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AN/1087/2025

Neuer Standort für den Drogenkonsumraum am Neumarkt – für bessere Unterstützung von Suchterkrankten und mehr Stadtverträglichkeit

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 30.07.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.08.2025, TOP 4.1

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

12727 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.07.2025 
 
AN/1087/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.08.2025 
 
Neuer Standort für den Drogenkonsumraum am Neumarkt – für bessere Unterstützung 
von Suchterkrankten und mehr Stadtverträglichkeit 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzun-
gen des Hauptausschusses am 11.08.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen alternativen Standort für den Drogenkonsumraum 
am Neumarkt zu finden, der besser geeignet ist, die Gesundheitsversorgung, Aufent-
haltsmöglichkeiten, Beratung und Rückzugsräume für suchtkranke Menschen zu gewähr-
leisten und der stärker zur Entlastung der Anwohnenden, Besucher*innen und Ge-
schäftsinhaber*innen am Neumarkt beiträgt als der bisherige Standort im Gesundheits-
amt, der aufgrund seiner räumlichen Beschränkungen diesen Anforderungen nicht ge-
recht werden kann. Die Eignung der ehemaligen Kaufhof-Zentrale in der Leonhard-Tietz-
Straße als Standort für einen Drogenkonsumraum ist prioritär zu prüfen. Das neue Raum-
programm soll dabei Folgendes beinhalten: 
a. Errichtung eines größeren Drogenkonsumraums mit mehr Plätzen für den inhalativen 
Konsum 
b. Errichtung eines Tagesangebots inkl. Dusch-, Wasch-, und Ruhemöglichkeiten, medizini-
scher Versorgung, Verpflegungsmöglichkeiten 
c. Tagesstrukturierende Angebote 
d. Errichtung einer neuen, barrierefreien Substitutionsambulanz

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e. Bei der Auswahl und Gestaltung des neuen Standorts sind die Expertise der Suchthilfeträ-
ger und der Sicherheitsbehörden (Polizei und Ordnungsamt) sowie die Perspektiven der 
Betroffenen von Beginn an einzubeziehen.  
f. der neue Standort soll Schutzräume und Angebote speziell für Frauen, queere und be-
sonders vulnerable Konsumierende vorsehen 
g. ein umfassendes Sicherheitskonzept, um die Belange der Anwohner*innen und der na-
hegelegenen Schule in das Konzept einzubeziehen. 
 
2. Im Rahmen des Drogenhilfekonzepts muss parallel der Bedarf an Notschlafstellen in Einzelunter-
bringung bedarfsgerecht ausgebaut werden. 
3. Die Stadt wird beauftragt, die vom Rat bereits beschlossene Anlaufstelle in Kalk 
schnellstmöglich zu öffnen. Parallel müssen die bereits im Drogenhilfekonzept der Stadt 
beschlossenen Suchthilfen realisiert werden. Solange es keine räumlich stationäre Lö-
sung für Mülheim gibt, soll ein Interim geschaffen werden. Das bereits beschlossene Dro-
genhilfekonzept muss vollständig umgesetzt werden.  
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig Vorschläge für Ad-hoc-Maßnahmen aufzu-
greifen. Sie soll in den nächsten Monaten ein umsetzbares Interim als Anlaufstelle für die 
Crack-Konsumentinnen und -Konsumenten in Neumarktnähe erarbeiten. Hier können 
Container- oder Zelte oder eine provisorische Herrichtung der Lagerhalle im Agrippaqua-
rtier oder Anderes zur Umsetzung kommen.  
5. Die Oberbürgermeisterin und der zuständige Gesundheits- und Sozialdezernent werden 
gebeten, sich gemeinsam beim Land NRW für die schnelle Klärung und Ermöglichung des 
vom Gesundheitsamt bereits entwickelten Modellprojekts zur Abgabe von Substitutions-
präparaten (z. B. Lisdexamfetamin) für Crack- und Kokainabhängige einzusetzen. Außer-
dem wird die Oberbürgermeisterin gebeten, auf allen politischen Ebenen darauf hinzu-
wirken, dass auf Bundesebene gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die es ermög-
lichen, innerhalb streng kontrollierter Einrichtungen wie Drogenkonsumräumen eine 
ärztlich verantwortete, kontrollierte Abgabe harter Drogen zu realisieren 
6. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich zudem gegenüber dem Land NRW und dem 
Bund dafür einzusetzen, dass rechtliche Spielräume geschaffen werden, um innerhalb 
solcher Einrichtungen die kontrollierte Weitergabe („Mikrohandel“) unter Supervision zu 
erproben. Ziel ist es, Konsum und Beschaffu ng aus dem öffentlichen Raum in überwachte 
und sozial integrierte Einrichtungen zu verlagern.  
7. Die Verwaltung möge die Kosten für die in Punkt 1, 2 und 3 genannten Vorhaben darle-
gen (Investitionen, Einrichtung, Umzugskosten, …), auch unter Berücksichtigung der Wei-
ternutzung der bisherigen Ausstattung. Die Finanzierung des Umbaus erfolgt aus bereits 
für den Umbau der Leonhard-Tietz-Straße zur Verfügung stehenden Mittel, der veran-
schlagten Risikozulage sowie wegfallenden Kosten aus der derzeitigen Planung. 
 
 
Begründung: 
Die Diskussion um einen Drogenkonsumraum (DKR) am Neumarkt blickt auf eine lange  
Geschichte zurück. Bereits 2017 war ein solcher Raum geplant, scheiterte jedoch an 
politischen und gesellschaftlichen Widerständen. Erst im Jahr 2022 konnte ein DKR in den 
Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes am Neumarkt eröffnet werden – allerdings lediglich

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als Übergangslösung. Immer wieder gab es auch nach der Eröffnung Probleme mit den zu 
kurzen Öffnungszeiten, den Schließzeiten am Wochenende und längeren Schließungen we-
gen technischer oder baulicher Probleme. Aber festgehalten werden kann, dass der Konsum-
raum von suchterkrankten Menschen angenommen und in Köln gebraucht wird. Laut Anga-
ben der Stadt finden dort durchschnittlich über 130 Konsumvorgänge pro Tag statt. Das be-
deutet, dass in 130 Fällen täglich Menschen nicht auf der Straße, sondern unter hygieni-
schen und medizinisch begleiteten Bedingungen konsumieren. Allein im Jahr 2024 konnten 
in 181 Fällen Überdosierungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, sodass Menschen-
leben gerettet wurden. 
 
Die derzeitige Einrichtung ist räumlich stark begrenzt: Lediglich 15 Personen können sie 
gleichzeitig nutzen, es stehen nur wenige (inhalative) Konsumplätze zur Verfügung, ein 
Tagesaufenthalt ist nicht möglich. Seit ihrer Inbetriebnahme wird intensiv nach geeigneten 
Räumlichkeiten für ein erweitertes Tagesangebot in der Nähe des Neumarkts gesucht – bis-
her jedoch ohne 
Erfolg.  
Inzwischen zeigt sich leider überdeutlich, dass der derzeitige Standort die Probleme nicht 
nachhaltig lösen kann. Die räumliche Enge, fehlende Aufenthaltsmöglichkeiten, begrenzte 
Öffnungszeiten und das Fehlen begleitender sozialer Angebote führen dazu, dass der Neu-
markt und sein Umfeld zunehmend überfordert sind. Davon zeugen die vielen Beschwerden 
von Anwohnenden, Geschäftsleuten, Tourist*innen und Passant*innen und die Aussagen der 
Polizei und anderer behördlicher Stellen. Die derzeitige Situation im und rund um den Dro-
genkonsumraum am Neumarkt wird weder den Bedürfnissen der suchterkrankten Men-
schen gerecht, noch schützt sie die berechtigten Interessen der Anwohnenden, Geschäfts-
leute und Passant*innen. Diese haben das Recht auf ein sauberes, sicheres und lebenswer-
tes Umfeld. 
Der Kölner Polizeipräsident Johannes Hermanns hat daher klargestellt, dass der Drogenkon-
sumraum in seiner jetzigen Form gescheitert ist. Der Ort hat sich zu einem Magnet für Kon-
sumierende wie Dealer entwickelt – ohne dass eine angemessene Infrastruktur für Hilfe, 
Rückzug, medizinische Versorgung und Ordnung aufgebaut wurde. 
Das liegt an den gravierenden Veränderungen der Drogenszene in Köln in den letzten Jahren. 
Substanzen wie Crack und Fentanyl haben das Konsumverhalten maßgeblich verändert und 
stellen sowohl Nutzer*innen als auch Fachkräfte vor neue Herausforderungen. Die 
bisherigen Räume sind weder baulich noch konzeptionell auf den inhalativen Konsum, 
insbesondere von Crack, ausgelegt.  
 
Ein moderner Drogenkonsumraum hat zwei Hauptziele: Zum einen den Schutz des Lebens – 
durch medizinische Begleitung, Überdosis-Prävention und eine stabile Anbindung an das 
Hilfesystem, zum anderen die Verlagerung des Konsums aus dem öffentlichen Raum, 
wodurch sowohl drogenkonsumierende Menschen als auch Passant*innen und 
Anwohner*innen entlastet werden. 
 
Die Räumlichkeiten in der ehemaligen Kaufhof-Zentrale in der Leonhard-Tietz-

- 4 - 
 
Straße könnten die dringend benötigte Erweiterung des Angebots gewährleisten, und zwar: 
mehr Platz, bessere Infrastruktur, eine Umgebung, die auch inhalativen Konsum berücksich-
tigt – und darüber hinaus Möglichkeiten zur psychosozialen Unterstützung vor, während und 
nach dem Konsum. Der neue Standort befindet sich nicht direkt am Neumarkt, jedoch in gut-
erreichbarer fußläufiger Nähe. Die Substitutionsambulanz in der Lungengasse ist nicht barri-
erefrei und kann dadurch nicht von allen Klient*innen erreicht werden. Ein Umzug in das Ag-
rippaviertel kann Abhilfe schaffen. Durch eine direkte Nähe zum Drogenkonsumraum entste-
hen gute Synergien. Deshalb sollte prioritär geprüft werden, ob sich das Gebäude in der Le-
onhard-Tietz-Straße für all diese Vorhaben eignet. Zugleich liegt das Gebäude weit genug 
vom Neumarkt entfernt, um die dortige Entlastung spürbar zu machen – aber nah und er-
reichbar genug, damit suchtkranke Menschen den Ort tatsächlich annehmen. Damit könnten 
auch die derzeit zu beobachtenden besorgniserregenden Verdrängungseffekte verhindert 
werden. 
Ein Drogenkonsumraum kann nur dann wirksam sein, wenn er in ein umfassendes Suchthilfekonzept 
für die ganze Stadt eingebettet ist. Deshalb sieht das vom Rat beschlossene Drogenhilfekonzept aus-
drücklich zwei weitere Drogenkonsumräume in Kalk und Mülheim sowie ergänzende Hilfsangebote in 
weiteren Stadtteilen wie Porz vor. Während die Anlaufstelle in Kalk hoffentlich dieses Jahr eröffnet 
werden kann, fehlt es in Mülheim bislang an Perspektiven für ein stationäres Angebot, und für die 
nächsten Jahre ist leider keine positive Entwicklung erkennbar. Deshalb muss die Stadt kurzfristig 
eine Interims -Lösung auf den Weg bringen. Darüber hinaus braucht es weitere Hilfsangebote auch in 
anderen Veedeln, um die zunehmenden Verdrängungseffekte aufzufangen. Bereits heute ist zu be-
obachten, dass sich Teile der Szene weiter weg vom Neumarkt oder in andere Veedel – etwa nach 
Ehrenfeld  – verlagern. Ohne begleitende soziale Maßnahmen droht durch die einseitige Verdrän-
gungspolitik eine unkontrollierte Verlagerung der Szene mit neuen Belastungen für andere Stadtteile. 
Ein weiterer zentraler Baustein einer zukunftsorientierten und wirksamen Suchthilfepolitik ist die 
kontrollierte, ärztlich begleitete Abgabe von Substitutionspräparaten an schwerstabhängige Men-
schen. Das Gesundheitsamt Köln hat hierfür bereits ein tragfähiges Konzept entwickelt, das auf der 
Off-Label-Vergabe von Medikamenten wie Lisdexamfetamin bei Crack- und Kokainabhängigkeit ba-
siert. Diese Initiative ist ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings braucht das Vorhaben mehr entschlos-
sene Unterstützung der Politik und Verwaltung. Die Oberbürgermeisterin und der zuständige Dezer-
nent müssen sich aktiv beim Land NRW dafür einsetzen, dass die Voraussetzungen für ein solches 
Modellprojekt schnellstmöglich geschaffen werden. Parallel dazu ist der Bund aufzufordern, die ge-
setzlichen Grundlagen für eine kontrollierte Abgabe auch harter Substanzen in geschützten Einrich-
tungen, wie der Kölner Polizeipräsident vorschlägt, zu ermöglichen. Die Folgen einer kontrollierten 
Abgabe sind weniger Beschaffungskriminalität, weniger Verelendung im öffentlichen Raum, weniger 
gesundheitliche Risiken.  
Nicht zuletzt müssen sich die Oberbürgermeisterin und ihr/e Nachfolger*in auch für eine Gesetzes-
änderung einsetzen, die rechtliche Spielräume schafft, um innerhalb der Drogenkonsumräume Mik-
rohandel unter Supervision zu erproben, immer mit dem Ziel, Konsum und Beschaffung aus dem öf-
fentlichen Raum in überwachte und sozial integrierte Einrichtungen zu verlagern. Hier kann das Züri-
cher Modell als Blaupause fungieren.  
Die Finanzierung kann aus den bereits zur Verfügung stehenden Mitteln für den Umbau der Leon-
hard-Tietz-Straße sowie weiteren Umschichtungen im Haushalt erfolgen. In Anbetracht der sozialen 
Problemlagen im öffentlichen Raum und der existenziellen Bedrohungslage vieler Suchterkrankter ist 
diese Priorisierung dringend geboten. Nur ein Zusammenspiel aus Prävention, Intervention, Hilfen 
und Ordnung kann langfristig die Situation verbessern – am Neumarkt, in den betroffenen Veedeln 
und für die gesamte Stadtgesellschaft.

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Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Lino Hammer     gez. Thomas Breustedt  
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   SPD-Fraktionsgeschäftsführer     
 
gez. Michael Weisenstein     gez. Lucas Sickmöller 
DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer   Volt-Fraktionsgeschäftsführer   
 
gez. Isabell Ullrich  
GUT & KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

11.08.2025 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1087/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
30.07.2025
Erstellt
30.07.2025 11:51