihungen sei-
tens der Stadt gewährt wurden.
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0603 Kindertagesbe-
treuung von 2,3 Mio. € angefallen. Hier sind Rückzahlungen der freien Träger und
Tagespflegepersonen an die Stadt Köln für Rückforderungen des LVR aus Förder-
programmen geplant, sofern die Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet
werden. Im Haushaltsjahr 2022 fielen die Rückforderungen sehr gering aus.
Außerdem sind Mindereinzahlungen in Höhe von 1,7 Mio. € in der Produktgruppe
0701 Gesundheitsdienste angefallen.
In der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV sind weitere Min-
dereinzahlungen in Höhe von 1,1 Mio. € entstanden. Aufgrund von Projektverzöge-
rungen wurden Darlehen zur Beschaffung der Niederflurbahnen nicht in voller Höhe
ausgezahlt. Somit blieben auch die entsprechenden Tilgungsleistungen hinter dem
Plan zurück.
99
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Ver-
gleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 36.380 5.073 +31.307 +86,1% 50.000 +44.927 +89,9%
sonstige Produktgrup-
pen 268 287 -19 -7,2% 1.200 +913 +76,1%
Summe 36.648 5.360 +31.288 +85,4% 51.200 +45.840 +89,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten und bebauten
Grundstücken und Gebäuden dargestellt.
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 45,8 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von
44,9 Mio. € in der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Die
Auszahlungen fallen geringer aus als erwartet, weil sich der Erwerb diverser Grund-
stücke verzögert hat.
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV 44.870 56.974 -12.104 -27,0% 82.533 +25.559 +31,0%
1201 Straßen, Wege,
Plätze 23.355 28.942 -5.588 -23,9% 51.921 +22.979 +44,3%
1004 Bereitstellung
und Bewirtschaftung
von Wohnraum 5.438 10.064 -4.626 -85,1% 23.008 +12.944 +56,3%
0902 Stadtentwick-
lung 5.396 4.308 +1.088 +20,2% 14.694 +10.385 +70,7%
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 14.306 11.798 +2.508 +17,5% 22.104 +10.306 +46,6%
1101 Ver- und Entsor-
gung 0 1.933 -1.933 10.829 +8.896 +82,2%
sonstige Produktgrup-
pen 39.123 46.798 -7.676 -19,6% 84.436 +37.637 +44,6%
Summe 132.487 160.818 -28.332 -21,4% 289.525 +128.706 +44,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen ab-
gebildet. Diese umfassen für Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen.
100
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 128,7 Mio. € vor.
Diese resultieren u. a. aus Minderauszahlungen in Höhe von 25,6 Mio. € in der Pro-
duktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Komplexe Vergabeverfahren
und zeitintensive Abstimmungsprozesse mit stadtinternen und externen Partnern
führten zu Verzögerungen bei der Realisierung diverser Baumaßnahmen.
In der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze sind weitere Minderauszahlun-
gen in Höhe von 23,0 Mio. € entstanden. Die Straßenbaumaßnahmen sind komplex
und es bedarf eines hohen Abstimmungsbedarfs. Im Bauablauf kann es trotz sorg-
fältiger Planung zu Störungen kommen. Darüber hinaus wirken sich auch die kom-
plexen Vergabeprozesse sowie die angespannte Situation auf dem Beschaffungs-
markt aus.
Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 12,9 Mio. € entstanden in der Produkt-
gruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum. Zur Ablösung kos-
tenintensiver Unterkünfte, Interimsbauten u. ä. werden investive Auszahlungser-
mächtigungen bereitgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen konnte in 2022
nicht zeitnah erfolgen, so dass die Mittel erst in den Folgejahren abfließen. Bei In-
vestitionsmaßnahmen kommt es immer wieder zu Verzögerungen im Baubeginn o-
der im Bauablauf, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht absehbar sind. Bei-
spielhaft wird auf Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung der Einzelmaß-
nahmen „Neubau Brohler Str.“, „Neubau Kuckucksweg 8“ oder „Neubau Lachemer
Weg“ verwiesen. Zudem werden verstärkende Finanzmittel aus den Programmbud-
gets „Flüchtlings-WH“ und „Neubau Sozialhäuser“ nicht benötigt.
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 10,4 Mio. € in der Produktgruppe
0902 Stadtentwicklung angefallen. Die ausgewiesenen Minderauszahlungen sind
u.a. auf maßnahmenbezogene Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaß-
nahmen aus Stadtentwicklungsprogrammen zurückzuführen. Zudem werden vorge-
sehene Einzelmaßnahmen nicht weiterverfolgt. Daraus resultieren entsprechende
Minderauszahlungen bei den Stadtentwicklungsprogrammen „Starke Veedel – Star-
kes Köln“ (rund 2,1 Mio. €) und „Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz-
Mitte (rund 1,6 Mio. €). Zudem konnte die Sanierung/Erneuerung der südlichen In-
nenstadt wegen der verzögerten Umsiedlung des Großmarktes nicht zeitnah umge-
setzt werden. Daraus resultieren Minderauszahlungen von rund 2,9 Mio. €. Auch
konnte ein Betrag von rund 3,8 Mio. € für die Städtebauförderung nicht u mgesetzt
werden.
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0212 Brand- u. Be-
völkerungsschutz, Rettungsdienst von 10,3 Mio. € angefallen. Ursächlich hierfür
sind Verzögerungen im Bauablauf bzw. bei Baubeginn einzelner Baumaßnahmen.
Zu nennen sind hier unter anderem der Neubau der Feuer und Rettungswache 1,
der Interimsstandort für die Feuer - und Rettungswache 1 sowie der Bau des Lo-
gistikzentrums für den Bevölkerungsschutz.
Im Übrigen sind Minderauszahlungen in Höhe von 8,9 Mio. € in der Produktgruppe
1101 Ver- und Entsorgung angefallen. Die Finanzmittel sind für Beschaffungen der
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) zur Bewirtschaf-
tung der Deponie Vereinigte Ville vorgesehen. Die bereitgestellten Mittel werden
von der AVG in 2022 nicht in vollem Umfang benötigt.
101
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
0301 Schulträgerauf-
gaben 17.402 16.950 +452 +2,6% 55.473 +38.523 +69,4%
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 10.249 7.519 +2.730 +26,6% 21.646 +14.127 +65,3%
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste 3.942 3.872 +71 +1,8% 9.042 +5.170 +57,2%
1301 Öffentliches
Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen 4.730 1.346 +3.384 +71,5% 5.835 +4.489 +76,9%
0603 Kindertagesbe-
treuung 764 1.093 -329 -43,0% 5.290 +4.196 +79,3%
1201 Straßen, Wege,
Plätze 2.425 2.666 -241 -9,9% 6.702 +4.036 +60,2%
sonstige Produktgrup-
pen 12.660 16.844 -4.184 -33,0% 32.129 +15.285 +47,6%
Summe 52.173 50.290 +1.883 +3,6% 136.117 +85.827 +63,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen und immate-
riellen Vermögensgegenständen dargestellt. Beispielsweise umfasst dies zum ei-
nen Kunstgegenstände, Maschinen und Fahrzeuge oder Betriebs - und Geschäfts-
ausstattung und zum anderen vertraglich vereinbarte Rechte, Konzessionen und
Lizenzen.
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 85,8 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund
38,5 Mio. € in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben. Aufgrund einer Bieter-
beschwerde kam es zu Verzögerungen im Beschaffungsverfahren der Luftreini-
gungsanlagen für Kölner Schulen. Die geplanten Beschaffungen konnten in 2022
nicht durchgeführt werden. Dies führte zu einer Verbesserung in Höhe von rd.
21,5 Mio. € bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermö-
gen. Im Übrigen sind die Abweichungen überwiegend auf Verzögerungen bei der
Fertigstellung von Schulbaumaßnahmen zurückzuführen. Die Ausstattung von
Schulneu- und Schulerweiterungsbauten kann erst kurz vor oder nach der Fertig-
stellung der Schulbaumaßnahme erfolgen. Aufgrund der zeitlichen Ver zögerungen
bei der Realisierung von Schulbauprojekten fließen diese Mittel daher nicht wie ge-
plant ab.
In der Produktgruppe 0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst sind wei-
tere Minderauszahlungen in Höhe von 14,1 Mio. € entstanden. Aufgrund der ange-
spannten Lage des Beschaffungsmarktes für Fahrzeuge kommt es zu erheblichen
Verzögerungen in der Lieferung und Bereitstellung von Fahrzeugen für den Brand-
schutz und den Rettungsdienst. Zudem hat sich die Planungsphase zur Beschaf-
fung neuer Informationssysteme für Einsatzfahrzeuge pandemiebedingt verlängert,
so dass geplante Mittelabflüsse nicht generiert werden konnten.
102
Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 5,2 Mio. € resultieren aus der Produkt-
gruppe 0104 IT- und Kommunikationsdienste. Aufgrund von Produktionsengpässen
und damit einhergehenden Verschiebungen in den Lieferketten elektronischer Bau-
teile konnten unter anderem Hardware - Beschaffungen nicht im vorgesehenen Um-
fang realisiert werden. Zudem kam es zu Verzögerungen bei der Umsetzung von
seitens der städtischen Dienststellen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen.
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 4,5 Mio. € in der Produktgruppe
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen angefallen.
Die für 2022 vorgesehenen Besc haffungen des vom Rat in 2017 beschlossenen
Fahrzeug- und Maschinenkonzeptes II. Fortschreibung 2017-2025 für die Bereiche
Stadtgrün und Forst konnten nur teilweise realisiert werden, da sich die in der
Corona-Krise weltweit entstandenen Produktionsengpässe durch den Ukrainekrieg
weiter verschärften.
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0603 Kindertagesbe-
treuung in Höhe von 4,2 Mio. € angefallen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die
bereits im Haushaltsjahr 2019 vollzogene Wertgrenzenerhöhung auch im Haus-
haltsjahr 2022 zu vermehrt konsumtiven Beschaffungen führte. Eingeplante Mittel
in Höhe von 3,1 Mio. € für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten aufgrund der
Corona-Pandemie wurden nicht in Anspruch genommen.
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege,
Plätze in Höhe von 4,0 Mio. € angefallen. Aufgrund von Verzögerungen in den Be-
schaffungsprozessen konnten nicht alle geplanten Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen
von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten umgesetzt werden.
A
uszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] -
[2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3]
/ [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] -
[2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] /
[5]
1601 Allgemeine Finanz-
wirtschaft 33.062 28.951 +4.111 +12,4% 49.616 +20.665 +41,6%
1703 Waisenhausstiftung 0 3.073 -3.073 4.988 +1.915 +38,4%
1706 Stiftung Dr. Dorma-
gen-Guffanti 0 7.734 -7.734 9.297 +1.563 +16,8%
1714 Stiftung für in Not
geratene Einwohner der
Stadt Köln 0 1.600 -1.600 3.131 +1.531 +48,9%
1713 Hermann-Frank-
Fonds 0 720 -720 1.925 +1.206 +62,6%
0416 Kulturförderung 1.000 1.000 +0 +0,0% 0 -1.000
sonstige Produktgruppen 3.126 15.157 -12.031 -384,9% 16.546 +1.390 +8,4%
Summe 37.187 58.234 -21.047 -56,6% 85.503 +27.269 +31,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, z. B. für
den Erwerb von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen, abgebildet.
103
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 27,3 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund
20,7 Mio. € aus der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Für den Er-
werb von Finanzanlagen erfolgt zunächst eine pauschalierte Veranschlagung. Nach
Beschluss des konkreten Bedarfs wurden weitere 0,5 Mio. € als Einzelmaßnahme
(Gründung der Schulbaugesellschaft) der zutreffenden Produktgruppe 0108, Zent-
rale Liegenschaftsangelegenheiten, zugeordnet. Gegenläufig fiel die Kapitalzufüh-
rung an die KVB AG um i nsgesamt 9,3 Mio. € höher aus, da die Abrechnung des
zweiten Halbjahres 2021 erst in 2022 erfolgte. Ein Betrag von 3,6 Mio. € wurde da-
bei innerhalb der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, zur Verfügung
gestellt. Der restliche Bedarf in Höhe von 5,7 Mio. € konnte durch eine Ermächti-
gungsübertragung aus dem Jahr 2021 gedeckt werden. Im Jahr 2022 wurden Mittel
in Höhe von rund 25,9 Mio. € aufgrund von Projektverzögerungen, bei denen die
Stadt Köln als Gesellschafterin beteiligt ist, nicht in Anspruch genommen.
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 1703 Waisenhaus-
stiftung in Höhe von 1,9 Mio. €, in der Produktgruppe 1706 Stiftung Dr. Dormagen-
Guffanti in Höhe von 1,6 Mio. €, in der Produktgruppe 1713 Hermann-Frank-Fonds
in Höhe von 1,2 Mio. € und in der Produktgruppe 1714 Stiftung für in Not geratene
Einwohner der Stadt Köln in Höhe von 1,5 Mio. € angefallen. Zur Generierung an-
gemessener Erträge wird das Stiftungsvermögen in verschiedenen Anlageformen
angelegt. Teilweise wurden bereits entsprechende Fondslösungen gefunden, aber
noch nicht alle Mittel abgerufen. Wenn alle Rahmenbedingungen feststehen, wer-
den die entsprechenden Restsummen verausgabt.
In der Produktgruppe 0416 wurden zur Finanzierung des Bauprojekts Südamerika-
haus im Kölner Zoo 5,05 Mio.€ nach 2022 übertragen und 1,0 Mio. € ausgezahlt.
Aufgrund der angespannten Situation auf dem Beschaffungsmarkt konnte der Bau-
fortschritt nicht wie geplant umgesetzt werden.
104
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1401 Umweltordnung,
-vorsorge 333 1.431 -1.099 -330,4% 20.600 +19.169 +93,1%
0603 Kindertagesbe-
treuung 6.500 3.061 +3.440 +52,9% 7.750 +4.689 +60,5%
0902 Stadtentwick-
lung 512 216 +295 +57,7% 3.341 +3.125 +93,5%
0416 Kulturförderung 52 229 -177 -339,8% 2.756 +2.526 +91,7%
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste 0 1.582 -1.582 0 -1.582
1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV 2.577 14.344 -11.767 -456,7% 9.841 -4.503 -45,8%
sonstige Produktgrup-
pen 4.334 88.963 -84.629 -1952,6% 90.525 +1.562 +1,7%
Summe 14.308 109.827 -95.519 -667,6% 134.813 +24.986 +18,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an verschie-
dene Zuwendungsempfänger*innen (z.B. verbundene Unternehmen, Beteiligun-
gen, den privaten Bereich oder Vereine, Kirchen, Stiftungen sowie an andere Ver-
bände und Organisationen) dargestellt.
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 25,0 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund
19,2 Mio. € in der Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge. Die Minderaus-
zahlungen ergeben sich größtenteils aus dem neuen Förderprogramm “Investitions-
programm Klimaschutz“. In 2022 wurde begonnen, das neue Förderprogramm auf-
zubauen. Daher konnten aus dem Programm nur 1,0 Mio. € ausgezahlt werden.
In der Produktgruppe 0603 Kindertagesbetreuung sind weitere Minderauszahlun-
gen in Höhe von 4,7 Mio. € entstanden. Korrespondierend zu den Einzahlungen für
Investitionsmaßnahmen wurde im Haushaltsjahr 2022 hauptsächlich aus dem För-
derpaket „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ beschieden und entsprechende
Zuschussmittel an die Träger ausgezahlt. Einige wenige Abrufe fanden für das För-
derpaket „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ statt. Für alle anderen Förder-
pakete fand entgegen dem Haushaltsjahr 2021 keine weitere Bescheidung und Aus-
zahlung an die Träger statt. Insgesamt war eine geringere Zuschussnachfrage zu
verzeichnen. Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass die Nachfrage nach investiven
Zuschüssen Schwankungen unterliegt. Ebenfalls führen Unvorhersehbarkeiten bei
(Neu-)Baumaßnahmen, bei denen die Zuschussauszahlung nach Baufortschritt er-
folgt, zu schwankenden Zahlen bei der Betrachtung von mehreren Haushaltsjahren.
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 3,1 Mio. € in der Produktgruppe
0902 Stadtentwicklung angefallen. Der im Zusammenhang mit dem Integrierten
Handlungskonzept Köln-Lindweiler (IHK) beabsichtigte Umbau des Sozialen Zent-
105
rums Lino-Club wird wegen massiver Kostensteigerungen nicht weiterverfolgt. Dar-
aus resultieren Minderauszahlungen von rund 2,6 Mio. €. Zudem werden die bereit-
gestellten Fördermittel für das Haus -, Hof- und Fassadenprogramm des Stadtent-
wicklungsprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ von den Kölner Bürger*innen
nicht planmäßig in Anspruch genommen. Damit gehen Minderauszahlungen von
rund 0,5 Mio. € einher.
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung
in Höhe von 2,5 Mio. € angefallen. Dabei handelt es sich um Zuwendungen für Ate-
lier- und Proberäume. Die Maßnahmen sind komplex und erfordern eine umfangrei-
che Planung und Abstimmung, sodass es in 2022 zu einem geringeren Mittelabfluss
als geplant gekommen ist. Darüber hinaus wirken sich auch die komplexen Verga-
beprozesse sowie die angespannte Situation auf dem Beschaffungsmarkt aus.
Dem gegenüber stehen rund 1,6 Mio. € Mehrauszahlungen in der Produktgruppe
0104 IT- und Kommunikationsdienste. Die erwarteten Zuwendungen des Bundes
und des Landes NRW für das Projekt „Breitbandausbau“ wurden im Haushaltsplan
2022 konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestellt, dass es
sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. Die erwarteten Bundes-
und Landeszuschüsse werden daher im Ergebnis in der investiven Finanzrechnung
abgebildet.
Des Weiteren sind Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 4,5 Mio. € angefallen. Auf Basi s der ÖPNV -Pau-
schale erfolgt eine Weiterleitung von Zuwendungen an die KVB zur Finanzierung
von neuen bzw. zur Sanierung vorhandener Stadtbahnen. Die Auszahlungen erfol-
gen gemäß Mittelabruf nach Projektfortschritt. Aufgrund von verzögerten Abrufen in
2021 wurden entsprechende Zahlungsmittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen
und führten dort zu erhöhten Auszahlungen gegenüber der ursprünglichen Planung.
Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 0 0 +0 133.030 +133.030 +100,0%
1202 Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV 280 10 +269 +96,4% 43.625 +43.615 +100,0%
0801 Sportförde-
rung/Unterhaltung von
Sportstätten 2.300 0 +2.300 +100,0% 20.000 +20.000 +100,0%
0603 Kindertagesbe-
treuung 248 60 +188 +75,8% 2.360 +2.300 +97,5%
0701 Gesundheits-
dienste 35.000 79.682 -44.682 -127,7% 41.900 -37.782 -90,2%
sonstige Produktgrup-
pen 39 17 +22 +56,4% 1 -16 -1606,4%
Summe 37.867 79.770 -41.902 -110,7% 240.916 +161.146 +66,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
106
In dieser Zeile werden die Gewährungen von Ausleihungen, insbesondere an ver-
bundene Unternehmen und Beteiligungen, sowie Rückzahlungen investiver Zuwen-
dungen dargestellt.
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 161,1 Mio. € vor.
Im Wesentlichen resultiert die Abweichung in Höhe von rund 133,0 Mio. € aus der
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Im Rahmen der Neuorganisation
der Konzernfinanzierung werden die Ausleihungen an die jeweiligen Beteiligungen
bei Inanspruchnahme produktgruppenscharf zugeordnet. Das dabei zur Verfügung
stehende Gesamtbudget 2022 betrug dabei 100,0 Mio €. Nach Beschluss des kon-
kreten Bedarfs wurden 50,0 Mio. € als Einzelmaßnahme der zutreffenden Produkt-
gruppe zugeordnet. Darüber hinaus wurde das kommunale Wohnungsbauförder-
programm als Ergänzung der Wohnungsbauförderung des Landes nicht in An-
spruch genommen, da alle Bedarfe aus den vorrangigen Mitteln des Landes ge-
deckt werden konnten. Daraus ergab sich eine Einsparung in Höhe von 33,0 Mio. €.
In der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV sind weitere Min-
derauszahlungen in Höhe von 43,6 Mio. € entstanden. Nach der Neuorganisation
der Konzernfinanzierung wird die Ausleihung an die KVB zur Beschaffung von Nie-
der- und Hochflurbahnen an dieser Stelle abgebildet. Die Ausleihung erfolgt nach
Baufortschritt. In 2022 konnten die von der KVB angestrebten Meilensteine wegen
des Mangels an Fachfirmen und personellen Ressourcen bei den beauftragten Fir-
men nicht erreicht werden.
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0801 Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 20,0 Mio. € entstanden. In 2022 hat
die Kölner Sportstätten GmbH aufgrund von Bauverzögerungen und ausreichender
sonstiger Mittel (u. a. Fördermittel) keine weiteren Tranchen aus dem Gesellschaf-
terdarlehen für das Radsportzentrum abgerufen.
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 2,3 Mio. € in der Produktgruppe
0603 Kindertagesbetreuung zu verzeichnen. Korrespondierend zu den Einzahl un-
gen werden hier die Rückzahlungen der zurückgeforderten, nach Prüfung der von
Trägern und Tagespflegepersonen erbrachten Verwendungsnachweise nicht
zweckentsprechend eingesetzten Mittel aus dem Bundes- und Landesprogramm an
den ursprünglichen Zuschussgeber dargestellt. Die Summe der an den Zuschuss-
geber (Bund, Land) überwiesenen Rückzahlungen blieb im Ergebnis des Haushalts-
jahres 2022 außerordentlich gering.
Demgegenüber stehen rund 37,8 Mio. € Mehrauszahlungen in der Produktgruppe
0701 Gesundheitsdienste, die aus den gewährten Darlehen an die Kliniken der
Stadt Köln resultieren.
107
4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für In-
vestitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen
(Zeile 33)
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 97.443 119.588 +22.145 +22,7% 1.084.603 -965.015 -89,0%
sonstige Produktgrup-
pen 6.320 4.433 -1.887 --29,9% 5.650 -1.217 -21,5%
Summe 103.764 124.022 +20.258 +19,5% 1.090.253 -966.232 -88,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und
durch Rückflüsse von Darlehen dargestellt.
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 966,2 Mio. € vor.
Im Wesentlichen entstanden die Mindereinzahlungen in Höhe von rund 965,0 Mio. €
in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Der oben dargestellte
Haushaltsansatz in Höhe von rund 1.084,6 Mio. € für die Aufnahme von Investiti-
onsdarlehen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus rund 350,0 Mio. € Umschul-
dungsvolumen und rund 732,6 Mio. € Neukreditaufnahmevolumen.
Auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Lage – bestehend aus sehr hoher Auftrags-
lage des Baubereiches gepaart mit Stellenvakanzen auf Seiten der Auftraggeber
aber auch der Auftragnehmer, war eine Durchführung aller Neu- Investitionsvorha-
ben nicht möglich. Aus diesem Grund konnten Investitionsvorhaben nur verzögert
oder gar nicht umgesetzt werden. Dies wiederrum führt zu einer verminderten Inan-
spruchnahme des für Neukreditaufnahmen geplanten Ansatzes in Form von Min-
derauszahlungen in Höhe von rund 635 Mio. €. Darüber hinaus wurden von dem
geplanten Umschuldungsvolumen in Höhe von rund 350,0 Mio. € im Jahr 2022 le-
diglich rund 80 Mio. € an Investitionskrediten umgeschuldet.
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Li-
quiditätssicherung (Zeile 34)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[2] - [1]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Ist - Plan
absolut
[2] - [5]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 4.517.000 7.116.199 +2.599.199 +57,5% 14.587.824 -7.471.626 -51,2%
sonstige Produktgrup-
pen 0 0 +0 0 +0
Summe 4.517.000 7.116.199 +2.599.199 +57,5% 14.587.824 -7.471.626 -51,2%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
108
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten, ins-
besondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt.
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 7.471,6 Mio. €
vor.
Diese Mindereinzahlungen sind in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft entstanden. Die Zeile 34 der Finanzrechnung steht in direktem Zusammen-
hang mit der Zeile 36 der Finanzrechnung – Auszahlungen von Krediten zur Liqui-
ditätssicherung. Die nachstehenden Erläuterungen verfolgen daher eine gebündelte
Betrachtung.
Im Saldo ergibt sich die tatsächliche geplante Veränderung des Liquiditätsbestan-
des. Der geplante Veränderungssaldo aus Ein- und Auszahlungen betrug rund
337,8 Mio. €. Er ergibt sich aus Planeinzahlungen von rund 14.587,8 Mio. € und
Planauszahlungen von rund 14.250,0 Mio. €.
Im Rahmen der Planung kann nicht abgesehen werden, mit welcher Fristigkeit und
welcher Häufigkeit Liquiditätskredite aufgenommen bzw. zurückgezahlt werden.
Aus diesem Grund kann es zu hohen Abweichungen im Vergleich der Ist- und Plan-
zahlen kommen. Das Volumen ist im Ergebnis budgetneutral, da Ein- und Auszah-
lungsseite in gleicher Höhe veranschlagt werden.
Im Saldo des Ist-Ergebnisses von Ein- und Auszahlungen ergab sich eine Erhöhung
des Liquiditätskreditbestandes von rund 420,2 Mio. €. Dieser setzt sich zusammen
aus Ist -Einzahlungen von rund 7.116,2 Mio. € und Ist -Auszahlungen von rund
6.696,0 Mio. €.
Die Erhöhung des Saldos ergibt sich insbesondere aus gestiegenen Aufwendungen
(u.a. Corona- und energiebedingt), die nicht anderweitig gedeckt werden konnten.
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 35)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7]
(Werte in Tsd. €) Ist
2021
Ist
2022
Vergleich*
Ist - Ist
absolut
[1] - [2]
Vergleich*
Ist / Ist
relativ
[3] / [1]
Plan
2022
Vergleich*
Plan - Ist
absolut
[5] - [2]
Vergleich*
Ist / Plan
relativ
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 261.077 357.469 -96.391 -36,9% 582.135 +224.667 +38,6%
sonstige Produktgrup-
pen 5.998 5.209 +789 +13,2% 7.154 +1.945 +27,2%
Summe 267.075 362.678 -95.603 -35,8% 589.289 +226.612 +38,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen)
In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten, haupt-
sächlich von Kreditinstituten, sowie für die Gewährung von Darlehen abgebildet.
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 226,6 Mio. € vor.
Im Wesentlichen entstanden die Minderauszahlungen in Höhe von rund
224,7 Mio. € in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Die Planda-
ten für die Tilgung von Investitionsdarlehen resultieren zum einen aus den geplan-
ten Tilgungsleistungen für die Umschuldungen und zum anderen aus Tilgungsleis-
109
tungen für die geplanten Neuaufnahmen. Das Umschuldungsvolumen ist im Ergeb
nis budgetneutral, da es in gleicher Höhe auch auf der Einzahlungsseite veran
schlagt wurde. In einigen Fällen wurden Darlehen prolongiert, sodass es nicht zu
einer Umschuldung gekommen ist. Das führt zu einer Verringerung der Ein- und
Auszahlungen gleichermaßen. Wie bereits bei den Einzahlungen aus Investitions
krediten - Zeile 33 der Finanzrechnung - beschrieben, konnten Investitionsvorhaben
nicht umgesetzt werden, so dass auch keine Darlehensneuaufnahmen erfolgten.
Daraus ergeben sich schlussfolgernd auch geringere Tilgungsleistungen.
5. Ermächtigungsübertragung
Der Wert der nicht in Anspruch genommenen Aufwandsermächtigungen, welche
zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen sind, beträgt 57,2 Mio.€.
Das im Haushaltsplan 2023 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn
die übertragenen Ermächtigungen in 2023 vollständig ausgeschöpft werden und
keine Kompensation an anderer Stelle erbracht wird. Gleichzeitig werden kon
sumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 132,6 Mio. € übertragen. Soweit
diese über die zu übertragenen Aufwandsermächtigungen hinausgehen, dienen sie
der reinen Rechnungsabwicklung von bereits in Vorjahren aufwandswirksamen Ge
schäftsvorfällen. Eine Ergebnisbelastung entsteht durch die Inanspruchnahme die
ser Zahlungsermächtigungen nicht mehr. Weiterhin werden investive Auszahlungs
ermächtigungen in Höhe von 295,6 Mio. € übertragen.Auswirkungen auf die Ergeb
nisrechnung 2023 ff. sind nicht zu erwarten, insbesondere sind die korrespondie
renden Abschreibungsaufwendungen in der Planung enthalten. Eine detaillierte
Auflistung der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2023 gemäß
§ 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln zur Kenntnis erhalten
(vgl. Mitteilung 0886/2023 und Anlage 8).
Köln, 1ft,. 1�2024
Bestätigt:
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Köln, o1...t? • .i.2024
Aufgestellt:
���
Prof. Dr. Diemert
Stadtkämmerin
110
Anlagen
1 Anlagenspiegel
2 Forderungsspiegel
3 Eigenkapitalspiegel
4 Verbindlichkeitenspiegel
5 Rückstellungsspiegel
6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen
7 Übersicht über Beteiligungen
8 Übertragung von Ermächtigungen
111
Stand am 31.12.2021
Zugänge im
Haushaltsjahr *1
Abgänge im
Haushaltsjahr *2
Umbuchungen im
Haushaltsjahr
Stand am
31.12.2022
kumulierte
Abschreibungen
zum 31.12.2021
Abschreibungen im
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu-
und Abgänge sowie
Umbuchungen im
Haushaltsjahr
Kumulierte
Abschreibungen
(auch aus
Vorjahren) am 31.12.2022 am 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + + / - -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 63.372.393,64 5.110.606,49 -71.252,95 4.672.940,90 73.084.688,08 -44.817.930,27 -4.900.439,15 0,00 71.252,95 -49.647.116,47 23.437.571,61 18.554.463,37
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen 935.726.402,28 196.842,78 -87.741,50 440.818,36 936.276.321,92 -11.111.076,31 -416.576,00 0,00 -574.442,33 -12.102.094,64 924.174.227,28 924.615.325,97
2.1.2 Ackerland 167.404.039,24 5.799,48 -894.055,34 -821.726,07 165.694.057,31 -5.378.995,05 -1.300.240,86 0,00 579.603,87 -6.099.632,04 159.594.425,27 162.025.044,19
2.1.3 Wald, Forsten 69.320.151,95 1.850.498,31 -5.122,00 95.662,12 71.261.190,38 -1.495.342,02 -0,50 0,00 -106.100,00 -1.601.442,52 69.659.747,86 67.824.809,93
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 544.867.863,54 401.320,61 -1.844.049,39 9.896.926,78 553.322.061,54 -45.561.723,11 -2.274.914,04 0,00 91.564,20 -47.745.072,95 505.576.988,59 499.306.140,43
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte
2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 29.319.445,53 188.947,31 0,00 15.325.603,43 44.833.996,27 -9.718.902,89 -660.859,92 0,00 0,00 -10.379.762,81 34.454.233,46 19.600.542,64
2.2.2 Schulen 3.768.891,53 972.005,25 -972.005,25 0,00 3.768.891,53 -879.355,19 -62.519,96 0,00 0,00 -941.875,15 2.827.016,38 2.889.536,34
2.2.3 Wohnbauten 389.804.221,59 1.163.995,80 -4.543.090,97 2.867.921,24 389.293.047,66 -74.262.032,30 -10.812.933,84 0,00 376.113,85 -84.698.852,29 304.594.195,37 315.542.189,29
2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude 635.886.265,14 1.734.730,12 -2.363,22 10.131.299,28 647.749.931,32 -184.828.157,59 -15.358.578,15 0,00 28.727,28 -200.158.008,46 447.591.922,86 451.058.107,55
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
vermögens 895.303.547,78 1.963.633,54 -272.577,50 334.758,84 897.329.362,66 -12.291.314,04 -361.236,11 0,00 19.573,82 -12.632.976,33 884.696.386,33 883.012.233,74
2.3.2 Brücken und Tunnel 1.777.187.345,57 43.198,22 0,00 48.535,97 1.777.279.079,76 -548.667.955,39 -37.942.470,06 0,00 -22,03 -586.610.447,48 1.190.668.632,28 1.228.519.390,18
2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-
rüstung und Sicherheitsanlagen 110.344.026,07 -397.192,55 0,00 0,00 109.946.833,52 -60.902.563,58 -4.298.552,11 0,00 -2,33 -65.201.118,02 44.745.715,50 49.441.462,49
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser-
beseitigungsanlagen 2.107.594,17 549.306,08 0,00 17.259,70 2.674.159,95 -438.231,14 -44.705,56 0,00 0,00 -482.936,70 2.191.223,25 1.669.363,03
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen 1.313.392.974,75 3.871.772,16 -11.883.679,34 27.965.480,49 1.333.346.548,06 -789.654.072,38 -41.584.311,92 0,00 11.226.595,67 -820.011.788,63 513.334.759,43 523.738.902,37
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-
vermögens 296.925.051,49 2.577.355,86 -1.479.384,38 10.317.319,82 308.340.342,79 -197.665.278,04 -9.774.840,72 0,00 1.436.360,05 -206.003.758,71 102.336.584,08 99.259.773,45
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 57.007.948,16 1.554.803,72 -2.959.539,00 139.777,55 55.742.990,43 -39.589.428,86 -3.409.513,89 0,00 2.958.581,09 -40.040.361,66 15.702.628,77 17.418.519,30
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.792.216.668,20 3.131.405,79 -200.305,01 0,00 1.795.147.768,98 -49.831,15 0,00 0,00 0,00 -49.831,15 1.795.097.937,83 1.792.166.837,05
2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge 277.882.816,36 20.784.738,11 -4.759.185,74 5.005.198,35 298.913.567,08 -182.578.276,99 -16.891.833,13 0,00 4.255.504,69 -195.214.605,43 103.698.961,65 95.304.539,37
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 231.405.716,65 21.757.643,99 -25.047.319,69 536.016,84 228.652.057,79 -161.042.376,19 -19.005.303,74 0,00 23.674.909,28 -156.372.770,65 72.279.287,14 70.363.340,46
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 607.671.358,56 148.366.546,68 -1.197.424,91 -86.973.793,60 667.866.686,73 -243.184,90 -507,54 0,00 -36,46 -243.728,90 667.622.957,83 607.428.173,66
Summe Sachanlagen 10.137.542.328,56 210.717.351,26 -56.147.843,24 -4.672.940,90 10.287.438.895,68 -2.326.358.097,12 -164.199.898,05 0,00 43.966.930,65 -2.446.591.064,52 7.840.847.831,16 7.811.184.231,44
Anlagenspiegel 2022 Anlage 1
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
112
Stand am 31.12.2021
Zugänge im
Haushaltsjahr *1
Abgänge im
Haushaltsjahr *2
Umbuchungen im
Haushaltsjahr
Stand am
31.12.2022
kumulierte
Abschreibungen
zum 31.12.2021
Abschreibungen im
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu-
und Abgänge sowie
Umbuchungen im
Haushaltsjahr
Kumulierte
Abschreibungen
(auch aus
Vorjahren) am 31.12.2022 am 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + + / - -
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.447.757.805,21 30.723.145,90 0,00 0,00 5.478.480.951,11 -164.475.392,48 -250.409,26 901.856,75 0,00 -163.823.944,99 5.314.657.006,12 5.283.282.412,73
3.2 Beteiligungen 184.364.516,88 0,00 0,00 0,00 184.364.516,88 -273.171,78 -81.263,06 0,00 0,00 -354.434,84 184.010.082,04 184.091.345,10
3.3 Sondervermögen 555.672.529,30 5.742.718,10 -5.250,00 0,00 561.409.997,40 -11.611.355,07 0,00 6.837.379,71 0,00 -4.773.975,36 556.636.022,04 544.061.174,23
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.590.091,71 23.203.568,25 0,00 0,00 100.793.659,96 0,00 -3.366.064,31 0,00 0,00 -3.366.064,31 97.427.595,65 77.590.091,71
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen 422.859.242,47 79.682.329,82 -3.512.395,22 0,00 499.029.177,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 499.029.177,07 422.859.242,47
3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.5.3 an Sondervermögen 620.702,22 0,00 -135.210,43 0,00 485.491,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 485.491,79 620.702,22
3.5.4 Sonstige Ausleihungen 18.376.691,09 0,00 -1.113.810,85 0,00 17.262.880,24 -203.552,06 0,00 4.172,11 0,00 -199.379,95 17.063.500,29 18.173.139,03
Summe Finanzanlagen 6.707.241.578,88 139.351.762,07 -4.766.666,50 0,00 6.841.826.674,45 -176.563.471,39 -3.697.736,63 7.743.408,57 0,00 -172.517.799,45 6.669.308.875,00 6.530.678.107,49
*1 Summe Restbuchwert Zugänge:
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt
sich der Wert in Höhe von 362.485.775,01 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser
Berechnung ergibt sich der Wert von 189.308.299,54 €.
113
Anlage 2
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren 1 11.521.279,86 111.520.735,86 0,00 544,00 79.128.135,13
1.2 Beiträge 225.159.924,42 961.425,54 182.819,76 224.015.679,12 222.395.773,34
1.3 Steuern 87.043.693,16 87.043.693,16 0,00 0,00 73.984.333,64
1.4 Forderungen aus Transferleistungen 256.490.326,55 101.739.173,84 80.813.062,39 73.938.090,32 273.996.109,34
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 122.904.100,13 32.643.688,94 51.952,10 90.208.459,09 145.408.258,51
Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2 1.618.655,85 21.213.616,84 16.579,40 388.459,61 4.335.492,77
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.555.619,01 1.555.619,01 0,00 0,00 1.462.694,58
2.3.gegen verbundene Unternehmen 89.288.872,87 89.288.872,87 0,00 0,00 7.091.004,37
2.4 gegen Beteiligungen 31.513,75 1.762,00 0,00 29.751,75 36.091,20
2.5 gegen Sondervermögen 6.693.345,86 6.693.345,86 0,00 0,00 5.950.553,91
Summe aller Forderungen 922.307.331,46 452.661.933,92 81.064.413,65 388.580.983,89 813.788.446,79
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2022
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
am 31.12.2021
Forderungsspiegel 2022
114
Eigenkapitalspiegel 2022 Anlage 3
Bestand zum 31.12.2021 Verrechnung des
Vorja hresergebnisses
Verrechnungen mit der
allgemeinen Rücklage
nach § 44 Abs. 3 KomHVO
im Haushaltsjahr
Verrechnungen aus
Beiträgen
Veränderungen der
Sonderrücklage
Jahresergebnis des
Haushaltsjahres (vor
Beschluss über
Ergebnisverwendung)
Bestand zum 31.12.2022 ²
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1.1 Allgemeine Rücklage 5.231.452.066,25 -4.571.715,10 16.307.353,20 0,00 81.263,06 5.243.268.967,41
1.2 Sonderrücklage 6.003.243,95 0,00 -81.263,06 5.921.980,89
1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 -27.828.046,26 0,00
1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 378.980.239,68 32.399.761,36 100.500.208,78 511.880.209,82
1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 5.644.263.596,14 5.761.071.158,12
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2020, 2021 und 2022
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
3. Vorjahr (2019) Vorvorjahr (2020) Vorjahr (2021) Saldo
-4.571.715,10 4.571.715,10 0,00
155.542.311,67 155.542.311,67
Ausgleichrücklage (+/-) -27.828.046,26 72.816.710,78 178.449.263,49 223.437.928,01
Summe -32.399.761,36 232.930.737,55 178.449.263,49 378.980.239,68
Bezeichnung
Allgemeine Rücklage (+/-)
115
Anlage 4
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihe
n
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen 838.543,37 25.000,00 100.000,00 713.543,37 908.099,63
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden 72.598,30 4.804,10 11.040,91 56.753,29 77.402,40
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.301.215.753,16 159.171.152,92 231.223.435,29 910.821.164,95 1.456.899.557,28
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich 277.200.000,00 277.200.000,00 362.000.000,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt 874.677.378,38 874.677.378,38 373.151.499,46
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleich kommen 224.759.928,87 34.417,84 224.725.511,03 221.929.730,40
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.651.916,67 59.521.031,17 6.961.862,38 169.023,12 84.487.479,39
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 9.883.662,73 9.883.662,73 16.992.508,30
7. Sonstige Verbindlichkeiten 178.474.177,15 178.474.177,15 286.232.846,47
8. Erhaltene Anzahlungen 508.441.488,40 455.756.777,58 33.810.118,38 18.874.592,44 494.325.008,28
Summe aller Verbindlichkeiten 3.442.215.447,03 2.014.748.401,87 272.106.456,96 1.155.360.588,20 3.297.004.131,61
Verbindlichkeitenspiegel 2022
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
am 31.12
.2022
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
31.12.2021
116
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.407.482,02 362.882.943,85
Gesundheits- und Sozialwesen 1.621.394,71 1.841.574,96
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 427.804.829,97 455.874.668,38
Versorgungsbetriebe 9.929.535,00 10.393.047,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 75.293.953,40 82.951.827,42
sonstige 9.810.502,01 13.080.646,03
2. Individualgewährleistungen 1.182.926,12 1.690.165,49
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 875.050.623,23 928.714.873,13
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2022
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2022
Gesamtbetrag
31.12.2021
117
Anlage 5
Gesamtbetrag am
01.01.2022 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am
31.12.2022 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 3 4 5 67 8 9
+- - +
1. Pensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.288.987.261,13 163.914.474,46 0,00 2.295.552,44 -131.433.796,76 1.319.172.386,39 0,00 0,00 1.319.172.386,39
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.210.442.346,99 2.510.139,62 0,00 23.018.794,94 120.386.274,76 1.310.319.966,43 0,00 0,00 1.310.319.966,43
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 156.617.377,84 798.808,20 0,00 0,00 0,00 157.416.186,04 0,00 0,00 157.416.186,04
2.2 Rückstellungen für Altlasten 56.441.296,70 2.454.338,30 536.821,57 579.758,51 0,00 57.779.054,92 4.213.697,40 36.359.685,15 17.205.672,37
3. Instandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 14.976.485,95 7.280.571,02 1.682.119,31 6.555.832,74 0,00 14.019.104,92 10.126.637,20 3.892.467,72 0,00
4. Sonstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 88.993.672,50 7.519.267,35 0,00 6.311.667,49 0,00 90.201.272,36 90.201.272,36 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.060.826,36 3.696.314,91 0,00 3.099.140,46 0,00 18.658.000,81 18.658.000,81 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.388.308,58 5.429.228,62 0,00 2.211.943,43 0,00 10.605.593,77 0,00 0,00 10.605.593,77
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen
Dienstherren 78.365.056,00 2.519.847,16 0,00 4.766.484,16 11.047.522,00 87.165.941,00 0,00 0,00 87.165.941,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 1.116.787,92 125.270,07 83.785,40 268.825,74 0,00 889.446,85 130.142,52 517.114,81 242.189,52
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 41.260.747,45 14.469.388,82 3.708.962,22 9.883.101,77 0,00 42.138.072,28 36.192.918,19 5.945.154,09 0,00
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 113.575.593,66 8.668.181,18 29.319.651,40 301.503,06 0,00 92.622.620,38 76.933.197,86 15.689.422,52 0,00
4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 20.000.000,00 17.701.619,56 0,00 17.701.619,56 0,00 20.000.000,00 20.000.000,00 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 743.730.731,15 87.438.636,63 6.495.299,04 53.942.564,71 0,00 770.731.504,03 179.867.312,29 71.497.596,57 519.366.595,17
Summe aller Rückstellungen 3.839.956.492,23 324.526.085,90 41.826.638,94 130.936.789,01 0,00 3.991.719.150,18 436.323.178,63 133.901.440,86 3.421.494.530,69
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2022
Rückstellungsspiegel 2022
118
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO Anlage 6
Rückstellung
zum 31.12.2022
Rückstellung
zum 31.12.2021
€ €
Boden
Sülzburgstraße
119.151,80 158.700,00 Der Bereich für Kinder, Jugend und Familie hat am Standort der Jugendeinrichtung
Sülzburgstraße ein Gebäude abgerissen und muss die hierdurch entstandene Grube zur
Wahrung der Verkehrssicherheit verfüllen. Der Bereich konnte die Maßnahme zum einen
deshalb nicht in 2020 durchführen, da eine Rückmeldung des beauftragten
Architektenbüros ausstand. Zum anderen kam - neben zeitlichen Verzögerungen in
2021 - erschwerend in 2022 hinzu, dass Vorarbeiten am benachbarten Haus nicht
fertiggestellt worden sind. Die Fertigstellung der Maßnahme ist in 2023 vorgesehen.
Brandschutz
Appellhofplatz
3.750.300,26 162.768,39 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2018 und
den darauffolgenden Jahren aufgrund gestiegener Brandschutzanforderungen und damit
verbundener Vergabeanpassungsbedarfe nicht durchführen. In 2021 hat der Bereich mit
der Umsetzung der Maßnahme begonnen. Infolge der COVID-19-Pandemie sowie des
Krieges in der Ukraine kam es zu Presisteigerungen bei den benötigten Materialien.
Daher hat der Bereich den geplanten Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme
verlängert sowie zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 3,75 Mio. Euro zugeführt. Die
Fertigstellung der Maßnahme ist in 2024 vorgesehen.
Domtreppe 1.231.503,41 2.621.398,35 Aufgrund der verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung konnte der
Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltung der Domtreppe in 2020
nicht durchführen. Die Maßnahme wurde in 2021 und 2022 umgesetzt und fertiggestellt.
Der Bereich erwartet in 2023 eine ausstehende Schlussrechnung.
Drehbrücke Deutz 2.713.499,26 5.581.939,35 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die
Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke Deutz infolge von besonderen
Herausforderungen bei der Vergabe aufgrund der Einhaltung des Denkmalschutzes nicht
wie geplant in 2020 umsetzen. Der Bereich musste aufgrund erhöhtem Materialeinsatz
und weiterer unvorhergesehener erforderlicher Maßnahmen, die erst im Verlauf der
Instandhaltung sichtbar wurden und daher nicht einkalkuliert waren (Sanierung des
Maschinenhauses, Anpassung der Antriebs- und Drehmechanik), Aufwendungen in Höhe
von 1,1 Mio. Euro zuführen. Die Maßnahme ist baulich fertiggestellt. Der Bereich erwartet
in 2023 die Schlussrechnung.
ErläuterungVermögens-
gegenstand
119
Rückstellung
zum 31.12.2022
Rückstellung
zum 31.12.2021
€ €
ErläuterungVermögens-
gegenstand
Fahrbahn-
übergänge
Severinsbrücke
940.101,58 940.101,58 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte in 2018 die Sanierung der
Fahrbahnübergänge der Severinsbrücke infolge logistischer, personeller und
bauablauftechnischer Gründe im Planungszeitraum nicht durchführen. Der Bereich
musste die Umsetzung der Maßnahme daher wiederholt verschieben und wird diese
voraussichtlich im Jahr 2024 durchführen.
Fahrbahn
Zoobrücke
Sanierung
0,00 1.350.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung der Fahrbahn in
2020 infolge einer verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung nicht
ausführen. Der Bereich hat die Instandhaltungsmaßnahme für die Abfahrt Deutz/Messe
fertiggestellt und den verbleibenden Rückstellungsbestand aufgelöst.
Fort IV 852.716,06 612.893,34 Der Bereich für Soziales, Arbeit und Senioren konnte die Instandhaltung des Daches in
2019 nicht ausführen, da das vorhandene Personal prioritär Maßnahmen zur
Instandhaltung einer anderen Liegenschaft vorgenommen hat. In 2020 hat der Bereich mit
ersten Maßnahmen am Putz begonnen. Infolge einer geplanten Beteiligung des
2.Arbeitsmarktes muss die Umsetzung der Maßnahme erneut verschoben werden.
Aufgrund von Kostensteigerungen waren Aufwendungen in Höhe von rund
263 Tsd. Euro zuzuführen. Der Abschluss der Maßnahme ist für 2024 geplant. Zudem hat
der Kulturbereich in 2021 bisher unbekannte (Sicherheits-) Mängel an den Torbögen
entdeckt, die bis zum Jahresende nicht im erforderlichen Umfang behoben werden
konnten. Die Fertigstellung der Instandhaltung der Torbögen ist in 2024 vorgesehen.
Gebäude
Bischofsgarten-
straße 1
1.341.864,13 1.983.968,57 Das Museum Ludwig konnte aufgrund von personellen Engpässen und Verzögerungen
infolge zeitlicher Verlegungen von Ausstellungen verschiedene
Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchführen. In 2022 hat das Museum unterschiedliche
Sanierungsmaßnahmen fortgeführt. Die Maßnahme der Erneuerung der veralteten
Schließanlage hat das Museum zwar in 2022 fortgeführt, den verbleibenden
Rückstellungsbestand jedoch aufgelöst, da eine vollumfängliche Umsetzung der
Maßnahme im Nachholungszeitraum für Instandhaltungsrückstellungen nicht möglich
gewesen ist. Die Zuführungen in Höhe von 318 Tsd. Euro hat das Museum für weitere
Instandhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel für Maßnahmen im Bereich des
Brandschutzes, vorgenommen. Das Museum plant, die letzte Maßnahme in 2025
fertigzustellen.
120
Rückstellung
zum 31.12.2022
Rückstellung
zum 31.12.2021
€ €
ErläuterungVermögens-
gegenstand
Gebäude
Militärringstraße
0,00 2.000,00 Der Bereich für Kinder, Jugend und Familie konnte die Sanierung des Zwischenwerks der
Freiluga in 2020 aus Gründen des Denkmalschutzes und aufgrund von
Schadstoffvorkommen nicht umsetzen. Der Bereich hat die Maßnahme in 2021
nachgeholt und in 2022 abgeschlossen.
Großmarkt Außen-
entwässerung
0,00 55.400,00 Der Bereich Marktverwaltung konnte die Instandhaltung des Kernbereichs des
Kanalnetzes in 2019 aufgrund erfolgloser Ausschreibung nicht durchführen. In 2022 hat
der Bereich die Sanierung des ersten Bauabschnitts abgeschlossen. Der die Kosten
übersteigende Rückstellungsbestand wurde aufgelöst.
Großmarkthalle 219.968,42 228.108,76 Der Bereich Marktverwaltung konnte die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und
Arbeiten an den elektrischen Anlagen nicht abschließend durchführen, insbesondere
wegen der Klärung notwendiger Nachträge und der statischen Überprüfung des
Hallendaches. Der Bereich hat die Umsetzung erneut verschoben, da zusätzlich
personelle Engpässe bestanden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist in 2024
vorgesehen.
Großmarkt
Verkabelung
Außenmarkt
0,00 59.207,61 Der Bereich Marktverwaltung konnte die unterlassene Instandhaltung der
Hausanschlüsse der Mietobjekte des Außenmarktes sowie der Außenbeleuchtung nicht in
2019 ausführen, da kein geeignetes Ingenieurbüro beauftragt werden konnte. In den
Jahren 2020 bis 2022 hat der Bereich die Umsetzung der Maßnahme fortgeführt. Infolge
personeller Engpässe und des ungeklärten Weiterbetriebs des Großmarktes hat der
Bereich den verbleibenden Rückstellungsbestand aufgelöst.
Großmarkt
Versteigerungs-
halle
0,00 20.000,00 Der Bereich Marktverwaltung konnte die Instandhaltung der Fenster und Türen der "Alten
Versteigerungshalle" in 2019 nicht abschließend umsetzen. Der Bereich hat in 2020
Verglasungsarbeiten vorgenommen, jedoch die abschließenden Malerarbeiten nicht
beauftragt, da das Gebäude zukünftig abweichend genutzt werden soll. Infolge der
ungeklärten Nachnutzung hat der Bereich die Rückstellung aufgelöst.
Haltestelle
Chorweiler
Sanierung Dach
500.000,00 500.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme nicht in 2021
durchführen, da die Umsetzung aufgrund der Abtragung des Daches von der Witterung
abhängig ist und diese daher nicht erfolgen konnte. Der Bereich beabsichtigt, die
Maßnahme in 2024 auszuführen, da diese in 2023 erneut ausgeschrieben werden muss
und aufgrund der Witterung im darauffolgenden Jahr stattfinden kann.
121
Rückstellung
zum 31.12.2022
Rückstellung
zum 31.12.2021
€ €
ErläuterungVermögens-
gegenstand
Tiefgarage Dom
Beton- und
Risssanierung
1.400.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung in der Tiefgarage am Dom in 2022
nicht fertigstellen, da die Gebäudewirtschaft, die mit der Umsetzung der Maßnahme
beauftragt ist, die Umsetzung der Maßnahme in 2022 nicht vollständig umgesetzt hat. Die
Fertigstellung der Maßnahme ist in 2024 vorgesehen.
Trinkwasser-
anlage Bezirks-
sportanlage
Scheibenstraße
0,00 200.000,00 Der Sportbereich konnte die Sanierung der Trinkwasseranlage der Bezirkssportanlage
Scheibenstraße in 2017 nicht ausführen, da die Gebäudewirtschaft, die mit der
Umsetzung der Maßnahme beauftragt war, mit den Arbeiten in 2018 begonnen hat. Die
Gebäudewirtschaft hat die Umsetzung der Maßnahme aufgrund einer anderen
unerwarteten zusätzlichen Maßnahme, die eine Erneuerung der Elektroleitungen umfasst
und deren Planung sowie Finanzierung nicht geklärt war, nicht fortgeführt. Auf Grund der
ausstehenden Klärungen im Bereich der Elektronik, die unabhängig von der Sanierung
der Trinkwasseranlage ist, hat der Sportbereich die Rückstellung zunächst aufgelöst.
Tunnel
Rheinuferstraße
Hochwasser-
schutz
450.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die
Hochwasserschutzeinrichtungen als Vorabmaßnahme der Sanierung des
Rheinufertunnels nicht in 2022 instand setzen, da eine Umsetzung in der
hochwasserfreien Zeit erfolgen muss und diese durch Verzögerungen innerhalb der
Abstimmungen einer genehmigungsfähigen Verkehrsführung verzögert wurde. Die
Fertigstellung der Maßnahme ist in 2023 vorgesehen.
Zoobrücke
Verstärkung
500.000,00 500.000,00 Aufgrund besonderer Herausforderungen im Rahmen der Ausschreibung konnte der
Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltungsmaßnahme nicht in
2021 ausführen. Der Bereich hat die Umsetzung erneut in das Jahr 2024 verschoben, da
erschwerend hinzukam, dass im Rahmen der Verstärkungsanalyse weitere
Materialproben entnommen und begutachtet werden müssen.
14.019.104,92 14.976.485,95
122
Übersicht gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2022
Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB
(d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist)
Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr,
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
AggerService GmbH Gummersbach 25,10% 2022 255 80
AS3 Beteiligungs GmbH Essen 39,20% 2022 24.553 1.534
Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch-Gladbach mbH Bergisch Gladbach 40,08% 2022 25 -2.719
Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid mbH Burscheid 40,08% 2022 25 -1.531
BeKa HGK GmbH Kehl 37,49% 2022 805 444
BELKAW GmbH Bergisch Gladbach 40,08% 2022 56.478 10.312
Biogas Pool 3 für Stadtwerke GmbH & Co. KG Düsseldorf 25,00% 2021 33 1
Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 46,87% 2021 18 -8
Buss HGK Logistics GmbH & Co. KG Duisburg 46,87% 2022 1.092 335
chargecloud GmbH Köln 26,67% 2022 3.636 -979
Colonia Cluj-Napoca Energie S.R.L. Klausenburg
(Rumänien)
26,66% 2022 5.880 2.379
Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS Köln 49,40% 2022 2.626 1.680
Düsseldorfer Container Hafen Düsseldorf 35,59% 2022 545 8
Eifel Wind Infra GmbH & Co. KG Köln 45,71% 2021 5 0
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Leverkusen 40,00% 2022 79.737 8.427
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und
Beteilgungsgesellschaft mbH
Leverkusen 40,00% 2022 68 2
Anlage 7
123
Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr,
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH Leichlingen 39,64% 2022 1.631 166
evd Energieversorgung Dormagen GmbH Dormagen 39,20% 2022 18.804 4.610
Expolink Global Network Ltd. Bangkok 38,88% 2022 308 242
Flughafen Köln/Bonn GmbH Köln 31,12% 2022 305.727 17.204
Gasversorgungsgesellschaft GVG mbH Rhein-Erft Hürth 45,30% 2022 48.707 8.168
Gemeinschaftsheizkraftwerk Fortuna GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 264 1.769
Grünwerke GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 38.400 0
Grünwerke Verwaltung GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 46 3
GWAdriga GmbH & Co. KG Berlin 24,80% 2022 697 -2.961
GWAdriga Verwaltungs GmbH Berlin 24,80% 2022 24 -1
Heizungs- und Sanitärbau WIJA GmbH Bad Neuenahr-
Ahrweiler
26,67% 2021 815 661
Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH) Leverkusen 36,00% 2021 5.939 2.234
KNG Kraftwerks- und NETZGesellschaft mbH Rostock 39,68% 2022 553 8
Koeln Parma Exhibitions S.r.l. Parma (Italien) 39,54% 2022 759 -240
Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH Lohmar 39,20% k.A. k.A. k.A.
Mainwerke NETZ GmbH Aschaffenburg 39,20% 2022 25 0
MASSLOG GmbH Duisburg 46,87% 2022 866 194
meine-Energie eG & Co. KG Troisdorf 23,94% 2021 55 4
METRONA S.R.L Rom (Italien) 44,00% 2022 76 31
METRONA Union GmbH München 44,00% 2022 4.624 116
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Düsseldorf 20,00% 2021 1.000 0
Radio Köln GmbH & Co. KG Köln 25,00% 2022 511 534
Rheincargo GmbH & Co. KG Neuss 46,87% 2022 99.974 -4.308
124
Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr,
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Rheincargo Verwaltungs- GmbH Neuss 46,87% 2022 48 2
RheinEnergie-Stadtwerke Duisburg Windpark
Verwaltungs-GmbH
Duisburg 40,00% 2022 24 0
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf Köln 46,87% 2022 354 0
Rhein-Sieg Netz GmbH Siegburg 26,67% 2022 20.774 0
rhenag Rheinische Energie AG Köln 26,67% 2022 146.877 32.631
rhenagbau GmbH Köln 26,67% 2022
4.058 0
RVG Rheinauhafen Verw GmbH Köln 24,37% 2022 88 34
RVG Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft mbH Köln 24,37% 2022 88 34
Scheeps exploitatie Maatschaapij Arnhem B. V. Arnhem
(Niederlande)
31,24% 2022 527 50
Scheeps exploitatie Maatschaapij Nijmegen B. V. Nijmegen
(Niederlande)
31,24% 2022 721 56
Stadtwerke Düsseldorf AG Düsseldorf 20,00% 2022 643.447 156.859
Stadtwerke Leichlingen GmbH Leichlingen 39,20% 2022 6.582 1.326
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG Lohmar 39,20% 2022 12.476 1.387
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH Lohmar 39,20% 2022 32 2
Stadtwerke Pulheim GmbH Pulheim 39,20% 2022 2.870 370
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH Sankt Augustin 36,00% 2022 13.570 938
Stadtwerke Troisdorf GmbH Troisdorf 32,00% 2022 42.038 10.229
Stromkontor Griesheim GmbH Frankfurt am Main 39,20% 2022 25 0
Stromkontor Netzgesellschaft mbH Bergisch Gladbach 39,20% 2022 185 0
Stromkontor Rostock Port GmbH Rostock 39,20% 2022 7.793 836
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG Bornheim 39,20% 2022 6.983 230
Stromnetz Bornheim Verwaltungs GmbH Bornheim 39,20% k.A. k.A. k.A.
Stromnetz Pulheim GmbH & Co. KG Pulheim 29,36% 2021 2.542 523
125
Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr,
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Stromnetz Pulheim Verwaltung GmbH Pulheim 29,36% k.A. k.A. k.A.
Stromnetz24 GmbH Rostock 39,20% 2022 25 0
Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH Hürth 22,56%
2022 419 394
Wärmegesellschaft Wesseling GmbH Wesseling 22,65%
2022 372 22
Wärmekontor Rostock GmbH Rostock 39,20% 2022 1.291 585
Westerwald-Netz GmbH Betzdorf 26,67% 2022 9.875 0
Windpark Breitenbach GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 3.668 -78
Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG Duisburg 25,70% 2022 15.758 2.877
Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG Duisburg 25,70% 2022 7.588 1.706
Windpark Staustein GmbH & Co.KG Duisburg 32,08% 2022 6.348 1.309
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr,
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Köln 25,10% 2022 172 0Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH
126
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***
Gesamt 5.600.407.075 57.182.779 5.657.589.854
Dezernat-OB
01 - Amt der Oberbürgermeisterin 28.962.510 150.000 29.112.510
0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 28.962.510 150.000 29.112.510
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die Durchführung eines Festivals
anläßlich der "European Conference on African Studies" (EACS), welche sich
coronabedingt auf das Jahr 2023 verschoben hat. 0 100.000 100.000
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die methodische Erprobung und
Evaluation eines Pilot-Bürgerrates (Maßnahme des politischen VN). Das Projekt kann erst
in 2023 stattfinden. 0 50.000 50.000
13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 6.361.107 35.000 6.396.107
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 6.361.107 35.000 6.396.107
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die Einführung eines
gesamtstädtischen Digital-Asset-Managements. Durch konkretisierte Anforderungen hat
sich das Projekt verzögert. 0 35.000 35.000
16 - Amt für Integration und Vielfalt 15.516.918 853.380 16.370.298
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 15.516.918 853.380 16.370.298
Das Projekt "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" verzögert sich. 0 585.121 585.121
Das Verwaltungsreformprojekt "Konzeption integrative Stadtgesellschaft" hat sich
verzögert. MEÜ 0 100.000 100.000 X
Die Maßnahme "Interkulturelle Öffnung der Verwaltung (externe Beratung)" (poli. VN 2022)
verzögert sich. 0 80.000 80.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Teilhabe von Menschen mit Sinneseinschränkungen am
kommunalpolitischen Geschehen" (poli. VN 2022) hat sich verzögert.
0 55.871 55.871
Die Maßnahme "Erweiterung des Auftrags zum Antidiskriminierungsmonitoring und für
Schulungen zur Sensiblisierung von Mitarbeitenden in der Verwaltung im Umgang mit
Menschen mit Behinderungen" (poli. VN 2022) verzögert sich. 0 32.389 32.389
Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2022 nach 2023 Anlage 8
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
127
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernatsbüros
Dezernatsbüros 23.568.743 535.316 24.104.059
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 17.403.275 85.316 17.488.591
Die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH hat sich verzögert. 0 53.550 53.550
Die Umsetzung einer Prozessmanagementmaßnahme des Dezernates VI hat sich
verzögert. 0 28.000 28.000
Die graphische Aufbereitung der Dezernatsstrategie des Dezernates VI hat sich verzögert.
0 2.100 2.100
Die Beschaffung von Möbeln zur Erstausstattung des Dezernatbüros VIII hat sich aufgrund
von Lieferschwierigkeiten verzögert. 0 1.666 1.666
1501 - Wirtschaft und Tourismus 1.382.196 450.000 1.832.196
Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung des plattformbasierten Einzelhandels" aus dem
politischen VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 250.000 250.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Co-Working-Angebote und Inkubatoren für Gaming-
Unternehmen" aus dem politischen VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 100.000 100.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung des Wissenschaftsstandortes Köln" aus dem
politischen VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 50.000 50.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Prozessbegleitung Frischezentrum" aus dem politischen
VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 50.000 50.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
128
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-I
02 - Bürgerämter 26.679.656 154.307 26.833.963
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 12.159.882 71.996 12.231.878
Die Möbelbeschaffung für das Bürgeramt Mülheim hat sich aufgrund von
Lieferschwierigkeiten verzögert. 0 37.798 37.798
Der Umzug des Bezirksrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat
sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert. MEÜ 0 34.199 34.199 X
0416 - Kulturförderung 754.634 36.000 790.634
Durch die anhaltende Corona-Pandemie konnten die in 2022 geplanten bezirklichen Schull-
und Veedelszöch nicht stattfinden. 0 20.000 20.000
Die Seniorensitzungen im Rathaussaal Porz sind aufgrund der Corona-Pandemie
verschoben worden. Für die nun in diesem Jahr stattfindenden Veranstaltungen sind keine
Mittel im Jahr 2023 eingeplant. 0 16.000 16.000
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 370.441 6.000 376.441
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat im Dezember 2022 einen Zuschuss an das
Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. beschlossen. Aufgrund noch erforderlicher Abstimmungen
konnte der Zuschuss im Jahr 2022 nicht ausgezahlt werden. 0 6.000 6.000
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 536.851 40.310 577.162
Die Errichtung eines Denkmals für Manfred Faber hat sich verzögert. MEÜ 0 40.310 40.310 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
129
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
32 - Amt für öffentliche Ordnung 77.513.131 425.000 77.938.131
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 35.153.031 325.000 35.478.031
Einige Digitalisierungsmaßnahmen haben sich zeitlich verzögert. MEÜ 0 145.000 145.000 X
Das Konzept zur Ersellung des "Masterplans Sicherheit" (Maßnahme des politischen VN)
konnte nicht mehr im Jahr 2022 erstellt werden. 0 100.000 100.000
Die Beschaffung von Bodycams für den Ordnungsdienst hat sich verzögert. Außerdem
wurden weniger Mitarbeitende eingestellt, was in 2023 nachgeholt werden soll, so dass
auch die Ausrüstungsgegenstände für diese erst in 2023 zu beschaffen sind.
0 80.000 80.000
0205 - Verkehrsüberwachung 35.874.678 100.000 35.974.678
Der Umzug des Verkehrsdienstes in die ehemaligen Räumlichkeiten des Ordnungsdienstes
hat sich verzögert. MEÜ 0 100.000 100.000 X
33 - Ausländeramt 36.813.416 60.000 36.873.416
0209 - Ausländerangelegenheiten 36.813.416 60.000 36.873.416
Die Umsetzung der Maßnahme "Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zur
Willkommensbehörde (externe Konzeptvergabe)" (polit. VN 2022) hat sich verzögert.
0 60.000 60.000
34 - Bürgerdienste 58.366.176 10.554 58.376.730
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 2.273.548 10.554 2.284.102
Die Ersatzbeschaffung von Mobilar des Außen- und Ermittlungsdienstes in Lindenthal und
Kalk hat sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert. 0 10.554 10.554
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
130
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-II
03 - Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 1.872.642 28.500 1.901.142
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 1.872.642 28.500 1.901.142
Die Beschlussfassung zur Durchführung des Teilzeitsymposiums erfolgte erst am
31.10.2022. Konzeption, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung war bis
Jahresende nicht umsetzbar. 0 25.000 25.000
Die Lieferung der Spenderboxen für Menstruationsartikel erfolgte anstatt in 2022 erst in
2023. 0 3.500 3.500
20 - Kämmerei 822.078.055 12.729.348 834.807.403
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 5.413.950 494.906 5.908.856
Bei Abschluss des Bauvorhabens kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, so dass sich die
haushaltsmäßige Belastung in die Folgejahre verschiebt. 0 494.906 494.906
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 41.615.825 966.010 42.581.835
Verzögerungen im Start des Projektes Ablösung Cognos. Die Ablösung der bisher im
Einsatz befindlichen Software ist zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit zwingend
erforderlich. 0 392.700 392.700
Beim Projekt Anbindung Vorverfahren an PSCD konnte der Wissenstransfer nicht im
gewünschten Umfang erfolgen. Eine Umsetzung ist zwingend erforderlich, um den
Regelungen des Steuerrechts Rechnung zu tragen und Accessanwendungen abzulösen.
0 330.000 330.000
Beim Projekt zukunftsfähige Struktur im Rechnungswesen konnten Teilprojekte wegen
unvorhersehbarer und dadurch zusätzlichen entstandenen Aufgaben nicht abgeschlossen
werden. Die Beratungsleistung ist daher 2023 notwendig. 0 87.310 87.310
Der Projektverlauf zum Cash-Pooling hat sich verschoben bzw. verlängert,
demententsprechend wurden noch keine Mittel ausgezahlt. 0 56.000 56.000
Für das Projekt Einführung elektronisches Eingangsbuch konnten aufgrund von Vakanzen
die vorgesehenen Maßnahmen für 2022 noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen werden.
0 50.000 50.000
Um Beraterhonorare zu reduzieren wurde im SAP Bereich eine Schulungsoffensive
gestartet, um die Mitarbeitenden in die Lage zu versetzen, eigenständig den Betrieb und
die Weiterentwicklung der im Einsatz befindlichen SAP Finanzmodule zu gewährleisten.
0 50.000 50.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
131
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 563.251.310 11.268.432 574.519.742
In 2022 kam es zu nicht vorhersehbaren höheren Steuereinnahmen, die indirekt die Höhe
der zu zahlenden Umlage an den Landschaftsverband Rheinland in 2023 beeinflussen. Die
höheren Aufwendungen können nicht mit Mitteln aus 2023 kompensiert werden.
0 11.268.432 11.268.432
21 - Steueramt 15.212.153 454.000 15.666.153
0109 - Veranlagung gemeindl. Abgaben 15.212.153 454.000 15.666.153
Im Rahmen der Budgetverhandlungen zum Haushaltsplan 2022 wurden Mittel für die
Renovierung zugesetzt. Die Renovierungsmaßnahmen verzögern sich. 0 454.000 454.000
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 19.495.973 462.467 19.958.440
0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 19.495.973 462.467 19.958.440
Die Einführung der Software c-Vergabe hat sich auch in 2022 verzögert. Zur Finanzierung
erforderlicher Programmierungen sowie externer Schulungen in 2023 ist eine teilweise
erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 314.907 314.907 X
Wegen Verzögerungen bei der Vergabe für die Beschaffung einer Kanzleisoftware sind
Ermächtigungsübertragungen von 2022 nach 2023 zur Finanzierung des Projektes
erforderlich. 0 147.560 147.560
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
132
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-III
69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 109.711.454 50.000 109.761.454
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 99.572.712 50.000 99.622.712
Die Umsetzung der Maßnahme "Attraktivere Gestaltung von Tunneln und Brücken" (pol. VN
2022) verzögert sich. 0 50.000 50.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
133
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-IV
40 - Amt für Schulentwicklung 521.447.741 748.432 522.196.172
0301 - Schulträgeraufgaben 507.463.003 528.000 507.991.003
Die Mittel werden für das Verwaltungsreformprojekt "Programmierung und Beschaffung
einer Schulverwaltungssoftware" benötigt. 0 500.000 500.000
Die Mittel werden für die Programmierung der Stellenplandatei "Schuk" benötigt. 0 28.000 28.000
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 12.865.408 220.432 13.085.839
Die Mittel werden für die Umsetzung der Anpassung der Zuschüsse an freie Träger der
Schulsozialarbeit an Grundschulen benötigt. MEÜ 0 220.432 220.432 X
403 - Rheinische Musikschule 9.790.029 26.436 9.816.465
0415 - Rheinische Musikschule 9.790.029 26.436 9.816.465
Die Mittel werden für Mietkosten benötigt, die i.Z.m. den Umzügen Regionalschule
Ehrenfeld und Verwaltung der Rheinischen Musikschule in das Gebäude Köln-Vogelsang
entstehen. 0 26.436 26.436
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 1.043.784.036 272.215 1.044.056.251
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 41.876.730 272.215 42.148.945
Restmittel aus dem polit. VN 2018 für die Schülerferienfreizeitkarte sollen in 2023 nach
Abklingen der Corona-Pandemie Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien eine
erweiterte Freizeitgestaltung ermöglichen. MEÜ 0 235.304 235.304 X
Restübertragung von im polit. VN 2022 zugesetzten Mitteln für die Konzeptionierung eines
Jugendzentrums mit Gaming-Schwerpunkt. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
0 36.911 36.911
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 26.656.637 350.000 27.006.637
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 26.656.637 350.000 27.006.637
Zur Restabwicklung der Maßnahme Generalsanierung Brück werden die Mittel übertragen.
MEÜ 0 350.000 350.000 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
134
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
52 - Sportamt 34.029.539 534.269 34.563.808
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 34.029.539 534.269 34.563.808
Die Umsetzung der Maßnahme "Belagserneuerung" (pol. VN 2022) hat sich verzögert.
0 300.000 300.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Qualifizierungsverfahren Jean-Löring-Sportpark (Parkstadt
Süd)" hat sich verzögert. 0 234.269 234.269
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
135
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-V
50 - Amt für Soziales und Senioren 1.296.175.352 4.460.036 1.300.635.388
0501 - Leistungen nach dem SGB XII 460.428.755 50.000 460.478.755
Die Umsetzung der Maßnahme "Infokampagne zur Prävention von Altersarmut
(Grundsicherung)" (pol. VN 2022) verzögert sich. 0 50.000 50.000
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 14.102.197 4.360.036 18.462.233
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2023 fortgesetzt werden. Die
Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 0 4.360.036 4.360.036
1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit 42.070.492 50.000 42.120.492
Die Umsetzung der Maßnahme "Infokampagne zum präventiven Wohnraumschutz" (pol VN
2022) verzögert sich. 0 50.000 50.000
53 - Gesundheitsamt 49.082.879 500.000 49.582.879
0701 - Gesundheitsdienste 49.082.879 500.000 49.582.879
Die Mittel dienen der Fortführung der Bekämpfung der Corona-Pandemie. 0 500.000 500.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
136
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VI
61 - Stadtplanungsamt 17.905.108 1.180.000 19.085.108
0901 - Stadtplanung 17.905.108 1.180.000 19.085.108
Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Parkstadt Süd verzögert sich. 0 1.000.000 1.000.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Optimierung der Abläufe der Bauleitplanung im
Stadtplanungsamt (externe Begleitung)" verzögert sich (politischer Veränderungsnachweis
2022). 0 180.000 180.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
137
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VII
41 - Kulturamt 20.006.867 1.483.500 21.490.367
0416 - Kulturförderung 20.006.867 1.483.500 21.490.367
Die Umsetzung der Maßnahme "Theater der Keller" (Kulturförderabgabe 2021) verzögert
sich weiter, da der bisher geplante Standort nicht weiterverfolgt werden konnte.
Verhandlungen über einen neuen Standort laufen bereits. MEÜ 0 300.000 300.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Theater der Keller" (Kulturförderabgabe 2020) verzögert
sich weiter, da der bisher geplante Standort nicht weiterverfolgt werden konnte.
Verhandlungen über einen neuen Standort laufen bereits. MEÜ 0 300.000 300.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Projektförderung Musik" (pol. VN 2022-Fördermittel freie
Musik) verzögert sich. 0 150.000 150.000
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2020 zugesetzt. Die
Umsetzung der Maßnahme "Zamus" hat sich auf Grund von umfangreichen
Abstimmungsmaßnahmen weiter verzögert. MEÜ 0 150.000 150.000 X
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2019 zugesetzt. Die
Umsetzung der Maßnahme "Stadtgarten" verzögert sich weiter, da umfangreiche
Abstimmungen und Planungen stattfinden. MEÜ 0 150.000 150.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Umzug und Herrichtung der Räumlichkeiten Theater der
Keller" verzögert sich weiter, da der bisher geplante Standort nicht weiterverfolgt werden
konnte. Verhandlungen über einen neuen Standort laufen bereits. MEÜ
0 120.000 120.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Kunst im öffentlichen Raum/Cumulus" (pol. VN 2022)
verzögert sich. 0 100.000 100.000
Die Durchführung einer Planungswerkstatt zur Entwicklung eines Konzeptes zur
Implementierung von Kultur und Gedenken am Weidmarkt "Maßnahme K3" aus der
Kulturentwicklungsplanung verzögert sich. 0 73.000 73.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Handlungskonzept - Kreativräume in der Stadtentwicklung"
des Kulturraummanagements aus Mitteln der Kulturentwicklungsplanung verzögert sich.
0 50.000 50.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Leitbild kulturelle Teilhabe" aus der
Kulturentwicklungsplanung verzögert sich. 0 50.000 50.000
Die Umsetzung zur Einrichtung der Maßnahme "Arbeitskreis Gedächtnis der Stadt" aus der
Kulturentwicklungsplanung verzögert sich. 0 40.500 40.500
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
138
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
44 - Historisches Archiv 16.977.817 670.354 17.648.171
0412 - Historisches Archiv 16.977.817 670.354 17.648.171
Es kommt zu Verzögerungen in den 2022 vertraglich eingegangenen Projekte der "Digitalen
Rekonstruktion Kölner Fragmente" und der "Softwareunterstützten Formierung Kölner
Fragmente". 0 285.111 285.111
Die Umsetzung von Updates und Wartungen im Rahmes des
Restaurierugsdokumentationsmoduls (RDM) verzögert sich. 0 238.612 238.612
Für eine Personalkostenerstattung, die im Jahr 2023 erfolgt, müssen Mittel übertragen
werden. 0 116.631 116.631
Für die Bewachung des Neubaus ist die Veranschlagung der Mittel nicht auskömmlich.
0 30.000 30.000
450 - Referat für Museumsangelegenheiten 7.336.691 3.183.709 10.520.400
0401 - Museumsreferat 7.336.691 3.183.709 10.520.400
Die Umsetzung der Maßnahme "BeleuchtungVerdunkelung MAKK" verzögert sich. MEÜ
0 1.180.000 1.180.000 X
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Digitalisierung der Infrastruktur der Museen verzögert
sich. 0 853.625 853.625
Die Beschlussfassung und Umsetzung mehrerer Maßnahmen, u.a. die Erneuerung der
Schließanlage und LED-Beleuchtung im Museum Ludwig, verzögern sich. 0 850.084 850.084
Die Umsetzung der Maßnahme "Ausbau des digitalen Ticketings von Kunst- und
Kultureinrichtungen" verzögert sich. 0 300.000 300.000
4512 - Römisch-Germanisches Museum 7.221.174 863.581 8.084.754
0403 - Römisch-Germanisches Museum 4.457.434 172.592 4.630.026
Die Umsetzung der Maßnahme Instandhaltung Gebäude RGM verzögert sich. 0 172.592 172.592
1002 - Denkmalpflege 2.763.739 690.989 3.454.728
Die Umsetzung der Maßnahme Instandsetzung Römerturm verzögert sich. 0 379.490 379.490
Die Umsetzung der Maßnahme "römische Stadtmauer am Mühlenbach" verzögert sich.
0 250.000 250.000
Die Rückzahlung der nicht verausgabten Zuweisung des Landes aus dem
Denkmalförderprogramm 2021 verzögert sich. MEÜ 0 61.499 61.499 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
139
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.699.880 3.666.565 8.366.445
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.699.880 3.666.565 8.366.445
Die Herrichtung des Interims "Modehaus Sauer" verzögert sich. MEÜ 0 2.586.730 2.586.730 X
Die Auszahlung der beiden Zuschüsse für den Sachsenturm verzögerte sich aufgrund von
fehlender Baugenehmigungen für die Vereine. MEÜ 0 500.000 500.000 X
Die Rechnungsstellung für Energie und Nebenkosten für 2022 für das Interim verzögert
sich. 0 250.000 250.000
Die Umsetzung der SoA "200 Jahre Kölner Karneval" sowie des "Kölner Geschichtspfads"
verzögern sich. Teilw. MEÜ 0 162.275 162.275 X
Die Umsetzung der Sonderausstellung in Form eines Online Games verzögert sich. 0 80.000 80.000
Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Sicherung der Archivräume verzögern sich.
0 46.462 46.462
Der Auszug aus dem Zeughaus verzögert sich voraussichtlich bis Mitte 2023. 0 41.098 41.098
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarc 3.245.534 104.714 3.350.248
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.245.534 104.714 3.350.248
Der Umzug der Kunst- und Museumsbibliothek verschiebt sicht. MEÜ 0 104.714 104.714 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
140
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VIII
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 42.894.910 5.373.348 48.268.258
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 22.919.699 5.373.348 28.293.047
Notwendige Sanierungsarbeiten an Parkhäusern und Tiefgaragen haben sich verzögert.
0 2.000.000 2.000.000
Mit der Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Belvedere wurde bereits begonnen. Weitere
Arbeiten werden in 2023 durchgeführt. MEÜ 0 1.111.348 1.111.348 X
Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme Brücker Mauspfad 642 ist eine Übertragung
vorhandener Restmittel erforderllich. 0 850.000 850.000
In 2023 werden verschiedene Freistellungsmaßnahmen erforderlich. Größere Maßnahmen
sind hier insbesondere vorgesehen für: Derichsweg 23, Schlagbaumsweg 235, Wahner
Str./ Houndainer Str., Mülheimer Ring 15. 0 500.000 500.000
Die Umsetzung der Projeke Ulrich-Haberland-Haus, Otto & Langen Quartier, In den Reihen
16, Hallen Kalk aus dem politischen VN haben sich verzögert. MEÜ 0 450.000 450.000 X
Auf dem Aurelisgelände müssen weitere Grundstücke freigestellt werden. 0 200.000 200.000
Die Fassadensanierung Rolshover Str. hat sich verzögert. 0 150.000 150.000
Die Machbarkeitsstudie Fahrradparken (Maßnahme aus dem politischen VN) konnte nicht
mehr im Jahr 2022 durchgeführt werden. 0 70.000 70.000
Die Fassadensanierung der Severinstorburg wurde durchgeführt, aber die
Schlussrechnung steht noch aus. 0 42.000 42.000
236 - Marktwesen 9.517.726 79.565 9.597.292
0203 - Märkte 9.517.726 79.565 9.597.292
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsplan 2020/2021 zugesetzt.
Die Umsetzung der Maßnahmen der Revitalisierung der Wochenmärkte bzw. die
Entwicklung neuer Marktformate haben sich verzögert. MEÜ 0 70.000 70.000 X
Auf dem Großmarkt werden noch weitere Sanierungsarbeiten notwendig, aufgrund der
Verlängerung des Betriebes. 0 9.565 9.565
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
141
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 44.209.279 917.952 45.127.231
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 26.236.236 917.952 27.154.188
Die Umsetzung der Maßnahme Klimafolgeanpassung (politischer VN 2022) verzögert sich.
0 500.000 500.000
Der Zuschuss an den Caritasverband zur Fortführung des Stromsparchecks für private
Haushalte wird in 2023 benötigt. 0 242.952 242.952
Die Maßnahme Hallo Nachbar, Dankeschön verzögerte sich. Die Finanzmittel aus dem pol.
VN 2020/2021 werden letztmalig übertragen. 0 125.000 125.000
Die Umsetzung der Maßnahme Konzeptionierung eines Klimafonds (politischer VN 2022)
verzögert sich. 0 50.000 50.000
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 95.256.753 14.665.232 109.921.985
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 70.060.477 13.846.896 83.907.373
Korrespondierender Festwertaufwand zur Fortführung diverser begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern 0 1.980.070 1.980.070
Umsetzung der im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke beschlossenen, verzögerten
Maßnahmen aus Mittelbereitstellung im Polit. VN (Mehrfachübertragung 721.641,29 €).
MEÜ 0 1.782.464 1.782.464 X
Die Baumaßnahme der Gebäudewirtschaft Neubau eines Brunnens am Neumarkt
verzögert sich aufgrund von Problemen im Submissionsverfahren (Mehrfachübertragung
710.000 €). MEÜ 0 1.451.000 1.451.000 X
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Ersatzpflanzungen von
Straßenbäumen (Polit. VN) 0 1.432.900 1.432.900
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Stadtgrün Naturnah/Artenreiche
Wiesen (Polit. VN) 0 1.060.889 1.060.889
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Fördermaßnahme Wasser muss
zum Baum 0 1.053.879 1.053.879
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Grünzug Chorweiler-Nord 0 905.000 905.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
142
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenKorrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Städtebaufördermaßnahme ISEK
Porz-Mitte Glashüttenstraße 0 843.798 843.798
Korrespondierender Festwertaufwand für begonnene investive Maßnahmen im
Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Abwicklung beschlossener Maßnahmen im
Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke (Polit. VN) 0 651.897 651.897
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Integration der archäologischen
Funde Rheinboulevard 0 428.149 428.149
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Hecken und Säume (Polit. VN)
0 358.070 358.070
Die Installation weiterer Trinkbrunnen (Mittelbereitstellung Polit. VN 2022) verzögert sich
aufgrund umfangreichen Abstimmungsbedarfs (z.B. Standortprüfung auf Realisierbarkeit)
und wird in 2023 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 0 324.000 324.000
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Ersatzpflanzungen in
Grünanlagen (Polit. VN) 0 220.654 220.654
Die Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahme Sanierung der Spielplatzumzäunung
Quentelstraße verzögert sich aufgrund denkmalschutzrechtlichen Abstimmungsbedarfs.
0 200.000 200.000
Die Mittel des Leitprojektes Köln Aufräumen des Dezernats Klima, Umwelt, Grün und
Liegenschaften werden für die vom Rat beschlossene Weiterführung der Zwischennutzung
Ebertplatz benötigt. 0 184.256 184.256
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Fördermaßnahme EFRE REACT-
EU Artenreiche Wiesen 0 174.778 174.778
Die Umsetzung der Brunnensanierungen verzögert sich aufgrund umfangreichen
verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs. MEÜ 0 140.999 140.999 X
Die Grundlagenermittlung für ein neues Naturschutzgebiet (Polit. VN 2022) wird nach
Beschlussfassung vom 24.11.2022 in 2023 umgesetzt. 0 100.000 100.000
Die Pflege der Naturschutzgebiete (Mittelbereitstellung Polit. VN 2022) erfolgt in
Abhängigkeit der Vegetationsperioden und verlagert sich teilweise nach 2023. 0 86.869 86.869
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
143
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenDie Ausweitung der Gartenlabore (Mittelbereitstellung Polit. VN 2022) erfolgt in
Abhängigkeit der Vegetationsperioden und verlagert sich teilweise nach 2023. 0 80.000 80.000
Die Mittelverwendung für Gesamtstrategie Biodiversität/ Stadtgrün naturnah (Polit. VN
2022) verzögert sich aufgrund Planungsbedarfs und wird in Kürze zur Beschlussfassung
vorgelegt. 0 80.000 80.000
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Ersatzpflanzungen aus städtischer
Ausgleichsverpflichtung nach Baumschutzsatzung 0 75.022 75.022
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Kleingewässer (Polit. VN) 0 74.201 74.201
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Gartenlabor (Polit. VN) 0 70.000 70.000
Die Öffentlichsarbeit Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd wird in 2023 fortgeführt. MEÜ 0 58.000 58.000 X
Die Mittelbereitstellung für Entsiegelungskataster (Polit. VN 2022) ergänzt die Maßnahme
Aus grauer wird grüne Infrastruktur, die sich aufgrund erheblichen Abstimmungsbedarfes
verzögert. 0 30.000 30.000
1303 - Friedhöfe und Krematorium 24.816.837 818.336 25.635.173
Korrespondierende Festwertaufwandsermächtigung für begonnene Investivmaßnahmen im
als Festwert aktivierten Grünvermögen der Friedhöfe. 0 626.339 626.339
Für das Projekt "Kulturraum Kölner Friedhöfe" sind im Politischen VN zum HPL 2022 Mittel
bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. 0 121.207 121.207
Bereits im Jahr 2022 beauftragte Arbeiten im Rahmen der verkehrssichernden Maßnahmen
an denkmalgeschützten Grabanalgen können erst 2023 durchgeführt werden.
0 70.790 70.790
VIII/3 - Eigenbetriebsähnl. Einrichtung AWB 5.523.257 250.000 5.773.257
1101 - Ver- und Entsorgung 5.523.257 250.000 5.773.257
Die Maßnahme Masterplan Sauberkeit verzögert sich. 0 250.000 250.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
144
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-IX
12 - Amt für Informationsverarbeitung 78.179.573 1.745.000 79.924.573
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 78.153.558 1.745.000 79.898.558
Für diverse Digitalisierungsmaßnahmen (digitaler Zwilling, Schul-IT etc.) sind durch den
Beschluss des Finanzauschusses (AN/2094/2021) zum HPL-Entwurf 2022 Mittel
bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen hat sich verzögert. 0 1.000.000 1.000.000
In 2022 konnten Digitalisierungsmaßnahmen von diversen Dienststellen, nicht
vollumfänglich durchgeführt werden. Die geplanten Projekte (u.a. Ausbau Personalkiosk,
Bewerbermanagement etc) sollen 2023 fortgeführt werden. 0 400.000 400.000
Die Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Einführung und Erweiterung der stadtweit
genutzten Projektmanagement-Software "cProject" haben sich ebenso wie diverse
Digitalisierungsmaßnahmen (z.B. Digitalisierung Friedhofspläne) verzögert. 0 345.000 345.000
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 17.931.058 160.000 18.091.058
0210 - Statistik und Informationsmanagement 3.463.946 100.000 3.563.946
Im Zuge des Vergabeverfahrens zur Strukturdatenerhebung ist abzusehen, dass die
Rabattierung der Portogebühren für Umfragebögen geringer ausfällt. Der Mehrbedarf ist
aus dem Budget 2023 nicht finanzierbar. 0 100.000 100.000
0902 - Stadtentwicklung 14.467.112 60.000 14.527.112
Aus dem Programm Starke Veedel - Starkes Köln stehen für beantragte Zuschüsse noch
Schlussverwendungsnachweise aus. Diese werden in 2023 erwartet und ziehen zusätzliche
Zuschüsse in noch unbekannter Höhe nach sich. 0 60.000 60.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
145
Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2022 nach 2023
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Gesamtergebnis 1.016.393.135 € 295.634.944 € 1.312.028.078 €
Dezernat-I 45.186.746 € 14.002.033 € 59.188.779 €
02 - Bürgerämter 894.721 € 258.003 € 1.152.724 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 214.450 € 129.256 € 343.706 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Diverse Beschaffungen zur digitalen Ausstattung der Sitzungssääle in den Bezirksrathäusern haben sich
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender
Höhe zur Verfügung stehen. tlw. MEÜ 99.950 € 104.256 € 204.206 € X
Diverse Beschaffungen für die Ausstattung des Sitzungssaales im Bezirksrathaus Rodenkirchen haben sich
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender
Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 5.000 € 25.000 € 30.000 € X
0416 - Kulturförderung 32.000 € 70.000 € 102.000 €
0272-0416-0-0200 - Erwerb von Vermögensgegenständen
Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal Porz haben sich durch
Lieferengpässe verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 32.000 € 70.000 € 102.000 €
0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 41.500 € 58.747 € 100.247 €
0000-0602-0-0002 - Erwerb v. Vermögensg. DV
Die Beschaffung von Posteingangsscanner für die Elterngeldstelle hat sich verzögert. Die
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. MEÜ 36.500 € 58.747 € 95.247 € X
1000 - Zentrale Dienste 143.000 € 71.000 € 214.000 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 143.000 € 71.000 € 214.000 €
0000-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund von Verzögerungen im Lieferprozess konnte die Beschaffung eines Elektro-Fahrzeugs für den
Postservice nicht abgewickelt werden. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 143.000 € 71.000 € 214.000 €
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
146
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
32 - Amt für öffentliche Ordnung 3.944.681 € 2.932.030 € 6.876.711 €
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 1.777.751 € 1.814.575 € 3.592.326 €
0000-0201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund von Verzögerungen konnten Beschaffungen (z. B. Bodycams für den Ordnungsdienst, Dienstplan-
Software, Software im Zus. mit dem Landeshundegesetz, Hardware, Transporter das für Fundbüro) nicht
(vollständig) abgewickelt werden. 535.521 € 250.000 € 785.521 €
0000-0201-0-0100 - Beschaffung KFZ Ordnungsdienst
Die vom Rat am 09.11.2021 beschlossenen KFZ-Beschaffungen konnten aufgrund von Lieferengpässen
nicht komplett im Jahr 2022 erfolgen. Teilweise MEÜ 1.042.230 € 1.224.575 € 2.266.805 € X
3200-0201-0-0200 - Beschaffungen Leitstelle Digitalisierung
Die Fertigstellung der Leitstelle hat sich zeitlich verzögert, so dass die Mittel im Jahr 2023 benötigt werden.
0 € 40.000 € 40.000 €
3200-0201-0-1000 - Masterplan Sicherheit
Durch Verzögerungen bei der Erstellung des zugrundeliegenden Konzeptes für den Masterplan Sicherheit
verschiebt sich die Maßnahme in das Jahr 2023. 0 € 300.000 € 300.000 €
0202 - Gewerbewesen 60.060 € 6.500 € 66.560 €
0000-0202-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Auslieferung von Monitoren werden die Mittel benötigt, um bereits
in 2022 eingeleitete Beschaffungen finanzieren zu können. 60.060 € 6.500 € 66.560 €
0205 - Verkehrsüberwachung 2.066.120 € 1.110.955 € 3.177.075 €
0000-0205-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Mittelübertragung aufgrund von Verzögerungen bei der Beschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln, im
Zusammenhang mit der Videoüberwachung eines Parkhauses sowie für die Hardwarebeschaffung in Folge
einer Softwareumstellung. 240.120 € 115.000 € 355.120 €
Für drei Standorte konnte die geplante Errichtung/der Austausch von Geschwindigkeitsmessanlagen im Jahr
2022 nicht erfolgen. Die für 2023 vorgesehenen Mittel sind für andere Standorte eingeplant, so dass eine
Übertragung der Mittel erforderlich ist. 533.000 € 230.000 € 763.000 €
0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten konnten nicht alle Fahrzeuge bestellt und geliefert werden, so dass eine
Übertragung der Mittel erforderlich ist. Teilweise MEÜ 504.000 € 384.433 € 888.433 € X
3200-0205-0-0300 - Beschaffungen für Geschwindigkeitsmesste
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten sowie wegen nicht fertiggestellter Baumaßnahmen konnten diverse
Geschwindigkeitsmessanlagen für Blitzerstandorte nicht geliefert/bestellt werden. Die Inbetriebnahmen der
Standorte sind in 2023 geplant. Teilweise MEÜ 187.000 € 381.522 € 568.522 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
147
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
33 - Ausländeramt 925.000 € 350.000 € 1.275.000 €
0209 - Ausländerangelegenheiten 925.000 € 350.000 € 1.275.000 €
0000-0209-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund von Verzögerungen konnten Beschaffungen (z.B. Einsatzplanungs- und Kommunikationssoftware,
Einrichtung einer Schnittstelle des Programms "OK.Visa/DMS", Hardware, mobile Endgeräte) nicht wie
geplant abgewickelt werden. 545.000 € 350.000 € 895.000 €
34 - Bürgerdienste 1.938.290 € 555.000 € 2.493.290 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 295.000 € 120.000 € 415.000 €
3400-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Das Upgrade für die neue Software des Bürgertelefons hat sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung
ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
165.000 € 120.000 € 285.000 €
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 30.000 € 100.000 € 130.000 €
3400-0201-0-0001 - Beschaffung bewegli. Anlagevermögens
Die Beschaffung einer Fachsoftware zur Digitalisierung der Fallbearbeitung des Außen- und
Ermittlungsdienstes hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 30.000 € 100.000 € 130.000 €
0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 136.750 € 95.000 € 231.750 €
3400-0204-0-0002 - Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle
Aufgrund von Lieferengpässen konnte der Hardwareaustausch im Zuge der Windows 10-Migration, die
Beschaffung von Touchscreen-Terminals sowie die Neumöblierung der Zulassungsstelle nicht erfolgen.
136.750 € 95.000 € 231.750 €
0207 - Einwohnerangelegenheiten 679.540 € 170.000 € 849.540 €
3400-0207-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Diverse Beschaffungen im Rahmen des Projektes "Kundenzentren der Zukunft" sowie der Hardware-
Austausch im Zuge der Windows 10-Migration haben sich verzögert. tlw. MEÜ 397.000 € 170.000 € 567.000 € X
0208 - Personenstandswesen 114.000 € 70.000 € 184.000 €
3400-0208-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Einführung der neuen Software Orchestra für die Anrufanlage und die Online-Terminvereinbarung hat
sich ebenso wie die Beschaffung von neuen Möbeln für das Standesamt verzögert. MEÜ
114.000 € 70.000 € 184.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
148
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst 36.616.054 € 9.833.000 € 46.449.054 €
0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 36.616.054 € 9.833.000 € 46.449.054 €
3701-0212-0-0100 - Kraftfahrzeuge
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
7.567.000 € 1.200.000 € 8.767.000 €
3701-0212-0-0400 - Wachalarm
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
750.000 € 853.000 € 1.603.000 €
3701-0212-0-0700 - Leitstellenrechner
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
700.000 € 3.500.000 € 4.200.000 €
3701-0212-1-5200 - Neubau FW 10
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 1.390.000 € 1.390.000 €
3702-0212-0-0300 - Sirenenanlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 530.000 € 530.000 €
3703-0212-0-0400 - Mobidat
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 1.180.000 € 1.180.000 €
3703-0212-0-0600 - Telenotarzt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 1.170.000 € 1.170.000 €
3703-0212-8-1000 - Neubau RTH-Station
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 10.000 € 10.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
149
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-I 5.000 € 3.000 € 8.000 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 3.000 € 8.000 €
0000-0111-0-1000 - Dez. I Beschaffung bewegliches AV
Die Beschaffung der Arbeitsplatzausstattung für den Datenschutzbeauftragten und seine Mitarbeitenden hat
sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender
Höhe zur Verfügung stehen. 5.000 € 3.000 € 8.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
150
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-II 385.959.477 € 206.177.350 € 592.136.827 €
20 - Kämmerei 385.292.637 € 205.333.048 € 590.625.685 €
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 3.759.869 € 2.127.591 € 5.887.460 €
0000-0110-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Einführung von Software für den Gesamtabschluss, einer Zahlstellenanwendung sowie eines SAP
Hausverwaltermoduls verzögert sich. Zahlungen, die erst bei Inbetriebnahme geleistet werden müssen,
verschieben sich entsprechend. 246.999 € 167.000 € 413.999 €
2000-0110-0-0002 - Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch
Die Umsetzung von Programmierungen der Softwareanpassungen verzögern sich. 180.000 € 285.250 € 465.250 €
2000-0110-0-0003 - Einführung SAP BW/4Hana
Aufgrund von Personalmangel hat sich das Projekt insgesamt verzögert und wird in 2023 fortgeführt. Das
Projekt hat eine stadtweite Bedeutung, da die aus dem Support gefallenen IT Produkte ersetzt und durch
SAP Komponenten abgelöst werden müssen. 2.161.870 € 1.675.341 € 3.837.211 €
0416 - Kulturförderung 0 € 4.050.000 € 4.050.000 €
2010-0416-0-0002 - AG Zoologischer Garten Köln
Die Mittel werden vollumfänglich benötigt. Es gab zeitliche Verzögerungen aufgrund derer die
Baumaßnahmen nicht nach Ursprungszeitplan umgesetzt werden konnten (coronabedingte Gründe sowie
Verzögerungen bei Baugenehmigungen). 0 € 4.050.000 € 4.050.000 €
0701 - Gesundheitsdienste 62.800.000 € 30.000.000 € 92.800.000 €
2010-0701-0-0001 - Klinken der Stadt Köln
Die in 2022 nicht verbrauchten 30 Mio. sind bereits in einem Darlehensvertrag gebunden (Ratsbeschluss
3337/2022). 49.400.000 € 30.000.000 € 79.400.000 €
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 12.514.000 € 20.000.000 € 32.514.000 €
2010-0801-0-0002 - Ksportstätten Radsportzentrum
Durch Verzögerungen im Projektablauf, bedingt durch fehlgeschlagene Submissionen, werden die Mittel erst
in 2023 benötigt. 12.514.000 € 20.000.000 € 32.514.000 €
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 80.271.368 € 65.602.892 € 145.874.260 €
2010-1202-0-0002 - KVB Niederflurwagen
Geplante zahlungswirksame Meilensteine wurden aufgrund von Projektverzögerungen bisher nicht erreicht.
Die Mittel werden bei Erreichen der Meilensteine für die Auszahlung an die Zulieferer benötigt.
80.271.368 € 65.602.892 € 145.874.260 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
151
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 215.158.000 € 75.898.824 € 291.056.824 €
9000-1601-0-0044 - Ausleihungen
Vom Rat beschlossene Ausleihungen an die Kliniken wurden in 2022 nicht mehr abgerufen, sind jedoch dem
Grunde nach notwendig. 186.600.000 € 50.000.000 € 236.600.000 €
9000-1601-0-0048 - Investitionen f. Erwerb v. Finanzanlagen
Aufgrund von Verzögerungen in den Projekten Kreuzfeld und Parkstadt Süd verzögern sich die möglichen
Gesellschaftsgründungen zur Entwicklung der Gebiete. Diese sind zwingend mit Startkapital auszustatten.
10.000.000 € 25.898.824 € 35.898.824 €
1703 - Waisenhausstiftung 2.258.400 € 1.915.076 € 4.173.476 €
2030-1703-0-8903 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.258.400 € 1.915.076 € 4.173.476 €
1705 - Wohnungsstiftungen 60.800 € 19.900 € 80.700 €
2030-1705-0-8905 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 60.800 € 19.900 € 80.700 €
1706 - Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti 1.736.500 € 1.562.700 € 3.299.200 €
2030-1706-0-8906 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.736.500 € 1.562.700 € 3.299.200 €
1707 - Gemeinsamer Hospitalstiftungsfonds 78.200 € 789.600 € 867.800 €
2030-1707-0-8907 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 78.200 € 789.600 € 867.800 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
152
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1709 - Stiftung Johann-Heinrich Claren 149.500 € 549.100 € 698.600 €
2030-1709-0-8911 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 149.500 € 549.100 € 698.600 €
1710 - Stiftung Dr. Eduard Schreibers 7.300 € 2.500 € 9.800 €
2030-1710-0-8912 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 7.300 € 2.500 € 9.800 €
1711 - Emilie-Kühner-Stiftung 2.200 € 1.700 € 3.900 €
2030-1711-0-8913 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.200 € 1.700 € 3.900 €
1713 - Hermann-Frank-Fonds 56.300 € 1.205.765 € 1.262.065 €
2030-1713-0-8915 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 56.300 € 1.205.765 € 1.262.065 €
1714 - Stiftung für in Not geratene Einwohner der Stadt Köln 1.547.900 € 1.530.800 € 3.078.700 €
2030-1714-0-8916 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.547.900 € 1.530.800 € 3.078.700 €
1716 - Krankenhausstiftung Worringen 3.400 € 75.800 € 79.200 €
2030-1716-0-8925 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.400 € 75.800 € 79.200 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
153
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1717 - Gustav-von-Mevissen-Stiftung 1.700 € 400 € 2.100 €
2030-1717-0-8926 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.700 € 400 € 2.100 €
1722 - Stiftung Friedrich Damm 3.100 € 400 € 3.500 €
2030-1722-0-8931 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.100 € 400 € 3.500 €
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 172.840 € 608.780 € 781.620 €
0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 142.840 € 608.780 € 751.620 €
0000-0107-0-0002 - Kanzleisoftware
Das Projekt hat sich zeitlich durch die Vorbereitung der Vergabe verschoben. Die in 2022 veranschlagten
Mittel werden in voller Höhe in 2023 benötigt. 42.840 € 252.280 € 295.120 €
0000-0107-0-0003 - Software c-Vergabe
Der Einführungsprozess von c-Vergabe konnte aufgrund fehlender Kapazitäten in 2022 nicht abgeschlossen
werden. Die Übertragung der Restmittel in Höhe von 356.500 ist daher erforderlich. MEÜ
0 € 356.500 € 356.500 € X
Dezernat-II 20.000 € 235.522 € 255.522 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 20.000 € 235.522 € 255.522 €
0000-0111-0-0004 - Beschaff. bewegl. AV II/2 Beteiligung
Die Mittel werden zur Beschaffung der Beteiligungssoftware fidas benötigt, die den zeitnahen
Datenaustausch zwischen der Beteiligungsverwaltung und den Beteiligungen optimieren soll. 15.000 € 235.522 € 250.522 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
154
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IV 120.903.748 € 38.848.643 € 159.752.390 €
40 - Amt für Schulentwicklung 78.317.269 € 33.984.195 € 112.301.464 €
0301 - Schulträgeraufgaben 78.296.469 € 33.984.195 € 112.280.664 €
4013-0301-1-2580 - Einrichtung b. Neubau BAN
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 10.183 € 10.183 € X
4013-0301-3-3060 - GYM Leybergstr. 1 -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 23.449 € 23.449 € X
4013-0301-3-3091 - GYM Zusestr. - Einrichtung Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 1.244 € 1.244 €
4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 367.680 € 367.680 €
4031-0301-0-0001 - Ausst. u Geräte OGTS
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
170.000 € 1.282.872 € 1.452.872 € X
4050-0301-0-6010 - Einrichtung Ganztag Sek I
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 1.002.489 € 1.002.489 € X
4050-0301-0-6012 - Einrichtung Inklusion
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
179.263 € 8.282 € 187.545 € X
4050-0301-0-6013 - Gute Schule 2020
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 4.481.526 € 4.481.526 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
155
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
4050-0301-0-6015 - WLAN - DigitalPakt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 2.561.400 € 991.273 € 3.552.673 €
4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
6.408.250 € 3.973.261 € 10.381.511 € X
4050-0301-0-6019 - Fachraumausstattung - DigitalPakt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 777.700 € 350.512 € 1.128.212 €
4050-0301-0-6030 - Luftreinigungsanlagen Infektionsschutz
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 21.491.424 € 21.491.424 €
403 - Rheinische Musikschule 33.000 € 62.744 € 95.744 €
0415 - Rheinische Musikschule 33.000 € 62.744 € 95.744 €
4004-0415-0-0001 - Beschaffungen bewegl. Anlagevermögen
In 2021 sollte das 17 Jahre alte Transportfahrzeug (mit Dieselmotor) durch ein neues Fahrzeug ersetzt
werden. Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Beschaffung. Die Beschaffung kann aus dem
Ansatz 2023 nicht finanziert werden. MEÜ 33.000 € 46.716 € 79.716 € X
4004-0415-0-0002 - Beschaffungen JeKits-Projekt
Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel aus der Erbschaft Conzen, die als
Auszahlungsermächtigung für das Projekt JeKits in 2023 zur Verfügung stehen müssen. MEÜ 0 € 16.028 € 16.028 € X
42 - Amt für Weiterbildung 235.650 € 373.528 € 609.178 €
0414 - Volkshochschule 235.650 € 373.528 € 609.178 €
0000-0414-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen
Die Ausstattung der Standorte Lindenthal, Nippes und Mülheim mit WLAN verzögert sich. Im Jahr 2023
stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. teilw. MEÜ 182.000 € 157.850 € 339.850 € X
0000-0414-0-0002 - EDV-Ausstattung
Die EDV-Ausstattung der Büroarbeitsplätze verzögert sich. Im Jahr 2023 stehen keine Mittel in
ausreichender Höhe zur Verfügung. 38.650 € 15.678 € 54.328 €
4200-0414-0-0001 - Beschaffung Software
Die Beschaffung einer Software verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 10.000 € 200.000 € 210.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
156
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 19.922.000 € 3.880.573 € 23.802.573 €
0603 - Kindertagesbetreuung 12.357.000 € 3.127.608 € 15.484.608 €
5100-0603-0-1007 - Beschaffung Luftreinigungsgeräte
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden
die Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 3.127.608 € 3.127.608 €
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 7.165.000 € 752.965 € 7.917.965 €
5100-0604-0-4100 - Rollsportanlage in den Abenteuerhallen
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
120.000 € 157.872 € 277.872 € X
5100-0604-0-4101 - Neubau Alte Schule Widdersdorf
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme in 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 294.000 € 595.093 € 889.093 € X
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 300.000 € 547.603 € 847.603 €
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 300.000 € 547.603 € 847.603 €
5111-0601-8-2000 - Generalsanierung Brücker Mauspfad
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Für 2023 sind hierfür keine Mittel veranschlagt.
0 € 512.603 € 512.603 €
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im
Jahr 2023 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 35.000 € 35.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
157
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-V 52.388.975 € 2.211.615 € 54.600.590 €
50 - Amt für Soziales und Senioren 2.056.775 € 1.051.422 € 3.108.197 €
0501 - Leistungen nach dem SGB XII 500.000 € 400.000 € 900.000 €
0000-0501-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Ausweitung der DV-Ausstattung (z.B. Einführung der E-Akte, Ausbau Desk-Sharing, Stellenzusetzung
Wohngeld) verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 500.000 € 400.000 € 900.000 € X
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 1.271.000 € 194.945 € 1.465.945 €
5030-0507-1-0003 - Sonderprogramm NRW - BZ Alte Feuerwache
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 21.840 € 21.840 € X
5030-0507-1-0007 - Bürgerzentrum Alte Feuerwache
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
500.000 € 173.105 € 673.105 €
1501 - Wirtschaft und Tourismus 253.494 € 456.477 € 709.971 €
8040-1501-0-5000 - Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win
Die Maßnahme Thurner Hof befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist
erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 28.730 € 28.730 € X
Die Beschaffung von Fahrzeugen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 131.314 € 131.314 € X
8040-1501-1-5001 - Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win
Die Maßnahme Rheinpark-Café befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist
erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 266.433 € 266.433 € X
8040-1501-6-5002 - Win-Win Sanierung Krebelshof
Die Umsetzung der Maßnahme Sanierung Krebelshof verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden
Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 112.494 € 30.000 € 142.494 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
158
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
56 - Amt für Wohnungswesen 50.175.200 € 1.160.193 € 51.335.393 €
1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 25.000 € 101.111 € 126.111 €
0000-1003-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung von DV-Ausstattung für eingerichtete Mehrstellen hat sich in 2022 verzögert. Die
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. 25.000 € 101.111 € 126.111 €
1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 17.032.540 € 1.059.082 € 18.091.622 €
5620-1004-2-5172 - Neubau Pater-Prinz-Weg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 1.059.082 € 1.059.082 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
159
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VI 2.314.000 € 331.299 € 2.645.299 €
63 - Bauaufsichtsamt 573.000 € 235.050 € 808.050 €
1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 573.000 € 235.050 € 808.050 €
6300-1001-0-0002 - Verbundprojekt Baugenehmigungsverfahren
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 283.500 € 235.050 € 518.550 €
VI/2 - Zentrales Raummanagement 560.000 € 96.249 € 656.249 €
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 560.000 € 96.249 € 656.249 €
0000-0103-0-0003 - Gesamtstädtische Möblierung
Die geplante Einrichtung der Einsatzleitzentrale Verkehrsdienst verzögert sich. In 2023 veranschlagte Mittel
werden zur Einrichtungsfinanzierung weiterer angemieteter Gebäude benötigt. Es besteht die Notwendigkeit
einer Ermächtigungsübertragung. MEÜ 560.000 € 96.249 € 656.249 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
160
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VII 77.861.700 € 14.022.229 € 91.883.929 €
41 - Kulturamt 3.994.500 € 1.035.363 € 5.029.863 €
0416 - Kulturförderung 3.994.500 € 1.035.363 € 5.029.863 €
4110-0416-0-0500 - Urbane Interventionen Köln
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. 500.000 € 250.000 € 750.000 €
4110-0416-0-2000 - Atelierflächen/Proberäume in städt.Immo.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 1.674.000 € 785.363 € 2.459.363 €
4101 - Puppenspiele 86.000 € 1.900 € 87.900 €
0417 - Puppenspiele 86.000 € 1.900 € 87.900 €
0000-0417-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Lieferung eines Planschrankes verzögert sich auf Grund von Lieferengpässen. Eine Finanzierung über
das bestehende Budget 2023 ist auf Grund von jetzt bereits sichtbaren Preissteigerungen nicht möglich.
86.000 € 1.900 € 87.900 €
44 - Historisches Archiv 435.300 € 211.448 € 646.748 €
0412 - Historisches Archiv 435.300 € 211.448 € 646.748 €
4103-0412-0-1000 - Einrichtung RDZ/Prov. Archiv u. ä.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 65.132 € 65.132 €
4103-0412-0-2000 - Einrichtung Neubau Archiv
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 68.220 € 68.220 €
4103-0412-0-4000 - Digitale Rekonstruktion Kölner Fragmente
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 45.000 € 39.025 € 84.025 €
4103-0412-0-5000 - Bibliothekssystem
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 10.000 € 39.071 € 49.071 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
161
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
450 - Referat für Museumsangelegenheiten 10.702.200 € 1.651.851 € 12.354.051 €
0401 - Museumsreferat 10.702.200 € 1.651.851 € 12.354.051 €
4500-0401-0-0003 - Digitale Infrastruktur Museen
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. 237.200 € 151.851 € 389.051 €
4500-0401-0-0006 - Erhalt städtischer Baudenkmäler
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. 0 € 1.500.000 € 1.500.000 €
4511 - Museum Ludwig 3.575.000 € 700.924 € 4.275.924 €
0402 - Museum Ludwig 3.575.000 € 700.924 € 4.275.924 €
0000-0402-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. 25.000 € 39.587 € 64.587 €
4511-0402-0-0060 - Erneuerung RLT-Anlagen
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. 2.000.000 € 661.337 € 2.661.337 €
4512 - Römisch-Germanisches Museum 19.779.100 € 19.440 € 19.798.540 €
1002 - Denkmalpflege 18.000 € 19.440 € 37.440 €
0000-1002-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung des zweiten Fahrzeuges verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend.
MEÜ 18.000 € 19.440 € 37.440 € X
4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 815.000 € 2.370.950 € 3.185.950 €
0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 815.000 € 2.370.950 € 3.185.950 €
4513-0404-0-1730 - Neubau Kulturzentrum am Neumarkt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 700.000 € 2.370.950 € 3.070.950 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
162
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
4514 - Museum für Angewandte Kunst 3.130.000 € 650.000 € 3.780.000 €
0405 - Museum für Angewandte Kunst 3.130.000 € 650.000 € 3.780.000 €
4514-0405-0-0300 - RLT-Anlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 1.000.000 € 300.000 € 1.300.000 €
4514-0405-0-1003 - Café
Die Neueinrichtung des Cafes verzögert sich aufgrund der noch andauernden Fenstersanierung. 350.000 € 350.000 € 700.000 €
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 13.771.880 € 1.902.959 € 15.674.839 €
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 13.771.880 € 1.902.959 € 15.674.839 €
4518-0408-0-1001 - Neueinrichtung Schausammlung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 1.902.959 € 1.902.959 € X
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarc 2.025.000 € 798.394 € 2.823.394 €
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 2.025.000 € 798.394 € 2.823.394 €
0000-0409-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die im Haushaltsjahr 2023 neu veranschlagten Mittel für den Umzug der KMB reichen aufgrund der
inflationsbedingten Teuerung nicht aus. Zudem hat sich die Neueinrichtung von Fachräumen verzögert.
2.020.000 € 798.394 € 2.818.394 €
VII/3 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 15.005.000 € 4.679.000 € 19.684.000 €
0413 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 15.005.000 € 4.679.000 € 19.684.000 €
0000-0413-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Geplante Beschaffungen aus 2022 verzögern sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im
Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 5.000 € 5.000 € 10.000 €
9073-0413-0-0001 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
15.000.000 € 4.674.000 € 19.674.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
163
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VIII 132.452.156 € 15.578.374 € 148.030.530 €
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 77.511.375 € 2.609.605 € 80.120.980 €
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 76.018.375 € 2.455.213 € 78.473.588 €
0000-0108-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen (z.B. von Fernerkundungsprodukten aus einer
Befliegungskampagne und 64 Lenovo Think Pads) nicht vollständig abgewickelt werden. 148.375 € 106.063 € 254.438 €
2301-0108-0-0180 - Software Ersatz GMS
Aufgrund von Kostensteigerungen bei der Softwareentwicklung reicht der Ansatz in 2023 nicht aus.
700.000 € 179.150 € 879.150 €
2301-0108-0-0800 - Ladestationen
Aufgrund von Verzögerungen wird die geplante Ladestation für städtische Fahrzeuge in 2023 abgewickelt.
0 € 300.000 € 300.000 €
2301-0108-1-0190 - Eisenmarkt 2-4 Dachgeschossausbau
Zeitliche Verzögerungen bei der Sanierung des Dachgeschosses. 170.000 € 170.000 € 340.000 €
2301-0108-8-0170 - Sanierung Kreativhaus
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der technischen Zustandserfassung der Osthallen, verzögert sich die
Maßnahme des Kreativhauses entsprechend. 0 € 1.700.000 € 1.700.000 €
0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wertermittlung 1.493.000 € 154.392 € 1.647.392 €
0000-0903-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen (z.B. Umstellung auf GeoInfo Doc 7.1, FME-
Lizenzen, Messtechnik für das Projekt "Erhebung von Basisdaten für den BIM-Prozess") nicht (vollständig)
abgewickelt werden. 293.000 € 154.392 € 447.392 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
164
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
236 - Marktwesen 380.000 € 104.069 € 484.069 €
0203 - Märkte 380.000 € 104.069 € 484.069 €
0000-0203-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen im Bereich der Arbeitsplatzausstattung nicht
vollständig abgewickelt werden. 20.000 € 25.376 € 45.376 €
2360-0203-0-0020 - Kleinere Baumaßnahmen
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Maßnahmen (z.B. Beseitigung von Schäden der Fahrbahn auf
dem Großmarkt und Instandhaltung von Schildern und Lampen) nicht vollständig abgewickelt werden.
60.000 € 38.693 € 98.693 €
2360-0203-2-0010 - Schrankenanlage Großmarkt
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnte das neue Verkehrskonzept an der Bonner Straße (Schranken,
Containeraufstellung für die Mitarbeiter der KGAB) nicht vollständig abgewickelt werden.
300.000 € 40.000 € 340.000 €
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 21.151.000 € 3.125.696 € 24.276.696 €
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 21.010.000 € 3.125.696 € 24.135.696 €
0000-1401-0-0007 - Beschaffung bewegli. Anlagever. VIII-2
Für die Beschaffung neuer Büromöbel ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da im Jahr 2023
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 10.000 € 24.161 € 34.161 €
5704-1401-0-0003 - Beschaffung DV/Auriga+/KOMVOR/Gekos
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 50.000 € 669.482 € 719.482 €
5704-1401-0-AZ03 - ARAP-Investitionsprogramm Klimaschutz
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 20.000.000 € 2.432.053 € 22.432.053 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
165
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18.804.781 € 9.727.816 € 28.532.597 €
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 14.814.781 € 7.862.816 € 22.677.597 €
0000-1301-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel für die in 2022
beauftragten Beschaffungen von Akku-Geräten zur Verfügung stehen. 250.000 € 400.000 € 650.000 €
6700-1301-0-0001 - Festwert Grün
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von begonnenen investiven Festwertmaßnahmen
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
800.000 € 828.085 € 1.628.085 €
6700-1301-0-0002 - Baumpflanzungen (Festwert)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von beauftragten Baumpflanzungen erforderlich, da im
Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 600.000 € 656.359 € 1.256.359 €
6700-1301-0-0003 - Artenreiche Wiesen (Maßn. Biodiversität)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von begonnenen Maßnahmen zur Förderung der
Biodiversität erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
50.000 € 634.532 € 684.532 €
6700-1301-0-0005 - Urbane Hecken und Säume (FW)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahmen Hecken und Säume
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 358.071 € 358.071 €
6700-1301-0-0007 - Anlage Kleingewässer
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Anlage von Kleingewässern
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 54.375 € 54.375 €
6700-1301-0-0008 - Ersatzpflanzung Grünflächen
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von begonnenen Ersatzpflanzungen in Grünflächen
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 100.000 € 60.000 € 160.000 €
6700-1301-0-0100 - Beschaffungen KFZ
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da sich die Lieferung von Hubsteigern nach 2023 verlagert
und in 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 5.530.000 € 800.000 € 6.330.000 €
6700-1301-0-1001 - Inn.Grüngürtel/Eifelwall Parkst.Süd FW
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme erforderlich, da im Jahr
2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 75.000 € 125.000 € 200.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
166
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
6700-1301-0-1400 - Ersatzmaßn. Baumschutzsatzung (Festwert)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von Ersatzpflanzungen aus zweckgebundenen
Ersatzgeldern nach Baumschutzsatzung erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur
Verfügung stehen. tw. MEÜ 211.734 Euro 500.000 € 1.282.965 € 1.782.965 € X
6700-1301-0-9500 - Modellprojekt Wasser muss zum Baum
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Fördermaßnahme erforderlich, da im
Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 559.227 € 150.000 € 709.227 €
6700-1301-0-9801 - EFRE Grüne Infrastruktur Gremberg.Wäldch
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fertigstellung der Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2023
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 150.000 € 150.000 €
6700-1301-0-9803 - EFRE Grüne Infrastruktur Gartenlabor
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fertigstellung der Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2023
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 50.000 € 50.000 €
6700-1301-0-9820 - EFRE REACT-EU Artenreiche Wiesen
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2023
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 174.779 € 174.779 €
6700-1301-1-7011 - Rheinpark Umbau Sanitär
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme erforderlich, da im Jahr
2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 150.000 € 150.000 €
6700-1301-1-9730 - Regionale 2010 - Rheinboulevard
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme Integration
archäologische Funde Rheinboulevard erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur
Verfügung stehen. 788.221 € 691.779 € 1.480.000 €
6700-1301-2-1304 - VEP Sechtemer Str B-Plan Ausgleichsm(ZB)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme aus bereits eingegangenen,
zweckgebundenen Ausgleichsgeldern erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur
Verfügung stehen. 0 € 469.788 € 469.788 €
6700-1301-5-7040 - Flora Bewässerung
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlich, da im Jahr 2023 keine
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 200.000 € 200.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
167
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
6700-1301-5-9080 - DKA Hoffnung Nippes Wasserleitung
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Maßnahme erforderlich, da im Jahr 2023 keine
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 15.000 € 345.436 € 360.436 €
6700-1301-6-1017 - Grünzug Chorweiler Nord Wegebau FW
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme erforderlich, da im Jahr
2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 545.000 € 281.647 € 826.647 €
1303 - Friedhöfe und Krematorium 3.990.000 € 1.865.000 € 5.855.000 €
0000-1303-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die in 2022 beauftragten Beschaffungen konnten nicht vollständig abgewickelt werden. 2023 stehen nicht
ausreichend Mittel zur Verfügung. 120.000 € 120.000 € 240.000 €
0000-1303-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ)
Die in 2022 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen konnten nicht vollständig abgewickelt werden. 2023
stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. 2.000.000 € 1.163.780 € 3.163.780 €
6710-1303-0-0003 - Festwert Friedhöfe
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 350.000 € 406.220 € 756.220 €
6710-1303-0-0004 - Friedhofspläne Digitalisierung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 50.000 € 120.000 € 170.000 €
6710-1303-0-7001 - E-Mobilität Ladeinfrastruktur Friedhöfe
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 25.000 € 25.000 € 50.000 €
6710-1303-5-1800 - Friedhof Nord - Bewässerung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 50.000 € 30.000 € 80.000 €
Dezernat-VIII 5.000 € 11.188 € 16.188 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 11.188 € 16.188 €
0000-0111-0-8000 - Dez. VIII Beschaffung bewegliches AV
Beschaffungen im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen haben sich
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender
Höhe zur Verfügung stehen. 5.000 € 11.188 € 16.188 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
168
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IX 20.921.479 € 4.463.401 € 25.384.880 €
12 - Amt für Informationsverarbeitung 7.334.170 € 3.209.801 € 10.543.971 €
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 7.334.170 € 3.209.801 € 10.543.971 €
1200-0104-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung eines neuen IT-Service-Management Tools zur Optimierung von Geschäftsprozessen und
Servicequalität hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.650.000 € 599.500 € 3.249.500 €
1200-0104-0-0006 - Speichererweiterung
Eine wesentliche Bestellung für die NAS-Speicher-Erweiterung hat sich aufgrund von Lieferproblemen
verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 885.531 € 885.531 €
1200-0104-0-0008 - Hardware für Netzausbau
Die Beschaffung von Hardware für den Netzausbau hat sich aufgrund von Lieferproblemen verzögert. Die
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden Auszahlungsermächtigungen
übertragen. tlw. MEÜ 1.665.286 € 1.123.000 € 2.788.286 € X
1200-0104-0-0009 - Lichtwellenleiter-Anbindungen
Die Beschaffung von Lichtwellenleiter-Anbindungen hat sich aufgrund von Lieferproblemen verzögert. Die
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden Auszahlungsermächtigungen
übertragen. tlw. MEÜ 460.000 € 391.892 € 851.892 € X
1200-0104-0-0011 - Serverbeschaffungen
Durch Kapazitätserweiterungen konnte die bestehende Serverhardware länger betrieben werden als
ursprünglich geplant. Die Zahlungen für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen verschieben sich
entsprechend in das Jahr 2023. MEÜ 558.884 € 209.878 € 768.762 € X
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.468.809 € 1.100.000 € 14.568.809 €
0902 - Stadtentwicklung 13.343.809 € 1.100.000 € 14.443.809 €
1502-0902-1-0000 - Innenstadt (südl. Erw.) Sanierg./Erneuer
Zur Finanzierung des Teilprojekts "Sportpionierpark" aus dem Stadtentwicklungsprogramm "Parkstadt Süd"
stehen in 2023 keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung. Die Ermächtigungsübertragung ist somit
erforderlich. 0 € 1.100.000 € 1.100.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
169
Plan 2023* Genehmigte
EÜ**
Plan 2023* plus
EÜ**
MEÜ
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IX 5.000 € 7.100 € 12.100 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 7.100 € 12.100 €
0000-0111-0-9000 - Dez. IX Beschaffung bewegliches AV
Der Mehrbedarf für die Medientechnik des Dezernatsbüros IX wird anerkannt. 0 € 7.100 € 7.100 €
IX/2 - Stabstelle Digitalisierung 109.500 € 142.500 € 252.000 €
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 109.500 € 142.500 € 252.000 €
1301-0104-0-0002 - Smart City - Projekt unbox
Die Anmietung und Einrichtung eines Labors im Rahmen des Projektes un:box cologne hat sich verzögert.
Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen. 109.500 € 142.500 € 252.000 €
IX/3 - Wirtschaftsförderung 4.000 € 4.000 € 8.000 €
1501 - Wirtschaft und Tourismus 4.000 € 4.000 € 8.000 €
0000-1501-0-0003 - Beschaffung bewegl. Anlageverm. IX/3
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen nicht abgewickelt werden. 4.000 € 4.000 € 8.000 €
Gesamtergebnis 1.016.393.135 € 295.634.944 € 1.312.028.078 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
170
171
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020
1. Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen in 2022
Durch die im Jahr 2021 begonnene und in 2022 noch fortgeführte Immunisierung
der Bevölkerung gegen das SARS -CoV-2 – Coronavirus konnten in 2022 alle Be-
schränkungen, denen das gesellschaftliche Leben in 2020/2021 durch die Corona-
Pandemie unterworfen war, wieder aufgehoben werden. Insbesondere die Bereiche
der Gastronomie und der Kulturbetriebe konnten ihre Arbeit wieder vollumfänglich
aufnehmen. Die produzierenden Wirtschaftszweige mussten sich jedoch anfangs
noch mit stockenden Lieferketten auseinandersetzen, da die weltweit angelegte Zu-
liefererkette durch dortige Corona-Lockdowns noch nicht wieder vollständig funkti-
onierte, was z.B. zur Verzögerung bei städtischen Bauprojekten führte.
Erhebliche Auswirkungen auf die hiesige Wirtschaft hatte jedoch der Beginn des
Angriffskrieges auf die Ukrain e am 24. Februar 2022. Dieser führte zu einem Ab-
nahmestopp russischer Gaslieferungen durch Deutschland und weiterer Länder in
der EU. Die daraus einerseits resultierende Knappheit auf dem Weltmarkt und der
andererseits hohe Energiebedarf Deutschlands sowohl für die privaten Haushalte,
aber auch für die heimische Industrie führte zu einem massiven Anstieg der Ener-
giekosten. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, der
diese steigenden Energiekosten für die Gebäude und Einrichtungen au fzufangen
hatte.
Der Krieg in der Ukraine führte auch dazu, dass zahlreiche Personen aus der Ukra-
ine geflüchtet sind; nach Deutschland alleine über eine Million Menschen in 2022.
In Köln wurden ca. 4.000 Geflüchtete aufgenommen. Für sie wurden entsprechende
Unterkünfte zur Verfügung und der tägliche Lebensunterhalt sichergestellt. Die da-
für entstandenen, dringend notwendigen Aufwendungen wurden jedoch nicht 1:1
von Bund und/ oder Land NRW erstattet, so dass eine zusätzliche Belastung für
den städtischen Haushalt entstanden ist. Weitere Belastungen sind in diesem Zu-
sammenhang für den erhöhten Betreuungsbedarf durch vorhandenes städtisches
oder aber neu eingestelltes Personal entstanden.
Zur temporären Stützung der städtischen Haushalte wurde das am 01.10.2020 in
Kraft getretene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID -19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG)
über das Jahr 2021 hinaus verlängert. Somit konnten im Haushaltsplanaufstellungs-
verfahren 2022 Mindererträge und Mehraufwendungen in Folge der Corona-Pande-
mie mittels einer Bilanzierungshilfe isoliert und somit neutralisiert werden. Im Rah-
men des Jahresabschlusses 2022 wurde die Bilanzierungshilfe zudem noch auf die
Haushaltsbelastungen, die durch Mindererträge oder Mehraufwendungen aus dem
Krieg gegen die Ukraine entstanden sind, ausgeweitet (Gesetz zur Isolierung der
aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belas-
tungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen; NKF-COVID-19-
Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG). Allerdings werden die daraus entstehen-
den buchhalterischen Belastungen die Haushalte der nachfolgenden Jahre bei Auf-
lösung der Bilanzierungshilfe beeinträchtigen, indem diese beginnend mit dem
Haushaltsjahr 2026 über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben bzw. in
2026 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszu-
buchen ist.
Direkt und dauerhaft wirkende finanzielle Entlastungen, wie für die Kompensation
der Gewerbesteuerausfälle durch das Gewerbesteuerausgleichsgesetz in 2020,
172
wurden in 2022 nur in geringer Höhe gewährt. Seitens des Landes NRW erfolgte
eine pauschale Unterstützung der Kommunen durch eine einmalige Zahlung in 2022
in Höhe von insgesamt 500 Mio. € für die Bewältigung der Corona-bedingten Haus-
haltsbelastungen. Der Anteil der Stadt Köln belief sich dabei auf 29,4 Mio. €. Wei-
terhin gab es im Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2022 - wie auch in 2021
- eine allerdings kreditierte Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm.
Insgesamt betrachtet haben die Finanzhilfen des Landes NRW und des Bundes in
den Privathaushalten, in den Wirtschaftsunternehmen sowie im städtischen Haus-
halt ihre Wirkung entfaltet, so dass in 2022 trotz der stark gestiegenen zusätzlichen
Belastungen des städtischen Haushalts keine haushaltswirtschaftlichen Einschrän-
kungen verfügt werden mussten. Anzumerken ist jedoch dabei, dass einmalige Zu-
wendungen zwar hilfreich sind, aber im Hinblick auf die Planung der zukünftigen
Haushalte keine optimale Unterstützung darstellen. Dort wäre vielmehr eine konti-
nuierliche, planbare Entlastung durch erhöhte (Schlüssel -) Zuweisungen und „at-
mende“ Kostenerstattungen (z. B. im Flüchtlingsbereich) zielführender.
Trotz aller Krisen, die das Jahr 2022 mitbestimmt haben, stellte sich die wirtschaft-
liche Lage dennoch positiv dar:
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland betrug im Jahr 2022 rd. 3,88 Billio-
nen € und stieg gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt mithin um 1,8 % (2021: 3,419
Billionen €). Das BIP Nordrhein-Westfalens stieg im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021
nach 2020 nochmals stark an, um 9,2 % auf 793,8 Mrd. € (Vorjahr 2021: 733,3
Mrd. €).
Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) sank in Deutschland im Vergleich zum
Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 5,3%. Nordrhein- Westfalen (6,8 %) und Köln
(8,6 %) hingegen wiesen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf,
aber im Vergleich zu 2021 geringere Arbeitslosenzahlen. Die Zahl der sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigten nahm in Köln im Juni 2022 gegenüber Juni 2021
um 15.225 bzw. um rd. 1,0 % auf jetzt 606.633 zu. Damit handelte es sich laut Bun-
desagentur für Arbeit um eine Rekordbeschäftigung für Köln. Die Corona-Pandemie
hatte durch die erfolgreiche Impfkampagne in 2022 keine Auswirkungen mehr auf
den Arbeitsmarkt, obwohl Anfang des Jahres die Infektionszahlen durch die Omik-
ron Variante noch einmal in die Höhe geschossen waren. Bedingt durch den Beginn
des Ukraine- Krieges und gleichzeitig weiter anhaltenden Lieferengpässen haben
sich die Arbeitgeber zunächst mit Neueinstellungen zurückgehalten. Dabei profitier-
ten sie auch von den während der Pandemie mit dem Instrument der Kurzarbeit im
Betrieb gehaltenen zahlreichen Arbeitnehmer*innen. Bei den zur Mitte des Jahres
hin steigenden Arbeitsplatzangeboten zeigte sich jedoch der aufkommende Fach-
arbeiter*innenmangel, da viele Menschen aus den von Corona besonders betroffe-
nen Branchen sich anderweitige Beschäftigungen gesucht hatten. Durch den de-
mographischen Wandel sinkt bei wachsendem Arbeitskräftebedarf die Zahl der zur
Verfügung stehenden Fachkräfte weiter. Obwohl die seit Anfang des Jahres in un-
serem Land aufgenommenen Ukraine-Geflüchteten seit Mitte des Jahres ebenfalls
in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen wurden, ist die Arbeitslosenquote im Ver-
gleich zu 2021 weiter gesunken (1.580 Arbeitslose weniger als im Vorjahr bei in
Summe 37.206 Personen). Allgemein gilt für Köln, dass als Jobmotor in den letzten
Jahren die Verwaltung, Dienstleistungen, Handel, Energietechnik, Sicherheitstech-
nik und die Zeitarbeit dienten.
Nachdem sich die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten zu Beginn des Jahres
2022 auf 5.759 (Stand 28.2.2022) abgesenkt hatte, stieg diese infolge des Kriegs in
173
der Ukraine im März 2022 innerhalb kurzer Zeit auf 9.184 Geflüchtete an (davon
4.000 Personen aus der Ukraine). Da Köln die Aufnahmequote des Landes erfüllt
hatte, erfolgte keine Zuweisung von Asylbewerber*innen mehr, so dass sich der
weitere Anstieg der Zahl der Untergebrachten auf 10.839 zum Jahresende 2022
verlangsamte. Die Erhöhung war ab dem Spätsommer im Wesentlichen auf uner-
laubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten zurückzuführen.
Im Stadtgebiet wohnten 1.092.118 Menschen (Stichtag 31.12.2022). Damit ist die
Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2021 um 12.817 Personen gestiegen und hat
nach zwei Jahren mit sinkenden Einwohnerzahlen das Niveau von 2019 - den bis-
herigen Spitzenwert - sogar leicht übertroffen (2019: 1.091.819 Menschen). Täglich
pendelten im Mittel etwa 305 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu
ihrem Arbeitsplatz, was für die Stadt Köln auch eine höhere Belastung für die Orga-
nisation des ÖPNV sowie den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur bedeutet.
Die Haushaltssatzung für den Haushalt 2022 ist rechtzeitig zum 01.01.2022 in Kraft
getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2022 nicht die Regelungen der
vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind.
2. Analyse der Haushaltswirtschaft
2.1 Vermögenslage
Gegenüber der Schlussbilanz 2021 erhöht sich zum Stichtag 31.12.2022 die Bilanz-
summe um 463,6 Mio. € (+2,9 %) auf 16.537,7 Mio. € und das Eigenkapital per
Saldo um 116,81 Mio. €.
Die Eigenkapitalerhöhung setzt sich wie folgt zusammen:
Das Eigenkapital erhöht sich durch den um die Stiftungen bereinigten Jahresüber-
schuss um 116,7 Mio. € (Jahresabschluss Stiftungen: 32.982 €). Darin enthalten ist
die gemäß § 5 Abs. 2 und 5 des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID -19-
Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommuna-
len Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs-
gesetz - NKF-CUIG) erfolgte Isolierung in Höhe von 62,5 Mio. €, die als außeror-
dentliches Ergebnis gebucht wurde (s. auch in der Bilanz, Aktiva, Position „0“) und
zum Stichtag 31.12.2022 damit in der Bilanz auf 368,1 Mio. € anwächst . Aus den
unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage ergibt sich per Saldo
außerdem eine Steigerung des Eigenkapitals um 16,3 Mio. € und somit insgesamt
um 116,7 Mio. € auf nunmehr 5.761,1 Mio. €. Minderungen auf der Passivseite ha-
ben sich bei den Sonderposten in Höhe von 32,6 Mio. € ergeben. Diesen Minderun-
gen steht die Steigerung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten von
82,4 Mio. € gegenüber. Weitere Steigerungen sind zu verzeichnen bei den Rück-
stellungen (+151,8 Mio. €) sowie bei den Verbindlichkeiten (+145,2 Mio. €).
Veränderungen auf der Aktivseite ergeben sich durch eine Erhöhung des Anlage-
vermögens durch Wertänderungen und Zugänge (+173,2 Mio. €) und durch Zu-
gänge im Umlaufvermögen (saldiert +127,0 Mio. €). Auch bei den Rechnungsab-
grenzungsposten sind Zugänge zu verzeichnen (+100,9 Mio. €).
Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf:
174
Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € %
Aufwendungen zur
Erhaltung der ge-
meindl. Leistungsfä-
higkeit (Isolierung
NKF-CIG 2020 bis
2022) 368,1 2,23
Anlagevermögen 14.533,6 87,88 Eigenkapital 5.761,1 34,84
Umlaufvermögen 1.006,5 6,09 Sonderposten 2.755,1 16,66
Aktive Rechnungs-
abgren-zung 629,4 3,81 Rückstellungen 3.991,7 24,14
Verbindlichkeiten 3.442,2 20,81
Passive Rech-
nungsabgren-
zung 587,5 3,55
Summe 16.537,7 100,00 16.537,7 100,00
D
er Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 87,9 % und
entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der nachste-
henden Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahresstichtag zu entnehmen. Rein
rechnerisch entfällt auf jeden Einwohner (zum Stichtag 31.12.2022: 1.092.118 Mio.
Einwohner*innen) ein Vermögensanteil von 13.308 €.
Aktiva 31.12.2022 31.12.2021
Langfristig gebunde-
nes Vermögen T€ % T€ %
Sachanlagevermögen 7.840.847,8 47,41 7.811.184,2 48,59
davon:
Bebaute und unbebaute
Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte 2.448.472,8 14,81 2.442.861,7 15,20
Infrastrukturvermögen 2.737.973,3 16,56 2.785.641,1 17,33
Kunstgegenstände, Kul-
turdenkmäler 1.795.098,0 10,85 1.792.166,8 11,15
Finanzanlagen 6.669.308,9 40,33 6.530.678,1 40,63
Summe 14.510.156,7 87,74 14.341.862,3 89,22
D
ie Finanzanlagen bilden gemeinsam mit den Kunstgegenständen und Kulturdenk-
mälern sowie den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit zusammen
10,9 Mrd. € gut zwei Drittel (66,0 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser Anteil
entspricht zugleich dem Teil des Vermögens, der grundsätzlich keinen (regelmäßi-
gen) Abschreibungen durch Abnutzung unterliegt.
175
Das kurzfristig gebundene Vermögen besteht aus Forderungen und sonstigen Ver-
mögensgegenständen sowie den Rechnungsabgrenzungspost en. Hinsichtlich der
Rechnungsabgrenzungsposten ist darauf hinzuweisen, dass diese klassischer-
weise dem kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet werden. Bei den Kommu-
nen besteht jedoch die Besonderheit der Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge-
genleistungsverpflichtung, die über mehrere Jahre aufgelöst werden.
Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt 75 %.
Im Vergleich zum Vorjahr ist das langfristige Kapital absolut betrachtet gestiegen
(+ 693,3 Mio. €). Das liegt vor allem an dem Anstieg des Eigenkapitals und der Stei-
gerung der langfristigen Verbindlichkeiten. Der Anteil an der Bilanzsumme ist relativ
betrachtet um 2,15 Prozentpunkte gestiegen. Die Detaillierung ergibt sich aus der
nachstehenden Aufstellung:
Passiva 31.12.2022 31.12.2021
Langfristiges Kapital T€ % T€ %
Eigenkapital 5.761.071,2 34,84 5.664.263,6 35,24
Sonderposten aus Zu-
wendungen/Beiträge 2.648.205,8 16,01 2.673.160,6 16,63
Rückstellungen für Pen-
sionen u. Rekultivierung
von Deponien 2.844.687,6 17,2 2.712.488,3 16,87
Verbindlichkeiten ein-
schl. erhaltene Anzah-
lungen (über fünf Jahre) 1.155.360,6 6,99 666.151,9 4,14
Summe 12.409.325,12 75,04 11.716.064,4 72,89
Das kurzfristige Kapital setzt sich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Fällig-
keiten bis zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zusam-
men. Hinsichtlich der Veränderungen bei den Rechnungsabgrenzungsposten wird
auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Werden alle Einwohner*innen (zum Stichtag 31.12.2022 : 1.092.118 Mio. Einwoh-
ner*innen) als Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser An-
teilseigner*innen zum 31.12.202 rechnerisch ein Eigenkapitalanteil von 5.275 €
(Vorjahr 5.248 €).
2.2 Schuldenlage
Die Verschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt
per 31.12.2022 2.454,0 Mio. €. Im Zeitraum 2017 bis 2022 erfolgte eine absolute
Verringerung dieser Gesamtverschuldung aus Investitions - und Liquiditätskrediten
von 2.668,9 Mio. € um 214,9 Mio. € auf 2.454,0 Mio. €; dies entspricht einer jährli-
chen Tilgungsleistung von 43,0 Mio. €. Der Bestand an Investitionskrediten hat sich
von 1.974,81 Mio. € in 2017 auf 1.302,13 Mio. € in 2022 verringert. Im gleichen
Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von 694,1 Mio.
€ auf 1.151,84 Mio. € erhöht.
176
Zum Stichtag 31.12.2022 betragen die gesamten Verbindlichkeiten, die neben den
Verbindlichkeiten aus Krediten u. a. auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen berücksichtigen, 3.4 42,2 Mio. €. Dies entspricht einer rechnerischen
Verschuldung in Höhe von rd. 3.151,9 € je Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten
stehen zwar hinreichend werthaltige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite ge-
genüber, jedoch sind die wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur Aufga-
benerfüllung erforderlich und damit nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden ist
somit nur mit positiven Jahresergebnissen und entsprechend hohen Zahlungsüber-
schüssen möglich, die neben den pflichtigen Tilgungsleistungen für laufende Kre-
dite auch noch nennenswerte Auszahlungen für Investitionen zulassen. Angesichts
der zunehmenden Investitionsbedarfe aufgrund der wachsenden Stadt und dem ho-
hen Nachholbedarf an Investitionen ist davon auszugehen, dass sich die Verschul-
dung durch Investitionskredite in den kommenden Jahren tendenziell eher erhöhen
wird.
2.3 Ertragslage
Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2022 in Summe betrachtet deutlich posi-
tiver entwickelt als in der Planung angenommen wurde. Die Ergebnisrechnung 2022
weist ordentliche Erträge in Höhe von 5. 561,0 Mio. € und einen (unbereinigten)
Überschuss von 100,5 Mio. € aus. Wesentlicher Faktor für die Ertragssteigerungen
sind dabei die Steuererträge mit insgesamt 257,7 Mio. € mehr als geplant, die trotz
der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen der noch vorhandenen Corona-
und der neu hinzugekommenen Auswirkungen des Ukraine-Krieges erzielt werden
konnten. Hervorzuheben sind dabei die Gewerbesteuererträge mit einem Plus von
240,6 Mio. € (zur Entwicklung der Steuern im Einzelnen s. weiter unten), die somit
auch wesentlich zur Kompensation der gestiegenen Belastungen beitragen konnten
(zur Aufwandslage s. 2.4)
Im unbereinigten Überschuss von 100,5 Mio. € ist ein außerordentliches Ergebnis
in Höhe von 62,5 Mio. €, das bedingt durch die Isolierung der Corona- und Ukraine
-bedingten Belastungen gemäß NKF-CUIG in der Ergebnisrechnung ausgewiesen
wird, enthalten. Gegenüber der Planung, bei der von einer Isolierung in Höhe von
0,0
500.000,0
1.000.000,0
1.500.000,0
2.000.000,0
2.500.000,0
3.000.000,0
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Investitions- und Liquiditätskredite 2017 bis 2022
(in T€ jeweils zum 31.12.)
Investitionskredite Liquiditätskredite
177
190,3 Mio. € ausgegangen wurde, bedeutet dies eine Reduzierung um 127,8 Mio.
€. Grund dafür sind zum einen die entgegen früherer Steuerschätzungen gestiege-
nen Steuererträge, so dass die dort ursprünglich erwarteten Mindererträge nicht
mehr als außerordentliches Ergebnis isoliert werden mussten. Dies wiederum be-
deutet einen geringeren Anstieg der Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF -CUIG und
eine Reduzierung der Belastung des städtischen Haushalts ab 2026. Zum anderen
erfolgte einmalig in 2022 eine pauschale Unterstützung der Kommunen bei der Be-
wältigung der Corona-bedingten Haushaltsbelastungen durch das Land NRW , bei
der auf die Stadt Köln ein Betrag von 29,4 Mio. € entfiel.
Der beschlossene Haushaltsplan 2022 sieht ein Defizit in Höhe von 37,4 Mio. € mit
Isolierung vor (227,7 Mio. € ohne Isolierung). Somit bedeutet das Ergebnis der Jah-
resrechnung von 100,5 Mio. € im Vergleich zum beschlossenen Plan - unter Be-
rücksichtigung der Isolierung nach NKF -CUIG - eine Verbesserung in Höhe von
rund 138,0 Mio. €. Der Vergleich der laufenden Verwaltungstätigkeit, d. h. ohne die
Isolierung im Plan und im Ist, führt zu einer Verbesserung in Höhe von 265,7 Mio.
€. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen aus 2021 in Höhe von rd. 51,3 Mio. €
führen zu einem fortgeschriebenen Plandefizit von 81,8 Mio. € (mit Isolierung NKF-
CIG); gegenüber diesem Wert ergibt sich eine Verbesserung um 182,4 Mio. €.
Wesentliche einzelne Ertragspositionen haben sich im Vergleich zum Planwert un-
terschiedlich entwickelt: Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd.
257,7 Mio. € über dem Planwert. Gestiegen sind dabei insbesondere die Erträge
aus der Gewerbesteuer um rund 240,6 Mio. € gegenüber dem Planwert. Dies spie-
gelt die Corona-bedingte Entwicklung in Deutschland wieder, da in 2022 die in 2020
und 2021 vorhandenen umfangreichen Corona- bedingten Restriktionen z.B. im
Gastronomie- und Kulturbereich vollständig aufgehoben werden konnten, so dass
eine letztendlich starke Erholung der entsprechenden Branchen einsetzte. Der im
Februar 2022 begonnene Ukraine-Krieg hatte hingegen auf den Gewerbesteuerbe-
reich in 2022 noch keine negativen Auswirkungen.
Weiterhin sind die Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen (+192,5 Mio. €) zu
nennen, wie z.B. die einmalig in 2022 erfolgte pauschale Unterstützung der Kom-
munen bei der Bewältigung der Corona-bedingten Haushaltsbelastungen durch das
Land NRW (+29,4 Mio. €) sowie die Corona- Zuwendungen für den ÖPNV, die 1:1
an die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) weitergeleitet wurden (+107,2 Mio. €).
Hinzu kommen Mehrerträge durch die sonstigen ordentlichen Erträge (+77,4 Mio.
€), z.B. aus der Auflösung von Rückstellungen (+41,1 Mio. €), sowie ein gegenüber
dem Plan verbessertes Finanzergebnis (+10,6 Mio. €) aufgrund höherer Gewinn-
ausschüttungen.
178
Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist demgegenüber ein Minder-
ertrag in Höhe von 6,7 Mio. € gegenüber Plan zu verzeichnen, der auf die Ukraine-
bedingten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zurückzuführen ist, da die Betriebe
bedingt durch die gleichzeitig anhaltenden Lieferengpässe nur wenige Neueinstel-
lungen vorgenommen hatten. Im Laufe des Jahres - bei wieder steigendem Arbeits-
platzangebot - zeigte sich der aufkommende Facharbeiter*innenmangel, so dass
häufiger Arbeitsplätze unbesetzt blieben.
Diese Ertragsverschlechterung 2022 gegenüber der Planung 2022 wirkt jedoch
nicht unmittelbar auf das Jahresergebnis, da diese gemäß § 5 Abs. 2 und 5 NKF -
CUIG zu isolieren sind.
In 2022 konnte beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verbesserung von
10,1 Mio. € gegenüber der Planung erzielt werden. Grund dafür ist zum einen das
gegenüber 2021 weiterhin gestiegene Konsumverhalten der Bevölkerung nach Be-
endigung der Corona- Pandemie und zum anderen die grundsätzlich gestiegenen
Preise aufgrund der durch den Ukraine- Krieg entstandenen Energiekostensteige-
rungen, die an die Konsument*innen weitergegeben wurden.
Die Nettosteuerquote beträgt 48,77 % (2021: 49,35 %) . Der Anteil der Gewerbe-
steuer an den Steuererträgen liegt bei 59,5 % (2021: 57,2 %).
2.4 Aufwandslage
Im Haushaltsjahr 2022 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt
5.564,3 Mio. € und damit 354,8 Mio. € mehr als ursprünglich geplant entstanden.
Größte Position auf der Aufwandsseite stellen die Transferaufwendungen mit
2.243,6 Mio. € (40,32 %) dar . Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 2021 von
99,1 Mio. €. Davon entfallen alleine 1.243,0 Mio. € auf Sozialtransferaufwendungen,
41,3 Mio. € mehr als in 2021. Als weitere Einzelposition sind die Aufwendungen für
den ÖPNV-Rettungsschirm an die KVB zu benennen, die allerdings auf der Ertrags-
seite entsprechende Mehrerträge generiert haben. Die Landschaftsumlage liegt im
Bereich der Transferaufwendungen um 56,2 Mio.€ über dem Plan, ebenso die Ge-
werbesteuerumlage um 17,6 Mio. €. Grund dafür sind u.a. die höheren Steuerer-
träge, die letztendlich hier zu höheren Transferaufwendungen führen.
179
Die Personalaufwendungen machen mit 1.275,4 Mio. € insgesamt 22,92 % der or-
dentlichen Aufwendungen aus und bedeuten somit eine Steigerung von 82,6 Mio. €
gegenüber 2021. Diese resultiert überwiegend aus Tariferhöhungen bei den Be-
amt*innen und Angestellten sowie aus einer höheren Rückführung zu den Pensi-
onsrückstellungen. Sonstige ordentliche Aufwendungen wurden in Höhe von
1.050,9 Mio. € gebucht (18,89 %) (ein Plus von 45,5 Mio. € gegenüber 2021), davon
insgesamt 640,5 Mio. € für den Schulträger - und Sozialbereich (2021: 619,1 Mio.
€). Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sind die Zinsen 35,9 Mio. € unter dem
Planwert geblieben.
Der Aufwandsdeckungsgrad, d.h. das Verhältnis, mit dem die Summe der Aufwen-
dungen durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt in 2022 bei 99,94 % und
ist gegenüber dem Vorjahr (99,67 %) gestiegen.
2.5 Finanzlage
Die Finanzrechnung 2022 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von
21,2 Mio. € ab. Der Zahlungsmittelbestand sinkt um 4,9 Mio. € im Vergleich zum
Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in
Höhe von 7,9 Mio. € enthalten.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt
101,3 Mio. € und steht in diesem Maße zur Finanzierung von Investitionen bzw. für
Tilgungsleistungen von Krediten zur Verfügung. Der Zahlungsüberschuss ist gegen-
über 2021 um 159,7 Mio. € niedriger ausgefallen.
Die Auszahlungen für Investitionen belaufen sich auf 464,3 Mio. € und übersteigen
damit die für Investitionszwecke eingegangenen Einzahlungen in Höhe von
174,3 Mio €. Der sich daraus ergebende negative Saldo aus Investitionstätigk eit in
Höhe von 290,0 Mio. € führt insgesamt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von
188,6 Mio. €. Dieser Fehlbetrag wurde überwiegend durch Kreditaufnahmen aus-
geglichen.
Die Einzahlungen für Investitionen liegen etwa 31,1 Mio. € und damit 15,2 % unter
dem Planwert (2021: mit 46 Mio. € und somit rund 28 % über dem Planwert). D ie
Auszahlungen für Investitionen erreichen mit 464,3 Mio. € rund 50 % des fortge-
schriebenen Planwertes (2021: 310,7 Mio. € entsprachen rund 43 % des fortge-
schriebenen Planwertes). Die Auszahlungen für Baumaßnahmen betragen 55,6 %
des fortgeschriebenen Planwertes (2021: 39,3 %) und übersteigen mit einem Ge-
samtbetrag von 160,8 Mio. € die aus 2021 übertragenen Auszahlungsermächtigun-
gen um rund 116 Mio. € (2021: Gesamtbetrag von 132,5 Mio. € übersteigt die über-
tragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 87 Mio. €). Gründe für die stark ge-
stiegenen Auszahlungen bei den Baumaßnahmen sind die nach den von der Pan-
demie am stärksten betroffenen Jahre 2020 und 2021 wieder stark anstei genden
wirtschaftlichen Betätigungen in 2022. Allerdings besteht weiterhin - auch aufgrund
des Fachkräftemangels in der Industrie - die generelle Problematik, geeignete Fach-
firmen für die Durchführung der Maßnahmen zu finden. Zum Teil werden dabei z.B.
im Rahmen von Baumaßnahmen Mehrfachausschreibungen für einzelne Gewerke
notwendig.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusätzliche Liquiditätskreditaufnahmen
erfolgt. Diese werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden Zahlungs-
verpflichtungen nachkommen zu können.
180
Trotz sich abzeichnender veränderter Geldpolitik der europäischen Zentralbank,
insbesondere im Bereich der Leitzinsen, hat die Stadt Köln aktuell keine Schwierig-
keiten, ihre Kapitalbedarfe am Kapitalmarkt - sowohl kurz- als auch langfristig - zu
decken.
2.6 Personalbestand und –entwicklung
Im Jahr 2022 führten die um Corona-bedingte Effekte bereinigten Personalzu- und
-abgänge in der Kernverwaltung zu einem um 241 Personen steigenden Personal-
bestand gegenüber dem 31.12.2021. Unter Berücksichtigung des aufgrund der
Corona-Pandemie befristet eingestellten Personals ergibt sich ein um 6 Personen
reduzierter Personalbestand von 22.080 zum 31.12.2022. Im Zusammenhang mit
der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2022 (zusätzlich zu dem bereits in 2020 und
2021 eingestellten Personal) insgesamt 464 Personen neu- und/oder weiterbe-
schäftigt und 711 Personen schieden durch auslaufende Befristungen zum
31.12.2022 aus dem Dienst der Stadt Köln aus.
Mitarbeiter*innen Kernverwaltung*
Anzahl
Mitarbeiter*in-
nen
Umrechnung auf
Vollzeitbasis
Beamt*innen 4.405 4.126
tariflich Beschäftigte 15.364 13.039
Anwärter*innen, Auszubildende, Prakti-
kant*innen
1.284 1.271
Summe aktiv Beschäftigte 21.053 18.436
inaktives Personal (Beurlaubte, Abge-
ordnete, Freistellungsphase Altersteil-
zeit)
1.027 828
*(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst)
personalintensive Bereiche Kernver-
waltung
Anzahl
Mitarbeiter*innen
Umrechnung auf
Vollzeitbasis
allgemeine Verwaltung 9.112 8.022
Sozial- und Erziehungsdienst 5.350 4.527
feuerwehrtechnischer sowie Ordnungs-
und Verkehrsdienst
2.183 2.122
Die Personalgewinnung blieb für die Arbeitgeberin Stadt Köln auch 2022 herausfor-
dernd. Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel erschweren zuneh-
mend die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. Die Arbeitgeberin
Stadt Köln befindet sich dabei weiterhin in großer Konkurrenz mit anderen Unter-
nehmen und öffentlichen Arbeitgeber*innen.
Der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und zugesetzte und noch va-
kante Stellen sind auch Faktoren dafür, dass im Jahresvergleich 2021-2022 die re-
lative Vakanzquote im Jahresdurchschnitt um 1,3 Prozentpunkte gestiegen ist.
181
Daten für die Kernverwaltung 2022 2021
Vakante Planstellen zum 31.12. 1.927 1.548
Quote zum Stichtag 31.12. 10,27% 8,32%
Jahresdurchschnitt 10,14% 8,84%
Die Stadt Köln nutzt die in 2021 etablierte und in 2022 ausgebaute Kampagne
„Mach Köln!“ sowie weitere strategische Maßnahmen des Personalmarketings, um
sich als attraktive Arbeitgeberin mit vielschichtigen Aufgabengebieten und Karriere-
möglichkeiten für Jobsuchende und Fachkräfte zu positionieren.
In 2022 wurden insgesamt über 2.277 Mitarbeitende extern eingestellt.
2.7 Gesamtbeurteilung
Unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen weist der Ergebnisplan 2022 ei-
nen Jahresfehlbetrag von 37,4 Mio. € aus. Die Ergebnisrechnung für 2022 weist
demgegenüber einen Jahresüberschuss von 100,5 Mio. € aus. Es ergibt sich damit
eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von rund 138,0 Mio. €.
In dem Jahresüberschuss sind 62,5 Mio. € enthalten, die aufgrund der Isolierung
der Corona- und Ukraine-bedingten Belastungen gemäß NKF -CUIG als außeror-
dentliches Ergebnis ausgewiesen werden. Aber auch ohne die Isolierung nach NKF-
CUIG kann ein positives Ergebnis in der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von
38 Mio. € erzielt werden.
− Die Mehrerträge von insgesamt 574,0 Mio. € beruhen im Wesentlichen auf hö-
heren Steuererträgen (Zeile 1), dort insbesondere bei d er Gewerbesteuer mit
182
rund 240,6 Mio. € und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 10,1 Mio.
€. Des Weiteren ergeben sich Mehrerträge bei den Zuwendungen (Zeile 2), bei
denen neben den Corona- Zuwendungen an den ÖPNV (+107,2 Mio. €), die
haushaltsneutral entsprechende Mehraufwendungen auslösen (s. Zeile 15), die
einmalig in 2022 erfolgte pauschale Unterstützung der Kommunen bei der Be-
wältigung der Corona- bedingten Haushaltsbelastungen durch das Land NRW
(+29,4 Mio. €) zu nennen ist. Hinzu kommen Mehrerträge in verschiedenen Be-
reichen durch die Auflösung bzw. die Herabsetzung von Rückstellungen (Zeile
7). Zu weiteren Details wird auf 2.3 Ertragslage verwiesen.
− Auf der Aufwandsseite sind im Haushaltsjahr 2022 ordentliche Aufwendungen
in Höhe von insgesamt 5.564,3 Mio. € entstanden und damit 354,8 Mio. € über
Plan. Insbesondere in Zeile 15, Transferaufwendungen, sind Mehraufwendun-
gen gegenüber dem Plan zu verzeichnen. Sie werden zu großen Teilen durch
korrespondierende Mehrerträge gedeckt. Außerdem fallen die Landschaftsum-
lage und die Gewerbesteuerumlage im Vergleich zum Planansatz 2022 um 56,2
Mio. € bzw. 17,6 Mio. € höher aus. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von
44,3 Mio. € resultieren aus erhöhten Fallzahlen bzw. allgemeinen Kostensteige-
rungen bei Personal - und Sachaufwendungen in der wirtschaftlichen Jugend-
hilfe. Darüber hinaus führen unvorhersehbare Corona- bzw. Ukraine-bedingte
Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen zu Verschlechterungen. Wei-
tere Ausführungen sich unter 2.4 Aufwandslage dargestellt.
− Im Bereich des Finanzergebnisses resultieren Minderaufwendungen im Wesent-
lichen aus dem in 2022 noch niedrigen Zinsniveau, das sowohl im Bereich der
Zinsen für Investitionskredite als auch bei den Zinsen für Kassenkredite Weni-
geraufwendungen in Höhe von rund 35,9 Mio. € verursachte (Zeile 20). Die
Mehrerträge (Zeile 19) ergeben sich größtenteils aus höheren Gewinnausschüt-
tungen der städtischen Eigengesellschaften (+8,6 Mio. €).
Die sehr viel geringere Ausweisung von außerordentlichen Erträgen (Zeile 23) durch
Corona- bzw. Ukraine-bedingte Haushaltsbelastungen begründet sich überwiegend
dadurch, dass letztendlich - entgegen früherer Steuerschätzungen zum Zeitpunkt
des Aufstellungsverfahrens in 2021 - die Steuererträge in Köln stark gestiegen sind
(s. auch weiter oben bzw. 2.3 Ertragslage). Die Isolierung dieser Schäden reduzierte
sich dadurch um rund 178 Mio. €. Demgegenüber standen jedoch Corona-bedingte
Mehraufwendungen von rund 18 Mio. € bei den Gesundheitsdiensten sowie Ukra-
ine-bedingte Mehraufwendungen zur Unterbringung und Betreuung der von dort ge-
flüchteten Menschen in Höhe von rund 43 Mio. €. Die einmalig in 2022 erfolgte pau-
schale Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Corona- bedingten
Haushaltsbelastungen durch das Land NRW (+29,4 Mio. €) ist überwiegend für den
außerordentlichen Aufwand (Zeile 24) verantwortlich, da die Unterstützung des Lan-
des die notwendige Isolierung gemäß NKF -CUIG entsprechend reduziert, was im
Hinblick auf die Belastung zukünftiger Haushalte, insbesondere durch die noch zu
buchende Bilanzierungshilfe ab 2026 ff. gemäß § 6 NKF -CUIG, als positiv zu be-
werten ist.
Insgesamt ist das Jahresergebnis gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen.
183
3. Prognosen, Chancen und Risiken
Der im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 noch durchaus po-
sitiv ausfallende Blick auf die Haushaltslage inklusive der Mittelfristplanung - wenn
auch nur unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CIG – trübt sich zu-
nehmend ein und der angestrebte Haushaltsausgleich ab 2024 erscheint auf grund
aktueller Entwicklungen in dieser Form nicht mehr darstellbar. Hintergrund sind ne-
ben sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere
stark veränderte Kostenstrukturen, auf die bei den Chancen und Risiken näher ein-
gegangen wird. Auch wenn die Auswirkungen durch die Corona- Pandemie stark
abnehmen, werden die in den Jahren 2020- 2022 bereits ermittelten und in 2023
noch zu ermittelnden Corona- bedingten außerordentlichen Erträge gemäß NKF -
CIG bzw. NKF -CUIG außerdem im Rahmen der ab 2026 zu buchenden Bilanzie-
rungshilfe Eingang in den städtischen Haushalt finden, entweder als einmalige er-
folgsneutrale Buchung der Bilanzierungshilfe ganz oder in Teilen in 2026 gegen das
Eigenkapital oder indem ab 2026 ff. die Bilanzierungshilfe über maximal 50 Jahre
erfolgswirksam abgeschrieben wird. Weiter wurde die Bilanzierungshilfe ab 2022
auch auf Mehraufwendungen/ Mindererträge im Rahmen der Auswirkungen des Uk-
raine-Krieges gemäß NKF-CUIG ausgeweitet. Diese dort ermittelten Werte werden
ebenfalls den städtischen Haushalt ab 2026 ff. belasten.
Mit Blick auf die schwierige finanzwirtschaftliche Ausgangssituation ist es wichtig,
eine transparente und belastbare Planung unter Berücksichtigung aller bereits be-
kannten Risiken und Chancen für die kommenden Jahre aufzustellen, ohne jedoch
die Weiterentwicklung der Stadt aus dem Blick zu verlieren. Zwingend notwendig ist
die Reduzierung der derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung erkennbaren Jah-
resfehlbeträge und die Erwirtschaftung von Überschüssen, um weiterhin die erfor-
derliche Erneuerung und den Ausbau der Infrastruktur, notwendige Maßnahmen
zum Klimaschutz und jene zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Digitali-
sierung vorantreiben zu können. Langfristig ist es auch dringend geboten, das in
den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital im Sinne einer nachhaltigen Haus-
haltswirtschaft wiederaufzubauen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der
eventuell in 2026 ganz oder teilweise erfolgsneutral zu buchenden Bilanzierungs-
hilfe gegen das Eigenkapital gemäß NKF-CUIG.
Zu den Chancen und Risiken im Einzelnen:
Kosten zur Unterbringung Schutzsuchender aufgrund des Angriffskrieges gegen die
Ukraine:
Die Kosten zur Unterbringung der seit 2022 Ukraine-Geflüchteten werden von Bund
bzw. Land NRW den Kommunen nicht in voller Höhe erstattet (Kostendeckung ca.
61,6 %). Somit ist aufgrund des weiter andauernden Krieges in diesem Bereich mit
einer fortlaufenden Kostenunterdeckung zu rechnen.
Energiekostensteigerungen:
Die Steigerung der Energiekosten erfolgte besonders stark in 2022. Aber auch in
2023 ff. ist eine Senkung dieser Kosten auf das Niveau vor 2022 nicht zu erwarten.
Vielmehr ist von höheren Aufwendungen für diesen Bereich im städtischen Haushalt
auszugehen.
Baupreissteigerungen:
Zwar konnten die Investitionsausgaben in den letzten Jahren kontinuierlich gestei-
gert werden, jedoch sind diese zu einem nicht unerheblichen Teil auf die massiven
184
Baupreissteigerungen je Maßnahme zurückzuführen. Unter dieser Maßgabe ist es
für die Stadt Köln schwierig, das eigene Anlagevermögen zu erhalten, d.h. den In-
vestitionsrückstand abzubauen.
Zinsen:
Es wird erwartet, dass die jahrelange Niedrigzinsphase in 2023 beendet sein wird.
Trotz bereits im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2023/2024 berücksichtigter
Zinssteigerungen ist die Entwicklung deshalb weiter zu beobachten.
Personalkosten:
Aufgrund der hohen Inflation sind höhere Tarifabschlüsse und deutlich steigende
Personalkosten zu erwarten.
Zweite Stufe der differenzierten, fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsge-
setz:
Erstmalig in 2022 hat das Land bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach
dem Gemeindefinanzierungsgesetz eine Unterscheidung zwischen den kreisfreien
Städten und den kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen. Dabei wurde in einer
ersten Stufe die Differenzierung der fiktiven Hebesätze bei der Steuerkraftermittlung
hälftig umgesetzt. Auf die Umsetzung der zweiten Stufe ab 2022, also die vollstän-
dige Umsetzung der unterschiedlichen fiktiven Hebesätze zwischen den kreisfreien
Städten und den kreisangehörigen Gemeinden, was eine weitere erhebliche Be-
nachteiligung der kreisfreien Städte bedeuten würde, wurde gemäß Koalitionsver-
trag zwar verzichtet. Über die Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte be-
züglich der differenzierten Hebesätze ist noch nicht entschieden. Je nach Ausgang
des Verfahrens können sich entsprechend Chancen und Risiken ergeben.
Kliniken der Stadt Köln:
Die Kliniken der Stadt Köln befinden sich aktuell in einer anhaltend tiefgreifenden
wirtschaftlichen Krise, die auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nach
sich ziehen kann. Zu den Details wird auf Punkt 3.3.2 verwiesen, in dem einzelne
Beteiligungen separat vorgestellt werden.
Rückforderung der kreditierten Corona-bedingten Verbundmassenaufstockung von
rund 1,5 Mrd. €:
Für die Jahre 2021 und 2022 erfolgte eine kreditierte Aufstockung der zu verteilen-
den Verbundmasse zur Unterstützung der Kommunen im Rahmen des Gemeinde-
finanzierungsgesetzes. Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll dieser
kreditierte Anteil von insgesamt 1,492 Mrd. € nun von den Kommunen zurückgefor-
dert werden. Bei einer angenommenen Tilgungszeit über 50 Jahre fallen somit jähr-
lich 29,836 Mio. € für alle NRW -Kommunen zusammen an. Welcher Betrag dabei
anteilig auf die Stadt Köln entfällt, ist aktuell aufgrund der komplexen Berechnungs-
grundlagen nicht quantifizierbar. Der Betrag in Höhe von 29,836 Mio. € schmälert
als Vorwegabzug die verteilbare Finanzausgleichsmasse zum GFG 2024.
Altschuldenlösung:
Im Koalitionsvertrag der regierenden Landesparteien wird eine dringend notwen-
dige Lösung der Altschuldenproblematik angestrebt. Da neben der Mitarbeit der
kommunalen Spitzenverbände auch der Bund eingebunden werden soll und auch
viele Fragen noch offen sind, wird der Start des Entschuldungsprogramms akt uell
für 2025 angestrebt. Je nach Ausgestaltung können sich für die Stadt daraus Chan-
cen (bei effizienter Entlastung von Schulden und Zinsen) oder Risiken (bei einer
185
überwiegend kommunalen Finanzierung und einem die Entlastungen überwiegen-
den Finanzierungsanteil der Stadt) ergeben.
Steuerentwicklung:
Die Steuerentwicklung in 2022 ist positiv verlaufen, insbesondere bei der Gewerbe-
steuer (+240,6 Mio. €) und der Umsatzsteuer (+10,1 Mio. €). Nur bei der Einkom-
menssteuer (-6,7 Mio. €) ist ein geringes Defizit gegenüber der Planung zu verzeich-
nen (s. auch Punkt 2.3 Ertragslage). Die Entwicklung der Steuern in 2023 auf Basis
der Steuerschätzung aus 2022 lässt jedoch für 2023 ff. ein geringeres Steuerwachs-
tum vermuten. Die detaillierte Analyse dazu erfolgt unter 3.1.1. Ergebnisplan 2023.
Inflation:
Die hohe Inflation führt durch steigende Verbraucherpreise auch bei den Kommu-
nen zu Mehraufwendungen, unmittelbar bei der Beschaffung von Sach- und Dienst-
leistungen und mittelbar im Bereich der Transferleistungen.
Klimaschutz/ Mobilitätswende/ Digitalisierung:
Im Rahmen notwendiger Transformationsaufgaben sind steigende Investitionen
und in der Folge auch konsumtive Aufwendungen in den nächsten Jahren zu erwar-
ten.
Sonstiges:
Entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Sta-
tistik aus November 2022 wird für 2035 von rd. 1,107 Mio. und für 2050 von rd.
1,110 Mio. Kölner*innen ausgegangen. Im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt der
Berechnungen zum 30.04.2020 steigt damit die Zahl der Menschen, die in Köln mit
Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2035 um etwa 34.700 und bis 2050, dem End-
punkt der Prognose, um weitere 38.100 und damit insgesamt um nahezu 73.000
Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, der bereits bei der städtischen Vorausbe-
rechnung aus dem Jahr 2019 ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen,
wenngleich in geringerem Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2050 Hand-
lungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche
Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, im Ausbau der Betreuungsange-
bote in den Kindertagesstätten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau
erfordern. Zum anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wach-
senden Großstadt zusätzliche Bedarfe in den sozialen Handlungsfeldern, die durch
den demographischen Wandel mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen
noch verstärkt werden.
Die Stadtverwaltung sieht sich einer Vielzahl von internen und externen Entwicklun-
gen und Ereignissen ausgesetzt, die das kommunale Handeln in wesentl ichem
Maße beeinflussen. Dazu zählen sich stetig wandelnde soziale, gesellschaftliche,
ökologische, ökonomische und finanzielle Herausforderungen und sich kontinuier-
lich verändernde (gesetzliche) Rahmenbedingungen. Zur besseren Einschätzung
der Chancen- und Risikolage benötigt die Stadtverwaltung einen Überblick zu Chan-
cen und Risiken. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kom-
bination aus strategischer und operativer Dimension, welches derzeit aufgebaut
wird und einen planmäßigen Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung,
Steuerung und Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken, die sich auf
die Bevölkerung der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände
und die Verwaltung auswirken können, beinhaltet.
186
Die regelmäßige Befassung soll zukünftig im Zeitablauf ein dynamisches Bild der
Chancen- und Risikolage aufzeigen. Das operative Risikomanagement verfolgt mit
dem Instrument des Internen Kontrollsystems (IKS), das dezentral verantwortet
wird, insbesondere das Ziel der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Handelns in-
nerhalb der Verwaltungsprozesse. Das Vorhandensein eines IKS ist gesetzlich fest-
gelegt (siehe § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und § 49 S. 5 KomHVO NRW).
Zur Darstellung der künftigen Entwicklung wird im nachfolgenden über die Haus-
haltsplanung 2023, ausgewählte Projekte sowie die Entwicklung der Beteiligungen
berichtet.
3.1 Entwicklung Folgejahre
Nachfolgend werden das Folgejahr 2023 sowie die weitere mittelfristige Planung bis
2027 und deren Auswirkung auf di e finanzielle Situation erläutert. Die hier darge-
stellten Werte und Ausführungen entsprechen in leicht gekürzter Form dem in 2022
verabschiedeten Doppelhaushalt 2023/2024.
3.1.1 Ergebnisplan 2023/2024
In 2023 sollten die Corona-bedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträge als
außerordentliches Ergebnis gemäß § 4 Abs. 2 NKF -CUIG auch weiterhin wie in
2022 in der Planung ausgewiesen werden, gemäß § 4 Abs. 3 NKF-CUIG sollte dies
erstmals in 2023 zusätzlich auch für die Belastungen aus den Auswirkungen des
Ukraine-Krieges geschehen.
Nachfolgend wird hier zunächst der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt
2023/2024 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 ohne die Corona- bzw.
Urkraine-bedingte Isolierung dargestellt (in Mio. €):
2023 2024 2025 2026 2027
Summe ordentliche Erträge 5.412,3 5.528,5 5.618,5 5.665,5 5.781,0
Summe ordentliche Aufwendun-
gen 5.600,4 5.817,6 5.837,5 5.773,5 5.835,2
Finanzergebnis -3,1 3,2 9,9 6,2 6,2
Jahresergebnis -191,2 -286,0 -209,2 -101,8 -48,0
Quote der Inanspruchnahme
der allgemeinen Rücklage 3,58 % 5,56 % 4,30 % 2,19 % 1,05 %
Gemäß § 4 Abs. 2 NKF -CUIG können Corona- bedingte Mehraufwendungen bzw.
Mindererträge bis einschließlich 2023 in der Planung isoliert werden. Zum Zeitpunkt
des Ratsbeschlusses zum Doppelhaushalt 2023/2024 am 10.11.2022 galt gemäß
§ 4 Abs. 5 des Entwurfs zum NKF-CUIG, dass die durch die Auswirkungen des Uk-
raine-Krieges bedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträge in 2023 sowie in
der Mittelfristplanung 2025-2027 zu isolieren waren, aber nicht in 2024. Auf Basis
dieser Werte erfolgte die Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Es erg ibt sich
folgende Aufstellung (in Mio. €):
187
2023 2024 2025 2026 2027
Summe ordentliche Erträge 5.412,3 5.528,5 5.618,5 5.665,5 5.781,0
Summe ordentliche Aufwendun-
gen 5.600,4 5.817,6 5.837,5 5.773,5 5.835,2
Finanzergebnis -3,1 3,2 9,9 6,2 6,2
Außerordentliche Erträge
Corona-Pandemie 11,9 0 0 0 0
Außerordentliche Erträge Auswir-
kungen Ukraine-Krieg
182,2 0 147,3 70,7 28,3
Jahresergebnis 2,9 -286,0 -61,9 -31,1 -19,7
Quote der Inanspruchnahme
der allgemeinen Rücklage 0,00 % 5,35 % 1,22 % 0,62 % 0,40 %
Am 15.12.2022, also nach dem Kölner Ratsbeschluss zum Haushaltsplan, wurde
das NKF -CUIG in der aktuell geltenden Fassung beschlossen, wonach - abwei-
chend von den Werten zum Ratsbeschluss - gemäß § 4 Abs. 5 NKF-CUIG die Mehr-
aufwendungen bzw. Mindererträge aus den Auswirkungen zum Ukraine- Krieg bei
Verabschiedung eines Doppelhaushalts von 2023- 2026 im Plan durchgehend zu
isolieren sind, aber nicht mehr in 2027. Danach hätten sich folgende - verbesserte
- Planwerte ergeben:
2023 2024 2025 2026 2027
Summe ordentliche Erträge 5.412,3 5.528,5 5.618,5 5.665,5 5,781,0
Summe ordentliche Aufwendun-
gen
5.600,4 5.817,6 5.837,5 5.773,5 5.835,2
Finanzergebnis -3,1 3,2 9,9 6,2 6,2
Außerordentliche Erträge
Corona-Pandemie 11,9 0 0 0 0
Außerordentliche Erträge Auswir-
kungen Ukraine-Krieg
182,2 191,5 147,3 70,7 0
Jahresergebnis 2,9 -94,5 -61,9 -31,1 -48,0
Quote der Inanspruchnahme
der allgemeinen Rücklage 0,00 % 1,77 % 1,18 % 0,60 % 0,93 %
Das Haushaltsjahr 2023 schließt - unter Berücksichtigung der gemäß § 4 Abs. 2
und Abs. 3 NKF -CUIG vorzunehmenden Isolierung - mit einem geplanten Über-
schuss von 2,9 Mio. € ab.
Das zeigt, in welch erheblichem Maße die Haushaltsplanung 2023 durch den au-
ßerordentlichen Ertrag, resultierend aus den Auswirkungen der Corona- Pandemie
und denen des Ukraine- Krieges geprägt ist. Bemerkenswert ist auch, dass der
Haushaltsausgleich in der Mittelfristplanung trotz Anwendung der Bilanzierungshilfe
nicht erreicht werden kann, so dass es zukünftig zu einem weiteren Eigenkapital-
verzehr kommt.
188
Basis für die im Haushalt 2023/2024 angenommenen Steuererträge ist die Steuer-
schätzung aus Mai 2022. Diese wurde mit Blick auf aktuelle Entwicklungen sowie
angekündigter Steuerentlastungen im Sinne des Vorsichtsprinzips für Köln konkre-
tisiert. Für die Haushaltsplanung von enormer Bedeutung sind zunächst die bei der
Steuerschätzung des Arbeitskreises noch nicht beschlossenen und daher nicht be-
rücksichtigten, aber bereits absehbaren Steuererleichterungen. Diese Steuerer-
leichterungen wurden nach dem Vorsichtsprinzip berücksichtigt und bei der „Über-
setzung“ der Steuerschätzung auf die Belange der Stadt Köln als Risiko eingepreist:
• Das Steuerentlastungsgesetz bringt bundesweit Steuermindereinnahmen
von mehr als 15 Mrd. € allein im Jahr 2022 mit sich. Für den Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer ist für dieses Jahr ein Abschlag von ca. 5 Prozent
vorzunehmen.
• Das Vierte Corona-Steuerhilfe-Gesetz führt zu Mindereinnahmen bei der Ge-
werbesteuer, die je nach Jahr 1,2 bis 2,3 % des Aufkommens betragen kön-
nen.
• Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer dient dazu, das Existenzmini-
mum steuerfrei zu stellen. Dies ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Je nach
Umfang der Inflation fällt auch die notwendige Anhebung des Grundfr eibe-
trages unterschiedlich hoch aus. Dies lässt für die in diesem Jahr zu beschlie-
ßende Anhebung große Einnahmeausfälle erwarten. Sofern dann zusätzlich
– wie vom Bundesfinanzminister angestrebt – die Wirkung der sogenannten
Kalten Progression gedämpft wird, sind jährliche Einnahmeausfälle in Höhe
von 10 Mrd. € bundesweit durchaus denkbar. Dies würde zu einer Verringe-
rung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer um 3 Prozent führen.
Darüber hinaus wurden bei der Auswertung und Analyse der vorliegenden St euer-
schätzungen intensiv die örtlichen Steuerentwicklungen der Stadt Köln betrachtet
und analysiert, um diese Steuerentwicklung unter Abwägung von Chancen und Ri-
siken bestmöglich zu prognostizieren. Hier zeigt sich: Das Gewerbesteueraufkom-
men der Stadt Köln hat sich in den Jahren vor der Pandemie zunächst durchgängig
positiv entwickelt. Mit Beginn der Pandemie wurde dieser Aufschwung zunächst
deutlich gestoppt und im Haushaltsjahr 2020 kam es zu einem massiven Einbruch
bei den Gewerbesteuererträgen. Durch den breiten Branchenmix ist die Stadt Köln
jedoch vergleichsweise sicher durch die Jahre der Pandemie gekommen. Auf Basis
der aktuellen Aufkommensentwicklung in 2022 sowie unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2022 wurde daher für das Jahr 2023 ein Ge-
werbesteueransatz von 1.510,5 Mio. € festgesetzt. Für die Jahre 2023 ff. wurden
zur Ansatzfestlegung die aufgrund der geplanten Steuererleichterungen sowie der
in Köln gegebenen Rahmenbedingungen angepassten Steigerungsraten der Steu-
erschätzung von Mai 2022 herangezogen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 führt dies zu
einer leichten Herabsetzung der Ansätze gegenüber der bisherigen mittelfristigen
Planung. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein massiver Wirtschaftseinbruch in den
verfügbaren Steuerprojektionen nicht enthalten ist. Die derzeit unklare und hoch dy-
namische Entwicklung zieht entsprechende Prognoserisiken nach sich. Für die
Jahre 2023 und 2024 ist keine Erhöhung der Hebesätze bei den Realsteuern
(Grund- und Gewerbesteuer) vorgesehen. Die aktuellen Hebesätze sind in § 6 der
Haushaltssatzung ausgewiesen.
189
Zum 01.01.2025 steht eine Neuregelung aufgrund der Grundsteuerreform an, wobei
diese bei Aufkommensneutralität der Reform keine Auswirkungen auf die Haus-
haltsansätze haben wird, selbst wenn sich, was zu erwarten ist, der Hebesatz in
Folge der Reform ändern sollte.
Mit Blick auf d ie derzeitige wirtschaftliche Entwicklung ist festzustellen, dass der
Arbeitsmarkt in Deutschland zumindest im Bereich mittlerer und höherer Beschäfti-
gungsverhältnisse noch bemerkenswert stabil ist. Die Krise zeigt sich daher zu-
nächst maßgeblich mit Blick auf die geplanten steuerlichen Erleichterungen bei der
veranlagten Einkommensteuer, insbesondere durch die notwendige Anhebung des
Grundfreibetrags sowie ggf. erfolgende Maßnahmen zur Abschwächung der kalten
Progression. Der Ansatz für das Jahr 2023 wurde unter Berücksichtigung aller Ef-
fekte auf 663,6 Mio. € festgesetzt und liegt im Ergebnis immer noch deutlich hinter
dem ursprünglich erwarteten Entwicklungspfad.
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den verschiede-
nen, teilweise befristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
geprägt. Ausgehend von dem allgemeinen leichten Rückgang des Umsatzsteuer-
aufkommens bewirkt dies positive Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Ent-
wicklungen. Auf Basis der Ergebnisse aus der Mai -Steuerschätzung 2022 wurde
der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2023 auf 177,7 Mio. € fest-
gesetzt.
Gem. § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rech-
nung ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im Finanzplanungszeitraum 2023
bis 2027 auch unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gemäß NKF -CUIG nicht
durchgängig erfüllt. In Folge immer noch abgesenkter Ertragserwartungen bei den
Steuern und bei gleichzeitigen Aufwandssteigerungen wird sich das Haushaltsdefi-
zit 2024 bis 2027 gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung erhöhen. Auch
ein möglicher Haushaltsausgleich verschiebt sich derzeit weiter in die Zukunft. Es
zeigt sich deutlich: Hierfür bedarf es relevanter Verbesserungen entweder auf der
Ertragsseite durch Entlastungen zur Abfederung der Krisenfolgen oder spürbarer
Anpassungen auf der Aufwandsseite im Zuge von Aufgabenkritik und Aufgabenent-
lastung.
Nur in 2023 kann der Haushaltsausgleich planerisch - und dies nur unter Anwen-
dung der Bilanzierungshilfe - erreicht werden. Ab dem Haushaltsjahr 2024 kommt
es - trotz Bilanzierungshilfe - in allen Jahren der Mittelfristplanung zu einem weiteren
Eigenkapitalverzehr. Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2024 war eine Ge-
nehmigung des Haushalts 2023/2024 durch die Bezirksregierung Köln notwendig,
die am 19.12.2022 erfolgte.
Es bestehen also weiterhin erhebliche Risiken für die Ertr äge und Aufwendungen
der Stadt. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Isolierung der Corona- und Ukra-
ine- Schäden voraussichtlich letztmalig im Jahresabschluss 2023 vorgenommen
werden darf. Auch wenn die Auswirkungen der Corona- Pandemie auf den städti-
schen Haushalt sich in 2023 weiter abschwächen, kann aufgrund der vielfältigen
Auswirkungen, die sich durch den fortdauernden Angriffskrieg auf die Ukraine und
die daraus folgenden wirtschaftlichen Verwerfungen ergeben, aktuell keine günstige
Prognose bezüglich der Entwicklung des städtischen Haushalts gegeben werden.
190
3.1.2 Finanzplan 20 23/2024
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmittel für die laufende Verwaltungstätigkeit
als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt.
Der Finanzplan 2023/2024 weist folgende Werte aus (in Mio. €):
2023 2024 2025 2026 2027
Einzahlungen lfd. Verwaltungs-
tätigkeit 5.392,9 5.526,4 5.628,7 5.683,4 5.806,4
Auszahlungen lfd. Verwaltungs-
tätigkeit
5.550,0 5.696,6 5.700,7 5.636,6 5.698,4
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -157,1 -170,2 -72,0 46,8 108,1
Einzahlungen Investitionstätig-
ki
201,3 202,7 221,9 216,1 222,9
Auszahlungen Investitionstätig-
ki
1.016,4 1.012,6 988,7 1.082,6 952,0
Saldo aus Investitionstätigkeit -815,1 -809,9 -766,8 -866,4 -729,1
Einzahlungen Finanzierungstä-
ti k it
15.831,2 15.848,0 15.712, 15.692,5 15.488,
4Auszahlung Finanzierungstätig-
k it
14.854,9 14.867,9 14.873,
9
14.872,8 14.867,
4Saldo aus Finanzierungstätig-
keit
976,4 980,1 838,8 819,7 621,0
Veränderung der liquiden Mit-
tl
4,2 0 0 0 0
D
er Bestand an Liquiditätskrediten wird sich planerisch zudem bis 2027 gegenüber
dem Stand per 31.12.2022 um 1.021,4 Mio. € auf 2.173 Mio. € erhöhen.
Die Prognosen bezüglich der Zinsentwicklung sind aufgrund der aktuellen Gege-
benheiten weiterhin schwierig und volatil, derzeit werden steigende Zinsen erwartet.
Die seit Mitte 2022 stark gestiegenen Zinsen führen generell zu höheren Haushalts-
belastungen, auch wenn der Ansatz in 2022 noch auskömmlich war. Derzeit hat
sich der jährliche Durchschnittszinssatz für die langfristigen Kredite von 4,03%
(2011) auf 1,83% (2022) verringert, im Vergleich zum Vorjahr allerdings leicht erhöht
(2021 1,71%). Durch den reduzierten Schuldenstand und den immer noch relativ
geringen Durchschnittszinssatz ergibt sich in 2022 noch eine Aufwandsminderung
von jährlich rd. 28 Mio. €. Weitere Zinserhöhungen werden allerdings zu entspre-
chenden Mehrbelastungen bei den Krediten führen.
3.1.3 Reduzierung der Fehlbetragsquoten
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwaltung ist es, langfristig wieder ausgegli-
chene Haushalt e vorzulegen und damit die gesetzliche Vorgabe entsprechend
§ 75 Abs. 2 GO NRW zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahres-
bezogenen Defizits. Dies gelingt in 2023 allerdings nur mit Hilfe der Bilanzierungs-
hilfe gemäß NKF -CUIG. In der mittelfristigen Sicht des Haushaltsplans 2023 wird
dies auch unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CUIG planerisch in
keinem der drei mittelfristigen Jahre 2025 bis 2027 erreicht.
191
Daher wird umso deutlicher, dass weiterhin erhebliche Managementanstrengungen
erforderlich sind, um die Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts umzusetzen.
Das Schließen von Konnexitätslücken, z.B. im Zusammenhang mit der Flüchtlings-
finanzierung, muss weiterhin nachdrücklich eingefordert werden.
Die nachfolgend abgebildeten Verläufe stellen die Ertrags - und Aufwandsentwick-
lung im IST bis 2022 sowie bis 2027 auf Basis der mittelfristigen Planung des Haus-
haltsplanes 2023/2024 dar. Die erste Darstellung zeigt die Entwicklung ohne Be-
rücksichtigung der Isolierung der Corona und Ukraine- bedingten Belastungen. Die
zweite Darstellung enthält die Bilanzierungshilfe ab 2020 gemäß § 5 Abs. 2 und
Abs. 3 NKF-CUIG-Entwurf zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses am 10.11.2022, auf
dessen Grundlage die Genehmigung der Bezirksregierung erfolgte, d.h. ohne eine
Isolierungsmöglichkeit in 2024. Die dritte Darstellung wiederum enthält die Bilanzie-
rungshilfe gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3 NKF-CUIG in der aktuellen geset zlichen
Regelung, also mit der planerischen Isolierungsmöglichkeit in 2024, da ein Doppel-
haushalt beschlossen wurde.
192
Hierdurch wird deutlich, dass die durch das NKF-CUIG eingeräumte Ausweisung
der Corona- und Ukraine - bedingten Belastungen als außerordentliches Ergebnis
zu einer signifikanten Verbesserung sowohl des Jahresabschlusses 2022 als auch
der Plandaten ab 202 3 beiträgt. Allerdings ist jedoch schon jetzt darauf hinzuwei-
sen, dass die Bilanzierungshilfen i. H. v. 155,5 Mio. € aus 2020 , i. H. v. 150,0 Mio.
193
€ für 2021 sowie i.H.v. 62,5 Mio. € in 2022 und die weiteren in 2023 noch zu ermit-
telnden Werte gemäß den Vorschriften des § 6 Abs. 2 NKF-CUIG den Haushalt der
Stadt Köln ab 2026 belasten werden, da diese in 2026 einmalig erfolgsneutral ganz
oder anteilig gegen das Eigenkapital zu buchen oder aber ab 2026 für maximal 50
Jahre in den kommenden Jahren erfolgswirksam abzuschreiben sind.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen grundsätzlich regelmäßi-
gen Steigerungen durch Preis -, Besoldungs- sowie Tarifanpassungen unterliegen,
dem folgen jedoch nicht zwangsläufig entsprechende Steigerungen bei den im We-
sentlichen konjunkturell beeinflussten Ertragsgrößen.
Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen
kann hier Entlastung schaffen. Dazu zählen auch die strikte Einhaltung des Kon-
nexitätsprinzips und eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommu-
nen durch Bund und Länder.
Zwar hat die gemäß NKF -CUIG eingeräumte Bilanzierungshilfe den städtischen
Haushalt seit 2020 im Jahresabschluss buchhalterisch stark entlastet, jedoch wird
eine substantielle Entlastung der kommunalen Haushalte nur bei echten finanziellen
Hilfen durch das Land NRW oder den Bund erfolgen. Seit 2022 erfolgen zwar auch
weitere Ausgleichszahlungen für die Kosten der Unterkunft infolge der Auswirkun-
gen des Ukraine-Krieges sowie die sich in diesem Bereich stark erhöhten Energie-
kosten, jedoch decken die dort überwiesenen Mittel gemäß § 46 SGB II gerade ein-
mal rund 61,6 % der Gesamtkosten ab. Des Weiteren erfolgte in 2022 einmalig eine
pauschale Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der corona-bedingten
Haushaltsbelastungen durch das Land NRW in Höhe von insgesamt 500 Mio. €; die
Unterstützung für Köln betrug dabei 28,8 Mio. €. Dieser Betrag ist jedoch bei einem
Planungsvolumen für die Aufwendungen 2023 in Höhe von 5,689 Mrd. € um ein
Vielfaches zu gering - gerade einmal 0,5 % des Gesamtvolumens - um den städti-
schen Haushalt signifikant entlasten zu können.
Ohne deutliche Hilfen oder sonstige Ertragszuwächse ist eine Reduzierung von Auf-
gaben und Aufwendungen zwingend erforderlich, um den Verzehr des Eigenkapi-
tals kontinuierlich und nachhaltig zu verringern und langfristig wieder einen ausge-
glichenen und generationengerechten Haushalt aufstellen zu können und damit an
Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzung zu gewinnen.
Derzeit ergeben sich die nachstehend aktualisierten Fehlbetragsquoten (Beträge
in Mio. €)*:
194
2023 2024 2025 2026 2027
Allgemeine Rücklage, ohne
Isolierung
(31.12. des Vorjahres)
5.243,3 5.052,1 4.766,0 4.556,9 4.455,1
Allgemeine Rücklage, mit Iso-
lierung nach Genehmigung
(31.12. des Vorjahres)
5.243,3 5.246,1 4.960,1 4.898,2 4.867,1
Allgemeine Rücklage, mit Iso-
lierung nach aktueller gesetzli-
cher Regelung (31.12. des
Vorjahres)
5.243,3 5.246,1 5.151,7 5.089,8 5.058,7
Jahresergebnis lt. Ergebnis-
plan ohne Isolierung -191,2 -286,0 -209,2 -101,8 -48,0
Jahresergebnis lt. Ergebnis-
plan mit Isolierung nach Ge-
nehmigung
2,9 -286,0 -61,9 -31,1 -19,7
Jahresergebnis lt. Ergebnis-
plan mit Isolierung nach aktu-
eller gesetzlicher Regelung
2,9 -94,6 -61,9 -31,1 -48,0
neue Fehlbetragsquote ohne
Isolierung 3,65 % 5,66 % 4,39 % 2,23 % 1,08 %
neue Fehlbetragsquote mit
Isolierung nach Genehmigung 0,00 % 5,45 % 1,25 % 0,64 % 0,40 %
neue Fehlbetragsquote mit
Isolierung nach aktueller ge-
setzlicher Regelung
0,00 %
1,80 % 1,20 % 0,61 % 0,95 %
Ausgleichsrücklage** 72,8 - - -
*Aktualisiert auf Basis des Wertes 31.12.2022, Werte ab Ergebnisplan 2023 gem.
Hpl. 2023
**Zuführung zur Ausgleichsrücklage gemäß Verwendungsbeschluss zum JA 2020
(Ds-Nr.: 2421/2023). 2021 ist noch kein Verwendungsbeschluss erfolgt.
Entsprechend der vorstehenden Planung ergibt sich aus Rück - und Vorschau die
nachstehende Entwicklung des Eigenkapitals, aus der sich eine angestrebte plane-
rische Trendwende ab 2020 schon abzeichnen könnte. Allerdings ergibt sich die
Steigerung des Eigenkapitals überwiegend aus der Buchung des außerordentlichen
Ergebnisses gemäß NKF-CIG, sowohl in 2020 und 2021 als auch in 2022. Auch die
in der Planung 2022 berücksichtigten Isolierungsbeträge führen zu einer relativ ho-
hen Konstanz im Eigenkapital. Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist
aber insbesondere zukünftig auch von der Entscheidung in 2026 betroffen, wonach
die bis dahin gebildete Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital
gemäß § 6 NKF-CUIG ausgebucht werden könnte. Das Niveau des Eigenkapitals
in Höhe von rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschritten.
195
* ohne selbstständige Stiftungen; ab 2023 Planwerte entsprechend Haushalt 2023
ff. inkl. Isolierung NKF -CUIG nach aktueller gesetzlicher Regelung mit Isolierung
2024; Wert Ist 2020 enthält Bilanzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. €, Wert Ist
2021 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 150,0 Mio. € und Wert 2022 eine Bilanzie-
rungshilfe in Höhe von 62,5 Mio. €.
Der seit Einführung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute
entstandene und bis 2026 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt ohne Isolierung sal-
diert rd. 2,5 Mrd. €, mit Isolierung saldiert rd. 1,5 Mrd. €. Maßgeblich für diese Ent-
wicklung sind die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 2008
und 2016 und nun wieder seit 2020 Überschüsse aufweisen (siehe nachfolgende
Grafiken ohne Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CUIG). Diesen stehen er-
gebnisneutrale Verrechnungen im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss 2010
erfolgten Korrektur der Eröffnungsbilanz sowie den seit 2013 unmittelbar mit der
Allgemeinen Rücklage zu verrechnenden Erträgen und Aufwendungen aus dem Ab-
gang von Vermögen und der Wertberichtigung von Finanzanlagen in Summe von
rd. 684,2 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung gegenüber. Stichtagsbezogen ergibt
sich seit der Eröffnungsbilanz ein saldierter Eigenkapitalverzehr in Höhe von
1,74 Mrd. € ohne Berücksichtigung der Isolierung.
196
*
Jahresabschluss 2020-2022 und ab 2023 Planwerte gemäß Haushalt 2023 ohne
Isolierung nach NKF-CUIG
*
Jahresabschluss 2020-2022 und ab 2023 Planwerte gemäß Haushalt 2023 mit Iso-
lierung nach § 4 Abs. 5 NKF -CUIG gemäß Genehmigung durch die Aufsichtsbe-
hörde, also ohne Isolierung 2024 und mit Isolierung 2027
197
3.2 Ausgewählte Strategiefelder und Projekte
3.2.1 Klimaschutz
Der Rat der Stadt Köln hat am 17. März 2022 zur Erreichung der Klimaziele die
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in
Köln“ beschlossen, die letztendlich zu einem hohen baulichen Standard von Wohn-
und Nichtwohngebäuden in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versor-
gung mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von
Photovoltaik führen sollen. Des Weiteren wurde im April 2022 das neue Förderpro-
gramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien“ mit einem Fördervolumen
von 20 Mio. € aufgelegt. Auch wurde die Implementierung eines Entsiegelungska-
tasters angestoßen, bei dem Flächenpotenziale zur Entsiegelung systematisch er-
fasst werden sollen. Entsprechende Fördermittel des Bundes dazu wurden eben-
falls beantragt. Weiterhin hat der Rat der Stadt Köln im Dezember 2022 die Käm-
merei der Stadt beauftragt, einen Green Bond aufzulegen. Dazu gehört zunächst
die Identifizierung geeigneter grüner Projekte und die Zusammenstellung eines
Bankenkonsortiums. Auch wird eine Nachhaltigkeitsagentur benötigt, die das zu er-
stellende Rahmenwerk beurteilt und dem Green Bond das nötige Qualitätssiegel
hinsichtlich der ökologischen, nachhaltigen Verwendung erteilt. Ende 2022 wurde
schließlich das gesamtstädtische Klimaschutzgutachten „Klimaneutrales Köln 2035“
den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies beinhal-
tet Themen wie die Reduzierung des Energie- und Wärmebedarfs, den Ausbau von
erneuerbaren Energien (z.B. Stärkung des Photovoltaikanlagen-Ausbaus) sowie die
kommunale Wärmeleitplanung und die Forcierung der Verkehrswende.
Im Rahmen des Klimaschutzes ist es auch notwendig, leistungsfähige, innovative
und umweltverträgliche Mobilitätsangebote bereit zu stellen. Nach der seit dem
29.06.2022 gültigen Stellplatzsatzung werden die Erlöse aus den Stellplatzablöse-
mitteln (15,9 Mio. € in 2022) verwendet, um nachhaltige und klimafreundliche Mobi-
lität zu fördern, z.B. für den flächendeckenden Ausbau von Mobilstationen, Car- und
Bike-Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und Elektroladesäulen für E-Fahr-
zeuge sowie für die Lastenradförderung inkl. entsprechender Sharing-Angebote.
Auch soll die Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs weiterhin erhöht werden, z.B.
durch schnelle Radverbindungen zu den Außenbezirken und Lückenschlüsse im
Fahrradhauptroutennetz, durch Umsetzung von diversen Radverkehrskonzepten
für die Stadtteile Mülheim, Kalk, Porz, Rodenkirchen, Lindenthal -West, Nippes,
Chorweiler und Ehrenfeld sowie durch die Umwandlung von Kfz- in Radfahrstreifen,
wie z.B. an den Kölner Ringen geschehen. Des Weiteren konnten in den Außenbe-
zirken 44 von 50 anvisierten Standorten mit KVB-Leihradstationen ausgestattet wer-
den.
Schließlich wird auch der Kapazitäts - und Streckenausbau des ÖPNV-Netzes ver-
stärkt in den Blick genommen.
3.2.2 Digitalisierung
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche digitale Projekte und On-
line-Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen umgesetzt: Ziel war und
ist es, nicht nur digitale Services anzubieten, s ondern auch die Kölner Verwaltung
zukunftsfähig aufzustellen und als attraktive Arbeitgeberin zu stärken. Dabei wurde
großer Wert auf eine durchgängige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse gelegt,
statt auf eine reine Bereitstellung digitaler Antragsformulare ohne die erforderlichen
Schnittstellen zur weiteren digitalen Bearbeitung in den Fachverfahren.
198
In den vergangenen vier Jahren wurden trotz Pandemie und Krisenmanagement
105 Projekte erfolgreich umgesetzt. 50 weitere Projekte werden 2023 abgeschlos-
sen und 14 Projekte befinden sich in der Umsetzung für 2024 und die Folgejahre.
Das Digitalisierungsprogramm umfasst dabei nicht nur Projekte unterschiedlicher
Laufzeit und Komplexität, sondern wird auch kontinuierlich erweitert.
Mit dem vom Stadtwerkekonzern (nachfolgend SWK) und der Stadt initiierten Pro-
zess „Digitale Zukunftsstadt“ soll die digitale Transformation im Konzern gesteuert
werden. Dazu wird die gemeinsame Kooperationsbasis geschaffen und erstmalig
für die Stadtentwicklung ein integriertes Datenmanagement aufgebaut und umge-
setzt werden (CoLab). Dieses schafft die Grundlage für bessere Services, eine ver-
besserte Steuerung und zukünftig eine bessere Vorausschau durch Simulationen
des gesamten Konzerns. Geplant ist des Weiteren der Aufbau eines urbanen Da-
tenökosystems, in dem die Daten der Stadt und der SWK use-case-bezogen integ-
rativ genutzt und dadurch Mehrwerte im Sinne des Gemeinwohles erzielt und dar-
über hinaus neue Geschäftsfelder entwickelt werden. Als erstes Nutzungsszenario
wird eine Blaupause zur Umsetzung von kooperativen Zukunftsstadtprojekten über
das Handlungsfeld „Mobilität und Umwelt“ unter Einbeziehung von KUDOS, dem
Datenökosystem, entwickelt und umgesetzt.
Auch im Jahr 2022 hat die Stadt Köln interkommunal sowie verwaltungsebenen-
übergreifend die Entwicklung und den Einsatz digitaler Lösungen aktiv forciert. Hier-
bei lag der Schwerpunkt weiterhin auf der einheitlichen Behördenrufnummer 115
und im Bereich der Online Dienstleistungen auf dem Austausch mit der Föderalen
IT-Kooperation (FITKO) zur Nachnutzung von „Einer-für-Alle (EfA-) Leistungen“ mit
dem FIT-Store.
Die Weiterentwicklung von Standards und Normen aus kommunaler Perspektive für
„Smart and Sustainable Cities“ wurde nicht nur im Normungsausschuss “Nachhal-
tige Entwicklung in Kommunen” NAGUS und im Smart City Standards Forum, son-
dern auch im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung CEN/TC 465
„Sustainable Cities and Communities“ vorangetrieben.
Beispielsweise sei an dieser Stelle verwiesen auf:
− die Mitwirkung beim bundesweiten eGovernment Campus (eGovCampus) im
Rahmen eines Modularisierungsworkshops für Kurse der Universität Pots-
dam in Zusammenarbeit mit dem Stein-Hardenberg-Institut (SHI) als Praxis-
partnerin;
− die gemeinsame Arbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft der kom munalen
IT-Dienstleister (VITAKO) e. V. – Facharbeitsgruppe e-Government;
− das Prozess-Symposium der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement (KGSt) „Kommunen auf dem Weg zur prozessorientierten
Organisation“,
− der Austausch mit den Kölner Bildungseinrichtungen wie der Technischen
Hochschule Köln zum Thema „Open Data“ und
− die Mitgestaltung und Beteiligung an der Konferenz „Deutschland Intelligent
vernetzt“ (DIV-Konferenz 2022) „Transformationspfade in die Datenökono-
mie: resilient und nachhaltig“ im Rahmen einer Session „Nachhaltige Städte
und Gemeinden“ zum Umgang mit „Daten als Rohstoff und Ressource“ und
den Herausforderungen, Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für eine
nachhaltige, resiliente Datenökonomie.
199
3.2.3 Schulbau
Der Ausbau der Schulen liegt weiterhin stark im Fokus der Stadt Köln. Dies ist b e-
dingt durch das allgemeine Bevölkerungswachstum ( Einwohnerzahl in Köln zum
31.12.2022: 1.092.118 Einwohner*innen) und die Rückkehr zum Abitur nach neun
Jahren am Gymnasium (G9) erforderlich. Hinzu kommt der steigende Bedarf an
schulischer Ganztagesbetreuung. Zur Abbildung der anstehenden Projekte wurde
eine Schulbau-Prioritäten-Liste erarbeitet. Sie bildet die Grundlage für den zusätzli-
chen Schulbau in der Stadt. Trotz Fachkräftemangels, Verg abehemmnissen, ge-
störter Lieferketten und äußerst angespannter Marktlage im Bausektor forciert die
Stadt Köln den Schulbau. E lf Schulbauprojekte konnten im Jahr 2022 erfolgreich
abgeschlossen werden, die Fertigstellung weiterer sechzehn Maßnahmen ist für
2023/Anfang 2024 anvisiert. Die Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung der Stadt Köln, ist für den Schulbau verantwortlich und rechnet diese Baumaß-
nahmen über Schulmieten mit dem Kernhaushalt ab. Zur weiteren Intensivierung
des Schulbaus wurde in 2022 eine die Gebäudewirtschaft flankierende Schulbau-
gesellschaft gegründet. Die ausschließlich zur Deckung des kölnischen Eigenbe-
darfs eingerichtete Gesellschaft wurde als reine Bauprojektgesellschaft gegründet.
Der Fokus ihrer Tätigkeit liegt dabei auf den Schulneubauprojekten, die in großen
Neubau- bzw. Entwicklungsgebieten der Stadt Köln geplant sind und auf Schulneu-
bauten, in denen Investoren die notwendigen Grundstücke einbringen. Bei den üb-
rigen Schulbauprojekten soll die Gesellschaft die Gebäudewirtschaft unterstützen,
wenn dort entsprechender Personalbedarf entsteht.
Weiterhin wurde ein Kommunales Medienzentrum eingerichtet, das künftig die vie-
len Aufgaben zur Digitalisierung der Kölner Schulen bündeln und koordinieren soll.
3.2.4 Wohnen und Stadtteilentwicklung
Im Bereich Wohnen und Stadtteilentwicklung hat sich die Stadt Köln zum Ziel ge-
setzt, durch bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen und Dienst-
leistungen sowohl starke Zentren zu entwickeln als auch die Veedel als Zentren des
gemeinschaftlichen Lebens zu sichern:
Die integrierte Planung für den neu zu entwickelnden Stadtteil Kreuzfeld im Kölner
Norden neben Blumenberg wurde im Mai 2022 begonnen und wird voraussichtlich
im März 2023 abgeschlossen sein. Der ehemalige Deutzer Hafen soll in den kom-
menden Jahren zu einem gemischt genutzten urbanen Quartier mit ca. 3000 neuen
Wohnungen für 6.900 Bewohner*innen sowie 6.000 neuen Arbeitsplätzen entwi-
ckelt werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur ist
seit Ende 2022 in der politischen Beratung und wird für Anfang 2023 erwartet. Pa-
rallel zum Bebauungsplan soll auch ein Planungsbeschluss für die Verkehrsmaß-
nahmen der inneren und äußeren Erschließung des Deutzer Hafens gefasst wer-
den. In der Parkstadt Süd entsteht am Rande des Parks und rund um die historische
Großmarkthalle in Raderberg ein bunt gemischtes Stadtviertel mit mehreren tau-
send neuen Wohnungen, modernen Büros und Gewerbeflächen. Gleichzeitig wird
mit diesem Stadtviertelprojekt der Innere Grüngürtel vollendet. Neben den bereits
jetzt teilweise nutzbaren Parkflächen sind erste Hochbauprojekte für Wohnungen
sowie Gewerbe- und Gastronomiefläche gestartet. Als weitere städtebauliche Pro-
jekte sind zu nennen das neue Quartier Rondorf Nord-West sowie das Deutz Areal
im Mülheimer Süden.
Um die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zu verbes-
sern, weitere Potenziale zu erschließen sowie Konzepte für die soziale Stadt von
200
morgen zu entwickeln, hat im Frühjahr 2022 die Beratungsstelle für gemeinschaftli-
che Wohnbauprojekte ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Lotsen- und
Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung, z.B. durch Begleitung von
Vergabeverfahren, Aktivierung kommunaler wie privater Flächen und zur Unterstüt-
zung bei der Projektrealisierung. Die Beratungsstelle hat dabei auch eine externe,
von der Stadt Köln geförderte Kooperationspartnerin unter dem Dach des Hauses
der Architektur, die MitStadtZentrale (MSZ).
Im Rahmen des Masterplans Stadtgrün wurde in 2022 eine zunächst gesamtstädti-
sche Analyse der unterschiedlichen Funktionen von Frei - und Grünflächen durch-
geführt, wie sie in ihrer Summe vielfältige Ökosystemleistungen für unsere Stadt
erbringen. Darauf aufbauend soll ab 2023 die Analyse auch auf Stadtbezirksebene
erfolgen, um die Lebensqualität in den Veedeln zu steigern.
Auch zukunftsorientierte Verkehrskonzepte zur Verbesserung der Aufenthaltsquali-
tät im Stadtgebiet standen auf der Agenda 2022: Ausweisung von autofreien Berei-
chen (Umgestaltung der Ehrenstraße im Rahmen des Verkehrsführungskonzeptes
Apostelnviertel, auto freier Abschnitt Severinstraße, Verkehrsversuch Venloer
Straße). Des Weiteren erfolgte im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt
die fahrradfreundliche Umgestaltung der Kölner Ringe zwischen Rudolfplatz und
Hansaring, bei der ca. fünf Kilometer Autospuren in Radspuren umgewandelt wur-
den, im gesamten städtischen Gebiet seit Beginn der Umsetzung des Radverkehrs-
konzeptes jetzt sogar ca. 20 Kilometer. Dies spiegelt sich auch im ADFC -Fahrrad-
klima-Test 2022, dem Zufriedenheitsindex der Radfahrer*innen wieder, nach dem
Köln als „Aufholer“ des Jahres zu den Kommunen gehört, die seit dem letzten Test
2020 die umfangreichsten Verbesserungen umsetzen konnte.
Im Oktober 2022 wurde die Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße als
neue wichtige Verkehrsverbindung in Köln- Ehrenfeld für den Verkehr freigegeben.
Damit konnte gleichzeitig eine Lücke des Fahrradhauptroutennetzes geschlossen
werden.
3.2.5 Wirkungsorientierter Haushalt – Nachhaltigkeitshaushalt
Strategische Ziele und Indikatoren sind integraler Bestandteil des kommunalen
Haushalts. Es geht darum, die gesamtstrategischen Festlegungen der Stadt im we-
sentlichen Finanzplanungsinstrument widerzuspiegeln. Ziele und Ressourcen nach-
vollziehbar und messbar in der Planung darzustellen und unterjährig zu verantwor-
ten, sind nachdrückliche Forderungen der Kölner Bevölkerung an Politik und Ver-
waltung.
Der gesetzlichen Vorgabe, Ziele und die Kennzahlen zur Messung der Zielerrei-
chung zu beschreiben, trägt die Stadt Köln mit dem Wirkungsorientierten Haushalt
in Band 3 des Jahresabschlusses Rechnung. Seit 2015 werden dazu Ziele, Kenn-
zahlen und Indikatoren auf Produktgruppen- und Produktebene mit den dazugehö-
rigen aggregierten Finanzinformationen verknüpft. Die gesellschaftlichen A uswir-
kungen, die der eigentliche Gegenstand des öffentlichen Handelns sind, sollen so
in den politischen Steuerungsfokus gerückt werden. Daher orientiert sich der Wir-
kungsorientierte Haushalt an der Wirkungskette: Input – Output – Outcome – Im-
pact. Weg von der ursprünglichen Steuerung der öffentlichen Aufgaben allein über
Budgets sollen Output und Outcome der städtischen Produkte und Produktgruppen
betrachtet und gemessen werden. Entsprechend ihres Beitrags zur Zielerreichung
sollen die Ressourcen effizienter eingesetzt werden.
201
Noch einen Schritt weiter geht die Betrachtung der gesamtgesellschaftlichen Aus-
wirkungen des Verwaltungshandelns (Impact), zum Beispiel im Hinblick auf nach-
haltiges Wirtschaften oder sozialen Ausgleich. Ein wichtiger Baustein ist damit auch,
Nachhaltigkeitsaspekte im Wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. Dazu
werden in Köln seit 2019 die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
(„Sustainable Development Goals“ – SDG), des Bundes und des Landes NRW mit
Finanzressourcen und ersten, vorhandenen Indikatoren in einzelnen Produktgrup-
pen und Produkten verknüpft. Basierend auf den Erfahrungen mit fünf Pilotämtern,
die in einer Evaluierung strukturiert aufgearbeitet wurden, soll der Nachhaltigkeits-
haushalt erweitert und fortentwickelt werden.
Der Wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungsgrundlage für
einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fokus
auf die kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften, das
erforderlich ist, um die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen.
3.2.6 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
Um eine finanzielle Nachhaltigkeit in diesem und in den kommenden Haushalten zu
gewährleiten, sind klare, finanziell bewertete und tragbare Prioritäten und entspre-
chende Ziele Voraussetzung. Finanzen und Stadtentwicklung sorgen im Einklang
mit diesen Prioritäten für das Wohlbefinden und Wohlergehen zukünftiger Genera-
tionen. Im Dezember 2021 wurde die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
vom Rat geändert beschlossen (Vorlage 1987/2021). Der beschlossene Ände-
rungsantrag stärkt die Belange des Klimaschut zes mit dem Ziel, Köln bis 2035 zu
einer klimaneutralen Metropole zu entwickeln.
Handlungsleitend für Politik und Verwaltung ist das Zielgerüst der Stadtstrategie,
bestehend aus fünf Leitsätzen und 27 Zielen für die künftige Kölner Stadtentwick-
lung. Die Herausforderungen für die Metropole Köln sind dabei in infrastruktureller,
sozialer und finanzieller Hinsicht enorm. Die dynamische Bevölkerungsentwicklung,
der demografische Wandel, der Klimaschutz, die Klimafolgenanpassung, der digi-
tale und ökonomische Strukturwandel einer globalisierten Welt stellen die Chancen
und Risiken dar, denen sich Köln mit den „Kölner Perspektiven 2030+“ stellt. Mit der
Stadtstrategie wurde ein Kompass entwickelt, der Köln befähigt, zukunftsorientiert,
strategisch und nachhaltig zu handeln. Sie setzt damit auch einen Orientierungs-
rahmen für die finanzielle Nachhaltigkeit der Stadt Köln, die es auch zukünftigen
Generationen erlaubt, eigene Entwicklungsschwerpunkte mit entsprechenden Mit-
teln zu setzen. Neben der Implementierung des Zielgerüstes in das städtische Han-
deln wird die Stadtstrategie über die Empfehlungen der Zielkarten sowie Schlüssel-
projekte umgesetzt, die in besonderer Weise zur Zielerreichung beitragen.
Als Beispiel für eine Initiative im Einklang mit der Stadtstrategie sei hier die Erarbei-
tung des „Köln-Katalogs“ in 2022 genannt, ein Handlungsleitfaden für Kölner Wohn-
typologien, um gezielt mehr Wohn- und Arbeitsraum zu schaffen. Der Handlungs-
leitfaden zeigt dabei Möglichkeiten auf, wie mit der knappen Ressource Fläche um-
gegangen werden kann: es sollen flächensparende Quartiere, die sozial und funkti-
onal durchmischt sind, entstehen, mit kurzen Wegen zu Supermärkten, Cafés, etc.
sowie zu den städtischen Infrastruktureinrichtungen wie ÖPNV, Schulen, Kitas so-
wie ausreichenden Grünflächen. Diverse Quartierstypologien für kompakte, nach-
haltige und lebenswerte Quartiere sind auf dieser Basis entwickelt worden. Anfang
2023 soll der erarbeitete Katalog dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorge-
legt werden, so dass er als verbindliches Planungsinstrument für die Stadt Köln ein-
geführt werden kann.
202
3.3 Entwicklung in den Beteiligungen
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften und Sondervermögen nehmen eine
Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag
zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Sie werden daher in den Ausblick ein-
schließlich der Betrachtung der erwarteten Chancen und Risiken einbezogen.
3.3.1 Überblick
Die städtischen Beteiligungen und Sondervermögen in Form von eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtungen erbringen Leistungen in diversen Geschäftsfeldern, die im We-
sentlichen folgende Aufgaben umfassen:
Ver- und Entsorgung
• Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikations -
dienstleistungen
• Entsorgung, einschließlich der Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winter-
wartung sowie Abwasserentsorgung
• Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge
• Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer
• Straßenentwässerung
Verkehr
• Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs
• Betrieb von Häfen und Flughafen
Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten
• Wohnraumversorgung durch Neubau, Kauf, Verkauf, Bewirtschaftung und Ver-
mietung von Wohnungen über die städtischen Wohnungsgesellschaften
• Bewirtschaftung und Baubetreuung von städtischen Objekten sowie Planung und
Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art
Kultur, Sport und Erholung
• Betrieb von Kunst- und Kultursparten, wie Theater, Tanz und Musik.
• Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungsstätten zur Durchführung kultu-
reller und sonstiger Veranstaltungen
• Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten, Bädern und einer Eissporteinrichtung
• Betrieb von Museen und Zoo
Gesundheitsversorgung und Soziales
• ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen
• Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter,
psychisch kranker Menschen oder anderweitig notleidender oder gefährdeter
Menschen
• Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten
• Förderung der Kinder - und Jugendhilfe durch den Betrieb entsprechender Ein-
richtungen
203
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
• Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und
anderer Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im
In- und Ausland
• Förderung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln und der heimischen
Wirtschaft
• Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des Tech-
nologietransfers
• Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten
Kernfunktion der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und zu-
verlässige Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen Wirt-
schaft mit Dienstleistungen zu sozialverträglichen Preisen. Die Aktivitäten der Un-
ternehmen wirken sich aber auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im We-
sentlichen in Form von Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus.
Den Chancen und Risiken in den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften
kommt daher auch im Hinblick auf die städtische Finanzwirtschaft große Bedeutung
zu.
In den Jahren 202 2 bis 202 7 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse
(BKZ) in Höhe von rd. 1.148 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowie Di-
videnden in Höhe von 456 Mio. € geflossen bzw. geplant.
in Mio. €
Ist
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
Aufwendungen für
Betriebskostenzu-
schüsse
169,7 178,9 195,8 202,4 200,7 200,2
Erträge aus Gewinn-
abführungen/Divi-
denden
62,3
71,5
80,3
80,6
80,6
80,7
Ergebnisbelastung 107,7 107,4 115,5 121,8 121,8 120,1
3.3.2 Einzelne Beteiligungen
Stadtwerkekonzern
Die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns ist für die Stadt von besonderer Bedeu-
tung. Neben einer Übernahme von Verlusten des öffentlichen Personennahver-
kehrs und des Betriebes von öffentlichen Bädern im Rahmen des steuerlichen Quer-
verbundes führen die Stadtwerke erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die
Finanzierung von Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können. In Anbe-
tracht eines umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher Inves-
titionsbedarfe der SWK-Konzerngesellschaften ist die finanzielle Leistungsfähigkeit
im Hinblick auf zukünftige Gewinnausschüttungen mit Risiken behaftet.
204
Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in erheblichem Umfang Risiken
aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundes-
netzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird die
Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft von vielen energiepolitischen Vorga-
ben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an Planungsun-
sicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Be-
reichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es
für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher, gesetzlicher,
energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr
stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab (Ener-
giewende, Kohleausstieg). Zudem haben die derzeit anhaltend volatilen Verhält-
nisse auf den Strom - und Gasmärkten erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags-
kraft. Entscheidende Parameter wie Öl-, Kohle-, CO
2-, Strom- und Gaspreise unter-
liegen erheblichen Schwankungen.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahver-
kehr in Köln mit Stadtbahnen und Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und
auf den abgehenden Linien der KVB auf Basis des am 01.01.2020 zwischen der
Stadt und der KVB geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Auch in
2022 erlitt der ÖPNV-Bereich infolge der gegenwärtigen Corona-Pandemie schwere
Einbußen, die sich bei der KVB in Form einer stark geminderten Nachfrage und
hohen Mindererlösen im mittleren zweistelligen Millionenbereich geäußert haben.
Nach ersten Schätzungen werden bundesweit Schäden bei den Aufgabenträgern
und Verkehrsunternehmen in Höhe von rund 4,0 Mrd. € erwartet. Di e Folgen der
Corona-Pandemie und der damit verbundenen Verluste werden Bund und Länder
über den ÖPNV - Rettungsschirm ausgleichen. Herausforderungen ergeben sich
weiter durch die Umstellung der Antriebe auf Elektromobilität und die Erneuerung
der Fahrzeugflotte sowie die Mobilitätswende und den Netzausbau.
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist auf den Betrieb von Häfen und öf-
fentlichem und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsverkehr ausge-
richtet. Sie steht vor der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding ihre
wertschaffenden Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Veränderungen
der marktwirtschaftlichen globalen und regionalen Nachfrage, konjunkturell und wit-
terungsbedingt, beeinflussen das Geschäftsfeld Hafenumschlag und Binneninfra-
struktur. Alternative Transpor tanbieter, z. B. LKW, verringern die Wettbewerbsfä-
higkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für die HGK ergeben sich
durch eine investitionsorientierte Strategie zur Sicherung und zum Ausbau der
Marktstellung. Mit der Akquisition der HGK Shipping in 2020 rundet die HGK -
Gruppe ihr Portfolio für trimodale Güterverkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich Bin-
nenschifffahrt werden durch den Erwerb ausgebaut und insbesondere durch die
Wachstumssegmente in der Chemie- und Gasschifffahrt mit Zugang zu den wichti-
gen Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam ergänzt.
Kliniken
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer anhaltend
tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, unabhängig von den zusätzlichen Belastungen
aus der Corona-Pandemie. Von der Geschäftsführung wurden verschiedene kurz-
und mittelfristige Maßnahmen identifiziert, um das Unternehmen wieder zu stabili-
sieren und neu auszurichten. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verlustsituation
in allen drei von den Kliniken betriebenen Standorten in Holweide, Merheim und
Riehl, jedoch insbesondere wegen der zu erwartenden Veränderungen der rechtli-
205
chen Rahmenbedingungen zum Betrieb von Krankhäusern durch die aktuell disku-
tierte Krankenhausreform, plant die Gesellschaft kurzfristig ein alternatives Betrei-
ber- und Standortkonzept. Darüber hinaus wird weiterhin geprüft, ob ein Klinikver-
bund mit dem Universitätsklinikum Köln wirtschaftliche und im Hinblick auf die me-
dizinische Versorgung im Kölner Raum positive Impulse setzen könnte.
Zur Deckung der aus dem operativen Geschäft entstehenden Liquiditätsbedarfe
wurden der Gesellschaft bis zum 31.12.2022 durch entsprechende Ratsbeschlüsse
Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtwert von 401,6 Mio. € zur Verfügung ge-
stellt. Unterstützungsleistungen für die Kliniken Köln werden auch zukünftig erfor-
derlich sein. Für das Jahr 2023 sind weitere Mittel von rd. 130 Mio. € vorgesehen.
Die konzeptionelle Neuordnung der Krankenhausleistungen der Stadt Köln sollen
mittelfristig die städtischen Mittel deutlich begrenzen.
GAG Immobilien AG
Die GAG Immobilien AG (GAG) kommt mit 45.357 Wohnungen (Vorjahr: 45.348) im
konzerneigenen Bestand dem satzungsgemäßen Auftrag nach, breite Schichten
der Kölner Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedin-
gungen zu versorgen. Mit umfangreichen Instandsetzungs -, Modernisierungs- und
Neubauprogrammen passt das Unternehmen seinen Wohnungsbestand permanent
dem aktuellen Standard an, um gemeinsam mit den Tochtergesellschaften eine be-
darfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die erreichte Posi-
tion auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu festigen. Um die Ausnutzung beste-
hender Potenziale auch weiterhin zu ermöglichen, ist eine langfristige Steigerung
des Unternehmenswertes unumgänglich. Langfristig wird dies nur durch die Opti-
mierung des Portfolios erreicht. Hierzu baut der GAG-Konzern laufend sein Portfo-
liomanagementsystem aus und verfügt über eine verlässliche Basis zur Analyse der
im Immobilienbestand vorhandenen Risiken und Chancen. Zusätzlich betreibt der
GAG-Konzern eine ausgewogene Quartiersentwicklung durch eine kundenorien-
tierte Bewirtschaftung und Belegungssteuerung, ein strukturiertes Sozialmanage-
ment sowie die Koordinierung sämtlicher für die Mieterinnen und Mieter oder den
Gebäudebestand tätigen Abteilungen. Die zentrale Chance entsteht dabei durch die
Entwicklung von fachübergreifenden Quartierskonzepten für alle Quartiere im GAG-
Konzern. Die Ausschüttung der GAG für das Geschäftsjahr 2021 im Haushaltsjahr
2022 beträgt unverändert 0,50 € je Aktie . Der nicht ausgeschüttete, verbleibende
Bilanzgewinn 2021 wird zur Stärkung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten der
Gewinnrücklage in Höhe von 11 Mio. € zugeführt sowie in Höhe von 669.000 € als
Gewinn vorgetragen.
Gebäudewirtschaft
Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fun-
giert als Ansprechpartner rund um die Immobilienwirtschaft, um die Auftrag geben-
den Dienststellen von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten und ihnen
Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Mit
dem schnell wachsenden Immobilienvermögen nimmt der Umfang der Aufgabe, an-
gesichts der zur Verfügung stehenden Personalressourcen und immer neuer Bau-
vorschriften und das Risiko zu, den zukünftigen Baubestand wirtschaftlich zu ver-
walten. Sie geht aufgrund der angespannten Flächenbedarfssituation (Schulnot-
stand) und der prognostizierten demografischen Entwicklung für die folgenden Wirt-
schaftsjahre von einer hohen und deutlich zunehmenden Investitionstätigkeit und
von einem stetig wachsenden Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus.
206
Zur schnellstmöglichen Deckung des sich dynamisch entwickelnden schulischen
Raumbedarfs hat die Stadt Köln entsprechend des Ratsbeschlusses vom
17.03.2022 zur Unterstützung und Entlastung der Gebäudewirtschaft mit der Kölner
Schulbaugesellschaft mbH eine speziell auf den Schulbau ausgerichtete Projekt-
entwicklungsgesellschaft konzipiert.
Die GmbH als Auftragnehmer soll neben der Beschleunigung der Realisierung der
in der Schulbaumaßnahmenliste geführten 184 Projekte (Stand 31.12.2021) zu-
gleich eine Erweiterung der kommunalen Kapazitäten abdecken.
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen
Köln/Bonn zu betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommen-
den Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisie-
rung und marktgerechten Erweiterung des Bestands erforderlich. Die für die wirt-
schaftliche Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwick-
lung im Passagieraufkommen und beim Frachtvolumen erholte sich im Jahr 2022
deutlich von den Folgen der Corona Pandemie. Allerdings ist das Vorkrisenniveau
von 2019 noch nicht erreicht. Die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des
Produktportfolios für den Kunden steht dabei nach wie vor im Fokus. Auch i n den
kommenden Jahren soll en im Passagierverkehr die sinkenden Businessverkehre
durch neue Strecken im touristischen Bereich kompensiert werden. Das deutlic h
ausgebaute Angebot in die 3 Top-Märkte Spanien, Türkei und Griechenland soll in
2023 wieder in den Markt gestellt werden und durch neue Destinationen und Auf-
stockungen ergänzt werden. Das bestehende Portfolio an Low -Cost-Carriern soll
um weitere Carrier ergänzt werden. Bei den Family & Friends Märkten (Türkei, Ost-
europa und Nordafrika) soll das Niveau von 2022 auch zukünftig gehalten werden.
Der Frachtverkehr entwickelte sich in 2022 trotz abflauender Weltwirtschaft besser
als der Wettbewerb (- 1% Rückgang FKB zu - 7% Gesamtmarkt Deutschland) und
lag dennoch unter dem Plan. Für 2023 erwartet die Geschäftsführung wieder eine
Ausweitung des Frachtverkehrs nach China mit dem Ende der Null-Covid-Strategie
sowie eine Aufstockung der Cargo-Flüge in die Wachstumsregion Nordeuropa.
Koelnmesse GmbH
Dem Koelnmesse Konzern wurde durch die pandemiebedingten Veranstaltungsver-
bote ab März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage entzogen. Der zur Si-
cherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH zunächst bis zum 31.12.2022 und in
einer Höhe bis 80 Mio. € eingerichtete Liquiditätsverbund mit der Stadt Köln wurde
in 2022 sukzessive auf 180 Mio. € erhöht und bis zum 31.12.2027 verlängert. Das
Geschäftsjahr 2022 war weiterhin geprägt von Corona-Verlusten.
KölnMusik GmbH
Auch in der Kölner Philharmonie unterlag der Veranstaltungsbetrieb im ersten Quar-
tal 2022 noch behördlichen Einschränkungen mit entsprechend negativen Auswir-
kungen auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft. E rst ab Herbst konnte ein
Anstieg der Nachfrage nach Konzertveranstaltungen beobachtet werden. Die Aus-
lastung der Philharmonie bleibt aber weiterhin herausfordernd.
207
GbR Historische Mitte
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 über die Gründung der GbR
Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln
wurde zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden
zu 80% von der Stadt Köln und zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten.
Auf der Basis des fortgeschrittenen Planungsstandes und einer Neuberechnung der
jeweiligen Flächenanteile, die die Gesellschafter an den entstehenden Gebäuden
halten werden, wurde dieses Verhältnis per Gesellschafterbeschluss vom
20. September 2023 wie folgt geändert: Stadt Köln 79,54 Prozent; Hohe Domkirche
20,46 Prozent. Auf Basis der Kostenberechnung entstehen Bruttogesamtbaukosten
in Höhe von 207,38 Mio. EUR. Im Vergleich zur vertieften Kostenschätzung (183,06
Mio. EUR) ergibt sich nunmehr für das Gesamtprojekt eine Differenz in Höhe von
24,32 Mio. EUR. Der Anteil der Stadt Köln an der Kostenberechnung 2023 beträgt
167,87 Mio. EUR. Auf die Hohe Domkirche entfallen Kosten in Höhe von insgesamt
39,51 Mio. EUR brutto.
Die Gesellschaft fungiert als Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an
den zu errichtenden Gebäuden und verfolgt insbesondere kein erwerbswirtschaftli-
ches Gewinnstreben. Die ausgewiesenen Nettobestandsveränderungen resultieren
aus der quotalen Weiterbelastung sämtlicher Betriebsaufwendungen und Investiti-
onen zu Eigenkosten exklusive Umsatzsteuer an die Gesellschafter. Die Planungen
weisen deshalb ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
Stadtentwässerungsbetriebe
Die Stadtentwässerungsbetriebe planen den Bau einer gemeinschaftlich mit weite-
ren Städten und Kommunen betriebenen Klärschlammverbrennungsanlage. Der
Rat der Stadt Köln hat am 06.05.2021 der Gründung der Anlagenbetreibergesell-
schaft Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zugestimmt. Die
Gesellschaft wurde im Jahr 2022 gegründet und soll bis Ende 2023 den technischen
Rahmen des Projektes festlegen sowie das Entwurfs- und Genehmigungsverfahren
initiieren. Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für
2029 vorgesehen.
Kölner Bühnen
Die Sanierung der Kölner Bühnen soll zur Spielzeit 2024/25 abgeschlossen sei n.
Ab diesem Zeitpunkt wird der städtische Haushalt mit den Sanierungskosten (Ab-
schreibungen bis zu 40 Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. Die Aus-
wirkung/Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt beträgt ab der geplanten In-
betriebnahme in der Spielzeit 2024/25 rd. 37,8 Mio. € in der Spitze und durchschnitt-
lich p.a. 25,4 Mio. €. Diese Berechnungen basieren auf den geschätzten Baukosten
in Höhe von rd. 664,9 Mio. € zuzgl. Bauzeitzinsen (Stand 25.01.2023). Zurzeit ist
mit ca. 22,6 Mio. € Abschreibungsaufwand ab Inbetriebnahme zu rechnen, dazu
kommt die Zinsbelastung. Weitere Kostensteigerungen der Sanierung werden über
den Abschreibungszeitraum von 40 Jahren verteilt, haben aber auch eine weitere
Erhöhung der jährlichen Mehrbelastung für den Haushalt zur Folge.
208
Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH
Bedingt durch den Ukraine-Krieg und die damit einhergehende Energiekrise war die
Tätigkeit der Köln Business -Wirtschaftsförderungs-GmbH in 2022 auf das beglei-
tende wirtschaftliche Krisenmanagement gerichtet. In 202 2 wurde zudem die stra-
tegische Ausrichtung neu formierter Teams verstetigt. Ein neues Angebot der Ge-
sellschaft bietet Unterstützungsformate zum Thema Bauanträge bzw. – genehmi-
gungen für Kölner Unternehmen. Zudem engagierte sich die Köln Business -Wirt-
schaftsförderungs-GmbH im Bereich Gründerförderung. Nachdem in den Vorjahren
Event- und Messeformate aufgrund der Pandemie nur eingeschränkt oder gar nicht
realisiert werden konnten, war in 2022 wieder der Besuch von (Netzwerk - ) Veran-
staltungen und Messen (u.a. Expo Real in München und MIPIM in Cannes) möglich.
Durch die global existierenden Unsicherheiten wird die Projektplanung der Gesell-
schaft auch in 2023 dynamisch bleiben. Im Zentrum der Arbeit für 2023 und 2024
stehen die strategischen Ziele rund um die Themen Förderung eines wirtschafts-
freundlichen Kölns, digitale und nachhaltige Wirtschaftsförderung, Schaffung eines
wachstumsfreundlichen Innovations- und Gründungklimas, Ansiedlungen, Positio-
nierung Köln als attraktive Metropole zum Arbeiten, Erleben und Einkaufen.
BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG
Die Bestandflächen in elf Gebäuden werden an innovative Unternehmen insbeson-
dere aus dem Bereich der Biotechnologie und angrenzender Technologiefelder ver-
mietet. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Freigabe für die Erstellung
einer Entwurfsplanung für zwei neue Büro- und Laborgebäude auf dem Gelände
des BioCampus erteilt. Die Neubauten sollen die hohe Nachfrage nach Laborflä-
chen bedienen und zudem einen ersten Schritt für eine zukunftsgerichtete Weiter-
entwicklung des Standortes darstellen.
Sonstige Entwicklungen
Weitergehende Chancen und Risiken im Bereich der Beteiligungsunternehmen sind
aktuell nicht ersichtlich bzw. gehen nicht über das allgemeine wirtschaftliche Risiko
hinaus. Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben,
insbesondere zum Aufbau des Konzerns Stadt Köln sowie zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen der einzelnen Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht der Stadt
Köln verwiesen.
209
4. Kennzahlen
Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kenn-
zahlensets NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkom-
munale Vergleiche. Grundsätzlich sind diese einer Gesamtbetrachtung zu unterzie-
hen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht aussagefä-
hig.
4.1 Bilanzkennzahlen
31.12.2022 31.12.2021
Eigenkapitalquote 1 34,84% 35,11%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil
des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz.
Formel:
Eigenkapital
Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________
Bilanzsumme
Eigenkapitalquote 2 50,85%
51,74%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil
des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“, also des Eigen-
kapitals einschl. der Sonderposten (Sopo) mit Ei-
genkapitalcharakter, am gesamten bilanzierten Ka-
pital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz.
Formel:
(Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Eigenkapitalquote 2 =________________________________________________________________________________
Bilanzsumme
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen
Mittel aus erhaltenen Anzahlungen berücksichtigt,
ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote.
52,29%
53,03%
Fehlbetragsquote entfällt
entfällt
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen
Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapital-
anteil.
Formel:
Negatives Jahresergebnis x (-100)
Fehlbetragsquote = _____________________________________________________________
Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage
210
31.12.2022 31.12.2021
Infrastrukturquote 16,56% 17,33%
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem
Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen
auf der Aktivseite der Bilanz dar.
Formel:
Infrastrukturvermögen x 100
Infrastrukturquote = ________________________________________________
Bilanzsumme
Anlagendeckungsgrad 2 85,38% 81,45%
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an,
welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig fi-
nanziert ist. Bei der Ermittlung der Kennzahl wer-
den dem Anlagevermögen die langfristigen Passiv-
posten Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) mit Ei-
genkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital
(länger 5 Jahre) gegenübergestellt.
Formel:
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge
+ langfristiges Fremdkapital) x 100
Anlagendeckungsgrad 2 = ______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Anlagevermögen
Investitionsquote 191,48% 156,24%
Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem
Substanzverlust durch Abschreibungen und Ver-
mögensabgänge des Anlagevermögens (AV) neue
Investitionen gegenüberstehen.
Formel:
Bruttoinvestitionen x 100
Investitionsquote= __________________________________________________________________
Abgänge des AV + Abschreibungen AV
Liquidität 2. Grades 23,52% 20,34%
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über
die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt
zum Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen Ver-
bindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt wer-
den.
Formel:
(Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100
Liquidität 2. Grades = __________________________________________________________________________________
kurzfristige Verbindlichkeiten
211
31.12.2022 31.12.2021
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 12,18% 11,97%
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das
Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an.
Formel:
K
urzfristige kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Verbindlichkeitenquote =_____________________________________________________________
Bilanzsumme
Dynamischer Verschuldungsgrad 68,69% 25,85%
Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt
sich die Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die
Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung
gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft dar-
über, in wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch
gleichen Bedingungen ihre Schulden aus den zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig til-
gen könnte (Entschuldungsdauer) bzw. bei einem
negativen Wert, in welchem Zeitraum die Schulden
verdoppelt werden.
Formel:
(gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel
dynamischer - kurzfristige Forderungen)
Verschuldungsgrad = ______________________________________________________________________________
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR)
212
4.2 Ergebniskennzahlen
31.12.2022 31.12.2021
Aufwandsdeckungsgrad 99,94% 99,67%
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem An-
teil die ordentlichen Aufwendungen durch die or-
dentlichen Erträge gedeckt werden.
Formel:
Ordentliche Erträge x 100
Aufwandsdeckungsgrad = _______________________________________________
Ordentliche Aufwendungen
Nettosteuerquote 48,77% 49,35%
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem An-
teil sich die Stadt aus Steuern refinanziert, sich
„selbst“ also unabhängig von Finanzleistungen
Dritter finanzieren kann.
Formel:
(S teuererträge – Gewerbesteuerumlage
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100
Nettosteuerquote = __________________________________________________________________________________
Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit
Drittfinanzierungsquote 49,02% 51,39%
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Ab-
nutzung unterliegende Anlagevermögen durch Zu-
schüsse Dritter mitfinanziert wurde.
Formel:
Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100
Drittfinanzierungsquote = __________________________________________________________________________________
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
Zuwendungsquote 24,09% 22,52%
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen
Dritter abhängig ist.
Formel:
E rträge aus Zuwendungen x 100
Zuwendungsquote = _______________________________________________________
Ordentliche Erträge
213
4.3 Kennzahlenentwicklung 2018 bis 2022
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letz-
ten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen
wird auf die Ziffern 4.1 und 0 verwiesen. Angegeben sind die Werte jeweils zum
31.12. des Jahres in Prozent, soweit keine gesonderte Angabe erfolgt.
2018 2019 2020 2021 2022
Eigenkapitalquote 1 34,94 34,40 34,42 35,11 34,84
Eigenkapitalquote 2 53,54 52,71 51,62 51,74 50,85
Fehlbetragsquote 1,59 0,58 ./. ./. ./.
Liquidität 2. Grades 26,45 26,84 24,46 20,34 23,52
Aufwands-
deckungsgrad 97,85 99,33 100,80 99,67 99,94
Nettosteuerquote 50,77 51,63 40,50 49,35 48,77
Drittfinanzierungsquote 52,90 50,44 50,23 51,39 49,02
Dynamischer
Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)
47,37 31,27 12,87 25,85 68,69
Die Eigenkapitalquoten 1 und 2 sind gegenüber 2021 nahezu konstant geblieben.
Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und des Defizits in den Jahren 2017-
2019 konnte erstmalig in den nachfolgenden Jahren, wie auch in 2022, wieder ein
Überschuss erzielt werden. Der Überschuss 2022 enthält dabei auch das außeror-
dentliche Ergebnis in Höhe von + 62,5 Mio. €. Das Ergebnis aus lfd. Verwaltungs-
tätigkeit beträgt im Jahr 2022 rund 38 Mio. € und damit ergibt sich wie im Vorjahr
keine Fehlbetragsquote.
Die Liquidität 2. Grades erreicht mit 23,52 % annähernd das Niveau des Jahres
2020 und liegt damit rund 3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Dadurch wird
deutlich, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht ohne Einschränkungen getilgt
werden können. Untermauert wird diese Aussage durch den hohen Bestand an Li-
quiditätskrediten. Zum Stichtag betrugen diese rund 1,15 Mrd. €. Dies entspricht
einer Erhöhung um rund 415 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen
durch die ordentl ichen Erträge gedeckt werden können. Im Berichtsjahr liegt der
Aufwandsdeckungsgrad bei 99,94 %. Das bedeutet, dass eine vollständige De-
ckung der ordentlichen Erträge nicht erreicht werden konnte. Der Jahresüberschuss
resultiert damit aus Verbesserungen im Finanz- und im außerordentlichen Ergebnis.
Hier insbesondere durch die Corona- und Ukrainekrieg -bedingte Isolierungen in
Höhe von rund 62,5 Mio. €.
214
Durch die Nettosteuerquote, die in 2022 im Gegensatz zum Jahr 2021 um etwa
0,58 Prozentpunkte gesunken ist, ist erkennbar, in welch hohem Maße die Stadt
Köln von der ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist.
Diese Entwicklung zeigt weiterhin in besonderem Maße, wie entscheidend die fi-
nanziellen Gestaltungsmöglichkeiten durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden.
Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschrei-
bungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten im Haushaltsjahr
an. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit Erträge aus der Sonderposten-
auflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Die Drittfinanzierungs-
quote beträgt im Berichtsjahr 49,02 % und bewegt sich auf einem konstanten Ni-
veau wie in den Vorjahren. Das bedeutet, dass rund 50 Prozent der Abschreibungs-
belastungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen aufgefangen werden
können. Dies bedeutet aber auch, dass rund 50 Prozent des Wertverzehrs durch
Drittfinanzierungen beeinflusst werden.
Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, innerhalb welcher Zeitspanne eine
Entschuldung - bei gleichbleibendem Zahlungsfluss - realisierbar ist. Der Kennzah-
lenvergleich des dynamischen Verschuldungsgrads macht deutlich, dass die Ent-
wicklung der Überschüsse nicht konstant ist, sondern teils hohen Schwank ungen
unterliegt. Im Jahr 2022 wird der niedrigste Zahlungsmittelüberschuss der letzten
vier Jahre erzielt. Aus diesem Grund könnte - bei unveränderten Rahmenbedingun-
gen und gleichen Zahlungsüberschüssen – eine Entschuldung erst in circa 69 Jah-
ren möglich sein. Dies entspricht einer Verlängerung um 43 Jahre gegenüber der
Ermittlung der Werte des Jahresabschlusses 2021. Diese große Veränderung lässt
sich überwiegend aus dem Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzrech-
nung erklären, da dieser im Gegensatz zum Vorjahr um rund 160 Mio. € gesunken
ist. Damit stehen viel weniger Zahlungsmittel zur Schuldentilgung zur Verfügung, so
dass sich die Entschuldungsdauer entsprechend verlängert.
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
In 2022 waren die Auswirkungen der Corona- Pandemie auf das gesellschaftliche
Leben trotz einer nahezu abgeschlossenen Impfkampagne noch zu spüren. In 2023
jedoch konnten die Institutionen des gesellschaftlichen Lebens wie die Restaurants
oder auch die Kulturbetriebe wieder ohne Restriktionen geöffnet und betrieben wer-
den. Die Industrie bzw. das produzierende Gewerbe wird jedoch in 2023 weiterhin
die Probleme stockender Lieferketten zu lösen haben.
Am 24.02.2022 begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies führt
zunächst zu stark anwachsenden Flüchtlingsströmen, die seitens der Kommunen
sowohl organisatorisch als auch finanziell aufgefangen werden mussten. Eine wei-
tere Folge dieses Krieges sind die steigenden Energiekosten durch die Umstellung
von Energiekäufen auf neue Vertragspartner zur Verringerung der wirtschaftlichen
Abhängigkeit von Russland, die steigende Inflation und die steigenden Zinsen. Alle
diese Aspekte behalten auch in 2023 ihre Gültigkeit.
Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite des Haushalts wird die
Stadt die finanziellen Auswirkungen in gravierendem Maße spüren. Zur Quantifizie-
rung von Mehraufwendungen und Mindererträgen wurde in 2020 eine Buchungs-
systematik entwickelt, die es ermöglicht, den zusätzlichen Corona- bedingten Auf-
wand zu erfassen. Diese Systematik wurde in 2022 auf die Auswirkungen des Uk-
raine-Krieges erweitert und wird in 2023 fortgeführt.
215
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer anhaltend
tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, unabhängig von den zusätzlichen Belastungen
aus der Corona-Pandemie. Im März 2023 begannen Gremienberatungen über das
Zukunftsmodell für die Kliniken mit der Zusammenführung der bisherigen Standorte
an einem zentralen Klinik-Campus in Merheim. Das Konzept wurde am 15.06.2023
im Rat beschlossen. Dieses wird auch erhebliche Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt nach sich ziehen.
Mit dem Zukunftsmodell gehen erhebliche Investitionsaufgaben einher, die perspek
tivisch sicherstellen sollen, dass der Unterstützungsbedarf für die Kliniken aus dem
Haushalt deutlich begrenzt werden kann.
Köln, � l2024
��e(t<'�
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Köln, o2.o . .Z..2024
Prof. Dr. Dörte Diemert
Stadtkämmerin
216
Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und
der Ratsmitglieder
217
Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n (Wahlperiode 2020 / 2025)
Reker, Henriette Oberbürgermeisterin A ufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrätin Stadtwerke Köln GmbH
Beirätin RheinEnergie AG
Beirätin NRW Bank
Beirätin RWE Rheinisch-Westfälisches Elekzitritätswerk AG
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn
Kuratorium Stiftung Stadtgedächtnis
R a t s m i t g l i e d e r
Abé, Denise Fraktionsgeschäftsf
ührerin Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Achtelik, Christian Berater Klima- und Energiepolitik -
Aengenvoort, Constanze Referatsleiterin Informationsdienste Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Akude, John Politikwissenschaftler -
Bauer-Dahm, Daniel Verwaltungsmitarbeiter Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 09.09.2022)
Böll, Mechthild Geschäfstführerin NPO Aufsichstsrätin Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (seit 08.09.2022)
(seit 01.08.2022)
Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG -
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Brust, Gerhard Rentner Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
(seit 21.01.2022) Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
218
Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Busch, Philipp Fraktionsreferent -
Bro
ck-Storms, Claudia Wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrätin Wohnungsgesellschaft Stadtwerke Köln mbH
Büschges, Matthias Fraktionsgeschäftsführer -
Cremer, Christer Unternehmensberater -
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin Aufsichtsrätin Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung
mbH
Aufsichtsrätin Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrätin Häfen und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrätin NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Derichsweiler, Max Christian Gymnasiallehrer Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsratvorsitzender KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrätin NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (seit 01.03.2022)
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Dickas, Birgit Beate Verwaltungsfachwirtin -
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender AchtBrücken GmbH
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Verwaltungsratvorsitzender Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsratvorsitzender Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrätin AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH
Froh, Manuel (vormals Jeschka) Planer, Projektierer stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
219
Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Gabrysch, Nicolin -
Gärtner, Ursula Diplo
m-Volkswirtin, Rentnerin 1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende Kliniken der Stadt Köln gGmbH
1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende RehaNova Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn
Giesen, Manfred Rentner stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (bis 10.01.2022)
(bis 10.01.2022) Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 10.01.2022)
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (bis 10.01.2022)
Glashagen, Jennifer Wohnbereichsleitung -
Görzel, Volker Rechtsanwalt und Dozent Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Haeming, Eric Prokurist stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (bis 11.12.2022)
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (seit 18.06.2022)
1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH (seit 12.12.2022)
Hammer, Lino Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsratvorsitzender KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Heinen, Dr. Ralf Lehrer 1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln
mbH (JugZ)
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
stellvertretendes Verwaltungsratmitglied Sparkasse KölnBonn
Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Dienstleisterin, selbständig Aufsichtsrätin KölnTourismus GmbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Helmis, Maria Studienrätin Aufsicht srätin Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrätin AG Zoologischer Garten
Heuser, Marion Aufsichtsrätin GAG Immobilien AG (bis 08.09.2022)
(bis 31.07.2022) Aufsichtsrätin Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (bis 30.07.2022)
Hölzing-Clasen, Bärbel Freischaffende Musiklehrerin stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
Aufsichtsrätin KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH (seit 21.06.2022)
Homann, Mike Rechtsanwalt Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsratvorsitzender GAG Immobilien AG
Hoyer, Katja Politikwissenschaftlerin Aufsichtsrätin SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Jäger, Christiane Diplomkauffrau Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrätin NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrätin VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Relations Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratvorsitzender GEW Köln AG
zweiter stellvertretender Verwaltungsratvorsitzender Sparkasse KölnBonn (seit 13.12.2022)
Karadag, Derya Rechtsanwältin, angestellt Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrätin Koelnmesse GmbH
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
221
Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Refe rentin Aufsichtsratvorsitzende Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln mbH (JugZ)
Aufsichtsrätin NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrätin Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung
mbH (seit 09.09.2022)
Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (seit 08.11.2022)
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Klemm, Ralf Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsratvorsitzender KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat GEW Köln AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (seit 13.12.2022)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH
Lorenz, Lukas Stadtbahnfahrer Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG
Dr. Lutz, David Informatiker Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 25.10.2022)
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (bis 15.09.2022)
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 30.11.2022)
222
Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Martin, Christiane Freie Texterin, Red akteurin und Journalistin Aufsichtsrätin Stadtwerke Köln GmbH
stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH (bis 08.09.2022)
Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 31.10.2022)
Aufsichtsrätin GEW Köln AG
Aufsichtsrätin RheinEnergie AG
Aufsichtsratvorsitzende AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH (seit 20.06.2022)
Marx, Werner Finanzbeamter -
Michalak, Mario Produzent/Schauspieler u. Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Nachlasspfleger 1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Koelncongress GmbH
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG
Niknamtavin, Sarah Aufsichtsrätin AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Oedingen, Erika Rentnerin Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin AG Zoologischer Garten
Paetzold, Michael Facharzt für Allgemeinmedizin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH (bis 16.08.2022)
(bis 16.08.2022) Aufsichtsrat RehaNova Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH (bis 16.08.2022)
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (bis 16.08.2022)
Pakulat, Sabine Diplom-Designerin, Aufsichtsratvorsitzende Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Geschäftsführerin culture-images GmbH Aufsichtsrätin Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung
mbH
1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende GAG Immobilien AG
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsratvorsitzender RheinEnergie AG
Aufsichtsratvorsitzender Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsra tvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Pütz, Pascal 2. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Recktenwald, Viola Ärztin Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrätin Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (seit 21.06.2022)
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Röhrig, Uschi Rentnerin Aufsichtsrätin Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH
Aufsichtsrätin KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrätin Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Rudolph, Floris Angestellter im öff. Dienst Aufsichtsrat Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln mbH (JugZ)
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Ruffen, Stefanie Architektin stellvertretendes Verwatlungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Schallehn, Robert Geschäftsführer, Biologe Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrat AG Zoologischer Garten
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat 2. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln
mbH (JugZ)
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Aufs ichtsrätin BRUNATA-METRONA GmbH
Aufsichtsrätin GEW Köln AG
stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin Kölner Sportstätten GmbH
Schneeloch, Sandra Bankangestellte Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (bis 20.06.2022)
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH (bis 20.06.2022)
Aufsichtsratvorsitzende AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH (bis 19.06.2022)
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn (bis 20.06.2022)
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrätin Parisozial gGmbH
Aufsichtsrätin Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Aufsichtsrätin SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Schwanitz, Hans Geschäftsführer Aufsichtsrat GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Seeck, Oliver Studiendirektor Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Seiger, Christine Betriebswirtin Aufsichtsrätin GAG Immobilien AG
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrätin AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH
Aufsichtsrätin RheinEnergie AG
Aufsichtsrätin GAG Immobilien AG
Spehl, Felix wissenschaftlicher Mitarbeiter stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Steinmann, Lisa Veranstaltungskauffrau Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrätin NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Sterck, Ralph Geschäftsführer der Zukunftsagentur Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Rheinisches Revier Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Syndicus, Karina Schauspielerin Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Tybussek, Artur Rechtsanwalt, Geschäftsführer -
(ab 01.10.2022)
Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsratvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsratvorsitzender AG Zoologischer Garten
Venturini, Isabella Projektmanagerin -
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (bis 17.06.2022)
(bis 30.09.2022) 1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH (bis 30.09.2022)
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrätin Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
Aufsichtsrätin ACHTBRÜCKEN GmbH
Aufsichtsrätin KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrätin Koelnmesse GmbH
Wahlen, Lars Studentische Hilfskraft Aufsichtsrat NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (seit 01.12.2022)
Weber, Florian Wirtschaftsinformatiker stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
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Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeite r Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Fraktionsgeschäftsführer stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Welter, Thomas Immobilienunternehmer, selbstständig Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat RVK Regionalverkehr Köln GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Yazicioglu, Dilan Dolmetscherin Aufsichtsrätin Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Zimmermann, Thor-Geir Angestellter -
S t a d t v o r s t a n d
Blome, Andrea Stadtdirektorin Aufsi chtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 16.03.2022)
(Dezernat I) Aufsichtsrätin Flughafen Köln/Bonn GmbH (seit 15.05.2022)
Geschäftsführerin BioCampus Cologne Management GmbH (bis 28.02.2022)
Diemert, Prof.Dr. Dörte Stadtkämmerin Aufsichtsrätin KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG
(Dezernat II) Aufsichtsrätin Flughafen Köln/Bonn GmbH (bis 14.05.2022)
Aufsichtsrätin RheinEnergie AG
Aufsichtsrätin GEW Köln AG
Verbandsvorsteherin Zweckverband KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (bis 02.12.2022)
Egerer, Ascan Beigeordneter Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (seit 17.03.2022)
(Dezernat III)
227
Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
S t a d t v o r s t a n d
Voigtsberger, Robert Beigeordneter Aufsich tsrat KölnBäder GmbH
(Dezernat IV) Aufsichtsrat Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln mbH (JugZ)
Verwaltungsratsvorsitzender KölnKitas gGmbH
Gesellschaftsvertreter Jugendhilfe e.V. im Konsortium Kölner Beschäftigungsträger
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Rau, Dr. Harald Beigeordneter Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
(Dezernat V) Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Greitemann, Markus Beigeordneter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
(Dezernat VI) Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (bis 08.09.2022)
Charles, Stefan Beigeordneter Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
(Dezernat VII) Aufsichtsratsvorsitzender KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsratsvorsitzender AchtBrücken GmbH
Wolfgramm, William Beigeordneter Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
(Dezernat VIII) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG
Verwaltungsratvorsitzender StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Andree Haack Beigeordneter Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (seit 08.09.2022)
(Dezernat IX) (seit 03.02.2022) Geschäftsführer BioCampus Cologne Management GmbH (seit 01.11.2022)
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (seit 28.12.2022)
Verbandsvorsteher Zweckverband KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (seit 10.12.2022)
228
Beschlussvorlage Rat
2640 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/14/141/4 RPA-Nr. 2021/0393 Vorlagen-Nummer 2306/2025 Freigabedatum 20.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022 Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.07.2025 nach ein- gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2022 wie folgt Stellung: - Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü- fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2022 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW. - Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie- benen Mängel zu beauftragen. - Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die Einzelfest- stellungen im jeweiligen Abschluss und die systemischen Mängel im Folgeabschluss zu korrigieren. - Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. 2. Der Rat beschließt: - Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus- schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2022 wird festgestellt. - Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt. Finanzausschuss 01.09.2025 Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025 Rat 04.09.2025 2 - Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen. 3 Begründung: Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 in der Sitzung am 19.03.2024 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung verwiesen. Der Rat wurde über den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 in der Sitzung am 21.03.2024 unter TOP 7.3 gemäß § 62 Abs. 4 GO NRW haushaltsrechtlich unterrichtet. Anlagen Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022 Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022 Teil 1 Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2306/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 16.07.2025 13:36