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2306/2025

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2025

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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022

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Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022 Teil 1

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022

121921 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt 
 
  
Bericht über die Prüfung  
des Jahresabschlusses und 
des Lageberichtes  
der Stadt Köln zum 31.12.2022

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 2 von 39 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel.: 0221/ 221 - 25015 
E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 3 von 39 
Inhaltsverzeichnis 
1. Vorwort ............................................................................................................... 5 
2. Prüfungsauftrag ................................................................................................ 5 
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... 6 
4. Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................ 7 
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen .................. 7 
4.1.1 Qualität des Rechnungswesens ............................................................ 8 
4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement ........................................................ 9 
4.1.3 Inventuren allgemein ........................................................................... 10 
4.1.4 Grundbesitz ......................................................................................... 10 
4.1.5 Straßenvermögen ............................................................................... 11 
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2022 ........................... 11 
4.2.1 CA-Belegarten ..................................................................................... 11 
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 12 
4.2.3 System der Belegablage ..................................................................... 13 
4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt ..................... 14 
4.2.5 Qualität der Belege ............................................................................. 14 
4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO ................................................ 14 
5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten .............................................. 14 
5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe)................................................................................................ 15 
5.2 Finanzanlagen ............................................................................................ 18 
5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen .............................................................. 19 
5.4 Liquide Mittel .............................................................................................. 24 
5.5 Eigenkapital ................................................................................................ 25 
5.6 Liquiditätskredite ........................................................................................ 28 
5.7 Sonstige ordentliche Erträge ...................................................................... 29 
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen .......................................................... 31 
5.9 Anhang ....................................................................................................... 32 
5.10 Lagebericht ................................................................................................ 34 
5.11 Von der Kämmerei nicht gebuchte Geschäftsvorfälle ................................. 37 
6. Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 38

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 4 von 39 
Abkürzungsverzeichnis 
AO Abgabenordnung 
CA  CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchungen aus 
dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt 
werden 
GAFin    Geschäftsanweisung für das Finanzwesen 
GO    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
GoB    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GoBD  Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und 
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und 
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 
HGB    Handelsgesetzbuch 
KomHVO  Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen 
NKF    Neues Kommunales Finanzmanagement 
NKF-CUIG  Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie 
und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen 
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen 
PSCD  SAP Modul im Bereich Kassen- und 
Einnahmemanagement (Nebenbuchhaltung)

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 5 von 39 
1. Vorwort 
Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) muss jeweils bis zum 31. März 
des Folgejahres der Jahresabschluss durch die Kämmerin aufgestellt und durch die 
Oberbürgermeisterin bestätigt werden.  
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß 
§  59 Abs. 3 GO zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden der Finanzausschuss 
und der Rat im Rahmen einer Haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die Vorlage 
des Entwurfs im Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet. 
Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist gemäß 
§  96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den 
Jahresabschluss prüft.  
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 
beschlossen, den von der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 zur Kenntnis zu 
nehmen und gemäß § 59 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO, 14 
Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung der Prüfung 
des Jahresabschlusses 2022 zu beauftragen.  
Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach 
abgeschlossener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen. 
Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2023 
gewesen. Eine fristgerechte Feststellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich 
vorgeschrieben und von erheblicher Relevanz, da die Bezirksregierung dieser im 
Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe Bedeutung beimisst. 
2. Prüfungsauftrag 
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des 
Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, 
den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. 
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu 
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 6 von 39 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der 
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, 
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 
(GoBD) ergibt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung mit 
einzubeziehen. Des Weiteren erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen 
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). Der Lagebericht hingegen 
ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine 
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem 
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu 
nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO). 
Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des 
Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 59 Abs. 3 S. 2 GO. 
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus der Bilanz, der Finanz- und 
Ergebnisrechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss für das zum 
31.  Dezember 2022 beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der Stadt Köln. 
Die Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand 
darin, die Unterlagen und Angaben im Rahmen der pflichtgemäßen Prüfung zu 
beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. 
Die Stadt Köln liegt mit ihrer nach § 95 Abs. 5 GO geforderten Pflicht, den Entwurf 
des Jahresabschlusses bis Ende März des Folgejahres aufzustellen, weit hinter der 
gesetzlichen Regelung zurück. Somit wurden mit Verfügung von 141/4 
Betriebswirtschaftliche Prüfungen und Grundsatzangelegenheiten vom 07.08.2023 
und in Abstimmung mit 20 Kämmerei (Kämmerei) die Jahresabschlüsse 2021 und 
2022 parallel geprüft. 
Die Prüfungsarbeiten wurden in den Monaten April bis September 2024 
durchgeführt. Mit Versand der Prüfungsfeststellungen Ende September wurde die 
Prüfung vorläufig beendet. Die Beantwortung durch die Kämmerei erfolgte in den 
darauffolgenden Monaten sukzessive. Die Prüfung konnte somit erst im April 2025 
final abgeschlossen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 7 von 39 
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes 
geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein 
hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der 
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. 
Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahrensprüfungen sowie 
Belegprüfungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Sie stützt 
sich ferner auf Erkenntnisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse 
sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. 
Trotz Bemühungen, den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen, 
besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristgerechten Vorlage von 
Unterlagen durch die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der 
Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen. 
Die angespannte Personalsituation in vielen Finanzbereichen führte bereits in 
vergangenen Jahren dazu, dass sich Dienststellen in der Aufgabenwahrnehmung auf 
das absolut Notwendige beschränken mussten. So wurden auch für die aktuelle 
Prüfung benötigte Unterlagen teilweise verspätet, häufig nicht in der erforderlichen 
Qualität und in mehreren Fällen gar nicht zur Verfügung gestellt. 
Der Aufbau der Feststellungen aus der Prüfung ändert sich gegenüber den Vorjahren 
seit der Jahresabschlussprüfung 2021. Die Ergebnisse der einzelnen Prüffelder 
werden nunmehr kompakter und übersichtlicher in zwei Komponenten dargestellt. 
Einzelne Feststellungen werden in den Textbeiträgen nicht mehr detailliert 
dargestellt, sondern beispielsweise nur noch die gesetzlichen, systemischen oder 
buchhalterischen Mängel. Als zweite Komponente werden als Anlagen Ergebnislisten 
beigefügt, die Feststellungen enthalten, die sich anhand konkreter Beträge benennen 
lassen. 
4. Grundsätzliche Feststellungen 
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vergangenen Prüfungen 
Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den 
vergangenen Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im 
Prüfungszeitraum weiterhin aktuell waren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 8 von 39 
4.1.1 Qualität des Rechnungswesens 
Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen 
Prüfungen erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel 
durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen 
nachzukommen, hat der Stadtvorstand im Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur 
Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den Sachstand 
wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im 
Rechnungsprüfungsausschuss (letztmalig im Ausschuss am 12.11.2024) berichtet. 
Zu den Maßnahmen zählen: 
 Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen 
Rechnungslegung 
 Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation 
 Forcierung der Personalentwicklung 
 Elektronische Rechnungsbearbeitung 
 Internes Kontrollsystem (IKS) 
 Maßnahmen für den Jahresabschluss 
Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit-
Maßnahmen-Plans weiterhin von Verzögerungen geprägt. 
Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der 
Qualität des Rechnungswesens 
Zur Optimierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen hat der 
Verwaltungsvorstand am 11.12.2019 folgende Punkte beschlossen: 
1. Innerhalb der Abteilung 200 NKF-Finanzbuchhaltung wird ein zentrales 
Finanzserviceteam aufgebaut. Die Prozesse der Finanz- und 
Anlagenbuchhaltung werden mit dem Ziel standardisiert, eine zeitgerechte und 
ordnungsgemäße Buchhaltung durchzuführen. 
2. Parallel erfolgt eine systematische Strukturierung der dezentralen 
Finanzbereiche, um diese optimal in der Wahrnehmung ihrer dezentralen 
Ressourcenverantwortung zu stärken. Diese werden durch eine gezielte 
Personalentwicklung und ein Wissensmanagement unterstützt.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 9 von 39 
3. In einem begleitenden Beirat, unter Leitung der Stadtkämmerin, soll halbjährlich 
über den Projektstand berichtet werden. 
Laut Mitteilung der Kämmerei sind die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung seit Mai 
2023 final zentralisiert. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch weiterhin dezentral. 
Organisatorische Maßnahmen zur Personalentwicklung 
Ausreichend qualifiziertes Personal, das mit der Buchhaltung im System des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vertraut ist, ist eine grundlegende 
Voraussetzung, um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen. Im 
Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Personalentwicklung, wie sie etwa zur 
Stärkung der dezentralen Finanzbereiche vorgesehen sind, sollen auch die 
Personalbemessung und Stellenbewertung berücksichtigt werden, um insbesondere 
der hohen Fluktuation im Finanzbereich entgegenzuwirken. 
Die Kämmerei hat ein Personal- und Entwicklungskonzept für die zentrale 
Finanzbuchhaltung im ersten Quartal fertiggestellt. Das Konzept liegt dem 
Rechnungsprüfungsamt nicht vor. 
Für die dezentralen Finanzbereiche liegt ein derartiges Konzept noch nicht vor, da 
vorab die Strukturen und die Abläufe der Finanzprozesse optimiert werden sollen. 
Elektronische Rechnungsbearbeitung 
Die Stadt Köln muss nach europäischer Vorgabe seit dem 18.04.2020 der 
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, elektronische Rechnungen, sogenannte 
e- Rechnungen, annehmen und bearbeiten zu können. 
Die Umsetzung der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ist seit Mai 2024 
abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität von Baurechnungen, sollen diese erst 
nach Einführung von SAP S4/HANA digital erfasst werden können. 
4.1.2 Lizenz- und Vertragsmanagement 
Lizenzmanagement 
Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das 
Rechnungsprüfungsamt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen 
(Lizenzmanagement), zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung einzelner

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 10 von 39 
Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. Derartige 
Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin.  
Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren 
Kosten vollständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt 
werden, welche Software-Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese 
tatsächlich genutzt werden. 
Das Projekt ist weiterhin nicht abgeschlossen. 
Vertragsmanagement 
Das Projekt ist abgeschlossen. Eine weitergehende Prüfung war nicht Gegenstand 
der Jahresabschlussprüfung. 
4.1.3 Inventuren allgemein 
Die Testate für die vergangenen Jahresabschlüsse wurden auch wegen der 
Thematik der Inventuren immer wieder eingeschränkt. Inventuren wurden nicht im 
gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine 
Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch 
aussteht. Dies gilt insbesondere für das Anlagevermögen, so dass hier ein 
wesentlicher Betrag in der Bilanz nicht nachgewiesen ist. 
Ein von der Kämmerei bereits im Jahr 2019 angekündigtes Gesamtkonzept für die 
Inventuren liegt auch weiterhin nicht vor.  
4.1.4 Grundbesitz 
Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von 
Grundstücken durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. 
Bilanzierung und buchhalterische Abwicklung 
Die Überarbeitung und Dokumentation der Bilanzierungsregelungen zum 
Grundbesitz wurden begonnen und sollen fortlaufend nach aktuellen Erkenntnissen 
angepasst werden. Die Feststellung von Optimierungsbedarfen und Rückständen in 
der laufenden Buchhaltung, sowie die Erarbeitung von Soll-Prozessen und 
Anforderungen an die buchhalterische Abwicklung, werden derzeit durch die 
Projektgruppe Grundbesitz erarbeitet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 11 von 39 
Für das Teilprojekt der unbebauten Grundstücke hat die Verwaltung die rechtlichen 
Voraussetzungen der Anwendung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem 
Rechnungsprüfungsamt ein Konzept zur Stellungnahme vorgelegt. Hierzu hat das 
Rechnungsprüfungsamt mit wenigen Anmerkungen eine Stellungnahme im 
Dezember 2023 abgegeben. Seit dem 01.01.2024 wird das Verfahren laut Kämmerei 
angewandt. 
Inventur Grundbesitz 
Für das Teilprojekt der Inventur von unbebauten Grundstücken hat das 
Rechnungsprüfungsamt auch im Dezember 2023 eine Stellungnahme an die 
Kämmerei gegeben.  
Ein Konzept zur Inventur der bebauten Grundstücke liegt noch nicht vor. 
4.1.5 Straßenvermögen 
Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz 
der Einzelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen 
wiesen zudem Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im 
Bestätigungsvermerk des Berichts über die Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu 
den Wertabschlägen bei Straßen sind immer noch nicht ausgeräumt. Eine Erfassung 
der Straßenflächen und -zustände, die für mögliche Abschreibungen oder die Bildung 
von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut Kämmerei erst bis 2027 
erfolgen. 
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2022 
4.2.1 CA-Belegarten 
Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application = 
anwendungsübergreifend) existieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten 
Belege, da diese ausschließlich die automatische Überleitung der Einzelbuchungen 
aus der Nebenbuchhaltung, dem SAP-Modul PSCD, ins Hauptbuch darstellen. Dabei 
handelt es sich teilweise um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen), 
das heißt, dass mit einer Buchungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in 
zweistelliger Millionenhöhe gebucht werden, für die inhaltlich und sachlich kein 
Zusammenhang besteht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 12 von 39 
In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen finden sich die 
entsprechenden CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der 
Unterlagen zu den automatisierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen. 
Gemäß § 28 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) muss die 
Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb 
angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der 
Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer 
Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen. Umfasst eine Buchung 
mehrere Geschäftsvorfälle, indem sie verdichtet über Fachsysteme bzw. die 
Nebenbuchhaltung in das Hauptbuchführungssystem gelangt, hat die 
Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die den einzelnen Geschäftsvorfall 
begründenden Belege. 
Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können, 
ist eine Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den 
Hauptbuchführungskonten erforderlich. Die Zuordnungs- und 
Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder 
Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um eine progressive 
(chronologische) und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu 
ermöglichen.  
Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht 
gewährleistet. Eine gesetzeskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet 
werden. 
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer wieder Feststellungen 
getroffen, die Korrekturbuchungen notwendig machen. In der Privatwirtschaft werden 
erforderliche Korrekturbuchungen im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung 
umgesetzt. Die Stadt Köln hat seit der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine 
Korrekturen im zu prüfenden Jahresabschluss durchgeführt. Falls 
Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, erfolgten diese erst nachträglich in 
Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des aufgestellten Jahresabschlusses 
in Teilen fehlerbehaftet und somit auch der Entwurf des folgenden 
Jahresabschlusses.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 13 von 39 
Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderungen bzw. Korrekturen 
müssen in der Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein. 
4.2.3 System der Belegablage 
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das 
Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet 
aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle 
erklärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen 
systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der 
einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß § 28 
KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist einen 
Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu erhalten. 
Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine GoBD-
konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. 
Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der 
Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine 
entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrelevant. Die Suche bei 
der Stadtkasse läuft damit ins Leere. 
Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an 
unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise 
nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende 
Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer 
digitalen Belegablage ist dringend geboten. 
Beispielhaft wurden bei 53 Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) Rechnungsbelege in 
24 Kartons à acht Ordner ausgelagert, die aufgrund dessen in der Prüfung nicht 
vorgelegt wurden. Das entsprechende Gesamtvolumen beträgt rund 17,9 Mio. €. Das 
Gesundheitsamt war nicht bereit, die Originalbelege herauszusuchen. Dies entspricht 
keiner ordnungsmäßigen Belegorganisation.  
Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle 
Auffindbarkeit von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese 
ist dann noch um die restlichen Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (z. B. 
Eigenbelege für Umbuchungen, außerplanmäßige Abschreibungen, 
Verschrottungsbelege).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 14 von 39 
4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt 
Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buchungen auf, bei denen Aufwand 
gegen Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschäftsvorfälle existieren 
nicht und es wird gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. Demnach sind Erträge und 
Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen und dürfen nicht miteinander 
verrechnet werden. 
4.2.5 Qualität der Belege 
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zählt u. a. das 
Belegprinzip wie oben bereits dargestellt. Hiernach benötigt jede Buchung einen 
Beleg. Als buchungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung 
zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die 
eine eindeutige Zuordnung möglich machen. Hierzu zählen Datum, Kontierung, 
Betrag, Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren soll ersichtlich sein, wer die 
Buchung des Geschäftsvorfalls veranlasst hat.  
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt, 
dass Belege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum Teil keine 
Betragsangaben sowie Angaben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen Belegen 
fehlen Unterschriften oder die Angabe eines Datums.  
Es ist zwingend geboten, eine einheitliche Belegstruktur zu installieren, in der alle 
Angaben vollständig und gesetzeskonform abgebildet werden. 
4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO 
In § 42 KomHVO ist eine Mindestgliederung der Bilanz vorgeschrieben. Im Rahmen 
der Prüfung ist aufgefallen, dass die Bilanzposition 2.1.1 Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe nicht ausgewiesen wurde.  
Zusätzlich fehlt bei der Bilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen die Bezeichnung. 
5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten  
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu den einzelnen 
Prüffeldern des Jahresabschlusses erläutert:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 15 von 39 
 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe) 
 Finanzanlagen 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
 Liquide Mittel 
 Eigenkapital 
 Liquiditätskredite 
 Sonstige ordentliche Erträge 
 Sonstige ordentliche Aufwendungen 
 Anhang 
 Lagebericht 
5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe) 
Die Prüfung der Bilanzierungshilfe wurde bereits vor dem offiziellen Prüfungsstart im 
April 2024 initiiert und begann am 22.01.2024. Die folgende Tabelle gibt eine 
Übersicht über die Anforderungszeitpunkte der Unterlagen sowie deren tatsächlichen 
Eingang. 
Anforderungs-
datum 
Rückmelde-
datum 
Rückmeldung Sachverhalt 
Arbeits-
tage 
Kalender-
tage 
22.01.2024 / / / Termin zwischen 141/4 und 
200; Eingang Unterlagen 
24.01.2024 25.01.2024 1 1 Aufgrund von unverwertbaren 
Unterlagen erneute 
Anforderung 
31.01.2024 22.02.2024 15 22 Erste Anforderung seitens 
141/4 von Unterlagen 
15.03.2024 05.04.2024 13 21 Anforderung von Unterlagen 
zu den indirekten 
Ertragsausfällen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 16 von 39 
25.03.2024 21.05.2024 36 57 Anforderung von Unterlagen 
zur Stichprobe von 
Mehraufwendungen 
13.06.2024 10.07.2024 19 27 Rückfragen zu den 
eingereichten Unterlagen vom 
21.05.2024 
26.09.2024 04.02.2025 83 131 Übersendung der 
Korrekturliste 
 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2022 wurde festgestellt, dass viele Ämter 
keine ausreichenden buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht haben. Dies 
führte dazu, dass eine nachvollziehbare und transparente Prüfung der isolierten 
coronabedingten Ertragsausfälle und Mehraufwendungen nicht in allen Fällen 
gewährleistet werden konnte. Insbesondere fehlen detaillierte Nachweise zur 
Isolierung dieser Erträge und Aufwendungen. Diese Mängel verstoßen gegen die 
GoB, wonach eine vollständige, richtige, zeitgerechte und nachvollziehbare 
Erfassung aller Geschäftsvorfälle erforderlich ist. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität 
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, 
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet 
werden. 
Beispielhaft ist das Gesundheitsamt zu nennen. Das Gesundheitsamt hat keinerlei 
Nachweise erbracht, die COVID-bedingte Mehraufwendungen oder Ertragsausfälle 
nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg 
gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land 
Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG) rechtfertigen. Rechnungsbuchungen wurden 
ausgelagert in Kartons, die aufgrund dessen in der Prüfung nicht vorgelegt wurden. 
Dies entspricht keiner ordnungsmäßigen Belegorganisation. Stattdessen wurden 
Rechnungskopien als buchungsbegründende Unterlagen von Lieferanten

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 17 von 39 
angefordert. Da es sich hierbei lediglich um eine Stichprobe handelt, kann daraus 
geschlossen werden, dass das Gesundheitsamt zu sämtlichen Buchungen keine 
Nachweise für einen Mehraufwand erbringen kann. Das Gesundheitsamt buchte im 
Jahr 2022 pandemiebedingte Mehraufwendungen in Höhe von rund 17,2 Mio. € und 
die ukrainischen Flüchtlinge betreffend nochmals 726.582,82 €. 
Die Aufbewahrungspflicht nach § 59 KomHVO steht im engen Zusammenhang mit 
den Regelungen zur Buchführung gemäß § 28 Abs. 1 KomHVO. Entsprechend den 
dortigen Bestimmungen sind alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und 
Schuldenlage in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen. Die 
Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen gewährleistet die dauerhafte 
Nachprüfbarkeit. Beide gesetzlich geregelten Verpflichtungen sollen die Einhaltung 
des von den Kommunen zu erfüllenden Dokumentationserfordernisses und die 
Beweissicherungsfunktion sicherstellen. Die Buchungsbelege sind demnach sechs 
Jahre nach Feststellung des Jahresabschlusses aufzubewahren. Ein Verstoß gegen 
die Vorschriften des § 59 KomHVO stellt einen Verstoß gegen die GoB dar und ist 
entsprechend im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf die Wesentlichkeit des 
Verstoßes hin zu bewerten.  
Des Weiteren wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass 51 Amt für Kinder, 
Jugend und Familie Unterlagen unvollständig eingereicht hat. 
Unvollständige oder fehlende Belege führen eine Abschlussprüfung ad absurdum. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität 
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, 
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet 
werden. 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde in mehreren Fällen festgestellt, dass 
Beträge gerundet wurden, obwohl dies anhand der buchungsbegründenden 
Unterlagen nicht erforderlich war. Die exakten Werte lagen vor, so dass eine 
Rundung nicht sachgerecht ist. Dadurch kann es zu Abweichungen in der 
Darstellung der Finanzlage kommen und die Nachvollziehbarkeit der Buchungen 
beeinträchtigen. Im Hinblick auf die GoB ist es essenziell, dass die im 
Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge die tatsächlichen Werte korrekt und

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 18 von 39 
unverändert wiedergeben. Rundungen sind nur dort zulässig, wo sie ausdrücklich 
erforderlich oder durch kaufmännische oder bilanzielle Vorschriften gedeckt sind. 
Eine weitere Feststellung betrifft einen systemischen und buchhalterischen Fehler. 
Demnach werden nach Vorgabe der Kämmerei Rechnungen, die mehrere 
Sachkonten betreffen, nach dem sogenannten „Maßgeblichkeitsprinzip" auf ein 
einzelnes Sachkonto gebucht. Hierbei ist der größte Einzelbetrag auf der Rechnung 
ausschlaggebend. Im Nachgang erfolgt die Aufteilung auf die korrekten 
Aufwandskonten durch die Buchungen: Aufwand an Aufwand. 
Das „Maßgeblichkeitsprinzip“ kennzeichnet das Verhältnis von Handels- und 
Steuerbilanz. Nach dem Gesetzeswortlaut sind die handelsrechtlichen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich für die Steuerbilanz. Folglich kann es 
sich nicht um eine Buchungsvorschrift der Kämmerei handeln. Dieses von der 
Kämmerei vorgegebene Buchungsverfahren bedeutet nach § 28 KomHVO einen 
groben Verstoß gegen eine ordnungsmäßige Buchführung und ist umgehend zu 
korrigieren. 
In der Stichprobe wurden Verstöße gegen das sogenannte „Maßgeblichkeitsprinzip“ 
in Höhe von rund 3,1 Mio. € festgestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass 
dieser Betrag noch wesentlich höher ist. 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 1 
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der 
beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 71.431.128,40 €. 
5.2 Finanzanlagen 
Die Bilanzposition Finanzanlagen ist ein Prüffeld in der Jahresabschlussprüfung 
2022 gewesen. Die Bilanzposition setzt sich aus den Anteilen an verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens 
und Ausleihungen zusammen. Im Rahmen der Prüfung der Finanzanlagen wurden 
die im Jahresabschluss 2022 genannten Bewegungen (Zu- und Abgänge, 
Umbuchungen) auf den Unterpositionen betrachtet. Zudem wurden stichprobenartig 
Dokumentationen über die Werthaltigkeitsprüfung einzelner Finanzanlagen 
angefordert, auf denen die Zu- und Abschreibungen basieren. Auf Kontenebene 
wurde stichprobenartig eine Belegprüfung durchgeführt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 19 von 39 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 16.04.2024, woraufhin weitere Rück- 
und Anfragen an die Kämmerei gestellt wurden. Die letzte und abschließende 
Rückmeldung seitens der Kämmerei erfolgte am 22.08.2024. Die Beantwortung 
seitens der Kämmerei erfolgte in einer Zeitspanne von einem bis 34 Arbeitstagen. 
Aufgrund nachfolgend dargestellter Prüfergebnisse wurde zu diesem Prüffeld keine 
Ergebnisliste angefertigt: 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Prüfung wurden keine systemischen Fehler vorgefunden. 
Einzelfeststellungen 
Im Rahmen der Prüfung konnten Rückfragen zu einzelnen Sachverhalten 
nachvollziehbar beantwortet werden. Das Prüffeld weist keine wesentlichen 
Einzelfeststellungen auf. 
5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
Im Rahmen der Prüfung wurden die Bilanzposition Forderungen betrachtet. Die 
Prüfung wurde in folgende Schwerpunkte unterteilt: 
 Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten 
 Forderungsinventur der PSCD-Konten 
 Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen 
(Einzelwertberichtigung) 
 Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen 
(Pauschwalwertberichtigung) 
 Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen 
Die Forderungen setzen sich aus öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen sowie 
sonstigen Vermögensgegenständen zusammen. Aufgrund des hohen Anteils der 
öffentlich-rechtlichen Forderungen an der Bilanzposition wurde der Schwerpunkt der 
Prüfung auf diese Forderungsart gelegt. Privatrechtliche Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände waren nicht Gegenstand dieser Prüfung. 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, woraufhin weitere Rück- 
und Anfragen gestellt wurden. Die letzte und abschließende Rückmeldung seitens

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 20 von 39 
der Kämmerei erfolgte am 13.09.2024. Die Beantwortung der Anfragen erfolgte in 
einer Zeitspanne von fünf bis 36 Arbeitstagen. 
Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Für das 
Prüffeld Forderungen wurde die Ergebnisliste entsprechend der 
Prüfungsschwerpunkte aufgebaut. Da die stichprobenartige Belegprüfung einzelner 
Forderungen zu keinen wesentlichen Feststellungen geführt hat, wurde hierfür keine 
Ergebnisliste angefertigt. Für den Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur der 
PSCD-Konten erfolgte die Beantwortung der Ergebnisliste am 12.11.2024. Die 
Rückmeldung zu den Schwerpunkten Forderungsinventur der sechsstelligen 
Forderungskonten und Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen 
(Pauschwalwertberichtigung) erfolgte jeweils am 19.11.2024. Eine Rückmeldung 
zum Prüfungsschwerpunkt Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner 
Forderungen (Einzelwertberichtigung) erfolgte nicht. Somit bestehen die 
Beanstandungen für diese Teilprüfung weiterhin. 
Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten 
Nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegenstände und Schulden 
zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Hierzu zählen auch die Forderungen. 
Zum Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur wurde zunächst das grundsätzliche 
Verfahren in Bezug auf die sechsstelligen Bestandskonten betrachtet. 
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden den Dienststellen seitens der 
Kämmerei die Bestände der sechsstelligen Forderungskonten (160100 bis 174500, 
175100 bis 175400 und 175900) mit der Bitte um Bestandsüberprüfung zugesandt. 
Nach Angaben der Kämmerei haben 19 von 86 Dienststellen keine Rückmeldung 
übersandt. Zusätzlich wurde die Rückmeldung von 29 Dienststellen verfristet 
eingereicht. Zudem erfolgte die Rückmeldung bei zwei Dienststellen unvollständig. 
Im Rahmen der Prüfung konnten Feststellungen durch Rücksprache mit der 
Kämmerei ausgeräumt werden. Allerdings ist im Vergleich zum Vorjahr eine 
deutliche Verringerung der Rücklaufquote der angeforderten Meldungen zu 
erkennen; die Kämmerei hat zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die 
Meldepflichten verstärkt geachtet werden und diese im gesetzlich vorgeschriebenen 
Zeitrahmen erfolgen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 21 von 39 
Forderungsinventur der PSCD-Konten 
Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KomHVO bezieht 
sich auch auf Forderungen, die über das SAP-Modul PSCD abgebildet werden. Das 
Prüfvorgehen ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Daher sind die 
Anmerkungen im Prüfbericht 2021 in Bezug auf die Neuregelung des Verfahrens und 
der Dokumentation der Inventur der Forderungen sowie möglicher Risiken bei der 
Forderungsbewertung innerhalb von PSCD weiterhin gültig. Eine technische Prüfung 
hat nicht stattgefunden. 
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen 
(Einzelwertberichtigung) 
Gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KomHVO sind bei der Bewertung des im 
Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden alle 
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden 
sind, zu berücksichtigen. Wenn für eine Forderung ein Ausfallrisiko besteht, ist der 
Nominalbetrag nach § 34 Abs. 5 KomHVO entweder durch Einzelwertberichtigung, 
Pauschalwertberichtigung oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu 
korrigieren. 
Im Rahmen der Prüfung der Forderungen wurde das aktuelle Verfahren zur 
Einzelwertberichtigung betrachtet. Gemäß den Buchungsinformationen werden 
Forderungen zunächst in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche 
Forderungen unterteilt. Je nach Klassifizierung erfolgt der Ausweis in voller Höhe, in 
Höhe des werthaltigen Teils oder ein Ausweis unterbleibt. Forderungen mit einem 
Volumen von über 50.000 € werden grundsätzlich einer Einzelfallbetrachtung 
unterzogen. Hierbei wird von den Dienststellen eine Einschätzung über die 
prozentuale Realisierungshöhe zum Abschlussstichtag seitens der Kämmerei 
angefordert. Anhand der Rückmeldung erfolgt zentral die entsprechende bilanzielle 
Abbildung der Forderung. 
Anhand der geprüften Unterlagen wurden diverse Sachverhalte bekannt, die zu 
Feststellungen führten. So ist nicht ersichtlich, ob die Kämmerei eine inhaltliche 
Qualitätssicherung bezüglich der eingebrachten Realisierungshöhen durchgeführt 
hat. In einigen Fällen wurden durch die Dienststellen Realisierungshöhen 
angegeben, die wiederum von der Kämmerei eigenständig bewertet und aufgrund

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 22 von 39 
dessen geändert wurden (siehe lfd. Nr. 7 und 8 der Ergebnisliste). In anderen Fällen 
wurde die Einschätzung der Dienststelle über die Realisierungshöhe übernommen, 
ohne eine entsprechende Bemerkung der Dienststelle zu würdigen (siehe lfd. Nr. 1, 9 
und 25 bis 41 der Ergebnisliste). Auf ein einheitliches Vorgehen ist zu achten. 
Eine weitere Feststellung betrifft die unterschiedliche Festlegung von 
Realisierungsquoten bei Insolvenzverfahren. Hierbei werden Forderungen mit 
unterschiedlichen Realisierungsquoten belegt, obwohl inhaltlich derselbe Grund für 
eine Forderungsabwertung vorliegt (siehe lfd. Nr. 3, 8, 10 bis 12, 18 und 22 der 
Ergebnisliste). Auf ein einheitliches Vorgehen ist zu achten. 
In einigen Sachverhalten wurden Realisierungsquoten angehoben und dadurch ein 
Ertrag erfasst, obwohl der Schuldner nicht mehr existent bzw. aus dem 
Handelsregister gelöscht wurde oder ins Ausland verzogen ist (siehe lfd. Nr. 2, 4 bis 
7 der Ergebnisliste). 
Weiterhin wurde in einigen Sachverhalten festgestellt, dass Forderungen anfänglich 
zu hoch eingebucht wurden und deren Korrektur über eine Aufwandsbuchung 
(Herabsetzung der Realisierungsquote) erfolgte. Die Korrektur hätte richtigerweise 
über eine Stornobuchung und anschließende neue Buchung in zutreffender Höhe 
erfolgen müssen (siehe lfd. Nr. 13 bis 17 sowie 19 bis 21 der Ergebnisliste). 
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen 
(Pauschwalwertberichtigung) 
Zusätzlich zu der Einzelwertberichtigung muss der Forderungsbestand der Stadt 
Köln einer pauschalen Wertberichtigung unterzogen werden. Dadurch wird 
sichergestellt, dass das allgemeine Ausfallrisiko, welches ein inhärentes Risiko des 
Prüffelds Forderungen darstellt, berücksichtigt wird. Durch die 
Pauschalwertberichtigung wird der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 
wirklichkeitsgetreuen Bewertung entsprochen. 
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgt zunächst eine Auswertung aller 
offenen Forderungen. Dieser ausgewertete Forderungsbestand wird im Anschluss 
um die Forderungen bereinigt, die bereits einer Einzelfallbetrachtung unterzogen 
wurden. Zusätzlich werden Forderungen ausgeschlossen, die gegenüber 
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder) bestehen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 23 von 39 
Die Forderungsausfallquoten wurden für den Jahresabschluss 2022 differenziert 
nach dem Alter der Forderung (Fälligkeit) festgelegt und staffeln sich wie folgt: 
 Forderungsalter bis zu 30 Tage 
 Forderungsalter bis zu einem Jahr 
 Forderungsalter über ein Jahr bis unter zwei Jahre 
 Forderungsalter zwei Jahre bis unter vier Jahre 
 Forderungsalter ab vier Jahre und älter 
Weitere Gründe für eine pauschale Korrektur des Forderungsbestands müssen 
berücksichtigt werden, wenn aufgrund dieser Gründe eine erhöhte Ausfallquote zu 
erwarten ist. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für Forderungen mit einer 
Fälligkeit bis zu einem Jahr eine erhöhte Forderungsausfallquote angenommen. 
Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld der Jahresabschlussarbeiten mit dem 
Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.  
Wie eingangs dargestellt, wird durch die Pauschalwertberichtigung das allgemeine 
Ausfallrisiko abgebildet. Somit müssen auch Forderungen, die im Rahmen der 
Einzelfallbetrachtung als (teilweise) werthaltig eingestuft wurden, aufgrund des 
allgemeinen Ausfallrisikos (z. B. aufgrund von Insolvenz) trotzdem einer 
Pauschalwertberichtigung unterzogen werden Daher ist das Vorgehen der 
Verwaltung, diese als (teilweise) risikofrei eingestuften Forderungen im Rahmen der 
Pauschalwertberichtigung nicht zu berücksichtigen, nicht zulässig und stellt damit 
einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 KomHVO dar. 
Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen 
Auf Basis einer Stichprobe sollte die Werthaltigkeit einzelner offener Forderungen 
geprüft werden. Hierfür wurde im Rahmen der Prüfung eine Auswertung aller offenen 
Forderungen (Grundgesamtheit) angefordert. Aufgrund der Anzahl der 
Einzelbuchungen hätte die Auswertung die Verwaltung vor technische Probleme 
gestellt, die zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Prüfung geführt hätte. In 
Rücksprache mit der Kämmerei erfolgte daher lediglich eine Auswertung der offenen 
Forderungen für die drei Dienststellen mit dem betragsmäßig größten Anteil am 
Forderungsbestand. 
Die Unterlagen zu den angeforderten Sachverhalten wurden vollständig zur 
Verfügung gestellt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 24 von 39 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 2 
Die Summe der dort aufgeführten Einzelfeststellungen beträgt 6.034.736,85 €. 
5.4 Liquide Mittel 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 08.04.2024, die Rückmeldung 
erfolgte nach 18 Tagen (14 Arbeitstagen) am 26.04.2024. Die zweite Anforderung 
wurde am 15.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die vollständige Rückmeldung 
erfolgte erst nach 56 Tagen (38 Arbeitstagen) am 10.07.2024. 
Die Gesamtergebnisliste wurde der Kämmerei am 26.09.2024 übermittelt. Auf das 
Prüffeld Liquide Mittel hat die Kämmerei am 31.10.2024 geantwortet. 
Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen der Kämmerei, 
Saldenbestätigungen diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle und Kontoauszüge 
als Nachweise herangezogen. 
Im Rahmen der Prüfung hat die Kämmerei am 17.04.2024 mitgeteilt, dass trotz 
Aufforderungen von den Dienststellen und Ämtern 403 Rheinische Musikschule, 
5111 Kinder und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln – Ki d S, 50 Amt 
für Soziales, Arbeit und Senioren, 44 Historisches Archiv mit Rheinischem Bildarchiv 
und 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt keine Nachweise zu den 
Bargeldbeständen, Gelderhebern und Kassen eingereicht wurden. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität 
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, 
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet 
werden. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Der Nachweis über das von der GAG Immobilien AG verwaltete Konto konnte 
seitens der Kämmerei nicht erbracht werden. Vielmehr wird anhand eines 
Kontoauszuges vom 31.12.2021 der Betrag nachgewiesen, der am Bilanzstichtag vor 
einem Jahr maßgeblich war. Dieser wurde dann zum 31.12.2022 bilanziert. Da 
offensichtlich ein Kontoauszug zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegt, wird dennoch 
jedes Jahr aufs Neue ein falscher Betrag in der städtischen Bilanzposition der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 25 von 39 
liquiden Mittel ausgewiesen. Dieses Vorgehen seitens der Kämmerei ist weder 
korrekt noch nachvollziehbar. 
Des Weiteren wurde bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 von der 
Kämmerei mitgeteilt, dass die Auflösung des Kontos kurzfristig erfolgen sollte. Diese 
Mitteilung war offensichtlich auch nicht korrekt, da bis dato eine Auflösung nicht 
erfolgte. 
Eine weitere Feststellung betrifft die Nachweise der Bargeldbestände. Als 
Prüfungsunterlagen wurden dem Prüfteam u. a. Dezember Einnahmen, 
Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto und Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich 
sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Dieses Verfahren könnte 
nachvollzogen werden, wenn ein bestätigter Anfangsbestand mitgeteilt worden wäre.  
Gemäß Punkt 14.3.3.2 der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln 
(GAFin) sind Handvorschüsse mindestens einmal jährlich von der Amtsleitung oder 
einer von ihr beauftragen Person unvermutet zu prüfen. Die Prüfungsniederschrift ist 
in 3-facher Ausfertigung auf den vorgesehenen Vordrucken zu erstellen. 
Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei erhalten unverzüglich je eine Ausfertigung. 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 3 
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der 
beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 814.775,36 €. 
5.5 Eigenkapital 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2022 Gegenstand einer 
näheren Betrachtung. 
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen 
 1.1 Allgemeine Rücklage, 
 1.2 Sonderrücklagen, 
 1.3 Ausgleichsrücklage und 
 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. 
Die Prüfung konzentriert sich aus folgenden Gründen ausschließlich auf das Konto 
200100 – Allgemeine Rücklage:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 26 von 39 
Die Ausgleichsrücklage wurde im Jahr 2022 auf 0,00 € reduziert. Die Minderung in 
Höhe von 27.828.046,26 € gegenüber dem Vorjahr wurde gemäß Ratsbeschluss 
vom 08.09.2022 zum anteiligen Ausgleich des Jahresfehlbetrags aus 2019 
verwendet. 
Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Ergebnisrechnung entnommen und 
stellt den Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres dar. 
Das Konto 202220 – Sonderrücklagen weist lediglich eine Buchung in Höhe von 
81.263,06 € aus. Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen der 
Stiftung Stadtgedächtnis, die in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt wurde. Dieser 
Sachverhalt wurde in der Jahresabschlussprüfung 2020 aufgegriffen und kann an 
dieser Stelle vernachlässigt werden. 
Prüfung des Kontos 200100 – Allgemeine Rücklage 
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus 
Wertänderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu 
verrechnen. § 90 Abs. 3 S. 1 GO legt fest, dass die Verrechnung mit der Allgemeinen 
Rücklage nur bei Vermögensgegenständen in Frage kommt, die die Kommune zur 
Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht und daher veräußert. 
Das Konto 200100 – Allgemeine Rücklage weist im Jahr 2022 Buchungen mit einem 
Gesamtvolumen in Höhe von 30.542.357,88 € aus. 
In einer ersten Stichprobe wurden seitens der Kämmerei für Geschäftsvorfälle mit 
einem Gesamtvolumen von rund 17,7 Mio. € lediglich die Summenwerte erläutert. 
Diese Summenwerte beinhalten folgende Arten von Geschäftsvorfällen: 
 zum Abgang von Anlagevermögen durch Verschrottung, 
 zur Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, 
 zur Veräußerung beweglicher Vermögensgegenstände und 
 zur außerplanmäßigen Auflösung korrespondierender Sonderposten. 
Da sich diese Summenwerte aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen 
zusammensetzen, war eine zweite Stichprobe erforderlich. Der Umfang dieser 
zweiten Stichprobe betrug in Summe rund 11,0 Mio. € und deckte damit ca. 62 % der

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 27 von 39 
Buchungsbeträge aus der ersten Stichprobe ab. Insgesamt wurden 45 
Einzelbuchungen ausgewertet. 
Im Rahmen der Prüfung sollte nachgewiesen werden, dass die Buchungen gegen 
die Allgemeine Rücklage im Sinne des § 44 Abs. 3 KomHVO dem Grunde und der 
Höhe nach korrekt erfolgten. 
Ergebnis der Prüfung 
Die Auswertung der 45 Sachverhalte aus der zweiten Stichprobe hat zu folgenden 
Ergebnissen geführt: 
Bei sechs von acht betrachteten Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden 
und bei allen zwölf betrachteten Veräußerungen beweglicher 
Vermögensgegenstände konnte keine Umbuchung vom Anlage- in das 
Umlaufvermögen der Stadt Köln vor dem Verkauf nachgewiesen werden. Sobald 
eine Verkaufsabsicht in Form eines Gremienbeschlusses vorliegt, ist eine solche 
Umbuchung zwingend erforderlich, da das Anlagevermögen per Definition nur solche 
Vermögensgegenstände umfasst, die dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der 
Kommune dauernd zu dienen (§ 34 Abs. 1 S. 1 KomHVO). Mit Vorliegen einer 
Verkaufsabsicht ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. 
Bei acht der insgesamt 45 Sachverhalten fehlten bei den buchungsbegründenden 
Unterlagen die dazugehörigen Buchungsbelege. 
In sieben weiteren Sachverhalten wurde das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip 
nicht beachtet. 
Da es sich bei den vorgenannten Ergebnissen um Feststellungen formeller Art 
handelt, die Buchungen gegen die Allgemeinen Rücklage inhaltlich jedoch als 
zutreffend bewertet wurden, sind die entsprechenden Buchungsbeträge nicht 
Bestandteil der beigefügten Ergebnisliste. 
Bei 17 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. 
In diesen Fällen ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende 
Begründung für eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage. In einem weiteren 
Fall erfolgte die Buchung nicht periodengerecht und in einem anderen Fall lag kein 
Sachverhalt des § 44 Abs. 3 KomHVO vor, der eine Buchung gegen die Allgemeine 
Rücklage gerechtfertigt hätte.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 28 von 39 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 4 
Diese 19 Sachverhalte weisen ein Gesamtvolumen von 4.810.007,74 € auf und 
finden sich dementsprechend auf der Ergebnisliste wieder. 
5.6 Liquiditätskredite 
Dieses Prüffeld war im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2022 Gegenstand einer 
näheren Betrachtung. 
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme 
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit angesetzt. 
Laut Angaben im Verbindlichkeitenspiegel bestanden zum 31.12.2022 vom privaten 
Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 874.677.378,38 € und 
vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 
277.200.000,00 € zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem 
Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Im Bestand sind Liquiditätskredite in 
Höhe von 55.643.612,70 € im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 
2020“ enthalten. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Für die Prüfung wurden unterschiedliche Nachweise angefordert, so unter anderem 
die Mitteilung der Stadtkasse. Diese bildet den Kontostand des Vortages sowie die 
zu erwartenden Ein- und Ausgaben des Tages ab. Die vorliegenden Meldungen der 
Stadtkasse wurden uneinheitlich ausgefüllt. So wurde der Zusatz „Soll“ oder „Haben“ 
beim Kontostand des Vortages nicht immer angeführt. Diese Angabe sollte immer 
erfolgen, um die ermittelten Kreditbedarfe nachvollziehbar darzustellen. 
Die eingereichten Rechnungsvorblätter weisen weder eine Belegnummer noch die 
Unterschrift des Anordnungsbefugten aus. 
Auf dem Angebotsformular zur Tagesgeldaufnahme, welches von der Stadt Köln 
selbst erstellt wird, fehlt teilweise der Genehmigungsvermerk. 
Diese Angebotsformulare und die Bestätigungsschreiben an die jeweiligen 
Banken/Makler wurden laut Auskunft der Kämmerei zwischenzeitlich wegen 
unübersichtlicher Darstellung und Fehleranfälligkeit überarbeitet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 29 von 39 
Aus systemischen Überlegungen wurde ein Sachverhalt in Höhe von 33.000,00 € in 
die Stichprobe mit aufgenommen. Hierzu wurden die angeforderten Unterlagen nicht 
eingereicht. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen lässt sich der Sachverhalt 
nicht abschließend nachvollziehen.  
Die täglichen Verhandlungen mit den Banken/Maklern wurden telefonisch 
durchgeführt und auf Band aufgenommen. Diese Bandaufzeichnungen werden 
lediglich für einen Monat gespeichert. Laut Aussage der Kämmerei übersenden 
zudem nicht alle Makler/Finanzinstitute Bestätigungen zu den 
Geschäftsabschlüssen. Die Beteiligungen übersenden ebenfalls keine Bestätigungen 
zum Abschluss.  
Die Aufbewahrung der Bandaufzeichnungen von einem Monat entspricht nicht den 
Bestimmungen des § 59 KomHVO. Demnach muss gewährleistet werden, dass die 
auf Bild- oder Datenträger gesicherten Bücher oder Belege während der Dauer der 
maßgeblichen Aufbewahrungsfrist, also mindestens sechs Jahre, verfügbar und 
maschinell auswertbar sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt einen 
Verstoß gegen die GoB dar. 
5.7 Sonstige ordentliche Erträge 
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Erträge (Kontengruppe 45) wurde zunächst 
auf folgende Konten eingegrenzt: 
 452300 – Erstattung von Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre
      (Kapitalertragsteuer) 
 454100 – Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden 
 459100 – Drittmittel für Festwerte 
 459600 – Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233a AO 
Auf Grundlage der genannten Konten wurden stichprobenartig für einzelne 
Sachverhalte die buchungsbegründenden Unterlagen angefordert. 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 17.04.2024, woraufhin weitere Rück- 
und Anfragen an die Kämmerei gestellt wurden. Die letzte und abschließende 
Rückmeldung seitens der Kämmerei erfolgte am 21.08.2024. Die Beantwortung 
seitens der Kämmerei erfolgte in einer Zeitspanne von eins bis 26 Arbeitstagen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 30 von 39 
Der Kämmerei wurde die Gesamtergebnisliste am 26.09.2024 übermittelt. Eine 
Rückmeldung erfolgte nicht. Somit bestehen folgende Feststellungen weiterhin: 
Systemische Fehler 
In der aktuellen Prüfung wurden Sachverhalte beanstandet, welche bereits in 
vorangegangen Jahresabschlüssen festgestellt wurden. Bei den genannten 
Sachverhalten handelt es sich um Teilaspekte einer hoheitlichen Aufgabe (Regelung 
des ruhenden Verkehrs; hier: Abschleppleistungen), welche zwar auf 
Privatunternehmen übertragen werden, der Geschäftsvorfall jedoch in der 
Ergebnisrechnung der Stadtverwaltung Köln abgebildet wurde. Da die Aufgabe an 
die Privatunternehmen übertragen wurde, tragen diese die Chancen und Risiken 
(Generierung von Erträgen und Aufwendungen), welche mit der Aufgabe 
einhergehen. Die angefallenen Erträge und Aufwendungen werden richtigerweise 
nicht an die Stadt Köln überwiesen bzw. in Rechnung gestellt, so dass diese nicht in 
der Ergebnisrechnung auszuweisen sind. Es erfolgt lediglich eine Meldung der 
Privatunternehmen, aus der ersichtlich wird, in welcher Höhe Erträge bzw. 
Aufwendungen entstanden sind. Unzulässigerweise wurden jedoch auch im 
Haushaltsjahr 2022 auf Grundlage dieser Meldung erneut monatlich Erträge und 
Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung ausgewiesen (lfd. Nr. 1 und 2 
der Ergebnisliste). Zudem verstoßen die vorgenommenen Buchungen (Aufwand an 
Ertrag) gegen § 39 Abs. 1 KomHVO, wonach Aufwand und Ertrag getrennt 
voneinander auszuweisen sind. 
Einzelfeststellungen 
Im Rahmen der Prüfung wurden Sachverhalte beanstandet, in denen (bereits in 
Vorjahren) seitens des Finanzamtes Grundlagenbescheide vollständig oder teilweise 
von der Vollziehung ausgesetzt wurden. Dadurch bestanden gegenüber den 
Schuldnern seitens der Stadtverwaltung Köln niedrigere oder gar keine Forderungen 
mehr. Dementsprechend hätten zum Zeitpunkt der vollständigen oder teilweisen 
Aussetzung der Vollziehung Ertragsminderungen gebucht werden müssen. Da diese 
Buchungen unterblieben sind, wurde das Jahresergebnis der Vorjahre zu hoch 
ausgewiesen. 
In den vorliegenden Fällen hat das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung im 
Jahr 2022 aufgehoben. Somit ist im Haushaltsjahr 2022 wieder ein Ertrag in Höhe

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 31 von 39 
des ursprünglichen Forderungsbetrages einzubuchen. Parallel dazu wurden von 
Seiten der Kämmerei jedoch auch fälschlicherweise die in den Vorjahren 
unterbliebenen Ertragsminderungen gebucht. Somit wird das Jahresergebnis 2022 
entsprechend zu gering ausgewiesen. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen 
das Periodisierungsprinzip gemäß § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KomHVO dar. Das Volumen 
der beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 2.030.223,00 €. 
Einzelfeststellungen – siehe Anhang 5 
Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 2.178.793,01 €. 
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Kontengruppe 54) wurde im 
Rahmen einer Stichprobenprüfung. Dazu wurden aus der Kontengruppe 54 sechs 
Konten ausgewählt, die stichprobenartig einer näheren Betrachtung unterzogen 
wurden. 
Die erste Anfrage an die Kämmerei erfolgte am 11.04.2024, die Rückmeldung 
erfolgte nach 26 Tagen (17 Arbeitstagen) am 07.05.2024. Die zweite Anforderung 
wurde am 23.05.2024 an die Kämmerei gesendet, die Rückmeldung erfolgte nach 14 
Tagen (9 Arbeitstagen) am 06.06.2024. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Bereits in der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde das folgende 
Buchungsverfahren im Bereich der Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle 
und auch für arbeitsrechtliche Fälle bei 30 Rechtsamt beanstandet. 
Demnach werden sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (so z. B. 
Rentenzahlungen) alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand und nicht 
direkt gegen die Rückstellung gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 
werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert.  
Dieses Verfahren entspricht immer noch nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung 
nach § 28 KomHVO und ist umgehend zu korrigieren. 
Einzelfeststellungen 
Im Rahmen der Prüfung wurden Einzelfeststellungen nachvollziehbar ausgeräumt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 32 von 39 
5.9 Anhang 
Der Anhang ist nach § 38 Abs. 1 Nr.5 KomHVO Pflichtbestandteil des 
Jahresabschlusses. In § 45 KomHVO werden die Mindestangaben und 
Erläuterungspflichten im Anhang festgelegt. 
Im Anhang werden die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu 
den einzelnen Positionen der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie die in der 
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der 
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit angegeben. Diese sind so zu 
erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Zusammensetzung der 
Bilanzpositionen und die Bewertung des Vermögens und der Schulden 
nachvollziehen kann. Zudem ergänzt der Anhang die Bilanz, die Ergebnis- und 
Finanzrechnung, gibt Auskünfte, die über diese Zahlenwerke hinausgehen und 
ermöglicht so eine qualifiziertere Einschätzung der Vermögen-, Finanz- und 
Ertragslage der Kommune. Der Anhang gibt somit unverzichtbare Auskünfte für die 
Bilanzanalyse. 
Die Prüfung hat zu den nachfolgenden Feststellungen geführt: 
Fehlende Angaben 
Wahlrechte 
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 KomHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die 
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. 
In § 34 Abs. 3 und 4 und in § 36 Abs. 2 und 7 KomHVO werden Wahlrechte eröffnet. 
Sobald ein Wahlrecht eröffnet wird, muss im Anhang dargestellt werden, wie das 
Wahlrecht ausgeübt wird. Dies beinhaltet eine Angabe, ob und inwieweit von der sich 
eröffnenden Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Entsprechende Angaben wurden 
nicht vorgenommen. 
Bewertungsvereinfachungsverfahren 
Gemäß § 45 Abs. 1 S.3 KomHVO ist die Anwendung von Vereinfachungsregelungen 
und Schätzungen im Anhang zu beschreiben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 33 von 39 
Von den Vereinfachungsregelungen in § 35 KomHVO wird bei mehreren 
Sachverhalten Gebrauch gemacht. Zu den Sachverhalten finden sich jedoch keine 
entsprechenden Erläuterungen im Anhang. 
Gesonderte Erläuterungen 
In § 45 Abs. 2 KomHVO ist festgelegt, welche Sachverhalte im Anhang gesondert 
anzugeben und zu erläutern sind. 
Davon umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 KomHVO die noch nicht 
erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen. Vorgenommene 
Schätzungen in diesem Zusammenhang sind gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO zu 
beschreiben. Der Gesamtbetrag der noch nicht erhobenen Beiträge für fertig 
gestellte Erschließungsmaßnahmen wird im Anhang mit rund 9,6 Mio. € angegeben 
und wurde „soweit möglich sachgerecht geschätzt“. Erläuterungen zu den noch nicht 
erhobenen Beiträgen sowie den Schätzungen fehlen. 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 KomHVO sind auch die Verpflichtungen aus 
Leasingverträgen gesondert zu erläutern. Zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen 
findet sich im Anhang eine unzureichende tabellarische Darstellung zu 
Leasingverträgen. 
Gleichstellungsplan 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 KomHVO ist im Anhang anzugeben, ob und für welchen 
Zeitraum ein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt. Eine entsprechende Angabe fehlt. 
Individualgewährleistungen 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 KomHVO sind die im Verbindlichkeitenspiegel 
auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalten, aus denen sich 
künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können, zu erläutern. 
Die im Verbindlichkeitenspiegel aufgeführten Individualgewährleistungen werden 
nicht erläutert. 
Außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 6, 7 und 9 KomHVO sind 
sämtliche Fälle von außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen sowie der Grund für 
entsprechende Wertverluste beziehungsweise Wertsteigerungen zu erläutern.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 34 von 39 
Laut Kämmerei werden Bewegungen erst ab einer Mio. € erläutert. Für diese 
Einschränkung fehlt eine rechtliche Grundlage, da der Verordnungsgeber die 
Erläuterungspflicht nicht auf wesentliche Beträge beschränkt. Sachverhalte, die den 
gleichen Grund für Wertänderungen haben, können aus Sicht des 
Rechnungsprüfungsamtes zusammen erläutert werden. 
Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 KomHVO sind Berichtigungen 
oder Wertnachholungen eines in der Eröffnungsbilanz festgesetzten Wertansatzes 
eines Vermögensgegenstandes, eines Sonderpostens oder der Schulden zu 
erläutern. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wurden Nachaktivierungen in Höhe von 
insgesamt 1.779.288,67 € mit Aktivierungsdatum vor oder zur Eröffnungsbilanz 
vorgenommen. Hierzu finden sich keine Angaben im Anhang. 
Fehlerhafte Angaben 
Im Jahresabschluss wird fälschlicherweise auf die gewährten Bürgschaften des 
Vorjahres, zum Bilanzstichtag 31.12.2021, abgestellt. 
5.10 Lagebericht 
§ 49 KomHVO legt den Mindestumfang des Lageberichtes fest. Bei der Aufstellung 
des Lageberichtes müssen die GoB beachtet werden. Die Angaben im Lagebericht 
müssen vollständig, wesentlich, wahr, klar und übersichtlich sein. Auch der 
Grundsatz der Stetigkeit ist bei der Aufstellung des Lageberichtes zu 
berücksichtigen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzlage der Kommune vermittelt. 
Gemäß § 49 S. 4 und 5 KomHVO hat der Lagebericht eine ausgewogene und 
umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende 
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzlage der Kommune zu enthalten. In der Analyse sollen produktorientierte Ziele 
und Kennzahlen einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss 
enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 35 von 39 
Kennzahlen 
Zur Analyse ist das durch den Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 
vorgegebene und durch ein Handbuch aus dem Jahr 2012 ergänzte NKF-
Kennzahlenset NRW heranzuziehen. Insgesamt umfasst dieses 18 Kennzahlen, die 
die Analysebereiche haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation, Vermögens-, Finanz- 
und Ertragslage umfassen. 
Der von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf enthält lediglich 13 Kennzahlen. 
Es fehlen die Kennzahlen Abschreibungsintensität, Personalintensität, Sach- und 
Dienstleistungsintensität, Transferaufwandsquote und Zinslastquote. 
Wie zuvor angeführt, sollen die einbezogenen Kennzahlen unter Bezugnahme auf 
die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Bei fünf der von 
der Kämmerei ermittelten Kennzahlen wurde eine Erläuterung beziehungsweise 
Einordnung der Werte vorgenommen. 
Von den im Lagebericht dargestellten Kennzahlen entsprechen drei Kennzahlen 
nicht den Vorgaben des NKF-Kennzahlensets: 
Fehlbetrags-/Überschussquote 
Die Kennzahl wurde für das Jahr 2022 nicht ermittelt. Abweichend von dem 
ursprünglichen Erlass des Innenministeriums ist in einer aktuelleren Version des 
NKF-Kennzahlensets aus dem Jahr 2012 neben einer Fehlbetragsquote die 
Kennzahl "Überschussquote" enthalten. Im Fall eines positiven Jahresergebnisses, 
wie im Jahr 2022, ist diese statt der Fehlbetragsquote zu ermitteln. 
Da Kennzahlen unter anderem für interkommunale Vergleiche herangezogen 
werden, sind Weiterentwicklungen des Kennzahlensets zu berücksichtigen. 
Drittfinanzierungsquote 
Die Kennzahl wurde falsch berechnet, da die Abschreibungen auf Finanzanlagen in 
die Kennzahlenermittlung der Kämmerei nicht einbezogen wurden. Laut 
Anlagenspiegel betragen die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Jahr 2022 
3.697.736,63 €. Dieser Wert ist gemäß der Berechnungsvorlage des NKF-
Kennzahlensets zu berücksichtigen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 36 von 39 
Im Jahr 2022 sind unzweifelhaft Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 
rund 3,7 Mio. € angefallen. Diese dürfen bei der Kennzahlenermittlung nicht ignoriert 
werden, da andernfalls ein unvollständiges Bild der Gesamtsituation vermittelt wird. 
In einem 2023 von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW veröffentlichten Dokument 
zur Anwendung des NKF-Kennzahlensets werden die Abschreibungen auf 
Finanzanlagen ebenfalls in die Berechnung der Kennzahl einbezogen. Auch vor dem 
Hintergrund geänderter Rechtsvorschriften zur Verrechnung von Aufwendungen aus 
der Wertänderung von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage (§ 44 Abs. 3 
KomHVO) gelten die bisherigen Berechnungsformeln somit weiterhin. 
Die korrekte und einheitliche Ermittlung der Kennzahl ist zwingend erforderlich, um 
einen interkommunalen Vergleich gewährleisten zu können. 
Bei der Berechnung der Drittfinanzierungsquote wurde das Konto 438100 - 
Auflösung Sopo für Gebührenausgleich (3.534.615,00 €), abweichend vom NKF-
Kennzahlenset, nicht berücksichtigt. Bei korrekter Ermittlung erhöht sich die 
Drittfinanzierungsquote von 49,02 % auf 49,98 %. 
Investitionsquote 
Gemäß NKF-Kennzahlenset sind zur Ermittlung der Kennzahl lediglich die im 
Anlagenspiegel aufgeführten Werte maßgeblich. Abweichend hiervon hat die 
Kämmerei zusätzlich Abschreibungen aus Nachaktivierungen und Abgängen 
berücksichtigt. 
Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Kennzahlen mit denen anderer 
Kommunen ist zwingend auf eine einheitliche Ermittlung der Kennzahlen zu achten. 
Hierfür stellt das NKF-Kennzahlenset die Grundlage dar und ist somit als 
Berechnungsvorgabe heranzuziehen. 
Ohne Berücksichtigung der Abschreibungen auf Nachaktivierungen beziehungsweise 
Abgängen verringert sich die Kennzahl von 191,48 % auf 155,24 %. 
Die fehlerhafte Ermittlung der Kennzahlen hat zur Folge, dass die Darstellung der 
Vermögenslage und der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation nicht den 
tatsächlichen Verhältnissen zum 31.12.2022 entspricht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 37 von 39 
Fehlerhafte Angaben 
Der Lagebericht enthält die Aussage, dass die Auszahlungen für Investitionen im 
Jahr 2022 rund 50 % des fortgeschriebenen Planwertes erreichen. Rechnerich 
handelt es sich aber nur um 43,7 % des fortgeschriebenen Planwertes. Der 
angegebene Prozentsatz ist nicht nachvollziehbar und insbesondere die 
Gegenüberstellung zum Anteil aus 2021 ist irreführend. 
Laut Lagebericht betragen die Auszahlungen für Baumaßnahmen 55,6 % des 
fortgeschriebenen Planwertes. Rechnerisch ergibt sich jedoch ein Wert von 52,0 %. 
Der angegebene Prozentsatz von 55,6 % ist nicht nachvollziehbar. 
Risikomanagement 
Gemäß § 49 Satz 6 KomHVO ist auf die Chancen und Risiken für die künftige 
Entwicklung der Kommune einzugehen. 
Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage wird ein Überblick zu 
Chancen und Risiken benötigt. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit 
einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension. Ein solches 
Risikomanagementsystem existierte zum Bilanzstichtag 31.12.2022 bei der Stadt 
Köln lediglich in Ansätzen. 
Aus dem Fehlen eines vollumfänglichen Risikomanagementsystems folgt, dass ein 
planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und 
Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken derzeit nicht möglich ist. 
5.11 Von der Kämmerei nicht gebuchte Geschäftsvorfälle 
Im Jahresabschluss 2022 wurden insgesamt drei Geschäftsvorfälle mit einem 
Buchungsvolumen von über 1 Mio. € bekannt, deren Buchungen nicht mehr in 2022 
erfolgt sind. Hierbei handelt es sich um: 
 Zuführung zu Drohverlustrückstellungen:     3.694.432,14 € 
 Treuhandabrechnung Deutzer Hafen:   10.012.536,32 € 
 Betriebskostenzuschuss Gürzenich Orchester:    1.040.000,00 €

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 38 von 39 
6. Bestätigungsvermerk 
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2022 wurde, einschließlich des 
Lageberichts, nach § 102 GO geprüft. 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, 
in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu 
vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit 
hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der 
Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das 
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über 
mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die 
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich 
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und 
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung 
umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die 
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat 
einzuschränken ist: 
a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin erheblichen 
Verbesserungsbedarf. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden, 
auch aufgrund der dezentralen Buchführung, stadtweit nur unvollständig 
umgesetzt. Die Prüfung zeigte, dass die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu 
den entsprechenden Ergebniskonten optimierungsbedürftig ist.  
b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver 
Bemühungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im 
Prüfungszeitraum notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu 
stellen. Die Buchführung der Stadt Köln ist in Teilen und das System der 
Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass sie einem sachverständigen Dritten 
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und 
über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum  31.12.2022 
Rechnungsprüfungsamt Seite 39 von 39 
c) Im Bereich der Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)“ war es der Verwaltung nicht möglich, die
Werthaltigkeit für den überwiegenden Teil dieser Bilanzposition nachzuweisen.
d) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
aufgeführten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum
Jahresabschluss 2022 nicht ausgeräumt.
e) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und
Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und
Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der 
Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht, mit den vorstehenden 
Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln. 
Köln, den 01.07.2025 
Ralf Jülich 
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
1 3267542 2.195,84 € 40-Schulverwaltungsamt indirekte E rtragsausfälle 
COVID 
Eine Berechnung konnte seitens der Kämmerei nicht vorgelegt werden. 
2 3267555 53.766,00 € 506-Bürgerzentren indirekte Ertra gsausfälle 
COVID 
Die Begründungen der Dienststelle sind nachvollziehbar. 
Die Berechnung ist aufgrund fehlendem begründendem Zahlenwerk nicht nachvollziehbar und 
somit die Buchung auch nicht. 
3 3267587 87.864,00 € 4511-MuseumLudwig indirekte Ertra gsausfälle 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und 
stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine 
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für 
welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit 
dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
4 3267592 65.874,00 € 3114-MAK indirekte Ertragsausfäll e 
COVID 
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und 
stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine 
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für 
welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit 
dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 
5 2970189 + 
2970190 
-1.050.923,62 € 40-Schulamt Mehraufwendungen 
COVID 
Unter den beiden Buchungsnummern wurden 1.000.000,00 € und 76.335,38 € gebucht. 
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass die Summe der Rückzahlung 2.127.258,47 € beträgt. Es 
wurden allerdings nur 1.076.335,38 € verbucht. Die Differenz zwischen der Rückzahlungssumme 
und den 1.076.335,38 € ergeben eine Differenz in Höhe von 1.050.923,62 €. 
6 23014312 90.890,36 € 56-Amt für 
Wohnungswesen 
Mehraufwendungen 
COVID 
1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so dass die Buchung das 
falsche Jahr betrifft. 
2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, die einen Ukraine-bedingten Mehraufwand 
darstellt. Begründet wird dies seitens der Kämmerei damit, dass "der grundsätzliche Ukraine 
Bezug aus Sicht der Verwaltung unstrittig ist". Da der Leistungszeitraum das Jahr 2021 betrifft, ist 
ein Ukraine bedingter Mehraufwand nicht möglich. 
7 23154193 10.309,18 € 56-Amt für 
Wohnungswesen 
Mehraufwendungen 
COVID 
Es handelt sich um Wartungskosten. Das Bestelldatum für den Wartungsauftrag liegt im Jahr 
2018. Es besteht somit kein COVID-Zusammenhang, da die Kosten jährlich unabhängig von 
Corona entstehen. 
8 24127825 5.758,96 € 56-Amt für 
Wohnungswesen 
Mehraufwendungen 
COVID 
Es handelt sich um Grundbesitzabgaben eines Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei 
handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte 
Mehraufwendungen. 
9 23975314 76.679,41 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendung en 
COVID 
Es handelt sich um einen Zuwendungsbescheid im Förderprogramm: Bürgerbeteiligung und 
Aktivierung. Aufgrund der Beschreibung im Bescheid handelt es sich nicht um einen COVID 
bedingten Sachverhalt. 
Seite 1 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
10 23085752 11.306,93 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendun gen 
COVID 
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der 
Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen 
und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID- 
Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein 
und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
11 23015988 4.149,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendung en 
COVID 
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der 
Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen 
und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID- 
Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein 
und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
12 22911286 214.212,25 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendu ngen 
COVID 
1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so dass die Buchung das 
falsche Jahr betrifft. 
2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, deren "COVID Bezug unstrittig" ist. Eine 
derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und 
stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
13 22942676 3.210,60 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendung en 
COVID 
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der 
Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen 
und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID- 
Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". 
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein 
und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 
14 23349899 4.560.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
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Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
15 23349900 3.805.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
16 24342287 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
17 23349898 2.985.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
18 24342290 1.920.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
Seite 3 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
19 24342288 1.630.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
20 23349897 1.150.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
21 24342286 1.100.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
22 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
Seite 4 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
23 24342289 285.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
24 24342292 165.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
25 24342292 
-1.400.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt 
sich der Sachverhalt derzeit - immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung -  nicht weiter 
aufklären.". 
26 24342294 -1.600.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt 
sich der Sachverhalt derzeit - immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung -  nicht weiter 
aufklären.". 
27 24342287 -1.793.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
Seite 5 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
28 24342284 -3.622.500,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
29 24342286 
-8.286.500,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
30 24342285 
-8.710.875,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert 
wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und 
nachweisen. 
31 24342292 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
32 24342294 2.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
Seite 6 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
33 24342288 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
34 24342289 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
35 24342290 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
36 24342292 700.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
37 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
38 24342290 400.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
Seite 7 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
39 24342289 250.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
40 24342288 150.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
41 24342288 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
42 24342289 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
43 24342290 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
44 24342294 -1.232.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
Seite 8 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
45 24342292 -1.848.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
46 24342301 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
47 24342301 800.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
48 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
49 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
50 24342301 -3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine 
Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden 
konnten. 
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die 
Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein 
auch nichts mehr ändern.". 
Seite 9 von 10

Anhang 1 - Bilanzierungshilfe 
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 
51 23259222 25.149,99 € 15-Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische Mitarbeitenden ins  
Welcome Center abgeordnet wurden. 
Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. Die Personalkosten 
der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an. 
52 23259218 17.033,33 € 15-Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische Mitarbeitenden ins  
Welcome Center abgeordnet wurden. 
Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. Die Personalkosten 
der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an. 
53 ohne Buchungs- 
Nr. 
213.346,00 € 51-Kinder und 
Jugendamt 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere 
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der 
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". 
54 ohne Buchungs- 
Nr. 
20.193,54 € 51-Kinder und 
Jugendamt 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere 
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der 
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". 
55 2005033901 20.023,32 € 51-Kinder und 
Jugendamt 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere 
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der 
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". 
56 ohne Buchungs- 
Nr. 
17.367,07 € 51-Kinder und 
Jugendamt 
Mehraufwendungen 
UKRAINE 
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere 
Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der 
Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". 
Gesamtvolumen 71.431.128,40 €
Positive Beträge 37.039.329,78 €
Negative Beträge 
-34.391.798,62 €
Seite 10 von 10

Anhang 2 - Einzelfallbetrachtung öffentlich-rechtliche Forderungen 
lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 52000141736 55.644,83 20-Kämmerei Laut Meldung der Di enststelle betrug die Einschätzung der Realisierungshöhe in 2021 0%. Daher wurde durch die Anhebung ein Ertrag i. H. v. 30.604,66 € eingebucht. Bei 
der getroffenen Aussage "Im Jahr zuvor wurde die Realisierungsquote nach Aktenlage mit 50% angegeben." hätte also im Vorjahr ein geringerer Aufwand eingebucht werden 
müssen sowie in 2022 die Differenz aus den Realisierungshöhen (50% zu 45%) als weiterer Aufwand. Insofern ist entweder die Aktenlage oder die Buchung in 2022 nicht 
nachvollziehbar. 
2 52008221562 56.525,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und 
wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 
3 52008228770 72.136,96 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings liegen über den Schuldner nach Aussage von 204 umfassende 
Erkenntnisse aus dem Vollstreckungsverfahren vor, die darauf schließen lassen, dass auch im Rahmen der Insolvenz nicht (mal) mit einer Teilrealisierung zu rechnen ist. Die 
Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 
4 52008505914 55.641,50 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet 
und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 
5 52008505915 57.437,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet 
und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 
6 52012650802 56.525,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und 
wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 
7 52012650803 106.400,00 20-Kämmerei Durch die Erhöhung  der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und 
wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 
8 52020989748 178.799,50 20-Kämmerei Durch die Erhöhung  der Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 auf 10 % wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass sich der 
Schuldner in einem Insolvenzverfahren befindet und somit lediglich eine Realisierungsquote von 5 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag eingebucht. 
9 52021134609 75.325,50 20-Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote von 10 auf 20 % wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine 
Realisierungsquote von 10 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag eingebucht. 
10 5740173135 435.261,00 20-Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 3 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 
11 52023229116 157.937,50 20-Kämmerei Nach Einschätzung  der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 
12 52024959334 61.189,00 20-Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 
13 52025248121 200.745,00 20-Kämmerei 
14 52025248122 251.460,00 20-Kämmerei 
15 52025248124 266.818,00 20-Kämmerei 
16 52025248126 495.113,00 20-Kämmerei 
17 52025248127 75.021,00 20-Kämmerei 
18 52025248503 50.741,00 20-Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 
19 52025282349 71.235,75 20-Kämmerei 
20 52025282351 79.249,00 20-Kämmerei 
21 52025282352 108.993,50 20-Kämmerei 
22 52025353267 1.158.178,25 20-Kämmerei Nach Einschätzu ng der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 
204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 
23 52025441819 55.294,75 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 50 % vorgenommen und ein entsprechender Aufwand eingebucht. Allerdings wird 
seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine Realisierungsquote von 0 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht. 
24 52025573306 72.686,00 20-Kämmerei Nach Meldung der D ienststelle wurde die Realisierungsquote auf 50 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 
sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht. 
25 52025594143 94.097,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der 
Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der 
Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe nicht entstanden wäre, ausgewiesen 
Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der 
Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der 
Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe nicht entstanden wäre, ausgewiesen 
Seite 1 von 2

lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
26 52025657657 97.139,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
27 52025721555 179.284,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
28 52025777840 107.568,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
29 52025811181 148.076,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
30 52025907554 52.017,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
31 52025907579 234.825,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
32 52025921685 60.296,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
33 52025921717 119.614,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
34 52025938767 107.850,56 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % werthaltig ist. Somit hätte keine Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen. 
35 52025995268 99.218,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
36 52026020032 97.555,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
37 52026032709 58.187,50 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % werthaltig ist. Somit hätte keine Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen. 
38 52026048945 142.523,00 20-Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
39 52026049665 59.368,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
40 52026075752 58.866,75 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
41 52026127849 63.894,00 20-Kämmerei Laut Meldung der D ienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 
100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 
Gesamtvolumen 6.034.736,85 €
Seite 2 von 2

Anhang 3 - Liquide Mittel 
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 180100 781.032,51 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es si ch um den Bestand eines von der GAG geführten 
Treuhandkontos. Der vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand 
per 31.12.2021 aus. 
Der Bestand vom 31.12.2022 ist somit nicht nachgewi esen. 
2 180501 28.432,35 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunt erlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, 
Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. 
Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet  werden. Aufgrund einer 
fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der  Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 
3 180501 5.310,50 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wur den u. a. Dezember Einnahmen, 
Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. 
Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet  werden. Aufgrund einer 
fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der  Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 
Gesamtvolumen 814.775,36 €
Seite 1 von 1

Anhang 4 - Eigenkapital 
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 200100 4.810.007,74 €    20-Kämmerei Bei 17 Sachverhalten war der Vorgang  nicht oder nicht vollständig 
nachvollziehbar. In diesen Fällen ergab sich aus de n vorgelegten Unterlagen 
keine ausreichende Begründung für eine Buchung gege n die Allgemeine 
Rücklage. In einem weiteren Fall erfolgte die Buchu ng nicht periodengerecht 
und in einem anderen Fall lag kein Sachverhalt des § 44 Abs. 3 KomHVO vor. 
Gesamtvolumen 4.810.007,74 €

Anhang 5 - Sonstige ordentliche Erträge 
lfd.Nr. Belegnummer Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 
1 2929193 -79.357,91 € 20-Kämmerei 
2 2799659 -69.212,10 € 20-Kämmerei 
3 9001924031 741.066,00 € 20-Kämmerei 
4 9001853242 1.289.157,00 € 20-Kämmerei 
Gesamtvolumen 2.178.793,01 €
Summe positiv 2.030.223,00 €
Summe negativ 
-148.570,01 €
Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden berei ts im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfberi cht 2020 unter 
Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Ertr äge, wie folgt dargestellt: 
"Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben  (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen über tragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanze n der jeweiligen 
Privatunternehmen abzubilden. Die den Privatunterne hmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nich t in Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnu ngsfälle 
vorliegen." 
Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weite rhin zutreffend. 
In den vorliegenden Sachverhalten wurden seitens de s Finanzamtes Grundlagenbescheide vollständig oder teilweise von der Vollziehung ausgesetzt. Die Ausse tzung geschah 
bereits in den Vorjahren. Jedoch erfolgte die Buchu ng einer Ertragsminderung infolge dieser Aussetzung  nicht im entsprechenden Haushaltsjahr. Dadurch wur de das 
Jahresergebnis der Vorjahre zu hoch ausgewiesen. 
Die Aussetzung der Vollziehung wurde von Seiten des  Finanzamtes im Jahr 2022 aufgehoben. Somit ist im Jahr 2022 wieder ein Ertrag in Höhe des ursprünglic hen 
Forderungsbetrages einzubuchen. Parallel dazu wurde n von 20 die hier aufgeführten Ertragsminderungen g ebucht, die sich allerdings auf die Vorjahre bezieh en. Somit wird 
das Jahresergebnis 2022 entsprechend zu gering ausg ewiesen. 
Darüber hinaus stellt dieses Vorgehen einen Verstoß  gegen das Periodisierungsprinzip gemäß § 33 Abs. 1  Nr. 4 KomHVO dar.

Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2022 Teil 1

493348 Zeichen

Entwurf 
Jahresabschluss 2022
Teil 1
• Bilanz
• Ergebnisrechnung
• Finanzrechnung
• Anhang
Lagebericht zum Jahr
esabschluss 2022 
Dezernat II – Kämmerei

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste 
440-23/20/11.2023

Teil 1 
- Bilanz
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2022
Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet: 
Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen) 
Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen

Inhaltsverzeichnis 
Bilanz 31.12.2022 5 
davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen   9 
Ergebnisrechnung 11 
Finanzrechnung 15 
Anhang 19 
1. Vorbemerkung 19 
2. Bilanz 23 
2.1 Aktiva 23 
2.2 Passiva 52 
2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 72 
3. Ergebnisrechnung 74 
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 74 
3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 84 
3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 91 
3.4 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
(Zeile 27-31) 95 
4. Finanzrechnung 95 
4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 96 
4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus 
Finanzierungstätigkeit 108 
5. Ermächtigungsübertragung 110 
Anlagen 111 
Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 172 
1. Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen in 2022 172 
2. Analyse der Haushaltswirtschaft 174 
2.1 Vermögenslage 174 
2.2 Schuldenlage 176 
2.3 Ertragslage 177 
2.4 Aufwandslage 179 
2.5 Finanzlage 180 
2.6 Personalbestand und –entwicklung 181 
2.7 Gesamtbeurteilung 182 
3. Prognosen, Chancen und Risiken 184 
3.1 Entwicklung Folgejahre 187 
3.1.1 Ergebnisplan 2023/2024 187

3.1.2 Finanzplan 2023/2024 191 
3.1.3 Reduzierung der Fehlbetragsquoten 191 
3.2 Ausgewählte Strategiefelder und Projekte 198 
3.2.1 Klimaschutz 198 
3.2.2 Digitalisierung 198 
3.2.3 Schulbau 200 
3.2.4 Wohnen und Stadtteilentwicklung 200 
3.2.5 Wirkungsorientierter Haushalt – Nachhaltigkeitshaushalt 201 
3.2.6 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 202 
3.3 Entwicklung in den Beteiligungen 203 
3.3.1 Überblick 203 
3.3.2 Einzelne Beteiligungen 204 
4. Kennzahlen 210 
4.1 Bilanzkennzahlen 210 
4.2 Ergebniskennzahlen 213 
4.3 Kennzahlenentwicklung 2018 bis 2022 214 
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 215 
Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und
der Ratsmitglieder 217

Bilanz 31.12.2022 
5

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davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen 
9

Aktiva Passiva
Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
 1.2 Sachanlagen  1.1 Allgemeine Rücklage 17.537.671,85 16.432.970,53
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und 
     grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00  1.4. Jahresüberschuss 32.981,92 3.154.392,82
 1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00
 1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00 2. Sonderposten 0,00 0,00
 1.2.1.3 Wald, Forsten 0,00 0,00
 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 444.600,00 444.600,00  2.1 für Zuwendungen 136.382,06 159.156,79
 2.4 Sonstige Sonderposten 75.594.052,92 76.427.320,54
1.2.2 Bebaute Grundstücke und 
 grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 760.207,20 775.738,00 3. Rückstellungen
 1.2.2.3 Wohnbauten 58.210.925,97 59.261.645,64
 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
 Betriebsgebäude 383.625,
31 387.329,97  3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 0,00 0,00
 und 5 GemHVO 0,00 0,00
 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
4. Verbindlichkeiten
 1.3 Finanzanlagen 0,00 0,00
 1.3.2 Beteiligungen 9.842.030,00 9.842.030,00  4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 29.090.086,88 9.244.703,60  4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 849.530,93 877.173,52 *
 1.3.5 Ausleihungen 0,00 0,00  4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 25.793.702,25 26.505.454,24
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene 
Unternehmen 322.114,03 326.715,65
 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
203.485,72 46.108,99
2. Umlaufvermögen
5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 35.012,70
 2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 0,00
 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00
     2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 471.134,76 1.970.443,43
 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00
 2.4 Liquide Mittel 20.411.601,50 41.172.901,84
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
120.147.807,65 123.637.590,13 120.147.807,65 123.637.590,13
* davon Verbindlichkeiten gegen Stadt Köln 849.530,93 877.173,52
Unselbstständige Stiftungen der Stadt Köln
Schlussbilanz 31.12.2022
10

Ergebnisrechnung 
11

12

:ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐϮϬϮϮ ΀ϭ΁ ΀Ϯ΁ ΀ϯ΁ ΀ϰ΁ ΀ϱ΁ ΀ϲ΁ ΀ϳ΁ ΀ϴ΁
sĞƌŐůĞŝĐŚΎ
WůĂŶͬ/Ɛƚ
sĞƌŐůĞŝĐŚΎ
ĨŽƌƚŐ͘WůĂŶͬ/Ɛƚ
΀Ϯ΁Ͳ΀ϱ΁ ΀ϯ΁Ͳ΀ϱ΁
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13

14

Finanzrechnung 
15

16

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17

18

Anhang 
1. Vorbemerkung
Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile ergeben sich
insbesondere aus der GO und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (KomHVO).
Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahresabschlusses gibt auf der Aktivseite einen 
Überblick über das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten und auf der Passivseite über das Eigenkapital, die Son-
derposten, das Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.  
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2022 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO.  
Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever-
mögen ab dem Jahresabschluss 2020 der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung 
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilan-
zierungshilfe, mit de r Mehrbelastungen aufgrund der Covid -19-Pandemie (ab 
2020) und aufgrund des Krieges in der  Ukraine (ab 2022) gemäß § 5 des NKF -
Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) isoliert werden. 
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul-
den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Bewertungsvereinfa-
chungsverfahren gemäß § 35 KomHVO werden im Erläuterungsteil unter den be-
troffenen Bilanzpositionen dargestellt.  
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An-
schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden in Höhe der Restbuchwerte berücksichtigt. Falls nichts Abweichendes 
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei ab-
nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wu rden die Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. 
In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs - und Herstellungskosten be-
reits in Vorjahren hätten aktiviert werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfal-
lende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung bei der Zugangsbu-
chung berücksichtigt. Zutreffender Weise ist diese nicht Bestandteil der Abschrei-
bungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Haushaltsjahr, 
wurde jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde gelegt und 
daher unter der Entwicklung der Bilanzposition gesondert dargestellt. In den Erläu-
terungen selbst werden Bewegungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte we-
sentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die plan-
mäßigen Abschreibungen wurden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von ab-
nutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. 
Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlage-
vermögen werden gemäß § 36 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der 
Ergebnisrechnung erläutert , zudem werden die wesentli chen außerplanmäßigen 
Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt.  
Die Nutzungsdauern orientieren sich an der von der Stadt Köln erstellten Nut-
zungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen basiert. 
Abweichungen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.  
19

Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanz-
positionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten, der Entwicklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, Ab-
schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts-
jahres.  
Für Teilbereiche der Bilanzpositionen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte und 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 
wurden in 2022 Pilotinventuren durchgeführt. Konkret handelt es sich um den Be-
reich der Gemarkung Meschenich sowie einen Teilbereich der Gemarkung Rondorf-
Land. Für die beweglichen Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschi-
nen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ 
wird stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren angewendet. Im Drei -Jahres-
Zeitraum soll jährlich bei circa einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorge-
lagerte Inventur (Oktober bis Dezember des Haushaltsjahres) durchgeführt werden. 
Durch die Verteilung der Inventuren auf drei Jahre soll eine Entzerrung der Inven-
turarbeiten erreicht werden.  
Bei den Werten für Vorräte ist das strenge Niederstwertprinzip nach 
§ 36 Abs. 8 KomHVO beachtet.
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind 
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier -
baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. 
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe-
stände sowie der EC -Cash-Einzahlungsbeträge und die als Handvorschüsse und 
Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. 
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden die erforderlichen perio-
dengerechten Abgrenzungen von Aufwand und Auszahlung gemäß 
§ 43 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Darüber hinaus werden unter dieser Position nach
§ 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwendungen an Dritte aktiviert. Vorausset-
zung für die Abbildung solcher aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist eine ein-
klagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung.
Das Eigenkapital wird grundsätzlich durch das Jahresergebnis und die mit der all-
gemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fort-
geschrieben. 
Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän-
den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö-
gensgegenstandes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendun-
gen und aus Beiträgen sowie die sons tigen Sonderposten. Die Sonderposten wer-
den, soweit sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entspre-
chend der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände er trags-
wirksam aufgelöst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).  
Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbständigen Stiftungen un-
ter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.  
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 44 Abs. 6 KomHVO 
die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu-
20

nalabgabengesetz und damit der öffentlich- rechtlich erhobenen Gebühren geson-
dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi-
tion sind unter der Bilanzposition dargestellt. 
Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 
31.12.2022. Sie sind mit ihren Restlaufzeiten im Rückstellungsspiegel abgebildet. 
Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Bewegungen 
im Haushaltsjahr. Dabei handelt es sich um Zuführungen, Auflösungen und Inan-
spruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d. h. die Neubildung einer Rückstel-
lung bzw. die Erhöhung einer bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, wenn 
die Voraussetzungen gemäß § 37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist aufzu-
lösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan-
spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu 
einer Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung gelangen. Die Instandhaltungs-
rückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitraum von grundsätzlich bis 
zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden. 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem  Wert der zu 
erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten-
spiegel dargestellt.  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der R ege-
lung in § 43 Abs. 3 Satz 2 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haus-
haltsjahre entfallenden Erträge aus bereits eingegangenen Einzahlungen. Passive 
Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom-
mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag-
bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese 
werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO entsprechend der korres pondierenden 
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst.  
21

Im Folgenden werden  
- die Bilanzpositionen (Kapitel 2), 
- die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und 
- die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert. 
Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen erfolgen die Angaben in T€. Planmäßige 
Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen 
(Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden in der Regel dann erläutert, wenn die 
Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als 
Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs - und Geschäftsausstattung, bei der bei-
spielsweise die Zugänge in der Regel vernachlässigbare Einzelwerte umfassen.  
 
Bei der Erläuterung der Ergebnis - und Finanzrechnungszeilen sind Beträge 
in Mio. € angegeben. 
Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil-)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen-
zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen 
entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte.  
  
22

2. Bilanz 
2.1 Aktiva 
Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen 
Leistungsfähigkeit 
Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CUIG ist die Summe der infolge der Covid- 19-Pandemie 
und des Krieges in der  Ukraine entstandenen Haushaltsbelastung im Jahresab-
schluss als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und ge-
mäß § 6 NKF-CUIG gesondert zu aktivieren. Die Belastung des städtischen Haus-
halts setzt sich aus Mindererträgen und Mehraufwendungen zusammen.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Bilanzierungshilfe 368.129 T€ 305.588 T€ 
 
Im Jahr 2022 hat sich die Bilanzierungshilfe insgesamt um 62.542 T€ erhöht. Dabei 
entfällt ein Anteil in Höhe von 4.519 T€ auf die Covid-19-Pandemie und 59.107 T€ 
auf den Krieg in der  Ukraine. Zusätzlich erfolgte eine Minderung in Höhe von 
1.084 T€ aufgrund von in 2020 unzutreffender Weise isolierten Mehraufwendungen. 
Die Bilanzierungshilfe für 2022 setzt sich zusammen aus isolierten Erträgen in Höhe 
von per Saldo 17.591 T€ und isolierten Mehraufwendungen in Höhe von 81.217 T€. 
Im Rahmen der Covid -19-Pandemie wurden Erträge in Höhe von 24.609 T€ und 
Mehraufwendungen in Höhe von 28.819 T€ isoliert. 7.018 T€ isolierte Mindererträge 
und 52.398 T€ isolierte Mehraufwendungen sind aufgrund der Auswirkungen des 
Krieges in der Ukraine aktiviert worden. 
Die durch die Aktivierung isolierten Beträge  sind gemäß § 6 NKF-CUIG ab dem 
Haushaltsjahr 2026 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen-
kapital auszubuchen bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. 
Auch außerplanmäßige Abschreibungen wären im Einklang mit der dauernden Leis-
tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen 
ist ab 2025 bei der Stadt Köln zu treffen. 
Bilanzposition 1. Anlagevermögen 
Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den im materi-
ellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanz anla-
gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie 
dauerhaft dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Kommune zu dienen 
(§ 34 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) und deren Anschaffungs - und Herstellungskosten 
nach den Festlegungen der Stadt Köln in Anlehnung an § 30 Abs. 4 KomHVO min-
destens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen. 
Vom Wahlrecht gem äß § 30 Abs. 4 KomHVO wird dahingehend Gebrauch ge-
macht, dass abnutzbare Vermögensgegenstände, die selbstständig genutzt werden 
können, erst ab einem Wert von 800 € netto in der Anlagenbuchhaltung geführt wer-
den.  
  
23

Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe-
sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge-
mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind unter dieser Bilanzposition nur entgeltlich erwor-
bene immaterielle Vermögensg egenstände zu ihren Anschaffungs - und Herstel-
lungskosten aktiviert worden.  
Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2022 31.12.2021 
Rechte, Konzessionen 4.520 T€ 4.799 T€ 
Softwarelizenzen 12.722 T€ 8.534 T€ 
  nicht abnutzbare Rechte 642 T€ 606 T€ 
Anzahlungen auf immaterielle  
Vermögensgegenstände 5.553 T€ 4.616 T€ 
Summe 23.437 T€ 18.555 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 18.555 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.111 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -4.900 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.673 T€ 
Stand am 31.12.2022 23.439 T€ 
 
Die Umbuchungen in diese Bilanzposition in Höhe von insgesamt 4.673 T€ sind auf 
die Fertigstellung der beiden Softwareanwendungen der Berufsfeuerwehr Köln für 
die Leitstelle 2020 - IT-Plattform in Höhe von 3.132 T€ sowie für die Leitstelle 2020 
- Leitstellensoftware IGNIS-P in Höhe von 1.541 T€ zurückzuführen, die im Rahmen 
von zugehende n Umbuchungen aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete 
Anzahlungen, Anlagen im Bau erfolgten. 
Bilanzposition 1.2 Sachanlagen 
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materielle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn 
sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände, geleistete Anzahlungen 
und Anlagen im Bau.  
Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche  
 Rechte 
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be-
wertungsgesetz (BewG)).  
24

Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an 
Grundstücken.  
Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus 
Nutzungsänderungen von Flurstücken und bestandkorrigierenden Umbuchungen 
aufgrund der in 2022 erstmalig durchgeführten Pilotinventuren von Teilbereichen 
des unbebauten Grundbesitzes und werden insoweit unter den nachfolgenden Po-
sitionen grundsätzlich nicht einzeln erläutert. 
Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen 
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die 
Aufbauten auf Grünflächen. 
Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.085 T€ 324.840 T€ 
Aufwuchs Grünflächen 375.614 T€ 375.764 T€ 
Grund und Boden Friedhöfe 58.984 T€ 61.516 T€ 
Grund und Boden Kleingärten 44.116 T€ 44.162 T€ 
Grund und Boden Sportflächen 98.613 T€ 96.654 T€ 
Grund und Boden Kinderspielplätze 20.130 T€ 20.062 T€ 
Wasserflächen 1.631 T€ 1.617 T€ 
Summe 924.173 T€ 924.615 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2021 924.615 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 197 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-417 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -87 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -134 T€
Stand am 31.12.2022 924.174 T€ 
D
ie Aufwuchs - und die dazugehörigen Nebenflächen sind  entsprechend 
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert
basiert auf 50% der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde
liegenden Flächen.
Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland 
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der 
Stadt Köln.  
31.12.2022 31.12.2021 
Ackerland 159.594 T€ 162.025 T€ 
25

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2021 162.025 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 6 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-1.300 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -894 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -242 T€
Stand am 31.12.2022 159.595 T€ 
Im
 Jahr 2022 erfolgten im Bereich des Grund und Bodens Ackerland 
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.300 T€. D ie Wertminderungen 
setzen sich größenteils  aus einer Fortführung im Bereich der Liegenschaften in 
Höhe von 698 T€ sowie Korrekturen im Rahmen der  Pilotinventuren des 
unbebauten Grundbesitzes in Höhe von 602 T€ zusammen. 
Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten 
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes 
Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs). 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Grund und Boden 36.200 T€ 36.178 T€ 
Aufwuchs Wald 33.460 T€ 31.647 T€ 
Summe 69.660 T€ 67.825 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2021 67.825 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.850 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -5 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) -10 T€
Stand am 31.12.2022 69.660 T€ 
D
er Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Daher ist der Wert 
des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech-
nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen 
(§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der
26

Festwert Forst bis zum 31.12.2027 insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die 
Erhöhung erfolgt über den zehnjährigen Inventurzeitraum entsprechend der jährli-
chen Aufwendungen. Für das Jahr 2022 beträgt der Zugang zur Position Aufwuchs 
Wald (Festwert Forst) 1. 812 T€. Die Erhöhung des Festwertes spiegelt  somit den 
wesentlichen Anteil an den gesamten Zugängen der Bilanzposition in Höhe von 
1.850 T€ wider. 
Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht 
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet 
werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau 
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken befinden sich nicht im 
wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln, sodass die Erbbaugrundstücke unter den 
sonstigen unbebauten Grundstücken abgebildet werden. Bei den sonstigen Sport-
anlagen handelt es sich um Anlagen der Kernverwaltung der Stadt Köln, nur diese 
werden innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2022 31.12.2021 
Rohbauland 32.473 T€ 32.403 T€ 
Bauerwartungsland 98.435 T€ 76.236 T€ 
Bauland 74.641 T€ 73.295 T€ 
Grund und Boden sonstige Freiflächen 39.059 T€ 40.927 T€ 
Grund und Boden Betriebsflächen 58.780 T€ 72.096 T€ 
Grund und Boden sonstige Sportflächen 655 T€ 655 T€ 
Erbbaugrundstücke 179.773 T€ 180.013 T€ 
Sonstige Sportanlagen 21.762 T€ 23.682 T€ 
Summe 505.578 T€ 499.307 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 499.306 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 401 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -2.275 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.818 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 9.963 T€ 
Stand am 31.12.2022 505.577 T€ 
 
Die Umbuchungen in Höhe von 9.963  T€ beziehen sich hauptsächlich auf 
zugehende Umbuchungen aus der Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst -, 
Geschäfts- und Bet riebsgebäude in Höhe von 10.411 T€. Diese resultieren aus 
einer Nutzungsänderung der Grundstücke im Bezirk Rodenkirchen in der  
Marktstraße 10 in Höhe von 5.882 T€ und der Bonner Straße in Höhe von 4.529 T€. 
27

Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude. 
Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die 
sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
„Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der 
Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst , da 
sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtun-
gen 5.145 T€ 5.145 T€ 
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 29.309 T€ 14.455 T€ 
Summe 34.454 T€ 19.600 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2021 19.601 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 189 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-661 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 15.326 T€ 
Stand am 31.12.2022 34.455 T€ 
Die Umbuchungen in Höhe von im Saldo 15.326 T€ sind auf die Generalsanierung 
der Gebäude der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung (KidS) am Stand-
ort Köln-Brück zurückzuführen und erfolgten nach Fertigstellung aus der Bilanzpo-
sition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. 
Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen 
Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei 
Schulgebäude im wirtschaftlichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver-
band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€ 
Schulgebäude 1.401 T€ 1.463 T€ 
Summe 2.827 T€ 2.889 T€ 
28

Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2021 2.890 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 972 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 
0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-63 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -972 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2022 2.827 T€ 
B
ilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten 
Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbauten, wie z.  B. 
Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Grund und Boden Wohnbauten 84.592 T€ 85.717 T€ 
Wohnbauten 200.649 T€ 209.056 T€ 
Außenanlagen Wohnbauten 19.354 T€ 20.770 T€ 
Summe 304.595 T€ 315.543 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2021 315.542 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.164 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-10.813 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -4.180 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.881 T€ 
Stand am 31.12.2022 304.594 T€ 
B
ei den Abgängen ist in Höhe von 3.564 T€ ein Flurstück im Bezirk Rodenkirchen 
enthalten, das aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht im  
Umlaufvermögen unter der Bilanzposition 2.1 Vorräte auszuweisen ist.  
Eine wesentliche Umbuchung in dieser Bilanzposition ist auf den Ankauf des 
Grundstückes in der Brühler Landstraße 2  zurückzuführen, in de ssen 
Zusammenhang eine zugehende Umbuchung in Höhe von 1.294 T€ aus der 
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erfolgte.  
29

Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den 
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere 
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport - und Erholungsstätten, 
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2022 31.12.2021 
Museen 177.829 T€ 184.944 T€ 
Begegnungsstätten 28.216 T€ 29.315 T€ 
Sport- und Erholungsstätten 16.543 T€ 17.268 T€ 
sonstige Gebäude 135.402 T€ 143.457 T€ 
Betriebs- und Geschäftsgebäude 67.721 T€ 53.022 T€ 
Parkhäuser/Tiefgaragen 6.304 T€ 7.009 T€ 
gebäudeähnliche Teile 15.578 T€ 16.043 T€ 
Summe 447.593 T€ 451.058 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 451.058 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.735 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -15.359 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -2 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 10.159 T€ 
Stand am 31.12.2022 447.591 T€ 
 
Die Zugänge in Höhe von 1.735 T€ betreffen im Wesentlichen die Fertigstellung des 
Gebäudes in der  Deutz-Mülheimer-Straße 137- 155 in Höhe von 1.446 T€. Die 
Umbuchungen in diese Bilanzposition von insgesamt 10.159 T€ netto sind im 
Wesentlichen auf das gleiche Objekt zurückzuführen, bei dem im Zusammenhang 
mit dem Ankauf eine zugehende Umbuchung in Höhe von 20.990 T€ aus der 
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erfolgte.  
Dem stehen im Wesentlichen abgehende Umbuchungen in die Bilanzposition 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke in Höhe von 10. 411 T€ infolge einer 
Änderung der Nutzungsart in der Marktstraße 10 in Höhe von 5.882 T€ und in der 
Bonner Straße in Höhe von 4.529 T€ im Bezirk Rodenkirchen gegenüber. 
Unter den Abschreibungen im Haushaltsjahr in Höhe von 15.359 T€ sind 
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.644 T€ enthalten. Diese 
resultieren aus einer dauerhaften Wertminderung des Gebäudes für das Museum 
für angewandte Kunst. 
  
30

Bilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen 
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen In-
frastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei-
ner gesonderten Bilanzposition dargestellt.  
 
Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 
In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen  
Infrastrukturvermögens erfasst.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 884.696 T€ 883.012 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 883.012 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.964 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -361 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -272 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 353 T€ 
Stand am 31.12.2022 884.696 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für 
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.  
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2022 31.12.2021 
Brückenbauwerke 142.146 T€ 148.247 T€ 
Tunnelbauwerke 1.035.796 T€ 1.067.088 T
€ Unterführungen 12.726 T€ 13.184 T€ 
Summe 1.190.668 T€ 1.228.519 T
  
  
31

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 1.228.519 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 43 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -37.942 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 49 T€ 
Stand am 31.12.2022 1.190.669 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits-
anlagen 
Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar 
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
Sicherheitsanlagen 44.746 T€ 49.441 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 49.441 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) -397 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -4.299 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2022 44.745 T€ 
 
Bei den (per Saldo negativen) Zugängen von -397 T€ ist eine nachträgliche Erstat-
tung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für einen in Vorjahren bilanzierten 
Vermögensgegenstand in Höhe von 425 T€ berücksichtigt. 
Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere 
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der  
  
32

Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR ausgewiesen sind.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Entwässerungs- und 
Abwasserbeseitigungsanlagen 2.191 T€ 1.669 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 1.669 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 549 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -45 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 17 T€ 
Stand am 31.12.2022 2.190 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrs 
 lenkungsanlagen 
Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den 
öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und durch Fußgänger errichtet worden sind. 
Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson-
dere Vario-Schilder sowie Park- und Verkehrsleitsysteme.  
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2022 31.12.2021 
Straßen, Wege  453.485 T€ 480.904 T€ 
Plätze 19.385 T€ 8.970 T€ 
Verkehrslenkungsanlagen, Straßen-
mobiliar, Parkscheinautomaten 40.465 T€ 33.864 T€ 
Summe 513.335 T€ 523.738 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 523.739 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.872 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -29 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -41.584 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -628 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 27.965 T€ 
Stand am 31.12.2022 513.335 T€ 
33

Die Zugänge in Höhe von 3.872 T€ umfassen im W esentlichen einen Zugang in 
Höhe von 1.359 T€. Bei diesem handelt es sich um die Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten einer Straße, die im Rahmen eines Erschließungsvertrages unentgelt-
lich an die Stadt Köln übertragen wurde. In entsprechender Höhe wurde ein Son-
derposten unter der Bilanzposition 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen angesetzt. 
Die Umbuchungen in Höhe von 27.965 T€ netto setzen sich im Wes entlichen aus 
den folgenden Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Fertigstellung der Ver-
mögensgegenstände aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen 
im Bau zusammen: 
- Liverpooler Platz (7.484 T€), 
- Stadtautobahn (Kalk-Mülheimer Straße - Buchheimer Ring; 5.804 T€), 
- Pariser Platz (3.450 T€) und 
- Lichtsignalanlage Deutz-Mülheimer Straße/Messekreisel (1.060 T€). 
Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu-
ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei-
nigte Ville.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2022 31.12.2021 
Haltestellen 27.297 T€ 30.536 T€ 
Sonstige technische Anlagen des Infra-
strukturvermögens 40.475 T€ 33.566 T€ 
Wasserbauwerke 21.866 T€ 22.609 T€ 
Lärmschutzwände 4.323 T€ 3.599 T€ 
Stützmauer/Treppenanlagen 8.318 T€ 8.950 T€ 
Schlinggruben, Sinkkästen 57 T€ 0 T€ 
Summe 102.336 T€ 99.260 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 99.260 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.577 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -43 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -9.775 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 10.317 T€ 
Stand am 31.12.2022 102.336 T€ 
 
34

Bei den Umbuchungen in Höhe von 10.317 T€ handelt es sich hauptsächlich um 
die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Aufzüge in der Haltestelle Vingst  in 
Höhe von 7.941 T€ nach deren Fertigstellung aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleis-
tete Anzahlungen, Anlagen im Bau. 
Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund 
und Boden befinden sowie Mietereinbauten.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Mietereinbauten 6.906 T€ 8.048 T€ 
Gebäude auf fremdem Grund und Boden 5.188 T€ 6.265 T€ 
Außenanlagen auf fremdem Grund und Boden 3.609 T€ 3.106 T€ 
Summe 15.703 T€ 17.419 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2021 17.419 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.555 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-3.410 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 140 T€ 
Stand am 31.12.2022 15.703 T€ 
B
ilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen 
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. 
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst - und Museumsbib-
liothek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS -Dokumentationszentrums und des 
Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk-
mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.772.395 T€ 1.769.519 T€ 
Kulturdenkmäler 22.703 T€ 22.648 T€ 
Summe 1.795.098 T€ 1.792.167 T€ 
35

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 1.792.167 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.131 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -200 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2022 1.795.098 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der kommunalen  Leistungserstellung dienen. Sie sind 
als Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und vom unbeweglichen Ver-
mögen abgegrenzt. Beispiel für eine technische Anlage ist eine Klimaanlage im Mu-
seum.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2022 31.12.2021 
Maschinen und Geräte 41.344 T€ 36.991 T€ 
Technische Anlagen 18.891 T€ 18.489 T€ 
Fahrzeuge 43.465 T€ 39.824 T€ 
Summe 103.700 T€ 95.304 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 95.305 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 21.764 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -2.125 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-16.892 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 652 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 4.995 T€ 
Stand am 31.12.2022 103.699 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der 
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z . B. 
Büromöbel und EDV-Hardware.  
36

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO seit 
dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern 
ergebniswirksam abgebildet. 
 31.12.2022 31.12.2021 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 72.279 T€ 70.363 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 70.363 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 24.086 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -4.521 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -19.005 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 834 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 523 T€ 
Stand am 31.12.2022 72.280 T€ 
 
Unter dieser Bilanzposition ist der Medienbestand der Stadtbibliothek unverändert 
in Höhe von 3.922 T€ als Festwert nach § 29 Abs. 1 KomHVO bilanziert.  
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
Diese Bilanzposition beinhaltet Anlagen im Bau und g eleistete Anzahlungen auf 
Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertiggestellter 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind 
geldliche Vor ausleistungen der Stadt Köln auf den Kaufpreis  von 
Sachanlagevermögen.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2022 31.12.2021 
Anlagen im Bau 633.598 T€ 555.016 T€ 
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen  34.025 T€ 52.412 T€ 
Summe 667.623 T€ 607.428 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 607.428 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 148.367 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -1 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.197 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -86.974 T€ 
Stand am 31.12.2022 667.623 T€ 
37

Von den Zugängen zu dieser Bilanzposition in Höhe von insgesamt 148.367 T€ 
entfallen 143.392 T€ auf die Anlagen im Bau. Diese sind auf folgende wesentliche 
Einzelpositionen zurückzuführen:  
- Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke (35.099 T€),
- Museumsneubau MiQua - LVR -Jüdisches Museum im Archäologischen
Quartier Köln (9.048 T€),
- Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn - 3. Baustufe (6.333 T€),
- Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse - Stadtbahn (5.897 T€),
- Ersatzneubau Kragplatte Altstadtufer (4.941 T€),
- W iederherstellung der Verkehrsanlagen Nord -Süd Stadtbahn - 3. Baustufe
(4.216 T€),
- Generalsanierung der Feuerwache 5, Scheibenstraße 13 (3.500 T€),
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen, Sürther Straße 167 (3.000 T€),
- Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Deutzer Brücke und
Malakoffturm (2.795 T€),
- Errichtung eines Übergangwohnheims zur Unterbringung von Geflüchteten,
Friedrichstraße 45 (2.680 T€),
- Neubau einer Rettungswache in Worringen, Sankt -Tönnis-Straße 60
(2.574 T€),
- Klimaanlage Römisch-Germanisches Museum, Cäcilienstraße 46 (2.204 T€),
- Bezirkssportanlage Bocklemünd; Umwandlung in Kunstrasenplatz;
(2.187 T€),
- Erweiterung der Feuerwache 9, Bergisch Gladbacher Straße 179 (2.000 T€),
- Sportanlage Humboldtstraße; Kunstrasenplatz (1.885 T€),
- Neubau von Mehrfamilienhäuser n im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
Pater-Prinz-Weg (1.715 T€),
- Umgestaltung der Pipinstraße mit Treppenaufgang zu St. Maria im Kapitol
(1.494 T€),
- Wasserleitung Nordfriedhof (1.409 T€),
- Sportanlage Fühlinger Weg; Kunstrasenplatz (1.380 T€),
- Neugestaltung der Gürzenichstraße (1.377 T€),
- Erweiterung der Südseite der Hohenzollernbrücke (1.372 T€),
- Generalsanierung Park-Café im Rheinpark, Auenweg (1.352 T€),
- Generalsanierung der Vogelsanger Straße ( Innere Kanalstraße bis
Ehrenfeldgürtel; 1.147 T€),
- Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
Houdainer Straße 72 (1.141 T€),
- Tunnel Grenzstraße - Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzersicherheit
(1.100 T€),
- Verlängerung der Industriestraße (Merianstraße bis Menneweg) (1.011 T€).
38

Die Zugänge betreffen in Höhe von 4.975  T€ die geleisteten Anzahlungen. Bei 
diesen handelt es sich hauptsächlich um Zahlungen für das geplante Neubauprojekt 
Historische Mitte Köln (4.210 T€).  
Die Umbuchungen mindern die Bilanzposition insgesamt um 86.974 T€. Diese 
abgehenden Umbuchungen resultieren überwiegend aus der Inbetriebnahme von 
Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln 
nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden 
Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. 
Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen 
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an 
privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich- rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 
sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei-
gene Rechtspersönlichkeit.  
Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei-
det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. 
Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom-
munale Aufgaben erfüllt werden.  
Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be-
teiligung. Die konk rete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch 
aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Zu den Finanzanlagen 
zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände so-
wie die Ausleihungen.  
Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an K apitalgesellschaften und 
sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich- rechtlichen Organisati-
onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.314.657 T€ 5.283.282 T€
  
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 5.283.282 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 30.723 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -250 T€ 
Zuschreibungen 902 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2022 5.314.657 T€ 
 
39

Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen 
ausgewiesen: 
- AchtBrücken GmbH,
- Akademie der Künste der Welt Köln GmbH,
- BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG,
- BioCampus Cologne Management GmbH,
- Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG,
- GAG Immobilien AG,
- GEW Köln AG,
- Grund und Boden GmbH,
- Hafen- und Güterverkehr Köln AG,
- Jugendzentren Köln gGmbH,
- Kliniken der Stadt Köln gGmbH,
- KölnBäder GmbH,
- KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH,
- Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH,
- Kölner Sportstätten GmbH,
- Kölner Verkehrsbetriebe AG,
- Köln Tourismus GmbH,
- Krankenhausstiftung Porz am Rhein,
- Kunststiftung Museum Ludwig,
- MAKK Förderstiftung,
- Moderne Stadt GmbH,
- Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH,
- Kölner Schulbaugesellschaft mbH
- Sozialbetriebe Köln gGmbH,
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR,
- Stadtwerke Köln GmbH,
- Zoo AG und
- Zweckverband „Stöckheimer Hof“.
Zugänge waren insgesamt in Höhe von 30.723 T€ zu verzeichnen. Diese begrün-
den sich in erster Linie aus den in 2022 erfolgten Zahlungen an die Kölner Verkehrs-
betriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau in 
Höhe von 28.951 T€, die dort als Kapitalzuführung in die Kapitalrücklage eingestellt 
werden. Der Gesamtbetrag beinhaltete eine Nachzahlung der zweiten Rate für 2021 
und die gesamte Ausgleichszahlung für 2022. Ebenso erfolgte eine weitere Kapital-
zuführung bei der Zoo AG in Höhe von 1.000 T€ aufgrund der Finanzierung des neu 
errichteten Südamerika-Hauses. 
40

Mit Gründung der Schulbaugesellschaft mbH als hundertprozentige Tochtergesell-
schaft der Stadt Köln erfolgte die Bilanzierung der Gesellschaft zum 14.12.2022 un-
ter der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe des Stamm-
kapitals und der Einlage in die Kapitalrücklage von insgesamt 525 T€. 
Die außerplanmäßigen Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 250 T€ basieren 
auf kleineren Wertkorrekturen bei einzelnen bilanzierten Unternehmensbeteiligun-
gen. Zuschreibungen erfolgten auf der Basis geringfügiger Wertaufholungen hin-
sichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschrei-
bungen auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Unternehmensbeteiligungen in ei-
ner Gesamthöhe von 902 T€.  
Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen 
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20% , aber unter 50 %, so wird diese 
unter den Beteiligungen i . e. S. - nach der handelsrechtlichen Definition des 
§ 271 Handelsgesetzbuch (HGB) - ausgewiesen. Dabei wird unterstellt, dass eine 
dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt.  
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen 
der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen. 
 31.12.2022 31.12.2021 
Beteiligungen 184.010 T€ 184.091 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 184.091 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -81 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2022 184.010 T€ 
 
Das Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend 
aufgelisteten Gesellschaften: 
- Flughafen Köln Bonn GmbH, 
- La Salle Aureum GmbH & Co. KG, 
- Mediengründerzentrum NRW GmbH, 
- Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L., 
- Stiftung Stadtgedächtnis, 
- Zweckverband Naturpark Rheinland und 
- Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. 
41

Die im Jahresabschluss 2021 bilanzierte Beteiligung am Gründer- und Innovations-
zentrum im Technologiepark Köln GmbH wurde rückwirkend zum 31.12.2021 liqui-
diert und ist daher zum 31.12.2022 nicht mehr als Finanzanlage vorhanden.  
Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen 
Wirtschaftlich eigenständige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen-
betriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit verwal tungstechnischer Ei-
genständigkeit in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die wie eine 
GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Sondervermögen 556.636 T€ 544.061 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 544.061 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 5.743 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
0 T€ 
Zuschreibungen 6.837 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -5 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2022 556.636 T€ 
 
Zum Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften: 
- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E., 
- Bühnen der Stadt Köln e. E., 
- Ernst-Wendt-Stiftung, 
- Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E., 
- Gürzenich-Orchester Köln e. E., 
- Veranstaltungszentrum Köln e. E. und 
- Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E. 
Zugänge auf dieser Position resultieren in erster Linie aus der  an das Ver anstal-
tungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe von 
4.455 T€.  
Die Zuschreibungen erfolgten auf der Basis einer Wertaufholung hinsichtlich der in 
der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf den 
Buchwert der als Sondervermögen bilanzierten Bühnen der Stadt Köln e. E in Höhe 
von 6.837 T€.  
  
42

Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Wertpapiere des Anlagevermögens 97.428 T€ 77.590 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2021 77.590 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 23.204 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-3.366 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2022 97.428 T€ 
 
Zugänge ergeben sich auf dieser Position aus den Zukäufen bereits gehaltener 
Wertpapiere sowie de m Ankauf und  Eigentumsübergang neuer Wertpapiere im 
Rahmen der Nachlassverwaltung und dem hieraus stammenden und in rechtlich 
unselbständige Stiftungen überführten Kapital. Bei den Wertpapieren ergab sich zu 
diesem Jahresabschluss die Notwendigkeit, im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung 
Wertkorrekturen durchzuführen.  Diese erfolgten als außerplanmäßige 
Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 3.366 T€.  
Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende 
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile des 
Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds ist ein individuelle s Spezialfondmandat der 
Stadt Köln und umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fondsanteile 
in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% Rentenpapieren und rd. 
19% Aktien zusammen. Der Wert der Fondsanteile liegt weiterhin über dem derzeit 
bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung erforderlich ist. 
Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen 
Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch 
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. an verbundene Unternehmen, Beteiligungs -
gesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind. 
Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Lauf zeit dem 
Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu 
tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Im Rahmen der Förderung des Woh-
nungsbaus werden zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mietpreis- und Belegungs-
bindung ausgegeben. Daher sind diese zutreffenderweise mit den entsprechenden 
Werten bilanziert. 
Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und 
werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um 
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls 
43

unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a. 
die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren 
Zweckverbänden.  
Die Aufteilung erfolgt gemäß § 42 Abs. 3 KomHVO:  
 31.12.2022 31.12.2021 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 499.029 T€ 422.859 T€ 
1.3.5.3 an Sondervermögen 485 T€ 621 T€ 
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen  17.064 T€ 18.173 T€ 
Summe 516.578 T€ 441.653 T€ 
 
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich insgesamt um 
79.682T€ erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus gewährten Gesellschafterdar-
lehen über insgesamt 74.682 T€. Dem gegenüber stehen Tilgungsleistungen i. H. v 
3.513 T€.  
Die Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen hat sich in 2022 im Wesentlichen 
durch eine Vielzahl von planmäßigen Einzeltilgungen um 1.110 T€ reduziert.  
Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell-
schaften: 
- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, 
- d- NRW AöR, 
- Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G., 
- GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G., 
- Govdigital e.G., 
- GWG Rhein-Erft GmbH, 
- KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln, 
- Münchener Hypothekenbank e.G., 
- Regionalverkehr Köln GmbH, 
- Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und 
- Zweckverband Naturpark Bergisches Land. 
Bilanzposition 2. Umlaufvermögen 
Als Umlaufvermögen werden alle Forderungen sowie die Vermögensgegenstände 
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen 
sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige 
Nutzung vorgesehen sind.  
Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte, 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des 
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.  
  
44

Bilanzposition 2.1 Vorräte 
Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und 
fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. Derartige Vorräte werden zum kurzfristi-
gen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Waren 16.036 T€ 12.411 T€ 
Sonstige Vorräte 1.696 T€ 1.862 T€ 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 56 T€ 59 T€ 
Summe 17.788 T€ 14.332T€ 
D
en Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum 
Verkauf bestimmt sind (16. 008 T€). Bei diesen Grundstücken und Gebäuden sind 
Zugänge in Höhe von 4. 017 T€ zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um 
Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem Anlagevermögen zugeordnet waren 
und die aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht zum 31.12.2022 unter 
den Vorräten (Waren) auszuweisen sind. 
Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich- rechtli-
chen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er-
füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die 
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung.  
Die Bilanzposition gliedert sich in: 
31.12.2022 31.12.2021 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
und Forderungen aus Transferleistungen 803.119 T€ 794.913 T€ 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 119.188 T€ 18.876 T€ 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 44.721 T€ 24.691 T€ 
Summe 967.028 T€ 838.480 T€ 
D
ie Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Zum Jahresabschluss 2022 erfolgen 
je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen Einzelwertberichtigungen 
(EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB)  gesondert bei den jeweiligen 
Forderungsarten. Der Bestand der EWB hat sich um 6.207 T€ erhöht. Die PWB auf 
die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hat sich um 9.293 T€ 
erhöht.  
45

Die Forderungsausfallquoten wurden für 2022 wie folgt angewendet: 
Forderungsalter Quote 
bis zu 30 Tage  2% 
mehr als 30 Tage bis zu einem Jahr 12% 
über ein Jahr bis unter zwei Jahre 70% 
über zwei Jahre bis unter vier Jahre 85% 
vier Jahre und älter 100% 
 
Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde-
rungen aus Transferleistungen 
In dieser Position sind offene Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und 
Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen.  
Gebühren entstehen au fgrund besonderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge 
werden insbesondere für Straßenbaumaßnahmen erhoben. Steuerforderungen 
bestehen überwiegend aus der Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B. 
Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus 
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; 
hier sind beispielsweise Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich 
herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der 
Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren.  
Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die 
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte und 
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger gegenüber den verb undenen 
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dritten. Bei den Dritten 
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben.  
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2022 zusammen aus:  
 31.12.2022 31.12.2021 
2.2.1.1 Gebühren 111.521 T€ 79.128 T€ 
2.2.1.2 Beiträgen 225.160 T€ 222.396 T€ 
2.2.1.3 Steuern 87.044 T€ 73.984 T€ 
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 256.490 T€ 273.996 T€ 
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forde-
rungen 122.904 T€ 145.408 T€ 
Summe 803.119 T€ 794.912 T€ 
 
Gebührenforderungen 
Eine Erhöhung des Bestandes an Gebührenforderungen erfolgte insbesondere im 
Bereich der Berufsfeuerwehr Köln ( 30.708 T€) und im Bereich Wohnungswesen 
(2.866 T€). 
  
46

Beitragsforderungen 
Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich saldiert vor Wertbericht igung um 
2.733 T€ erhöht. Davon entfällt ein Betrag von 2.873 T€ auf die Aufzinsung der Bei-
tragsforderungen aus Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnah-
men im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme 
„Deutzer Hafen“. Die Forderungen in Höhe von 223. 910 T€ ergeben sich aus der 
Bewertung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 1 BauGB für die Wertsteige-
rung des veräußerten Grund und Bodens, die durch die städtebauliche Entwick-
lungsmaßnahme Deutzer Hafen erzielt wird. Die Stadt Köln bilanziert in diesem Zu-
sammenhang eine entsprechende Verbindlichkeit in gleicher Höhe unter der Bilanz-
position „4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen“, weil die Stadt Köln verpflichtet ist, die Aufwendungen für die erfor-
derlichen Leistungen im Rahmen dieser Entwicklungsmaßnahme zu tragen. 
Steuerforderungen 
Der Bestand an Steuerforderung en hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 
24.277 T€ erhöht. Veränderungen des Bestandes an Steuerforderungen ergaben 
sich insbesondere aus der Minderung der Einzelwertberichtigung (6.044 T€) und 
der Pauschalwertberichtigung (5.174 T€).  
Forderungen aus Transferleistungen 
Die Forderungen aus Transferleistungen er höhten sich i nsbesondere in den 
Bereichen (saldiert vor Wertberichtigung): 
- Soziales, Arbeit und Senioren um 23.128 T€, insbesondere aus Forderungen 
gegenüber dem Bund für Grundsicherungsleistungen und  
- Kinder, Jugend und Familie um 4.002 T€. 
Eine Minderung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte 
insbesondere in den Bereichen: 
- Schulentwicklung um 9.113 T€, insbesondere im Rahmen des Fördermittel-
programms „Gute Schule“ und 
- Straßen- und Radwegebau um 34.006 T€. 
Eine Minderung ergab sich zudem aufgrund der Erhöhung der Pauschalwertberich-
tigungen um insgesamt 2.044 T€. 
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 
Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen haben sich saldiert vor 
Wertberichtigung um 10.133 T€ vermindert. 
Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 
erfolgte insbesondere im Bereich Personal um 2.884 T€. 
Eine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderungen 
ergab sich im Bereich der Berufsfeuerwehr Köln um 19.742 T€, insbesondere durch 
Zahlungen des Landes NRW aus der Spitzabrechnung Impfzentren (17.907 T€) und 
im Bereich Kassen- und Steuerangelegenheiten (1.409 T€).  
Zudem ergaben sich Veränderungen des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtli-
chen Forderungen aus der Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (1.427 T€).  
  
47

Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 
Die privatrechtlichen Forderungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und 
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:  
 31.12.2022 31.12.2021 
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 21.619 T€ 4.335 T€ 
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.556 T€ 1.463 T€ 
2.2.2.3 gegenüber verbundenen Unternehmen 89.289 T€ 7.091 T€ 
2.2.2.4 gegenüber Beteiligungen 32 T€ 36 T€ 
2.2.2.5 gegenüber Sondervermögen 6.693 T€ 5.951 T€ 
Summe 119.189 T€ 18.876 T€ 
 
Eine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 
erfolgte insbesondere im Bereich Wohnungswesen aus  vorgeleisteten 
Hotelrechnungen für Geflüchtete in Höhe von 16.447 T€. Zudem haben sich die 
privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 
insbesondere durch die Gewährung eines Darlehens an die Koelnmesse GmbH um 
rund 84.000 T€ erhöht. 
Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge-
gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen 
zugeordnet werden können.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Sonstige Vermögensgegenstände 44.721 T€ 24.691 T€ 
 
Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „ei-
serner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit 
Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bilden 
dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. 
Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Im Wesentlichen sind Bestandserhöhungen in 
Höhe von 24.130 T€ und Minderungen von insgesamt 2.080 T€ zu verzeichnen. Die 
KVB hat eine Neubewertung der Erneuerungspflicht aufgrund von gesetzlichen Än-
derungen im Brandschutz für Haltestellen vorgenommen. Dadurch begründet sich 
eine Zuführung von 22.229 T€ für den Bereich der technischen Gebäudeausrüs-
tung. Die Minderung des Forderungsbestandes erfolgte im Wesentlichen durch die 
Aktivierung von Fahrtreppen unter der Bilanzposition Anlagen im Bau. Der Bestand 
zum 31.12.2022 beträgt 35.650 T€.  
Im Bereich der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (hier: Waisenhausstiftung) re-
duzierte sich der unter  dieser Bilanzposition ausgewiesene Bestand (2021: 
1.919 T€) der sonstigen Vermögensgegenstände um  1.488 T€ auf 431 T€. Diese 
Veränderung ist auf eine gegenüber dem Vorjahr angepasste Abbildung eines 
Rückgabeanspruchs für ein Gebäude im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zu-
rückzuführen. 
  
48

Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 
Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wertpapiere anzusetzen, 
die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen.  
31.12.2022 31.12.2021 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 479 T€ 630 T€ 
B
ilanzposition 2.4 Liquide Mittel 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla-
gen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie 
stimmen mit den Bankkontoauszügen überein.  
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten 
Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in 
einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen 
eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck - und EC-Cash-Bestände 
enthalten. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Städtische liquide Mittel 13.289 T€ 20.380 T€ 
Davon rechtlich unselbst-
ständige Stiftungen 20.412 T€ 41.173 T€ 
Fremde Kassenmittel 7.915 T€ 5.710 T€ 
Summe 21.204 T€ 26.090 T€ 
De
r Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 
20.412 T€. 
Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, 
sondern sind Bestandteil des gesamten Geldbestandes. Sie bestehen im 
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (4.935 T€) und 
den Beträgen aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der 
Grundbesitzabgaben ( 2.081 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR.  
Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, 
ist aufgrund der in 202 2 eingegangenen Treuhandabrechnung für 2021 auf den 
Bestand zum 31.12. 2021 fortgeschrieben. Die weitere Fortschreibung dieses 
Bestandes und der damit unmittelbar zusammenhängenden Bilanzpositionen 
(Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands - und Ertragspositionen der 
Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung für 2022 
erfolgen.  
Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind die geleisteten 
Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 
31.12.2022 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO).  
49

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 
31.12.2022 31.12.2021 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit 
Gegenleistungsverpflichtung 496.083 T€ 409.006 T€ 
davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 346.730 T€ 274.116 T€ 
davon Maßnahmen des Kinder - und Jugend-
bereiches 27.759 T€ 28.649 T€ 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 133.356 T€ 119.534 T€ 
Summe 629.439 T€ 528.540 T€ 
N
ach §  44 Abs. 2 KomHVO ist bei geleisteten Zuwendungen, die mit einer 
mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden sind, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die so 
bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs -
verpflichtung aufwandswirksam vergleichbar mit den Abschreibungen bei 
Vermögensgütern aufzulösen.  
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:  
- Es wurden insgesamt 78.959 T€ an die Gebäudewirtschaft weitergeleitet.
Hierbei handelt es sich um Mittel der Bildungspauschale aus den Jahren
2019 und 2020. Die aufwandswirksame Au flösung der  bisher
weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale beträgt für das Jahr 2022
6.345 T€ und entspricht insoweit der ertragswirksamen Auflösung der
Sonderposten für die entsprechenden Schulgebäude bei der
Gebäudewirtschaft.
- Für Maßnahmen des Kinder - und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe
von 3.149 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von
Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige sowie um Mittel für die
Kindertagespflege.
- Im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 3.760 T€
insbesondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen
aufwandswirksam aufgelöst.
- Der Anteil der ÖPNV -Pauschale wurde in Höhe von 14.344 T€ an die KVB
AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Bei
Maßnahmen von insgesamt 24.891  T€ ist in diesem Zusammenhang die
Gegenleistungsverpflichtung eingetreten. Die aufwandswirksame Auflösung
der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus Vorjahren beträgt 8.874 T€.
- Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe
von 2.299 T€ eingesetzt.
- Die Förderung zum Bau eines Radstadions wird über drei Jahre ausgezahlt.
Der zweite Teilbetrag in Höhe von 1.200 T€ wurde in 2022 an die Kölner
Sportstätten GmbH weitergeleitet.
50

- Für die Förderung zum Ausbau eines Breitbandnetzes wurden Mittel in Höhe 
von 1.582 T€ ausgezahlt. 
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Sozialhilfeleistungen, die im Dezember 2022 für Januar 202 3 ausgezahlt 
werden (67.091 T€), 
- Auszahlungen im Dezember 202 2 für die Januarbezüge 202 3 der aktiven 
Beamtinnen und Beamten (20.847 T€), 
- die Auszahlung von Zuschüssen für 2023 unter anderem an die KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH(13.523 T€) sowie die Bühnen der Stadt Köln 
(7.391 T€), 
- Kinder- Jugendhilfeleistungen, die im Dezember 202 2 für Januar 202 3 
ausgezahlt werden (12.653 T€), 
- Auszahlungen für IT -Leistungen in Folgejahren, insbesondere 
Softwarelizenzen (5.821 T€) und 
- Auszahlungen für Januar-Mieten des Folgejahres im Bereich der 
Liegenschaften (4.559 T€). 
51

2.2 Passiva 
Bilanzposition 1. Eigenkapital 
Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen:  
- 1.1 Allgemeine Rücklage,  
- 1.2 Sonderrücklagen, 
- 1.3 Ausgleichsrücklage und 
- 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. 
Bilanzposition 1.1 Allgemeine Rücklage 
 31.12.2022 31.12.2021 
Allgemeine Rücklage 5.243.269 T€ 5.231.452 T€ 
 
Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv-
posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.  
Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach §  90 Abs. 3 S. 1 GO sowie 
aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Dies führt in 2022 zu einer Erhöhung um 16.307 T€.  
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 13.355  T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens (11.693 T€). 
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 
4.439 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 352 T€ und Er-
träge in Höhe von 7.743 T€ bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bi-
lanzpositionen dargestellt.  
Auf Grundlage des mit Ratsbeschluss vom 08.09.2022 festgestellten Jahresab-
schlusses 2019 erfolgte eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 
4.572 T€ zum Ausgleich des - die mögliche Entnahme aus der Ausgleichsrücklage 
übersteigenden – Fehlbetrages.  
Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres-
abschluss 2022 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2023/2024 nachfolgend 
dargestellt. In der Darstellung für die Jahre 2022 bis 2026 ist die jeweilige Entnahme 
aus und die Zuführung zu der Allgemeinen Rücklage aus dem Vorjahresergebnis 
berücksichtigt.  
 
Entwicklung Allgemeine Rücklage 2022-2026 
 (in T€ jeweils zum 31.12.) 
  Ist 2022 Plan 2023* Plan 2024* Plan 2025* Plan 2026* 
Allgemeine  
Rücklage 5.403.381 5.422.395 5.441.409 5.460.423 5.479.437 
* Die Verrechnungsbeträge 2023 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen.  
  
52

Bilanzposition 1.2 Sonderrücklagen 
 31.12.2022 31.12.2021 
Sonderrücklagen 5.922 T€ 6.003 T€ 
 
Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt 
Köln eingebrachten Vermögensanteile an den rechtlich selbständigen Stiftungen 
„Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung 
Stadtgedächtnis in Höhe von 1.675 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische 
Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Krankenhausstiftung) bzw. 
bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert.  
 
Bilanzposition 1.3 Ausgleichsrücklage 
 31.12.2022 31.12.2021 
Ausgleichsrücklage 0 T€ 27.828 T€ 
 
Die Ausgleichsrücklage weist in 2022 einen Bestand in Höhe von 0 T€ aus. Die 
Minderung in Höhe von 27.828 T€ wurde gemäß Ratsbeschluss vom 08.09.2022 
zum anteiligen Ausgleich des Jahresfehlbetrags aus 2019 verwendet. 
Bilanzposition 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
 31.12.2022 31.12.2021 
Jahresüberschuss/ 
Jahresfehlbetrag 
511.880 T€ 378.980 T€ 
 
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des 
aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2022 noch nicht förm-
lich durch den Rat festgestellt sind. Enthalten ist somit im Jahresüberschuss in Höhe 
von 511.880 T€ neben dem Überschuss  des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 
100.500 T€ die noch nicht durch den Rat festgestellten Überschüsse der Jahre 2020 
in Höhe von 232.931 T€ sowie 2021 in Höhe von 178.449 T€. Sobald der Rat die 
Jahresabschlüsse 2020 und 2021 festgestellt hat, können die Jahresüberschüsse - 
wie vorgesehen - in die Ausgleichsrücklage sowie in die Allgemeine Rücklage um-
gebucht werden. 
Die Veränderung  in Höhe von 132.900 T€ gegenüber dem Vorjahr ( 378.980 T€) 
entspricht dem Ausgleich des Jahresfehlbetrages aus 2019 in Höhe von 32.400 T€ 
sowie dem Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 100.500 T€. 
Dies ist im Anschluss unter der Überschrift „Eigenkapitalentwicklung“ zur besseren 
Nachvollziehbarkeit tabellarisch dargestellt. Der Überschuss gemäß Ergebnisrech-
nung 2022 in Höhe von 100.533 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldier-
ten Ergebnisüberschüsse der rechtlich - unselbstständigen Stiftungen (Teilergeb-
nisse 1701 bis 1724) in Höhe von 33 T € bereinigt. Diese sind zur Verwendung im 
Sinne der/des Stifter*in im Jahresabschluss 2022 in die Sonderposten eingestellt. 
  
53

Eigenkapitalentwicklung 
Ausgehend vom Jahresabschluss 2022 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals der letzten drei Jahre dargestellt. 
 
Entwicklung Eigenkapital 2019 - 2022 (in T€) 
  2019 2020 2021 2022 
1.1. Allgemeine Rücklage  5.157.078 5.207.032 5.231.452 5.243.269  
1.2. Sonderrücklagen 6.147 6.085 6.003 5.922 
1.3. Ausgleichsrücklage 111.776 27.828 27.828 0 
1.4. Jahresüberschuss/ 
-fehlbetrag -116.348 200.531 378.980 511.880 
davon:     
Ergebnis aktuelles Jahr -32.400 232.931 178.449 100.500 
Ergebnis Vorjahr -83.948 -32.400 232.931 178.449 
Ergebnis Vorvorjahr   -32.400 232.931 
Stand Eigenkapital 31.12. 5.158.653 5.441.476 5.644.263 5.761.071 
 
Auswirkung des Jahresabschlusses 2022 auf die Eigenkapitalentwicklung 
Ausgehend vom Jahresabschluss 2022 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals für den Zeitraum bis 2026 dargestellt. 
 
Eigenkapital 31.12.2022 5.761.071 T€ 
 
+ geplanter Jahresüberschuss 2023* 2.880 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2023 5.782.965 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2024* -286.025T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2024 5.515.954 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2025* -61.878 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2025 5.473.090 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2026* -31.108T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2026 5.460.996 T€ 
 
* Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2023 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen.  
 
Bilanzposition 2. Sonderposten 
Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (Zuweisungen, 
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten zu bilden 
(§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO).  
54

Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos-
ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des 
Vermögensgegenstandes entsprechen. 
Zuwendungen, die auf Anlagen im Bau entfallen,  werden unter der Bilanzposition 
4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet. 
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bezuschussten Vermögensgegenstände 
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).
Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen
Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung 
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf 
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt 
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der 
vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 
31.12.2022 31.12.2021 
Sonderposten für Zuwendungen 2.490.681 T€ 
 
2.505.084 T€ 
We
sentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8  Erhal-
tene Anzahlungen. Diese ergeben sich durch die Fertigstellung von geförderten 
Baumaßnahmen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: 
- Brücker Mauspfad 646 Gebäude (11.677 T€ Investitionspauschale),
- Liverpooler Platz (5.311 T€, davon 3.060 T€ Investitionspauschale),
- Haltestelle Vingst (4.511 T€),
- Pariser Platz (2.545 T€,davon 1.238 T€ Investitionspauschale) und
- Stadtautobahn Kalk-Mülheimer Straße – Buchheimer Straße (1.863 T€).
Aus einem Erschließungsvertrag resultiert die Bilanzierung einer Straße, die unent-
geltlich an die Stadt Köln übertragen wurde, mit Anschaffungs - und Herstellungs-
kosten sowie Sonderposten in Höhe von 1.359 T€ (vgl. Bilanzposition 1.2.3.5 Stra-
ßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrs lenkungsanlagen). 
Bilanzposition 2.2 für Beiträge 
Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch 
(BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü-
mern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben. 
Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi-
tion ausgewiesen. 
31.12.2022 31.12.2021 
Sonderposten für Beiträge 157.525 T€ 168.077 T€ 
D
ie noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen 
gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 9.615 T€; dieser Betrag ist , soweit 
möglich, sachgerecht geschätzt worden. Dies betrifft 26 Erschließungsanlagen.  
55

Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich 
Nach § 4 4 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 KAG 
ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich 
anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im 
Anhang anzugeben. 
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen innerhalb der 
nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls 
innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Eine Auflösung des  
Sonderpostens darf allerdings nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen 
Gebührensatzung festgelegt wurde. Eine Inanspruchnahme des Sonderpostens 
über den in der Gebührensatzung festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer im 
Jahresabschluss festgestellten Kostenunterdeckung nicht zulässig. 
 31.12.2022 31.12.2021 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 545 T€ 3.607 T€ 
 
Kostenunterdeckungen, Zuführungen und Auflösungen  der kostenrechnenden 
Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind zum 
31.12.2022 Kostenüberdeckungen aus den Wochenmarktgebühren und den 
Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In den folgenden Tabellen ist jeweils der 
Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des 
festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses und ggf. einer 
satzungsmäßigen Auflösung. 
Gebühren Wochenmärkte  
Stand 31.12.2021 21 T€ 
Auflösung  0 T€ 
Zuführung 0 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 149 T€ 
Stand 31.12.2022 21 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entstand durch stetig steigende 
Kosten wie Reinigungsgebühren, Energiekosten und Kosten für mobile Toiletten 
sowie geringere Erträge bedingt durch weniger Marktverkäufer. 
Luftrettungsdienstgebühren  
 Stand 31.12.2021 
 
3.585 T€ 
Auflösung  3.535 T€ 
Zuführung 472 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 0 T€ 
Stand 31.12.2022 522 T€ 
Die seit dem 17.03.2022 geltenden Gebührentarife im Luftrettungsbereich führten 
in 2022 zu einer Kostenüberdeckung, da Verluste aus Vorjahren in die Kalkulation 
eingeflossen sind. 
56

Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen ohne Bestand im 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich-
tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor-
herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist. 
Bodenrettungsdienstgebühren  
 Unterdeckung aus Nachkalkulation 589 T€ 
Ursache für die Unterdeckung in 2022 sind gestiegene Kosten im Rahmen der Um-
setzung des Rettungsdienstbedarfsplans und des Notfallsanitätergesetzes. Diese 
Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 22.12.2021 gel-
tenden höheren Gebührentarife gedeckt werden. 
Friedhofsgebühren  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 4.330 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil 
aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten, aus intensivierter Baum-
pflanzung sowie gestiegenen Wegeunterhaltungskosten.  
Gebühren für die Unterbringung von Obdachlo-
sigkeit bedrohter Personen  
Unterdeckung aus Nachkalkulation   4.555 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be-
drohten Personen resultiert  aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch die 
hohe Fluktuation der von Obdachlosigkeit bedrohten Personen und regelmäßige 
Renovierungsarbeiten entstanden. 
Gebühren für die Unterbringung von geflüchte-
ten Personen  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 37.138 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re-
sultiert aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch hohe Fluktuation der ge-
flüchteten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden. 
Unterrichtsgebühren  
der Rheinischen Musikschule  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.389 T€ 
Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr w urde zur Vermeidung eines 
Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes-
ses der Einrichtung abgesehen. 
Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten 
Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu-
zuordnenden Förderungen dar.  
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch 
nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen 
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.  
57

Darüber hinaus sind für rechtlich unselbständige Stiftungen, bei denen durch 
die/den Stifter *in Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung 
(Wille der/des Stifter*in) der Kommune  übertragen worden sind, Sonderposten in 
der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich 
rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.  
 31.12.2022 31.12.2021 
Sonstige Sonderposten 106.392 T€ 110.985 T€ 
 
Die rechtlich unselbstständigen Stiftungen haben zu Beginn des Jahres 22.000 T€ 
in einen eigenen Spezialfonds  investiert. Im gleichen Jahr wurde jedoch ein 
Wertrückgang dieses  Fonds in Höhe von 3.358 T€ verzeichnet, der zu 
außerplanmäßigen Abschreibungen geführt hat. Bei einer Weraufholung kann ggf. 
eine entsprechende Zuführung erfolgen. Zusätzlich wirkt sich das negative Ergebnis 
der Waisenhausstiftung i n H öhe von 1.104 T€ auf das Ergebnis aus , da eine 
aufwandswirksame Wertkorrektur über 1.488 T€ eines sonstigen 
Vermögensgegenstandes enthalten ist  (vgl. Bilanzposition 2.2.3 Sonstige 
Vermögensgegenstände). 
Bilanzposition 3. Rückstellungen 
Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag 
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige 
Entstehung einer Verbindlichkeit sowie deren Inanspruchnahme müssen jedoch 
wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de-
ren wirtschaftliche Verursachung vor dem Abschlussstichtag liegt . Aus §  88 GO 
ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich 
des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo-
raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1-2 KomHVO genannt. 
Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die 
Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und 
Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die 
als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Nachholung 
von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen, für die erhöhte Heranziehung 
zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften und laufenden Verfahren. 
Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen 
Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie 
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger wurden mit Hilfe der Haessler 
Software Version 6.0. 8.1 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT  2018G 
ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die 
vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen-
sionsverpflichtungen“ vom 13.12.2021 (MBl. NRW. 20 21, S. 1106 ff.)  wurden bei 
der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet. 
 31.12.2021 31.12.2020 
Pensionsrückstellungen 2.629.492 T€ 2.499.430 T€
   
58

Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der 
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten 
Beamtinnen und Beamten, die der Dienstherrin Stadt Köln zugerechnet werden. Für 
die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der 
durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 
2020-2022 ein Zuschlag von 27,69% angesetzt. 
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.319.172 T€ auf die Aktiven und 1.310.319 T€ auf die 
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger. Der Saldo der Veränderung en 
resultiert aus Zuführungen in Höhe von 166.424 T€, Inanspruchnahmen in Höhe 
von 25.314 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von - 120.386 T€, die sich aufgrund 
des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben. Als Umbuchung ist zudem 
ein Betrag von 11.047 T€ berücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven 
Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren nun unter den sonstigen 
Rückstellungen ausgewiesen wird. 
Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellun-
gen für die Sanierung der Altlasten (einschließlich der Beseitigung von sonstigen 
Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden 
Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge bzw. Sanierung 
anzusetzen. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Rückstellungen für Deponien 157.416 T€ 156.617 T€ 
Rückstellungen für Altlasten 57.779 T€ 56.441 T€ 
Summe 215.195 T€ 213.058 T€ 
D
ie Rückstellungen für Deponien beinhaltet ausschließlich die Deponie Vereinigte 
Ville. 
Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind bei Erfüllung der  Vorausset-
zungen entsprechend § 37 Abs. 4 KomHVO bei Sachanlagen zu bilden. Gemäß 
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet
worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages gesondert angegeben und
erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage „Instandhaltungsrückstellungen“ zu
entnehmen.
31.12.2022 31.12.2021 
Rückstellungen für unterlassene 
Instandhaltung 14.019 T€ 14.976 T€ 
B
ilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen 
Die Rückstellungen gemäß § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen: 
59

31.12.2022 31.12.2021 
Rückstellungen für nicht genomme-
nen Urlaub 90.201 T€ 88.994 T€ 
Rückstellungen für geleistete Über-
stunden 18.658 T€ 18.061 T€ 
Rückstellungen für die Inanspruch-
nahme von Altersteilzeit 10.606 T€ 7.388 T€ 
Rückstellungen für die Verpflichtung 
gegenüber anderen Dienstherren 87.166 T€ 78.365 T€ 
Rückstellung für Prozesskosten 889 T€ 1.117 T€ 
Rückstellung für ausstehende Rech-
nungen 42.138 T€ 41.261 T€ 
Rückstellung für drohende Verluste 92.623 T€ 113.576 T€ 
Rückstellungen für Leistungsorien-
tierte Bezahlung 20.000 T€ 20.000 T€ 
Andere sonstige Rückstellungen 770.732 T€ 743.731 T€ 
Summe 1.133.013 T€ 1.112.493 T€ 
N
achfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen 
erläutert: 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 90.201 T€ 
Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag 
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 36.533 T€ auf die Beamtinnen und Beamten 
und 53.668 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Bestandsänderung ergibt sich als 
Saldo aus Zuführungen in Höhe von 7.519 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 
6.312 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Urlaubsansprüche auf 
insgesamt 295.983 Tage; davon entfallen 98.933 Tage auf die verbeamteten und 
197.050 Tage auf die tariflich Beschäftigten.  
Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.658 T€ 
Der Unterschiedsbetrag resultiert aus Zuführungen in Höhe von 3.696 T€ und 
Inanspruchnahmen in Höhe von 3.099 T€.  
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 10.606 T€ 
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche 
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zuschlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag 
entfallen 5.428 T€ auf die verbeamteten und 5.177 T€ auf die tariflich Beschäftigten. 
Es haben sich Zuführungen in Höhe von 5.429 T€, und Inanspruchnahmen in Höhe 
von 2.211 T€ ergeben. 
Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 87.166 T€ 
Die Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren 
beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels 
oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen 
Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungs aus-
gleichszahlungen. Es sind Zuführungen in Höhe von 2.519 T€, Inanspruchnahmen 
60

in Höhe von 4.766 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund 
von Fluktuationen in Höhe von 11.047 T€ zu verzeichnen. 
Rückstellungen für Prozesskosten  889 T€ 
Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen Aktiv - und Passivklagen werden 
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer 
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im 
Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwalts -, Gerichts-, Gutachterkosten und 
ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die 
unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu 
berücksichtigen.
 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften und laufenden Verfahren 92.623 T€ 
Im Rahmen dieser Rückstellungen sind in einem Gewerbesteuerfall 25.226 T€ auf-
gelöst worden. Damit besteht die Rückstellung i n Höhe von 9.913 T€ fort und wird 
voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre vollständig in Anspruch genom-
men. Zusätzlich wurden Rückstellungen i n H öhe v on 2.679 T€ inklusive Zinsen 
nach § 233a AO sowie 3.068 T€ aufgrund angefochtener Gewerbesteuerbescheide 
zugeführt. Zum 31.12.2022 ergibt sich im Bereich der Gewerbesteuer eine Rück-
stellung von insgesamt 89.060 T€. 
Zum Jahresende 2022 betragen die Rückstellungen im Bereich der Vergnügungs-
steuer 1.540 T€. Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe bestehen zum 
31.12.2022 in Höhe von 1.644 T€.  
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen  42.138 T€ 
Die Zuführung in Höhe von 14.469 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehen-
den Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführun-
gen für ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen: 
- Wohnungswesen (8.791 T€) und 
- Straßen und Radwegebau (1.812 T€).  
Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 
3.709 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung en 
entfallen war. Ein solcher  Fall liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag 
niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. 
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 9.883 T€, 
hauptsächlich in folgenden Bereichen: 
- Umwelt- und Verbraucherschutz (1.934 T€), 
- Berufsfeuerwehr Köln (1.697 T€) und 
- Schulentwicklung (1.454 T€). 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 20.000 T€ 
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier-
ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi-
cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 4. 000 T€ auf 
die verbeamteten und 16.000 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es sind Rückstel-
lungszuführungen in Höhe von 17.701  T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 
17.701 T€ zu verzeichnen.
 
61

Andere sonstige Rückstellungen 770.732 T€ 
Davon entfallen auf: 
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des 
Historischen Archivs 585.570 T€ 
 31.12.2022 31.12.2021 
Bau des Besichtigungsbauwerks 1.185 T€ 2.000 T€ 
Ausgleich der Kosten der KVB 30.489 T€ 34.345 T€ 
Wiedernutzbarmachung der Archivalien 553.896 T€ 559.216 T€ 
Summe 585.570 T€ 595.561 T€ 
 
Nach dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung im gerichtlichen 
Beweisverfahren ist die S tadt Köln zum  Ausgleich weiterer  Kosten 
(vertraglich) verpflichtet, die der KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz 
des Historischen Archivs entstehen  und nicht von Dritten übernommen 
werden. Hierfür wurden die Rückstellungen in Höhe von 3.849 T€ in 
Anspruch genommen.  
Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche 
Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor 
Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für die Deposita, sondern 
auch für die eigenen Archivalien. D ie Rückstellung für die 
Wiedernutzbarmachung der Archivalien wurde in Höhe von 5.320 T€ in 
Anspruch genommen.  
- Rückstellungen für Schadenersatz und  
Versicherungsleistungen  2.893 T€ 
Das Leistungsspektrum der Eigenversicherung umfasst die Bereiche 
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung. 
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In 
den Bereichen Allgemeine Haftpflicht und Kfz -Haftpflicht werden 
Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten erfasst, die nicht im 
Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen 
Verhandlungen mit der Versicherung des Geschädigten, ausstehendem 
Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange 
rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte ( 1.481 T€). Für diese 
Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen 
berechnet. 
- Rückstellung für den voraussichtlich zu 
zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 7.300 T€ 
Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen 
Dienstleistungsbedarfen (Vermietung und sonstige Dienstleistungen) der 
Fachdienststellen der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen  des städtischen 
Finanz- und Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft am Ende des jeweiligen 
Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service. 
Für das voraussichtlich bei der  Gebäudewirtschaft zu erwartende 
Abrechnungsergebnis 2022 erfolgte die Bildung einer Rückstellung in Höhe 
62

der voraussichtlichen Zahlung der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft 
von 7.300 T€. 
Die im Vorjahr bestehende Rückstellung für den Ausgleich des 
Abrechnungsergebnisses 2021 an die Gebäudewirtschaft in Höhe von 
18.000 T€ wurde in 2022 zu einem Anteil von 13.611  T€ in Anspruch 
genommen und unter der Bilanzposition 4.7 Sonstige Ver bindlichkeiten 
bilanziert. Der verbleibende Bestand der Rückstellung in Höhe von 4.389 T€ 
wurde ergebniswirksam aufgelöst. 
- Rückstellung für die Abrechnung der Mehrkosten 
in Zusammenhang mit dem Clouth-Gelände 7.466 T€ 
Die Rückstellung in Höhe von 7.466 T€ für zu erwartende Mehrkosten in 
Zusammenhang mit dem Clouth-Gelände besteht in gleicher Höhe fort. 
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen 
Finanzierungsanteils des JobCenters 1.603 T€ 
Die Rückstellung für den zu zahlenden städtischen Anteil an den Verwal-
tungskosten des JobCenters des Jahres 2021 in Höhe von 1.170 T€ wurde 
in Anspruch genommen. Für den städtischen Anteil des Jahres 2022 wurde 
eine Rückstellung in Höhe von 1.603 T€ gebildet. 
- Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 4.017 T€ 
Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen 
zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich. Eine Zuführung in 2022 
in Höhe von 3.000 T€ ist für weitere Sanierungsmaßnahmen erfolgt. 
- Rückstellung für die Rückforderung aus der  
Schlüsselzuweisung 2022 5.584 T€ 
Nach dem Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-
Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 
(GFG 2022) besteht eine Rückforderung sanspruch seitens des Landes 
gegenüber der Stadt Köln für das Jahr 2022. Dafür ist die Zuführung einer 
Rückstellung in Höhe von 5.584 T€ erfolgt. Ursache dafür ist, dass nach dem 
Berechnungsstichtag neue zu berücksichtigende Erkenntnisse hinsichtlich 
der Steuerkraft der Stadt Köln für den zurückliegenden Zeitraum bekannt 
geworden sind.  
- Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 21.322 T€ 
Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des 
Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den 
noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden Verpflichtungen der Jahre 
2017 bis 2021 waren zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von 42.383 T€ 
bilanziert.
 Diese wurden in 202 2 in Höhe von 25.995  T€ in Anspruch 
genommen. Für die aus den noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden 
Verpflichtungen des Jahres 2022 ist eine Rückstellung in Höhe von 4.934 T€ 
zugeführt worden.  
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund 
Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung  1.476 T€ 
Im Zeitraum  2018 bis einschließlich  2022 führte die Deutsche 
Rentenversicherung Bund bei der Stadt Köln eine Betriebsprüfung nach 
63

§ 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen 
wurde eine  entsprechende Rückstellung gebildet.  Die Bestandsänderung 
zum Vorjahr ergibt sich aus Zuführungen in Höhe von 0 T€ und Inanspruch-
nahmen in Höhe von 24 T€.  
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund von 
Versorgungsausgleichsanforderungen der Deutschen 
Rentenversicherung 1.200 T€ 
Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen infolge der Übersendung von 
Anforderungsbescheiden der Deutschen Rentenversicherung zum 
Versorgungsausgleich wurde in 2022 eine Rückstellung in Höhe von 
1.161 T€ vollständig in Anspruch genommen. 
Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen in 2023 wurde in 2022 eine 
Rückstellung in Höhe von 1.200 T€ gebildet. 
- Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen 
Verpflichtung 1.000 T€ 
Die Stadt Köln ist ihrer Verpflichtung als Mieterin zur Sanierung der 
Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht 
nachgekommen, sodass der Vermieter mit der Ersatzvornahme begonnen 
hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich 
der entstandenen Aufwendungen wurde zum 31.12.2020 eine Rückstellung 
in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Die Rückstellung besteht zum 31.12.2022 
fort. 
- Rückstellungen für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen 126.472 T€ 
 31.12.2022 31.12.2021 
Landschaftsumlage 2022/2023 66.272 T€ 66.272 T€ 
Landschaftsumlage 2023/2024 60.200 T€ 0 T€ 
Summe 126.472 T€ 66.272 T€ 
 
Aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen des 
Haushaltsjahres, die in die Berechnungen der Umlagegrundlage nach dem 
jeweils geltenden Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes 
Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände 
einbezogen werden, können gemäß § 37 Abs. 5 S. 3 KomHVO 
Rückstellungen gebildet werden. Für hieraus zu erwartende 
Zahlungsverpflichtungen für d ie Landschaftsumlage erfolgte in 2022 die 
Zuführung einer Rückstellung in Höhe von 60.200 T€. Die in 2021 gebildete 
Rückstellung in Höhe von 66.272 T€ besteht in 2022 fort. 
Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten 
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden, konkreten Zahlungsver-
pflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwen-
dungen. 
64

Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Kre diten für Investi tionen, 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, 
sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.  
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 48 Abs. 1 KomHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewiesen. In diesem werden ergänzend die Haftungsverhält -
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den 
Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen. 
Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit va-
riable Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit-
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit.  
Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 
31.12.2022 31.12.2021 
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 839 T€ 908 T€ 
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 73 T€ 77 T€ 
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 1.301.216 T€ 1.456.900 T€ 
Summe 1.302.128 T€ 1.457.885 T€ 
D
ie Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen ge-
genüber dem Kreditmarkt (156.717 T€) und Zugängen in Höhe von 959 T€.  
Bilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme 
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen. 
31.12.2022 31.12.2021 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung 1.151.877 T€ 735.151 T€ 
Davon Corona- und Ukrainekrieg bedingt 62.541 T€ 292.123 T€ 
Z
um 31.12.2022 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite 
in Höhe von insgesamt 874.677 T€ und vom öffentlichen Bereich aufgenommene 
Kredite in Höhe von insgesamt 277.200 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, 
die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein-
zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 6.816. 232 T€ und 
Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 6.399.506 T€. Im Be-
stand sind Liquiditätskredite in Höhe von 55.644 T€ im Zusammenhang mit dem 
Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. 
Der Anteil des Bestandes an Corona bedingten Liquiditätskrediten entspricht der 
maximal zulässigen Höhe entsprechend der Bilanzierungshilfe in Bilanzposi-
tion 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit.  
65

Der Veränderungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: 
Kreditbedarf für 
Zahlungswirksame Mehraufwendungen (nach Abzug zahlungs-
wirksamer Erträge) 27.111 T€ 
Mindereinzahlungen aus indirekten Ertragsausfällen (u.a. im Be-
reich der Einkommenssteuer und der Vergnügungssteuer) 89.652 T€ 
Summe Veränderung 62.541 T€ 
B
ilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 
Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung  
städtebaulicher Maßnahmen, Leibrentenverträge, Leasing verträge sowie 
Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
Verträge über die Durchführung städtebaulicher 
Maßnahmen 223.910 T€ 221.037 T€ 
Leibrentenverträge 809 T€ 815 T€ 
Sonstiges 40 T€ 78 T€ 
Summe 224.759 T€ 221.930 T€ 
E
ine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch-
führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug 
auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 2.873 T€ auf 223.910 T€. In 
gleicher Höhe ist  unter der Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
und Forderungen aus Transferleistungen eine Forderung für diese städtebauliche 
Maßnahme bilanziert. 
Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die 
gegenüber Dritten zum 31.12.2022 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie-
ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswech-
sel durch Zahlung abgelöst werden.  
Die Bestände setzen sich insbesondere wie folgt zusammen: 
31.12.2022 31.12.2021 
gegenüber verbundene Unternehmen 4.783 T€ 39.328 T€ 
gegenüber Beteiligungen 203 T€ 0 T€ 
gegenüber Sondervermögen 18.940 T€ 5.167 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 492 T€ 627 T€ 
gegenüber privaten Bereich 42.224 T€ 39.354 T€ 
gegenüber dem ausländischen Bereich 11 T€ 11 T€ 
Summe 66.653 T€ 84.487 T€ 
66

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich in 
Höhe von 34.546 T€. 
Verringerungen erfolgten insbesondere: 
- durch Auszahlungen im Rahmen von Billigkeitsleistungen zum Corona- Ret-
tungsschirm 2021 und 2022 in Höhe von 32.740 T€, 
- im Bereich Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in Höhe von 1.823 T€, 
- im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Errichtung von Tank  E-
Anschlüssen der RheinEnergie in Höhe von 1.822 T€ und 
- im Bereich Bereich Schulentwicklung in Höhe von 1.300 T€. 
Eine Erhöhung des Bestandes erfolgte  insbesondere im Bereich Umwelt- und 
Verbraucherschutz in Höhe von 1.364 T€. 
Eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte insbe-
sondere für den Ergebnisausgleich 2021 der Gebäudewirtschaft in Höhe von  
13.611 T€ aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen unter der Bilanzposition 
3.4 Sonstige Rückstellungen. 
Eine Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte ins-
besondere im Bereich Wohnungswesen in Höhe von 1.093 T€.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich erhöhten sich per Saldo um 
2.870 T€.  
Erhöhungen des Bestandes erfolgten insbesondere im Bereich Wohnungswesen 
um 7.693 T€. 
Verringerungen erfolgten insbesondere in den Bereichen: 
- Berufsfeuerwehr Köln in Höhe von 2.710 T€, 
- Gesundheitswesen in Höhe von 1.622 T€, 
- Liegenschaften und Kataster in Höhe von 1.366 T€, 
- Kinder, Jugend und Familie in Höhe von 1.241 T€ und  
- Museum Ludwig in Höhe von 1.049 T€.  
Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen 
keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- und 
Jugendhilfeleistungen.  
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam-
men aus: 
 31.12.2022 31.12.2021 
gegenüber verbundene Unternehmen 1.580 T€ 3.963 T€ 
gegenüber Sondervermögen 1.040 T€ 6.201 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 4.975 T€ 4.103 T€ 
gegenüber übrigen Bereich 2.289 T€ 2.725 T€ 
Summe 9.884 T€ 16.992 T€ 
67

Die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in 
Höhe von 3.484 T€ erfolgte insbesondere durch entsprechende Auszahlungen für 
im Vorjahr gebildete Verbindlichkeiten im Bereich der Straßen- und 
Verkehrsentwicklung ( 1.181 T€) und für Betriebskostenzuschuss an den 
BioCampus (1.200 T€).  
Die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber den Sondervermögen in Höhe 
von 5.161  T€ erfolgte durch Auszahlung des  Betriebskostenzuschusses an die 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gürzenich-Orchester“.  
Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
Unter dem Sammelposten „sonstige Verbindlichkeiten“ sind Verpflichtungen an 
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenbilanz posi-
tionen zugeordnet werden können.  
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2022 31.12.2021 
Steuerverbindlichkeiten 29.611 T€ 27.305 T€ 
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter,  
Organmitglieder, Gesellschafter  32.795 T€ 33.967 T€ 
andere sonstige Verbindlichkeiten 108.153 T€ 219.251 T€ 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 7.915 T€ 5.710 T€ 
Summe 178.474 T€ 286.233 T€ 
 
Die Erhöhung des Bestandes an Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2.682 T€ 
resultiert insbesondere aus der Schlussabrechnung 2022 zur Gewerbesteuerum-
lage von IT.NRW (7.908 T€).  
Die Minderung der anderen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 
111.098 T€ ist im Wesentlichen auf die Einzahlungen zurückzuführen, die zum Jah-
resende nicht sachgerecht zum Ausgleich von Forderungen zugeordnet werden 
können. Diese haben sich um 109.908 T€ verringert.  
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 
Es handelt sich im Wesentlichen um Drittmittelbestände auf Schulgi rokonten 
(4.935 T€), die nicht dem Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, so-
wie noch an die Abfallwirtschaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe wei-
terzuleitende Beträge aus der Fremd forderungsverwaltung im Bereich der Grund-
besitzabgaben in Höhe von zusammen 2.081 T€.  
Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen 
Erhaltene Anzahlungen sind geldliche Vorauszahlungen von Dritten an die Stadt 
Köln, bei der die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht 
durchgeführt wurde. Die Rückzahlungsverpflichtung bei erhaltenen Zuwendungen 
besteht gegenüber dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweck entspre-
chenden Verwendung der erhaltenen Finanzmittel. 
  
68

Die erhaltenen Anzahlungen setzen sich zusammen aus: 
31.12.2022 31.12.2021 
Erhaltene Anzahlungen 422.850 T€ 428.187 T€ 
Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 5.041 T€ 4.599 T€ 
konsumtive Zuwendungen mit Rückzah-
lungsverpflichtung 80.550 T€ 61.539 T€ 
Summe 508.441 T€ 494.325 T€ 
I
n dieser Bilanzposition werden Mittel für Investitionen ( 422.850 T€), davon Mittel 
für die Archäologische Zone ( 24.121 T€) sowie Stellplatzablösemittel ( 17.313 T€), 
und für ergebniswirksame Zwecke ( 61.539 T€) abgebildet. Weiterhin werden Ver-
bindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und verwendeten Nach-
lässen (5.041 T€) ausgewiesen.  
Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 227.693  T€ 
bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht 
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den 
erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der 
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. 
Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen, 
denen die Mittel  der Investitionspauschale zugeordnet worden sind, im 
Wesentlichen folgende zu nennen: 
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen, Sürther Straße 167
(3.000 T€),
- Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Deutzer Brücke und Ma-
lakoffturm (2.745 T€),
- Errichtung eines Übergangwohnheims zur Unterbringung von Geflüchteten,
Friedrichstr. 45 (2.680 T€),
- Neubau einer Rettungswache in Worringen, Sankt -Tönnis-Straße 60
(2.574 T€),
- Klimaanlage Römisch -Germanisches Museum, Cäcilienstraße 46
(2.204 T€),
- Bezirkssportanlage Bocklemünd, Kunstrasenplatz (2.187 T€),
- Erweiterung Feuerwache 9, Bergisch Gladbacher Straße 179 (2.000 T€),
- Generalsanierung Feuerwache 5, Scheibenstraße 13 (1.757 T€),
- Neubau von Mehrfamilienhäusern im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
Pater-Prinz-Weg (1.651 T€),
- Wasserleitung Friedhof Nord (1.409 T€),
- Sportanlage Fühlinger Weg, Kunstrasenplatz (1.380 €) und
- Neubau Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten
Wohnungsbau, Houdainer Straße 72 (1.141 T€).
Der  Zugang für die Sportpauschale beläuft sich auf 3.668 T€. 
69

Darüber hinaus sind folgende weitere Zugänge zu nennen:  
- ÖPNV-Pauschale (8.906 T€) und 
- Feuerschutzpauschale – Generalsanierung Feuerwache 5 (1.743 T€). 
Insgesamt wurden abgehende Umbuchungen i. H. v. 35.673  T€ zur Bilanzposition 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen vorgenommen. Wesentlich sind hiervon: 
- Brücker Mauspfad 646, Gebäude (11.677 T€ Investitionspauschale),  
- Liverpooler Platz (5.311 T€, davon 3.060 T€ Investitionspauschale), 
- Haltestelle Vingst (4.511 T€), 
- Pariser Platz (2.545 T€, davon 1.238 T€ Investitionspauschale) und 
- Stadtautobahn Kalk-Mülheimer Straße – Buchheimer Straße (1.863 T€). 
Ein Abgang betrifft die Sportpauschale, die in Höhe von 1.103 T€ in 2022 konsumtiv 
verwendet wurde.  
Der Bestand an Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine 
zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind, setzt sich insbesondere 
zusammen aus solchen für: 
- Zwecke der Altenhilfe/-pflege (19.910 T€),  
- Zwecke der Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen (inklu-
sive Ukraine) aus Bundesmitteln (16.359 T€), 
- den Bereich der Schulentwicklung (11.685 T€), davon in Höhe von 3.35 8 T€ 
für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, 
in Höhe von 3.87 8 T€ für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und in 
Höhe von 1.654 T€ für das Förderprogram „Infrastrukturausbau der Ganz-
tagsbetreuung für Grundschüler“, 
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie ( 9.557 T€), davon in Höhe von 
1.692 T€ für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Ju-
gendliche“, 
- Zwecke der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)  
(4.078 T€) im Personalbereich den Bereich Landschaftspflege und Grünflä-
chen 2.925 T€), 
- Zwecke der entwicklungsbezogenen Bildung (1.968 T€), 
- den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale 
(1.870 T€) und 
- den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (1.869 T€). 
Die Zugänge der konsumtiven Zuwendungen resultieren insbesondere  aus den 
folgenden Positionen: 
- im Bereich Wohnungswesen aus Bundesmitteln zur Betreuung und Unter-
bringung geflüchteter Personen (inklusive Ukraine) von 16.359 T€, 
- im Bereich der Sozialbetriebe Köln für Zwecke der Altenhilfe/-pflege 
(6.620 T€) und 
- im Personalbereich in Höhe von 4.078 T€ aus Bundesmitteln für den Stär-
kungspakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). 
70

Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung in 20 22 resultieren 
daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag 
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt  wurden. Insbesondere 
handelt es sich um Mittel für: 
- Zwecke des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ (6.490 T€), 
- Zwecke des Förderprogramms „DigitalPakt Schule NRW“ (3.118 T€),  
- Zwecke des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (2.632 T€) und 
- Zwecke des Förderprogramms „Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung 
für Grundschüler“ (2.746 T€). 
Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor 
dem Bilanzstichtag 31.12. 2022, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden 
(§ 43 Abs. 3 KomHVO).  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2022 31.12.2021 
Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge-
genleistungsverpflichtung 457.586 T€ 376.249 T€ 
Davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 333.074 T€ 260.460 T€ 
Davon Maßnahmen des Kinder-und Jugendbe-
reichs 29.316 T€ 30.151 T€ 
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 129.929 T€ 128.849 T€ 
Summe 587.515 T€ 505.098 T€ 
 
Nach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit 
einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich-
tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan-
zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung 
analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten ertragswirksam abzu-
bauen.  
Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs-
abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus 
folgenden Sachverhalten: 
- Im Rahmen der Bildungspauschale wurden 78.959 T€ verwendet. Die er-
tragswirksame Auflösung der bisher weitergeleiteten Mittel aus der Bildungs-
pauschale beträgt 6.345 T€.  
- Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 24.891 T€ zweckentsprechend zur 
Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa-
men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 8.953 T€. 
- Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugend-
bereiches hat sich der Bestand um 6.396 T€ erhöht. Hiervon entfallen 
2.160 T€ auf die Förderung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Ostheim. 
71

Die restlichen Mittel entfallen auf die Förderung des Ausbaus der U3- und U6-
Betreuungsplätze. Die ertragswirksame Auflösung für diesen Bereich beträgt 
3.547 T€. 
Bei den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (117.274 T€),
- Verbilligungsabschlag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die er-
worbenen Liegenschaften Ikarosstraße  5, 10, 17, 27 und 29, Buschdorfer
Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportplatz straße 121 sowie Ma-
gazinstraße 109 zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsu-
chenden über 20 Jahre (5.066 T€),
- Einzahlungen von Beiträgen für Beleuchtungsanlagen sowie „Freilegungen“,
d. h. Aufräumarbeiten als Vorbereitung für Straßenbaumaßnahmen in den
Jahren 2008 bis 202 2. Diese passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen (3.427 T€),
- Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportvereine zur Schaffung von
Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung
der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils
entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstande s
ertragswirksam aufzulösen (1.998 T€),
- E inzahlungen von Personalaufwandserstattungen Dritter, für die die Stadt
Köln die Januarbezüge 2023 bereits im Dezember 2022  ausgezahlt hat
(1.099 T€).
2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 
Bürgschaften 
Hierunter werden nachrichtlich Verpflichtungen aus der Gewährung von 
Bürgschaften ausgewiesen. Die Beträge entsprechen den Restschulden der 
Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern 
Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalten. Zum 31.12.20 21 
wurden Bürgschaften insgesamt in Höhe von 924.400 T€ für nachfolgende Bereiche 
gewährt:  
31.12.2022 31.12.2021 
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.407 T€ 362.883 T€ 
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 427.805 T€ 454.603 T€ 
Sportstätten 75.294 T€ 79.909 T€ 
Gesundheits- und Sozialwesen 1.621 T€ 1.841 T€ 
Versorgungsbetriebe 9.930 T€ 10.393 T€ 
Individualgewährleistungen 1.183 T€ 1.690 T€ 
sonstige 9.811 T€ 13.081 T€ 
Summe 875.051 T€ 924.400 T€ 
72

Leasing 
Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9 
KomHVO 
Zum 31.12.2022 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 
Geleaste  
Gegenstände 
Laufzeit Jahresbetrag 
2023 
Betrag 
2024 ff. 
Kopierer/Drucker ver-
schiedener Ausstat-
tung 
01.04.2020-31.03.2025 397 T€ 794 T€ 
Hardware IT/TK-An-
lagen 
verschiedene Laufzeiten 0,8 T€ 3,2 T€ 
Fahrzeuge verschiedene Laufzeiten 59,3 T€ 111,8 T€ 
73

3. Ergebnisrechnung 
Es werden alle Ergebnisrechnungszeilen erläutert. Zusätzlich wird das Finanzer-
gebnis erläutert.  
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Ergebnisplan werden 
nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Ergebnisrechnung – erläutert. Er-
gänzende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse 
entnommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei 
werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun-
gen dargestellt. Die übrigen Produktgruppen werden in der Position „Sonstige Pro-
duktgruppen“ zusammengefasst.  
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1)  
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 2.598.067 2.729.312 +131.244 +5,1% 2.478.664 +250.648 +10,1% 
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB 
II 43.060 43.511 +451 +1,0% 36.500 +7.011 +19,2% 
sonstige Produktgrup-
pen 40 38 -2 -4,4% 34 +3 +9,8% 
Summe 2.641.167 2.772.861 +131.693 +5,0% 2.515.198 +257.663 +10,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschafts-
steuern, sonstige Gemeindesteuern, z. B. Kulturförderabgabe, sonstige Vergnü-
gungssteuer auf Geldspielautomaten, steuerähnliche Erträge und Ausgleichsleis-
tungen ausgewiesen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 257,7 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in der Produktgruppe 1601 All-
gemeine Finanzwirtschaft in Höhe von 250,6 Mio. €. Diese ergeben sich aus Mehr-
erträgen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 240,6 Mio. €, bei dem Gemeindeanteil 
der Umsatzsteuer in Höhe von 10,1 Mio. €, bei den Kompensationszahlungen Fa-
milienlastenausgleich in Höhe von 6,9  Mio. € sowie bei der Kulturförderabgabe in 
Höhe von 3,0 Mio. €, welche durch Minderträge bei dem Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer in Höhe von 6,7 Mio. €, bei der Vergnügungssteuer in Höhe von 
3,0 Mio. € und bei der Grundsteuer B in Höhe von 0,9 Mio. € gemindert werden.  
Im Vergleich zum Vorjahres -Ist ist insgesamt eine Steigerung um 131,2  Mio. € zu 
verzeichnen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die um rund 141,3 Mio. € höhe-
ren Gewerbesteuererträge. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0502 Kommunale Leistungen 
nach dem SGB II in Höhe von 7,0 Mio. € zu verzeichnen. Die Zuweisung des Lan-
des aus erspartem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen 
durch Leistungen nach dem SGB II fiel deutlich höher als erwartet aus.  
74

Die wesentlichen Steuerarten und Abgaben stellen sich in der Entwicklung wie 
folgt dar: 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Gewerbesteuer 1.483.213 1.624.540 +141.327 +9,5% 1.383.900 +240.640 +17,4% 
Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer 194.354 174.366 -19.988 -10,3% 164.300 +10.066 +6,1% 
Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer 621.250 604.822 -16.428 -2,6% 611.532 -6.710 -1,1% 
Grundsteuer 231.793 232.308 +515 +0,2% 233.242 -934 -0,4% 
sonstige Steuern und 
ähnliche Abgaben 110.557 136.824 +26.267 +23,8% 122.224 +14.601 +11,9% 
Summe 2.641.167 2.772.861 +131.693 +5,0% 2.515.198 +257.663 +10,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 2) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 131.719 167.968 +36.249 +27,5% 59.977 +107.991 +180,1% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen 31.114 66.264 +35.150 +113,0% 36.752 +29.512 +80,3% 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 8.414 32.429 +24.015 +285,4% 3.700 +28.728 +776,3% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 532.517 565.088 +32.570 +6,1% 544.420 +20.667 +3,8% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 340.679 339.970 -709 -0,2% 324.945 +15.025 +4,6% 
0301 Schulträgerauf-
gaben 73.020 82.274 +9.254 +12,7% 107.928 -25.654 -23,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 61.348 85.671 +24.323 +39,6% 69.407 +16.264 +23,4% 
Summe 1.178.812 1.339.664 +160.852 +13,6% 1.147.130 +192.534 +16,8% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt 
oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse 
für laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen ausgewiesen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 192,5 Mio. € vor. 
Zu einem Teil resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von 108,0 Mio. € in der 
Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV . Die Gewährung einer 
Landeszuwendung zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahver-
kehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führte zu Mehrerträgen in Höhe 
75

von rund 103,0 Mio. €. Eine weitere Zuwendung in Höhe von rund 4,4 Mio. € wurde 
seitens des Landes für die Förderung zusätzlicher Busverkehre im Rahmen der 
Schüler*innenbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes bereitgestellt. 
Daneben stehen höheren Erstattungen der Verkehrsunternehmen verschiedener 
Umlandgemeinden aufgrund der Ausweitung des Leistungsumfanges der KVB für 
die Durchführung interlokaler Verkehre von rund 5,6 Mio. € Mindererträge von rund 
5,0 Mio. € aufgrund von Verzögerungen bei der Realisierung geförderter Baumaß-
nahmen gegenüber. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0503 Weitere soziale Pflicht-
leistungen in Höhe von 29,5  Mio. € angefallen. Die Erträge aus der Kostenpau-
schale nach §§ 4 ff. Flüchtlingsaufnahmegesetz fielen insgesamt höher aus. Dies 
ist vor allem auf die Erstattung für Geflüchtete aus der Ukraine im Leistungsbezug 
nach dem AsylbLG zurückzuführen. 
Außerdem sind Mehrerträge  in Höhe von 28,7 Mio. € in der Produktgruppe 1004 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum angefallen. Die ausgewiesenen 
Mehrerträge stammen überwiegend aus Zuweisungen des Bundes zur Beteiligung 
an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und der Be-
treuung von Flüchtlingen aus der Ukraine (1. und 2. Tranche). 
In der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft sind Mehrerträge in Höhe 
von 20,7 Mio. € entstanden. Diese resultieren aus der Landeszuweisung Corona-
hilfe in Höhe von rund 29,4 Mio. € und stehen Mindererträgen von rund 4,9 Mio. € 
im Vergleich zum Plan bei den Schlüsselzuweisungen gegenüber. Weiterhin ver-
schieben sich Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket III in das Folgejahr. Dies führt 
zu Mindererträgen in Höhe von 2,3 Mio. € im Vergleich zum Plan. Im Vergleich zu 
2021 sind Mehrerträge festzustellen. Wesentlich für die Steigerung sind die im Ver-
gleich zu 2021 um 83,1 Mio. € höheren Schlüsselzuweisungen.  Dagegen war in 
2021 ein einmaliger Mehrertrag in Höhe von rund 68,7 Mio. € aus dem Einheitslas-
tenabrechnungsgesetz zu verzeichnen. 
Weitere Mehrerträge sind in der Produktgruppe 0603 Kindertagesbetreuung in 
Höhe von 15,0 Mio. € angefallen. Bei den ausgewiesenen Mehrerträgen handelt es 
sich im Wesentlichen um Zuschüsse, welche aufgrund kurzfristiger Entscheidungen 
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nord-
rhein-Westfalen vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie gewährt wurden und 
zeitlich nicht mehr in die Haushaltsplanung mit einfließen konnten. Dazu zählen die 
Finanzierung und Durchführung von Testverfahren in Kindertagesstätten und Ta-
gespflege für den Zeitraum 01.01. bis 03.04.2022 in Höhe von rund 3,7 Mio. € sowie 
die weitere Zuschussgewährung zur Fortführung der Billigkeitsleistungen des sog. 
Alltagshelferprogramms in Kindertageseinrichtungen, für das im Haushaltsjahr 2022 
rund 7,4 Mio. € gewährt wurden. Weitere Mehrerträge in Höhe von 3,9 Mio. € wur-
den für Zuschüsse für Sprachförderung und für Familienzentren sowie für die Be-
treuung von Kindern aus Umlandgemeinden generiert.  Diesen nicht im Haushalts-
plan 2022 eingeplanten Zuschüssen von rund 15,0 Mio. € stehen korrespondie-
rende Aufwendungen in Zeile 15 gegenüber. 
Dem gegenüber stehen 25,7  Mio. € Mindererträge in der Produktgruppe 0301 
Schulträgeraufgaben. Die Ertragsreduzierung gegenüber dem Planansatz ist im 
Wesentlichen auf eine veränderte buchhalterische Abwicklung der Bildungspau-
schale des Landes NRW zurückzuführen. Abweichend von der Planung werden 
diese Mittel in 2022 erneut nicht zur teilweisen Refinanzierung der Schulmieten in 
der Teilergebnisrechnung, sondern zur Finanzierung investiver Schulneubauten 
76

und Schulerweiterungsbauten eingesetzt, was hier zu einer Verschlechterung von 
rund 44,9 Mio. € führt. Obwohl das Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ in 2022 
mit höchster Priorität vorangetrieben wurde, kam es zu Verzögerungen im Beschaf-
fungsprozess und Fördermittel konnten nicht wie geplant abgerufen werden; dies 
führte zu einer weiteren Verschlechterung von rund 6,3 Mio. €. Gleichzeitig konnten 
jedoch Mehrerträge u. a. aus Corona- bedingten Landeszuweisungen in Höhe von 
rund 13,8 Mio. € generiert werden (z. B. Aktionsprogramm Aufholen nach Corona 
für Kinder und Jugendliche, Helferprogramm im Ganztagsbereich, Zuweisungen für 
außerschulische Bildungsangebote). Auch die Verbesserungen aufgrund des För-
derprogrammes „Infrastrukturausbau Ganztagsbetreuung“ von rund 2,4 Mio. €, der 
Förderprogramme „REACT-EU“ sowie „Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen 
in NRW“ zur Finanzierung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schü-
ler*innen in Höhe von rund 6,8  Mio. € und der Förderung im Rahmen des Belas-
tungsausgleichs G9 in Höhe von rund 3,6 Mio. € für die Abfederung der Kosten, die 
im Zusammenhang mit der Einführung des neunjährigen Bildungsganges (G9) ent-
stehen, haben dazu beigetragen, dass die Ertragsreduzierung insgesamt abgemil-
dert ist. 
S
onstige Transfererträge (Zeile 3) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3]
/ [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
Sonstige Transferer-
träge (Zeile 03) 94.250 96.532 -2.282 -2,4% 76.445 +20.087 +26,3%
Summe 94.250 96.532 -2.282 -2,4% 76.445 +20.087 +26,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden der Ersatz von sozialen Leistungen, Schuldendiensthilfen 
und andere sonstige Transfererträge, wie z. B. Erträge aus der Rückzahlung von 
durch die Stadt Köln ausgezahlten Zuwendungen, ausgewiesen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 20,1 Mio. € vor. 
Zum Teil resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von 6,8 Mio. € in der Produkt-
gruppe 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II. Im Rahmen der Jahresab-
schlussarbeiten wurden Erträge aus Forderungen des Jobcenters in Zusammen-
hang mit kommunalen Leistungen gebucht, die bei Realisierung dem kommunalen 
Träger zustehen. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0503 Weitere soziale Pflicht-
leistungen in Höhe von 5,4 Mio. € angefallen. Ursächlich hierfür sind höhere Erträge 
aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen nach Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). 
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 0606 Hilfe 
für junge Menschen und ihre Familien entstanden. Diese wurden im Bereich der 
wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgrund einer anhaltenden Rückstandsaufarbeitung in 
der Kostenheranziehung erzielt. 
77

Öffentl. rechtl. Leistungsentgelte (Zeile 4)  
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 36.996 43.126 +6.129 +16,6% 34.527 +8.599 +24,9% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 81.159 98.738 +17.578 +21,7% 92.128 +6.609 +7,2% 
1001 Baugenehmigun-
gen, Bauordnungsbe-
hörliche Maßnahmen 15.205 16.889 +1.684 +11,1% 11.614 +5.275 +45,4% 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 28.853 34.290 +5.437 +18,8% 32.538 +1.752 +5,4% 
0204 Verkehrs- und 
Kfz.-Wesen 13.516 13.474 -42 -0,3% 16.062 -2.588 -16,1% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 42.112 58.410 +16.299 +38,7% 72.913 -14.502 -19,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 68.226 79.119 +10.892 +16,0% 76.637 +2.482 +3,2% 
Summe 286.068 344.045 +57.976 +20,3% 336.418 +7.626 +2,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche 
Entgelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 
für Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebüh-
renaus-gleich ausgewiesen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 7,6 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von rund 8,6 Mio. € in 
der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze aus einem zu geringen Planansatz 
der Sondernutzungsgebühren. Darüber hinaus sind Mehrerträge bei den Parkge-
bühren im öffentlichen Straßenland zu verzeichnen. Mit Auslaufen der Pandemie-
bedingten Einschränkungen hat sich das Parkverhalten, insbesondere in der Innen-
stadt, wieder normalisiert. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0212 Brand- u. Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst in Höhe von 6,6 Mio. € angefallen. Ursächlich für das posi-
tive Ergebnis ist vor allem die ertragswirksame Auflösung des gebuchten Sonder-
postens für den Bereich Luftrettung für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von rund 
3,5 Mio. € gem. Ratsbeschluss vom 08.12.2022. Zudem ergeben sich Verbesserun-
gen bei den Rettungsdienstgebühren. 
Außerdem sind Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,3  Mio. € 
in der Produktgruppe 1001 Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnah-
men angefallen. Die Entgelte hängen von der Anzahl und dem Inhalt der Bauan-
träge ab. Sie sind nicht genau planbar. 
Weitere Mehrerträge in Höhe von 1,8 Mio. € sind in der Produktgruppe 1004 Bereit-
stellung und Bewirtschaftung von Wohnraum zu verzeichnen. Im Zusammenhang 
mit dem Ukraine-Krieg stieg die Anzahl der unterzubringenden Geflüchteten in den 
78

städtischen Einrichtungen stark an. Damit einher gehen entsprechende Mehrer-
träge bei den Benutzungsgebühren. 
Dem gegenüber stehen unter anderem rund 14,5  Mio. € Mindererträge in der Pro-
duktgruppe 0603 Kindertagesbetreuung . Grund für diese Wenigererträge im Be-
reich der Elternbeiträge ist überwiegend der Umstand, dass sich die Einkommens-
situation der Eltern wegen der Corona- Krise zunehmend verschlechtert hat, was 
unter anderem auch zu Niederschlagungen in Höhe von rund 1,0  Mio. €. führt. Zu-
dem konnte das zweite beitragsfreie Jahr vor der Einschulung bei der Planung für 
das Haushaltsjahr 2022 nicht berücksichtigt werden. 
Des Weiteren sind Mindererträge in der Produktgruppe 0204 Verkehrs - und Kfz.-
Wesen in Höhe von rund 2,6 Mio. € angefallen. Aufgrund der allgemein bestehen-
den Konjunkturkrise und den damit verbundenen Auswirkungen bzw. der auch wei-
terhin anhaltenden außergewöhnlichen Situation konnten die insgesamt geplanten 
Verwaltungsgebühren für Zulassungsangelegenheiten, Maßnahmen zur Erhaltung 
von Halterpflichten sowie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen 
nicht erzielt werden. 
 
Privatrechtl. Leistungsentgelte (Zeile 5) 
 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Privatrechtl. Leis-
tungsentgelte (Zeile 
05) 76.540 87.661 -11.121 -14,5% 93.385 -5.724 -6,1% 
Summe 76.540 87.661 -11.121 -14,5% 93.385 -5.724 -6,1% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden Erträge aus Verkäufen von beweglichen Sachen, die nicht 
als Anlagevermögen erfasst waren, sowie Mieten ausgewiesen. Die Abweichung 
innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des Haushalts der Stadt Köln als geringfügig 
zu bewerten. 
  
79

Kostenerstattungen und Umlagen (Zeile 6)  
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 315 16.920 +16.604 +5267,2% 1.311 +15.609 +1190,6% 
0508 Leistungen für 
Bildung und Teilhabe 29.804 33.361 +3.557 +11,9% 28.767 +4.594 +16,0% 
0501 Leistungen nach 
dem SGB XII 219.143 223.151 +4.007 +1,8% 218.609 +4.541 +2,1% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 5.567 8.938 +3.371 +60,6% 4.970 +3.968 +79,8% 
0701 Gesundheits-
dienste 2.007 3.455 +1.447 +72,1% 619 +2.835 +457,7% 
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB 
II 294.128 265.535 -28.593 -9,7% 274.154 -8.619 -3,1% 
sonstige Produktgrup-
pen 107.868 78.722 -29.146 -27,0% 77.649 +1.074 +1,4% 
Summe 658.833 630.081 -28.752 -4,4% 606.079 +24.002 +4,0% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kos-
tenerstattungen und -umlagen, z. B. vom Bund für die Kosten der Unterkunft nach 
SGB II. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 24,0 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von rund 15,6 Mio. € 
in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum. Im 
Zuge der Unterbringung geflüchteter Personen aus der Ukraine mussten 2022 in 
Köln zeitnah viele Hotelzimmer angemietet werden. Dabei ging die Stadt bei den 
Unterbringungskosten vielfach in Vorleistung. Die Mehrerträge in Höhe von rund 
15,6 Mio. € resultieren aus Rückerstattungen der maßgeblichen Hotelbesitzer*in-
nen für die von der Stadt vorgeleisteten Hotelrechnungen. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0508 Leistungen für Bildung 
und Teilhabe in Höhe von 4,6 Mio. € angefallen. Diese resultieren aus einer höheren 
Bundeserstattung zum Ausgleich der Bildung und Teilhabe (BuT )-Aufwendungen 
für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Erstattung des Bundes zur Beteili-
gung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beinhaltet einen bestimmten 
Anteil zum Ausgleich der BuT -Aufwendungen. Nach Planaufstellung erhöhte sich 
der Erstattungsanteil des Bundes von 5,4 % auf 5,6 % der Kosten der Unterkunft. 
Gleichzeitig erhöhte sich der für die Stadt Köln geltende kommunalspezifische An-
teil von rund 9,6 % auf rund 10,7 %. 
Außerdem sind Mehrerträge in Höhe von 4,5 Mio. € in der Produktgruppe 0501 Leis-
tungen nach dem SGB XII angefallen. Zum einen verringern sich mit dem Inkraft-
treten des § 43c SGB XI zum 01.01.2022 die Aufwendungen für die stationäre Hilfe 
zur Pflege und die damit zusammenhängenden Erträge aus der Heranziehung von 
Kostenerstattungen. Ebenso fielen die Aufwendungen, wenn die Stadt Köln Leis-
80

tungen aufgrund einer Heranziehung durch den Landschaftsverband Rheinland er-
bringt, sowie die daraus resultierenden Erträge aus der Kostenerstattung des LVR 
geringer aus. Dem gegenüber führ en Mehraufwendungen bei Leistungen der 
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII zu identischen Mehrerträgen bei 
der Erstattung der Nettoaufwendungen durch den Bund.  
Weitere Mehrerträge in Höhe von 4,0 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 
0603 Kindertagesbetreuung. Die hier erzielten Mehrerträge setzen sich hauptsäch-
lich aus nicht geplanten Erstattungen vom Bund (für den Bundesfreiwilligendienst) 
und der nicht geplanten Vereinnahmung der Fink -Pauschalen (Inklusion in städti-
schen Kitas) des Landschaftsverbandes Rheinland zusammen. 
In der Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste sind weitere Mehrerträge in Höhe 
von 2,8 Mio. € entstanden. Im Jahr 2022 wurden höhere Erträge vom Land NRW 
erzielt, welche die gestiegenen Aufwendungen aufgrund der Corona-Pandemie auf-
fangen sollten. 
Dem gegenüber stehen rund 8,6 Mio. € Mindererträge in Produktgruppe 0502 Kom-
munale Leistungen nach dem SGB II . Aufgrund einer günstigeren Fallzahlentwick-
lung als erwartet fielen die Kosten der Unterkunft und Heizung geringer aus. Damit 
reduzieren sich auch die Erträge aus der Kostenbeteiligung des Bundes. 
 
Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 16.206 38.827 +22.621 +139,6% 14.399 +24.428 +169,6% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 48.898 41.692 -7.206 -14,7% 30.200 +11.492 +38,1% 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 15.108 8.396 -6.712 -44,4% 539 +7.857 +1458,8% 
0205 Verkehrsüberwa-
chung 35.813 51.302 +15.489 +43,3% 44.675 +6.627 +14,8% 
1101 Ver- und Entsor-
gung 71.464 72.576 +1.112 +1,6% 66.615 +5.961 +8,9% 
0110 Controlling, Fi-
nanzsteuerung, Rech-
nungswesen, Kasse 
und Vollstreckung 18.198 13.762 -4.436 -24,4% 8.421 +5.341 +63,4% 
sonstige Produktgrup-
pen 92.197 61.797 -30.400 -33,0% 46.147 +15.650 +33,9% 
Summe 297.885 288.352 -9.533 -3,2% 210.996 +77.356 +36,7% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von 
Steuern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließender und ruhender Verkehr, Erträge aus 
der Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderun-
81

gen, Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge aus Zu-
schreibungen, z. B. auf restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung 
oder Herabsetzung von Rückstellungen, ausgewiesen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 77,4 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträge n in Höhe von rund 24,4 Mio. € 
in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Durch die gestie-
genen Anforderungen an den Brandschutz in U -Bahnanlagen, insbesondere auf-
grund von kapazitätserweiternden Maßnahmen (z. B. Einbau zusätzlicher Aufzüge 
und Treppenanlagen, Einsatz von Langzügen) wurde die Erneuerungsverpflichtung 
der KVB im Rahmen der eisernen Verpachtung zum 31.12.2022 neu bewertet. Die 
daraus resultierenden Korrekturbuchungen führten zu den ausgewiesenen Mehrer-
trägen. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft in Höhe von 11,5 Mio. € angefallen. Durch die Herabsetzung bzw. Auflösung 
von Rückstellungen im Bereich der Gewerbesteuer und den Steuern auf sonstige 
Vergnügungen sind Mehrerträge in Höhe von 29,3 Mio. € entstanden. Weitere 
Mehrerträge in Höhe von 12,2 Mio. € sind durch die Auflösung bzw. Herabsetzung 
auf Wertberichtungen auf Forderungen im Rahmen der Abfrage der offenen und 
zweifelhaften Forderungen festzustellen. Mindererträge in Höhe von rund 
30,5 Mio. € im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer reduzieren den Mehrer-
trag teilweise. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 08. 
Juli 2021 wurden im Jahr 2022 keine Nachzahlungszinsen auf die Gewerbesteuer 
festgesetzt. Die Festsetzung der Zinsen erfolgt mit der vom Bundesverfassungsge-
richt geforderten Neuregelung der Abgabenordnung.  
Außerdem sind Mehrerträge  in Höhe von 7,9 Mio. € in der Produktgruppe 0108 
Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten angefallen. Diese Mehrerträge resultieren 
im Wesentlichen aus der Entschädigung für die Bereitstellung eines Grundstücks 
als externe Ausgleichsfläche. Diese Entschädigung wird zum Ausgleich für die 
Wertminderung des Grundstücks geleistet. Außerdem wird im Rahmen der Abwick-
lung des Ergebnisausgleichs 2021 bei der Gebäudewirtschaft ein geringerer Rück-
stellungsbetrag als geplant benötigt. 
Weitere Mehrerträge in Höhe von 6,6 Mio. € resultieren aus der Produktgruppe 
0205 Verkehrsüberwachung . Diese sind insbesondere dadurch begründet, dass 
durch eine Änderung des Bußgeldkataloges die Verstöße gegen das Verkehrsrecht 
mit deutlich höheren Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden. 
In der Produktgruppe 1101 Ver- und Entsorgung sind weitere Mehrerträge in Höhe 
von 6,0 Mio. € entstanden. Es handelt sich hier um die verbrauchsabhängigen Er-
träge aus der Konzessionsabgabe der RheinEnergie AG, die in 2022 höher ausfie-
len als geplant. 
Außerdem sind Mehrerträge  in der Produktgruppe 0110 Controlling, Finanzsteue-
rung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung  in Höhe von 5,3 Mio. € angefal-
len. Hierbei handelt es sich um Mehrerträge im Bereich der Säumniszuschläge und 
Entgelte für Vollstreckungsleistungen. 
  
82

Die Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 7.743 T€ betreffen in 2022 folgende 
Bilanzpositionen:  
Bilanzposi-
tion Bezeichnung Werte in T€ 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 902 
1.3.3 Sondervermögen* 6.837 
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen * 4 
Summe * 
 
7.743 
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF wer-
den ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Diese Erträge wurden in 2022 vollständig mit der allgemeinen Rücklage verrech-
net. 
A
ktivierte Eigenleistungen (Zeile 8) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3]
/ [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
Aktivierte Eigenleis-
tungen (Zeile 08) 0 8 -8 13 -5 -40,9%
Summe 0 8 -8 13 -5 -40,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
In Zeile 8 werden Erträge aus aktivierten Eigenleistungen abgebildet. Diesen stehen 
Aufwendungen (z. B. Personalaufwand) gegenüber, die zur Erstellung von Vermö-
gensgegenständen des Anlagevermögens eingesetzt wurden. Einzubeziehen sind 
Aufwendungen, die Herstellungskosten darstellen (z. B. Materialaufwand und Per-
sonalaufwand für selbst erstellte Gebäude oder Maschinen). Die Abweichung inner-
halb dieser Zeile ist im Kontext des Gesamthaushalts der Stadt Köln als geringfügig 
zu bewerten. 
B
estandsveränderungen (Zeile 9)
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
Bestandsveränderun-
gen (Zeile 09) 1.915 1.812 +103 +5,4% 1.400 +412 +29,5%
Summe 1.915 1.812 +103 +5,4% 1.400 +412 +29,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
83

In dieser Zeile werden Bestandsveränderungen, also Erhöhungen bzw. Verminde-
rungen des Bestands anfertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum 
Vorjahr, ausgewiesen. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des 
Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. 
3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 
Personalaufwendungen (Zeile 11)  
 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Personal- 
aufwendungen  
(Zeile 11) 1.192.724 1.275.364 -82.640 -6,9% 1.236.162 -39.202 -3,2% 
Summe 1.192.724 1.275.364 -82.640 -6,9% 1.236.162 -39.202 -3,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die 
Beamt*innen und die tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige 
Beschäftigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Auf-
wendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. 
Bei den Personalaufwendungen ergeben sich gegenüber der Planung Mehraufwen-
dungen in Höhe von 39,2 Mio. €. Dies resultiert vor allem aus Mehraufwendungen 
bei Zuführungen für Pensionsrückstellungen in Höhe von 29,0 Mio. € und Beihilfe-
rückstellungen in Höhe von 12,4 Mio. € sowie gegenläufigen Minderaufwendungen 
bei den tariflichen Überstunden in Höhe von 5,4 Mio. €. Die Zuführungen zu den 
Rückstellungen können erst im Rahmen des Jahresabschlusses genau beziffert 
werden und unterliegen starken Schwankungen in beide Richtungen (teils starkes 
Über- als auch Unterschreiten des Planwertes.)  
 
Versorgungsaufwendungen (Zeile 12)  
 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Versorgungs- 
aufwendungen  
(Zeile 12) 54.486 98.643 -44.157 -81,0% 58.842 -39.801 -67,6% 
Summe 54.486 98.643 -44.157 -81,0% 58.842 -39.801 -67,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In der Produktgruppe 0103 werden alle gesamtstädtischen Versorgungsaufwendun-
gen abgebildet. Sie beinhalten ausschließlich die Belastungen, die nicht durch die 
Inanspruchnahme der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen abgedeckt wer-
den konnten. 
84

Gegenüber dem Plan ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 
rund 40,0 Mio. €. Diese resultieren insbesondere aus der Erhöhung der  Versor-
gungsbezüge sowie der Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Bewertung 
der Beihilferückstellung (Anstieg von 27,11 % auf 27,69 %). 
 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 47.706 83.058 -35.352 -74,1% 54.447 -28.611 -52,5% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 63.776 61.268 +2.508 +3,9% 52.481 -8.787 -16,7% 
0106 Zentrale Dienst-
leistungen 37.793 45.323 -7.530 -19,9% 37.323 -8.000 -21,4% 
0401 Museumsreferat 776 941 -165 -21,3% 5.267 +4.326 +82,1% 
0901 Stadtplanung 1.719 2.927 -1.208 -70,3% 7.823 +4.896 +62,6% 
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste 9.124 8.551 +572 +6,3% 24.602 +16.050 +65,2% 
sonstige Produktgrup-
pen 487.808 507.861 -20.053 -4,1% 516.780 +8.920 +1,7% 
Summe 648.701 709.929 -61.228 -9,4% 698.723 -11.206 -1,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung 
der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden 
sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von Projek-
ten. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 11,2 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 
28,6 Mio. € in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum. Bedingt durch den Krieg in der Ukraine ist die Zahl der geflüchteten 
Personen in Köln stark gestiegen. Damit gehen insbesondere Mehraufwendungen 
bei den Kostenerstattungen an freie Träger zur Übernahme städtischer Aufgaben 
(rund 9,5 Mio. €), für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (rund 5,3 Mio. €), 
für Honorare (rund 3,5 Mio. €), für Energie (rund 3,0 Mio. €), für sonstige Sachleis-
tungen (rund 1,8 Mio. €) und für die Gebäudeunterhaltung (rund 1,7 Mio. €) einher. 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Rettungsdienst in Höhe von 8,8 Mio. € angefallen. Maßgeblich für 
die Ergebnisverschlechterung sind vor allem höhere Aufwendungen für Kostener-
stattungen an private Unternehmen. Die Verträge mit den Leistungserbringern im 
bodengebundenen Rettungsdienst und dem ADAC im Luftrettungsdienst wurden in 
2021 und 2022 mit entsprechenden Preissteigerungen angepasst. Die Leistungs-
ausweitung und eine Preissteigerung wurden zwar im Rahmen der Aufstellung des 
Haushaltsplanes berücksichtigt, allerdings liegt die tatsächliche Preiserhöhung 
deutlich höher, sodass sich insgesamt Mehraufwendungen ergeben haben. Zudem 
85

sind die Aufwendungen zur Unterhaltung von Fahrzeugen erheblich angestiegen. 
Gründe dafür sind erheblich gestiegene Kosten für die Betankung von Fahrzeugen 
sowie die Preissteigerung bei Ersatzteilen zur Instandhaltung älterer Fahrzeuge. 
Diese Problematik wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich mittlerweile die Lie-
ferzeiten für neu bestellte Fahrzeuge erheblich verlängern. Darüber hinaus sah die 
Planung der Unterhaltung der Geschäftsausstattung eine günstigere Aufwandsent-
wicklung vor, die so nicht eingetreten ist. 
Außerdem sind Mehraufwendungen  in Höhe von 8,0 Mio. € in der Produktgruppe 
0106 Zentrale Dienstleistungen angefallen. Infolge steigender Flüchtlingszahlen 
entsteht ein höherer Reinigungsbedarf in Unterkünften für Geflüchtete. Auch in 
Folge der Corona-Pandemie fallen weiterhin Mehrleistungen im Reinigungsbereich 
an. Ferner führt eine Tarifanpassung im Gebäudereinigungshandwerk zu Mehrauf-
wendungen. 
Dem gegenüber stehen unter anderem 16,1 Mio. € Minderaufwendungen in der 
Produktgruppe 0104 IT- und Kommunikationsdienste. Diese Minderaufwendungen 
sind auf das Projekt "Breitbandausbau" zurückzuführen. Dieses wurde im Haus-
haltsplan 2022 zunächst konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch her-
ausgestellt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. Die 
Auszahlungen für das Projekt werden daher in der investiven Finanzrechnung ab-
gebildet. 
Des Weiteren sind Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0901 Stadtplanung 
in Höhe von 4,9 Mio. € angefallen. Im Wesentlichen sind sie auf Verzögerungen bei 
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Deutzer Hafen“ und dem Großprojekt 
„Parkstadt Süd“ zurückzuführen. 
In der Produktgruppe 0401 Museumsreferat sind weitere Minderaufwendungen in 
Höhe von 4,3 Mio. € entstanden, die auf die Verzögerungen im Ausbau der IT -Inf-
rastruktur sowie der Maßnahmen des Renovierungsprogramms der Museen zu-
rückzuführen sind. Mittel aus dem Sonderausstellungsetat sowie für Projekte (z. B. 
„Museumsnacht“, „Langer Donnerstag“) sind unterjährig sachgerecht in die Teiler-
gebnispläne der Museen umgeschichtet worden. 
86

Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
0110 Controlling, Fi-
nanzsteuerung, Rech-
nungswesen, Kasse 
und Vollstreckung 6.073 3.520 +2.552 +42,0% 598 -2.922 -488,4%
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 5.609 6.770 -1.161 -20,7% 4.029 -2.741 -68,0%
0405 Museum für An-
gewandte Kunst 370 2.109 -1.739 -470,0% 47 -2.062 -4349,5%
1703 Waisenhausstif-
tung 374 1.845 -1.471 -393,3% 375 -1.471 -392,3%
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 50.549 50.135 +413 +0,8% 52.075 +1.939 +3,7%
0603 Kindertagesbe-
treuung 4.405 4.263 +143 +3,2% 6.469 +2.207 +34,1%
sonstige Produktgrup-
pen 139.747 117.249 +22.499 +16,1% 118.001 +752 +0,6%
Summe 207.128 185.892 +21.236 +10,3% 181.594 -4.298 -2,4%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden planmäßige Abschreibungen, Forderungsverluste und au-
ßerplanmäßige Abschreibungen ausgewiesen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. € vor. 
Zu einem Teil resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 2,9 Mio. € 
in der Produktgruppe 0110 Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse 
und Vollstreckung. Hierbei handelt es sich um Forderungsverluste von nicht reali-
sierten Ertragsbuchungen im Bereich der Säumniszuschläge, die im Vorhinein nur 
schwer kalkulierbar sind. 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenheiten in Höhe von 2,7  Mio. € angefallen. Die Abweichung resul-
tiert im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Abschreibungen, welche im Vor-
feld nicht geplant werden können. 
Außerdem sind Me hraufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. € in der Produktgruppe 
0405 Museum für Angewandte Kunst angefallen. Im Wesentlichen begründen sich 
die Mehraufwendungen in Rückstellungskorrekturen im Rahmen der Fenstersanie-
rung, die zu bilanziellen Korrekturen geführt haben. 
In der Produktgruppe 1703 Waisenhausstiftung sind weitere Mehraufwendungen in 
Höhe von 1,5 Mio. € entstanden. Im Jahr 2022 musste die buchungstechnische Um-
setzung eines Erbpachtvertrages umgestellt werden, sodass eine Forderungskor-
rektur erforderlich war. 
87

Dem gegenüber stehen rund 2,2 Mio. € Minderaufwendungen in der Produktgruppe 
0603 Kindertagesbetreuung. Ursprünglich war die investive Anschaffung von Luft-
reinigungsgeräten in Kindertagesstätten geplant, für die auch bilanzielle Abschrei-
bungen im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt worden sind. Die Anschaffung wurde 
letztendlich nicht umgesetzt, wodurch sich die Abschreibungsaufwendungen verrin-
gern. Weiterhin fielen die nicht kalkulierbaren Forderungsverluste aus den Vorjah-
ren aus dem Bereich der Elternbeiträge geringer als geplant aus. 
In der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV  sind weitere Min-
deraufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. € entstanden. Dies liegt in Verzögerungen 
bei der Realisierung diverser Investitionsmaßnahmen begründet. 
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach §  36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu er-
läutern; diese setzen sich in 2022 wie folgt zusammen: 
 
Bilanzposition Bezeichnung  Werte in T€ 
1.2.1.1 Grünflächen 417 
1.2.1.2 Ackerland  1.300 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 210 
1.2.2.4 Sonstige Gebäude 1.648 
1.2.3.1 Grund und Boden Infrastrukturvermögen 361 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 250 
1.3.2 Beteiligungen * 81 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens * 3.366 
 Summe 7.633 
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden 
ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Transferaufwendungen (Zeile 15) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 99.519 134.903 -35.383 -35,6% 22.007 -112.896 -513,0% 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 589.420 606.487 -17.067 -2,9% 532.837 -73.650 -13,8% 
0606 Hilfe für junge 
Menschen und ihre Fa-
milien 239.485 254.899 -15.414 -6,4% 231.952 -22.946 -9,9% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 400.028 422.960 -22.932 -5,7% 401.860 -21.100 -5,3% 
0501 Leistungen nach 
dem SGB XII 401.078 387.885 +13.192 +3,3% 397.498 +9.613 +2,4% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen 99.223 110.453 -11.230 -11,3% 122.522 +12.069 +9,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 315.699 325.966 -10.267 -3,3% 330.049 +4.083 +1,2% 
Summe 2.144.452 2.243.552 -99.100 -4,6% 2.038.725 -204.827 -10,0% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
88

In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende Zwecke 
wie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger, allgemeine Um-
lagen, Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und allgemeine Zuweisun-
gen, ausgewiesen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 204,8 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 
112,9 Mio. € in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Diese 
stehen im Zusammenhang mit der Gewährung von Landeszuwendungen im Rah-
men der Corona-Pandemie zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personen-
nahverkehr und zur Förderung zusätzlicher Busverkehre, die an die KVB weiterge-
leitet wurden (107,4 Mio. €, vgl. korrespondierende Mehrerträge in Zeile 2). Dane-
ben trugen Erstattungen der Verkehrsunternehmen verschiedener Umlandgemein-
den für die Durchführung der interlokalen Verkehre, die ebenfalls der KVB zugeleitet 
wurden, zu den Mehraufwendungen bei. 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft in Höhe von 73,7  Mio. € angefallen. Die Gewerbesteuerumlage in 
2022 ist im Vergleich um 17,6 Mio. € hö her als der Planansatz. Bei der Land-
schaftsumlage ist ein um 48,4 Mio. € höherer Aufwand als geplant zu verzeichnen. 
Dieser resultiert aus einer Rückstellung für die Landschaftsumlage, die gebildet 
wurde, da im Haushaltsjahr 2022 ungewöhnlich hohe Steuereinzahlungen zu ver-
zeichnen sind, die eine entsprechend höhere Heranziehung zur Landschaftsumlage 
in künftigen Jahren nach sich ziehen. 
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 22,9 Mio. € in der Produktgruppe 
0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien angefallen. Grund hierfür waren 
erhöhte Fallzahlen (u. a. auch Corona-bedingt) wie auch allgemeine Kostensteige-
rungen bei Personal- und Sachaufwendungen, die sich in den gewährten Hilfeleis-
tungen für junge Menschen und ihre Familien wiederfinden und zu der Ergebnisver-
schlechterung führen. 
Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 21,1 Mio. € sind in der Produktgruppe 
0603 Kindertagesbetreuung zu verzeichnen. Diese resultieren unter anderem aus 
generell höher ausfallenden Betriebskostenzuschüssen aufgrund konju nkturbe-
dingter Preissteigerungen bei Personalkosten, Energie, Mieten etc. für Kitas von 
freien Trägern. Weiterhin erfolgte korrespondierend zur Bezuschussung des Lan-
des die Weiterleitung weiterer Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 7,4 Mio. € an 
die freien Träger im Haushaltsjahr 2022 (vgl. Zeile 2). 
Dem gegenüber stehen rund 12,1 Mio. € Minderaufwendungen in der Produkt-
gruppe 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen. Aufgrund der besonders hohen Zahl 
ukrainischer Geflüchteter fielen die Aufwendungen für Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) höher aus als geplant. Gleichzeitig blieben die 
Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) hinter 
dem Ansatz zurück. 
Des Weiteren sind Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0501 Leistungen 
nach dem SGB XII in Höhe von 9,6 Mio. € angefallen. Hauptursache ist die Ände-
rung des § 43c SGB XI, aufgrund dessen die Aufwendungen für stationäre Hilfe zur 
Pflege deutlich zurückgegangen sind. Dem stehen allerdings auch geringere antei-
lige Erträge gegenüber. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen für Grundsiche-
89

rungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII und für Leistungen zur Resozialisie-
rung nach dem 8. Kapitel SGB XII aufgrund höherer Fallzahlen. Leistungen der 
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII werden allerdings vollständig vom 
Bund erstattet, weshalb diese Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrer-
träge ausgeglichen werden (vgl. Zeile 6). 
 
Sonstige ordentl. Aufwendungen (Zeile 16)
 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 31.425 80.675 -49.250 -156,7% 36.735 -43.940 -119,6% 
0301 Schulträgerauf-
gaben 194.840 226.513 -31.673 -16,3% 207.998 -18.515 -8,9% 
0701 Gesundheits-
dienste 10.633 14.101 -3.469 -32,6% 5.960 -8.141 -136,6% 
0508 Leistungen für 
Bildung und Teilhabe 19.218 22.405 -3.187 -16,6% 17.760 -4.645 -26,2% 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 12.021 7.765 +4.255 +35,4% 3.865 -3.901 -100,9% 
0502 Kommunale Leis-
tungen nach dem SGB 
II 397.140 382.598 +14.542 +3,7% 406.183 +23.585 +5,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 340.150 316.857 +23.293 +6,8% 316.995 +138 +0,0% 
Summe 1.005.427 1.050.915 -45.488 -4,5% 995.496 -55.419 -5,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für die Kosten der Un-
terkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen sowie weitere sonstige Auf-
wendungen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehraufwendungen in Höhe von 55,4 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 
43,9 Mio. € in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum. Die ausgewiesenen Mehraufwendungen beruhen insbesondere auf der 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Perso-
nen. Hierzu mussten in 2022 zeitnah erhebliche Unterbringungskapazitäten ge-
schaffen werden. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Messehallen der Fa. 
Koelnmesse GmbH angemietet sowie eine Zeltstadt am Südst adion in Köln- Zoll-
stock errichtet. Weiterhin wurden Hotels und große Zimmerkontingente fest ange-
mietet sowie alte Gebäude reaktiviert und für die Unterbringung geflüchteter Perso-
nen ertüchtigt. 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0301 Schulträgerauf-
gaben in Höhe von rund 18,5 Mio. € angefallen. Die Verschlechterung gegenüber 
dem Planansatz 2022 begründet sich im Wesentlichen durch Mehrbedarfe bei den 
Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude. Die Erhöhung der Flächenverrech-
90

nungspreise zum 01.01.2022 führten zu einer erhöhten Kaltmiete. Weiterhin be-
gründen die kontinuierliche Ausweitung der Schulmietflächen sowie die Erhöhung 
der Nebenkostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten die 
Aufwandssteigerung. 
Außerdem sind Mehraufwendungen in Höhe von 8,1 Mio. € in der Produktgruppe 
0701 Gesundheitsdienste angefallen. Die Verschlechterung zum Plan 2022 und 
dem Ergebnis 2021 ist im Wesentlichen auf Aufwendungen für das Projekt Me-
dis4ÖGD im Rahmen der Corona-Pandemie zurückführen. 
Weiterhin sind Mehraufwendungen  in Höhe von 4,6  Mio. € in der Produktgruppe 
0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe entstanden. Ursächlich für die Ergebnis-
verschlechterung sind inflationsbedingte Preissteigerungen bei der Schul- und Kin-
dergartenspeisung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Darüber hinaus re-
sultieren Mehraufwendungen aus einer erst nach Haushaltsplanaufstellung wirksam 
gewordenen Erhöhung der Leistungsansprüche für Lernförderung als auch aus ei-
nem erhöhten Bedarf an Lernförderung zur Beseitigung von Lernschwächen. Ferner 
verursachte der starke Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine Mehraufwendun-
gen bei allen BuT-Leistungsarten. 
In der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten sind weitere  
Mehraufwendungen in Höhe von 3,9 Mio. € entstanden. Für den vom Rat noch zu 
beschließenden Ergebnisausgleich 2022 wurde für die zu erstattenden Mieten an 
die Gebäudewirtschaft eine Rückstellung gebildet. Zudem wurden aufgrund eines 
Grundstücksgeschäftes Korrekturen notwendig. Entsprechender Aufwand war nicht 
eingeplant. Außerdem resultieren die Abweichungen aus Verlustanteilen im Rah-
men eines Vermietungsgeschäftes und Steueraufwendungen aus 2019. 
Dem gegenüber stehen 23,6 Mio. € Minderaufwendungen in der P roduktgruppe 
0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II. Trotz der Überleitung des Großteils 
der aus der Ukraine Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB II fielen die Kosten 
der Unterkunft geringer aus, da sich die Fallzahlen günstiger entwickelten als er-
wartet. 
3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 
Finanzerträge (Zeile 19) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] -
 [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] -
 [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
1101 Ver- und Entsor-
gung 24.801 30.403 +5.602 +22,6% 21.769 +8.634 +39,7%
0901 Stadtplanung 0 2.873 +2.873 0 +2.873
sonstige Produktgrup-
pen 74.627 40.311 -34.316 -46,0% 41.222 -911 -2,2%
Summe 99.428 73.588 -25.840 -26,0% 62.991 +10.597 +16,8%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligun-
gen, verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Ausleihungen, sonstige Fi-
nanzerträge und Zinserträge abgebildet. 
91

Im Vergleich zur Planung liegen Mehrerträge in Höhe von 10,6 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehrerträgen in Höhe von rund 8,6 Mio.  € 
in der Produktgruppe 1101 Ver- und Entsorgung. Diese ergeben sich zum einen aus 
einer deutlich höheren Gewinnausschüttung gegenüber der Planung und zum an-
deren aufgrund von höheren Erträgen bei Frischwassereinspeisungen. 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0901 Stadtplanung in Höhe 
von 2,9 Mio. € angefallen. Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Deut-
zer Hafen“ wird der städtebauliche Vertrag mit moderne stadt abgebildet. Darin wird 
die Verrechnung des Ausgleichbetrags, welcher der durch die Entwicklungsmaß-
nahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts der Grundstücke entspricht, mit den 
erbrachten Leistungen der modernen stadt für die städtebauliche Maßnahme gere-
gelt. Um die Entwicklung des Preisniveaus bis zur geplanten vollständigen Realisie-
rung darzustellen, werden die in der Bilanz gebuchte Forderung und Verbindlichkeit 
jährlich aufgezinst. 
 
Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen (Zeile 20) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 46.206 26.388 +19.817 +42,9% 66.495 +40.106 +60,3% 
0109 Veranlagung ge-
meindl. Abgaben 1 1.543 -1.542 -171536,2% 0 -1.543 
-
361650,1% 
0901 Stadtplanung 0 2.875 -2.875   0 -2.875   
sonstige Produktgrup-
pen 4.215 1.509 +2.706 +64,2% 1.704 +194 +11,4% 
Summe 50.421 32.316 +18.106 +35,9% 68.198 +35.883 +52,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Die Position besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Investitions - und 
Kassenkredite sowie Aufwendungen für eine Wertverbesserung aufgrund einer 
Stadtentwicklungsmaßnahme. 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderaufwendungen in Höhe von 35,9 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderaufwendungen in Höhe von rund 
40,1 Mio. € aus der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft . Die Min-
deraufwendungen ergeben sich durch das vorwiegend niedrige Zinsniveau in 2022 
sowohl im Bereich der Zinsen für Investitionskredite als auch bei den Zinsen für 
Kassenkredite. 
  
92

Dem gegenüber stehen unter anderem 2,9 Mio. € Mehraufwendungen in der Pro-
duktgruppe 0901 Stadtplanung. Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 
„Deutzer Hafen“ wird der städtebauliche Vertrag mit moderne stadt abgebildet. Da-
rin wird die Verrechnung des Ausgleichbetrags, welcher der durch die Entwicklungs-
maßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts der Grundstücke entspricht, mit 
den erbrachten Leistungen der modernen stadt für die städtebauliche Maßnahme 
geregelt. Um die Entwicklung des Preisniveaus bis zur geplanten vollständigen Re-
alisierung darzustellen, werden die in der Bilanz gebuchte Forderung und Verbind-
lichkeit jährlich aufgezinst. 
Des Weiteren sind Mehraufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. € in der Produktgruppe 
0109 Veranlagung gemeindliche Abgaben angefallen. Aufgrund einer Fehlbuchung 
wurden die Mehraufwendungen nicht in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft gebucht. 
 
Außerordentliches Ergebnis (Zeile 23 und 24) 
Im Jahr 2022 resultiert das außerordentliche Ergebnis aus Corona - und Ukraine-
Kriegsbedingten Sachverhalten. Es setzt sich zusammen aus außerordentlichen Er-
trägen in Höhe von 89,7 Mio. € und außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 
27,1 Mio. €. 
 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 63.685 -18.979 -82.664 -129,8% 184.268 -203.247 -110,3% 
0301 Schulträgerauf-
gaben 6.431 1.213 -5.218 -81,1% 5.298 -4.085 -77,1% 
0501 Leistungen nach 
dem SGB XII 2.741 2.589 -152 -5,5% 0 +2.589   
0106 Zentrale Dienst-
leistungen 4.877 8.393 +3.516 +72,1% 0 +8.393   
0701 Gesundheits-
dienste 31.587 17.907 -13.681 -43,3% 0 +17.907   
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 1.295 42.894 +41.599 +3211,2% 0 +42.894   
sonstige Produktgrup-
pen 39.429 8.526 -30.904 -78,4% 700 +7.826 +1118,1% 
Summe 150.045 62.542 -87.504 -58,3% 190.266 -127.724 -67,1% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Nach § 5 Abs. 2 NKF -COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) sind bei 
der Aufstellung der Jahresabschlüsse die infolge der Corona- Pandemie und dem 
Ukraine-Krieg entstandenen Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln. 
Die Summe der ermittelten Haushaltsbelastungen ist nach § 5 Abs. 5 NKF -CUIG 
separat in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gesondert zu aktivieren. 
Der für das Haushaltsjahr 2022 ermittelte Isolierungsbetrag liegt bei 62,5  Mio. €. 
Dieser setzt sich zusammen aus einer erg ebnisverbessernden Korrekturbuchung 
93

aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 1,1 Mio. € in der Produktgruppe 0108 
Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten und dem zu isolierenden Schaden 2022 in 
Höhe von 63,6 Mio. €, wovon 59,1 Mio. € auf Ukraine-Krieg-bedingte und 4,5 Mio. € 
auf Corona-bedingte Belastungen zurückzuführen sind. Der Netto-Gesamtschaden 
wird über das außerordentliche Ergebnis dargestellt, durch die Bildung der Bilanzie-
rungshilfe isoliert und belastet somit das Jahresergebnis nicht. Die Bilanzier ungs-
hilfe wird gemäß § 6 NKF CUIG ab dem Haushaltsjahr 2026 linear abgeschrieben 
oder alternativ in 2026 ganz oder anteilig unmittelbar gegen das Eigenkapital aus-
gebucht. 
In der Produktgruppe 1601 Zentrale Finanzwirtschaft ergibt sich in Höhe von rund 
19,0 Mio. € per Saldo eine kriseninduzierte Haushaltsverbesserung, die den ge-
samtstädtischen Isolierungsbetrag mindert. Ausschlaggebend dafür sind zusätzli-
che Erträge im Zusammenhang mit einer Landeshilfe zur Krisenbewältigung der 
Corona-Pandemie in Höhe von 29,6 Mio. €, die in der Zeile 2 gebucht wurde. Diesen 
Erträgen stehen Belastungen durch Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Steuer-
ausfälle im Bereich der Einkommensteuer, der sonstigen Vergnügungssteuer und 
der Steuer auf sexuelle Vergnügungen in Höhe von insgesamt 10,3 Mio. € entge-
gen. Insgesamt führen diese Positionen somit zu einer Reduzierung des Gesamt-
schadens um 19,0 Mio. €, welche über die außerordentlichen Aufwendungen iso-
liert wird. 
Demgegenüber stehen in verschiedenen Produktgruppen jeweils saldiert  krisenin-
duzierte Haushaltsverschlechterungen, die über die außerordentlichen Erträge iso-
liert und im Folgenden sortiert nach Höhe der aus dem Saldo von Erträgen und 
Aufwendungen resultierenden Netto-Belastung erläutert werden: 
Der Großteil entfällt auf die Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum. Für die Unterbringung der im Rahmen des Angriffskrieges auf die 
Ukraine geflüchteten Personen entsteht eine Netto- Belastung in Höhe von 
42,9 Mio. €. 
In der Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste führt insbesondere die Einstellung 
von zusätzlichem Personal im Rahmen der Corona-Pandemie für die Kontaktperso-
nennachverfolgung, für Impfzentren und für den Betrieb von Corona-Testzentren zu 
einer Netto-Belastung von insgesamt rund 17,9 Mio. €. 
Durch die Corona-Pandemie und den Ukraine- Krieg ist zudem ein erhöhter Reini-
gungsbedarf entstanden. Für Corona-bedingte Reinigungen in öffentlichen Gebäu-
den sowie den Verwaltungsgebäuden ist eine Netto- Belastung in Höhe von 
3,9 Mio. € zu verzeichnen. Die Ukr aine-Krieg-bedingte Reinigung von Flüchtlings-
unterkünften führt zu Aufwendungen von rund 4,5 Mio. €. Insgesamt entsteht eine 
Netto-Belastung von rund 8,4 Mio. € in der Produktgruppe 0106 Zentrale Dienstleis-
tungen. 
Zudem führt die Gewährung von Sozialleistungen überwiegend im Rahmen des Uk-
raine-Krieges zu weiteren Belastungen. Als Netto-Belastung werden 2,6 Mio. € bei 
der Produktgruppe 0501 Leistungen nach dem SGB XII ausgewiesen.  
Weitere Positionen innerhalb der Produktgruppen des Produktbereichs 05 Soziale 
Leistungen gleichen sich weitgehend aus und werden daher nicht einzeln in der 
Tabelle ausgewiesen. Unter Berücksichtigung insbesondere der Produktgruppen 
0502 Leistungen nach dem SGB II und 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen sind 
in diesem Produktbereich insgesamt Aufwendungen in Höhe von rund 39,4 Mio. € 
entstanden, denen rund 34,2 Mio. € an Erträgen entgegenstehen. Die Netto-Belas-
tung beträgt hier somit per Saldo 5,2 Mio. €. 
94

In Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben ist das Aktionsprogram m „Aufholen 
nach Corona“ sowie die Gewährung von Bildungsgutscheinen ursächlich für die 
Netto-Belastung in Höhe von 1,2 Mio. €. 
Die übrigen Belastungen sind geprägt von sich summierenden geringfügigen Auf-
wendungen für die Beschaffung von Hygieneartikeln für die städtischen Dienststel-
len im Zuge der Corona- Pandemie. Zudem ist für die Betreuung der Geflüchteten 
aus der Ukraine zusätzliches Personal eingestellt worden, was zu weiteren Aufwen-
dungen führt. 
 
3.4 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen 
(Zeile 27-31) 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermö-
gensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von 
Finanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomHVO unmittelbar mit der allgemei-
nen Rücklage zu verrechnen. 
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 13,4 Mio. € re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens in Höhe von 11,7 Mio. €.  
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 
4,4 Mio. € entstanden.  
Bei den Finanzanlagen ergeben sich verrechnete Aufwendungen in Höhe von 
0,4 Mio. € und Erträge in Höhe von 7,7 Mio. €. Die verrechneten Erträge sind auf 
Zuschreibungen auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Anteile an verbundenen 
Unternehmen zurückzuführen. Im Wesentlichen ist die Zuschreibung auf den Betei-
ligungswert der Kölner Bühnen mit 6,8 Mio. € zu nennen.  
Im Ergebnis ergibt sich der das Eigenkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von 
16,3 Mio. €; dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel aufgeführt. 
 
4. Finanzrechnung 
Es werden die nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investi-
tionstätigkeit erläutert. Zusätzlich wird die Finanzierungstätigkeit erläutert.  
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Finanzplan werden 
nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Finanzrechnung – erläutert. Ergän-
zende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse ent-
nommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei 
werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun-
gen dargestellt. Die übrigen Produktgruppen werden in der Position „sonstige Pro-
duktgruppen“ zusammengefasst.  
  
95

4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] -
 [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] -
 [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 5.999 1.866 -4.133 -68,9% 12.920 -11.054 -85,6%
1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV 20.109 31.935 +11.826 +58,8% 38.191 -6.256 -16,4%
0603 Kindertagesbe-
treuung 7.179 2.862 -4.317 -60,1% 7.750 -4.888 -63,1%
0902 Stadtentwick-
lung 2.284 3.169 +885 +38,7% 6.925 -3.756 -54,2%
1301 Öffentliches 
Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen 1.057 3.729 +2.672 +252,8% 792 +2.938 +371,0%
0301 Schulträgerauf-
gaben 43.587 47.098 +3.512 +8,1% 5.051 +42.047 +832,5%
sonstige Produktgrup-
pen 56.638 57.815 +1.177 +2,1% 55.424 +2.391 +4,3%
Summe 136.854 148.475 +11.621 +8,5% 127.052 +21.423 +16,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
In dieser Zeile werden Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von unterschied-
lichen Zuwendungsgebern, z.B. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, 
dargestellt. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 21,4 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehreinzahlungen in der Produktgruppe 
0301 Schulträgeraufgaben in Höhe von rd. 42,0 Mio. €. Abweichend von der Pla-
nung wurde in 2022 die Bildungspauschale des Landes NRW erneut nicht als kon-
sumtive Zuwendung zur teilweisen Refinanzierung der Mieten inkl. Nebenkosten für 
Schulgebäude, sondern als investive Zuwendung zur Gegenfinanzierung für inves-
tive Schulneu- und Erweiterungsbauten bei der Gebäudewirtschaft eingesetzt.  
Außerdem sind Mehreinzahlungen in Höhe von 2,9 Mio. € in der Produktgruppe 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen zu verzeich-
nen. Die Mehreinzahlungen beruhen überwiegend auf Zuweisungen für das Förder-
projekt EFRE Grüne Infrastruktur, Ausgleichsgeldern nach Bebauungsplan sowie 
Förderung der E-Mobilität.  
Demgegenüber stehen Mindereinzahlungen in Höhe von 11,1 Mio. € in der Produkt-
gruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze. Hier hat sich die Umsetzung von diversen zu-
wendungsfähigen Investitionsmaßnahmen des Infrastrukturvermögens verzögert. 
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 6,3 Mio. € angefallen. Dies liegt ebenfalls in Ver-
zögerungen bei der Realisierung diverser zuwendungsfähiger Investitionsmaßnah-
men des Infrastrukturvermögens begründet. 
96

Außerdem sind Mindereinzahlungen in Höhe von 4,9 Mio. € in der Produktgruppe 
0603 Kindertagesbetreuung zu verzeichnen. Im Haushaltsjahr 2022 wurde haupt-
sächlich aus dem Förderpaket „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ beschieden 
und somit beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) entsprechende Mittel durch 
die Stadt Köln abgerufen. Einige wenige Abrufe fanden für das Förderpaket „Kin-
derbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ statt. Für alle anderen Förderpakete fand 
entgegen dem Haushaltsjahr 2021 keine weitere Bescheidung bzw. Abruf beim LVR 
statt. Insgesamt war eine geringere Zuschussnachfrage zu verzeichnen. Grundsätz-
lich ist zu erwähnen, dass die Nachfrage nach investiven Zuschüssen Schwankun-
gen unterliegt. Ebenfalls führen Unvorhersehbarkeiten bei (Neu- )Baumaßnahmen, 
bei denen die Zuschussauszahlung nach Baufortschritt erfolgt, zu schwankenden 
Zahlen bei der Betrachtung von mehreren Haushaltsjahren. 
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0902 Stadtentwick-
lung in Höhe von 3,8 Mio.  € angefallen. Die ausgewiesenen Mindereinzahlungen 
beruhen insbesondere auf der Aufgabe von Einzelmaßnahmen aus Stadtentwick-
lungsprogrammen. Infolgedessen wurden maßnahmenbezogene Fördergelder 
nicht mehr abgerufen. Beispielhaft für diese Entwicklung wird auf Mindereinzahlun-
gen bei den Einzelmaßnahmen „Lindweiler Stadtsanierung“ (rund 2,2 Mio. €), „Bür-
gerhaus MüTZe“ (rund 1,0 Mio. €) und „Kulturbunker Mülheim“ (rund 0,4 Mio. €) ver-
wiesen. 
 
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenheiten 39.712 11.110 -28.602 -72,0% 50.000 -38.890 -77,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 1.752 2.541 +789 +45,0% 48 +728 +40,2% 
Summe 41.464 13.650 -27.813 -67,1% 51.812 -38.162 -73,7% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Ge-
bäuden und beweglichem Anlagevermögen, z.B. Büroausstattung, technischen An-
lagen oder immateriellen Vermögensgegenständen wie vertraglich vereinbarten 
Rechten, Konzessionen und Lizenzen, abgebildet.  
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 38,2 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mindereinzahlungen in Höhe von 38,9 Mio. € 
in der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Im Jahr 2022 
sind die Verkäufe von Grundstücken im Vergleich zu den Vorjahren weiter zurück-
gegangen. 
  
97

Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen (Zeile 20) 
 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Einzahlungen aus der 
Veräußerung von Fi-
nanzanlagen (Zeile 
20) 10 14 -4 -39,1% 0 +14   
Summe 10 14 -4 -39,1% 0 +14   
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen, z. 
B. für den Verkauf von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen 
Unternehmen, abgebildet. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des 
Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. 
 
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten (Zeile 21) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1001 Baugenehmi-
gungen, Bauord-
nungsbehörliche Maß-
nahmen 881 1.817 +937 +106,4% 600 +1.217 +202,8% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 4.597 4.810 +213 +4,6% 4.500 +310 +6,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 0 0 +0   0 +0   
Summe 5.477 6.627 +1.150 +21,0% 5.100 +1.527 +29,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus Beiträgen, die zur (Re-)Finanzierung kom-
munaler Maßnahmen erhoben wurden (insbesondere Erschließungsbeiträge) ab-
gebildet. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 1,5 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mehreinzahlungen in Höhe von 1,2 Mio. € in 
der Produktgruppe 1001 Baugenehmigungen, Bauordnu ngsbehördliche Maßnah-
men. Die Einzahlungen aus der Stellplatzablöse sind schwer planbar. Das Ergebnis 
weicht regelmäßig von der Planung ab. 
Des Weiteren sind Mehreinzahlungen in der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, 
Plätze in Höhe von 0,3 Mio. € erzielt worden. Die Erschließungsbeitragsverfahren 
sind komplex und von vielen Faktoren abhängig. Oftmals sind langwierige Klärun-
gen notwendig. Dies führt im Ergebnis zu zeitlichen Verzögerungen bei der Heran-
ziehung von Erschließungsbeiträgen.  
98

Sonstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 22.026 4.761 -17.265 -78,4% 15.379 -10.618 -69,0%
0603 Kindertagesbe-
treuung 103 82 -22 -20,9% 2.360 -2.278 -96,5%
0701 Gesundheits-
dienste 0 0 +0 1.676 -1.676 -100,0%
1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV 0 425 +425 1.530 -1.105 -72,2%
sonstige Produktgrup-
pen 349 42 -58 -16,0% 561 -257 -45,9%
Summe 22.491 5.572 -16.919 -75,2% 21.506 -15.934 -74,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Rückflüsse von Ausleihungen, Rückzahlun-
gen investiver Auszahlungen und Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaß-
nahmen abgebildet. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 15,9 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Mindereinzahlungen in Höhe von 10,6 Mio. € 
in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Die Rückzahlung der Aus-
leihungen sind wesentlich geringer ausgefallen als geplant. Unter den Ausleihungen 
werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an 
Dritte, u. a. verbundene Unternehmen, Beteiligungsgesellschaften sowie private ju-
ristische und natürliche Personen, entstanden sind. Korrespondierend werden Min-
derauszahlungen in Finanzplanzeile 29 ausgewiesen, da weniger Ausleihungen sei-
tens der Stadt gewährt wurden. 
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0603 Kindertagesbe-
treuung von 2,3 Mio. € angefallen. Hier sind Rückzahlungen der freien Träger und 
Tagespflegepersonen an die Stadt Köln für Rückforderungen des LVR aus Förder-
programmen geplant, sofern die Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet 
werden. Im Haushaltsjahr 2022 fielen die Rückforderungen sehr gering aus.  
Außerdem sind Mindereinzahlungen in Höhe von 1,7 Mio. € in der Produktgruppe 
0701 Gesundheitsdienste angefallen.  
In der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV sind weitere Min-
dereinzahlungen in Höhe von 1,1 Mio. € entstanden. Aufgrund von Projektverzöge-
rungen wurden Darlehen zur Beschaffung der Niederflurbahnen nicht in voller Höhe 
ausgezahlt. Somit blieben auch die entsprechenden Tilgungsleistungen hinter dem 
Plan zurück. 
99

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0108 Zentrale Liegen-
schaftsangelegenhei-
ten 36.380 5.073 +31.307 +86,1% 50.000 +44.927 +89,9% 
sonstige Produktgrup-
pen 268 287 -19 -7,2% 1.200 +913 +76,1% 
Summe 36.648 5.360 +31.288 +85,4% 51.200 +45.840 +89,5% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten und bebauten 
Grundstücken und Gebäuden dargestellt. 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 45,8 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von 
44,9 Mio. € in der Produktgruppe 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten. Die 
Auszahlungen fallen geringer aus als erwartet, weil sich der Erwerb diverser Grund-
stücke verzögert hat. 
 
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1202 Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV 44.870 56.974 -12.104 -27,0% 82.533 +25.559 +31,0% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 23.355 28.942 -5.588 -23,9% 51.921 +22.979 +44,3% 
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 5.438 10.064 -4.626 -85,1% 23.008 +12.944 +56,3% 
0902 Stadtentwick-
lung 5.396 4.308 +1.088 +20,2% 14.694 +10.385 +70,7% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 14.306 11.798 +2.508 +17,5% 22.104 +10.306 +46,6% 
1101 Ver- und Entsor-
gung 0 1.933 -1.933   10.829 +8.896 +82,2% 
sonstige Produktgrup-
pen 39.123 46.798 -7.676 -19,6% 84.436 +37.637 +44,6% 
Summe 132.487 160.818 -28.332 -21,4% 289.525 +128.706 +44,5% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen ab-
gebildet. Diese umfassen für Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen. 
100

Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 128,7 Mio. € vor. 
Diese resultieren u. a. aus Minderauszahlungen in Höhe von 25,6 Mio. € in der Pro-
duktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Komplexe Vergabeverfahren 
und zeitintensive Abstimmungsprozesse mit stadtinternen und externen Partnern 
führten zu Verzögerungen bei der Realisierung diverser Baumaßnahmen. 
In der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, Plätze sind weitere Minderauszahlun-
gen in Höhe von 23,0 Mio. € entstanden. Die Straßenbaumaßnahmen sind komplex 
und es bedarf eines hohen Abstimmungsbedarfs. Im Bauablauf kann es trotz sorg-
fältiger Planung zu Störungen kommen. Darüber hinaus wirken sich auch die kom-
plexen Vergabeprozesse sowie die angespannte Situation auf dem Beschaffungs-
markt aus. 
Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 12,9 Mio. € entstanden in der Produkt-
gruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum. Zur Ablösung kos-
tenintensiver Unterkünfte, Interimsbauten u. ä. werden investive Auszahlungser-
mächtigungen bereitgestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen konnte in 2022 
nicht zeitnah erfolgen, so dass die Mittel erst in den Folgejahren abfließen. Bei In-
vestitionsmaßnahmen kommt es immer wieder zu Verzögerungen im Baubeginn o-
der im Bauablauf, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht absehbar sind. Bei-
spielhaft wird auf Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung der Einzelmaß-
nahmen „Neubau Brohler Str.“, „Neubau Kuckucksweg 8“ oder „Neubau Lachemer 
Weg“ verwiesen. Zudem werden verstärkende Finanzmittel aus den Programmbud-
gets „Flüchtlings-WH“ und „Neubau Sozialhäuser“ nicht benötigt.  
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 10,4 Mio. € in der Produktgruppe 
0902 Stadtentwicklung angefallen. Die ausgewiesenen Minderauszahlungen sind 
u.a. auf maßnahmenbezogene Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaß-
nahmen aus Stadtentwicklungsprogrammen zurückzuführen. Zudem werden vorge-
sehene Einzelmaßnahmen nicht weiterverfolgt. Daraus resultieren entsprechende 
Minderauszahlungen bei den Stadtentwicklungsprogrammen „Starke Veedel – Star-
kes Köln“ (rund 2,1 Mio. €) und „Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz-
Mitte (rund 1,6 Mio. €). Zudem konnte die Sanierung/Erneuerung der südlichen In-
nenstadt wegen der verzögerten Umsiedlung des Großmarktes nicht zeitnah umge-
setzt werden. Daraus resultieren Minderauszahlungen von rund 2,9 Mio. €. Auch 
konnte ein Betrag von rund 3,8 Mio. € für die Städtebauförderung nicht u mgesetzt 
werden. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0212 Brand- u. Be-
völkerungsschutz, Rettungsdienst  von 10,3 Mio. € angefallen. Ursächlich hierfür 
sind Verzögerungen im Bauablauf bzw. bei Baubeginn einzelner Baumaßnahmen. 
Zu nennen sind hier unter anderem der Neubau der Feuer und Rettungswache 1, 
der Interimsstandort für die Feuer - und Rettungswache 1 sowie der Bau des Lo-
gistikzentrums für den Bevölkerungsschutz. 
Im Übrigen sind Minderauszahlungen in Höhe von 8,9 Mio. € in der Produktgruppe 
1101 Ver- und Entsorgung angefallen. Die Finanzmittel sind für Beschaffungen der 
Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) zur Bewirtschaf-
tung der Deponie Vereinigte Ville vorgesehen. Die bereitgestellten Mittel werden 
von der AVG in 2022 nicht in vollem Umfang benötigt. 
  
101

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0301 Schulträgerauf-
gaben 17.402 16.950 +452 +2,6% 55.473 +38.523 +69,4% 
0212 Brand- u. Bevöl-
kerungsschutz, Ret-
tungsdienst 10.249 7.519 +2.730 +26,6% 21.646 +14.127 +65,3% 
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste 3.942 3.872 +71 +1,8% 9.042 +5.170 +57,2% 
1301 Öffentliches 
Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erho-
lungsanlagen 4.730 1.346 +3.384 +71,5% 5.835 +4.489 +76,9% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 764 1.093 -329 -43,0% 5.290 +4.196 +79,3% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 2.425 2.666 -241 -9,9% 6.702 +4.036 +60,2% 
sonstige Produktgrup-
pen 12.660 16.844 -4.184 -33,0% 32.129 +15.285 +47,6% 
Summe 52.173 50.290 +1.883 +3,6% 136.117 +85.827 +63,1% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen und immate-
riellen Vermögensgegenständen dargestellt. Beispielsweise umfasst dies zum ei-
nen Kunstgegenstände, Maschinen und Fahrzeuge oder Betriebs - und Geschäfts-
ausstattung und zum anderen vertraglich vereinbarte Rechte, Konzessionen und 
Lizenzen. 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 85,8 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund 
38,5 Mio. € in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben. Aufgrund einer Bieter-
beschwerde kam es zu Verzögerungen im Beschaffungsverfahren der Luftreini-
gungsanlagen für Kölner Schulen. Die geplanten Beschaffungen konnten in 2022 
nicht durchgeführt werden. Dies führte zu einer Verbesserung in Höhe von rd. 
21,5 Mio. € bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermö-
gen. Im Übrigen sind die Abweichungen überwiegend auf Verzögerungen bei der 
Fertigstellung von Schulbaumaßnahmen zurückzuführen. Die Ausstattung von 
Schulneu- und Schulerweiterungsbauten kann erst kurz vor oder nach der Fertig-
stellung der Schulbaumaßnahme erfolgen. Aufgrund der zeitlichen Ver zögerungen 
bei der Realisierung von Schulbauprojekten fließen diese Mittel daher nicht wie ge-
plant ab.  
In der Produktgruppe 0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst sind wei-
tere Minderauszahlungen in Höhe von 14,1 Mio. € entstanden. Aufgrund der ange-
spannten Lage des Beschaffungsmarktes für Fahrzeuge kommt es zu erheblichen 
Verzögerungen in der Lieferung und Bereitstellung von Fahrzeugen für den Brand-
schutz und den Rettungsdienst. Zudem hat sich die Planungsphase zur Beschaf-
fung neuer Informationssysteme für Einsatzfahrzeuge pandemiebedingt verlängert, 
so dass geplante Mittelabflüsse nicht generiert werden konnten. 
102

Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 5,2  Mio. € resultieren aus der Produkt-
gruppe 0104 IT- und Kommunikationsdienste. Aufgrund von Produktionsengpässen 
und damit einhergehenden Verschiebungen in den Lieferketten elektronischer Bau-
teile konnten unter anderem Hardware - Beschaffungen nicht im vorgesehenen Um-
fang realisiert werden. Zudem kam es zu Verzögerungen bei der Umsetzung von 
seitens der städtischen Dienststellen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen. 
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 4,5 Mio. € in der Produktgruppe 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen angefallen. 
Die für 2022 vorgesehenen Besc haffungen des vom Rat in 2017 beschlossenen 
Fahrzeug- und Maschinenkonzeptes II. Fortschreibung 2017-2025 für die Bereiche 
Stadtgrün und Forst konnten nur teilweise realisiert werden, da sich die in der 
Corona-Krise weltweit entstandenen Produktionsengpässe durch den Ukrainekrieg 
weiter verschärften. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0603 Kindertagesbe-
treuung in Höhe von 4,2 Mio. € angefallen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die 
bereits im Haushaltsjahr 2019 vollzogene Wertgrenzenerhöhung auch im Haus-
haltsjahr 2022 zu vermehrt konsumtiven Beschaffungen führte. Eingeplante Mittel 
in Höhe von 3,1 Mio. € für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten aufgrund der 
Corona-Pandemie wurden nicht in Anspruch genommen. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 1201 Straßen, Wege, 
Plätze in Höhe von 4,0 Mio. € angefallen. Aufgrund von Verzögerungen in den Be-
schaffungsprozessen konnten nicht alle geplanten Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen 
von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten umgesetzt werden. 
A
uszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3]
/ [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
1601 Allgemeine Finanz-
wirtschaft 33.062 28.951 +4.111 +12,4% 49.616 +20.665 +41,6%
1703 Waisenhausstiftung 0 3.073 -3.073 4.988 +1.915 +38,4%
1706 Stiftung Dr. Dorma-
gen-Guffanti 0 7.734 -7.734 9.297 +1.563 +16,8%
1714 Stiftung für in Not 
geratene Einwohner der 
Stadt Köln 0 1.600 -1.600 3.131 +1.531 +48,9%
1713 Hermann-Frank-
Fonds 0 720 -720 1.925 +1.206 +62,6%
0416 Kulturförderung 1.000 1.000 +0 +0,0% 0 -1.000
sonstige Produktgruppen 3.126 15.157 -12.031 -384,9% 16.546 +1.390 +8,4%
Summe 37.187 58.234 -21.047 -56,6% 85.503 +27.269 +31,9%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, z. B. für 
den Erwerb von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen, abgebildet. 
103

Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 27,3 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund 
20,7 Mio. € aus der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Für den Er-
werb von Finanzanlagen erfolgt zunächst eine pauschalierte Veranschlagung. Nach 
Beschluss des konkreten Bedarfs wurden weitere 0,5  Mio. € als Einzelmaßnahme 
(Gründung der Schulbaugesellschaft) der zutreffenden Produktgruppe 0108, Zent-
rale Liegenschaftsangelegenheiten, zugeordnet. Gegenläufig fiel die Kapitalzufüh-
rung an die KVB AG um i nsgesamt 9,3 Mio. € höher aus, da die Abrechnung des 
zweiten Halbjahres 2021 erst in 2022 erfolgte. Ein Betrag von 3,6 Mio. € wurde da-
bei innerhalb der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, zur Verfügung 
gestellt. Der restliche Bedarf in Höhe von 5,7 Mio. € konnte durch eine Ermächti-
gungsübertragung aus dem Jahr 2021 gedeckt werden. Im Jahr 2022 wurden Mittel 
in Höhe von rund 25,9 Mio. € aufgrund von Projektverzögerungen, bei denen die 
Stadt Köln als Gesellschafterin beteiligt ist, nicht in Anspruch genommen.  
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 1703 Waisenhaus-
stiftung in Höhe von 1,9 Mio. €, in der Produktgruppe 1706 Stiftung Dr. Dormagen-
Guffanti in Höhe von 1,6 Mio. €, in der Produktgruppe 1713 Hermann-Frank-Fonds 
in Höhe von 1,2 Mio. € und in der Produktgruppe 1714 Stiftung für in Not geratene 
Einwohner der Stadt Köln in Höhe von 1,5 Mio. € angefallen. Zur Generierung an-
gemessener Erträge wird das Stiftungsvermögen in verschiedenen Anlageformen 
angelegt. Teilweise wurden bereits entsprechende Fondslösungen gefunden, aber 
noch nicht alle Mittel abgerufen. Wenn alle Rahmenbedingungen feststehen, wer-
den die entsprechenden Restsummen verausgabt. 
In der Produktgruppe 0416 wurden zur Finanzierung des Bauprojekts Südamerika-
haus im Kölner Zoo 5,05 Mio.€ nach 2022 übertragen und 1,0 Mio. € ausgezahlt. 
Aufgrund der angespannten Situation auf dem Beschaffungsmarkt konnte der Bau-
fortschritt nicht wie geplant umgesetzt werden. 
104

Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1401 Umweltordnung, 
-vorsorge 333 1.431 -1.099 -330,4% 20.600 +19.169 +93,1% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 6.500 3.061 +3.440 +52,9% 7.750 +4.689 +60,5% 
0902 Stadtentwick-
lung 512 216 +295 +57,7% 3.341 +3.125 +93,5% 
0416 Kulturförderung 52 229 -177 -339,8% 2.756 +2.526 +91,7% 
0104 IT- und Kommu-
nikationsdienste 0 1.582 -1.582   0 -1.582   
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 2.577 14.344 -11.767 -456,7% 9.841 -4.503 -45,8% 
sonstige Produktgrup-
pen 4.334 88.963 -84.629 -1952,6% 90.525 +1.562 +1,7% 
Summe 14.308 109.827 -95.519 -667,6% 134.813 +24.986 +18,5% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an verschie-
dene Zuwendungsempfänger*innen (z.B. verbundene Unternehmen, Beteiligun-
gen, den privaten Bereich oder Vereine, Kirchen, Stiftungen sowie an andere Ver-
bände und Organisationen) dargestellt. 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 25,0 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultieren diese aus Minderauszahlungen in Höhe von rund 
19,2 Mio. € in der Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge. Die Minderaus-
zahlungen ergeben sich größtenteils aus dem neuen Förderprogramm “Investitions-
programm Klimaschutz“. In 2022 wurde begonnen, das neue Förderprogramm auf-
zubauen. Daher konnten aus dem Programm nur 1,0 Mio. € ausgezahlt werden. 
In der Produktgruppe 0603 Kindertagesbetreuung sind weitere Minderauszahlun-
gen in Höhe von 4,7 Mio. € entstanden. Korrespondierend zu den Einzahlungen für 
Investitionsmaßnahmen wurde im Haushaltsjahr 2022 hauptsächlich aus dem För-
derpaket „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ beschieden und entsprechende 
Zuschussmittel an die Träger ausgezahlt. Einige wenige Abrufe fanden für das För-
derpaket „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ statt. Für alle anderen Förder-
pakete fand entgegen dem Haushaltsjahr 2021 keine weitere Bescheidung und Aus-
zahlung an die Träger statt. Insgesamt war eine geringere Zuschussnachfrage zu 
verzeichnen. Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass die Nachfrage nach investiven 
Zuschüssen Schwankungen unterliegt. Ebenfalls führen Unvorhersehbarkeiten bei 
(Neu-)Baumaßnahmen, bei denen die Zuschussauszahlung nach Baufortschritt er-
folgt, zu schwankenden Zahlen bei der Betrachtung von mehreren Haushaltsjahren. 
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 3,1 Mio. € in der Produktgruppe 
0902 Stadtentwicklung angefallen. Der im Zusammenhang mit dem Integrierten 
Handlungskonzept Köln-Lindweiler (IHK) beabsichtigte Umbau des Sozialen Zent-
105

rums Lino-Club wird wegen massiver Kostensteigerungen nicht weiterverfolgt. Dar-
aus resultieren Minderauszahlungen von rund 2,6 Mio. €. Zudem werden die bereit-
gestellten Fördermittel für das Haus -, Hof- und Fassadenprogramm des Stadtent-
wicklungsprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ von den Kölner Bürger*innen 
nicht planmäßig in Anspruch genommen. Damit gehen Minderauszahlungen von 
rund 0,5 Mio. € einher. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung 
in Höhe von 2,5 Mio. € angefallen. Dabei handelt es sich um Zuwendungen für Ate-
lier- und Proberäume. Die Maßnahmen sind komplex und erfordern eine umfangrei-
che Planung und Abstimmung, sodass es in 2022 zu einem geringeren Mittelabfluss 
als geplant gekommen ist. Darüber hinaus wirken sich auch die komplexen Verga-
beprozesse sowie die angespannte Situation auf dem Beschaffungsmarkt aus. 
Dem gegenüber stehen rund 1,6  Mio. € Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 
0104 IT- und Kommunikationsdienste. Die erwarteten Zuwendungen des Bundes 
und des Landes NRW für das Projekt „Breitbandausbau“ wurden im Haushaltsplan 
2022 konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestellt, dass es 
sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. Die erwarteten Bundes- 
und Landeszuschüsse werden daher im Ergebnis in der investiven Finanzrechnung 
abgebildet. 
Des Weiteren sind Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV in Höhe von 4,5 Mio. € angefallen. Auf Basi s der ÖPNV -Pau-
schale erfolgt eine Weiterleitung von Zuwendungen an die KVB zur Finanzierung 
von neuen bzw. zur Sanierung vorhandener Stadtbahnen. Die Auszahlungen erfol-
gen gemäß Mittelabruf nach Projektfortschritt. Aufgrund von verzögerten Abrufen in 
2021 wurden entsprechende Zahlungsmittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen 
und führten dort zu erhöhten Auszahlungen gegenüber der ursprünglichen Planung. 
 
Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2021 
Ist  
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 0 0 +0   133.030 +133.030 +100,0% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 280 10 +269 +96,4% 43.625 +43.615 +100,0% 
0801 Sportförde-
rung/Unterhaltung von 
Sportstätten 2.300 0 +2.300 +100,0% 20.000 +20.000 +100,0% 
0603 Kindertagesbe-
treuung 248 60 +188 +75,8% 2.360 +2.300 +97,5% 
0701 Gesundheits-
dienste 35.000 79.682 -44.682 -127,7% 41.900 -37.782 -90,2% 
sonstige Produktgrup-
pen 39 17 +22 +56,4% 1 -16 -1606,4% 
Summe 37.867 79.770 -41.902 -110,7% 240.916 +161.146 +66,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
106

In dieser Zeile werden die Gewährungen von Ausleihungen, insbesondere an ver-
bundene Unternehmen und Beteiligungen, sowie Rückzahlungen investiver Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 161,1 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen resultiert die Abweichung in Höhe von rund 133,0 Mio. € aus der 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Im Rahmen der Neuorganisation 
der Konzernfinanzierung werden die Ausleihungen an die jeweiligen Beteiligungen 
bei Inanspruchnahme produktgruppenscharf zugeordnet. Das dabei zur Verfügung 
stehende Gesamtbudget 2022 betrug dabei 100,0 Mio €. Nach Beschluss des kon-
kreten Bedarfs wurden 50,0 Mio. € als Einzelmaßnahme der zutreffenden Produkt-
gruppe zugeordnet. Darüber hinaus wurde das kommunale Wohnungsbauförder-
programm als Ergänzung der Wohnungsbauförderung des Landes nicht in An-
spruch genommen, da alle Bedarfe aus den vorrangigen Mitteln des Landes ge-
deckt werden konnten. Daraus ergab sich eine Einsparung in Höhe von 33,0 Mio. €. 
In der Produktgruppe 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV sind weitere Min-
derauszahlungen in Höhe von 43,6 Mio. € entstanden. Nach der Neuorganisation 
der Konzernfinanzierung wird die Ausleihung an die KVB zur Beschaffung von Nie-
der- und Hochflurbahnen an dieser Stelle abgebildet. Die Ausleihung erfolgt nach 
Baufortschritt. In 2022 konnten die von der KVB angestrebten Meilensteine wegen 
des Mangels an Fachfirmen und personellen Ressourcen bei den beauftragten Fir-
men nicht erreicht werden. 
Des Weiteren sind Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0801 Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 20,0 Mio. € entstanden. In 2022 hat 
die Kölner Sportstätten GmbH aufgrund von Bauverzögerungen und ausreichender 
sonstiger Mittel (u. a. Fördermittel) keine weiteren Tranchen aus dem Gesellschaf-
terdarlehen für das Radsportzentrum abgerufen.  
Außerdem sind Minderauszahlungen in Höhe von 2,3 Mio. € in der Produktgruppe 
0603 Kindertagesbetreuung zu verzeichnen. Korrespondierend zu den Einzahl un-
gen werden hier die Rückzahlungen der zurückgeforderten, nach Prüfung der von 
Trägern und Tagespflegepersonen erbrachten Verwendungsnachweise nicht 
zweckentsprechend eingesetzten Mittel aus dem Bundes- und Landesprogramm an 
den ursprünglichen Zuschussgeber dargestellt. Die Summe der an den Zuschuss-
geber (Bund, Land) überwiesenen Rückzahlungen blieb im Ergebnis des Haushalts-
jahres 2022 außerordentlich gering. 
Demgegenüber stehen rund 37,8 Mio. € Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 
0701 Gesundheitsdienste, die aus den gewährten Darlehen an die Kliniken der 
Stadt Köln resultieren. 
107

4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit 
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für In-
vestitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 
(Zeile 33) 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 97.443 119.588 +22.145 +22,7% 1.084.603 -965.015 -89,0%
sonstige Produktgrup-
pen 6.320 4.433 -1.887 --29,9% 5.650 -1.217 -21,5%
Summe 103.764 124.022 +20.258 +19,5% 1.090.253 -966.232 -88,6%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und 
durch Rückflüsse von Darlehen dargestellt. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 966,2 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen entstanden die Mindereinzahlungen in Höhe von rund 965,0 Mio. € 
in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Der oben dargestellte 
Haushaltsansatz in Höhe von rund 1.084,6 Mio. € für die Aufnahme von Investiti-
onsdarlehen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus rund 350,0 Mio. € Umschul-
dungsvolumen und rund 732,6 Mio. € Neukreditaufnahmevolumen.  
Auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Lage – bestehend aus sehr hoher Auftrags-
lage des Baubereiches gepaart mit Stellenvakanzen auf Seiten der Auftraggeber 
aber auch der Auftragnehmer, war eine Durchführung aller Neu- Investitionsvorha-
ben nicht möglich. Aus diesem Grund konnten Investitionsvorhaben nur verzögert 
oder gar nicht umgesetzt werden. Dies wiederrum führt zu einer verminderten Inan-
spruchnahme des für Neukreditaufnahmen geplanten Ansatzes in Form von Min-
derauszahlungen in Höhe von rund 635 Mio. €. Darüber hinaus wurden von dem 
geplanten Umschuldungsvolumen in Höhe von rund 350,0 Mio. € im Jahr 2022 le-
diglich rund 80 Mio. € an Investitionskrediten umgeschuldet.  
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Li-
quiditätssicherung (Zeile 34) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 4.517.000 7.116.199 +2.599.199 +57,5% 14.587.824 -7.471.626 -51,2%
sonstige Produktgrup-
pen 0 0 +0 0 +0
Summe 4.517.000 7.116.199 +2.599.199 +57,5% 14.587.824 -7.471.626 -51,2%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
108

In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten, ins-
besondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt. 
Im Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 7.471,6 Mio. € 
vor. 
Diese Mindereinzahlungen sind in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft entstanden. Die Zeile 34 der Finanzrechnung steht in direktem Zusammen-
hang mit der Zeile 36 der Finanzrechnung – Auszahlungen von Krediten zur Liqui-
ditätssicherung. Die nachstehenden Erläuterungen verfolgen daher eine gebündelte 
Betrachtung. 
Im Saldo ergibt sich die tatsächliche geplante Veränderung des Liquiditätsbestan-
des. Der geplante Veränderungssaldo aus Ein- und Auszahlungen betrug rund 
337,8 Mio. €. Er ergibt sich aus Planeinzahlungen von rund 14.587,8 Mio. € und 
Planauszahlungen von rund 14.250,0 Mio. €.   
Im Rahmen der Planung kann nicht abgesehen werden, mit welcher Fristigkeit und 
welcher Häufigkeit Liquiditätskredite aufgenommen bzw. zurückgezahlt werden. 
Aus diesem Grund kann es zu hohen Abweichungen im Vergleich der Ist- und Plan-
zahlen kommen. Das Volumen ist im Ergebnis budgetneutral, da Ein- und Auszah-
lungsseite in gleicher Höhe veranschlagt werden.  
Im Saldo des Ist-Ergebnisses von Ein- und Auszahlungen ergab sich eine Erhöhung 
des Liquiditätskreditbestandes von rund 420,2 Mio. €. Dieser setzt sich zusammen 
aus Ist -Einzahlungen von rund 7.116,2 Mio. € und Ist -Auszahlungen von rund 
6.696,0 Mio. €. 
Die Erhöhung des Saldos ergibt sich insbesondere aus gestiegenen Aufwendungen 
(u.a. Corona- und energiebedingt), die nicht anderweitig gedeckt werden konnten. 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen 
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 35) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2021 
Ist 
2022 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1]
Plan 
2022 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 261.077 357.469 -96.391 -36,9% 582.135 +224.667 +38,6%
sonstige Produktgrup-
pen 5.998 5.209 +789 +13,2% 7.154 +1.945 +27,2%
Summe 267.075 362.678 -95.603 -35,8% 589.289 +226.612 +38,5%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen) 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten, haupt-
sächlich von Kreditinstituten, sowie für die Gewährung von Darlehen abgebildet. 
Im Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 226,6 Mio. € vor. 
Im Wesentlichen entstanden die Minderauszahlungen in Höhe von rund 
224,7 Mio. € in der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft. Die Planda-
ten für die Tilgung von Investitionsdarlehen resultieren zum einen aus den geplan-
ten Tilgungsleistungen für die Umschuldungen und zum anderen aus Tilgungsleis-
109

tungen für die geplanten Neuaufnahmen. Das Umschuldungsvolumen ist im Ergeb­
nis budgetneutral, da es in gleicher Höhe auch auf der Einzahlungsseite veran­
schlagt wurde. In einigen Fällen wurden Darlehen prolongiert, sodass es nicht zu 
einer Umschuldung gekommen ist. Das führt zu einer Verringerung der Ein- und 
Auszahlungen gleichermaßen. Wie bereits bei den Einzahlungen aus Investitions­
krediten - Zeile 33 der Finanzrechnung - beschrieben, konnten Investitionsvorhaben 
nicht umgesetzt werden, so dass auch keine Darlehensneuaufnahmen erfolgten. 
Daraus ergeben sich schlussfolgernd auch geringere Tilgungsleistungen. 
5. Ermächtigungsübertragung
Der Wert der nicht in Anspruch genommenen Aufwandsermächtigungen, welche 
zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen sind, beträgt 57,2 Mio.€. 
Das im Haushaltsplan 2023 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn 
die übertragenen Ermächtigungen in 2023 vollständig ausgeschöpft werden und 
keine Kompensation an anderer Stelle erbracht wird. Gleichzeitig werden kon­
sumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 132,6 Mio. € übertragen. Soweit 
diese über die zu übertragenen Aufwandsermächtigungen hinausgehen, dienen sie 
der reinen Rechnungsabwicklung von bereits in Vorjahren aufwandswirksamen Ge­
schäftsvorfällen. Eine Ergebnisbelastung entsteht durch die Inanspruchnahme die­
ser Zahlungsermächtigungen nicht mehr. Weiterhin werden investive Auszahlungs­
ermächtigungen in Höhe von 295,6 Mio. € übertragen.Auswirkungen auf die Ergeb­
nisrechnung 2023 ff. sind nicht zu erwarten, insbesondere sind die korrespondie­
renden Abschreibungsaufwendungen in der Planung enthalten. Eine detaillierte 
Auflistung der Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2023 gemäß 
§ 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln zur Kenntnis erhalten
(vgl. Mitteilung 0886/2023 und Anlage 8).
Köln, 1ft,. 1�2024 
Bestätigt: 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Köln, o1...t? • .i.2024 
Aufgestellt: 
���
Prof. Dr. Diemert 
Stadtkämmerin 
110

Anlagen 
1 Anlagenspiegel 
2 Forderungsspiegel 
3 Eigenkapitalspiegel 
4 Verbindlichkeitenspiegel 
5 Rückstellungsspiegel 
6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 
7 Übersicht über Beteiligungen 
8 Übertragung von Ermächtigungen 
111

Stand am 31.12.2021
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2022
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2021
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2022 am 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + +  / - -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 63.372.393,64 5.110.606,49 -71.252,95 4.672.940,90 73.084.688,08 -44.817.930,27 -4.900.439,15 0,00 71.252,95 -49.647.116,47 23.437.571,61 18.554.463,37
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
      gleiche Rechte
      2.1.1 Grünflächen 935.726.402,28 196.842,78 -87.741,50 440.818,36 936.276.321,92 -11.111.076,31 -416.576,00 0,00 -574.442,33 -12.102.094,64 924.174.227,28 924.615.325,97
      2.1.2 Ackerland 167.404.039,24 5.799,48 -894.055,34 -821.726,07 165.694.057,31 -5.378.995,05 -1.300.240,86 0,00 579.603,87 -6.099.632,04 159.594.425,27 162.025.044,19
      2.1.3 Wald, Forsten 69.320.151,95 1.850.498,31 -5.122,00 95.662,12 71.261.190,38 -1.495.342,02 -0,50 0,00 -106.100,00 -1.601.442,52 69.659.747,86 67.824.809,93
      2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 544.867.863,54 401.320,61 -1.844.049,39 9.896.926,78 553.322.061,54 -45.561.723,11 -2.274.914,04 0,00 91.564,20 -47.745.072,95 505.576.988,59 499.306.140,43
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-  
      gleiche Rechte
      2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 29.319.445,53 188.947,31 0,00 15.325.603,43 44.833.996,27 -9.718.902,89 -660.859,92 0,00 0,00 -10.379.762,81 34.454.233,46 19.600.542,64
      2.2.2 Schulen 3.768.891,53 972.005,25 -972.005,25 0,00 3.768.891,53 -879.355,19 -62.519,96 0,00 0,00 -941.875,15 2.827.016,38 2.889.536,34
      2.2.3 Wohnbauten 389.804.221,59 1.163.995,80 -4.543.090,97 2.867.921,24 389.293.047,66 -74.262.032,30 -10.812.933,84 0,00 376.113,85 -84.698.852,29 304.594.195,37 315.542.189,29
      2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 635.886.265,14 1.734.730,12 -2.363,22 10.131.299,28 647.749.931,32 -184.828.157,59 -15.358.578,15 0,00 28.727,28 -200.158.008,46 447.591.922,86 451.058.107,55
2.3 Infrastrukturvermögen
      2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
                vermögens 895.303.547,78 1.963.633,54 -272.577,50 334.758,84 897.329.362,66 -12.291.314,04 -361.236,11 0,00 19.573,82 -12.632.976,33 884.696.386,33 883.012.233,74
      2.3.2 Brücken und Tunnel 1.777.187.345,57 43.198,22 0,00 48.535,97 1.777.279.079,76 -548.667.955,39 -37.942.470,06 0,00 -22,03 -586.610.447,48 1.190.668.632,28 1.228.519.390,18
      2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-    
                rüstung und Sicherheitsanlagen 110.344.026,07 -397.192,55 0,00 0,00 109.946.833,52 -60.902.563,58 -4.298.552,11 0,00 -2,33 -65.201.118,02 44.745.715,50 49.441.462,49
      2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 
                beseitigungsanlagen 2.107.594,17 549.306,08 0,00 17.259,70 2.674.159,95 -438.231,14 -44.705,56 0,00 0,00 -482.936,70 2.191.223,25 1.669.363,03
      2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 1.313.392.974,75 3.871.772,16 -11.883.679,34 27.965.480,49 1.333.346.548,06 -789.654.072,38 -41.584.311,92 0,00 11.226.595,67 -820.011.788,63 513.334.759,43 523.738.902,37
      2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-   
                vermögens 296.925.051,49 2.577.355,86 -1.479.384,38 10.317.319,82 308.340.342,79 -197.665.278,04 -9.774.840,72 0,00 1.436.360,05 -206.003.758,71 102.336.584,08 99.259.773,45
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 57.007.948,16 1.554.803,72 -2.959.539,00 139.777,55 55.742.990,43 -39.589.428,86 -3.409.513,89 0,00 2.958.581,09 -40.040.361,66 15.702.628,77 17.418.519,30
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.792.216.668,20 3.131.405,79 -200.305,01 0,00 1.795.147.768,98 -49.831,15 0,00 0,00 0,00 -49.831,15 1.795.097.937,83 1.792.166.837,05
2.6 Maschinen und technische Anlagen,  
   Fahrzeuge 277.882.816,36 20.784.738,11 -4.759.185,74 5.005.198,35 298.913.567,08 -182.578.276,99 -16.891.833,13 0,00 4.255.504,69 -195.214.605,43 103.698.961,65 95.304.539,37
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 231.405.716,65 21.757.643,99 -25.047.319,69 536.016,84 228.652.057,79 -161.042.376,19 -19.005.303,74 0,00 23.674.909,28 -156.372.770,65 72.279.287,14 70.363.340,46
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 607.671.358,56 148.366.546,68 -1.197.424,91 -86.973.793,60 667.866.686,73 -243.184,90 -507,54 0,00 -36,46 -243.728,90 667.622.957,83 607.428.173,66
Summe Sachanlagen 10.137.542.328,56 210.717.351,26 -56.147.843,24 -4.672.940,90 10.287.438.895,68 -2.326.358.097,12 -164.199.898,05 0,00 43.966.930,65 -2.446.591.064,52 7.840.847.831,16 7.811.184.231,44
Anlagenspiegel 2022   Anlage 1
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
112

Stand am 31.12.2021
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2022
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2021
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2022 am 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + +  / - -
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.447.757.805,21 30.723.145,90 0,00 0,00 5.478.480.951,11 -164.475.392,48 -250.409,26 901.856,75 0,00 -163.823.944,99 5.314.657.006,12 5.283.282.412,73
3.2 Beteiligungen 184.364.516,88 0,00 0,00 0,00 184.364.516,88 -273.171,78 -81.263,06 0,00 0,00 -354.434,84 184.010.082,04 184.091.345,10
3.3 Sondervermögen 555.672.529,30 5.742.718,10 -5.250,00 0,00 561.409.997,40 -11.611.355,07 0,00 6.837.379,71 0,00 -4.773.975,36 556.636.022,04 544.061.174,23
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 77.590.091,71 23.203.568,25 0,00 0,00 100.793.659,96 0,00 -3.366.064,31 0,00 0,00 -3.366.064,31 97.427.595,65 77.590.091,71
3.5 Ausleihungen
     3.5.1 an verbundene Unternehmen 422.859.242,47 79.682.329,82 -3.512.395,22 0,00 499.029.177,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 499.029.177,07 422.859.242,47
     3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3.5.3 an Sondervermögen 620.702,22 0,00 -135.210,43 0,00 485.491,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 485.491,79 620.702,22
     3.5.4 Sonstige Ausleihungen 18.376.691,09 0,00 -1.113.810,85 0,00 17.262.880,24 -203.552,06 0,00 4.172,11 0,00 -199.379,95 17.063.500,29 18.173.139,03
Summe Finanzanlagen 6.707.241.578,88 139.351.762,07 -4.766.666,50 0,00 6.841.826.674,45 -176.563.471,39 -3.697.736,63 7.743.408,57 0,00 -172.517.799,45 6.669.308.875,00 6.530.678.107,49
*1 Summe Restbuchwert Zugänge: 
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt 
sich der Wert in Höhe von 362.485.775,01 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser 
Berechnung ergibt sich der Wert von 189.308.299,54 €.
113

Anlage 2
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren 1 11.521.279,86 111.520.735,86 0,00 544,00 79.128.135,13
1.2 Beiträge 225.159.924,42 961.425,54 182.819,76 224.015.679,12 222.395.773,34
1.3 Steuern 87.043.693,16 87.043.693,16 0,00 0,00 73.984.333,64
1.4 Forderungen aus Transferleistungen 256.490.326,55 101.739.173,84 80.813.062,39 73.938.090,32 273.996.109,34
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 122.904.100,13 32.643.688,94 51.952,10 90.208.459,09 145.408.258,51
 Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2 1.618.655,85 21.213.616,84 16.579,40 388.459,61 4.335.492,77
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.555.619,01 1.555.619,01 0,00 0,00 1.462.694,58
2.3.gegen verbundene Unternehmen 89.288.872,87 89.288.872,87 0,00 0,00 7.091.004,37
2.4 gegen Beteiligungen 31.513,75 1.762,00 0,00 29.751,75 36.091,20
2.5 gegen Sondervermögen 6.693.345,86 6.693.345,86 0,00 0,00 5.950.553,91
Summe aller Forderungen 922.307.331,46 452.661.933,92 81.064.413,65 388.580.983,89 813.788.446,79
Art der Forderungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2022
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag 
am 31.12.2021
Forderungsspiegel 2022
114

Eigenkapitalspiegel 2022 Anlage 3
Bestand zum 31.12.2021 Verrechnung des 
Vorja hresergebnisses
Verrechnungen mit der 
allgemeinen Rücklage 
nach § 44 Abs. 3 KomHVO 
im Haushaltsjahr
Verrechnungen aus 
Beiträgen
Veränderungen der 
Sonderrücklage
Jahresergebnis des 
Haushaltsjahres (vor 
Beschluss über 
Ergebnisverwendung)
Bestand zum 31.12.2022 ²
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1.1 Allgemeine Rücklage 5.231.452.066,25 -4.571.715,10 16.307.353,20 0,00 81.263,06 5.243.268.967,41
1.2 Sonderrücklage 6.003.243,95 0,00 -81.263,06 5.921.980,89
1.3 Ausgleichsrücklage 27.828.046,26 -27.828.046,26 0,00
1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 378.980.239,68 32.399.761,36 100.500.208,78 511.880.209,82
1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter 
Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 5.644.263.596,14 5.761.071.158,12
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter 
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2020, 2021 und 2022
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
3. Vorjahr (2019) Vorvorjahr (2020) Vorjahr (2021) Saldo
-4.571.715,10 4.571.715,10 0,00
155.542.311,67 155.542.311,67
Ausgleichrücklage (+/-) -27.828.046,26 72.816.710,78 178.449.263,49 223.437.928,01
Summe -32.399.761,36 232.930.737,55 178.449.263,49 378.980.239,68
Bezeichnung
Allgemeine Rücklage (+/-)
115

Anlage 4
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihe
n
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen 838.543,37 25.000,00 100.000,00 713.543,37 908.099,63
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden 72.598,30 4.804,10 11.040,91 56.753,29 77.402,40
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.301.215.753,16 159.171.152,92 231.223.435,29 910.821.164,95 1.456.899.557,28
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich 277.200.000,00 277.200.000,00 362.000.000,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt 874.677.378,38 874.677.378,38 373.151.499,46
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleich kommen 224.759.928,87 34.417,84 224.725.511,03 221.929.730,40
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.651.916,67 59.521.031,17 6.961.862,38 169.023,12 84.487.479,39
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 9.883.662,73 9.883.662,73 16.992.508,30
7. Sonstige Verbindlichkeiten 178.474.177,15 178.474.177,15 286.232.846,47
8. Erhaltene Anzahlungen 508.441.488,40 455.756.777,58 33.810.118,38 18.874.592,44 494.325.008,28
Summe aller Verbindlichkeiten 3.442.215.447,03 2.014.748.401,87 272.106.456,96 1.155.360.588,20 3.297.004.131,61
Verbindlichkeitenspiegel 2022
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag 
am 31.12
 .2022
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
31.12.2021
116

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.407.482,02 362.882.943,85
Gesundheits- und Sozialwesen 1.621.394,71 1.841.574,96
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 427.804.829,97 455.874.668,38
Versorgungsbetriebe 9.929.535,00 10.393.047,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 75.293.953,40 82.951.827,42
sonstige 9.810.502,01 13.080.646,03
2. Individualgewährleistungen 1.182.926,12 1.690.165,49
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 875.050.623,23 928.714.873,13
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2022
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2022
Gesamtbetrag
31.12.2021
117

Anlage 5
Gesamtbetrag am 
01.01.2022 Zuführung       Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 
31.12.2022 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
12 3 4 5 67 8 9
+- - +
1. Pensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.288.987.261,13 163.914.474,46 0,00 2.295.552,44 -131.433.796,76 1.319.172.386,39 0,00 0,00 1.319.172.386,39
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.210.442.346,99 2.510.139,62 0,00 23.018.794,94 120.386.274,76 1.310.319.966,43 0,00 0,00 1.310.319.966,43
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 156.617.377,84 798.808,20 0,00 0,00 0,00 157.416.186,04 0,00 0,00 157.416.186,04
2.2 Rückstellungen für Altlasten 56.441.296,70 2.454.338,30 536.821,57 579.758,51 0,00 57.779.054,92 4.213.697,40 36.359.685,15 17.205.672,37
3. Instandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 14.976.485,95 7.280.571,02 1.682.119,31 6.555.832,74 0,00 14.019.104,92 10.126.637,20 3.892.467,72 0,00
4. Sonstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 88.993.672,50 7.519.267,35 0,00 6.311.667,49 0,00 90.201.272,36 90.201.272,36 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.060.826,36 3.696.314,91 0,00 3.099.140,46 0,00 18.658.000,81 18.658.000,81 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 7.388.308,58 5.429.228,62 0,00 2.211.943,43 0,00 10.605.593,77 0,00 0,00 10.605.593,77
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen 
      Dienstherren 78.365.056,00 2.519.847,16 0,00 4.766.484,16 11.047.522,00 87.165.941,00 0,00 0,00 87.165.941,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 1.116.787,92 125.270,07 83.785,40 268.825,74 0,00 889.446,85 130.142,52 517.114,81 242.189,52
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 41.260.747,45 14.469.388,82 3.708.962,22 9.883.101,77 0,00 42.138.072,28 36.192.918,19 5.945.154,09 0,00
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 113.575.593,66 8.668.181,18 29.319.651,40 301.503,06 0,00 92.622.620,38 76.933.197,86 15.689.422,52 0,00
4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 20.000.000,00 17.701.619,56 0,00 17.701.619,56 0,00 20.000.000,00 20.000.000,00 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 743.730.731,15 87.438.636,63 6.495.299,04 53.942.564,71 0,00 770.731.504,03 179.867.312,29 71.497.596,57 519.366.595,17
Summe aller Rückstellungen 3.839.956.492,23 324.526.085,90 41.826.638,94 130.936.789,01 0,00 3.991.719.150,18 436.323.178,63 133.901.440,86 3.421.494.530,69
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2022
Rückstellungsspiegel 2022
118

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO Anlage 6
Rückstellung 
zum 31.12.2022
Rückstellung 
zum 31.12.2021
€ €
Boden 
Sülzburgstraße
119.151,80 158.700,00 Der Bereich für Kinder, Jugend und Familie hat am Standort der Jugendeinrichtung 
Sülzburgstraße ein Gebäude abgerissen und muss die hierdurch entstandene Grube zur 
Wahrung der Verkehrssicherheit verfüllen. Der Bereich konnte die Maßnahme zum einen 
deshalb nicht in 2020 durchführen, da eine Rückmeldung des beauftragten 
Architektenbüros ausstand. Zum anderen kam - neben zeitlichen Verzögerungen in 
2021 - erschwerend in 2022 hinzu, dass Vorarbeiten am benachbarten Haus nicht 
fertiggestellt worden sind. Die Fertigstellung der Maßnahme ist in 2023 vorgesehen. 
Brandschutz 
Appellhofplatz
3.750.300,26 162.768,39 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2018 und 
den darauffolgenden Jahren aufgrund gestiegener Brandschutzanforderungen und damit 
verbundener Vergabeanpassungsbedarfe nicht durchführen. In 2021 hat der Bereich mit 
der Umsetzung der Maßnahme begonnen. Infolge der COVID-19-Pandemie sowie des 
Krieges in der Ukraine kam es zu Presisteigerungen bei den benötigten Materialien. 
Daher hat der Bereich den geplanten Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme 
verlängert sowie zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 3,75 Mio. Euro zugeführt. Die 
Fertigstellung der Maßnahme ist in 2024 vorgesehen. 
Domtreppe 1.231.503,41 2.621.398,35 Aufgrund der verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung konnte der 
Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltung der Domtreppe in 2020 
nicht durchführen. Die Maßnahme wurde in 2021 und 2022 umgesetzt und fertiggestellt. 
Der Bereich erwartet in 2023 eine ausstehende Schlussrechnung.
Drehbrücke Deutz 2.713.499,26 5.581.939,35 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke Deutz infolge von besonderen 
Herausforderungen bei der Vergabe aufgrund der Einhaltung des Denkmalschutzes nicht 
wie geplant in 2020 umsetzen. Der Bereich musste aufgrund erhöhtem Materialeinsatz 
und weiterer unvorhergesehener erforderlicher Maßnahmen, die erst im Verlauf der 
Instandhaltung sichtbar wurden und daher nicht einkalkuliert waren (Sanierung des 
Maschinenhauses, Anpassung der Antriebs- und Drehmechanik), Aufwendungen in Höhe 
von 1,1 Mio. Euro zuführen. Die Maßnahme ist baulich fertiggestellt. Der Bereich erwartet 
in 2023 die Schlussrechnung.
ErläuterungVermögens-
gegenstand
119

Rückstellung 
zum 31.12.2022
Rückstellung 
zum 31.12.2021
€ €
ErläuterungVermögens-
gegenstand
Fahrbahn-
übergänge 
Severinsbrücke
940.101,58 940.101,58 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte in 2018 die Sanierung der 
Fahrbahnübergänge der Severinsbrücke infolge logistischer, personeller und 
bauablauftechnischer Gründe im Planungszeitraum nicht durchführen. Der Bereich 
musste die Umsetzung der Maßnahme daher wiederholt verschieben und wird diese 
voraussichtlich im Jahr 2024 durchführen.
Fahrbahn 
Zoobrücke
Sanierung
0,00 1.350.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung der Fahrbahn in 
2020 infolge einer verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung nicht 
ausführen. Der Bereich hat die Instandhaltungsmaßnahme für die Abfahrt Deutz/Messe 
fertiggestellt und den verbleibenden Rückstellungsbestand aufgelöst.
Fort IV 852.716,06 612.893,34 Der Bereich für Soziales, Arbeit und Senioren konnte die Instandhaltung des Daches in 
2019 nicht ausführen, da das vorhandene Personal prioritär Maßnahmen zur 
Instandhaltung einer anderen Liegenschaft vorgenommen hat. In 2020 hat der Bereich mit 
ersten Maßnahmen am Putz begonnen. Infolge einer geplanten Beteiligung des 
2.Arbeitsmarktes muss die Umsetzung der Maßnahme erneut verschoben werden.
Aufgrund von Kostensteigerungen waren Aufwendungen in Höhe von rund
263 Tsd. Euro zuzuführen. Der Abschluss der Maßnahme ist für 2024 geplant. Zudem hat
der Kulturbereich in 2021 bisher unbekannte (Sicherheits-) Mängel an den Torbögen
entdeckt, die bis zum Jahresende nicht im erforderlichen Umfang behoben werden
konnten. Die Fertigstellung der Instandhaltung der Torbögen ist in 2024 vorgesehen.
Gebäude 
Bischofsgarten-
straße 1
1.341.864,13 1.983.968,57 Das Museum Ludwig konnte aufgrund von personellen Engpässen und Verzögerungen 
infolge zeitlicher Verlegungen von Ausstellungen verschiedene 
Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchführen. In 2022 hat das Museum unterschiedliche 
Sanierungsmaßnahmen fortgeführt. Die Maßnahme der Erneuerung der veralteten 
Schließanlage hat das Museum zwar in 2022 fortgeführt, den verbleibenden 
Rückstellungsbestand jedoch aufgelöst, da eine vollumfängliche Umsetzung der 
Maßnahme im Nachholungszeitraum für Instandhaltungsrückstellungen nicht möglich 
gewesen ist. Die Zuführungen in Höhe von 318 Tsd. Euro hat das Museum für weitere 
Instandhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel für Maßnahmen im Bereich des 
Brandschutzes, vorgenommen. Das Museum plant, die letzte Maßnahme in 2025 
fertigzustellen.
120

Rückstellung 
zum 31.12.2022
Rückstellung 
zum 31.12.2021
€ €
ErläuterungVermögens-
gegenstand
Gebäude 
Militärringstraße
0,00 2.000,00 Der Bereich für Kinder, Jugend und Familie konnte die Sanierung des Zwischenwerks der 
Freiluga in 2020 aus Gründen des Denkmalschutzes und aufgrund von 
Schadstoffvorkommen nicht umsetzen. Der Bereich hat die Maßnahme in 2021 
nachgeholt und in 2022 abgeschlossen.
Großmarkt Außen-
entwässerung
0,00 55.400,00 Der Bereich Marktverwaltung konnte die Instandhaltung des Kernbereichs des 
Kanalnetzes in 2019 aufgrund erfolgloser Ausschreibung nicht durchführen. In 2022 hat 
der Bereich die Sanierung des ersten Bauabschnitts abgeschlossen. Der die Kosten 
übersteigende Rückstellungsbestand wurde aufgelöst.
Großmarkthalle 219.968,42 228.108,76 Der Bereich Marktverwaltung konnte die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und 
Arbeiten an den elektrischen Anlagen nicht abschließend durchführen, insbesondere 
wegen der Klärung notwendiger Nachträge und der statischen Überprüfung des 
Hallendaches. Der Bereich hat die Umsetzung erneut verschoben, da zusätzlich 
personelle Engpässe bestanden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist in 2024 
vorgesehen.
Großmarkt 
Verkabelung 
Außenmarkt
0,00 59.207,61 Der Bereich Marktverwaltung konnte die unterlassene Instandhaltung der 
Hausanschlüsse der Mietobjekte des Außenmarktes sowie der Außenbeleuchtung nicht in 
2019 ausführen, da kein geeignetes Ingenieurbüro beauftragt werden konnte. In den 
Jahren 2020 bis 2022 hat der Bereich die Umsetzung der Maßnahme fortgeführt. Infolge 
personeller Engpässe und des ungeklärten Weiterbetriebs des Großmarktes hat der 
Bereich den verbleibenden Rückstellungsbestand aufgelöst.
Großmarkt 
Versteigerungs-
halle
0,00 20.000,00 Der Bereich Marktverwaltung konnte die Instandhaltung der Fenster und Türen der "Alten 
Versteigerungshalle" in 2019 nicht abschließend umsetzen. Der Bereich hat in 2020 
Verglasungsarbeiten vorgenommen, jedoch die abschließenden Malerarbeiten nicht 
beauftragt, da das Gebäude zukünftig abweichend genutzt werden soll. Infolge der 
ungeklärten Nachnutzung hat der Bereich die Rückstellung aufgelöst.
Haltestelle 
Chorweiler
Sanierung Dach 
500.000,00 500.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme nicht in 2021 
durchführen, da die Umsetzung aufgrund der Abtragung des Daches von der Witterung 
abhängig ist und diese daher nicht erfolgen konnte. Der Bereich beabsichtigt, die 
Maßnahme in 2024 auszuführen, da diese in 2023 erneut ausgeschrieben werden muss 
und aufgrund der Witterung im darauffolgenden Jahr stattfinden kann.
121

Rückstellung 
zum 31.12.2022
Rückstellung 
zum 31.12.2021
€ €
ErläuterungVermögens-
gegenstand
Tiefgarage Dom
Beton- und 
Risssanierung
1.400.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung in der Tiefgarage am Dom in 2022 
nicht fertigstellen, da die Gebäudewirtschaft, die mit der Umsetzung der Maßnahme 
beauftragt ist, die Umsetzung der Maßnahme in 2022 nicht vollständig umgesetzt hat. Die 
Fertigstellung der Maßnahme ist in 2024 vorgesehen.
Trinkwasser-
anlage Bezirks-
sportanlage 
Scheibenstraße
0,00 200.000,00 Der Sportbereich konnte die Sanierung der Trinkwasseranlage der Bezirkssportanlage 
Scheibenstraße in 2017 nicht ausführen, da die Gebäudewirtschaft, die mit der 
Umsetzung der Maßnahme beauftragt war, mit den Arbeiten in 2018 begonnen hat. Die 
Gebäudewirtschaft hat die Umsetzung der Maßnahme aufgrund einer anderen 
unerwarteten zusätzlichen Maßnahme, die eine Erneuerung der Elektroleitungen umfasst 
und deren Planung sowie Finanzierung nicht geklärt war, nicht fortgeführt. Auf Grund der 
ausstehenden Klärungen im Bereich der Elektronik, die unabhängig von der Sanierung 
der Trinkwasseranlage ist, hat der Sportbereich die Rückstellung zunächst aufgelöst. 
Tunnel 
Rheinuferstraße 
Hochwasser-
schutz
450.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die 
Hochwasserschutzeinrichtungen als Vorabmaßnahme der Sanierung des 
Rheinufertunnels nicht in 2022 instand setzen, da eine Umsetzung in der 
hochwasserfreien Zeit erfolgen muss und diese durch Verzögerungen innerhalb der 
Abstimmungen einer genehmigungsfähigen Verkehrsführung verzögert wurde. Die 
Fertigstellung der Maßnahme ist in 2023 vorgesehen.
Zoobrücke
Verstärkung
500.000,00 500.000,00 Aufgrund besonderer Herausforderungen im Rahmen der Ausschreibung konnte der 
Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltungsmaßnahme nicht in 
2021 ausführen. Der Bereich hat die Umsetzung erneut in das Jahr 2024 verschoben, da 
erschwerend hinzukam, dass im Rahmen der Verstärkungsanalyse weitere 
Materialproben entnommen und begutachtet werden müssen.
14.019.104,92 14.976.485,95
122

Übersicht gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2022
Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB
(d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist)
Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
AggerService GmbH Gummersbach 25,10% 2022 255 80
AS3 Beteiligungs GmbH Essen 39,20% 2022 24.553 1.534
Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch-Gladbach mbH Bergisch Gladbach 40,08% 2022 25 -2.719
Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid mbH Burscheid 40,08% 2022 25 -1.531
BeKa HGK GmbH Kehl 37,49% 2022 805 444
BELKAW GmbH Bergisch Gladbach 40,08% 2022 56.478 10.312
Biogas Pool 3 für Stadtwerke GmbH & Co. KG Düsseldorf 25,00% 2021 33 1
Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 46,87% 2021 18 -8
Buss HGK Logistics GmbH & Co. KG Duisburg 46,87% 2022 1.092 335
chargecloud GmbH Köln 26,67% 2022 3.636 -979
Colonia Cluj-Napoca Energie S.R.L. Klausenburg 
(Rumänien)
26,66% 2022 5.880 2.379
Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS Köln 49,40% 2022 2.626 1.680
Düsseldorfer Container Hafen Düsseldorf 35,59% 2022 545 8
Eifel Wind Infra GmbH & Co. KG Köln 45,71% 2021 5 0
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG            Leverkusen 40,00% 2022 79.737 8.427
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und 
Beteilgungsgesellschaft mbH 
Leverkusen 40,00% 2022 68 2
Anlage 7
123

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH                         Leichlingen 39,64% 2022 1.631 166
evd Energieversorgung Dormagen GmbH                       Dormagen 39,20% 2022 18.804 4.610
Expolink Global Network Ltd. Bangkok 38,88% 2022 308 242
Flughafen Köln/Bonn GmbH   Köln 31,12% 2022 305.727 17.204
Gasversorgungsgesellschaft GVG mbH Rhein-Erft             Hürth 45,30% 2022 48.707 8.168
Gemeinschaftsheizkraftwerk Fortuna GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 264 1.769
Grünwerke GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 38.400 0
Grünwerke Verwaltung GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 46 3
GWAdriga GmbH & Co. KG                    Berlin 24,80% 2022 697 -2.961
GWAdriga Verwaltungs GmbH                    Berlin 24,80% 2022 24 -1
Heizungs- und Sanitärbau WIJA GmbH Bad Neuenahr-
Ahrweiler
26,67% 2021 815 661
Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH) Leverkusen 36,00% 2021 5.939 2.234
KNG Kraftwerks- und NETZGesellschaft mbH                                                                                                Rostock 39,68% 2022 553 8
Koeln Parma Exhibitions S.r.l. Parma (Italien) 39,54% 2022 759 -240
Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH Lohmar 39,20% k.A. k.A. k.A.
Mainwerke NETZ GmbH Aschaffenburg 39,20% 2022 25 0
MASSLOG GmbH Duisburg 46,87% 2022 866 194
meine-Energie eG & Co. KG Troisdorf 23,94% 2021 55 4
METRONA S.R.L Rom (Italien) 44,00% 2022 76 31
METRONA Union GmbH München 44,00% 2022 4.624 116
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Düsseldorf 20,00% 2021 1.000 0
Radio Köln GmbH & Co. KG                                                                                                                                                                       Köln 25,00% 2022 511 534
Rheincargo GmbH & Co. KG   Neuss 46,87% 2022 99.974 -4.308
124

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Rheincargo Verwaltungs- GmbH Neuss 46,87% 2022 48 2
RheinEnergie-Stadtwerke Duisburg Windpark                 
Verwaltungs-GmbH                                                                                                                                                     
Duisburg 40,00% 2022 24 0
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf    Köln 46,87% 2022 354 0
Rhein-Sieg Netz GmbH Siegburg 26,67% 2022 20.774 0
rhenag Rheinische Energie AG                                                                                Köln 26,67% 2022 146.877 32.631
rhenagbau GmbH Köln 26,67% 2022
4.058 0
RVG Rheinauhafen Verw GmbH Köln 24,37% 2022 88 34
RVG Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft mbH Köln 24,37% 2022 88 34
Scheeps exploitatie Maatschaapij Arnhem B. V. Arnhem 
(Niederlande)
31,24% 2022 527 50
Scheeps exploitatie Maatschaapij Nijmegen B. V. Nijmegen 
(Niederlande)
31,24% 2022 721 56
Stadtwerke Düsseldorf AG              Düsseldorf 20,00% 2022 643.447 156.859
Stadtwerke Leichlingen GmbH                              Leichlingen 39,20% 2022 6.582 1.326
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG                                     Lohmar 39,20% 2022 12.476 1.387
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH                             Lohmar 39,20% 2022 32 2
Stadtwerke Pulheim GmbH                                   Pulheim 39,20% 2022 2.870 370
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH                                         Sankt Augustin 36,00% 2022 13.570 938
Stadtwerke Troisdorf GmbH                      Troisdorf 32,00% 2022 42.038 10.229
Stromkontor Griesheim GmbH Frankfurt am Main 39,20% 2022 25 0
Stromkontor Netzgesellschaft mbH Bergisch Gladbach 39,20% 2022 185 0
Stromkontor Rostock Port GmbH                                   Rostock 39,20% 2022 7.793 836
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG                                   Bornheim 39,20% 2022 6.983 230
Stromnetz Bornheim Verwaltungs GmbH Bornheim 39,20% k.A. k.A. k.A.
Stromnetz Pulheim GmbH & Co. KG Pulheim 29,36% 2021 2.542 523
125

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Stromnetz Pulheim Verwaltung GmbH Pulheim 29,36% k.A. k.A. k.A.
Stromnetz24 GmbH Rostock 39,20% 2022 25 0
Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH Hürth 22,56%
2022 419 394
Wärmegesellschaft Wesseling GmbH Wesseling 22,65%
2022 372 22
Wärmekontor Rostock GmbH Rostock 39,20% 2022 1.291 585
Westerwald-Netz GmbH Betzdorf 26,67% 2022 9.875 0
Windpark Breitenbach GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 3.668 -78
Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG                              Duisburg 25,70% 2022 15.758 2.877
Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG                               Duisburg 25,70% 2022 7.588 1.706
Windpark Staustein GmbH & Co.KG                               Duisburg 32,08% 2022 6.348 1.309
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Köln 25,10% 2022 172 0Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH    
126

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***
Gesamt 5.600.407.075 57.182.779 5.657.589.854
Dezernat-OB
01 - Amt der Oberbürgermeisterin 28.962.510 150.000 29.112.510
0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 28.962.510 150.000 29.112.510
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten  für die Durchführung eines Festivals 
anläßlich der "European Conference on African Studies" (EACS), welche sich 
coronabedingt auf das Jahr 2023 verschoben hat. 0 100.000 100.000
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die methodische Erprobung und 
Evaluation eines Pilot-Bürgerrates (Maßnahme des politischen VN). Das Projekt kann erst 
in 2023 stattfinden. 0 50.000 50.000
13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 6.361.107 35.000 6.396.107
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 6.361.107 35.000 6.396.107
Es handelt sich hier um einmalige Projektkosten für die Einführung eines 
gesamtstädtischen Digital-Asset-Managements. Durch konkretisierte Anforderungen hat 
sich das Projekt verzögert. 0 35.000 35.000
16 - Amt für Integration und Vielfalt 15.516.918 853.380 16.370.298
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 15.516.918 853.380 16.370.298
Das Projekt "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" verzögert sich. 0 585.121 585.121
Das Verwaltungsreformprojekt "Konzeption integrative Stadtgesellschaft" hat sich 
verzögert. MEÜ 0 100.000 100.000 X
Die Maßnahme "Interkulturelle Öffnung der Verwaltung (externe Beratung)" (poli. VN 2022) 
verzögert sich. 0 80.000 80.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Teilhabe von Menschen mit Sinneseinschränkungen am 
kommunalpolitischen Geschehen" (poli. VN 2022) hat sich verzögert.
0 55.871 55.871
Die Maßnahme "Erweiterung des Auftrags zum Antidiskriminierungsmonitoring und für 
Schulungen zur Sensiblisierung von Mitarbeitenden in der Verwaltung im Umgang mit 
Menschen mit Behinderungen" (poli. VN 2022) verzögert sich. 0 32.389 32.389
Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2022 nach 2023                                                                                             Anlage 8
Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
127

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernatsbüros
Dezernatsbüros 23.568.743 535.316 24.104.059
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 17.403.275 85.316 17.488.591
Die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH hat sich verzögert. 0 53.550 53.550
Die Umsetzung einer Prozessmanagementmaßnahme des Dezernates VI hat sich 
verzögert. 0 28.000 28.000
Die graphische Aufbereitung der Dezernatsstrategie des Dezernates VI hat sich verzögert.
0 2.100 2.100
Die Beschaffung von Möbeln zur Erstausstattung des Dezernatbüros VIII hat sich aufgrund 
von Lieferschwierigkeiten verzögert. 0 1.666 1.666
1501 - Wirtschaft und Tourismus 1.382.196 450.000 1.832.196
Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung des plattformbasierten Einzelhandels" aus dem 
politischen VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 250.000 250.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Co-Working-Angebote und Inkubatoren für Gaming-
Unternehmen" aus dem politischen VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 100.000 100.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung des Wissenschaftsstandortes Köln" aus dem 
politischen VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 50.000 50.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Prozessbegleitung Frischezentrum" aus dem politischen 
VN zum Hpl. 2022 hat sich verzögert. 0 50.000 50.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
128

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-I
02 - Bürgerämter 26.679.656 154.307 26.833.963
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 12.159.882 71.996 12.231.878
Die Möbelbeschaffung für das Bürgeramt Mülheim hat sich aufgrund von 
Lieferschwierigkeiten verzögert. 0 37.798 37.798
Der Umzug des Bezirksrathauses Rodenkirchen in ein zusätzliches Ausweichquartier hat 
sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert. MEÜ 0 34.199 34.199 X
0416 - Kulturförderung 754.634 36.000 790.634
Durch die anhaltende Corona-Pandemie konnten die in 2022 geplanten bezirklichen Schull- 
und Veedelszöch nicht stattfinden. 0 20.000 20.000
Die Seniorensitzungen im Rathaussaal Porz sind aufgrund der Corona-Pandemie 
verschoben worden. Für die nun in diesem Jahr stattfindenden Veranstaltungen sind keine 
Mittel im Jahr 2023 eingeplant. 0 16.000 16.000
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 370.441 6.000 376.441
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat im Dezember 2022 einen Zuschuss an das 
Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. beschlossen. Aufgrund noch erforderlicher Abstimmungen 
konnte der Zuschuss im Jahr 2022 nicht ausgezahlt werden. 0 6.000 6.000
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 536.851 40.310 577.162
Die Errichtung eines Denkmals für Manfred Faber hat sich verzögert. MEÜ 0 40.310 40.310 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
129

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
32 - Amt für öffentliche Ordnung 77.513.131 425.000 77.938.131
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 35.153.031 325.000 35.478.031
Einige Digitalisierungsmaßnahmen haben sich zeitlich verzögert. MEÜ 0 145.000 145.000 X
Das Konzept zur Ersellung des "Masterplans Sicherheit" (Maßnahme des politischen VN) 
konnte nicht mehr im Jahr 2022 erstellt werden. 0 100.000 100.000
Die Beschaffung von Bodycams für den Ordnungsdienst hat sich verzögert. Außerdem 
wurden weniger Mitarbeitende eingestellt, was in 2023 nachgeholt werden soll, so dass 
auch die Ausrüstungsgegenstände für diese erst in 2023 zu beschaffen sind.
0 80.000 80.000
0205 - Verkehrsüberwachung 35.874.678 100.000 35.974.678
Der Umzug des Verkehrsdienstes in die ehemaligen Räumlichkeiten des Ordnungsdienstes 
hat sich verzögert. MEÜ 0 100.000 100.000 X
33 - Ausländeramt 36.813.416 60.000 36.873.416
0209 - Ausländerangelegenheiten 36.813.416 60.000 36.873.416
Die Umsetzung der Maßnahme "Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zur 
Willkommensbehörde (externe Konzeptvergabe)" (polit. VN 2022) hat sich verzögert.
0 60.000 60.000
34 - Bürgerdienste 58.366.176 10.554 58.376.730
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 2.273.548 10.554 2.284.102
Die Ersatzbeschaffung von Mobilar des Außen- und Ermittlungsdienstes in Lindenthal und 
Kalk hat sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert. 0 10.554 10.554
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
130

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-II
03 - Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 1.872.642 28.500 1.901.142
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 1.872.642 28.500 1.901.142
Die Beschlussfassung zur Durchführung des Teilzeitsymposiums erfolgte erst am 
31.10.2022. Konzeption, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung war bis 
Jahresende nicht umsetzbar. 0 25.000 25.000
Die Lieferung der Spenderboxen für Menstruationsartikel erfolgte anstatt in 2022 erst in 
2023. 0 3.500 3.500
20 - Kämmerei 822.078.055 12.729.348 834.807.403
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 5.413.950 494.906 5.908.856
Bei Abschluss des Bauvorhabens kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, so dass sich die 
haushaltsmäßige Belastung in die Folgejahre verschiebt. 0 494.906 494.906
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 41.615.825 966.010 42.581.835
Verzögerungen im Start des Projektes Ablösung Cognos. Die Ablösung der bisher im 
Einsatz befindlichen Software ist zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit zwingend 
erforderlich. 0 392.700 392.700
Beim Projekt Anbindung Vorverfahren an PSCD konnte der Wissenstransfer nicht im 
gewünschten Umfang erfolgen. Eine Umsetzung ist zwingend erforderlich, um den 
Regelungen des Steuerrechts Rechnung zu tragen und Accessanwendungen abzulösen.
0 330.000 330.000
Beim Projekt zukunftsfähige Struktur im Rechnungswesen konnten Teilprojekte wegen 
unvorhersehbarer und dadurch zusätzlichen entstandenen Aufgaben nicht abgeschlossen 
werden. Die Beratungsleistung ist daher 2023 notwendig. 0 87.310 87.310
Der Projektverlauf zum Cash-Pooling hat sich verschoben bzw. verlängert, 
demententsprechend wurden noch keine Mittel ausgezahlt. 0 56.000 56.000
Für das Projekt Einführung elektronisches Eingangsbuch konnten aufgrund von Vakanzen 
die vorgesehenen Maßnahmen für 2022 noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen werden.
0 50.000 50.000
Um Beraterhonorare zu reduzieren wurde im SAP Bereich eine Schulungsoffensive 
gestartet, um die Mitarbeitenden in die Lage zu versetzen, eigenständig den Betrieb und 
die Weiterentwicklung der im Einsatz befindlichen SAP Finanzmodule zu gewährleisten.
0 50.000 50.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
131

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 563.251.310 11.268.432 574.519.742
In 2022 kam es zu nicht vorhersehbaren höheren Steuereinnahmen, die indirekt die Höhe 
der zu zahlenden Umlage an den Landschaftsverband Rheinland in 2023 beeinflussen. Die 
höheren Aufwendungen können nicht mit Mitteln aus 2023 kompensiert werden.
0 11.268.432 11.268.432
21 - Steueramt 15.212.153 454.000 15.666.153
0109 - Veranlagung gemeindl. Abgaben 15.212.153 454.000 15.666.153
Im Rahmen der Budgetverhandlungen zum Haushaltsplan 2022 wurden Mittel für die 
Renovierung zugesetzt. Die Renovierungsmaßnahmen verzögern sich. 0 454.000 454.000
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 19.495.973 462.467 19.958.440
0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 19.495.973 462.467 19.958.440
Die Einführung der Software c-Vergabe hat sich auch in 2022 verzögert. Zur Finanzierung 
erforderlicher Programmierungen sowie externer Schulungen in 2023 ist eine teilweise 
erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. MEÜ 0 314.907 314.907 X
Wegen Verzögerungen bei der Vergabe für die Beschaffung einer Kanzleisoftware sind 
Ermächtigungsübertragungen von 2022 nach 2023 zur Finanzierung des Projektes 
erforderlich. 0 147.560 147.560
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
132

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-III
69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 109.711.454 50.000 109.761.454
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 99.572.712 50.000 99.622.712
Die Umsetzung der Maßnahme "Attraktivere Gestaltung von Tunneln und Brücken" (pol. VN 
2022) verzögert sich. 0 50.000 50.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
133

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-IV
40 - Amt für Schulentwicklung 521.447.741 748.432 522.196.172
0301 - Schulträgeraufgaben 507.463.003 528.000 507.991.003
Die Mittel werden für das Verwaltungsreformprojekt "Programmierung und Beschaffung 
einer Schulverwaltungssoftware" benötigt. 0 500.000 500.000
Die Mittel werden für die Programmierung der Stellenplandatei "Schuk" benötigt. 0 28.000 28.000
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 12.865.408 220.432 13.085.839
Die Mittel werden für die Umsetzung der Anpassung der Zuschüsse an freie Träger der 
Schulsozialarbeit an Grundschulen benötigt. MEÜ 0 220.432 220.432 X
403 - Rheinische Musikschule 9.790.029 26.436 9.816.465
0415 - Rheinische Musikschule 9.790.029 26.436 9.816.465
Die Mittel werden für Mietkosten benötigt, die i.Z.m. den Umzügen Regionalschule 
Ehrenfeld und Verwaltung der Rheinischen Musikschule in das Gebäude Köln-Vogelsang 
entstehen. 0 26.436 26.436
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 1.043.784.036 272.215 1.044.056.251
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 41.876.730 272.215 42.148.945
Restmittel aus dem polit. VN 2018 für die Schülerferienfreizeitkarte sollen in 2023 nach 
Abklingen der Corona-Pandemie Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien eine 
erweiterte Freizeitgestaltung ermöglichen. MEÜ 0 235.304 235.304 X
Restübertragung von im polit. VN 2022 zugesetzten Mitteln für die Konzeptionierung eines 
Jugendzentrums mit Gaming-Schwerpunkt. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
0 36.911 36.911
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 26.656.637 350.000 27.006.637
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 26.656.637 350.000 27.006.637
Zur Restabwicklung der Maßnahme Generalsanierung Brück werden die Mittel übertragen. 
MEÜ 0 350.000 350.000 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
134

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
52 - Sportamt 34.029.539 534.269 34.563.808
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 34.029.539 534.269 34.563.808
Die Umsetzung der Maßnahme "Belagserneuerung" (pol. VN 2022) hat sich verzögert.
0 300.000 300.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Qualifizierungsverfahren Jean-Löring-Sportpark (Parkstadt 
Süd)" hat sich verzögert. 0 234.269 234.269
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
135

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-V
50 - Amt für Soziales und Senioren 1.296.175.352 4.460.036 1.300.635.388
0501 - Leistungen nach dem  SGB XII 460.428.755 50.000 460.478.755
Die Umsetzung der Maßnahme "Infokampagne zur Prävention von Altersarmut 
(Grundsicherung)" (pol. VN 2022) verzögert sich. 0 50.000 50.000
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 14.102.197 4.360.036 18.462.233
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2023 fortgesetzt werden. Die 
Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 0 4.360.036 4.360.036
1005 - Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit 42.070.492 50.000 42.120.492
Die Umsetzung der Maßnahme "Infokampagne zum präventiven Wohnraumschutz" (pol VN 
2022) verzögert sich. 0 50.000 50.000
53 - Gesundheitsamt 49.082.879 500.000 49.582.879
0701 - Gesundheitsdienste 49.082.879 500.000 49.582.879
Die Mittel dienen der Fortführung der Bekämpfung der Corona-Pandemie. 0 500.000 500.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
136

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VI
61 - Stadtplanungsamt 17.905.108 1.180.000 19.085.108
0901 - Stadtplanung 17.905.108 1.180.000 19.085.108
Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Parkstadt Süd verzögert sich. 0 1.000.000 1.000.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Optimierung der Abläufe der Bauleitplanung im 
Stadtplanungsamt (externe Begleitung)" verzögert sich (politischer Veränderungsnachweis 
2022). 0 180.000 180.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
137

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VII
41 - Kulturamt 20.006.867 1.483.500 21.490.367
0416 - Kulturförderung 20.006.867 1.483.500 21.490.367
Die Umsetzung der Maßnahme "Theater der Keller" (Kulturförderabgabe 2021) verzögert 
sich weiter, da der bisher geplante Standort nicht weiterverfolgt werden konnte. 
Verhandlungen über einen neuen Standort laufen bereits. MEÜ 0 300.000 300.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Theater der Keller" (Kulturförderabgabe 2020) verzögert 
sich weiter, da der bisher geplante Standort nicht weiterverfolgt werden konnte. 
Verhandlungen über einen neuen Standort laufen bereits. MEÜ 0 300.000 300.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Projektförderung Musik" (pol. VN 2022-Fördermittel freie 
Musik) verzögert sich. 0 150.000 150.000
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2020 zugesetzt. Die 
Umsetzung der Maßnahme "Zamus" hat sich auf Grund von umfangreichen 
Abstimmungsmaßnahmen weiter verzögert. MEÜ 0 150.000 150.000 X
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsjahr 2019 zugesetzt. Die 
Umsetzung der Maßnahme "Stadtgarten" verzögert sich weiter, da umfangreiche 
Abstimmungen und Planungen stattfinden. MEÜ 0 150.000 150.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Umzug und Herrichtung der Räumlichkeiten Theater der 
Keller"  verzögert sich weiter, da der bisher geplante Standort nicht weiterverfolgt werden 
konnte. Verhandlungen über einen neuen Standort laufen bereits. MEÜ
0 120.000 120.000 X
Die Umsetzung der Maßnahme "Kunst im öffentlichen Raum/Cumulus" (pol. VN 2022) 
verzögert sich. 0 100.000 100.000
Die Durchführung einer Planungswerkstatt zur Entwicklung eines Konzeptes zur 
Implementierung von Kultur und Gedenken am Weidmarkt "Maßnahme K3" aus der 
Kulturentwicklungsplanung verzögert sich. 0 73.000 73.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Handlungskonzept - Kreativräume in der Stadtentwicklung" 
des Kulturraummanagements aus Mitteln der Kulturentwicklungsplanung verzögert sich.
0 50.000 50.000
Die Umsetzung der Maßnahme "Leitbild kulturelle Teilhabe" aus der 
Kulturentwicklungsplanung verzögert sich. 0 50.000 50.000
Die Umsetzung zur Einrichtung der Maßnahme "Arbeitskreis Gedächtnis der Stadt" aus der 
Kulturentwicklungsplanung verzögert sich. 0 40.500 40.500
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
138

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
44 - Historisches Archiv 16.977.817 670.354 17.648.171
0412 - Historisches Archiv 16.977.817 670.354 17.648.171
Es kommt zu Verzögerungen in den 2022 vertraglich eingegangenen Projekte der "Digitalen 
Rekonstruktion Kölner Fragmente" und der "Softwareunterstützten Formierung Kölner 
Fragmente". 0 285.111 285.111
Die Umsetzung von Updates und Wartungen im Rahmes des 
Restaurierugsdokumentationsmoduls (RDM) verzögert sich. 0 238.612 238.612
Für eine Personalkostenerstattung, die im Jahr 2023 erfolgt, müssen Mittel übertragen 
werden. 0 116.631 116.631
Für die Bewachung des Neubaus ist die Veranschlagung der Mittel nicht auskömmlich.
0 30.000 30.000
450 - Referat für Museumsangelegenheiten 7.336.691 3.183.709 10.520.400
0401 - Museumsreferat 7.336.691 3.183.709 10.520.400
Die Umsetzung der Maßnahme "BeleuchtungVerdunkelung MAKK" verzögert sich. MEÜ
0 1.180.000 1.180.000 X
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Digitalisierung der Infrastruktur der Museen verzögert 
sich. 0 853.625 853.625
Die Beschlussfassung und Umsetzung mehrerer Maßnahmen, u.a. die Erneuerung der 
Schließanlage und LED-Beleuchtung im Museum Ludwig, verzögern sich. 0 850.084 850.084
Die Umsetzung der Maßnahme "Ausbau des digitalen Ticketings von Kunst- und 
Kultureinrichtungen" verzögert sich. 0 300.000 300.000
4512 - Römisch-Germanisches Museum 7.221.174 863.581 8.084.754
0403 - Römisch-Germanisches Museum 4.457.434 172.592 4.630.026
Die Umsetzung der Maßnahme Instandhaltung Gebäude RGM verzögert sich. 0 172.592 172.592
1002 - Denkmalpflege 2.763.739 690.989 3.454.728
Die Umsetzung der Maßnahme Instandsetzung Römerturm verzögert sich. 0 379.490 379.490
Die Umsetzung der Maßnahme "römische Stadtmauer am Mühlenbach" verzögert sich.
0 250.000 250.000
Die Rückzahlung der nicht verausgabten Zuweisung des Landes aus dem 
Denkmalförderprogramm 2021 verzögert sich. MEÜ 0 61.499 61.499 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
139

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.699.880 3.666.565 8.366.445
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.699.880 3.666.565 8.366.445
Die Herrichtung des Interims "Modehaus Sauer" verzögert sich. MEÜ 0 2.586.730 2.586.730 X
Die Auszahlung der beiden Zuschüsse für den Sachsenturm verzögerte sich aufgrund von 
fehlender Baugenehmigungen für die Vereine. MEÜ 0 500.000 500.000 X
Die Rechnungsstellung für Energie und Nebenkosten für 2022 für das Interim verzögert 
sich. 0 250.000 250.000
Die Umsetzung der SoA "200 Jahre Kölner Karneval" sowie des "Kölner Geschichtspfads" 
verzögern sich. Teilw. MEÜ 0 162.275 162.275 X
Die Umsetzung der Sonderausstellung in Form eines Online Games verzögert sich. 0 80.000 80.000
Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Sicherung der Archivräume verzögern sich.
0 46.462 46.462
Der Auszug aus dem Zeughaus verzögert sich voraussichtlich bis Mitte 2023. 0 41.098 41.098
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarc 3.245.534 104.714 3.350.248
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.245.534 104.714 3.350.248
Der Umzug der Kunst- und Museumsbibliothek verschiebt sicht. MEÜ 0 104.714 104.714 X
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
140

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-VIII
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 42.894.910 5.373.348 48.268.258
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 22.919.699 5.373.348 28.293.047
Notwendige Sanierungsarbeiten an Parkhäusern und Tiefgaragen haben sich verzögert.
0 2.000.000 2.000.000
Mit der Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Belvedere wurde bereits begonnen. Weitere 
Arbeiten werden in 2023 durchgeführt. MEÜ 0 1.111.348 1.111.348 X
Zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme Brücker Mauspfad 642 ist eine Übertragung 
vorhandener Restmittel erforderllich. 0 850.000 850.000
In 2023 werden verschiedene Freistellungsmaßnahmen erforderlich. Größere Maßnahmen 
sind hier insbesondere vorgesehen für: Derichsweg 23, Schlagbaumsweg 235, Wahner 
Str./ Houndainer Str., Mülheimer Ring 15. 0 500.000 500.000
Die Umsetzung der Projeke Ulrich-Haberland-Haus, Otto & Langen Quartier, In den Reihen 
16, Hallen Kalk aus dem politischen VN haben sich verzögert. MEÜ 0 450.000 450.000 X
Auf dem Aurelisgelände müssen weitere Grundstücke freigestellt werden. 0 200.000 200.000
Die Fassadensanierung Rolshover Str. hat sich verzögert. 0 150.000 150.000
Die Machbarkeitsstudie Fahrradparken (Maßnahme aus dem politischen VN) konnte nicht 
mehr im Jahr 2022 durchgeführt werden. 0 70.000 70.000
Die Fassadensanierung der Severinstorburg wurde durchgeführt, aber die 
Schlussrechnung steht noch aus. 0 42.000 42.000
236 - Marktwesen 9.517.726 79.565 9.597.292
0203 - Märkte 9.517.726 79.565 9.597.292
Diese Mittel aus der Kulturförderabgabe wurden im Haushaltsplan 2020/2021 zugesetzt. 
Die Umsetzung der Maßnahmen der Revitalisierung der Wochenmärkte bzw. die 
Entwicklung neuer Marktformate haben sich verzögert. MEÜ 0 70.000 70.000 X
Auf dem Großmarkt werden noch weitere Sanierungsarbeiten notwendig, aufgrund der 
Verlängerung des Betriebes. 0 9.565 9.565
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
141

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 44.209.279 917.952 45.127.231
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 26.236.236 917.952 27.154.188
Die Umsetzung der Maßnahme Klimafolgeanpassung (politischer VN 2022) verzögert sich.
0 500.000 500.000
Der Zuschuss an den Caritasverband zur Fortführung des Stromsparchecks für private 
Haushalte wird in 2023 benötigt. 0 242.952 242.952
Die Maßnahme Hallo Nachbar, Dankeschön verzögerte sich. Die Finanzmittel aus dem pol. 
VN 2020/2021 werden letztmalig übertragen. 0 125.000 125.000
Die Umsetzung der Maßnahme Konzeptionierung eines Klimafonds (politischer VN 2022) 
verzögert sich. 0 50.000 50.000
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 95.256.753 14.665.232 109.921.985
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 70.060.477 13.846.896 83.907.373
Korrespondierender Festwertaufwand zur Fortführung diverser begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern 0 1.980.070 1.980.070
Umsetzung der im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke beschlossenen, verzögerten 
Maßnahmen aus Mittelbereitstellung im Polit. VN (Mehrfachübertragung 721.641,29 €). 
MEÜ 0 1.782.464 1.782.464 X
Die Baumaßnahme der Gebäudewirtschaft Neubau eines Brunnens am Neumarkt 
verzögert sich aufgrund von Problemen im Submissionsverfahren (Mehrfachübertragung 
710.000 €). MEÜ 0 1.451.000 1.451.000 X
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Ersatzpflanzungen von 
Straßenbäumen (Polit. VN) 0 1.432.900 1.432.900
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Stadtgrün Naturnah/Artenreiche 
Wiesen (Polit. VN) 0 1.060.889 1.060.889
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Fördermaßnahme Wasser muss 
zum Baum 0 1.053.879 1.053.879
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Grünzug Chorweiler-Nord 0 905.000 905.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
142

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenKorrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Städtebaufördermaßnahme ISEK 
Porz-Mitte Glashüttenstraße 0 843.798 843.798
Korrespondierender Festwertaufwand für begonnene investive Maßnahmen im 
Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Abwicklung beschlossener Maßnahmen im 
Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke (Polit. VN) 0 651.897 651.897
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Integration der archäologischen 
Funde Rheinboulevard 0 428.149 428.149
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Hecken und Säume (Polit. VN)
0 358.070 358.070
Die Installation weiterer Trinkbrunnen (Mittelbereitstellung Polit. VN 2022) verzögert sich 
aufgrund umfangreichen Abstimmungsbedarfs (z.B. Standortprüfung auf Realisierbarkeit) 
und wird in 2023 den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 0 324.000 324.000
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Ersatzpflanzungen in 
Grünanlagen (Polit. VN) 0 220.654 220.654
Die Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahme Sanierung der Spielplatzumzäunung 
Quentelstraße verzögert sich aufgrund denkmalschutzrechtlichen Abstimmungsbedarfs.
0 200.000 200.000
Die Mittel des Leitprojektes Köln Aufräumen des Dezernats Klima, Umwelt, Grün und 
Liegenschaften werden für die vom Rat beschlossene Weiterführung der Zwischennutzung 
Ebertplatz benötigt. 0 184.256 184.256
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Fördermaßnahme EFRE REACT-
EU Artenreiche Wiesen 0 174.778 174.778
Die Umsetzung der Brunnensanierungen verzögert sich aufgrund umfangreichen 
verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs. MEÜ 0 140.999 140.999 X
Die Grundlagenermittlung für ein neues Naturschutzgebiet (Polit. VN 2022) wird nach 
Beschlussfassung vom 24.11.2022 in 2023 umgesetzt. 0 100.000 100.000
Die Pflege der Naturschutzgebiete (Mittelbereitstellung Polit. VN 2022) erfolgt in 
Abhängigkeit der Vegetationsperioden und verlagert sich teilweise nach 2023. 0 86.869 86.869
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
143

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, ErholungsanlagenDie Ausweitung der Gartenlabore (Mittelbereitstellung Polit. VN 2022) erfolgt in 
Abhängigkeit der Vegetationsperioden und verlagert sich teilweise nach 2023. 0 80.000 80.000
Die Mittelverwendung für Gesamtstrategie Biodiversität/ Stadtgrün naturnah (Polit. VN 
2022) verzögert sich aufgrund Planungsbedarfs und wird in Kürze zur Beschlussfassung 
vorgelegt. 0 80.000 80.000
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Ersatzpflanzungen aus städtischer 
Ausgleichsverpflichtung nach Baumschutzsatzung 0 75.022 75.022
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Kleingewässer (Polit. VN) 0 74.201 74.201
Korrespondierender Festwertaufwand für die Fortführung begonnener investiver 
Maßnahmen im Grünvermögen, die sich verzögern; hier: Gartenlabor (Polit. VN) 0 70.000 70.000
Die Öffentlichsarbeit Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd wird in 2023 fortgeführt. MEÜ 0 58.000 58.000 X
Die Mittelbereitstellung für Entsiegelungskataster (Polit. VN 2022) ergänzt die Maßnahme 
Aus grauer wird grüne Infrastruktur, die sich aufgrund erheblichen Abstimmungsbedarfes 
verzögert. 0 30.000 30.000
1303 - Friedhöfe und Krematorium 24.816.837 818.336 25.635.173
Korrespondierende Festwertaufwandsermächtigung für begonnene Investivmaßnahmen im 
als Festwert aktivierten Grünvermögen der Friedhöfe. 0 626.339 626.339
Für das Projekt "Kulturraum Kölner Friedhöfe" sind im Politischen VN zum HPL 2022 Mittel 
bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. 0 121.207 121.207
Bereits im Jahr 2022 beauftragte Arbeiten im Rahmen der verkehrssichernden Maßnahmen 
an denkmalgeschützten Grabanalgen können erst 2023 durchgeführt werden.
0 70.790 70.790
VIII/3 - Eigenbetriebsähnl. Einrichtung AWB 5.523.257 250.000 5.773.257
1101 - Ver- und Entsorgung 5.523.257 250.000 5.773.257
Die Maßnahme Masterplan Sauberkeit verzögert sich. 0 250.000 250.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
144

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ ***Dezernat/Amt/Teilplan/Erläuterung
Dezernat-IX
12 - Amt für Informationsverarbeitung 78.179.573 1.745.000 79.924.573
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 78.153.558 1.745.000 79.898.558
Für diverse Digitalisierungsmaßnahmen (digitaler Zwilling, Schul-IT etc.) sind durch den 
Beschluss des Finanzauschusses (AN/2094/2021) zum HPL-Entwurf 2022 Mittel 
bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen hat sich verzögert. 0 1.000.000 1.000.000
In 2022 konnten Digitalisierungsmaßnahmen von diversen Dienststellen, nicht 
vollumfänglich durchgeführt werden. Die geplanten Projekte (u.a. Ausbau Personalkiosk, 
Bewerbermanagement etc) sollen 2023 fortgeführt werden. 0 400.000 400.000
Die Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Einführung und Erweiterung der stadtweit 
genutzten Projektmanagement-Software "cProject" haben sich ebenso wie diverse 
Digitalisierungsmaßnahmen (z.B. Digitalisierung Friedhofspläne) verzögert. 0 345.000 345.000
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 17.931.058 160.000 18.091.058
0210 - Statistik und Informationsmanagement 3.463.946 100.000 3.563.946
Im Zuge des Vergabeverfahrens zur Strukturdatenerhebung ist abzusehen, dass die 
Rabattierung der Portogebühren für Umfragebögen geringer ausfällt. Der Mehrbedarf ist 
aus dem Budget 2023 nicht finanzierbar. 0 100.000 100.000
0902 - Stadtentwicklung 14.467.112 60.000 14.527.112
Aus dem Programm Starke Veedel - Starkes Köln stehen für beantragte Zuschüsse noch 
Schlussverwendungsnachweise aus. Diese werden in 2023 erwartet und ziehen zusätzliche 
Zuschüsse in noch unbekannter Höhe nach sich. 0 60.000 60.000
* nur ordentliche Aufwendungen
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrjährige Ermächtigungsübertragung
145

Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2022 nach 2023
Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Gesamtergebnis 1.016.393.135 € 295.634.944 € 1.312.028.078 €
Dezernat-I 45.186.746 € 14.002.033 € 59.188.779 €
02 - Bürgerämter 894.721 € 258.003 € 1.152.724 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 214.450 € 129.256 € 343.706 €
0000-0111-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Diverse Beschaffungen zur digitalen Ausstattung der Sitzungssääle in den Bezirksrathäusern haben sich 
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender 
Höhe zur Verfügung stehen. tlw. MEÜ 99.950 € 104.256 € 204.206 € X
Diverse Beschaffungen für die Ausstattung des Sitzungssaales im Bezirksrathaus Rodenkirchen haben sich 
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender 
Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 5.000 € 25.000 € 30.000 € X
0416 - Kulturförderung 32.000 € 70.000 € 102.000 €
0272-0416-0-0200 - Erwerb von Vermögensgegenständen
Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal Porz haben sich durch 
Lieferengpässe verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 32.000 € 70.000 € 102.000 €
0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 41.500 € 58.747 € 100.247 €
0000-0602-0-0002 - Erwerb v. Vermögensg. DV
Die Beschaffung von Posteingangsscanner für die Elterngeldstelle hat sich verzögert. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. MEÜ 36.500 € 58.747 € 95.247 € X
1000 - Zentrale Dienste 143.000 € 71.000 € 214.000 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 143.000 € 71.000 € 214.000 €
0000-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund von Verzögerungen im Lieferprozess konnte die Beschaffung eines Elektro-Fahrzeugs für den 
Postservice nicht abgewickelt werden. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 143.000 € 71.000 € 214.000 €
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
146

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
32 - Amt für öffentliche Ordnung 3.944.681 € 2.932.030 € 6.876.711 €
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 1.777.751 € 1.814.575 € 3.592.326 €
0000-0201-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund von Verzögerungen konnten Beschaffungen (z. B. Bodycams für den Ordnungsdienst, Dienstplan-
Software, Software im Zus. mit dem Landeshundegesetz, Hardware, Transporter das für Fundbüro)  nicht 
(vollständig) abgewickelt werden. 535.521 € 250.000 € 785.521 €
0000-0201-0-0100 - Beschaffung KFZ Ordnungsdienst
Die vom Rat am 09.11.2021 beschlossenen KFZ-Beschaffungen konnten aufgrund von Lieferengpässen 
nicht komplett im Jahr 2022 erfolgen. Teilweise MEÜ 1.042.230 € 1.224.575 € 2.266.805 € X
3200-0201-0-0200 - Beschaffungen Leitstelle Digitalisierung
Die Fertigstellung der Leitstelle hat sich zeitlich verzögert, so dass die Mittel im Jahr 2023 benötigt werden.
0 € 40.000 € 40.000 €
3200-0201-0-1000 - Masterplan Sicherheit
Durch Verzögerungen bei der Erstellung des zugrundeliegenden Konzeptes für den Masterplan Sicherheit 
verschiebt sich die Maßnahme in das Jahr 2023. 0 € 300.000 € 300.000 €
0202 - Gewerbewesen 60.060 € 6.500 € 66.560 €
0000-0202-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Auslieferung von Monitoren werden die Mittel benötigt, um bereits 
in 2022 eingeleitete Beschaffungen finanzieren zu können. 60.060 € 6.500 € 66.560 €
0205 - Verkehrsüberwachung 2.066.120 € 1.110.955 € 3.177.075 €
0000-0205-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Mittelübertragung aufgrund von Verzögerungen bei der Beschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln, im 
Zusammenhang mit der Videoüberwachung eines Parkhauses sowie für die Hardwarebeschaffung in Folge 
einer Softwareumstellung. 240.120 € 115.000 € 355.120 €
Für drei Standorte konnte die geplante Errichtung/der Austausch von Geschwindigkeitsmessanlagen im Jahr 
2022 nicht erfolgen. Die für 2023 vorgesehenen Mittel sind für andere Standorte eingeplant, so dass eine 
Übertragung der Mittel erforderlich ist. 533.000 € 230.000 € 763.000 €
0000-0205-0-0100 - Beschaffung KFZ Verkehrsdienst
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten konnten nicht alle Fahrzeuge bestellt und geliefert werden, so dass eine 
Übertragung der Mittel erforderlich ist. Teilweise MEÜ 504.000 € 384.433 € 888.433 € X
3200-0205-0-0300 - Beschaffungen für Geschwindigkeitsmesste
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten sowie wegen nicht fertiggestellter Baumaßnahmen konnten diverse 
Geschwindigkeitsmessanlagen für Blitzerstandorte nicht geliefert/bestellt werden. Die Inbetriebnahmen der 
Standorte sind in 2023 geplant. Teilweise MEÜ 187.000 € 381.522 € 568.522 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
147

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
33 - Ausländeramt 925.000 € 350.000 € 1.275.000 €
0209 - Ausländerangelegenheiten 925.000 € 350.000 € 1.275.000 €
0000-0209-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund von Verzögerungen konnten Beschaffungen (z.B. Einsatzplanungs- und Kommunikationssoftware, 
Einrichtung einer Schnittstelle des Programms "OK.Visa/DMS", Hardware, mobile Endgeräte) nicht wie 
geplant abgewickelt werden. 545.000 € 350.000 € 895.000 €
34 - Bürgerdienste 1.938.290 € 555.000 € 2.493.290 €
0106 - Zentrale Dienstleistungen 295.000 € 120.000 € 415.000 €
3400-0106-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Das Upgrade für die neue Software des Bürgertelefons hat sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung 
ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
165.000 € 120.000 € 285.000 €
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 30.000 € 100.000 € 130.000 €
3400-0201-0-0001 - Beschaffung bewegli. Anlagevermögens
Die Beschaffung einer Fachsoftware zur Digitalisierung der Fallbearbeitung des Außen- und 
Ermittlungsdienstes hat sich verzögert. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 30.000 € 100.000 € 130.000 €
0204 - Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 136.750 € 95.000 € 231.750 €
3400-0204-0-0002 - Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle
Aufgrund von Lieferengpässen konnte der Hardwareaustausch im Zuge der Windows 10-Migration, die 
Beschaffung von Touchscreen-Terminals sowie die Neumöblierung der Zulassungsstelle nicht erfolgen.
136.750 € 95.000 € 231.750 €
0207 - Einwohnerangelegenheiten 679.540 € 170.000 € 849.540 €
3400-0207-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Diverse Beschaffungen im Rahmen des Projektes "Kundenzentren der Zukunft" sowie der Hardware-
Austausch im Zuge der Windows 10-Migration haben sich verzögert. tlw. MEÜ 397.000 € 170.000 € 567.000 € X
0208 - Personenstandswesen 114.000 € 70.000 € 184.000 €
3400-0208-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Einführung der neuen Software Orchestra für die Anrufanlage und die Online-Terminvereinbarung hat 
sich ebenso wie die Beschaffung von neuen Möbeln für das Standesamt verzögert. MEÜ
114.000 € 70.000 € 184.000 € X
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
148

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst 36.616.054 € 9.833.000 € 46.449.054 €
0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 36.616.054 € 9.833.000 € 46.449.054 €
3701-0212-0-0100 - Kraftfahrzeuge
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
7.567.000 € 1.200.000 € 8.767.000 €
3701-0212-0-0400 - Wachalarm
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
750.000 € 853.000 € 1.603.000 €
3701-0212-0-0700 - Leitstellenrechner
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
700.000 € 3.500.000 € 4.200.000 €
3701-0212-1-5200 - Neubau FW 10
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 1.390.000 € 1.390.000 €
3702-0212-0-0300 - Sirenenanlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 530.000 € 530.000 €
3703-0212-0-0400 - Mobidat
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 1.180.000 € 1.180.000 €
3703-0212-0-0600 - Telenotarzt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 1.170.000 € 1.170.000 €
3703-0212-8-1000 - Neubau RTH-Station
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
0 € 10.000 € 10.000 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
149

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-I 5.000 € 3.000 € 8.000 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 3.000 € 8.000 €
0000-0111-0-1000 - Dez. I Beschaffung bewegliches AV
Die Beschaffung der Arbeitsplatzausstattung für den Datenschutzbeauftragten und seine Mitarbeitenden hat 
sich verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender 
Höhe zur Verfügung stehen. 5.000 € 3.000 € 8.000 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
150

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-II 385.959.477 € 206.177.350 € 592.136.827 €
20 - Kämmerei 385.292.637 € 205.333.048 € 590.625.685 €
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 3.759.869 € 2.127.591 € 5.887.460 €
0000-0110-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Einführung von Software für den Gesamtabschluss, einer Zahlstellenanwendung sowie eines SAP 
Hausverwaltermoduls verzögert sich. Zahlungen, die erst bei Inbetriebnahme geleistet werden müssen, 
verschieben sich entsprechend. 246.999 € 167.000 € 413.999 €
2000-0110-0-0002 - Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch
Die Umsetzung von Programmierungen der Softwareanpassungen verzögern sich. 180.000 € 285.250 € 465.250 €
2000-0110-0-0003 - Einführung SAP BW/4Hana
Aufgrund von Personalmangel hat sich das Projekt insgesamt verzögert und wird in 2023 fortgeführt. Das 
Projekt hat eine stadtweite Bedeutung, da die aus dem Support gefallenen IT Produkte ersetzt und durch 
SAP Komponenten abgelöst werden müssen. 2.161.870 € 1.675.341 € 3.837.211 €
0416 - Kulturförderung 0 € 4.050.000 € 4.050.000 €
2010-0416-0-0002 - AG  Zoologischer Garten Köln
Die Mittel werden vollumfänglich benötigt. Es gab zeitliche Verzögerungen aufgrund derer die 
Baumaßnahmen nicht nach Ursprungszeitplan umgesetzt werden konnten (coronabedingte Gründe sowie 
Verzögerungen bei Baugenehmigungen). 0 € 4.050.000 € 4.050.000 €
0701 - Gesundheitsdienste 62.800.000 € 30.000.000 € 92.800.000 €
2010-0701-0-0001 - Klinken der Stadt Köln
Die in 2022 nicht verbrauchten 30 Mio.   sind bereits in einem Darlehensvertrag gebunden (Ratsbeschluss 
3337/2022). 49.400.000 € 30.000.000 € 79.400.000 €
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 12.514.000 € 20.000.000 € 32.514.000 €
2010-0801-0-0002 - Ksportstätten Radsportzentrum
Durch Verzögerungen im Projektablauf, bedingt durch fehlgeschlagene Submissionen, werden die Mittel erst 
in 2023 benötigt. 12.514.000 € 20.000.000 € 32.514.000 €
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 80.271.368 € 65.602.892 € 145.874.260 €
2010-1202-0-0002 - KVB Niederflurwagen
Geplante zahlungswirksame Meilensteine wurden aufgrund von Projektverzögerungen bisher nicht erreicht. 
Die Mittel werden bei Erreichen der Meilensteine für die Auszahlung an die Zulieferer benötigt.
80.271.368 € 65.602.892 € 145.874.260 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
151

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 215.158.000 € 75.898.824 € 291.056.824 €
9000-1601-0-0044 - Ausleihungen
Vom Rat beschlossene Ausleihungen an die Kliniken wurden in 2022 nicht mehr abgerufen, sind jedoch dem 
Grunde nach notwendig. 186.600.000 € 50.000.000 € 236.600.000 €
9000-1601-0-0048 - Investitionen f. Erwerb v. Finanzanlagen
Aufgrund von Verzögerungen in den Projekten Kreuzfeld und Parkstadt Süd verzögern sich die möglichen 
Gesellschaftsgründungen zur Entwicklung der Gebiete. Diese sind zwingend mit Startkapital auszustatten.
10.000.000 € 25.898.824 € 35.898.824 €
1703 - Waisenhausstiftung 2.258.400 € 1.915.076 € 4.173.476 €
2030-1703-0-8903 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.258.400 € 1.915.076 € 4.173.476 €
1705 - Wohnungsstiftungen 60.800 € 19.900 € 80.700 €
2030-1705-0-8905 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 60.800 € 19.900 € 80.700 €
1706 - Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti 1.736.500 € 1.562.700 € 3.299.200 €
2030-1706-0-8906 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.736.500 € 1.562.700 € 3.299.200 €
1707 - Gemeinsamer Hospitalstiftungsfonds 78.200 € 789.600 € 867.800 €
2030-1707-0-8907 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 78.200 € 789.600 € 867.800 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
152

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1709 - Stiftung Johann-Heinrich Claren 149.500 € 549.100 € 698.600 €
2030-1709-0-8911 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 149.500 € 549.100 € 698.600 €
1710 - Stiftung Dr. Eduard Schreibers 7.300 € 2.500 € 9.800 €
2030-1710-0-8912 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 7.300 € 2.500 € 9.800 €
1711 - Emilie-Kühner-Stiftung 2.200 € 1.700 € 3.900 €
2030-1711-0-8913 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.200 € 1.700 € 3.900 €
1713 - Hermann-Frank-Fonds 56.300 € 1.205.765 € 1.262.065 €
2030-1713-0-8915 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 56.300 € 1.205.765 € 1.262.065 €
1714 - Stiftung für in Not geratene Einwohner der Stadt Köln 1.547.900 € 1.530.800 € 3.078.700 €
2030-1714-0-8916 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.547.900 € 1.530.800 € 3.078.700 €
1716 - Krankenhausstiftung Worringen 3.400 € 75.800 € 79.200 €
2030-1716-0-8925 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.400 € 75.800 € 79.200 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
153

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
1717 - Gustav-von-Mevissen-Stiftung 1.700 € 400 € 2.100 €
2030-1717-0-8926 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.700 € 400 € 2.100 €
1722 - Stiftung Friedrich Damm 3.100 € 400 € 3.500 €
2030-1722-0-8931 - Finanzanlagen
Die Mittel für den Ankauf von Finanzanlagen im Jahr 2022 wurden nicht vollständig benötigt. Die Ankäufe 
verschieben sich daher entsprechend. Zur Finanzierung der Finanzanlage im Haushaltsjahr 2023 werden die 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 3.100 € 400 € 3.500 €
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 172.840 € 608.780 € 781.620 €
0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 142.840 € 608.780 € 751.620 €
0000-0107-0-0002 - Kanzleisoftware
Das Projekt hat sich zeitlich durch die Vorbereitung der Vergabe verschoben. Die in 2022 veranschlagten 
Mittel werden in voller Höhe in 2023 benötigt. 42.840 € 252.280 € 295.120 €
0000-0107-0-0003 - Software c-Vergabe
Der Einführungsprozess von c-Vergabe konnte aufgrund fehlender Kapazitäten in 2022 nicht abgeschlossen 
werden. Die Übertragung der Restmittel in Höhe von 356.500   ist daher erforderlich. MEÜ
0 € 356.500 € 356.500 € X
Dezernat-II 20.000 € 235.522 € 255.522 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 20.000 € 235.522 € 255.522 €
0000-0111-0-0004 - Beschaff. bewegl. AV II/2 Beteiligung
Die Mittel werden zur Beschaffung der Beteiligungssoftware fidas benötigt, die den zeitnahen 
Datenaustausch zwischen der Beteiligungsverwaltung und den Beteiligungen optimieren soll. 15.000 € 235.522 € 250.522 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
154

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IV 120.903.748 € 38.848.643 € 159.752.390 €
40 - Amt für Schulentwicklung 78.317.269 € 33.984.195 € 112.301.464 €
0301 - Schulträgeraufgaben 78.296.469 € 33.984.195 € 112.280.664 €
4013-0301-1-2580 - Einrichtung b. Neubau BAN
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 10.183 € 10.183 € X
4013-0301-3-3060 - GYM Leybergstr. 1 -Erweiterung-
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 23.449 € 23.449 € X
4013-0301-3-3091 - GYM Zusestr. - Einrichtung Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 1.244 € 1.244 €
4013-0301-3-3092 - GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 367.680 € 367.680 €
4031-0301-0-0001 - Ausst. u Geräte OGTS
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
170.000 € 1.282.872 € 1.452.872 € X
4050-0301-0-6010 - Einrichtung Ganztag Sek I
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 1.002.489 € 1.002.489 € X
4050-0301-0-6012 - Einrichtung Inklusion
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
179.263 € 8.282 € 187.545 € X
4050-0301-0-6013 - Gute Schule 2020
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 4.481.526 € 4.481.526 € X
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
155

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
4050-0301-0-6015 - WLAN - DigitalPakt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 2.561.400 € 991.273 € 3.552.673 €
4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
6.408.250 € 3.973.261 € 10.381.511 € X
4050-0301-0-6019 - Fachraumausstattung - DigitalPakt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 777.700 € 350.512 € 1.128.212 €
4050-0301-0-6030 - Luftreinigungsanlagen Infektionsschutz
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 21.491.424 € 21.491.424 €
403 - Rheinische Musikschule 33.000 € 62.744 € 95.744 €
0415 - Rheinische Musikschule 33.000 € 62.744 € 95.744 €
4004-0415-0-0001 - Beschaffungen bewegl. Anlagevermögen
In 2021 sollte das 17 Jahre alte Transportfahrzeug (mit Dieselmotor) durch ein neues Fahrzeug ersetzt 
werden. Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Beschaffung. Die Beschaffung kann aus dem 
Ansatz 2023 nicht finanziert werden. MEÜ 33.000 € 46.716 € 79.716 € X
4004-0415-0-0002 - Beschaffungen JeKits-Projekt
Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel aus der Erbschaft Conzen, die als 
Auszahlungsermächtigung für das Projekt JeKits in 2023 zur Verfügung stehen müssen. MEÜ 0 € 16.028 € 16.028 € X
42 - Amt für Weiterbildung 235.650 € 373.528 € 609.178 €
0414 - Volkshochschule 235.650 € 373.528 € 609.178 €
0000-0414-0-0001 - Beschaffung bewegliches Anlagevermögen
Die Ausstattung der Standorte Lindenthal, Nippes und Mülheim mit WLAN verzögert sich. Im Jahr 2023 
stehen keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. teilw. MEÜ 182.000 € 157.850 € 339.850 € X
0000-0414-0-0002 - EDV-Ausstattung
Die EDV-Ausstattung der Büroarbeitsplätze verzögert sich. Im Jahr 2023 stehen keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung. 38.650 € 15.678 € 54.328 €
4200-0414-0-0001 - Beschaffung Software
Die Beschaffung einer Software verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 10.000 € 200.000 € 210.000 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
156

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 19.922.000 € 3.880.573 € 23.802.573 €
0603 - Kindertagesbetreuung 12.357.000 € 3.127.608 € 15.484.608 €
5100-0603-0-1007 - Beschaffung Luftreinigungsgeräte
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden
die Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 3.127.608 € 3.127.608 €
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 7.165.000 € 752.965 € 7.917.965 €
5100-0604-0-4100 - Rollsportanlage in den Abenteuerhallen
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
120.000 € 157.872 € 277.872 € X
5100-0604-0-4101 - Neubau Alte Schule Widdersdorf
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme in 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 294.000 € 595.093 € 889.093 € X
5111 - Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 300.000 € 547.603 € 847.603 €
0601 - Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung 300.000 € 547.603 € 847.603 €
5111-0601-8-2000 - Generalsanierung Brücker Mauspfad
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Für 2023 sind hierfür keine Mittel veranschlagt.
0 € 512.603 € 512.603 €
Die Maßnahme befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2023 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 35.000 € 35.000 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
157

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-V 52.388.975 € 2.211.615 € 54.600.590 €
50 - Amt für Soziales und Senioren 2.056.775 € 1.051.422 € 3.108.197 €
0501 - Leistungen nach dem  SGB XII 500.000 € 400.000 € 900.000 €
0000-0501-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Ausweitung der DV-Ausstattung (z.B. Einführung der E-Akte, Ausbau Desk-Sharing, Stellenzusetzung 
Wohngeld) verzögert sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. MEÜ 500.000 € 400.000 € 900.000 € X
0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 1.271.000 € 194.945 € 1.465.945 €
5030-0507-1-0003 - Sonderprogramm NRW - BZ Alte Feuerwache
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 21.840 € 21.840 € X
5030-0507-1-0007 - Bürgerzentrum Alte Feuerwache
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
500.000 € 173.105 € 673.105 €
1501 - Wirtschaft und Tourismus 253.494 € 456.477 € 709.971 €
8040-1501-0-5000 - Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win
Die Maßnahme Thurner Hof befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist
erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 28.730 € 28.730 € X
Die Beschaffung von Fahrzeugen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
0 € 131.314 € 131.314 € X
8040-1501-1-5001 - Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win
Die Maßnahme Rheinpark-Café befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist
erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel zur Verfügung stehen. MEÜ
0 € 266.433 € 266.433 € X
8040-1501-6-5002 - Win-Win Sanierung Krebelshof
Die Umsetzung der Maßnahme Sanierung Krebelshof verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ 112.494 € 30.000 € 142.494 € X
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
158

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
56 - Amt für Wohnungswesen 50.175.200 € 1.160.193 € 51.335.393 €
1003 - Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung u. -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 25.000 € 101.111 € 126.111 €
0000-1003-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung von DV-Ausstattung für eingerichtete Mehrstellen hat sich in 2022 verzögert. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 25.000 € 101.111 € 126.111 €
1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 17.032.540 € 1.059.082 € 18.091.622 €
5620-1004-2-5172 - Neubau Pater-Prinz-Weg
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 1.059.082 € 1.059.082 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
159

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VI 2.314.000 € 331.299 € 2.645.299 €
63 - Bauaufsichtsamt 573.000 € 235.050 € 808.050 €
1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 573.000 € 235.050 € 808.050 €
6300-1001-0-0002 - Verbundprojekt Baugenehmigungsverfahren
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 283.500 € 235.050 € 518.550 €
VI/2 - Zentrales Raummanagement 560.000 € 96.249 € 656.249 €
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 560.000 € 96.249 € 656.249 €
0000-0103-0-0003 - Gesamtstädtische Möblierung
Die geplante Einrichtung der Einsatzleitzentrale Verkehrsdienst verzögert sich. In 2023 veranschlagte Mittel 
werden zur Einrichtungsfinanzierung weiterer angemieteter Gebäude benötigt. Es besteht die Notwendigkeit 
einer Ermächtigungsübertragung. MEÜ 560.000 € 96.249 € 656.249 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
160

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VII 77.861.700 € 14.022.229 € 91.883.929 €
41 - Kulturamt 3.994.500 € 1.035.363 € 5.029.863 €
0416 - Kulturförderung 3.994.500 € 1.035.363 € 5.029.863 €
4110-0416-0-0500 - Urbane Interventionen Köln
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 500.000 € 250.000 € 750.000 €
4110-0416-0-2000 - Atelierflächen/Proberäume in städt.Immo.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 1.674.000 € 785.363 € 2.459.363 €
4101 - Puppenspiele 86.000 € 1.900 € 87.900 €
0417 - Puppenspiele 86.000 € 1.900 € 87.900 €
0000-0417-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Lieferung eines Planschrankes verzögert sich auf Grund von Lieferengpässen. Eine Finanzierung über 
das bestehende Budget 2023 ist auf Grund von jetzt bereits sichtbaren Preissteigerungen nicht möglich.
86.000 € 1.900 € 87.900 €
44 - Historisches Archiv 435.300 € 211.448 € 646.748 €
0412 - Historisches Archiv 435.300 € 211.448 € 646.748 €
4103-0412-0-1000 - Einrichtung RDZ/Prov. Archiv u. ä.
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 65.132 € 65.132 €
4103-0412-0-2000 - Einrichtung Neubau Archiv
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 € 68.220 € 68.220 €
4103-0412-0-4000 - Digitale Rekonstruktion Kölner Fragmente
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 45.000 € 39.025 € 84.025 €
4103-0412-0-5000 - Bibliothekssystem
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 10.000 € 39.071 € 49.071 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
161

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
450 - Referat für Museumsangelegenheiten 10.702.200 € 1.651.851 € 12.354.051 €
0401 - Museumsreferat 10.702.200 € 1.651.851 € 12.354.051 €
4500-0401-0-0003 - Digitale Infrastruktur Museen
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 237.200 € 151.851 € 389.051 €
4500-0401-0-0006 - Erhalt städtischer Baudenkmäler
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 0 € 1.500.000 € 1.500.000 €
4511 - Museum Ludwig 3.575.000 € 700.924 € 4.275.924 €
0402 - Museum Ludwig 3.575.000 € 700.924 € 4.275.924 €
0000-0402-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 25.000 € 39.587 € 64.587 €
4511-0402-0-0060 - Erneuerung RLT-Anlagen
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 2.000.000 € 661.337 € 2.661.337 €
4512 - Römisch-Germanisches Museum 19.779.100 € 19.440 € 19.798.540 €
1002 - Denkmalpflege 18.000 € 19.440 € 37.440 €
0000-1002-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung des zweiten Fahrzeuges verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 
MEÜ 18.000 € 19.440 € 37.440 € X
4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 815.000 € 2.370.950 € 3.185.950 €
0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 815.000 € 2.370.950 € 3.185.950 €
4513-0404-0-1730 - Neubau Kulturzentrum am Neumarkt
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 700.000 € 2.370.950 € 3.070.950 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
162

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
4514 - Museum für Angewandte Kunst 3.130.000 € 650.000 € 3.780.000 €
0405 - Museum für Angewandte Kunst 3.130.000 € 650.000 € 3.780.000 €
4514-0405-0-0300 - RLT-Anlage
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 1.000.000 € 300.000 € 1.300.000 €
4514-0405-0-1003 - Café
Die Neueinrichtung des Cafes verzögert sich aufgrund der noch andauernden Fenstersanierung. 350.000 € 350.000 € 700.000 €
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 13.771.880 € 1.902.959 € 15.674.839 €
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 13.771.880 € 1.902.959 € 15.674.839 €
4518-0408-0-1001 - Neueinrichtung Schausammlung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. MEÜ
0 € 1.902.959 € 1.902.959 € X
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarc 2.025.000 € 798.394 € 2.823.394 €
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 2.025.000 € 798.394 € 2.823.394 €
0000-0409-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die im Haushaltsjahr 2023 neu veranschlagten Mittel für den Umzug der KMB reichen aufgrund der 
inflationsbedingten Teuerung nicht aus. Zudem hat sich die Neueinrichtung von Fachräumen verzögert.
2.020.000 € 798.394 € 2.818.394 €
VII/3 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 15.005.000 € 4.679.000 € 19.684.000 €
0413 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 15.005.000 € 4.679.000 € 19.684.000 €
0000-0413-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Geplante Beschaffungen aus 2022 verzögern sich. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im 
Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 5.000 € 5.000 € 10.000 €
9073-0413-0-0001 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur 
Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. MEÜ
15.000.000 € 4.674.000 € 19.674.000 € X
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
163

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-VIII 132.452.156 € 15.578.374 € 148.030.530 €
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 77.511.375 € 2.609.605 € 80.120.980 €
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 76.018.375 € 2.455.213 € 78.473.588 €
0000-0108-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen (z.B. von Fernerkundungsprodukten aus einer 
Befliegungskampagne und 64 Lenovo Think Pads) nicht vollständig abgewickelt werden. 148.375 € 106.063 € 254.438 €
2301-0108-0-0180 - Software Ersatz GMS
Aufgrund von Kostensteigerungen bei der Softwareentwicklung reicht der Ansatz in 2023 nicht aus.
700.000 € 179.150 € 879.150 €
2301-0108-0-0800 - Ladestationen
Aufgrund von Verzögerungen wird die geplante Ladestation für städtische Fahrzeuge in 2023 abgewickelt.
0 € 300.000 € 300.000 €
2301-0108-1-0190 - Eisenmarkt 2-4 Dachgeschossausbau
Zeitliche Verzögerungen bei der Sanierung des Dachgeschosses. 170.000 € 170.000 € 340.000 €
2301-0108-8-0170 - Sanierung Kreativhaus
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der technischen Zustandserfassung der Osthallen, verzögert sich die 
Maßnahme des Kreativhauses entsprechend. 0 € 1.700.000 € 1.700.000 €
0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wertermittlung 1.493.000 € 154.392 € 1.647.392 €
0000-0903-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen (z.B. Umstellung auf GeoInfo Doc 7.1, FME-
Lizenzen, Messtechnik für das Projekt "Erhebung von Basisdaten für den BIM-Prozess") nicht (vollständig) 
abgewickelt werden. 293.000 € 154.392 € 447.392 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
164

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
236 - Marktwesen 380.000 € 104.069 € 484.069 €
0203 - Märkte 380.000 € 104.069 € 484.069 €
0000-0203-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen im Bereich der Arbeitsplatzausstattung nicht 
vollständig abgewickelt werden. 20.000 € 25.376 € 45.376 €
2360-0203-0-0020 - Kleinere Baumaßnahmen
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Maßnahmen (z.B. Beseitigung von Schäden der Fahrbahn auf 
dem Großmarkt und Instandhaltung von Schildern und Lampen) nicht vollständig abgewickelt werden.
60.000 € 38.693 € 98.693 €
2360-0203-2-0010 - Schrankenanlage Großmarkt
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnte das neue Verkehrskonzept an der Bonner Straße (Schranken, 
Containeraufstellung für die Mitarbeiter der KGAB) nicht vollständig abgewickelt werden.
300.000 € 40.000 € 340.000 €
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 21.151.000 € 3.125.696 € 24.276.696 €
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 21.010.000 € 3.125.696 € 24.135.696 €
0000-1401-0-0007 - Beschaffung bewegli. Anlagever. VIII-2
Für die Beschaffung neuer Büromöbel ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich, da im Jahr 2023 
keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 10.000 € 24.161 € 34.161 €
5704-1401-0-0003 - Beschaffung DV/Auriga+/KOMVOR/Gekos
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 50.000 € 669.482 € 719.482 €
5704-1401-0-AZ03 - ARAP-Investitionsprogramm Klimaschutz
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine Mittel in
ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 20.000.000 € 2.432.053 € 22.432.053 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
165

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18.804.781 € 9.727.816 € 28.532.597 €
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 14.814.781 € 7.862.816 € 22.677.597 €
0000-1301-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel für die in 2022 
beauftragten Beschaffungen von Akku-Geräten zur Verfügung stehen. 250.000 € 400.000 € 650.000 €
6700-1301-0-0001 - Festwert Grün
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von begonnenen investiven Festwertmaßnahmen 
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
800.000 € 828.085 € 1.628.085 €
6700-1301-0-0002 - Baumpflanzungen (Festwert)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von beauftragten Baumpflanzungen erforderlich, da im 
Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 600.000 € 656.359 € 1.256.359 €
6700-1301-0-0003 - Artenreiche Wiesen (Maßn. Biodiversität)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von begonnenen Maßnahmen zur Förderung der 
Biodiversität erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
50.000 € 634.532 € 684.532 €
6700-1301-0-0005 - Urbane Hecken und Säume (FW)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahmen Hecken und Säume 
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 358.071 € 358.071 €
6700-1301-0-0007 - Anlage Kleingewässer
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Anlage von Kleingewässern 
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 54.375 € 54.375 €
6700-1301-0-0008 - Ersatzpflanzung Grünflächen
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von begonnenen Ersatzpflanzungen in Grünflächen 
erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 100.000 € 60.000 € 160.000 €
6700-1301-0-0100 - Beschaffungen KFZ
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da sich die Lieferung von Hubsteigern nach 2023 verlagert 
und in 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 5.530.000 € 800.000 € 6.330.000 €
6700-1301-0-1001 - Inn.Grüngürtel/Eifelwall Parkst.Süd FW
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme erforderlich, da im Jahr 
2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 75.000 € 125.000 € 200.000 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
166

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
6700-1301-0-1400 - Ersatzmaßn. Baumschutzsatzung (Festwert)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung von Ersatzpflanzungen aus zweckgebundenen 
Ersatzgeldern nach Baumschutzsatzung erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. tw. MEÜ 211.734 Euro 500.000 € 1.282.965 € 1.782.965 € X
6700-1301-0-9500 - Modellprojekt Wasser muss zum Baum
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Fördermaßnahme erforderlich, da im 
Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 559.227 € 150.000 € 709.227 €
6700-1301-0-9801 - EFRE Grüne Infrastruktur Gremberg.Wäldch
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fertigstellung der Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2023 
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 150.000 € 150.000 €
6700-1301-0-9803 - EFRE Grüne Infrastruktur Gartenlabor
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fertigstellung der Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2023 
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 50.000 € 50.000 €
6700-1301-0-9820 - EFRE REACT-EU Artenreiche Wiesen
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2023 
keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 174.779 € 174.779 €
6700-1301-1-7011 - Rheinpark Umbau Sanitär
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme erforderlich, da im Jahr 
2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 150.000 € 150.000 €
6700-1301-1-9730 - Regionale 2010 - Rheinboulevard
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme Integration 
archäologische Funde Rheinboulevard erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. 788.221 € 691.779 € 1.480.000 €
6700-1301-2-1304 - VEP Sechtemer Str B-Plan Ausgleichsm(ZB)
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme aus bereits eingegangenen, 
zweckgebundenen Ausgleichsgeldern erforderlich, da im Jahr 2023 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. 0 € 469.788 € 469.788 €
6700-1301-5-7040 - Flora Bewässerung
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlich, da im Jahr 2023 keine 
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 € 200.000 € 200.000 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
167

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
6700-1301-5-9080 - DKA Hoffnung Nippes Wasserleitung
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Maßnahme erforderlich, da im Jahr 2023 keine 
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 15.000 € 345.436 € 360.436 €
6700-1301-6-1017 - Grünzug Chorweiler Nord Wegebau FW
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme erforderlich, da im Jahr 
2023 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 545.000 € 281.647 € 826.647 €
1303 - Friedhöfe und Krematorium 3.990.000 € 1.865.000 € 5.855.000 €
0000-1303-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die in 2022 beauftragten Beschaffungen konnten nicht vollständig abgewickelt werden. 2023 stehen nicht 
ausreichend Mittel zur Verfügung. 120.000 € 120.000 € 240.000 €
0000-1303-0-0002 - Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ)
Die in 2022 beauftragten Fahrzeugbeschaffungen konnten nicht vollständig abgewickelt werden. 2023 
stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. 2.000.000 € 1.163.780 € 3.163.780 €
6710-1303-0-0003 - Festwert Friedhöfe
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 350.000 € 406.220 € 756.220 €
6710-1303-0-0004 - Friedhofspläne Digitalisierung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 50.000 € 120.000 € 170.000 €
6710-1303-0-7001 - E-Mobilität Ladeinfrastruktur Friedhöfe
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 25.000 € 25.000 € 50.000 €
6710-1303-5-1800 - Friedhof Nord - Bewässerung
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 50.000 € 30.000 € 80.000 €
Dezernat-VIII 5.000 € 11.188 € 16.188 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 11.188 € 16.188 €
0000-0111-0-8000 - Dez. VIII Beschaffung bewegliches AV
Beschaffungen im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen haben sich 
verzögert. Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender 
Höhe zur Verfügung stehen. 5.000 € 11.188 € 16.188 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
168

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IX 20.921.479 € 4.463.401 € 25.384.880 €
12 - Amt für Informationsverarbeitung 7.334.170 € 3.209.801 € 10.543.971 €
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 7.334.170 € 3.209.801 € 10.543.971 €
1200-0104-0-0001 - Beschaffung beweglichen Anlagevermögens
Die Beschaffung eines neuen IT-Service-Management Tools zur Optimierung von Geschäftsprozessen und 
Servicequalität hat sich verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 2.650.000 € 599.500 € 3.249.500 €
1200-0104-0-0006 - Speichererweiterung
Eine wesentliche Bestellung für die NAS-Speicher-Erweiterung hat sich aufgrund von Lieferproblemen 
verzögert. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 € 885.531 € 885.531 €
1200-0104-0-0008 - Hardware für Netzausbau
Die Beschaffung von Hardware für den Netzausbau hat sich aufgrund von Lieferproblemen verzögert. Die 
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. tlw. MEÜ 1.665.286 € 1.123.000 € 2.788.286 € X
1200-0104-0-0009 - Lichtwellenleiter-Anbindungen
Die Beschaffung von Lichtwellenleiter-Anbindungen hat sich aufgrund von Lieferproblemen verzögert. Die 
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. tlw. MEÜ 460.000 € 391.892 € 851.892 € X
1200-0104-0-0011 - Serverbeschaffungen
Durch Kapazitätserweiterungen konnte die bestehende Serverhardware länger betrieben werden als 
ursprünglich geplant. Die Zahlungen für die erforderlichen  Ersatzbeschaffungen verschieben sich 
entsprechend in das Jahr 2023. MEÜ 558.884 € 209.878 € 768.762 € X
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.468.809 € 1.100.000 € 14.568.809 €
0902 - Stadtentwicklung 13.343.809 € 1.100.000 € 14.443.809 €
1502-0902-1-0000 - Innenstadt (südl. Erw.) Sanierg./Erneuer
Zur Finanzierung des Teilprojekts "Sportpionierpark" aus dem Stadtentwicklungsprogramm "Parkstadt Süd" 
stehen in 2023 keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung. Die Ermächtigungsübertragung ist somit 
erforderlich. 0 € 1.100.000 € 1.100.000 €
*  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
169

Plan 2023* Genehmigte 
EÜ**
Plan 2023* plus 
EÜ**
MEÜ 
***
Dezernat/Amt/Teilplan/Finanzstelle/Erläuterung
Dezernat-IX 5.000 € 7.100 € 12.100 €
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 € 7.100 € 12.100 €
0000-0111-0-9000 - Dez. IX Beschaffung bewegliches AV
Der Mehrbedarf für die Medientechnik des Dezernatsbüros IX wird anerkannt. 0 € 7.100 € 7.100 €
IX/2 - Stabstelle Digitalisierung 109.500 € 142.500 € 252.000 €
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 109.500 € 142.500 € 252.000 €
1301-0104-0-0002 - Smart City - Projekt unbox
Die Anmietung und Einrichtung eines Labors im Rahmen des Projektes un:box cologne hat sich verzögert. 
Eine Ermächtigungsübertragung ist notwendig, da im Jahr 2023 keine Mittel in ausreichender Höhe zur 
Verfügung stehen. 109.500 € 142.500 € 252.000 €
IX/3 - Wirtschaftsförderung 4.000 € 4.000 € 8.000 €
1501 - Wirtschaft und Tourismus 4.000 € 4.000 € 8.000 €
0000-1501-0-0003 - Beschaffung bewegl. Anlageverm. IX/3
Aufgrund zeitlicher Verzögerungen konnten Beschaffungen nicht abgewickelt werden. 4.000 € 4.000 € 8.000 €
Gesamtergebnis 1.016.393.135 € 295.634.944 € 1.312.028.078 €
* Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
** Ermächtigungsübertragungen *** Mehrfachübertragungen
170

171

Lagebericht zum Jahresabschluss 2020 
1. Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen in 2022
Durch die im Jahr 2021 begonnene und in 2022 noch fortgeführte Immunisierung 
der Bevölkerung gegen das SARS -CoV-2 – Coronavirus konnten in 2022 alle Be-
schränkungen, denen das gesellschaftliche Leben in 2020/2021 durch die Corona-
Pandemie unterworfen war, wieder aufgehoben werden. Insbesondere die Bereiche 
der Gastronomie und der Kulturbetriebe konnten ihre Arbeit wieder vollumfänglich 
aufnehmen. Die produzierenden Wirtschaftszweige mussten sich jedoch anfangs 
noch mit stockenden Lieferketten auseinandersetzen, da die weltweit angelegte Zu-
liefererkette durch dortige Corona-Lockdowns noch nicht wieder vollständig funkti-
onierte, was z.B. zur Verzögerung bei städtischen Bauprojekten führte. 
Erhebliche Auswirkungen auf die hiesige Wirtschaft hatte jedoch der Beginn des 
Angriffskrieges auf die Ukrain e am 24. Februar 2022. Dieser führte zu einem Ab-
nahmestopp russischer Gaslieferungen durch Deutschland und weiterer Länder in 
der EU. Die daraus einerseits resultierende Knappheit auf dem Weltmarkt und der 
andererseits hohe Energiebedarf Deutschlands sowohl für die privaten Haushalte, 
aber auch für die heimische Industrie führte zu einem massiven Anstieg der Ener-
giekosten. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, der 
diese steigenden Energiekosten für die Gebäude und Einrichtungen au fzufangen 
hatte. 
Der Krieg in der Ukraine führte auch dazu, dass zahlreiche Personen aus der Ukra-
ine geflüchtet sind; nach Deutschland alleine über eine Million Menschen in 2022. 
In Köln wurden ca. 4.000 Geflüchtete aufgenommen. Für sie wurden entsprechende 
Unterkünfte zur Verfügung und der tägliche Lebensunterhalt sichergestellt. Die da-
für entstandenen, dringend notwendigen Aufwendungen wurden jedoch nicht 1:1 
von Bund und/ oder Land NRW erstattet, so dass eine zusätzliche Belastung für 
den städtischen Haushalt entstanden ist. Weitere Belastungen sind in diesem Zu-
sammenhang für den erhöhten Betreuungsbedarf durch vorhandenes städtisches 
oder aber neu eingestelltes Personal entstanden. 
Zur temporären Stützung der städtischen Haushalte wurde das am 01.10.2020  in 
Kraft getretene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID -19-Pandemie folgenden 
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) 
über das Jahr 2021 hinaus verlängert. Somit konnten im Haushaltsplanaufstellungs-
verfahren 2022 Mindererträge und Mehraufwendungen in Folge der Corona-Pande-
mie mittels einer Bilanzierungshilfe isoliert und somit neutralisiert werden. Im Rah-
men des Jahresabschlusses 2022 wurde die Bilanzierungshilfe zudem noch auf die 
Haushaltsbelastungen, die durch Mindererträge oder Mehraufwendungen aus dem 
Krieg gegen die Ukraine entstanden sind, ausgeweitet (Gesetz zur Isolierung der 
aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belas-
tungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen; NKF-COVID-19-
Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG). Allerdings werden die daraus entstehen-
den buchhalterischen Belastungen die Haushalte der nachfolgenden Jahre bei Auf-
lösung der Bilanzierungshilfe beeinträchtigen, indem diese beginnend mit dem 
Haushaltsjahr 2026 über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben bzw. in 
2026 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszu-
buchen ist. 
Direkt und dauerhaft wirkende finanzielle Entlastungen, wie für die Kompensation 
der Gewerbesteuerausfälle durch das Gewerbesteuerausgleichsgesetz in 2020, 
172

wurden in 2022 nur in geringer Höhe gewährt. Seitens des Landes NRW erfolgte 
eine pauschale Unterstützung der Kommunen durch eine einmalige Zahlung in 2022 
in Höhe von insgesamt 500 Mio. € für die Bewältigung der Corona-bedingten Haus-
haltsbelastungen. Der Anteil der Stadt Köln belief sich dabei auf 29,4 Mio. €. Wei-
terhin gab es im Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2022 - wie auch in 2021 
- eine allerdings kreditierte Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm. 
Insgesamt betrachtet haben die Finanzhilfen des Landes NRW und des Bundes in 
den Privathaushalten, in den Wirtschaftsunternehmen sowie im städtischen Haus-
halt ihre Wirkung entfaltet, so dass in 2022 trotz der stark gestiegenen zusätzlichen 
Belastungen des städtischen Haushalts keine haushaltswirtschaftlichen Einschrän-
kungen verfügt werden mussten. Anzumerken ist jedoch dabei, dass einmalige Zu-
wendungen zwar hilfreich sind, aber im Hinblick auf die Planung der zukünftigen 
Haushalte keine optimale Unterstützung darstellen. Dort wäre vielmehr eine konti-
nuierliche, planbare Entlastung durch erhöhte (Schlüssel -) Zuweisungen und „at-
mende“ Kostenerstattungen (z. B. im Flüchtlingsbereich) zielführender. 
Trotz aller Krisen, die das Jahr 2022 mitbestimmt haben, stellte sich die wirtschaft-
liche Lage dennoch positiv dar: 
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland betrug im Jahr 2022 rd. 3,88 Billio-
nen € und stieg gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt mithin um 1,8 % (2021: 3,419 
Billionen €). Das BIP Nordrhein-Westfalens stieg im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 
nach 2020 nochmals stark an, um 9,2 % auf 793,8 Mrd. € (Vorjahr 2021: 733,3 
Mrd.  €).  
Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) sank in Deutschland im Vergleich zum 
Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 5,3%. Nordrhein- Westfalen (6,8 %) und Köln 
(8,6 %) hingegen wiesen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf, 
aber im Vergleich zu 2021 geringere Arbeitslosenzahlen. Die Zahl der sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigten nahm in Köln im Juni 2022 gegenüber Juni 2021 
um 15.225 bzw. um rd. 1,0 % auf jetzt 606.633 zu. Damit handelte es sich laut Bun-
desagentur für Arbeit um eine Rekordbeschäftigung für Köln. Die Corona-Pandemie 
hatte durch die erfolgreiche Impfkampagne in 2022 keine Auswirkungen mehr auf 
den Arbeitsmarkt, obwohl Anfang des Jahres die Infektionszahlen durch die Omik-
ron Variante noch einmal in die Höhe geschossen waren. Bedingt durch den Beginn 
des Ukraine- Krieges und gleichzeitig weiter anhaltenden Lieferengpässen haben 
sich die Arbeitgeber zunächst mit Neueinstellungen zurückgehalten. Dabei profitier-
ten sie auch von den während der Pandemie mit dem Instrument der Kurzarbeit im 
Betrieb gehaltenen zahlreichen Arbeitnehmer*innen. Bei den zur Mitte des Jahres 
hin steigenden Arbeitsplatzangeboten zeigte sich jedoch der aufkommende Fach-
arbeiter*innenmangel, da viele Menschen aus den von Corona besonders betroffe-
nen Branchen sich anderweitige Beschäftigungen gesucht hatten. Durch den de-
mographischen Wandel sinkt bei wachsendem Arbeitskräftebedarf die Zahl der zur 
Verfügung stehenden Fachkräfte weiter. Obwohl die seit Anfang des Jahres in un-
serem Land aufgenommenen Ukraine-Geflüchteten seit Mitte des Jahres ebenfalls 
in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen wurden, ist die Arbeitslosenquote im Ver-
gleich zu 2021 weiter gesunken (1.580 Arbeitslose weniger als im Vorjahr bei in 
Summe 37.206 Personen). Allgemein gilt für Köln, dass als Jobmotor in den letzten 
Jahren die Verwaltung, Dienstleistungen, Handel, Energietechnik, Sicherheitstech-
nik und die Zeitarbeit dienten.  
Nachdem sich die Zahl der unterzubringenden Geflüchteten zu Beginn des Jahres 
2022 auf 5.759 (Stand 28.2.2022) abgesenkt hatte, stieg diese infolge des Kriegs in 
173

der Ukraine im März 2022 innerhalb kurzer Zeit auf 9.184 Geflüchtete an (davon 
4.000 Personen aus der Ukraine). Da Köln die Aufnahmequote des Landes erfüllt 
hatte, erfolgte keine Zuweisung von Asylbewerber*innen mehr, so dass sich der 
weitere Anstieg der Zahl der Untergebrachten auf 10.839 zum Jahresende 2022 
verlangsamte. Die Erhöhung war ab dem Spätsommer im Wesentlichen auf uner-
laubt Eingereiste aus den Westbalkanstaaten zurückzuführen. 
Im Stadtgebiet wohnten 1.092.118  Menschen (Stichtag 31.12.2022). Damit ist die 
Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2021 um 12.817 Personen gestiegen und hat 
nach zwei Jahren mit sinkenden Einwohnerzahlen das Niveau von 2019 - den bis-
herigen Spitzenwert - sogar leicht übertroffen (2019: 1.091.819 Menschen). Täglich 
pendelten im Mittel etwa 305 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu 
ihrem Arbeitsplatz, was für die Stadt Köln auch eine höhere Belastung für die Orga-
nisation des ÖPNV sowie den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur bedeutet. 
Die Haushaltssatzung für den Haushalt 2022 ist rechtzeitig zum 01.01.2022 in Kraft 
getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2022 nicht die Regelungen der 
vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind.  
 
2. Analyse der Haushaltswirtschaft 
2.1 Vermögenslage 
Gegenüber der Schlussbilanz 2021 erhöht sich zum Stichtag 31.12.2022 die Bilanz-
summe um 463,6  Mio. € (+2,9 %) auf 16.537,7  Mio. € und das Eigenkapital per 
Saldo um 116,81 Mio. €. 
Die Eigenkapitalerhöhung setzt sich wie folgt zusammen: 
Das Eigenkapital erhöht sich durch den um die Stiftungen bereinigten Jahresüber-
schuss um 116,7 Mio. € (Jahresabschluss Stiftungen: 32.982 €). Darin enthalten ist 
die gemäß § 5 Abs. 2 und 5 des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID -19-
Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommuna-
len Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs-
gesetz - NKF-CUIG) erfolgte Isolierung in Höhe von 62,5 Mio. €, die als außeror-
dentliches Ergebnis gebucht wurde (s. auch in der Bilanz, Aktiva, Position „0“)  und 
zum Stichtag 31.12.2022 damit in der Bilanz auf 368,1 Mio. € anwächst . Aus den 
unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage ergibt sich per Saldo 
außerdem eine Steigerung des Eigenkapitals um 16,3 Mio. € und somit insgesamt 
um 116,7 Mio. € auf nunmehr 5.761,1 Mio. €. Minderungen auf der Passivseite ha-
ben sich bei den Sonderposten in Höhe von 32,6 Mio. € ergeben. Diesen Minderun-
gen steht die Steigerung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 
82,4 Mio. € gegenüber. Weitere Steigerungen sind zu verzeichnen bei den Rück-
stellungen (+151,8 Mio. €) sowie bei den Verbindlichkeiten (+145,2 Mio. €). 
Veränderungen auf der Aktivseite ergeben sich durch eine Erhöhung des Anlage-
vermögens durch Wertänderungen und Zugänge (+173,2 Mio. €) und durch Zu-
gänge im Umlaufvermögen (saldiert +127,0 Mio. €). Auch bei den Rechnungsab-
grenzungsposten sind Zugänge zu verzeichnen (+100,9 Mio. €). 
Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf: 
  
174

Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € % 
Aufwendungen zur 
Erhaltung der ge-
meindl. Leistungsfä-
higkeit (Isolierung 
NKF-CIG 2020 bis 
2022) 368,1 2,23 
Anlagevermögen 14.533,6 87,88 Eigenkapital 5.761,1 34,84 
Umlaufvermögen 1.006,5 6,09 Sonderposten 2.755,1 16,66 
Aktive Rechnungs-
abgren-zung 629,4 3,81 Rückstellungen 3.991,7 24,14 
Verbindlichkeiten 3.442,2 20,81 
Passive Rech-
nungsabgren-
zung 587,5 3,55 
Summe 16.537,7 100,00 16.537,7 100,00 
D
er Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 87,9 % und 
entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der nachste-
henden Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahresstichtag zu entnehmen. Rein 
rechnerisch entfällt auf jeden Einwohner (zum Stichtag 31.12.2022: 1.092.118 Mio. 
Einwohner*innen) ein Vermögensanteil von 13.308 €. 
Aktiva 31.12.2022 31.12.2021 
Langfristig gebunde-
nes Vermögen T€ % T€ % 
Sachanlagevermögen 7.840.847,8 47,41 7.811.184,2 48,59 
davon: 
Bebaute und unbebaute 
Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte 2.448.472,8 14,81 2.442.861,7 15,20 
Infrastrukturvermögen 2.737.973,3 16,56 2.785.641,1 17,33 
Kunstgegenstände, Kul-
turdenkmäler 1.795.098,0 10,85 1.792.166,8 11,15 
Finanzanlagen 6.669.308,9 40,33 6.530.678,1 40,63 
Summe 14.510.156,7 87,74 14.341.862,3 89,22 
D
ie Finanzanlagen bilden gemeinsam mit den Kunstgegenständen und Kulturdenk-
mälern sowie den Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit zusammen 
10,9 Mrd. € gut zwei Drittel (66,0 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser Anteil 
entspricht zugleich dem Teil des Vermögens, der grundsätzlich keinen (regelmäßi-
gen) Abschreibungen durch Abnutzung unterliegt. 
175

Das kurzfristig gebundene Vermögen besteht aus Forderungen und sonstigen Ver-
mögensgegenständen sowie den Rechnungsabgrenzungspost en. Hinsichtlich der 
Rechnungsabgrenzungsposten ist darauf hinzuweisen, dass diese klassischer-
weise dem kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet werden. Bei den Kommu-
nen besteht jedoch die Besonderheit der Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge-
genleistungsverpflichtung, die über mehrere Jahre aufgelöst werden. 
Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt 75 %. 
Im Vergleich zum Vorjahr ist das langfristige Kapital absolut betrachtet gestiegen  
(+ 693,3 Mio. €). Das liegt vor allem an dem Anstieg des Eigenkapitals und der Stei-
gerung der langfristigen Verbindlichkeiten. Der Anteil an der Bilanzsumme ist relativ 
betrachtet um 2,15 Prozentpunkte gestiegen. Die Detaillierung ergibt sich aus der 
nachstehenden Aufstellung: 
 
Passiva 31.12.2022 31.12.2021 
     
Langfristiges Kapital T€ % T€ % 
     
Eigenkapital 5.761.071,2 34,84 5.664.263,6 35,24 
Sonderposten aus Zu-
wendungen/Beiträge 2.648.205,8 16,01 2.673.160,6 16,63 
Rückstellungen für Pen-
sionen u. Rekultivierung 
von Deponien 2.844.687,6 17,2 2.712.488,3 16,87 
Verbindlichkeiten ein-
schl. erhaltene Anzah-
lungen (über fünf Jahre) 1.155.360,6 6,99 666.151,9 4,14 
     
Summe 12.409.325,12 75,04 11.716.064,4 72,89 
 
Das kurzfristige Kapital setzt sich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Fällig-
keiten bis zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zusam-
men. Hinsichtlich der Veränderungen bei den Rechnungsabgrenzungsposten wird 
auf die obigen Ausführungen verwiesen.  
Werden alle Einwohner*innen (zum Stichtag 31.12.2022 : 1.092.118 Mio. Einwoh-
ner*innen) als Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser An-
teilseigner*innen zum 31.12.202 rechnerisch ein Eigenkapitalanteil von 5.275 € 
(Vorjahr 5.248 €). 
2.2 Schuldenlage 
Die Verschuldung aus Investitions- und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt beträgt 
per 31.12.2022 2.454,0 Mio. €. Im Zeitraum 2017 bis 2022 erfolgte eine absolute 
Verringerung dieser Gesamtverschuldung aus Investitions - und Liquiditätskrediten 
von 2.668,9 Mio. € um 214,9 Mio. € auf 2.454,0 Mio. €; dies entspricht einer jährli-
chen Tilgungsleistung von 43,0 Mio. €. Der Bestand an Investitionskrediten hat sich 
von 1.974,81 Mio. € in 2017 auf 1.302,13 Mio. € in 2022 verringert. Im gleichen 
Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von 694,1 Mio. 
€ auf 1.151,84 Mio. € erhöht. 
176

Zum Stichtag 31.12.2022 betragen die gesamten Verbindlichkeiten, die neben den 
Verbindlichkeiten aus Krediten u. a. auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen berücksichtigen, 3.4 42,2 Mio. €. Dies entspricht einer rechnerischen 
Verschuldung in Höhe von rd. 3.151,9 € je Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten 
stehen zwar hinreichend werthaltige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite ge-
genüber, jedoch sind die wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur Aufga-
benerfüllung erforderlich und damit nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden ist 
somit nur mit positiven Jahresergebnissen und entsprechend hohen Zahlungsüber-
schüssen möglich, die neben den pflichtigen Tilgungsleistungen für laufende Kre-
dite auch noch nennenswerte Auszahlungen für Investitionen zulassen. Angesichts 
der zunehmenden Investitionsbedarfe aufgrund der wachsenden Stadt und dem ho-
hen Nachholbedarf an Investitionen ist davon auszugehen, dass sich die Verschul-
dung durch Investitionskredite in den kommenden Jahren tendenziell eher erhöhen 
wird. 
 
2.3 Ertragslage 
Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2022 in Summe betrachtet deutlich posi-
tiver entwickelt als in der Planung angenommen wurde. Die Ergebnisrechnung 2022 
weist ordentliche Erträge in Höhe von 5. 561,0 Mio. € und einen (unbereinigten) 
Überschuss von 100,5 Mio. € aus. Wesentlicher Faktor für die Ertragssteigerungen 
sind dabei die Steuererträge mit insgesamt 257,7 Mio. € mehr als geplant, die trotz 
der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen der noch vorhandenen Corona- 
und der neu hinzugekommenen Auswirkungen des Ukraine-Krieges erzielt werden 
konnten. Hervorzuheben sind dabei die Gewerbesteuererträge mit einem Plus von 
240,6 Mio. € (zur Entwicklung der Steuern im Einzelnen s. weiter unten), die somit 
auch wesentlich zur Kompensation der gestiegenen Belastungen beitragen konnten 
(zur Aufwandslage s. 2.4) 
Im unbereinigten Überschuss von 100,5 Mio. € ist ein außerordentliches Ergebnis 
in Höhe von 62,5 Mio. €, das bedingt durch die Isolierung der Corona- und Ukraine 
-bedingten Belastungen gemäß NKF-CUIG in der Ergebnisrechnung ausgewiesen 
wird, enthalten. Gegenüber der Planung, bei der von einer Isolierung in Höhe von 
0,0
500.000,0
1.000.000,0
1.500.000,0
2.000.000,0
2.500.000,0
3.000.000,0
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Investitions- und Liquiditätskredite 2017 bis 2022
(in T€ jeweils zum 31.12.)
Investitionskredite Liquiditätskredite
177

190,3 Mio. € ausgegangen wurde, bedeutet dies eine Reduzierung um 127,8 Mio. 
€. Grund dafür sind zum einen die entgegen früherer Steuerschätzungen gestiege-
nen Steuererträge, so dass die dort ursprünglich erwarteten Mindererträge nicht 
mehr als außerordentliches Ergebnis isoliert werden mussten. Dies wiederum be-
deutet einen geringeren Anstieg der Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF -CUIG und 
eine Reduzierung der Belastung des städtischen Haushalts ab 2026. Zum anderen 
erfolgte einmalig in 2022 eine pauschale Unterstützung der Kommunen bei der Be-
wältigung der Corona-bedingten Haushaltsbelastungen durch das Land NRW , bei 
der auf die Stadt Köln ein Betrag von 29,4 Mio. € entfiel. 
Der beschlossene Haushaltsplan 2022 sieht ein Defizit in Höhe von 37,4 Mio. € mit 
Isolierung vor (227,7 Mio. € ohne Isolierung). Somit bedeutet das Ergebnis der Jah-
resrechnung von 100,5 Mio. € im Vergleich zum beschlossenen Plan - unter Be-
rücksichtigung der Isolierung nach NKF -CUIG - eine Verbesserung in Höhe von 
rund 138,0 Mio. €. Der Vergleich der laufenden Verwaltungstätigkeit, d. h. ohne die 
Isolierung im Plan und im Ist, führt zu einer Verbesserung in Höhe von 265,7 Mio. 
€. Konsumtive Ermächtigungsübertragungen aus 2021 in Höhe von rd. 51,3 Mio. € 
führen zu einem fortgeschriebenen Plandefizit von 81,8 Mio. € (mit Isolierung NKF-
CIG); gegenüber diesem Wert ergibt sich eine Verbesserung um 182,4 Mio. €. 
Wesentliche einzelne Ertragspositionen haben sich im Vergleich zum Planwert un-
terschiedlich entwickelt: Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd. 
257,7 Mio. € über dem Planwert. Gestiegen sind dabei insbesondere die Erträge 
aus der Gewerbesteuer um rund 240,6 Mio. € gegenüber dem Planwert. Dies spie-
gelt die Corona-bedingte Entwicklung in Deutschland wieder, da in 2022 die in 2020 
und 2021 vorhandenen umfangreichen Corona- bedingten Restriktionen z.B. im 
Gastronomie- und Kulturbereich vollständig aufgehoben werden konnten, so dass 
eine letztendlich starke Erholung der entsprechenden Branchen einsetzte. Der im 
Februar 2022 begonnene Ukraine-Krieg hatte hingegen auf den Gewerbesteuerbe-
reich in 2022 noch keine negativen Auswirkungen. 
Weiterhin sind die Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen (+192,5 Mio. €) zu 
nennen, wie z.B. die einmalig in 2022 erfolgte pauschale Unterstützung der Kom-
munen bei der Bewältigung der Corona-bedingten Haushaltsbelastungen durch das 
Land NRW (+29,4 Mio. €) sowie die Corona- Zuwendungen für den ÖPNV, die 1:1 
an die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) weitergeleitet wurden (+107,2 Mio. €).  
Hinzu kommen Mehrerträge durch die sonstigen ordentlichen Erträge (+77,4 Mio. 
€), z.B. aus der Auflösung von Rückstellungen (+41,1 Mio. €), sowie ein gegenüber 
dem Plan verbessertes Finanzergebnis (+10,6 Mio. €) aufgrund höherer Gewinn-
ausschüttungen. 
178

Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist demgegenüber ein Minder-
ertrag in Höhe von 6,7 Mio. € gegenüber Plan zu verzeichnen, der auf die Ukraine-
bedingten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zurückzuführen ist, da die Betriebe 
bedingt durch die gleichzeitig anhaltenden Lieferengpässe nur wenige Neueinstel-
lungen vorgenommen hatten. Im Laufe des Jahres - bei wieder steigendem Arbeits-
platzangebot - zeigte sich der aufkommende Facharbeiter*innenmangel, so dass 
häufiger Arbeitsplätze unbesetzt blieben.  
Diese Ertragsverschlechterung 2022  gegenüber der Planung 2022 wirkt jedoch 
nicht unmittelbar auf das Jahresergebnis, da diese gemäß § 5 Abs. 2 und 5 NKF -
CUIG zu isolieren sind.  
In 2022 konnte beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verbesserung von 
10,1 Mio. € gegenüber der Planung erzielt werden. Grund dafür ist  zum einen das 
gegenüber 2021 weiterhin gestiegene Konsumverhalten der Bevölkerung nach Be-
endigung der Corona- Pandemie und zum anderen die grundsätzlich gestiegenen 
Preise aufgrund der durch den Ukraine- Krieg entstandenen Energiekostensteige-
rungen, die an die Konsument*innen weitergegeben wurden. 
Die Nettosteuerquote beträgt 48,77 %  (2021: 49,35 %) . Der Anteil der Gewerbe-
steuer an den Steuererträgen liegt bei 59,5 % (2021: 57,2 %). 
2.4 Aufwandslage 
Im Haushaltsjahr 2022 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
5.564,3 Mio. € und damit 354,8 Mio. € mehr als ursprünglich geplant entstanden.  
Größte Position auf der Aufwandsseite stellen die Transferaufwendungen mit 
2.243,6 Mio. € (40,32 %) dar . Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 2021 von 
99,1 Mio. €. Davon entfallen alleine 1.243,0 Mio. € auf Sozialtransferaufwendungen, 
41,3 Mio. € mehr als in 2021. Als weitere Einzelposition sind die Aufwendungen für 
den ÖPNV-Rettungsschirm an die KVB zu benennen, die allerdings auf der Ertrags-
seite entsprechende Mehrerträge generiert haben. Die Landschaftsumlage liegt im 
Bereich der Transferaufwendungen um 56,2 Mio.€ über dem Plan, ebenso die Ge-
werbesteuerumlage um 17,6 Mio. €. Grund dafür sind u.a. die  höheren Steuerer-
träge, die letztendlich hier zu höheren Transferaufwendungen führen.  
179

Die Personalaufwendungen machen mit 1.275,4 Mio. € insgesamt 22,92 % der or-
dentlichen Aufwendungen aus und bedeuten somit eine Steigerung von 82,6 Mio. € 
gegenüber 2021. Diese resultiert überwiegend aus Tariferhöhungen bei den Be-
amt*innen und Angestellten sowie aus einer höheren Rückführung zu den Pensi-
onsrückstellungen. Sonstige ordentliche Aufwendungen wurden in Höhe von 
1.050,9 Mio. € gebucht (18,89 %) (ein Plus von 45,5 Mio. € gegenüber 2021), davon 
insgesamt 640,5 Mio. € für den Schulträger - und Sozialbereich (2021: 619,1 Mio. 
€). Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sind die Zinsen 35,9 Mio. € unter dem 
Planwert geblieben. 
Der Aufwandsdeckungsgrad, d.h. das Verhältnis, mit dem die Summe der Aufwen-
dungen durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt in 2022 bei 99,94 % und 
ist gegenüber dem Vorjahr (99,67 %) gestiegen. 
2.5 Finanzlage 
Die Finanzrechnung 2022 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von 
21,2 Mio. € ab. Der Zahlungsmittelbestand sinkt um 4,9 Mio. € im Vergleich zum 
Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in 
Höhe von 7,9 Mio. € enthalten.  
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 
101,3 Mio. € und steht in diesem Maße zur Finanzierung von Investitionen bzw. für 
Tilgungsleistungen von Krediten zur Verfügung. Der Zahlungsüberschuss ist gegen-
über 2021 um 159,7 Mio. € niedriger ausgefallen. 
Die Auszahlungen für Investitionen belaufen sich auf 464,3 Mio. € und übersteigen 
damit die für Investitionszwecke eingegangenen Einzahlungen  in Höhe von 
174,3 Mio €. Der sich daraus ergebende negative Saldo aus Investitionstätigk eit in 
Höhe von 290,0  Mio. € führt insgesamt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von 
188,6 Mio. €. Dieser Fehlbetrag wurde überwiegend durch Kreditaufnahmen aus-
geglichen. 
Die Einzahlungen für Investitionen liegen etwa 31,1  Mio. € und damit 15,2 % unter 
dem Planwert (2021: mit 46 Mio. € und somit rund 28 % über dem Planwert). D ie 
Auszahlungen für Investitionen erreichen mit 464,3 Mio. € rund 50 % des fortge-
schriebenen Planwertes (2021: 310,7 Mio. € entsprachen rund 43 % des fortge-
schriebenen Planwertes). Die Auszahlungen für Baumaßnahmen betragen 55,6 % 
des fortgeschriebenen Planwertes (2021: 39,3 %) und übersteigen mit einem Ge-
samtbetrag von 160,8 Mio. € die aus 2021 übertragenen Auszahlungsermächtigun-
gen um rund 116 Mio.  € (2021: Gesamtbetrag von 132,5 Mio. € übersteigt die über-
tragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 87 Mio. €). Gründe für die stark ge-
stiegenen Auszahlungen bei den Baumaßnahmen sind die nach den von der Pan-
demie am stärksten betroffenen Jahre 2020 und 2021 wieder stark anstei genden 
wirtschaftlichen Betätigungen in 2022. Allerdings besteht weiterhin - auch aufgrund 
des Fachkräftemangels in der Industrie - die generelle Problematik, geeignete Fach-
firmen für die Durchführung der Maßnahmen zu finden. Zum Teil werden dabei z.B. 
im Rahmen von Baumaßnahmen Mehrfachausschreibungen für einzelne Gewerke 
notwendig. 
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusätzliche Liquiditätskreditaufnahmen 
erfolgt. Diese werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden Zahlungs-
verpflichtungen nachkommen zu können. 
180

Trotz sich abzeichnender veränderter Geldpolitik der europäischen Zentralbank, 
insbesondere im Bereich der Leitzinsen, hat die Stadt Köln aktuell keine Schwierig-
keiten, ihre Kapitalbedarfe am Kapitalmarkt - sowohl kurz- als auch langfristig - zu 
decken. 
2.6 Personalbestand und –entwicklung 
Im Jahr 2022 führten die um Corona-bedingte Effekte bereinigten Personalzu- und 
-abgänge in der Kernverwaltung zu einem um 241 Personen steigenden Personal-
bestand gegenüber dem 31.12.2021. Unter Berücksichtigung des aufgrund der 
Corona-Pandemie befristet eingestellten Personals ergibt sich ein um 6 Personen 
reduzierter Personalbestand von 22.080 zum 31.12.2022. Im Zusammenhang mit 
der Corona-Pandemie wurden im Jahr 2022 (zusätzlich zu dem bereits in 2020 und 
2021 eingestellten Personal) insgesamt 464 Personen neu- und/oder weiterbe-
schäftigt und 711 Personen schieden durch auslaufende Befristungen zum 
31.12.2022 aus dem Dienst der Stadt Köln aus. 
 
Mitarbeiter*innen Kernverwaltung* 
Anzahl 
Mitarbeiter*in-
nen 
Umrechnung auf 
Vollzeitbasis 
Beamt*innen 4.405 4.126 
tariflich Beschäftigte 15.364 13.039 
Anwärter*innen, Auszubildende, Prakti-
kant*innen 
1.284 1.271 
Summe aktiv Beschäftigte 21.053 18.436 
inaktives Personal (Beurlaubte, Abge-
ordnete, Freistellungsphase Altersteil-
zeit) 
1.027 828 
*(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst) 
 
personalintensive Bereiche Kernver-
waltung 
Anzahl 
Mitarbeiter*innen 
Umrechnung auf 
Vollzeitbasis 
allgemeine Verwaltung  9.112  8.022 
Sozial- und Erziehungsdienst  5.350  4.527 
feuerwehrtechnischer sowie Ordnungs- 
und Verkehrsdienst 
 2.183  2.122 
 
Die Personalgewinnung blieb für die Arbeitgeberin Stadt Köln auch 2022 herausfor-
dernd. Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel erschweren zuneh-
mend die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. Die Arbeitgeberin 
Stadt Köln befindet sich dabei weiterhin in großer Konkurrenz mit anderen Unter-
nehmen und öffentlichen Arbeitgeber*innen. 
Der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und zugesetzte und noch va-
kante Stellen sind auch Faktoren dafür, dass im Jahresvergleich 2021-2022 die re-
lative Vakanzquote im Jahresdurchschnitt um 1,3 Prozentpunkte gestiegen ist. 
  
181

Daten für die Kernverwaltung 2022 2021 
Vakante Planstellen zum 31.12. 1.927 1.548 
Quote zum Stichtag 31.12. 10,27% 8,32% 
Jahresdurchschnitt 10,14% 8,84% 
 
Die Stadt Köln nutzt die in 2021 etablierte und in 2022 ausgebaute Kampagne 
„Mach Köln!“ sowie weitere strategische Maßnahmen des Personalmarketings, um 
sich als attraktive Arbeitgeberin mit vielschichtigen Aufgabengebieten und Karriere-
möglichkeiten für Jobsuchende und Fachkräfte zu positionieren.  
In 2022 wurden insgesamt über 2.277 Mitarbeitende extern eingestellt. 
2.7 Gesamtbeurteilung 
 
 
Unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen weist der Ergebnisplan 2022 ei-
nen Jahresfehlbetrag von 37,4 Mio. € aus. Die Ergebnisrechnung für 2022 weist 
demgegenüber einen Jahresüberschuss von 100,5 Mio. € aus. Es ergibt sich damit 
eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von rund 138,0 Mio. €. 
In dem Jahresüberschuss sind 62,5 Mio. € enthalten, die aufgrund der Isolierung 
der Corona- und Ukraine-bedingten Belastungen gemäß NKF -CUIG als außeror-
dentliches Ergebnis ausgewiesen werden. Aber auch ohne die Isolierung nach NKF-
CUIG kann ein positives Ergebnis in der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 
38 Mio. € erzielt werden. 
− Die Mehrerträge von insgesamt 574,0 Mio. € beruhen im Wesentlichen auf hö-
heren Steuererträgen (Zeile 1), dort insbesondere bei d er Gewerbesteuer mit 
182

rund 240,6 Mio. € und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 10,1 Mio. 
€. Des Weiteren ergeben sich Mehrerträge bei den Zuwendungen (Zeile 2), bei 
denen neben den Corona- Zuwendungen an den ÖPNV (+107,2 Mio. €), die 
haushaltsneutral entsprechende Mehraufwendungen auslösen (s. Zeile 15), die 
einmalig in 2022 erfolgte pauschale Unterstützung der Kommunen bei der Be-
wältigung der Corona- bedingten Haushaltsbelastungen durch das Land NRW 
(+29,4 Mio. €) zu nennen ist. Hinzu kommen Mehrerträge in verschiedenen Be-
reichen durch die Auflösung bzw. die Herabsetzung von Rückstellungen (Zeile 
7). Zu weiteren Details wird auf 2.3 Ertragslage verwiesen. 
− Auf der Aufwandsseite sind im Haushaltsjahr 2022 ordentliche Aufwendungen
in Höhe von insgesamt 5.564,3 Mio. € entstanden und damit 354,8 Mio. € über
Plan. Insbesondere in Zeile 15, Transferaufwendungen, sind Mehraufwendun-
gen gegenüber dem Plan zu verzeichnen. Sie werden zu großen Teilen durch
korrespondierende Mehrerträge gedeckt. Außerdem fallen die Landschaftsum-
lage und die Gewerbesteuerumlage im Vergleich zum Planansatz 2022 um 56,2
Mio. € bzw. 17,6 Mio. € höher aus. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von
44,3 Mio. € resultieren aus erhöhten Fallzahlen bzw. allgemeinen Kostensteige-
rungen bei Personal - und Sachaufwendungen in der wirtschaftlichen Jugend-
hilfe. Darüber hinaus führen unvorhersehbare Corona- bzw. Ukraine-bedingte
Mehraufwendungen in verschiedenen Bereichen zu Verschlechterungen. Wei-
tere Ausführungen sich unter 2.4 Aufwandslage dargestellt.
− Im Bereich des Finanzergebnisses resultieren Minderaufwendungen im Wesent-
lichen aus dem in 2022 noch niedrigen Zinsniveau, das sowohl im Bereich der
Zinsen für Investitionskredite als auch bei den Zinsen für Kassenkredite Weni-
geraufwendungen in Höhe von rund 35,9 Mio. € verursachte (Zeile 20). Die
Mehrerträge (Zeile 19) ergeben sich größtenteils aus höheren Gewinnausschüt-
tungen der städtischen Eigengesellschaften (+8,6 Mio. €).
Die sehr viel geringere Ausweisung von außerordentlichen Erträgen (Zeile 23) durch 
Corona- bzw. Ukraine-bedingte Haushaltsbelastungen begründet sich überwiegend 
dadurch, dass letztendlich - entgegen früherer Steuerschätzungen zum Zeitpunkt 
des Aufstellungsverfahrens in 2021 -  die Steuererträge in Köln stark gestiegen sind 
(s. auch weiter oben bzw. 2.3 Ertragslage). Die Isolierung dieser Schäden reduzierte 
sich dadurch um rund 178 Mio. €. Demgegenüber standen jedoch Corona-bedingte 
Mehraufwendungen von rund 18 Mio. € bei den Gesundheitsdiensten sowie Ukra-
ine-bedingte Mehraufwendungen zur Unterbringung und Betreuung der von dort ge-
flüchteten Menschen in Höhe von rund 43 Mio. €. Die einmalig in 2022 erfolgte pau-
schale Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Corona- bedingten 
Haushaltsbelastungen durch das Land NRW (+29,4 Mio. €) ist überwiegend für den 
außerordentlichen Aufwand (Zeile 24) verantwortlich, da die Unterstützung des Lan-
des die notwendige Isolierung gemäß NKF -CUIG entsprechend reduziert, was im 
Hinblick auf die Belastung zukünftiger Haushalte, insbesondere durch die noch zu 
buchende Bilanzierungshilfe ab 2026 ff. gemäß § 6 NKF -CUIG, als positiv zu be-
werten ist. 
Insgesamt ist das Jahresergebnis gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen. 
183

3. Prognosen, Chancen und Risiken 
Der im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 noch durchaus po-
sitiv ausfallende Blick auf die Haushaltslage inklusive der Mittelfristplanung - wenn 
auch nur unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CIG – trübt sich zu-
nehmend ein und der angestrebte Haushaltsausgleich ab 2024 erscheint auf grund 
aktueller Entwicklungen in dieser Form nicht mehr darstellbar. Hintergrund sind ne-
ben sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere 
stark veränderte Kostenstrukturen, auf die bei den Chancen und Risiken näher ein-
gegangen wird. Auch wenn die Auswirkungen durch die Corona- Pandemie stark 
abnehmen, werden die in den Jahren 2020- 2022 bereits ermittelten und in 2023 
noch zu ermittelnden Corona- bedingten außerordentlichen Erträge gemäß NKF -
CIG bzw. NKF -CUIG außerdem im Rahmen der ab 2026 zu buchenden Bilanzie-
rungshilfe Eingang in den städtischen Haushalt finden, entweder als einmalige er-
folgsneutrale Buchung der Bilanzierungshilfe ganz oder in Teilen in 2026 gegen das 
Eigenkapital oder indem ab 2026 ff. die Bilanzierungshilfe über maximal 50 Jahre 
erfolgswirksam abgeschrieben wird. Weiter wurde die Bilanzierungshilfe ab 2022 
auch auf Mehraufwendungen/ Mindererträge im Rahmen der Auswirkungen des Uk-
raine-Krieges gemäß NKF-CUIG ausgeweitet. Diese dort ermittelten Werte werden 
ebenfalls den städtischen Haushalt ab 2026 ff. belasten. 
Mit Blick auf die schwierige finanzwirtschaftliche Ausgangssituation ist es wichtig, 
eine transparente und belastbare Planung unter Berücksichtigung aller bereits be-
kannten Risiken und Chancen für die kommenden Jahre aufzustellen, ohne jedoch 
die Weiterentwicklung der Stadt aus dem Blick zu verlieren. Zwingend notwendig ist 
die Reduzierung der derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung erkennbaren Jah-
resfehlbeträge und die Erwirtschaftung von Überschüssen, um weiterhin die erfor-
derliche Erneuerung und den Ausbau der Infrastruktur, notwendige Maßnahmen 
zum Klimaschutz und jene zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Digitali-
sierung vorantreiben zu können. Langfristig ist es auch dringend geboten, das in 
den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital im Sinne einer nachhaltigen Haus-
haltswirtschaft wiederaufzubauen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der 
eventuell in 2026 ganz oder teilweise erfolgsneutral zu buchenden Bilanzierungs-
hilfe gegen das Eigenkapital gemäß NKF-CUIG. 
Zu den Chancen und Risiken im Einzelnen: 
Kosten zur Unterbringung Schutzsuchender aufgrund des Angriffskrieges gegen die 
Ukraine: 
Die Kosten zur Unterbringung der seit 2022 Ukraine-Geflüchteten werden von Bund 
bzw. Land NRW den Kommunen nicht in voller Höhe erstattet (Kostendeckung ca. 
61,6 %). Somit ist aufgrund des weiter andauernden Krieges in diesem Bereich mit 
einer fortlaufenden Kostenunterdeckung zu rechnen. 
Energiekostensteigerungen: 
Die Steigerung der Energiekosten erfolgte besonders stark in 2022. Aber auch in 
2023 ff. ist eine Senkung dieser Kosten auf das Niveau vor 2022 nicht zu erwarten. 
Vielmehr ist von höheren Aufwendungen für diesen Bereich im städtischen Haushalt 
auszugehen. 
Baupreissteigerungen: 
Zwar konnten die Investitionsausgaben in den letzten Jahren kontinuierlich gestei-
gert werden, jedoch sind diese zu einem nicht unerheblichen Teil auf die massiven 
184

Baupreissteigerungen je Maßnahme zurückzuführen. Unter dieser Maßgabe ist es 
für die Stadt Köln schwierig, das eigene Anlagevermögen zu erhalten, d.h. den In-
vestitionsrückstand abzubauen. 
Zinsen: 
Es wird erwartet, dass die jahrelange Niedrigzinsphase in 2023 beendet sein wird. 
Trotz bereits im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2023/2024 berücksichtigter 
Zinssteigerungen ist die Entwicklung deshalb weiter zu beobachten. 
Personalkosten: 
Aufgrund der hohen Inflation sind höhere Tarifabschlüsse und deutlich steigende 
Personalkosten zu erwarten. 
Zweite Stufe der differenzierten, fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsge-
setz: 
Erstmalig in 2022 hat das Land bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach 
dem Gemeindefinanzierungsgesetz eine Unterscheidung zwischen den kreisfreien 
Städten und den kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen. Dabei wurde in einer 
ersten Stufe die Differenzierung der fiktiven Hebesätze bei der Steuerkraftermittlung 
hälftig umgesetzt. Auf die Umsetzung der zweiten Stufe ab 2022, also die vollstän-
dige Umsetzung der unterschiedlichen fiktiven Hebesätze zwischen den kreisfreien 
Städten und den kreisangehörigen Gemeinden, was eine weitere erhebliche Be-
nachteiligung der kreisfreien Städte bedeuten würde, wurde gemäß Koalitionsver-
trag zwar verzichtet. Über die Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte be-
züglich der differenzierten Hebesätze ist noch nicht entschieden. Je nach Ausgang 
des Verfahrens können sich entsprechend Chancen und Risiken ergeben. 
Kliniken der Stadt Köln: 
Die Kliniken der Stadt Köln befinden sich aktuell in einer anhaltend tiefgreifenden 
wirtschaftlichen Krise, die auch Auswirkungen auf  den städtischen Haushalt nach 
sich ziehen kann. Zu den Details wird auf Punkt 3.3.2 verwiesen, in dem einzelne 
Beteiligungen separat vorgestellt werden. 
Rückforderung der kreditierten Corona-bedingten Verbundmassenaufstockung von 
rund 1,5 Mrd. €: 
Für die Jahre 2021 und 2022 erfolgte eine kreditierte Aufstockung der zu verteilen-
den Verbundmasse zur Unterstützung der Kommunen im Rahmen des Gemeinde-
finanzierungsgesetzes. Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll dieser 
kreditierte Anteil von insgesamt 1,492 Mrd. € nun von den Kommunen zurückgefor-
dert werden. Bei einer angenommenen Tilgungszeit über 50 Jahre fallen somit jähr-
lich 29,836 Mio. € für alle NRW -Kommunen zusammen an. Welcher Betrag dabei 
anteilig auf die Stadt Köln entfällt, ist aktuell aufgrund der komplexen Berechnungs-
grundlagen nicht quantifizierbar. Der Betrag in Höhe von 29,836 Mio. € schmälert 
als Vorwegabzug die verteilbare Finanzausgleichsmasse zum GFG 2024. 
Altschuldenlösung: 
Im Koalitionsvertrag der regierenden Landesparteien wird eine dringend notwen-
dige Lösung der Altschuldenproblematik angestrebt. Da neben der Mitarbeit der 
kommunalen Spitzenverbände auch der Bund eingebunden werden soll und auch 
viele Fragen noch offen sind, wird der Start des Entschuldungsprogramms akt uell 
für 2025 angestrebt. Je nach Ausgestaltung können sich für die Stadt daraus Chan-
cen (bei effizienter Entlastung von Schulden und Zinsen) oder Risiken (bei einer 
185

überwiegend kommunalen Finanzierung und einem die Entlastungen überwiegen-
den Finanzierungsanteil der Stadt) ergeben. 
Steuerentwicklung: 
Die Steuerentwicklung in 2022 ist positiv verlaufen, insbesondere bei der Gewerbe-
steuer (+240,6 Mio. €) und der Umsatzsteuer (+10,1 Mio. €). Nur bei der Einkom-
menssteuer (-6,7 Mio. €) ist ein geringes Defizit gegenüber der Planung zu verzeich-
nen (s. auch Punkt 2.3 Ertragslage). Die Entwicklung der Steuern in 2023 auf Basis 
der Steuerschätzung aus 2022 lässt jedoch für 2023 ff. ein geringeres Steuerwachs-
tum vermuten. Die detaillierte Analyse dazu erfolgt unter 3.1.1. Ergebnisplan 2023. 
Inflation: 
Die hohe Inflation führt durch steigende Verbraucherpreise auch bei den Kommu-
nen zu Mehraufwendungen, unmittelbar bei der Beschaffung von Sach- und Dienst-
leistungen und mittelbar im Bereich der Transferleistungen. 
Klimaschutz/ Mobilitätswende/ Digitalisierung: 
Im Rahmen notwendiger Transformationsaufgaben sind steigende Investitionen 
und in der Folge auch konsumtive Aufwendungen in den nächsten Jahren zu erwar-
ten. 
Sonstiges: 
Entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Sta-
tistik aus November 2022 wird für 2035 von rd. 1,107 Mio. und für 2050 von rd. 
1,110 Mio. Kölner*innen ausgegangen. Im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt der 
Berechnungen zum 30.04.2020 steigt damit die Zahl der Menschen, die in Köln mit 
Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2035 um etwa 34.700 und bis 2050, dem End-
punkt der Prognose, um weitere 38.100 und damit insgesamt um nahezu 73.000 
Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, der bereits bei der städtischen Vorausbe-
rechnung aus dem Jahr 2019 ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen, 
wenngleich in geringerem Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2050 Hand-
lungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche 
Investitionen insbesondere im Bildungsbereich, im Ausbau der Betreuungsange-
bote in den Kindertagesstätten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau 
erfordern. Zum anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wach-
senden Großstadt zusätzliche Bedarfe in den sozialen Handlungsfeldern, die durch 
den demographischen Wandel mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen 
noch verstärkt werden. 
Die Stadtverwaltung sieht sich einer Vielzahl von internen und externen Entwicklun-
gen und Ereignissen ausgesetzt, die das kommunale Handeln in wesentl ichem 
Maße beeinflussen. Dazu zählen sich stetig wandelnde soziale, gesellschaftliche, 
ökologische, ökonomische und finanzielle Herausforderungen und sich kontinuier-
lich verändernde (gesetzliche) Rahmenbedingungen. Zur besseren Einschätzung 
der Chancen- und Risikolage benötigt die Stadtverwaltung einen Überblick zu Chan-
cen und Risiken. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kom-
bination aus strategischer und operativer Dimension, welches derzeit aufgebaut 
wird und einen planmäßigen Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, 
Steuerung und Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken, die sich auf 
die Bevölkerung der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände 
und die Verwaltung auswirken können, beinhaltet.  
186

Die regelmäßige Befassung soll zukünftig im Zeitablauf ein dynamisches Bild der 
Chancen- und Risikolage aufzeigen. Das operative Risikomanagement verfolgt mit 
dem Instrument des Internen Kontrollsystems (IKS), das dezentral verantwortet 
wird, insbesondere das Ziel der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Handelns in-
nerhalb der Verwaltungsprozesse. Das Vorhandensein eines IKS ist gesetzlich fest-
gelegt (siehe § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und § 49 S. 5 KomHVO NRW).  
Zur Darstellung der künftigen Entwicklung wird im nachfolgenden über die Haus-
haltsplanung 2023, ausgewählte Projekte sowie die Entwicklung der Beteiligungen 
berichtet.  
 
 
3.1 Entwicklung Folgejahre 
Nachfolgend werden das Folgejahr 2023 sowie die weitere mittelfristige Planung bis 
2027 und deren Auswirkung auf di e finanzielle Situation erläutert. Die hier darge-
stellten Werte und Ausführungen entsprechen in leicht gekürzter Form dem in 2022 
verabschiedeten Doppelhaushalt 2023/2024. 
3.1.1 Ergebnisplan 2023/2024 
In 2023 sollten die Corona-bedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträge als 
außerordentliches Ergebnis gemäß § 4 Abs. 2 NKF -CUIG auch weiterhin wie in 
2022 in der Planung ausgewiesen werden, gemäß § 4 Abs. 3 NKF-CUIG sollte dies 
erstmals in 2023 zusätzlich auch für die Belastungen aus den Auswirkungen des 
Ukraine-Krieges geschehen.  
Nachfolgend wird hier zunächst der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 
2023/2024 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 ohne die Corona- bzw. 
Urkraine-bedingte Isolierung dargestellt (in Mio. €): 
 
 2023 2024 2025 2026 2027 
Summe ordentliche Erträge 5.412,3 5.528,5 5.618,5 5.665,5 5.781,0 
Summe ordentliche Aufwendun-
gen 5.600,4 5.817,6 5.837,5 5.773,5 5.835,2 
Finanzergebnis -3,1 3,2 9,9 6,2 6,2 
Jahresergebnis -191,2 -286,0 -209,2 -101,8 -48,0 
Quote der Inanspruchnahme  
der allgemeinen Rücklage 3,58 % 5,56 % 4,30 % 2,19 % 1,05 % 
 
Gemäß § 4 Abs. 2 NKF -CUIG können Corona- bedingte Mehraufwendungen bzw. 
Mindererträge bis einschließlich 2023 in der Planung isoliert werden. Zum Zeitpunkt 
des Ratsbeschlusses zum Doppelhaushalt 2023/2024 am 10.11.2022 galt gemäß 
§ 4 Abs. 5 des Entwurfs zum NKF-CUIG, dass die durch die Auswirkungen des Uk-
raine-Krieges bedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträge in 2023 sowie in 
der Mittelfristplanung 2025-2027 zu isolieren waren, aber nicht in 2024. Auf Basis 
dieser Werte erfolgte die Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Es erg ibt sich 
folgende Aufstellung (in Mio. €): 
  
187

2023 2024 2025 2026 2027 
Summe ordentliche Erträge 5.412,3 5.528,5 5.618,5 5.665,5 5.781,0 
Summe ordentliche Aufwendun-
gen 5.600,4 5.817,6 5.837,5 5.773,5 5.835,2 
Finanzergebnis -3,1 3,2 9,9 6,2 6,2 
Außerordentliche  Erträge 
Corona-Pandemie 11,9 0 0 0 0 
Außerordentliche Erträge Auswir-
kungen Ukraine-Krieg 
 
182,2 0 147,3 70,7 28,3 
Jahresergebnis 2,9 -286,0 -61,9 -31,1 -19,7 
Quote der Inanspruchnahme  
der allgemeinen Rücklage 0,00 % 5,35 % 1,22 % 0,62 % 0,40 % 
 
Am 15.12.2022, also nach dem Kölner Ratsbeschluss zum Haushaltsplan, wurde 
das NKF -CUIG in der aktuell geltenden Fassung beschlossen, wonach - abwei-
chend von den Werten zum Ratsbeschluss - gemäß § 4 Abs. 5 NKF-CUIG die Mehr-
aufwendungen bzw. Mindererträge aus den Auswirkungen zum Ukraine- Krieg bei 
Verabschiedung eines Doppelhaushalts von 2023- 2026 im Plan durchgehend zu 
isolieren sind, aber nicht mehr in 2027. Danach hätten sich folgende - verbesserte 
- Planwerte ergeben: 
 
 2023 2024 2025 2026 2027 
Summe ordentliche Erträge 5.412,3 5.528,5 5.618,5 5.665,5 5,781,0 
Summe ordentliche Aufwendun-
gen 
5.600,4 5.817,6 5.837,5 5.773,5 5.835,2 
Finanzergebnis -3,1 3,2 9,9 6,2 6,2 
Außerordentliche Erträge 
Corona-Pandemie 11,9 0 0 0 0 
Außerordentliche Erträge Auswir-
kungen Ukraine-Krieg 
 
182,2 191,5 147,3 70,7 0 
Jahresergebnis 2,9 -94,5 -61,9 -31,1 -48,0 
Quote der Inanspruchnahme  
der allgemeinen Rücklage 0,00 % 1,77 % 1,18 % 0,60 % 0,93 % 
 
Das Haushaltsjahr 2023 schließt - unter Berücksichtigung der gemäß § 4 Abs. 2 
und Abs. 3 NKF -CUIG vorzunehmenden Isolierung - mit einem geplanten Über-
schuss von 2,9 Mio. € ab. 
Das zeigt, in welch erheblichem Maße die Haushaltsplanung 2023 durch den au-
ßerordentlichen Ertrag, resultierend aus den Auswirkungen der Corona- Pandemie 
und denen des Ukraine- Krieges geprägt ist. Bemerkenswert ist auch, dass der 
Haushaltsausgleich in der Mittelfristplanung trotz Anwendung der Bilanzierungshilfe 
nicht erreicht werden kann, so dass es zukünftig zu einem weiteren Eigenkapital-
verzehr kommt. 
188

Basis für die im Haushalt 2023/2024 angenommenen Steuererträge ist die Steuer-
schätzung aus Mai 2022. Diese wurde mit Blick auf aktuelle Entwicklungen sowie 
angekündigter Steuerentlastungen im Sinne des Vorsichtsprinzips für Köln konkre-
tisiert. Für die Haushaltsplanung von enormer Bedeutung sind zunächst die bei der 
Steuerschätzung des Arbeitskreises noch nicht beschlossenen und daher nicht be-
rücksichtigten, aber bereits absehbaren Steuererleichterungen. Diese Steuerer-
leichterungen wurden nach dem Vorsichtsprinzip berücksichtigt und bei der „Über-
setzung“ der Steuerschätzung auf die Belange der Stadt Köln als Risiko eingepreist:  
• Das Steuerentlastungsgesetz bringt bundesweit Steuermindereinnahmen 
von mehr als 15 Mrd. € allein im Jahr 2022 mit sich. Für den Gemeindeanteil 
an der Einkommensteuer ist für dieses Jahr ein Abschlag von ca. 5 Prozent 
vorzunehmen. 
• Das Vierte Corona-Steuerhilfe-Gesetz führt zu Mindereinnahmen bei der Ge-
werbesteuer, die je nach Jahr 1,2 bis 2,3 % des Aufkommens betragen kön-
nen. 
• Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer dient dazu, das Existenzmini-
mum steuerfrei zu stellen. Dies ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Je nach 
Umfang der Inflation fällt auch die notwendige Anhebung des Grundfr eibe-
trages unterschiedlich hoch aus. Dies lässt für die in diesem Jahr zu beschlie-
ßende Anhebung große Einnahmeausfälle erwarten. Sofern dann zusätzlich 
– wie vom Bundesfinanzminister angestrebt – die Wirkung der sogenannten 
Kalten Progression gedämpft wird, sind jährliche Einnahmeausfälle in Höhe 
von 10 Mrd. € bundesweit durchaus denkbar. Dies würde zu einer Verringe-
rung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer um 3 Prozent führen.  
Darüber hinaus wurden bei der Auswertung und Analyse der vorliegenden St euer-
schätzungen intensiv die örtlichen Steuerentwicklungen der Stadt Köln betrachtet 
und analysiert, um diese Steuerentwicklung unter Abwägung von Chancen und Ri-
siken bestmöglich zu prognostizieren. Hier zeigt sich: Das Gewerbesteueraufkom-
men der Stadt Köln hat sich in den Jahren vor der Pandemie zunächst durchgängig 
positiv entwickelt. Mit Beginn der Pandemie wurde dieser Aufschwung zunächst 
deutlich gestoppt und im Haushaltsjahr 2020 kam es zu einem massiven Einbruch 
bei den Gewerbesteuererträgen. Durch den breiten Branchenmix ist die Stadt Köln 
jedoch vergleichsweise sicher durch die Jahre der Pandemie gekommen. Auf Basis 
der aktuellen Aufkommensentwicklung in 2022 sowie unter Berücksichtigung der 
Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2022 wurde daher für das Jahr 2023 ein Ge-
werbesteueransatz von 1.510,5 Mio. € festgesetzt. Für die Jahre 2023 ff. wurden 
zur Ansatzfestlegung die aufgrund der geplanten Steuererleichterungen sowie der 
in Köln gegebenen Rahmenbedingungen angepassten Steigerungsraten der Steu-
erschätzung von Mai 2022 herangezogen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 führt dies zu 
einer leichten Herabsetzung der Ansätze gegenüber der bisherigen mittelfristigen 
Planung. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein massiver Wirtschaftseinbruch in den 
verfügbaren Steuerprojektionen nicht enthalten ist. Die derzeit unklare und hoch dy-
namische Entwicklung zieht entsprechende Prognoserisiken nach sich. Für die 
Jahre 2023 und 2024 ist keine Erhöhung der Hebesätze bei den Realsteuern 
(Grund- und Gewerbesteuer) vorgesehen. Die aktuellen Hebesätze sind in § 6 der 
Haushaltssatzung ausgewiesen.  
189

Zum 01.01.2025 steht eine Neuregelung aufgrund der Grundsteuerreform an, wobei 
diese bei Aufkommensneutralität der Reform keine Auswirkungen auf die Haus-
haltsansätze haben wird, selbst wenn sich, was zu erwarten ist, der Hebesatz in 
Folge der Reform ändern sollte.  
Mit Blick auf d ie derzeitige wirtschaftliche Entwicklung ist festzustellen, dass der 
Arbeitsmarkt in Deutschland zumindest im Bereich mittlerer und höherer Beschäfti-
gungsverhältnisse noch bemerkenswert stabil ist. Die Krise zeigt sich daher zu-
nächst maßgeblich mit Blick auf die geplanten steuerlichen Erleichterungen bei der 
veranlagten Einkommensteuer, insbesondere durch die notwendige Anhebung des 
Grundfreibetrags sowie ggf. erfolgende Maßnahmen zur Abschwächung der kalten 
Progression. Der Ansatz für das Jahr 2023 wurde unter Berücksichtigung aller Ef-
fekte auf 663,6 Mio. € festgesetzt und liegt im Ergebnis immer noch deutlich hinter 
dem ursprünglich erwarteten Entwicklungspfad.  
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den verschiede-
nen, teilweise befristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer 
geprägt. Ausgehend von dem allgemeinen leichten Rückgang des Umsatzsteuer-
aufkommens bewirkt dies positive Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Ent-
wicklungen. Auf Basis der Ergebnisse aus der Mai -Steuerschätzung 2022 wurde 
der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2023 auf 177,7 Mio. € fest-
gesetzt. 
Gem. § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rech-
nung ausgeglichen sein. Diese Forderung wird im Finanzplanungszeitraum 2023 
bis 2027 auch unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gemäß NKF -CUIG nicht 
durchgängig erfüllt. In Folge immer noch abgesenkter Ertragserwartungen bei den 
Steuern und bei gleichzeitigen Aufwandssteigerungen wird sich das Haushaltsdefi-
zit 2024 bis 2027 gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung erhöhen. Auch 
ein möglicher Haushaltsausgleich verschiebt sich derzeit weiter in die Zukunft. Es 
zeigt sich deutlich: Hierfür bedarf es relevanter Verbesserungen entweder auf der 
Ertragsseite durch Entlastungen zur Abfederung der Krisenfolgen oder spürbarer 
Anpassungen auf der Aufwandsseite im Zuge von Aufgabenkritik und Aufgabenent-
lastung. 
Nur in 2023 kann der Haushaltsausgleich planerisch - und dies nur unter Anwen-
dung der Bilanzierungshilfe - erreicht werden. Ab dem Haushaltsjahr 2024 kommt 
es - trotz Bilanzierungshilfe - in allen Jahren der Mittelfristplanung zu einem weiteren 
Eigenkapitalverzehr. Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2024 war eine Ge-
nehmigung des Haushalts 2023/2024 durch die Bezirksregierung Köln notwendig, 
die am 19.12.2022 erfolgte. 
Es bestehen also weiterhin erhebliche Risiken für die Ertr äge und Aufwendungen 
der Stadt. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Isolierung der Corona- und Ukra-
ine- Schäden voraussichtlich letztmalig im Jahresabschluss 2023 vorgenommen 
werden darf. Auch wenn die Auswirkungen der Corona- Pandemie auf den städti-
schen Haushalt sich in 2023 weiter abschwächen, kann aufgrund der vielfältigen 
Auswirkungen, die sich durch den fortdauernden Angriffskrieg auf die Ukraine und 
die daraus folgenden wirtschaftlichen Verwerfungen ergeben, aktuell keine günstige 
Prognose bezüglich der Entwicklung des städtischen Haushalts gegeben werden. 
  
190

3.1.2 Finanzplan 20 23/2024 
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmittel für die laufende Verwaltungstätigkeit 
als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt.  
Der Finanzplan 2023/2024 weist folgende Werte aus (in Mio. €): 
2023 2024 2025 2026 2027 
Einzahlungen lfd. Verwaltungs-
tätigkeit 5.392,9 5.526,4 5.628,7 5.683,4 5.806,4 
Auszahlungen lfd. Verwaltungs-
tätigkeit 
5.550,0 5.696,6 5.700,7 5.636,6 5.698,4 
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit -157,1 -170,2 -72,0 46,8 108,1 
Einzahlungen Investitionstätig-
ki  
201,3 202,7 221,9 216,1 222,9 
Auszahlungen Investitionstätig-
ki  
1.016,4 1.012,6 988,7 1.082,6 952,0 
Saldo aus Investitionstätigkeit -815,1 -809,9 -766,8 -866,4 -729,1
Einzahlungen Finanzierungstä-
ti k it  
15.831,2 15.848,0 15.712, 15.692,5 15.488,
4Auszahlung Finanzierungstätig-
k it  
14.854,9 14.867,9 14.873,
9
14.872,8 14.867,
4Saldo aus Finanzierungstätig-
keit 
976,4 980,1 838,8 819,7 621,0 
Veränderung der liquiden Mit-
tl  
4,2 0 0 0 0 
D
er Bestand an Liquiditätskrediten wird sich planerisch zudem bis 2027 gegenüber 
dem Stand per 31.12.2022 um 1.021,4 Mio. € auf 2.173 Mio. € erhöhen. 
Die Prognosen bezüglich der Zinsentwicklung sind aufgrund der aktuellen Gege-
benheiten weiterhin schwierig und volatil, derzeit werden steigende Zinsen erwartet. 
Die seit Mitte 2022 stark gestiegenen Zinsen führen generell zu höheren Haushalts-
belastungen, auch wenn der Ansatz in 2022 noch auskömmlich war. Derzeit hat 
sich der jährliche Durchschnittszinssatz für die langfristigen Kredite von 4,03% 
(2011) auf 1,83% (2022) verringert, im Vergleich zum Vorjahr allerdings leicht erhöht 
(2021 1,71%). Durch den reduzierten Schuldenstand und den immer noch relativ 
geringen Durchschnittszinssatz ergibt sich in 2022 noch eine Aufwandsminderung 
von jährlich rd. 28  Mio. €. Weitere Zinserhöhungen werden allerdings zu entspre-
chenden Mehrbelastungen bei den Krediten führen. 
3.1.3 Reduzierung der Fehlbetragsquoten 
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwaltung ist es, langfristig wieder ausgegli-
chene Haushalt e vorzulegen und damit die gesetzliche Vorgabe entsprechend 
§ 75 Abs. 2 GO NRW zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahres-
bezogenen Defizits. Dies gelingt in 2023 allerdings nur mit Hilfe der Bilanzierungs-
hilfe gemäß NKF -CUIG. In der mittelfristigen Sicht des Haushaltsplans 2023 wird
dies auch unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CUIG planerisch in
keinem der drei mittelfristigen Jahre 2025 bis 2027 erreicht.
191

Daher wird umso deutlicher, dass weiterhin erhebliche Managementanstrengungen 
erforderlich sind, um die Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts umzusetzen. 
Das Schließen von Konnexitätslücken, z.B. im Zusammenhang mit der Flüchtlings-
finanzierung, muss weiterhin nachdrücklich eingefordert werden. 
Die nachfolgend abgebildeten Verläufe stellen die Ertrags - und Aufwandsentwick-
lung im IST bis 2022 sowie bis 2027 auf Basis der mittelfristigen Planung des Haus-
haltsplanes 2023/2024 dar. Die erste Darstellung zeigt die Entwicklung ohne Be-
rücksichtigung der Isolierung der Corona und Ukraine- bedingten Belastungen. Die 
zweite Darstellung enthält die Bilanzierungshilfe ab 2020 gemäß § 5 Abs. 2 und 
Abs. 3 NKF-CUIG-Entwurf zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses am 10.11.2022, auf 
dessen Grundlage die Genehmigung der Bezirksregierung erfolgte, d.h. ohne eine 
Isolierungsmöglichkeit in 2024. Die dritte Darstellung wiederum enthält die Bilanzie-
rungshilfe gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3 NKF-CUIG in der aktuellen geset zlichen 
Regelung, also mit der planerischen Isolierungsmöglichkeit in 2024, da ein Doppel-
haushalt beschlossen wurde. 
 
 
192

Hierdurch wird deutlich, dass die durch das  NKF-CUIG eingeräumte Ausweisung 
der Corona- und Ukraine - bedingten Belastungen als außerordentliches Ergebnis 
zu einer signifikanten Verbesserung sowohl des Jahresabschlusses 2022 als auch 
der Plandaten ab 202 3 beiträgt. Allerdings ist jedoch schon jetzt darauf hinzuwei-
sen, dass die Bilanzierungshilfen i. H. v. 155,5 Mio. € aus 2020 , i. H. v. 150,0 Mio. 
193

€ für 2021 sowie i.H.v. 62,5 Mio. € in 2022 und die weiteren in 2023 noch zu ermit-
telnden Werte gemäß den Vorschriften des § 6 Abs. 2 NKF-CUIG den Haushalt der 
Stadt Köln ab 2026 belasten werden, da diese in 2026 einmalig erfolgsneutral ganz 
oder anteilig gegen das Eigenkapital zu buchen oder aber ab 2026 für maximal 50 
Jahre in den kommenden Jahren erfolgswirksam abzuschreiben sind. 
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen grundsätzlich regelmäßi-
gen Steigerungen durch Preis -, Besoldungs- sowie Tarifanpassungen unterliegen, 
dem folgen jedoch nicht zwangsläufig entsprechende Steigerungen bei den im We-
sentlichen konjunkturell beeinflussten Ertragsgrößen.  
Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen  
kann hier Entlastung schaffen. Dazu zählen auch die strikte Einhaltung des Kon-
nexitätsprinzips und eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommu-
nen durch Bund und Länder. 
Zwar hat die gemäß NKF -CUIG eingeräumte Bilanzierungshilfe den städtischen 
Haushalt seit 2020 im Jahresabschluss buchhalterisch stark entlastet, jedoch wird 
eine substantielle Entlastung der kommunalen Haushalte nur bei echten finanziellen 
Hilfen durch das Land NRW oder den Bund erfolgen. Seit 2022 erfolgen zwar auch 
weitere Ausgleichszahlungen für die Kosten der Unterkunft infolge der Auswirkun-
gen des Ukraine-Krieges sowie die sich in diesem Bereich stark erhöhten Energie-
kosten, jedoch decken die dort überwiesenen Mittel gemäß § 46 SGB II gerade ein-
mal rund 61,6 % der Gesamtkosten ab. Des Weiteren erfolgte in 2022 einmalig eine 
pauschale Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der corona-bedingten 
Haushaltsbelastungen durch das Land NRW in Höhe von insgesamt 500 Mio. €; die 
Unterstützung für Köln betrug dabei 28,8 Mio. €. Dieser Betrag ist jedoch bei einem 
Planungsvolumen für die Aufwendungen 2023 in Höhe von 5,689  Mrd. € um ein 
Vielfaches zu gering - gerade einmal 0,5 % des Gesamtvolumens - um den städti-
schen Haushalt signifikant entlasten zu können. 
Ohne deutliche Hilfen oder sonstige Ertragszuwächse ist eine Reduzierung von Auf-
gaben und Aufwendungen zwingend erforderlich, um den Verzehr des Eigenkapi-
tals kontinuierlich und nachhaltig zu verringern und langfristig wieder einen ausge-
glichenen und generationengerechten Haushalt aufstellen zu können und damit an 
Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzung zu gewinnen. 
Derzeit ergeben sich die nachstehend aktualisierten Fehlbetragsquoten (Beträge 
in Mio. €)*: 
194

2023 2024 2025 2026 2027 
Allgemeine Rücklage, ohne 
Isolierung 
(31.12. des Vorjahres) 
5.243,3 5.052,1 4.766,0 4.556,9 4.455,1 
Allgemeine Rücklage, mit Iso-
lierung nach Genehmigung 
(31.12. des Vorjahres) 
5.243,3 5.246,1 4.960,1 4.898,2 4.867,1 
Allgemeine Rücklage, mit Iso-
lierung nach aktueller gesetzli-
cher Regelung (31.12. des 
Vorjahres) 
 
5.243,3 5.246,1 5.151,7 5.089,8 5.058,7 
Jahresergebnis lt. Ergebnis-
plan ohne Isolierung -191,2 -286,0 -209,2 -101,8 -48,0 
Jahresergebnis lt. Ergebnis-
plan mit Isolierung nach Ge-
nehmigung 
2,9 -286,0 -61,9 -31,1 -19,7 
Jahresergebnis lt. Ergebnis-
plan mit Isolierung nach aktu-
eller gesetzlicher Regelung 
2,9 -94,6 -61,9 -31,1 -48,0 
neue Fehlbetragsquote ohne 
Isolierung 3,65 % 5,66 % 4,39 % 2,23 % 1,08 % 
neue Fehlbetragsquote mit 
Isolierung nach Genehmigung 0,00 % 5,45 % 1,25 % 0,64 % 0,40 % 
neue Fehlbetragsquote mit 
Isolierung nach aktueller ge-
setzlicher Regelung 
0,00 % 
1,80 %  1,20 %  0,61 % 0,95 % 
Ausgleichsrücklage** 72,8 - - -  
*Aktualisiert auf Basis des Wertes 31.12.2022, Werte ab Ergebnisplan 2023 gem. 
Hpl. 2023 
**Zuführung zur Ausgleichsrücklage gemäß Verwendungsbeschluss zum JA 2020 
(Ds-Nr.: 2421/2023). 2021 ist noch kein Verwendungsbeschluss erfolgt. 
 
Entsprechend der vorstehenden Planung ergibt sich aus Rück - und Vorschau die 
nachstehende Entwicklung des Eigenkapitals, aus der sich eine angestrebte plane-
rische Trendwende ab 2020 schon abzeichnen könnte. Allerdings ergibt sich die 
Steigerung des Eigenkapitals überwiegend aus der Buchung des außerordentlichen 
Ergebnisses gemäß NKF-CIG, sowohl in 2020 und 2021 als auch in 2022. Auch die 
in der Planung 2022 berücksichtigten Isolierungsbeträge führen zu einer relativ ho-
hen Konstanz im Eigenkapital. Die tatsächliche Entwicklung des Eigenkapitals ist 
aber insbesondere zukünftig auch von der Entscheidung in 2026 betroffen, wonach 
die bis dahin gebildete Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital 
gemäß § 6 NKF-CUIG ausgebucht werden könnte. Das Niveau des Eigenkapitals 
in Höhe von rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschritten. 
195

* ohne selbstständige Stiftungen; ab 2023 Planwerte entsprechend Haushalt 2023 
ff. inkl. Isolierung NKF -CUIG nach aktueller gesetzlicher Regelung mit Isolierung 
2024; Wert Ist 2020 enthält Bilanzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. €, Wert Ist 
2021 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 150,0 Mio. € und Wert 2022 eine Bilanzie-
rungshilfe in Höhe von 62,5 Mio. €. 
Der seit Einführung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute 
entstandene und bis 2026 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt ohne Isolierung sal-
diert rd. 2,5 Mrd. €, mit Isolierung saldiert rd. 1,5 Mrd. €. Maßgeblich für diese Ent-
wicklung sind die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 2008 
und 2016 und nun wieder seit 2020 Überschüsse aufweisen (siehe nachfolgende 
Grafiken ohne Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CUIG). Diesen stehen er-
gebnisneutrale Verrechnungen im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss 2010 
erfolgten Korrektur der Eröffnungsbilanz sowie den seit 2013 unmittelbar mit der 
Allgemeinen Rücklage zu verrechnenden Erträgen und Aufwendungen aus dem Ab-
gang von Vermögen und der Wertberichtigung von Finanzanlagen in Summe von 
rd. 684,2 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung gegenüber. Stichtagsbezogen ergibt 
sich seit der Eröffnungsbilanz ein saldierter Eigenkapitalverzehr in Höhe von 
1,74 Mrd. € ohne Berücksichtigung der Isolierung. 
 
196

*
Jahresabschluss 2020-2022 und ab 2023 Planwerte gemäß Haushalt 2023 ohne
Isolierung nach NKF-CUIG
*
Jahresabschluss 2020-2022 und ab 2023 Planwerte gemäß Haushalt 2023 mit Iso-
lierung nach § 4 Abs. 5 NKF -CUIG gemäß Genehmigung durch die Aufsichtsbe-
hörde, also ohne Isolierung 2024 und mit Isolierung 2027
197

3.2 Ausgewählte Strategiefelder und Projekte 
3.2.1 Klimaschutz 
Der Rat der Stadt Köln hat am 17. März 2022 zur Erreichung der Klimaziele die 
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in 
Köln“ beschlossen, die letztendlich zu einem hohen baulichen Standard von Wohn- 
und Nichtwohngebäuden in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versor-
gung mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von 
Photovoltaik führen sollen. Des Weiteren wurde im April 2022 das neue Förderpro-
gramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien“ mit einem Fördervolumen 
von 20 Mio. € aufgelegt. Auch wurde die Implementierung eines Entsiegelungska-
tasters angestoßen, bei dem Flächenpotenziale zur Entsiegelung systematisch er-
fasst werden sollen. Entsprechende Fördermittel des Bundes dazu wurden eben-
falls beantragt. Weiterhin hat der Rat der Stadt Köln im Dezember 2022 die Käm-
merei der Stadt beauftragt, einen Green Bond aufzulegen. Dazu gehört zunächst 
die Identifizierung geeigneter grüner Projekte und die Zusammenstellung eines 
Bankenkonsortiums. Auch wird eine Nachhaltigkeitsagentur benötigt, die das zu er-
stellende Rahmenwerk beurteilt und dem Green Bond das nötige Qualitätssiegel 
hinsichtlich der ökologischen, nachhaltigen Verwendung erteilt. Ende 2022 wurde 
schließlich das gesamtstädtische Klimaschutzgutachten „Klimaneutrales Köln 2035“ 
den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies beinhal-
tet Themen wie die Reduzierung des Energie- und Wärmebedarfs, den Ausbau von 
erneuerbaren Energien (z.B. Stärkung des Photovoltaikanlagen-Ausbaus) sowie die 
kommunale Wärmeleitplanung und die Forcierung der Verkehrswende.  
Im Rahmen des Klimaschutzes ist es auch notwendig, leistungsfähige, innovative 
und umweltverträgliche Mobilitätsangebote bereit zu stellen. Nach der seit dem 
29.06.2022 gültigen Stellplatzsatzung werden die Erlöse aus den Stellplatzablöse-
mitteln (15,9 Mio. € in 2022) verwendet, um nachhaltige und klimafreundliche Mobi-
lität zu fördern, z.B. für den flächendeckenden Ausbau von Mobilstationen, Car- und 
Bike-Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und Elektroladesäulen für E-Fahr-
zeuge sowie für die Lastenradförderung inkl. entsprechender Sharing-Angebote. 
Auch soll die Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs weiterhin erhöht werden, z.B. 
durch schnelle Radverbindungen zu den Außenbezirken und Lückenschlüsse im 
Fahrradhauptroutennetz, durch Umsetzung von diversen Radverkehrskonzepten 
für die Stadtteile Mülheim, Kalk, Porz, Rodenkirchen, Lindenthal -West, Nippes, 
Chorweiler und Ehrenfeld sowie durch die Umwandlung von Kfz- in Radfahrstreifen, 
wie z.B. an den Kölner Ringen geschehen. Des Weiteren konnten in den Außenbe-
zirken 44 von 50 anvisierten Standorten mit KVB-Leihradstationen ausgestattet wer-
den.  
Schließlich wird auch der Kapazitäts - und Streckenausbau des ÖPNV-Netzes ver-
stärkt in den Blick genommen.  
3.2.2 Digitalisierung 
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche digitale Projekte und On-
line-Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen umgesetzt: Ziel war und 
ist es, nicht nur digitale Services anzubieten, s ondern auch die Kölner Verwaltung 
zukunftsfähig aufzustellen und als attraktive Arbeitgeberin zu stärken. Dabei wurde 
großer Wert auf eine durchgängige Digitalisierung der Verwaltungsprozesse gelegt, 
statt auf eine reine Bereitstellung digitaler Antragsformulare ohne die erforderlichen 
Schnittstellen zur weiteren digitalen Bearbeitung in den Fachverfahren. 
198

In den vergangenen vier Jahren wurden trotz Pandemie und Krisenmanagement 
105 Projekte erfolgreich umgesetzt. 50 weitere Projekte werden 2023 abgeschlos-
sen und 14 Projekte befinden sich in der Umsetzung für 2024 und die Folgejahre. 
Das Digitalisierungsprogramm umfasst dabei nicht nur Projekte unterschiedlicher 
Laufzeit und Komplexität, sondern wird auch kontinuierlich erweitert. 
Mit dem vom Stadtwerkekonzern (nachfolgend SWK) und der Stadt initiierten Pro-
zess „Digitale Zukunftsstadt“ soll die digitale Transformation im Konzern gesteuert 
werden. Dazu wird die gemeinsame Kooperationsbasis geschaffen und erstmalig 
für die Stadtentwicklung ein integriertes Datenmanagement aufgebaut und umge-
setzt werden (CoLab). Dieses schafft die Grundlage für bessere Services, eine ver-
besserte Steuerung und zukünftig eine bessere Vorausschau durch Simulationen 
des gesamten Konzerns. Geplant ist des Weiteren der Aufbau eines urbanen Da-
tenökosystems, in dem die Daten der Stadt und der SWK use-case-bezogen integ-
rativ genutzt und dadurch Mehrwerte im Sinne des Gemeinwohles erzielt und dar-
über hinaus neue Geschäftsfelder entwickelt werden. Als erstes Nutzungsszenario 
wird eine Blaupause zur Umsetzung von kooperativen Zukunftsstadtprojekten über 
das Handlungsfeld „Mobilität und Umwelt“ unter Einbeziehung von KUDOS, dem 
Datenökosystem, entwickelt und umgesetzt.  
Auch im Jahr 2022 hat die Stadt Köln interkommunal sowie verwaltungsebenen-
übergreifend die Entwicklung und den Einsatz digitaler Lösungen aktiv forciert. Hier-
bei lag der Schwerpunkt weiterhin auf der einheitlichen Behördenrufnummer 115 
und im Bereich der Online Dienstleistungen auf dem Austausch mit der Föderalen 
IT-Kooperation (FITKO) zur Nachnutzung von „Einer-für-Alle (EfA-) Leistungen“ mit 
dem FIT-Store.  
Die Weiterentwicklung von Standards und Normen aus kommunaler Perspektive für 
„Smart and Sustainable Cities“ wurde nicht nur im Normungsausschuss “Nachhal-
tige Entwicklung in Kommunen” NAGUS und im Smart City Standards Forum, son-
dern auch im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung CEN/TC 465 
„Sustainable Cities and Communities“ vorangetrieben.   
Beispielsweise sei an dieser Stelle verwiesen auf: 
− die Mitwirkung beim bundesweiten eGovernment Campus (eGovCampus) im 
Rahmen eines Modularisierungsworkshops für Kurse der Universität Pots-
dam in Zusammenarbeit mit dem Stein-Hardenberg-Institut (SHI) als Praxis-
partnerin;  
− die gemeinsame Arbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft der kom munalen 
IT-Dienstleister (VITAKO) e. V. – Facharbeitsgruppe e-Government;  
− das Prozess-Symposium der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement (KGSt) „Kommunen auf dem Weg zur prozessorientierten 
Organisation“,  
− der Austausch mit den Kölner Bildungseinrichtungen wie der Technischen 
Hochschule Köln zum Thema „Open Data“ und  
− die Mitgestaltung und Beteiligung an der Konferenz „Deutschland Intelligent 
vernetzt“ (DIV-Konferenz 2022) „Transformationspfade in die Datenökono-
mie: resilient und nachhaltig“ im Rahmen einer Session „Nachhaltige Städte 
und Gemeinden“ zum Umgang mit „Daten als Rohstoff und Ressource“ und 
den Herausforderungen, Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für eine 
nachhaltige, resiliente Datenökonomie. 
199

3.2.3 Schulbau 
Der Ausbau der Schulen liegt weiterhin stark im Fokus der Stadt Köln. Dies ist b e-
dingt durch das allgemeine Bevölkerungswachstum ( Einwohnerzahl in Köln zum 
31.12.2022: 1.092.118 Einwohner*innen) und die Rückkehr zum Abitur nach neun 
Jahren am Gymnasium (G9) erforderlich.  Hinzu kommt der steigende Bedarf an 
schulischer Ganztagesbetreuung. Zur Abbildung der anstehenden Projekte wurde 
eine Schulbau-Prioritäten-Liste erarbeitet. Sie bildet die Grundlage für den zusätzli-
chen Schulbau in der Stadt. Trotz Fachkräftemangels, Verg abehemmnissen, ge-
störter Lieferketten und äußerst angespannter Marktlage im Bausektor forciert die 
Stadt Köln den Schulbau. E lf Schulbauprojekte konnten im Jahr 2022 erfolgreich 
abgeschlossen werden, die Fertigstellung weiterer sechzehn Maßnahmen ist für 
2023/Anfang 2024 anvisiert. Die Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung der Stadt Köln, ist für den Schulbau verantwortlich und rechnet diese Baumaß-
nahmen über Schulmieten mit dem Kernhaushalt ab. Zur weiteren Intensivierung 
des Schulbaus wurde in 2022 eine die Gebäudewirtschaft flankierende Schulbau-
gesellschaft gegründet. Die ausschließlich zur Deckung des kölnischen Eigenbe-
darfs eingerichtete Gesellschaft wurde als reine Bauprojektgesellschaft gegründet. 
Der Fokus ihrer Tätigkeit liegt dabei auf den Schulneubauprojekten, die in großen 
Neubau- bzw. Entwicklungsgebieten der Stadt Köln geplant sind und auf Schulneu-
bauten, in denen Investoren die notwendigen Grundstücke einbringen. Bei den üb-
rigen Schulbauprojekten soll die Gesellschaft die Gebäudewirtschaft unterstützen, 
wenn dort entsprechender Personalbedarf entsteht. 
Weiterhin wurde ein Kommunales Medienzentrum eingerichtet, das künftig die vie-
len Aufgaben zur Digitalisierung der Kölner Schulen bündeln und koordinieren soll. 
3.2.4 Wohnen und Stadtteilentwicklung 
Im Bereich Wohnen und Stadtteilentwicklung hat sich die Stadt Köln zum Ziel ge-
setzt, durch bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen und Dienst-
leistungen sowohl starke Zentren zu entwickeln als auch die Veedel als Zentren des 
gemeinschaftlichen Lebens zu sichern: 
Die integrierte Planung für den neu zu entwickelnden Stadtteil Kreuzfeld im Kölner 
Norden neben Blumenberg wurde im Mai 2022 begonnen und wird voraussichtlich 
im März 2023 abgeschlossen sein. Der ehemalige Deutzer Hafen soll in den kom-
menden Jahren zu einem gemischt genutzten urbanen Quartier mit ca. 3000 neuen 
Wohnungen für 6.900 Bewohner*innen sowie 6.000 neuen Arbeitsplätzen entwi-
ckelt werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur ist 
seit Ende 2022 in der politischen Beratung und wird für Anfang 2023 erwartet. Pa-
rallel zum Bebauungsplan soll auch ein Planungsbeschluss für die Verkehrsmaß-
nahmen der inneren und äußeren Erschließung des Deutzer Hafens gefasst wer-
den. In der Parkstadt Süd entsteht am Rande des Parks und rund um die historische 
Großmarkthalle in Raderberg ein bunt gemischtes Stadtviertel mit mehreren tau-
send neuen Wohnungen, modernen Büros und Gewerbeflächen. Gleichzeitig wird 
mit diesem Stadtviertelprojekt der Innere Grüngürtel vollendet. Neben den bereits 
jetzt teilweise nutzbaren Parkflächen sind erste Hochbauprojekte für Wohnungen 
sowie Gewerbe- und Gastronomiefläche gestartet. Als weitere städtebauliche Pro-
jekte sind zu nennen das neue Quartier Rondorf Nord-West sowie das Deutz Areal 
im Mülheimer Süden. 
Um die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zu verbes-
sern, weitere Potenziale zu erschließen sowie Konzepte für die soziale Stadt von 
200

morgen zu entwickeln, hat im Frühjahr 2022 die Beratungsstelle für gemeinschaftli-
che Wohnbauprojekte ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Lotsen- und 
Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung, z.B. durch Begleitung von 
Vergabeverfahren, Aktivierung kommunaler wie privater Flächen und zur Unterstüt-
zung bei der Projektrealisierung. Die Beratungsstelle hat dabei auch eine externe, 
von der Stadt Köln geförderte Kooperationspartnerin unter dem Dach des Hauses 
der Architektur, die MitStadtZentrale (MSZ). 
Im Rahmen des Masterplans Stadtgrün wurde in 2022 eine zunächst gesamtstädti-
sche Analyse der unterschiedlichen Funktionen von Frei - und Grünflächen durch-
geführt, wie sie in ihrer Summe vielfältige Ökosystemleistungen für unsere Stadt 
erbringen. Darauf aufbauend soll ab 2023 die Analyse auch auf Stadtbezirksebene 
erfolgen, um die Lebensqualität in den Veedeln zu steigern. 
Auch zukunftsorientierte Verkehrskonzepte zur Verbesserung der Aufenthaltsquali-
tät im Stadtgebiet standen auf der Agenda 2022: Ausweisung von autofreien Berei-
chen (Umgestaltung der Ehrenstraße im Rahmen des Verkehrsführungskonzeptes 
Apostelnviertel, auto freier Abschnitt Severinstraße, Verkehrsversuch Venloer 
Straße). Des Weiteren erfolgte im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt 
die fahrradfreundliche Umgestaltung der Kölner Ringe zwischen Rudolfplatz und 
Hansaring, bei der ca. fünf Kilometer Autospuren in Radspuren umgewandelt wur-
den, im gesamten städtischen Gebiet seit Beginn der Umsetzung des Radverkehrs-
konzeptes jetzt sogar ca. 20 Kilometer. Dies spiegelt sich auch im ADFC -Fahrrad-
klima-Test 2022, dem Zufriedenheitsindex der Radfahrer*innen wieder, nach dem 
Köln als „Aufholer“ des Jahres zu den Kommunen gehört, die seit dem letzten Test 
2020 die umfangreichsten Verbesserungen umsetzen konnte. 
Im Oktober 2022 wurde die Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße als 
neue wichtige Verkehrsverbindung in Köln- Ehrenfeld für den Verkehr freigegeben. 
Damit konnte gleichzeitig eine Lücke des Fahrradhauptroutennetzes geschlossen 
werden. 
3.2.5 Wirkungsorientierter Haushalt – Nachhaltigkeitshaushalt 
Strategische Ziele und Indikatoren sind integraler Bestandteil des kommunalen 
Haushalts. Es geht darum, die gesamtstrategischen Festlegungen der Stadt im we-
sentlichen Finanzplanungsinstrument widerzuspiegeln. Ziele und Ressourcen nach-
vollziehbar und messbar in der Planung darzustellen und unterjährig zu verantwor-
ten, sind nachdrückliche Forderungen der Kölner Bevölkerung an Politik und Ver-
waltung.  
Der gesetzlichen Vorgabe, Ziele und die Kennzahlen zur Messung der Zielerrei-
chung zu beschreiben, trägt die Stadt Köln mit dem  Wirkungsorientierten Haushalt 
in Band 3 des Jahresabschlusses Rechnung. Seit 2015 werden dazu Ziele, Kenn-
zahlen und Indikatoren auf Produktgruppen- und Produktebene mit den dazugehö-
rigen aggregierten Finanzinformationen verknüpft. Die gesellschaftlichen A uswir-
kungen, die der eigentliche Gegenstand des öffentlichen Handelns sind, sollen so 
in den politischen Steuerungsfokus gerückt werden. Daher orientiert sich der Wir-
kungsorientierte Haushalt an der Wirkungskette: Input – Output – Outcome – Im-
pact. Weg von der ursprünglichen Steuerung der öffentlichen Aufgaben allein über 
Budgets sollen Output und Outcome der städtischen Produkte und Produktgruppen 
betrachtet und gemessen werden. Entsprechend ihres Beitrags zur Zielerreichung 
sollen die Ressourcen effizienter eingesetzt werden.  
201

Noch einen Schritt weiter geht die Betrachtung der gesamtgesellschaftlichen Aus-
wirkungen des Verwaltungshandelns (Impact), zum Beispiel im Hinblick auf nach-
haltiges Wirtschaften oder sozialen Ausgleich. Ein wichtiger Baustein ist damit auch, 
Nachhaltigkeitsaspekte im Wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. Dazu 
werden in Köln seit 2019 die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen 
(„Sustainable Development Goals“ – SDG), des Bundes und des Landes NRW mit 
Finanzressourcen und ersten, vorhandenen Indikatoren in einzelnen Produktgrup-
pen und Produkten verknüpft. Basierend auf den Erfahrungen mit fünf Pilotämtern, 
die in einer Evaluierung strukturiert aufgearbeitet wurden, soll der Nachhaltigkeits-
haushalt erweitert und fortentwickelt werden. 
Der Wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungsgrundlage für 
einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fokus 
auf die kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften, das 
erforderlich ist, um die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen. 
3.2.6 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
Um eine finanzielle Nachhaltigkeit in diesem und in den kommenden Haushalten zu 
gewährleiten, sind klare, finanziell bewertete und tragbare Prioritäten und entspre-
chende Ziele Voraussetzung. Finanzen und Stadtentwicklung sorgen im Einklang 
mit diesen Prioritäten für das Wohlbefinden und Wohlergehen zukünftiger Genera-
tionen. Im Dezember 2021 wurde die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
vom Rat geändert beschlossen (Vorlage 1987/2021). Der beschlossene Ände-
rungsantrag stärkt die Belange des Klimaschut zes mit dem Ziel, Köln bis 2035 zu 
einer klimaneutralen Metropole zu entwickeln.  
Handlungsleitend für Politik und Verwaltung ist das Zielgerüst der Stadtstrategie, 
bestehend aus fünf Leitsätzen und 27 Zielen für die künftige Kölner Stadtentwick-
lung. Die Herausforderungen für die Metropole Köln sind dabei in infrastruktureller, 
sozialer und finanzieller Hinsicht enorm. Die dynamische Bevölkerungsentwicklung, 
der demografische Wandel, der Klimaschutz, die Klimafolgenanpassung, der digi-
tale und ökonomische Strukturwandel einer globalisierten Welt stellen die Chancen 
und Risiken dar, denen sich Köln mit den „Kölner Perspektiven 2030+“ stellt. Mit der 
Stadtstrategie wurde ein Kompass entwickelt, der Köln befähigt, zukunftsorientiert, 
strategisch und nachhaltig zu handeln. Sie setzt damit auch einen Orientierungs-
rahmen für die finanzielle Nachhaltigkeit der Stadt Köln, die es auch zukünftigen 
Generationen erlaubt, eigene Entwicklungsschwerpunkte mit entsprechenden Mit-
teln zu setzen. Neben der Implementierung des Zielgerüstes in das städtische Han-
deln wird die Stadtstrategie über die Empfehlungen der Zielkarten sowie Schlüssel-
projekte umgesetzt, die in besonderer Weise zur Zielerreichung beitragen. 
Als Beispiel für eine Initiative im Einklang mit der Stadtstrategie sei hier die Erarbei-
tung des „Köln-Katalogs“ in 2022 genannt, ein Handlungsleitfaden für Kölner Wohn-
typologien, um gezielt mehr Wohn- und Arbeitsraum zu schaffen. Der Handlungs-
leitfaden zeigt dabei Möglichkeiten auf, wie mit der knappen Ressource Fläche um-
gegangen werden kann: es sollen flächensparende Quartiere, die sozial und funkti-
onal durchmischt sind, entstehen, mit kurzen Wegen zu Supermärkten, Cafés, etc. 
sowie zu den städtischen Infrastruktureinrichtungen wie ÖPNV, Schulen, Kitas so-
wie ausreichenden Grünflächen. Diverse Quartierstypologien für kompakte, nach-
haltige und lebenswerte Quartiere sind auf dieser Basis entwickelt worden. Anfang 
2023 soll der erarbeitete Katalog dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorge-
legt werden, so dass er als verbindliches Planungsinstrument für die Stadt Köln ein-
geführt werden kann. 
202

3.3 Entwicklung in den Beteiligungen 
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften und Sondervermögen nehmen eine 
Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag 
zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Sie werden daher in den Ausblick ein-
schließlich der Betrachtung der erwarteten Chancen und Risiken einbezogen. 
3.3.1 Überblick 
Die städtischen Beteiligungen und Sondervermögen in Form von eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtungen erbringen Leistungen in diversen Geschäftsfeldern, die im We-
sentlichen folgende Aufgaben umfassen: 
 
Ver- und Entsorgung 
• Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikations -
dienstleistungen 
• Entsorgung, einschließlich der Abfallsammlung,  Straßenreinigung und Winter-
wartung sowie Abwasserentsorgung 
• Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge 
• Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer 
• Straßenentwässerung 
 
Verkehr 
• Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs 
• Betrieb von Häfen und Flughafen 
 
Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten 
• Wohnraumversorgung durch Neubau, Kauf, Verkauf, Bewirtschaftung und Ver-
mietung von Wohnungen über die städtischen Wohnungsgesellschaften 
• Bewirtschaftung und Baubetreuung von städtischen Objekten sowie Planung und 
Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art 
 
Kultur, Sport und Erholung 
• Betrieb von Kunst- und Kultursparten, wie Theater, Tanz und Musik. 
• Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungsstätten zur Durchführung kultu-
reller und sonstiger Veranstaltungen 
• Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten, Bädern und einer Eissporteinrichtung 
• Betrieb von Museen und Zoo 
 
Gesundheitsversorgung und Soziales 
• ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen 
• Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter, 
psychisch kranker Menschen oder anderweitig notleidender oder gefährdeter 
Menschen  
• Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten 
• Förderung der Kinder - und Jugendhilfe durch den Betrieb entsprechender Ein-
richtungen 
203

Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung 
• Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und 
anderer Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im 
In- und Ausland 
• Förderung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln und der heimischen 
Wirtschaft 
• Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des Tech-
nologietransfers 
• Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten 
 
Kernfunktion der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und zu-
verlässige Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen Wirt-
schaft mit Dienstleistungen zu sozialverträglichen Preisen. Die Aktivitäten der Un-
ternehmen wirken sich aber auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im We-
sentlichen in Form von Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus. 
Den Chancen und Risiken in den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften 
kommt daher auch im Hinblick auf die städtische Finanzwirtschaft große Bedeutung 
zu. 
In den Jahren 202 2 bis 202 7 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse 
(BKZ) in Höhe von rd. 1.148 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowie Di-
videnden in Höhe von 456 Mio. € geflossen bzw. geplant.  
 
 in Mio. € 
Ist  
2022 
Plan  
2023 
Plan  
2024 
Plan  
2025 
Plan 
2026 
Plan 
2027 
Aufwendungen für 
Betriebskostenzu-
schüsse 
169,7 178,9 195,8 202,4 200,7 200,2 
Erträge aus Gewinn-
abführungen/Divi-
denden 
 
62,3 
 
71,5 
 
80,3 
 
80,6 
 
80,6 
 
80,7 
Ergebnisbelastung 107,7 107,4 115,5 121,8 121,8 120,1 
 
3.3.2 Einzelne Beteiligungen 
Stadtwerkekonzern 
Die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns ist für die Stadt von besonderer Bedeu-
tung. Neben einer Übernahme von Verlusten des öffentlichen Personennahver-
kehrs und des Betriebes von öffentlichen Bädern im Rahmen des steuerlichen Quer-
verbundes führen die Stadtwerke erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die 
Finanzierung von Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können. In Anbe-
tracht eines umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher Inves-
titionsbedarfe der SWK-Konzerngesellschaften ist die finanzielle Leistungsfähigkeit 
im Hinblick auf zukünftige Gewinnausschüttungen mit Risiken behaftet.  
204

Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in erheblichem Umfang Risiken 
aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundes-
netzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird die 
Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft von vielen energiepolitischen Vorga-
ben bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an Planungsun-
sicherheit bedeuten. Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Be-
reichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es 
für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher, gesetzlicher, 
energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr 
stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und nationaler Ebene ab (Ener-
giewende, Kohleausstieg). Zudem haben die derzeit anhaltend volatilen Verhält-
nisse auf den Strom - und Gasmärkten erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags-
kraft. Entscheidende Parameter wie Öl-, Kohle-, CO
2-, Strom- und Gaspreise unter-
liegen erheblichen Schwankungen.  
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahver-
kehr in Köln mit Stadtbahnen und Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und 
auf den abgehenden Linien der KVB auf Basis des am 01.01.2020 zwischen der 
Stadt und der KVB geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Auch in 
2022 erlitt der ÖPNV-Bereich infolge der gegenwärtigen Corona-Pandemie schwere 
Einbußen, die sich bei der KVB in Form einer stark geminderten Nachfrage und 
hohen Mindererlösen im mittleren zweistelligen Millionenbereich geäußert haben. 
Nach ersten Schätzungen werden bundesweit Schäden bei den Aufgabenträgern 
und Verkehrsunternehmen in Höhe von rund 4,0 Mrd. € erwartet. Di e Folgen der 
Corona-Pandemie und der damit verbundenen Verluste werden Bund und Länder 
über den ÖPNV - Rettungsschirm ausgleichen. Herausforderungen ergeben sich 
weiter durch die Umstellung der Antriebe auf  Elektromobilität und die Erneuerung 
der Fahrzeugflotte sowie die Mobilitätswende und den Netzausbau. 
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist auf den Betrieb von Häfen und öf-
fentlichem und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsverkehr ausge-
richtet. Sie steht vor der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding ihre 
wertschaffenden Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Veränderungen 
der marktwirtschaftlichen globalen und regionalen Nachfrage, konjunkturell und wit-
terungsbedingt, beeinflussen das Geschäftsfeld Hafenumschlag und Binneninfra-
struktur. Alternative Transpor tanbieter, z. B. LKW, verringern die Wettbewerbsfä-
higkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für die HGK ergeben sich 
durch eine investitionsorientierte Strategie zur Sicherung und zum Ausbau der 
Marktstellung. Mit der Akquisition der HGK Shipping  in 2020 rundet die HGK -
Gruppe ihr Portfolio für trimodale Güterverkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich Bin-
nenschifffahrt werden durch den Erwerb ausgebaut und insbesondere durch die 
Wachstumssegmente in der Chemie- und Gasschifffahrt mit Zugang zu den wichti-
gen Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam ergänzt.  
Kliniken 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer anhaltend 
tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, unabhängig von den zusätzlichen Belastungen 
aus der Corona-Pandemie. Von der Geschäftsführung wurden verschiedene kurz- 
und mittelfristige Maßnahmen identifiziert, um das Unternehmen wieder zu stabili-
sieren und neu auszurichten. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verlustsituation 
in allen drei von den Kliniken betriebenen Standorten in Holweide, Merheim und 
Riehl, jedoch insbesondere wegen der zu erwartenden Veränderungen der rechtli-
205

chen Rahmenbedingungen zum Betrieb von Krankhäusern durch die aktuell disku-
tierte Krankenhausreform, plant die Gesellschaft kurzfristig ein alternatives Betrei-
ber- und Standortkonzept. Darüber hinaus wird weiterhin geprüft, ob ein Klinikver-
bund mit dem Universitätsklinikum Köln wirtschaftliche und im Hinblick auf die me-
dizinische Versorgung im Kölner Raum positive Impulse setzen könnte. 
Zur Deckung der aus dem operativen Geschäft entstehenden Liquiditätsbedarfe 
wurden der Gesellschaft bis zum 31.12.2022 durch entsprechende Ratsbeschlüsse 
Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtwert von 401,6 Mio. € zur Verfügung ge-
stellt. Unterstützungsleistungen für die Kliniken Köln werden auch zukünftig erfor-
derlich sein. Für das Jahr 2023 sind weitere Mittel von rd. 130 Mio. € vorgesehen. 
Die konzeptionelle Neuordnung der Krankenhausleistungen der Stadt Köln sollen 
mittelfristig die städtischen Mittel deutlich begrenzen. 
GAG Immobilien AG 
Die GAG Immobilien AG (GAG) kommt mit 45.357 Wohnungen (Vorjahr: 45.348) im 
konzerneigenen Bestand dem satzungsgemäßen Auftrag nach, breite Schichten 
der Kölner Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedin-
gungen zu versorgen. Mit umfangreichen Instandsetzungs -, Modernisierungs- und 
Neubauprogrammen passt das Unternehmen seinen Wohnungsbestand permanent 
dem aktuellen Standard an, um gemeinsam mit den Tochtergesellschaften eine be-
darfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die erreichte Posi-
tion auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu festigen. Um die Ausnutzung beste-
hender Potenziale auch weiterhin zu ermöglichen, ist eine langfristige Steigerung 
des Unternehmenswertes unumgänglich.  Langfristig wird dies nur durch die Opti-
mierung des Portfolios erreicht. Hierzu baut der GAG-Konzern laufend sein Portfo-
liomanagementsystem aus und verfügt über eine verlässliche Basis zur Analyse der 
im Immobilienbestand vorhandenen Risiken und Chancen. Zusätzlich betreibt der 
GAG-Konzern eine ausgewogene Quartiersentwicklung durch eine kundenorien-
tierte Bewirtschaftung und Belegungssteuerung, ein strukturiertes Sozialmanage-
ment sowie die Koordinierung sämtlicher für die Mieterinnen und Mieter oder den 
Gebäudebestand tätigen Abteilungen. Die zentrale Chance entsteht dabei durch die 
Entwicklung von fachübergreifenden Quartierskonzepten für alle Quartiere im GAG-
Konzern. Die Ausschüttung der GAG für das Geschäftsjahr 2021 im Haushaltsjahr 
2022 beträgt unverändert 0,50 € je Aktie . Der nicht ausgeschüttete, verbleibende 
Bilanzgewinn 2021 wird zur Stärkung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten der 
Gewinnrücklage in Höhe von 11 Mio. € zugeführt sowie in Höhe von 669.000 € als 
Gewinn vorgetragen. 
Gebäudewirtschaft 
Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fun-
giert als Ansprechpartner rund um die Immobilienwirtschaft, um die Auftrag geben-
den Dienststellen von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten und ihnen 
Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Mit 
dem schnell wachsenden Immobilienvermögen nimmt der Umfang der Aufgabe, an-
gesichts der zur Verfügung stehenden Personalressourcen und immer neuer Bau-
vorschriften und das Risiko zu, den zukünftigen Baubestand wirtschaftlich zu ver-
walten. Sie geht aufgrund der angespannten Flächenbedarfssituation (Schulnot-
stand) und der prognostizierten demografischen Entwicklung für die folgenden Wirt-
schaftsjahre von einer hohen und deutlich zunehmenden Investitionstätigkeit und 
von einem stetig wachsenden Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus.  
206

Zur schnellstmöglichen Deckung des sich dynamisch entwickelnden schulischen 
Raumbedarfs hat die Stadt Köln entsprechend des Ratsbeschlusses vom 
17.03.2022 zur Unterstützung und Entlastung der Gebäudewirtschaft mit der Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH eine speziell auf den Schulbau ausgerichtete Projekt-
entwicklungsgesellschaft konzipiert. 
Die GmbH als Auftragnehmer soll neben der Beschleunigung der Realisierung der 
in der Schulbaumaßnahmenliste geführten 184 Projekte (Stand 31.12.2021) zu-
gleich eine Erweiterung der kommunalen Kapazitäten abdecken. 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen 
Köln/Bonn zu betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommen-
den Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisie-
rung und marktgerechten Erweiterung des Bestands erforderlich. Die für die wirt-
schaftliche Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwick-
lung im Passagieraufkommen und beim Frachtvolumen erholte sich im Jahr 2022 
deutlich von den Folgen der Corona Pandemie. Allerdings ist das Vorkrisenniveau 
von 2019 noch nicht erreicht. Die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des 
Produktportfolios für den Kunden steht dabei nach wie vor im Fokus. Auch i n den 
kommenden Jahren soll en im Passagierverkehr die sinkenden Businessverkehre 
durch neue Strecken im touristischen Bereich kompensiert werden. Das deutlic h 
ausgebaute Angebot in die 3 Top-Märkte Spanien, Türkei und Griechenland soll in 
2023 wieder in den Markt gestellt werden und durch neue Destinationen und Auf-
stockungen ergänzt werden. Das bestehende Portfolio an Low -Cost-Carriern soll 
um weitere Carrier ergänzt werden. Bei den Family & Friends Märkten (Türkei, Ost-
europa und Nordafrika) soll das Niveau von 2022 auch zukünftig gehalten werden.  
Der Frachtverkehr entwickelte sich in 2022 trotz abflauender Weltwirtschaft besser 
als der Wettbewerb (- 1% Rückgang FKB zu - 7% Gesamtmarkt Deutschland) und 
lag dennoch unter dem Plan. Für 2023 erwartet die Geschäftsführung wieder eine 
Ausweitung des Frachtverkehrs nach China mit dem Ende der Null-Covid-Strategie 
sowie eine Aufstockung der Cargo-Flüge in die Wachstumsregion Nordeuropa. 
Koelnmesse GmbH 
Dem Koelnmesse Konzern wurde durch die pandemiebedingten Veranstaltungsver-
bote ab März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage entzogen. Der zur Si-
cherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH zunächst bis zum 31.12.2022 und in 
einer Höhe bis 80 Mio. € eingerichtete Liquiditätsverbund mit der Stadt Köln wurde 
in 2022 sukzessive auf 180 Mio. € erhöht und bis zum 31.12.2027 verlängert.  Das 
Geschäftsjahr 2022 war weiterhin geprägt von Corona-Verlusten.  
KölnMusik GmbH 
Auch in der Kölner Philharmonie unterlag der Veranstaltungsbetrieb im ersten Quar-
tal 2022 noch behördlichen Einschränkungen mit entsprechend negativen Auswir-
kungen auf die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft. E rst ab Herbst konnte ein 
Anstieg der Nachfrage nach Konzertveranstaltungen beobachtet werden. Die Aus-
lastung der Philharmonie bleibt aber weiterhin herausfordernd. 
  
207

GbR Historische Mitte 
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 über die Gründung der GbR 
Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft  mit der Hohen Domkirche zu Köln 
wurde zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden 
zu 80% von der Stadt Köln und zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten. 
Auf der Basis des fortgeschrittenen Planungsstandes und einer Neuberechnung der 
jeweiligen Flächenanteile, die die Gesellschafter an den entstehenden Gebäuden 
halten werden, wurde dieses Verhältnis per Gesellschafterbeschluss vom 
20. September 2023 wie folgt geändert: Stadt Köln 79,54 Prozent; Hohe Domkirche
20,46 Prozent. Auf Basis der Kostenberechnung entstehen Bruttogesamtbaukosten
in Höhe von 207,38 Mio. EUR. Im Vergleich zur vertieften Kostenschätzung (183,06
Mio. EUR) ergibt sich nunmehr für das Gesamtprojekt eine Differenz in Höhe von
24,32 Mio. EUR. Der Anteil der Stadt Köln an der Kostenberechnung 2023 beträgt
167,87 Mio. EUR. Auf die Hohe Domkirche entfallen Kosten in Höhe von insgesamt
39,51 Mio. EUR brutto.
Die Gesellschaft fungiert als Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an 
den zu errichtenden Gebäuden und verfolgt insbesondere kein erwerbswirtschaftli-
ches Gewinnstreben. Die ausgewiesenen Nettobestandsveränderungen resultieren 
aus der quotalen Weiterbelastung sämtlicher Betriebsaufwendungen und Investiti-
onen zu Eigenkosten exklusive Umsatzsteuer an die Gesellschafter. Die Planungen 
weisen deshalb ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. 
Stadtentwässerungsbetriebe 
Die Stadtentwässerungsbetriebe planen den Bau einer gemeinschaftlich mit weite-
ren Städten und Kommunen betriebenen Klärschlammverbrennungsanlage. Der 
Rat der Stadt Köln hat am 06.05.2021 der Gründung der Anlagenbetreibergesell-
schaft Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zugestimmt. Die 
Gesellschaft wurde im Jahr 2022 gegründet und soll bis Ende 2023 den technischen 
Rahmen des Projektes festlegen sowie das Entwurfs- und Genehmigungsverfahren 
initiieren. Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 
2029 vorgesehen. 
Kölner Bühnen 
Die Sanierung der Kölner Bühnen soll zur Spielzeit 2024/25 abgeschlossen sei n. 
Ab diesem Zeitpunkt wird der städtische Haushalt mit den Sanierungskosten (Ab-
schreibungen bis zu 40 Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. Die Aus-
wirkung/Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt beträgt ab der geplanten In-
betriebnahme in der Spielzeit 2024/25 rd. 37,8 Mio. € in der Spitze und durchschnitt-
lich p.a. 25,4 Mio. €. Diese Berechnungen basieren auf den geschätzten Baukosten 
in Höhe von rd. 664,9 Mio. € zuzgl. Bauzeitzinsen  (Stand 25.01.2023). Zurzeit ist 
mit ca. 22,6 Mio. € Abschreibungsaufwand ab Inbetriebnahme zu rechnen, dazu 
kommt die Zinsbelastung. Weitere Kostensteigerungen der Sanierung werden über 
den Abschreibungszeitraum von 40 Jahren verteilt, haben aber auch eine weitere 
Erhöhung der jährlichen Mehrbelastung für den Haushalt zur Folge.  
208

Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH 
Bedingt durch den Ukraine-Krieg und die damit einhergehende Energiekrise war die 
Tätigkeit der Köln Business -Wirtschaftsförderungs-GmbH in 2022 auf das beglei-
tende wirtschaftliche Krisenmanagement gerichtet. In 202 2 wurde zudem die stra-
tegische Ausrichtung neu formierter Teams verstetigt. Ein neues Angebot der Ge-
sellschaft bietet Unterstützungsformate zum Thema Bauanträge bzw. – genehmi-
gungen für Kölner Unternehmen. Zudem engagierte sich die Köln Business -Wirt-
schaftsförderungs-GmbH im Bereich Gründerförderung. Nachdem in den Vorjahren 
Event- und Messeformate aufgrund der Pandemie nur eingeschränkt oder gar nicht 
realisiert werden konnten, war in 2022 wieder der Besuch von (Netzwerk - ) Veran-
staltungen und Messen (u.a. Expo Real in München und MIPIM in Cannes) möglich.  
Durch die global existierenden Unsicherheiten wird die Projektplanung der Gesell-
schaft auch in 2023 dynamisch bleiben. Im Zentrum der Arbeit für 2023 und 2024  
stehen die strategischen Ziele rund um die Themen Förderung eines wirtschafts-
freundlichen Kölns, digitale und nachhaltige Wirtschaftsförderung, Schaffung eines 
wachstumsfreundlichen Innovations- und Gründungklimas, Ansiedlungen, Positio-
nierung Köln als attraktive Metropole zum Arbeiten, Erleben und Einkaufen. 
BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG 
Die Bestandflächen in elf Gebäuden werden an innovative Unternehmen insbeson-
dere aus dem Bereich der Biotechnologie und angrenzender Technologiefelder ver-
mietet. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Freigabe für die Erstellung 
einer Entwurfsplanung für zwei neue Büro- und Laborgebäude auf dem Gelände 
des BioCampus erteilt. Die Neubauten sollen die hohe Nachfrage nach Laborflä-
chen bedienen und zudem einen ersten Schritt für eine zukunftsgerichtete Weiter-
entwicklung des Standortes darstellen. 
Sonstige Entwicklungen 
Weitergehende Chancen und Risiken im Bereich der Beteiligungsunternehmen sind 
aktuell nicht ersichtlich bzw. gehen nicht über das allgemeine wirtschaftliche Risiko 
hinaus. Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben, 
insbesondere zum Aufbau des Konzerns Stadt Köln sowie zu den wirtschaftlichen 
Verhältnissen der einzelnen Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht der Stadt 
Köln verwiesen. 
  
209

4. Kennzahlen 
Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kenn-
zahlensets NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkom-
munale Vergleiche. Grundsätzlich sind diese einer Gesamtbetrachtung zu unterzie-
hen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht aussagefä-
hig. 
4.1 Bilanzkennzahlen 
 31.12.2022 31.12.2021 
Eigenkapitalquote 1 34,84% 35,11% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil 
des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital 
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. 
 
Formel: 
             Eigenkapital 
Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________  
             Bilanzsumme 
   
   Eigenkapitalquote 2 50,85% 
 
51,74% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil 
des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“, also des Eigen-
kapitals einschl. der Sonderposten (Sopo) mit Ei-
genkapitalcharakter, am gesamten bilanzierten Ka-
pital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. 
 
Formel: 
          (Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 
Eigenkapitalquote 2 =________________________________________________________________________________  
           Bilanzsumme 
 
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen 
Mittel aus erhaltenen Anzahlungen berücksichtigt, 
ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
52,29% 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
53,03% 
 
 
   Fehlbetragsquote entfällt 
 
entfällt 
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen 
Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapital-
anteil. 
 
Formel: 
                Negatives Jahresergebnis x (-100) 
Fehlbetragsquote =  _____________________________________________________________  
                Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage 
  
 
  
210

31.12.2022 31.12.2021 
Infrastrukturquote 16,56% 17,33% 
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem 
Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen 
auf der Aktivseite der Bilanz dar. 
 
Formel: 
                 Infrastrukturvermögen x 100 
Infrastrukturquote =  ________________________________________________  
                 Bilanzsumme 
  
   
Anlagendeckungsgrad 2 85,38% 81,45% 
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, 
welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig fi-
nanziert ist. Bei der Ermittlung der Kennzahl wer-
den dem Anlagevermögen die langfristigen Passiv-
posten Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) mit Ei-
genkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital 
(länger 5 Jahre) gegenübergestellt. 
 
Formel: 
 
                (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge 
                + langfristiges Fremdkapital) x 100 
Anlagendeckungsgrad 2 = ______________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
                Anlagevermögen 
  
   
Investitionsquote 191,48% 156,24% 
Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem 
Substanzverlust durch Abschreibungen und Ver-
mögensabgänge des Anlagevermögens (AV) neue 
Investitionen gegenüberstehen. 
 
Formel: 
                Bruttoinvestitionen x 100 
Investitionsquote=  __________________________________________________________________  
               Abgänge des AV + Abschreibungen AV 
  
   
Liquidität 2. Grades 23,52% 20,34% 
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über 
die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt 
zum Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen Ver-
bindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt wer-
den. 
 
Formel: 
            (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 
Liquidität 2. Grades = __________________________________________________________________________________  
            kurzfristige Verbindlichkeiten 
  
 
  
211

31.12.2022 31.12.2021 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 12,18% 11,97% 
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das 
Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit 
von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an. 
Formel: 
K
urzfristige                kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 
Verbindlichkeitenquote =_____________________________________________________________  
 Bilanzsumme
Dynamischer Verschuldungsgrad 68,69% 25,85% 
Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt 
sich die Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die 
Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus 
laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung 
gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft dar-
über, in wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch 
gleichen Bedingungen ihre Schulden aus den zur 
Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig til-
gen könnte (Entschuldungsdauer) bzw. bei einem 
negativen Wert, in welchem Zeitraum die Schulden 
verdoppelt werden. 
Formel: 
 (gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel 
dynamischer           - kurzfristige Forderungen) 
Verschuldungsgrad = ______________________________________________________________________________  
  Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR)
212

4.2 Ergebniskennzahlen 
31.12.2022 31.12.2021 
Aufwandsdeckungsgrad 99,94% 99,67% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem An-
teil die ordentlichen Aufwendungen durch die or-
dentlichen Erträge gedeckt werden. 
Formel: 
  Ordentliche Erträge x 100 
Aufwandsdeckungsgrad = _______________________________________________  
  Ordentliche Aufwendungen
 Nettosteuerquote 48,77% 49,35% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem An-
teil sich die Stadt aus Steuern refinanziert, sich 
„selbst“ also unabhängig von Finanzleistungen 
Dritter finanzieren kann. 
Formel: 
 (S teuererträge – Gewerbesteuerumlage 
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100
Nettosteuerquote = __________________________________________________________________________________  
 Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage 
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit
Drittfinanzierungsquote 49,02% 51,39% 
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Ab-
nutzung unterliegende Anlagevermögen durch Zu-
schüsse Dritter mitfinanziert wurde. 
Formel: 
  
     Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100 
Drittfinanzierungsquote = __________________________________________________________________________________  
  Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
 Zuwendungsquote 24,09% 22,52% 
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt 
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen 
Dritter abhängig ist. 
Formel: 
  E rträge aus Zuwendungen x 100 
Zuwendungsquote = _______________________________________________________  
 Ordentliche Erträge
213

4.3 Kennzahlenentwicklung 2018 bis 2022 
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letz-
ten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen 
wird auf die Ziffern 4.1 und 0 verwiesen. Angegeben sind die Werte jeweils zum 
31.12. des Jahres in Prozent, soweit keine gesonderte Angabe erfolgt.  
 
 2018 2019 2020 2021 2022 
Eigenkapitalquote 1 34,94 34,40 34,42 35,11 34,84 
      
Eigenkapitalquote 2 53,54 52,71 51,62 51,74 50,85 
      
Fehlbetragsquote 1,59 0,58 ./. ./. ./. 
      
Liquidität 2. Grades 26,45 26,84 24,46 20,34 23,52 
      
Aufwands- 
deckungsgrad 97,85 99,33 100,80 99,67 99,94 
      
Nettosteuerquote 50,77 51,63 40,50 49,35 48,77 
      
Drittfinanzierungsquote 52,90 50,44 50,23 51,39 49,02 
      
Dynamischer 
Verschuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
47,37 31,27 12,87 25,85 68,69 
 
Die Eigenkapitalquoten 1 und 2 sind gegenüber 2021 nahezu konstant geblieben. 
Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und des Defizits in den Jahren 2017-
2019 konnte erstmalig in den nachfolgenden Jahren, wie auch in 2022, wieder ein 
Überschuss erzielt werden. Der Überschuss 2022 enthält dabei auch das außeror-
dentliche Ergebnis in Höhe von + 62,5 Mio. €. Das Ergebnis aus lfd. Verwaltungs-
tätigkeit beträgt im Jahr 2022 rund 38 Mio. € und damit ergibt sich wie im Vorjahr 
keine Fehlbetragsquote. 
Die Liquidität 2. Grades erreicht  mit 23,52 % annähernd das Niveau des Jahres 
2020 und liegt damit rund 3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Dadurch wird 
deutlich, dass die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht ohne Einschränkungen getilgt 
werden können. Untermauert wird diese Aussage durch den hohen Bestand an Li-
quiditätskrediten. Zum Stichtag betrugen diese rund 1,15 Mrd. €. Dies entspricht 
einer Erhöhung um rund 415 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. 
Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen 
durch die ordentl ichen Erträge gedeckt werden können. Im Berichtsjahr liegt der 
Aufwandsdeckungsgrad bei 99,94 %. Das bedeutet, dass eine vollständige De-
ckung der ordentlichen Erträge nicht erreicht werden konnte. Der Jahresüberschuss 
resultiert damit aus Verbesserungen im Finanz- und im außerordentlichen Ergebnis. 
Hier insbesondere durch die Corona- und Ukrainekrieg -bedingte Isolierungen in 
Höhe von rund 62,5 Mio. €.  
214

Durch die Nettosteuerquote, die in 2022 im Gegensatz zum Jahr 2021 um etwa 
0,58 Prozentpunkte gesunken ist, ist erkennbar, in welch hohem Maße die Stadt 
Köln von der ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist. 
Diese Entwicklung zeigt weiterhin in besonderem Maße, wie entscheidend die fi-
nanziellen Gestaltungsmöglichkeiten durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. 
Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschrei-
bungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten im Haushaltsjahr 
an. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage,  inwieweit Erträge aus der Sonderposten-
auflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Die Drittfinanzierungs-
quote beträgt im Berichtsjahr 49,02 % und bewegt sich auf einem konstanten Ni-
veau wie in den Vorjahren. Das bedeutet, dass rund 50 Prozent der Abschreibungs-
belastungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen aufgefangen werden 
können. Dies bedeutet aber auch, dass rund 50 Prozent des Wertverzehrs durch 
Drittfinanzierungen beeinflusst werden. 
Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, innerhalb welcher Zeitspanne eine 
Entschuldung - bei gleichbleibendem Zahlungsfluss - realisierbar ist. Der Kennzah-
lenvergleich des dynamischen Verschuldungsgrads macht deutlich, dass die Ent-
wicklung der Überschüsse nicht konstant ist, sondern teils hohen Schwank ungen 
unterliegt. Im Jahr 2022 wird der niedrigste Zahlungsmittelüberschuss der letzten 
vier Jahre erzielt. Aus diesem Grund könnte - bei unveränderten Rahmenbedingun-
gen und gleichen Zahlungsüberschüssen – eine Entschuldung erst in circa 69 Jah-
ren möglich sein. Dies entspricht einer Verlängerung um 43 Jahre gegenüber der 
Ermittlung der Werte des Jahresabschlusses 2021. Diese große Veränderung lässt 
sich überwiegend aus dem Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzrech-
nung erklären, da dieser im Gegensatz zum Vorjahr um rund 160 Mio. € gesunken 
ist. Damit stehen viel weniger Zahlungsmittel zur Schuldentilgung zur Verfügung, so 
dass sich die Entschuldungsdauer entsprechend verlängert. 
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
In 2022 waren die Auswirkungen der Corona- Pandemie auf das gesellschaftliche 
Leben trotz einer nahezu abgeschlossenen Impfkampagne noch zu spüren. In 2023 
jedoch konnten die Institutionen des gesellschaftlichen Lebens wie die Restaurants 
oder auch die Kulturbetriebe wieder ohne Restriktionen geöffnet und betrieben wer-
den. Die Industrie bzw. das produzierende Gewerbe wird jedoch in 2023 weiterhin 
die Probleme stockender Lieferketten zu lösen haben. 
Am 24.02.2022 begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies führt 
zunächst zu stark anwachsenden Flüchtlingsströmen, die seitens der Kommunen 
sowohl organisatorisch als auch finanziell aufgefangen werden mussten. Eine wei-
tere Folge dieses Krieges sind die steigenden Energiekosten durch die Umstellung 
von Energiekäufen auf neue Vertragspartner zur Verringerung der wirtschaftlichen 
Abhängigkeit von Russland, die steigende Inflation und die steigenden Zinsen. Alle 
diese Aspekte behalten auch in 2023 ihre Gültigkeit. 
Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite des Haushalts wird die 
Stadt die finanziellen Auswirkungen in gravierendem Maße spüren. Zur Quantifizie-
rung von Mehraufwendungen und Mindererträgen wurde in 2020 eine Buchungs-
systematik entwickelt, die es ermöglicht, den zusätzlichen Corona- bedingten Auf-
wand zu erfassen. Diese Systematik wurde in 2022 auf die Auswirkungen des Uk-
raine-Krieges erweitert und wird in 2023 fortgeführt. 
215

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich in einer anhaltend 
tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, unabhängig von den zusätzlichen Belastungen 
aus der Corona-Pandemie. Im März 2023 begannen Gremienberatungen über das 
Zukunftsmodell für die Kliniken mit der Zusammenführung der bisherigen Standorte 
an einem zentralen Klinik-Campus in Merheim. Das Konzept wurde am 15.06.2023 
im Rat beschlossen. Dieses wird auch erhebliche Auswirkungen auf den städtischen 
Haushalt nach sich ziehen. 
Mit dem Zukunftsmodell gehen erhebliche Investitionsaufgaben einher, die perspek­
tivisch sicherstellen sollen, dass der Unterstützungsbedarf für die Kliniken aus dem 
Haushalt deutlich begrenzt werden kann. 
Köln, � l2024 
��e(t<'� 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Köln, o2.o . .Z..2024 
Prof. Dr. Dörte Diemert 
Stadtkämmerin 
216

Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und 
der Ratsmitglieder 
217

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n                 (Wahlperiode 2020 / 2025)
Reker, Henriette Oberbürgermeisterin A ufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH 
Aufsichtsrätin Stadtwerke Köln GmbH 
Beirätin RheinEnergie AG
Beirätin NRW Bank
Beirätin RWE Rheinisch-Westfälisches Elekzitritätswerk AG 
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH 
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn
Kuratorium Stiftung Stadtgedächtnis
R a t s m i t g l i e d e r                     
Abé, Denise Fraktionsgeschäftsf
 ührerin Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Achtelik, Christian Berater Klima- und Energiepolitik -
Aengenvoort, Constanze Referatsleiterin Informationsdienste Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Akude, John Politikwissenschaftler -
Bauer-Dahm, Daniel Verwaltungsmitarbeiter Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG (seit 09.09.2022)
Böll, Mechthild Geschäfstführerin NPO Aufsichstsrätin Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (seit 08.09.2022)
(seit 01.08.2022)
Boyens, Stephan Manager RheinEnergie AG -
Breite, Ulrich Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH 
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH 
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Brust, Gerhard Rentner Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
(seit 21.01.2022) Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
218

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                    
Busch, Philipp Fraktionsreferent -
Bro
ck-Storms, Claudia Wissenschaftliche Mitarbeiterin Aufsichtsrätin Wohnungsgesellschaft Stadtwerke Köln mbH
Büschges, Matthias Fraktionsgeschäftsführer -
Cremer, Christer Unternehmensberater -
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin Aufsichtsrätin Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung 
mbH
Aufsichtsrätin Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrätin Häfen und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrätin NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Derichsweiler, Max Christian Gymnasiallehrer Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsratvorsitzender KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrätin NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (seit 01.03.2022)
Detjen, Jörg Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Dickas, Birgit Beate Verwaltungsfachwirtin -
Elster, Dr. Ralph IT-Unternehmensberater stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender AchtBrücken GmbH
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Verwaltungsratvorsitzender Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Erkelenz, Martin Elektrotechniker (KVB AG) Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsratvorsitzender Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Frebel, Polina Dolmetscherin Aufsichtsrätin AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH
Froh, Manuel (vormals Jeschka) Planer, Projektierer stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
219

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                           
Gabrysch, Nicolin -
Gärtner, Ursula Diplo
m-Volkswirtin, Rentnerin 1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende Kliniken der Stadt Köln gGmbH
1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende RehaNova Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn
Giesen, Manfred Rentner stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (bis 10.01.2022)
(bis 10.01.2022) Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 10.01.2022)
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (bis 10.01.2022)
Glashagen, Jennifer Wohnbereichsleitung -
Görzel, Volker Rechtsanwalt und Dozent Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat Koelncongress GmbH
Haeming, Eric Prokurist stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH (bis 11.12.2022)
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (seit 18.06.2022)
1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH (seit 12.12.2022)
Hammer, Lino Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsratvorsitzender KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
Heinen, Dr. Ralf Lehrer 1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln 
mbH (JugZ)
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
stellvertretendes Verwaltungsratmitglied Sparkasse KölnBonn
Heithorst, Claudia kaufm.Angestellte Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Dienstleisterin, selbständig Aufsichtsrätin KölnTourismus GmbH
220

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                          
Helmis, Maria Studienrätin Aufsicht srätin Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH
Henk-Hollstein, Anna-Maria Kauffrau, selbständig Aufsichtsrätin AG Zoologischer Garten
Heuser, Marion Aufsichtsrätin GAG Immobilien AG (bis 08.09.2022)
(bis 31.07.2022) Aufsichtsrätin Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (bis 30.07.2022)
Hölzing-Clasen, Bärbel Freischaffende Musiklehrerin stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
Aufsichtsrätin KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH (seit 21.06.2022)
Homann, Mike Rechtsanwalt Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsratvorsitzender GAG Immobilien AG
Hoyer, Katja Politikwissenschaftlerin Aufsichtsrätin SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
Jäger, Christiane Diplomkauffrau Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrätin NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrätin VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Joisten, Christian Leiter Beratung & Customer Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Relations Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratvorsitzender GEW Köln AG
zweiter stellvertretender Verwaltungsratvorsitzender Sparkasse KölnBonn (seit 13.12.2022)
Karadag, Derya Rechtsanwältin, angestellt Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrätin Koelnmesse GmbH
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn
Kaske, Sven Rettungsassistent Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
221

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                            
Kessing, Ulrike Wissenschaftl. Refe rentin Aufsichtsratvorsitzende Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln mbH (JugZ)
Aufsichtsrätin NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrätin Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung 
mbH (seit 09.09.2022)
Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (seit 08.11.2022)
Kienitz, Niklas Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der 
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Kircher, Jürgen kfm. Angestellter KVB AG Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Klemm, Ralf Fraktionsgeschäftsführer Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsratvorsitzender KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Kockerbeck, Heiner Lehrer Aufsichtsrat GEW Köln AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Krupp, Dr. Gerrit Rechtsanwalt Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn (seit 13.12.2022)
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH
Lorenz, Lukas Stadtbahnfahrer Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG
Dr. Lutz, David Informatiker Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG (bis 25.10.2022)
Aufsichtsrat Häfen und Güterverkehr Köln AG (bis 15.09.2022)
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 30.11.2022)
222

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                            
Martin, Christiane Freie Texterin, Red akteurin und Journalistin Aufsichtsrätin Stadtwerke Köln GmbH
stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der 
Gemeindeentwicklung mbH (bis 08.09.2022)
Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH (bis 31.10.2022)
Aufsichtsrätin GEW Köln AG
Aufsichtsrätin RheinEnergie AG
Aufsichtsratvorsitzende AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH (seit 20.06.2022)
Marx, Werner Finanzbeamter -
Michalak, Mario Produzent/Schauspieler u. Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Nachlasspfleger 1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Koelncongress GmbH
Michel, Dirk Investmakler, angestellt Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG
Niknamtavin, Sarah Aufsichtsrätin AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Oedingen, Erika Rentnerin Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin AG Zoologischer Garten
Paetzold, Michael Facharzt für Allgemeinmedizin Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH (bis 16.08.2022)
(bis 16.08.2022) Aufsichtsrat RehaNova Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH (bis 16.08.2022)
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (bis 16.08.2022)
Pakulat, Sabine Diplom-Designerin, Aufsichtsratvorsitzende Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Geschäftsführerin culture-images GmbH Aufsichtsrätin Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung 
mbH
1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende GAG Immobilien AG
Petelkau, Bernd Diplom-Kaufmann Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsratvorsitzender RheinEnergie AG
Aufsichtsratvorsitzender Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
223

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                           
Philippi, Franz Pensionär Aufsichtsra tvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Pütz, Pascal 2. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Koelncongress GmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Recktenwald, Viola Ärztin Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrätin Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Richter, Manfred Personalleiter, angestellt Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (seit 21.06.2022)
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Röhrig, Uschi Rentnerin Aufsichtsrätin Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH
Roß-Belkner, Monika Rentnerin Aufsichtsrätin modernes Köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH
Aufsichtsrätin KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrätin Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Rudolph, Floris Angestellter im öff. Dienst Aufsichtsrat Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln mbH (JugZ)
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Ruffen, Stefanie Architektin stellvertretendes Verwatlungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Schallehn, Robert Geschäftsführer, Biologe Verwaltungsrat StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrat AG Zoologischer Garten
Schlieben, Dr. Nils Helge Studienrat 2. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln 
mbH (JugZ)
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat BRUNATA-METRONA GmbH
224

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                           
Schlömer, Ursula kfm. Angestellte Aufs ichtsrätin BRUNATA-METRONA GmbH
Aufsichtsrätin GEW Köln AG
stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrätin Kölner Sportstätten GmbH
Schneeloch, Sandra Bankangestellte Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (bis 20.06.2022)
Aufsichtsrätin Koelncongress GmbH (bis 20.06.2022)
Aufsichtsratvorsitzende AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH (bis 19.06.2022)
Verwaltungsrätin Sparkasse KölnBonn (bis 20.06.2022)
Scho-Antwerpes, Elfi Dipl.-Ingenieurin Aufsichtsrätin Parisozial gGmbH
Aufsichtsrätin Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Aufsichtsrätin SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Schwanitz, Hans Geschäftsführer Aufsichtsrat GWG Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Seeck, Oliver Studiendirektor Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Seiger, Christine Betriebswirtin Aufsichtsrätin GAG Immobilien AG
Sommer, Ira Rechtsanwältin, selbständig Aufsichtsrätin AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrätin AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Köln GmbH
Aufsichtsrätin RheinEnergie AG
Aufsichtsrätin GAG Immobilien AG
Spehl, Felix wissenschaftlicher Mitarbeiter stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Steinmann, Lisa Veranstaltungskauffrau Aufsichtsrätin KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrätin NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
225

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                            
Sterck, Ralph Geschäftsführer der  Zukunftsagentur Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Rheinisches Revier Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Syndicus, Karina Schauspielerin Verwaltungsrätin StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Tokyürek, Güldane Juristin Aufsichtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Tybussek, Artur Rechtsanwalt, Geschäftsführer -
(ab 01.10.2022)
Unna, Dr. Ralf Tierarzt, selbständig Aufsichtsratvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsratvorsitzender AG Zoologischer Garten
Venturini, Isabella Projektmanagerin -
van Benthem, Henk Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH (bis 17.06.2022)
(bis 30.09.2022) 1. stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH (bis 30.09.2022)
von Bülow, Brigitta Gymnasiallehrerin Aufsichtsrätin Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
Aufsichtsrätin ACHTBRÜCKEN GmbH
Aufsichtsrätin KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
1. stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
Aufsichtsrätin Koelnmesse GmbH
Wahlen, Lars Studentische Hilfskraft Aufsichtsrat NVR Nahverkehr Rheinland GmbH
Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (seit 01.12.2022)
Weber, Florian Wirtschaftsinformatiker stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
226

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
R a t s m i t g l i e d e r                           
Weisenstein, Michael Dipl.-Sozialarbeite r Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Fraktionsgeschäftsführer stellvertretendes Verwaltungsratmitglied StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Welter, Thomas Immobilienunternehmer, selbstständig Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Wolter, Andreas Controller (Kfm. Angestellter) Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat RVK Regionalverkehr Köln GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Wortmann, Walter Unternehmensberater, selbständig Aufsichtsrat VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Yazicioglu, Dilan Dolmetscherin Aufsichtsrätin Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Zimmermann, Thor-Geir Angestellter -
S t a d t v o r s t a n d
Blome, Andrea Stadtdirektorin Aufsi chtsrätin KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (bis 16.03.2022)
(Dezernat I) Aufsichtsrätin Flughafen Köln/Bonn GmbH (seit 15.05.2022)
Geschäftsführerin BioCampus Cologne Management GmbH (bis 28.02.2022) 
Diemert, Prof.Dr. Dörte Stadtkämmerin Aufsichtsrätin KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG 
(Dezernat II)      Aufsichtsrätin Flughafen Köln/Bonn GmbH (bis 14.05.2022)
Aufsichtsrätin RheinEnergie AG 
Aufsichtsrätin GEW Köln AG 
Verbandsvorsteherin Zweckverband KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (bis 02.12.2022)
Egerer, Ascan Beigeordneter Aufsichtsrat KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG (seit 17.03.2022)
(Dezernat III)
227

Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
S t a d t v o r s t a n d
Voigtsberger, Robert Beigeordneter Aufsich tsrat KölnBäder GmbH 
(Dezernat IV)  Aufsichtsrat Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft Köln mbH (JugZ)
Verwaltungsratsvorsitzender KölnKitas gGmbH 
Gesellschaftsvertreter Jugendhilfe e.V. im Konsortium Kölner Beschäftigungsträger
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Rau, Dr. Harald Beigeordneter Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
(Dezernat V) Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH 
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH 
Greitemann, Markus Beigeordneter Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 
(Dezernat VI) Aufsichtsrat GAG Immobilien AG 
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (bis 08.09.2022)
Charles, Stefan Beigeordneter Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln gGmbH
(Dezernat VII) Aufsichtsratsvorsitzender KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 
Aufsichtsratsvorsitzender AchtBrücken GmbH 
Wolfgramm, William Beigeordneter Aufsichtsrat AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
(Dezernat VIII) Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat HGK Häfen und Güterverkehr Köln AG 
Verwaltungsratvorsitzender StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Andree Haack Beigeordneter Aufsichtsrat KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (seit 08.09.2022)
(Dezernat IX) (seit 03.02.2022) Geschäftsführer BioCampus Cologne Management GmbH (seit 01.11.2022)
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (seit 28.12.2022)
Verbandsvorsteher Zweckverband KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (seit 10.12.2022)
228

Beschlussvorlage Rat

2640 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/14/141/4 
RPA-Nr. 2021/0393 
Vorlagen-Nummer 
 2306/2025 
Freigabedatum 
 20.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln 
zum 31.12.2022  
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der 
Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.07.2025 nach ein-
gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der 
Stadt Köln zum 31.12.2022 wie folgt Stellung: 
 
- Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü-
fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten 
Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er 
den geprüften Jahresabschluss 2022 einschließlich des beigefügten Lageberichtes 
nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.  
 
- Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie-
benen Mängel zu beauftragen. 
 
- Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die Einzelfest-
stellungen im jeweiligen Abschluss und die systemischen Mängel im Folgeabschluss 
zu korrigieren. 
 
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und 
die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
2. Der Rat beschließt: 
 
- Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus-
schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2022 wird festgestellt. 
 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt. 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025 
Rat 04.09.2025

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- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im 
Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen.

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Begründung: 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 
31.12.2022 in der Sitzung am 19.03.2024 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur 
Prüfung verwiesen. 
 
Der Rat wurde über den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 in der Sitzung am 
21.03.2024 unter TOP 7.3 gemäß § 62 Abs. 4 GO NRW haushaltsrechtlich unterrichtet. 
 
 
 
Anlagen  
 
Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der 
Stadt Köln zum 31.12.2022  
 
Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 
31.12.2022 Teil 1 
 
Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.

Beratungsverlauf (3)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2025 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2306/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2025
Erstellt
16.07.2025 13:36